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V/0008/2006

Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster

Vorlage 20.01.2006

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 05.04.2006, TOP 32

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anregung Ausländerbeirat

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Ansehen

Ergänzungsantrag

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Ansehen

Beschlussvorlage

12421 Zeichen

V/0008/2006 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Gesundheitsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster 
Ein Modellprojekt in der aufsuchenden Gesundheitshilfe für Flüchtlinge und sozial sowie 
gesundheitlich Benachteiligte 
- Anregung des Ausländerbeirates an den Rat Nr. AAB/0003/2005 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung Vorberatung 
01.03.2006 Ausländerbeirat Vorberatung 
02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung Vorberatung 
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen 
Flüchtlingen Vorberatung 
29.03.2006 Hauptausschuss Vorberatung 
05.04.2006 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
1. Der Rat stimmt der Fortführung des Modellprojektes „Die Familienhebamme am Gesundheits-
amt der Stadt Münster“ für den Zeitraum 2006 bis 2008 zu. 
 
2. Mit der Beschlussfassung zu Ziffer 1 ist die Anregung des Ausländerbeirates AAB/0003/2005 
erledigt. 
 
 
Kosten/Folgekosten 
 
3. Es wird zur Kenntnis genommen, dass das Modellprojekt durch einen Zuschuss der Franz Brö-
cker-Stiftung in Höhe von jährlich jeweils 11.440 € für die  Jahre 2006 bis 2008 gefördert wird und 
dass Kosten und Folgekosten in Höhe von jährlich jeweils 31.000 € für die Jahre 2006 bis 2008 
entstehen. 
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
4. Die o. g. Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
Ausgaben 
Vorlagen-Nr.: 
V/0008/2006 
Auskunft erteilt: 
Frau Dr. Schwarte 
Ruf: 
492 53 03 
E-Mail: 
SchwartD@stadt-muenster  
Datum: 
04.01.2006 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0008/2006 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
5000.655.0000.X Projektmittel  
Familienhebamme 
2006 
2007 
2008 
31.000 
31.000 
31.000 
Für das 1. Halbjahr  
2006 wurden  
15.500 € apl. zur 
Verfügung gestellt. 
Insgesamt Deckung 
jeweils: 
11.440 € Einnahm. s.u.
  9.560 € Sperrung bei 
5000.590.0000.9
10.000 € Sperrung bei 
5000.663.0000.X 
 
Insgesamt: 93.000  
 
Einnahmen 
 
Haush.- 
stelle 
Bezeichnung Haush.-
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkung 
5000.178.0000.8 Zuschuss Franz Bröcker-
Stiftung 
2006 
2007 
2008 
11.440 
11.440 
11.440 
 
 
Insgesamt: 34.320  
 
Die entsprechenden Mittel werden über Veränderungsblätter in den Haushalt 2006 ff. eingestellt. 
 
 
Begründung: 
 
1. Ausgangssituation 
 
Nach dem Gesetz über den öffentlichen Gesundheitsdienst (ÖGDG) haben die Gesundheitsämter 
Personen, die wegen ihres körperlichen, geistigen oder seelischen Zustandes und aufgrund sozia-
ler Umstände besonderer gesundheitlicher Fürsorge bedürfen, Unterstützungen und Beratungen 
anzubieten und bei Bedarf auch aufsuchende Hilfen zu leisten. 
 
Das gesundheitliche Regelversorgungssystem in Münster selbst ist gut ausgebildet, doch längst 
nicht alle Betroffenen sind in der Lage, die Angebote im ambulanten und stationären Bereich ei-
geninitiativ und eigenverantwortlich zu nutzen. Die Gründe dafür sind vielfältig. Bei Menschen mit 
Migrationshintergrund stellen oft mangelnde Sprachkenntnisse und kulturelle Gründe eine Zu-
gangsbarriere dar. Aber auch bei deutschen Familien können fehlende Bildung, Überforderung 
oder schlechte Erfahrungen mit Ärztinnen und Ärzten oder Hilfsinstitutionen den Zugang zum Ge-
sundheitssystem erschweren.  
 
