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2016/0223

Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2008 bis 2013 nach Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten

Magistratsvorlage 08.06.2016

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2007 2008 2007 und 2008 2009 2010 2011  2009 - 2011 2012 2013
Saldo aus Über-/ 
Unterdeckung im 
Kalkulationszeitraum
(+) Unterdeckung
(-) Überdeckung
    1.717.094,46   275.122,87 -         1.441.971,58       6.191.810,40 -     2.963.973,70 -      396.945,73         
wertmäßiger Bestand 
Gebührenausgleichsr
ück-
lage
0 726.580,75 -        2.314.865,02 -     6.220.979,71 -     6.306.207,14 -     9.270.180,84 -      8.958.520,77      
Inanspruchnahme 
Gebührenausgleichsr
ücklage
2.500.000,00 -     
Zwischensumme 
Bestand 6.458.520,77      
Zinssatz für 
Guthaben 1,88% 0,67% 1,37% 0,92% 0,62%
Verzinsung 
Gebührenausgleichsr
ücklage
13.659,72           15.509,60           85.227,42           85.285,66             40.042,83           
wertmäßiger Bestand 
Gebührenausgleichsr
ücklage
zum Stichtag 31.12.
1.441.971,58       
 keine 
Verrechnungs-
möglichkeit in 
2013, daher Null 
740.240,47         2.330.374,61      6.306.207,14      6.306.207,14      9.355.466,50       6.498.563,60      
Bestand Gebührenausgleichsrücklage

2016/0223

7588 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
14.06.2016 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Finanzverwaltung  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2016/0223 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2008 bis 2013 nach Ablauf des 
jeweiligen Kalkulationsz eitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten  
 
Vorlage vom: 08.06.2016  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die Nachberechnungen der Abwassergebühren  für die Jahre 2008 bis 2013 , die auf Basis der 
jeweiligen Jahresabschlüsse  erstellt wurde n, werden festgestellt . 
  
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszei traum 2009 bis 2011 in Höhe von 
6.191.810,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 114.396,74 Euro wird in den Jahren 2013 
bis 2015 wie folgt ausgeglichen: 
 
Vortrag eines Teilbetrages in Höhe von 2.500.000,00 Euro in das Jahr 2013,  
Vortrag eines Teilbetrag es in Höhe von 2.500.000, 00 Euro in das Jahr 2014,  
Vortrag eines Teilbetrag es in Höhe von 1.306.207,14 Euro in das Jahr 2015.

- 2 - 
 
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2012 in Höhe von 2.963.973,70  Euro 
zuzüglich Zinsen in Höhe von 85.285,66 Euro wird in den Jahren 2015 und 2016 wie folgt 
ausgeglichen:  
 
Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von 1.193.792,86 Euro in das Jahr 2015,  
Vortrag des Restbetrags in Höhe von 1.855.466,50 Euro in das Jahr 2016.  
 
4. Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2013 in Höhe von 39 6.945,73 Euro 
wird in das Jahr 2017 vorgetragen.  
 
 
Anlagen: 1. Nachberechnung Abwassergebühren 2008 bis 2013  
2. Bestand Gebührenausgleichsrücklage  
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 8. Juni 2016 
 
 
 
 
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren 
 
Die Gemeinden können nach § 10 Abs. 1 hessisches Kommunalabgabengesetz (HKAG) als G e-
genleistung für die Inanspruchnahme ihrer Abwassereinrichtungen Benutzungsgebühren erhe-
ben. Dabei darf das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Ei n-
richtung oder Anlage nicht übersteigen. Es gilt das sog. Kostendeckungsprinzip.  
 
Da sich die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht exakt veranschlagen 
lassen, führen die Unwägbarkeiten jeder Kalkulation regelmäßig zu Kostenüberdeckungen oder 
Kostenunterdeckungen. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums 
ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen 
in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die danach erforderliche Nachberechnung der G e-
bühren ist anhand der tatsächlichen Kosten zu erstellen und soll der Unwägbarkeit von Pro g-
noseentscheidungen Rechnung tragen. 
 
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz nun ausdrücklich in § 10 Abs. 2 
Satz 5 HKAG in das Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses 
Zeitraumes entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kal-
kulationen mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums. 
 
Nach § 14 Abs. 2 KAG besteht die Verpflichtung zum Ansatz von Kostenüberdeckungen bzw. 
die Berechtigung zum Ansatz von Kostenunterdeckungen bereits für solche, die vor dem In-
krafttreten des Art. I Nr. 9 des Änderungsgesetzes entstanden sind, also vor dem 1. Januar 
2013. Angesichts der gesetzlich vorgegebenen fünf Ausgleichsjahre sind damit Nachberech-
nungen ab einschließlich 2008 erforderlich.  
 
Im Abschlussbericht zur 184. Überörtlichen Prüfung „Haushaltsstruktur 2015: Großstädte“ 
wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom Hessischen Rechnungshof attestiert, dass die 
Gebührenkalkulation nahezu vollständig den aktuellen Vorgaben des KAG entsprach.  
 
 
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz 
 
Eine Überdeckung im Sinne von § 10 Abs. 2 S.6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen 
Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist 
erst im Nachhinein (ex-post) ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen 
Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvol l-
kommenen Prognoserechnung. 
 
Die in der Magistratsvorlage vom 22. November 2012 (2012/0454) angeführte Nachkalkulati-
on der Jahre 2008 und 2009 bis 2011 basierte überwiegend auf vorläufigen Rechnungserge b-
nissen. Nachdem nun die Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2013 fertig aufgestellt, b e-
schlossen und geprüft sind, ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen 
eine endgültige Nachberechnung der Abwassergebühren zu erstellen.

