2017/0433
12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Feststellungsbeschluss)
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Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 1 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.1 Regierungspräsidium Darmstadt, 64278 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.04.2017: Aus regionalplanerischer Sicht wird festgestellt, dass die mit dem B e- bauungsplanentwurf W 6.4 sowie der 12. Änderung des Flächennutzung s- plans angestrebte Planung von Wohnbauflächen innerhalb des im Regi o- nalplans Südhessen/Regionalen Flächennutzungsplan s 2010 (RPS/RegFNP 2010 - StAnz. 42/2011 vom 17. Oktober 2011) für diesen Bereich festgelegten „Vorranggebietes Siedlung/Bestand“ an die Ziele der Raumordnung angepasst ist (§ 1 Abs. 4 BauGB). Auch die in Z3.4.1 -9 festgelegten Dichtewerte von mindestens 60 Wohneinheiten für den Großstadtbereich scheinen mit der konzipierten Planung eingehalten zu werden. Vor dem Hintergrund der Entscheidung des VGH Kassel vom 20. März 2014 (4 C 448/12.N) wird jedoch angeregt, die Begründung zum Bebauungsplan um Ausführungen zu den regional- planerischen Dichtevorgaben zu ergänzen. Der Hinweis, dass die angestrebte Planung von Wohnbauflächen an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise auf die Dichtewerte wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise bezieh en sich auf den Bebauungsplan entwurf W 6.4, daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen d ieses Ver- fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfa h- rens die Herleitung der Dichtewerte in die Begründung aufgenommen wird. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass vom Geltungsbereich des Bebauungsplanvorentwurfs sowie von der Änd e- rung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich kein Natur- oder Land- schaftsschutzgebiet berührt wird. Ein Natura 2000 -Gebiet ist nicht betro f- fen. Zu weiteren Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird auf die zuständige untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Darmstadt verwiesen. Die Hinweise, dass kein Natur - oder Landschaftsschutzgebiet berührt wird und kein Natura 2000 -Gebiet betroffen ist, werden zur Kenntnis geno m- men. Diese Hinweise werden in die Begründung mit Umweltbericht aufg e- nommen. Zum Flächennutzungsplanänderungsverfahren wurden seitens der unteren Naturschutzbehörde keine Bedenken geäußert. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mitgeteilt: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwendu n- gen erhoben. Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt keine Bedenken gegen die Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Anlage 1 Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 2 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Folgende Auflagen und Hinweise sind aufzunehmen: Oberflächengewässer (Abflussregelung /Hochwasserschutz/Hydrologie) Oberflächengewässer und Belange des Hochwasse rschutzes werden nicht berührt. Abwasser, anlagenbezogener Gewässerschutz Es bestehen keine wesentlichen Be denken. Eine eventuelle Niede r- schlagswasserversickerung ist wasserrechtlich erlaubnispflichtig. Die Hinweise, dass Oberflächengewässer und Belange des Hochwasse r- schutzes nicht berührt werden und dass zu Abwasser und anlagenbezog e- nem Gewässerschutz keine wesentlichen Bedenken bestehen, wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise beziehen sich auf den Beba uungsplanentwurf W 6.4, daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen d ieses Ver- fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfa h- rens Hinweise zu Oberflächengewässer und Abwasser s owie zur Niede r- schlagswasserversickerung aufgenommen werden. Bodenschutz Nachsorgender Bodenschutz Gemäß § 1 Abs. 6 Satz 2 Nr. 1 und Nr. 7 BauGB (Baugesetzbuch) sind bei der Aufstellung von Bauleitplänen insbesondere die allgemeinen Anford e- rungen an gesunde Wohn - und Arbeitsverhältnisse und die Sicherheit der Wohn- und Arbeitsbevölkerung sowie die Belange des Bodens zu berüc k- sichtigen. Die Wissenschaftsstadt Darmstadt ist ihren diesbezüglichen Verpflichtu n- gen in vollem Umfang nachgekommen. Es handelt sich bei der Fläche um einen Altstandort, der früher durch die Hutier-Kaserne und durch den EAD genutzt wurde. Die Fläche ist erfasst in der Altflächendatei FIS -AG unter der Schlüsselnummer 411.000.050 - 001.046. Für die Grundstücke Ingelheimer Straße 2 / N iersteiner Straße 2, Gemarkung Darmstadt, Flur 18, Nr. 234/3 und 234/4 besteht für den Wi r- kungspfad Boden -Mensch Sanierungsbedarf. Die Zustimmung des Regi e- rungspräsidiums Darmstadt zur Sanierung dieses Teilbereiches des G e- samtgeländes befindet sich in der Abstimmung. Die Sanierung soll – nach den Angaben der Stadt Darmstadt – im Jahr 2017 erfolgen. Grundwasserverunreinigungen sind im Plangebiet nicht bekannt. Die Hinweise auf Altlasten wurden zur Kenntnis genommen. Es wird davon ausgegangen, dass die Sanierung der Altlasten noch vor des in Krafttreten s der Bauleitpläne erfolgt. Ebenfalls wird davon ausg e- gangen, dass auf das Problem der Bodenbelastungen vorrangig in dem aus dem Flächennutzungsplan hergeleiteten Bebauungsplan eingegangen we r- den wird. Auf der Ebene des Flächennutzungsplans ist ein allgemeiner Hinweis auf die Bodenbelastungen in Kapitel 2 (Umweltbericht) der B e- gründung ausreichend. In der Begründung mit Umweltbericht wird auch auf die Belange des nac h- sorgenden Bodenschutzes hingewiesen. Der Hinweis, dass im Plangebiet keine Grundwasserverunreinigungen b e- kannt sind, wurde zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 3 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Folgender Hinweis ist in die Begründung zum Bebauungsplan aufzune h- men: Bei allen Baumaßnahmen, die einen Eingriff in den Boden erfordern, ist auf organoleptische Auffälligkeiten zu achten. Ergeben sich bei den Erdarbe i- ten Kenntnisse – die über die vorhandenen Informationen (Gutachten) hi n- ausgehen – und somit den Verdacht einer schädlichen Bodenverän derung begründen, sind diese umgehend der zuständigen Behörde, dem Regi e- rungspräsidium Darmstadt, Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt, Dezernat IV/Da 41.5, Bodenschutz, mitzuteilen. Darüber hinaus ist ein Fachgutachter in Altlastenfragen hinzuzuziehen. Schädliche Bodenveränderungen im Sinne des § 2 Abs. 3 Bundes - Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind Beeinträchtigungen der Bodenfunkt i- onen, die geeignet sind, Gefahren, erhebliche Nachteile oder erhebliche Belästigungen für den Einzelnen oder die Allgemeinheit, herbeizuführen. Vorsorgender Bodenschutz Mit Grund und Boden soll sparsam umgegangen werden (§ 1a Abs. 2 Bau- gesetzbuch). Bei Einwirkungen auf den Boden sollen Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktion sowie seiner Funktion als Archiv der Natu r- und Kulturgeschichte soweit wie möglich vermieden werden (§ 1, Satz 3 Bu n- des-Bodenschutzgesetz). Die Aufstellung des Bebauungsplans folgt dem Gebot des sparsamen U m- gangs mit Grund und Boden, indem Flächen innerhalb des durch Bebauung im Innenbereich entstandenen Ortsgefüges für eine neugeordnete Nutzung mobilisiert werden (Nachverdichtung). Hiermit wird ein Beitrag zur Redukt i- on weiteren Flächenverbrauchs im Außenbereich geleistet. Daher wird der Bebauungsplan unter Gesichtspunkten des vorsorgenden Bode nschutzes ausdrücklich begrüßt. Die Belange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u- ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren W 6.4 und wird dort be- rücksichtigt. Die Hinweise zum vorsorgenden Bodenschutz wurden zur Kenntnis g e- nommen. Sie betreffen den Bebauungsplan W 6.4 und werden dort berück- sichtigt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 4 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Immissionsschutz Die fachlich inhaltliche Bearbeitung der Unterlagen hat ergeben, dass g e- gen den Bebauungsplanentwurf „Östlich des Ingelheimer Gartens“ und d ie geplante Änderung des Flächennutzungsplanes hinsichtlich der zu vertr e- tenden Belange des Immissionsschutzes keine Bedenken bestehen. Es wird jedoch auf Folgendes hingewiesen: In Abschnitt 13. der planungsrechtlichen Festsetzungen wird die Verlag e- rung des Schutzziels „Schutz der Außenwohnbereiche“ hin zum Schutzziel „Schutz Aufenthaltsräume“ und der Einbau von passivem Schallschutz wegen der Überschreitung der Lärm-Richtwerte gemäß DIN 18005 empfoh- len. Begründung hierfür ist die hohe Belastung durch den G roß-Gerauer Weg mit seinen Verkehrslärmemissionen. Auf der Flucht vor dem Verkehrslärm wird also der Rückzug in die eigenen „vier Wände“ angetreten. Diese „Lärmschutzmaßnahme“ bedeutet jedoch de facto die Kapitulation vor dem Verkehrslärm. Die Verlockung , diesen bequemen Weg zu beschreiten ist groß, gerade wenn man bedenkt, was heute (Fenster)technisch möglich ist. Damit b e- steht aber auch die große Gefahr, dass das eigentliche Ziel, nämlich die Entlärmung der freien Umgebung der Wohnungen nicht mit dem Na chdruck verfolgt wird, wie es der tatsächlichen Situation der Betroffenen eigentlich angemessen wäre. Der zwingende Einbau von Lärmschutzfenstern und Einrichtungen zur Zwangsbelüftung kann nur als Behandlung der Symptome und nicht als echte Lösung des Problems betrachtet werden. An dieser Stelle wird deshalb darauf hingewiesen, dass für den gesamten Bereich Eschollbrücker Straße, Groß -Gerauer Weg und Donnersbergring mittel- und langfristig unbedingt eine Verkehrsentlastung anzustreben ist. Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen des Immissionsschu t- zes bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zu der perspektivischen Verkehrsentlastung des Bereichs Eschollbrücker Straße, Groß -Gerauer Weg und Donnersbergring, wurden zur Kenntnis genommen. Diese werden im Rahmen eine r übergeordneten Verkehrsplanung für di e- sen Bereich mit beachtet. Das Mobilitätsmanagement der Wissenschaftsstadt Darmstadt ist eine übergeordnete Planung, die jedoch nicht im Rahmen dieses Bauleitplans geregelt werden kann und auch nicht Gegenstand der Bauleitplanung ist. Soweit sich dieser Teil der Stellungnahme auf konkrete Festsetzungen auf der Bebauungsplanebene bezieht, wird dies im parallel betriebenen B e- bauungsplanverfahren W 6.4 behandelt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 5 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Von der Bergaufsicht wird mitgeteilt, dass als Datengrundlage für die Ste l- lungnahme folgende Quellen herangezogen wurden: Hinsichtlich der Rohstoffsicherung : Regionalplan Südhessen/Regionaler Flächennutzungsplan 2010, Rohstoffsicherungskarte (KRS 25) des HLNUG; Hinsichtlich der aktuell unter Bergaufsicht stehenden Betriebe: vorliegende und genehmigte Betriebspläne; Hinsichtlich des Altbergbaus : bei der Bergaufsicht digital und analog vorli e- gende Risse, in der Datenbank vorliegende Informationen, Kurzübersichten des ehemaligen Bergamts Weilburg über früheren Bergbau. Die Recherche beruht auf den in Inhaltsverzeichnissen des Aktenplans inventarisierten Beständen von Berechtsams - und Betriebsakten früherer Bergbaubetriebe und in hiesigen Kartenschränken aufbewahrten Rissblättern. Die Stellun g- nahme basiert daher hinsichtlich des Altbergbaus auf einer unvollständigen Datenbasis. Anhand dieser Datengrundlage wird zum Vorhaben wie folgt Stellung g e- nommen: Rohstoffsicherung: Durch das Vorhaben sind keine Rohstoffsicherungsfl ä- chen betroffen. Aktuelle Betriebe: Es befinden sich keine aktuell unter Bergaufsicht stehe n- den Betriebe im Planbereich und dessen näherer Umgebung. Gefährdungspotential aus fr üheren bergbaulichen Tätigkeiten: Im Plang e- biet ist den Unterlagen zufolge bisher kein Bergbau umgegangen. Dem Vorhaben stehen aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte en t- gegen. Der Hinweis, dass der Änderung des Flächennutzungsplans aus Sicht der Bergbehörde keine Sachverhalte entgegenstehen, wurde zur Kenntnis g e- nommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 6 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Vom Kampfmittelräumdienst wird mitgeteilt, dass die Auswertung der beim Kampfmittelräumdienst vorliegenden Kriegsluftbilder ergeben hat, dass sich das im Lageplan näher bezeichnete Gelände in einem Bombe n- abwurfgebiet befindet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. In den Bereichen, in denen durch Nachkriegsbebauungen bereits bodeneingreifende Bauma ß- nahmen bis zu eine r Tiefe von mind. 5 Metern durchgeführt wurden , sind keine Kampfmittelräummaßnahmen notwendig. Bei allen anderen Flächen ist eine systematische Überprüfung (Sondieren auf Kampfmittel) vor Beginn der geplanten Abbrucharbeiten, Bauarbeiten und Baugrundunters uchungen auf den Grundstücksflächen bis in einer Tiefe von 5 Meter (ab GOK IIWK) erforderlich, auf denen bodeneingreifende Maßnahmen stattfinden. Hierbei soll grundsätzlich eine EDV -gestützte Datenaufnahme erfolgen. Sofern die Fläche nicht sondierfähig sein sollte (z.B. wg. Auffüllungen, Versiegelungen oder sonstigen magnetischen Anomalien), sind aus Sicherheitsgründen weitere Kampfmittelräummaßnahmen vor bodeneingreifenden Bauarbeiten erforderlich. Es ist dann notwendig, einen evtl. vorgesehenen Baugrub en- verbau (Spundwand, Berliner Verbau usw.) durch Sondierungsbohrungen in der Verbauachse abzusichern. Sofern eine sondierfähige Messebene vorliegt, sollen die Erdaushubarbeiten mit einer Flächensondierung begle i- tet werden. Zur eigenen Sicherheit sollte bes cheinigt werden, dass die Kampfmittelräumungsarbeiten nach dem neuesten Stand der Technik durchgeführt wurden. Der Bescheinigung ist ein Lageplan beizufügen, auf dem die untersuchten Flächen dokumentiert sind. Weiterhin ist das ve r- wendete Detektionsverfahr en anzugeben. Für die Dokumentation der Räumdaten beim Kampfmittelräumdienst des Landes Hessen wurde das Datenmodul KMIS-R entwickelt. Es wird darum gebeten, bei der Beauftr a- gung des Dienstleisters auf die Verwendung des Datenmoduls KMIS -R hinzuweisen. Hierfür ist es erforderlich, dass die überprüften und geräu m- ten Flächen örtlich mit den Gauß/Krüger Koordinaten eingemessen werden. Es wird nach Abschluss der Arbeiten um Übersendung des Lageplans und der KMIS -R-Datei gebeten, welche durch die beauftragte Fac hfirma zu erhalten sind. Das Datenmodul KMIS -R kann kostenlos von der nachst e- henden Internetseite des Kampfmittelräumdienstes heruntergeladen we r- den: http://www.rp-darmstadt.hessen.de (Sicherheit und Ordnun g, Gefa h- renabwehr, Kampfmittelräumdienst). Die Kosten für die Kampfmittelrä u- mung (Aufsuchen, Bergen, Zwischenlagern) sind vom Antragste l- Die Hinweise zu den erforderlichen systematischen Überprüfungen auf das Vorhandensein von Kampfmitteln wurden zur Kenntnis genommen. Die erforderlichen systematischen Überprüfungen werden in dem jeweiligen Bebauungsplanverfahren – spätestens vor Beginn der geplanten Bauarbe i- ten – durchgeführt. Für einen Teilbereich der 12. Flächennutzungsplanänderung wird das B e- bauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - im Paral- lelverfahren durchgeführt. Hier wurde auf das Vorhandensein von Kamp f- mitteln im Bebauungsplanentwurf hingewiesen. In der Begründung mit Umweltbericht wird auf das potentielle Vorhande n- sein von Kampfmitteln hingewiesen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 7 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: ler/Antragstellerin, Interessenten/Interessentin oder sonstigen Berechtigten (z.B. Eigentümer / Eigentümerin, Investor / Investorin) zu tragen. Die g e- nannten Arbeiten sind daher von diesen selbst bei einer Fachfirma in Au f- trag zu geben und zu bezahlen. Für die Dokumentation der durchgeführten Kampfmittelräumung werden die örtlichen Ga uß/Krüger-Koordinaten benö- tigt. Bei der Angebotseinholung oder der Beauftragung einer Fachfirma ist immer das Aktenzeichen I 18 KMRD - 6b 06/05 Da 1658 -2017 anzugeben und eine Kopie dieser Stellungnahme beizufügen. Die Allgemeinen Bestimmungen für die Kampfmittelräumung im Lande Hessen sind beige fügt. Da Kampfmittelräumarbeiten im Voraus schwer zu berechnen sind, wird die Abrechnung der Leistungen nach tatsächlichem Aufwand für unumgänglich gehalten. Dies ist in jedem Falle Voraussetzung für eine positive Rechnungsprüfung zum Zwecke der Kostenerst attung durch den Bund gem. Nr. 3 der Allgemeinen Bestimmungen. Eine Kopie des Auftrags ist dem R egierungspräsidium, Dez. III 31.2 zur Kenntnisna h- me zuzusenden. Den Abtransport – ggf. auch die Entschärfung – und die Vernichtung der gefundenen Kampfmittel wi rd das Land Hessen -Kampfmittelräumdienst- weiterhin auf eigene Kosten übernehmen. