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2021/0248

Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden Untersuchung

Magistratsvorlage 17.08.2021

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2021/0248

8348 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
09.09.2021 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat II 
Dezernat IV 
 
Amt: Grünflächenamt  
 OBW bei abschl. B e-
schlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2021/0248 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 551010 
Kostenstelle:  067-020-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5510-40 Sachkonto: 6179110 
 
Betreff: Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im  
Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden  
Untersuchung 
 
Vorlage vom: 17.08.2021  
 
Beschlussvorschlag : 
1. Der Magistrat stimmt der Durchführung von Rammkernsondierungen als orientierende  
    Untersuchung im Bereich der ehemaligen Tongruben im Bürgerpark zu.  
2. Das Grünflächenamt wird beauftragt, die Untersuchungen durchführen zu lassen, das  
    Regierungspräsidium Darmstadt von den Ergebnissen in Kenntnis zu setzen und alle weiteren  
    Schritte mit dem RP und allen weiteren Beteiligten abzustimmen.  
3. Die erforderlichen Mittel fü r die Durchführung der Rammkernsondierungen  stehen im 
    Gesamtbudget des Grünflächenamtes zur Verfügung.   
     
 
Anlagen: Lageplan Rammkernsondierungspunkte  
Liste abgestimmte Rammkernsondierungspunkte  
Kostenschätzung

- 2 - 
 
Datenschutzrelevante Anlage:   Kostenschätzung  
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Eine Kostenschätzung über eventuelle Folgekosten ist er st nach dem 
Ergebnis der orientierenden Untersuchung möglich.  
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom  17.8.2021  
 
 
Anlass 
 
Das Regierungspräsidium Darmstadt hat mit Schreiben vom 18.5.2020 die Durchführung 
von Detailuntersuchungen hinsichtlich der schädlichen Bodenveränderungen im Bürgerpark 
Nord, im Bereich der ehemaligen Tongruben gefordert.  
 
Die Anhaltspunkte für schädliche Boden veränderungen oder Altlasten sind in den Ergebnis -
sen der Historischen Recherche zu den ehema ligen Tongruben im Bürgerpark Nord in Dar m-
stadt (Bericht des Ing. -Büros Umweltplanung Buller mann Schneble GmbH (UBS) vom 
20.01.2020) sowie in den Ergebnissen der orientie renden Untersuchungen  zweier benach -
barten Kleingärten zu finden. Deren Verfüllmaterialien in den eh emaligen Tongruben sind 
stark belastet, wobei die Kleingartenanlage „westlich der Kranichsteiner Str.“ eine Altlast 
darstellt und für die Kleingartenanlage „Ziegelbusch II“ teilweise der hinreichende Verdacht 
einer schädlichen Bodenveränderung besteht. A uf Grund dieser Indizien sind für den Bürger -
park Nord weitere Untersuchungen, sogenannte Rammkernsondierungen, zur Gefähr dungs-
abschätzung erforderlich. Als Rechtsgrundlage zur Durchführung der Detail untersuchung 
(DU) bei Verdacht auf Altlasten ist § 9  Abs. 2 i. V. m. §  4 Abs. 3 Bundes-Bodenschutzgesetz 
(BBodSchG) heranzuziehen.  
 
In der Anlage sind alle Sondierungsstellen dargestellt. Überwiegend liegen die Sondierungs -
stellen auf den Flächen, die in der Zuständigkeit des Grünflächenamtes liegen. Daher  wird 
das Verfahren vom Grünflächenamt geführt.  
 
Insgesamt sind 25 Untersuchungspunkte notwendig.  
 
Bisheriger Verfahrensablauf 
 
Nach Bekanntwerden von belastetem Boden in Kleingär ten am Rand des Bürgerparks hat das 
Grünflächenamt eine Historische Recherch e für das Gebiet inkl. der näheren Umgebung des 
heutigen Bürgerparks Nord beauftragt.  
Die Historische Recherche hatte das Ziel, die Flächen der ehemaligen Tongruben zu lokali -
sieren und deren Verfüllungen umwelttechnisch zu bewerten und weitere Maßnahmen a bzu-
leiten. 
 
