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SPOA/060/2025

Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportanlagen"

Beschlussvorlage 13.11.2025

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 01.12.2025, TOP 33

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

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SPOA/060/2025 
 
 X  öffentlich      nicht öffentlich   
Beschlussvorlage 
Betrifft: 
Bundesprogramm "Sanierung kommunaler Sportstätten" 
Fachbereich: 
52 - Sportamt     
 
Dezernentin / Dezernent: 
Stadtdirektor Burkhard Hintzsche      
 
Beratungsfolge: 
Gremium Sitzungsdatum Beratungsqualität 
Sportausschuss 26.11.2025 Vorberatung 
Haupt- und Finanzausschuss 01.12.2025 Vorberatung 
Rat 11.12.2025 Entscheidung 
 
Beschlussdarstellung: 
Der Rat der Stadt beschließt die Teilnahme am Bundesprogramm „Sanierung 
kommunaler Sportstätten (SKS)“ und beauftragt die Verwaltung beim Zuschussgeber 
Projektskizzen für folgende Projekte einzureichen: 
 
 Bezirkssportanlage Windscheidstraße - Erneuerung der Wettkampfanlage 
 
 Bezirkssportanlage Vennhauser Allee - Energetische Sanierung des 
Umkleidegebäudes 
 
 Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße - Umbau Tennenspielfeld in 
Kunstrasen 
 
 Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg - Umwandlung von 
Tennenflächen in Kunstrasen bzw. Kunststoff 
 
 Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße - Umbau des Tennen-
/Rasenspielfelds in Kunstrasen  
 
 
Sachdarstellung: 
Der Deutsche Bundestag hat mit dem Bundesprogramm „Sanierung kommunaler 
Sportstätten (SKS)“ bundesweit Fördermittel in Höhe von 333 Millionen EURO zur 
Verfügung gestellt. Ziel ist die Förderung von energetischer und funktionaler

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Sanierung kommunaler Sportstätten, um die Infrastruktur für den Schul-, Vereins- 
und Breitensport dauerhaft zu sichern. 
Mit der Teilnahme an dem Programm kann die Landeshauptstadt Düsseldorf bei einer 
möglichen Förderzusage Fördermittel in Höhe von 45% der zuschussfähigen 
Gesamtkosten generieren und gleichzeitig die Sport- und Freizeitangebote vor Ort 
zukunftsfähig gestalten. 
Die Mindestförderung beträgt 250.000 Euro, der Höchstzuschuss beläuft sich auf 8 
Millionen Euro. 
Die Teilnahme an dem Förderprogramm erfolgt in einem mehrstufigen Verfahren, in 
welchem zunächst eine Projektskizze für die jeweilige Maßnahme einzureichen ist 
(Interessensbekundung). Diese ist bis spätestens 15.01.2026 abzugeben. Bestandteil 
der Projektskizze ist zwingend ein Ratsbeschluss, der die Teilnahme an dem 
Programm genehmigt. 
Im Falle einer positiven Entscheidung kann ein formeller Förderantrag gestellt 
werden.   
Die Sportverwaltung beabsichtigt, sich mit fünf Maßnahmen um eine Förderung im 
SKS zu bewerben.   
 
Bezirkssportanlage Windscheidstraße: 
Die Wettkampfanlage wurde 1970 errichtet. Eine Erneuerung der Tennendecke ist 
letztmalig vor mehr als 25 Jahren erfolgt. Die Laufbah n ist stark verschlissen, nicht 
mehr ausreichend wasserdurchlässig und deswegen sportlich nur noch sehr 
eingeschränkt nutzbar. Die Infrastruktur (Flutlicht, Kanäle, Stehtribünen etc.) ist 
altersentsprechend abgängig. Eine Modernisierung der Anlage mit dem Bau eines 
Kunstrasenspielfeldes und einer Kunststofflaufbahn sowie weiterer Sportflächen, wie 
z.B. Calisthenics, Klettern, Boule, Beachvolleyball, würde die Trainingskapazitäten 
und die sportlichen Möglichkeiten sowohl des ansässigen Vereins, als auch des 
Schulsports verbessern. Dadurch wird die Bezirkssportanlage, die bereits jetzt für die 
Öffentlichkeit zur Verfügung steht attraktiver, da auch für den nicht organisierten 
beziehungsweise informellen Sport Nutzwerte geschaffen werden. Die 
Entwurfsplanung (L eistungsphase 3 HOAI) ist inzwischen weitestgehend 
fertiggestellt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher bereits 
erreicht. 
 
Bezirkssportanlage Vennhauser Allee: 
Mit dem Änderungsantrag RAT/181/2019 der Fraktionen von SPD, GRÜNEN und FDP 
zur Vorlage RAT/115/2019 -1 "Konzept 2035 – Pfad zur Erreichung der 
Klimaneutralität" wurde die Verwaltung damit beauftragt, die energetisch 
schlechtesten Standorte im städtischen Gebäudebestand zu identifizieren und einen 
Sammelbeschluss zur Sanierung vorz ulegen, sofern eine langfristige Weiternutzung 
der Gebäude sichergestellt ist. Die Identifizierung der Gebäude anhand spezifischer 
Kennwerte und die Erstellung einer entsprechenden Standortliste erfolgte für alle 
Bauherrenämter der Stadt Düsseldorf durch d as Amt für Gebäudemanagement. Das 
Umkleidegebäude auf der Bezirkssportanlage Vennhauser Allee ist in der Sandortliste 
für die schlechtesten Standorte enthalten und bedarf dringend einer umfassenden 
energetischen Sanierung. Die Planung hat den Stand der Vorplanung 
(Leistungsphase 2 nach HOAI) erreicht und umfasst damit die im Bundesprogramm 
geforderte Planungsreife.

