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Beantwortung der Anfrage AN/1478/2025 Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto

Beantwortung einer Anfrage (BV) 3585/2025 vom 17.12.2025

Stand: Am 26.01.2026 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.

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    Dezernat, Dienststelle V/50/507 Vorlagen-Nummer 3585/2025 Beantwortung einer Anfrage nach § 4 der Geschäftsordnung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 26.01.2026 Beantwortung der Anfrage AN/1478/2025 Sicherstellung der Auszahlung von Bürgergeld an wohnungslose Menschen ohne Konto In der Sitzung der BV Rodenkirchen 26.01.2026 bittet die FDP/KSG-Fraktion um die Beant- wortung folgender Fragen: Die Verwaltung beantwortet die Fragen wie folgt. 1. Besteht bei der Bezahlkarte für wohnungslose Menschen eine Limitierung der Aus- zahlung von Bargeld? Bei der Auszahlung des Gutachtens ist Auszahlungshöhe nicht begrenzt. Bei Verlust der Karte kann das verbliebene Guthaben auf eine neue Karte übertragen werden. 2. Besteht die Möglichkeit, neben der Teilnahme an Onlinegeschäften mit der Bezahl- karte auch an Geschäften mittels Lastschrift (z.B. für Mobilfunkverträge) teilzuneh- men? Nein, diese Möglichkeit besteht nicht, da die Karte kein Konto ersetzt. Käufe jeglicher Art in lokalen Geschäften sind vergleichbar einer Debitkarte, EC-Karte oder Kreditkarte mög- lich. 3. Inwieweit ist es auch in Köln zu befürchten, dass wohnungslose Menschen auf- grund von Störungen im EDV-System mit Beginn des Jahres 2026 über keine funk- tionierende Bezahlkarten und somit über kein Bargeld verfügen? Bei dem EDV-System handelt es sich um ein erprobtes QR-Code Cash System, das bisher bereits für Barcodes bzw. Barauszahlungen genutzt wird. Störungen sind sehr selten, aber nicht grundsätzlich auszuschließen.

Beratungsverlauf

  1. 26.01.2026

    Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)

    Kenntnisnahme (Mitteilung). Ergebnis: Kenntnis genommen

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