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2016/0313

Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #19 Tempo 30 an der Stadtkirche

Magistratsvorlage 11.08.2016

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2016/0313

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2016/0313

3553 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
06.09.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat I 
Dezernat IV 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0313 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 - Vorschlag #19 Tempo 30 an der Stadtkirche  
 
Vorlage vom: 05.09.2016 
 
Beschlussvorschlag : 
Der Bericht wird zur Kenntnis genommen.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 2 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 05.09.2016 
 
Für den Darmstädter Bürgerhaushalt 2016 wurde folgender Vorschlag aus der Bürgschaft 
eingebracht: 
Die Querung des Citytunnels sowie das Befahren des Cityrings mit dem Fahrrad im Bereich der 
Stadtkirche (Karlstraße/Holzstraße) ist sehr gefährlich. Es gibt zwar zwei Unterführungen und eine 
Überführung aber dennoch gibt es einen hohen Querungsbedarf und viele Radfahrer fahren entlang 
der Strecke. Viele Autofahrer bieten sich auf diesem kurzen gefährlichen Stück ein Wettrennen. 
Erlaubt sind hier 50 Stundenkilometer. Auf diesem Abschnitt des Cityrings soll Tempo 30 gelten.  
 
Der Vorschlag erhielt: 
in der Online-Abstimmung: 64 Ja-Stimmen und 17 Nein-Stimmen 
in der Vor-Ort-Abstimmung:  0 Ja-Stimmen und   0 Nein-Stimmen. 
 
Der Vorschlag wurde von der Straßenverkehrsbehörde eingehend geprüft und mit der Polizei 
des Landes Hessen besprochen. Im Ergebnis sind folgende Punkte zu beachten: 
Die Anordnung von Tempo 30 hat erfahrungsgemäß positive Auswirkungen auf die 
Verkehrssicherheit, den Radverkehr sowie die Aspekte Lärmminderung und Luftreinhaltung. In 
diesem Sinne wird der Antrag zum Bürgerhaushalt begrüßt und im Rahmen des machbaren 
unterstützt.  
Leider liegen derzeit noch keine Rechtsnormen vor, die eine erleichterte streckenbezogene 
Anordnung von Tempo 30, insbesondere auf klassifizierten Straßen, zulassen. Um Tempo 30 
dennoch rechtssicher und damit dauerhaft anordnen zu können, muss derzeit noch das 
Einvernehmen mit der Landespolizei, vor allem aber mit der Oberen Verkehrsbehörde beim 
Regierungspräsidium hergestellt werden. Letztgenannte Behörde besitzt einen 
Zustimmungsvorbehalt und muss daher im Vorfeld von der positiven Wirkung der Tempo 30 
Anordnung überzeugt werden. Zielführend könnte hier der Vorschlag sein, einen Pilot versuch 
und somit eine Testphase für zukünftig weitere Tempo 30 Abschnitte zu starten. 
Die Verwaltung wird darüber hinaus  intensiv prüfen, ob die weitere Luftreinhalteplanung und 
der Lärmschutz weitere Gründe für eine Reduzierung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 
30/km/h für den Straßenabschnitt Kirchstraße/Holzstraße darstellen.  
Die Fachverwaltung wird umgehend Gespräche mit Polizei und RP aufnehmen, um dem Antrag 
aus dem Bürgerhaushalt entsprechen zu können.  
Darmstadt, 05.09.2016 
 
Der Dezernent I   Der Dezernent IV    Dezernat III 
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch   André Schellenberg    Jochen Partsch  
Oberbürgermeister   Stadtkämmerer    Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (5)

TOP 15
TOP 73 zur Kenntnis
TOP 453
TOP 10
TOP 23.12 zur Kenntnis

Orte (3)

  • Karlstraße
  • An der Stadtkirche
  • Holzstraße

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Details

Vorlagen-Nr.
2016/0313
Typ
Magistratsvorlage
Datum
11.08.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00