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V/0203/2016

Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/ 2017

Vorlagen 10.03.2016

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 11.05.2016, TOP 5

Beschlussvorlage

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Beschlussvorlage

8408 Zeichen

V/0203/2016 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Amt für Kinder, Jugendliche und Familien 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Flexibles Jugendhilfeangebot für Grundschulen zum Schuljahr 2016/ 2017 
 
Beratungsfolge 
 
 
20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien Vorberatung 
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 
26.04.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen  
                       mit Behinderungen Vorberatung 
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung 
                       und E-Government Vorberatung 
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
Der Umsetzung des Konzeptes  „Modellbausteine für schulische Inklusion – Flexibles Jugendhilfean-
gebot für Grundschulen“ zum Schuljahr 2016 /2017 wird zugestimmt. 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Für die Finanzierung des Konzeptes werden keine zusätzlichen finanziellen Mittel benötigt. Die U m-
setzung erfolgt kostenneutral. 
 
Begründung: 
 
Ausgangslage 
 
In Münster werden Kinder und Jugendliche mit sonderpädagogischem Unterstützungsb edarf zuneh-
mend inklusiv beschult. Kinder mit Unterstützungsbedarfen verbleiben heute in der Regel an Grun d-
schulen. Allerdings sind Kinder, z.B. mit den Förderschwerpunkten „Lernen“ und/oder „em otionale 
und soziale Entwicklung“, auf zusätzliche Unterstützung bei einer inklusiven Beschulung angewiesen. 
Kinder mit Lernschwierigkeiten oder mangelnder emotionaler Stabilität benötigen eine gezielte Förde-
rung im Alltag. Dies gilt insbesondere mit Blick auf die Ganztagsschule, die zur Lebenswelt von Ki n-
dern geword en ist. Jugendhilfeangebote an Schulen sind in diesem Zusamme nhang eine wichtige 
Unterstützung für Kinder und Jugendliche am Lernort Schule. Jugendhilfe an Schulen gewährt sozia l-
pädagogische Hilfestellungen, die weitgehend präventiv und niedrigschwellig si nd. Sie soll Ki ndern 
und deren Eltern helfen , soziale Benachteiligungen auszugleichen oder individuelle Beeinträchtigu n-
gen zu überwinden. 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0203/2016 
Auskunft erteilt: 
Herr Paschert 
Herr Brey 
Ruf: 
492- 5890 
492- 5113 
E-Mail: 
Paschert@stadt-muenster.de 
Breye@stadt-muenster.de  
Datum: 
07.04.2016 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0203/2016 
 
Neuausrichtung  
 
Das neue Konzept knüpft an die langjährigen Erfahrunge n der Jugendhilfe in den Förderschulen (seit 
1996 in der Primarstufe der Richard -von-Weizsäcker-Schule, seit 2010 Förderschulen mit dem Fö r-
derschwerpunkt „Lernen“) und Grundschulen (seit 2012 Schulsozialarbeit im Rahmen von Bildung  
und Teilhabe) an. Das Jugendhilfeangebot in den Schulen ist anerkannt,  bewährt und wird vieler orts 
eingefordert. 
 
Kerngedanke des neuen Konzeptes ist es, eine wichtige Jugendhilfeergänzung im Netzwerk der Hilfe-
leistungen für Kinder mit massiven und langanhaltenden Verhaltensauffälligkeiten anzubieten. 
Künftig soll das mobile  Jugendhilfeteam in den Regelschulen Kinder mit Jugendhilfebedarf in der 
emotionalen und sozialen Entwicklung sowie deren Eltern gezielt  niederschwellig ansprechen und 
Hilfen zu sichern. 
Der präventive Ansatz ermöglicht in diesem Zusammenhang eine frühzeit ige Feststellung mögl icher 
Jugendhilfebedarfe und entsprechender Förderung in enger Abstimmung mit dem Kommunalen Sozi-
alen Dienst. Durch die Beratung und Unterstützung soll der Verbleib der Schüler im Schulsystem g e-
sichert, flankierende Jugendhilfeangebote  frühzeitig installiert und kostenintensive Ein zelfallhilfen 
vermieden werden. 
Daneben sind die Leistungen der Jugendhilfe im Übergangsmanagement des außerschulischen 
Lernortes „Schule an der Beckstraße“ (s. Vorlage V/0085/2016) und den Regelschulen hierbei ein 
wesentlicher Bestandteil im gesamten Hilfeprozesses. Die „Übernahme“ der rückgeführten Schüleri n-
nen und Schüler sichert nachhaltig das Gelingen einer erfolgreichen Beschulung. Gemeinsam mit den 
Grundschullehrkräften und Erziehern, den Sonder - und Sozialpädagogen, sowie der Schulpsychol o-
gischen Beratungsstelle geht es bei dieser Schnittstelle insbesondere darum, die flankierenden Hilfen 
des SGB VIII zu nutzen. Dabei sollen auch die Schnittstellen zu den Fachberatungen „emotionale und 
soziale Entwicklung“ und „Inklusion“ mit einbezogen werden. 
 
