3198/2025
Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D
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Anlage 1 – Kostenannahme
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Betonsanierung der Tiefgarage am Dom - Bauteile A, B, C, D Kostenannahme für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses für alle bereits erfolgten und noch zu erfolgenden Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Gefahr im Verzug“ Kostenannahme für Beschlussvorlage Aufteilung nach Einzelleistungen, Bauteilen und Beschlussarten Kostenannahme für Akutmaßnahme Bauteil D für den Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss brutto Anteil G rundlage hierfür ist die Kostenschätzung des Totalunternehmers vom 28.08.2025 zzgl. Kostenannahmen der Projektleitung zu KG 700 Baunebenkosten KG 700: Untersuchung (=Bedarfsfeststellung) 62.000,00 € 5% Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobung + Auswertung Statische Bewertung KG 700: Planung 86.800,00 € 7% Tragwerksplanung - Sanierungskonzept Brandschutztechnische Bewertung Prüfstatik Erstellung LV für Sanierungskonzept KG 700: Weitere Baunebenkosten 49.600,00 € 4% Totalunternehmer: Koordination + Bauleitung während der Untersuchung + Planung Projektleitungsleistungen 26 (bis Ende August 2025) Zwischensumme Kosten Bedarfsfeststellung und Planung: 198.400,00 € KG 700: Durchführung (=Bau) 24.800,00 € 2% Betonsachverständiger - Begleitung während der Baumaßnahme Tragwerksplanung - Begleitung während der Baumaßnahme Prüfstatik - Begleitung während der Baumaßnahme SiGeKo KG 700: Weitere Baunebenkosten (Bau) 186.000,00 € 15% Totalunternehmer: Koordination + Bauleitung während der Durchführung Projektleitungsleistungen 26 (ab Sept 2025) KG 300-400: Baustellenvorbereitung 124.000,00 € 10% Baustellencontainer, Bauzäune Einrichten/Miete Baustromverteiler Wasseranschluss Baustellencontainer Rückbauarbeiten Poller + Schilder Rückbau/Abschaltung Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, ELT etc. Verkehrssicherung inkl. regelmäßige Kontrollfahrten Trockenbauwände und Fluchtwegtüren KG 300: Akutmaßnahme Treppenhaus Trankgasse Bautzeil D 12.400,00 € 1% Metallbau - Ertüchtigung des Geländers Lösen und Ersetzen des Fliesenbelags KG 300: Akutmaßnahme Notabstützung Stütze B/15 Bautzeil D 24.800,00 € 2% Metallbau - Errichtung, Miete Notabstützung Metallbau - Kontrolle Notabstützung KG 300: Akutmaßnahme Rundstützen Bautzeil D 669.600,00 € 54% Metallbau - Errichtung, Miete Hilfsabstützung während des Bauzustands Metallbau - Kontrolle Hilfsabstützung während des Bauzustands Betonsanierung der Rundstützen 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 263 Bauprojektmanagement II Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" Seite 1 von 3 gedruckt am 08.12.2025 Anlage 1 Zwischensumme Kosten Bau: 1.041.600,00 € Summe Untersuchungs-, Planungs- und Baukosten 1.240.000,00 € 100% Risikozuschlag 25% 310.000,00 € Gesamtsumme Kostenannahme für Akutmaßnahme im Bauteil D für den Bedarfsfeststsellungs-, Planungs- und Baubeschluss 1.550.000,00 € Kostenannahme für Untersuchungs- und Planungsleistungen der gesamten Tragstruktur des Bauteils D für den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss brutto Anteil Untersuchung 602.000,00 € 35% KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 331.100,00 € 55% KG 700 - Statische Bewertung 180.600,00 € 30% KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 90.300,00 € 15% Planung 688.000,00 € 40% KG 700 - Tragwerksplanung Sanierungskonzept 275.200,00 € 40% KG 700 - Brandschutztechnische Bewertung 137.600,00 € 20% KG 700 - Prüfstatik 206.400,00 € 30% KG 700 - Erstellung LV für Sanierungskonzept 68.800,00 € 10% Nebenkosten KG 700 430.000,00 € 25% KG 700 - Projektsteuerungsleistungen 86.000,00 € 20% KG 700 - Projektleitungsleistungen 215.000,00 € 50% KG 700 - weitere Baunebenkosten 129.000,00 € 30% Zwischensumme 1.720.000,00 € 100% Risikozuschlag 25% 430.000,00 € Summe Untersuchungs- und Planungskosten der gesamten Tragstruktur des Bauteils D 2.150.000,00 € Kostenannahme für Zustandsbeurteilung Bauteile A-C für Bedarfsfeststellungsbeschluss brutto Untersuchung + Beurteilung KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 5.000,00 € KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 15.000,00 € KG 700 - Statische Bewertung durch Prüfstatiker 20.000,00 € KG 700 - Projektleitungsleistungen 10.000,00 € Summe Untersuchungs- und Beurteilungskosten 50.000,00 € zzgl. 25 Risikozuschlag 12.500,00 € Kostenannahme brutto 62.500,00 € Kostenannahme