2023/0402
Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
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anlage 1
14287 Zeichen
SWS Schüllermann und Partner AG
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
Steuerberatungsgesellschaft
Eigenbetrieb Bäder
der Wissenschaftsstadt Darmstadt
......................................................................
Bericht
über die Prüfung des Jahresabschlusses
zum 31. Dezember 2022 und des
Lageberichtes für das Wirtschaftsjahr 2022
......................................................................
elektronische Kopie
Schüllermann und Partner AG
Anlagen
AllgemeineAuftragsbedingungen
für
WirtschaftsprüferundWirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom1.Januar2017
1.Geltungsbereich
(1)DieAuftragsbedingungengeltenfürVerträgezwischenWirtschaftsprüfern
oderWirtschaftsprüfungsgesellschaften(imNachstehendenzusammenfas-
send„Wirtschaftsprüfer“genannt)undihrenAuftraggebernüberPrüfungen,
Steuerberatung,BeratungeninwirtschaftlichenAngelegenheitenundsonsti-
geAufträge,soweitnichtetwasanderesausdrücklichschriftlichvereinbart
odergesetzlichzwingendvorgeschriebenist.
(2)DrittekönnennurdannAnsprücheausdemVertragzwischenWirt-
schaftsprüferundAuftraggeberherleiten,wenndiesausdrücklichvereinbart
istodersichauszwingendengesetzlichenRegelungenergibt.ImHinblickauf
solcheAnsprüchegeltendieseAuftragsbedingungenauchdiesenDritten
gegenüber.
2.UmfangundAusführungdesAuftrags
(1)GegenstanddesAuftragsistdievereinbarteLeistung,nichteinbestimm-
terwirtschaftlicherErfolg.DerAuftragwirdnachdenGrundsätzenordnungs-
mäßigerBerufsausübungausgeführt.DerWirtschaftsprüferübernimmtim
ZusammenhangmitseinenLeistungenkeineAufgabenderGeschäftsfüh-
rung.DerWirtschaftsprüferistfürdieNutzungoderUmsetzungderErgebnis-
seseinerLeistungennichtverantwortlich.DerWirtschaftsprüferistberechtigt,
sichzurDurchführungdesAuftragssachverständigerPersonenzubedienen.
(2)DieBerücksichtigungausländischenRechtsbedarf–außerbeibetriebs-
wirtschaftlichenPrüfungen– derausdrücklichenschriftlichenVereinbarung.
(3)ÄndertsichdieSach-oderRechtslagenachAbgabederabschließenden
beruflichenÄußerung,soistderWirtschaftsprüfernichtverpflichtet,den
AuftraggeberaufÄnderungenodersichdarausergebendeFolgerungen
hinzuweisen.
3.MitwirkungspflichtendesAuftraggebers
(1)DerAuftraggeberhatdafürzusorgen,dassdemWirtschaftsprüferallefür
dieAusführungdesAuftragsnotwendigenUnterlagenundweiterenInforma-
tionenrechtzeitigübermitteltwerdenundihmvonallenVorgängenund
UmständenKenntnisgegebenwird,diefürdieAusführungdesAuftragsvon
Bedeutungseinkönnen.DiesgiltauchfürdieUnterlagenundweiteren
Informationen,VorgängeundUmstände,dieerstwährendderTätigkeitdes
Wirtschaftsprüfersbekanntwerden.DerAuftraggeberwirddemWirtschafts-
prüfergeeigneteAuskunftspersonenbenennen.
(2)AufVerlangendesWirtschaftsprüfershatderAuftraggeberdieVollstän-
digkeitdervorgelegtenUnterlagenundderweiterenInformationensowieder
gegebenenAuskünfteundErklärungenineinervomWirtschaftsprüferformu-
liertenschriftlichenErklärungzubestätigen.
4.SicherungderUnabhängigkeit
(1)DerAuftraggeberhatalleszuunterlassen,wasdieUnabhängigkeitder
MitarbeiterdesWirtschaftsprüfersgefährdet.DiesgiltfürdieDauerdes
AuftragsverhältnissesinsbesonderefürAngeboteaufAnstellungoderÜber-
nahmevonOrganfunktionenundfürAngebote,AufträgeaufeigeneRech-
nungzuübernehmen.
