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3198/2025

Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D

Eilentscheidung Hauptausschuss 07.04.2026

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Anlage 1 – Kostenannahme

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Ansehen

Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

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Ansehen

Eilentscheidung Hauptausschuss

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Ansehen

Anlage 4 – Stellungnahme der Fachdienststellen zur Stellungnahme des

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Ansehen

Anlage 2 – Planunterlagen

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Ansehen

Anlage 5 - Auszug Hauptausschuss 20.04.2026

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Ansehen

Anlage 1 – Kostenannahme

6388 Zeichen

Betonsanierung der Tiefgarage am Dom - Bauteile A, B, C, D
Kostenannahme
für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses 
für alle bereits erfolgten und noch zu erfolgenden Untersuchungs-, Planungs- und 
Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Gefahr im Verzug“
Kostenannahme für Beschlussvorlage
Aufteilung nach Einzelleistungen, Bauteilen und Beschlussarten
Kostenannahme für Akutmaßnahme Bauteil D 
für den Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschluss brutto Anteil
G
rundlage hierfür ist die Kostenschätzung des Totalunternehmers vom 28.08.2025 
zzgl. Kostenannahmen der Projektleitung zu KG 700 Baunebenkosten
KG 700: Untersuchung (=Bedarfsfeststellung) 62.000,00 € 5%
Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobung + Auswertung 
Statische Bewertung 
KG 700: Planung 86.800,00 € 7%
Tragwerksplanung - Sanierungskonzept 
Brandschutztechnische Bewertung
Prüfstatik 
Erstellung LV für Sanierungskonzept
KG 700: Weitere Baunebenkosten 49.600,00 € 4%
Totalunternehmer: Koordination + Bauleitung während der Untersuchung + Planung
Projektleitungsleistungen 26 (bis Ende August 2025)
Zwischensumme Kosten Bedarfsfeststellung und Planung: 198.400,00 €
KG 700: Durchführung (=Bau) 24.800,00 € 2%
Betonsachverständiger - Begleitung während der Baumaßnahme
Tragwerksplanung - Begleitung während der Baumaßnahme
Prüfstatik - Begleitung während der Baumaßnahme 
SiGeKo
KG 700: Weitere Baunebenkosten (Bau) 186.000,00 € 15%
Totalunternehmer: Koordination + Bauleitung während der Durchführung
Projektleitungsleistungen 26 (ab Sept 2025)
KG 300-400: Baustellenvorbereitung 124.000,00 € 10%
Baustellencontainer, Bauzäune 
Einrichten/Miete Baustromverteiler
Wasseranschluss Baustellencontainer
Rückbauarbeiten Poller + Schilder
Rückbau/Abschaltung Sprinkleranlage, Brandmeldeanlage, ELT etc. 
Verkehrssicherung inkl. regelmäßige Kontrollfahrten
Trockenbauwände und Fluchtwegtüren
KG 300: Akutmaßnahme Treppenhaus Trankgasse Bautzeil D 12.400,00 € 1%
Metallbau - Ertüchtigung des Geländers
Lösen und Ersetzen des Fliesenbelags
KG 300: Akutmaßnahme Notabstützung Stütze B/15 Bautzeil D 24.800,00 € 2%
Metallbau - Errichtung, Miete Notabstützung
Metallbau - Kontrolle Notabstützung
KG 300: Akutmaßnahme Rundstützen Bautzeil D 669.600,00 € 54%
Metallbau - Errichtung, Miete Hilfsabstützung während des Bauzustands
Metallbau - Kontrolle Hilfsabstützung während des Bauzustands
Betonsanierung der Rundstützen
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
263 Bauprojektmanagement II 
Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" 
Seite 1 von 3
gedruckt am 08.12.2025
Anlage 1

Zwischensumme Kosten Bau: 1.041.600,00 €
Summe Untersuchungs-, Planungs- und Baukosten 1.240.000,00 € 100% 
Risikozuschlag 25% 310.000,00 €
Gesamtsumme Kostenannahme für Akutmaßnahme im Bauteil D 
für den Bedarfsfeststsellungs-, Planungs- und Baubeschluss 1.550.000,00 €
Kostenannahme für Untersuchungs- und Planungsleistungen der gesamten 
Tragstruktur des Bauteils D 
für den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss 
brutto Anteil 
Untersuchung 602.000,00 € 35% 
KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 331.100,00 € 55% 
KG 700 - Statische Bewertung 180.600,00 € 30% 
KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 90.300,00 € 15% 
Planung 688.000,00 € 40% 
KG 700 - Tragwerksplanung Sanierungskonzept 275.200,00 € 40% 
KG 700 - Brandschutztechnische Bewertung 137.600,00 € 20% 
KG 700 - Prüfstatik 206.400,00 € 30% 
KG 700 - Erstellung LV für Sanierungskonzept 68.800,00 € 10% 
Nebenkosten KG 700 430.000,00 € 25% 
KG 700 - Projektsteuerungsleistungen 86.000,00 € 20% 
KG 700 - Projektleitungsleistungen 215.000,00 € 50% 
KG 700 - weitere Baunebenkosten 129.000,00 € 30% 
Zwischensumme 1.720.000,00 € 100% 
Risikozuschlag 25% 430.000,00 €
Summe Untersuchungs- und Planungskosten der gesamten Tragstruktur des Bauteils D 2.150.000,00 €
Kostenannahme für Zustandsbeurteilung Bauteile A-C 
für Bedarfsfeststellungsbeschluss 
brutto 
Untersuchung + Beurteilung 
KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 5.000,00 €
KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 15.000,00 €
KG 700 - Statische Bewertung durch Prüfstatiker 20.000,00 €
KG 700 - Projektleitungsleistungen 10.000,00 €
Summe Untersuchungs- und Beurteilungskosten 50.000,00 €
zzgl. 25 Risikozuschlag 12.500,00 €
Kostenannahme brutto 62.500,00 €
Kostenannahme brutto gerundet 65.000,00 €
Kostenannahme für vertiefte Untersuchung Bauteile A-C 
für Bedarfsfeststellungsbeschluss 
Untersuchung 
KG 300-500 - Firmeneinsatz für Untersuchungen, Bauteilöffnungen, Absperrungen 60.000,00 €
KG 700 - Bauwerksprüfung, Betonuntersuchung Beprobu ng + Auswertung 50.000,00 €
KG 700 - Bewertung durch Statiker, Prüfstatiker, Brandschutz-SV, Abdichtungs-SV 80.000,00 €
Planung 
KG 700 - Tragwerksplanung Sanierungskonzept 50.000,00 €
KG 700 - Prüfstatik 10.000,00 €
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
263 Bauprojektmanagement II 
Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" 
Seite 2 von 3 
gedruckt am 08.12.2025

