2018/0168
Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG mobilo GmbH
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2018/0168
2707 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
30.05.2018
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt:
Magistratsgeschäftsstelle OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2018/0168
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.:
Kostenstelle: Investitionsnummer:
Kostenträger: Sachkonto:
Betreff: Neubesetzung des Aufsichtsrates der HEAG mobilo GmbH
Vorlage vom: 30.05.2018
Beschlussvorschlag :
Der Magistrat wählt 7 städtische Vertreterinnen und Vertreter nach den Grundsätzen der
Verhältniswahl in den Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH.
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
- 2 -
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 30.05.2018
In der HEAG mobilo GmbH steht die Gesellschafterversammlung mit den Neuwahlen des
Aufsichtsrates an. Die der Stadt zustehenden Aufsichtsratssitze sind rechtlich betrachtet
gleichartige unbesoldete Stellen, die demzufolge gemäß § 55 Abs. 1 Satz 1 nach den
Grundsätzen der Verhältniswahl zu besetzen sind. Dem Magistrat steht das alleinige
Benennungsrecht zu, weil er die Wissenschafts stadt Darmstadt in den Gesellschaften, die der
Stadt gehören oder an denen die Stadt beteiligt ist, vertritt (§ 125 Absatz 1 und 2 HGO). Das
Wahlverfahren im Magistrat bezieht sich auf die zum Wahlgang vorzulegenden jeweiligen
Listen. Nach dem Abstimmungse rgebnis werden die einzelnen Sitze nach dem Hare -
Niemeyer-Verfahren ausgezählt. Es empfiehlt sich, die Listen so zu gestalten, dass im Falle
des Ausscheidens von Listenmitgliedern während der Wahlperiode Nachrückmöglichkeiten
gegeben sind.
Der Aufsichtsrat der HEAG mobilo GmbH besteht aus 15 Sitzen. Den Arbeitnehmervertretern
stehen fünf Sitze zu (Drittelparität). Dem Gesellschafter Landkreis Darmstadt -Dieburg steht
das Recht zu, zwei Aufsichtsratsmitglieder zu entsenden. Die HEAG Holding AG behält einen
Sitz zur Sicherung ihrer Aufgaben im Beteiligungsmanagement und überlässt der Stadt
sieben Sitze.
Gemäß Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 18.12.2012 soll der Frauenanteil
in städtischen Gremien 50% betragen. Bei der Aufstellung der Listen für die Wahl ist dies zu
beachten.
Darmstadt, 30.05.2018
772/da
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2018/0168
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 30.05.2018
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00