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V/0451/2024

Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*" für Münster - Zwischenbericht

Vorlagen 28.08.2024

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Berichtsvorlage

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Zwischenbericht Aktionsplan LSBTIQ

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Ansehen

Anlage A

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Ansehen

Berichtsvorlage

3176 Zeichen

V/0451/2024 
V/0451/2024 
 
 
Öffentliche Berichtsvorlage 
Betrifft 
 
Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben können – ein „Aktionsplan 
LSBTIQ*" für Münster - Zwischenbericht 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   24.09.2024 Ausschuss für Gleichstellung Bericht 
   09.10.2024 Hauptausschuss Bericht 
   09.10.2024 Rat Bericht 
 
 
Bericht: 
 
Der Ratsantrag A-R/0005/2022 „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt leben kön-
nen – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster“ wurde in der Ratssitzung vom 09.02.2022 an den 
Hauptausschuss verwiesen. 
 
Nachdem der Haushaltsantrag im Ausschuss für Gleichstellung am 17. 11.2022 mehrheitlich be-
schlossen wurde, sind mit dem Ratsbeschluss zum Haushaltsplan 2023 die personellen und finanziel-
len Voraussetzungen geschaffen worden, um ein kommunales Handlungskonzept in Form eines Akti-
onsplans LSBTIQ* zu erarbeiten (vgl. auch Berichtsvorlage V/0548/2022). 
Dem Amt für Gleichstellung wurde für die Erarbeitung des Aktionsplans eine 50% Stelle für die Dauer 
von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im August 2023 konnte die Stelle besetzt und mit der Ent-
wicklung des Aktionsplans begonnen werden. Unter Berücksichtigung der personellen und finanziel-
len Ressourcen wurden folgende Arbeitsphasen zur Entwicklung des Aktionsplans erarbeitet. 
 
Arbeitsphase 1: Koordination und Planung August 2023 - November 2023 
Arbeitsphase 2: Bedarfsermittlung November 2023 - Juni 2024 
Arbeitsphase 3: Auswertung der erhobenen Daten ab Mai 2024 
Arbeitsphase 3: Ziel- und Maßnahmenentwicklung September 2024 - Frühjahr 2025 
Arbeitsphase 4: Verschriftlichung des Aktionsplans LSBTIQ* ab Frühjahr 2025 
 
Die erste Arbeitsphase der Koordination und Planung wurde im November 202 3 mit der partizipativ 
gestalteten Auftaktveranstaltung „Was brauchen wir für ein LSBTIQ* freundlicheres Münster? 
Aktionsplan LSBTIQ* für die Stadt Münster“ abgeschlossen. Gleichzeitig war die Auftaktveranstal-
tung der St artschuss für die Phase der Bedarfsermittlung, die aus fünf verschiedenen Bausteinen 
bestand und mit Hilfe derer über 750 Daten erhoben werden konnten. 
 
 
Amt für Gleichstellung 
 
02.09.2024  
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Nigulis 
Telefon: 492-1709 
Nigulis@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0451/2024 
 Baustein 1: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter 
 Baustein 2: Arbeitsgruppen 
 Baustein 3: Interviews 
 Baustein 4: Quantitative Fragebogenerhebung 
 Baustein 5: Qualitative Erhebungen  
 
Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung „Fokus-Werkstatt Aktionsplan LSBTIQ*“ am 5. Juni 
2024 wurden erste Zwischene rgebnisse der Bedarfsermittlung präsentiert.  Darüber hinaus wurden 
erste Schritte in der Ziel - und Maßnahmenentwicklung diskutiert. Derzeit erfolgt die weitere Auswer-
tung bisheriger Zwischenergebnisse und Daten. Ab September 2024 wird in Arbeitsgruppen die Ziel- 
und Maßnahmenbildung aufgenommen. 
In der Anlage finden Sie einen detaillierten Zwischenbericht zu den bisherigen Arbeitsprozessen des 
Aktionsplans LSBTIQ*. 
 
 
 
gez. 
Markus Lewe 
 
Anlagen: 
Zwischenbericht zum „Aktionsplan LSBTIQ*- selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt 
leben können.

Zwischenbericht Aktionsplan LSBTIQ

42331 Zeichen

Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei 
in unserer Stadt leben können
Amt für Gleichstellung
Zwischenbericht 
zum Aktionsplan LSBTIQ*

Inhalt 
Der Ratsantrag A-R/0005/2022 ...................................................................................... ....... 2 
Aktionspläne auf Landes- und Bundesebene ..................................................................... 2  
Arbeitsphasen zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ* für Münster ............................. 3 
Arbeitsphase 1: Koordination und Planung August 2023 - November 2023 ........................... 4 
Arbeitsphase 2: Bedarfsermittlung November 2023- Juni 2024 ............................................. 5  
Baustein 1: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter ..................................................... 5  
Baustein 2: Arbeitsgruppen .................................................................................... ............ 6 
Baustein 3: Interviews ......................................................................................... ............... 7 
Baustein 4: Quantitative Fragebogenerhebung .................................................................. 7  
Fragebogendesign und Methode .................................................................................... 8 
Zugang zur Teilnahme und Erhebungsphase ................................................................. 8  
Rückläufe und auswertbarer Datensatz .......................................................................... 9  
Bildung von Untergruppen ........................................................................................ ...... 9 
Auswertung der Freitextfelder................................................................................... .....10 
Baustein 5: Qualitative Erhebungen: .................................................................................10  
Sicherheit(s)gefühl von FLINTA* und Queers im öffentlichen Raum.“ ............................10 
Markierungen auf der Karte .................................................................................... .......12 
Ausblick ................................................................................................ .........................12  
„Queer Vision“ Bedarfserhebung auf dem CSD ................................................................13  
Zwischenergebnisse in den Handlungsfeldern und Querschnittsthemen ...........................13 
Begonnene Prozesse ........................................................................................... .........14 
Arbeitsphase 3: Ziel- und Maßnahmenentwicklung September 2024 - Frühjahr 2025 ..........15 
Arbeitsphase 4: Verfassen des Abschlussberichts zum Aktionsplan LSBTIQ* ab Frühjahr 2025
 ..................................................................................................... ........................................16  
Anhang ................................................................................................. ................................16  
Ergebnisdiagramme Fragebogen A ............................................................................... ...22 
Ergebnisse aus der Rubrik Diskriminierungserfahrungen ..............................................22  
Ergebnisse Rubrik: Strafanzeige und queersensible Pflege ..........................................24