So ist immer wieder festzustellen, dass manche Frauen die angebotenen Schwangerschaftsvor-
sorgen und Vorsorgeuntersuchungen für Kinder nicht oder nicht ausreichend in Anspruch nehmen. 
Dies führt regelmäßig zu Komplikationen wie Frühgeburten nach Infektionen oder Krankheiten des 
Kindes, die wiederum zahlreiche Arztbesuche  und Krankenhausaufenthalte nach sich ziehen. Ne-
ben der psychischen Belastung für die Familien entstehen dadurch erhebliche Kosten und Folge-
kosten, die durch eine bessere, frühzeitige und individuelle Betreuung vermieden werden könnten.  
 
Um hier adäquat Hilfe leisten zu können, hat die Fachstelle für sozialmedizinische Beratung und 
Hilfen des Gesundheitsamtes im Jahre 2004 das Projekt  „Die Familienhebamme am Gesund-
heitsamt der Stadt Münster“ entwickelt und auf den Weg gebracht. Nach einer entsprechenden

- 3 - 
V/0008/2006 
Vorlaufphase soll das Modellprojekt nunmehr für den Zeitraum von 2006 bis 2008 abgesichert 
werden.  
 
2. Zielsetzung und Inhalt des Projektes 
 
Ziel ist es, die Betreuung von Schwangeren und Neugeborenen mit Unterstützungsbedarf grundle-
gend zu verbessern. Eine optimale Unterstützung bietet hier die frühzeitige Betreuung der Betrof-
fenen durch eine Familienhebamme. Diese genießt aufgrund ihres Berufsbildes in allen Kulturen 
hohes Ansehen und Vertrauen und findet Zugang auch zu den Frauen, die sonst den Kontakt mit 
Ämtern eher vermeiden. Um möglichst viel e Frauen aus den unterschiedlichen Kulturen und Prob-
lembereichen erreichen zu können, wurde eine freiberufliche Hebamme auf Honorarbasis ver-
pflichtet, die über einen eigenen Migrationshintergrund und über eine hohe Sprach- und Fachkom-
petenz verfügt.  
 
Die Hebamme nimmt alle üblichen Hebammentätigke iten wahr, die im Rahmen der Geburtsvorbe-
reitung sowie der Betreuung nach der Geburt angeboten werden, wie z.B. Schwangerschaftsvor-
sorgeuntersuchungen, Wochenbettbetreuung und Stillberatung bis 8 Wochen nach der Geburt. 
 
Neben dieser medizinischen Betreuung bezieht die Familienhebamme in verstärktem Maße auch 
soziale Gesichtspunkte mit ein. Die umfassende Betreuung beinhaltet auch die Vermittlung von 
Informationen über Ernährung, Pflege, notwendige Vorsorgen etc. Die Familienhebamme sorgt 
dafür, dass Mutter und Kind die weiteren Untersuchungen bei den niedergelassenen Ärztinnen und 
Ärzten wahrnehmen, thematisiert ggf. auch Dinge wie Familienplanung, Gewalt in der Familie und 
zeigt weitere Angebote und Unterstützungsmöglichkeiten auf. Der Betreuungszeitraum wird indivi-
duell festgelegt und kann bei Bedarf das 1. Lebensjahr des Kindes umfassen. Die Profession der 
Hebamme ist für diese Art der Betreuung äußerst günstig, da Hebammen in der Regel ein beson-
ders vertrauensvolles Verhältnis zu den Müttern und eine hohe Akzeptanz haben.  
 
Schließlich arbeitet die Hebamme eng mit allen Diensten, die in der jeweiligen Familie tätig sind 
sowie mit den niedergelassenen Ärztinnen und Ärzten zusammen. Diese Kooperation ermöglicht 
eine niedrigschwellige Betreuung von Problemfamilien. Die Familienhebamme ist den kooperie-
renden Institutionen als feste Ansprechpartnerin bekannt. Sie macht andere freiberuflich tätige 
Hebammen, mit denen das Gesundheitsamt auch zusammenarbeitet, mit den unterschiedlichen 
Kulturen bekannt und versucht, die Sensibilität ihrer Kolleginnen für die besonderen Problemlagen 
dieser Frauen zu steigern. Ziel ist dabei immer eine Integration in das Regelversorgungssystem.  
 
