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V/0260/2021

Verfahrensordnung Fachbeirat Geschichtsort Villa ten Hompel

Vorlagen 24.03.2021

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Anlage A

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Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel

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Beschlussvorlage

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Anlage A

1828 Zeichen

Anlage A zur V/0260/2021 
Kurzüberblick 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel wird durch einen Fachbeirat kritisch konstruktiv in seiner Ar-
beit begleitet. Die neue Geschäftsordnung regelt ab sofort die Rechte und Pflichten, die Zusam-
mensetzung und Sitzungsabläufe dieses Gremiums. 
 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der 
Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus 
dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das 
Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. 
Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: 
 Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs-
standorte in Europa 
 Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah-
lung entwickeln 
 Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch 
Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln 
. 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: Nr. der PG 0408 Bezeichnung der PG Geschichtsort Villa ten Hompel 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan    Nein X  
Auswirkungen auf den Finanzplan    Nein X  
Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?    Nein X  
Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten?    Nein X . 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?    Nein X  
Bereits veranschlagt?    Nein x  
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist  vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
X vollständig 
freiwillig 
. 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
keine

Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel

5733 Zeichen

Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel 
 
§ 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden 
Fragen. 
(2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte 
gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den 
Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig 
ist. 
(3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre 
Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. 
§ 2 Zusammensetzung des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Diese 
werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Fachbeirates und nachdem 
sie ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des 
Rates der Stadt Münster gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. 
(2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im 
Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und 
Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem 
Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des 
Fachbeirates sein. 
(3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder 
durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem 
das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. 
(4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, 
es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll 
eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. 
(5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann 
auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung 
des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt 
Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. 
§ 3 Vorsitz des Fachbeirates 
(1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen 
Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso 
ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei 
deren/dessen Verhinderung berufen ist. 
(2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, 
der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. 
(3) Über die Verhandlungen im Fachbeirat wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die 
Vorsitzende hat in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und 
Öffentlichkeitsarbeit. 
§ 4 Sitzungen des Fachbeirates

(1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf 
begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der 
Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine 
außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. 
(2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von 
einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der 
Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder 
elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. 
(3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des 
Fachbeirates beratend teilzunehmen. 
(4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen 
des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des 
Geschichtsortes verlangen. 
(5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung 
eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei 
Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. 
(6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im 
Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. 
(7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten 
Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu 
übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den 
Niederschriften beantragen. 
§ 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung 
(1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in 
Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden 
sind. 
§ 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen 
(1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt 
Münster in Kraft. 
(2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der 
Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten 
Hompel als Fachbeirat weiter. 
(3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates 
dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und 
Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als 
Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die 
dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. 
Münster, den XX.YY.2021

Beschlussvorlage

3239 Zeichen

V/0260/2021 
V/0260/2021 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Verfahrensordnung Fachbeirat Geschichtsort Villa ten Hompel 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   28.04.2021 Kulturausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 
   19.05.2021 Rat Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Die Verfahrensordnung für den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel wird be-
schlossen. 
 
2. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster wird in Ziffer 7.2 (Entscheidungszuständigkeit) 
ergänzt um: 
 
7.2.10. Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Fachbeirates des Geschichtsortes  
  Villa ten Hompel 
 
7.2.11. Genehmigung von Änderungen der Verfahrensordnung des Fachbeirates des    
Geschichtsortes Villa ten Hompel 
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. 
 
Begründung: 
 
Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist seit 1998 ein Institut der Stadt. In den Anfangsjahren wurde 
dem“ Institut in Gründung“ ein wissenschaftlicher Fachbeirat zur Seite gestellt, der aus anerkannten 
Historikerinnen/ Historikern sowie Fachleuten aus der Archivwelt und Gedenkstättenlandschaft be-
steht. In den letzten zwei Jahrzehnten konnten sie die historische und politische Bildungsinstitution 
Villa ten Hompel kritisch begleiten und zahlreiche Anregungen für die konkrete Arbeit am Kaiser-
Wilhelm-Ring geben. 
des Dezernats V/Villa ten 
Hompel 
 
22.04.2021 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Spieker 
Telefon: 492-7112 
SpiekerC@stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0260/2021 
 
In seiner Sitzung am 07.12.2020 hat der wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten Hom-
pel den folgenden Entwurf einer Verfahrensordnung sowie den Vorschlag, das Gremium in „Fachbei-
rat“ umzubenennen, beschlossen. 
 
Der Vorsitzende des Beirats, Professor Wagner, hat die abgestimmte Vorlage an den Geschichtsort 
Villa ten Hompel weitergeleitet. Sie ist zudem rechtlich vom Justitiariat der Stadt Münster geprüft wor-
den. 
 
Bei seiner Einsetzung durch den Rat der Stadt Münster hatte sich der Fachbeirat seiner Zeit keine 
Verfahrensordnung gegeben. Dies soll mit dieser Vorlage nachgeholt werden, insbesondere da ein 
Generationenwechsel in diesem Gremium ansteht. Langjährige Mitglieder haben ihren Rückzug er-
klärt, für sie muss ein Ersatz gefunden werden. Eine Verfahrensordnung macht die Abläufe einfacher. 
Sie bringt mehr Rechtssicherheit und Transparenz. 
 
Damit auch in Zukunft die Expertise des Fachbeirates die Arbeit weiter fördern kann, wird eine neue 
Ausrichtung mit festgelegten Zeiten und Bedingungen der Zugehörigkeit angestrebt, wie sie in ande-
ren Gremien der akademischen Welt üblich ist. Vorlage für diese Verfahrensordnung ist beispielhaft 
das Procedere eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Institutes (z.B. Beiräte 
der Institute die zur Leibniz-Gemeinschaft gehören sowie im Deutschen Bergbau-Museum). 
 
 
Der Titel „wissenschaftlicher Fachbeirat“ soll in den Terminus „Fachbeirat“ verkürzt werden, damit 
deutlich wird, dass auch pädagogische Fragen durch dieses Gremium diskutiert werden können 
 
 
 
i.V. 
 
gez. 
 
Cornelia Wilkens 
 
 
Anlage: 
 
Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel

Beratungsverlauf (2)

19.05.2021 Hauptausschuss
TOP 2.17 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (1)

  • Kaiser-Wilhelm-Ring

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Details

Aktenzeichen
V/0260/2021
Typ
Vorlagen
Datum
24.03.2021
Erstellt
24.03.2021 12:17