Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus
Anfrage nach § 4 der GeschO des Rates AN/1475/2018 vom 29.10.2018
Stand: Am 07.12.2020 in der Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) zurückgestellt. Ein neuer Termin ist nicht bekannt.
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Anfrage der SPD-Fraktion
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SPD Bezirksfraktion 3 Aachener Straße 220 50931 Köln Frau Bezirksbürgermeisterin Helga Blömer-Frerker Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Aachener Straße 220 50931 Köln Telefon 0221-22193305 Köln, den 28.10.2018 Anfrage zur Bebauung Kirchengrundstück St. Karl Borromäus Sehr geehrte Frau Bezirksbürgermeisterin, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, wir bitten Sie, folgende Anfrage der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung 3 auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen: Da uns aus der Bevölkerung der Hinweis erreicht, dass auf dem Grundstück der Kirche St. Karl Borromäus weiterer Wohnungsbau errichtet werden soll, fragen wir: 1. Ist der Verwaltung dieses Bauvorhaben im Bereich der Redwitz- und Palanterstr. bekannt und - zutreffendenfalls - welchen Umfang soll es haben? 2. Gibt es für diesen Fall Überlegungen, den Fortfall bzw. die Einschränkung der Grünfläche und des Baumbestandes durch Maßnahmen innerhalb dieses verdichteten Kerngebietes von Alt-Sülz zu kompensieren? 3. Ist dann insbesondere daran gedacht, die große versiegelte Fläche vor der Kirche entsprechend zu nutzen oder gar vertikale Lösungen anzudenken? gez. Friedhelm Hilgers Fraktionsvorsitzender
Beratungsverlauf
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