Zielgruppe  
 
Hauptzielgruppe des flexiblen Jugendhilfeangebotes für Grundschulen sind Kinder, bei denen ein 
erheblicher Unterstützungsbedarf in der emotionalen und sozialen Entwicklung vorliegt sowie d eren 
Eltern. Diese Kinder benötigen über die schulisch geleistete, inklusive Förderung hinaus spez ielle 
Jugendhilfeangebote. Primär geht es um: 
 
 Kinder, deren Verbleib an der Stammgrundschule gefährdet ist 
 Kinder mit Tendenzen zu schulabsentem Verhalten 
 bildungsferne Eltern mit distanziertem Verhalten gegenüber Schulsystemen 
 
Leistungen des Jugendhilfeteams 
 
Eine Anfrage an das mobile Team erfolgt durch die jeweilige Grundschule. Das flexible Jugendhilf e-
team bietet Beratungs- u. Unterstützungsleistungen für Eltern, deren Kinder und allen weiteren Fach-
akteuren. Der niedrigschwellige Charakter dieses Angebotes erleic htert erfahrungsgemäß Zugänge 
zu Familien mit passiver oder sogar ablehnender Haltung gegenüber Schule oder Jugendhilfeangebo-
ten und ergänzt die Fachberatung Schulverweigerung. Die Leistungen des mobilen Jugendhilfeteams 
werden sowohl im Vorfeld der erzieherischen Jugendhilfe, als auch bei weiteren Hilfebedarfen in e n-
ger Abstimmung mit dem Kommunalen Sozialen Dienst (KSD) angeboten. 
 
Die Angebote der flexiblen Jugendhilfe an Grundschulen beinhalten die rechtlichen Rahmenbedi n-
gungen und die aktuellen fachlichen Standards der Jugendhilfe. Im Wesentlichen werden folgende 
Leistungen angeboten: 
 
 Niedrigschwellige Elternberatung mit präventiver Ausrichtung, u.a. um fr ühzeitig Hilfebedarfe fest-
stellen zu können (Sicherung der Übergänge)

- 3 - 
V/0203/2016 
 Aufsuchende Elternarbeit, insbesondere für Familien , die Hilfsangeboten ablehnend gegenübe r-
stehen oder sich extrem passiv verhalten 
 Einschätzung des Jugendhilfebedarfs in enger Abstimmung mit den Akteuren vor Ort 
 Vermittlung sozialpädagogischer Trainingsmaßnahmen im sozial/emotionalen Bereich 
 Lotsenfunktion für Eltern und Kinder zu weiteren spezifischen Hilfs - bzw. Gruppenangeboten i n 
und außerhalb der Jugendhilfe 
 Beratung von Lehrkräften  u. pädagogischen Fachkräften zu Angeboten der Jugend -, Gesun d-
heitshilfe und sonstigen Hilfsangeboten sowohl stadtteilbezogen als auch stadtweit, insbeso ndere 
zum KSD 
 Vernetzung und Abstimmung der Hilfeleistungen gemeinsam mit Fachkräften der Jugendhilfe u nd 
weiteren fallbezogenen Akteuren 
 
Umsetzung 
 
Der Aufbau des mobilen Jugendhilfeteams an Grundschulen erfolgt stellenneutral. Die für die Umse t-
zung des Konzeptes benötigten Stellen können aus dem vorhandenen Bestand des Amtes für Kinder, 
Jugendliche und Familien sukzessive verlagert werden. Insgesamt stehen für diese Aufgabe 3,5 Stel-
len (7 Fachkräfte mit 19,5 Std./Wo im Jahresarbeitszeitmodell) zur Verfügung. Die Z uordnung der 
Stellen des flexiblen Jugendhilfeteams für Grundschulen orientiert sich an den B ezirken/ Sozialräu-
men. Die Stellen für das flexible Team setzen sich wie folgt zusammen: 
 
 1,5 Stellen aus der Richard -von-Weizsäcker-Schule -Primarstufe- (siehe auch V/0085/2016 
„Schule an der Beckstraße“) 
 0,5 Stellen Sekundarstufe Richard-von-Weizsäcker-Schule (bislang 5. und 6. Klasse) 
 1,5 Stellen Jugendhilfe an Förderschulen Lernen 
 
Die Größe der zukünftigen Zielgruppe des flexiblen Jugendhilfeangebotes lässt sich aus heutiger 
Sicht noch nicht in konkreten Zahlen nennen. Mit Blick auf die Anzahl der inkl usiv beschulten Kinder 
an Grundschulen und damit verbunden die Auflösung von Förderschulen, ist die vorgesehene Perso-
nalressource eher vorsichtig bemessen. Zudem b esteht eine Zuständigkeit für 45  Grundschulen im 
gesamten Stadtgebiet. 
 
Analog zum Controlling der Jugendhilfe an den weiterführenden Schulen soll auch in den Grundschu-
len die Wirksamkeit der Jugendhilfeleistungen überprüft werden. Nach dem Aufbau des Jugendhilf e-
teams und der Konkretisierung der Kernleistungen unter Abstimmung mit allen Akteuren, folgt der 
Aufbau des Controllingsystems, so dass nach dem Schuljahr 2016/2017 ein erster Sachstandsbericht 
vorgelegt werden kann. 
 
 
I.V. 
 
gez. 
Thomas Paal 
Stadtrat

Beratungsverlauf (5)

20.04.2016 Ausschuss für Kinder, Jugendliche und Familien
TOP 15 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2016 Ausschuss für Schule und Weiterbildung
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
26.04.2016 Kommission zur Förderung der Inklusion von Menschen mit Behinderungen
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.05.2016 Ausschuss für Personal, Organisation, Sicherheit, Ordnung und E-Government
TOP 5 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
11.05.2016 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 5 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Beckstraße

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Details

Aktenzeichen
V/0203/2016
Typ
Vorlagen
Datum
10.03.2016
Erstellt
06.10.2020 14:37