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A-R/0064/2018

„Talentschule“ nach Münster holen

Antrag an den Rat 11.09.2018

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 19.09.2018, TOP 29.4

a-r-0064-2018-Talent-Schule180911

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a-r-0064-2018-Talent-Schule180911

4288 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0064/2018  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
FDP-Ratsfraktion 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: fraktion@fdp-ms.de 
www. fdp -fraktion -ms.de  
Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung    
    
    
   
 Münster, 10.09.2018 
 
„Talentschule“ nach Münster holen 
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Die Verwaltung wird mit der Entwicklung eines Konze pts zur Bewerbung um mindestens 
eine „Talentschule“ beauftragt. Ziel soll eine Bewe rbung Münsters in Absprache mit der 
entsprechenden Schule für das Landesprogramm „60 Ta lentschulen in NRW“ sein. Dazu 
muss vorab ein Beschluss der Schulkonferenz der int eressierten Schule herbeigeführt 
werden. Bis zum 7. Dezember 2018 muss der Antrag de r Stadt beim Schulministerium 
eingereicht sein. 
 
 
Begründung:   
 
NRW-Schulministerin Yvonne Gebauer ruft einen Wettb ewerb für 60 Talentschulen in 
NRW aus. Damit ergibt sich für Münster die Chance, eine oder eventuell sogar mehrere 
Schulen mit zusätzlichen Mitteln zur Förderung von Schülern und Schülerinnen mit 
besonderen Herausforderungen auszustatten. Denn die se Talentschulen sollen die 
modernste Pädagogik, die dazugehörige personelle Au sstattung und die aktuellste digitale 
Infrastruktur erhalten. 
 
Die teilnehmenden Schulen werden mit einem Zuschlag  in Höhe von 20% auf den 
Grundstellenbedarf mit zusätzlichen Ressourcen unte rstützt. Der Zuschlag ist dabei so zu 
bemessen, dass neben den notwendigen zusätzlichen L ehrkräften beispielsweise auch 
zusätzliche Schulsozialarbeiter beschäftigt werden können. Außerdem erhalten die 
Schulen weitere Unterstützung durch ein ergänzendes  Fortbildungsbudget. Eine 
wissenschaftliche Begleitung des Schulversuchs ist geplant. 
 
Im Mittelpunkt des Schulversuchs steht der Aufbau e iner „Fördersäule“ für alle 
Schülerinnen und Schüler der Jahrgangsstufen 5 bis 10. Im Kern beinhaltet diese 
Fördersäule ein zusätzliches fachliches Angebot (im  MINT-Bereich oder im Bereich 
Kulturelle Bildung), ab Jahrgangsstufe 7 in einem n och breiteren Fächerspektrum. 
Außerdem sind verbindliche individuelle Beratungsel emente sowie Elemente der 
Berufsorientierung vorgesehen. Bewerber-Schulen kön nen wählen, ob sie ihr Profil im

- 2 - 
MINT-Bereich oder im Bereich Kulturelle Bildung auf- bzw. ausbauen werden und erstellen 
ein entsprechendes fachliches Umsetzungskonzept. 
 
Die ausgewählten Talentschulen sollen verstärkt die  Netzwerke vor Ort nutzen und eng 
mit dem Schulträger, den umliegenden Schulen und de n weiterführenden 
Bildungseinrichtungen kooperieren und sich mit den lokalen Schul-und Bildungspartnern 
vernetzen.  
 
Um all diese Vorteile nutzen zu können, möge die Ve rwaltung prüfen, in welchem sozial-
räumlich benachteiligten Stadtteil sich eine Schule  mit Sekundarstufe I zur Talentschule 
entwickeln kann. Dabei sind insbesondere die Zusamm ensetzung der Schülerschaft über 
die Verteilung der Schulformempfehlungen der abgebe nden Grundschulen, der Anteil der 
Schülerinnen und Schüler mit Zuwanderungsgeschichte , die Wiederholer-Quote, die 
Ergebnisse der zentralen Prüfungen und die Schulabs chlüsse und Übergänge in die 
Sekundarstufe II der in Frage kommenden Schulen darzustellen. 
 
Darüber hinaus ist zu erläutern, welche Investition en und Maßnahmen bereits 
abgeschlossen bzw. für wann geplant sind, um eine s ehr gute bauliche und digitale 
Infrastruktur (mit Anschluss an das Gigabit-Netz, A usstattung mit W-LAN und praktikablen 
Endgeräten) an der zukünftigen Talentschule zu gewä hrleisten. Der Schulträger kann 
dazu auf Mittel aus dem Programm „Gute Schule 2020“ , aus dem 
Kommunalinvestitionsförderungsgesetz, dem Digitalpa kt, der Schulpauschale/ 
Bildungspauschale und ggf. aus weiteren schulbezoge nen Infrastrukturförderprogrammen 
zurückgreifen. 
 
Zeitplan des Ministeriums für Schule und Bildung des Landes Nordrhein-Westfalen: 
bis 07. Dezember 2018: Einreichung der Anträge durch den Schulträger  
bis Ende Februar 2019: Auswahl der ersten Talentschulen (30)  
Schuljahr 2019/2020: Start der ersten Talentschulen 
Schuljahr 2020/2021: Start der zweiten Talentschulen 
 
 
gez. 
Carola Möllemann-Appelhoff           Hans Varnhagen 
Jürgen Reuter                           Jörg Berens  
FDP-Fraktion im Rat

Beratungsverlauf (1)

19.09.2018 Rat
TOP 29.4 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Geringhoffstraße 48

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Details

Aktenzeichen
A-R/0064/2018
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.09.2018
Erstellt
06.10.2020 14:37