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2023/0402

Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt

Magistratsvorlage 01.12.2023

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14287 Zeichen

SWS Schüllermann und Partner AG 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Bäder  
der Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 ......................................................................  
Bericht 
über die Prüfung des Jahresabschlusses 
zum 31. Dezember 2022 und des 
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022 
 ......................................................................  
elektronische Kopie

Schüllermann und Partner AG 
  
 
  
 
 
 
 
 
 
 
 
               Anlagen

AllgemeineAuftragsbedingungen
für
WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom1.Januar2017
1.Geltungsbereich
(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern
oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas-
send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen,
Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti-
geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart
odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist.
(2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt-
schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart
istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf
solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten
gegenüber.
2.UmfangundAusführungdesAuftrags
(1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm-
terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs-
mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim
ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh-
rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis-
seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt,
sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen.
(2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs-
wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung.
(3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden
beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den
AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen
hinzuweisen.
3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers
(1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür
dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma-
tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund
UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon
Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren
Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes
Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts-
prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen.
(2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän-
digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder
gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu-
liertenschriftlichenErklärungzubestätigen.
4.SicherungderUnabhängigkeit
(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder
MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes
AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber-
nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech-
nungzuübernehmen.
(2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts-
prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter-
nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab-
hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden
Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder
WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt.
5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte
SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes
Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung
maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern
nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes
Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden.
ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten
Auftragssindstetsunverbindlich.
6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits-
ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin
derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts-
prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim-
mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter-
gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen
Anordnungverpflichtet.
(2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie
InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge-
berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig.
7.Mängelbeseitigung
(1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung
durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe-
rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül-
lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder
AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber
wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach-
teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder
UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber
hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9.
(2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber
unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1,
dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf
einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn.
(3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund
dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt-
schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die
geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene
Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten
gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge-
bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören.
8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB,
§43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm
beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu
bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht
entbindet.
(2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen
DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz
beachten.
9.Haftung
(1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe-
sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf-
tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323
Abs.2HGB.
(2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet
nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung
desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah-
mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit,
sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1
ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha-
densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt.
(3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf-
traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu.
(4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer
bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver-
letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag
fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
50261
09/2016
Lizenziert für/Licensed to: Schüllermann und Partner AG  WPG StBG | 4308901 | 284

(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines
ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens
gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht-
verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren
aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf
gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals
einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei-
nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In
diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in
Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin-
destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht-
prüfungen.
(6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs
MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben
wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht
fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh-
rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder
GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§
1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu
machen,bleibtunberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer
geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder
Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden.
HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein
HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage-
berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift-
licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten
Wortlautzulässig.
(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder
Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber
denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes
WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben.
(3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere
AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli-
chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber
genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän-
digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch
denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen.
(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen
erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu
ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge-
berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen
Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass
demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung
steht.
(3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie
laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei-
ten:
a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer,
KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä-
rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres-
abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen
undNachweise
b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern
c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden
untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden
d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon
Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern
e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder
untera)genanntenSteuern.
DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie
wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.
(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau-
schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie
unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie-
ren.
(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera-
tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist,
kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform
vereinbartwerden.
(6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper-
schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie
allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben
erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür
a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf
demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer,
b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi-
nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen,
c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm-
wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund
AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund
dergleichenund
d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations-
pflichten.
(7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals
zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung
etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe
inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge-
nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter-
lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen.
12. Elektronische Kommunikation
DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber
kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation
perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie
etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt-
schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren.
13. Vergütung
(1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung
AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich
berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen-
ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie-
digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals
Gesamtschuldner.
(2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen
ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur
mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig.
14. Streitschlichtungen
DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner
VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile-
gungsgesetzesteilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn-
sprüchegiltnurdeutschesRecht.
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2023/0402

4569 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung 
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0402 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 01.12.2023  
 
Beschlussvorschlag:  
1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 189.678,65 EUR nach dem Zuschuss der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 189.678,65 EUR wird durch Gewinne aus dem Vorjahr 
und der Entnahme aus der Rücklage gedeckt.  
 
3. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebs werden mit dem Testat der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht 
und zur Einsichtnahme ausgelegt.  
 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.

- 2 - 
 
Anlagen: Bericht Eigenbetrieb Bäder zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022  
Die Anlage ist im PARLIS einsehbar!  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  01.12.2023 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ hat in 
ihrer Sitzung am 24.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit 
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsinstituts versehenen Jahres-
abschluss 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Die Betriebskommission emp-
fiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der Stadtverordnetenversammlung die Entlastung 
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022. 
 
