3314/2018
Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätswende - Modal split (Az.: 02-1600-126/18)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 Vorlagen-Nummer 3314/2018 Freigabedatum 13.11.2018 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO, betr.: Mobilitätswende - Modal split (Az.: 02-1600-126/18) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für seine Eingabe, die jedoch aufgrund der in der Begründung genannten Aspekte nicht weiter verfolgt wird. Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 27.11.2018 2 Begründung: Der Petent regt eine aktualisierte Zielsetzung des Modal Splits für das Jahr 2025 bzw. das Strategie- papier „Köln mobil“ 2025 an (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Die Verwaltung sieht zum jetzigen Zeitpunkt keine Notwendigkeit, die in dem Strategiepapier „Köln mobil 2025“ formulierten Ziele hinsichtlich des Modal Splits anzupassen. Es ist richtig, dass der Anteil der Nutzung des motorisierten Individualverkehrs durch die Kölnerinnen und Kölner von 43 % in 2008 auf 35 % in 2017 zurückgegangen ist. Dieses erste Ergebnis aus der aktuellen Untersuchung „Mobilität in Deutschland 2017“ (MiD) bescheinigt der Stadt jedoch, bereits auf einem guten Weg zu sein, das selbst gesteckte Ziel zu erreichen und den Anteil des Autover- kehrsanteils am Gesamtverkehr bis 2025 auf ein Drittel zu reduzieren. Gegenwärtig konzentriert sich die Verwaltung stark auf die konkrete Umsetzung von Maßnahmen im Mobilitätsbereich, die dazu beitragen, die eingeleitete Verkehrswende weiter voranzutreiben. Die ak- tuelle Diskussion im Bereich Luftreinhaltung zeigt exemplarisch und eindrücklich, dass weiterhin ein großer Handlungsdruck besteht, das in Köln an den Tag gelegte Mobilitätsverhalten weiter nachhaltig zu verändern. Hierfür bedarf es heute keiner Neuformulierung einzelner Zielgrößen. Das Mobilitätsverhalten der täglich ca. 350.000 nach Köln einpendelnden Menschen wurde in der Untersuchung noch nicht berücksichtigt, da dieses sich nur auf Personen bezieht, die in Köln gemel- det sind. Der tägliche Blick auf die Verkehrsverhältnisse auf den Kölner Straßen verdeutlicht, dass gerade die Reduktion der Pkw-Nutzung durch die Einpendelnden eine große Herausforderung bleibt, der sich die Stadt Köln, gemeinsam mit den Umlandkommunen, stellt. Eine Neudefinition der Zielgrößen für den Modal Split in Köln muss aus Sicht der Verwaltung mit einer umfassenderen Evaluation der verkehrsplanerischen Aktivitäten der jüngeren Vergangenheit sowie einer daraus abgeleiteten Fortschreibung des gesamten Zielsystems für die Verkehrsplanung erfol- gen. Anlage: Eingabe
Anlage 1 Eingabe
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19.07.2018 Betreff: Anregung gemäß §24 GO NRW Sehr geehrte Damen und Herren, basierend auf der Pressemitteilung „Mobilitätswende auch in Köln in vollem Gang „ (https://www.stadt‐koeln.de/politik‐und‐verwaltung/presse/mobilitaetswende‐auch‐koeln‐vollem‐ gang) vom 16.07.2018 rege ich eine aktualisierte Zielsetzung des ModalSplit für das Jahr 2025 bzw. das Strategiepapier KölnMobil 2025 an: Hier mein konkreter Vorschlag: * motorisierter Individualverkehr 20 % (43% in 2006 und 35% in 2017) * Radverkehr 25% (12% in 2006 und 19% in 2017) * Fußverkehr 30% (24% in 2006 und 25% in 2017) * ÖPNV 25% (21% in 2006 und 21% in 2017) Aktuelle ModalSplit‐Angabe in KölnMobil 2025: Mit freundlichen Grüßen
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3314/2018
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 13.11.2018
- Erstellt
- 11.10.2018 14:46