- 4 - 
 
 
 
In der Nachberechnung der Abwassergebühren für die Jahre 2008 bis 2013 waren daher die  
Ist-Kosten der jeweiligen Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht 
nichtansatzfähigen Kosten den tatsächlichen Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich 
periodenfremder Einnahmen gegenüberzustellen. 
 
In dem Kalkulationszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 und im Jahr 2012 ist eine Überd eckung 
in Höhe von insgesamt 9.155.784,10 Euro entstanden. Der wesentliche Grund für diese große 
Abweichung zur Prognose im Rahmen der Gebührenkalkulation liegt darin begrü ndet, dass in 
2011 um 4,64 Millionen Euro niedrigere Abwasserreinigungskosten angefallen sind als u r-
sprünglich veranschlagt. Für den Abbau der Überdeckungen wurden sowohl bei der Gebühre n-
kalkulation für das Jahr 2013 als auch für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2014 bis 2016 
jeweils 2,5 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also 10 Millionen Euro, aus der Gebührenaus-
gleichsrücklage entnommen und die Gebühren dadurch gesenkt bzw. stabil gehalten. 
 
Im Einzelnen ist für den Kalkulationszeitraum 2009 bis 2011 eine Überdeckung in Höhe von 
6.191.810,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 114.396,74 Euro festzustellen, insgesamt 
somit 6.306.207,14 Euro. Diese Überdeckung wird in den Jahren 2013 bis 2015 wie folgt au s-
geglichen: jeweils 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 sowie 1.306.207,14 Euro 
in 2015. 
 
Für den Kalkulationszeitraum 2012 ist eine Überdeckung in Höhe von 3.049.259,36 Euro ein-
schließlich Zinsen festzustellen. Der Ausgleich wird in dem Jahr 2015 mit 1.193.792,86 Euro  
und im Jahr 2016 mit 1.855.466,50 Euro vorgenommen. 
 
Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2013 in Höhe von 396.945,73 Euro 
wird in das Jahr 2017 vorgetragen. 
 
Der Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2013 weist inklusive Verzinsung einen 
fiktiven Wert in Höhe von 6.498.563,60 Euro aus. Bei der Gebührenvorauskalkulation für den 
Zeitraum 2014 bis 2016 sind jeweils 2,5 Millionen Euro, insgesamt 7,5 Millionen Euro, berück-
sichtigt worden. 
 
Die Nachberechnung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 er-
folgt, sobald der Jahresabschluss für das Jahr 2016 fertiggestellt und beschlossen ist. 
 
 
Darmstadt, 8. Juni 2016 
 
 
Der Dezernent IV                                                      
 
 
 
 
André Schellenberg      
Stadtkämmerer

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Jahr 2012 2013
2007 2008 Summe 2007 
und 2008 2009 2010 2011 Summe 2009
 - 2011
prognostizierte Kosten
 laut Gebühren-
(voraus-)kalkulation
        39.895.300,00   39.681.090,00       79.576.390,00       39.964.380,00       40.378.710,00       40.741.210,00         121.084.300,00      34.529.774,00      34.458.316,00         
Ist-Kosten nach JA (Ziffer 
19, 28 und 32) 40.365.479,60        39.843.745,92       80.209.225,52       38.239.647,85      38.186.977,10       33.796.367,95         110.222.992,90      33.849.637,11      33.007.799,99         
nicht-
ansatz-
fähige
Kosten
Summe 286.514,48 424.538,37            711.052,86            645.644,34            199.314,96            375.093,17              1.220.052,47          223.019,04           343.362,15              
Ist-Kosten nach KAG 
(=betriebsbedingte:
abzüglich nicht 
ansatzfähiger Kosten)
40.078.965,12        39.419.207,55       79.498.172,66       37.581.819,71       37.987.662,14       33.406.927,44         108.976.409,29      33.626.618,07      32.664.437,84         
Ist-Einnahmen nach JA 
(Ziffer 10, 21, 27, 31) 38.361.870,66        39.956.087,73       78.317.958,39       38.577.601,58      39.835.135,46       37.593.878,59         116.006.615,63      36.871.749,18      32.549.023,65         
perioden-
fremde 
Einnahmen
Summe -                          261.757,31            261.757,31            269.201,12           272.848,77            296.346,05              838.395,94             281.157,41          281.531,54              
Tatsächliche Einnahmen
aus Gebühren (SW/NW) 
abzüglich periodenfremder 
Einnahmen
38.361.870,66        39.694.330,42       78.056.201,08       38.308.400,46      39.562.286,69       37.297.532,54         115.168.219,69      36.590.591,77      32.267.492,11         
Prognostizierte Einnahmen 
aus Gebühren         39.895.300,00   39.956.087,73       79.851.387,73       38.622.527,06       40.011.724,12       37.796.760,75          116.431.011,93      37.062.828,00      34.243.290,00         
Verrechnung nach § 10 
Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo)
(+) Unterdeckung/ 
(-) Überdeckung
1.717.094,46          275.122,87 -           -                         726.580,75 -          1.574.624,55 -        3.890.605,10 -          6.191.810,40 -         2.963.973,70 -      396.945,73              
2007 und 2008
Nachberechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraums
2009 bis 2011

Beratungsverlauf (3)

TOP 40
TOP 328 beschließend
TOP 28

Details

Vorlagen-Nr.
2016/0223
Typ
Magistratsvorlage
Datum
08.06.2016
Erstellt
29.09.2026 00:00