Beim Eigenbetrieb Bäder beträgt der Jahresverlust 2022 vor der Verrechnung mit dem städti-
schen Zuschuss 7.589.678,65 EUR (Vorjahr Verlust: 7.143.917,13 EUR). Der Eigenbetrieb 
erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 4.037 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR). 
Die Steigerung ist auf den Normalbetrieb nach der Corona-Pandemie sowie die Eröffnung des 
Nordbades zurückzuführen. Die Besucherzahlen haben sich in den Hallenbädern 
(604.200 Badegästen) im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht (rund 204.000 Badegästen). 
Die Besucherzahlen in den Freibädern lagen mit rund 228.000 Badegästen wieder weit über 
dem Vorjahresniveau (rund 126.900). 
 
Die Entnahme des Verlustvortrages aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (§ 11 Abs. 6 Satz 3 EigBGes) für das Jahr 2018 (-3.638 TEUR) 
soll im Jahresabschluss 2023 durchgeführt worden. 
 
Das operative Geschäft des Eigenbetriebes Bäder war, ist und wird auch in Zukunft defizitär 
sein. In den Jahren, in denen ein besseres Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss erzielt 
werden konnte, verbuchte der Eigenbetrieb Erträge aus Beteiligungen. Der Prüfbericht bestä-
tigt die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Buchführung. 
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 
 
Auf den beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 2 der 
Schüllermann und Partner AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird hingewiesen. 
 
Darmstadt, 01.12.2023 
 
Der Dezernent I Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Hanno Benz André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

anlage 2

4641 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
04.01.2024 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 
IV 20 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2023/0402 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
4 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt  
 
Vorlage vom: 01.12.2023  
 
Beschlussvorschlag:  
1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt  
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 189.678,65 EUR nach dem Zuschuss der  
Wissenschaftsstadt Darmstadt festgestellt.  
 
2. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 189.678,65 EUR wird durch Gewinne aus dem Vorjahr 
und der Entnahme aus der Rücklage gedeckt.  
 
3. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebs werden mit dem Testat der 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht 
und zur Einsichtnahme ausgelegt.

- 3 - 
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.  
 
Anlagen: Bericht Eigenbetrieb Bäder zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022  
Die Anlage ist im PARLIS einsehbar!  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:  
Klimarelevanz des Vorhabens:     
Auswirkungen auf Stadtklima:   ja  nein 
Auswirkungen auf THG -Emissionen:   gering1)  mittel/groß 2) 
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung:   ja  nein 
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:    
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft?   ja  nein 
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt?   ja  nein 
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr. 
 
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2024  
 
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.

Begründung zur Magistratsvorlage vom  01.12.2023 
 
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ hat in 
ihrer Sitzung am 24.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit 
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsinstituts versehenen 
Jahresabschluss 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Die Betriebskommission 
empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der Stadtverordnetenversammlung die 
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022. 
 
Beim Eigenbetrieb Bäder beträgt der Jahresverlust 2022 vor der Verrechnung mit dem 
städtischen Zuschuss 7.589.678,65 EUR (Vorjahr Verlust: 7.143.917,13 EUR). Der 
Eigenbetrieb 
erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 4.037 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR). 
Die Steigerung ist auf den Normalbetrieb nach der Corona-Pandemie sowie die Eröffnung des 
Nordbades zurückzuführen. Die Besucherzahlen haben sich in den Hallenbädern 
(604.200 Badegästen) im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht (rund 204.000 Badegästen). 
Die Besucherzahlen in den Freibädern lagen mit rund 228.000 Badegästen wieder weit über 
dem Vorjahresniveau (rund 126.900). 
 
Die Entnahme des Verlustvortrages aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt (§ 11 Abs. 6 Satz 3 EigBGes) für das Jahr 2018 (-3.638 TEUR) 
soll im Jahresabschluss 2023 durchgeführt worden. 
 
Das operative Geschäft des Eigenbetriebes Bäder war, ist und wird auch in Zukunft defizitär 
sein. In den Jahren, in denen ein besseres Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss erzielt 
werden konnte, verbuchte der Eigenbetrieb Erträge aus Beteiligungen. Der Prüfbericht 
bestätigt die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen 
ordnungsgemäßer Buchführung. 
 
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der 
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs. 
 
Auf den beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 2 der 
Schüllermann und Partner AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird hingewiesen. 
 
Darmstadt, 01.12.2023 
 
Der Dezernent I Der Dezernent IV 
 
 
 
 
Hanno Benz André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

anlage 4

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Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0402) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, 
der Vorlage zuzustimmen. 
  
 
Stimmenthaltung: FDP und AfD

anlage 3

278 Zeichen

Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der 
Wissenschaftsstadt Darmstadt 
 (V-Nr. 2023/0402) 
 
Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt der Stadtverordneten-
versammlung, der Vorlage zuzustimmen.  
 
Stimmenthaltungen: Die Linke. und FDP

Beratungsverlauf (4)

TOP 4
TOP 6
TOP 6
TOP 11

Details

Vorlagen-Nr.
2023/0402
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.12.2023
Erstellt
29.09.2026 00:00