Nach einer ersten Auswertung der Historischen Recherche wurde der ehemalige Tongruben -
bereich beiderseits der Kranichsteiner Straße in 5 Gebiete eingeteilt:  
 
1. Tongrubengebiet mit Müllersteich und Maschinenteich  
2. Tongrubengebiet um den Moorteich  
3. Tongrubengebiet Kleingartenanlage westlich und östlich der Kranichsteiner Straße  
4. Tongrubengebiet am Rand der Kleingartenanlage Ziegelbusch II  
5. Tongrubengebiet westlich der Darmstädter Sezession am Leichtathletikleistung s-
zentrum

- 4 - 
 
Nach den Empfehlungen des  Gutachtens sind in den o.a. Gebieten für weitere Untersu -
chungen ca. 40 Rammkernsondierungen in einer Tiefe von bis zu 5m durchzuführen.  
Bei einem gemeinsamen Ortstermin zwischen Vertreter*Innen der Stadt Darmstadt und des 
Regierungspräsidiums Darmstadt -Dezernat Bodenschutz - wurde am 10.12.2020 die Lage 
der geplanten Rammkernsondierungen (RKS) in Augenschein genommen und unter dem G e-
sichtspunkt der technischen Durchführbarkeit, Erreichbarkeit wie auch der Minimierung des 
Eingriffs angepasst. Auch wurden einige RKS gestrichen, weil bereits Untersuchungs ergeb-
nisse in den Kleingärten auf dem Areal vorliegen.  
 
Abstimmung der Rammkernsondierungspunkte 
 
Schon vor der Festlegung der zu sondierenden Stellen sind die entsprechenden Eigentümer 
der Flächen infor miert worden. Es sind hierbei Flächen zu unterscheiden, die in der Zu -
ständigkeit städtischer Ämter (Grünflächen amt), des Eigenbetriebs Immobilienmanagement 
Darmstadt (IDA), der Darmstädter Sportstättengesellschaft (DSG), der Bauverein AG sowie in 
privater Hand liegen.  
 
Alle Flächen, die in der Zuständigkeit städtischer Ämter oder der Eigenbetriebe liegen, sind 
städtische Grundstücke, bei denen die Stadt Darmstadt als Eigentümerin im Grundbuch 
steht. Für diese Flächen wird die Stadt Darmstadt als Pflichti ge einer eventuell notwendigen 
Altlastensanierung in Anspruch genommen. Bei den Grundstücken der Bauverein AG ist die 
AG Grundstückseigentümerin und wäre als Zustandsstörerin für die dortigen Untersuchungs -
maßnahmen heranzuziehen. In Absprache mit dem ehem als zuständigen Dezernat  V und den 
betroffenen Grundstückseigentümern über nimmt die Stadt Darmstadt sowohl für die DSG 
und IDA als auch für den Bauverein derzeit im Sinne der Verfahrensvereinfachung die Koo r-
dination des boden schutzrechtlichen Verfahrens.   
 
Für die private Liegenschaft (Flur 30, Flurstück 48/19) am Elfeicher Weg/ Kastanienallee 
wäre der Eigentümer zu Detail untersuchungen heranzuziehen. Im vorliegenden Fall ist aller -
dings ein vorhaben bezogener Bebauungsplan (N8.4.4.) in Vorbereitung, zu dem ein Gutach-
ter umfangreiche Detail untersuchungen durchführen wird. Die Untersuchungsergebnisse 
können für die städti sche Detailuntersuchung herangezogen werden. Die vorgesehenen RKS 
entfallen deshalb für die Stadt Darmstadt.  
 
Rammkernsondierun gen sind für eine erste Einschätzung einer möglichen Boden belastung 
das geeignete Verfahren. Mit den Rammkernsondierungen im Durchmesser von ca. 30 cm 
wird der Boden entnommen und analysiert. Mögliche Schadstoffe werden auf Ihren Gehalt im 
Boden benannt,  eingeordnet und bewertet. Aufgrund dieser Bewertung und möglicher Aus -
wirkungen auf den jeweiligen Wirkungspfad nach der BBodSchV sollen dann evtl. weitere not -
wendige Maßnahmen abgeleitet werden.  
 
Zeitplan  
 
Die RKS im Bürgerpark sollen ab Herbst 2021 ausgeführt werden. Für die Zugänglichkeit zu 
einigen Stellen müssen die bodennahe Vegetation sowie Sträucher und Bäume zurückg e-
schnitten werden. Bäume müssen dafür nich t gefällt werden. Nach Fest legung der

- 5 - 
 
 
Oberen Naturschutzbehörde ist das Niederbringen von Rammkernsondierungen im Bürger-
park nicht als Eingriff im Sinne des Naturschutzrechts zu bewerten. Eine Eingriffs ge-
nehmigung ist daher nicht erforderlich. Allerdings sind die Arbeiten außerhalb der Brutzeit 
(Oktober bis März) durch zuführen.  
 
