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0121/2026

Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem Arbeitstitel "Moorslede" in Köln-Dellbrück

Beschlussvorlage Ausschuss 13.02.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit, Sitzung am 17.03.2026, TOP 11.1

Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

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Beschlussvorlage Ausschuss

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Anlage 2 Geltungsbereich

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Anlage 1 Öffentlichkeitsbeteiligung

1071 Zeichen

Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung 
Die Anlage Öffentlichkeitsbeteiligung ist allen Beschlussvorlagen der Verwaltung beizufügen. Kreuzen Sie 
bitte eine der folgenden drei Varianten an und machen Sie entsprechende Angaben dazu. 
 
Eine freiwillige Öffentlichkeitsbeteiligung wird nicht vorgeschlagen. 
Warum wird keine Öffentlichkeitsbeteiligung vorgeschlagen? 
- Sonstiges 
Bitte begründen Sie Ihre Entscheidung (Begründung zwingend erforderlich): 
Bei der Aufhebung eines Aufstellungsbeschlusses für einen Bebauungsplan ist eine 
Öffentlichkeitsbeteiligung nicht erforderlich, da mit dem Beschluss auf das Plangebiet und die 
Nachbargebiete keine Außenwirkung verbunden ist. Die Öffentlichkeit wird hinreichend über die 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses durch die Bekanntmachung im Amtsblatt informiert. 
 
 
Kontakt 
OB/1 Büro des Oberbürgermeisters 
OB/12 Büro für Öffentlichkeitsbeteiligung 
Brückenstraße 5-11 
50667 Köln 
Telefon: 0221 – 221 31122 
E-M ail: oeffentlichkeitsbeteiligung@stadt-koeln.de 
Intranetauftritt: Systematische Öffentlichkeitsbeteiligung

Beschlussvorlage Ausschuss

6200 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VI/613 
 
Vorlagen-Nummer 
 0121/2026 
Freigabedatum 22.01.2026 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Aufhebung des Aufstellungsbeschlusses zum Bebauungsplanverfahren mit dem 
Arbeitstitel "Moorslede" in Köln-Dellbrück  
Beschlussorgan 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit beschließt, den am 
30.08.1994 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB gefassten und am 12.09.1994 ortsüblich bekannt ge-
machten Aufstellungsbeschluss zum Bebauungsplanverfahren für das Gebiet der ehemaligen 
Kaserne Moorslede, gelegen zwischen der S-Bahn-Strecke Köln–Bergisch Gladbach, dem Lu-
pinenweg, der Verlängerung des Dellbrücker Steinwegs bis zum Höhenfelder Mauspfad sowie 
dem Höhenfelder Mauspfad im Stadtteil Köln-Dellbrück aufzuheben. 
 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 16.03.2026 
Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit 17.03.2026

2 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
Begründung: 
 
Anlass und Ziel der Aufhebung 
Im Kölner Stadtgebiet befinden sich eine Vielzahl in Aufstellung befindlicher Bebau-
ungspläne die zum Teil, seit mehreren Jahren ruhend, nicht weiterbearbeitet werden, 
weil die städtebauliche Notwendigkeit nicht mehr gegeben ist und sie für die städte-
bauliche Entwicklung und Ordnung nicht mehr erforderlich sind. Auf Grund der hohen 
Anzahl laufendender Bebauungsplanverfahren erfolgt eine prioritäre Bearbeitung sol-
cher Bebauungspläne, die zwecks Realisierung dringend erforderlichen Wohnungs-
baus, sozialer Infrastruktureinrichtungen und/oder zur Sicherung der Planung mittels 
einer Veränderungssperre eine hohe Bedeutung besitzen. Dies führt im Umkehr-
schluss dazu, dass viele Bebauungsplanverfahren mit geringem „Planungsdruck“ nicht 
kontinuierlich bearbeitet werden konnten und können. Davon sind insbesondere sol-
che Verfahren betroffen, bei denen der ursprüngliche Planungsanlass inzwischen 
nicht mehr aktuell ist oder/und der Planinhalt und die Planungsziele überholt sowie er-
neut planungsrechtlich zu überprüfen sind. Entsprechend der vorhandenen personel-
len Kapazitäten wird für diese Bebauungspläne, die teilweise vor mehr als 20 Jahren 
aufgestellt wurden, sukzessive das Planerfordernis gemäß § 1 Abs. 3 Baugesetzbuch 
(BauGB) überprüft und, sofern dieses nicht mehr besteht, das Verfahren eingestellt. 
Verfahren und Auswirkungen 
Der Rat der Stadt Köln hat am 30.08.1994 gemäß § 2 Abs. 1 BauGB den Aufstel-
lungsbeschluss für den Bebauungsplan mit dem Arbeitstitel „Moorslede“ gefasst. Das 
Plangebiet umfasst die Fläche der ehemaligen Kaserne Moorslede, gelegen zwischen 
der S-Bahn-Strecke Köln–Bergisch Gladbach, dem Lupinenweg, der Verlängerung 
des Dellbrücker Steinwegs bis zum Höhenfelder Mauspfad sowie dem Höhenfelder 
Mauspfad im Stadtteil Köln-Dellbrück. 
Mit dem Bebauungsplan sollte die planungsrechtliche Grundlage zur Sicherung der 
städtebaulichen Entwicklungsziele durch Wohnbauland und Grünfläche geschaffen 
werden. Die öffentliche Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses erfolgte am 
12.09.1994 im Amtsblatt der Stadt Köln. 
Am 15.03.2001 hat der Stadtentwicklungsausschuss die Verwaltung beauftragt, die 
Planung zum Bau einer Autofreien Siedlung aufzugeben und einen Entwurf für eine 
Bebauungsplan auszuarbeiten, der den Bau einer Einfamilienhaussiedlung vorsieht. 
Am 29.04.2003 hat die Verwaltung den Stadtentwicklungsausschuss über den Fort-