2 
 
Der Ratsantrag A-R/0005/2022 
Der Ratsantrag A-R/0005/2022 „Selbstbestimmt und diskriminierungsfrei in unserer Stadt 
leben können – ein „Aktionsplan LSBTIQ*“ für Münster“  wurde in der Ratssitzung vom 
09.02.2022 an den Hauptausschuss verwiesen. 
Nachdem der Haushaltsantrag des Ausschusses für Gleichstellung im Ratsbeschluss zum 
Haushaltsplan 2023 am 17.11.2022 mehrheitlich angenommen wurde, wurden die personellen 
und finanziellen Voraussetzungen geschaffen, um ein kommunales Handlungskonzept in 
Form eines Aktionsplans LSBTIQ* zu erarbeiten. 
Zum o. g. Ratsantrag wurde im Amt für Gleichstellung eine Berichtsvorlage (V/0548/2022)  
erstellt, die folgende Punkte enthält: 
I) Die Verwaltung wird beauftragt, in einem partizipativen Prozess einen  Aktionsplan zur 
Sichtbarkeit und Akzeptanz von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt in Münster  zu 
erarbeiten. Dieses kommunale Handlungskonzept soll zum Abbau von Diskriminierung von 
lesbischen, schwulen, bisexuellen, trans- und intergeschlechtlichen Menschen (LSBTIQ*) 
beitragen sowie die Berücksichtigung der besonderen Bedarfe von LSBTIQ*-Menschen in 
Politik und Verwaltung stärken. 
1. Der Aktionsplan soll anhand ausgewählter Handlungsfelder konkrete Ziele formulieren 
und Maßnahmen nennen, wie Teilhabe und Zugänge, Sichtbarkeit und 
Repräsentation von LSBTIQ*-Menschen gesteigert werden können  sowie für 
LSBTIQ*-Menschen und deren besonderen Lebenssituationen sensibilisiert werden 
kann. 
2. Der Aktionsplan soll allen die Handlungsfelder betreffenden politischen Gremien  zum 
Beschluss vorgelegt werden und dort einer regelmäßigen Überprüfung und 
Fortschreibung der Ziele und Maßnahmen unterliegen.  
II) Die Verwaltung wird beauftragt, sich um einen Beitritt Münsters in das Rainbow Cities 
Network zu bemühen1.  
Dem Amt für Gleichstellung wurde für die Erarbeitung des Aktionsplans eine 50% Stelle für die 
Dauer von zwei Jahren zur Verfügung gestellt. Im August 2023 konnte die Stelle besetzt und 
mit der Entwicklung des Aktionsplans begonnen werden.  
Aktionspläne auf Landes- und Bundesebene 
Aktionspläne werden auf den unterschiedlichen Ebenen (Bund, Land, Kommune) eingesetzt 
um die Lebensbedingungen für LSBTIQ* zu verbessern.  
Das Land Nordrhein-Westfalen hat 2012 als erstes Bundesland einen Aktionsplan zur 
Förderung der Gleichstellung und Akzeptanz von Lesben, Schwulen, Bisexuellen, Trans* und 
Inter* verabschiedet. 2015 erfolgte eine Fortschreibung unter dem Titel „Impulse 2020  - für 
queeres Leben in NRW“. 
2022 wurde auf Bundesebene mit „Queer leben“ ein Aktionsplan v erabschiedet. Dieser 
formuliert Empfehlungen für Maßnahmen und gliedert sich dabei in folgende sechs  
                                                
1 Für den Beitritt zum Rainbow Cities Network wurde eine eigene Ratsvorlage V/0419/2024 erstellt, so 
dass im Zwischenbericht zum LSBTIQ* Aktionsplan nicht weiter auf diesen Punkt eingegangen wird.

3 
 
Handlungsfelder: rechtliche Anerkennung, Teilhabe, Sicherheit, Gesundheit, S tärkung von 
Beratungs- und Communitystrukturen und Internationales.  
In 12 Städten in NRW gibt es derzeit Sachbearbeiter*innen für den Themenbereich LSBTIQ* 
in den Stadtverwaltungen. Weitere sind in Planung. Nicht in allen Städten wird analog ein 
Aktionsplan entwickelt, da in der Regel zunächst die internen Verwaltungsabl äufe im 
Vordergrund stehen. 
In der Berichtsvorlage V/0548/2022 erfolgte bereits eine ausführliche Darstellung ander er 
Aktionspläne in NRW. Für diesen Bericht werden daher nur drei ausgewählte Städte  in der 
jeweiligen Aufstellung vorgestellt. 
Bielefeld (344.313 Einwohner*innen). 
Im Jahr 2017 wurde der Aktionsplan „Gleichstellung von LSBTI* in Bielefeld“ veröf fentlicht. 
Ausgestattet wurde der Aktionsplan mit einem Finanzvolumen von jährlich 98.000 € für  
strukturelle Trägerförderung und Projektförderung. Darüber hinaus wurde eine 50% Stelle zur 
Koordinierung eingerichtet, die mittlerweile auf eine Vollzeitstelle aufgestockt wurde. 
Essen (583,109 Einwohner*innen)  
Der Rat der Stadt Essen hat bereits 1999 das bundesweit erste Handlungsprogramm 
gleichgeschlechtliche Lebensweisen verabschiedet. Im April 2024 wurde die dritte Auflage des 
Handlungskonzepts geschlechtliche und sexuelle Vielfalt veröffentlicht. Hierfür standen 15.000 
€ zur Verfügung. Die Koordination des Handlungskonzeptes erfolgt durch eine Vollzeitkraft. 
Dortmund (587.010 Einwohner*innen) 
In Dortmund wurden für die Erstellung des Aktionsplans sowie für die Umsetzung erster 
Maßnahmen 200.000 € zur Verfügung gestellt. Mit diesem Budget konnte für die Erstellung 
des Aktionsplans eine Agentur beauftragt werden, mit der gemeinsam u.a. eine B efragung 
entwickelt werden konnte. Der Aktionsplan befindet sich in der Endphase. 
Auch wenn sich die finanzielle Ausstattung der einzelnen Aktionspläne / Handlungsprogramme 
unterscheiden, so haben Sie eins gemeinsam: Es braucht personelle Ressourcen, um das 
Thema voranzutreiben und ihm ein Gesicht zu verleihen. 
Arbeitsphasen zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ* für Münster 
Unter Berücksichtigung der personellen und finanziellen Ressourcen (0,5 VZÄ sowie 15  000 
€ für zwei Jahre) wurden folgende Arbeitsphasen zur Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ* 
für Münster entwickelt: 
 
Arbeitsphase 1: Koordination und Planung August 2023 - November 2023 
Arbeitsphase 2: Bedarfsermittlung November 2023 - Juni 2024 
Arbeitsphase 3: Auswertung der erhobenen Daten ab Mai 2024 
Arbeitsphase 3: Ziel- und Maßnahmenentwicklung September 2024 - Frühjahr 2025 
Arbeitsphase 4: Verschriftlichung des Aktionsplans LSBTIQ* ab Frühjahr 2025

4 
 
Arbeitsphase 1: Koordination und Planung August 2023 - November 
2023 
In der ersten Arbeitsphase des Aktionsplans stand zunächst das Kennenlernen der berei ts 
verankerten LSBTIQ*-Strukturen im Vordergrund. Dabei wurde u. a. geprüft, welche  
Anknüpfungspunkte es zu den Maßnahmen des „Arbeitsplan s zur Gleichstellung und 
Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten“ geben könnte. Des 
Weiteren fand die Teilnahme an bestehenden Netzwerken statt, um mit den Akteur *innen im 
Bereich LSBTIQ* in Kontakt zu treten und einen Eindruck von den bereits etabli erten 
Netzwerken und Arbeitskreisen zu erhalten. Darüber hinaus erfolgte der Einstieg in das 
landes- und bundesweite Netzwerk der Sachbearbeiter*innen für LSBTIQ*-Themen. Auf diese 
Weise konnte ein Austausch über die Stadt Münster hinaus stattfinden. 
Die Planungsphase beinhaltete außerdem die Reflexion und Überarbeitung der Strukt ur des 
Aktionsplans, welcher ursprünglich mit sieben Handlungsfeldern konzipiert war ( siehe 
V/0548/2022). Es wurden fünf Handlungsfelder definiert, indem Themen zusammen gefasst 
wurden. Dies geschah insbesondere unter der Prämisse der Ressourcenbündelung im 
Hinblick auf die Besetzung der Arbeitsgruppen. Die Ausgestaltung der Handl ungsfelder 
erfolgte entlang biografischer Parameter sowie an Hand von Orten und Institutionen, in denen 
sich Diskriminierungen von LSBTIQ* Personen manifestieren. 
 
