2020/0098
Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Aussetzung der Elternentgelte für April 2020
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2020/0098
7250 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
01.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0098
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: Produktbereich 4 und Produktbereich 6
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse
Betreff: Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und
SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des
Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Auss etzung der Elternentgelte für
April 2020
Vorlage vom: 01.04.2020
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag auf Grund der Corona -Krise zunächst bis zum 30.
April 2020 sowie der Aussetzung der Elternentgelte für April 2020 zu.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
- 2 -
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2020:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a.:
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020)
- Schließung von Schulen und angeschlossenen Angeboten
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus;
14.03.2020 und 17.03.2020).
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen muss es das Ziel sei n, die Jugendhilfe und
deren Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Hierzu erfolgt zunächst befristet bis zum 30.
April 2020 die u neingeschränkte Fortzahlung der vereinbarten Zuschüsse an die Träger.
Grundlage hierfür sind die jeweils geschlossenen Zuschuss - und Förderverträge,
Entgeltvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen. Die Träger sind aufgefordert, mit
diesen Mitteln die Per sonalkosten der Mitarbeiter*innen und die laufenden Betriebskosten zu
finanzieren.
Fakt ist, dass die Begleitung von Familien bspw. in erzieherischen Hilfen nach wie vor und
gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten ist. Daher wurde mit den Tr ägern
ambulanter erzieherischer Hilfen vereinbart, dass die Ansprache und Betreuung der Familien
und somit die Leistungserbringung durch bspw. telefonische und eMail -Kontakte
gewährleistet wird. Diese Regelung gilt analog für die ambulanten Träger der
Eingliederungshilfe.
Unberührt hiervon sind die Träger stationärer Einrichtungen, da die dortigen Hilfen
planmäßig – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI – fortgesetzt werden können.
Die Kindertageseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen des La ndes Hessen lediglich für
die Notbetreuung für einen begrenzten Personenkreis geöffnet. Für die Familien, die die
Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen , wurden die Entgelte auf grund der vertraglichen
Regelungen und zur Entlastung der Eltern vorerst für den Monat April 2020 ausgesetzt.
Die Angebote der Kinder - und Jugendförderung, inkl. der Ferienfreizeiten und die Kurse des
Familienzentrums, finden bis auf weiteres nicht statt. Die Teilnahmegebühren werden
dadurch nicht vereinnahmt.
Aufgrund der Schließun g von Einrichtungen und Angeboten ergeben sich somit nach
derzeitigem Stand Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge.
Dies betrifft insb. die Bereiche :
- 4 -
Kinderbetreuung
- Mindereinnahmen im Bereich Elternentgelte städtische Kindertagesstätten , ca. 171.000
Euro
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger
im Rahmen der Abrechnung B etriebskostenzuschüsse und auf Basis der städt ischen
Entgelte, Schätzung ca. 530.000 Euro
- Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträge n im Bereich Tagespflege , ca. 40.000 Euro,
jeweils berechnet für einen Monat .
Kinder- und Jugendförderung
Mindereinnahmen Bereich Fer ienfreizeiten, ca. 6.500 Euro
Familienzentrum
Die Höhe der M indereinnahmen – d.h. Teilnahmegebühren abzüglich Kursleiter innenhonorare
– ist noch nicht zu beziffern.
Die Höhe der Aufwendungen bleibt hingegen zunächst unverändert, um die Infrastruktur der
Jugendhilfe abzusichern. Inwiefern sich durch Einnahmeausfälle bei den Trägern (bs pw.
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft) tatsächlich ein erhöhter Zuschussbedarf durch
Geltendmachung und somit Mehraufwand im städtischen Haushalt ergibt, kann zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Pakt
für den Nachmittag, werden für den Monat April 2020 durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht.
Der Monat April 2020 wird als ganzer Monat, ohne die Zeit der Osterferien zu
berücksichtigen gewertet. Zahlungen von Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger
nachzuweisen und in Abzug zu bringen.
Freistellungen von den Kostenbeiträgen bleiben davon unberührt.
Die Verwaltung wird beauftragt , die Einnahmeausfälle aufgrund der g ültigen Verordnungen
gegenüber dem Land geltend gemacht werden.
Das Präsidium des Hessischen Städtetages empfiehlt allen Mitgliedsstädten , Beschlüsse zu
fassen, Einrichtungen und ambulante Dienste unabhängig von der Frage, ob die
Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020 weiter zu
finanzieren. Auch erwartet das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä., dass sie
damit die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufen den
Betriebskosten finanzieren.
- 5 -
Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 30.04.2020 hinaus Gültigke it behalten,
wird eine weitere Magistratsvorlage mit hierauf aufbauenden Handlungsvorschlägen vorlegen .
Hierbei werden die Regelungen des Sozialschutzpakets, welches durch die Bundesregierung
derzeit auf den Weg gebracht wird , sowie der verfügbaren abrufbaren Landeszuschüsse
Berücksichtigung finden .
Darmstadt, 01.04.2020
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
anlage 1
7272 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats-
geschäftsstelle:
01.04.2020
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss-
fassung Fachausschuss
Dezernat I
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Jugendamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I
II 40
IV
V 51
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2020/0098
Magistratsbeschluss-Nr.
