Beantwortung einer Anfrage zur städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie
Beantwortung e. mündl. Anfrage (Auss.) 1783/2024 vom 04.06.2024
Stand: Am 03.09.2024 im Integrationsrat beraten. Ergebnis: Kenntnis genommen.
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Beantwortung einer mündl. Anfrage Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle OB/16/161 Vorlagen-Nummer 04.06.2024 1783/2024 Beantwortung einer mündlichen Anfrage aus einer früheren Sitzung öffentlicher Teil Gremium Datum Integrationsrat 03.09.2024 Beantwortung einer Anfrage zur städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie Das Mitglieder Ahmet Edis hat in der Sitzung des Integrationsrats vom 16.04.2024 folgende Fragen in Bezug auf die Einführung einer städtischen Antidiskriminierungsrichtlinie gestellt: 1. Aus welchem Grund ist bislang immer noch keine Antidiskriminierungsrichtlinie bzw. Dienstvereinbarung zum Thema Antidiskriminierung in Kraft getreten? 2. Was ist hier der aktuelle Sachstand? 3. Wann ist mit einer Veröffentlichung zu rechnen und wann tritt sie in Kraft? 4. Welche zusätzlichen personellen Ressourcen sind für die Beschwerdestelle im Rahmen der Antidiskriminierungsrichtlinie Dienstvereinbarung vorgesehen? Die Verwaltung antwortet wie folgt. Zu 1 bis 3: Die internen Abstimmungen zwischen der Verwaltung und dem Gesamtpersonalrat zur Dienstvereinbarung Antidiskriminierung sind noch nicht abgeschlossen, so dass zum jetzi- gen Zeitpunkt noch keine konkreten Aussagen hinsichtlich der Ausgestaltung oder des in Krafttretens der Dienstvereinbarung Antidiskriminierung gemacht werden können. Zu 4: Im Rahmen des Abstimmungsprozesses zum Regelwerk werden organisatorische Aspekte einbezogen. Aufgrund des Sachstands des Regelwerkes sind konkretere Angaben noch nicht möglich. Gez. Reker
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