Neben den Handlungsfeldern wurden vier Querschnittsthemen definiert: 
 Gewaltschutz / Antidiskriminierung 
 Gesundheit 
 Migration  
 Inklusion 
Grundlage hierfür waren die in der Berichtsvorlage V/0548/2022 genannten Aspekte,  die 
ebenso wie die Handlungsfelder eine Verdichtung erfuhren und auf die genannten 
Querschnittsthemen komprimiert wurden. Hintergrund war auch hier, Ressourcen zu bündeln. 
Durch die Implementierung von Querschnittsthemen sollte eine intersektionale Perspe ktive

5 
 
gewährleistet werden. Für die soziale Praxis zur Erarbeitung des Aktionsplans bedeutete dies 
die Einrichtung einer Arbeitsgruppe Intersektionalität. Nähere Informationen zu den einzelnen 
Arbeitsgruppen finden sich weiter unten im Zwischenbericht. 
Die Handlungsfelder  
 Familie und Kinder 
 Jugend, Schule und 
Freizeit 
 Ausbildung und 
Erwerbsleben 
 Sport, Kultur und Freizeit 
wurden zu den drei Arbeitsgruppen 
„Familie, Kinder und 
Jugendliche“, „Erwerbsleben 
und Freizeit“  und 
„Selbstbestimmtes Älterwerden 
und Pflege“ zusammengefasst. 
Ein weiterer zentraler Arbeitsschritt 
war die Entwicklung verschiedener 
Bausteine zur partizipativen 
Bedarfsermittlung. Um möglichst 
viele Menschen zu ihren 
Bedürfnissen befragen zu können, 
wurden unterschiedliche Formate 
entwickelt. Daraus entstanden fünf 
Bausteine: 
 
 Baustein 1: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter 
 Baustein 2: Arbeitsgruppen 
 Baustein 3: Interviews 
 Baustein 4: Quantitative Fragebogenerhebung 
 Baustein 5: Qualitative Erhebungen  
In Rahmen dieser Bausteine konnten über 750 Daten erfasst werden. 
Arbeitsphase 2: Bedarfsermittlung November 2023- Juni 2024 
Nach der Planung und Koordination begann die Bedarfsermittlung, den Auftakt machte dafür 
eine erste Veranstaltung mit Beteiligungscharakter. 
Baustein 1: Veranstaltungen mit Beteiligungscharakter  
Der erste Baustein umfasst zwei Großveranstaltungen mit Beteiligungscharakter: 
 
 Auftaktveranstaltung 
 Fokus-Werkstatt 
 
Beide Formate stellten jeweils den Übergang in eine neue Arbeitsphase des Aktionsplans dar. 
Die Auftaktveranstaltung bereitete die Bedarfsermittlung vor, die Fokus-Werkstat t die 
Erarbeitung der möglichen Maßnahmen des Aktionsplans. Da es zunächst um die

6 
 
Bedarfsermittlung ging, wird es im Folgenden um die Auftaktveranstal tung gehen. 
Informationen zur Fokus-Werkstatt folgen im weiteren Verlauf des Zwischenberichtes. 
 
Zu der Auftaktveranstaltung „ Was brauchen Wir für ein LSBTIQ* freundlicheres Münster? 
Aktionsplan LSBTIQ* für die Stadt Münster“ war folgender Personenkreis eingeladen:  
 Träger/Institutionen mit Fachexpertise 
 Verwaltung 
 Politik 
 Polizei und Staatsanwaltschaft 
 interessierte queere Menschen  
Eine Beteiligung folgender Ämter fand statt: 23, 32, 36, 40, 50, 51, 52, 53, 59, MM, und 
Stabstelle Arbeitssicherheit. 
Um einen möglichst sicheren Rahmen für Teilnehmende aus der LSBTIQ* Community mit 
Diskriminierungs- und Gewalterfahrungen in ihrer Biographie zu gewährleisten, wurde 
entschieden, zu der Veranstaltung mit expliziter Einladung und Anmeldung zu arbeiten. 
Inhalt der Veranstaltung war zunächst die Vorstellung der Struktur des Aktionsplans sowie der 
weiteren Arbeitsschritte. Im Anschluss daran erfolgte das interaktive Bete iligungsformat der 
Veranstaltung, das neben Diskussionen auch der Vernetzung untereinander diente. Am Ende 
der Veranstaltung konnte ein erster Überblick über bereits bestehende Strukturen und Bedarfe 
gesammelt werden. 
Für die Co-Ausarbeitung der Moderation sowie die hauptverantwortliche Durchführung, konnte 
eine externe Moderatorin von der Fachhochschule Münster (Fachbereich Sozialwesen; 
Referat Weiterbildung) gewonnen werden. Teil der Auftaktveranstaltung war auch die Bildung 
der Arbeitsgruppen. Nach der Auftaktveranstaltung erfolgte der Übergang zum  zweiten 
Baustein der Bedarfsermittlung. 
Baustein 2: Arbeitsgruppen 
Nach der Konstituierung der Arbeitsgruppen wurden Termine für die folgenden Mon ate 
festgelegt. Die Arbeitsgruppen setzten sich jeweils aus Trägern/Institutionen mit Fachexpertise 
und Vertreter*innen der Stadtverwaltung zusammen. Die Staatsanwaltschaft wurde durch 
Gesprächstermine mit dem Amt für Gleichstellung einbezogen. Da die Stelle der 
Ansprechperson für queere Menschen bei der Polizei Münster im Verlauf der 
Arbeitsgruppenprozesse vakant wurde, konnte keine Beteiligung stattfinden. Im August 2025 
fand ein erster Austausch mit den neuen Ansprechpersonen der Polizei statt. 
Politiker*innen aus dem Rat und dem Ausschuss für Gleichstellung als Auftraggeber*in nen 
des Aktionsplans wurden im Rahmen der Beteiligungsformate Auftaktveranstaltung und 
Fokus-Werkstatt in den Prozess einbezogen. Im Hinblick auf die Teilnehmenden ist  
insbesondere das Engagement der freien Träger mit Fachexpertise im LSBTIQ* -Bereich 
hervorzuheben. Trotz teilweise sehr knapper Ressourcen fand eine sehr intensive und 
engagierte Beteiligung statt. Auch das Zusammenspiel zwischen Expert*innen und solche n, 
die sich mit LSBTIQ* verbünden, erwies sich als sehr fruchtbar. Dadurch, dass es auch Fragen 
und Rückmeldungen von Menschen außerhalb der queeren Community gab, konnten 
Leerstellen benannt werden. Auch die Teilnahme von Vertreter*innen der Stadtverwaltung mit 
teilweise jahrzehntelanger Erfahrung erwies sich als sehr wertvoll, da es so zu vielen Impulsen 
kam, wie innerhalb der Strukturen der Stadtverwaltung lsbtiq*-freundli che Veränderungen 
möglich gemacht werden können. 
Die Arbeitsgruppen "Familie, Jugendliche und Kinder", "Erwerbsleben und Freizeit" und 
"Intersektionalität" trafen sich im Zeitraum Dezember 2023 bis Mai 2024 jeweils zweimal. Die

