2024/0142
Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
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Anlage 2 Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee - Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung (§ 2a BauGB) Mai 2024 Der Dezernent III: Michael Kolmer Stadtrat Inhaltsverzeichnis Seite 2 Stand Mai 2024 Bearbeitung: Stadt.Quartier Mosbacher Straße 20 65187 Wiesbaden BIELAK Architekten+Bauingenieure An der Altwiese 5 65329 Hohenstein Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann Friedrich-Ebert-Straße 2 67577 Alsheim Vorhabenträger: Hemsö Germany Invest 10 GmbH Richard-Strauss-Straße 82 C 81679 München Teil A: Städtebauliche Begründung 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis ................................ ................... 2 2. Rechtsgrundlagen ................................ ................................ ................................ ........... 2 3. Verfahren ................................ ................................ ................................ .......................... 3 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich ................................ ............. 4 5. Planungsrechtliche Situation ................................ ................................ .......................... 4 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) 4 5.2 Flächennutzungsplan ................................ ................................ ................................ ......... 5 5.3 Landschaftsplan ................................ ................................ ................................ ................ 6 5.4 Bebauungsplan ................................ ................................ ................................ .................. 7 6. Bestand ................................ ................................ ................................ ............................ 8 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand ................................ ........................ 8 6.2 Stadträumliche Einbindung ................................ ................................ ................................ 8 6.3 Schallimmissionen ................................ ................................ ................................ ............. 9 6.4 Bauverbotszone ................................ ................................ ................................ ................. 9 6.5 Schutzausweisungen ................................ ................................ ................................ ......... 9 6.6 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale ................................ ........................... 10 6.7 Bodenschutz ................................ ................................ ................................ .................... 15 6.8 Altlasten ................................ ................................ ................................ ........................... 15 6.9 Achtungsabstand auf der Grundlage der Seveso III – Richtlinie: ................................ ...... 15 6.10 Kampfmittel................................ ................................ ................................ ...................... 16 7. Planung ................................ ................................ ................................ .......................... 17 7.1 Nutzungskonzept ................................ ................................ ................................ ............. 17 7.2 Städtebauliches Konzept ................................ ................................ ................................ . 17 7.3 Grünordnung / Grün- und Freiflächen ................................ ................................ .............. 18 7.4 Technische Infrastruktur ................................ ................................ ................................ .. 22 7.5 Erschließung und Stellplätze ................................ ................................ ........................... 22 7.6 Wasserwirtschaftliche Belange ................................ ................................ ........................ 23 7.7 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens ................................ ................................ ..... 25 7.8 Immissionsschutz ................................ ................................ ................................ ............ 25 7.9 Klimaschutz ................................ ................................ ................................ ..................... 25 8. Altlasten (Altstandorte / Altlablagerungen) ................................ ................................ . 28 9. Achtungsabstand auf der Grundlage der Seveso III - Richtlinie ................................ 28 10. Schallschutz ................................ ................................ ................................ ................... 30 11. Klimaschutz ................................ ................................ ................................ ................... 30 12. Artenschutzrechtliche Beurteilung ................................ ................................ ............... 33 13. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ................................ ... 33 14. Biodiversität ................................ ................................ ................................ ................... 33 15. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetzbuch (BauGB) ..... 34 16. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen ............................ 34 17. Regelungen des Durchführungsvertrags ................................ ................................ ..... 34 18. Planungsstatistik ................................ ................................ ................................ ........... 34 19. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen ................................ ......... 35 Bebauungsplan Seite 2 Stand Mai 2024 1. Ziel und Zweck der Planaufstellung, Planerfordernis Mit dem vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee - in Darmstadt – Arheilgen werden die planungsrechtlichen Voraussetzungen für die Errich- tung von drei Gebäuden für seniorengerechtes Wohnen, einem weiteren Gebäude für eine Tagespflege sowie einer Tiefgarage geschaffen. Das bestehende Gebäude des Se- niorenzentrums Fiedlersee bleibt mit seiner Kapazität von 134 Betten in seiner Form und Funktion unverändert erhalten. Vorhabenträger ist die Hemsö Germany Invest 10 GmbH aus München. Übergeordnete Ziele der Planung sind: • Abrundung und Erweiterung des bestehenden Angebotes Wohnen und Leben im Alter durch eine Ausdifferenzierung und Ergänzung der Nutzung des Seniorenzent- rums um eine Tagespflegeeinrichtung und um seniorengerechte Wohnungen. • Etablierung einer Bebauungsstruktur, die dem Gebiet bei gleichzeitiger Rücksicht- nahme auf umgebende Strukturen einen eigenen Charakter verleiht. • Differenzierend gestaltete Freiräume mit einem breiten Angebot von Nutzungen vor dem Hintergrund einer schlüssigen Hierarchisierung der internen Erschließung. • Effiziente Bodennutzung als Ergebnis einer flächensparenden städtebaulichen Struktur und wirtschaftlichen Erschließung unter Berücksichtigung energetischer, umwelt- und klimafreundlicher Aspekte. • Verknüpfung der neu zu errichtenden Erschließungsstruktur mit bestehenden Stra- ßen- und Wegebeziehungen. • Berücksichtigung der Ortsrandlage durch eine angemessene Freiraumgestaltung im Übergang zur Landschaft. Da das Vorhaben nicht im Rahmen des rechtskräftigen Bebauungsplanes A 2.2 – Pflege- heim „Im Fiedlersee“ - aus den 90er Jahren realisierbar ist, ergibt sich die Notwendigkeit der Aufstellung eines neuen, vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Insgesamt sollen die rechtskräftigen planerischen Festsetzungen aufgegriffen, aktualisiert und an die neuen städtebaulichen Erfordernisse und Rahmenbedingungen angepasst werden. Die Aufstel- lung des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist erforderlich, um eine geeignete pla- nungsrechtliche Grundlage für die Umsetzung des städtebaulichen Konzepts zu schaffen. 2. Rechtsgrundlagen Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.12.2023 (BGBl. I Nr. 394) Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786), zuletzt ge- ändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 03.07.2023 (BGBl. I Nr. 176)) Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 14.06.2021 (BGBl. I S. 1802, 1808) Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 28.05.2018 (GVBl. S. 198), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 20.07.2023 (GVBl. S. 582) Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geän- dert durch Art. 2 des Gesetzes vom 16.02.2023 (GVBl. S. 90) Bebauungsplan Seite 3 Stand Mai 2024 Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 08.12.2022 (BGBl. I S. 2240) Hess. Naturschutzgesetz (HeNatG) i.d.F. vom 25.05.2023 (GVBl. I S. 379), zuletzt ge- ändert durch Art. 5 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S 2585), zuletzt geändert durch Art. 7 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409) Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 28.06.2023 (GVBl. S. 473) Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211) Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 26.07.2023 (BGBl. I Nr. 202) Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 18.03.2021 (BGBl. I S. 540), zuletzt geändert durch Art. 10 des Gesetzes vom 22.12.2023 (BGBl. I Nr. 409) 3. Verfahren Die städtebauliche Planung zum „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ wird über zwei Plan- werke und einen Durchführungsvertrag umgesetzt, die eng miteinander verknüpft sind. Den planungsrechtlichen Rahmen stellt der vorhabenbezogene Bebauungsplan im Sinne von § 12 Abs. 1 Baugesetzbuch (BauGB) dar, im Anschluss auch kurz als Bebauungsplan oder B-Plan bezeichnet. Der Bebauungsplan wird grundlegende Festsetzungen über die zulässige bauliche Nutzung enthalten. Der Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP) wird zum Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans. Der VEP trifft differenzierte und im engeren Sinne projektbezogene Regelungen, die jedoch ebenso verbindlich sind wie diejenigen des begleitend abzuschließenden Durchführungsvertrags und die des vor- habenbezogenen Bebauungsplans. Der Bebauungsplan „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ wird im Vollverfahren mit Umwelt- prüfung und Anwendung der naturschutzrechtlichen Eingriffsregelung aufgestellt und er- setzt innerhalb seines Geltungsbereiches den Bebauungsplan A 2.2 - Pflegeheim „Im Fiedlersee“ - aus dem Jahre 1995. Im Parallelverfahren wird eine Flächennutzungsplanänderung durchgeführt, da für ein Teilareal des Plangebiets eine noch dargestellte „Grünfläche“ in „Wohnbaufläche“ geän- dert werden muss. Des Weiteren ist ein Zielabweichungsverfahren notwendig, da die Planung den Zielen des Regionalplans Südhessen/ RegFNP 2010 entgegensteht. Die Realisierung der Planung widerspricht aufgrund der Darstellungen des Gebietes im Siedlungsbeschränkungsbe- reich dem Ziel 3.4.4-1 (vgl. dazu Abschnitt 5.1). Der Antrag auf Zulassung einer Abweichung von den Zielen des Regionalplanes Südhes- sen wurde in der elften Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 20.10.2023 be- handelt. Der Abweichung wurde zugestimmt. Bebauungsplan Seite 4 Stand Mai 2024 4. Lage des Plangebietes und räumlicher Geltungsbereich Das Plangebiet des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee - liegt am südlichen Rand des Stadtteils Darmstadt-Arheilgen an der Straße „Im Fiedlersee“ und wird wie folgt begrenzt: im Westen und Norden durch die Straße „Im Fiedlersee“, im Osten durch eine Baumreihe und einen Ballspielplatz, im Süden durch eine landwirtschaftlich genutzte Fläche. Somit umfasst der Geltungsbereich in der Gemarkung Arheilgen lediglich das Grundstück des Seniorenwohnheims (Flur 18, Flurstück Nr. 232/2 mit einer Größe von 14.732 m2). Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ © Stadt.Quartier, basierend auf Vermessungsgrundlage (ohne Maßstab) 5. Planungsrechtliche Situation 5.1 Regionalplan Südhessen / Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (RPS / RegFNP 2010) Für die Planungsregion Südhessen gilt der Regionalplan Südhessen 2010. Er wurde am 17. Dezember 2010 von der Regionalversammlung beschlossen und im Juni 2011 von der Landesregierung genehmigt. Mit der Bekanntmachung am 17. Oktober 2011 (Staats- anzeiger 42/2011) ist der Plan für die vorbereitende Bauleitplanung verbindlich geworden. Bebauungsplan Seite 5 Stand Mai 2024 Im Regionalplan Südhessen 2010 wird das Plangebiet als „Vorbehaltsgebiet für die Land- wirtschaft“ dargestellt. Zusätzlich liegt das Gebiet innerhalb eines Siedlungsbeschrän- kungsgebietes des Flughafens Frankfurt/Main. Diese Festlegung dient dem vorbeugen- den Schutz vor Fluglärm in der Umgebung des Frankfurter Flughafens sowie des Ver- kehrslandeplatzes Egelsbach, in dem aus Vorsorge eine Bebauung im Sinne einer Be- siedlung zu Wohnzwecken nicht stattfinden soll. Die konzipierte Planung einer Wohnlösung für seniorengerechtes Wohnen in Verbindung mit einer Tagespflegeeinrichtung steht somit den Zielen des Regionalplans Südhessen / RegFNP 2010 entgegen. Wie bereits weiter oben erwähnt, wurde daher parallel zu dem Aufstellungsverfahren des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – ein Zielabweichungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt und in der elften Sitzung der Regionalversammlung Südhessen am 20.10.2023 behandelt. Der Abweichung wurde zugestimmt. Ausschnitt Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 mit Plangebiet © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010 (ohne Maßstab) 5.2 Flächennutzungsplan Der gültige Flächennutzungsplan (FNP) der Wissenschaftsstadt Darmstadt von 2006 stellt das Plangebiet zum Teil als eine Wohnbau- und zu einem Teil als eine Grünfläche dar. Im Geltungsbereich des vorhabenbezogenen Bebauungsplans soll zukünftig eine Ge- meinbedarfsfläche dargestellt werden. Um die Entwicklung des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes aus dem Flächennut- zungsplan zu gewährleisten, ist daher eine Änderung der Darstellung im Flächennut- zungsplan von einer „Grünfläche“ in eine „Wohnbaufläche“ erforderlich. Bebauungsplan Seite 6 Stand Mai 2024 Ausschnitt Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt 2006 mit Plangebiet © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Flächennutzungsplan mit Landschaftsplan der Wissenschaft sstadt Darmstadt, 2019 (ohne Maßstab) Die 17. Änderung – Im Fiedlersee - des Flächennutzungsplanes 2006 erfolgt im Parallel- verfahren zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedler- see – gemäß § 8 Abs. 3 BauGB. 5.3 Landschaftsplan Der eigenständige Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt aus dem Jahr 2004 ist eine Leitbildkarte mit darin enthaltenden Entwicklungsprioritäten (nachfolgend eingeführt). Für das Plangebiet liegt keine Darstellung vor. Ausschnitt Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt mit Plangebiet © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Leitbildkarte Landschaftsplan Darmstadt, 2004 (ohne Maßstab) Bebauungsplan Seite 7 Stand Mai 2024 5.4 Bebauungsplan Für den nördlichen Teil des Geltungsbereichs des Bebauungsplans ist bereits am 15. März 1995 der Bebauungsplan A 2.2 – Pflegeheim „Im Fiedlersee“ – in Kraft getreten. Der Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – überplant innerhalb des Gel- tungsbereichs einen Teilbereich des rechtsverbindlichen Bebauungsplans A 2.2. Ausschnitt Bebauungsplan – Pflegeheim „Im Fiedlersee“- (ohne Maßstab) mit der Überlagerung des neuen Geltungsbereichs (orangene Markierung) © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage : Bebauungsplan A 2.2 - Pflegeheim „Im Fiedlersee“, 1995 (ohne Maßstab) Bebauungsplan Seite 8 Stand Mai 2024 6. Bestand 6.1 Städtebauliche Situation und gegenwärtiger Bestand Derzeit befindet sich auf dem Grundstück das DRK Seniorenzentrum Fiedlersee mit 134 Betten. Das Seniorenzentrum besteht aus einem Y-förmigen Hauptgebäude, das als Soli- tär frei auf dem Grundstück steht und von einer parkartigen Grünfläche umgeben ist. Im Nordwesten des Plangebiets befinden sich die Grundstückszufahrt und die oberirdischen Stellplätze; im Nordosten befindet sich der (eingezäunte) Demenzgarten. Der südliche Teil des Grundstücks, der für die Errichtung des geplanten Vorhabens vorgesehen ist, wird aktuell als offene Grünanlage genutzt. 6.2 Stadträumliche Einbindung Das Plangebiet befindet sich am Übergang von Siedlungsraum zu Freiraum. Der Sied- lungsrand nach Westen wird durch Wohngebäude unterschiedlicher Typologien gebildet: vier- und fünfgeschossige Zeilen, zweigeschossige Einzelhäuser, Reihenhäuser sowie eingeschossige Gartenhofhäuser. Im Norden schließen sich Gemeinbedarfseinrichtungen (Schule, Sporthalle, Kita) an. Das Grundstück des bestehenden Seniorenzentrums zeigt sich nach Norden zu den an- grenzenden Freiflächen eher offen, während es zu den Landschaftsräumen nach Osten und Süden sowie zum westlichen Siedlungsrand durch eine weitgehend dichte Baum- und Feldgehölzstruktur abgeschirmt ist. Luftbild Darmstadt-Arheilgen mit Lage des Geltungsbereichs © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (ohne Maßstab) Bebauungsplan Seite 9 Stand Mai 2024 Das Plangebiet ist durch die Straße „Im Fiedlersee“ an den Straßenverkehr angebunden. In ca. 450 m Entfernung vom Plangebiet mündet die Straße „Im Fiedlersee“ in die Frank- furter Landstraße. Entlang der nördlichen Plangebietsgrenze bindet die Straße „Im Fiedlersee“ die Straße „Im Hilsbruch“ mit einem Fuß- und Radweg an. An der westlichen Grenze vorbei verläuft ein Fuß- und Radweg in nord-südlicher Richtung. Die nächstgelegenen Bushaltestellen befinden sich in ca. 500 m Entfernung in der Frank- furter Landstraße (Haltestelle „Im Fiedlersee“), in ca. 300 m Entfernung in der Grillparzer- straße (Haltestelle „Stadtteilschule“) und in etwa 380 m Distanz in der Straße „Kornweg“ in der Haardt-Kolonie (Haltestelle „Kornweg“). 6.3 Schallimmissionen Entsprechend der Umgebungslärmkartierung des HLNUG aus dem Jahr 20221 liegt die Lärmbelastung durch Straßenlärm im Geltungsbereich des Bebauungsplanes tagsüber zwischen 45 und 54 dB(A), teilweise auch zwischen 40 und 44 dB(A). Für den Nachtzeitraum liegen nur für das süd-/südöstliche Teilgebiet Werte im Bereich von 40 bis 44 dB(A) vor. Der gesundheitlich relevante Schwellenwert von >65 dB(A) wird zu keiner Zeit überschrit- ten. In Bezug auf die durch den Luftverkehr ausgelösten Lärmimmissionen wurde bereits wei- ter oben auf die Lage des Plangebiets in einem Siedlungsbeschränkungsgebiet hingewie- sen, weshalb aufgrund der Abweichung von den Zielen des RPS/RegFNP 2010 formal ein Zielabweichungsantrag beim Regierungspräsidium Darmstadt gestellt wurde. Im weiteren Verfahren zum Entwurf des Bebauungsplans wird noch untersucht, inwieweit der Betrieb der geplanten Tiefgarage (TA Lärm) sich auf die Nachbarbebauung auswirkt. Etwaige Schutzmaßnahmen sollen beschrieben werden. 6.4 Bauverbotszone Das Plangebiet liegt nicht innerhalb einer Bauverbotszone. Zur Lage innerhalb eines be- stehenden Siedlungsbeschränkungsgebiets siehe die Ausführungen weiter oben. 6.5 Schutzausweisungen Schutzgebietsausweisungen auf der Grundlage des Bundesnaturschutzgesetzes oder auch sonstige Schutzgebiete werden durch das Plangebiet nicht berührt. Denkmalschutzrelevante Gebäude oder -objekte sind nicht vorhanden. Bodendenkmalre- levante Hinweise liegen zum gegenwärtigen Zeitpunkt ebenfalls nicht vor. Im Hinblick auf den vorhandenen Baumbestand finden die maßgeblichen Regelungen der geltenden Baumschutzsatzung (Satzung zum Schutze des Baumbestands in der Wissen- schaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004) Anwendung. 