2021/0248
Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden Untersuchung
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2021/0248
8348 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
09.09.2021
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat II
Dezernat IV
Amt: Grünflächenamt
OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2021/0248
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 551010
Kostenstelle: 067-020-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5510-40 Sachkonto: 6179110
Betreff: Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im
Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden
Untersuchung
Vorlage vom: 17.08.2021
Beschlussvorschlag :
1. Der Magistrat stimmt der Durchführung von Rammkernsondierungen als orientierende
Untersuchung im Bereich der ehemaligen Tongruben im Bürgerpark zu.
2. Das Grünflächenamt wird beauftragt, die Untersuchungen durchführen zu lassen, das
Regierungspräsidium Darmstadt von den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen und alle weiteren
Schritte mit dem RP und allen weiteren Beteiligten abzustimmen.
3. Die erforderlichen Mittel fü r die Durchführung der Rammkernsondierungen stehen im
Gesamtbudget des Grünflächenamtes zur Verfügung.
Anlagen: Lageplan Rammkernsondierungspunkte
Liste abgestimmte Rammkernsondierungspunkte
Kostenschätzung
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage: Kostenschätzung
Folgekosten: Ja Nein
Eine Kostenschätzung über eventuelle Folgekosten ist er st nach dem
Ergebnis der orientierenden Untersuchung möglich.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 17.8.2021
Anlass
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Schreiben vom 18.5.2020 die Durchführung
von Detailuntersuchungen hinsichtlich der schädlichen Bodenveränderungen im Bürgerpark
Nord, im Bereich der ehemaligen Tongruben gefordert.
Die Anhaltspunkte für schädliche Boden veränderungen oder Altlasten sind in den Ergebnis -
sen der Historischen Recherche zu den ehema ligen Tongruben im Bürgerpark Nord in Dar m-
stadt (Bericht des Ing. -Büros Umweltplanung Buller mann Schneble GmbH (UBS) vom
20.01.2020) sowie in den Ergebnissen der orientie renden Untersuchungen zweier benach -
barten Kleingärten zu finden. Deren Verfüllmaterialien in den eh emaligen Tongruben sind
stark belastet, wobei die Kleingartenanlage „westlich der Kranichsteiner Str.“ eine Altlast
darstellt und für die Kleingartenanlage „Ziegelbusch II“ teilweise der hinreichende Verdacht
einer schädlichen Bodenveränderung besteht. A uf Grund dieser Indizien sind für den Bürger -
park Nord weitere Untersuchungen, sogenannte Rammkernsondierungen, zur Gefähr dungs-
abschätzung erforderlich. Als Rechtsgrundlage zur Durchführung der Detail untersuchung
(DU) bei Verdacht auf Altlasten ist § 9 Abs. 2 i. V. m. § 4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz
(BBodSchG) heranzuziehen.
In der Anlage sind alle Sondierungsstellen dargestellt. Überwiegend liegen die Sondierungs -
stellen auf den Flächen, die in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes liegen. Daher wird
das Verfahren vom Grünflächenamt geführt.
Insgesamt sind 25 Untersuchungspunkte notwendig.
Bisheriger Verfahrensablauf
Nach Bekanntwerden von belastetem Boden in Kleingär ten am Rand des Bürgerparks hat das
Grünflächenamt eine Historische Recherch e für das Gebiet inkl. der näheren Umgebung des
heutigen Bürgerparks Nord beauftragt.
Die Historische Recherche hatte das Ziel, die Flächen der ehemaligen Tongruben zu lokali -
sieren und deren Verfüllungen umwelttechnisch zu bewerten und weitere Maßnahmen a bzu-
leiten.
Nach einer ersten Auswertung der Historischen Recherche wurde der ehemalige Tongruben -
bereich beiderseits der Kranichsteiner Straße in 5 Gebiete eingeteilt:
1. Tongrubengebiet mit Müllersteich und Maschinenteich
2. Tongrubengebiet um den Moorteich
3. Tongrubengebiet Kleingartenanlage westlich und östlich der Kranichsteiner Straße
4. Tongrubengebiet am Rand der Kleingartenanlage Ziegelbusch II
5. Tongrubengebiet westlich der Darmstädter Sezession am Leichtathletikleistung s-
zentrum
- 4 -
Nach den Empfehlungen des Gutachtens sind in den o.a. Gebieten für weitere Untersu -
chungen ca. 40 Rammkernsondierungen in einer Tiefe von bis zu 5m durchzuführen.
Bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertreter*Innen der Stadt Darmstadt und des
Regierungspräsidiums Darmstadt -Dezernat Bodenschutz - wurde am 10.12.2020 die Lage
der geplanten Rammkernsondierungen (RKS) in Augenschein genommen und unter dem G e-
sichtspunkt der technischen Durchführbarkeit, Erreichbarkeit wie auch der Minimierung des
Eingriffs angepasst. Auch wurden einige RKS gestrichen, weil bereits Untersuchungs ergeb-
nisse in den Kleingärten auf dem Areal vorliegen.
Abstimmung der Rammkernsondierungspunkte
Schon vor der Festlegung der zu sondierenden Stellen sind die entsprechenden Eigentümer
der Flächen infor miert worden. Es sind hierbei Flächen zu unterscheiden, die in der Zu -
ständigkeit städtischer Ämter (Grünflächen amt), des Eigenbetriebs Immobilienmanagement
Darmstadt (IDA), der Darmstädter Sportstättengesellschaft (DSG), der Bauverein AG sowie in
privater Hand liegen.