brutto gerundet 65.000,00 € Kostenannahme für vertiefte Untersuchung Bauteile A-C für Bedarfsfeststellungsbeschluss Untersuchung KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 60.000,00 € KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 50.000,00 € KG 700 - Bewertung durch Statiker, Prüfstatiker, Brandschutz-SV, Abdichtungs-SV 80.000,00 € Planung KG 700 - Tragwerksplanung Sanierungskonzept 50.000,00 € KG 700 - Prüfstatik 10.000,00 € 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 263 Bauprojektmanagement II Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" Seite 2 von 3 gedruckt am 08.12.2025 Nebenkosten KG 700 KG 700 - Projektleitungs-/Projektsteuerungsleistungen 20.000,00 € KG 700 - weitere Baunebenkosten 10.000,00 € Summe Untersuchungs- und Planungskosten 280.000,00 € zzgl. 25 Risikozuschlag 70.000,00 € Kostenannahme brutto 350.000,00 € Kostenannahme brutto gerundet 350.000,00 € Kostenzusammenstellung: brutto - Kostenannahme für Akutmaßnahme Bauteil D für den Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubes chluss 1.550.000,00 € - Kostenannahme für Untersuchungs- und Planungsleistungen der gesamten Tragstruktur des Bauteils D für den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 2.150.000,00 € - Kostenannahme für Zustandsbeurteilung Bauteile A-C für Bedarfsfeststellungsbeschluss 65.000,00 € - Kostenannahme für vertiefte Untersuchung Bauteile A-C für Bedarfsfeststellungsbeschluss 350.000,00 € Gesamtsumme Kostenannahme für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses für alle bereits erfolgten und noch zu erfolgenden Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Gefahr im Verzug“ 4.115.000,00 € 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 263 Bauprojektmanagement II Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" Seite 3 von 3 gedruckt am 08.12.2025
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
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/ 2 Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.01.2026 als Anlage zur Beschlussvorlage 3198/2025 Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlus- ses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Pla- nungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Ge- fahr im Verzug“ RPA-Nr. 143-21-26-25 Auftragsvolumen 4,1 Mio. EUR brutto Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 18.12.2025 über Session zugegangene Beschlussvorlage. Für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs-, und Baubeschlusses für die Tiefgarage am Dom legt 23 Amt für Liegenschaften, Vermes- sung und Kataster eine Beschlussvorlage vor. Anlass der Beschlussvorlage ist der bauliche Zustand der Tiefgarage am Dom. Die Tiefgarage am Dom ist Eigentum der Stadt Köln und wird von 23 Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster verwaltet. Die Umsetzung der in der Vorlage beschriebenen Maßnahmen wird von 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veran- lasst und koordiniert. 26 fungiert als Projektleitung. Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass im Treppenhaus der Tiefgarage die Verkehrssicherheit des Geländers nicht mehr gegeben sei und Stolpergefahr wegen loser Fliesen bestehe. Zusätzlich wurden gravierende Schäden an tragenden Teilen des Bauwerks festgestellt. Wegen schwerwiegender Mängel an den Stützen und dem Vorliegen von Gefahr im Verzug sowie Problemen mit dem Brandschutz wurden deshalb sogenannte Akutmaßnahmen eingeleitet. Den Unterlagen kann entnommen werden, dass weiterhin dringender Handlungsbe- darf, jedoch keine Gefahr im Verzug, besteht. Zur Beschlussvorlage nimmt 14 Rechnungsprüfungsamt wie folgt Stellung 1. Die Leistungen der Beschlusspunkte 1 bis 3 sind beauftragt, werden durchge- führt, bzw. sind bereits erfolgt. Die vertieften Untersuchungen (Beschlusspunkt 5) an Bauteil A, B und C erfolgen, so steht es auf Seite 4 der Beschlussvorlage, „zeitnah“. Für die Beschlusspunkte 1 bis 4 ist eine Dringlichkeit nicht bzw. nicht - 2 - / 3 mehr erkennbar und die Deklaration „zeitnah“ für die unter Beschlusspunkt 5 ge- nannten, weiteren Untersuchungen lässt eine Dringlichkeit nicht erkennen. Für die Beschlussfassung sollte beachtet werden, dass die Beschlusspunkte 1 bis 5 nicht deckungsgleich zu den Teilmaßnahmen 1 bis 5 aus der Begründung sind. 2. Bei Vorliegen von Gefahr im Verzug muss sofort gehandelt werden und die Ge- fahr ist zu beseitigen. Nach der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen, durch z. B. Sperren von Bereichen oder dem Unterstützen von Bauteilen, wie im