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 08.11.2017: Aus regionalplanerischer Sicht wird (mit Verweis auf die Stellungnahme vom 19. April 2017 ) festgestellt, dass die mit dem Bebauungsplanentwurf W 6.4 sowie der 12. Änderung des Flächennutzungsplans angestrebte Planung von Wohnbauflächen innerhalb des im Regionalplan Südhessen/ Regionalen Flächennutzungsplan s 2010 (RPS/RegFNP 2010 - StAnz. 42/2011 vom 17. Oktober 2011) für diesen Bereich festgelegten „Vorran g- gebietes Siedlung/Bestand“ an die Ziele der Raumordnung angepasst ist (§ 1 Abs. 4 BauGB). Der Hinweis, dass die angestrebte Planung von Wohnbauflächen an die Ziele der Raumordnung angepasst ist, wurde zur Kenntnis genommen. Aus Sicht von Naturschutz und Landschaftspflege wird mitgeteilt, dass vom Geltungsbereich des Bebauungsplanentwurfs sowie von der Änderung des Flächennutzungsplans für diesen Bereich kein Natur - oder Lan d- schaftsschutzgebiet berührt wird. Ein Natura 2000 -Gebiet ist nicht betro f- fen. Die Hinweise, dass kein Natur- oder Landschaftsschutzgebiet berührt wird und kein Natura 2000 -Gebiet betroffen ist, werden zur Kenntnis geno m- men. Diese Hinweise werden in die Begründung mit Umweltbericht aufg e- nommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 8 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Zu weiteren Belangen des Naturschutzes und der Landschaftspflege wird auf die zuständige untere Naturschutzbehörde bei der Stadt Darmstadt verwiesen. Von Seiten der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt Darmstadt wird mitgeteilt: Gegen den vorgelegten Bebauungsplanentwurf werden keine Einwendu n- gen erhoben. Folgende Auflage und Hinweise sind aufzunehmen. Grundwasser (Grundwasserschutz/Wasserversorgung) Aus Sicht der Belange des Grundwasserschutzes und der Wasserverso r- gung bestehen keine grundsätzlichen Bedenken. Es wird gebeten den 2. Satz des Hinweises IV . 6 „Grundwasser“ zu stre i- chen, da es im Rahmen der Umsetzung des Grundwasserbewirtscha f- tungsplans hier zu keinen Grundwasseraufspiegelungen kommt. Bodenschutz Die Stellungnahme vom 19. April 2017 hat nach wie vor Gültigkeit. Die d a- rin erwähnte Zustimmung des Regierungspräsidiums Darmstadt zur B o- densanierung wurde mittlerweile erteilt und datiert vom 31.05.2017. Die B elange des Dezernates 41.5 sind in der Begründung zum Beba u- ungsplanentwurf hinreichend berücksichtigt. Immissionsschutz Gegen o.g. Planung der Stadt Darmstadt bestehen aus immissionsschut z- rechtlicher Sicht keine Bedenken. An den Hinweisen vom 19. April 2017, die vom Planungsträger bereits zur Kenntnis genommen wurden, wird fest- gehalten. Aus Sicht der Fachdezernate Oberflächengewässer und Abwasser wer- den keine Bedenken und Anmerkungen gegen den Bebauungsplanentwurf und den Flächennutzungsplan vorgebracht. Der Hinweis, dass seitens der Abteilung Arbeitsschutz und Umwelt keine Bedenken gegen die Planung bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis, dass seitens des Grundwasserschutzes und der Wasserve r- sorgung keine Bedenken bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Der Hinweis betrifft das Bebauungsplanverfahren W 6.4 und wird dort b e- rücksichtigt. Die Hinweise des Bodenschutzes betreffen das Bebauungsplanverfahren W 6.4 und werden dort berücksichtigt. Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen des Immissionsschu t- zes bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise, dass keine Bedenken zu den Belangen Oberflächengewä s- ser und Abwasser bestehen, wurden zur Kenntnis genommen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 9 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.2 Bundesnetzagentur, Fehrbelliner Platz 3, 10707 Berlin Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 23.03.2017: Auf der Grundlage der zur Verfügung gestellten Angaben wurde eine Übe r- prüfung des angefragten Gebiets durchgeführt. Der beigefügten Anlage können die Namen und Anschriften der in dem ermittelten Koordinatenb e- reich tätigen Richtfunkbetreiber entnommen werden. Durch deren rechtze i- tige Einbeziehung in die weitere Planung ist es ggf. möglich, Störungen des Betriebs von Richtfunkstrecken zu vermeiden. Es wird empfohlen, die Informationen zur Bauleitplanung im Zusamme n- hang mit Richtfunkstrecken sowie die zusätzlichen Hinweise auf der Inte r- netseite der Bundesnetzagentur im weiteren Verfahren zu be rücksichtigen (www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung). Da in der Planungsregion auch Messeinrichtungen des Prüf - und Mes s- dienstes der BNetzA betrieben werden, wurde die Anfrage zur ergänze n- den Prüfung weitergeleitet an die: Bundesnetzagentur, Referat 511 (5110 - 5), Canisiusstr. 21, 55122 Mainz. Durch das Referat 511 werden noch Untersuchungen bzgl. der notwend i- gen Schutzabstände zu den vorhandenen funktechnischen Messeinric h- tungen der BNetzA d urchgeführt. Sollten hier noch B esondere Festlegu n- gen zu berücksichtigen sein, w ird darüber in einem gesonderten Schreiben in Kenntnis gesetzt. Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise beziehen sich auf den Bebauungsplanentwurf W 6.4, daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen d ieses Ver- fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Es wird davon ausgegangen, dass im Rahmen des Bebauungsplanverfa h- rens überprüft wird, inwieweit Richtfunkstreck en von einer geplanten B e- bauung beeinträchtigt werden. Mobilfunkbetreiber sind keine Träger öffentlicher Belange (Urt. VGH Mü n- chen 18.03.2003, 15 N 98.2262), daher sind bei der frühzeitigen Beteil i- gung gem. § 4 Abs. 1 BauGB und der förmlichen Beteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB nur die Betreiber der öffentlichen Telekommunikationslinien eingebunden. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 09.10.2017: Zu dem o.g. Plangebiet hat die Bundesnetzagentur bereits mit dem Schre i- ben 226-20, 5593-5 Nr. 18013 vom 23.03.2017 Stellung genommen. Die in der ersten Mitteilung getroffenen Aussagen zu den als Ansprechpartner in Frage kommenden Richtfunkbetreibern sind weiterhin aktuell. Grundlegende Informationen zur Bauleitplanung im Zusammenhang mit Richtfunkstrecken sowie ergänzende Hinweise stehen Ihnen auf der Inte r- Die Hinweise zu den Richtfunkstrecken wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise beziehen sich auf den B ebauungsplanentwurf W 6.4, daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen d ieses Ver- fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 10 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: netseite der Bundesnetzagentur zur Verfügung: www.bundesnetzagentur.de/bauleitplanung 1.3 DADINA, Europaplatz 1, 64293 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 03.04.2017: Die nächst gelegenen ÖPNV -Haltestellen zum Plangebiet sind die Busha l- testelle „Darmstadt Fliederberg“ der Buslinie H und die Straßenbahnhalt e- stelle „Eschollbrücker Str.“ der Straßenbahnlinien 1, 7 und 8. Wegen der Lagegunst ist zu erwarten, dass die Bewohner d es neuen Baugebietes an der Konversion sfläche „EAD“ eher die Haltestelle „Darmstadt Fliederberg“ nutzen werden. Die Buslinie H ist bereits jetzt die am stärksten ausgelastete Buslinie im Gebiet der Stadt Darmstadt. Im Verkehrsgutachten zur Planung wird le dig- lich untersucht, ob die mit dem neuen Baugebiet gegebene Mehrnachfrage im Individualverkehr abgewickelt werden kann. Es wird als notwendig a n- gesehen, auch die Auswirkungen auf die Auslastung des ÖPNV und v.a. der Buslinie H zu bewerten. Der Hinweis zu den ÖPNV-Haltestellen wurde zur Kenntnis genommen. Die Haltestelle „Fliederberg“ der Buslinie H ist für das Plangebiet der nächstgelegene Anschluss ans ÖPNV -Netz. Hier beträgt die Entfernung zum Plangebiet weniger als 300 m. Es wird durch die Wissenschaftsstadt Darmstadt zurzeit die Überarbeitung des Nahverkehrsplans erarbeitet. Eine Taktänderung der stark frequentierten Buslinie H von 15 min auf 10 min Taktung steht zur Diskussion, um die Aufnahmekapazität der Strecke zu erhöhen. Im Umkreis v on jeweils weniger als 400 m sind zusätzlich die beiden Str a- ßenbahnhaltestellen „Bessunger Straße“ (Linie 1, 6, 7 und 8) sowie „Prinz - Emil-Garten“ (Linie 1 und 7) erreichbar. Diese Linien werden in einer hohen Taktung bedient. Für das Plangebiet kann daher von einer guten Anbi n- dung an das ÖPNV-Netz ausgegangen werden. 1.4 IHK Darmstadt, Postfach 10 07 05, 64207 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 10.04.2017: Mit dem Bebauungsplan W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - und der 12. Änderung des Flächennutzungsplans sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um neue Wohnbauflächen zu gen e- rieren. Es bestehen keine grundsätzlichen Bedenken zu den Planungen , es wird jedoch angeregt, aufgrund des hohen Drucks auf d en Darmstädter Wo h- nungsmarkt die Überbaubarkeit zu überdenken . Es wird daher vorgeschl a- gen, östlich der Kattreinstraße die Geschosszahlen zu erhöhen. Die Zustimmung zu den geplanten Wohnbauflächen w urde zur Kenntnis genommen. Die Hinweise zur Dichte beziehen sich auf den Bebauungsplanentwurf W 6.4, diese werden dort be handelt. Daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen des Verfahrens zur Flächennutzung s- planänderung. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 11 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Da die westliche Bebauung der Kattreinstraße mit lediglich zwei Vollg e- schossen eher die Ausnahme ist, wird es für sinnvoll und städtebaulich verträglich gehalten , die Geschosszahlen auf mindestens dreigeschossig plus Dach zu erhöhen. 1.5 Landesamt für Denkmalpflege, Schloss Biebrich, 65203 Wiesbaden Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 12.04.2017: Die Änderung der Nutzung von Verwaltungseinheiten zu Wohnzwecken ist aus denkmalpflegerischer Sicht als kritisch zu bewerten. Die Nutzung der derzeitigen Verwaltungseinheiten hat sich über Jahre bewährt und ist sehr denkmalverträglich und beinhaltet gleichzeitig den größtmöglichen Erhalt der überkommenen Bausubstanz sowie den Charakter der denkmalg e- schützten ehemaligen Kasernenbauten. Eine Umnutzung der ehemaligen Kasernenbauten zu Wohnzwecken ist gegenüber der Denkmalverträglichkeit negativ zu bewerten. Es entstehen hierbei Konfliktpunkte in Bezug auf den Denkmalschutz in diversen Punkten (wie z.B. Dachausbau, zweiter Fluchtweg, zusätzliche Treppenhäuser, Ba l- kone etc.). Grundsätzlich wird darauf hingewiesen, dass im Flächennutzungsplan die Darstellung als Wohnbaufläche alle innerhalb eines allgemeinen Wohng e- biets zulässigen Nutzungen ermöglicht, d.h. neben Wohnen auch die der Versorgung des Gebietes dienende n Läden, nicht störende Handwerksb e- triebe, Anlagen f ür kirchliche, kulturelle, soziale, gesundheitliche Zwecke sowie ausnahmsweise auch Anlagen der Verwaltung. Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „Neue Artillerie - Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im Westen der Stadt errichteten wilhelmini- schen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf ehemaligen Wohn - bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innenhof und die das Kase r- nengeviert umgebende Einfriedigung (aus: Denkmaltopographie Stadt Darmstadt, 1994, S. 447). Da der Hauptteil der Gesamta nlage ursprünglich als Wohn - bzw. Man n- schaftsgebäude gebaut und genutzt wurde, wird mit der Änderung der pe r- spektivisch möglichen Nutzung von Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Ve r- waltung) in Wohnbaufläche eine der ursprünglichen Funktion der Gebäude angelehnte Nutzung wieder ermöglicht. Darüber hinaus ist darauf hinzuweisen, dass die derzeit als Technisches Stadthaus genutzten Gebäude einen erheblichen Sanierungsbedarf au f- weisen. Die dringend notwendige Sanierung der Gebäude hätte unter Bei- behaltung der aktu ellen Nutzung ebenfalls bauliche Umbauten und Änd e- rungen zur Folge. Im Falle einer perspektivischen Umnutzung der denkmalgeschützten G e- samtanlage wird im Rahmen der notwendigen Baugenehmigungsverfahren selbstverständlich eine enge Abstimmung mit der Denkma lpflege stattfi n- den. In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Belange der Denkmal- Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 12 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: pflege hingewiesen. Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 16.11.2017: Es wird auf die Stellungnahme vom 12.04.2017 und deren Prüfung inne r- halb der vorläufigen Abwägung hingewiesen. Die Änderung der Nutzung von Verwaltungseinheiten zu Wohnzwecken ist aus denkmalpflegerischer Sicht nach wie vor als kritisch zu bewerten, da die heutige Wohnnutzung weit intensiver und mit gänzlich anderen Nutzungsanforde rungen an eine Wohnnutzung einhergeht als noch um 1900. Die bauphysikalischen und wohnqualitativen Anforderungen an eine moderne heutige Wohnung sind mit der historischen nahezu nicht mehr vergleichbar. Um diese Gebäude für eine moderne Wohnnutzung umzurüs ten würden Konfliktpunkte entstehen, die bereits in der Stellungnahme vom 12.04.2017 beispielhaft aufgeführt wurden und die zum Teil nicht denkmalverträglich sind. Das in der Prüfung aufgeführte Argument, dass die Gebäude sanierung s- bedürftig sind, ist kein Argument für eine Umnutzung sondern ist als Resu l- tat eines bestehenden Sanierungsstaus zu bewerten, wie richtig in der Pr ü- fung ausgeführt wurde. Aus Sicht der Denkmalpflege haben sich die derze i- tigen Verwaltungseinheiten über Jahre bewährt und können als solche durchaus denkmalverträglich saniert und modernisiert werden. Der größ t- mögliche Erhalt der überkommenen Bausubstanz sowie des Charakters der denkmalgeschützten ehemaligen Kasernenbauten kann somit gewahrt werden. Die Umnutzung der Gebäude zu Wohnzw ecken, dienende Läden, nicht störenden Handwerksbetrieben etc. kann zu starken Beeinträchtigungen des Erscheinungsbildes und der hist. Wahrnehmung der Gebäude führen. Mit dieser Stellungnahme soll frühzeitig auf umfangreiches Konfliktpotenzial im Hinblick auf die Denkmalverträglichkeit der im o.g. Flächennutzungsplan vorgesehenen Änderungen hingewiesen werden. Aus diesen aufgeführten Gründen ist eine Umnutzung der ehemaligen K a- sernenbauten zu Wohnzwecken gegenüber der Denkmalverträglichkeit weiterhin negativ zu bewerten. Die Bedenken gegen die i n der Flächennutzungsplanänderung geplante Änderung von Gemeinbedarfsflächen (Verwaltung) zu Wohnbauflächen für den Bereich des Technischen Stadthauses werden zur Kenntnis geno m- men. Die Flächen des Technische n Stadthauses („Neue Artillerie -Kaserne“) ste- hen als Gesamtanlage unter Denkmalschutz. Die Schutzausweisung ve r- bleibt weiterhin als nachrichtliche Übernahme nach § 5 Abs. 4 BauGB (s. Legende FNP unter Ziff. III. 1.12 Schutzfläche Kulturdenkmale (Gesamta n- lagen)) im Flächennutzungsplan. Die Ausweisung des Bereiches des Technischen Stadthauses als Flächen für Wohnbau im FNP stellt aus bautypologischer Sicht keine untypische oder unangemessene Nutzung für die ehemaligen Kasernengebäude dar. Eine vertiefende und detaillierte Auseinandersetzung mit der Art und dem Umfang der Umbau- und Sanierungsmaßnahmen ist im notwendigen Bau- genehmigungsverfahren und nicht auf der Ebene de r vorbereitenden Bau- leitplanung abzustimmen. Im Falle einer perspektivi schen Umnutzung der denkmalgeschützten Gesamtanlage findet im Rahmen der Baugenehm i- gungsverfahren hierzu eine enge Abstimmung mit der Denkmalpflege statt. Generell wird darauf hingewiesen, dass durch die Wohnbauflächendarstel- lung im FNP nicht zwangsläufig nur eine reine Wohnn utzung zulässig ist. Mit der geplanten Aufhebung des Bebauungsplans W 6 – Niersteiner Stra- ße –, der für den Bereich des Technischen Stadthauses einen siebenge- schossigen Verwaltungsbau vorsieht, und der Änderung des Flächennu t- zungsplans für diesen Bereich werden lediglich die Möglichkeiten für die Umnutzung zu Wohnzwecken geschaffen. Eine Weiternutzung als Verwa l- tungsgebäude b leibt von der Art der Flächendarstellung des FNP unb e- rührt. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 13 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: 1.6 HessenARCHÄOLOGIE, Ida-Rhodes-Straße 1, 64295 Darmstadt Äußerung zur frühzeitigen Beteiligung vom 19.04.2017: Im Geltungsbereich des Bebauungsplans bzw. dessen direkte m Umfeld liegt ein Bodendenkmal (abgegangene Reste der ehemaligen Artilleriek a- serne), das nach der Vorgabe des hessischen Denkmalschutzgesetzes geschützt ist. Die vorliegende Planung wird vom Landesamt für Denkmalpflege, hesse n- Archäologie, im derzeitigen Stadium abgelehnt, da nicht sichergestellt ist , dass die öffentlichen Belange des Bodendenkmalschutzes und der Bode n- denkmalpflege (§ 1 Abs. 6 Nr. 5 BauGB) hinreichend berücksichtigt we r- den. Es ist daher damit zu rechnen, dass durch die Bebauung Kulturden k- mäler im Sinne von § 2 Abs. 2 (Bodendenkmäler) HDSchG zerstört werden. Um Qualität und Quantität der archäologischen Befu nde zu überprüfen und um später zu fundierten Stellungnahmen im Rahmen von bauordnung s- rechtlichen oder denkmalschutzrechtlichen Genehmigungsverfahren (§ 18 HDSchG) zu gelangen, ist als Ergänzung zu einem Bebauungsplan ein Gutachten, d.h. eine vorbereitende Untersuchung gemäß § 20 Abs. 1 Satz 2 HDSchG erforderlich, deren Kosten vom Plangeber in dessen E i- genschaft als Verursacher zu tragen sind. Im Rahmen dieses Gutachtens sollte anhand der historischen Bestandspläne, der aktuellen Bestandspläne und vorgesehe nen Baufenster dokumentiert werden, wo der Bestand der ehemaligen Kasernenbauten und der Nutzungsfläche im nördlichen Teil des Grundstücks von der Neubebauung betroffen ist und wo durch die a k- tuelle Nutzung ggf. bereits Teile der abgegangenen Bebauung bese itigt wurden. Vom Ergebnis des Gutachtens ist abhängig, inwieweit weitere archäolog i- sche Untersuchungen (keine Ausgrabung / weitere Teilausgrabung / Tota l- ausgrabung) erforderlich sind. Die Hinweise zum Bodendenkmal wurden zur Kenntnis genommen. Die Hinweise bezieh en sich auf den Bebauungsplan entwurf W 6.4, daher erübrigt sich ein Eingehen auf die Stellungnahme im Rahmen d ieses Ver- fahrens zur Flächennutzungsplanänderung. Es wird davon ausgegangen, dass die erforderlichen vorbereitenden Unter- suchungen und Gutachten im Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - durchgeführt werden sollen. In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Belange des Bode n- denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege hingewiesen. Wissenschaftsstadt Darmstadt 12. Änderung des Flächennutzungsplans 06.12.2017 Abschließende Prüfung der Stellungnahmen der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange Seite 14 von 14 Nr. Vorgebrachte Stellungnahmen: Prüfung der Stellungnahmen: Stellungnahme zur öffentlichen Auslegung vom 30.10.2017: Zunächst wird auf die Stellungnahme vom 19.04.2017 verwiesen. Das dort geforderte Gutachten wurde zwischenzeitlich vorgelegt. In diesem Rahmen konnte nachgewiesen werden, dass weite Teile der im B oden befindlichen Reste der abgegangenen ehemaligen Artilleriekaserne durch die Nachnutzung zerstört worden sind. Die Bereiche, in denen noch Kasernenreste im Boden vorhanden sind, wurden im Plan und unter den Hinweisen zum Bebauungsplan (IV.2) g e- kennzeichnet. Detaillierter wird auf die Notwendigkeit der archäologischen Untersuchung der benannten Bereiche in der Begründung zum Beba u- ungsplan eingegangen (S. 12 Punkt 7.7). Gegen den vorliegenden Flächennutzungsplan werden seitens der Den k- malfachbehörde keine grundsätzlichen Bedenken oder Änderungswünsche vorgebracht. Die im Rahmen des Bebauungsplanes g enannte Vorgehens- weise im Hinblick auf das in Resten vorhandene Bodendenkmal ist im Rahmen eines denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahrens bzw. eines Baugenehmigungsverfahrens mit eingeschlossenem denkmalrechtlichen Genehmigungsverfahren nach § 18 Abs. 1 HDSchG als Auflage zu konkr e- tisieren. Hinweis: Die vorliegende Stellungnahme verhält sich ausschließlich zu den öffentlichen Belangen des Bodendenkmalschutzes u nd der Bodenden k- malpflege. Eine gesonderte Stellungnahme zu den Belangen des Ba u- denkmalschutzes und der Baudenkmalpflege behält sich die Denkmalfac h- behörde vor. Der Hinweis, dass keine Bedenken zu den Belangen der Denkmalfachb e- hörde bestehen, wurde zur Kenntnis genommen. In der Begründung mit Umweltbericht wird auf die Belange des Bode n- denkmalschutzes und der Bodendenkmalpflege hingewiesen. Eine detaillierte Behandlung der Thematik erfolgt zudem im Bebauung s- planverfahren W 6.4.
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Aufstellungsbeschluss:Beschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 30.03.2017.Bekanntmachung des Aufstellungsbeschlusses gem. § 2 Abs. 1 BauGB im „DarmstädterEcho“ am 06.04.2017.)UK]HLWLJH%HWHLOLJXQJGHUgIIHQWOLFKNHLWBeschluss des Magistrats vom 08.03.2017.Bekanntmachung der öffentlichen Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke derPlanung und über die Gelegenheit zur Anhörung im „Darmstädter Echo“ am 17.03.2017.Öffentliche Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und Anhörung gem.§ 3 Abs. 1 BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125, in der Zeit vom20.03.2017 bis einschließlich 20.04.2017.8QWHUULFKWXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHUnterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung mit Aufforderung zur Äußerungbezüglich Umfang und Detaillierungsgrad des Umweltberichts gem. § 4 Abs. 1 BauGB undAbstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2 BauGB mit Schreiben vom 16.03.2017.gIIHQWOLFKH$XVOHJXQJBeschluss der Stadtverordnetenversammlung vom 28.09.2017.Bekanntmachung der öffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am 05.10.2017.Öffentliche Auslegung des Entwurfs dieser Änderung des Flächennutzungsplans, der Begründungmit Umweltbericht und den wesentlichen umweltbezogenen Stellungnahmen gem. § 3 Abs. 2BauGB im Technischen Stadthaus, Block D, Bessunger Straße 125 in der Zeit vom 16.10.2017 biseinschließlich 16.11.2017 und Einstellung in das Internet gem. § 4a Abs. 4 BauGB in der Zeit vom05.10.2017 bis 28.11.2017.%HWHLOLJXQJGHU%HK|UGHQXQGVRQVWLJHQ7UlJHU|IIHQWOLFKHU%HODQJHBeteiligung gem. § 4 Abs. 2 BauGB und Abstimmung mit den Nachbargemeinden gem. § 2 Abs. 2BauGB mit Schreiben vom 06.10.2017.Feststellungsbeschluss:Der Feststellungsbeschluss zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans mit dem zeichnerischenTeil und der zugehörigen Begründung mit Umweltbericht wurde von derStadtverordnetenversammlung beschlossen am ___________.Diese Ausfertigung stimmt mit dem zur Feststellung beschlossenen Plan überein.Ausgefertigt: Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinGenehmigungsvermerk: Inkrafttreten:Bekanntmachung der Genehmigung der 12. Änderung des Flächennutzungsplans und deröffentlichen Auslegung im „Darmstädter Echo“ am ___________.Öffentliche Auslegung zum Zweck der Bekanntmachung gem. § 7 Hess. Gemeindeordnung (HGO)i. V. m. § 7 Abs. 3 der Hauptsatzung der Wissenschaftsstadt Darmstadt im Technischen Stadthaus,Block D, Bessunger Straße 125, in der Zeit vom ___________ bis einschließlich ___________.Inkrafttreten der 12. Änderung des Flächennutzungsplans am ___________.Darmstadt, den ___________Der Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt ________________________Die DezernentinDarmstadt, den _________________ Stadtplanungsamt _____________________ Jochen Krehbiehl bQGHUXQJGHV)OlFKHQQXW]XQJVSODQV Lage im Stadtgebiet I:\Pool_61\61.1.1\FNP\Änderungsverfahren FNP\12-Änderung - EAD\Pläne\CAD-Datei\FNP-Änderung_12.dwg *HOWXQJVEHUHLFKGHUbQGHUXQJPLW'DUVWHOOXQJGHUQHXHQ:RKQEDXIOlFKHQ Legende zur Darstellung siehe GesamtplanMaßstab 1 : 10 000 100 m500 m1000 mN 06.12.2017 WissenschaftsstadtDarmstadtStadtplanungsamt Rechtsgrundlagen:Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3des Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 desGesetzes vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)9HURUGQXQJ]XU'XUFKIKUXQJGHV%DXJHVHW]EXFKHV i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl.I S. 259), zuletzt geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36)Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142), zuletzt geändert durch Art. 2des Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167)Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändertdurch Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)+HVV$XVIKUXQJVJHVHW]]XP%XQGHVQDWXUVFKXW]JHVHW]+$*%1DW6FK* i.d.F. vom 20.12.2010(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607)Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetzvom 28.09.2015 (GVBl. S. 338)Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)Bundes-Immissionsschutzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletztgeändert durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)*HVHW]EHUGLH8PZHOWYHUWUlJOLFKNHLWVSUIXQJ (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94),zuletzt geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
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- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.12.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 61 67
V 56
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0433
Magistratsbeschluss -Nr.
14
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches
Stadthaus) (Feststellungsbeschluss)
Vorlage vom: 11.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und dem Entwurf zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) gingen im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Prüfung (Anlage 1)
abschließend entschieden.
(Hinweis: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen
keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.)
- 3 -
2. Die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände /
Technisches Stadthaus) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) wird beschlossen
(Feststellungsbeschluss).
Anlagen: FNP 12 Abwägung TÖB
FNP 12 Begründung mit Umweltbericht
FNP 12 Planzeichnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 17.01.2018
Der Vorlage wird zugestimmt.
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Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0433 vom 11.12.2017
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
„Neuen Artillerie Kaserne“ im nördlichen Teil als „gemischte Baufläche“ und im größeren
südlichen Teil als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung)“ aus.
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sitzes der technischen
Verwaltung der St adt sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um
dem künftig zu erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach
Wohnraum in Darmstadt begegnen zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung
zuzuführen.
Die Darstellung von „gemischte Baufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Am 30.03.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 12.
Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)
gefasst. Dieser wurde am 0 6.04.2017 im Darmstädter Echo bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des
Magistratsbeschlusses vom 08.03.2017 (V. -Nr. 2017/0049), nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 17.03.2017 in der Zeit vom 20. 03.2017 bis einschließlich 20.04.2017
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 16.03.2017 hierüber und über die Ziele und
Zwecke der Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Am 28.09.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschl uss gefasst (V.-
Nr. 2017/0299). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand nach
Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 05.10.2017 in der Zeit vom 16.10.2017 bis
einschließlich 16.11.2017 statt. Die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4a Abs. 4
BauGB in der Zeit vom 05.10.2017 bis 28.11.2017 in das Internet eingestellt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB erfolgte am 06.10.2017 parallel hierzu für einen Monat.
Es erfolgt nun der Beschluss der 1 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Feststellungsbeschluss). Die Änderung wird anschließend der oberen
Landesplanungs behörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Abschließend wird die
Genehmigung der 1 2. Änderung des Flächennutz ungsplanes im „Darmstädter Echo“ bekannt
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam.
Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
12. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammengefasst und abschließend geprüft.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen keine
Stellungnahmen ein.
Zu 2.:
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur 1 2. Flächennutzungsplanänderung bleib t daher
unverändert bestehen .
Die vorgebrachten Anregungen führten jedoch zu einer geringfügigen Anpassung der
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 12. FNP -Änderung für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 11.12.2017
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 se Nst. 3650
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Wissenschaftsstadt Darmstadt Darmstadt, den 11.12.2017
Der Magistrat
Begründung
gem. § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans
12. Änderung des Flächennutzungsplans, Übersichtsplan
Anlage 2
2
Wissenschaftsstadt Darmstadt
Der Magistrat
Begründung
gem. § 5 Abs. 5 Baugesetzbuch
zur 12. Änderung des Flächennutzungsplans
Bereich des ehem. EAD -Geländes / Techn. Stadthauses
Ausschnitt aus dem rechtswirksamen FNP mit Geltungsbereich
12. Änderung des Flächennutzungsplans
Es gilt die Legende des Flächennutzungsplanes der Wissenschaftsstadt Darmstadt
3
INHALT
1. Begründung ....................................................................................................................................... 5
1.1. Rechtsgrundlagen ............................................................................................................................... 5
1.2. Geltungsbereich .................................................................................................................................. 6
1.3. Verfahren ............................................................................................................................................ 6
1.4. Erfordernis der Teilbereichsänderung ................................................................................................. 6
1.5. Ziele und Zwecke der Planung ........................................................................................................... 6
1.6. Übergeordnete Planungen .................................................................................................................. 8
1.7. Sonstige städtebauliche Planungen .................................................................................................... 9
1.8. Flächenbilanz .................................................................................................................................... 11
2. Umweltbericht ................................................................................................................................. 12
2.1. Planungsanlass und Planungsziele .................................................................................................. 12
2.2. Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes ............................................................. 12
2.3. Schutzgebiete ................................................................................................................................... 14
2.4. Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfahren ................................................................. 14
2.5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen, einschließ lich der
Bestandsaufnahme, Prognose bei Durchführung der Planung ........................................................ 14
2.5.1. Derzeitige Flächennutzung ............................................................................................................... 14
2.5.2. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt ................................................... 15
2.5.2.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................................... 15
2.5.2.2. Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 15
2.5.2.3. Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 16
2.5.2.4. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................................................. 16
2.5.2.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ................................................................................................ 17
2.5.2.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 17
2.5.3. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt .......................................................................................................................................... 18
2.5.3.1. Lärm .................................................................................................................................................. 18
2.5.3.2. Luftschadstoffe .................................................................................................................................. 19
2.5.4. Wechselwirkungen zwischen den Belangen ..................................................................................... 19
2.5.5. Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. § 1a Abs. 3
BauGB ............................................................................................................................................... 20
2.5.6. Zusammenfassung ............................................................................................................................ 20
2.5.7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich ..................................................... 21
2.5.7.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt ........................................................................... 21
2.5.7.2. Schutzgut Boden ............................................................................................................................... 21
2.5.7.3. Schutzgut Wasser ............................................................................................................................. 21
2.5.7.4. Schutzgut Klima und Luft .................................................................................................................. 21
2.5.7.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild ................................................................................................ 22
2.5.7.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter ................................................................................ 22
4
2.5.8. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die Bevölkerung
insgesamt .......................................................................................................................................... 22
2.5.9. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes .................................................................... 22
2.5.9.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei
Durchführung der Planung ................................................................................................................ 22
2.5.9.2. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung .................................................................................. 22
2.5.10. Planungsalternativen und Monitoring ................................................................................................ 23
2.5.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung .................................................................................... 23
3. Quellenverzeichnis ......................................................................................................................... 24
5
1. Begründung
1.1. Rechtsgrundlagen
Baugesetzbuch (BauGB) i.d.F. vom 03.11.2017 (BGBl. I S. 3634)
Baunutzungsverordnung (BauNVO) i.d.F. vom 21.11.2017 (BGBl. I S. 3786)
Planzeichenverordnung (PlanzV) vom 18.12.1990 (BGBl. 1991 I S. 58), zuletzt geändert durch Art. 3 des
Gesetzes vom 04.05.2017 (BGBl. I S. 1057)
Hess. Bauordnung (HBO) i.d.F. vom 15.01.2011 (GVBl. I S. 46, 180), geändert durch Art. 2 des Gesetzes
vom 15.12.2016 (GVBl. S. 294)
Verordnung zur Durchführung des Baugesetzbuches i.d.F. vom 17.04.2007 (GVBl. I S. 259), zuletzt
geändert durch Verordnung vom 23.03.2017 (GVBl. S. 36)
Hess. Gemeindeordnung (HGO) i.d.F. vom 07.03.2005 (GVBl. I S. 142) , zuletzt geändert durch Art. 2 des
Gesetzes vom 15.09.2016 (GVBl. S. 167)
Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) i.d.F. vom 29.07.2009 (BGBl. I S. 2542), zuletzt geändert durch
Art. 1 des Gesetzes vom 15.09.2017 (BGBl. I S. 3434)
Hess. Ausführungsgesetz zum B undesnaturschutzgesetz (HAGBNatSchG) i.d.F. vom 20.12.2010
(GVBl. I S. 629), zuletzt geändert durch Art. 4 des Gesetzes vom 17.12.2015 (GVBl. S. 607)
Hess. Wassergesetz (HWG) i.d.F. vom 14.12.2010 (GVBl. I S. 548), zuletzt geändert durch Gesetz vom
28.09.2015 (GVBl. S. 338)
Wasserhaushaltsgesetz (WHG) i.d.F. vom 31.07.2009 (BGBl. I S. 2585), zuletzt geändert durch Art. 1 des
Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Hess. Denkmalschutzgesetz (HDSchG) i.d.F. vom 28.11.2016 (GVBl. S. 211)
Bundes-Immissionssch utzgesetz (BImSchG) i.d.F. vom 17.05.2013 (BGBl. I S. 1274), zuletzt geändert
durch Art. 3 des Gesetzes vom 18.07.2017 (BGBl. I S. 2771)
Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) i.d.F. vom 24.02.2010 (BGBl. I S. 94), zuletzt
geändert durch Art. 2 des Gesetzes vom 08.09.2017 (BGBl. I S. 3370)
Umweltschadensgesetz (USchadG) i.d.F. vom 10.05.2007 (BGBl. I S. 666), zuletzt geändert durch Art. 4
des Gesetzes vom 04.08.2016 (BGBl. I S. 1972)
Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) i.d.F. vom 17.03.1998 (B GBl. I S. 502), zuletzt geändert durch
Art. 2 Abs. 5 des Gesetzes vom 20.07.2017 (BGBl. I S. 2808)
Hess. Kompensationsverordnung (KV) i.d.F. vom 01.09.2005 (GVBl. I S. 624), zuletzt geändert durch
Artikel 4 der Verordnung vom 22.09.2015 (GVBl. S. 339)
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1.2. Geltungsbereich
Die 12. Änderung des Flächennutzungsplanes umfasst das ehemalige EAD -Betriebsgelände sowie das
Areal des T echnischen Stadthauses. Das ca. 3,5 h große Gebiet liegt im Südwesten der Wissenschaftsstadt
Darmstadt (Stadtteil Bessungen). Die Fläche befindet sich zwischen Niersteiner Straße, Ingelheimer Straße,
Kattreinstraße und Bessunger Straße.
1.3. Verfahren
Die Stadtverordnetenversammlung der Wissenschaftsstadt Darmstadt hat am 30.03.2017 den allgemeinen
Zielen und Zwecken der Planung zugestimmt und den Aufstellungsbeschluss zur 12. Änderung zum Fl ä-
chennutzungsplan (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) gefasst.
Zur frühzeitigen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB und zur
Unterrichtung über die allgemeinen Ziele und Zwecke der Planung und deren Auswirkungen wurden die
Planungsunterlagen gemäß Beschluss des Magistrats vom 08.03.2017 für die Dauer von einem Monat zur
allgemeinen Einsicht ausgelegt. Die Auslegung fand vom 20.03.2017 bis einschließlich 20.04.2017 statt.
Während dieser Zeit wurde Gelegenheit zur Äußerung und Erörterung gegeben. Die frühzeitige Unterric h-
tung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belang e gemäß § 4 Abs. 1 BauGB sowie die Absti m-
mung mit den Nachbargemeinden erfolgte in schriftlicher Form am 16.03.2017.
Am 28.09.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschluss gefasst. Die Beteili-
gung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB erfolgte vom 16.10.2017 bis einschließlich 16.11.2017 .
Während dieser Zeit konnten Stellungnahmen zur Planung abgegeben werden. Die Beteiligung der B e-
hörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 2 BauGB erfolgte in schriftlicher Form
am 06.10.2017 für die Dauer eines Monats .
1.4. Erfordernis der Teilbereichsänderung
Die Flächen des ehemaligen EAD-Betriebsgeländes sowie des Technisches Stadt hauses sind im recht s-
wirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt im nördlichen Bereich als gemischte
Baufläche und ansonsten als Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung ) dargestellt.
Nach erfolgter Verlagerung des EA D-Betriebsgeländes in den Sensfelderweg werden diese Flächen nun
nicht mehr für Aufgaben der öffentlichen Verwaltung benötigt. Ebenfalls soll auch perspektivisch das Tec h-
nische Stadthaus mit anderen Verwaltungseinheiten zusammengeführt und an einen anderen Standort ve r-
lagert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung zuzuführen.
Die Flächendarstellung des Flächennutzungsplans soll daher von gemischter Baufläche und Gemeinb e-
darfsfläche in Wohnbaufläche geändert werden .
1.5. Ziele und Zwecke der Planung
Bei dem zu entwickelnden Plangebiet handelt es sich um den Standort der ehemaligen „Neue n Artillerie-
Kaserne“ aus wilhelminischer Zeit im Darmstädter Stadtteil Bessungen. Nach Auflösung der innerstädt i-
schen Militäreinrichtungen nach dem 2. Weltkrieg und der Erweiterung der bebauten Stadt mit der Entst e-
hung des Wohngebiets Bess ungen-West, wurde Anfang der 1970er Jahre durch die Aufstellung des B e-
bauungsplans W 6 – Niersteiner Straße – Baurecht zur Nachnutzung des Kasernengeländes und der Ka-
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sernengebäude durch den EAD und das Technische Stadthaus ermöglicht. Dieser Bebauungsplan W 6,
rechtsverbindlich seit 29.01.1971, setzt für das Plangebiet ein Sondergebiet mit der Zweckbestimmung G e-
meinbedarf „Verwaltungsgebäude“ fest.
Nach der Flächenaufgabe und Beendigung der Nutzung durch den EAD ist es Ziel, diesen Teilbereich zügig
einer Wohnnutzung zuzuführen. Ebenso soll d as unter Denkmalschutz stehende Gebäudeensemble des
Technischen Stadthauses in absehbarer Zeit , nach Verlagerung der dort angesiedelten technischen Ämter ,
zu Wohnzwecken umgenutzt werden. Mittels der Planungen sollen dem auch künftig zu erwartenden Bevö l-
kerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach Wohnraum in Darmstadt Rechnung getragen wer-
den.
Zur Umsetzung der beabsichtigten Planungsziele und Sicherung der städtebaulichen Entwicklung und
Ordnung wird der neue B ebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – für den Bereich des
ehemaligen EAD -Betriebsgeländes aufgestellt. Mit dem Bebauungsplan W 6.4 – Östlich des Ingelheimer
Gartens – sollen die planungsrechtlichen Voraussetzungen geschaffen werden, um für die Wissen-
schaftsstadt Darmstadt neue Wohnbauflächen zu generieren.
Nach § 8 Abs. 2 BauGB sind Bebauungspläne aus dem Flächennutzungsplan zu entwickeln. Nach der
Rechtsprechung des Bundesve rwaltungsgerichtes sind Bebauungspläne derart aus dem Flächennu t-
zungsplan zu entwickeln, dass durch die Festsetzungen des Bebauungsplans „die zugrunde liegenden
Darstellungen des Flächennutzungsplans konkreter ausgestaltet und damit zugleich verdeutlicht w er-
den“. Innerhalb des durch den Flächennutzungsplan vorgegebenen Rahmens kann die Gemeinde eige n-
ständig planen. In begrenztem Umfang kann dabei von den Darstellungen des Flächennutzungsplans
hinsichtlich der Art der Nutzung abgewichen werden, sofern die Fe stsetzungen des Bebauungsplans
innerhalb der Grundzüge der Planung bleiben bzw. der Grundkonzeption nicht widersprechen.
Abb. 1: Orthofoto mit ehemaligem Betriebsgelände des Eigenbetriebs für kommunale
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) und Gelände des Technischen Stadthauses
8
Die Festsetzung eines Allgemeinen Wohngebietes im Bereich des ehem. EAD -Geländes durch den B e-
bauungsplanentwurf W 6.4 entspricht nicht der Grundkonzeption des Flächennutzungsplans. Dem En t-
wicklungsgebot des § 8 Abs. 2 BauGB kann demnach nicht hinreichend Rechnung getragen werden. Um
die genannten städtebaulichen Ziele des Bebauungsplans W 6.4 umsetzen zu können, ist für den Ge l-
tungsbereich die Änderung des Flächennutzungsplans planungsrechtlich erforderlich. Die Änderung des
FNPs erfolgt daher im Parallelverfahren zum Bebauungsplanverfahren W 6.4
– Östlich des Ingelheimer Gartens – gem. § 8 Abs. 3 BauGB. Somit wird dem Entwick lungsgebot des § 8
Abs. 2 BauGB hinreichend entsprochen.
Zur Ermöglichung von Wohnnutzung im Bereich des Technischen Stadthauses soll in einem weiteren
Schritt für den derzeit gültigen Bebauungsplan W 6 – Niersteiner Straße – ein Aufhebungsverfahren
durchgeführt werden. Nach Aufhebung der durch den Bebauungsplan festgesetzten Nutzung „Sonde r-
gebiet mit der Zweckbestimmung Gemeinbedarf – Verwaltungsgebäude“ wird eine Umnutzung der unter
Denkmalschutz stehenden Gebäude (Gesamtanlage Neue Artillerie -Kaserne) gem. § 34 BauGB auf-
grund der das Gebiet prägenden Nutzung v on Wohnen ermöglicht.
Die nachrichtliche Übernahme der Signatur „Kulturdenkmale (Gesamtanlage)“ (s. Legende FNP 2006 III.
1.12) im Bereich des Technischen Stadthauses bleibt erhalten.
