V/0203/2016
Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/ 2017
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Beschlussvorlage
8408 Zeichen
V/0203/2016
DER OBERBÜRGERMEISTER
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien
Betrifft
Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/ 2017
Beratungsfolge
20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung
26.04.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen
mit Behinderungen Vorberatung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung
und E-Government Vorberatung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Der Umsetzung des Konzeptes „Modellbausteine für schulische Inklusion – Flexibles Jugendhilfean-
gebot für Grundschulen“ zum Schuljahr 2016 /2017 wird zugestimmt.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Für die Finanzierung des Konzeptes werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt. Die U m-
setzung erfolgt kostenneutral.
Begründung:
Ausgangslage
In Münster werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsb edarf zuneh-
mend inklusiv beschult. Kinder mit Unterstützungsbedarfen verbleiben heute in der Regel an Grun d-
schulen. Allerdings sind Kinder, z.B. mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und/oder „em otionale
und soziale Entwicklung“, auf zusätzliche Unterstützung bei einer inklusiven Beschulung angewiesen.
Kinder mit Lernschwierigkeiten oder mangelnder emotionaler Stabilität benötigen eine gezielte Förde-
rung im Alltag. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ganztagsschule, die zur Lebenswelt von Ki n-
dern geword en ist. Jugendhilfeangebote an Schulen sind in diesem Zusamme nhang eine wichtige
Unterstützung für Kinder und Jugendliche am Lernort Schule. Jugendhilfe an Schulen gewährt sozia l-
pädagogische Hilfestellungen, die weitgehend präventiv und niedrigschwellig si nd. Sie soll Ki ndern
und deren Eltern helfen , soziale Benachteiligungen auszugleichen oder individuelle Beeinträchtigu n-
gen zu überwinden.
Vorlagen-Nr.:
V/0203/2016
Auskunft erteilt:
Herr Paschert
Herr Brey
Ruf:
492- 5890
492- 5113
E-Mail:
Paschert@stadt-muenster.de
Breye@stadt-muenster.de
Datum:
07.04.2016
Öffentliche Beschlussvorlage
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V/0203/2016
Neuausrichtung
Das neue Konzept knüpft an die langjährigen Erfahrunge n der Jugendhilfe in den Förderschulen (seit
1996 in der Primarstufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule, seit 2010 Förderschulen mit dem Fö r-
derschwerpunkt „Lernen“) und Grundschulen (seit 2012 Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung
und Teilhabe) an. Das Jugendhilfeangebot in den Schulen ist anerkannt, bewährt und wird vieler orts
eingefordert.
Kerngedanke des neuen Konzeptes ist es, eine wichtige Jugendhilfeergänzung im Netzwerk der Hilfe-
leistungen für Kinder mit massiven und langanhaltenden Verhaltensauffälligkeiten anzubieten.
Künftig soll das mobile Jugendhilfeteam in den Regelschulen Kinder mit Jugendhilfebedarf in der
emotionalen und sozialen Entwicklung sowie deren Eltern gezielt niederschwellig ansprechen und
Hilfen zu sichern.
Der präventive Ansatz ermöglicht in diesem Zusammenhang eine frühzeit ige Feststellung mögl icher
Jugendhilfebedarfe und entsprechender Förderung in enger Abstimmung mit dem Kommunalen Sozi-
alen Dienst. Durch die Beratung und Unterstützung soll der Verbleib der Schüler im Schulsystem g e-
sichert, flankierende Jugendhilfeangebote frühzeitig installiert und kostenintensive Ein zelfallhilfen
vermieden werden.
Daneben sind die Leistungen der Jugendhilfe im Übergangsmanagement des außerschulischen
Lernortes „Schule an der Beckstraße“ (s. Vorlage V/0085/2016) und den Regelschulen hierbei ein
wesentlicher Bestandteil im gesamten Hilfeprozesses. Die „Übernahme“ der rückgeführten Schüleri n-
nen und Schüler sichert nachhaltig das Gelingen einer erfolgreichen Beschulung. Gemeinsam mit den
Grundschullehrkräften und Erziehern, den Sonder - und Sozialpädagogen, sowie der Schulpsychol o-
gischen Beratungsstelle geht es bei dieser Schnittstelle insbesondere darum, die flankierenden Hilfen
des SGB VIII zu nutzen. Dabei sollen auch die Schnittstellen zu den Fachberatungen „emotionale und
soziale Entwicklung“ und „Inklusion“ mit einbezogen werden.
