Instandsetzung und Inbetriebnahme des Brunnens in der „Alhambra“
Antrag nach § 3 BV5 (CDU) AN/1527/2018 vom 31.10.2018
Stand: Am 15.11.2018 in der Bezirksvertretung 5 (Nippes) ungeändert beschlossen.
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Sachstandsbericht BV - Stand 2024
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1527/2018 Stand: 13.05.2024 Sachstandsbericht Instandsetzung und Inbetriebnahme des Brunnens in der „Alhambra„ - Antrag der CDU - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenkalkulation für die Instandsetzung und Inbetrieb- nahme des historischen Brunnens in der „Alhambra“, also dem Inneren Grüngürtel an der In- nerer Kanalstraße, zu fertigen. Finanzausschuss und Rat werden gebeten, die so kalkulierten Mittel für den Haushalt 2020 zu beschließen. Sodann wird die Verwaltung gebeten, im Jahr 2020 den Brunnen Instand zu setzen und für die Inbetriebnahme Sorge zu tragen. Status in Bearbeitung erledigt Aktueller Bearbeitungsstand: Das Konzept und die Grobkosten sind von dem beauftragten Planungsbüro ermittelt worden. Nächste Schritte: Da sich das Grundstück im Inneren Grüngürtel befindet, wird die Entwurfsplanung unter Be- rücksichtigung der Vorgaben mit den zu beteiligenden Naturschutzbehörden erstellt. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 12.05.2025 -
Antrag nach § 3 (CDU BV5)
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Herrn Bezirksbürgermeister Bernd Schößler Neusser Str. 450 50733 Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker - Rathaus- Eingang beim Bezirksbürgermeister: 31.10.2018 AN/1527/2018 Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Bezirksvertretung 5 (Nippes) Instandsetzung und Inbetriebnahme des Brunnens in der „Alhambra„ - Antrag der CDU - Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, wir bitten Sie, den folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der Bezirksvertretung Nip- pes am 15.11.2018 zu setzen. Die BV Nippes möge beschließen: Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenkalkulation für die Instandsetzung und Inbetriebnahme des historischen Brunnens in der „Alhambra“, also dem Inneren Grüngürtel an der Innerer Kanal- straße, zu fertigen. Finanzausschuss und Rat werden gebeten, die so kalkulierten Mittel für den Haushalt 2020 zu beschließen. Sodann wird die Verwaltung gebeten, im Jahr 2020 den Brunnen Instand zu setzen und für die Inbetriebnahme Sorge zu tragen. Zur Begründung wird auf den zeitgeschichtlichen Wert der Alhambra aufmerksam gemacht. Bei der Alhambra han- delt es sich um das letzte verbliebene Stück des Inneren Grüngürtels, welches in der ursprüngli- CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes Neusser Straße 450 50733 Köln Tel: 0221-221 95 305 Fax: 0221-221 95 394 www.fraktion.cdu-koeln.de cdu-bv5@stadt-koeln.de CDU-Fraktion in der Bezirksvertretung Nippes Bezirksrathaus Nippes – Neusser Straße 450 – 50733 Köln chen Gestaltung durch den Stadtbaumeister Fritz Schumacher aus den Jahren 1020-24 erhalten ist. Auch und gerade in Zeiten, in denen wir den Inneren Grüngürtel modern ausbauen, muss auf den Erhalt des historischen Erbes für die Nachwelt besonderes Augenmerk gelegt werden. gez. Schmitz -
Sachstandsbericht BV
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Dezernat, Dienststelle / Vorlagen-Nummer AN/1527/2018 Stand: 11.08.2025 Sachstandsbericht Instandsetzung und Inbetriebnahme des Brunnens in der „Alhambra„ - Antrag der CDU - Beschluss: Die Verwaltung wird gebeten, eine Kostenkalkulation für die Instandsetzung und Inbetrieb- nahme des historischen Brunnens in der „Alhambra“, also dem Inneren Grüngürtel an der In- nerer Kanalstraße, zu fertigen. Finanzausschuss und Rat werden gebeten, die so kalkulierten Mittel für den Haushalt 2020 zu beschließen. Sodann wird die Verwaltung gebeten, im Jahr 2020 den Brunnen Instand zu setzen und für die Inbetriebnahme Sorge zu tragen. Status in Bearbeitung erledigt Stand 2024: Aktueller Bearbeitungsstand: Das Konzept und die Grobkosten sind von dem beauftragten Planungsbüro ermittelt worden. Nächste Schritte: Da sich das Grundstück im Inneren Grüngürtel befindet, wird die Entwurfsplanung unter Be- rücksichtigung der Vorgaben mit den zu beteiligenden Naturschutzbehörden erstellt. Stand 2025: Aktueller Bearbeitungsstand: Aufgrund der langen Leitungswege bis zum Brunnen hat die Rheinenergie AG den Antrag für eine Wasserleitung zum Brunnen abgelehnt, da die Gefahr der Verkeimung zu groß ist. Es werden nun Kosten für folgende Varianten ermittelt: 1.) Wasserbehälter in die Erde einbauen und mit Wasserwagen händisch auffüllen. 2 2.) Grundwasserbrunnen herstellen zum Betrieb des Brunnens und der Bewässerung der Beete. Nächste Schritte: Das Planungsbüro ermittelt Grobkosten für beide Varianten, danach wird das Amt für Land- schaftspflege und Grünflächen über die auszuführende Variante entscheiden. Der nächste Sachstandsbericht ist geplant für den: 12.08.2026
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