3 
gang des Bebauungsplanverfahrens mit einer Mitteilung informiert. Seit diesem Zeit-
punkt konnten keine Planungsfortschritte erzielt werden. Die wesentlichen Hemmnisse 
sind: 
 Eine Stellungnahme der Unteren Landschaftsbehörde betont, dass eine Wohn-
bebauung innerhalb des Plangebiets nicht zu realisieren ist bzw. nur mit einem 
enormen Planungs- und Kompensationsaufwand und gegen erhebliche Wider-
stände seitens der Umweltverbände. Die betroffene Fläche unterliegt den Re-
gelungen des Bundesnaturschutzgesetzes (BNatSchG), wonach die Erhaltung 
und Entwicklung des Gebiets als schützenswerter Naturraum Vorrang hat. 
 Das Plangebiet ist im Landschaftsplan der Stadt Köln als „Dellbrücker Heide“ 
als Naturschutzgebiet ausgewiesen. Es liegt nach Landschaftsplan im Schutz-
gebiet, und ist Bestandteil des Geltungsbereichs der Entwicklungsziele 7 (EZ 
7). Die EZ 7 verfolgen die Sicherung und Entwicklung besonderer Lebens-
räume für Pflanzen- und Tierarten. 
 Der Flächennutzungsplan stellt für das Gebiet Naturschutzgebiet dar. Zudem 
ist das Gebiet Teil des am 23.03.2023 beschlossenen Masterplans Stadtgrün, 
der für das vorliegende Gebiet „Immergrün“ darstellt. Flächen des „Immergrün“ 
sind für immer als multifunktionale Grün- und Freiräume gesichert.  
Zwischenzeitlich haben sich die stadtentwicklungspolitischen Prioritäten der Stadt 
Köln verlagert. Die Flächenentwicklung in anderen Stadtteilen sowie veränderte woh-
nungspolitische Ansätze (z. B. Verdichtung im Bestand und Nachverdichtung inner-
städtischer Flächen) wie insbesondere auch die naturschutzrechtliche Beurteilung ha-
ben das Planverfahren „Moorslede“ an Relevanz verlieren lassen. Die aktuelle Nut-
zung der Dellbrücker Heide als artenreiches Naturschutzgebiet und Naherholungsort 
zeigen, wie bedeutsam der Schutz des Gebietes ist.  
Eine geordnete städtebauliche Entwicklung (beziehungsweise vielmehr deren Ein-
schränkung) ist auf der planungsrechtlichen Grundlage nach § 35 BauGB in Verbin-
dung mit dem Landschaftsplan gewährleistet – ein Planerfordernis im Sinne des § 1 
Abs. 3 BauGB besteht gegenwärtig nicht.  
Aus den vorgenannten Gründen und aufgrund des Alters des Aufstellungsbeschlusses 
sowie damit einhergehend aus Gründen der Transparenz und Nachvollziehbarkeit, 
auch gegenüber der anfragenden Öffentlichkeit (wie Bürger*innen, Grundeigentü-
mer*innen, Investor*innen, Architekt*innen und Planer*innen) empfiehlt die Verwal-
tung, den Aufstellungsbeschluss vom 30.08.1994 aufzuheben. 
 
Anlagen: 
Anlage 1: Öffentlichkeitsbeteiligung 
Anlage 2: Geltungsbereich

Anlage 2 Geltungsbereich

339 Zeichen

Planwirkungsbereich der Vorlage zur Orientierung von
Mitgliedern des Rates, der Ausschüsse und der Bezirksver-
tretungen, die wegen Befangenheit an den Beratungen zu
diesem Tagesordnungspunkt nicht teilnehmen dürfen.
N
Geltungsbereich des Bebauungsplanes 74500/02
Moorslede
in Köln - Delbrück
Anlage 2Stadtplanungsamt
0 15075 300 450 Meter

Beratungsverlauf (2)

16.03.2026 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.3 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
17.03.2026 Ausschuss für Stadtentwicklung und regionale Zusammenarbeit
TOP 11.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (3)

  • Brückenstraße 5
  • Höhenfelder Mauspfad
  • Lupinenweg

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Details

Aktenzeichen
0121/2026
Typ
Beschlussvorlage Ausschuss
Datum
13.02.2026
Erstellt
14.01.2026 11:35