Mit der Auswertung der Bodenproben ist dann ca. 2 Monate später zu rechnen.  
 
 
Finanzierung 
Die erforderlichen Mittel für die Durchführun g der Rammkernsondierungen stehen im  
Gesamtbudget des Grünflächenamtes zur Verfügung.  
 
 
Die Kostenaufstellung ist der datenschutzrelevanten Anlage zu entnehmen. 
 
 
 
Darmstadt, den 17.8.2021 
 
 
 
Dezernat II Dezernat III Dezernat IV 
 
 
 
Barbara Akdeniz  Michael Kolmer  André Schellenberg  
Bürgermeisterin  Stadtrat Stadtkämmerer

anlage 4

295 Zeichen

Punkt 8: Untersuchung von eventuellen Altlasten im Umfeld der ehemaligen Tongruben im  
Bürgerpark; Durchführung von Rammkernsondierungen zur orientierenden 
Untersuchung 
 (V-Nr. 2021/0248) 
- Kenntnisnahme - 
 
Der Ausschuss für Umweltschutz und Nachhaltigkeit nimmt von der Vorlage 
Kenntnis.

anlage 1

77 Zeichen

Datum: 22.10.2020

Flur 12

Städtische Liegenschaften Stand: 17.Dezember 2020

anlage 2

1455 Zeichen

Untersuchungsprogramm Bürgerpark, ehem. Tongruben 
 
Gebiet Bezeichnung Nr. Bemerkungen 
Gebiet 1 Kastanienallee/Elfeicher Weg 1-01 Umwelttechnische Untersuchungen 
werden im Rahmen des B-
Planverfahrens durchgeführt. 
1-02 
1-03 
1-04 
Müllersteich 1-05 ok 
1-06 ok 
1-07 ok 
1-08 Lage in Örtlichkeit anpassen 
1-09 Lage in Örtlichkeit anpassen 
1-10 Lage in Örtlichkeit anpassen 
Maschinenteich 1-11 entfällt wg. Nähe zur neuen GWM 
1-12 ok 
1-13 ok 
1-14 ok 
1-15 ok 
Gebiet 2 Moorteich 2-01 Lage in Örtlichkeit anpassen 
2-02 entfällt, wg. Unzugänglichkeit 
2-03 Lage in Örtlichkeit anpassen 
2-04 ok 
2-05 ok 
2-06 entfällt wg. Unzugänglichkeit 
2-07 entfällt wg. Nähe zur GWM 2 
2-08 ok 
2-09 entfällt wg. Nähe zur GWM 2 
2-10 entfällt wg. Nähe zur GWM 3 
Gebiet 3 KGA Westlich Kranichsteiner 
Straße  
- Untersuchungen KGA noch nicht 
abgeschlossen, U-Bericht zu 
vertiefenden Grundwasser-
untersuchungen liegt IDA und 
Umweltamt vor. 
Gebiet 4 KGA Östlich Kranichsteiner 
Straße  
4-01 entfällt, wg. Bebauung 
4-02 entfällt wg. Bebauung 
4-03 Lage in Örtlichkeit anpassen 
(Grünstreifen Parkplatz) 
4-04 Lage in Örtlichkeit anpassen (Zufahrt 
Wohnanlage) 
4-05 ok 
4-06 ok

4-07 entfällt, wg. Bebauung 
4-08 entfällt, wg. Bebauung 
4-09 entfällt 
4-10 entfällt 
4-11 ok 
4-12 ok 
Gebiet 5 DSG 5-01 Lage in Örtlichkeit anpassen 
5-02 Lage in Örtlichkeit anpassen 
5-03 Lage in Örtlichkeit anpassen 
5-04 ok 
 
aufgestellt, 15.12.2020 
gez. M. Peine

Beratungsverlauf (2)

TOP 310
TOP 8

Orte (3)

  • Kastanienallee
  • Kranichsteiner Straße 4
  • Elfeicher Weg 1

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Details

Vorlagen-Nr.
2021/0248
Typ
Magistratsvorlage
Datum
17.08.2021
Erstellt
29.09.2026 00:00