Nebenkosten KG 700 
KG 700 - Projektleitungs-/Projektsteuerungsleistungen 20.000,00 €
KG 700 - weitere Baunebenkosten 10.000,00 €
Summe Untersuchungs- und Planungskosten 280.000,00 €
zzgl. 25 Risikozuschlag 70.000,00 €
Kostenannahme brutto 350.000,00 €
Kostenannahme brutto gerundet 350.000,00 €
Kostenzusammenstellung: brutto 
- Kostenannahme für Akutmaßnahme Bauteil D 
für den Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubes chluss 1.550.000,00 €
- Kostenannahme für Untersuchungs- und Planungsleistungen der gesamten Tragstruktur 
des Bauteils D 
für den Bedarfsfeststellungs- und Planungsbeschluss  2.150.000,00 €
- Kostenannahme für Zustandsbeurteilung Bauteile A-C 
für Bedarfsfeststellungsbeschluss 65.000,00 €
- Kostenannahme für vertiefte Untersuchung Bauteile A-C 
für Bedarfsfeststellungsbeschluss 350.000,00 €
Gesamtsumme Kostenannahme 
für die Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlusses 
für alle bereits erfolgten und noch zu erfolgenden Untersuchungs-, Planungs- und 
Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Gefahr im Verzug“ 4.115.000,00 €
26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln 
263 Bauprojektmanagement II 
Tiefgarage am Dom - Kostenannahme Leistungen "Gefahr im Verzug" 
Seite 3 von 3 
gedruckt am 08.12.2025

Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes

5691 Zeichen

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Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.01.2026 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 3198/2025 
Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D  
Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlus-
ses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Pla-
nungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand „Ge-
fahr im Verzug“ 
RPA-Nr. 143-21-26-25 
Auftragsvolumen       4,1 Mio. EUR brutto 
 
Diese Stellungnahme bezieht sich auf die dem Rechnungsprüfungsamt am 
18.12.2025 über Session zugegangene Beschlussvorlage. 
Für die Herbeiführung eines kombinierten Bedarfsfeststellungs-, Planungs-, und 
Baubeschlusses für die Tiefgarage am Dom legt 23 Amt für Liegenschaften, Vermes-
sung und Kataster eine Beschlussvorlage vor. Anlass der Beschlussvorlage ist der 
bauliche Zustand der Tiefgarage am Dom.  
Die Tiefgarage am Dom ist Eigentum der Stadt Köln und wird von 23 Amt für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster verwaltet. Die Umsetzung der in der Vorlage 
beschriebenen Maßnahmen wird von 26 Gebäudewirtschaft der Stadt Köln veran-
lasst und koordiniert. 26 fungiert als Projektleitung. 
Durch ein Gutachten wurde festgestellt, dass im Treppenhaus der Tiefgarage die 
Verkehrssicherheit des Geländers nicht mehr gegeben sei und Stolpergefahr wegen 
loser Fliesen bestehe. Zusätzlich wurden gravierende Schäden an tragenden Teilen 
des Bauwerks festgestellt. Wegen schwerwiegender Mängel an den Stützen und 
dem Vorliegen von Gefahr im Verzug sowie Problemen mit dem Brandschutz wurden 
deshalb sogenannte Akutmaßnahmen eingeleitet. 
Den Unterlagen kann entnommen werden, dass weiterhin dringender Handlungsbe-
darf, jedoch keine Gefahr im Verzug, besteht.  
Zur Beschlussvorlage nimmt 14 Rechnungsprüfungsamt wie folgt Stellung 
1. Die Leistungen der Beschlusspunkte 1 bis 3 sind beauftragt, werden durchge-
führt, bzw. sind bereits erfolgt. Die vertieften Untersuchungen (Beschlusspunkt 5) 
an Bauteil A, B und C erfolgen, so steht es auf Seite 4 der Beschlussvorlage, 
„zeitnah“. Für die Beschlusspunkte 1 bis 4 ist eine Dringlichkeit nicht bzw. nicht

