0083/2024
Stärkungspakt NRW - vorläufiger Schlussbericht zum 30.06.2024
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Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle V/50/505 Vorlagen-Nummer 14.08.2024 0083/2024 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren 05.09.2024 Gesundheitsausschuss 10.09.2024 Jugendhilfeausschuss 17.09.2024 Stärkungspakt NRW - vorläufiger Schlussbericht zum 30.06.2024 Mit Bescheid vom 17.01.2023 hat die Stadt Köln auf der Grundlage der Richtlinie „Stärkungspakt NRW“ zum Ausgleich für in 2023 krisenbedingt anfallender Mehraus- gaben in Folge steigender Energiepreise, einer hohen Inflation und einer verstärkten Inanspruchnahme sozialer kommunaler Infrastrukturen eine Unterstützungsleistung in Höhe von 11.505.876,00 Euro zur eigenen Verwendung und zur Weitergabe an Dritte erhalten. Die vom Land zugewendete Billigkeitsleistung stand nur für das Jahr 2023 zur Verfügung. Die Verwaltung hat die Ausschüsse bereits durch die Mitteilungen 1151/2023 und 2415/2023 umfassend zu den jeweiligen Zwischenständen informiert und gibt nun- mehr zum Stichtag 30.06.2024 folgenden vorläufigen Schlussbericht ab: Insgesamt wurde zum Stichtag 31.03.2024 gegenüber dem Ministerium ein Verwen- dungsnachweis über 10.519.701,56 Euro übermittelt, 986.174,44 Euro wurden zeit- gleich an die Landeshauptkasse zurückgegeben. Auf Grund der über 800 Kinderta- gespflegepersonen, die die vorgegebene Verwendung der ausgezahlten Mittel einzeln nachzuweisen hatten, wurde dem Jugendamt vom Ministerium eine Fristverlängerung zur Prüfung dieser Einzelverwendungsnachweise eingeräumt. Der aktualisierte Ge- samtverwendungsnachweis wurde dem Ministerium am 23.05.2024 übermittelt. Für den Bereich der Kindertagespflege wurden weitere 200.279,71 Euro an das Land er- stattet. Somit ergibt sich folgendes Gesamtergebnis: Billigkeitsleistung des Landes 11.505.876,00 € Weiterleitungen an Dritte 6.738.624,00 € kommunale Nutzung der Mittel 3.580.797,85 € Summe bewilligt und kommunal genutzt 10.319.421,85 € an das MAGS erstattet 1.186.454,15 € 2 Die erfolgte Rückzahlung teilt sich auf in 37% Rückzahlungen der Träger nach Vor- lage der Verwendungsnachweise und 63% nicht genutzte Billigkeitsleistung des Lan- des. Der nicht genutzte Anteil war für Einzelfallhilfen bei Betriebs- und Energiekosten- nachzahlungen einkommensschwacher Haushalte in Wohnungen der GAG einge- plant. Leider hat sich die Erstellung der Nebenkostenabrechnungen in verschiedenen Wohnquartieren so sehr verzögert, dass eine Nutzung der Billigkeitsleistung im vorge- gebenen Zeitraum 2023 nicht mehr möglich war. Ein großer Teil der hierfür eingeplan- ten Mittel konnte jedoch von der Verwaltung bis zum Jahresende anderweitig einge- setzt werden. Die verausgabten Mittel in kommunale Beratungseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sonstigen sozialen Infrastruktur wurden wie folgt verwendet: Einschulungsbeihilfen 377.880,13 Euro Gesundheitsschulung Erstklässler 88.231,19 Euro Jugendförderung 189.754,17 Euro Erlass Kita- und OGS-Gebühren 12/2023 811.397,34 Euro Mehrkosten Mittagsverpflegung 10-12/2023 82.000,00 Euro Kindertagespflegepersonen 2.008.678,02 Euro Energiemehrkosten Bürgerhaus Kalk 22.857,00 Euro Die an nicht-kommunale Beratungseinrichtungen bzw. Einrichtungen der sonstigen sozialen Infrastruktur weitergeleiteten Mittel wurden wie folgt verwendet: Gesamtsumme Ausgleich zusätzlicher Personalkosten 2.600.170,31 Euro Gesamtsumme Ausgleich zusätzlicher Sachkosten 1.297.729,53 Euro Gesamtsummer Ausgleich zusätzlicher Energiekosten 475.715,74 Euro Gesamtsumme der Einzelfallhilfen für bedürftige Einwohnerin- nen und Einwohner 2.365.008,42 Euro Maßnahmen aus dem kommunalen Förderprogramm zur Stärkung der Beratungs- strukturen im Rahmen der Energiekrise konnten durch 565.584,99 Euro aus dem Stärkungspakt ersetzt werden. Die Refinanzierung zusätzlicher Energiekosten bei den Trägern aus Mitteln des Stär- kungspakts NRW schonte massiv den kommunalen Strukturförderfonds 2023 und ermöglichte außerdem eine 100%ige Refinanzierung dieser Mehrausgaben. Eine Förderung der Schaffung von Tagesstrukturen durch den SKM e.V. im Rahmen der Humanitären Hilfe für Menschen aus dem EU-Ausland in der Vorgebirgsstr. wäre aus kommunalen Mitteln nicht möglich gewesen, ebenso die Verlängerung des Pro- jektes Rahab+ des SKF e.V. bis zum Jahresende 2023. Im Bereich der Gesundheitsfürsorge wurden 151.852,21 Euro für das neue Projekt Anonymer Krankenschein verwendet