(2)SolltedieDurchführungdesAuftragsdieUnabhängigkeitdesWirtschafts-
prüfers,diedermitihmverbundenenUnternehmen,seinerNetzwerkunter-
nehmenodersolchermitihmassoziiertenUnternehmen,aufdiedieUnab-
hängigkeitsvorschrifteningleicherWeiseAnwendungfindenwieaufden
Wirtschaftsprüfer,inanderenAuftragsverhältnissenbeeinträchtigen,istder
WirtschaftsprüferzuraußerordentlichenKündigungdesAuftragsberechtigt.
5.Berichterstattungundmündliche Auskünfte
SoweitderWirtschaftsprüferErgebnisseimRahmenderBearbeitungdes
Auftragsschriftlichdarzustellenhat,istalleinedieseschriftlicheDarstellung
maßgebend.EntwürfeschriftlicherDarstellungensindunverbindlich.Sofern
nichtandersvereinbart,sindmündlicheErklärungenundAuskünftedes
Wirtschaftsprüfersnurdannverbindlich,wennsieschriftlichbestätigtwerden.
ErklärungenundAuskünftedesWirtschaftsprüfersaußerhalbdeserteilten
Auftragssindstetsunverbindlich.
6.Weitergabe einerberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfers
(1)DieWeitergabeberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfers(Arbeits-
ergebnisseoderAuszügevonArbeitsergebnissen–seiesimEntwurfoderin
derEndfassung)oderdieInformationüberdasTätigwerdendesWirtschafts-
prüfersfürdenAuftraggeberaneinenDrittenbedarfderschriftlichenZustim-
mungdesWirtschaftsprüfers,esseidenn,derAuftraggeberistzurWeiter-
gabeoderInformationaufgrundeinesGesetzesodereinerbehördlichen
Anordnungverpflichtet.
(2)DieVerwendungberuflicherÄußerungendesWirtschaftsprüfersunddie
InformationüberdasTätigwerdendesWirtschaftsprüfersfürdenAuftragge-
berzuWerbezweckendurchdenAuftraggebersindunzulässig.
7.Mängelbeseitigung
(1)BeietwaigenMängelnhatderAuftraggeberAnspruchaufNacherfüllung
durchdenWirtschaftsprüfer.NurbeiFehlschlagen,Unterlassenbzw.unbe-
rechtigterVerweigerung,UnzumutbarkeitoderUnmöglichkeitderNacherfül-
lungkannerdieVergütungmindernodervomVertragzurücktreten;istder
AuftragnichtvoneinemVerbrauchererteiltworden,sokannderAuftraggeber
wegeneinesMangelsnurdannvomVertragzurücktreten,wenndieerbrach-
teLeistungwegenFehlschlagens,Unterlassung,Unzumutbarkeitoder
UnmöglichkeitderNacherfüllungfürihnohneInteresseist.Soweitdarüber
hinausSchadensersatzansprüchebestehen,giltNr.9.
(2)DerAnspruchaufBeseitigungvonMängelnmussvomAuftraggeber
unverzüglichinTextformgeltendgemachtwerden.AnsprüchenachAbs.1,
dienichtaufeinervorsätzlichenHandlungberuhen,verjährennachAblauf
einesJahresabdemgesetzlichenVerjährungsbeginn.
(3)OffenbareUnrichtigkeiten,wiez.B.Schreibfehler,Rechenfehlerund
formelleMängel,dieineinerberuflichenÄußerung(Bericht,Gutachtenund
dgl.)desWirtschaftsprüfersenthaltensind,könnenjederzeitvomWirt-
schaftsprüferauchDrittengegenüberberichtigtwerden.Unrichtigkeiten,die
geeignetsind,inderberuflichenÄußerungdesWirtschaftsprüfersenthaltene
Ergebnisseinfragezustellen,berechtigendiesen,dieÄußerungauchDritten
gegenüberzurückzunehmen.IndenvorgenanntenFällenistderAuftragge-
bervomWirtschaftsprüfertunlichstvorherzuhören.
8.SchweigepflichtgegenüberDritten,Datenschutz
(1)DerWirtschaftsprüferistnachMaßgabederGesetze(§323Abs.1HGB,
§43WPO,§203StGB)verpflichtet,überTatsachenundUmstände,dieihm
beiseinerBerufstätigkeitanvertrautoderbekanntwerden,Stillschweigenzu
bewahren,esseidenn,dassderAuftraggeberihnvondieserSchweigepflicht
entbindet.