1 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Internet: https://lärm.hessen.de, ab- gerufen am 16.01.2022. Die wesentlichen Vorgaben zur Umgebungslärmkartierung und der anschließenden Lärmaktionsplanung sind in der EU-Umgebungslärmrichtlinie und in der 34. BImSchV verankert. Vgl. auch: https://www.hlnug.de/themen/laerm/umgebungslaerm/umgebungslaermkartierung. Bebauungsplan Seite 10 Stand Mai 2024 6.6 Bestand und Bewertung der Naturraumpotentiale Naturräumliche Gliederung Als Teilfläche des Stadtteils Arheilgen lässt sich das Plangebiet der folgenden naturräum- lichen Gliederung2 zuordnen: Haupteinheitengruppe: Rhein-Main-Tiefland Haupteinheit: Untermainebene (232) Teileinheit: Hegbach-Apfelbach-Grund (232.13) Die Untermainebene ist als Teil des Rheingrabens eine ebene Terrassenlandschaft, die im Osten durch eine treppenförmige Geländestufe sichtbar zum Messeler Hügelland über- geht. Die Untermainebene ist ein grundfeuchtes Gebiet, welches die aus dem Hügelland herabfließenden Wassermengen aufnehmen muss, so dass diese Vernässungsgebiete von zahlreichen Gerinnen und flachen Bachmulden durchzogen und gegliedert werden. Heute wird der Raum in den Ortsteilen Arheilgen und Wixhausen intensiv landwirtschaft- lich genutzt. In den Bachauen ist das Grünland noch weitgehend erhalten. Die Feldflur ist von zahlreichen Gräben durchzogen.3 Geologie / Boden Das Plangebiet befindet sich im geologischen Strukturraum „Nördlicher Oberrheingraben“. Das Gelände ist annähernd eben und steigt nur leicht von 134,7 m ü. NHN in der nord- westlichen Ecke auf 135,8 m ü. NHN im Südosten an. Gemäß den Ergebnissen einer im Rahmen der Planung im Mai 2021 durchgeführten Bau- grunduntersuchung4, bei der je eine Rammkernsondierung auf den vier künftigen Standor- ten der Tagespflegeeinrichtung und der Gebäude für Service Wohnen eingebracht wor- den ist (RKS 1 – RKS 4), stellt sich der Bodenaufbau des Plangebiets in folgender Weise dar: • Schicht 1: Oberboden - Sande (schluffig, feinkiesig und schwach kiesig) Die oberste Schicht wird als natürlicher, teilweise aufgefüllter Oberboden in Form eines schluffigen, teilweise feinkiesigen sowie teilweise schwach kiesigen Sandes beschrieben. Der Oberboden weist eine Mächtigkeit zwischen 0,4 m und ca. 0,6 m auf. Die Liegend- grenze des Oberbodens wurde zwischen ca. 134,3 m ü. NHN und ca. 135,4 m ü. NHN festgestellt. • Schicht 2: Auffüllungen Die darauffolgenden Auffüllungen weisen in den Bohrungen RKS 1 und RKS 2 schwach schluffige bis schluffige, schwach kiesige und teilweise humose Sande auf. Zudem wur- den anthropogene Inhaltsstoffe (Betonreste) vereinzelt aufgefunden. Die Auffüllungen be- sitzen Mächtigkeiten zwischen ca. 0,4 m – 0,5 m, und die Liegendgrenze der Auffüllung wurde zwischen ca. 134,7 m ü. NHN und 135,0 m ü. NHN festgestellt. 2 In Anwendung der Systematik nach Otto Klausing, Die Naturräume Hessens, Schriftenreihe der Hessischen Landesanstalt für Umwelt, Heft Nr. 67, 1988. Wiesbaden. Internet: https://www.hlnug.de/fileadmin/doku- mente/naturschutz/Bekanntmachung/2021/Naturraum_Dokumentation.pdf (abgerufen am 16.01.2023) 3 Wissenschaftsstadt Darmstadt, Grünflächen- und Umweltamt, Landschaftsplan Darmstadt, Kurzfassung, Sep- tember 2004. Darmstadt. Internet: https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder-Rubriken/Standort/Landschafts- planung/Kurzfassung_Landschaftplan_Web.pdf (abgerufen am 16.01.2023) 4 Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG, Geotechnische Vorstudie zum Projekt Bebauungs- plan A 45, Seniorenwohnen im Fiedlersee. Darmstadt: 06.05.2021 Bebauungsplan Seite 11 Stand Mai 2024 • Schicht 3: Sande (schwach feinkiesig, feinkiesig, schwach kiesig) Die abschließende Schicht besteht aus Sand mit schwach bis stark schluffigen, schwach feinkiesigen bis feinkiesigen sowie schwach kiesigen Nebengemengebestandteilen. Die Mächtigkeit der Schicht ist zwischen ca. 6,1 m und 6,6 m mitteldicht gelagert. Der hell- braun, braun und rotbraun gefärbte Sand mit erbohrten Mächtigkeiten zwischen ca. 6,1 m und ca. 6,6 m ist grundsätzlich mitteldicht gelagert. Oberflächennah können auch lockere bis mitteldichte Lagerungen vorliegen. Bis zur maximalen Bodenteufe von 7 m unter Ge- ländeoberkante (GOK) wurde die Liegendgrenze der Sande nicht erreicht. Wasser / Grundwasser Hydrogeologisch liegt das Plangebiet innerhalb der folgenden Gebietskategorien:5 03 Oberrheingraben mit Mainzer Becken und nordhessischem Tertiär 031 Oberrheingraben mit Mainzer Becken 03101 Rheingrabenscholle Im Plangebiet selbst und in der näheren Umgebung befinden sich keine Oberflächenge- wässer. Der Ruthsenbach und der Mühlbach verlaufen von Süden kommend Richtung Main in einem Abstand von rund 800 m östlich des Plangebietes. In dieser Entfernung liegt ebenfalls der Naturbadesee Arheilger Mühlchen. Das Plangebiet liegt nicht in einem Überschwemmungsgebiet. Das Plangebiet hat keine bedeutenden Grundwasservorkommen vorzuweisen. Die mögli- che Entnahmemenge für Einzelbrunnen liegt bei <2 (l/s). Die Grundwasserneubildung liegt bei 240 mm /Jahr. Die Versickerungsfähigkeit wird gemäß der hydrogeologischen Übersichtskarte von Hessen mit > 10-4 bis 10-3 m/s als mittel (Kürzel 3) eingestuft6. Wie die weiter oben erwähnte Baugrunduntersuchung7 für das Grundwasser ergeben hat, wird der Porengrundwasserleiter von den Sanden gebildet. Die Grundwasserfließrichtung verläuft von Osten nach Westen. Der Grundwasserleiter wurde in Tiefen zwischen 3,79 m und 4,50 m unter GOK angetroffen. Laut Bodengutachten ist eine Versickerung von nicht schädlichem Niederschlagswasser in den bindigkeitsarmen Sanden grundsätzlich mög- lich. Luft und Klima Das Klima in Darmstadt lässt sich großräumig betrachtet nach der Klassifikation von Köp- pen und Geiger als Cfb-Klima kennzeichnen8 und stellt damit ein feucht gemäßigtes Klima mit warmen Sommern dar. Im Cfb-Klima liegt die Temperatur der vier wärmsten Monate im Mittel über 10°C, und der Niederschlag ist über das ganze Jahr gleichbleibend hoch verteilt.9 5 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Internet: https://gruschu.hessen.de (abgerufen am 16.01.2023) 6 Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe, Internet: https://geoviewer.bgr.de (abgerufen am 16.01.2023) 7 Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG (2021), a.a.O. 8 Climate Data (2023): Klima Darmstadt. Internet: https://de.climate-data.org/europa/deutschland/hessen/darm- stadt-2129/ (abgerufen 18.01.2023) 9 Hölzel Verlag (2019): Klimaklassifikation nach Köppen-Geiger. Internet: https://www.hoelzel.at/journal- home/allebeitraege/werkzeugkiste/single-werkzeug- kiste/?tx_ttnews%5Btt_news%5D=180&cHash=10253f96c480a0a7c8550e356891f44b (abgerufen am 18.01.2023) Bebauungsplan Seite 12 Stand Mai 2024 Im langjährigen Jahresdurchschnitt (über die letzten 30 Jahre) beträgt die Temperatur in Darmstadt 10,4°C mit zunehmender Tendenz. Die vergangenen sechs Jahre lagen alle über dem Mittelwert und das Jahr 2018 stellt mit einer Jahresdurchschnittstemperatur von 11,6°C das wärmste Jahr der gesamten Messreihe dar.10 Die jährliche Niederschlagsmenge liegt im langjährigen Mittel bei 748,6 mm pro Jahr. Da- bei liegen die Niederschläge der vergangen sechs Jahre allesamt unter dem langjährigen Mittelwert. Analog zum wärmsten Jahr stellt 2018 mit einer Abweichung von -271,8 mm auch das trockenste Jahr in der Aufzeichnungsreihe dar. Der Juli bildet mit durchschnitt- lich 84,7 mm den niederschlagreichsten Monat im Jahresverlauf und im Januar fallen mit 44,0 mm im Schnitt die wenigsten Niederschläge.11 Nach Angaben der Unteren Naturschutzbehörde der Wissenschaftsstadt Darmstadt liegt das Plangebiet in keiner Luftleitbahn oder dem Einzugsgebiet einer Luftleitbahn. Es liegt außerdem in keiner Kaltluftbahn oder Durchlüftungsbahn. Es grenzt jedoch an ein Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiet und liegt in einem Bereich moderater Überwärmung. Die im Zuge der Gesamtstädtischen Klimaanalyse der Wissenschaftsstadt Darmstadt (INKEK 2016) erstellte Klimafunktionskarte zeichnet das Umfeld des Plangebiets mit einer moderaten bis starken Überwärmung aus. Die südlich und östlich an das Plangebiet an- grenzenden Grünflächen sind als Frisch- und Kaltluftentstehungsgebiete klassifiziert. In der dazugehörigen Planungshinweiskarte sind diese Grünflächen als Ausgleichsraum mit hoher Bedeutung ausgewiesen. Das Plangebiet selbst liegt im Übergangsbereich zwi- schen „Ausgleichsraum mit hoher Bedeutung“ und „Bebautes Gebiet mit klimarelevanter Funktion“ und ist somit positiv und klimatisch relevant einzuordnen. Ausschnitt Klimafunktionskarte (links) und Planhinweiskarte (rechts) aus der Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (INKEK 2016) © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Klimafunktionskarten - Klimaanalyse Wissenschaftsstadt Darmstadt (ohne Maßstab)12 10 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2021) Datenreport 2021. Internet: https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder- Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/jahrbuch/01Klima/K01-5.pdf, (abgerufen am 18.01.2021) 11 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2021) Datenreport 2021. Internet: https://www.darmstadt.de/fileadmin/Bilder- Rubriken/Standort/Statistik_und_Stadtforschung/pdf/jahrbuch/01Klima/K01-8-9.pdf, (abgerufen am 18.01.2023). 12 Wissenschaftsstadt Darmstadt (2022) Klimagutachten 2016. Internet: https://www.darmstadt.de/leben-in- darmstadt/klimaschutz/klimaanpassungsplan/klimagutachten, abgerufen am 09.02.2023) Bebauungsplan Seite 13 Stand Mai 2024 Für die kleinräumige Betrachtung des Plangebiets und seiner Umgebung wird auf das durch das Büro GEO-NET im Rahmen der Planung erstellte Klimagutachten verwiesen, dessen Ergebnisse in Kapitel 11 zusammenfassend dargestellt sind.13 Landschaftsbild Der Geltungsbereich liegt am südöstlichen Siedlungsrand von Arheilgen im Übergang zu landwirtschaftlich genutzten Flächen, die im Osten bis an die Haardt-Kolonie und nach Norden bis an den Landschaftsraum von Ruthsen- und Mühlbach heranreichen. Im Nah- bereich nach Norden liegen außerdem die Grundstücke und Gebäude der KITA „Pippi Langstrumpf“ sowie der STS Stadtteilschule Arheilgen. Im Nahbereich nach Süden befin- det sich eine Kleingartenanlage. Der offene und landwirtschaftlich geprägte Landschafts- raum ist sowohl in Nord-Süd- als auch in Ost-West-Richtung von einem Netz von Wegen durchzogen. Er wird von der anwohnenden Bevölkerung intensiv für Aktivitäten der Nah- erholung genutzt. Das bestehende Seniorenzentrum mit seiner Y-förmigen Solitärbauweise steht im starken Kontrast zu den umliegenden Zeilen-, Einzel- und Reihenhäusern und dem offenen Land- schaftsraum. Damit stellt das Zentrum gerade durch seine randliche Lage eine Beein- trächtigung des Ort- und Landschaftsbildes dar. Diese Beeinträchtigung wird jedoch durch die geringe Gebäudehöhe von rund 12,5 m im Vergleich zu den Gebäudehöhen der um- liegenden Zeilenbauten und die umlaufenden Gehölzstrukturen mit hohem Baumbestand gemildert. Das Bestandsgebäude ist eingebettet in eine gärtnerisch gepflegte Außenanlage. Der Zu- gangsbereich wird dominiert von einer Stellplatzanlage und der Anlieferung. Die Freiflä- chen mit dem nördlich gelegenen Demenzgarten dienen den Bewohnerinnen und Bewoh- nern als Erholungs- und Ruhezone. Die umliegenden Feldgehölze schirmen das Plange- biet nach außen hin ab und vermitteln ein Gefühl von Sicherheit. Biotoptypen Die Erhebung der Biotoptypen wurde während der Vegetationsphase 2019 durch das Büro Stadt.Quartier vorgenommen. Die Bestandsaufnahme der Biotoptypen und die Bio- toptypenbeschreibung liegt als eigenständiges Dokument vor. Sie wird im späteren Ver- lauf des Verfahrens Teil bzw. Anlage des Umweltberichts. An dieser Stelle sind die Zusammenfassung und Bewertung wiedergegeben: „Das Seniorenheim „Im Fiedlersee“ besitzt eine größere Außenanlage, die zumindest im hinteren Bereich als Parkfläche mit Fußwegen gestaltet ist. Die Parkanlage wird von mit- telalten Bäumen, die größtenteils nach der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschützt sind, reichlich strukturiert. In der Parkanlage ist ein Teilbereich als Demenzgarten mit Splitt-Wegen, einem zentralen Platz, Sitzbänken, Hochbeeten, Stau- denpflanzungen, kleinen Ziersträuchern, jungen Bäumen und einer Rasenfläche neu an- gelegt worden. Die Fußwege in der Parkanlage sind größtenteils mit Kies bedeckt. Eine größere Fläche ist vor kurzem neu mit Rasengittersteinen befestigt worden. Die Außenanlage des Seniorenheimes wird von ausgedehnten Feldgehölzen umgeben. Die ursprünglich angepflanzten Gehölzbestände haben sich aufgrund unterlassener Pflege zu dichten Feldgehölzen mit größtenteils einheimischen Gehölzen entwickelt und am östlichen und südlichen Rand ausgebreitet. Auch in den Feldgehölzen stehen mehrere Bäume, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind. Die beiden Feldgehölze 13 GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Klimaexpertise: Projekt Im Fiedlersee / Darmstadt. Hannover: April 2022, Rev. 01 Bebauungsplan Seite 14 Stand Mai 2024 grenzen das Grundstück des Seniorenheimes gut von der umgebenden Landschaft ab. Somit frieden sie die Außenanlage gut ein und erhöhen somit das Sicherheitsgefühl der Bewohner. Die Feldgehölze sollten bei der Umgestaltung des Seniorenheimes möglichst vollständig erhalten bleiben. Insgesamt stehen in der Parkanlage und der angrenzenden Gehölzpflanzung 45 Bäume, die nach der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt geschützt sind. Im Eingangsbereich des Seniorenheimes befinden sich die Zufahrt, ein Parkplatz und kleinflächige Anpflanzungen.“ Fauna Eine faunistische Erhebung ist im Plangebiet und in seiner Umgebung in der Vegetations- phase 2020 im Rahmen der Erstellung der artenschutzrechtlichen Fachbeitrags durch das Büro PlanÖ aus Biebertal erfolgt. Der artenschutzrechtliche Fachbeitrag liegt noch nicht vor, stattdessen bisher die Ergebnisse der faunistischen Erfassung.14 • Vögel Im Rahmen der Untersuchung konnten im Planungsraum sowie im Umfeld 11 Arten mit 18 Revieren als Reviervögel identifiziert werden. Es wurden keine streng geschützten Ar- ten sowie Arten des Anhang I der EU-Vogelschutzrichtlinie festgestellt. Lediglich bei den Arten von Haussperling und Stieglitz wird der Erhaltungszustand in Hes- sen als ungünstig bis unzureichend (Vogelampel: gelb) bewertet. Bei den weiteren festgestellten Arten handelt es sich um weit verbreitete Vogelarten mit nur geringem Gefährdungspotenzial, die zudem weder in der Roten Liste Deutschlands noch der des Landes Hessen geführt werden. Neben den Reviervögeln wurden 16 weitere Vogelarten nachgewiesen, die den Planungs- raum und angrenzende Bereiche als Nahrungsgäste besuchen. Mit dem Grünspecht, Mäusebussard und dem Rotmilan konnten streng geschützte Arten festgestellt werden. Zudem stellt der Rotmilan eine Art des Anhangs I der EU-Vogelschutzrichtlinie dar. Der Erhaltungszustand von Girlitz und Rotmilan wird in Hessen als ungünstig bis schlecht (Vogelampel: gelb), der von Wiesenpieper sogar als ungünstig bis schlecht (Vogelampel: rot) bewertet. Der Wiesenpieper stellt zudem eine gefährdete Zugvogelart nach Art. 4.2 der Vogelschutzrichtlinie dar. Bei den weiteren festgestellten Arten handelt es sich um weit verbreitete Vogelarten mit nur geringem Gefährdungspotenzial, die bis auf den Star zudem weder in der Roten Liste Deutschlands noch der des Landes Hessen geführt werden. • Fledermaus Im Planungsraum konnten durch die akustische Erfassung zwei Fledermausarten nachge- wiesen werden. Hierbei handelt es sich um die häufig anzutreffende und synanthrope Zwergfledermaus und die Breitflügelfledermaus. • Haselmaus Im Rahmen der Erfassung konnten im Untersuchungsraum trotz intensiver Nachsuche keine Haselmäuse oder andere Bilche nachgewiesen werden. 14 PlanÖ, Ergebnisse der faunistischen Erfassung, Bebauungsplan „Weiterentwicklung Seniorenwohnen Fiedler- see“, Stadt Darmstadt, Stadtteil Arheilgen. Biebertal: Mai 2021 Bebauungsplan Seite 15 Stand Mai 2024 • Reptilien Im Rahmen der Erfassung konnten im Untersuchungsraum trotz intensiver Nachsuche keine Reptilien nachgewiesen werden. 6.7 Bodenschutz Im Sinne des vorsorgenden Bodenschutzes werden in diesem Abschnitt die bodenschutz- relevanten Aspekte „Bewertung der Bodenfunktionen“ und „Versiegelung“ des Bestandes betrachtet. Zum Thema möglicher Bodenverunreinigungen des Bestandsgeländes (nach- sorgender Bodenschutz) werden im Abschnitt 6.8 Aussagen getroffen. Die Bodenübersichtskarte und Bodenkarte von Hessen trifft für das Plangebiet aufgrund der anthropogenen Überprägung keine Aussagen.15 Die bodenfunktionale Gesamtbewer- tung von landwirtschaftlich geprägten Flächen in der direkten Nachbarschaft wird mit „1 – sehr gering“ eingestuft. Die Ermittlung des Versiegelungsgrades im Bestand ergab für das Plangebiet bei einer Gesamtgröße des Geltungsbereichs von 14.732 m² einen Anteil von 9.272 m² (62,9 %) an unversiegelter Fläche (Rasenflächen, Baum-, Busch- und Heckenstandorte, Ruderalvege- tation) und einen Anteil von 5.461 m² (37,1 %) an versiegelter oder teilversiegelter Fläche (Gebäude, Rasengittersteine, Sand- und Schotterflächen, Asphalt). Durch die Umsetzung der Planung steigt der Anteil der Flächenversiegelung um 2.222 m² auf 7.683 m². Dies entspricht gemessen am Geltungsbereich einem Anteil von 52,1 % an versiegelter oder teilversiegelter Fläche. Der Anteil an unversiegelter Fläche beläuft sich im Planungsfall auf 7.050 m² (47,9 %) Damit besteht ein Verhältnis von annähernd der Hälfte zwischen versiegelter und unversiegelter Fläche. 6.8 Altlasten Nach Angaben der Unteren Bodenschutzbehörde liegen im Plangebiet keine Einträge als Altstandort vor. Auch Altablagerungen sind nicht bekannt. Auf die Ergebnisse einer abfallrechtlichen Bewertung des Standorts im Rahmen der durchgeführten Baugrunduntersuchung wird im Kapitel 8 eingegangen. 6.9 Achtungsabstand auf der Grundlage der Seveso III – Richtlinie: Der Geltungsbereich des Bebauungsplans liegt in etwa 500 m Entfernung zu dem Be- triebsbereich der Firma Merck KGaA und wird in seinem südwestlichen Randbereich von dem Achtungsabstand im Sinne des nach Art. 13 der Seveso-Richtlinie zu berücksichti- genden Abstandsgebots angeschnitten. Da es sich bei der geplante Tagespflegeinrichtung und dem Service Wohnen um eine schutzbedürftige Nutzung im Sinne der Seveso III – Richtlinie handelt, war ein mögliches Konfliktpotential zu bewerten. 15 Hessisches Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG), Internet: https://bodenviewer.hes- sen.de, Zugriff am 19.01.2023 Bebauungsplan Seite 16 Stand Mai 2024 Mit der Risikobewertung wurde der TÜV Nord Systems GmbH & Co. KG, Essen, beauf- tragt. Einzelheiten der vom TÜV Nord erstellten Stellungnahme16 sind in Kapitel 9 aufge- führt. Orthofoto mit SEVESO Störfallradius im Plangebiet © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Hessisches Landesamt für Bodenmanagement und Geoinformation (ohne Maßstab) 6.10 Kampfmittel Der Kampfmittelräumdienst weist darauf hin, dass die Auswertung dort vorliegender Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das Plangrundstück in einem Bombenabwurfgebiet und im Bereich von ehemaligen Flakstellungen befindet. Vom Vorhandensein von Kampmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegan- gen werden. Eine systematische Überprüfung ist daher, vor Beginn der geplanten Bauar- beiten und Baugrunduntersuchungen, auf den Grundstücksflächen erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. 16 TÜV Nord Systems GmbH & Co KG, Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45, Darmstadt: „Seniorenwohnen im Fiedlersee“ –Stellungnahme zur Verträglichkeit mit dem Betriebsbereich der Merck KGaA, Darmstadt unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie. Essen: 12.10.2023 Bebauungsplan Seite 17 Stand Mai 2024 7. Planung 7.1 Nutzungskonzept Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und Senioren sollen auf dem weitläufigen Grundstück des bestehenden Seniorenzent- rums Fiedlersee in Darmstadt-Arheilgen 34 Wohneinheiten für Service Wohnen und eine Tagespflegeinrichtung entstehen. Die Einrichtungen befinden sich zwar in direkter Nähe zum Seniorenzentrum Fiedlersee, werden aber betrieblich von ihm getrennt in separaten Gebäuden untergebracht. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz, das bereits das Seniorenzentrum Fiedlersee betreibt, ist es das Ziel, an dieser besonders geeigneten Stelle ein vielfältiges Angebot für Seniorinnen und Senioren zu realisieren. Die Tagespflegeinrichtung bietet Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, Un- terstützung während der Berufstätigkeit oder zum Beispiel während deren Urlaub an. Hier können die Seniorinnen und Senioren kurzzeitig betreut und gepflegt werden. Das Angebot Service Wohnen bietet Seniorinnen und Senioren barrierefreie Wohnungen unterschiedlicher Größe, die im Grünen liegen. Es ermöglicht somit ein selbstbestimmtes Leben in der eigenen Wohnung. Je nach Bedarf können hier Sozialleistungen wie Mahl- zeiten, Reinigung der Wohnung, Wäscheservice, Hausmeisterservice und ambulante Pflege, zugebucht werden. Es können auch die Kultur- und Freizeitangebote des beste- henden Seniorenzentrums Fiedlersee auf Wunsch mitgenutzt werden. Sollte krankheits- bedingt eine dauerhafte Pflege notwendig sein, haben die Mieter die Möglichkeit, einen Platz im Seniorenzentrum Fiedlersee zu erhalten. Alle Wohnungen werden mit einem Hausnotruf ausgestattet. Die gesamte Anlage schafft ein vielfältiges Angebot für Seniorin- nen und Senioren aller Altersgruppen und bietet mit den vorhandenen Gärten und den an- grenzenden Grün- und Freiflächen eine altengerechte Umgebung. Durch die Bündelung der Angebote an einem Ort bietet sich eine flexible Gestaltung des Beschäftigungsange- bots für die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Nutzerinnen und Nutzer des Senioren- zentrums Fiedlersee, der Tagespflege und des Service Wohnens an. 7.2 Städtebauliches Konzept Im Umgang mit dem prägenden Y-förmigen Solitär des Seniorenzentrums Fiedlersee wur- den verschiedene städtebauliche Lösungen erarbeitet und dem Gestaltungsbeirat der Wissenschaftsstadt Darmstadt mehrmals vorgestellt. Letztendlich fiel die städtebauliche Entscheidung auf vier Punkthäuser, die sich locker im Grünraum des Seniorenzentrums um den Solitär gruppieren. Zur Unterbringung des ruhenden Verkehrs ist eine Tiefgarage vorgesehen, die sich unter der Tagespflege und des daran anschließenden Gebäudes für Service Wohnen erstreckt. Die neue Bebauung konzentriert sich bewusst im südwestlichen Abschnitt des Grund- stücks. Die Lage der neuen Gebäude wurde so gewählt, dass sie einen Lückenschluss zwischen der vorhandenen Bebauung im Westen und dem bestehenden Gebäudekörper des Seniorenzentrums bildet. Im Gegensatz zu den großformatigen Gebäudekubaturen des unmittelbaren Umfeldes und des Bestandsgebäudes auf dem Grundstück gliedert sich die geplante Gebäudestruk- tur in vier Einzelbaukörper auf, die sich in einer lockeren Anordnung südwestlich um das Y-förmige Hauptgebäude gruppieren. Durch diese Anordnung der Punkthäuser entsteht eine aufgelockerte Einbindung und ein gestalteter Übergang in die umgebenden Frei- räume. In der Folge können wertvolle Blickbeziehungen aus dem Seniorenzentrum in den Freiraum erhalten werden. Gleichzeitig werden eine gute Belüftung und Belichtung des Bestandsgebäudes, des Gartens sowie der neuen Gebäude sichergestellt. Bebauungsplan Seite 18 Stand Mai 2024 Die zweigeschossige Tagespflege und die dreigeschossigen Gebäude für Service Woh- nen treten gegenüber dem dominanten Solitär des Seniorenzentrums zurück. Das Be- standsgebäude ist an den Stirnseiten dreigeschossig und zur Mitte hin viergeschossig. Lageplan Seniorenwohnen Im Fiedlersee © Bielak Architekten, Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann, Februar 2024 (ohne Maßstab) 7.3 Grünordnung / Grün- und Freiflächen Die Außenanlage des bestehenden Seniorenwohnheims ist im Wesentlichen durch die parkartige Gestaltung im östlichen Grundstückabschnitt mit dem Demenzgarten, durch einen Bestand an Bäumen, die überwiegend unter die Baumschutzsatzung der Wissen- schaftsstadt Darmstadt fallen, sowie durch ausgedehnte Feldgehölze entlang der westli- chen, südlichen und östlichen Grundstücksgrenzen geprägt. Letztere schirmen das Grundstück weitgehend von der umgebenden Landschaft ab und vermitteln den Bewoh- nerinnen und Bewohnern ein Geborgen- und Sicherheitsgefühl. Lediglich nach Norden mit den dort bestehenden Zugängen, dem vorhandenen Parkplatz und Freibereichen mit Ru- deralvegetation öffnet sich das Areal zum anschließenden Landschaftsraum hin. Während der nördliche und östliche Grundstücksbereich nicht von den baulichen Verän- derungen betroffen ist und dadurch in seinen bestehenden Freianlagenstrukturen unver- ändert erhalten bleiben kann, wird im Süden und Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Außenanlagen erforderlich. Um eine qualifizierte Aussage Bebauungsplan Seite 19 Stand Mai 2024 zur Außengestaltung des Neubaubereichs zu erhalten, wurde das Landschaftsarchitektur- büro Andreas Koppelmann, Alsheim, mit der Freiflächenplanung beauftragt. Eine qualifi- zierte Betrachtung war auch deshalb notwendig, weil mit dem mit der Realisierung der Baumaßnahme verbundenen Baustelleneingriff ein Verlust an Feldgehölzen und ge- schütztem Baumbestand einhergehen wird. Auswirkungen des Baustelleneingriffs Die folgende Grafik zeigt die Überlagerung der bestehenden Gehölzstrukturen mit den ge- planten Baukörpern und dem zu erwartenden Baustelleneingriff. Überlagerung Bestand und Neuplanung mit Baustelleneingriff © Stadt.Quartier, basierend auf: Planzeichnung Bestandsaufnahme der Biotoptypen sowie Entwurf Bielak Ar- chitekten, April 2024 (ohne Maßstab) Gegenüber einer ersten Version des Baustelleneingriffs stellt die hier gezeigte Darstellung bereits eine Optimierung der Baustelleneinwirkung dar. Sie konnte erreicht werden durch eine Verkleinerung der Tiefgarage, die aufgrund der reduzierten Anzahl der nachzuwei- senden Stellplätze möglich war, und eine Reduzierung der Baustelleneinrichtungsflächen und die Anordnung der Kranaufstellplätze sowie durch den Verzicht auf abgeböschte Bau- gruben zugunsten von senkrechten Verbaukonstruktionen. Damit können die Bäume zwi- schen Haus 1 und Haus 2 im Bestand erhalten werden. Der Verlust der zu entfernenden Gehölze wird in der Eingriffs-/Ausgleichsberechnung be- wertet. Die Eingriffs- / Ausgleichbilanz liegt zusammen mit der Bestandsaufnahme der Bi- otoptypen und die Biotoptypenbeschreibung als eigenständiges Dokument vor. Sie wird im späteren Verlauf des Verfahrens Teil bzw. Anlage des Umweltberichts. Dach- und Fassadenbegrünung Eine Begrünung der Dächer der vier Neubauten und der nicht überbauten Bereiche der Tiefgarage ist vorgesehen. Die Dächer der Gebäude werden extensiv mit einer Substratschicht einer mittleren Dicke von mind. 12 cm, die je nach Erfordernis variabel zwischen 10 und 14 cm ausgebildet werden kann, begrünt. Ausnahmen erfolgen dort, wo eine Dachbegrünung aus techni- schen Notwendigkeiten nicht möglich ist, etwa bei einem umlaufenden Spritzschutz, Fens- teröffnungen in der Dachfläche oder sonstigen betrieblich notwendigen Auf- oder Bebauungsplan Seite 20 Stand Mai 2024 Einbauten. Als Vegetationsform kommt mindestens eine Sedum-Kräuter-Gras-Gesell- schaft aus vorwiegend einheimischen Arten zur Ausführung. Die Begrünung der nicht überbauten Bereiche der Tiefgarage wird im nachfolgenden Ab- schnitt behandelt. Fassadenbegrünungen sind vor allem an den West- und Südfassaden besonders wirk- sam, weil dort die Einstrahlung am höchsten ist. Unabhängig davon sind sie an allen Ge- bäudefassaden geplant und werden entsprechend im Bebauungsplan festgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Südfassade der Tagespflegeinrichtung, weil diese unmittelbar an ei- nen Weg der Außenanlage anschließt. Lageplan und Beschreibung des Freianlagenkonzepts Hinweis: Wie weiter oben bereits beschrieben, bezieht sich die Freianlagenplanung nur auf den Teilbereich der Neuplanung. Die Freianlagensituation im weiteren Bestand bleibt unverändert. Lageplan Planungskonzept Freianlagen © Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann, basierend auf: Entwurf Bielak Architekten, Februar 2024 (ohne Maßstab) Das Gestaltungskonzept für die Freianlagen verfolgt das Ziel, für die geplante bauliche Erweiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die Bau- maßnahmen zu erweitern. Bebauungsplan Seite 21 Stand Mai 2024 In diesem Zusammenhang ist auf einem Großteil der von den Bauarbeiten in Anspruch genommenen Flächen (Baugruben, Baustelleneinrichtung, Kranstandorte etc.) die Neupflanzung von Feldgehölzen vorgesehen. Diesen höheren Sträuchern ist an den Übergängen zu den Rasenflächen ein Saum aus niedrigeren Blütengehölzen und boden- deckenden Stauden vorgelagert. Die 6 erhaltenen Bäume werden zum Großteil in neu herzustellende Gehölzinseln inte- griert. Auf diese Weise entstehen in den Rasenflächen locker angeordnete Pflanzinseln, die einerseits zur Begrünung und Beschattung beitragen und andererseits genügend Raum für die Belüftung des Areals bieten. Nahe dem Ausgang aus dem Bestandsgebäude ist ein Sitzplatz mit einem Pavillon vorge- sehen, der von einer Zierpflanzung eingerahmt wird. Das Freianlagenkonzept sieht die Neupflanzung von insgesamt 24 Bäumen vor. Dabei handelt es sich um 5 klein- und 4 mittelkronige sowie 15 säulenförmige Bäume. In die neu herzustellenden Vegetationsflächen sollen die 5 kleinkronigen und 4 mittelkronigen Bäume (Bäume II. und III. Ordnung) locker eingestreut werden. Lediglich entlang des Zu- gangswegs zur Tagespflege sind 3 säulenförmige Bäume in gerader Reihe gepflanzt und betonen auf diese Weise die Zugangssituation. In unmittelbarer Gebäudenähe ist die An- pflanzung der weiteren 12 säulenförmigen Bäume vorgesehen. An den drei Wohngebäuden ist ausschließlich die Anpflanzung von Klettergehölzen zur Begrünung der Fassaden (siehe oben) und die Einfassung der ebenerdigen Terrassen mit Heckenpflanzen vorgesehen. Für die das Gebäude der Tagespflege umgebenden Freiflä- chen und die dem Bestandsgebäude vorgelagerten Flächen sind dagegen intensivere Pflanzungen aus niedrigen Gehölzen und bodendeckenden Stauden geplant. Die Flächen im nördlichen Teil des Bearbeitungsraums befinden sich auf einer Tiefgara- gendecke mit einer Aufbauhöhe von ca. 35 cm. Aufgrund der bestehenden Höhensitua- tion können die betreffenden Flächen lediglich mit niedrigen Ziergehölzen und Bodende- ckern begrünt werden. Optisch sollen die Flächen jedoch harmonisch in die Pflanzflächen mit Bodenanschluss übergehen und ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Daher müssen höhere und intensivere Pflanzungen sowie die 4 auf der Decke der Tiefgarage geplanten, säulenförmigen Bäume in Hochbeeten bzw. auf modellierten Hügeln aus Pflanzsubstrat gepflanzt werden. Die neuen Gebäude werden mit einem ca. 2 m breiten gepflasterten Weg auf dem kürzes- ten Weg miteinander verbunden. Der Pflasterweg im südlichen Teil des Grundstücks ist gleichzeitig Teil der Feuerwehrzufahrt. 17 Die zusätzlich erforderlichen Feuerwehrflächen (Zufahrt, Wendehammer, Aufstell- und Bewegungsfläche) sowie die Flächen für die Fahr- radabstellplätze werden mit Rasengittersteinen befestigt, so dass das dort anfallende Nie- derschlagswasser direkt versickern kann. Die Aufstellflächen für die Abfallbehälter und die Standorte der Sitzbänke entlang des Ver- bindungsweges werden gleichermaßen wie der Weg gepflastert. Innerhalb der Wegeflä- che sind Zisternen zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers angeordnet. Das dort gesammelte Wasser steht z.B. für die Bewässerung der Vegetationsflächen zur Verfügung, wobei sowohl die Lage als auch die Dimensionierung der Zisternen noch zu 17 Diese und die folgenden Angaben zum Brandschutz und zur Löschwasserversorgung basieren auf: HZB GmbH, Brandschutztechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan. Hochheim am Main: 02.01.2024. Sie ersetzt nicht das notwendige Brandschutzkonzept, das entsprechend Bauvorlagenerlass i. d. F. vom 20.01.2022 zum Bauantrag noch erstellt werden muss. Bebauungsplan Seite 22 Stand Mai 2024 definieren sind. Im Bedarfsfall müssten die Zisternen um die Anordnung von Sickerrigolen ergänzt werden.18 7.4 Technische Infrastruktur Die Neubauten werden an die vorhandene Infrastruktur des Seniorenheims angeschlos- sen. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine bestehende Fernwärmeanbindung. Der Überga- bepunkt, an dem angeschlossen wird, befindet sich im Keller des Pflegeheims. Strom und Telekommunikation werden neu angeschlossen. Die Löschwasserversorgung ist nach Aussage der vorliegenden brandschutztechnischen Stellungnahme gesichert. Es soll ein Hydrant an der neu zu errichtenden Feuerwehr-Auf- stellfläche ergänzt werden. Zusätzlich gibt es die vorhandenen heimeigenen und öffentli- chen Hydranten. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Abwassersystem des Grundstücks ent- sorgt. 7.5 Erschließung und Stellplätze Die Zufahrt und Haupterschließung erfolgen über die vorhandene Abfahrt zur Küche des Heimes in die neue Tiefgarage, die sich unter der Tagespflege und dem daran anschlie- ßenden Haus 1 für Service Wohnen erstreckt. Von der Tiefgarage aus gelangt man barri- erefrei in die Tagespflege und das Haus 1. Von dort aus sind die Häuser 2 und 3 über die Wege der Außenanlage zu erreichen. Aufgrund der geplanten Nutzung als seniorenge- rechtes Wohnen ist mit einem erheblichen Verkehrszuwachs nicht zu rechnen. Der fußläufige Zugang zur Tagespflege erfolgt zentral von Norden. Der fußläufige Zugang zu den Wohnhäusern erfolgt über den vorhandenen Fußweg im Westen durch die parkar- tig gestaltete Grünanlage. Eine weitere Fußwegeverbindung entlang der östlichen Seite der Tagespflege verbindet den nördlichen Zugangsbereich außerdem mit den drei Wohn- gebäuden. Die Feuerwehr kann die vorhandene Feuerwehrzu- und umfahrt des Seniorenheims nut- zen. Entsprechend der vorliegenden brandschutztechnischen Stellungnahme ist ihre Fort- setzung nach Südwesten notwendig. Die für die Feuerwehr benötigten Flächen sind ent- sprechend in der Wegeplanung des Freianlagenkonzepts berücksichtigt. Alle relevanten Bereiche (anleiterbare Stellen, Treppenräume) sind in einem Laufweg von maximal 50 m von den Bewegungsflächen erreichbar. Auf Grundlage der geltenden Einstellplatzsatzung 662 der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 26.06.2019 wurde ein Stellplatznachweis (Stand: 01.02.2023) erstellt. Es entsteht durch das geplante Vorhaben ein zusätzlicher Bedarf von 30 Stellplätzen. Die Tiefgara- genplanung wurde auf diese Anzahl angepasst und verfügt zum gegenwertigen Zeitpunkt der Planung über 32 Stellplätze. Gegenüber einer früheren Version konnte damit eine Re- duzierung des Tiefgaragenumrings zugunsten des Erhalts von Bestandsbäumen möglich werden. Eine Überlagerung mit den für das bestehende Seniorenheim genehmigten Stellplätzen ist nicht gegeben. Eine spezifische Zuordnung der Stellplätze in der Tiefgarage besteht 18 Landschaftsarchitekturbüro Andreas Koppelmann, Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwoh- nen „Im Fiedlersee“, Darmstadt – Gestaltungskonzept für die Freianlagen, Beschreibung. Alsheim: 30.03.2023 Bebauungsplan Seite 23 Stand Mai 2024 derzeit nicht. Sollten sämtliche Stellplätze belegt sein, gewährleistet die Fahrgasse von 6 m das Wenden eines Fahrzeugs in mehreren Zügen. Neben den Stellplätzen für Kfz sieht die Planung auch die Errichtung von rund 42 Abstell- plätzen für Fahrräder vor. Diese werden ebenerdig in der Nähe der Hauseingänge ange- ordnet. Die nicht mit Gebäuden überstellten Dachflächen der Tiefgarage haben eine etwa 35 cm dicke Überdeckung, die entsprechend der Freianlagenplanung mit einer Dachbegrünung versehen ist. Dies bringt aus städtebaulicher, aber auch stadtklimatischer Sicht wesentli- che Vorteile mit sich. Insgesamt wächst durch die räumlich gebündelte und kompakte Un- terbringung im Vergleich zu ebenerdigen Parkplätzen der Umfang nutzbarer Freianlagen an; zugleich werden Störungen durch Zu- und Abfahrtsverkehr sowie Rangieren und Tü- renschlagen auf ein Minimum gesenkt. In Verbindung mit der geplanten Dachbegrünung der Tiefgarage und des damit verbundenen höheren Grünflächenanteils, können negative stadtklimatische Aspekte verringert werden. 7.6 Wasserwirtschaftliche Belange Das Plangebiet liegt im Einflussbereich des Grundwasserbewirtschaftungsplans Hessi- sches Ried. Im Rahmen der Umsetzung sind großflächige Grundwasseraufspiegelungen möglich. Im Einzelnen sind die Vorgaben des "Grundwasserbewirtschaftungsplan Hessi- sches Ried“ zu beachten. Der Plan wurde mit Datum vom 9. April 1999 festgestellt und im Staatsanzeiger für das Land Hessen StAnz 21/1999, S. 1659, mit Ergänzung vom 17. Juli 2006, StAnz. 31/2006 S. 1704, bekannt gemacht.19 Entsprechend den Vorgaben des Hessischen Wassergesetzes und der wasserwirtschaftli- chen Zielsetzungen der Wissenschaftsstadt Darmstadt verfolgt die Planung zur Ergän- zung der bestehenden Seniorenwohnanlage durch das Gebäude der Tagespflegeeinrich- tung und die Wohnhäuser für Service Wohnen mehrere Ansätze in Bezug auf den gebote- nen verantwortungsvollen Umgang mit dem Schutzgut „Wasser“. Bei der Umsetzung der Planung werden durch die eintretende zusätzliche Versiegelung weniger freie Bereiche mit direktem Bodenanschluss als versickerungsfähige Flächen für anfallendes Niederschlagswasser zur Verfügung stehen. Entsprechend wird das Regen- wasser nicht mehr dem Grundwasserleiter zugeführt und müsste ohne geeignete Bewirt- schaftungsmaßnahmen der städtischen Kanalisation zugeführt werden. Das wasserwirtschaftliche Ziel der Planung besteht daher darin, das anfallende Regen- wasser innerhalb des Plangebiets durch geeignete Maßnahmen des Entwässerungsma- nagements wieder vollständig in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen, ohne die städtische Kanalisation zu belasten. Um eine bedarfsgerechte Entwässerung des Plangebiets zu entwickeln, ist beabsichtigt, ein Entwässerungskonzept durch ein fachgutachterliches Büro erarbeiten zu lassen und dessen wesentliche Vorgaben spätestens im Entwurf des Bebauungsplans in geeigneten textlichen und zeichnerischen Festsetzungen aufzunehmen. Zum gegenwärtigen Zeit- punkt können die Möglichkeiten einer vollständigen Bewirtschaftung des Regenwassers auf dem Grundstück nur umschrieben werden. Mögliche Maßnahmen eines Entwässerungskonzepts, die die Planung in Teilen schon vorsieht, sehen wie folgt aus: 19 Regierungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Grundwasserbewirtschaf- tungsplan Hessisches Ried, Stand: 2020 Bebauungsplan Seite 24 Stand Mai 2024 Versickerung: Wie schon weiter oben beschrieben, ist lt. Gutachten des Instituts für Geotechnik eine Versickerung von nicht schädlichem Niederschlagswasser in den bestehenden bindig- keitsarmen Sanden des Bodens grundsätzlich möglich.20 Die bestehende Seniorenwohnanlage zeichnet sich bereits durch einen hohen Grünflä- chenanteil aus, auf dem anfallendes Regenwasser direkt versickern kann. Die durch die Neubebauung verursachte zusätzliche Flächeninanspruchnahme durch die Baukörper, die notwendige Erschließung, außenliegende Aufstellflächen etc., wird auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt. Die grünordnerisch zu gestaltenden Freiflächen werden möglichst mit direktem Bodenanschluss hergestellt, sodass weiterhin eine direkte Versickerung von Regenwasser erfolgen kann. Soweit möglich, werden die Erschlie- ßungsflächen in wassergebundener Decke oder sonstigen versickerungsfähigen Oberflä- chen ausgeführt. Bei notwendigerweise befestigten Wegeflächen soll das anfallende Nie- derschlagswasser über die Schulter in angrenzende Rasen- oder sonstige unbefestigte Flächen abgeleitet werden. Darüber hinaus wird noch zu prüfen sein, inwieweit das Regenwasser gezielt in eigens zu diesem Zweck angelegte Versickerungsflächen abgeführt werden kann. Rückhaltung: Die vorgesehene extensive Begrünung der Gebäude und die Begrünung der nicht von Gebäuden überstellten Dachanteile der Tiefgarage fördern die Rückhaltung des auftref- fenden Regenwassers. Das Gebäude des bestehenden Seniorenzentrums ist bereits in Teilen mit einer Dachbegrünung ausgestattet. Das durch den Einstau in der Substratschicht zurückgehaltene Wasser wird entweder von der Vegetationsschicht aufgenommen oder verdunstet unmittelbar. Es wird auf diese Weise wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Auch die geplanten Fassaden- begrünungen tragen durch die Wasseraufnahme der Pflanzen und die Verdunstung zu einer Verbesserung der Wasserbilanz bei. Ob ggf. zusätzlich zur Dachbegrünung noch eine Rückhaltung durch den Einsatz von Retentionsdachsystemen erreicht werden kann, muss im weiteren Planungsfortgang noch überprüft werden. Überschüssiges Regenwasser, das von den Dachflächen nicht aufgenommen werden kann, wird über Fallleitungen nach unten gebracht und soll entweder über die Anlage von Mulden oder Rigolen zurückgehalten und einer Verdunstung oder Versickerung zugeführt werden, oder es wird in ausreichend dimensionierten Zisternen aufgefangen. Regenwassernutzung: Das in Zisternen aufgefangene Regenwasser kann zur Bewässerung der Bepflanzungen und Rasenflächen der Freianlagen und der Pflanzen der Fassadenbegrünungen verwen- det werden. Auf diesem Weg wird es wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Weiterhin ist noch zu prüfen, ob es als Brauchwasser, z. B. zur Toilettenspülung, einge- setzt werden kann. Beide Ansätze tragen zur Einsparung von ansonsten benötigtem Trinkwasser bei. Vorsorge gegen Starkregen: Durch die Folgen des Klimawandels werden Starkregenereignisse, oft verbunden mit Per- sonen- und Sachschäden, immer häufiger. Wegen der zunehmenden 20 Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, a.a.O. Bebauungsplan Seite 25 Stand Mai 2024 Überflutungsgefahren ist es gerade in besiedelten Bereichen und in Verbindung mit Neu- baumaßnahmen erforderlich, die Risiken zu ermitteln und Möglichkeiten zu untersuchen, wie die Wassermengen von Starkregenereignissen gebunden und in das Konzept eines Regenwassermanagements, in Verbindung mit den oben beschriebenen Maßnahmen, einbezogen werden können. Hierzu wird das zu beauftragende Gutachten über ein Entwässerungskonzept noch kon- krete Aussagen treffen. 