1236/2018
Durchgangsverkehr auf der Amselstraße
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Mitteilung BV
2242 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/66/661/1 661/3 Vorlagen-Nummer 1236/2018 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Bezirksvertretung 3 (Lindenthal) 28.05.2018 Durchgangsverkehr auf der Amselstraße hier: Beschluss der Bezirksvertretung Lindenthal vom 26.06.2017, TOP 8.1.8 Beschluss „Die Verwaltung wird beauftragt, in der Amselstraße für die Fahrtrichtung von Ludwig-Jahn-Straße zum Vogelsanger Weg den Durchgangsverkehr zu ermitteln. Bei der Auswertung sollen die Progno- sezahlen aus dem Verkehrsgutachten zum Bebauungsplan Ludwig-Jahn-Straße, die in die Amsel- straße fahren, berücksichtigt werden. Das Ergebnis der Untersuchung mit möglichen Vorschlägen soll der BV 3 zur Beschlussfassung vor- gelegt werden.“ Mitteilung der Verwaltung: Der Knotenpunkt Ludwig-Jahn-Straße/Egelspfad/Vogelsanger Weg/Brauweilerweg ist in seinem heu- tigen Ausbau lichtsignalgeregelt und nicht leistungsfähig, wobei die Knotenpunktarme Egelspfad und die Vogelsanger Straße überlastet sind. Dies wurde auch im Verkehrsgutachten zum Bauvorhaben nördlich der Ludwig-Jahn-Straße festgestellt. Dadurch entsteht ein Rückstau an diesen Straßen, so- dass, wenn auch mit sehr geringer Wahrscheinlichkeit, ein Durchgangsverkehr über die Amselstraße entstehen könnte. Die am 28.09.2017 durchgeführte Durchgangsverkehrszählung zeigt jedoch, dass der Anteil an Durchgangsverkehr sehr gering ist. Die absoluten Zahlen befinden sich in der Zeit zwischen 6:00 und 9:00 Uhr mit 2 Kfz/3 Stunden sowie zwischen 15:00 und 19:00 Uhr mit 7 Kfz/4 Stunden im einstelligen Bereich. Im Verkehrsgutachten zum Neubaugebiet an der Ludwig-Jahn-Straße wurde festgestellt, dass ein Mini-Kreisverkehr am o. g. Knotenpunkt mit den zukünftigen Neuverkehren eine gute Leistungsfähig- keit nachweist, sodass durch den verbesserten Verkehrsablauf an der Kreuzung Egels- pfad/Vogelsanger Weg/Ludwig-Jahn-Straße/Brauweilerweg kein zusätzlicher Durchgangsverkehr über die Amselstraße zu erwarten ist. Aus den oben genannten Gründen ist das Abpollern der Amselstraße nicht erforderlich und die vor- handene Beschilderung Durchfahrt für Fahrzeuge aller Art verboten mit dem Zusatz Anlieger frei (VZ 250 StVO und VZ 1020-30) ausreichend.
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungOrte (6)
- Amselstraße
- Vogelsanger Straße
- Ludwig-Jahn-Straße
- Vogelsanger Weg
- Brauweilerweg
- Egelspfad
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Details
- Aktenzeichen
- 1236/2018
- Typ
- Mitteilung BV
- Datum
- 30.04.2018
- Erstellt
- 17.04.2018 12:21