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AN/1475/2018

Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus

Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates 29.10.2018

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung 3 (Lindenthal), Sitzung am 07.12.2020, TOP 12.1

Anfrage der SPD-Fraktion

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Anfrage der SPD-Fraktion

1212 Zeichen

SPD Bezirksfraktion 3   Aachener Straße 220   50931 Köln
Frau Bezirksbürgermeisterin
Helga Blömer-Frerker
Frau Oberbürgermeisterin
Henriette Reker
Aachener Straße 220
50931 Köln
Telefon 0221-22193305
Köln, den 28.10.2018
Anfrage zur Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus
Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin,
sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin,
wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die
Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen:
Da uns aus der Bevölkerung der Hinweis erreicht, dass auf dem Grundstück der Kirche St. Karl
Borromäus weiterer Wohnungsbau errichtet werden soll, fragen wir:
1. Ist der Verwaltung dieses Bauvorhaben im Bereich der Redwitz- und Palanterstr. bekannt und -
zutreffendenfalls - welchen Umfang soll es haben?
2. Gibt es für diesen Fall Überlegungen, den Fortfall bzw. die Einschränkung der Grünfläche und
des Baumbestandes durch Maßnahmen innerhalb dieses verdichteten Kerngebietes von Alt-Sülz
zu kompensieren?
3. Ist dann insbesondere daran gedacht, die große versiegelte Fläche vor der Kirche
entsprechend zu nutzen oder gar vertikale Lösungen anzudenken?
 gez. Friedhelm Hilgers
Fraktionsvorsitzender

Beratungsverlauf (1)

07.12.2020 Bezirksvertretung 3 (Lindenthal)
TOP 12.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: zurückgestellt

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Aachener Straße 220
  • Palanterstraße
  • Straße 22

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Details

Aktenzeichen
AN/1475/2018
Typ
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
Datum
29.10.2018
Erstellt
29.10.2018 09:29