7 
 
Arbeitsgruppe „ Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“  tagte einmal. Im September 
2024 werden sich die Arbeitsgruppen im Zuge der Ziel- und Maßnahmenentwicklung erneut 
treffen. Zwischenergebnisse aus den AGs finden Sie zusammengefasst in den Tabellen unter 
der Überschrift Zwischenergebnisse aus den Handlungsfeldern. 
Baustein 3: Interviews 
Im Vorfeld und im Rahmen der Auftaktveranstaltung wurde schnell deutlich, dass das 
Handlungsfeld „Selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“ wenig Resonanz und Beteiligung 
erfährt. Insbesondere der Zugang zur Zielgruppe erwies sich als schwierig. Auf Ebene der 
Fachkräfte fand sich ein sehr engagierter und gleichzeitig recht übersichtliche r Kreis für die 
Arbeitsgruppe zusammen. 
Um dennoch ein Bild von der Lebenswelt und den Bedarfen älterer LSBTIQ* Personen in 
Münster zu erhalten, wurden qualitative Interviews geplant. Durch die bestehende Vernetzung 
innerhalb der Stadtverwaltung und einem Input des Amts für Gleichstellung im Rahm en der 
städtischen Konferenz „Alter und Pflege“ ergab sich eine Kooperation mit der Fachhochschule 
Münster. Studierende des Studiengangs Public Health setzten das Thema queere Pfl ege als 
Schwerpunkt ihres Seminars und erarbeiteten einen Leitfaden für qualitativ e Interviews. Da 
auch hier die Resonanz sehr zurückhaltend war, kam im Rahmen des Seminars nur ei n 
Interview zustande. Mit Hilfe des zur Verfügung gestellten Interviewle itfadens, konnten zwei 
weitere Interviews im Amt für Gleichstellung geführt werden. Darüber hinaus wurden Fra gen 
zum Thema selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege in die stadtweite Befragung der queeren 
Community integriert. Auch diese Zwischenergebnisse sind gesammelt in den Tabellen 
Zwischenergebnisse aus den Handlungsfeldern zu finden. 
Baustein 4: Quantitative Fragebogenerhebung 
Es gibt nach wie vor erhebliche Lücken bei der sinnvollen statistischen Erfassung von 
queeren Personen und ihren Bedarfen in Deutschland. Auch wenn in den letzten Jahren 
immer mehr Studien insbesondere zu expliziten Handlungsfeldern in Deutschland publiziert 
wurden, so decken groß angelegte Bevölkerungsgesundheits- und demografische 
Erhebungen bislang die Themen sexuelle, geschlechtliche und körperliche Vielfalt nicht 
umfassend ab. Meist müssen Zahlen aus europäischen Studien herangezogen und auf 
Deutschland angewandt werden. Um Zahlen für die Stadt Münster zu generieren und 
vorrangig, um den Anspruch der Partizipation zu erfüllen, wurde für die Bedarfserhebung der 
Baustein der quantitativen Erhebung gewählt.  
Diese enthält zwei Fragebögen: 
 Fragebogen A mit der Zielgruppe der queeren Community 
 Fragebogen B für Angehörige von trans* und inter* Kindern. 
Unterstützung bei der Erarbeitung des Fragebogens fand sich im Stadtplanungsamt,  das 
seinerseits auf eine Expertise in der Durchführung von Befragungen in Münster zurückgreifen 
kann. Der Erarbeitungszeitraum der Fragebögen ersteckte sich von Dezember 2023 bis April 
2024. Beide wurden im März online veröffentlicht und konnten sechs Wochen ab gerufen 
werden. 
Im Zuge der Fragebogengestaltung wurden Kooperationspartner*innen kontaktiert und 
eingeladen, Inputs für die Fragengestaltung zu geben. So konnten Fragen mit der  LSBTIQ* 
Beauftragten der Staatsanwaltschaft Münster besprochen werden und ein kleiner 
Fragenkatalog von den Nachtbürgermeister*innen der Stadt Münster in den Fr agebogen 
aufgenommen werden. In einem Einzelgespräch mit dem Träger Livas e. V wurden dar über 
hinaus die Fragen aus dem Handlungsfeld Familie und Kinder reflektiert und entsprechend

8 
 
angepasst. In den zu diesem Zeitpunkt bereits parallel verlaufenden Arbei tsgruppen wurden 
ebenfalls Impulse für die Erstellung des Fragebogens gegeben. Auch innerhalb des Amtes für 
Gleichstellung fanden mehrere Feedbackschleifen statt. 
Ein analoger Pretest fand im Netzwerk „sexuelle und geschlechtliche Vielfalt“ statt, bei 
welchem zwölf Kooperationspartner*innen wertvolles Feedback gaben. Nach einer 
anschließenden Überarbeitung fanden digitale und inhaltliche Pretests durch die Zielgruppe  
sowie zahlreiche technische Pretests durch das Stadtplanungsamt statt. Die seh r positive 
Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt ist an dieser Stelle besonders hervorzuheben, da 
durch das Engagement und die Arbeitskraft die finale Umsetzung der Fragebögen erst möglich 
wurde. 
Fragebogendesign und Methode 
Um Aussagen über eine größere Gruppe queerer Menschen treffen zu können, wurde eine 
quantitative Befragung mit dem Instrument des teilstandardisierten digi talen Fragebogens 
gewählt. Die Teilstandardisierung erklärt sich durch das Fragedesign, das einem Mix ed-
Methods-Ansatz folgt, indem Ja- und Nein-Fragen, Skalierungsfragen und offene Fra gen in 
Form von Freitextfeldern verwendet wurden. Letztere dienten dazu, Bedürfnisse abzubil den, 
die sich nicht in den Fragen widerspiegelten. Durch diesen qualitativen Teil des Fragebogens 
konnten individuelle Stimmen sichtbar und auswertbar gemacht werden.  
Im vorliegenden Zwischenbericht wird auf Zitate verzichtet, um die zugesagte Anonymi tät zu 
wahren. Beide Fragebögen lagen in deutscher und englischer Sprache vor. Die digitale Form 
wurde gewählt, um ein Höchstmaß an Anonymität zu gewährleisten und mögliche 
Befangenheiten bei der Beantwortung zu vermeiden. Darüber hinaus wurde durch die 
Möglichkeit, den Fragebogen jederzeit abrufen zu können, der niedrigschwel lige Zugang 
unterstützt. Die Fragen wurden entlang der Handlungsfelder und Querschnittsthemen  
entwickelt. 
Fragebogen A enthielt insgesamt 78 Fragen, die jeweils mit Filterungen unterlegt waren, so 
dass die Teilnehmenden nicht mit allen Fragen konfrontiert wurden, sondern entsprechen d 
ihrer Antworten zu den Fragen geleitet wurden, die ihrer Lebenswelt entsprachen.  
Fragebogen B umfasste 23 Fragen, da es sich hier um einen kleineren Personenkreis 
handelte und die Themen sich insbesondere in dem Handlungsfeld Familie und Kinder 
bewegten. 
 