vorlie- genden Fall beschrieben, ist die unmittelbare Gefahr beseitigt. Die Beauftragung darüber hinaus gehender Arbeiten wie z. B. Betonsanierungen sind dann in der Regel nicht mehr vom Tatbestand "Gefahr im Verzug" abgedeckt auch wenn sie dringend wären. Ein Vergabevermerk, der den komplizierten Sachverhalt über die fortschreiten- den Erkenntnisse zu den verschiedenen Schadensbildern erläutert und doku- mentiert, sowie eine abschließende vergaberechtliche Einschätzung von 30 Amt für Recht, Vergabe und Versicherung, lag den Unterlagen nicht bei. 3. Eine nachträgliche Beauftragung oder Anerkennung der bereits beauftragten bzw. durchgeführten Bedarfe, Planungen und Sanierungen durch den Rat ist aus Sicht von 14 nicht erforderlich, da kein Beurteilungs- und Handlungsspielraum besteht. 4. Der unter den Punkten 4 und 5 des Beschlusses beschriebene Bedarf von exter- nen Vergaben für Planungsleistungen des Bauteil D und weitere Untersuchungen der Bauteile A, B und C ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die korrekte Wahl der Vergabeart liegt in der Verantwortung der Fachdienststelle, da nur diese den kompletten Sachverhalt kennt. Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Spar- samkeit sind zu beachten. Eine auch für nicht beteiligte Dritte nachvollziehbare Dokumentation und Erstellung eines Vergabevermerks unter Einbeziehung von 30 ist in diesem Fall erforderlich. 5. Grundlage der Kostenermittlung sind Erfahrungswerte von 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln sowie die Kostenschätzung des mit der Durchführung beauftrag- ten Unternehmens. Die Aufstellung ist transparent. 6. Die DIN 276 gibt als erste Stufe der Kostenermittlung den Kostenrahmen an. Diese Kostenermittlungsart wird üblicherweise sehr frühen Projektphasen, also den Leistungsphasen LP 0 oder LP 1, zugwiesen. In diesen Phasen liegen die allgemein anerkannten Kostenabweichungen bei +/- 40 Prozent. Die Kostenermittlung enthält zusätzlich pauschale Risikozuschläge in Höhe von 25%, insgesamt 860.000 €, ohne dass konkrete Risiken nachvollziehbar be- schrieben werden. Risikozuschläge dürfen nicht grundsätzlich als zur Verfügung stehendes Projektbudget angesehen werden. - 3 - 7. Vor Beginn von Investitionen, d. h. zur Fassung eines Baubeschlusses, ist ge- mäß KomHVO § 13 Abs. 3 eine Kostenberechnung erforderlich. Der Detaillie- rungsgrad der vorgelegten Unterlagen erfüllt diese Anforderungen nicht. 8. Die Kostenermittlung enthält einen TU-Zuschlag (Totalunternehmerzuschlag) von 16 %. Eine Begründung für die TU-Vergabe ist in den vorgelegten Unterlagen nicht dokumentiert. 9. Auf die Verfügung von 20 Kämmerei vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt- schaftung im Jahr 2026 wird hingewiesen. Für das Bauwerk entstehen zukünftig Kosten für die Betoninstandsetzung, sowie wei- tere Kosten für Folgemaßnahmen im Bereich Technische Ausrüstung und Brand- schutz. Diese Kosten sind nicht Gegenstand der Vorlage. Alessandra Caroli Leitung des Rechnungsprüfungsamtes
Eilentscheidung Hauptausschuss
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Dezernat, Dienststelle VIII/23/230 Vorlagen-Nummer 3198/2025 Freigabedatum 07.04.2026 Eilentscheidung und Genehmigung zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh- migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. Betreff Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs- , Planungs- und Baubeschlusses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand "Gefahr in Verzug" zur Sicherung der Standsicherheit Gremium Datum Zuständigkeit Hauptausschuss 20.04.2026 Entscheidung Rat 12.05.2026 Genehmigung (DE/EilE) Begründung für die Dringlichkeit: Mit Blick auf die anhaltend hohe Notwendigkeit der zügigen Umsetzung bzw. Weiterführung der Maßnahmen sollte die Vorlage schnellstmöglich beschlossen werden. Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Tiefgarage und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. Beschluss: 1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der Tiefga- rage am Dom für die Bauteile A bis D zur Kenntnis (Bedarfsfeststellungsbeschluss all- gemein). 2. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf der Sanierung des Treppenhauses und der Rundstützen in Bauteil D an und nimmt zur Kenntnis, dass unmittelbare Sicherungsmaßnahmen wegen Gefahr im Verzug bereits eingeleitet wurden (Baubeschluss für die Akutmaßnahmen Bauteil D). 3. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf der sofortigen Einleitung einer vollständigen Untersuchung des gesamten Tragwerks des Bauteils D an (erweiterter Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Bauteil D). 4. Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nachträglich, für die Sa- nierung des Bauteils D ein Konzept für die erforderlichen Maßnahmen aus den Er- kenntnissen des Beschlusspunktes 3 zu erstellen (Planungsbeschluss zu Bauteil D). 5. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf zur sofortigen Einleitung einer Untersuchung des Tragwerks der Bauteile A, B und C 2 an und beauftragt die Verwaltung mit der Zustandsbeurteilung sowie der vertieften Un- tersuchung der Bauteile A, B und C (Bedarfsfeststellungsbeschluss A, B, C). Beschluss des Rates: Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des Hauptausschusses. 3 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 4.115.000 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Auswirkungen auf den Klimaschutz Nein Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung) Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung) Vorbemerkung Die Stadt Köln ist Eigentümerin der Tiefgarage am Dom, welche durch das Amt für Liegen- schaften, Vermessung und Kataster kaufmännisch verwaltet wird. Die Tiefgarage wurde vor ca. 50 Jahren im Zusammenhang mit dem Bau der Stadtbahnteil- strecke Dom-Neumarkt errichtet und besteht insgesamt aus vier Bauteilen (A, B, C und D) ge- mäß Anlage 2. Diese Vorlage beinhaltet die Maßnahmen im Rahmen von Gefahr im Verzug, die zur Wieder- herstellung der Betriebssicherheit in Bezug auf die Standsicherheit und den Brandschutz durchgeführt werden müssen. Aufgrund von schwerwiegenden Mängeln in Bauteil D bestand aus gutachterlicher Sicht drin- gender Handlungsbedarf im Bereich der Stützenstruktur. Es handelte sich um „Gefahr im Ver- zug“, weshalb ein unmittelbares Handeln erforderlich war. Aufgrund der gutachterlichen Er- 4 kenntnisse an den Rundstützen in Bauteil D war es geboten, kurzfristig auch die anderen Be- reiche der Tiefgarage, die Bauteile A, B, C sowie die gesamte Tragstruktur im Bauteil D, gut- achterlich untersuchen zu lassen, um die aus den oberflächlich sichtbaren Schäden resultie- renden Gefahren konkret identifizieren und beheben oder ausschließen zu können. Die Be- funde hatten Anlass zu Sofortmaßnahmen sowie zu weiteren Untersuchungen gegeben, um etwaige Gefahren, insbesondere vor dem Hintergrund diverser anstehender Veranstaltungen mit Publikumsverkehr auf der Domplatte und auf dem Roncalliplatz, auszuschließen. Alle weiteren Maßnahmen zur Sanierung der Tiefgarage am Dom werden Bestandteil einer separaten Beschlussvorlage sein. Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, welcher durch das Amt für Recht, Vergabe und Versicherungen der Stadt Köln begleitet wird. Leistungsumfang Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Vorlage: I. Akutmaßnahme Bauteil D „Gefahr im Verzug“ (bereits erfolgt) Aus dem Untersuchungsbericht des beauftragten Betonsachverständigen geht hervor, dass statische und brandschutztechnische Schäden an den Rundstützen des Bauteils D vorliegen. Es mussten daher umgehend vertiefte Untersuchungen der Stützen erfolgen und ein Sanie- rungskonzept erarbeitet werden. Zudem wurden Schäden im Treppenhaus (unzureichende Absturzsicherung und loser Flie- senbelag) festgestellt. Es handelt sich um einen Fluchtweg, sodass umgehendes Handeln ge- boten war. Diese Schäden wurden im Juli 2025 beseitigt. Im August 2025 erfolgte eine temporäre Sperrung der Domplatte, da eine Stütze gemäß der Ergebnisse der erfolgten Untersuchungen nicht mehr die notwendige Tragfähigkeit aufwies. Die Hilfsabstützung dieser Stütze mit Stahlträgern erfolgte im September 2025. Danach konnte die Absperrung auf der Domplatte wieder zurückgebaut werden. II. Sanierung der Rundstützen in Bauteil D (wird derzeit durchgeführt) Auf der Grundlage der umfangreichen Untersuchungen der Rundstützen wurde ein Sanie- rungskonzept für die Behebung der Schäden an den Rundstützen erstellt. Es wurden teilweise mangelnde Tragfähigkeit und mangelnder konstruktiver Brandschutz festgestellt. Um diese Schäden zu beheben, müssen die Rundstützen saniert, der schadhafte Beton entfernt und ggf. Bewehrungseisen ausgetauscht werden. Die Betonsanierung ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden. Es erfolgen noch die Rückbauarbeiten und die Beschichtung der Fahrbahndecke. III. Untersuchung des gesamten Bauteils D (wird derzeit durchgeführt) Aufgrund der Untersuchungsergebnisse an den Rundstützen, die zum Teil auf systematische Fehler in der Bauausführung zum Zeitpunkt der Errichtung der