- 2 - 
 
/ 3 
mehr erkennbar und die Deklaration „zeitnah“ für die unter Beschlusspunkt 5 ge-
nannten, weiteren Untersuchungen lässt eine Dringlichkeit nicht erkennen. 
Für die Beschlussfassung sollte beachtet werden, dass die Beschlusspunkte 1 
bis 5 nicht deckungsgleich zu den Teilmaßnahmen 1 bis 5 aus der Begründung 
sind. 
2. Bei Vorliegen von Gefahr im Verzug muss sofort gehandelt werden und die Ge-
fahr ist zu beseitigen. Nach der Durchführung von Sicherungsmaßnahmen, durch 
z. B. Sperren von Bereichen oder dem Unterstützen von Bauteilen, wie im vorlie-
genden Fall beschrieben, ist die unmittelbare Gefahr beseitigt. Die Beauftragung 
darüber hinaus gehender Arbeiten wie z. B. Betonsanierungen sind dann in der 
Regel nicht mehr vom Tatbestand "Gefahr im Verzug" abgedeckt auch wenn sie 
dringend wären.  
Ein Vergabevermerk, der den komplizierten Sachverhalt über die fortschreiten-
den Erkenntnisse zu den verschiedenen Schadensbildern erläutert und doku-
mentiert, sowie eine abschließende vergaberechtliche Einschätzung von 30 Amt 
für Recht, Vergabe und Versicherung, lag den Unterlagen nicht bei. 
3. Eine nachträgliche Beauftragung oder Anerkennung der bereits beauftragten 
bzw. durchgeführten Bedarfe, Planungen und Sanierungen durch den Rat ist aus 
Sicht von 14 nicht erforderlich, da kein Beurteilungs- und Handlungsspielraum 
besteht.  
4. Der unter den Punkten 4 und 5 des Beschlusses beschriebene Bedarf von exter-
nen Vergaben für Planungsleistungen des Bauteil D und weitere Untersuchungen 
der Bauteile A, B und C ist grundsätzlich nachvollziehbar. Die korrekte Wahl der 
Vergabeart liegt in der Verantwortung der Fachdienststelle, da nur diese den 
kompletten Sachverhalt kennt. Die Grundsätze von Wirtschaftlichkeit und Spar-
samkeit sind zu beachten. Eine auch für nicht beteiligte Dritte nachvollziehbare 
Dokumentation und Erstellung eines Vergabevermerks unter Einbeziehung von 
30 ist in diesem Fall erforderlich. 
5. Grundlage der Kostenermittlung sind Erfahrungswerte von 26 Gebäudewirtschaft 
der Stadt Köln sowie die Kostenschätzung des mit der Durchführung beauftrag-
ten Unternehmens. Die Aufstellung ist transparent.  
6. Die DIN 276 gibt als erste Stufe der Kostenermittlung den Kostenrahmen an. 
Diese Kostenermittlungsart wird üblicherweise sehr frühen Projektphasen, also 
den Leistungsphasen LP 0 oder LP 1, zugwiesen. In diesen Phasen liegen die 
allgemein anerkannten Kostenabweichungen bei +/- 40 Prozent.  
Die Kostenermittlung enthält zusätzlich pauschale Risikozuschläge in Höhe von 
25%, insgesamt 860.000 €, ohne dass konkrete Risiken nachvollziehbar be-
schrieben werden. Risikozuschläge dürfen nicht grundsätzlich als zur Verfügung 
stehendes Projektbudget angesehen werden.

- 3 - 
 
 
7. Vor Beginn von Investitionen, d. h. zur Fassung eines Baubeschlusses, ist ge-
mäß KomHVO § 13 Abs. 3 eine Kostenberechnung erforderlich. Der Detaillie-
rungsgrad der vorgelegten Unterlagen erfüllt diese Anforderungen nicht. 
8. Die Kostenermittlung enthält einen TU-Zuschlag (Totalunternehmerzuschlag) von 
16 %. Eine Begründung für die TU-Vergabe ist in den vorgelegten Unterlagen 
nicht dokumentiert. 
9. Auf die Verfügung von 20 Kämmerei vom 18.12.2025 zur restriktiven Bewirt-
schaftung im Jahr 2026 wird hingewiesen. 
Für das Bauwerk entstehen zukünftig Kosten für die Betoninstandsetzung, sowie wei-
tere Kosten für Folgemaßnahmen im Bereich Technische Ausrüstung und Brand-
schutz. Diese Kosten sind nicht Gegenstand der Vorlage.  
 
Alessandra Caroli 
Leitung des Rechnungsprüfungsamtes

Eilentscheidung Hauptausschuss

11716 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
VIII/23/230 
 
Vorlagen-Nummer 
 3198/2025 
Freigabedatum 
 07.04.2026 
Eilentscheidung und Genehmigung 
zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Entscheidung durch den Hauptausschuss gemäß § 60 Absatz 1, Satz 1 GO NRW und Geneh-
migung durch den Rat gemäß § 60 Absatz 1, Satz 3 GO NRW. 
Betreff 
Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D 
Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs- , Planungs- und Baubeschlusses 
für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Planungs- und 
Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbestand "Gefahr in Verzug" zur 
Sicherung der Standsicherheit 
Gremium Datum Zuständigkeit 
Hauptausschuss 20.04.2026 Entscheidung 
Rat 12.05.2026 Genehmigung (DE/EilE) 
 
Begründung für die Dringlichkeit: 
 
Mit Blick auf die anhaltend hohe Notwendigkeit der zügigen Umsetzung bzw. Weiterführung 
der Maßnahmen sollte die Vorlage schnellstmöglich beschlossen werden. Die Maßnahmen 
sind zum Substanzerhalt der Tiefgarage und zur Gefahrenabwehr unverzichtbar und rechtlich 
verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. 
 
 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der Tiefga-
rage am Dom für die Bauteile A bis D zur Kenntnis (Bedarfsfeststellungsbeschluss all-
gemein). 
 
2. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf 
der Sanierung des Treppenhauses und der Rundstützen in Bauteil D an und nimmt zur 
Kenntnis, dass unmittelbare Sicherungsmaßnahmen wegen Gefahr im Verzug bereits 
eingeleitet wurden (Baubeschluss für die Akutmaßnahmen Bauteil D). 
 
3. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf 
der sofortigen Einleitung einer vollständigen Untersuchung des gesamten Tragwerks 
des Bauteils D an (erweiterter Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Bauteil D). 
 
4. Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nachträglich, für die Sa-
nierung des Bauteils D ein Konzept für die erforderlichen Maßnahmen aus den Er-
kenntnissen des Beschlusspunktes 3 zu erstellen (Planungsbeschluss zu Bauteil D). 
 
5. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungsbedarf 
zur sofortigen Einleitung einer Untersuchung des Tragwerks der Bauteile A, B und C

2 
 
an und beauftragt die Verwaltung mit der Zustandsbeurteilung sowie der vertieften Un-
tersuchung der Bauteile A, B und C (Bedarfsfeststellungsbeschluss A, B, C). 
 
 
Beschluss des Rates: 
Der Rat genehmigt gemäß § 60 Absatz 1 Satz 3 GO NRW vorstehende Eilentscheidung des 
Hauptausschusses.

