2016/0223
Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2008 bis 2013 nach Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
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2007 2008 2007 und 2008 2009 2010 2011 2009 - 2011 2012 2013
Saldo aus Über-/
Unterdeckung im
Kalkulationszeitraum
(+) Unterdeckung
(-) Überdeckung
1.717.094,46 275.122,87 - 1.441.971,58 6.191.810,40 - 2.963.973,70 - 396.945,73
wertmäßiger Bestand
Gebührenausgleichsr
ück-
lage
0 726.580,75 - 2.314.865,02 - 6.220.979,71 - 6.306.207,14 - 9.270.180,84 - 8.958.520,77
Inanspruchnahme
Gebührenausgleichsr
ücklage
2.500.000,00 -
Zwischensumme
Bestand 6.458.520,77
Zinssatz für
Guthaben 1,88% 0,67% 1,37% 0,92% 0,62%
Verzinsung
Gebührenausgleichsr
ücklage
13.659,72 15.509,60 85.227,42 85.285,66 40.042,83
wertmäßiger Bestand
Gebührenausgleichsr
ücklage
zum Stichtag 31.12.
1.441.971,58
keine
Verrechnungs-
möglichkeit in
2013, daher Null
740.240,47 2.330.374,61 6.306.207,14 6.306.207,14 9.355.466,50 6.498.563,60
Bestand Gebührenausgleichsrücklage
2016/0223
7588 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
14.06.2016
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat IV an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Finanzverwaltung
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2016/0223
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Nachberechnung der Abwassergebühren der Jahre 2008 bis 2013 nach Ablauf des
jeweiligen Kalkulationsz eitraums auf Basis der tatsächlichen Kosten
Vorlage vom: 08.06.2016
Beschlussvorschlag :
1. Die Nachberechnungen der Abwassergebühren für die Jahre 2008 bis 2013 , die auf Basis der
jeweiligen Jahresabschlüsse erstellt wurde n, werden festgestellt .
2. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszei traum 2009 bis 2011 in Höhe von
6.191.810,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 114.396,74 Euro wird in den Jahren 2013
bis 2015 wie folgt ausgeglichen:
Vortrag eines Teilbetrages in Höhe von 2.500.000,00 Euro in das Jahr 2013,
Vortrag eines Teilbetrag es in Höhe von 2.500.000, 00 Euro in das Jahr 2014,
Vortrag eines Teilbetrag es in Höhe von 1.306.207,14 Euro in das Jahr 2015.
- 2 -
3. Die Kostenüberdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2012 in Höhe von 2.963.973,70 Euro
zuzüglich Zinsen in Höhe von 85.285,66 Euro wird in den Jahren 2015 und 2016 wie folgt
ausgeglichen:
Vortrag eines Teilbetrags in Höhe von 1.193.792,86 Euro in das Jahr 2015,
Vortrag des Restbetrags in Höhe von 1.855.466,50 Euro in das Jahr 2016.
4. Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2013 in Höhe von 39 6.945,73 Euro
wird in das Jahr 2017 vorgetragen.
Anlagen: 1. Nachberechnung Abwassergebühren 2008 bis 2013
2. Bestand Gebührenausgleichsrücklage
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
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Begründung zur Magistratsvorlage vom 8. Juni 2016
I. Notwendigkeit der Nachberechnung von Abwassergebühren
Die Gemeinden können nach § 10 Abs. 1 hessisches Kommunalabgabengesetz (HKAG) als G e-
genleistung für die Inanspruchnahme ihrer Abwassereinrichtungen Benutzungsgebühren erhe-
ben. Dabei darf das veranschlagte Gebührenaufkommen die voraussichtlichen Kosten der Ei n-
richtung oder Anlage nicht übersteigen. Es gilt das sog. Kostendeckungsprinzip.
Da sich die voraussichtlichen Kosten einer öffentlichen Einrichtung nicht exakt veranschlagen
lassen, führen die Unwägbarkeiten jeder Kalkulation regelmäßig zu Kostenüberdeckungen oder
Kostenunterdeckungen. Kostenüberdeckungen, die sich am Ende des Kalkulationszeitraums
ergeben, sind innerhalb der folgenden fünf Jahre auszugleichen, Kostenunterdeckungen sollen
in diesem Zeitraum ausgeglichen werden. Die danach erforderliche Nachberechnung der G e-
bühren ist anhand der tatsächlichen Kosten zu erstellen und soll der Unwägbarkeit von Pro g-
noseentscheidungen Rechnung tragen.