Tiefgarage zurückzuführen sind, sind aus Sicherheitsgründen vertiefte Untersuchungen im gesamten Bauteil D durchzu- führen, also nicht nur an den Rundstützen, sondern auch an den Decken, Zwischendecken, Wänden, Unterzügen, Bodenplatten und Fundamenten. Die Untersuchungen mussten unver- züglich durchgeführt werden, um die aus den oberflächigen sichtbaren Schäden resultieren- den weiteren Gefahren konkret identifizieren und beheben oder ausschließen zu können. Die Untersuchung der gesamte Tragstruktur des Bauteils D ist bereits erfolgt. Hieraus geht hervor, dass weitere Sanierungsarbeiten, u.a. am Unterzug vorgenommen werden müssen, bevor das Bauteil wieder in Nutzung gehen kann. Die Untersuchung der Abdichtung über der oberen Tiefgaragendecke muss im Frühjahr 2026 finalisiert werden, wenn es die Witterungsverhältnisse wieder zulassen. IV. Zustandsbeurteilung der Bauteile A, B, und C (bereits erfolgt) 5 Aufgrund der Untersuchungsergebnisse an den Rundstützen, die zum Teil auf systematische Fehler in der Bauausführung zum Zeitpunkt der Errichtung der Tiefgarage zurückzuführen sind, ist aus Sicherheitsgründen eine Zustandsbeurteilung der Bauteile A, B und C durchzu- führen. Es wurde durch einen Betonsachverständigen eine Aktualisierung des Gutachtens von 2024 vorgenommen und Aussagen zur Veränderung der Schäden getroffen. Dieses wurde von einem Prüfstatiker bewertet und Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Bauteilen ausgesprochen. Daraus resultierend erfolgte Ende Oktober 2025 eine Beurteilung der Tiefgaragendecke unter dem Roncalliplatz. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurden Vorgaben für die Lastverteilung sowie Gleichzeitigkeits- und Abstandsregelungen aufgestellt, die bis auf weiteres für alle Ver- anstaltungen, Befahrungen und Aufbauten auf dem Roncalliplatz und der Domplatte gelten und von den Veranstaltern zu beachten und einzuhalten sind. V. Vertiefte Untersuchungen Bauteile A, B und C (erfolgt zeitnah) Aus der Empfehlung des Prüfstatikers ergeben sich folgende Handlungsanforderungen: ver- tiefte Untersuchung einiger Deckenbereiche sowie brandschutztechnische Überprüfung eini- ger Stützen. Die Untersuchungen vor Ort werden durchgeführt, sobald die Vorabstimmungen und Planungen durch die Fachplaner abgeschlossen sind. Die Maßnahmen stehen auch im Zusammenhang mit verschiedenen anderen Projekten, bei- spielsweise der Sanierung des Domsockels oder der Bereitstellung von Stellplätzen für das Dom-Hotel. Die Verwaltung steht dazu mit allen internen und externen Akteuren in intensiven Abstimmungen. Zu den zuvor genannten Leistungen liegt eine Kostenannahme über 4.115.000,00 € brutto vor (Anlage 1). Die Maßnahmen wurden zwischen der Gebäudewirtschaft und dem Amt für Lie- genschaften, Vermessung und Kataster abgestimmt. Weiteres Vorgehen Aus den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen wird der weitere Sanierungsbedarf abge- leitet. Maßnahmen, die wegen Gefahr im Verzug unverzüglich durchgeführt werden müssen, werden über den mit dieser Vorlage erteilten Beschluss umgesetzt. Maßnahmen, die diesen Tatbestand nicht erfüllen, werden zu späterem Zeitpunkt im Rahmen der Generalsanierung der Tiefgarage am Dom umgesetzt. Bezüglich der Generalsanierung der Tiefgarage am Dom wird dem Rat zu gegebener Zeit eine separate Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. Finanzierung Die Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 4.115.000,00 €. Durch die Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung ist die gesamte Maßnahme in 2025 aufwands- wirksam abzubilden. Von den im Haushaltsjahr 2025 benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 4.115.000,00 € stehen im Teilplan des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten in der Teilplanzeile 13 – Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 707.595,00 € zur Verfügung. Die darüber hin- aus entstehenden Aufwendungen in Höhe von 3.407.405,00 € sind zunächst ergebnisver- schlechternd. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2025 auf Basis der dann vorliegenden Daten weitere Deckungsmöglichkeiten ergeben, werden die verbleibenden Mehraufwendungen entsprechend ausgeglichen. Unabweisbarkeit Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Tiefgarage und zur Gefahrenabwehr unver- zichtbar und rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. Anlagen: 6 Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit Anlage 1 – Kostenannahme Anlage 2 – Planunterlagen Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes Anlage 4 – Stellungnahme der Fachdienststellen zur Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes
Anlage 4 – Stellungnahme der Fachdienststellen zur Stellungnahme des
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/ 2 23 + 26 02.03.2026 Herr Larres Frau Müller-Wüstenberg Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlus- ses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Pla- nungs- und Sanierungsleistungen zur Sicherung der Standsicherheit Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.01.2026 als Anlage zur Beschlussvorlage 3198/2025 RPA-Nr. 143-21-26-25 Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 21.01.2026 eine Stellungnahme zur Beschlussvorlage 3198/2025 zur Tiefgarage Am Dom an 23 übersandt. Es haben daraufhin noch einmal umfangreiche Abstimmungen in Telefonaten und gemeinsamen Terminen zwischen 14, 23, 26 und 30 stattgefunden. Es wurden ins- besondere im Hinblick auf die Vergabeentscheidung und Abgrenzung zwischen Dringlichkeit und Gefahr im Verzug die verschiedenen Sichtweisen besprochen. 14 kann die Erläuterungen zum Projektverlauf und das Vorgehen von 26 nachvollzie- hen, bleibt aber bei seinen Feststellungen vom 21.01.2026. Nachstehend nehmen 23 und 26 noch einmal zusammenfassend zu den einzelnen Punkten Stellung. Die Vorlage wurde daraufhin noch einmal überarbeitet und neu eingestellt. Stellungnahme zu Punkt 1, 2 und 4: Das Vergaberecht kennt den Tatbestand „Gefahr im Verzug“ nicht. Die Norm erlaubt ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, wenn „wegen der äußersten Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die in § 10a EU, § 10b EU und § 10c EU Absatz 1 vorgeschriebenen Fristen nicht eingehal- ten werden können“. Wenn der Tatbestand „Gefahr im Verzug“ erfüllt ist, ist Dring- lichkeit anzunehmen. Als Gründe, die eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer Marktteilnehmer ermöglichen, kommen nur akute Gefahrensituationen in Betracht, die zum Schutze von Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen aus- schließendes Handeln erfordern (OLG Dresden Beschl. v. 21.9.2016 – Verg 5/16, BeckRS 2016, 118858 Rn. 28, beck-online). Die Umstände, die zu den einzelnen Aufträgen geführt haben sowie deren vergaberechtliche Bewertung, sind in den je- weiligen Vergabevermerken dokumentiert und unter den entsprechenden Banfen in DMS eingestellt. - 2 - / 3 30 ist in beratender Funktion tätig und gemäß der Geschäftsanweisung für Vergaben eingebunden. Eine Mitzeichnung ist nicht vorgesehen. Die Dokumentation der Pro- zesse und Vergaben erfolgt durch die Fachdienststelle. Auf Empfehlung von und in Abstimmung mit 30 wurde ein fortlaufender Vergabever- merk bezüglich der Akutmaßnahmen erstellt, der mit jedem neuen Auftrag fortge- schrieben wird, um der Dynamik der aus dem Bauwerk resultierenden besonderen Umstände Rechnung zu tragen. Der Vergabevermerk wurde 14 in der aktuellen Fas- sung zugesandt. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenführung der Vergabever- merke zu den einzelnen Aufträgen. Es ist richtig, dass die Beschlusspunkte 1-5 nicht deckungsgleich sind mit den Teil- maßnahmen 1-5. Es hat sich rein zufällig ergeben, dass es 5 Beschlussunkte und 5 Teilmaßnahmen gibt. Ein direkter inhaltlicher Bezug zwischen Beschlusspunkt 1 und Teilmaßnahme 1, sowie zwischen Beschlusspunkt 2 und Teilmaßnahme 2 etc. be- steht nicht. Die Beschlusspunkte sind unabhängig von den Teilmaßnahmen. Zum besseren Verständnis und um Missverständnisse zu vermeiden, wurden die Teilmaß- nahmen nun mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Bei den Beschlusspunkten wer- den die arabischen Ziffern beibehalten. Stellungnahme zu Punkt 2: Aufgrund der besonderen Konstruktion der Tiefgarage ist es nicht möglich, die Las- ten, die die schadhaften Stützen tragen, komplett durch Hilfsabstützungen abzufan- gen. Die Stützen tragen sehr hohe Lasten (bis zu 10.000 kN = 1.000 Tonnen pro Stütze). Zudem ist die Bodenplatte unbewehrt, heißt sie kann nur die Verkehrslasten durch PKW und Personen, nicht aber höhere Lasten aus dem Gebäude tragen. Die Lasten aus den Stützen werden nur über die Punktfundamente unter den Stützen ins Erdreich eingeleitet. Um die Lasten durch Hilfsstützen abzuleiten hätte in beiden Eta- gen der Tiefgarage eine flächige Abstützung der Deckenlasten errichtet werden müs- sen. Für die Abtragung der Lasten im Tiefkellergeschoss (2.Untergeschoss) hätte un- ter jeder Hilfsstütze ein neues Fundament gebaut werden müssen. Dies ist innerhalb eines bestehenden Gebäudes sehr schwierig und mit hohem Aufwand und hohen Kosten verbunden. Da diese Maßnahmen jedoch zu keinerlei Verbesserung der Situ- ation beitragen und schätzungsweise ähnlich hoch wären wie die Durchführung der Sanierung, wurde aus wirtschaftlichen und technischen Gründen die Sanierung ge- genüber der Hilfsabstützung bevorzugt. Um die Gefahr konkret einschätzen zu können, mussten unverzüglich genaue Unter- suchungen an den betroffenen Bauteilen durchgeführt werden. Es erfolgten wäh- renddessen zeitweise Sperrungen auf der Domplatte vor dem Haupteingang des Do- mes. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde ein statisches Konzept mit Re- geln und Einschränkungen der Domplatte erstellt. Zudem wurde ein Sanierungskon- zept erstellt, in dem die unverzüglich durchzuführenden Sanierungsarbeiten detailliert beschrieben wurden. - 3 - / 4 Die Dringlichkeit ergab sich aus der mangelnden Tragfähigkeit und dem mangelnden konstruktiven Brandschutz (zu geringe Betondeckung, zu geringe Betondruckfestig- keit, chlorid- sowie karbonatisierungsinduzierte Korrosion). Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass lediglich drei der erteilten Aufträge auf- grund des Ausnahmetatbestands der Dringlichkeit (gestützt auf die Notwendigkeit der Verhinderung akuter Gefahrensituationen) direkt erteilt wurden. Bei den anderen Auf- trägen handelt es sich um reguläre Direktvergaben, die aufgrund der Auftragshöhe regulär ohne öffentlichen Wettbewerb vergeben werden konnten. Stellungnahme zu Punkt 6: Die Kostenannahme, die als Grundlage der Beschlussvorlage beiliegt, wurde im Sep- tember 2025 in einem sehr frühen Projektstadium zu Beginn der Leistungsphase 0 erstellt. Es handelt sich um eine Kostenzusammenstellung, die zeitlich noch vor der Erstellung des Kostenrahmens liegt, den die DIN 276 als erste Stufe der Kostener- mittlung kennt. Daher sind in der Beschlussvorlage auch +/- 50 Prozent Kostenab- weichung angegeben worden. Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet und die Kosten- annahme äußerst kurzfristig erstellt. Eine umfangreiche Risikobetrachtung mit Identi- fikation von Risiken sowie Bewertung deren Auswirkungen und Eintrittswahrschein- lichkeit war zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenannahme im September 2025 noch nicht möglich. Da die Kostenannahme auf Erfahrungswerten aus anderen Pro- jekten basierte und es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass an diesem beson- deren Objekt zusätzliche kostenträchtige Risiken eintreten, wurde der Risikozuschlag aufgrund von Erfahrungen mit 25% belegt. Dieser konnte jedoch aufgrund der frühen Erstellung und der Dringlichkeit nicht mit konkreten Risiken geschweige denn mit ei- ner qualifizierten Risikoanalyse hinterlegt werden, sondern basiert rein auf Erfah- rungswerten. Stellungnahme zu Punkt 7: Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet und die Kosten- annahme äußerst kurzfristig erstellt. Der kombinierte Bedarfsfeststellungs-, Pla- nungs- und Baubeschluss war erforderlich noch bevor die für einen Baubeschluss er- forderlichen Leistungen erbracht waren. Die Erstellung einer Kostenberechnung nach DIN 276, die in der Leistungsphase 3 erstellt wird, war zu diesem Zeitpunkt noch nicht sinnhaft möglich. Daher wurden die Kosten aufgrund von Erfahrungen aus ver- gleichbaren Projekten nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt, was wie 14 un- ter Punkt 5 bescheinigt, als transparent bewertet und nicht negativ kommentiert wurde. - 4 - Stellungnahme zu Punkt 8: Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet. Die Beauftra- gung eines TU für die Beseitigung der festgestellten Schäden ist gemäß § 97 Abs. 4 GWB erforderlich, da auf andere Weise der Gefahreintritt nicht hätte sicher verhindert werden können. Die Vergabe an einen TU ist aufgrund der erforderlichen, interaktiven und kurzfristi- gen Prüfung der tragenden Bauteile und Bewertung der Ergebnisse durch Statiker, Betonsachverständigem, Betonlabor und Brandschutzgutachter sowie der notwendi- gen direkten Kommunikation mit den ausführenden Fachfirmen als erforderliche Be- auftragungsform gewählt worden. Es mussten aufgrund des Berichtes des Beton- sachverständigen vertiefte Untersuchungen an den Rundstützen durchgeführt wer- den. Die Proben wurden umgehend durch den Betonsachverständigen ausgewertet und vom Statiker bewertet. Aufgrund der alarmierenden, aber noch nicht eindeutigen ersten Ergebnisse mussten gemäß der Vorgabe des Statikers weitere Stellen unter- sucht werden, was umgehend von der Fachfirma ausgeführt werden konnte.