Alle Flächen, die in der Zuständigkeit städtischer Ämter oder der Eigenbetriebe liegen, sind
städtische Grundstücke, bei denen die Stadt Darmstadt als Eigentümerin im Grundbuch
steht. Für diese Flächen wird die Stadt Darmstadt als Pflichti ge einer eventuell notwendigen
Altlastensanierung in Anspruch genommen. Bei den Grundstücken der Bauverein AG ist die
AG Grundstückseigentümerin und wäre als Zustandsstörerin für die dortigen Untersuchungs -
maßnahmen heranzuziehen. In Absprache mit dem ehem als zuständigen Dezernat V und den
betroffenen Grundstückseigentümern über nimmt die Stadt Darmstadt sowohl für die DSG
und IDA als auch für den Bauverein derzeit im Sinne der Verfahrensvereinfachung die Koo r-
dination des boden schutzrechtlichen Verfahrens.
Für die private Liegenschaft (Flur 30, Flurstück 48/19) am Elfeicher Weg/ Kastanienallee
wäre der Eigentümer zu Detail untersuchungen heranzuziehen. Im vorliegenden Fall ist aller -
dings ein vorhaben bezogener Bebauungsplan (N8.4.4.) in Vorbereitung, zu dem ein Gutach-
ter umfangreiche Detail untersuchungen durchführen wird. Die Untersuchungsergebnisse
können für die städti sche Detailuntersuchung herangezogen werden. Die vorgesehenen RKS
entfallen deshalb für die Stadt Darmstadt.
Rammkernsondierun gen sind für eine erste Einschätzung einer möglichen Boden belastung
das geeignete Verfahren. Mit den Rammkernsondierungen im Durchmesser von ca. 30 cm
wird der Boden entnommen und analysiert. Mögliche Schadstoffe werden auf Ihren Gehalt im
Boden benannt, eingeordnet und bewertet. Aufgrund dieser Bewertung und möglicher Aus -
wirkungen auf den jeweiligen Wirkungspfad nach der BBodSchV sollen dann evtl. weitere not -
wendige Maßnahmen abgeleitet werden.
Zeitplan
Die RKS im Bürgerpark sollen ab Herbst 2021 ausgeführt werden. Für die Zugänglichkeit zu
einigen Stellen müssen die bodennahe Vegetation sowie Sträucher und Bäume zurückg e-
schnitten werden. Bäume müssen dafür nich t gefällt werden. Nach Fest legung der
- 5 -
Oberen Naturschutzbehörde ist das Niederbringen von Rammkernsondierungen im Bürger-
park nicht als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts zu bewerten. Eine Eingriffs ge-
nehmigung ist daher nicht erforderlich. Allerdings sind die Arbeiten außerhalb der Brutzeit
(Oktober bis März) durch zuführen.
Mit der Auswertung der Bodenproben ist dann ca. 2 Monate später zu rechnen.
Finanzierung
Die erforderlichen Mittel für die Durchführun g der Rammkernsondierungen stehen im
Gesamtbudget des Grünflächenamtes zur Verfügung.
Die Kostenaufstellung ist der datenschutzrelevanten Anlage zu entnehmen.
Darmstadt, den 17.8.2021
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV
Barbara Akdeniz Michael Kolmer André Schellenberg
Bürgermeisterin Stadtrat Stadtkämmerer
anlage 4
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Punkt 8: Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden Untersuchung (V-Nr. 2021/0248) - Kenntnisnahme - Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Datum: 22.10.2020 Flur 12 Städtische Liegenschaften Stand: 17.Dezember 2020
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Untersuchungsprogramm Bürgerpark, ehem. Tongruben Gebiet Bezeichnung Nr. Bemerkungen Gebiet 1 Kastanienallee/Elfeicher Weg 1-01 Umwelttechnische Untersuchungen werden im Rahmen des B- Planverfahrens durchgeführt. 1-02 1-03 1-04 Müllersteich 1-05 ok 1-06 ok 1-07 ok 1-08 Lage in Örtlichkeit anpassen 1-09 Lage in Örtlichkeit anpassen 1-10 Lage in Örtlichkeit anpassen Maschinenteich 1-11 entfällt wg. Nähe zur neuen GWM 1-12 ok 1-13 ok 1-14 ok 1-15 ok Gebiet 2 Moorteich 2-01 Lage in Örtlichkeit anpassen 2-02 entfällt, wg. Unzugänglichkeit 2-03 Lage in Örtlichkeit anpassen 2-04 ok 2-05 ok 2-06 entfällt wg. Unzugänglichkeit 2-07 entfällt wg. Nähe zur GWM 2 2-08 ok 2-09 entfällt wg. Nähe zur GWM 2 2-10 entfällt wg. Nähe zur GWM 3 Gebiet 3 KGA Westlich Kranichsteiner Straße - Untersuchungen KGA noch nicht abgeschlossen, U-Bericht zu vertiefenden Grundwasser- untersuchungen liegt IDA und Umweltamt vor. Gebiet 4 KGA Östlich Kranichsteiner Straße 4-01 entfällt, wg. Bebauung 4-02 entfällt wg. Bebauung 4-03 Lage in Örtlichkeit anpassen (Grünstreifen Parkplatz) 4-04 Lage in Örtlichkeit anpassen (Zufahrt Wohnanlage) 4-05 ok 4-06 ok 4-07 entfällt, wg. Bebauung 4-08 entfällt, wg. Bebauung 4-09 entfällt 4-10 entfällt 4-11 ok 4-12 ok Gebiet 5 DSG 5-01 Lage in Örtlichkeit anpassen 5-02 Lage in Örtlichkeit anpassen 5-03 Lage in Örtlichkeit anpassen 5-04 ok aufgestellt, 15.12.2020 gez. M. Peine
Beratungsverlauf (2)
Orte (3)
- Kastanienallee
- Kranichsteiner Straße 4
- Elfeicher Weg 1
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2021/0248
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 17.08.2021
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00