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2020/0098

Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Aussetzung der Elternentgelte für April 2020

Magistratsvorlage 01.04.2020

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2020/0098

7250 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
01.04.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV  
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0098 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Produktbereich 4 und Produktbereich 6  
Kostenstelle:   Investitionsnummer:   
Kostenträger:  diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und 
SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des 
Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Auss etzung der Elternentgelte für 
April 2020 
 
Vorlage vom: 01.04.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur  Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten 
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag auf Grund der Corona -Krise zunächst bis zum 30. 
April 2020 sowie der Aussetzung der Elternentgelte für April 2020 zu. 
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 2 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2020: 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische 
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a.:  
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite 
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020)  
- Schließung von Schulen und angeschlossenen Angeboten  
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten 
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus; 
14.03.2020 und 17.03.2020).  
 
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen 
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.  
 
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen muss es das Ziel sei n, die Jugendhilfe und 
deren Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Hierzu erfolgt zunächst befristet bis zum 30. 
April 2020 die u neingeschränkte Fortzahlung der vereinbarten Zuschüsse an die Träger. 
Grundlage hierfür sind die jeweils geschlossenen Zuschuss - und Förderverträge, 
Entgeltvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen. Die Träger sind aufgefordert, mit 
diesen Mitteln die Per sonalkosten der Mitarbeiter*innen und die laufenden Betriebskosten zu 
finanzieren.  
 
Fakt ist, dass die Begleitung von Familien bspw. in erzieherischen Hilfen nach wie vor und 
gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten ist. Daher wurde mit den Tr ägern 
ambulanter erzieherischer Hilfen vereinbart, dass die Ansprache und Betreuung der Familien 
und somit die Leistungserbringung durch bspw. telefonische und eMail -Kontakte 
gewährleistet wird. Diese Regelung gilt analog für die ambulanten Träger der 
Eingliederungshilfe.  
 
Unberührt hiervon sind die Träger stationärer Einrichtungen, da die dortigen Hilfen 
planmäßig – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI – fortgesetzt werden können.  
 
Die Kindertageseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen des La ndes Hessen lediglich für 
die Notbetreuung für einen begrenzten Personenkreis geöffnet. Für die Familien, die die 
Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen , wurden die Entgelte auf grund der vertraglichen 
Regelungen und zur Entlastung der Eltern vorerst für den  Monat April 2020 ausgesetzt. 
 
Die Angebote der Kinder - und Jugendförderung, inkl. der Ferienfreizeiten und die Kurse des 
Familienzentrums, finden bis auf weiteres nicht statt. Die Teilnahmegebühren werden 
dadurch nicht vereinnahmt.  
 
Aufgrund der Schließun g von Einrichtungen und Angeboten ergeben sich somit nach 
derzeitigem Stand Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge.  
Dies betrifft insb. die Bereiche :

- 4 - 
Kinderbetreuung   
- Mindereinnahmen im Bereich Elternentgelte städtische Kindertagesstätten , ca. 171.000 
Euro 
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger 
im Rahmen der Abrechnung B etriebskostenzuschüsse  und auf Basis der städt ischen 
Entgelte, Schätzung ca. 530.000 Euro 
- Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträge n im Bereich Tagespflege , ca. 40.000 Euro,  
jeweils berechnet für einen Monat . 
 
Kinder- und Jugendförderung  
Mindereinnahmen Bereich Fer ienfreizeiten, ca. 6.500 Euro  
 
Familienzentrum  
Die Höhe der M indereinnahmen – d.h. Teilnahmegebühren abzüglich Kursleiter innenhonorare 
– ist noch nicht zu beziffern.  
 
Die Höhe der Aufwendungen bleibt hingegen zunächst unverändert, um die Infrastruktur der 
Jugendhilfe abzusichern. Inwiefern sich durch Einnahmeausfälle bei den Trägern (bs pw. 
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft) tatsächlich ein erhöhter Zuschussbedarf  durch 
Geltendmachung  und somit Mehraufwand im städtischen Haushalt ergibt, kann zum 
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.  
 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag 
 
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Pakt 
für den Nachmittag, werden für den Monat April 2020 durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht.  
Der Monat April 2020 wird als ganzer Monat, ohne die Zeit der Osterferien zu 
berücksichtigen gewertet. Zahlungen von Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger 
nachzuweisen und in Abzug zu bringen.  
Freistellungen von den Kostenbeiträgen bleiben davon unberührt. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt , die Einnahmeausfälle aufgrund der g ültigen Verordnungen 
gegenüber dem Land geltend gemacht werden.    
 