1.6. Übergeordnete Planungen
Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flä chennutzungsplan
Der Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flächennutzungsplan wurde mit Bekanntmachun g vom
17.10.2011 (Staatsanzeiger 42/2011) rechtskräftig. Im Regionalplan Südhessen 2010 / Regionaler Flä-
chennutzungsplan wird das Plangebiet als bestehendes „Vorranggebiet Siedlung“ ausgewiesen (s. Abb. 2).
Durch die Ausweisung eines Wohngebietes wird der Ausweisung des Regionalplan s Südhessen 2010 /
Regionaler Flächennutzungsplan entsprochen, d.h. durch die geplanten Nutzungen entsteht kein Konflikt.
Abb. 2: Ausschnitt aus Plankarte und Legende des Regionalplans Südhessen 2010 / Regionaler
Flächennutzungsplan (ohne Maßstab) mit grober Darstellung des Planungsgebietes (blau).
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Denkmalschutz
Die als Gesamtanlage unter Denkmalschutz stehende „Neue Artillerie -Kaserne“ ist Teil eines um 1900
im Westen der Stadt errichteten wilhelminischen Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf eh e-
maligen Wohn - bzw. Mannschaftsgebäude, das Kasino mit Innen hof (Klinkerbau) und die das Kaserne n-
geviert umgebende Einfriedigung (Quelle: Denkmaltopographie Stadt Darmstadt, 1994, S. 447).
Da der Hauptteil der Gesamtanlage ursprünglich als Wohn - bzw. Mannschaftsgebäude gebaut und g e-
nutzt wurde, wird mit der Änderung der Nutzung von Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung) in
Wohnbaufläche eine der ursprünglichen Funktion der Gebäude angelehnte Nutzung perspektivisch wi e-
der ermöglicht.
Landschaftsplan
Im Landschaftsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt v on 2004 wird das Planungsgebiet als stark ve r-
siegelte Baufläche und als Biotopergänzungsfläche bezeichnet. Durch die hohe Versiegelung hat die
Fläche eine stark eingeschränkte ökologische Bedeutung. Im gesamtstädtischen Biotopverbundnetz
haben Bauflächen m it einem hohen Freiflächenanteil eine wichtige Biotopfunktion, daher sind vorrangig
neue Biotope zu schaffen. Der Landschaftsplan nennt hierzu folgende Maßnahmen:
- Neuschaffung von Grünflächen u.a. in Baulücken und auf Parkplätzen
- Erhalt vorhandener G rünflächen
- Entsiegelung und Vermeidung neuer Versiegelungen
- Erhalt von Wildkräutern.
Auswirkungen durch die Änderung des Flächennutzungsplanes sind durch Ausgleichs - und Ersatzma ß-
nahmen zu kompensieren.
Durch die vorliegende Flächennutzungsplanänder ung werden umfangreiche Entsiegelungsmaßnahmen
und eine signifikante Erhöhung der Grünflächenanteile ermöglicht.
1.7. Sonstige städtebauliche Planungen
Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan W 6.4
Für die Nachnutzung des ehemaligen EAD -Geländes ist ein Entwicklungskonzept vorgesehen, welches
die besonderen städtebaulichen und landschaftsplanerischen Aspekte der unmittelbaren Umgebung
berücksichtigt und aufgreift. Um gleichzeitig ein gemischtes Quart ier für unterschiedliche Bevölkerung s-
gruppen, insbesondere auch Familien, zu schaffen, soll ein breites Angebot an kleinen und großen Wo h-
nungen entstehen. In Darmstadt besteht auch ein hoher Bedarf an Sozialwohnungen, sodass ein festg e-
setzter Anteil von So zialwohnungen an der gesamten Zahl der Wohnungen im Grundstückskaufvertrag
geregelt wurde.
Die Anzahl der Geschosse orientiert sich an der Höhe der umliegenden Gebäude, um eine Entwicklung
zu gewährleisten, die sich dem Standort entsprechend städtebaulich harmonisch einfügt und anpasst.
Eine fünfgeschossige Bebauung am nördlichen Gebietsrand bewirkt zugleich eine schallschützende
Wirkung für die rückseitig liegenden Bereiche, was die Wohnqualität vor Ort zusätzlich erhöht. Die vo r-
gesehene Zweigeschossigkei t entlang der Kattreinstraße passt sich der Geschossigkeit der dortigen
Doppelhäuser an und bildet ein städtebaulich angemessenes Gegenüber. Die geplanten viergeschoss i-
gen Gebäude entlang der Niersteiner Straße stehen aufgrund einer fehlenden Umgebungsbeba uung für
sich und bilden als Kopfbauten eine räumliche Kante zum Ingelheimer Garten aus.
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Abb. 3.: Städtebauliches Konzept zum Bebauungsplan W 6.4 (ohne Maßstab)
Die vorgesehene Bebauungsstruktur und Gebäudeausrichtung mit Quer - und Längsriegeln sowie Punkt-
häusern orientiert sich einerseits am örtlichen Gebäudebestand, reagiert aber zugleich auch auf städt e-
bauliche Erfordernisse wie Wohnraumbedarf, Höhenentwicklung, Schallschutz und Frischluftzufuhr . Dar-
über hinaus werden Hofsituationen geschaffen, die im Sinne des städtebaulichen Konzepts eine begrü n-
11
te und ruhige Wohnlage im Innern des Plangebiets schaffen. Während hier zugunsten der neuen B e-
wohner eine erhöhte Privatheit herrscht, bleibt das Gebiet durch seine zahlreichen Wegeverbindungen
aber für alle Nutzer durchlässig.
Mittels neuer Zugänge und durchquerende r Wegeverbindungen sollen die das Gebiet umgebenden
Grünflächen, Plätze, Alleen und Grünstreifen in das Gebiet überführt und hineingezogen werden, um
dem Quartier auch im Sinne des namensgebenden Bebauungsplans („Östlich des Ingelheimer Gartens“)
einen begrünten und ruhigen Charakter zu verschaffen.
Die vorgesehene Entwicklung des Plangebiets ist auch im Gesamtkontext denkmalschutzrechtlicher
Überlegungen zu betrachten. Die denkmalgeschützte Kaser ne im Süden sowie die das Gebiet teilweise
umgrenzende historische Mauer sind stadtbildprägende Elemente, die sich im Plangebiet widerspiegeln
sollen.
1.8. Flächenbilanz
Durch die Änderung des Flächennutzungsplanes werden bestehende Gemeinbedarfsflächen zugunsten
von Wohnbauflächen verringert. Die zu ändernde Fläche der Gemischten Baufläche mit einer Größe von
0,3 ha liegt unter der tabellarischen Darstellungsgrenze.
Nutzungsart
Ausweisung Flächennut-
zungsplan 2006
Ausweisung mit allen Ände-
rungen einschl. aktuellem
Änderungsverfahren
ha % ha %
Wohnbaufläche 1.587 13 1.587
(1.584 vorher)
13
Gemischte Baufläche 170 1,5 170 1,5
Gewerbliche Baufläche 537 4 578 4,5
Sonderbaufläche 230 2 194 1,5
Gemeinbedarfsfläche 117 1 117
(120 vorher)
1
Bahn, S-Bahn, Depot 199 2 199 2
Hauptverkehrsstraßen 274 2 274 2
Ver- und Entsorgungsfläche 47 47
künstl. Grundwasseranreicherung 10 10
Grünfläche 930 8 928 8
besiedelte Fläche 4.101 33,5 4.104 33,5
Wasserfläche 38 38
Landwirtschaft 1.307 11 1.305 11
Ökologisch wertvolles Grünland 713 6 712 6
Streuobstwiese 165 1 165 1
Waldfläche 5.640 46 5.640 46
Aufforstungsfläche 29 29
waldartige Brache 44 44
Dünen, Trockenrasen 187 2 187 2
Brache mit Gehölzgruppe
unbesiedelte Fläche 8.123 66,5 8.120 66,5
Gesamtfläche 12.224 100 12.224 100,0
12
2. Umweltbericht
2.1. Planungsanlass und Planungsziele
Anlass für die Änderung des Flächennutzungsplanes ist die Aufhebung des Bebauungsplanes W 6 sowie
die Aufstellung des Bebauungsplanes W 6.4. Hier wird die Umnutzung des Planungsgebietes von G e-
meinbedarfsfläche und gemischter Baufläche zur Wohnbaufläche ermöglicht. Der Flächennutzungsplan
wird im Parallelverfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 6 – Niersteiner Straße – und zur Auf-
stellung des Bebauungspl anes W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – geändert.
Das ca. 3,5 ha große Betrachtungsgebiet des Umweltberichtes, der Bereich des Technischen Stadtha u-
ses und das ehemalige EAD -Gelände, liegt im Südwesten der Wissenschaftsstadt Darmstadt (Stadtteil
Bessungen). Naturräumlich liegt es im Griesheim -Weiterstädter Sand (225.9), einer Teileinheit der He s-
sischen Rheinebene (225). Nach erfolgter Verlagerung des EAD -Betriebsgeländes in den Sensfelderweg
werden diese Flächen nun nicht mehr für Aufgaben der öffent lichen Verwaltung benötigt. Ebenfalls soll
auch perspektivisch das Technische Stadthaus mit anderen Verwaltungseinheiten zusammengefasst
und an einen anderen Standort verlagert werden. Ziel ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung
zuzuführen.
2.2. Fachgesetzliche Vorgaben und Ziele des Umweltschutzes
Im Gesetz über die Umweltverträglichkeitsprüfung (UVPG) ist in § 2 als Inhalt der Umweltverträglic h-
keitsprüfung die „Ermittlung, Beschreibung und Bewertung der unmittelbaren und mittelbaren Auswi r-
kungen eines Vorhabens auf Menschen, einschließlich der menschlichen Gesundheit, Tiere, Pflanzen
und die biologische Vielfalt, Boden, Wasser, Luft, Klima und Landschaft, Kulturgüter und sonstige Sac h-
güter sowie die Wechselwirkung zwischen den vorgenannten Schutzg ütern“ formuliert. Zweck des G e-
setzes ist laut § 1 sicherzustellen, dass bei bestimmten privaten und öffentlichen Vorhaben zur wirks a-
men Umweltvorsorge nach einheitlichen Grundsätzen die Auswirkungen auf die Umwelt frühzeitig und
umfassend ermittelt, besch rieben und bewertet werden und die Ergebnisse so früh wie möglich bei allen
behördlichen Entscheidungen berücksichtigt werden.
Das Bundesimmissionsschutzgesetz (BImSchG) formuliert in § 1 als Zweck des Gesetzes „Me n-
schen, Tiere und Pflanzen, den Boden, da s Wasser, die Atmosphäre sowie Kultur - und sonstige Sachg ü-
ter vor schädlichen Umwelteinwirkungen [...] zu schützen und dem Entstehen schädlicher Umwelteinwi r-
kungen vorzubeugen.“ In § 50 wird formuliert: „Bei raumbedeutsamen Planungen und Maßnahmen sind
die für eine bestimmte Nutzung vorgesehenen Flächen einander so zuzuordnen, dass schädliche U m-
welteinwirkungen [...] auf die ausschließlich oder überwiegend dem Wohnen dienenden Gebiete sowie
sonstige schutzbedürftige Gebiete soweit wie möglich vermieden werd en.“
Das Bundesnaturschutzgesetz (BNatSchG) setzt im § 1 fest: „Natur und Landschaft sind auf Grund
ihres eigenen Wertes und als Grundlage für Leben und Gesundheit des Menschen auch in Verantwo r-
tung für die künftigen Generationen im besiedelten und unbes iedelten Bereich nach Maßgabe der nac h-
folgenden Absätze so zu schützen, dass
1. die biologische Vielfalt,
2. die Leistungs - und Funktionsfähigkeit des Naturhaushalts einschließlich der Regenerationsfähigkeit
und nachhaltigen Nutzungsfähigkeit der Naturgüte r sowie
3. die Vielfalt, Eigenart und Schönheit sowie der Erholungswert von Natur und Landschaft
auf Dauer gesichert sind; der Schutz umfasst auch die Pflege, die Entwicklung und, soweit erforderlich,
die Wiederherstellung von Natur und Landschaft (allgemeiner Grundsatz).“
13
Gemäß § 1 Abs. 2-4 BNatSchG sind die wildlebenden Tiere und Pflanzen und ihre Lebensgemeinscha f-
ten sowohl außerhalb als auch innerhalb des besiedelten Bereiches als Teil des Naturhaushaltes in ihrer
natürlichen und historisch gewa chsenen Artenvielfalt zu schützen, zu entwickeln und wieder herzustellen.
Im § 1 Abs. 5 BNatSchG werden u.a. folgende Grundsätze genannt:
- Berücksichtigung der natürlichen Landschaftsstrukturen bei baulichen Neuanlagen, wie Verkehr s-
wegen,
- Möglichst geringer Verbrauch und Zerschneidung von Landschaft.
Die Landschaft ist insbesondere als Erlebnis - und Erholungsraum des Menschen zu sichern, einschlie ß-
lich charakteristischer Strukturen und Elemente. Für die Erholung geeignete Flächen sind zu gestalten
und zugänglich zu erhalten. Insbesondere im siedlungsnahen Bereich sollen ausreichend Erholungsfl ä-
chen bereitgestellt werden.
Der § 30 BNatSchG stellt bestimmte Biotope unter besonderen Schutz; ihre Zerstörung oder eine sonst i-
ge erhebliche oder nachhaltige Beeinträch tigung ist unzulässig. Rechtliche Vorgaben für den Schutz
natürlicher Lebensräume und Arten ergeben sich auch aus dem EU -Recht, der Vogelschutzrichtlinie und
der Fauna-Flora-Habitat-Richtlinie (FFH -Richtlinie).
Gemäß § 2 Nr. 1a-c Umweltschadensgesetz (USc hadG) sind
a) „eine Schädigung von Arten und natürlichen Lebensräumen nach Maßgabe des § 19 des Bundesn a-
turschutzgesetzes,“
b) „eine Schädigung der Gewässer nach Maßgabe des § 22a des Wasserhaushaltsgesetzes,“
c) „eine Schädigung des Bodens durch eine Beei nträchtigung der Bodenfunktionen im Sinn des § 2
Abs. 2 des Bundes-Bodenschutzgesetzes, die [...] Gefahren für die menschliche Gesundheit verursacht;“
Umweltschäden, bei de ren Eintrittsgefahr bzw. Eintritt der Verantwortliche gemäß § 4 die entsprechende
Behörde zu informieren hat, gemäß § 5 erforderliche Vermeidungsmaßnahmen oder gemäß § 6 bei Ein-
tritt des Umweltschadens die erforderlichen Schadensbegrenzungsmaßnahmen und die Sanierung s-
maßnahmen zu ergreifen hat. Es gelten die folgenden Rechtsvorschriften des Bundes, die die Vermei-
dung und Sanierung von Umweltschäden näher bestimmen.
Gemäß § 1 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) ist es „Aufgabe von Denkmalschutz
und Denkmalpflege, die Kulturdenkmäler als Quellen und Zeugnisse menschlicher Geschi chte und Ent-
wicklung [...] zu schützen und zu erhalten sowie darauf hinzuwirken, dass sie in die städtebauliche En t-
wicklung, Raumordnung und Landschaftspflege einbezogen werden.“
Gemäß § 1 Bundes-Bodenschutzgesetz (BBodSchG) sind die Funktionen des Boden s nachhaltig zu
sichern oder wi eder herzustellen. Dafür sollen schädliche Bodenveränderungen vermieden und Altlasten
sowie dadurch bedingte Grundwasserverunreinigungen saniert werden. Im Fall einer Einwirkung auf den
Boden gilt ein Vermeidungsgebot hinsich tlich der Beeinträchtigungen seiner natürlichen Funktionen s o-
wie seiner Funktion als Archiv der Natur - und Kulturgeschichte.