3 
 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme  4.115.000 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            
% 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer        
 
Auswirkungen auf den Klimaschutz 
 
  Nein    
  Ja, positiv (Erläuterung siehe Begründung)  
  Ja, negativ (Erläuterung siehe Begründung)  
 
 
 
Vorbemerkung 
Die Stadt Köln ist Eigentümerin der Tiefgarage am Dom, welche durch das Amt für Liegen-
schaften, Vermessung und Kataster kaufmännisch verwaltet wird.  
 
Die Tiefgarage wurde vor ca. 50 Jahren im Zusammenhang mit dem Bau der Stadtbahnteil-
strecke Dom-Neumarkt errichtet und besteht insgesamt aus vier Bauteilen (A, B, C und D) ge-
mäß Anlage 2. 
 
Diese Vorlage beinhaltet die Maßnahmen im Rahmen von Gefahr im Verzug, die zur Wieder-
herstellung der Betriebssicherheit in Bezug auf die Standsicherheit und den Brandschutz 
durchgeführt werden müssen. 
 
Aufgrund von schwerwiegenden Mängeln in Bauteil D bestand aus gutachterlicher Sicht drin-
gender Handlungsbedarf im Bereich der Stützenstruktur. Es handelte sich um „Gefahr im Ver-
zug“, weshalb ein unmittelbares Handeln erforderlich war. Aufgrund der gutachterlichen Er-

4 
 
kenntnisse an den Rundstützen in Bauteil D war es geboten, kurzfristig auch die anderen Be-
reiche der Tiefgarage, die Bauteile A, B, C sowie die gesamte Tragstruktur im Bauteil D, gut-
achterlich untersuchen zu lassen, um die aus den oberflächlich sichtbaren Schäden resultie-
renden Gefahren konkret identifizieren und beheben oder ausschließen zu können. Die Be-
funde hatten Anlass zu Sofortmaßnahmen sowie zu weiteren Untersuchungen gegeben, um 
etwaige Gefahren, insbesondere vor dem Hintergrund diverser anstehender Veranstaltungen 
mit Publikumsverkehr auf der Domplatte und auf dem Roncalliplatz, auszuschließen.  
 
Alle weiteren Maßnahmen zur Sanierung der Tiefgarage am Dom werden Bestandteil einer 
separaten Beschlussvorlage sein. 
 
Es handelt sich um einen dynamischen Prozess, welcher durch das Amt für Recht, Vergabe 
und Versicherungen der Stadt Köln begleitet wird.  
 
Leistungsumfang 
Folgende Leistungen sind Bestandteil dieser Vorlage: 
 
I. Akutmaßnahme Bauteil D „Gefahr im Verzug“ (bereits erfolgt)  
Aus dem Untersuchungsbericht des beauftragten Betonsachverständigen geht hervor, dass 
statische und brandschutztechnische Schäden an den Rundstützen des Bauteils D vorliegen. 
Es mussten daher umgehend vertiefte Untersuchungen der Stützen erfolgen und ein Sanie-
rungskonzept erarbeitet werden.  
 
Zudem wurden Schäden im Treppenhaus (unzureichende Absturzsicherung und loser Flie-
senbelag) festgestellt. Es handelt sich um einen Fluchtweg, sodass umgehendes Handeln ge-
boten war. Diese Schäden wurden im Juli 2025 beseitigt.  
 
Im August 2025 erfolgte eine temporäre Sperrung der Domplatte, da eine Stütze gemäß der 
Ergebnisse der erfolgten Untersuchungen nicht mehr die notwendige Tragfähigkeit aufwies. 
Die Hilfsabstützung dieser Stütze mit Stahlträgern erfolgte im September 2025. Danach 
konnte die Absperrung auf der Domplatte wieder zurückgebaut werden.  
 
II. Sanierung der Rundstützen in Bauteil D (wird derzeit durchgeführt)  
Auf der Grundlage der umfangreichen Untersuchungen der Rundstützen wurde ein Sanie-
rungskonzept für die Behebung der Schäden an den Rundstützen erstellt. Es wurden teilweise 
mangelnde Tragfähigkeit und mangelnder konstruktiver Brandschutz festgestellt. Um diese 
Schäden zu beheben, müssen die Rundstützen saniert, der schadhafte Beton entfernt und 
ggf. Bewehrungseisen ausgetauscht werden.  
Die Betonsanierung ist inzwischen erfolgreich abgeschlossen worden. Es erfolgen noch die 
Rückbauarbeiten und die Beschichtung der Fahrbahndecke.  
 
III. Untersuchung des gesamten Bauteils D (wird derzeit durchgeführt)  
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse an den Rundstützen, die zum Teil auf systematische 
Fehler in der Bauausführung zum Zeitpunkt der Errichtung der Tiefgarage zurückzuführen 
sind, sind aus Sicherheitsgründen vertiefte Untersuchungen im gesamten Bauteil D durchzu-
führen, also nicht nur an den Rundstützen, sondern auch an den Decken, Zwischendecken, 
Wänden, Unterzügen, Bodenplatten und Fundamenten. Die Untersuchungen mussten unver-
züglich durchgeführt werden, um die aus den oberflächigen sichtbaren Schäden resultieren-
den weiteren Gefahren konkret identifizieren und beheben oder ausschließen zu können. 
Die Untersuchung der gesamte Tragstruktur des Bauteils D ist bereits erfolgt. Hieraus geht 
hervor, dass weitere Sanierungsarbeiten, u.a. am Unterzug vorgenommen werden müssen, 
bevor das Bauteil wieder in Nutzung gehen kann.  
Die Untersuchung der Abdichtung über der oberen Tiefgaragendecke muss im Frühjahr 2026 
finalisiert werden, wenn es die Witterungsverhältnisse wieder zulassen.  
 
