Mandari Insight

A-R/0048/2011

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung der arbeitsmarktpolitischen Instrumente muss korrigiert werden

Antrag an den Rat 05.07.2011

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.07.2011, TOP 44.3

Originalantrag

· application/pdf

Ansehen

Originalantrag

6115 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2011  
 
1 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen 
Resolution: 
 
Der Gesetzentwurf der Bundesregierung zur Leistungssteigerung 
der arbeitsmarktpolitischen Instrumente muss korrigiert werden 
I. 
Mit dem vorgelegten Gesetzentwurf zur Leistungssteigerung der 
arbeitsmarktpolitischen Instrumente drohen die individuellen 
Arbeitsförderungsmaßnahmen für langzeitarbeitslose Menschen wegzufallen. Ziele einer 
Reform der arbeitsmarktpolitischen Instrumente etwa für eine höhere Qualität bei den 
Maßnahmen, eine größere Flexibilität bei der Anwendung, mehr Berücksichtigung der 
individuellen Problemlagen der Arbeitslosen und eine Stärkung der Dezentralität der 
Jobcenter vor Ort wären sehr begrüßenswert. Im Vordergrund der angestrebten 
Instrumentenreform stehen allerdings nicht in erster Linie entsprechende Verbesserungen 
sondern die Umsetzung der Sparziele für die Bundesagentur für Arbeit, die bis 2015 rund 
7,8 Mrd. Euro betragen sollen. 
Der Rat der Stadt Münster befürchtet daher, dass die vorgesehen Instrumentenreform die 
arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume der Kommunen stark einschränken wird. 
Dies ist umso bedauerlicher, als die Stadt Münster ab dem 1. Januar 2012 
Optionskommune sein wird 
 und dadurch vielfältige neue kommunale 
Gestaltungsmöglichkeiten gewonnen hat. Diese neuen Perspektiven sieht der Rat der 
Stadt Münster durch die geplanten Regulierungen im SGB II und SGB III bedroht. 
Der Rat der Stadt Münster befürchtet zudem, dass mit der vorgelegten Instrumentenreform 
die Spaltung auf dem Arbeitsmarkt in Münster vergrößert wird: Personen mit großen 
Vermittlungshemmnissen werden durch diese Reform strukturell zunehmend „abgehängt“. 
Auch die vielfältige und kleinteilige Trägerlandschaft für beschäftigungsfördernde 
Maßnahmen in Münster ist gefährdet. Die besonderen Bedarfe der Adressatinnen und 
Adressaten des SGB II werden mit der angestrebten Instrumentenreform stark 
vernachlässigt. Die Optionskommune Münster hat jedoch das ausdrückliche Ziel, auch 
Personen mit multiplen Vermittlungshemmnissen individuell und in ausreichender Höhe zu 
fördern und so die weiter steigende Sockelarbeitslosigkeit zu überwinden. In einer 
wirklichen Instrumentenreform müssten sich spezifische, auf die Kundinnen und Kunden 
abgestimmte Instrumente und Fördervoraussetzungen widerspiegeln. 
Der Rat der Stadt Münster sieht mit großer Sorge, dass die Teilhabe- und 
Eingliederungschancen der SGB II-Hilfeempfänger/-innen durch die geplante 
arbeitsmarktpolitische Instrumentenreform weiter sinken werden: 
- So wird durch die geplanten Änderungen die öffent lich geförderte Beschäftigung 
praktisch abgeschafft, u.a. mit einer restriktiven Auslegung der Zulassungskriterien 
bis hin zur Abdrängung der öffentlich geförderten Beschäftigung in weitgehend 
arbeitsmarktferne Tätigkeiten, die dem Integrationsziel nicht förderlich sind. 
Bündnis 90/Die Grünen/GAL 
Ratsfraktion Münster 
 
Windthorststr. 7 
48147 Münster 
 
Fon: 0251 / 8 99 58 10 
Fax: 0251 / 8 99 58 15 
ratsfraktion@ gruene-muenster.de 
www.gruene-muenster.de 
Antrag zur sofortigen Beschlussfassung  
 