7.7 Verkehrliche Auswirkungen des Vorhabens Signifikante verkehrliche Auswirkungen sind aufgrund der Kleinteiligkeit des Vorhabens weder auf das direkte Umfeld noch auf die Leistungsfähigkeit der angrenzenden Knoten- punkte zu erwarten. 7.8 Immissionsschutz Aufgrund der Unterbringung nahezu aller hinzukommenden Stellplätze in Tiefgaragen ergibt sich aus schalltechnischer Sicht eine voraussichtlich günstige Ausgangsituation, da gerade impulshaltige Geräusche, wie Türenschlagen, Motor anlassen, etc. im Bereich der Tiefgarage stattfinden. Wie bereits unter Kap. 6.3 beschrieben, wird im weiteren Verfah- ren im Rahmen einer schalltechnischen Stellungnahme noch ermittelt, ob und in welchem Umfang mögliche Immissionen auf die Umgebungsbebauung zu erwarten sind und wel- che Schutzmaßnahmen erforderlich werden. 7.9 Klimaschutz Die Planung verfolgt Ziele des Klimaschutzes auf verschiedenen Ebenen. Dabei sollen im Sinne der §§ 1 Abs. 5 und 1a Abs. 5 BauGB den Erfordernissen des Klimaschutzes so- wohl durch Maßnahmen, die dem Klimawandel entgegenwirken als auch solche, die der Anpassung an den Klimawandel dienen, Rechnung getragen werden. Die klimabezoge- nen Elemente der Planung werden in den im Entwurf zum Bebauungsplan noch aufzu- nehmenden textlichen und zeichnerischen Festsetzungen verbindlich vorgegeben. Zur Feststellung der klimaökologischen Auswirkungen des Bebauungsplans hat der Vor- habenträger das Büro Geo-Net Umweltconsulting GmbH aus Hannover mit einem Klima- gutachten beauftragt.21 Die wesentlichen Inhalte und Ergebnisse des Gutachtens sind im Kapitel 11 zusammengefasst, auf das an dieser Stelle verwiesen wird. Das Gutachten gibt Empfehlungen und Planungshinweise zur Minimierung der lokalklimatischen Auswirkun- gen, die in der Planung möglichst berücksichtigt werden. Zum Zeitpunkt der Darlegung stand der genaue Umfang der jeweiligen Maßnahmen noch nicht in allen Einzelheiten fest, weshalb im Rahmen des weiteren Bebauungsplanverfah- rens noch Konkretisierungen erforderlich werden. Zum jetzigen Stand lassen sich die kli- maschutzbezogenen Maßnahmen wie folgt darstellen: Anordnung der Gebäude / Höhenbeschränkung Um den im Klimagutachten untersuchten bestehenden Luftaustausch im Plangebiet und seiner näheren Umgebung möglichst wenig zu beeinträchtigen und den Strömungswider- stand der Gebäude auf ein Minimum zu reduzieren, wird der Umfang der Gebäude auf die Grundflächen des Bestands und der vier Neubauten begrenzt. Bauliche Erweiterungen werden nicht möglich sein. Durch die zwischen den Neubauten verbleibenden Freiräume 21 GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2022), a.a.O. Bebauungsplan Seite 26 Stand Mai 2024 wird die Durchströmung der Luft gefördert. Darüber hinaus sorgt die Begrenzung der Grundflächen für eine Minimierung der Flächenversiegelung. Gleichzeitig bleibt die Höhenentwicklung der Gebäude auf die aktuelle Geschossigkeit des Seniorenzentrums und auf zwei Vollgeschosse der Tagespflege und drei Vollge- schosse für die Gebäudes des Service Wohnens beschränkt. Insbesondere in Bezug auf den Gebäudekörper der Tagespflege wird damit einer Empfehlung des Klimagutachtens gefolgt, weil der Standort hinsichtlich der Durchlüftungssituation angrenzender Siedlungs- bereiche als eher ungünstig, bei Betrachtung der tatsächlichen Auswirkungen aber noch als vertretbar anzusehen ist. Auf die entsprechenden Aussagen des Gutachtens wird ver- wiesen. Ausbau der Gebäude im KfW 40 – Standard / Errichtung von Photovoltaikanlagen Der Vorhabenträger für die Tagespflegeeinrichtung und die drei Gebäude für Service Wohnen beabsichtigt, die Neubauten im KfW 40 – Gebäudestandard ausführen zu lassen. Dazu ist die Ausführung eines umfassenden Wärmeschutzes und die Dämmung von Ge- bäudehülle, Dach und Bodenplatte sowie die hermetische Abdichtung aller Gebäudeöff- nungen erforderlich und vorgesehen. Genauere Angaben zur Ausführung können zum derzeitigen Stand noch nicht gemacht werden. Sie werden im Entwurf zum Bebauungsplan ergänzt. Auch in Bezug auf den erforderlichen Einsatz regenerativer Energien für die Strom- und Warmwasserversorgung und die Heizung oder auch Kühlung gibt es noch keine abschlie- ßende Planung. Es ist jedoch beabsichtigt, die Dächer der Neubauten mit Photovoltaikan- lagen zur Stromerzeugung auszustatten, die in Kombination mit Dachbegrünungen in auf- geständerter Ausführung eingesetzt werden sollen. Weitere Konkretisierungen zum Einsatz regenerativer Energien werden ebenfalls noch im Entwurf zum Bebauungsplan erfolgen. Im Bebauungsplan können auf der Grundlage von § 9 Abs. 1 Nr. 23 b) bei der Errichtung von Gebäuden bestimmte bauliche und sonstige technische Maßnahmen für die Erzeu- gung, Nutzung oder Speicherung von Strom, Wärme oder Kälte aus erneuerbaren Ener- gien oder Kraft-Wärme-Kopplung festgesetzt werden, sodass Festsetzungen zur Vorrich- tung der geplanten Photovoltaikanlage getroffen werden können, nicht aber zu deren tat- sächlicher Nutzung. Auch der Ausbau der Gebäude im KfW 40 – Standard kann nur als Zielvorstellung beschrieben werden. Eine Festsetzung ist nicht möglich. Da der Bebau- ungsplan als vorhabenbezogener Bebauungsplan aufgestellt wird, kann der KfW 40 – Ge- bäudestandard und die Nutzung von Photovoltaikanlagen im Durchführungsvertrag ge- mäß § 12 Abs. 1 BauGB geregelt werden. Dach- und Fassadenbegrünung Dach- und Fassadenbegrünungen zählen zu den wirksamen Maßnahmen zur Förderung lokaler Klimabedingungen. Sie wirken u. a. der Erwärmung von Gebäuden und versiegel- ten Flächen der Umgebung entgegen, binden Stäube und Schadstoffe aus der Luft, neh- men positiven Einfluss auf den natürlichen Wasserkreislauf (z. B. durch Rückhaltung und Speicherung von Niederschlagswasser bei Dachbegrünungen, Wasseraufnahme durch die Pflanzen und Verdunstung bei Dach- und Fassadenbegrünung) und bieten im Sinne des Naturschutzes Lebensräume nicht nur für Pflanzen, sondern auch für Tiere wie Vögel und Insekten. Das Klimagutachten von Geo-Net empfiehlt die Anwendung von Dach- und Fassadenbegrünung als allgemein mögliche Maßnahme zur Verbesserung der bioklimati- schen Situation innerhalb des Plangebiets. Um Wiederholungen in Bezug auf die Bedeutung von Dach- und Fassadenbegrünungen zu vermeiden, wird auf das Gutachten bzw. die Ausführungen dazu in Kapitel 11 verwie- sen. Bebauungsplan Seite 27 Stand Mai 2024 Die Planung sieht Dach- und Fassadenbegrünungen vor. Sie sind in Abschnitt 7.3 be- schrieben, sodass an dieser Stelle auf weitere Ausführungen verzichtet wird. Freiflächengestaltung Der Freiflächengestaltung kommt nicht nur aufgrund der besonderen Lage des Bebau- ungsplangebiets im Übergang zwischen westlicher Siedlungsgrenze und angrenzendem Landschaftsraum eine besondere Bedeutung zu, sondern auch im Hinblick auf den Ein- fluss der Freiflächen auf den Luftaustausch und die Durchströmungs- und Temperaturver- hältnisse. Weiter oben wurde bereits beschrieben, dass der Umfang der Bebauung und Versiege- lung auf das absolut notwendige Maß beschränkt wird, um den bestehenden Luftaus- tausch möglichst wenig zu beeinträchtigen und den Strömungswiderstand der Gebäude auf ein Minimum zu reduzieren. Darüber hinaus empfiehlt das Klimagutachten zur Unter- stützung der nächtlichen Abkühlung und des Kaltlufttransports eine möglichst sinnvolle Abwechslung zwischen baumbestandenen und offenen Freiflächen bei der Gestaltung der Außenanlagen. Für die nächtliche bioklimatische Situation entstehen laut Gutachten zwei positive Effekte: Da dichte Baumkronen die tagsüber aufgewärmte Luft aufstauen können, wird die nächtliche Auskühlung durch offene Freiflächen gefördert. Bäume stellen gegen- über Freiflächen für lokale Windfelder eine erhöhte Barrierewirkung dar, die Einfluss auf den Kaltlufttransport im Plangebiet nehmen kann. Dagegen stehen allerdings die durch Baumstandorte erzeugte Verschattung und Verdunstungskälte, die eine hohe Aufenthalts- qualität schaffen. Die Hinweise des Klimagutachtens wurden bei der Freiflächenplanung entsprechend be- rücksichtigt. Ausführung heller Oberflächen Zur weiteren Reduzierung der Wärmebelastung, zu der die unversiegelten begrünten Flä- chen und Baumstandorte bereits beitragen, soll die Ausführung heller Oberflächen bei Fassaden oder Bodenbelägen bevorzugt werden. Helle Materialien erhöhen die Reflexion des Sonnenlichts, sodass Fassaden oder ebenerdige Bodenbeläge stärker zurückstrah- len. Dadurch bleiben sie kühler und nehmen insgesamt weniger Wärmenergie auf (vgl. auch die entsprechenden Empfehlungen des Klimagutachtens). Der Bebauungsplan wird festsetzen, dass bei der Farbgebung von Gebäudefassaden und Oberflächenbefestigungen (z. B. Beton, Asphalt, Pflaster, wassergebundene Wegede- cken) Materialien und Farbtöne mit geringer Wärmespeicherung zu verwenden sind. Be- währt hat sich dabei der Bezug auf den L-Wert der RAL Design Codierung. Der RAL- Farbfächer weist den L-Wert (Skala von 0 = Schwarz bis 100 = strahlendes Weiß) für na- hezu alle RAL-Farben aus. Somit kann die Helligkeit der Oberfläche mit einfachen Mitteln und ausreichender Genauigkeit eingeschätzt werden. Der L-Wert der RAL Design Codie- rung sollte 50 oder heller sein, womit eine mögliche Farbgebung im oberen Bereich der L- Werte der RAL-Skala liegt. Von dieser Einstufung können untergeordnete Fassadenbe- kleidungen oder -elemente, die der Außengestaltung bzw. Gliederung der Fassade die- nen, ausgenommen werden. Die Ausnahme für die Fassaden erlaubt in gewissem Um- fang architektonische Spielräume in der Farbgebung untergeordneter Fassadenbestand- teile. Entwässerungskonzept / Regenwassermanagement Der nachhaltige Umgang mit dem anfallenden Niederschlagswasser, wie er unter Kap. 7.6 – Wasserwirtschaftliche Belange –, dargestellt wurde, hat gleichermaßen positive Auswir- kungen auf die klimatischen Verhältnisse, insb. in Verbindung mit Dach- und Fassadenbe- grünungen, der Speicherung und Wiederverwendung von Regenwasser und seiner natür- lichen Versickerung. Bebauungsplan Seite 28 Stand Mai 2024 Im Sinne der Vorsorge gegen die Folgen des Klimawandels wird die Einschätzung von Starkregenereignissen und die Einbindung der anfallenden Wassermassen in ein Regen- wassermanagement zur Vermeidung von Überflutungen zu berücksichtigen sein. In Kapi- tel 7.6 wurden die Aspekte eines noch zu erarbeitenden Entwässerungskonzepts unter Einbeziehung der Starkregenvorsorge umfassend beschrieben. Um Wiederholungen zu vermeiden, wird auf die entsprechenden Ausführungen verwiesen. 8. Altlasten (Altstandorte / Altlablagerungen) Im Rahmen der weiter oben bereits erwähnten Baugrunduntersuchung wurde eine abfall- rechtliche Untersuchung vorgenommen. Zur orientierenden abfallrechtlichen Einstufung der in Form von Auffüllungen und natürli- chen Böden potentiell anfallenden Aushubmassen wurde eine Mischprobe aus Bodenpro- ben der vier Bohraufschlüsse RKS 1 – RKS 4 zusammengestellt. Die Gewinnung der Bo- denproben erfolgte im Aufschlussverfahren nach DIN 4021. Der Deklarationsumfang er- folgte entsprechend Baumerkblatt, Kap. 4.1 Boden gemäß Tab. 1.1 -1.3, Anhang 1. Die Ergebnisse der abfallrechtlichen Deklarationsanalyse wurden den Zuordnungswerten des Baumerkblatts gegenübergestellt. Hierbei wurde mit der Einbaukonfiguration Z 0 die niedrigst mögliche abfallrechtliche Einstufung ermittelt. Somit ist der Wiedereinbau von Bodenmaterialien der Einbauklasse Z 0 gemäß Baumerkblatt Kap. 4.1 i.V.m. LAGA M 20 2003 und LAGA M 20 2004, Teil ll (Boden) unter umweltrechtlichen Aspekten uneinge- schränkt zulässig. 22 Darüber hinaus ergaben sich keine Anhaltspunkte für etwaige, bestehende Bodenverun- reinigungen innerhalb des Planbereichs. 9. Achtungsabstand auf der Grundlage der Seveso III - Richtlinie Das Plangebiet befindet sich teilweise innerhalb des Achtungsabstandsbereichs eines Störfallbetriebes (Merck KGaA). Dort wird mit gefährlichen Stoffen im Sinne der StörfallV in einer solchen Menge umgegangen, dass im Zuge nachbarschaftlicher Planungen ge- mäß § 50 BImSchG u.a. die bei schweren Unfällen im Sinne des Artikel 13 der Richtlinie 2012/18/EU („Seveso-III-Richtlinie“) in Betriebsbereichen hervorgerufene Auswirkungen auf die Nachbarschaft mit in die planerische Abwägung eingestellt werden müssen. Für die Beurteilung der möglichen Auswirkungen wurde der TÜV NORD Systems GmbH & Co. KG mit der Erstellung eines Gutachtens beauftragt.23 Basierend auf den Ergebnis- sen einer Untersuchung des TÜV NORD zur Abstandsproblematik im Sinne des Art. 12 der Seveso-II-Richtlinie des Betriebsbereichs der Merck KGaA von 2006 wird das Plange- biet zu einem sehr kleinen Teil vom angemessenen Abstand für mit Wasser reagierende Stoffe (Schwefeldioxid und Chlorwasserstoff als entstehender Stoff, bzw. Thionylchlorid als Ausgangsstoff) – auf Basis einer als „ohne Zutrittslimit von Wasser“ bezeichneten Situ- ation - tangiert.24 22 Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas, a.a.O. 23 TÜV NORD Systems GmbH (2023), a.a.O. 24 TÜV NORD Systems GmbH (2023), a.a.O. Bebauungsplan Seite 29 Stand Mai 2024 Wie die nachfolgende Grafik zeigt, kommt es für einen geringen Teil des Gebäudes der geplanten Tagespflegeeinrichtung zu einer Überschneidung mit dem entsprechend der nach Art 13. Abs. 2 der Seveso III – Richtlinie einzuhaltenden Achtungsabstand. Betroffen sind etwa 72 m2 der Grundfläche. Lageplan mit dem einzuhaltenden SEVESO III Achtungsabstand © Stadt.Quartier, basierend auf Grundlage: Bielak Architekten - Lageplan, ohne Maßstab und Gutachten TÜV Nord (s. u.) Das aktuelle Gutachten mit Stand Oktober 2023 kam zu dem Ergebnis, dass nach gegen- wärtigem Stand der Technik und der ergriffenen Maßnahmen seitens der Merck KGaA der Abstandswert (Situation: „ohne Zutrittslimit von Wasser“) vollständig aus dem Plangebiet entfällt und der neue Abstandwert (Situation: „mit Zutrittslimit von Wasser) das Plangebiet nicht annähernd erreicht. Auch sämtliche anderen Abstandwerte für die sonstigen Gefahrenpotenziale des Betriebs- bereiches der Merck KGaA erreichen das Plangebiet nicht. Im Ergebnis kann demzufolge festgehalten werden, dass zwischen der Planung und dem Betriebsbereich der Merck KGaA keinerlei Konflikt im Sinne des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie besteht. Bebauungsplan Seite 30 Stand Mai 2024 10. Schallschutz Dieses Kapitel wird ergänzt, sobald die Ergebnisse der unter 6.3 und 7.8 erwähnten schalltechnischen Stellungnahme vorliegen. 11. Klimaschutz Das Büro GEO-NET wurde mit der Erstellung eines Klimagutachtens beauftragt, das die voraussichtlichen Auswirkungen der Planung auf die lokalen klimatischen Verhältnisse be- schreibt.25 Das Ziel des Klimagutachtens war es, durch eine modellgestützte Analyse die klimaökolo- gischen Prozesse und Zustände des Plangebietes und seiner Umgebung im Bestand zu erfassen und zu klären, welche Veränderungen durch die Umsetzung des Vorhabens zu erwarten sind. Der Fokus der Untersuchung wurde dabei auf die bodennahe Lufttempera- tur und die Belüftungssituation (Kaltluftströmungsfeld und Kaltluftvolumenstrom) als Para- meter des Kaltlufthaushalts sowie auf die physiologisch äquivalente Temperatur (gefühlte Temperatur, abgekürzt: PET) als Kenngröße für die Wärmebelastung eines Menschen ge- legt. Als Ausgangssituation für die Bewertung des Kaltlufthaushalts wurde eine wolken- lose windschwache Sommernacht zum Zeitpunkt 4:00 Uhr morgens MEZ als „Worst- Case“-Szenario gewählt. Für die Bewertung der Tagsituation wurde der humanbioklimati- sche Index PET um 14:00 Uhr MEZ an einem wolkenlosen Sommertag herangezogen. Nachstehend sind die Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse und Planungs- hinweise wiedergegeben. Zusammenfassung der Untersuchungsergebnisse: • Plangebiet Die nächtliche bodennahe Lufttemperatur während einer wolkenlosen und windschwa- chen Sommernacht ist im Planszenario mit dem Niveau in den Bestandsflächen vergleich- bar. Insgesamt ist das Temperaturniveau innerhalb des Plangebietes auf einem kühlen Niveau. Als Ausnahme gilt der im Nordwesten des Plangebietes liegende Parkplatz, der aufgrund eines erhöhten Versiegelungsgrades höhere Temperaturwerte in der Nacht er- reicht. Die Durchlüftungssituation durch nächtliche Kaltluftströmungen kann als gut bis sehr gut beurteilt werden. Durch den hohen Anteil an Grünflächen sowohl nördlich, südlich und vor allem östlich des Plangebietes stehen ausreichend große Kaltluftvolumina zur Verfügung, welche in die Bebauung einwirken und Wärmebelastungen kompensieren können. Der Bereich des Parkplatzes ist hier wiederum differenziert zu bewerten, da dieser sowohl in der Ausgangssituation als auch im Planfall im Windschatten des Bestandsgebäudes liegt und über eine geringe bis mäßige Durchlüftung verfügt. Die Untersuchung zur Wärmebelastung am Tage macht deutlich, dass Verschattung ei- nen signifikanten Beitrag zur Minderung der Belastung beiträgt. Während die rasenge- prägten Elemente vor allem in der Nacht zur Abkühlung beitragen, erweisen sich insbe- sondere die Verschattungselemente (Bäume) am Tage als wirkungsvoll. Dadurch können Bereiche geschaffen werden, in denen der Aufenthalt sowie das Gehen im Schatten er- möglicht wird. Für geplante Aufenthaltsbereiche und Wegeverbindungen zwischen den 25 GEO-NET Umweltconsulting GmbH (2022), a.a.O. Bebauungsplan Seite 31 Stand Mai 2024 einzelnen Gebäuden stellen Verschattungselemente wie Bäume einen Bereich mit hoher Aufenthaltsqualität am Tage dar. • Umgebung Die Beeinflussung des nächtlichen Kaltluftströmungsfeldes bei austauscharmen, sommer- lichen Hochdruckwetterlagen führt zu einer Abschwächung der Kaltluftlieferung vor allem nordwestlich des Plangebietes. Die betroffenen Siedlungsbereiche sind dabei von Redu- zierungen bis zu 5 % und bis zu 10 % betroffen, was lediglich eine geringe bis mäßige vorhabenbedingte Auswirkung darstellt. Die betroffenen Siedlungsbereiche verfügen im Planszenario weiterhin über größtenteils hohe bis sehr hohe Werte und somit einen klimatisch wirksamen Kaltluftvolumenstrom. Eine hiermit verbundene signifikante Zunahme der bodennahen Lufttemperatur wurde im Ergebnis der Modellierung nicht festgestellt. Für die Wärmebelastung am