IV. Zustandsbeurteilung der Bauteile A, B, und C (bereits erfolgt)

5 
 
Aufgrund der Untersuchungsergebnisse an den Rundstützen, die zum Teil auf systematische 
Fehler in der Bauausführung zum Zeitpunkt der Errichtung der Tiefgarage zurückzuführen 
sind, ist aus Sicherheitsgründen eine Zustandsbeurteilung der Bauteile A, B und C durchzu-
führen. Es wurde durch einen Betonsachverständigen eine Aktualisierung des Gutachtens von 
2024 vorgenommen und Aussagen zur Veränderung der Schäden getroffen. Dieses wurde 
von einem Prüfstatiker bewertet und Empfehlungen zum weiteren Umgang mit den Bauteilen 
ausgesprochen.  
Daraus resultierend erfolgte Ende Oktober 2025 eine Beurteilung der Tiefgaragendecke unter 
dem Roncalliplatz. Als Ergebnis dieser Überprüfung wurden Vorgaben für die Lastverteilung 
sowie Gleichzeitigkeits- und Abstandsregelungen aufgestellt, die bis auf weiteres für alle Ver-
anstaltungen, Befahrungen und Aufbauten auf dem Roncalliplatz und der Domplatte gelten 
und von den Veranstaltern zu beachten und einzuhalten sind. 
 
V. Vertiefte Untersuchungen Bauteile A, B und C (erfolgt zeitnah)  
Aus der Empfehlung des Prüfstatikers ergeben sich folgende Handlungsanforderungen: ver-
tiefte Untersuchung einiger Deckenbereiche sowie brandschutztechnische Überprüfung eini-
ger Stützen. Die Untersuchungen vor Ort werden durchgeführt, sobald die Vorabstimmungen 
und Planungen durch die Fachplaner abgeschlossen sind.  
 
Die Maßnahmen stehen auch im Zusammenhang mit verschiedenen anderen Projekten, bei-
spielsweise der Sanierung des Domsockels oder der Bereitstellung von Stellplätzen für das 
Dom-Hotel. Die Verwaltung steht dazu mit allen internen und externen Akteuren in intensiven 
Abstimmungen. 
 
Zu den zuvor genannten Leistungen liegt eine Kostenannahme über 4.115.000,00 € brutto vor 
(Anlage 1). Die Maßnahmen wurden zwischen der Gebäudewirtschaft und dem Amt für Lie-
genschaften, Vermessung und Kataster abgestimmt. 
 
Weiteres Vorgehen  
Aus den Ergebnissen der weiteren Untersuchungen wird der weitere Sanierungsbedarf abge-
leitet. Maßnahmen, die wegen Gefahr im Verzug unverzüglich durchgeführt werden müssen, 
werden über den mit dieser Vorlage erteilten Beschluss umgesetzt. Maßnahmen, die diesen 
Tatbestand nicht erfüllen, werden zu späterem Zeitpunkt im Rahmen der Generalsanierung 
der Tiefgarage am Dom umgesetzt. Bezüglich der Generalsanierung der Tiefgarage am Dom 
wird dem Rat zu gegebener Zeit eine separate Vorlage zur Beschlussfassung vorgelegt. 
 
Finanzierung 
Die Aufwendungen der Maßnahme belaufen sich auf insgesamt 4.115.000,00 €. Durch die 
Notwendigkeit der Bildung einer Rückstellung ist die gesamte Maßnahme in 2025 aufwands-
wirksam abzubilden. 
 
Von den im Haushaltsjahr 2025 benötigten Aufwandsermächtigungen in Höhe von 
4.115.000,00 € stehen im Teilplan des Amtes für Liegenschaften, Vermessung und Kataster in 
der Produktgruppe 0108 – Zentrale Liegenschaftsangelegenheiten in der Teilplanzeile 13 – 
Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen 707.595,00 € zur Verfügung. Die darüber hin-
aus entstehenden Aufwendungen in Höhe von 3.407.405,00 € sind zunächst ergebnisver-
schlechternd. Soweit sich im Rahmen der Jahresabschlussarbeiten 2025 auf Basis der dann 
vorliegenden Daten weitere Deckungsmöglichkeiten ergeben, werden die verbleibenden 
Mehraufwendungen entsprechend ausgeglichen.  
 
Unabweisbarkeit 
Die Maßnahmen sind zum Substanzerhalt der Tiefgarage und zur Gefahrenabwehr unver-
zichtbar und rechtlich verpflichtend als Folge der Betreiberverantwortung. 
 
Anlagen:

6 
 
Anlage 0 – Begründung der Dringlichkeit 
Anlage 1 – Kostenannahme 
Anlage 2 – Planunterlagen 
Anlage 3 – Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes 
Anlage 4 – Stellungnahme der Fachdienststellen zur Stellungnahme des 
Rechnungsprüfungsamtes

Anlage 4 – Stellungnahme der Fachdienststellen zur Stellungnahme des

9319 Zeichen

/ 2 
23 + 26 02.03.2026  
 Herr Larres  
 Frau Müller-Wüstenberg  
Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D  
Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baubeschlus-
ses für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, Pla-
nungs- und Sanierungsleistungen zur Sicherung der Standsicherheit  
Stellungnahme des Rechnungsprüfungsamtes vom 21.01.2026 als Anlage zur 
Beschlussvorlage 3198/2025  
RPA-Nr. 143-21-26-25  
 
Das Rechnungsprüfungsamt hat mit Datum vom 21.01.2026 eine Stellungnahme zur 
Beschlussvorlage 3198/2025 zur Tiefgarage Am Dom an 23 übersandt.  
Es haben daraufhin noch einmal umfangreiche Abstimmungen in Telefonaten und 
gemeinsamen Terminen zwischen 14, 23, 26 und 30 stattgefunden. Es wurden ins-
besondere im Hinblick auf die Vergabeentscheidung und Abgrenzung zwischen 
Dringlichkeit und Gefahr im Verzug die verschiedenen Sichtweisen besprochen. 14 
kann die Erläuterungen zum Projektverlauf und das Vorgehen von 26 nachvollzie-
hen, bleibt aber bei seinen Feststellungen vom 21.01.2026. Nachstehend nehmen 23 
und 26 noch einmal zusammenfassend zu den einzelnen Punkten Stellung.  
Die Vorlage wurde daraufhin noch einmal überarbeitet und neu eingestellt.  
 