In § 1 a des Wasserhaushaltsgesetzes (WHG) wird der Grundsatz formuliert, die Gewässer als B e-
standteil des Naturhaushaltes so zu b ewirtschaften, „dass sie dem Wohl der Allgemeinheit und im Ei n-
klang mit ihm auch dem Nutzen einzelner dienen und dass jede vermeidbare Beeinträchtigung unte r-
bleibt." Dabei wird besonders die Verhütung von Verunreinigungen und die gebotene sparsame Verwe n-
dung des Wassers hervorgehoben. In § 18a Abs. 1 ist ausgeführt: „Abwasser ist so zu beseitigen, dass
das Wohl der Allgemeinheit nicht beeinträchtigt wird“.
Im Hessischen Wassergesetz (HWG) werden Schutz- und Bewirtschaftungsbestimmungen für das
Grundwasser in den §§ 33 und 37 und für oberirdische Gewässer in den §§ 8, 9, 12 und 13 gegeben.
14
2.3. Schutzgebiete
Die als Gesamtanlage gemäß Hessische m Denkmalschutzgesetz (HDSchG) unter Denkmalschutz ste-
hende „Neue Artillerie -Kaserne“ ist Teil eines um 1900 im Westen der Stadt errichteten Wilhelminischen
Kasernenkomplexes. Die Anlage umfasst die fünf ehemaligen Wohn - bzw. Mannschaftsgebäude, das
Kasino mit Innenhof und die das Kaser nengeviert umgebende Einfriedigung (vgl. Denkmaltopographie
Stadt Darmstadt, 1994, S. 447).
Im Geltungsbereich des Planungsgebietes und seiner Umgebung sind keine FFH -Gebiete gemäß Rich t-
linie 92/43/EWG des Rates vom 21. Mai 1992 oder Vogelschutzgebiete g emäß Richtlinie 79/409/EWG
des Rates vom 2. April 1979 festgesetzt.
Weitere Schutzgebiete und -gegenstände nach Fachrecht (Bundesnaturschutzgesetz, Wasserhaushalt s-
gesetz etc.) werden durch die Flächennutz ungsplanänderung ebenfalls nicht betroffen.
2.4. Rahmen der Umweltprüfung und verwendete Verfahren
Dieser Umweltbericht ist gemäß § 2 Abs. 4, Anlage 1 und § 2a BauGB erstellt worden. Der Umfang und
der Detaillierungsgrad der Ermittlung der Umweltbelange entsprechen der Genauigkeit des Flächennu t-
zungsplanes. Die Bewertungen der Umweltauswirkungen fundieren insbesondere auf den Umweltberic h-
ten für die parallelen Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – und das Be-
bauungsplanaufhebungsverfahren W 6 – Niersteiner Straße – Teilbereich Technisches Stadt haus.
In der Umweltprüfung werden die Umweltauswirkungen bei einer Realisierung der Umnutzung den Au s-
wirkungen bei Nicht -Realisierung gegenübergestellt. Die Veränderungen werden in Bezug auf die
Schutzgüter des § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB mit u nd ohne erfolgter Umnutzung verglichen und verbal -
argumentativ bewertet.
Sofern sich keine oder nur eine geringe Erheblichkeit ergibt, kann auf eine vertiefende Beschreibung
bzw. Wirkungsprognose verzichtet werden.
2.5. Schutzgutbezogene Beschreibung und Bewe rtung der Umweltauswirkungen, einschlie ß-
lich der Bestandsaufnah me, Prognose bei Durchführung der Planung
2.5.1. Derzeitige Flächennutzung
Die Fläche liegt innerstädtisch unweit der stark befahrenen Straßen Groß -Gerauer Weg, Donnersber g-
ring und Eschollbrücker St raße. Das Untersuchungsgebiet selbst ist derzeit im Flächennutzungsplan als
Gemeinbedarfsfläche und gemischte Baufläche ausgewiesen. Die angrenzenden Nutzungen sind haup t-
sächlich Wohnbauflächen, sowie gemischte Baufläche n und eine Grünfläche, der öffentliche Park „Inge l-
heimer Garten“.
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2.5.2. Auswirkungen auf Tiere, Pflanzen, Boden, Wasser, Luft, Klima und das Wirkungsgefüge
zwischen ihnen sowie die Landschaft und die biologische Vielfalt
2.5.2.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
Bestand
Circa 90 % des Planungsgebietes sind heute überbaut, versiegelt oder vegetationsfrei, sie besitzen ke i-
nen oder nur einen sehr geringen Wert für die Tier - und Pflanzenwelt.
Die ca. 10 % der Fläche setzen sich vor allem aus Ziergehölzpflanzungen und artenar men Wiesen zu-
sammen.
Größere Baumbestände befinden sich an der nördlichen Spitze des Untersuchungsgebietes auf einer
ruderalisierten Grünfläche mit überwiegend Pionierbaumarten. Weiterhin liegt in der Vorgartenzone zur
Bessunger Straße am südlichen Rand des Gebietes eine extensiv gepflegte, artenarme Wiese mit einem
heimischen Baumbestand junger bis mittlerer Ausprägung und im Innenhof des Technischen Stadtha u-
ses steht eine große Gruppe heimischer Bäume mittlerer Ausprägung. Insgesamt sind die meist kleinfl ä-
chigen unversiegelten Bereiche überwiegend durch einen dichten Bewuchs gekennzeichnet mit einem
geringen bis mittlere n Wert. Die Baumbestände sind von mittlerem bis hohem Wert für die Tier - und
Pflanzenwelt.
Das vorgefundene Artenspektrum umfasst weitverbre itete Arten in durchgrünten Siedlungsbereichen.
Bemerkenswert ist das Vorkommen von gebäudebesiedel nden Mauerseglern und Zwergfledermäusen
(Pipistrellus pipistrellus). Die vorkommenden Arten profitieren von nahe liegenden Grünbereichen
(Hausgärten, Ingelhe imer Garten) und etwa 5 der 12 vorgefundenen Arten nutzen das Untersuchung s-
gebiet als Revier und Brutstätte.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Die Umnutzung des Untersuchungsgebietes zu einem Wohngebiet ermöglicht umfangreiche Entsieg e-
lungen und Begrünungen. Hierdurch kann das Untersuchungsgebiet eine vernetzende Funktion zw i-
schen den Grünflächen der Umgebung , dem Ingelheimer G arten und Hausgärten einnehmen (Bi o-
topverbund) sowie dem lokalen Mangel an Biotopflächen entgegenwirken.
Im Zuge der Umnutz ung und Neubebauung des Untersuchungsgebietes werden die meisten Gebäude
abgebrochen und Vegetationsflächen gerodet, wodurch Habitate (Brut und/oder Nahrung) der vorko m-
menden Vogel- und Fledermausarten zerstört werden könnten. Durch entsprechende Kontrolle n der
Gebäude sind Verbotstatbestände gem. § 44 Abs. 1 Nr. 1 bis 3 BNatSchG zu verhindern und Maßnah-
men zur Reaktion auf die Eingriffe vorzusehen.
Die höherwertigen Baumbestände im Innenhof des Technischen Stadthauses und entlang der Bessu n-
ger Straße könne n erhalten werden.
2.5.2.2. Schutzgut Boden
Bestand
Die Böden im Planungsraum sind aufgrund der Lage im Stadtgebiet und dem hohen Versiegelungsgrad
des Areals weitgehend stark anthropogen verändert und überprägt. Die natürlichen Böden in der Umg e-
bung des Planungsraumes werden als quartäre Sande und Kiese beschrieben, außerdem sind diese
teilweise mit Flugsanddünen überdeckt. Oberflächennah findet man die Bodenarten schwach schluffiger
bis lehmiger Sand, darunter kann der Sand lehmig bis tonig sein (Hess. Landesamt für Bodenforschung
1990).
Eine abfalltechnische Einstufung der Aushubmaterialien sowie ein Sanierungskonzept liegen vom Büro
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH vom 23. August 2016 für die Fläche des EAD -Geländes
16
vor. Aufgrund der Scha dstoffbelastung werden daher im Bereich des EAD -Geländes entsprechende
Sanierungs- und Schutzmaßnahmen durchgeführt.
Im Teilbereich des Technischen Stadthauses werden im Zuge einer Umnutzung sicherlich auch bislang
versiegelte Flächen in Freiflächen umgewa ndelt. Vor einer derartigen Umwandlung sind die Notwendi g-
keit eines abfalltechnischen Gutachtens und ggfs. von Sanierungs - und Schutzmaßnahmen sowie einer
Untersuchung auf Kampfmittel zu prüfen.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Im Geltungsbereich der 12. Änderung des Flächennutzungsplanes werden insgesamt Entsiegelungen in
der Größenordnung von ca. 1 ha möglich, die sich positiv auf alle natürlichen Bodenfunktionen auswi r-
ken können.
Bestand Planung W 6.4
Grünflächen, unversiegelt (privat/öffent lich) 4.255 m² 14.395 m²
Gebäude, versiegelte Nebenflächen (privat/öffentlich) 33.420 m² 23.280 m²
Die Möglichkeiten der Entsiegelungen und Steigerung der Grünflächenanteile ermöglichen eine deutliche
Verbesserung der biotischen Lebensraumfunktionen und der Speicher-, Filter- und Regulationsfunkti o-
nen und haben ebenso Wohlfahrtswirkungen u.a. auch für den Wasserhaushalt (Niederschlagsretention,
Grundwasserneubildung) und das lokale Klima (Kaltluftproduktion).
Nach Angaben des Kampfmittelräumdienstes befindet sich das Bebauungsplangebiet W 6.4 – Östlich
des Ingelheimer Gartens – in einem Bombenabwurfgebiet. Vom Vorhandensein von Kampfmitteln auf
solchen Flächen muss grundsätzlich ausgegangen werden. Auf der Ebene des Bebauungsplanes sind
dazu die entsprechenden Hinweise zu geben und Festsetzungen zu treffen.
2.5.2.3. Schutzgut Wasser
Bestand
Aufgrund des derzeitig sehr hohen Versiegelungsgrades im Planungsgebiet ist seine Bedeutung für alle
Wasserhaushaltsfunktionen nur als gering bis sehr gering zu bewerten.
Weiterhin begründen die natürlichen Gegebenheiten (relativ niederschlagsarmes, trockenwarmes Klima
und hohe Durchlässigkeit des Bodens) eine geringe Bedeutung des Planungsgebietes im Hinblick auf
die Grundwasserneubildu ngsfunktion , die Grundwasserschutzfunktion sowie die Abflussregulationsfun k-
tion. Die Verschmutzungsempfindlichkeit des Grundwassers ist mittel -groß (HLNUG 2016a).
Im Untersuchungsgebiet und dessen nähere r Umgebung sind keine Oberflächengewässer vorhanden.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Die Planungen ermöglichen Flächenentsiegelungen im Untersuchungsgebiet im Sinne der Nutzungsä n-
derung zu einem Wohngebiet. Hierdurch kann es zu einer Erhöhung der jährlichen Grundwasserneubi l-
dung und einer Verringe rung des Oberflächenabflusses kommen, wodurch sich Verbesserungen im
Wasserhaushalt einstellen können.
2.5.2.4. Schutzgut Klima und Luft
Bestand
Das Untersuchungsgebiet ist in der Karte „Lokalklima Bewertung“ des Landschaftsplans der Wisse n-
schaftsstadt Darmstadt als thermisches Belastungsgebiet ausgewiesen. Die lokalklimatische Situation ist
17
geprägt von Wärmeinseleffekten, sommerlicher Schwüle und Inversionswetterlagen im Winter sowie
Smog.
Das Planungsgebiet soll gemäß der Karte „Lokalklima Leitbild“ des Landschaftsplans zum Schutz und
Entwicklung lokalklimatisch besonders wichtiger Ausgleichsräume für das Stadtgebiet besser durchgrünt
werden.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Durch die geplante Umnutzung können wesentlich höhere Fl ächenanteile des Untersuchungsgebietes
begrünt werden. Die geplanten Vorhaben entsprechen daher dem Leitbild des Landschaftsplans.
2.5.2.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
Bestand
Das Planungsgebiet ist bislang vor allem von dem denkmalgeschützten Gebäudeens emble der Neuen
Artillerie-Kaserne und den großflächigen Versiegelungen geprägt. Im Teilbereich des ehemaligen EAD -
Geländes fallen weiterhin unterschiedliche Gebäude verschiedenen Alters und Stils auf. Von den ve r-
schiedenartigen meist zweckmäßigen Bauten d es EAD-Geländes geht keine besondere Bedeutung für
das Stadtbild aus. Ebenso ist die Bedeutung für naturbezogene Erholung gering.
Die Neue Artillerie -Kaserne mit der umlaufenden historischen, begrünten Mauer hat einen prägenden
Charakter auf das Ortsbild. Die Mauer zur Kattreinstraße zeichnet sich durch ihre attraktive Struktur ,
durch einen niedrigen Abschnitt mit einem gusseinsernen Geländer und durch dichte Begrünung aus.
Der Bestand großer Bäume und ausgeprägter Fassadenbegrünungen hat einen besonderen C harme
und großen Einfluss auf das bestehende Erscheinungsbild des denkmalgeschützten Ensembles.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Während das gesamte EAD -Gelände neu bebaut und begrünt werden kann, werden die Gebäude und
die Einfriedung der Neuen Artillerie -Kaserne erhalten, umgenutzt und in die neuen Gestaltungen int e-
griert. Ihr ortsbildprägende r Charakter bleibt erhalten.
Im Bereich des EAD-Geländes wird eine erhebliche Verbesserung des Ortsbildes ermöglicht. Die Durc h-
lässigkeit des Geländes für die Öffentlichkeit kann durch Schaffung neuer fußläufiger Verbindungen e r-
reicht werden.
2.5.2.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
Bestand
Die Neue Artillerie -Kaserne, auch Hutier -Kaserne genannt, ist heute aus stadtgeschichtlichen Gründen
ein Kulturdenkmal. Sie wurde um 1900 als Standort der Feldartillerie mit fünf Mannschafts - und Wohn-
gebäuden sowie dem Kasino mit Innenhof und umlaufender Einfriedung errichtet (vgl. Günter Fries et al.:
Darmstadt, Denkmaltopographie Bundesrepublik Deutschland, Kulturdenkmäler in Hessen. Magistrat der
Wissenschaftsstadt Darmstadt, Braunschweig 1994, S. 447).
Das Kasinogebäude ist ein Klinkerbau , die anderen Gebäude wurden in Putz -Sandstein ausgeführt. Die
Gebäude sind zwei - und dreigeschossig und zeichnen sich durch Turmausbildungen und Zwillings -
Schleppgauben, sowie schiefergedeckte Dächer aus (vgl. Neue Artillerie -Kaserne (Darmstadt). URL:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie -Kaserne_(Darmstadt), Stand: 24.05.2017) .