Zugang zur Teilnahme und Erhebungsphase 
Um möglichst viele Menschen zu erreichen, wurden folgende Maßnahmen getroffen: 
 Versand von ca. 1.000 Flyern an Kooperationspartner*innen und öffentliche 
Anlaufstellen 
 Plakataushänge an Begegnungsorten in der Innenstadt  
 Pressemitteilung am 18.03. durch die Stadt Münster 
 Zeitungsartikel in der WN 
 Social Media Post auf der Instagram Seite der Stadt Münster 
 Repost von Netzwerkpartner*innen und Verbreitung über deren Netzwerke 
 220 Plakate in Bussen (Sponsoring durch die Stadtwerke), um Menschen in i hrem 
Alltag zu erreichen, die nicht in Vereinen organisiert sind.

9 
 
 
Rückläufe und auswertbarer Datensatz 
 
Zum Ende der Befragungsphase für den Fragebogen A konnten 802 Aufrufe erreicht 
werden. Im Fragebogen B konnte ein Rücklauf von 71 Teilnehmenden verzeichnet werden. 
Insgesamt wurden beide Fragebögen also 873 x abgerufen. Im ersten Schritt der 
Datenbearbeitung fand nun die Bereinigung des Datensatzes statt, indem dieser gesichtet 
wurde. 
Bildung von Untergruppen 
Der nächste Arbeitsschritt bestand in der Bildung von Untergruppen.  
Im Fragebogen A wurden am Ende des Fragebogens soziodemografische Daten wie Alter, 
Geschlechtsidentität und sexuelle Orientierung abgefragt. Da es innerhalb von LSBTIQ* eine 
Vielzahl von Identifikationen gibt, wurden im Folgenden die beiden Subgruppen gebildet: 
 LSB*  403 Personen 
 TI* 184 Personen 
 Sonstige 120 Personen 
Durch die Trennung von sexueller und geschlechtlicher Vielfalt werden die unterschiedlichen 
Themen, die die jeweiligen Lebenswelten mit sich bringen, sichtbar gemacht. Eine  
trennscharfe Selbstzuordnung fand bei den Teilnehmenden nicht durchgängig statt, da eine 
Identifikation mit beiden Untergruppen möglich ist. Personen, die sich beiden U ntergruppen 
zugeordnet haben (160), wurden der Gruppe TI* zugeordnet, um die Sichtbarkeit  der Daten 
zum Thema geschlechtliche Vielfalt zu erhalten.  
Unter dem Label "Sonstige" wurden die Fragebögen zusammengefasst, bei denen k eine 
Angaben zur eigenen Verortung gemacht wurden. Da in dieser Untergruppe ansonsten 
wichtige weitere Angaben und damit Daten generiert wurden, sollen diese für die Auswertung 
nicht verloren gehen. Bei Aussagen, bei denen ein Gruppenvergleich zwischen TI* und LSB* 
vorgenommen werden soll, werden die Sonstigen ausgeschlossen.  
Bei Gesamtaussagen über die queere Community werden sie einbezogen. 
Im Fragebogen B ergaben sich folgende Subgruppen: 
 Angehörige von trans* Kindern:  24 Personen 
 Angehörige von inter* Kindern:  10 Personen 
In diesem Zwischenbericht finden sich die Auswertungen der Freitextfelder, innerhalb der 
Tabellen zu den Zwischenergebnissen der Handlungsfelder. Ein kleiner Auszug an 
Anzahl und Gründe der ausgeschlossenen Fragebögen 
Fragebogen A Fragebogen B 
 86 <10% Beantwortung 
 6 ≠ Zielgruppe  
 2 wegen offensichtlich falscher u. 
queerfeindlicher Aussagen 
 1 aufgrund identischer Antworten 
und Kommentare 
 12 <10% Beantwortung 
 24 ≠ Zielgruppe  
 1 wegen offensichtlicher falscher 
Antworten mit queerfeindlichen 
Aussagen 
 
707 auswertbare Datensätze 34 auswertbare Datensätze

10 
 
Ergebnisdiagrammen findet sich im Anhang des Zwischenberichts. Die Aufbereit ung beider 
Fragebögen in Form von Diagrammen erfolgen mit dem Abschlussbericht voraussichtlich im 
Sommer 2025.  
Auswertung der Freitextfelder 
Ein weiterer Arbeitsschritt bestand in der Sichtung der Freitextfelder. So wurden bis zum 
aktuellen Zeitpunkt alle Freitextfelder beider Fragebögen gesichtet und thematisch geclustert, 
um zu analysieren, welche Themenschwerpunkte vermehrt auftreten. Bei der Sichtung der 
Freitextfelder wurden Bedarfe und konkrete Maßnahmenideen herausgefiltert, um diese in die 
Tabellen zu den Zwischenergebnissen aus den Handlungsfeldern einzupflegen. 
Die Teilnahme an den Freitextfelder im Fragebogen A verteilte sich wie folgt: 
Nutzung der Freifelder in den Fragebögen 
Fragebogen A Fragebogen B 
 11 Freifelder mit insgesamt 748 
Kommentaren 
 pro Feld Ø. 68 Kommentare 
 Somit nutzen Ø. 9,6% der 
Teilnehmenden die Freifelder. 
 Die zwei meistgenutzten Felder sind: 
 „Grund, keine Strafanzeige zu 
stellen
“ 193 Kommentare (27,3% der 
Teilnehmenden) 
„Sport, Kultur, Freizeit und 
Sichtbarkeit von LSBTIQ* im 
Stadtbild“ 110 Kommentare (15,6% 
der Teilnehmenden 
 6 Freifelder mit insgesamt 40 
Kommentaren 
 pro Feld Ø. 7 Kommentare 
somit nutzen Ø.20,6% der 
Teilnehmenden die Freifelder 
 Die zwei meistgenutzten Felder sind: 
 „Was sind Ihre Ideen, um mehr 
Sichtbarkeit von LSBTIQ* im 
Stadtbild zu schaffen?“ mit 15 
Kommentaren (44,2% der 
Teilnehmenden) 
„Möchten Sie uns noch etwas 
mitteilen?“ mit  12  Kommentaren 
(35,3% der Teilnehmenden) 
 