Stellungnahme zu Punkt 1, 2 und 4:  
Das Vergaberecht kennt den Tatbestand „Gefahr im Verzug“ nicht. Die Norm erlaubt 
ein Verhandlungsverfahren ohne Teilnahmewettbewerb, wenn „wegen der äußersten 
Dringlichkeit der Leistung aus zwingenden Gründen infolge von Ereignissen, die der 
öffentliche Auftraggeber nicht verursacht hat und nicht voraussehen konnte, die in § 
10a EU, § 10b EU und § 10c EU Absatz 1 vorgeschriebenen Fristen nicht eingehal-
ten werden können“. Wenn der Tatbestand „Gefahr im Verzug“ erfüllt ist, ist Dring-
lichkeit anzunehmen. Als Gründe, die eine Direktvergabe ohne Beteiligung anderer 
Marktteilnehmer ermöglichen, kommen nur akute Gefahrensituationen in Betracht, 
die zum Schutze von Leib und Leben ein sofortiges, die Einhaltung von Fristen aus-
schließendes Handeln erfordern (OLG Dresden Beschl. v. 21.9.2016 – Verg 5/16, 
BeckRS 2016, 118858 Rn. 28, beck-online). Die Umstände, die zu den einzelnen 
Aufträgen geführt haben sowie deren vergaberechtliche Bewertung, sind in den je-
weiligen Vergabevermerken dokumentiert und unter den entsprechenden Banfen in 
DMS eingestellt.

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30 ist in beratender Funktion tätig und gemäß der Geschäftsanweisung für Vergaben 
eingebunden. Eine Mitzeichnung ist nicht vorgesehen. Die Dokumentation der Pro-
zesse und Vergaben erfolgt durch die Fachdienststelle.  
Auf Empfehlung von und in Abstimmung mit 30 wurde ein fortlaufender Vergabever-
merk bezüglich der Akutmaßnahmen erstellt, der mit jedem neuen Auftrag fortge-
schrieben wird, um der Dynamik der aus dem Bauwerk resultierenden besonderen 
Umstände Rechnung zu tragen. Der Vergabevermerk wurde 14 in der aktuellen Fas-
sung zugesandt. Es handelt sich hierbei um eine Zusammenführung der Vergabever-
merke zu den einzelnen Aufträgen.  
Es ist richtig, dass die Beschlusspunkte 1-5 nicht deckungsgleich sind mit den Teil-
maßnahmen 1-5. Es hat sich rein zufällig ergeben, dass es 5 Beschlussunkte und 5 
Teilmaßnahmen gibt. Ein direkter inhaltlicher Bezug zwischen Beschlusspunkt 1 und 
Teilmaßnahme 1, sowie zwischen Beschlusspunkt 2 und Teilmaßnahme 2 etc. be-
steht nicht. Die Beschlusspunkte sind unabhängig von den Teilmaßnahmen. Zum 
besseren Verständnis und um Missverständnisse zu vermeiden, wurden die Teilmaß-
nahmen nun mit römischen Ziffern gekennzeichnet. Bei den Beschlusspunkten wer-
den die arabischen Ziffern beibehalten.  
 
Stellungnahme zu Punkt 2:  
Aufgrund der besonderen Konstruktion der Tiefgarage ist es nicht möglich, die Las-
ten, die die schadhaften Stützen tragen, komplett durch Hilfsabstützungen abzufan-
gen. Die Stützen tragen sehr hohe Lasten (bis zu 10.000 kN = 1.000 Tonnen pro 
Stütze). Zudem ist die Bodenplatte unbewehrt, heißt sie kann nur die Verkehrslasten 
durch PKW und Personen, nicht aber höhere Lasten aus dem Gebäude tragen. Die 
Lasten aus den Stützen werden nur über die Punktfundamente unter den Stützen ins 
Erdreich eingeleitet. Um die Lasten durch Hilfsstützen abzuleiten hätte in beiden Eta-
gen der Tiefgarage eine flächige Abstützung der Deckenlasten errichtet werden müs-
sen. Für die Abtragung der Lasten im Tiefkellergeschoss (2.Untergeschoss) hätte un-
ter jeder Hilfsstütze ein neues Fundament gebaut werden müssen. Dies ist innerhalb 
eines bestehenden Gebäudes sehr schwierig und mit hohem Aufwand und hohen 
Kosten verbunden. Da diese Maßnahmen jedoch zu keinerlei Verbesserung der Situ-
ation beitragen und schätzungsweise ähnlich hoch wären wie die Durchführung der 
Sanierung, wurde aus wirtschaftlichen und technischen Gründen die Sanierung ge-
genüber der Hilfsabstützung bevorzugt.  
Um die Gefahr konkret einschätzen zu können, mussten unverzüglich genaue Unter-
suchungen an den betroffenen Bauteilen durchgeführt werden. Es erfolgten wäh-
renddessen zeitweise Sperrungen auf der Domplatte vor dem Haupteingang des Do-
mes. Aufgrund der Untersuchungsergebnisse wurde ein statisches Konzept mit Re-
geln und Einschränkungen der Domplatte erstellt. Zudem wurde ein Sanierungskon-
zept erstellt, in dem die unverzüglich durchzuführenden Sanierungsarbeiten detailliert 
beschrieben wurden.

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Die Dringlichkeit ergab sich aus der mangelnden Tragfähigkeit und dem mangelnden 
konstruktiven Brandschutz (zu geringe Betondeckung, zu geringe Betondruckfestig-
keit, chlorid- sowie karbonatisierungsinduzierte Korrosion).  
Es sei noch einmal darauf hingewiesen, dass lediglich drei der erteilten Aufträge auf-
grund des Ausnahmetatbestands der Dringlichkeit (gestützt auf die Notwendigkeit der 
Verhinderung akuter Gefahrensituationen) direkt erteilt wurden. Bei den anderen Auf-
trägen handelt es sich um reguläre Direktvergaben, die aufgrund der Auftragshöhe 
regulär ohne öffentlichen Wettbewerb vergeben werden konnten.  
 