Zielgruppe
Hauptzielgruppe des flexiblen Jugendhilfeangebotes für Grundschulen sind Kinder, bei denen ein
erheblicher Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung vorliegt sowie d eren
Eltern. Diese Kinder benötigen über die schulisch geleistete, inklusive Förderung hinaus spez ielle
Jugendhilfeangebote. Primär geht es um:
Kinder, deren Verbleib an der Stammgrundschule gefährdet ist
Kinder mit Tendenzen zu schulabsentem Verhalten
bildungsferne Eltern mit distanziertem Verhalten gegenüber Schulsystemen
Leistungen des Jugendhilfeteams
Eine Anfrage an das mobile Team erfolgt durch die jeweilige Grundschule. Das flexible Jugendhilf e-
team bietet Beratungs- u. Unterstützungsleistungen für Eltern, deren Kinder und allen weiteren Fach-
akteuren. Der niedrigschwellige Charakter dieses Angebotes erleic htert erfahrungsgemäß Zugänge
zu Familien mit passiver oder sogar ablehnender Haltung gegenüber Schule oder Jugendhilfeangebo-
ten und ergänzt die Fachberatung Schulverweigerung. Die Leistungen des mobilen Jugendhilfeteams
werden sowohl im Vorfeld der erzieherischen Jugendhilfe, als auch bei weiteren Hilfebedarfen in e n-
ger Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) angeboten.
Die Angebote der flexiblen Jugendhilfe an Grundschulen beinhalten die rechtlichen Rahmenbedi n-
gungen und die aktuellen fachlichen Standards der Jugendhilfe. Im Wesentlichen werden folgende
Leistungen angeboten:
Niedrigschwellige Elternberatung mit präventiver Ausrichtung, u.a. um fr ühzeitig Hilfebedarfe fest-
stellen zu können (Sicherung der Übergänge)
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V/0203/2016
Aufsuchende Elternarbeit, insbesondere für Familien , die Hilfsangeboten ablehnend gegenübe r-
stehen oder sich extrem passiv verhalten
Einschätzung des Jugendhilfebedarfs in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort
Vermittlung sozialpädagogischer Trainingsmaßnahmen im sozial/emotionalen Bereich
Lotsenfunktion für Eltern und Kinder zu weiteren spezifischen Hilfs - bzw. Gruppenangeboten i n
und außerhalb der Jugendhilfe
Beratung von Lehrkräften u. pädagogischen Fachkräften zu Angeboten der Jugend -, Gesun d-
heitshilfe und sonstigen Hilfsangeboten sowohl stadtteilbezogen als auch stadtweit, insbeso ndere
zum KSD
Vernetzung und Abstimmung der Hilfeleistungen gemeinsam mit Fachkräften der Jugendhilfe u nd
weiteren fallbezogenen Akteuren
Umsetzung
Der Aufbau des mobilen Jugendhilfeteams an Grundschulen erfolgt stellenneutral. Die für die Umse t-
zung des Konzeptes benötigten Stellen können aus dem vorhandenen Bestand des Amtes für Kinder,
Jugendliche und Familien sukzessive verlagert werden. Insgesamt stehen für diese Aufgabe 3,5 Stel-
len (7 Fachkräfte mit 19,5 Std./Wo im Jahresarbeitszeitmodell) zur Verfügung. Die Z uordnung der
Stellen des flexiblen Jugendhilfeteams für Grundschulen orientiert sich an den B ezirken/ Sozialräu-
men. Die Stellen für das flexible Team setzen sich wie folgt zusammen:
1,5 Stellen aus der Richard -von-Weizsäcker-Schule -Primarstufe- (siehe auch V/0085/2016
„Schule an der Beckstraße“)
0,5 Stellen Sekundarstufe Richard-von-Weizsäcker-Schule (bislang 5. und 6. Klasse)
1,5 Stellen Jugendhilfe an Förderschulen Lernen
Die Größe der zukünftigen Zielgruppe des flexiblen Jugendhilfeangebotes lässt sich aus heutiger
Sicht noch nicht in konkreten Zahlen nennen. Mit Blick auf die Anzahl der inkl usiv beschulten Kinder
an Grundschulen und damit verbunden die Auflösung von Förderschulen, ist die vorgesehene Perso-
nalressource eher vorsichtig bemessen. Zudem b esteht eine Zuständigkeit für 45 Grundschulen im
gesamten Stadtgebiet.
Analog zum Controlling der Jugendhilfe an den weiterführenden Schulen soll auch in den Grundschu-
len die Wirksamkeit der Jugendhilfeleistungen überprüft werden. Nach dem Aufbau des Jugendhilf e-
teams und der Konkretisierung der Kernleistungen unter Abstimmung mit allen Akteuren, folgt der
Aufbau des Controllingsystems, so dass nach dem Schuljahr 2016/2017 ein erster Sachstandsbericht
vorgelegt werden kann.
I.V.
gez.
Thomas Paal
Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Beckstraße
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Details
- Aktenzeichen
- V/0203/2016
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 10.03.2016
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37