Tage sind keine Wechselwirkungen mit angrenzenden Sied- lungsbereichen zu erwarten. In der Gesamtbilanz ist die planbedingte Wirkung auf die vor- handenen Siedlungsbereiche quantitativ gesehen als maximal mäßige und gleichzeitig lokal begrenzte Abschwächung anzusehen. Die nächtliche Versorgung mit Kalt-/Frischluft auf regionaler Ebene wird nicht beeinträchtigt. Nach der Richtlinie VDI 3787 Blatt 5 kommt es ab Werten über der Erheblichkeitsschwelle von 10 % zu hohen vorhabenbedingten Auswirkungen. Durch die geplante bauliche Ent- wicklung im Planszenario wird diese Schwelle nicht überschritten, daher ist das Planvor- haben in diesem konkreten Gebiet als vertretbar einzuordnen. Die Klimafunktionskarte für Darmstadt weist den betroffenen Wohnraum mit einer für Siedlungsbereiche üblichen mo- deraten Überwärmung aus. Die Planungshinweiskarte bewertet diesen Bereich teils als bebautes Gebiet mit klimatischen Nachteilen, das aus stadtklimatischer Sicht sanierungs- bedürftig ist. Aufgrund des sehr hohen Grünanteils in der Umgebung des Plangebietes und des weiterhin hoch bis sehr hoch ausgeprägten Kaltluftvolumenstroms sind keine sig- nifikant schlechteren bioklimatischen Bedingungen zu erwarten. Planungshinweise Die Empfehlungen des Gutachtens zielen darauf ab, das Kaltluftsystem in seinem in der Ausgangssituation auftretenden Erscheinungsbild zu erhalten bzw. zu stärken und die Auswirkungen auf den Bestand zu minimieren. • Kaltluftströmungen / Durchlüftung Im Bestand verlaufen Kaltluftströmungen westlich und östlich des Bestandsgebäudes des Seniorenzentrums durch das Plangebiet. Von Bedeutung für die nordwestlich an das Plangebiet angrenzenden Siedlungsbereiche ist vor allem die westlich gelegene Kaltluft- strömung. Um die Auswirkungen auf die Durchlüftungssituation der angrenzenden Sied- lungsbereiche gering zu halten, sollte dieser Bereich möglichst frei gestaltet werden. Dar- über hinaus stellt der hohe Grünanteil im südwestlichen Bereich des Plangebiets eine be- deutsame Grünfläche dar, die zur Kaltluftproduktion beiträgt. Sie sollte erhalten bleiben. Durch die geplante bauliche Entwicklung treten Veränderungen in der Belüftungssituation ein. Der geplante Neubau des Gebäudes der Tagespflege beeinträchtigt die im Basissze- nario in nördliche Richtung verlaufende Kaltluftströmung für angrenzende Siedlungsberei- che. Dahingehend wird der Standort der Tagespflege als eher ungünstig eingeordnet, je- doch bei Betrachtung der tatsächlichen Auswirkungen als vertretbar angesehen. Von ei- ner weiteren Aufstockung bzw. Erweiterung des Gebäudes wird auf Basis der vorliegen- den Ergebnisse jedoch abgeraten. Bebauungsplan Seite 32 Stand Mai 2024 • Aufrechterhaltung des Luftaustauschs im Untersuchungsgebiet Um das bodennahe Kaltluftströmungsfeld und den Kaltluftvolumenstrom so geringfügig wie möglich zu beeinträchtigen, wird empfohlen, den Strömungswiderstand der Gebäude durch die Erhaltung von Baulücken zwischen den Gebäudekörpern und die Einbeziehung der im Basisszenario auftretenden Luftströmungen auf ein Minimum zu beschränken. Baumpflanzungen führen tagsüber zu einer Verschattung der Gebäude und der Aufent- haltsbereiche und somit zu einer Verringerung der bodennahen Temperatur. In der Nacht stellen sie jedoch einen Strömungswiderstand für das Kaltluftströmungsfeld dar. Zur För- derung der nächtlichen Auskühlung wie auch des Kaltlufttransports empfiehlt das Gutach- ten, bei der Gestaltung von Freiflächen auf eine möglichst sinnvolle Abwechslung von baumbestandenen und offenen Freiflächen zu achten. • Bedeutung von Dach- und Fassadenbegrünung Die Dach- und Fassadenbegrünung zählt zu den effektiven Maßnahmen, die Erwärmung der Gebäude am Tage abzuschwächen. Sie wirkt zweifach positiv auf einen Gebäudebe- stand ein. Durch die Fassadenbeschattung wird die Wärmeeinstrahlung am Tag reduziert. Die Verdunstungskälte des Wassers führt Wärme ab. Eine Fassadenbegrünung ist insbesondere an West- und Südfassaden wirksam, da hier die stärkste Einstrahlung stattfindet. Darüber hinaus mindert eine Begrünung die Schallre- flexion und damit die Lärmbelastung und kann zu einem gewissen Grad Stäube und Luft- schadstoffe binden. Die Möglichkeiten bei der Realisierung einer Fassadenbegrünung werden allerdings entscheidend von der baulichen Ausgangsituation mitbestimmt. Bei einer Dachbegrünung wirkt die Vegetation zusammen mit dem Substrat isolierend und verringert damit das Aufheizen darunter liegenden Wohnraums bzw. Aufenthaltsraums. Zudem senkt die Dachbegrünung die Oberflächentemperatur des Daches aufgrund der Verdunstung von Wasser ab und verringert die Temperatur in der oberflächennahen Luft- schicht. Allerdings kommt es hier durch die Traufhöhe der höheren Gebäude (> 15 m) zu einer vertikalen Entkopplung der positiven Effekte. Nur relativ niedrige Gebäude (< 5 m) mit Dachbegrünung können zu einem im bodennahen Bereich positiven Abkühleffekt bei- tragen. Gründächer auf 3 bis 4-geschossigen Gebäuden zeigen in der untersten Schicht der Stadtatmosphäre (= Aufenthaltsbereich des Menschen) keinen nennenswerten positi- ven Temperatureffekt, jedoch profitieren die oberen Geschosse aufgrund der kühleren Luftmassen von einem verbesserten Innenraumklima. Voraussetzung für die Kühlwirkung ist allerdings immer ein ausreichendes Wasserangebot für die Vegetation. Sollte bei län- geren Hitzeperioden die Vegetation austrocknen, steigen die Temperaturen wieder auf das Niveau eines normalen Daches an und können sogar darüber hinausgehen. Der Küh- lungseffekt für die Innenräume bleibt dabei aber erhalten. Im Winter isoliert ein Gründach zusätzlich und kann zur Senkung des Heizbedarfes beitragen. Ein weiterer Vorteil von Dachbegrünung ist im Retentionsvermögen von Regenwasser zu sehen, wodurch die Ka- nalisation vor allem bei Starkregenereignissen entlastet wird. • Verringerung der Wärmebelastung im Siedlungsraum Während am Tage die direkte, kurzwellige Strahlung der Sonne wirksam ist, geben nachts Bauwerke und versiegelte Oberflächen die tagsüber gespeicherte Energie als langwellige Wärmestrahlung wieder ab. Durch die Verringerung des Wärmeinputs am Tage wird gleichzeitig weniger Strahlungsenergie in der Baumasse gespeichert und damit in der Nacht auch weniger Wärme an die Luft abgegeben. Durch die Verwendung von hellen Baumaterialen lässt sich die Reflexion des Sonnenlichtes (Albedo) erhöhen, so dass ebenerdig versiegelte Flächen oder auch Fassaden stärker zurückstrahlen. Dadurch blei- ben sie kühler und nehmen damit insgesamt weniger Wärmeenergie auf. Auch Grünflächen und vor allem Baumstandorte nehmen in zweierlei Hinsicht positiv Ein- fluss auf die Wärmebelastung am Tag. Die belaubten Baumkronen führen zum einen zu einer Verschattung und somit zu einer reduzierten Wärmeeinstrahlung. Darüber hinaus Bebauungsplan Seite 33 Stand Mai 2024 verdunstet über die Blätter des Baumes Wasser. Hierfür wird der Umgebung Energie in Form von Wärme entzogen (Verdunstungskälte). Dementsprechend eignen sich vor allem Grünflächen mit Baumbestand für die Gestaltung von Bereichen mit hoher bioklimatischer Aufenthaltsqualität am Tage. 12. Artenschutzrechtliche Beurteilung Eine artenschutzrechtliche Beurteilung kann noch nicht abschließend getroffen werden, da der artenschutzrechtliche Fachbeitrag noch nicht vorliegt. Den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung sind die vorläufigen Ergebnisse der faunistischen Erfassung beige- fügt (s. auch Kapitel 6.6).26 Die artenschutzrechtliche Beurteilung wird zum Entwurf des Bebauungsplans ergänzt. 13. Naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung Die naturschutzrechtliche Eingriffs- und Ausgleichsbetrachtung ist noch nicht abschlie- ßend vollzogen und wird zusammen mit der Bestandsaufnahme der Biotoptypen und der Biotoptypenbeschreibung in einem eigenständigen Dokument behandelt. Sie wird im spä- teren Verlauf des Verfahrens Teil bzw. Anlage des Umweltberichts. 14. Biodiversität Biodiversität – die Vielfalt an Tier- und Pflanzenarten sowie ihre genetische Variabilität – ist die essenzielle Voraussetzung einer intakten Natur, die wiederum Lebensgrundlage für den Menschen ist. Nur ein intakter Naturhaushalt sichert sauberes Trinkwasser, saubere Luft zum Atmen, fruchtbare Böden als gesunde Ernährungsgrundlage und Rohstoffe zur Her- stellung von Gebrauchsgütern sowie die erfolgreiche Anpassung an Veränderungen wie sie z.B. der Klimawandel erfordert. Die Ökosystemdienstleistung der Natur ist von ökonomi- scher, sozialer und ku ltureller Bedeutung. Erhaltung und Schutz der Biodiversität ist des- halb eine gesamtgesellschaftliche Aufgabe, nicht zuletzt auch in Verantwortung für künftige Generationen sowohl im besiedelten als auch unbesiedelten Bereich (§ 1 Abs. 1 BNatSchG). Dies ist auch in der Hess. Biodiversitätsstrategie (Broschüre, Hrsg.: Hess Mi- nisterium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz, März 2015) und deren Weiterentwicklung (Broschüre, Hrsg. wie vor, Februar 2016) dokumentiert. Auf Grundlage der vorliegenden Erkenntnisse werden in der Planung folgende Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität berücksichtigt: • Sicherung der nicht überbauten Bereiche des Plangebiets als begrünte Freiflächen mit direktem Bodenanschluss • Extensive Dachbegrünung auf dem Bestandsgebäude des Seniorenzentrums und den Neubauten der Tagespflege und der Häuser des Service Wohnens • Dachbegrünung auf den nicht überbauten Dachbereichen der Tiefgarage • Fassadenbegrünung an den Neubauten 26 PlanÖ (2021), a.a.O. Bebauungsplan Seite 34 Stand Mai 2024 • Insektenfreundliche Außenbeleuchtung • Vorgabe von wasserdurchlässigen Oberflächen für Wegebereiche und oberirdische Stellplätze • Versickerung von Niederschlagswasser und Regenwassermanagement auf der Grundlage eines Entwässerungskonzepts • Bestimmungen über die Qualität und den Umfang von Baum- und Strauchpflanzun- gen • Bestimmungen zum Erhalt von Bäumen, Sträuchern und sonstigen Anpflanzungen • Pflanzlisten mit geeigneten Baum- und Straucharten Die Maßnahmen zum Schutz und zum Erhalt der Biodiversität werden zum Entwurf des Bebauungsplans um Maßnahmen ergänzt, die derzeit noch nicht hinreichend bestimmt werden können, etwa d en Umfang von Ausgleichsmaßnahmen und ihre Vornahme mög- lichst innerhalb des Plangebiets. 15. Inhalt und Begründung der Festsetzungen nach dem Baugesetz- buch (BauGB) Inhalt und Begründung der Festsetzungen werden zum Entwurf des Bebauungsplans er- gänzt. 16. Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen Die Begründung der Satzung über die Gestaltung baulicher Anlagen wird zum Entwurf des Bebauungsplans ergänzt. 17. Regelungen des Durchführungsvertrags Der Durchführungsvertrag wird bis zum Satzungsbeschluss des Bebauungsplans erstellt. 18. Planungsstatistik Die Planungsstatistik wird zum Entwurf des Bebauungsplans ergänzt. Bebauungsplan Seite 35 Stand Mai 2024 19. Verwendete Gutachten und weitere Planungsgrundlagen Zur Darlegung verwendete Fachgutachten und Stellungnahmen: • Institut für Geotechnik Dr. Jochen Zirfas GmbH & Co. KG, Geotechnische Vorstu- die zum Projekt Bebauungsplan A 45, Seniorenwohnen im Fiedlersee. Darmstadt: 11.10.2023 • GEO-NET Umweltconsulting GmbH, Klimaexpertise: Projekt Im Fiedlersee / Darmstadt. Hannover: April 2023, Rev. 02 • PlanÖ, Ergebnisse der faunistischen Erfassung, Bebauungsplan „Weiterentwick- lung Seniorenwohnen Fiedlersee“, Stadt Darmstadt, Stadtteil Arheilgen. Biebertal: Mai 2021 • TÜV Nord Systems GmbH & Co KG, Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45, Darmstadt: „Seniorenwohnen im Fiedlersee“ –Stellungnahme zur Verträglichkeit mit dem Betriebsbereich der Merck KGaA, Darmstadt unter dem Gesichtspunkt des § 50 BImSchG bzw. des Art. 13 der Seveso-III-Richtlinie. Essen: 12.10.2023 • HZB GmbH, Brandschutztechnische Stellungnahme zum Bebauungsplan. Hoch- heim am Main: 02.01.2024 • Stadt.Quartier: Bestandsbeschreibung Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz. Wiesbaden: 06.05.2024
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Punkt 4: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee - (Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung) (V-Nr. 2024/0142) - Kenntnisnahme – Der Ausschuss für Klimaschutz, Nachhaltigkeit, Umwelt und Stadtplanung nimmt von der Vorlage Kenntnis.
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Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – Mai 2024 Vorhabenbeschreibung Planunterlagen Satzungsbeschluss: Dieser Vorhaben- und Erschließungsplan mit Textteil und Planzeichnungen ist Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplanes und der im Plan enthalten en Satzung und wurde gem. § 10 Abs. 1 BauGB von der Stadtverordnetenversammlung zur Satzung be- schlossen am ____ . Für weitere Verfahrensvermerke s. Planurkunde des vorha- benbezogenen Bebauungsplanes. Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Satzung beschlossenen Plan überein. Ausgefertigt: Darmstadt, den Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________ Der Dezernent Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 2 von 8 Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 – Seniorenwohnen Im Fiedlersee – Vorhaben- und Erschließungsplan Mai 2024 Bearbeitung: BIELAK Architekten+Bauingenieure An der Altwiese 5 65329 Hohenstein Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann Friedrich-Ebert-Straße 2 67577 Alsheim Stadt.Quartier Mosbacher Straße 20 65187 Wiesbaden Der Dezernent III: Michael Kolmer Stadtrat Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 3 von 8 Vorhabendaten Bauvorhaben: Errichtung von drei Gebäuden für Service Wohnen, einem Gebäude für eine Tagespflege sowie einer Tiefgarage. Baugrundstück: Im Fiedlersee 43, 64291 Darmstadt Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Nr. 232/2 Geltungsbereich: 14.732 m² Bauland: 14.732 m² Vorhabenträger: Hemsö Germany Invest 10 GmbH Richard-Strauss-Str. 82/C 81679 München Planungsbüros: BIELAK Architekten+Bauingenieure An der Altwiese 5 65329 Hohenstein Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann Friedrich-Ebert-Straße 2 67577 Alsheim Stadt.Quartier Mosbacher Straße 20 65187 Wiesbaden Vorhabenbeschreibung Nutzungskonzept Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und Senioren sollen auf dem weitläufigen Grundstück des bestehenden Seniorenzentrums Fiedlersee in Darmstadt-Arheilgen 34 Wohneinheiten für Service Wohnen und eine Tages- pflegeinrichtung entstehen. Die Einrichtungen befinden sich zwar in direkter Nähe zum Seni- orenzentrum Fiedlersee, werden aber sowohl betrieblich von ihm getrennt und auch in sepa- raten Gebäuden untergebracht. Gemeinsam mit dem Deutschen Roten Kreuz, das bereits das Seniorenzentrum Fiedlersee betreibt, ist es das Ziel, an dieser besonders geeigneten Stelle ein vielfältiges Angebot für Seniorinnen und Senioren zu realisieren. Die Tagespflegeinrichtung bietet Menschen, die ihre Angehörigen zuhause pflegen, Unter- stützung während der Berufstätigkeit oder zum Beispiel während deren Urlaub an. Hier kön- nen die Seniorinnen und Senioren kurzzeitig betreut und gepflegt werden. Das Angebot Service Wohnen bietet Seniorinnen und Senioren barrierefreie Wohnungen un- terschiedlicher Größe, die im Grünen liegen. Es ermöglicht somit ein selbstbestimmtes Le- ben in der eigenen Wohnung. Die gesamte Anlage schafft ein vielfältiges Angebot für Senio- rinnen und Senioren aller Altersgruppen und bietet mit den vorhandenen Gärten und den an- grenzenden Grün- und Freiflächen eine altengerechte Umgebung. Durch die Bündelung der Angebote an einem Ort bietet sich eine flexible Gestaltung des Beschäftigungsangebots für Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 4 von 8 die Bewohnerinnen und Bewohner sowie Nutzerinnen und Nutzer des Seniorenzentrums Fiedlersee, der Tagespflege und des Service Wohnen an. Städtebauliches Konzept Die neue Bebauung konzentriert sich bewusst im südwestlichen Abschnitt des Grundstücks. Die Lage der neuen Gebäude wurde so gewählt, dass sie einen Lückenschluss zwischen der vorhandenen Bebauung im Westen und dem bestehenden Gebäudekörper des Senioren- zentrums bildet. Die geplante Gebäudestruktur gliedert sich in vier Einzelbaukörper auf, die sich in einer lo- ckeren Anordnung um das Y-förmige Hauptgebäude gruppieren. Durch diese Anordnung der Punkthäuser entsteht eine aufgelockerte Einbindung und ein gestalteter Übergang in die um- gebenden Freiräume. In der Folge können wertvolle Blickbeziehungen aus dem Senioren- zentrum in den Freiraum erhalten werden. Gleichzeitig werden eine gute Belüftung und Be- lichtung des Bestandsgebäudes, des Gartens sowie der neuen Gebäude sichergestellt. Die zweigeschossige Tagespflege und die dreigeschossigen Gebäude für Service Wohnen treten gegenüber dem dominanten Solitär des Seniorenzentrums zurück. Das Bestandsge- bäude ist an den Stirnseiten dreigeschossig und zur Mitte hin viergeschossig. Grünordnung / Grün- und Freiflächen Freianlage Die Freianlage des bestehenden Seniorenwohnheims ist im Wesentlichen durch die parkar- tige Gestaltung im östlichen Grundstückabschnitt mit dem Demenzgarten, durch einen Be- stand an Bäumen sowie durch ausgedehnte Feldgehölze entlang der westlichen, südlichen und östlichen Grundstücksgrenzen geprägt. Im Norden befinden sich die Zugänge zum Areal, ein Parkplatz und Freibereiche mit Ruderalvegetation. Während der nördliche und östliche Grundstücksbereich nicht von den baulichen Verände- rungen betroffen ist und dadurch in seinen bestehenden Freianlagenstrukturen unverändert erhalten bleibt, wird im Süden und Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neu- gestaltung der Außenanlagen erforderlich. Das Gestaltungskonzept für die Freianlagen verfolgt das Ziel, für die geplante bauliche Er- weiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus Feldgehölzen mit inte- griertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die Baumaßnahmen zu erweitern. In diesem Zusammenhang ist auf einem Großteil der von den Bauarbeiten in Anspruch ge- nommenen Flächen (Baugruben, Baustelleneinrichtung, Kranstandorte etc.) die Neupflan- zung von Feldgehölzen vorgesehen. Diesen höheren Sträuchern ist an den Übergängen zu den Rasenflächen ein Saum aus niedrigeren Blütengehölzen und bodendeckenden Stauden vorgelagert. Die 6 zu erhaltenen Bäume werden zum Großteil in neu herzustellende Gehölzinseln inte- griert. Auf diese Weise entstehen in den Rasenflächen locker angeordnete Pflanzinseln, die einerseits zur Begrünung und Beschattung beitragen und andererseits genügend Raum für die Belüftung des Areals bieten. Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 5 von 8 Nahe dem Ausgang aus dem Bestandsgebäude ist ein Sitzplatz mit einem Pavillon vorgese- hen, der von einer Zierpflanzung eingerahmt wird. Das Freianlagenkonzept sieht die Neupflanzung von insgesamt 24 Bäumen vor. Dabei han- delt es sich um 5 klein- und 4 mittelkronige sowie 15 säulenförmige Bäume. In die neu herzu- stellenden Vegetationsflächen sollen die 5 kleinkronigen und 4 mittelkronigen Bäume (Bäume II. und III. Ordnung) locker eingestreut werden. Lediglich entlang des Zugangswegs zur Tagespflege sind 3 säulenförmige Bäume in gerader Reihe gepflanzt und betonen auf diese Weise die Zugangssituation. In unmittelbarer Gebäudenähe ist die Anpflanzung der weiteren 12 säulenförmigen Bäume vorgesehen. An den drei Wohngebäuden ist ausschließlich die Anpflanzung von Klettergehölzen zur Be- grünung der Fassaden und die Einfassung der ebenerdigen Terrassen mit Heckenpflanzen vorgesehen. Für die das Gebäude der Tagespflege umgebenden Freiflächen und die dem Bestandsgebäude vorgelagerten Flächen sind dagegen intensivere Pflanzungen aus niedri- gen Gehölzen und bodendeckenden Stauden geplant. Die Flächen im nördlichen Teil des Bearbeitungsraums befinden sich auf einer Tiefgaragen- decke mit einer Aufbauhöhe von ca. 35 cm. Aufgrund der bestehenden Höhensituation kön- nen die betreffenden Flächen lediglich mit niedrigen Ziergehölzen und Bodendeckern be- grünt werden. Optisch sollen die Flächen in die Pflanzflächen mit Bodenanschluss überge- hen und ein einheitliches Erscheinungsbild bieten. Daher müssen höhere und intensivere Pflanzungen sowie die 4 auf der Decke der Tiefgarage geplanten, säulenförmigen Bäume in Hochbeeten bzw. auf modellierten Hügeln aus Pflanzsubstrat gepflanzt werden. Die neuen Gebäude werden mit einem ca. 2 m breiten gepflasterten Weg auf dem kürzesten Weg miteinander verbunden. Der Pflasterweg im südlichen Teil des Grundstücks ist gleich- zeitig Teil der Feuerwehrzufahrt. Die zusätzlich erforderlichen Feuerwehrflächen (Zufahrt, Wendehammer, Aufstell- und Bewegungsfläche) sowie die Flächen für die Fahrradabstell- plätze werden mit Rasengittersteinen befestigt, so dass das dort anfallende Niederschlags- wasser direkt versickern kann. Die Aufstellflächen für die Abfallbehälter und die Standorte der Sitzbänke entlang des Ver- bindungsweges werden gleichermaßen wie der Weg gepflastert. Innerhalb der Wegefläche sind Zisternen zur Rückhaltung des anfallenden Niederschlagswassers angeordnet. Dach- und Fassadenbegrünung Eine Begrünung der Dächer der vier Neubauten und der nicht überbauten Bereiche der Tief- garage ist vorgesehen. Die Dächer der Gebäude werden extensiv mit einer Substratschicht von einer mittleren Dicke von mind. 12 cm, die je nach Erfordernis variabel zwischen 10 – 14 cm ausgebildet werden kann, begrünt. Ausnahmen erfolgen dort, wo eine Dachbegrünung aus technischen Notwendigkeiten nicht möglich ist, etwa bei einem umlaufenden Spritz- schutz, Fensteröffnungen in der Dachfläche oder sonstigen betrieblich notwendigen Auf- oder Einbauten. Als Vegetationsform kommt mindestens eine Sedum-Kräuter-Gras-Gesell- schaft aus vorwiegend einheimischen Arten zur Ausführung. Fassadenbegrünungen sind an allen Gebäudefassaden geplant und werden entsprechend im vorhabenbezogenen Bebauungsplan festgesetzt. Eine Ausnahme bildet die Südfassade der Tagespflegeinrichtung, weil diese unmittelbar an einen Weg der Außenanlage an- schließt. Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 6 von 8 Technische Infrastruktur Die Neubauten werden an die vorhandene Infrastruktur des Seniorenheims angeschlossen. Die Wärmeversorgung erfolgt über eine bestehende Fernwärmeanbindung. Der Übergabe- punkt, an dem angeschlossen wird, befindet sich im Keller des Pflegeheims. Strom und Tele- kommunikation werden neu angeschlossen. Die Löschwasserversorgung ist nach Aussage der vorliegenden brandschutztechnischen Stellungnahme gesichert. Es soll ein Hydrant an der neu zu errichtenden Feuerwehr-Aufstell- fläche ergänzt werden. Zusätzlich gibt es die vorhandenen heimeigenen und öffentlichen Hydranten. Das Schmutzwasser wird über das vorhandene Abwassersystem des Grundstücks entsorgt. Erschließung und Stellplätze Die Zufahrt und Haupterschließung erfolgen über die vorhandene Abfahrt zur Küche des Hei- mes in die neue Tiefgarage mit 32 Stellplätzen, die sich unter der Tagespflege und dem da- ran anschließenden Haus 1 für Service Wohnen erstreckt. Von der Tiefgarage aus gelangt man barrierefrei in die Tagespflege und das Haus 1. Von dort aus sind die Häuser 2 und 3 über die Wege der Außenanlage zu erreichen. Neben den Stellplätzen für Kfz sieht die Planung auch die Errichtung von rund 42 Abstellplät- zen für Fahrräder vor. Diese werden ebenerdig in der Nähe der Hauseingänge angeordnet. Der fußläufige Zugang zur Tagespflege erfolgt zentral von Norden. Der fußläufige Zugang zu den Wohnhäusern erfolgt über den vorhandenen Fußweg im Westen durch die parkartig ge- staltete Grünanlage. Eine weitere Fußwegeverbindung entlang der östlichen Seite der Ta- gespflege verbindet den nördlichen Zugangsbereich außerdem mit den drei Wohngebäuden. Die Feuerwehr kann die vorhandene Feuerwehrzu- und umfahrt des Seniorenheims nutzen. Entsprechend der vorliegenden brandschutztechnischen Stellungnahme ist ihre Fortsetzung nach Südwesten notwendig. Die für die Feuerwehr benötigten Flächen sind entsprechend in der Wegeplanung des Freianlagenkonzepts berücksichtigt. Alle relevanten Bereiche (anlei- terbare Stellen, Treppenräume) sind in einem Laufweg von maximal 50 m von den Bewe- gungsflächen erreichbar Regenwassermanagement Das wasserwirtschaftliche Ziel der Planung besteht darin, das anfallende Regenwasser in- nerhalb des Plangebiets durch geeignete Maßnahmen des Entwässerungsmanagements wieder vollständig in den natürlichen Wasserkreislauf zurückzuführen, ohne die städtische Kanalisation zu belasten. Versickerung: Eine Versickerung von nicht schädlichem Niederschlagswasser in den bestehenden bindig- keitsarmen Sanden des Bodens ist grundsätzlich möglich. Die bestehende Seniorenwohnanlage zeichnet sich bereits durch einen hohen Grünflächen- anteil aus, auf dem anfallendes Regenwasser direkt versickern kann. Die durch die Neubebauung verursachte Flächeninanspruchnahme wird auf den unbedingt notwendigen Umfang begrenzt. Die grünordnerisch zu gestaltenden Freiflächen werden Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 7 von 8 möglichst mit direktem Bodenanschluss hergestellt, sodass weiterhin eine direkte Versicke- rung von Regenwasser erfolgen kann. Soweit möglich, werden die Erschließungsflächen in wassergebundener Decke oder sonstigen versickerungsfähigen Oberflächen ausgeführt. Bei notwendigerweise befestigten Wegeflächen soll das anfallende Niederschlagswasser über die Schulter in angrenzende Rasen- oder sonstige unbefestigte Flächen abgeleitet werden. Rückhaltung: Die vorgesehene extensive Begrünung der Gebäude und die Begrünung der nicht von Ge- bäuden überstellten Dachanteile der Tiefgarage fördern die Rückhaltung des auftreffenden Regenwassers. Das durch den Einstau in der Substratschicht zurückgehaltene Wasser wird entweder von der Vegetationsschicht aufgenommen oder verdunstet unmittelbar. Es wird auf diese Weise wieder dem natürlichen Wasserkreislauf zugeführt. Auch die geplanten Fassadenbegrünun- gen tragen durch die Wasseraufnahme der Pflanzen und die Verdunstung zu einer Verbes- serung der Wasserbilanz bei. Überschüssiges Regenwasser, das von den Dachflächen nicht aufgenommen werden kann, wird über Fallleitungen nach unten gebracht und soll entweder über die Anlage von Mulden oder Rigolen zurückgehalten und einer Verdunstung oder Versickerung zugeführt werden, oder es wird in ausreichend dimensionierten Zisternen aufgefangen. Regenwassernutzung: Das in Zisternen aufgefangene Regenwasser kann zur Bewässerung der Bepflanzungen und Rasenflächen der Freianlagen und der Pflanzen der Fassadenbegrünungen verwendet wer- den. Klimaschutz Anordnung der Gebäude / Höhenbeschränkung Um den Luftaustausch im Plangebiet und seiner näheren Umgebung möglichst wenig zu be- einträchtigen und den Strömungswiderstand der Gebäude auf ein Minimum zu reduzieren, wird der Umfang der Gebäude auf die Grundflächen des Bestands und der vier Neubauten begrenzt. Bauliche Erweiterungen werden nicht möglich sein. Durch die zwischen den Neu- bauten verbleibenden Freiräume wird die Durchströmung der Luft gefördert. Darüber hinaus sorgt die Begrenzung der Grundflächen für eine Minimierung der Flächenversiegelung. Gleichzeitig bleibt die Höhenentwicklung der Gebäude auf die aktuelle Geschossigkeit des Seniorenzentrums und auf zwei Vollgeschosse der Tagespflege und drei Vollgeschosse für die Gebäude des Service Wohnens beschränkt. Ausbau der Gebäude im KfW 40 – Standard / Errichtung von Photovoltaikanlagen Der Vorhabenträger für die Tagespflegeeinrichtung und die drei Gebäude für Service Woh- nen beabsichtigt, die Neubauten im KfW 40 – Gebäudestandard ausführen zu lassen. Dazu ist die Ausführung eines umfassenden Wärmeschutzes und die Dämmung von Gebäude- hülle, Dach und Bodenplatte sowie die hermetische Abdichtung aller Gebäudeöffnungen er- forderlich und vorgesehen. Es ist vorgesehen, die Dächer der Neubauten mit Photovoltaikanlagen zur Stromerzeugung auszustatten, die in Kombination mit Dachbegrünungen in aufgeständerter Ausführung ein- gesetzt werden sollen. Vorhaben- und Erschließungsplan zum Vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 Mai 2024 Seite 8 von 8 Ausführung heller Oberflächen Zur Reduzierung der Wärmebelastung soll die Ausführung heller Oberflächen bei Fassaden oder Bodenbelägen bevorzugt werden. Bei der Farbgebung von Gebäudefassaden und Oberflächenbefestigungen (z. B. Beton, As- phalt, Pflaster, wassergebundene Wegedecken) sind Materialien und Farbtöne mit geringer Wärmespeicherung zu verwenden. Der L-Wert der RAL Design Codierung sollte 50 oder hel- ler sein, womit eine mögliche Farbgebung im oberen Bereich der L-Werte der RAL-Skala liegt. Von dieser Einstufung werden untergeordnete Fassadenbekleidungen oder -elemente, die der Außengestaltung bzw. Gliederung der Fassade dienen, ausgenommen. Darmstadt, Mai 2024 Anlage: Planzeichnungen Lageplan Grundriss Tiefgarage Abstandsflächenplan nach HBO Schnitt AA Schnitt BB und CC Planungskonzept Freianlagen
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Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I BA
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0142
Magistratsbeschluss -Nr.
195
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 06.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 –
Seniorenwohnen Im Fiedlersee – (Anlage 1, Planzeichnung wird zu Präsenzsitzungen
ausgelegt / aufgehängt ), den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) sowie
der Bestandsbeschreibung der Biotope und dem Vorentwurf der Eingriffs - Ausgleichsbilanz
(Anlage 3) werden zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen (Anlagen 1-3) in das Internet für die
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Dauer eines Monats, mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung sowie
zeitgleich durch Auslegung dieser Unterlagen im Stadtplanungsamt. Die frühzeitige
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB erfolgt parallel hierzu.
Anlagen: Anlage 1 Vorhaben - und Erschließungsplan
Anlage 2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlage 3 Bestandsbeschreibung der Biotope und Eingriff -Ausgleichbilanz
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom 05.06.2024
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0142 vom 06.05.2024:
Das Plangebiet des sich in Aufstellung befindenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans
A 45 liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Arheilgen, am Ende der
Straße Im Fiedlersee. Im Westen grenzt das Plangebiet an eine viergeschossige
Wohnbebauung an, im Norden schließen sich eine Kita un d die Stadtteilschule Arheilgen an;
im Osten und Süden liegen öffentliche und private Grün - und Freiflächen.
Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und
Senioren plant der Vorhabenträger Hemsö Germany Invest 10 GmbH auf dem ca. 1,5 ha
großen Vorhabengrundstück, Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Flurstück Nr. 232/2, zu dem
bereits bestehenden Seniorenzentrum Fiedlersee, die Errichtung von drei weiteren Gebäuden
für Service Wohnen, ein Gebäude für eine Tagespflege sowie eine Tiefgarage. Hierfür hat der
Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet (s. Anlage 1). Die geplante
Gebäudestruktur gliedert sich in die vier Einzelbaukörper auf, die sich in einer lockeren
Anordnung südlich um das Y-förmige, bestehende Hauptgebäude des Seniorenzentrums
gruppieren. Die geplante zweigeschossige Tagespflege und die dreigeschossigen Gebäude für
Service Wohnen treten gegenüber dem dominanten Solitär des 3 bis 4-geschossigen
Seniorenzentrums zurück, welches durch die Planung in seiner Form und Funktion unverändert
bleibt.
Während der nördliche und östliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht von den baulichen Veränderungen betroffen ist und dadurch in seinen
bestehenden Freiflächenanlagen unverändert erhalten bleiben kann, wird im Süden und
Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Freiflächenanlagen
erforderlich. Das Gestaltungskonzept für die Freiflächenanlagen verfolgt das Ziel, für die
geplante bauliche Erweiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster
Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus
Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die
Baumaßnahmen zu erweitern.
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksflächen (inklusive Grünflächen),
Nutzung von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den Klimaschutz, sollen im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden, der im weiteren Verlauf des Verfahrens
noch erarbeitet wird. Ein Energiekonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren ebenfalls
erstellt.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand Mai 2024, stellt das Vorhaben und die Erschließung
zeichnerisch dar. In den „Allgemeinen Zielen und Zwecken“ (Anlage 2) wird die planerische
Intention des Vorhabens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 näher erläutert. Im
bisherigen Bebauungsplanverfahren wurden sowohl erste Bestandsaufnahmen bzgl. der
Biotopstrukturen als auch erste Bewertungen des zu erwartenden Eingriffs dur ch die
Baumaßnahme und deren Ausgleichsmöglichkeiten durchgeführt (Anlage 3). Das in Anlage 3
aufgeführte Dokument dient ebenso als erste Vorstufe eines Umweltberichtes, der bis zur
Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 erarbeitet wird.
Zu 2:
Nach dem Beschluss des Magistrats zu dieser Vorlage erfolgt die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Dazu erfolgt eine Einstellung der genannten Unterlage n in das Internet für die Dauer eines
Monats mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie parallel eine öffentliche
Auslegung der o.g. Unterlage n im Stadtplanungsamt mit gleich zeitiger Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentlichkeitsbeteiligung wird
ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital per E-Mail parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
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Wissenschaftsstadt Darmstadt
Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -
Bestandsbeschreibung Biotope und
Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
06. Mai 2024
Mosbacher Straße 20
D-65187 Wiesbaden
+49 611 98933-0
info@stadt-quartier.com
www.stadt-quartier.com
Ansprechpartner:
Olaf Bäumer
+49 611 98933-22
+49 172 6676020
bmr@stadt-quartier.com
Olaf Bäumer
Laura Becher
Adrien Besnard
Mareike Borkeloh
Arno Dormels
Patricia Frankenbach
Paula Hieronymi
Hannah Koller
Philine Splittdorf
Andrea Vogel
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
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1 Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Nutzungen
[Original im Anhang]
2 Beschreibung der Biotoptypen und Nutzungen
2.1 Potenzielle natürliche Vegetation
Die heutige potenzielle natürliche Vegetation ist das Artengefüge, das sich unter den gegenwärtigen
Umweltbedingungen ausbilden würde, wenn der Mensch überhaupt nicht mehr eingriffe und die Ve-
getation Zeit fände, sich zu ihrem Endzustand zu entwickeln.1 Die Kenntnis der potentiellen natürlichen
Vegetation bildet die Grundlage für landschaftspflegerische Planungen und Maßnahmen (z.B. An-
pflanzungen).
Nach der Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands, Blatt 3 Mitte-West würde sich
im Plangebiet als natürliche Waldgesellschaft durch Sukzession ein Flattergras-Buchenwald (Milio-
Fagetum) einstellen.2
Der Flattergras-Hainsimsen-Buchenwald nimmt hinsichtlich seiner Trophieansprüche eine Mittelstel-
lung zwischen den acidophilen Hainsimsen-Buchenwäldern auf der einen Seite und den anspruchsvol-
len Waldmeister-Buchenwäldern auf der anderen Seite ein. Typische Standorte sind Lößlehmböden
oder lößartige Bodenbildungen.3 Allein herrschende Baumart ist die Buche (Fagus sylvatica).
1 Tüxen, R. (1956): Die heutige potenzielle natürliche Vegetation als Gegenstand der Vegetationskartierung. – Ange-
wandte Pflanzensoziologie 13: Seite 5 – 42, Stolzenau.
2 Stuck, R. und Bushart, M. (2010): Karte der Potentiellen Natürlichen Vegetation Deutschlands, Maßstab 1:500.000. –
Bundesamt für Naturschutz, Bonn-Bad Godesberg.
3 Pott, Richard (1992): Die Pflanzengesellschaften Deutschlands; Ulmer Verlag; 426 Seiten.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
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Die Feldgehölze am östlichen und südlichen Rand des Plangebietes (Teilflächen 3 und 17) sind zwar ur-
sprünglich angepflanzt worden; diese angepflanzten Gehölze entsprechen aber der potentiellen na-
türlichen Vegetation. Aufgrund unterlassener Pflege sind außerdem zahlreiche einheimische Sukzessi-
onsgehölze aufgekommen. So haben sich die Feldgehölze über das Flurstück hinaus stark ausgebrei-
tet.
2.2 Methode zur Erfassung der Biotoptypen
Im Bebauungsplangebiet (betrifft auch die Grundstücksbereiche rund um das Bestandsgebäude) sind
die vorhandenen Biotoptypen gemäß der „Wertliste nach Nutzungstypen“ aus der Anlage 3 der Kom-
pensationsverordnung (KV) im September 2019 erfasst worden. Zur Kartierung wurde zudem die Ar-
beitshilfe zur Kompensationsverordnung (KV) des Hessischen Ministeriums für Umwelt, ländlichen
Raum und Verbraucherschutz herangezogen.4
Die in Klammern gesetzte Zahl hinter den Biotoptypen bezieht sich auf den jeweiligen Biotop-Code
nach der „Wertliste nach Nutzungstypen“.
2.3 Ermittlung und Beschreibung
Gebüsch, Hecke heimischer Arten auf frischem Standort (02.200)
Teilfläche 5: Am Nord-Rand des Seniorenheimgeländes wächst entlang der Straße „Im Fiedlersee“
eine etwa 3 m hohe und 2 m breite Hainbuchen-Hecke (Carpinus betulus), die seit einigen Jahren
nicht mehr geschnitten worden ist. Beigemischt sind einige Liguster-Sträucher (Ligustrum vulgare).
Teilfläche 6: Am Nord-Rand des Seniorenheimgeländes wächst entlang der Straße „Im Fiedlersee“
eine schmale, bis 2 m hohe und 1 m breite, regelmäßig zurückgeschnittene Hecke aus heimischen Ar-
ten wie Schlehe (Prunus spinosa), Liguster (Ligustrum vulgare), Hunds-Rose (Rosa canina), Roter Hart-
riegel (Cornus sanguinea) und Stiel-Eiche (Quercus robur).
Teilfläche 13: Zur Abgrenzung einer Terrasse südwestlich des Seniorenheimes ist eine Hainbuchen-He-
cke (Carpinus betulus) gepflanzt worden. Die regelmäßig zurückgeschnittene Hecke erreicht eine
Höhe von 2 m und ist 1 m breit.
Teilfläche 18: Entlang einer kaum genutzten Terrasse westlich des Seniorenheimes wächst eine seit
längerer Zeit nicht mehr zurückgeschnittene Hainbuchen-Hecke (Carpinus betulus). Die Hecke er-
reicht eine Höhe von 3 m und ist 2 m breit. Einige Liguster-Sträucher (Ligustrum vulgare) sind beige-
mischt.
Teilfläche 23: Zwischen den Parkbuchten im Eingangsbereich des Seniorenheimes sind Hainbuchen-
Hecken (Carpinus betulus) gepflanzt worden, die regelmäßig zurückgeschnitten werden. Die Hecken
erreichen eine Höhe von 1,5 m und sind 0,5 m breit.
Teilfläche 31: In der Parkanlage westlich des Gebäudes wachsen zusammen als Sträucher zwei Berg-
Ahorne (Acer pseudoplatanus), die eine Höhe von 7 m erreichen. Die Sträucher sind etwa 6 m breit.
Teilfläche 33: Entlang einer Laube in der Parkanlage westlich des Gebäudes sind mehrere Hartriegel-
Sträucher (Cornus sanguinea) aufgekommen.
4 Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucherschutz: Verordnung über die Durchführung von
Kompensationsmaßnahmen, das Führen von Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzgeldzah-
lungen (Kompensationsverordnung – KV) vom 26. Oktober 2018.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
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Standortfremde Hecken und Gebüsche (02.500)
Teilfläche 26: Im Eingangsbereich des Seniorenheimes stehen eine mit Efeu (Hedera helix) überwach-
sene Felsenbirne (Amelanchier lamarckii), ein Schlitz-Ahorn (Acer palmatum ‚Sorte`) und eine Lor-
beer-Kirsche (Prunus laurocerasus ‚Sorte´). Das Gebüsch ist insgesamt etwa 6 m hoch und 4 m breit.
Teilfläche 27: Ebenfalls im Eingangsbereich des Seniorenheims sind eine Felsenbirne (Amelanchier la-
marckii) und eine Breitwüchsige Lorbeer-Kirsche (Prunus laurocerasus ‚Otto Luyken`) gepflanzt wor-
den. Das Gebüsch ist etwa 5 m breit.
Teilfläche 30: In der Parkanlage westlich des Seniorenheims steht ein Flieder (Syringa vulgaris), der von
Schneebeeren (Symphoricarpos chenaultii) umgeben wird.