3. Bisherige Erfahrungen und Vorberatungen in den Fachgremien des Rates 
 
Die bisherigen Projekterfahrungen sind ausgesprochen positiv. Die Familienhebamme hat zu Be-
ginn des Projektes (2004) vorwiegend Frauen mit Migrationshintergrund, im zweiten Jahr (2005) 
wegen des zunehmenden Bedarfs auch einige deutsche Frauen aus Stadtteilen mit besonderem 
Förderbedarf betreut.  
 
Die Anbindung der Hebamme an das Gesundheitsamt ist für beide Seiten gewinnbringend. Die 
Arbeit der Hebamme ergänzt die aufsuchenden Gesundheitshilfen im Sektor Frauenarbeit und 
Familienhilfe. Da die Fachstellenleiterin Fachärztin für Frauenheilkunde und Geburtshilfe ist, steht 
sie der Hebamme als kompetente Beraterin zur Seite. Alle betreuten Fälle werden in regelmäßigen 
Rücksprachen aufgerollt und diskutiert. 
 
Im Laufe des Jahres 2005 wurden die Dienste der Hebamme verstärkt vom Amt für Kinder, Ju-
gendliche und Familien angefordert. Das Gesundheitsamt möchte daher die Einsatzzeit der He-
bamme ab 2006 ausweiten, um sowohl in den Übergangsheimen als auch in den Stadtteilen die 
Versorgung von Schwangeren und Säuglingen mit Unterstützungsbedarf sicherzustellen und zu 
verbessern. Durch eine Verdoppelung der Einsatzzeiten der Familienhebamme könnten ca. 90 
Frauen und Kinder pro Jahr erreicht werden.

- 4 - 
V/0008/2006 
Mit der Vorlage V/0192/2005 hat die Verwaltung über  das Modellprojekt der Familienhebamme in 
den Fachgremien ausführlich berichtet. Da zum Zeitpunkt der Beratungen die Finanzierung des 
Modellprojektes für den Zeitraum 2006 bis 2008 nicht gesichert war, hat der Ausländerbeirat am 
31.08.2005 die Anregung an den Rat beschlossen, zur Fortführung des Modellprojektes ab 2006 
die erforderliche Finanzierung sicherzustellen (Anlage). Noch während der Beratungsphase der 
Vorlage hatte die Verwaltung Finanzierungsmöglichkeiten eruiert mit dem Ergebnis, dass die Stif-
tungsgremien der Franz Bröcker-Stiftung sich einvernehmlich für eine dreijährige Mitförderung des 
Projektes ausgesprochen haben. Mit dieser Finanzierungszusage hatte die Verwaltung die Be-
schlussvorlage V/0937/2005 zur Sitzung des Hauptausschusses am 07.12.2005 vorgelegt, zu der 
CDU- und FDP-Fraktion einen gemeinsamen Ergänzungsantrag (Anlage) eingebracht hatten, der 
einstimmig bei Stimmenthaltungen angenommen wurde. Die Vorlage in der Fassung des Ergän-
zungsantrages wurde einstimmig beschlossen:   
 
„1. Die Fortführung des Modellprojektes „Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster“ bis   
     einschließlich 30.06.2006 wird sichergestellt. 
 2. Zur Sicherung einer Übergangsregelung bis zur abschließenden Entscheidung über die Fortführung   
    des Modellprojektes bis 2008 wird die Kämmerin gebeten, die erforderlichen Mittel in Höhe von 
    15.500 € für 2006 außerplanmäßig gem. § 82 Abs. 1 GO NW wie folgt bereitzustellen: 
    HHSt.  5000.655.0000.X – Projektmittel Familienhebamme                15.500 € 
    Deckung: 
    Einnahme HHSt. 5000.178.0000.8 – Zuschuss Franz Bröcker-Stiftung  5.720 €  
    Sperrung  
HHSt. 5000.590.0000.9 – Allg. Betriebskosten                     4.780 € 
    Sperrung  HHSt. 5000.663.0000.X – ÖGDG-Umsetzung                       5.000 €“ 
 
Die Anregung des Ausländerbeirates an den Rat ist mit diesem Beschluss des Hauptausschusses 
noch nicht erledigt. Zur Sicherung der Übergangsregelung des Modellprojektes hat die Kämmerin 
die erforderlichen Haushaltsmittel bis zum 30.06.2006 außerplanmäßig bereitgestellt. Mit dieser 
Vorlage kommt die Verwaltung dem Auftrag des Hauptausschusses nach und bittet den Rat zur 
abschließenden Entscheidung über die Fortführung des Modellprojektes bis 2008.  
 