 
Baustein 5: Qualitative Erhebungen:  
Der fünfte und letzte Baustein der Bedarfsermittlungsphase besteht aus zwei 
unterschiedlichen Formaten:  
 „Sicherheit(s)gefühl von FLINTA* und Queers im öffentlichen Raum.“ 
 „Queer Vision“ Bedarfserhebung auf dem CSD  
Sicherheit(s)gefühl von FLINTA* und Queers im öffentlichen Raum.“ 
Bei der Erhebung mit dem Fokus auf den öffentlichen Raum, wurde mit Unterst ützung von 
zwei Studentinnen der Sozialen Arbeit und Geographie eine Mapping-Strategie entwickelt, mit 
deren Hilfe die Themen „Angstraum“ und „sicherer Raum“ erhoben und glei chzeitig eine 
Sichtbarkeit für bereits bestehende queere Angebote geschaffen werden sollte. Letzt eres 
gelang durch die Integration des vom Amt für Gleichstellung und dem Katasteramt e rstellten 
„Queer Guides“. Die Erhebung fand in Form einer Metaplanwand statt, auf welcher folgende 
Punkte vertreten waren: 
 Definition von Angsträumen und sichereren Räumen 
 Münsterkarte mit integriertem Queer Guide 
 rote und grüne Punkte zum Markieren von Angsträumen und sichereren Räumen

11 
 
 Freifeld mit der Überschrift „Was braucht es, um dich im öffentlichen Raum sicher zu 
fühlen?“ 
 Zettel mit der Frage nach eigener Definition von Angsträumen und siche reren Räumen, 
sowie eine Box für den anonymen Einwurf 
Es wurden mehrere Träger mit Expertise im Bereich LSBTIQ* angefragt, ob in deren 
Räumlichkeiten die Metaplanwände stehen könnten. Da auch Daten für den Aktionsplan 
Istanbul Konvention gesammelt werden sollten, wurden auch Beratungsstellen für Frauen 
adressiert. Schlussendlich konnte die Metaplanwand in dem Zeitraum von drei Wochen im 
April 2024 in folgenden Räumlichkeiten stehen: Trans*-Inter*-Münster e. V.,  Track LSBTIQ* 
Jugendzentrum und Beratungsstelle VSE, Frauen helfen Frauen e. V., Fachst elle für 
Sexualität und Gesundheit Aidshilfe e. V.

12 
 
Mit diesem Baustein wurde ein bewusst anonymes und niedrigschwelliges Format gewählt. 
Aussagen über die Anzahl der Teilnehmenden sind daher nicht möglich. Es wurden ca.104 
Punkte geklebt. Darüber hinaus wurden 14 Wortbeiträge in dem anonymen Briefkasten 
abgegeben. 
Markierungen auf der Karte 
Im folgenden Abschnitt werden die Punkte aufgelistet, bei denen es zu sogenannten  
Clusterbildungen gekommen ist. Aufgeführt werden alle Punkte, die von mehr  als einmal 
gesetzt wurden. 
Hier ein Auszug von einzeln bepunkteten Orten, die auch als sicherer empfunden werden: 
Cactus Junges Theater, Promenade, Botanischer Garten, Schlossgarten, Schloss, F24, Café 
Malik, ULB, Aaseeterrassen, Institut für Politikwissenschaften, Baracke, Süd park und 
Hansaring. 
Beim Thema Angsträume kam es vermehrt zu vereinzelten Markierungen. Eini ge konnten 
hierbei nicht klar zugeordnet werden. 
Als Angsträume wurden folgende Orte einzeln markiert. LWL-Klinik und U niversitätsklinikum, 
Hafenstraße, Rathaus / Stadthaus 1, Stadtbücherei, Aaseekugeln, Polizeipräsidium,  
Klostergarten, Wasserschutzpolizei, Stadtbad Mitte und Ost, Franzisk us-Hospital, Mauritz 
Friedhof und Bauhaus. 
Bei der Auswertung der Markierungen wird beachtet, dass einzelne Punkte mögliche rweise 
auf subjektive Einzelerfahrungen zurückzuführen sind und nicht zwingend auf Phänomene  
schließen lassen, die eine größere Gruppe betreffen.  
Ausblick 
Im Rahmen der Auswertung der Ergebnisse fand bereits ein Austausch mit der 
Nachtbürgermeisterin der Stadt Münster statt, bei dem es insbesondere um mö gliche 
Synergieeffekte mit dem Aktionsplan LSBTIQ* und der Istanbul-Konvention ging. Für die 
Zukunft sind hier folgende Verknüpfungen angedacht: 
 Vernetzung und Verknüpfung bei den Planungen zu einem Meta-Awareness Konzept 
der Stadt Münster 
Sicherere Räume (Safer Space)  Angsträume 
Warendorfer Straße: Cinema 
& Kurbelkiste 
2 Punkte  Friesenring: 
Polizeipräsidium 
2 Punkte 
Hammer Straße: T-I-MS. e. V 3 Punkte  Am Hawerkamp: 
Clubs 
3 Punkte 
Schaumburgstr.: 
Livas e.V, FSG Aidshilfe e. V 
3 Punkte  Windthorstraße 3 Punkte 
Friedrich-Wilhelm-Weber-
Straße: LWL-Klinik 
3 Punkte  Engelschanze 2 Punkte 
Am Hawerkamp: KCM 3 Punkte  Hbf. Vor- und 
Rückseite 
Ca. 12 Punkte 
Boelckeweg: Gazo 4 Punkte    
Aegidimarkt: SpecOps 4 Punkte    
Herwarthstraße: Leo16  ca. 10 Punkte

13 
 
 Umsetzung von Maßnahmen in beiden Aktionsplänen 
 Teilnahme an regelmäßig Austauschen zum Thema öffentlicher Raum 
Neben der Zusammenarbeit mit den Nachtbürgermeister*innen ist perspektivisch die 
Kontaktaufnahme mit den Sachbearbeiter*innen des INSEKs („integriertes städ tebauliches 
Entwicklungskonzept Münster Innenstadt 2023“) aus dem Dezernat für Pla nung, Bau und 
Wirtschaft vorgesehen. Bei der INSEK Erarbeitung hatte bereits eine Beteili gung des Amtes 
für Gleichstellung stattgefunden, perspektivisch soll geprüft werden, ob und wie die Ergebnisse 
der vorliegenden Erhebung in die im INSEK beschlossene Maßnahme „4.59. Erstellung 
„Konzept gegen Angsträume“  einfließen können und auf welche Weise Synergieeffekte 
zwischen dem INSEK und den Aktionsplänen LSBTIQ* und Istanbul-Konvention denkbar sind. 
„Queer Vision“ Bedarfserhebung auf dem CSD  
Das zweite Format des 
Bausteins „qualitative 
Erhebung“ wurde entwickelt, 
nachdem sich bei der 
Auswertung der 
soziodemografischen Daten 
des Fragebogens 
herausstellte, dass 
insbesondere die Gruppe der 
Jugendlichen 
unterrepräsentiert war.  
Gepaart mit mehrfachen 
Rückmeldungen einer 
zunehmenden Queerfeindlichkeit im schulischen Kontext von Seiten der freien Träger in 
Münster sowie von Mitarbeiter*innen des bundesweiten LSBTIQ*-Netzwerkes, soll bei dem 
Format der Fokus auf jugendliche Lebenswelten und die Themen Schule und Freizeit gelegt 
werden. Die Befragung ist für den CSD in Münster am 24.08.2024 geplant. Die Ergebnisse 
werden im Abschlussbericht vorgestellt. 
Zwischenergebnisse in den Handlungsfeldern und Querschnittsthemen 
Die Bedarfe aus den einzelnen Bausteinen wurden in den Tabellen im Anhang 
zusammengefasst und entsprechend ihrer Herkunft gekennzeichnet.  
In allen Handlungsfeldern wurde sowohl in den AGs als auch den Fragebögen auf ein e 
steigende Queerfeindlichkeit hingewiesen. Ebenfalls auf beiden Ebenen wurde die Forderung 
nach dem Erhalt von Schutzräumen (Gazo, Paul-Gerhardt-Haus) und der  Bedarf nach mehr 
finanziellen Ressourcen für den Auf- und Ausbau von Angeboten geäußert. Als weiterer 
wichtiger Punkt wurde das Empowerment der queeren Community u. a. durch den Ausba u 
von Selbstorganisationen angesehen. Durch die Vernetzung von Akteur*innen untereinander 
soll Diversitätssensibilität vorangetrieben werden, welche langfristig dem Abbau von 
Diskriminierungen dienen soll. Wie die auf den nächsten Seiten folgende Tabellen zeigen, zog 
sich auch das Thema „Fortbildungen für Fachkräfte“ durch alle Handlungsfelder, da auf dieser 
Ebene queere Menschen häufig Ausgrenzungserfahrungen machen. In allen Arbei tsgruppen 
kristallisierte sich heraus, dass LSBTIQ*-freundliche Strukturen meist von einzelne n 
interessierten und / oder queeren Personen vorangetrieben und somit nicht von allen getragen 
werden. Durch die strukturelle Verankerung von queerfreundlichen Haltungen und