Stellungnahme zu Punkt 6:  
Die Kostenannahme, die als Grundlage der Beschlussvorlage beiliegt, wurde im Sep-
tember 2025 in einem sehr frühen Projektstadium zu Beginn der Leistungsphase 0 
erstellt. Es handelt sich um eine Kostenzusammenstellung, die zeitlich noch vor der 
Erstellung des Kostenrahmens liegt, den die DIN 276 als erste Stufe der Kostener-
mittlung kennt. Daher sind in der Beschlussvorlage auch +/- 50 Prozent Kostenab-
weichung angegeben worden.  
Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im 
Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet und die Kosten-
annahme äußerst kurzfristig erstellt. Eine umfangreiche Risikobetrachtung mit Identi-
fikation von Risiken sowie Bewertung deren Auswirkungen und Eintrittswahrschein-
lichkeit war zum Zeitpunkt der Erstellung der Kostenannahme im September 2025 
noch nicht möglich. Da die Kostenannahme auf Erfahrungswerten aus anderen Pro-
jekten basierte und es nicht ausgeschlossen werden konnte, dass an diesem beson-
deren Objekt zusätzliche kostenträchtige Risiken eintreten, wurde der Risikozuschlag 
aufgrund von Erfahrungen mit 25% belegt. Dieser konnte jedoch aufgrund der frühen 
Erstellung und der Dringlichkeit nicht mit konkreten Risiken geschweige denn mit ei-
ner qualifizierten Risikoanalyse hinterlegt werden, sondern basiert rein auf Erfah-
rungswerten.  
 
Stellungnahme zu Punkt 7:  
Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im 
Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet und die Kosten-
annahme äußerst kurzfristig erstellt. Der kombinierte Bedarfsfeststellungs-, Pla-
nungs- und Baubeschluss war erforderlich noch bevor die für einen Baubeschluss er-
forderlichen Leistungen erbracht waren. Die Erstellung einer Kostenberechnung nach 
DIN 276, die in der Leistungsphase 3 erstellt wird, war zu diesem Zeitpunkt noch 
nicht sinnhaft möglich. Daher wurden die Kosten aufgrund von Erfahrungen aus ver-
gleichbaren Projekten nach bestem Wissen und Gewissen geschätzt, was wie 14 un-
ter Punkt 5 bescheinigt, als transparent bewertet und nicht negativ kommentiert 
wurde.

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Stellungnahme zu Punkt 8:  
Aufgrund des durch den Sachverständigen bescheinigten Tatbestandes „Gefahr im 
Verzug“ wurden die notwendigen Maßnahmen umgehend eingeleitet. Die Beauftra-
gung eines TU für die Beseitigung der festgestellten Schäden ist gemäß § 97 Abs. 4 
GWB erforderlich, da auf andere Weise der Gefahreintritt nicht hätte sicher verhindert 
werden können.  
Die Vergabe an einen TU ist aufgrund der erforderlichen, interaktiven und kurzfristi-
gen Prüfung der tragenden Bauteile und Bewertung der Ergebnisse durch Statiker, 
Betonsachverständigem, Betonlabor und Brandschutzgutachter sowie der notwendi-
gen direkten Kommunikation mit den ausführenden Fachfirmen als erforderliche Be-
auftragungsform gewählt worden. Es mussten aufgrund des Berichtes des Beton-
sachverständigen vertiefte Untersuchungen an den Rundstützen durchgeführt wer-
den. Die Proben wurden umgehend durch den Betonsachverständigen ausgewertet 
und vom Statiker bewertet. Aufgrund der alarmierenden, aber noch nicht eindeutigen 
ersten Ergebnisse mussten gemäß der Vorgabe des Statikers weitere Stellen unter-
sucht werden, was umgehend von der Fachfirma ausgeführt werden konnte.

Anlage 2 – Planunterlagen

103 Zeichen

c
Nordhalle (Bauteil D)
Südhalle (Bauteil A)
Südhalle (Bauteil B)
Verbindungstrakt (Bauteil C)
Anlage 2

Anlage 5 - Auszug Hauptausschuss 20.04.2026

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Geschäftsführung  
Hauptausschuss 
Martin Schneider 
Telefon:  (0221) 221 27549 
E-Mail:  Martin.Schneider@stadt- 
koeln.de 
Datum: 22.04.2026 
(Vorab-)Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der 3. Sitzung des 
Hauptausschusses vom 20.04.2026 
öffentlich 
5.1 Tiefgarage am Dom – Betonsanierung Bauteile A, B, C, D 
Hier: Herbeiführung eines Bedarfsfeststellungs-, Planungs- und Baube-
schlusses 
für alle bereits erfolgten und noch durchzuführenden Untersuchungs-, 
Planungs- und Sanierungsleistungen im Zusammenhang mit dem Tatbe-
stand "Gefahr im Verzug" zur Sicherung der Standsicherheit 
3198/2025 
 Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grünen, SPD und Die 
Linke betreffend "Tiefgarage am Dom – Betonsanierung" 
AN/0628/2026 
Die Fraktionen stellen ihre Positionen dar. 
Herr Kienitz fragt zu dem unter Tagesordnungspunkt 3.1.7 gefassten Beschluss be-
treffend „Gründung einer Kölner Quartiersgaragen Gesellschaft“ aus der Ratssitzung 
vom 03.07.2025 nach dem aktuellen Sachstand. 
Er bittet zudem zu Vorlage AN/0211/2022 „Fahrradparken / Mobility hubs in städti-
schen und privaten Tief- und Hochparkgaragen“ um einen aktuellen Sachstand. Der 
letzte Sachstandsbericht sei im September 2024 erstellt worden. Seitdem sei keine 
Berichterstattung mehr erfolgt. 
Die Nachfragen werden schriftlich beantwortet. 
I. Abstimmung über den Änderungsantrag der Fraktionen Bündnis 90/Die Grü-
nen, SPD und Die Linke 
AN/0628/2026 
Beschluss: 
Ergänzend zu den Beschlusspunkten der Vorlage 3198/2025 beschließt der Haupt-
ausschuss folgende Maßnahmen zur weiteren Bearbeitung: 
6. Die anstehende Generalsanierung soll in verschiedenen Varianten zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden, sodass eine Minimalvariante in Bezug auf die Kosten-
prognose darstellt werden kann.