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Bezirkssportanlage Karl-Hohmann-Straße 
Das Tennenspielfeld aus den 1970er Jahren ist stark erneuerungsbedürftig. Aufgrund 
des baulichen Zustandes und der witterungsbedingten Sperrungen, ist das Spielfeld 
inzwischen nur noch sehr eingeschränkt nutzbar. Der Umbau in ein 
Kunstrasenspielfeld wäre eine ideale Ergänzung zu den anderen Spielfeldern der 
Sportanlage und würde zu einer ganzjährigen Aus weitung der Nutzungskapazitäten 
für den Vereinsspo rt aber auch für den Schulsport und zu einer deutlichen 
Attraktivitätssteigerung der Bezirkssportanlage führen. Der ansässige Verein stellt 
mittlerweile auch Mannschaften im Fußball für Mädchen, was zu eine r erhöhten 
Auslastung führt. 
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des 
Sportausschusses am 26.06.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf 
Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine 
Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung 
(Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die für die Förderung geforderte 
Planungsreife ist daher erfüllt. 
 
Vereinssportanlage Scheideweg/Dechenweg 
Das Tennengroßspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Die Tennendecke wurde 2005 
letztmalig erneuert. Die Infrastruktur (Ballfangzäune, Entwässerungseinrichtungen) 
ist altersgemäß abgängig. Das Kleinspielfeld wurde im Jahr 2003 hergestellt. 
Tennenspielfelder sind, insbesondere im Winter, witterungsbedingt nur eingeschränkt 
nutzbar. Im Sommer kommt es darüber hinaus zu einer Staubbelastung. Die 
Spielfelder sind nicht mehr zeitgemäß und können, insbesondere im Winter und bei 
schlechter Witterung, nur eingeschränkt genutzt werden. Für den Trainings - und 
Spielbetrieb der zahlreichen Fußballmannschaften, ist das vorhandene 
Kunstrasenspielfeld alleine nicht ausreichend. Das Tennenspielfeld soll daher einen 
Kunstrasenbelag erhalten und das Kleinspielfeld zu einer multifunktionalen 
Sportfläche insbesondere für die Beda rfe von Kindern und Jugendlichen umgebaut 
werden.  
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Sitzung des 
Sportausschusses am 12.02.2025 gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf 
Sportanlagen, die im Rahmen der Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 fü r eine 
Qualifizierung vorgesehen wurden (SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung 
(Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. Die Prüfung nach §13 KomHVO ist 
bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte Planungsreife ist daher mehr als 
erfüllt. 
 
Vereinssportanlage Fährstraße/Völklinger Straße 
Das Tennenspielfeld ist aus den 1970er Jahren. Größere Investitionen in die 
Infrastruktur sind seitdem nicht erfolgt, sodass diese altersgemäß stark abgängig ist. 
Das Spielfeld soll daher grunderneuert und mit einem Kun strasenbelag ausgestattet 
werden. Auf Teilen der Wiesenfläche, die bisher lediglich sehr eingeschränkt für das 
Jugendtraining genutzt werden kann, soll zusätzlich ein E -Jugendspielfeld entstehen. 
Mit dem Bau der beiden Kunstrasenspielfelder würde eine erhe bliche Ausweitung der 
Trainingskapazität insbesondere im Jugendbereich erzielt werden. Der bereits jetzt 
hohe Bedarf an dieser Stelle wird zukünftig durch Neubaugebiete (z.B. Auf`m 
Tetelberg) und den geplanten Schulneubau (Völklinger Straße) noch gesteiger t 
werden.

Seite 4 
Der Bedarfsbeschluss für diese Maßnahme wurde in der Ratssitzung am 26.02.2025 
gefasst. Die Maßnahme gehört zu den fünf Sportanlagen, die im Rahmen der 
Nachhaltigkeit zur UEFA EURO 2024 für eine Qualifizierung vorgesehen wurden 
(SPOA/048/2023). Die Entwurfsplanung (Leistungsphase 3 HOAI) ist abgeschlossen. 
Die Prüfung nach §13 KomHVO ist bereits erfolgt. Die für die Förderung geforderte 
Planungsreife ist daher mehr als erfüllt. 
Der Sportverwaltung liegen derzeit mehrere Anfragen von Düsseldorfer 
Sportvereinen auf Unterstützung bzw. Beantragung von Fördermitteln im Rahmen 
des Bundesprogramms vor. Grundsätzlich können Vereine oder Verbände keine 
Förderanträge stellen, eine mögliche Zuwendung an die Stadt könnte jedoch an 
Dritte (Vereine) weitergegebe n werden. Für diese Projekte gelten die gleichen 
Voraussetzungen, wie für städtische Maßnahmen, so dass auch hier ein 
fortgeschrittener Planungsstand vorliegen muss. Die interessierten Vereine wurden 
über die Anforderungen zur Teilnahme am Bundesprogramm i nformiert, wobei auch 
ausdrücklich auf den von ihnen zu erbringenden Eigenanteil zur Finanzierung 
hingewiesen wurde. Sollten tatsächlich Vereinsmaßnahmen für eine Teilnahme in 
Frage kommen, wird die Verwaltung die auch hierfür erforderliche politische 
Beschlussfassung gegebenenfalls kurzfristig in die Wege leiten.

Beratungsverlauf (2)

26.11.2025 Sportausschuss
TOP 13 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung abweichend beschlossen

Zur Sitzung
01.12.2025 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 33 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: Empfehlung abweichend beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
SPOA/060/2025
Typ
Beschlussvorlage
Datum
13.11.2025
Erstellt
04.11.2025 08:37