(2)DerWirtschaftsprüferwirdbeiderVerarbeitungvonpersonenbezogenen
DatendienationalenundeuroparechtlichenRegelungenzumDatenschutz
beachten.
9.Haftung
(1)FürgesetzlichvorgeschriebeneLeistungendesWirtschaftsprüfers,insbe-
sonderePrüfungen,geltendiejeweilsanzuwendendengesetzlichenHaf-
tungsbeschränkungen,insbesonderedieHaftungsbeschränkungdes§323
Abs.2HGB.
(2)SofernwedereinegesetzlicheHaftungsbeschränkungAnwendungfindet
nocheineeinzelvertraglicheHaftungsbeschränkungbesteht,istdieHaftung
desWirtschaftsprüfersfürSchadensersatzansprüchejederArt,mitAusnah-
mevonSchädenausderVerletzungvonLeben,KörperundGesundheit,
sowievonSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§1
ProdHaftGbegründen,beieinemfahrlässigverursachteneinzelnenScha-
densfallgemäß§54aAbs.1Nr.2WPOauf4Mio.€beschränkt.
(3)EinredenundEinwendungenausdemVertragsverhältnismitdemAuf-
traggeberstehendemWirtschaftsprüferauchgegenüberDrittenzu.
(4)LeitenmehrereAnspruchstellerausdemmitdemWirtschaftsprüfer
bestehendenVertragsverhältnisAnsprücheauseinerfahrlässigenPflichtver-
letzungdesWirtschaftsprüfersher,giltderinAbs.2genannteHöchstbetrag
fürdiebetreffendenAnsprücheallerAnspruchstellerinsgesamt.
50261
09/2016
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(5)EineinzelnerSchadensfallimSinnevonAbs.2istauchbezüglicheines
ausmehrerenPflichtverletzungenstammendeneinheitlichenSchadens
gegeben.DereinzelneSchadensfallumfasstsämtlicheFolgeneinerPflicht-
verletzungohneRücksichtdarauf,obSchädenineinemoderinmehreren
aufeinanderfolgendenJahrenentstandensind.Dabeigiltmehrfachesauf
gleicherodergleichartigerFehlerquelleberuhendesTunoderUnterlassenals
einheitlichePflichtverletzung,wenndiebetreffendenAngelegenheitenmitei-
nanderinrechtlichemoderwirtschaftlichemZusammenhangstehen.In
diesemFallkannderWirtschaftsprüfernurbiszurHöhevon5 Mio.€in
Anspruchgenommenwerden.DieBegrenzungaufdasFünffachederMin-
destversicherungssummegiltnichtbeigesetzlichvorgeschriebenenPflicht-
prüfungen.
(6) EinSchadensersatzansprucherlischt,wennnichtinnerhalbvonsechs
MonatennachderschriftlichenAblehnungderErsatzleistungKlageerhoben
wirdundderAuftraggeberaufdieseFolgehingewiesenwurde.Diesgiltnicht
fürSchadensersatzansprüche,dieaufvorsätzlichesVerhaltenzurückzufüh-
rensind,sowiebeieinerschuldhaftenVerletzungvonLeben,Körperoder
GesundheitsowiebeiSchäden,dieeineErsatzpflichtdesHerstellersnach§
1ProdHaftGbegründen.DasRecht,dieEinredederVerjährunggeltendzu
machen,bleibtunberührt.
10. ErgänzendeBestimmungenfürPrüfungsaufträge
(1)ÄndertderAuftraggebernachträglichdendurchdenWirtschaftsprüfer
geprüftenundmiteinemBestätigungsvermerkversehenenAbschlussoder
Lagebericht,darferdiesenBestätigungsvermerknichtweiterverwenden.
HatderWirtschaftsprüfereinenBestätigungsvermerknichterteilt,soistein
HinweisaufdiedurchdenWirtschaftsprüferdurchgeführtePrüfungimLage-
berichtoderanandererfürdieÖffentlichkeitbestimmterStellenurmitschrift-
licherEinwilligungdesWirtschaftsprüfersundmitdemvonihmgenehmigten
Wortlautzulässig.
(2)WiderruftderWirtschaftsprüferdenBestätigungsvermerk,sodarfder
Bestätigungsvermerknichtweiterverwendetwerden.HatderAuftraggeber
denBestätigungsvermerkbereitsverwendet,sohateraufVerlangendes
WirtschaftsprüfersdenWiderrufbekanntzugeben.