7. Die Generalsanierung soll ein Konzept für bewirtschaftete Fahrradstellplätze in 
Richtung Trankgasse berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in-
wiefern die von IN VIA betriebene Radstation, deren gegenwärtiger Standort der 
Erweiterung der S-Bahn-Gleise am Kölner Hauptbahnhof weichen muss, dabei be-
rücksichtigt werden kann. 
8. Das vorzulegende Konzept des Fahrradparkens soll den Anforderungen der „För-
derrichtlinie Investive Modellvorhaben“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität 
gerecht werden, sodass eine Förderung der Maßnahme in Höhe von bis zu 75 % 
der Kosten möglich ist.  
9. Es soll geprüft werden, ob das zukünftige Nutzungskonzept die Bedarfe der anlie-
genden Museen berücksichtigen und der Zugang zur römischen Stadtmauer ohne 
wesentliche Mehrkosten sichergestellt werden kann. 
10. Es soll anhand der Auslastungszahlen der letzten drei Jahre kritisch überprüft wer-
den, ob die derzeitige Anzahl an Stellplätzen zukünftig weiterhin erforderlich ist 
oder ob durch eine Reduktion der PKW-Stellplätze Kosteneinsparungen bei der 
Sanierung möglich sind. 
11. Bei der Neuausrichtung der Tiefgarage ist auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu 
achten, um eine langfristige Nutzung sicher zu stellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und FDP/KSG bei Stimmenthal-
tung der AfD-Fraktion zugestimmt. 
II. Abstimmung über Vorlage 3198/2025 in der so geänderten Fassung 
Beschluss: 
1. Der Hauptausschuss der Stadt Köln nimmt die Sanierungsnotwendigkeit der Tief-
garage am Dom für die Bauteile A bis D zur Kenntnis (Bedarfsfeststellungsbe-
schluss allgemein). 
2. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs-
bedarf der Sanierung des Treppenhauses und der Rundstützen in Bauteil D an 
und nimmt zur Kenntnis, dass unmittelbare Sicherungsmaßnahmen wegen Gefahr 
im Verzug bereits eingeleitet wurden (Baubeschluss für die Akutmaßnahmen Bau-
teil D). 
3. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs-
bedarf der sofortigen Einleitung einer vollständigen Untersuchung des gesamten 
Tragwerks des Bauteils D an (erweiterter Bedarfsfeststellungsbeschluss zu Bauteil 
D). 
4. Der Hauptausschuss der Stadt Köln beauftragt die Verwaltung nachträglich, für die 
Sanierung des Bauteils D ein Konzept für die erforderlichen Maßnahmen aus den 
Erkenntnissen des Beschlusspunktes 3 zu erstellen (Planungsbeschluss zu Bauteil 
D). 
5. Der Hauptausschuss der Stadt Köln erkennt nachträglich den akuten Handlungs-
bedarf zur sofortigen Einleitung einer Untersuchung des Tragwerks der Bauteile A, 
B und C an und beauftragt die Verwaltung mit der Zustandsbeurteilung sowie der 
vertieften Untersuchung der Bauteile A, B und C (Bedarfsfeststellungsbeschluss A, 
B, C). 
Ergänzend beschließt der Hauptausschuss folgende Maßnahmen zur weiteren Bear-
beitung:

6. Die anstehende Generalsanierung soll in verschiedenen Varianten zur Beschluss-
fassung vorgelegt werden, sodass eine Minimalvariante in Bezug auf die Kosten-
prognose darstellt werden kann. 
7. Die Generalsanierung soll ein Konzept für bewirtschaftete Fahrradstellplätze in 
Richtung Trankgasse berücksichtigen. Die Verwaltung wird gebeten zu prüfen, in-
wiefern die von IN VIA betriebene Radstation, deren gegenwärtiger Standort der 
Erweiterung der S-Bahn-Gleise am Kölner Hauptbahnhof weichen muss, dabei be-
rücksichtigt werden kann. 
8. Das vorzulegende Konzept des Fahrradparkens soll den Anforderungen der „För-
derrichtlinie Investive Modellvorhaben“ des Bundesamtes für Logistik und Mobilität 
gerecht werden, sodass eine Förderung der Maßnahme in Höhe von bis zu 75 % 
der Kosten möglich ist.  
9. Es soll geprüft werden, ob das zukünftige Nutzungskonzept die Bedarfe der anlie-
genden Museen berücksichtigen und der Zugang zur römischen Stadtmauer ohne 
wesentliche Mehrkosten sichergestellt werden kann. 
10. Es soll anhand der Auslastungszahlen der letzten drei Jahre kritisch überprüft wer-
den, ob die derzeitige Anzahl an Stellplätzen zukünftig weiterhin erforderlich ist 
oder ob durch eine Reduktion der PKW-Stellplätze Kosteneinsparungen bei der 
Sanierung möglich sind. 
11. Bei der Neuausrichtung der Tiefgarage ist auf die Wirtschaftlichkeit des Betriebs zu 
achten, um eine langfristige Nutzung sicher zu stellen. 
Abstimmungsergebnis: 
Mehrheitlich gegen die Stimmen der Fraktionen CDU und Volt zugestimmt.

Beratungsverlauf (2)

20.04.2026 Hauptausschuss
TOP 5.1 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: geändert beschlossen

Zur Sitzung
12.05.2026 Rat
TOP 14.2 Genehmigung (DE/EilE)

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
3198/2025
Typ
Eilentscheidung Hauptausschuss
Datum
07.04.2026
Erstellt
12.11.2025 09:58