Anlage 2 – Planunterlagen
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c Nordhalle (Bauteil D) Südhalle (Bauteil A) Südhalle (Bauteil B) Verbindungstrakt (Bauteil C) Anlage 2
Anlage 5 - Auszug Hauptausschuss 20.04.2026
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Geschäftsführung Hauptausschuss Martin Schneider Telefon: (0221) 221 27549 E-Mail: Martin.Schneider@stadt- koeln.de Datum: 22.04.2026 (Vorab-)Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des Hauptausschusses vom 20.04.2026 öffentlich 5.1 Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube- schlusses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Planungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbe- stand "Gefahr im Verzug" zur Sicherung der Standsicherheit 3198/2025 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die Linke betreffend "Tiefgarage am Dom – Betonsanierung" AN/0628/2026 Die Fraktionen stellen ihre Positionen dar. Herr Kienitz fragt zu dem unter Tagesordnungspunkt 3.1.7 gefassten Beschluss be- treffend „Gründung einer Kölner Quartiersgaragen Gesellschaft“ aus der Ratssitzung vom 03.07.2025 nach dem aktuellen Sachstand. Er bittet zudem zu Vorlage AN/0211/2022 „Fahrradparken / Mobility hubs in städti- schen und privaten Tief- und Hochparkgaragen“ um einen aktuellen Sachstand. Der letzte Sachstandsbericht sei im September 2024 erstellt worden. Seitdem sei keine Berichterstattung mehr erfolgt. Die Nachfragen werden schriftlich beantwortet. I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü- nen, SPD und Die Linke AN/0628/2026 Beschluss: Ergänzend zu den Beschlusspunkten der Vorlage 3198/2025 beschließt der Haupt- ausschuss folgende Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung: 6. Die anstehende Generalsanierung soll in verschiedenen Varianten zur Beschluss- fassung vorgelegt werden, sodass eine Minimalvariante in Bezug auf die Kosten- prognose darstellt werden kann. 7. Die Generalsanierung soll ein Konzept für bewirtschaftete Fahrradstellplätze in Richtung Trankgasse berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in- wiefern die von IN VIA betriebene Radstation, deren gegenwärtiger Standort der Erweiterung der S-Bahn-Gleise am Kölner Hauptbahnhof weichen muss, dabei be- rücksichtigt werden kann. 8. Das vorzulegende Konzept des Fahrradparkens soll den Anforderungen der „För- derrichtlinie Investive Modellvorhaben“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gerecht werden, sodass eine Förderung der Maßnahme in Höhe von bis zu 75 % der Kosten möglich ist. 9. Es soll geprüft werden, ob das zukünftige Nutzungskonzept die Bedarfe der anlie- genden Museen berücksichtigen und der Zugang zur römischen Stadtmauer ohne wesentliche Mehrkosten sichergestellt werden kann. 10. Es soll anhand der Auslastungszahlen der letzten drei Jahre kritisch überprüft wer- den, ob die derzeitige Anzahl an Stellplätzen zukünftig weiterhin erforderlich ist oder ob durch eine Reduktion der PKW-Stellplätze Kosteneinsparungen bei der Sanierung möglich sind. 11. Bei der Neuausrichtung der Tiefgarage ist auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu achten, um eine langfristige Nutzung sicher zu stellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/KSG bei Stimmenthal- tung der AfD-Fraktion zugestimmt. II. Abstimmung über Vorlage 3198/2025 in der so geänderten Fassung Beschluss: 1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der Tief- garage am Dom für die Bauteile A bis D zur Kenntnis (Bedarfsfeststellungsbe- schluss allgemein). 2. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs- bedarf der Sanierung des Treppenhauses und der Rundstützen in Bauteil D an und nimmt zur Kenntnis, dass unmittelbare Sicherungsmaßnahmen wegen Gefahr im Verzug bereits eingeleitet wurden (Baubeschluss für die Akutmaßnahmen Bau- teil D). 3. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs- bedarf der sofortigen Einleitung einer vollständigen Untersuchung des gesamten Tragwerks des Bauteils D an (erweiterter Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Bauteil D). 4. Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nachträglich, für die Sanierung des Bauteils D ein Konzept für die erforderlichen Maßnahmen aus den Erkenntnissen des Beschlusspunktes 3 zu erstellen (Planungsbeschluss zu Bauteil D). 5. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs- bedarf zur sofortigen Einleitung einer Untersuchung des Tragwerks der Bauteile A, B und C an und beauftragt die Verwaltung mit der Zustandsbeurteilung sowie der vertieften Untersuchung der Bauteile A, B und C (Bedarfsfeststellungsbeschluss A, B, C). Ergänzend beschließt der Hauptausschuss folgende Maßnahmen zur weiteren Bear- beitung: 6. Die anstehende Generalsanierung soll in verschiedenen Varianten zur Beschluss- fassung vorgelegt werden, sodass eine Minimalvariante in Bezug auf die Kosten- prognose darstellt werden kann. 7. Die Generalsanierung soll ein Konzept für bewirtschaftete Fahrradstellplätze in Richtung Trankgasse berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in- wiefern die von IN VIA betriebene Radstation, deren gegenwärtiger Standort der Erweiterung der S-Bahn-Gleise am Kölner Hauptbahnhof weichen muss, dabei be- rücksichtigt werden kann. 8. Das vorzulegende Konzept des Fahrradparkens soll den Anforderungen der „För- derrichtlinie Investive Modellvorhaben“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität gerecht werden, sodass eine Förderung der Maßnahme in Höhe von bis zu 75 % der Kosten möglich ist. 9. Es soll geprüft werden, ob das zukünftige Nutzungskonzept die Bedarfe der anlie- genden Museen berücksichtigen und der Zugang zur römischen Stadtmauer ohne wesentliche Mehrkosten sichergestellt werden kann. 10. Es soll anhand der Auslastungszahlen der letzten drei Jahre kritisch überprüft wer- den, ob die derzeitige Anzahl an Stellplätzen zukünftig weiterhin erforderlich ist oder ob durch eine Reduktion der PKW-Stellplätze Kosteneinsparungen bei der Sanierung möglich sind. 11. Bei der Neuausrichtung der Tiefgarage ist auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu achten, um eine langfristige Nutzung sicher zu stellen. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Volt zugestimmt.
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 3198/2025
- Typ
- Eilentscheidung Hauptausschuss
- Datum
- 07.04.2026
- Erstellt
- 12.11.2025 09:58