Entwidmung einer Teilfläche des Flurstücks 973 am Mathiaskirchplatz
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 3922/2021 vom 02.12.2021
Stand: Am 31.01.2022 in der Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) beraten. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung).
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Anlage 2 - Lageplan
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Mittelpunkt: 357028, 5641653 1:1000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 14.10.2021Seite 1 / 1 -
Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VI/VI Vorlagen-Nummer 3922/2021 Freigabedatum 02.12.2021 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Entwidmung einer Teilfläche des Flurstücks 973, Flur 51, Köln-Rondorf am Mathiaskirchplatz Beschlussorgan Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen beschließt, die Widmung einer Teilfläche des Flurstücks 973, Flur 51, Köln-Rondorf am Mathiaskirchplatz(siehe Lageplan) als Hundeauslauffläche und Festplatz aufzuheben. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 06.12.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Begründung: Auf dem Grundstück Schwalbacher Str. 19 in Zollstock soll eine derzeit 6-zügige KiTa durch einen größeren Neubau mit 8-zügiger KiTa und ca. 50 Wohnungen ersetzt werden. Das Projekt wird von der Wohnungsbauleitstelle begleitet. Bedingt durch die Lage in einer Bodensenke kam es in der Vergangenheit zu erheblichen Schäden durch Starkregen, so dass der Neubau der bisherigen KiTa zwingend erforderlich ist. Ein entsprechender Antrag auf bauplanungsrechtlichen Vorbescheid wurde im April 2021 eingereicht. Für die Bauphase wird ein temporär nutzbares Ausweichgrundstück in erreichbarer Nähe für die 6- zügige Kita benötigt. Nachdem das Amt für Landschaftspflege und Grünflächen die temporäre Nutzung des unter Land- schaftsschutz stehenden Vorgebirgsparks abgelehnt hat, ist das einzig freie und gut geeignete Grundstück das Flurstück 973, Flur 51, Köln-Rondorf am Mathiaskirchplatz. Derzeit ist die benötigte Teilfläche noch als Hundeauslauffläche und Festplatz gewidmet. Diese Widmung muss aufgehoben werden, damit sie temporär als Ersatzstandort für die KiTa genutzt werden kann. Mit Vorlage Nr. 1315/2021 der BV Rodenkirchen wurde die Widmung als Hundeauslauffläche und Festplatz für die südliche Teilfläche zur Lagerung von Spielgeräten aufgehoben. Die nördliche Teilflä- che lt. Lageplan wäre für die temporäre KiTa gut erreichbar und geeignet. Der vorhandene Baumbestand wird nicht tangiert. Da die Fläche nur für die Dauer der Bauzeit der neuen KiTa beansprucht wird, kann diese anschlie- ßend wieder dem ursprünglichen Zwecke zugeführt werden, bis sie bei Bedarf für den Schulbau ge- nutzt wird (lt. Amt für Schulentwicklung nicht vor 2030). Für den alternativen Hundeauslauf kommt das nördlich gelegene Flurstück 1764 in Betracht. Hinsichtlich des jährlichen Schützenfestes und der Schützenkirmes wurde seitens des Schützen- Vereins Köln-Bayenthal e. V. mitgeteilt, dass das jährliche Schützenfest bereits seit Jahren nicht mehr auf dem Mathiaskirchplatz stattfindet. Der Platz, auf dem die Schützenkirmes stattfand, wurde seitens des Vereins nur angemietet, damit ein privater Betreiber seine Fahrgeschäfte dort aufstellen kann. Auf die weitere Anmietung wird seitens des Vereins in Zukunft verzichtet. Anlagen: Anlage 1 – Übersichtsplan Entfernung zur KiTa Anlage 2 - Lageplan Anlage 3 - Foto -
Anlage 3 - Panoramafoto
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Anlage 1 - Übersichtsplan u. Entfernung
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KölnGIS Mittelpunkt: 356299, 5641730 1:10000 Herausgeber: Stadt Köln - Die Oberbürgermeisterin Erstellt am: 25.08.2021Seite 1 / 1
Beratungsverlauf
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31.01.2022
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.1.1, Entscheidung. Ergebnis: abgelehnt (in der Vorberatung)
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