und dadurch kommunale Mittel eingespart. Au- ßerdem konnten zahlreiche Beratungsangebote vorübergehend personell aufgestockt werden, um die erhöhte Nachfrage an Beratungen und Unterstützungsleistungen zu befriedigen. Die zusätzliche Gesundheitsschulung für Erstklässler fand an neun Familiengrund- schulzentren statt. Mit ihr wurde die Gesundheitskompetenz von Grundschulkindern gefördert. Die Träger und Angebote der Jugendförderung konnten in der 2. Jahreshälfte 2023 3 ebenfalls von den Mitteln des Stärkungspaktes partizipieren. In diesem Rahmen konn- ten krisenbedingte Mehrkosten, unter anderem gestiegene Energiekosten ausgegli- chen werden. Zudem wurden zusätzliche Angebote zur persönlichen Stabilisierung, beruflichen Orientierung und Freizeitgestaltung eingerichtet, um junge Menschen da- bei zu unterstützen, schwerwiegende Folgen der aktuellen Krisen zu bewältigen. Weiterhin wurde mehr als 300 Kindern und Jugendlichen aus besonders belasteten Familien ein Besuch der jährlich in Köln stattfindenden "gamescom" als besonders wichtiger Kristallisationspunkt sowohl für die Teilhabe an einer selbstbestimmten Frei- zeitgestaltung als auch für die schulische/berufliche Orientierung ermöglicht. Durch er- neut gestiegene Eintrittspreise entstandenen Ausschlussprozessen wurde damit sinn- voll entgegengewirkt. Das durch die Fachstelle Medienpädagogik und Jugendmedien- schutz im Amt für Kinder, Jugend und Familie veranstaltete medienpädagogische An- gebot "Jugendforum NRW" im Rahmen der Messe konnte durch weitreichende Ver- besserungen der Barrierefreiheit insbesondere für mehrfach belastete Jugendliche und deren Familien zugänglicher gestaltet werden. Darüber hinaus konnte die von der Fachstelle Gewaltprävention im Amt für Kinder, Ju- gend und Familie und der AG § 78 Gewaltprävention organisierte, interdisziplinär und interprofessionell angelegte Kampagne #KölnSafe mit dem Ziel einer besonders nied- rigschwelligen Sensibilisierung für das Thema Gewalt unter Jugendlichen für durch die Folgen der Krise besonders belastete Zielgruppen leichter erreichbar und besser auf deren spezifische Bedarfe ausgerichtet werden. In der Jugendberatungsstelle „JUMP“ für Arbeits- und Berufsfragen konnten aus den Mitteln des Stärkungspaktes Lehr- und Lernmaterialen für die Lernförderung ange- schafft werden und so die Qualität und Attraktivität des Angebotes gesteigert werden. Die Lernförderung ist ein flankierendes Angebot der Beratungsstelle, das sich vor al- lem an Schüler*innen wendet, die von Armut betroffen sind und deren Eltern sich keine Nachhilfe und auch keine zusätzliche Literatur für ihr Kind leisten können. Auch junge Menschen mit Fluchthintergrund nehmen das Angebot gerne wahr, um ihr Sprachvermögen zu verbessern. Bei der Auswahl der Materialien wurde vor allem die Förderung der Kernfächer (Deutsch, Mathe Englisch) für die Mittelstufe in den Fokus genommen, da dies die am meisten nachgefragten Fächer sind. Zudem wurden Lehr- und Lernmaterialien für Deutsch als Zweitsprache beschafft, die auch als Vorbereitung für Sprachzertifikatsprüfungen dienen können. Um die Chancen der benachteiligten Schulabgänger*innen auf dem Ausbildungsmarkt zu erhöhen, werden verbesserte Bewerbungstrainings angeboten, die auch die Erstel- lung geeigneter Bewerbungsunterlagen umfasst. Damit die erstellten Materialien nicht verloren gehen, wurden USB-Sticks angeschafft, auf denen die erstellten Bewerbun- gen gespeichert und mitgenommen werden können. Die Sticks haben einen Adapter, der die direkte Nutzung auf dem Handy ermöglicht. Viele von Armut betroffene Schul- abgänger*innen haben zudem keine Mittel zur Verfügung, um angemessene Bewer- bungsfotos anfertigen zu lassen. Deshalb steht nun in der Beratungsstelle „JUMP“ ein Fotohintergrund mit zwei Standleuchten mit indirektem Licht zur Verfügung, mit des- sen Hilfe auch mit dem eigenen Handy gut verwertbare Fotos erstellt werden können. Die Fotos können dann direkt vom Handy in Bewerberportale hochgeladen werden. Eine gute Selbstpräsentation erleichtert die Chancen auf die Einladung zu einem Be- werbungsgespräch deutlich. So soll verhindert werden, dass der Mangel an finanziel- ler Ausstattung des Elternhauses Auswirkungen auf die Zukunftschancen des Kindes haben. Gez. Voigtsberger
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungBeschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 0083/2024
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 14.08.2024
- Erstellt
- 05.01.2024 12:21