4. Leistungs-, Kosten- und Finanzierungsübersicht 
 
Leistungsumfang
 
► Personaleinsatz: Familienhebamme, Stadtärztin 
► Betreute Frauen: ca. 90 pro Jahr 
► Betreuungsumfang: je Klientin durchschnittlich 8 Hausbesuche (im konkreten Einzelfall 2 bis   
    20 Hausbesuche erforderlich) 
► Betreuungszeitraum: vor und bis zu einem Jahr nach der Geburt jeweils im konkreten Einzel- 
    fall. 
► Leistungsträger
: - für den Aufwand der Familienhebamme 
                                    vor und bis 8 Wochen nach der Geburt:  
   Krankenkassen bzw. Sozialamt für Migrantinnen (Abrechnung durch die  
   Familienhebamme direkt mit den Trägern) 
   ab der 9. Woche
: 
   Gesundheitsamt (Abrechnung mit dem Gesundheitsamt) 
- für den Aufwand der Stadtärztin (Begleitung des Projektes) 
 Gesundheitsamt 
► Vergütung der Leistungen der Familienhebamme
 (durch das Gesundheitsamt): 24,50 € je  
    Hausbesuch bzw. Stundenvergürung in Anlehnung an die Hebammengebührenordnung. 
Kosten  
► Familienhebamme: Arbeit mit den Klientinnen: 90 Klientinnen x 8 Hausbesuche 
    durchschnittlich je Klientin x 24,50 € Vergütung je Hausbesuch     17.640 € 
    Organisation der Arbeit etc.: 1,5 Stunden x 48 Arbeitswochen x 24,50 €    1.800 € 
► Sachkosten: Untersuchungsmaterial, Medikamente u.a.      2.000 € 
► Stadtärztin: 4,75 Stunden wöchentlich        9.560 €  
        Gesamtbetrag: 31.000 €

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V/0008/2006 
Finanzierung 
► Stadt Münster         19.560 € 
► Franz Bröcker-Stiftung        11.440 €  
           31.000 €  
5. Abschließende Bemerkung 
 
Die Verwaltung wird in den Fachgremien des Rates rechtzeitig vor Beendigung des Modellprojek-
tes die Erfahrungen in dieser Arbeit auswerten und rechtzeitig Vorschläge zur weiteren Entwick-
lung unterbreiten.   
 
In Vertretung 
gez. 
Dr. Klein 
Stadträtin 
 
 
Anlage: 
 
Anregung des Ausländerbeirates an den Rat AAB/003/2005 
 
Ergänzungsantrag zur Vorlage 0937/2005

Anregung Ausländerbeirat

2294 Zeichen

Sep-O05 14:43 Stadt
Sep MS 00.5 +49 251 492 7704

Aulape

Anregung des Ausländerbeirates AAB/0003/2005
an den Rat vom 31.08.2005

Beschluss des Ausländerbeirates vom 31.08.2005
(Anregung an den Rat)

„Der Rat möge beschließen!

Zur Fortführung ‘des Modellprojektes „Die Familienhebarmme am Gesundheitsamt der
Stadt Münster“ werden ab dem Haushaltsjahr 2006 jährlich 22.000 EUR bereitgestellt.”

Begründung:

Die Arbeit der Famillenhebamtme, die im Rahmen der Vorlage V/0192/2005 in der letzten
Sitzung des Ausländerbeirates anschaulich vorgestellt wurde, stellt eıne wesentliche Un-
terstützung für viele Menschen ausländischer Herkunft und für sozial und gesundheitlich
Benachteiligte dar. Aus vielfältigen Gründen haben diese Frauen und Familien bisher kei-
nen Zugang zum eigentlich guten Gesundheitsvorsorgesystem in Münster gefunden.