Einzelbäume, einheimisch (04.110) und nicht heimisch (04.120)
In der Baum-Tabelle werden alle im Plangebiet vorkommenden Einzelbäume aufgelistet. Die Bäume
in den Feldgehölzen (Teilflächen 3 und 17) werden nicht gesondert beschrieben.
Von besonderer Bedeutung sind die Bäume, die nach der Baumschutzsatzung der Wissenschaftsstadt
Darmstadt schützenswert sind.5 Nach § 1 Absatz 4 der Baumschutzsatzung sind alle Laubbäume mit
einem Stammumfang ab 60 cm und Nadelbäume mit einem Stammumfang ab 90 cm über dem Erd-
boden geschützt. Dem Schutz unterliegen auch mehrstämmige Laubbäume, wenn ein Stämmling ei-
nen Stammumfang von mehr als 60 cm aufweist oder die Summe der Einzelstammumfänge 100 cm
überschreitet. Von dieser Satzung nicht geschützt sind Obstbäume mit Ausnahme von Walnuss und
Esskastanie.
Tabelle 1: Einzelbäume im Bebauungsplangebiet „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“
Nr. Baumart
Stamm-
durch-
messer in
m
Stamm-
umfang
in m
Höhe
in m
Vitalität,
Anmerkun-
gen
Baum-
schutz-
satzung
B1 Buche Fagus sylvatica 0,30 0,90 9,1 vital ✓
B2 Wald-Kiefer Pinus sylvestris 0,30 0,90 9,0
stark mit
Efeu be-
wachsen
und von re-
duzierter Vi-
talität
✓
B3 Hänge-Buche Fagus sylvatica
‚Pendula‚ 0,20 0,60 4,1 vital ✓
B4 Stiel-Eiche Quercus robur 0,3 0,90 11,8 vital ✓
B5 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 0,25 0,80 7,6 vital ✓
B6 Stiel-Eiche Quercus robur 0,30 0,90 11,6 vital ✓
B7 Stiel-Eiche Quercus robur 0,35 1,10 12,4 vital ✓
B8 Stiel-Eiche Quercus robur 0,30 0,90 9,3 vital ✓
B9 Hänge-Buche Fagus sylvatica
‚Pendula‚ 0,20 0,60 5,0 vital ✓
5 Satzung zum Schutze des Baumbestandes in der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 5. April 2004.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
5
Nr. Baumart
Stamm-
durch-
messer in
m
Stamm-
umfang
in m
Höhe
in m
Vitalität,
Anmerkun-
gen
Baum-
schutz-
satzung
B10 Wald-Kiefer Pinus sylvestris 0,20 0,60 7,6 vital, 2-
stämmig ✓
B11 2x Hänge-Birke Betula pendula 0,20 und
0,3
0,60 und
0,90 15,6 vital ✓
B12 Stiel-Eiche Quercus robur 0,25 0,80 10,8 vital ✓
B13 Sommer-Linde Tilia platyphyllos 0,2 0,60 8,2 vital ✓
B14 Ross-Kastanie Aesculus hippocas-
tanum 0,2 0,60 7,7 vital ✓
B15 Fichte Picea abies 0,25 0,80 10,1 vital ✓
B16 Platane Platanus acerifolia 0,35 1,10 12,4 vital ✓
B17 Kirsche Prunus ‚Sorte` 0,3 1,10 9,8 mit Monilia-
Befall nein
B18 Stiel-Eiche Quercus robur 0,2 0,60 9,9
von redu-
zierter Vita-
lität
✓
B19 Berg-Ahorn Acer pseudoplata-
nus 0,25 0,8 10,0 vital ✓
B20 Stiel-Eiche Quercus robur 0,3 0,80 13,1 vital ✓
B21 Stiel-Eiche Quercus robur 0,3 0,80 13,1
von redu-
zierter Vita-
lität
✓
B22 Wald-Kiefer Pinus sylvestris 0,40 1,25 12,2 vital ✓
B23 Wald-Kiefer Pinus sylvestris 0,40 1,25 13,1 vital ✓
Einzelbäume im Bestand 24
Geschützt nach Baumschutz-
satzung 23
Baumreihe, Baumgruppe, Allee, einheimisch, standortgerecht, Obstbäume (04.210)
Teilfläche 14: Auf einer Böschung an einer Terrasse des Seniorenheimes stehen vier junge Hänge-Bir-
ken (Betula pendula) mit Stammdurchmesser zwischen 10-20 cm. Die etwa 12 m hohen Bäume fallen
nicht unter die Baumschutzsatzung.
Teilfläche 19: An der zum Keller führenden Rampe nordöstlich des Seniorenheimes stehen insgesamt 8
Kirschen (Prunus spec.) mit Stammdurchmesser von 20-30 cm. Die etwa 6-11 m hohen Bäume sind mit
Efeu (Hedera helix) überwachsen und besitzen zumeist eine reduzierte Vitalität. Die Bäume fallen
nicht unter die Baumschutzsatzung.
Teilfläche 21: Entlang der Zufahrt zum Seniorenheim im Nordosten steht eine junge Allee aus Säulen-
Eichen (Quercus robur ‚Fastigiata`). Die 10 m hohen Bäume besitzen einen Stammdurchmesser von
10 cm. Die Säulen-Eichen sind von leicht reduzierter Vitalität und fallen nicht unter die Baumschutz-
satzung.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
6
Baumreihe, Baumgruppe, nicht heimisch, nicht standortgerecht (04.220)
Teilfläche 4: Im südlichen Teil der Außenanlage des Seniorenheimes stehen vier, 25 bis 30 m hohe Pyra-
miden-Pappeln (Populus nigra ‚Italica`) mit Stammdurchmesser von 0,5-0,9 m in einer Gruppe. Die
Stammumfänge der Pappeln liegen zwischen 1,5 bis 2,8 m. Geschützt nach der Baumschutzsatzung.
Teilfläche 15: Im Demenzgarten stehen in einer Gruppe drei ältere, etwa 29 m hohe Pyramiden-Pap-
peln (Populus nigra ‚Italica`) mit Stammdurchmesser von 55-65 cm. Die Stammumfänge liegen zwi-
schen 1,7 bis 2,05 m. Geschützt nach der Baumschutzsatzung.
Teilfläche 22: Entlang des Parkplatzes im Eingangsbereich des Seniorenheimes stehen in einer niedri-
gen Hainbuchen-Hecke (Teilfläche 23) etwa 5 m hohe Zier-Kirschen (Prunus spec.) mit Stammdurch-
messer von 10 cm. Die Bäume sind zumeist von reduzierter Vitalität und fallen nicht unter die Baum-
schutzsatzung.
Feldgehölz (04.600)
Teilfläche 3: Am östlichen Rand des Plangebietes hat sich ein Feldgehölz aus einheimischen Sträu-
chern und jungen Bäumen entwickelt. Das ursprünglich angepflanzte Feldgehölz hat sich aufgrund
unterlassener Pflege frei entwickelt und vor allem in östlicher Richtung verbreitert. Zahlreiche einhei-
mische Gehölze haben sich spontan hinzugesellt. Die jungen Bäume im Feldgehölz erreichen Stamm-
durchmesser von 20-40 cm. Im Osten geht das Feldgehölz in ein dichtes Brombeer-Gestrüpp (Rubus
fruticosus agg.) mit Hunds-Rosen (Rosa canina) über. Das dichte Feldgehölz grenzt das Seniorenheim
gut von der umgebenden Landschaft ab. Somit friedet es die Außenanlage gut ein und erhöht somit
das Sicherheitsgefühl der Bewohner.
Folgende Gehölze wurden erfasst:
Bäume: Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Pyramiden-Pappel (Populus nigra ‚Italica`), Platane (Platanus
x acerifolia), Winter-Linde (Tilia cordata), Feld-Ahorn (Acer campestre).
Sträucher: Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Hunds-Rose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa),
Hasel (Corylus avellana), Liguster (Ligustrum vulgare), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Rote He-
ckenkirsche (Lonicera xylosteum), Späte Traubenkirsche (Prunus serotina).
Das Feldgehölz ist erhaltenswert.
Im Feldgehölz befinden sich insgesamt 7 Bäume, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind.
Teilfläche 17: Am südlichen und westlichen Rand des Plangebietes hat sich ein weiteres Feldgehölz aus
einheimischen Sträuchern und jungen Bäumen entwickelt. Das ursprünglich angepflanzte Feldgehölz
hat sich aufgrund unterlassener Pflege frei entwickelt und vor allem in südlicher Richtung verbreitert.
Zahlreiche einheimische Gehölze haben sich spontan hinzugesellt. Die jungen Bäume im Feldgehölz
erreichen Stammdurchmesser von 20-35 cm. Im Süden geht das Feldgehölz in ein dichtes Brombeer-
Gestrüpp (Rubus fruticosus agg.) mit Hunds-Rosen (Rosa canina) über. Das dichte Feldgehölz grenzt
das Seniorenheim gut von der umgebenden Landschaft ab. Somit friedet es die Außenanlage gut ein
und erhöht somit das Sicherheitsgefühl der Bewohner.
Folgende Gehölze wurden erfasst:
Bäume: Spitz-Ahorn (Acer platanoides), Sommer-Linde (Tilia platyphyllos), Feld-Ahorn (Acer cam-
pestre), Ross-Kastanie (Aesculus hippocastanum), Hänge-Birke (Betula pendula), Robinie (Robinia
pseudoacacia), Berg-Ahorn (Acer pseudoplatanus), Zwetschge (Prunus domestica).
Sträucher: Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Hunds-Rose (Rosa canina), Schlehe (Prunus spinosa),
Hasel (Corylus avellana), Liguster (Ligustrum vulgare), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea), Späte
Traubenkirsche (Prunus serotina), Falscher Jasmin (Philadelphus coronarius), Vogel-Kirsche (Prunus
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
7
avium), Walnuss (Juglans regia), Efeu (Hedera helix), Hopfen (Humulus lupulus), Pfaffenhütchen (Euo-
nymus europaeus), Kultur-Birne (Pyrus communis).
Das Feldgehölz ist erhaltenswert.
Im Feldgehölz befinden sich insgesamt 8 Bäume, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind.
Artenarme Ruderalflur (09.123)
Teilfläche 10: Nördlich des Demenzgartens befindet sich eine Ruderalfläche mit einer nur lückig aus-
gebildeten Vegetationsdecke. Stärker ausgebreitet haben sich Rucola (Eruca sativa) und Vogel-Knö-
terich (Persicaria amphibia).
Weitere Arten sind: Schafgarbe (Achillea millefolium), Weißer Gänsefuß (Chenopodium album), Krie-
chendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Beifuß (Artemisia vulgaris), Kanadisches Berufskraut
(Conyza canadensis), Jakobs-Greiskraut (Senecio jacobaea), Reiherschnabel (Erodium cicutarium),
Bauernsenf (Teesdalia nudicaulis), Schmalblättriges Greiskraut (Senecio inaequidens), Kleiner Pippau
(Crepis capillaris) und Sauer-Ampfer (Rumex acetosa).
Teilfläche 20: Oberhalb der Rampe zum Keller des Seniorenheimes befindet sich ein verwilderter Be-
reich mit einzelnen, nicht heimischen Sträuchern und einer krautigen Ruderalvegetation.
Folgende Arten wurden erfasst:
Sträucher: Robinie (Robinia pseudoacacia), Zierquitte (Chaenomeles japonica), Liguster (Ligustrum
vulgare).
Krautige Pflanzen: Borstenhirse (Setaria pumila), Efeu (Hedera helix), Weißer Gänsefuß (Chenopodium
album), Reiherschnabel (Erodium cicutarium), Vogel-Knöterich (Persicaria aviculare), Spitz-Wegerich
(Plantago lanceolata), Kanadische Goldrute (Solidago canadensis), Schafgarbe (Achillea millefolium).
Teilfläche 29: Auf einer nord-exponierten Böschung südlich des Gebäudes haben sich Brombeeren
(Rubus fruticosus agg.) ausgebreitet. Durch Sukzession sind auch einige junge Sträucher wie Spitz-
Ahorn (Acer platanoides), Roter Hartriegel (Cornus sanguinea) und Sal-Weide (Salix caprea) aufge-
kommen.
Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche (Ortbeton, Asphalt) (10.510)
Teilfläche 28: Im Nordosten führt eine betonierte Rampe in den Keller des Gebäudes.
Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster (10.520)
Teilfläche 2: Die Zufahrt zum Seniorenheim ist mit Betonsteinen befestigt.
Teilfläche 8: Auch einige Bereiche der Fußwege in der Parkanlage und die Terrasse sind gepflastert.
Teilfläche 32: Eine Laube mit Pergola im südwestlichen Teil der Außenanlage ist mit Beton-Mosaik-
Pflastersteinen befestigt worden. An der Pergola ist die Pfeifenwinde (Aristolochia macrophylla) ge-
setzt worden.
Schotterflächen (10.530)
Teilfläche 9: Die Fußwege in der Außenanlage des Seniorenheimes sind größtenteils als Kieswege an-
gelegt worden.
Teilfläche 25: An den Pkw- und Fahrradabstellplätzen im Eingangsbereich des Seniorenheimes befin-
den sich Sandflächen fast ohne Vegetation.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
8
Teilfläche 34: Entlang des Gebäudes sind als Spritzschutzstreifen Kiesflächen angelegt worden.
Befestigte und begrünte Fläche, Rasengittersteine (10.540)
Teilfläche 7: Im südöstlichen Teil der Außenanlage des Seniorenheimes ist eine breite Fahrbahn mit Ra-
sengittersteinen neu angelegt worden. Die Zwischenräume der Rasengittersteine waren zum Zeit-
punkt der Bestandsaufnahme noch ohne Bewuchs.
Teilfläche 24: Der Parkplatz im Eingangsbereich des Seniorenheimes ist mit Rasengittersteinen befes-
tigt. In den offenen Bereichen der Rasengittersteine wächst vor allem das Liegende Mastkraut
(Sagina procumbens).
Dachfläche nicht begrünt (10.710)
Teilfläche 1: Der Y-förmige Gebäudekomplex der Seniorenresidenz „Fiedlersee“ besitzt Flachdächer,
die teilweise nicht begrünt sind.
Teilfläche 11: Nördlich des Eingangsbereiches ist ein größerer Wohncontainer abgestellt worden.
Dachfläche extensiv begrünt (10.720)
Teilfläche 35: Einige Bereiche der Flachdächer der Seniorenresidenz „Fiedlersee“ sind extensiv be-
grünt.
Arten- und strukturarme Grünanlage (11.221)
Teilfläche 16: Der Demenzgarten des Seniorenheimes ist mit Splitt-Wegen, einem zentralen Platz, Sitz-
bänken, Hochbeeten, Staudenpflanzungen, kleinen Ziersträuchern, jungen Bäumen und einer Rasen-
fläche angelegt worden. Der Demenzgarten wird von einer niedrigen Hainbuchen-Hecke (Carpinus
betulus) umgeben.
Extensivrasen (11.225)
Teilfläche 12: Der größte Teil der Außenanlage des Seniorenheimes besteht aus einem stark ruderali-
sierten Rasen mit zahlreichen Wildkräutern.
Folgende Arten wurden erfasst: Rot-Schwingel (Festuca rubra), Salbei (Salvia pratensis), Echtes Lab-
kraut (Galium verum), Sauer-Ampfer (Rumex acetosa), Brombeere (Rubus fruticosus agg.), Schaf-
garbe (Achillea millefolium), Kriechendes Fingerkraut (Potentilla reptans), Rucola (Eruca sativa), Bors-
tenhirse (Setaria pumila), Reiherschnabel (Erodium cicutarium), Jakobs-Greiskraut (Senecio ja-
cobaea), Spitz-Wegerich (Plantago lanceolata), Weidelgras (Lolium perenne), Weißer Gänsefuß
(Chenopodium album), Vogel-Knöterich (Persicaria amphibia), Wiesen-Flockenblume (Centaurea
jacea).
Biotope außerhalb des Plangebietes
Nördlich des Seniorenzentrums liegt ein Kindergarten „Pippi Langstrumpf“ mit angrenzenden ge-
schotterten Stellplätzen (Teilfläche B) und Gebüschpflanzungen (Teilfläche A). Zwischen dem Kinder-
garten und der ebenfalls geschotterten Straße „Im Fiedlersee“ befindet sich eine nicht genutzte Flä-
che, auf der sich eine arten- und blütenreiche Ruderalvegetation ausgebildet hat (Teilfläche C). Nord-
östlich des Seniorenresidenz liegt eine öffentliche Grünanlage mit abgrenzenden heimischen Gebü-
schen (Teilfläche D), einer mit Rindenmulch als Fallschutz abgedeckten Spielanlage (Teilfläche E) und
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
9
Rasenflächen (Teilfläche F). Bemerkenswert ist der ältere, jedoch größtenteils nicht heimische Baum-
bestand in der Grünanlage (B25-B28). Die Bäume besitzen Stammdurchmesser von 40-100 cm.
Südlich des Seniorenzentrums befindet sich eine größere Ackerbrache, die regelmäßig von Spazier-
gängern genutzt wird (Teilfläche H) und eine kleinere artenarme Ruderalflur (Teilfläche I).
Westlich des Seniorenheimes verläuft ein öffentlicher Fußweg mit angrenzenden Gehölzen: eine Robi-
nien-Gruppe (Robinia pseudoacacia) (Teilfläche J), eine Hainbuchen-Gruppe (Carpinus betulus) (Teil-
fläche K), nicht heimischen Gebüschen (Teilfläche L) und zwei Blumen-Eschen (Fraxinus ornus) mit
Stammdurchmesser von 20-50 cm.
2.4 Zusammenfassung und Bewertung
Das Seniorenzentrum „Im Fiedlersee“ besitzt eine größere Außenanlage, die zumindest im hinteren
Bereich als Parkfläche mit Fußwegen gestaltet ist. Die Parkanlage wird von mittelalten Bäumen, die
größtenteils nach der Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt sind, reichlich strukturiert.
In der Parkanlage ist ein Teilbereich als Demenzgarten mit Splitt-Wegen, einem zentralen Platz, Sitz-
bänken, Hochbeeten, Staudenpflanzungen, kleinen Ziersträuchern, jungen Bäumen und einer Rasen-
fläche neu angelegt worden. Die Fußwege in der Parkanlage sind größtenteils mit Kies bedeckt. Eine
größere Fläche ist vor kurzem neu mit Rasengittersteinen befestigt worden.
Die Außenanlage ist von ausgedehnten Feldgehölzen umgeben. Die ursprünglichen angepflanzten
Gehölzbestände haben sich aufgrund unterlassener Pflege zu dichten Feldgehölzen mit größtenteils
einheimischen Gehölzen entwickelt und am östlichen und südlichen Rand ausgebreitet. Auch in den
Feldgehölzen stehen mehrere Bäume, die nach der Baumschutzsatzung geschützt sind. Die beiden
Feldgehölze grenzen das Grundstück des Seniorenzentrums gut von der umgebenden Landschaft ab.
Somit frieden sie die Außenanlage gut ein und erhöhen somit das Sicherheitsgefühl der Bewohner. Die
Feldgehölze sollten bei der Umgestaltung möglichst vollständig erhalten bleiben.
Insgesamt stehen in der Parkanlage und der angrenzenden Gehölzpflanzung 45 Bäume, die nach der
Baumschutzsatzung der Stadt Darmstadt geschützt sind.
Im Eingangsbereich der Seniorenresidenz befinden sich die Zufahrt, ein Parkplatz und kleinflächige
Anpflanzungen.
3 Grünordnung und Freianlagenplanung
Während der nördliche und östliche Grundstücksbereich nicht von den baulichen Veränderungen be-
troffen ist und dadurch in seinen bestehenden Freianlagenstrukturen unverändert erhalten bleiben
kann, wird im Süden und Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Au-
ßenanlagen erforderlich. Um eine qualifizierte Aussage zur Außengestaltung des Neubaubereichs zu
erhalten, wurde das Landschaftsarchitekturbüro Andreas Koppelmann, Alsheim, mit der Freiflächen-
planung beauftragt.
Das Gestaltungskonzept für die Freianlagen verfolgt das Ziel, für die geplante bauliche Erweiterung
einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster Linie, einen Teil des vorhandenen
Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs
zu erhalten und diesen im Anschluss an die Baumaßnahmen zu erweitern.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
10
Auswirkungen des Baustelleneingriffs
Eine qualifizierte Betrachtung war auch deshalb notwendig, weil mit dem mit der Realisierung der
Baumaßnahme verbundenen Baustelleneingriff ein Verlust an Feldgehölzen und geschütztem Baum-
bestand einhergehen wird.
Die folgende Grafik zeigt die Überlagerung der bestehenden Gehölzstrukturen mit den geplanten
Baukörpern und dem zu erwartenden Baustelleneingriff.
Gegenüber einer ersten Version des Baustelleneingriffs stellt die hier gezeigte Darstellung bereits eine
Optimierung der Baustelleneinwirkung dar. Sie konnte erreicht werden durch eine Verkleinerung der
Tiefgarage, die aufgrund der reduzierten Anzahl der nachzuweisenden Stellplätze möglich war, eine
Reduzierung der Baustelleneinrichtungsflächen, die Anordnung der Kranaufstellplätze sowie durch
den Verzicht auf abgeböschte Baugruben zugunsten von senkrechten Verbaukonstruktionen.
Auf diese Weise bleiben ein Anteil der Feldgehölze im Südwesten des Neuplanungsbereichs, eine
Gruppe von drei Einzelbäumen auf der Fläche zwischen der Südostfassade des Hauses 1 und der
Nordwestfassade des Hauses 2 sowie drei Einzelbäume östlich von Haus 1 im Bestand erhalten.
Außer dem überwiegenden Teil der innerhalb des Neuplanungsbereichs liegenden Feldgehölze sowie
einzelnen Gebüschen und Hecken entfallen 31 der 37 im Neuplanungsbereich als Einzelbäume, Baum-
gruppen oder als Teil der Feldgehölze erfassten Bäume. Alle 31 Bäume fallen unter die Baumschutz-
satzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt.