„Der Gesetzentwurf der Bundesregierung 
zur Leistungssteigerung der 
arbeitsmarktpolitischen Instrumente muss 
korrigiert werden“ 
 
30. Juni 2011

Antrag an den Rat Nr. A-R/0048/2011  
 
2 
 
- Beschäftigungszuschüsse und Arbeitsgelegenheiten werden – trotz bundesweit 
positiver Effekte - gestrichen. Die in Münster relativ erfolgreiche Integrationsquote 
über Eingliederungsleistungen des SGB II wird deshalb nicht zu halten sein. 
- Auch die Umstellung auf Vermittlungsgutscheine (V GS) für die Inanspruchnahme 
von Maßnahmen zur Aktivierung und beruflichen Eingliederung (alternativ zur 
Beschaffung durch Vergabe der Maßnahmen durch Jobcenter) ist für viele 
Kundinnen und Kunden des SGB II ungeeignet. Es ist davon auszugehen, dass 
durch einen hohen Anteil an Nichteinlösungen weitere Mittel eingespart werden, 
dies den Menschen aber nicht weiterhilft.  
- Die im Gesetzentwurf postulierte Ziel und Wirkung sidentität von SGB II und SGB III 
wird der Unterschiedlichkeit der Personengruppen nicht gerecht. Es ist zu 
befürchten, dass sich der Mitteleinsatz auf die arbeitsmarktnahen Bedarfsgruppen 
verfestigt. 
- die Neuordnung der Träger- und Maßnahmezulassung lassen befürchten, dass der 
Preisdruck bei Maßnahmen noch weiter ansteigen und vermehrt zu pauschalen 
Angeboten führen wird. Spezifische und individuell ausgerichtete 
Fördermaßnahmen für kleine oder benachteiligte Gruppen werden das Nachsehen 
haben.  
- Zudem können die geplanten neuen Anforderungen ge rade die in Münster sehr 
vielfältigen und erfolgreichen Trägerlandschaft und somit die notwendige 
Angebotsvielfalt gefährden.  
 
III. Der Rat der Stadt Münster fordert deshalb  
1. die Bundesregierung zu einer umfassenden Korrekt ur des Gesetzentwurfs zur 
Instrumentenreform auf;  
2. die Landesregierung von NRW und den Deutschen St ädtetag nachdrücklich dazu 
auf, sich für grundlegende Änderungen beim Gesetzentwurf zur 
Instrumentenreform, die den o.g. Aspekten gerecht werden, einzusetzen.  
 
IV. Die Stadt Münster  
 
• nutzt ihre rechtlichen und praktischen Spielräume aus, um die absehbaren 
Auswirkungen des Gesetzentwurfs 
 in der Stadt  so umzusetzen, dass ihre 
arbeitsmarktpolitischen Handlungsspielräume zur Unterstützung von SGB II-
Hilfeempfängern/-innen bestmöglich erhalten bleiben bzw. verbessert werden. 
 
• macht sich dafür stark, dass die Teilhabe- und Ein gliederungschancen der 
besonders Benachteiligten durch die Instrumentenreform nicht sinken, sondern im 
Gegenteil weiterhin weiter steigen werden. 
 
• unterstützt – politisch und finanziell – die quali fizierungs- und 
beschäftigungsfördernde vielfältige 
 Trägerlandschaft.  
 
V. Die Verwaltung wird beauftragt,  
 
den Rat und die zuständigen Ausschüsse  über die Entwicklung der geplanten 
Instrumentenreform und ihre Umsetzung auf lokaler Ebene sowie die erfolgten 
Anstrengungen, kommunale Handlungsspielräume zu erhalten bzw. auszubauen, 
zu informieren. 
 
gez. Otto Reiners 
und Fraktion

Beratungsverlauf (1)

13.07.2011 Rat
TOP 44.3 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Windthorststraße 7

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0048/2011
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.07.2011
Erstellt
06.10.2020 14:37