107
Internetfähig
Produkt-Nr.: Produktbereich 4 und Produktbereich 6
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse
Betreff: Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und
SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des
Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Auss etzung der Elternentgelte für
April 2020
Vorlage vom: 01.04.2020
Beschlussvorschlag:
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag auf Grund der Corona-Krise zunächst bis zum 30.
April 2020 sowie der Aussetzung der Elternentgelte für April 2020 zu.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2020
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2020:
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a.:
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020)
- Schließung von Schulen und angeschlossenen Angeboten
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus;
14.03.2020 und 17.03.2020).
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen muss es das Ziel sei n, die Jugendhilfe und
deren Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Hierzu erfolgt zunächst befristet bis zum 30.
April 2020 die uneingeschränkte Fortzahlung der vereinbarten Zuschüsse an die Träger.
Grundlage hierfür sind die jeweils geschlossenen Zuschuss - und Förderverträge,
Entgeltvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen. Die Träger sind aufgefordert, mit
diesen Mitteln die Personalkosten der Mitarbeiter*innen und die laufenden Betriebskosten zu
finanzieren.
Fakt ist, dass die Begleitung von Familien bspw. in erzieherischen Hilfen nach wie vor und
gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten ist. Daher wurde mit den Tr ägern
ambulanter erzieherischer Hilfen vereinbart, dass die Ansprache und Betreuung der Familien
und somit die Leistungserbringung durch bspw. telefonische und eMail-Kontakte
gewährleistet wird. Diese Regelung gilt analog für die ambulanten Träger der
Eingliederungshilfe.
Unberührt hiervon sind die Träger stationärer Einrichtungen, da die dortigen Hilfen
planmäßig – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI – fortgesetzt werden können.
Die Kindertageseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen des La ndes Hessen lediglich für
die Notbetreuung für einen begrenzten Personenkreis geöffnet. Für die Familien, die die
Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen , wurden die Entgelte aufgrund der vertraglichen
Regelungen und zur Entlastung der Eltern vorerst für den Monat April 2020 ausgesetzt.
Die Angebote der Kinder- und Jugendförderung, inkl. der Ferienfreizeiten und die Kurse des
Familienzentrums, finden bis auf weiteres nicht statt. Die Teilnahmegebühren werden
dadurch nicht vereinnahmt.
Aufgrund der Schließung von Einrichtungen und Angeboten ergeben sich somit nach
derzeitigem Stand Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge.
Dies betrifft insb. die Bereiche :
- 5 -
Kinderbetreuung
- Mindereinnahmen im Bereich Elternentgelte städtische Kindertagesstätten, ca. 171.000
Euro
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger
im Rahmen der Abrechnung Betriebskostenzuschüsse und auf Basis der städtischen
Entgelte, Schätzung ca. 530.000 Euro
- Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen im Bereich Tagespflege, ca. 40.000 Euro,
jeweils berechnet für einen Monat .
Kinder- und Jugendförderung
Mindereinnahmen Bereich Ferienfreizeiten, ca. 6.500 Euro
Familienzentrum
Die Höhe der Mindereinnahmen – d.h. Teilnahmegebühren abzüglich Kursleiterinnenhonorare
– ist noch nicht zu beziffern.
Die Höhe der Aufwendungen bleibt hingegen zunächst unverändert, um die Infrastruktur der
Jugendhilfe abzusichern. Inwiefern sich durch Einnahmeausfälle bei den Trägern (bs pw.
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft) tatsächlich ein erhöhter Zuschussbedarf durch
Geltendmachung und somit Mehraufwand im städtischen Haushalt ergibt, kann zum
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Pakt
für den Nachmittag, werden für den Monat April 2020 durch die Wissenschaftsstadt
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht.
Der Monat April 2020 wird als ganzer Monat, ohne die Zeit der Osterferien zu
berücksichtigen gewertet. Zahlungen von Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger
nachzuweisen und in Abzug zu bringen.
Freistellungen von den Kostenbeiträgen bleiben davon unberührt.
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmeausfälle aufgrund der g ültigen Verordnungen
gegenüber dem Land geltend gemacht werden.
Das Präsidium des Hessischen Städtetages empfiehlt allen Mitgliedsstädten , Beschlüsse zu
fassen, Einrichtungen und ambulante Dienste unabhängig von der Frage, ob die
Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020 weiter zu
finanzieren. Auch erwartet das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä., dass sie
damit die Personalkosten ihrer Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufen den
Betriebskosten finanzieren.
Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 30.04.2020 hinaus Gültigke it behalten,
wird eine weitere Magistratsvorlage mit hierauf aufbauenden Handlungsvorschlägen vorlegen .
Hierbei werden die Regelungen des Sozialschutzpakets, welches durch die Bundesregierung
derzeit auf den Weg gebracht wird , sowie der verfügbaren abrufbaren Landeszuschüsse
Berücksichtigung finden.
Darmstadt, 01.04.2020
Dezernat I Dezernat II
Jochen Partsch Rafael Reißer
Oberbürgermeister Bürgermeister
Dezernat IV Dezernat V
André Schellenberg Barbara Akdeniz
Stadtkämmerer Stadträtin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2020/0098
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.04.2020
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00