(3)DerAuftraggeberhatAnspruchauffünfBerichtsausfertigungen.Weitere
AusfertigungenwerdenbesondersinRechnunggestellt.
11. ErgänzendeBestimmungenfürHilfeleistunginSteuersachen
(1)DerWirtschaftsprüferistberechtigt,sowohlbeiderBeratunginsteuerli-
chenEinzelfragenalsauchimFallederDauerberatungdievomAuftraggeber
genanntenTatsachen,insbesondereZahlenangaben,alsrichtigundvollstän-
digzugrundezulegen;diesgiltauchfürBuchführungsaufträge.Erhatjedoch
denAuftraggeberaufvonihmfestgestellteUnrichtigkeitenhinzuweisen.
(2)DerSteuerberatungsauftragumfasstnichtdiezurWahrungvonFristen
erforderlichenHandlungen,esseidenn,dassderWirtschaftsprüferhierzu
ausdrücklichdenAuftragübernommenhat.IndiesemFallhatderAuftragge-
berdemWirtschaftsprüferallefürdieWahrungvonFristenwesentlichen
Unterlagen,insbesondereSteuerbescheide,sorechtzeitigvorzulegen,dass
demWirtschaftsprüfereineangemesseneBearbeitungszeitzurVerfügung
steht.
(3)MangelseineranderweitigenschriftlichenVereinbarungumfasstdie
laufendeSteuerberatungfolgende,indieVertragsdauerfallendenTätigkei-
ten:
a)AusarbeitungderJahressteuererklärungenfürdieEinkommensteuer,
KörperschaftsteuerundGewerbesteuersowiederVermögensteuererklä-
rungen,undzwaraufGrunddervomAuftraggebervorzulegendenJahres-
abschlüsseundsonstigerfürdieBesteuerungerforderlicherAufstellungen
undNachweise
b)NachprüfungvonSteuerbescheidenzudenuntera)genanntenSteuern
c)VerhandlungenmitdenFinanzbehördenimZusammenhangmitden
untera)undb)genanntenErklärungenundBescheiden
d)MitwirkungbeiBetriebsprüfungenundAuswertungderErgebnissevon
Betriebsprüfungenhinsichtlichderuntera)genanntenSteuern
e)MitwirkunginEinspruchs-undBeschwerdeverfahrenhinsichtlichder
untera)genanntenSteuern.
DerWirtschaftsprüferberücksichtigtbeidenvorgenanntenAufgabendie
wesentlicheveröffentlichteRechtsprechungundVerwaltungsauffassung.
(4)ErhältderWirtschaftsprüferfürdielaufendeSteuerberatungeinPau-
schalhonorar,sosindmangelsanderweitigerschriftlicherVereinbarungendie
unterAbs.3Buchst.d)unde)genanntenTätigkeitengesondertzuhonorie-
ren.
(5)SofernderWirtschaftsprüferauchSteuerberateristunddieSteuerbera-
tervergütungsverordnungfürdieBemessungderVergütunganzuwendenist,
kanneinehöhereoderniedrigerealsdiegesetzlicheVergütunginTextform
vereinbartwerden.
(6)DieBearbeitungbesondererEinzelfragenderEinkommensteuer,Körper-
schaftsteuer,Gewerbesteuer,EinheitsbewertungundVermögensteuersowie
allerFragenderUmsatzsteuer,Lohnsteuer,sonstigenSteuernundAbgaben
erfolgtaufGrundeinesbesonderenAuftrags.Diesgiltauchfür
a)dieBearbeitungeinmaliganfallenderSteuerangelegenheiten,z.B.auf
demGebietderErbschaftsteuer,Kapitalverkehrsteuer,Grunderwerbsteuer,
b)dieMitwirkungundVertretunginVerfahrenvordenGerichtenderFi-
nanz-undderVerwaltungsgerichtsbarkeitsowieinSteuerstrafsachen,
c)dieberatendeundgutachtlicheTätigkeitimZusammenhangmitUm-
wandlungen,Kapitalerhöhungund-herabsetzung,Sanierung,Eintrittund
AusscheideneinesGesellschafters,Betriebsveräußerung,Liquidationund
dergleichenund
d)dieUnterstützungbeiderErfüllungvonAnzeige-undDokumentations-
pflichten.