Durch das niedrigschwellige Angebot der Familisnhebamme in Munster und die extrem
hohe fachliche, soziale und interkulturelle Kompetenz der Stelleninhaberin wurden wichti-
ge Hilfestellungen geleistet. Durch die getroffenen Maßnahmen konnten zudem weitaus
höhere Folgekosten, die ohne die Unterstützung der Familienhebamme nicht nur gesamt-
gesellschaftlich im Gesundheitssystem, sondern auch konkret für die Stadt Münster ange-
fallen wären, vermieden werden. So führt beispielsweise die Unwissenheit vieler Mütter
über eine vernünftige Pflege und Ernährung von Säuglingen und Kleinkindern immer wie»
der zu Komplikationen, die häufig mit zahlreichen Arztbesuchen und Krankenhausaufent-
halten verbunden sind. Neben der psychischen Belastung für die Familien, insbesondere
für die Kinder, entstehen hier erhebliche Kosten, die durch die individuelle Betreuung si-
cher zu vermeiden sind.

Da nach den Angaben in der Vorlage Nr. V/0192/2005 die Finanzierung des Projektes nur
bis Ende 2005 gesichert ist, muss schon jetzt nach Wegen und Möglichkeiten gesucht
werden, um die Arbeit übergangslos fortführen zu können. Der Ausländerbeirat hält das
Modellprojekt in besonderem Maße für wichtig und dies aus der langjährigen Erfahrung in
der Zusammenarbeit mit der Stelleninhaberin heraus. Es sollte langfristig im Gesundheits-
amt verankert werden.

Dürch die Einsparungen ergeben sich in erheblichem Maße Einsparungen durch die 0.9.
vermiedenen Folgekosten.

Ergänzungsantrag

1387 Zeichen

COM...

RATSFRAKTION Ratsfraktion

05. Dezember 2005 bm

Ergänzungsantrag zur Vorlage 0937/2005

Die Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster

Der Hauptausschuss möge beschließen:

1. Die Fortführung des Modellprojekts „Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt
Münster“ bis einschließlich 30.6.2006 wird sichergestellt.

2. Zur Sicherung einer Übergangsregelung bis zur abschließenden Entscheidung über die
Fortführung des Modellprojektes bis 2008 wird die Kämmerin gebeten, die erforderlichen
Mittel in Höhe von 15.500 € für 2006 außerplanmäßig gem. 82 Abs. 1 GO NW wie folgt be-

reitzustellen:

HHSt 5000.655.0000.X — Projektmittel Familiennebamme 15.500,00 €

Deckung:

Einnahme HST 5000.178.0000.8 Zusch.Franz-Bröcker-Stiftung 5.720,00 €

Sperrung HST 5000.590.0000.9 Allg. Betriebskosten 4.780,00 €

Sperrung HST 5000.663.0000.X ÖGDG-Umsetzung 5.000,00 €
Begründung:

Da die Verabschiedung des Haushaltplanes 2006 erst für April 2006 vorgesehen ist, die finanziel-
len Mittel für das Modellprojekt aber nur bis zum 31.12.2005 gesichert sind, soll mit dieser Über-
gangsregelung die Arbeit der Familienhebamme am Gesundheitsamt der Stadt Münster gewähr-
leistet werden. Über eine Fortführung des Modellprojektes ab 01.07.2006 wird im Rahmen der
Haushaltsplanberatungen entschieden.

jez. H.-Dieter Sellenriek gez. Carola Möllemann-Appelhoff
g
CDU-Fraktion FDP-Fraktion

Beratungsverlauf (7)

28.02.2006 Ausschuss für Soziales, Gesundheit und Arbeitsförderung
TOP 10.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.03.2006 Sitzung
TOP 2.3 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
02.03.2006 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
08.03.2006 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
16.03.2006 Kommission zur Unterbringung von Aussiedlern, Asylbewerbern u. ausländischen Flüchtlingen
TOP 6 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.03.2006 Hauptausschuss
TOP 26 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
05.04.2006 Rat
TOP 32 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Details

Vorlagen-Nr.
V/0008/2006
Typ
Vorlage
Datum
20.01.2006
Erstellt
06.10.2020 14:37