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2018/0168

Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG mobilo GmbH

Magistratsvorlage 30.05.2018

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2018/0168

2707 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
30.05.2018 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: 
Magistratsgeschäftsstelle   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2018/0168 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.:       
Kostenstelle:        Investitionsnummer:        
Kostenträger:        Sachkonto:       
 
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG mobilo GmbH  
 
Vorlage vom: 30.05.2018  
 
Beschlussvorschlag : 
 
Der Magistrat wählt 7 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der 
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH.  
 
 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein

- 2 - 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.05.2018 
 
In der HEAG mobilo GmbH steht die Gesellschafterversammlung mit den Neuwahlen des 
Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet 
gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach den 
Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige 
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschafts stadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der 
Stadt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das 
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen 
Listen. Nach dem Abstimmungse rgebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -
Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle 
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten 
gegeben sind.  
 
Der Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH besteht aus 15 Sitzen. Den Arbeitnehmervertretern 
stehen fünf Sitze zu (Drittelparität). Dem Gesellschafter Landkreis Darmstadt -Dieburg steht 
das Recht zu, zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Die HEAG Holding AG  behält einen 
Sitz zur Sicherung ihrer Aufgaben im Beteiligungsmanagement und überlässt der Stadt 
sieben Sitze.  
 
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung  vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil 
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu 
beachten. 
 
 
 
Darmstadt, 30.05.2018  
772/da 
 
 
 
 
 
 
Jochen Partsch  
Oberbürgermeister

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Details

Vorlagen-Nr.
2018/0168
Typ
Magistratsvorlage
Datum
30.05.2018
Erstellt
29.09.2026 00:00