Das Präsidium des Hessischen Städtetages empfiehlt allen Mitgliedsstädten , Beschlüsse zu 
fassen, Einrichtungen  und ambulante Dienste unabhängig von der Frage, ob die 
Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020 weiter zu 
finanzieren. Auch erwartet das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä., dass sie 
damit die Personalkosten ihrer  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufen den 
Betriebskosten  finanzieren.

- 5 - 
Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 30.04.2020 hinaus Gültigke it behalten, 
wird eine weitere Magistratsvorlage mit hierauf aufbauenden Handlungsvorschlägen vorlegen . 
Hierbei werden die Regelungen des Sozialschutzpakets, welches durch die Bundesregierung 
derzeit auf den Weg gebracht wird , sowie der verfügbaren abrufbaren Landeszuschüsse  
Berücksichtigung finden .  
 
Darmstadt, 01.04.2020 
 
Dezernat I        Dezernat II  
    
 
 
Jochen Partsch        Rafael Reißer   
Oberbürgermeister         Bürgermeister  
 
   
      
Dezernat IV         Dezernat V 
 
 
        
André Schellenberg         Barbara Akdeniz  
Stadtkämmerer         Stadträtin

anlage 1

7272 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
01.04.2020 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat V an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss- 
       fassung Fachausschuss 
Dezernat I 
Dezernat II 
Dezernat IV  
Amt: Jugendamt 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
I 
II 40 
IV  
V 51 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0098 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
107 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: Produktbereich 4 und Produktbereich 6 
Kostenstelle:  Investitionsnummer:  
Kostenträger: diverse Sachkonto: diverse 
 
Betreff: Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten Diensten nach SGB VIII und 
SGB IX im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag im Zuständigkeitsbereich des 
Schulamtes zunächst bis zum 30.04.2020 und Auss etzung der Elternentgelte für 
April 2020 
 
Vorlage vom: 01.04.2020 
 
Beschlussvorschlag: 
Der Magistrat stimmt den Regelungen zur Weiterfinanzierung von Einrichtungen und ambulanten 
Diensten nach SGB im Zuständigkeitsbereich des Jugendamtes sowie der 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag auf Grund der Corona-Krise zunächst bis zum 30. 
April 2020 sowie der Aussetzung der Elternentgelte für April 2020 zu.

- 3 - 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 08.04.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.04.2020: 
 
Zur Verhinderung der weiteren Ausbreitung von SARS -CoV-2 hat die hessische 
Landesregierung umfassende Einschränkungen des öffentlichen Lebens verfügt, u.a.: 
- Betretungsverbot für Kindertageseinrichtungen und Kindertagespflegestellen (Zweite 
Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus, 13.03.2020) 
- Schließung von Schulen und angeschlossenen Angeboten  
- Kontaktminimierung und Schließung von Einrichtungen, Betrieben, Begegnungsstätten 
und Angeboten (Dritte und Vierte Verordnung zur Bekämpfung des Corona -Virus; 
14.03.2020 und 17.03.2020). 
 
In Folge dessen müssen verschiedenste Angebote und Leistungen der Jugendhilfe entfallen 
oder können nicht im gewohnten Umfang bzw. der üblichen Form erbracht werden.  
 
Ungeachtet dieser aktuellen Einschränkungen muss es das Ziel sei n, die Jugendhilfe und 
deren Infrastruktur funktionsfähig zu halten. Hierzu erfolgt zunächst befristet bis zum 30. 
April 2020 die uneingeschränkte Fortzahlung der vereinbarten Zuschüsse an die Träger. 
Grundlage hierfür sind die jeweils geschlossenen Zuschuss - und Förderverträge, 
Entgeltvereinbarungen und Leistungsvereinbarungen. Die Träger sind aufgefordert, mit 
diesen Mitteln die Personalkosten der Mitarbeiter*innen und die laufenden Betriebskosten zu 
finanzieren.  
 
Fakt ist, dass die Begleitung von Familien bspw. in erzieherischen Hilfen nach wie vor und 
gerade in der derzeitigen Situation dringend geboten ist. Daher wurde mit den Tr ägern 
ambulanter erzieherischer Hilfen vereinbart, dass die Ansprache und Betreuung der Familien 
und somit die Leistungserbringung durch bspw. telefonische und eMail-Kontakte 
gewährleistet wird. Diese Regelung gilt analog für die ambulanten Träger der 
Eingliederungshilfe.  
 
Unberührt hiervon sind die Träger stationärer Einrichtungen, da die dortigen Hilfen 
planmäßig – unter Berücksichtigung der Empfehlungen des RKI – fortgesetzt werden können.  
 