Bei mehrjährigen Kalkulationen, wie sie das Gesetz nun ausdrücklich in § 10 Abs. 2
Satz 5 HKAG in das Ermessen der Kommune stellt, kann ein Überschuss erst am Ende dieses
Zeitraumes entstehen. Daher beginnt der fünfjährige Ausgleichszeitraum bei mehrjährigen Kal-
kulationen mit Ende des letzten Jahres des Kalkulationszeitraums.
Nach § 14 Abs. 2 KAG besteht die Verpflichtung zum Ansatz von Kostenüberdeckungen bzw.
die Berechtigung zum Ansatz von Kostenunterdeckungen bereits für solche, die vor dem In-
krafttreten des Art. I Nr. 9 des Änderungsgesetzes entstanden sind, also vor dem 1. Januar
2013. Angesichts der gesetzlich vorgegebenen fünf Ausgleichsjahre sind damit Nachberech-
nungen ab einschließlich 2008 erforderlich.
Im Abschlussbericht zur 184. Überörtlichen Prüfung „Haushaltsstruktur 2015: Großstädte“
wurde der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom Hessischen Rechnungshof attestiert, dass die
Gebührenkalkulation nahezu vollständig den aktuellen Vorgaben des KAG entsprach.
II. Über- und Unterdeckungen nach dem hessischen Kommunalabgabengesetz
Eine Überdeckung im Sinne von § 10 Abs. 2 S.6 HKAG ist eine Abweichung der ansatzfähigen
Ist-Kosten einer Periode von den veranschlagten Gebühreneinnahmen dieser Periode. Sie ist
erst im Nachhinein (ex-post) ermittelbar und beschreibt die Abweichungen der tatsächlichen
Entwicklung der Werteverzehre und der Inanspruchnahmen gegenüber der notwendig unvol l-
kommenen Prognoserechnung.
Die in der Magistratsvorlage vom 22. November 2012 (2012/0454) angeführte Nachkalkulati-
on der Jahre 2008 und 2009 bis 2011 basierte überwiegend auf vorläufigen Rechnungserge b-
nissen. Nachdem nun die Jahresabschlüsse der Jahre 2008 bis 2013 fertig aufgestellt, b e-
schlossen und geprüft sind, ist es erforderlich, anhand der nunmehr feststehenden Ist-Zahlen
eine endgültige Nachberechnung der Abwassergebühren zu erstellen.
- 4 -
In der Nachberechnung der Abwassergebühren für die Jahre 2008 bis 2013 waren daher die
Ist-Kosten der jeweiligen Jahresabschlüsse nach Abzug der nach dem Kommunalabgabenrecht
nichtansatzfähigen Kosten den tatsächlichen Einnahmen aus Abwassergebühren abzüglich
periodenfremder Einnahmen gegenüberzustellen.
In dem Kalkulationszeitraum der Jahre 2009 bis 2011 und im Jahr 2012 ist eine Überd eckung
in Höhe von insgesamt 9.155.784,10 Euro entstanden. Der wesentliche Grund für diese große
Abweichung zur Prognose im Rahmen der Gebührenkalkulation liegt darin begrü ndet, dass in
2011 um 4,64 Millionen Euro niedrigere Abwasserreinigungskosten angefallen sind als u r-
sprünglich veranschlagt. Für den Abbau der Überdeckungen wurden sowohl bei der Gebühre n-
kalkulation für das Jahr 2013 als auch für den Kalkulationszeitraum der Jahre 2014 bis 2016
jeweils 2,5 Millionen Euro pro Jahr, insgesamt also 10 Millionen Euro, aus der Gebührenaus-
gleichsrücklage entnommen und die Gebühren dadurch gesenkt bzw. stabil gehalten.