Gemäß § 13 des Hessischen Denkmalschutzgesetzes (HDSchG) in der Fassung vom 28. November
2016 sind Eigentümer, Besitzer und Unterhaltspflichtige von Kulturdenkmälern verpflic htet, diese im
Rahmen des Zumutbaren zu erhalten und pfleglich zu behandeln. Es ist eine Nutzung anzustreben, die
eine möglichst weitgehende Erhaltung der Substanz auf Dauer gewährleistet. Weiterhin heißt es, dass
18
u.a. sowohl eine Umgestaltung und Instands etzung als auch eine Errichtung oder Änderung von Anlagen
in der Umgebung, die das Erscheinungsbild des Denkmals verändern können, einer Genehmigung der
Denkmalschutzbehörde bedürfen.
Im Rahmen der frühzeitigen Beteiligung der Träger öffentlicher Belange wurde in der Stellungnahme von
hessenArchäologie auf ein mögliches Bodendenkmal hingewiesen (ggf. abgegangene Reste der ehem a-
ligen Artillerie -Kaserne).
Eine mit hessenArchäologie abgestimmte historische Erkundung zur ehemaligen Artillerie -Kaserne
kommt zu folgendem Ergebnis:
Da das gesamte Gelände in den 1970er Jahren ohne Dokumentation von Bodenfunden überbaut wurde
und für das betreffende Gebiet (ehem. EAD -Gelände) kein Denkmalschutz vorliegt, kann angenommen
werden, dass eine gutachterli che Untersuchung keine weiteren Erkenntnisse aufzeigt. Die Überlagerung
von Bestandskarten und der Planungen ermöglicht es nachzuvollziehen, welche ursprünglichen Bereiche
der Artillerie -Kaserne bebaut oder noch nicht überbaut wurden.
Bewertung der Fläch ennutzungsplanänderung
Die Umnutzung des Technischen Stadthauses zur Wohnungsnutzung wird das Orts - und Landschaft s-
bild nicht nachteilig verändern. Perspektivische Umbaumaßnahmen werden im Rahmen des notwendi-
gen Baugenehmigungsverfahrens mit der Denkmal pflege abgestimmt.
Eine Umgestaltung des Innenhofes mit einem höheren Grünanteil wird durch die FNP -Änderung ermö g-
licht.
Im Kontext mit de n angrenzenden neuen Wohnbauflächen des EAD -Geländes, die zukünftig offen und
durchgrünt gestaltet werden sollen, kann eine zusammenhängende und für die Öffentlichkeit durchgä n-
gige, parkartige Siedlung entstehen.
Um in Zukunft den historischen Bestand der Bodendenkmäler zu würdigen, wird im Bebauungsplan
W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens – gesichert, dass bei zukünftigen Abbrucharbeiten noch existi e-
rende Bodendenkmäler aufgenommen und dokumentiert werden (Meldepflicht von Bodendenkmälern
gem. § 21 HDS chG).
Die Vorgaben zu Bodendenkmälern wurden als Hinweis im Bebauungsplan W 6.4 (Bodendenkmäler)
aufgenommen, die Bereiche der partiellen Untersuchung wurden in die Planzeichnung integriert.
Die geplanten Maßnahmen haben keine negativen Auswirkungen auf das Schutzgut Kulturgüter.
2.5.3. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die B e-
völkerung insgesamt
2.5.3.1. Lärm
Bestand
Als innerstädtisches Gebiet weist der Änderungsbereich bereits Vorbelastungen durch Lärmimmissionen
auf. Für den Geltungsbereich des Bebauungsplanes W 6.4 liegt eine schalltechnische Untersuchung von
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH (2016) zu Lärmeinwirkungen durch Straßenverkehr vor.
Für den Teilbereich des Technischen Stadthauses liegt keine entsprechende Unt ersuchung vor. Bei
einer Umwandlung der derzeitigen Nutzung in Wohngebäude ist ggfs. das Erfordernis von Schallschut z-
maßnahmen gemäß DIN 4109 zu prüfen.
19
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Durch die Wohnungsnutzung werden keine weiteren Lärmimissi onen in der Umgebung erwartet, da die
Verkehrsbelastungen durch den Wegfall des Verkehrs zum Technischen Stadthaus und zum EAD -
Gelände wegfallen. Aufgrund einer Belastung der Wohnungen durch Verkehrslärm des Groß -Gerauer
Weges wurden verschiedene Schallsch utzmaßnahmen vorgeschlagen und im Bebauungsplan W 6.4
festgesetzt. Diese beinhalten vor allem passive Schallschutzmaßnahmen an den Wohngebäuden.
2.5.3.2. Luftschadstoffe
Bestand
Als innerstädtisches Gebiet ist das Planungsgebiet durch verkehrs - und hausbrandbedingte Immissionen
aus der Umgebung belastet. Zusätzlich führ en die Nutzung der bestehenden Gebäude als Technisches
Stadthaus sowie der Besucherverkehr zu einer weiteren Freisetzung von Luftschadstoffen.
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Zukünftig soll das Untersuchungsgebiet zum Wohnen genutzt werden. Da generell nach dem neuesten
Stand der Technik im Hinblick auf Wärmedämmung und Gebäudeheizung gebaut und saniert werden
muss, ist nicht mit einer nennenswerten Erhöhung der Immissionsbelastung zu rechnen. Negative U m-
weltauswirkungen durch die mit der Änderung des Flächennutzungsplanes ermöglichten Planungsvor-
haben sind insgesamt nicht zu erwarten.
2.5.4. Wechselwirkungen zwischen den Belangen
Eine Berücksichtigung sämtlicher ökosystemarer Wechselwirkungen ist in der Bauleitplanung nicht leis t-
bar. Vielmehr ist eine Beschränkung auf die entscheidungserheblichen Hauptwirkungen unumgänglich
(siehe auch BVerwG , Urteil vom 21. März 1996 - 4 C 19.94, BVerwGE 100, 370, 377 ). Dementspre-
chend wird ein Schwerpunkt auf ein schutzgutbezogenes Vorgehen gelegt.
Im Folgenden werden Wechselwirkungen zwischen den Schutzgütern und Landschaftsfunktionen b e-
nannt, die im Untersuchungsraum vorhanden und im Rahmen eine r Auswirkungsprognose schutzgutb e-
zogen zu berücksichtigen sind. Je komplexer die Wechselwirkungen sind, desto empfindlicher können
die betroffenen Schutzgüter bereits auf kleine Änderungen reagieren.
Bestand
Folgende Wechselwirkungen zwischen den Schutzgü tern werden bei der Umsetzung des Vorhabens
prognostiziert:
- Der Gebäudeabriss auf dem EAD -Gelände könnte Habitate für Vögel, Kleintiere und Fledermäuse
zerstören und bauzeitliche Störungen und Immissionen verursachen.
- Die Rodungen von Grünflächen und Bäume n haben eine negative Wirkung auf das Lokal - und Bi-
oklima, Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt. Ebenso beeinträchtigen
sie das Ortsbild und damit auch die Erholungsfunktion für den Menschen.
- Durch die Neubebauung und Umgestaltun g der Außenanlagen entstehen positive Auswirkungen auf
das Ortsbild und die Erholungsfunktion für den Menschen.
- Die ermöglichten Bodenentsiegelungen können sich vielfältig positiv auf Bodenfunktionen (Filter -,
Puffer- und Speicherwirkung), Wasserhaushalt u nd Grundwasserneubildung, Lokal - und Bioklima,
Lebensräume für Tiere und Pflanzen und die biologische Vielfalt aus wirken.
20
Bewertung der Flächennutzungsplanänderung
Die bei der Realisierung des Vorhabens prognostizierten Wechselwirkungen, wie z.B. Bodenentsieg e-
lungen, haben positive Effekte. Die durch die Baumaßnahmen verursachten Rodungen und Verluste an
begrünten Flächen, werden durch Neuanlage und Neupflanzung ausgeglichen.
Der durch den Gebäudeabriss verursachte Verlust an Habitaten für Tiere is t nicht zu vermeiden und führt
zu einem Eingriff, der einen Ausgleich erfordert.
Schutzgut Beeinträchtigungen
erheblich mittel gering
Tiere, Pflanzen, biolog. Vielfalt x
Boden x
Wasser x
Klima und Luft x
Orts- und Landschaftsbild x
Kultur- und Sachgüter x
Mensch und Gesundheit x
Tabelle 1: Wechselwirkungen zwischen den Landschaftsfunktionen/Schutzgütern
2.5.5. Berücksichtigung von Vermeidung und Ausgleich nach der Eingriffsregelung gem. § 1a
Abs. 3 BauGB
Bei der Aufstellung von Bauleitplänen ist gemäß § 1a BauGB die Vermeidung und der Ausgleich vorau s-
sichtlich erheblicher Beeinträchtigungen (Eingriffe) in Natur und Landschaft (Eingriffsregelung nach dem
Bundesnaturschutzgesetz) in der Abwägung nach § 1 Abs. 7 BauGB zu berücksichtigen.
Die Eingriffsbewertung erfolgt auf Basis der Prognosen über die Entwicklung des Umweltzustands bei
Durchführung der Planung und der dargestellten Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum
Ausgleich der nachtei ligen Auswirkungen.
Die Bilanzierung der Eingriffs - und Kompensationsmaßnahmen erfolgt nach der Hessischen Kompens a-
tionsverordnung (KV) vom 01.09.2005, GVBl. I S. 624, zuletzt geändert am 22.09. 2015, GVBl. S. 339
und ist in den Umweltberichten zum Bebauungsplanverfahren W 6.4 – Östlich des Ingelheimer Gartens –
und im Verfahren zur Aufhebung des Bebauungsplanes W 6 im Bereich des Technischen Stadthauses
dargestellt.
Die Bilanzierung ergibt für die betrachteten Untersuchungsgebiete eine positive Biot opwertbilanz,
wodurch die Eingriffe als ausgeglichen zu bewerten sind. Anderweitige Ausgleichsmaßnahmen sind d a-
her nicht erforderlich. Das Vermeidungs - und Ausgleichsgebot des § 1a BauGB wird durch die Planu n-
gen daher vollinhaltlich berücksichtigt.
2.5.6. Zusammenfassung
Die Flächen des ehemaligen EAD -Betriebsgeländes sowie des Technisches Stadthauses sind im
rechtswirksamen Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt im nördlichen Bereich als
gemischte Baufläche und ansonsten als Gemeinbedarfsfläche ( Öffentliche Verwaltung) dargestellt. Ziel
ist, diese beiden Teilbereiche einer Wohnnutzung zuzuführen und den Flächennutzungsplan entspr e-
chend zu ändern. Die Flächengröße beträgt ca. 3,5 ha.
Während die denkmalgeschützte Neue Artillerie -Kaserne mit ihrer E infriedung erhalten bleibt , werden die
Gebäude des EAD -Geländes überwiegend abgerissen. Auf der Fläche entsteht eine offene Wohnbeba u-
21
ung mit parkartiger Durchgrünung. In beiden Bereichen wird eine großflächige Entsiegelung der Außen-
anlagen gemäß der zulässigen Grundflächenzahl ermöglicht.
Durch die vorgesehenen Bodenentsiegelungen in Form neuer Außenanlagen und zusätzliche r Grünflä-
chen sind erhebliche positive Effekte auf die betrachteten Schutzgüter zu prognostizieren , so dass Ei n-
griffe ausgeglichen werden.
2.5.7. Maßnahmen zur Vermeidung, Verringerung und zum Ausgleich
Nachfolgend werden Maßnahmen beschrieben, um Beeinträchtigungen von Natur und Landschaft zu
vermeiden oder vermindern:
2.5.7.1. Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt
- Zur Vermeidung von Beeinträchtigungen von nachtaktiven Insektenarten ist für die Außenbeleuc h-
tung ausschließlich insektenfreund liche Außenbeleuchtung zulässig,
- Untersuchung von Gebäuden auf Besatz von Vögeln und Fledermäusen vor Abriss von Gebäuden ,
- Zur Kompensation des Verlustes von potenziellen Brutbiotopen für Vogel - und Fledermausarten in
den abzureißenden Gebäuden sind Ersatzquartiere für gebäudebesiede lnde Arten vorzusehen,
- Die nicht überbauten Grundstücksflächen und die festgesetzten privaten Grünf lächen sind gärtn e-
risch anzulegen, dauerhaft zu erhalten und zu pflegen. Es sind standortheimische Laubgehölze II.
oder III. Ordnung zu pflanzen und zu unterhalten,
- Flachdächer und Tiefgaragendächer sind zu begrünen ,
- Verwendung heimischer Pflanzenarten ,
- Erhalt des Baumbestandes .
2.5.7.2. Schutzgut Boden
- Im Zuge der Sanierungsmaßnahmen belasteter Böden im Planungsraum können die festgestellten
Altlasten beseitigt werden ,
- Gemäß den Festsetzungen im Bebauungsplan sind zur Anlage von Stellplätzen versickerungsfähige
Beläge zu verwenden,
- Anfallendes Oberflächenwasser ist zu versickern oder zu verwerten.
2.5.7.3. Schutzgut Wasser
- Versickerung und Nutzung des Niederschlagswassers der überbauten und befestigten Flächen (ggf.
unter Beachtung von Altlastenbereichen) zum Beispiel für die Gartenbewässerung ,
- Anlage von privaten und öffentlichen Grünflächen ,
- Entsiegelung von Flächen ,
- Verwendung von wasserdurchlässigen Oberflächenbefestigungen, soweit wasserwirtschaftliche
Belange nicht entgegenstehen .
2.5.7.4. Schutzgut Klima und Luft
- Pflanzung großkroniger Laubgehölze sowie Anlage von Grünflächen mit positiven Auswirkungen auf
das Kleinklima ,
22
- Begrünung von Dächern und unterbauten Flächen.
2.5.7.5. Schutzgut Landschafts- und Ortsbild
- Der ausgeprägte Baumbestand und die Fassadenbegrünung der N euen Artillerie -Kaserne sind zu
erhalten und bei Bedarf nachzupflanzen ,
- Anlage von durchgrünten, qualitätsvollen Freiräumen ,
- Gebäudebegrünung ,
- Festsetzung der Bauweise und des Maßes der baulichen Nutzung ,
- Gestalterische Vorgaben in Bezug auf Werbeanlagen u nd Einfriedungen .
2.5.7.6. Schutzgut Kulturgüter und sonstige Sachgüter
- Erhalt und Entwickl ung des Baumbestandes und der Fassadenbegrünungen ,
- Erhalt des historischen Gebäudebestandes mit der Einfriedungsmauer ,
- Gestaltung der Außenanlagen in Abstim mung mit der historischen Gebäu destruktur,
- Baubegleitend e partielle Untersuchungen,
- Aufnahme und Dokumentation der noch existierenden Bodendenkmäler bei zukünftigen Abbrucha r-
beiten.
2.5.8. Umweltbezogene Auswirkungen auf den Menschen und seine Gesundheit sowie die B e-
völkerung insgesamt
- Schallschutzmaßnahmen an den Gebäuden sowie eine sinnvolle Grundrissorientierung sind vorzu-
sehen.
