AN/1240/2020
Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung des Bürgersteiges in der Wilhelm-Schreiber-Straße
KI-Zusammenfassung
Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.
KI-Analyse läuft...
vergangen
Was passiert gerade?
- 📄 Dokumente werden analysiert...
- 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
- ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
- ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...
Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.
Antrag nach § 3 (SPD BV4)
2161 Zeichen
SPD-Fraktion In der Bezirksvertretung Ehrenfeld Bezirksrathaus Venloer Str. 419-421 50825 Köln Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 Bezirksbürgermeister Josef Wirges Fax: 0221 / 22194 - 313 Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 50825 Köln koeln.de www.SPDfraktion- ehrenfeld.de Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Historisches Rathaus 50667 Köln Eingang beim Bezirksbürgermeister: AN/1240/2020 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 05.10.2020 Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung des Bürgersteiges in der Wilhelm-Schreiber-Straße Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der nächsten Sitzung der Bezirksvertretung zu setzen. Beschluss: Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Verlängerung des Bürgersteiges in der Wilhelm-Schreiber-Straße auf der rechten Seite bis zum Wendehammer. Des Weiteren sollen Möglichkeiten der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Wilhelm- Schreiber-Straße untersucht werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sind der Bezirksvertretung vorzustellen. Begründung: Für die Schulkinder, die zu Fuß zur Schule gehen, ist die Verkehrssicherheit nicht in Gänze gegeben. Auf der rechten Seite der Wilhelm-Schreiber-Str. fehlt im letzten Bereich bis zum Wendehammer der Bürgersteig. Die linke Seite wird durch die Einfahrt zur Zamenhofstr. und zur Hugotstr. unterbrochen. Einen sicheren Weg bietet nur ein durchgehender Bürgersteig von der Frohnhofstr. bis zum Wendehammer am Ende der Wilhelm-Schreiber-Str. Es ist in der Vergangenheit schon zu mehreren brenzligen Situationen auf der Straße gekommen, durch die Schulkinder in Gefahr gerieten. Selbst Eltern, die ihre Kinder mit dem Auto zur Schule fahren, halten sich eher selten an die Geschwindigkeitsbegrenzungen und gefährden Kinder, die mit dem Fahrrad zur Schule fahren. Daher sind begleitend Maßnahmen der Geschwindigkeitsbegrenzung erforderlich. Freundliche Grüße Petra Bossinger Udo Hanselmann Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter
Sachstandsbericht BV
3435 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle / ___________________________ Vorlagen-Nummer AN/1240/2020 Stand: 27.01.2022 Sachstandsbericht Antrag der SPD-Fraktion: Verlängerung des Bürgersteiges in der Wilhelm-Schreiber-Straße Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Verlängerung des Bürgersteiges in der Wilhelm- Schreiber-Straße auf der rechten Seite bis zum Wendehammer. Des Weiteren sollen Möglichkeiten der Geschwindigkeitsbegrenzung auf der Wilhelm-Schreiber- Straße untersucht werden. Die Ergebnisse der Untersuchung sind der Bezirksvertretung vorzustellen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Die Verwaltung hat im Jahr 2021 den Beschluss geprüft, ob und welche Maßnahmen im Sinne dieses Be- schluss umgesetzt werden können. Die Verwaltung kommt zu folgenden Prüfergebnissen: Gehwegverlängerung Der Wendekreis ist für ein dreiachsiges Müllfahrzeug bemessen. Entlang des Wendekreises besteht auf der Westseite ein durchgängiger Gehweg bis zum Weg zur Schule. Die Prüfung der Verwaltung hat ergeben, dass diese heutige Lücke in der östlichen Wegeverbindung in Form eines baulichen Gehweges nicht geschlossen werden kann. Ebenso entfällt die Möglichkeit, einen solchen Gehweg in markierter Form am Rande des Wendekreises anzulegen. Der Durchmesser für den Wendekreis würde bei beiden Gehwegführungen derart verkleinert, dass ein dreiachsiges Müllfahrzeug oder ein vergleichbares Fahrzeug nicht mehr wenden könnte bzw. den abmar- kierten Gehweg beim Wenden überfahren müsste. Sofern der Wendekreis in einen Wendehammer umgebaut wird, kommt es bei der Wendefahrt zu einer Rückwärtsfahrt der Fahrzeuge im unmittelbaren Bereich des Schulweges. Die Verwaltung spricht sich aus Gründen der Verkehrssicherheit gegen die oben dargestellten Möglichkei- ten aus. Außerhalb des Wendekreises stehen die erforderlichen Grundstücke für den Bau eines durchgängigen Gehwegs entlang der östlichen Seite des Wendekreises nicht zur Verfügung. Möglichkeiten der Geschwindigkeitsbegrenzung Die Wilhelm–Schreiber–Straße befindet sich in einer Tempo 30-Zone. Entlang der Wilhelm-Schreiber- Straße wird entweder am Fahrbahnrand oder in ausgewiesenen Längs - bzw. Senkrechtparkständen ge- 2 parkt. Durch das Parken am Fahrbahnrand wird die Fahrbahnbreite bereits derart eingeengt, dass ein Vorbeifahren von zwei Pkw nicht möglich ist. Ferner handelt es sich bei der Wilhelm-Schreiber-Straße um eine Sackgasse. Am Ende der Sackgasse wird die Schule angebunden. In Höhe der Einmündung Wilhelm-Schreiber-Straße/Zamenhofstraße wurde bereits das VZ 136 (Kinder) mit dem Zusatz „Schule“ aufgestellt. Durchgangsverkehr ist in der Wilhelm-Schreiber-Straße nicht gegeben. Es handelt sich um eine Wohn- straße mit Anliegerverkehr (Bewohner, Schule, Versorgungsfahrzeuge). Entlang der Wilhelm-Schreiber-Straße sind zudem bisher weder Unfallhäufungs- noch Gefahrenstellen aktenkundig. Seitens der Verwaltung sind keine weitergehenden markierungs - und beschilderungsmäßigen Maßnah- men vorgesehen. Ebenso sind keine weitergehenden Umbaumaßnahmen entlang der Wilhelm-Schreiber- Straße geplant. Nächste Schritte: Die Verwaltung sieht den Beschluss auf Grund der oben genannten Gründe als erledigt an. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: Seitens der Verwaltung ist kein weiterer Sachstandbericht vorgesehen.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungOrte (7)
- Wilhelm-Schreiber-Straße
- Venloer Straße 419
- Zamenhofstraße
- Hugotstraße
- Frohnhofstraße
- Straße 4
- Am Rande
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- AN/1240/2020
- Typ
- Antrag nach § 3 BV4 (SPD)
- Datum
- 23.09.2020
- Erstellt
- 22.09.2020 09:26