Die Kindertageseinrichtungen sind gemäß den Verordnungen des La ndes Hessen lediglich für 
die Notbetreuung für einen begrenzten Personenkreis geöffnet. Für die Familien, die die 
Notbetreuung nicht in Anspruch nehmen , wurden die Entgelte aufgrund der vertraglichen 
Regelungen und zur Entlastung der Eltern vorerst für den  Monat April 2020 ausgesetzt. 
 
Die Angebote der Kinder- und Jugendförderung, inkl. der Ferienfreizeiten und die Kurse des 
Familienzentrums, finden bis auf weiteres nicht statt. Die Teilnahmegebühren werden 
dadurch nicht vereinnahmt. 
 
Aufgrund der Schließung von Einrichtungen und Angeboten ergeben sich somit nach 
derzeitigem Stand Mindereinnahmen durch entgangene Entgelte und Teilnahmebeiträge.  
Dies betrifft insb. die Bereiche :

- 5 - 
 
Kinderbetreuung  
- Mindereinnahmen im Bereich Elternentgelte städtische Kindertagesstätten, ca. 171.000 
Euro 
- Erstattung der Elternbeiträge bei den Kinderbetreuungseinrichtungen der freien Träger 
im Rahmen der Abrechnung Betriebskostenzuschüsse und auf Basis der städtischen 
Entgelte, Schätzung ca. 530.000 Euro 
- Mindereinnahmen bei den Kostenbeiträgen im Bereich Tagespflege, ca. 40.000 Euro, 
jeweils berechnet für einen Monat . 
 
Kinder- und Jugendförderung 
Mindereinnahmen Bereich Ferienfreizeiten, ca. 6.500 Euro  
 
Familienzentrum 
Die Höhe der Mindereinnahmen – d.h. Teilnahmegebühren abzüglich Kursleiterinnenhonorare 
– ist noch nicht zu beziffern.  
 
Die Höhe der Aufwendungen bleibt hingegen zunächst unverändert, um die Infrastruktur der 
Jugendhilfe abzusichern. Inwiefern sich durch Einnahmeausfälle bei den Trägern (bs pw. 
Kindertagesstätten in freier Trägerschaft) tatsächlich ein erhöhter Zuschussbedarf durch 
Geltendmachung und somit Mehraufwand im städtischen Haushalt ergibt, kann zum 
aktuellen Zeitpunkt noch nicht beantwortet werden.  
 
Schulkindbetreuung/Pakt für den Nachmittag 
 
Die Elternanteile zu den Betreuungskosten im Bereich der Schulkindbetreuung und des Pakt 
für den Nachmittag, werden für den Monat April 2020 durch die Wissenschaftsstadt 
Darmstadt übernommen und den jeweiligen Trägern zur Auszahlung gebracht.  
Der Monat April 2020 wird als ganzer Monat, ohne die Zeit der Osterferien zu 
berücksichtigen gewertet. Zahlungen von Kurzarbeitergeld sind von dem jeweiligen Träger 
nachzuweisen und in Abzug zu bringen.  
Freistellungen von den Kostenbeiträgen bleiben davon unberührt. 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, die Einnahmeausfälle aufgrund der g ültigen Verordnungen 
gegenüber dem Land geltend gemacht werden.   
 
Das Präsidium des Hessischen Städtetages empfiehlt allen Mitgliedsstädten , Beschlüsse zu 
fassen, Einrichtungen und ambulante Dienste unabhängig von der Frage, ob die 
Einrichtungen geschlossen oder offen sind, zunächst bis zum 30.04.2020 weiter zu 
finanzieren. Auch erwartet das Präsidium von den Einrichtungen, Diensten u. ä., dass sie 
damit die Personalkosten ihrer  Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter und die laufen den 
Betriebskosten finanzieren.

Sollten die gegenwärtigen Beschränkungen über den 30.04.2020 hinaus Gültigke it behalten, 
wird eine weitere Magistratsvorlage mit hierauf aufbauenden Handlungsvorschlägen vorlegen . 
Hierbei werden die Regelungen des Sozialschutzpakets, welches durch die Bundesregierung 
derzeit auf den Weg gebracht wird , sowie der verfügbaren abrufbaren Landeszuschüsse 
Berücksichtigung finden.  
 
Darmstadt, 01.04.2020 
 
Dezernat I        Dezernat II  
    
 
 
Jochen Partsch       Rafael Reißer   
Oberbürgermeister        Bürgermeister 
 
   
      
Dezernat IV         Dezernat V 
 
 
        
André Schellenberg        Barbara Akdeniz 
Stadtkämmerer        Stadträtin

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0098
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.04.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00