(7)SoweitauchdieAusarbeitungderUmsatzsteuerjahreserklärungals
zusätzlicheTätigkeitübernommenwird,gehörtdazunichtdieÜberprüfung
etwaigerbesondererbuchmäßigerVoraussetzungensowiedieFrage,oballe
inBetrachtkommendenumsatzsteuerrechtlichenVergünstigungenwahrge-
nommenwordensind.EineGewährfürdievollständigeErfassungderUnter-
lagenzurGeltendmachungdesVorsteuerabzugswirdnichtübernommen.
12. Elektronische Kommunikation
DieKommunikationzwischendemWirtschaftsprüferunddemAuftraggeber
kannauchperE-Mailerfolgen.SoweitderAuftraggebereineKommunikation
perE-MailnichtwünschtoderbesondereSicherheitsanforderungenstellt,wie
etwadieVerschlüsselungvonE-Mails,wirdderAuftraggeberdenWirt-
schaftsprüferentsprechendinTextforminformieren.
13. Vergütung
(1)DerWirtschaftsprüferhatnebenseinerGebühren-oderHonorarforderung
AnspruchaufErstattungseinerAuslagen;dieUmsatzsteuerwirdzusätzlich
berechnet.ErkannangemesseneVorschüsseaufVergütungundAuslagen-
ersatzverlangenunddieAuslieferungseinerLeistungvondervollenBefrie-
digungseinerAnsprücheabhängigmachen.MehrereAuftraggeberhaftenals
Gesamtschuldner.
(2)IstderAuftraggeberkeinVerbraucher,soisteineAufrechnunggegen
ForderungendesWirtschaftsprüfersaufVergütungundAuslagenersatznur
mitunbestrittenenoderrechtskräftigfestgestelltenForderungenzulässig.
14. Streitschlichtungen
DerWirtschaftsprüferistnichtbereit,anStreitbeilegungsverfahrenvoreiner
VerbraucherschlichtungsstelleimSinnedes§2 desVerbraucherstreitbeile-
gungsgesetzesteilzunehmen.
15. Anzuwendendes Recht
FürdenAuftrag,seineDurchführungunddiesichhierausergebendenAn-
sprüchegiltnurdeutschesRecht.
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2023/0402
4569 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnet enversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. Be-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0402
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissen-
schaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 01.12.2023
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 189.678,65 EUR nach dem Zuschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt festgestellt.
2. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 189.678,65 EUR wird durch Gewinne aus dem Vorjahr
und der Entnahme aus der Rücklage gedeckt.
3. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebs werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht
und zur Einsichtnahme ausgelegt.
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
- 2 -
Anlagen: Bericht Eigenbetrieb Bäder zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Die Anlage ist im PARLIS einsehbar!
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2023
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ hat in
ihrer Sitzung am 24.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsinstituts versehenen Jahres-
abschluss 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Die Betriebskommission emp-
fiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der Stadtverordnetenversammlung die Entlastung
der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022.
Beim Eigenbetrieb Bäder beträgt der Jahresverlust 2022 vor der Verrechnung mit dem städti-
schen Zuschuss 7.589.678,65 EUR (Vorjahr Verlust: 7.143.917,13 EUR). Der Eigenbetrieb
erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 4.037 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR).
Die Steigerung ist auf den Normalbetrieb nach der Corona-Pandemie sowie die Eröffnung des
Nordbades zurückzuführen. Die Besucherzahlen haben sich in den Hallenbädern
(604.200 Badegästen) im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht (rund 204.000 Badegästen).
Die Besucherzahlen in den Freibädern lagen mit rund 228.000 Badegästen wieder weit über
dem Vorjahresniveau (rund 126.900).
Die Entnahme des Verlustvortrages aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (§ 11 Abs. 6 Satz 3 EigBGes) für das Jahr 2018 (-3.638 TEUR)
soll im Jahresabschluss 2023 durchgeführt worden.
Das operative Geschäft des Eigenbetriebes Bäder war, ist und wird auch in Zukunft defizitär
sein. In den Jahren, in denen ein besseres Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss erzielt
werden konnte, verbuchte der Eigenbetrieb Erträge aus Beteiligungen. Der Prüfbericht bestä-
tigt die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen ordnungsge-
mäßer Buchführung.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Auf den beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 2 der
Schüllermann und Partner AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird hingewiesen.