14 
 
Handlungen z. B. in Leitbilder oder Konzepte der jeweiligen Organisatione n können 
Ermessensspielräume vermieden und eine flächendeckende Gleichstellung unabhängig von 
sexueller oder geschlechtlicher Identität angestrebt werden. Ein weiteres Thema, das sowohl 
im Fragebogen als auch in den Arbeitsgruppen genannt wurde, ist der Bedarf an k onkreten 
Ansprechpersonen für die Koordination queerer Angebote in Münster und eine Meldestelle für 
Queerfeindlichkeit. 
Die Bearbeitung der Querschnittsthemen hat innerhalb der Handlungsfelder stattgefunden. Die 
Arbeitsgruppe Intersektionalität traf sich vor den Terminen der anderen AG s und besprach 
eine Checkliste, die im Arbeitsprozess aller Arbeitsgruppen im Hintergrund mitlau fen sollte. 
Hierbei wurden u. a. diese Punkte festgehalten: 
 mit den Menschen reden nicht über sie 
 Welche Zugänge gibt es für die unterschiedlichen Zielgruppen? 
 Muss die „Komm-Struktur“ in Frage gestellt werden? Ist diese sinnvoll & zielführend?  
 Welche Alternativen / Ergänzungen gibt bei Angebotsstrukturen? (Öff nungszeiten, 
Anfahrtswege, Barrierefreiheit)  
Bei den Themen Inklusion, Migration und Gesundheit wurde insbesondere auf die m ögliche 
Verschränkung und die damit verbundenen Herausforderungen hingewiesen, die 
insbesondere die Barrierefreiheit adressieren. Auch der Schutz von LSBTIQ* mit 
Fluchthintergrund und die sichere Unterbringung in Flüchtlingsunterkünften wurden 
hervorgehoben. Bei der „Fokus-Werkstatt Aktionsplan LSBTIQ*“ wurde das Thema Zugang für 
mehrfach marginalisierte Personengruppen nochmals fokussiert. Hier ein Auszug der 
ergänzten Punkte: 
 Community-Leader als „Gatekeeper” identifizieren  
 Alle Beratungsstellen, Netzwerke, Hilfsstrukturen und Ämter stellen eine Verbindung  
zur Community her. 
 Barrierearme/-freie und partizipative Veranstaltungen 
 Als Gäste in bestehende Strukturen gehen und informieren. 
Begonnene Prozesse 
Während des ersten Jahres der Erarbeitung des Aktionsplans LSBTIQ* konnten bereit s 
Fortschritte in Bezug auf den Abbau von Diskriminierungen von LSBTIQ* Personen  erzielt 
werden. Dazu zählen u. a. folgende: 
 Im Handlungsfeld „selbstbestimmtes Älterwerden und Pflege“  konnte Kontakt 
zum Netzwerk „Starke Pflege“ hergestellt werden. Inhalte aus dem Aktionsplan werden 
so durch eine*n Multiplikator*in in das Netzwerk gespielt. Der Queer Guide wurde auf 
der Internetseite des Sozialamtes in die Rubrik „Senioren und Seniorinnen“ 
aufgenommen. 
 Durch die Implementierung des Queer Guides in den Fragebogen und die Erhebung 
zur Sicherheit im öffentlichen Raum konnte die Sichtbarkeit erhöht werden. Mi t Hilfe 
der stetigen Vernetzung mir Akteur*innen konnten darüber hinaus neue Angebote in  
den Queer Guide aufgenommen werden. 
 Es gab Verknüpfungen mit dem „ Arbeitsplan zur Gleichstellung und 
Gleichberechtigung von Menschen aller geschlechtlichen Identitäten“ (2020-2023), 
indem das Netzwerk sexuelle und geschlechtliche Vielfalt als wichtiger Resonanzraum 
bei der Fragebogenentwicklung genutzt wurde, Formulare der Stadt Münster in Bezug 
auf die Geschlechtseinträge angepasst wurden, mehr Sichtbarkeit von LSBTIQ* 
Lebenswelten im Stadtbild erreicht wurde und Fortbildungsangebote für städtische 
Mitarbeitende zu LSBTIQ* Themen etabliert wurden.