Im Einzelnen ist für den Kalkulationszeitraum 2009 bis 2011 eine Überdeckung in Höhe von
6.191.810,40 Euro zuzüglich Zinsen in Höhe von 114.396,74 Euro festzustellen, insgesamt
somit 6.306.207,14 Euro. Diese Überdeckung wird in den Jahren 2013 bis 2015 wie folgt au s-
geglichen: jeweils 2,5 Millionen Euro in den Jahren 2013 und 2014 sowie 1.306.207,14 Euro
in 2015.
Für den Kalkulationszeitraum 2012 ist eine Überdeckung in Höhe von 3.049.259,36 Euro ein-
schließlich Zinsen festzustellen. Der Ausgleich wird in dem Jahr 2015 mit 1.193.792,86 Euro
und im Jahr 2016 mit 1.855.466,50 Euro vorgenommen.
Die Kostenunterdeckung aus dem Kalkulationszeitraum 2013 in Höhe von 396.945,73 Euro
wird in das Jahr 2017 vorgetragen.
Der Stand der Gebührenausgleichsrücklage zum 31.12.2013 weist inklusive Verzinsung einen
fiktiven Wert in Höhe von 6.498.563,60 Euro aus. Bei der Gebührenvorauskalkulation für den
Zeitraum 2014 bis 2016 sind jeweils 2,5 Millionen Euro, insgesamt 7,5 Millionen Euro, berück-
sichtigt worden.
Die Nachberechnung der Abwassergebühren für den Kalkulationszeitraum 2014 bis 2016 er-
folgt, sobald der Jahresabschluss für das Jahr 2016 fertiggestellt und beschlossen ist.
Darmstadt, 8. Juni 2016
Der Dezernent IV
André Schellenberg
Stadtkämmerer
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Jahr 2012 2013
2007 2008 Summe 2007
und 2008 2009 2010 2011 Summe 2009
- 2011
prognostizierte Kosten
laut Gebühren-
(voraus-)kalkulation
39.895.300,00 39.681.090,00 79.576.390,00 39.964.380,00 40.378.710,00 40.741.210,00 121.084.300,00 34.529.774,00 34.458.316,00
Ist-Kosten nach JA (Ziffer
19, 28 und 32) 40.365.479,60 39.843.745,92 80.209.225,52 38.239.647,85 38.186.977,10 33.796.367,95 110.222.992,90 33.849.637,11 33.007.799,99
nicht-
ansatz-
fähige
Kosten
Summe 286.514,48 424.538,37 711.052,86 645.644,34 199.314,96 375.093,17 1.220.052,47 223.019,04 343.362,15
Ist-Kosten nach KAG
(=betriebsbedingte:
abzüglich nicht
ansatzfähiger Kosten)
40.078.965,12 39.419.207,55 79.498.172,66 37.581.819,71 37.987.662,14 33.406.927,44 108.976.409,29 33.626.618,07 32.664.437,84
Ist-Einnahmen nach JA
(Ziffer 10, 21, 27, 31) 38.361.870,66 39.956.087,73 78.317.958,39 38.577.601,58 39.835.135,46 37.593.878,59 116.006.615,63 36.871.749,18 32.549.023,65
perioden-
fremde
Einnahmen
Summe - 261.757,31 261.757,31 269.201,12 272.848,77 296.346,05 838.395,94 281.157,41 281.531,54
Tatsächliche Einnahmen
aus Gebühren (SW/NW)
abzüglich periodenfremder
Einnahmen
38.361.870,66 39.694.330,42 78.056.201,08 38.308.400,46 39.562.286,69 37.297.532,54 115.168.219,69 36.590.591,77 32.267.492,11
Prognostizierte Einnahmen
aus Gebühren 39.895.300,00 39.956.087,73 79.851.387,73 38.622.527,06 40.011.724,12 37.796.760,75 116.431.011,93 37.062.828,00 34.243.290,00
Verrechnung nach § 10
Abs. 2 S. 6 KAG (Sopo)
(+) Unterdeckung/
(-) Überdeckung
1.717.094,46 275.122,87 - - 726.580,75 - 1.574.624,55 - 3.890.605,10 - 6.191.810,40 - 2.963.973,70 - 396.945,73
2007 und 2008
Nachberechnung der Schmutz- und Niederschlagswassergebühren nach Ablauf des jeweiligen Kalkulationszeitraums
2009 bis 2011
Beratungsverlauf (3)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2016/0223
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 08.06.2016
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00