0121/2026
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Moorslede" in Köln-Dellbrück
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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung
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Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? - Sonstiges Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. Kontakt OB/1 Büro des Oberbürgermeisters OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung Brückenstraße 5-11 50667 Köln Telefon: 0221 – 221 31122 E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung
Beschlussvorlage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle VI/613 Vorlagen-Nummer 0121/2026 Freigabedatum 22.01.2026 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Moorslede" in Köln-Dellbrück Beschlussorgan Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, den am 30.08.1994 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefassten und am 12.09.1994 ortsüblich bekannt ge- machten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Gebiet der ehemaligen Kaserne Moorslede, gelegen zwischen der S-Bahn-Strecke Köln–Bergisch Gladbach, dem Lu- pinenweg, der Verlängerung des Dellbrücker Steinwegs bis zum Höhenfelder Mauspfad sowie dem Höhenfelder Mauspfad im Stadtteil Köln-Dellbrück aufzuheben. Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Anlass und Ziel der Aufhebung Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebau- ungspläne die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, weil die städtebauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städte- bauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen Anzahl laufendender Bebauungsplanverfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung sol- cher Bebauungspläne, die zwecks Realisierung dringend erforderlichen Wohnungs- baus, sozialer Infrastruktureinrichtungen und/oder zur Sicherung der Planung mittels einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies führt im Umkehr- schluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungsdruck“ nicht kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere sol- che Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen nicht mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie er- neut planungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personel- len Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch (BauGB) überprüft und, sofern dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. Verfahren und Auswirkungen Der Rat der Stadt Köln hat am 30.08.1994 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstel- lungsbeschluss für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Moorslede“ gefasst. Das Plangebiet umfasst die Fläche der ehemaligen Kaserne Moorslede, gelegen zwischen der S-Bahn-Strecke Köln–Bergisch Gladbach, dem Lupinenweg, der Verlängerung des Dellbrücker Steinwegs bis zum Höhenfelder Mauspfad sowie dem Höhenfelder Mauspfad im Stadtteil Köln-Dellbrück. Mit dem Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage zur Sicherung der städtebaulichen Entwicklungsziele durch Wohnbauland und Grünfläche geschaffen werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 12.09.1994 im Amtsblatt der Stadt Köln. Am 15.03.2001 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die Planung zum Bau einer Autofreien Siedlung aufzugeben und einen Entwurf für eine Bebauungsplan auszuarbeiten, der den Bau einer Einfamilienhaussiedlung vorsieht. Am 29.04.2003 hat die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss über den Fort- 3 gang des Bebauungsplanverfahrens mit einer Mitteilung informiert. Seit diesem Zeit- punkt konnten keine Planungsfortschritte erzielt werden. Die wesentlichen Hemmnisse sind: Eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde betont, dass eine Wohn- bebauung innerhalb des Plangebiets nicht zu realisieren ist bzw. nur mit einem enormen Planungs- und Kompensationsaufwand und gegen erhebliche Wider- stände seitens der Umweltverbände. Die betroffene Fläche unterliegt den Re- gelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach die Erhaltung und Entwicklung des Gebiets als schützenswerter Naturraum Vorrang hat. Das Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als „Dellbrücker Heide“ als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt nach Landschaftsplan im Schutz- gebiet, und ist Bestandteil des Geltungsbereichs der Entwicklungsziele 7 (EZ 7). Die EZ 7 verfolgen die Sicherung und Entwicklung besonderer Lebens- räume für Pflanzen- und Tierarten. Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet Naturschutzgebiet dar. Zudem ist das Gebiet Teil des am 23.03.2023 beschlossenen Masterplans Stadtgrün, der für das vorliegende Gebiet „Immergrün“ darstellt. Flächen des „Immergrün“ sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert. Zwischenzeitlich haben sich die stadtentwicklungspolitischen Prioritäten der Stadt Köln verlagert. Die Flächenentwicklung in anderen Stadtteilen sowie veränderte woh- nungspolitische Ansätze (z. B. Verdichtung im Bestand und Nachverdichtung inner- städtischer Flächen) wie insbesondere auch die naturschutzrechtliche Beurteilung ha- ben das Planverfahren „Moorslede“ an Relevanz verlieren lassen. Die aktuelle Nut- zung der Dellbrücker Heide als artenreiches Naturschutzgebiet und Naherholungsort zeigen, wie bedeutsam der Schutz des Gebietes ist. Eine geordnete städtebauliche Entwicklung (beziehungsweise vielmehr deren Ein- schränkung) ist auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 35 BauGB in Verbin- dung mit dem Landschaftsplan gewährleistet – ein Planerfordernis im Sinne des § 1 Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht. Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, auch gegenüber der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentü- mer*innen, Investor*innen, Architekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwal- tung, den Aufstellungsbeschluss vom 30.08.1994 aufzuheben. Anlagen: Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung Anlage 2: Geltungsbereich
Anlage 2 Geltungsbereich
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Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver- tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen. N Geltungsbereich des Bebauungsplanes 74500/02 Moorslede in Köln - Delbrück Anlage 2Stadtplanungsamt 0 15075 300 450 Meter
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Brückenstraße 5
- Höhenfelder Mauspfad
- Lupinenweg
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Details
- Aktenzeichen
- 0121/2026
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.02.2026
- Erstellt
- 14.01.2026 11:35