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2020/0342

Mittelerhöhung für den Bahnübergang an der Heidelberger Straße

Magistratsvorlage 17.11.2020

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2020/0342

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Darmstadt, Mai 2017                                      Straßenverkehrs- und 
Dezernat III                                                     Tiefbauamt
gez. Dr. Boczek 
Dr. Barbara Boczek                                      Dipl.-Ing. Steffen Landsiedel
Stadträtin                                                      Amtsleiter 
gez. Landsiedel
gez. Stumpf gez. Kutschera gez. i.V. Hüber 
III-66/2

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2945 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.11.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 66 
IV 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0342 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
364 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547020 
Kostenstelle:  066-040-1000 Investitionsnummer:  12066-6800 
Kostenträger:  5470-21 Sachkonto: 0960010 
 
Betreff: Mittelerhöhung für den Bahnübergang an der Heidelberger Straße  
 
Vorlage vom: 17.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. Anlage 2) für den Neubau des Bahnübergangs in der 
Heidelberger Straße wird zugestimmt.  
2. Die benötigten Mittel (s. Anlage 2) werden aus etatisierten Haushaltsmitteln 2021 der 
Investitionsnummer 12066 -6800 – Äußere Erschließung Konversionsfläche -, Kostenstelle 
066-040-1000, bereitgestellt  
 
 
Anlagen: Lageplan 
Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:

- 3 - 
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 02.12.2020 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

Begründung zur Magistratsvorlage vom 17. November 2020  
 
Wie in der Magistratsvorlage 2017/0167 (Beschluss-Nr. 252) bereits berichtet, soll im Zuge 
des niederflurgerechten Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lincoln -Siedlung“ ca. 100 m 
südlich der neuen Haltestelle ein Ba hnübergang über die Gleistrasse hergestellt werden.  
 
Die HEAG mobilo wird den Ausbau des Bahnübergangs auf städtische Kosten ausführen. 
Hierzu wurde ein Vertrag zwischen HEAG mobilo und der Stadt abgeschlossen.  
 
Gemäß der detaillierten Kostenberechnung au f Grundlage der Ausführungsplanung entsteht 
ein weiterer Mittelbedarf entsprechend beigefügter datenschutzrelevanter Anlage 2.  
 
Dieser begründet sich im Wesentlichen darin, dass die aktualisierten Einheitspreise für die 
Herstellungsarbeiten, gemäß gegenwär tiger Angebotspreise vergleichbarer Projekte, deutlich 
höher ausfallen, als in der Kostenberechnung aus dem Jahre 2017 angesetzt. Hinzu kommt, 
die gegenüber dem Planungsstand 2017 nachträglich von der technischen Aufsichtsbehörde 
geforderte Ausführung als sogenannter „Z-Übergang“. Bisher sah die Planung eine 
geradlinige Führung der Querung vor.  
 
Die Finanzierung ,gemäß Anlage 2 erfolgt aus dem etatisierten Haushaltsansatz 2021 der, 
Investitionsnummer 12066 -6800 - Äußere Erschließung Konversionsfläche -,Kostenstelle 
066-040-1000. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
Darmstadt, den 17.11.2020  
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

2020/0342

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Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
20.11.2020 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat IV 
 
Amt: Mobilitätsamt  
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2020/0342 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 547020 
Kostenstelle:  066-040-1000 Investitionsnummer:  12066-6800 
Kostenträger:  5470-21 Sachkonto: 0960010 
 
Betreff: Mittelerhöhung für den Bahnübergang an der Heidelberger Straße  
 
Vorlage vom: 17.11.2020  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Den sich ergebenden Mehrkosten (s. Anlage 2) für den Neubau des Bahnübergangs in der 
Heidelberger Straße wird zugestimmt.  
2. Die benötigten Mittel (s. Anlage 2) werden aus etatisierten Haushaltsmitteln 2021 der 
Investitionsnummer 12066 -6800 – Äußere Erschließung Konversionsfläche -, Kostenstelle 
066-040-1000, bereitgestellt  
 
 
Anlagen: Lageplan 
Kostenberechnung  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17. November 2020  
 
Wie in der Magistratsvorlage 2017/0167 (Beschluss-Nr. 252) bereits berichtet, soll im Zuge 
des niederflurgerechten Ausbaus der Straßenbahnhaltestelle „Lincoln -Siedlung“ ca. 100 m 
südlich der neuen Haltestelle ein Bahnübergang über die Gleistrasse hergestellt werden.  
 
Die HEAG mobilo wird den Ausbau des Bahnübergangs auf städtische Kosten a usführen. 
Hierzu wurde ein Vertrag zwischen HEAG mobilo und der Stadt abgeschlossen.  
 
Gemäß der detaillierten Kostenberechnung auf Grundlage der Ausführungsplanung entsteht 
ein weiterer Mittelbedarf entsprechend beigefügter datenschutzrelevanter Anlage 2.  
 
Dieser begründet sich im Wesentlichen darin, dass die aktualisierten Einheitspreise für die 
Herstellungsarbeiten, gemäß gegenwärtiger Angebotspreise vergleichbarer Projekte, deutlich 
höher ausfallen, als in der Kostenberechnung aus dem Jahre 2017 angesetz t. Hinzu kommt, 
die gegenüber dem Planungsstand 2017 nachträglich von der technischen Aufsichtsbehörde 
geforderte Ausführung als sogenannter „Z -Übergang“. Bisher sah die Planung eine 
geradlinige Führung der Querung vor.  
 
Die Finanzierung ,gemäß Anlage 2 e rfolgt aus dem etatisierten Haushaltsansatz 2021 der, 
Investitionsnummer 12066 -6800 - Äußere Erschließung Konversionsfläche -,Kostenstelle 
066-040-1000. 
 
Die Maßnahme unterliegt keiner Beitragspflicht.  
 
 
Darmstadt, den 17.11.2020 
 
 
Dezernat I Dezernat IV 
 
 
 
Jochen Partsch André Schellenberg 
Oberbürgermeister Stadtkämmerer

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Details

Vorlagen-Nr.
2020/0342
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.11.2020
Erstellt
29.09.2026 00:00