Darmstadt, 01.12.2023
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 2
4641 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
04.01.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
IV 20
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2023/0402
Magistratsbeschluss -Nr.
4
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Vorlage vom: 01.12.2023
Beschlussvorschlag:
1. Der Jahresabschluss 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt
wird mit einem Jahresverlust in Höhe von 189.678,65 EUR nach dem Zuschuss der
Wissenschaftsstadt Darmstadt festgestellt.
2. Der Jahresverlust 2022 in Höhe von 189.678,65 EUR wird durch Gewinne aus dem Vorjahr
und der Entnahme aus der Rücklage gedeckt.
3. Der Jahresabschluss 2022 und der Lagebericht des Eigenbetriebs werden mit dem Testat der
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Schüllermann und Partner AG öffentlich bekannt gemacht
und zur Einsichtnahme ausgelegt.
- 3 -
4. Die Betriebsleitung wird für das Wirtschaftsjahr 2022 entlastet.
Anlagen: Bericht Eigenbetrieb Bäder zur Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.2022
Die Anlage ist im PARLIS einsehbar!
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2024
Der Magistrat nimmt die Vorlage zur Kenntnis.
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.12.2023
Die Betriebskommission des Eigenbetriebs „Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt“ hat in
ihrer Sitzung am 24.11.2023 den Bericht der Betriebsleitung zur Kenntnis genommen, den mit
uneingeschränktem Bestätigungsvermerk des Wirtschaftsprüfungsinstituts versehenen
Jahresabschluss 2022 festgestellt und die Betriebsleitung entlastet. Die Betriebskommission
empfiehlt dem Magistrat die Kenntnisnahme und der Stadtverordnetenversammlung die
Entlastung der Betriebsleitung für das Wirtschaftsjahr 2022.
Beim Eigenbetrieb Bäder beträgt der Jahresverlust 2022 vor der Verrechnung mit dem
städtischen Zuschuss 7.589.678,65 EUR (Vorjahr Verlust: 7.143.917,13 EUR). Der
Eigenbetrieb
erzielte im Berichtsjahr Umsatzerlöse in Höhe von 4.037 TEUR (Vorjahr: 1.962 TEUR).
Die Steigerung ist auf den Normalbetrieb nach der Corona-Pandemie sowie die Eröffnung des
Nordbades zurückzuführen. Die Besucherzahlen haben sich in den Hallenbädern
(604.200 Badegästen) im Vergleich zum Vorjahr fast verdreifacht (rund 204.000 Badegästen).
Die Besucherzahlen in den Freibädern lagen mit rund 228.000 Badegästen wieder weit über
dem Vorjahresniveau (rund 126.900).
Die Entnahme des Verlustvortrages aus der allgemeinen Rücklage des Eigenbetriebs Bäder der
Wissenschaftsstadt Darmstadt (§ 11 Abs. 6 Satz 3 EigBGes) für das Jahr 2018 (-3.638 TEUR)
soll im Jahresabschluss 2023 durchgeführt worden.
Das operative Geschäft des Eigenbetriebes Bäder war, ist und wird auch in Zukunft defizitär
sein. In den Jahren, in denen ein besseres Jahresergebnis vor städtischem Zuschuss erzielt
werden konnte, verbuchte der Eigenbetrieb Erträge aus Beteiligungen. Der Prüfbericht
bestätigt die Übereinstimmung mit den gesetzlichen Vorschriften und den Grundsätzen
ordnungsgemäßer Buchführung.
Der Jahresabschluss vermittelt ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage des Eigenbetriebs.
Auf den beigefügten Bericht über die Prüfung des Jahresabschlusses zum 31.12.202 2 der
Schüllermann und Partner AG – Wirtschaftsprüfungsgesellschaft – wird hingewiesen.
Darmstadt, 01.12.2023
Der Dezernent I Der Dezernent IV
Hanno Benz André Schellenberg
Oberbürgermeister Stadtkämmerer
anlage 4
264 Zeichen
Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2023/0402) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP und AfD
anlage 3
278 Zeichen
Punkt 6: Feststellung des Jahresabschlusses 2022 des Eigenbetriebs Bäder der Wissenschaftsstadt Darmstadt (V-Nr. 2023/0402) Der Ausschuss für Sport und Vielfalt empfiehlt der Stadtverordneten- versammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Die Linke. und FDP
Beratungsverlauf (4)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2023/0402
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.12.2023
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00