2.5.9. Prognose über die Entwicklung des Umweltzustandes
2.5.9.1. Beschreibung und Bewertung der Umweltauswirkungen einschließlich der Prognose bei
Durchführung der Planung
Im Planungsgebiet kommt es zur Entwicklung eines neuen Wohnquartiers unter Berücksichtigung stä d-
tebaulicher, grünordnerischer und denkmalpflegerischer Aspekte. Da die Flächen bereits bebaut sind,
sind die nachteiligen Umweltauswirku ngen als gering einzustufen. Die zu erwartenden nachteiligen U m-
weltauswirkungen beziehen sich vor allem auf das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt, da
Bäume und Habitate der gebäudebesiedel nden Arten entfallen und ersetzt werden müssen.
Es überwiegen jedoch die positiven Auswirkungen der vorgesehenen großflächigen Entsiegelungen und
Begrünungen, die langfristig eine vorteilhafte Entwicklung der Schutzgüter und von deren Zusammenwi r-
ken begünstigen.
2.5.9.2. Prognose bei Nichtdurchführung der Planung
Bei Nichtdurchführung der Planung bleibt das Gebiet in seinem heutigen Zustand weitestgehend erha l-
ten. Hinsichtlich aller im Umweltbericht betrachteten Schutzgüter ergeben sich keine Veränderungen.
23
2.5.10. Planungsalternativen und Monitoring
Die geplante (Neu-)Bebauung findet zum größten Teil auf einem bereits versiegelten und bebauten Areal
statt. Das Vermeidungsgebot, insbesondere auch im Hinblick auf den sparsamen Umgang mit Grund
und Boden und auf den Vorrang der Innenentwicklung und der Wiedernutzb armachung von Flächen
gemäß § 1a Abs. 2 BauGB, wurde somit im Zuge der Standortwahl bereits berücksichtigt. Aus den vo r-
liegenden Fachgutachten für das EAD -Gelände liegen keine Aussagen vor, die gegen den Standort oder
die geplanten Nutzungen sprechen.
Die Prüfung anderweitiger Planungsmöglichkeiten und alternativer Standorte ist dementsprechend , so-
fern der Standort aus Sicht der anderen städtebaulichen, ökonomischen und sozialen Belange g e-
wünscht wird, zumindest unter den Ges ichtspunkten der in § 1 Abs. 6 Nr. 7 BauGB gelisteten Belange
nicht erford erlich und auch nicht sinnvoll.
Ein Monitoring ist auf der Ebene des Flächennutzungsplanes nicht notwendig.
2.5.11. Allgemein verständliche Zusammenfassung
Das ca. 3,5 ha große Planungsgebiet liegt im Südwesten der Wissenschaftsstadt Darmstadt . Der größte
Teil des Planungsgebietes wird derzeit vom ehem. Gelände de s EAD (Eigenbetrieb für kommunale Au f-
gaben und Dienstleistungen) eingenommen und ist nahezu vollständig durch Gebäude und Hofflächen
versiegelt. Im nördlich en Teil des Planungsgebietes befindet sich ein Wohnhaus und kleinräumig G e-
werbebebauung. Im Süden grenzen städtische Verwaltungsgebäude (Technisches Stadthaus) an. An
der Kattreinstraße grenzt Wohnbebauung an. Westlich des Planungsgebietes liegt eine klein e städtische
Grünanlage, der Ingelheimer Garten.
Das Planungsgebiet ist durch die Bebauung und die großflächige Versiegelung in Bezug auf die Natu r-
raumpotentiale als vorbelastet einzustufen. Der Baumbestand, insbesondere im Innenhof des Techn i-
schen Stadthauses und entlang der Bessunger Straße, hat jedoch eine hohe Bedeutung für die Tier - und
Pflanzenwelt.
Ziel und Zweck der Planung ist die Entwicklung eines neuen Wohnquartiers unter Berücksichtigung der
städtebaulichen, grünord nerischen und denkmalpfleger ischen Belange, das sich verträglich in das
Stadtbild und in die Gesamtstadt einfügt.
Wichtigstes Ziel der Planung ist die Umgestaltung des ehem. EAD -Geländes zu einer Wohnsiedlung mit
parkartig angelegten, öffentlich durchgängigen Grünzügen. Für die südlich angrenzenden Verwaltung s-
gebäude des Technischen Stadthauses in der Neuen Artillerie -Kaserne ist eine Umnutzung zu r Woh-
nungsnutzung vorgesehen. Damit einhergehen auch Umgestaltungen der Außenanlagen mit einer Erh ö-
hung des Grünflächenanteils.
Somit wird sich das Planungsgebiet in die umgebenden durchgrünten Wohngebiete einfügen.
Durch die geplanten Änderungen des Flächennutzungsplanes kommt es zu keinen erheblichen negat i-
ven Auswirkungen auf die meisten Schutzgüter.
Das Schutzgut Tiere, Pflanzen und biologische Vielfalt wird durch den Entfall von Habitaten der gebä u-
debesiedelnden Arten beeinträchtigt. Das Schutzgut Mensch und seine Gesundheit wird durch den Str a-
ßenlärm auf die zukünftige Wohnbebauung belastet. Jedoch werden auf der verbindlichen Baul eitplane-
bene im Bebauungsplan W 6.4 entsprechende Maßnahmen zur Vermeidung, Minderung und Kompens a-
tion festgesetzt.
24
3. Quellenverzeichnis
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt – Denkmalschutzbehörde (1994): Denkmaltopogr a-
phie Bundesrepublik Deutschland , Kulturdenkmäler in Hessen - Stadt Darmstadt . Braunschweig.
Bundesanstalt für Geowissenschaften und Rohstoffe (1985) : Geologische Übersichtskar te
1 : 200.000, Blatt CC6318 Frankfurt a.M. -Ost. Hannover.
DR. GRUSCHKA Ingenieurgesellschaft mbH (2016) : Schalltechnische Untersuchung. Wohngebietse n-
twicklung auf dem ehemaligen EAD -Gelände, Darmstadt. Bericht -Nr. 16-2660. Darmstadt.
FRANZ – Ökologie und Landschaftsplanung (2016) : Stadt Darmstadt Bebauungsplan W 6.4 „ Östlich
des Ingelheimer Gartens“ , Stadtteil Bessungen. Artenschutzrechtlicher Fachbeitrag. Darmstadt.
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1990) : Bodenkarte de r nördlichen Oberrheinebene 1 : 50.000.
Nordteil. Wiesbaden.
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1991) : Geologische Abhandlungen Hessen Bd. 95. Wiesbaden.
Hess. Landesamt für Bodenforschung (1997) : Standorttypisierung für die Bodenentwicklung
1 : 50.000. Blatt L6116 Darmstadt West. Wiesbaden.
Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (2016a) : Umweltatlas Hessen.
URL: http://atlas.umwelt.hessen.de/atlas/ (Aufruf 30.09.2016).
Hess. Landesamt für Naturschutz, Umwelt und Geologie (HLNUG) (2016b) : Hydrologisches Karte n-
werk Hessische Rhein - und Mainebene. Grundwasserflurabstand im Oktober 2015. Wiesbaden.
Hessisches Ministerium für Umwelt, Klimaschutz, Landwirtschaft und Verbraucherschutz
(HMUKLV) (2015) : 2. Fortschreibung Luftreinhalteplan für den Ballungsraum Rhein -Main. Teilplan
Darmstadt. Wiesbaden.
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (2016a) : Umnutzung des ehemaligen EAD -Geländes /
Hutier-Kaserne, Groß -Gerauer Weg und Niersteiner Straße 2 / Ingelheimer Straße 2 in Darmstadt (Flur
18, Flurstücke 234/3,234/4). Sanierungskonzept. Darmstadt.
Umweltplanung Bullermann Schneble GmbH (2016b) : Regenwasserkonzept zum Bebauungsplan
Ehemaliges EAD -Gelände Darmstadt. Darmstadt.
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017a) : Allgemeine Ziele und Zwecke der 12. Änderung
des Flächennutzungsplans gem. § 3 Abs. 1 BauGB. Darmstadt .
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017b) : Bekanntmachung der Beschlüsse zur frühzeit i-
gen Beteiligung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 1 BauGB. Darmstadt .
Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt (2017c) : Bekanntmachung der Beschlüsse zur Beteili-
gung der Öffentlichkeit an der Bauleitplanung gemäß § 3 Abs. 2 BauGB. Darmstadt.
Planungsbüro planquadrat Elfers Geskes Krämer PartG mbB (2017): Historische Erkundung zu B o-
dendenkmälern. Darmstadt.
Wikipedia, Die freie Enzyklopädie (24.04.2017) : Neue Artillerie -Kaserne (Darmstadt). URL:
https://de.wikipedia.org/wiki/Neue_Artillerie -Kaserne_(Darmstadt). (Aufruf: 24.05.2017) .
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
anlage 5
279 Zeichen
Punkt 13: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Feststellungsbeschluss) (V-Nr. 2017/0433) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltungen: Fraktionen AfD und UWIGA
anlage 7
376 Zeichen
Die Punkte 12 und 13 werden gemeinsam beraten! Stadtv. Dr. Uebe (SPD) verlässt unter Hinweis auf § 25 den Sitzungsraum Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: 1 Stimme aus AfD Stimmenthaltung: 2 Stimmen aus AfD Punkt 12: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Feststellungsbeschluss) (V-Nr. 2017/0433)
2017/0433
5759 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
18.12.2017
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Grünflächenamt
Amt: Stadtplanungsamt
OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2017/0433
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511020
Kostenstelle: 061-010-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5110-21 Sachkonto:
Betreff: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches
Stadthaus) (Feststellungsbeschluss)
Vorlage vom: 11.12.2017
Beschlussvorschlag :
1. Zu den allgemeinen Zielen und Zwecken der Planung und dem Entwurf zur 12. Änderung des
Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) gingen im
Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4
Abs. 1 und 2 BauGB die in Anlage 1 zusammengefassten und geprüften Stellungnahmen ein.
Über die eingegangenen Stellungnahmen wird im Sinne der jeweiligen Pr üfung (Anlage 1)
abschließend entschieden.
(Hinweis: Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen
keine abwägungsrelevanten Stellungnahmen ein.)
2. Die vorliegende 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände /
Technisches Stadthaus) mit Begründung und Umweltbericht (Anlage 2) wird beschlossen
(Feststellungsbeschluss).
- 2 -
Anlagen: FNP 12 Abwägung TÖB
FNP 12 Begründung mit Umweltbericht
FNP 12 Planzeichnung
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage 2017/0433 vom 11.12.2017
Zum 1. April 2006 ist der Flächennutzungsplan der Wissenschaftsstadt Darmstadt wirksam
geworden. Der rechtswirksame Flächennutzungsplan weist die Flächen der ehemaligen
„Neuen Artillerie Kaserne“ im nördlichen Teil als „gemischte Baufläche“ und im größeren
südlichen Teil als „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche Verwaltung)“ aus.
Nach der Aufgabe des Standorts des Eigenbetriebs für kommunale Aufgaben und
Dienstleistungen (EAD) sowie der perspektivischen Verlagerung des Sitzes der technischen
Verwaltung der St adt sollen diese Flächen neu entwickelt und neu strukturiert werden. Um
dem künftig zu erwartenden Bevölkerungszuwachs und der bestehenden Nachfrage nach
Wohnraum in Darmstadt begegnen zu können ist es Ziel, diese Flächen einer Wohnnutzung
zuzuführen.
Die Darstellung von „gemischte Baufläche“ und „Gemeinbedarfsfläche (Öffentliche
Verwaltung)“ im Flächennutzungsplan soll in „Wohnbaufläche“ geändert werden.
Die Änderung des Flächennutzungsplans erfolgt im Parallelverfahren zum
Bebauungsplanverfahren W 6.4 - Östlich des Ingelheimer Gartens - gem. § 8 Abs. 3 BauGB.
Am 30.03.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Aufstellungsbeschluss zur 12.
Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD -Betriebsgelände / Technisches Stadthaus)
gefasst. Dieser wurde am 0 6.04.2017 im Darmstädter Echo bekannt gemacht.
Die frühzeitige Öffentlichkeitsbeteiligung gem. § 3 Abs. 1 BauGB fand aufgrund des
Magistratsbeschlusses vom 08.03.2017 (V. -Nr. 2017/0049), nach öffentlicher
Bekanntmachung vom 17.03.2017 in der Zeit vom 20. 03.2017 bis einschließlich 20.04.2017
statt. Die Träger öffentlicher Belange wurden am 16.03.2017 hierüber und über die Ziele und
Zwecke der Planung gemäß § 4 Abs. 1 BauGB unterrichtet.
Am 28.09.2017 hat die Stadtverordnetenversammlung den Offenlagebeschl uss gefasst (V.-
Nr. 2017/0299). Die Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 2 BauGB fand nach
Bekanntmachung im „Darmstädter Echo“ am 05.10.2017 in der Zeit vom 16.10.2017 bis
einschließlich 16.11.2017 statt. Die auszulegenden Unterlagen wurden gemäß § 4a Abs. 4
BauGB in der Zeit vom 05.10.2017 bis 28.11.2017 in das Internet eingestellt.
Die Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs.
2 BauGB erfolgte am 06.10.2017 parallel hierzu für einen Monat.
Es erfolgt nun der Beschluss der 1 2. Änderung des Flächennutzungsplanes
(Feststellungsbeschluss). Die Änderung wird anschließend der oberen
Landesplanungs behörde (RP Darmstadt) zur Genehmigung vorgelegt. Abschließend wird die
Genehmigung der 1 2. Änderung des Flächennutzungsplanes im „Darmstädter Echo“ bekannt
gemacht. Mit der Bekanntmachung wird die Änderung rechtswirksam.
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Zu 1.:
In Anlage 1 wurden die im Rahmen der Beteiligung der Behörden und sonstigen Träger
öffentlicher Belange gemäß § 4 Abs. 1 und 2 BauGB eingegangenen Stellungnahmen zur
12. Änderung des Flächennutzungsplanes zusammengefasst und abschließend geprüft.
Im Rahmen der Beteiligung der Öffentlichkeit gemäß § 3 Abs. 1 und 2 BauGB gingen keine
Stellungnahmen ein.
Zu 2.:
Die Prüfung der vorgebrachten Stellungnahmen machte keine weitere Planänderung
erforderlich. Der offengelegte Entwurf zur 1 2. Flächennutzungsplanänderung bleib t daher
unverändert bestehen .
Die vorgebrachten Anregungen führten jedoch zu einer geringfügigen Anpassung der
Begründung mit Umweltbericht (Anlage 2).
Die Dezernentin III:
Dr. Barbara Boczek
Stadträtin
Vorab werden übersandt:
9 Exemplare des Entwurfs zur 12. FNP -Änderung für die Fraktionen der
Stadtverordnetenversammlung
Akten z. Hd. des Berichterstatters
Darmstadt, den 11.12.2017
III/61.1.1 il Nst. 2607
III/61.2 se Nst. 3650
anlage 6
256 Zeichen
Punkt 12: 12. Änderung des Flächennutzungsplans (ehem. EAD-Betriebsgelände / Technisches Stadthaus) (Feststellungsbeschluss) (V-Nr. 2017/0433) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Gegenstimmen: UWIGA
Beratungsverlauf (4)
Orte (10)
- Bessunger Straße 125
- Eschollbrücker Straße
- Kattreinstraße
- Ida-Rhodes-Straße 1
- Niersteiner Straße 2
- Ingelheimer Straße 2
- Europaplatz 1
- Sensfelderweg
- Groß-Gerauer Weg
- Donnersbergring
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2017/0433
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 11.12.2017
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00