Überlagerung Bestand und Neuplanung mit Baustelleneingriff
© Stadt.Quartier, basierend auf: Planzeichnung Bestandsaufnahme der Biotoptypen sowie Entwurf Bielak Architekten,
April 2024 (ohne Maßstab) [Original im Anhang]
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
11
Lageplan Planungskonzept Freianlagen
© Freier Landschaftsarchitekt Andreas Koppelmann, basierend auf: Entwurf Bielak Architekten, April 2024 (ohne Maßstab)
[Original im Anhang]
4 Naturschutzrechtliche Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
Die Eingriffs- / Ausgleichs-Bilanzierung umfasst den gesamten Geltungsbereich des Bebauungsplans,
gliedert sich zur besseren Übersicht allerdings in den nordöstlichen Teilbereich, der durch die Planung
nicht berührt wird (Bestandsgebiet) und den südwestlichen Eingriffsbereich (Neuplanung).
Die Bilanzierung erfolgt anhand der aktuellen Kompensationsverordnung des Landes Hessen und ba-
siert auf der Gegenüberstellung der Bestandsaufnahme der Biotoptypen und der Freianlagenplanung.
Für die Planungssituation wurden die Flächenangaben aus dem Planungskonzept übernommen.
Zusammenfassung der Ergebnisse
Im Bestand werden für den gesamten Geltungsbereich 371.274 Wertpunkte bilanziert. Dazu tragen ins-
besondere die Feldgehölze am Rand sowie die Einzelbäume innerhalb des Geltungsbereiches bei. Bei
der Bilanzierung des Planungszustandes ergeben sich 297.485 Wertpunkte. Damit entsteht nach der
vorliegenden Ermittlung eine Kompensationsbedarf von 73.789 Wertpunkten. Im weiteren Bebauungs-
planverfahren ist zu klären, welche Möglichkeiten zur Deckung des Bedarfs in Betracht gezogen wer-
den. Eine Erweiterung des Geltungsbereichs für Kompensationsmaßnahmen ist vorerst nicht vorgese-
hen. Die notwendigen Kompensationsmaßnahmen sind noch final abzustimmen.
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
12
Bilanz (Geltungsbereich) Wertpunkte
Bestand (Ist-Zustand) 371.274
Planung 297.485
Differenz -73.789
Eine Detailaufstellung der einzelnen für die Bewertung herangezogenen Flächen kann den nachfol-
genden zwei Tabellen entnommen werden.
Detailbetrachtung Bilanz Bestand (Ist-Zustand)
Typ-
Nr.
Bezeichnung WP/m² Fläche Über-
schirmung
WP
Bestandsgebiet
10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 1.207 m² 3.621
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 809 m² 2.427
04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 50 935 m² 46.750
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen
Standorten 39 226 m² 8.814
10.540 Befestigte und begrünte Flächen 7 764 m² 5.348
10.530
Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird
6 870 m² 5.220
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 25 998 m² 24.950
11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 23 779 m² 17.917
04.210 Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht,
Obstbäume 34 48 m² 1.632
04.220 Baumgruppe / Baumreihe nicht heimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 23 70 m² 1.610
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, arten-
und strukturarme Hausgärten 14 945 m² 13.230
02.500
Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht
heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neuanlage
im Innenbereich)
20 46 m² 920
10.510
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt),
Müll-Deponie in Betrieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte
Keller, Fundamente etc.
3 355 m² 1.065
10.720 Dachfläche extensiv begrünt; begrünte Fundamente 19 1.095 m² 20.805
04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 34 313 m² 10.642
Zwischensumme: Bestandsgebiet 9.029 m² 431 m² 164.951
Eingriffsbereich / Neuplanung
04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 50 1.708 m² 85.400
04.220 Baumgruppe / Baumreihe nicht heimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 23 99 m² 2.277
10.540 Befestigte und begrünte Flächen 7 94 m² 658
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 72 m² 216
10.530
Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte
Flächen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird
6 195 m² 1.170
11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 23 2.991 m² 68.793
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen
Standorten 39 229 m² 8.931
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
13
Typ-
Nr.
Bezeichnung WP/m² Fläche Über-
schirmung
WP
04.210 Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht,
Obstbäume 34 276 m² 9.384
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 25 351 m² 8.775
02.500
Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht
heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neuanlage
im Innenbereich)
20 64 m² 1.280
04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 34 314 m² 10.676
04.120 Einzelbaum nicht heimisch, nicht standortgerecht, Exot 23 381 m² 8.763
Zwischensumme: Eingriffsbereich / Neuplanung 5.704 m² 1.070 m² 206.323
Summe Geltungsbereich: 14.733 m² 1.501 m² 371.274
Detailbetrachtung Bilanz Planung
Typ-Nr. Bezeichnung WP/m² Fläche
Über-
schir-
mung
WP
Bestandsgebiet
10.710 Dachfläche nicht begrünt 3 1.207 m² 3.621
10.520 Nahezu versiegelte Flächen, Pflaster 3 809 m² 2.427
04.600 Feldgehölz (Baumhecke), großflächig 50 935 m² 46.750
02.200 Gebüsche, Hecken, Säume heimischer Arten auf frischen
Standorten 39 226 m² 8.814
10.540 Befestigte und begrünte Flächen 7 764 m² 5.348
10.530
Schotter-, Kies- u. Sandflächen, -wege, -plätze oder andere
wasserdurchlässige Flächenbefestigung sowie versiegelte Flä-
chen, deren Wasserabfluss gezielt versickert wird
6 870 m² 5.220
09.123 Artenarme oder nitrophytische Ruderalvegetation 25 998 m² 24.950
11.225 Extensivrasen, Wiesen im besiedelten Bereich 23 779 m² 17.917
04.210 Baumgruppe / Baumreihe einheimisch, standortgerecht,
Obstbäume 34 48 m² 1.632
04.220 Baumgruppe / Baumreihe nicht heimisch, nicht standortge-
recht, Exoten 23 70 m² 1.610
11.221 Gärtnerisch gepflegte Anlagen im besiedelten Bereich, arten-
und strukturarme Hausgärten 14 945 m² 13.230
02.500
Standortfremde Hecken-/Gebüsche (standortfremde, nicht
heimische oder nicht gebietseigene Gehölze sowie Neuanlage
im Innenbereich)
20 46 m² 920
10.510
Sehr stark oder völlig versiegelte Flächen (Ortbeton, Asphalt),
Müll-Deponie in Betrieb oder nicht abgedeckt, unbegrünte
Keller, Fundamente etc.
3 355 m² 1.065
10.720 Dachfläche extensiv begrünt; begrünte Fundamente 19 1.095 m² 20.805
04.110 Einzelbaum einheimisch, standortgerecht, Obstbaum 34 313 m² 10.642
Zwischensumme: Bestandsgebiet 9.029 m² 431 m² 164.951
Eingriffsbereich / Neuplanung
04.110 Baum, Planung
davon 5 St. Kleinkronig, 4 St. Mittelkronig 34 27 m² 918
04.110 Baum, Planung
davon 15 st. Säulenförmig 34 75 m² 2.550
Bebauungsplan A45 „Seniorenwohnen Im Fiedlersee“ Biotope und Eingriffs- /Ausgleichsbilanz
14
Typ-Nr. Bezeichnung WP/m² Fläche
Über-
schir-
mung
WP
04.120 Baum, Erhalt (B14-B17, B23) 23 160 m² 3.680
04.110 Baum, Erhalt (B18, B19) 34 88 m² 2.992
02.400 Geschnittene Hecke, Höhe ca. 1,5 - 1,75 m 27 79 m² 2.133
04.600 Feldgehölz, Bestand Erhalt 50 586 m² 29.300
04.600 Feldgehölze, Neupflanzung 50 341 m² 17.050
09.153 Gehölz-/Staudensaum, Neupflanzung 25 273 m² 6.825
02.500 dichte Zierpflanzung (Gehölze, Stauden) 20 259 m² 5.180
02.500 Lockere Zierpflanzung (Gehölze, Stauden) 20 322 m² 6.440
11.223 Rasenflächen 20 1.261 m² 25.220
10.540 Rasenfugenpflaster 7 545 m² 3.815
10.710 Gebäude (Dachfläche nicht begrünt) 3 204 m² 612
10.720 Dachfläche extensiv begrünt 19 1.074 m² 20.406
10.520 Terrassenflächen, Betonpflaster 3 149 m² 441
10.520 Wege, Zugänge etc. Betonpflaster 3 603 m² 1.812
10.730 Mauern, Hochbeete über TG-Decke 3 8 m² 24
10.743 Neuanlage von Fassadenbegrünung 13 241 m² 3.133
Zwischensumme: Eingriffsbereich / Neuplanung 5.704 m² 591 m² 132.534
Gesamtsumme Geltungsbereich:
14.733 m² 1.022 m² 297.485
Anhang
• Bestandsaufnahme der Biotoptypen und Nutzungen
• Überlagerung Bestand und Neuplanung inkl. Grünstrukturen
• Planungskonzept Freianlagen - Flächenermittlung
06. Mai 2024
Stadt.Quartier . Mosbacher Straße 20 . D-65187 Wiesbaden
Dipl.-Ing. Olaf Bäumer
M. Eng. Adrien Besnard
B. Sc. Paula Hieronymi
4341A
46444240
44
48
46
42B
Im Fiedlersee2658
2302
2313
2314
2375
2378
1623717237182372023721 23724
25750
31822
25731257322573325739
25748
25749
B9
B2B1
B5B3B4B6
B7B8
B10
B12B13B14B15
B16B17B18B19
B20B21B22B23
B25B26B27B28B29B30
A02.500B10.530L02.500
K04.210L02.500
J04.220
2810.5102602.500
1704.6001704.6001704.6001704.6003210.5203302.200
2909.1231802.2003410.530
2510.5302410.5402702.500
910.530
210.520
210.520
210.520
1211.225910.530
2104.2102204.2202204.220
2302.200
2302.2002302.200210.520
210.520110.710
I09.123H11.193H11.193
1302.200
304.600
304.600
304.600
C09.1241110.710502.200D02.200B10.530E10.530F11.225G02.200210.520
602.200B10.530710.5401009.1231009.1231009.123
910.530
1404.210810.520
810.520
1504.2201611.2211611.2211611.2211211.225
1211.225
910.530910.530
910.530
910.530404.2201211.2251211.225
1211.225
1211.225
3410.530
3410.530
1611.221
710.540710.540810.5203002.500
210.520910.530
B242410.5402410.5402410.540
Laube
Wasserrinne, AchseBrückeHochbeetHoch-beet
Hochbeet
Brunnen
Stützmauer
Stützmauer
Stützmauer
Stützmauer
Rampe
Spielplatz'Im Fiedlersee'
DRK Seniorenzentrum'Fiedlersee'3510.720
3510.7203510.720
B113102.200
2009.123
1904.210
1904.210
DA01 Darmstadt (Im Fiedlersee) Bestand 2023-07-26.dwg/.pdf
STAND:PHASE:PROJEKT-NR.:AUFTRAGNEHMER:MASSSTAB:GEZEICHNET:BEARBEITET:AUFTRAGGEBER:1 : 500Guido DanstedtDipl.-Ing. Arno Dormels2020-02-04EntwurfDA01
PROJEKT:PLANINHALT:Stadt DarmstadtWeiterentwicklung Seniorenwohnen FiedlerseeBestand
Hemsö GmbH
Einzelbaum, nicht heimisch, nicht standortgerecht04.120
Ruderalflur und krautiger Saum09.000Vegetationsarme und kahle Fläche10.000Sehr stark oder völlig versiegelte Fläche10.510
Garten11.200
Nahezu versiegelte Fläche, Pflaster10.520
Gebäude
Tabelle der BiotoptypenStandard-NutzungstypenTyp-Nr.Gebüsch, Hecke, Gehölzsaum02.000Gebüsch, Hecke heimischer Arten auf frischem Standort02.200
Einzelbaum, Baumreihe04.000Einzelbaum, einheimisch, standortgerecht04.110Standortfremde Gebüsche02.500
Grenze des räumlichen Geltungsbereichs
Einzelbaum, geschützt gemäß Baumschutzsatzung DarmstadtB#
10.530
Strukturarme Grünanlage11.221
Extensivrasen11.225
FlächennummerBiotoptyp-Code
#xx.xxxKartierschlüssel: Hessisches Ministerium für Umwelt, ländlichen Raum und Verbraucher-schutz: Verordnung über die Durchführung von Kompensationsmaßnahmen, das Führenvon Ökokonten, deren Handelbarkeit und die Festsetzung von Ersatzzahlungen(Kompensationsverordnung - KV), vom 26.10.2018 (BVBl. S. 652).
Baumnummer (siehe Baumliste)
B#
Baumreihe, Baumgruppe, nicht heimisch, nicht standortgerecht04.220Baumreihe, Baumgruppe, Allee, einheimisch, standortgerecht04.210
Artenarme Ruderalvegetation09.123
Dachfläche, nicht begrünt10.710
Schotterfläche, Schotterplatz, Sandfläche
[560 x 396 mm]
Feldgehölz -erhaltenswert-04.600
Arten- und blütenreiche Ruderalvegetation09.124
Wasserdurchlässige FlächenbefestigungBefestigte und begrünte Fläche, Rasengittersteine10.540Acker11.100Ackerbrache mehr als ein Jahr nicht bewirtschaftet11.193
EinzelbaumB#
Dachfläche, extensiv begrünt10.720
Stadt.QuartierDipl.-Ing. Olaf BäumerMosbacher Straße 20D-65187 Wiesbaden
4341 41A
444240
4
39
44
48
46
42B
363432
Im Fiedlersee
32039
2658
31817
2302
2313
2314
2322
2375
2378
1723718 2372023721 23724
25750
31822
25731257322573325739
2574625748
25749
KRBE
BEKR
HAUS 1
HAUS 2HAUS 3
BETAGESPFLEGE
BEBAUUNGSPLAN A45 "SENIORENWOHNEN IM FIEDLERSEE"
2024-04-16
DARMSTADT . HEMSÖ GERMANY INVEST 10 GMBHÜBERLAGERUNG BESTAND UND NEUPLANUNG INKL. GRÜNSTRUKTUREN . M 1:1000
Legende:Erhalt von Gehölzen / BäumenRoden von Gehölzen / BäumenGebäude NeubauUmgrenzung Tiefgarage
WegeBaustelleneinrichtungsflächeKranaufstellplatz
Verbau BaugrubeGeltungsbereich B-Plan
BEKREingriffsbereich Bauarbeiten
2024/0142
7083 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
28.05.2024
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2024/0142
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-001-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: Vorhabenbezogener Bebauungsplan A 45 - Seniorenwohnen Im Fiedlersee -
(Beschluss zur frühzeitigen Beteiligung)
Vorlage vom: 06.05.2024
Beschlussvorschlag :
1. Dem Vorhaben- und Erschließungsplan zum vorhabenbezogenen Bebauungsplan A 45 –
Seniorenwohnen Im Fiedlersee – (Anlage 1, Planzeichnung wird zu Präsenzsitzungen
ausgelegt / aufgehängt ), den Allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung (Anlage 2) sowie
der Bestandsbeschreibung der Biotope und dem Vorentwurf der Eingriffs - Ausgleichsbilanz
(Anlage 3) werden zugestimmt. Sie sind der frühzeitigen Unterrichtung der Öffentlichkeit
gemäß § 3 Abs. 1 BauGB sowie der frühzeitigen Unterrichtung der Behörden und sonstigen
Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB zu Grunde zu legen .
2. Die frühzeitige Unterrichtung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 BauGB erfolgt durch
Einstellung der unter Punkt 1 genannten Unterlagen (Anlagen 1-3) in das Internet für die
Dauer eines Monats, mit der Möglichkeit zur Einsichtnahme, Äußerung und Erörterung sowie
zeitgleich durch Auslegung dieser Unterlagen im Stadtplanungsamt. Die frühzeitige
- 2 -
Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem. § 4 Abs. 1
BauGB erfolgt parallel hierzu.
Anlagen: Anlage 1 Vorhaben - und Erschließungsplan
Anlage 2 Allgemeine Ziele und Zwecke der Planung
Anlage 3 Bestandsbeschreibung der Biotope und Eingriff -Ausgleichbilanz
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Zusätzlich für alle Vorlagen aus dem Bereich des Hochbaus anzugeben:
Klimarelevanz des Vorhabens:
Auswirkungen auf Stadtklima: ja nein
Auswirkungen auf THG -Emissionen: gering1) mittel/groß 2)
Beteiligung Amt f. Klimaschutz & Klimaanpassung: ja nein
Zusätzlich bei Beschlüssen zur Baufreigabe:
Wurden Optimierungspotentiale ausgeschöpft? ja nein
Falls nein, Kompensationsmaßnahmen festgelegt? ja nein
1) bis 10 Tonnen Kohlendioxid-Äquivalente (CO2e) pro Jahr, 2) über 10 Tonnen CO2e pro Jahr.
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2024/0142 vom 06.05.2024:
Das Plangebiet des sich in Aufstellung befindenden vorhabenbezogenen Bebauungsplans
A 45 liegt im Norden der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Stadtteil Arheilgen, am Ende der
Straße Im Fiedlersee. Im Westen grenzt das Plangebiet an eine viergeschossige
Wohnbebauung an, im Norden schließen sich eine Kita un d die Stadtteilschule Arheilgen an;
im Osten und Süden liegen öffentliche und private Grün - und Freiflächen.
Aufgrund des Bedarfs und der steigenden Nachfrage nach Wohnlösungen für Seniorinnen und
Senioren plant der Vorhabenträger Hemsö Germany Invest 10 GmbH auf dem ca. 1,5 ha
großen Vorhabengrundstück, Gemarkung Arheilgen, Flur 18, Flurstück Nr. 232/2, zu dem
bereits bestehenden Seniorenzentrum Fiedlersee, die Errichtung von drei weiteren Gebäuden
für Service Wohnen, ein Gebäude für eine Tagespflege sowie eine Tiefgarage. Hierfür hat der
Vorhabenträger einen Vorhaben- und Erschließungsplan erarbeitet (s. Anlage 1). Die geplante
Gebäudestruktur gliedert sich in die vier Einzelbaukörper auf, die sich in einer lockeren
Anordnung südlich um das Y-förmige, bestehende Hauptgebäude des Seniorenzentrums
gruppieren. Die geplante zweigeschossige Tagespflege und die dreigeschossigen Gebäude für
Service Wohnen treten gegenüber dem dominanten Solitär des 3 bis 4-geschossigen
Seniorenzentrums zurück, welches durch die Planung in seiner Form und Funktion unverändert
bleibt.
Während der nördliche und östliche Geltungsbereich des vorhabenbezogenen
Bebauungsplanes nicht von den baulichen Veränderungen betroffen ist und dadurch in seinen
bestehenden Freiflächenanlagen unverändert erhalten bleiben kann, wird im Süden und
Westen, bedingt durch den baulichen Eingriff, eine Neugestaltung der Freiflächenanlagen
erforderlich. Das Gestaltungskonzept für die Freiflächenanlagen verfolgt das Ziel, für die
geplante bauliche Erweiterung einen parkähnlichen Rahmen zu schaffen. Dabei gilt es in erster
Linie, einen Teil des vorhandenen Baumbestands und des pflanzlichen Rahmens aus
Feldgehölzen mit integriertem Jungbaumaufwuchs zu erhalten und diesen im Anschluss an die
Baumaßnahmen zu erweitern.
Entsprechende Festsetzungen zur Nutzung der Grundstücksflächen (inklusive Grünflächen),
Nutzung von erneuerbaren Energien und Maßnahmen für den Klimaschutz, sollen im
vorhabenbezogenen Bebauungsplan getroffen werden, der im weiteren Verlauf des Verfahrens
noch erarbeitet wird. Ein Energiekonzept wird im weiteren Bebauungsplanverfahren ebenfalls
erstellt.
Zu 1:
Grundlage und Bestandteil des vorhabenbezogenen Bebauungsplans ist gemäß § 12 Abs. 1
BauGB ein mit der Gemeinde abgestimmter Vorhaben- und Erschließungsplan (VEP).
Der vorliegende VEP (Anlage 1), Stand Mai 2024, stellt das Vorhaben und die Erschließung
zeichnerisch dar. In den „Allgemeinen Zielen und Zwecken“ (Anlage 2) wird die planerische
Intention des Vorhabens des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 näher erläutert. Im
bisherigen Bebauungsplanverfahren wurden sowohl erste Bestandsaufnahmen bzgl. der
Biotopstrukturen als auch erste Bewertungen des zu erwartenden Eingriffs durch die
Baumaßnahme und deren Ausgleichsmöglichkeiten durchgeführt (Anlage 3). Das in Anlage 3
aufgeführte Dokument dient ebenso als erste Vorstufe eines Umweltberichtes, der bis zur
Offenlage des vorhabenbezogenen Bebauungsplans A 45 erarbeitet wird.
- 4 -
Zu 2:
Nach dem Beschluss des Magistrats zu dieser Vorlage erfolgt die frühzeitige
Öffentlichkeitsbeteiligung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und die frühzeitige Unterrichtung der
Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 BauGB.
Dazu erfolgt eine Einstellung der genannten Unterlage n in das Internet für die Dauer eines
Monats mit der Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung sowie parallel eine öffentliche
Auslegung der o.g. Unterlage n im Stadtplanungsamt mit gleichzeitiger Gelegenheit zur
Äußerung und Erörterung. Diese Form der frühzeitigen Öffentli chkeitsbeteiligung wird
ortsüblich bekannt gemacht.
Die frühzeitige Unterrichtung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gem.
§ 4 Abs. 1 BauGB erfolgt digital per E-Mail parallel zur Öffentlichkeitsbeteiligung.
Dezernat III:
Michael Kolmer
Stadtrat
Beratungsverlauf (2)
Orte (4)
- Friedrich-Ebert-Straße 2
- Kornweg
- Im Fiedlersee 43
- Im Hilsbruch
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2024/0142
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.05.2024
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00