AN/1475/2018
Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Anfrage der SPD-Fraktion
1212 Zeichen
SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 28.10.2018 Anfrage zur Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Da uns aus der Bevölkerung der Hinweis erreicht, dass auf dem Grundstück der Kirche St. Karl Borromäus weiterer Wohnungsbau errichtet werden soll, fragen wir: 1. Ist der Verwaltung dieses Bauvorhaben im Bereich der Redwitz- und Palanterstr. bekannt und - zutreffendenfalls - welchen Umfang soll es haben? 2. Gibt es für diesen Fall Überlegungen, den Fortfall bzw. die Einschränkung der Grünfläche und des Baumbestandes durch Maßnahmen innerhalb dieses verdichteten Kerngebietes von Alt-Sülz zu kompensieren? 3. Ist dann insbesondere daran gedacht, die große versiegelte Fläche vor der Kirche entsprechend zu nutzen oder gar vertikale Lösungen anzudenken? gez. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: zurückgestellt
Zur SitzungOrte (3)
- Aachener Straße 220
- Palanterstraße
- Straße 22
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1475/2018
- Typ
- Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates
- Datum
- 29.10.2018
- Erstellt
- 29.10.2018 09:29