15 
 
 Im Bereich Gewaltschutz und Antidiskriminierung  konnte ein Gespräch mit 
Vertreter*innen der queeren Szene und der LSBTIQ*-Ansprechperson der 
Staatsanwaltschaft stattfinden Des Weiteren fand im August 2024 ein Gespräch mit 
den neuen Ansprechpersonen für die queere Community bei der Polizei statt. In 
diesem Rahmen konnten die erhobenen Daten des Fragebogens vorgestellt und 
diskutiert werden. 
 Darüber hinaus fanden mehrere Gespräche zum Thema Synergieeffekte des 
Aktionsplans LSBTIQ* und der Istanbul-Konvention  statt. Zum Thema 
Gewaltschutz im Kontext häuslicher Gewalt wurde festgestellt, dass es den 
Gewaltberatungsstellen meist an Queer-Expertise mangelt und den queeren 
Beratungsstellen an Gewaltschutzkompetenz. Um diese beiden Pole zu verbinden, soll 
es im Oktober im Rahmen des Netzwerks sexuelle und geschlechtliche Vielfalt einen 
ersten Aufschlag geben, indem ein Input zum Thema „Anti-Gewaltarbeit für LSBTIQ* 
Personen“ geplant ist. Neben dem Input sollen bei der Veranstaltung Gewaltschutz- 
und Queerexpert*innen miteinander vernetzt werden. Eine Weiterentwicklung der 
Beratungsangebote für LSBTIQ* Personen, die Gewalt erfahren haben, soll im Kontext 
der Maßnahmen beider Aktionspläne erfolgen. 
 Beim Thema Freizeit und Sport hat das Amt für Gleichstellung an der Arbeitsgruppe 
„TiN* und Frauenschwimmen“ teilgenommen. Nach zwei Pilotphasen besteht der 
Wunsch der Teilnehmenden an einem Ausbau und der Verstetigung des Projektes. 
 Im Handlungsfeld „Erwerbsleben und Freizeit“  konnten die eigenen Formate der 
Stadt Münster sichtbarer gemacht werden, indem Flyer für den Stammtisch „LSBTIQ*“ 
vom Personal- und Organisationsamt auf Jobmessen verteilt wurden und in der Juni-
Ausgabe der Mitarbeitendenzeitschrift „Forum Intern“ ein Artikel zum Thema „Was 
bedeutet ein queerfreundliches Klima am Arbeitsplatz?“ erschien. Im November 2024 
wird in Kooperation mit der Landesstelle „Unternehmen Vielfalt“ eine Veranstaltung 
zum Thema „Diversitymanagement in Unternehmen“ mit dem Schwerpunkt sexu elle 
und geschlechtliche Vielfalt stattfinden. Eingeladen sind alle Organisati onen und 
Unternehmen, die Interesse haben, queerfreundlicher zu arbeiten. 
 Der Aspekt der Sichtbarkeit von LSBTIQ* spielt im Rahmen des Aktionsplans eine 
zentrale Rolle. Durch die Bewerbung der stadtweiten Umfrage, wurden viele Menschen 
und Medien aufmerksam. So fanden z. B. Interviews zum Thema Aktionsplan LSBTIQ* 
mit dem Magazin „draußen“ und dem Studierenden-Radio „Q“ statt. 
Arbeitsphase 3: Ziel- und Maßnahmenentwicklung September 2024 - 
Frühjahr 2025 
Die dritte Arbeitsphase wurde im Juni 2024 mit der Fokus-Werkstatt zum Aktionsplan LSBTIQ* 
eröffnet. Im Rahmen der Beteiligungsveranstaltung wurden Zwischenergebnisse präsentiert 
und der Fokus auf einzelne identifizierte Bedarfe gelegt, um in diesem Rahmen mögliche 
Maßnahmen zu diskutieren. Die Ergebnisse sind bereits in die Tabellen der 
Zwischenergebnisse eingeflossen. Parallel zur Entwicklung von Zielen und Maßnahmen 
erfolgt weiterhin die Auswertung der Datensätze, die eine wichtige Grundlage für die 
Erarbeitung der Maßnahmen darstellen. Ab September 2024 wird es weitere 
Arbeitsgruppentreffen geben, in denen die Maßnahmen konkretisiert werden. Um all e 
Dezernate und Ämter nachhaltig einzubinden, werden im Winter 2024 und Frühjahr 2025 
verwaltungsinterne Abstimmungsgespräche stattfinden. 
Auf Grundlage der bisher gesammelten Bedarfe sowie Impulse für die Ziel- und 
Maßnahmenentwicklung zeichnen sich aktuell in folgenden Handlungsfelder potenziell e 
Maßnahmen ab:

16 
 
 Weitere intensive und koordinierte Vernetzungsarbeit aller zivilgesellschaftlichen 
Akteur*innen, 
 Auf- und Ausbau von-  Fortbildungsangeboten für Fachkräfte, 
  Sichtbarkeitskampagnen z. B. Vielfalts-Botschafter*innen für Münster, 
 Ausbau von Beratungsangeboten  und  die Etablierung einer Meldestelle 
Queerfeindlichkeit  
Arbeitsphase 4: Verfassen des Abschlussberichts zum Aktionsplan 
LSBTIQ* ab Frühjahr 2025 
Die letzte Arbeitsphase mündet in einer Beschlussvorlage, die den politischen Gremi en vor 
den Sommerferien 2025 vorgelegt wird. Diese umfasst die Dokumentation der Arbeitsphasen, 
die nach dem Zwischenbericht erfolgen werden und eine Übersicht über Maßnahmen als eine 
Empfehlung für die Beratung in den politischen Gremien. 
 
Anhang 
Auf den nächsten Seiten finden sich Tabellen mit den erhobenen Daten aus den Bausteinen 
Interviews, Arbeitsgruppen, quantitative Fragebogenerhebung und Veranstaltungen mi t 
Beteiligungscharakter. Es handelt sich bei den Impulsen und potenziellen Maßnahmen explizit 
um Zwischenergebnisse und nicht um bereits beschlossene Maßnahmen. Die Tabellen dienen 
als Grundlagen für den Arbeitsprozess der Ziel- und Maßnahmenbildung. Im Anschluss an die 
Tabellen, folgt ein kleiner Auszug aus Ergebnisdiagrammen des Fragebogen A.

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18

19

20

21

22 
 
Ergebnisdiagramme Fragebogen A 
Ergebnisse aus der Rubrik Diskriminierungserfahrungen

23

24 
 
Ergebnisse Rubrik: Strafanzeige und queersensible Pflege

Anlage A

1562 Zeichen

Anlage A zur V/0451/2024 
Kurzüberblick 
Zwischenbericht zum Aktionsplan LSBTIQ*, Auftrag aus dem AGL (zum Ratsantrag A-
R/0005/2022). Gesamtübersicht der Arbeitsschritte und Bericht über die Zwischenergebnisse der 
Arbeitsschritte von August 2023 bis Juni 2024. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Mit der Vorlage wird das Ziel verfolgt, einen Überblick über die Zwischenergebnisse der Erarbei-
tung des Aktionsplans LSBTIQ* zu geben. Die Erstellung des Aktionsplans ist in vier Phasen auf-
geteilt. Die Planungsphase ist bereits abgeschlossen, die Bedarfsermittlung wurde im Juni 2024 
beendet. Nach der Maßnahmenentwicklung im Winter 2024 / Frühjahr 2025, soll der Aktionsplan 
im Sommer 2025 fertiggestellt und dem AGL vorgelegt werden. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 01 04 Gleichstellung aller Geschlechter 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan x Ja  Nein   
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2024 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan 2025 enthalten? x Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? x Ja  Nein   
Bereits veranschlagt?  Ja x Nein   
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
x vollständig 
freiwillig 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Das Ziel der Umsetzung des Aktionsplans LSBTIQ* entspricht den Zielen der Produktgruppe 01 
04 –Gleichstellung aller Geschlechter.

Beratungsverlauf (3)

24.09.2024 Ausschuss für Gleichstellung
TOP 5 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.10.2024 Hauptausschuss
TOP 3 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung
09.10.2024 Rat
TOP 17 Bericht Entscheidung

Beschluss: zur Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Orte (12)

  • Hafenstraße
  • Warendorfer Straße
  • Hammer Straße
  • Schaumburgstraße
  • Herwarthstraße
  • Hansaring
  • Friesenring
  • Boelckeweg
  • Am Hawerkamp
  • Friedrich-Wilhelm-Weber-Straße
  • Schlossgarten
  • Promenade

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0451/2024
Typ
Vorlagen
Datum
28.08.2024
Erstellt
22.07.2024 12:48