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AN/0716/2026

Awareness-Konzept

Gem. Antrag nach § 3 (Rat) 28.04.2026

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Nächste Beratung: Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern, Sitzung am 11.05.2026, TOP 2.2

Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

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Gem. Antrag nach § 3 (Rat)

4770 Zeichen

Fraktion BÜNDNIS 90/DIE GRÜNEN im Kölner Rat 
SPD-Fraktion im Rat der Stadt Köln 
Fraktion Die LINKE im Rat der Stadt Köln 
 
 
An die Vorsitzende  
des Ausschusses für die Gleichstellung von Frauen und Männern 
Frau Jasna Ibrić 
 
An den Oberbürgermeister 
Torsten Burmester 
 
 
 
 
Eingang beim Amt des Oberbürgermeisters: 28.04.2026 
 
AN/0716/2026 
 
Antrag gem. § 3 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern 11.05.2026 
 
Awareness-Konzept 
Sehr geehrte Frau Ibrić, 
sehr geehrter Herr Oberbürgermeister, 
 
die Antragstellenden bitten Sie folgenden Antrag auf die Tagesordnung des Ausschusses für 
die Gleichstellung von Frauen und Männern am 11.05.2026 aufzunehmen: 
 
 
 
Beschluss: 
Der Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern beschließt: 
 
1. Die Verwaltung entwickelt ein Awareness -Konzept für kommerzielle und nicht -kom-
merzielle Veranstaltungen im öffentlichen Raum mit angemessenen Schutzmaßnah-
men für alle Menschen – insbesondere für Frauen, Mädchen, genderqueere Men-
schen, Menschen mit einer Behinderung sowie Personen mit Rassismus- und anderen 
Diskriminierungserfahrungen. Das Konzept soll veranstaltungsspezifische Maßnah-
men sowie Mindestanforderungen enthalten, die künftig als verbindliche Genehmi-
gungsvoraussetzung aufgenommen werden.  
 
2. Das Konzept umfasst auch präventive Maßnahmen zur Ansprache potenzieller Tä-
ter*innen und Mitwisser*innen, um z. B. Übergriffe und Diskriminierung bereits im Vor-
feld zu verhindern. Das Konzept berücksichtigt außerdem alle Beteiligten – sowohl Be-
sucher*innen der Veranstaltung als auch sämtliches Personal.   
 
3. Im Rahmen der Konzeptentwicklung prüft die Verwaltung, inwiefern Schulungen für 
eingesetzte private Sicherheits- und Ordnungskräfte im Umgang mit vulnerablen Grup-
pen sinnvoll und umsetzbar sind. 
 
4. Für die Entwicklung des Konzepts stehen der Verwaltung 15.000 Euro (Produktgruppe

- 2 - 
 
0111 - Sonstige Innere Verwaltung - im Haushaltsplan 2025/2026) zur Verfügung, um 
externe Expertise im Bereich Awareness einzubinden. Im Entwicklungsprozess sollen 
außerdem relevante Verbände und Veranstalter*innen partizipativ eingebunden wer-
den. 
 
Die Verwaltung wird gebeten, das Konzept bis Ende 2027 unter Federführung des Amtes für 
Gleichstellung von Frauen und Männern zu entwickeln – in enger Zusammenarbeit mit rele-
vanten Dienststellen, der Zivilgesellschaft, der Polizei sowie einschlägigen Expert*innen. Das 
fertige Konzept wird dem Rat zur Beschlussfassung und dem Ausschuss für Gleichstellung 
von Frauen und Männern, dem Ausschuss für Chancengerechtigkeit und Integration sowie 
dem Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen/Vergabe/Internationales zur Kennt-
nis vorgelegt. 
 
 
Begründung: 
Veranstaltungen im öffentlichen Raum sind Orte des gesellschaftlichen Zusammenkommens 
und der Vielfalt. Gleichzeitig kommt es immer wieder zu diskriminierendem, antisemitischem 
oder übergriffigem Verhalten – insbesondere gegenüber FLINTA*, queeren Menschen und 
anderen vulnerablen Gruppen. Mit diesem Antrag beauftragt der Ausschuss die Verwaltung, 
verbindliche Richtlinien zu entwickeln, auf deren Grundlage Veranstalter*innen ein eigenes 
Awareness-Konzept für ihre Veranstaltung aufstellen müssen. So entsteht kein Einheitskon-
zept, sondern ein flexibler, veranstaltungsspezifischer Rahmen mit klaren Mindestanforde-
rungen. Das Konzept berücksichtigt insbesondere auch die Mehrsprachigkeit von Informati-
onsmaterialien und Hinweisen, um alle Beteiligten barrierefrei zu erreichen. Rechtlich sind 
öffentliche Stellen durch das Allgemeine Gleichbehandlungsgesetz (AGG) und das Grundge-
setz zum aktiven Schutz vor Diskriminierung verpflichtet – verbindliche Awareness-Anforde-
rungen bei der Veranstaltungsvergabe sind ein konkretes Instrument, dieser Verpflichtung 
nachzukommen. Gleichzeitig sind einmalige Maßnahmen nicht ausreichend: Verbindliche 
Richtlinien verankern Awareness strukturell im Veranstaltungswesen – nachhaltig und unab-
hängig von Einzelpersonen oder politischen Konjunkturen. Sie sind damit keine Zusatzleis-
tung, sondern gelebte Gleichstellungspolitik – sie schützen Betroffene, stärken solidarisches 
Handeln und fördern eine Kultur des Hinschauens statt des Wegschauens. Köln hat die 
Chance, eine Vorreiterinnenrolle einzunehmen und verbindliche Kriterien in die Veranstal-
tungsvergabe zu integrieren. Was heute Pionierarbeit ist, wird morgen selbstverständlicher 
Standard – für alle, die in unserer Stadt leben und feiern. 
 
Mit freundlichen Grüßen 
 
gez. Lino Hammer      gez. Pascal Pütz              
GRÜNE-Fraktionsgeschäftsführer   SPD- Fraktionsgeschäftsführer 
 
gez. Hans Günter Bell 
Linke-Fraktionsgeschäftsführer

Beratungsverlauf (1)

11.05.2026 Ausschuss für die Gleichstellung von Frauen und Männern
TOP 2.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
AN/0716/2026
Typ
Gem. Antrag nach § 3 (Rat)
Datum
28.04.2026
Erstellt
28.04.2026 10:26