V/0260/2021
Verfahrensordnung Fachbeirat Geschichtsort Villa ten Hompel
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Anlage A
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Anlage A zur V/0260/2021 Kurzüberblick Der Geschichtsort Villa ten Hompel wird durch einen Fachbeirat kritisch konstruktiv in seiner Ar- beit begleitet. Die neue Geschäftsordnung regelt ab sofort die Rechte und Pflichten, die Zusam- mensetzung und Sitzungsabläufe dieses Gremiums. Ziele/Teilziele/Zielerreichung Hier steht, welches Ziel/welche Ziele (z. B. Leitorientierung/en aus dem ISM-Prozess, Ziele der Produktgruppe im Haushaltsplan) mit der Vorlage verfolgt wird/werden und welches Teilziel (aus dem Inhalt der Vorlage abgeleitet) erreicht werden soll. Dabei ist ebenfalls anzugeben, wann das Teilziel erreicht wird (Zeit) und mit welchem finanziellen bzw. sonstigem Aufwand es erreicht wird. Leitorientierungen aus dem ISM-Prozess: Wir werden einer der führenden Bildungs-, Wissenschafts-, Forschungs- und Entwicklungs- standorte in Europa Wir werden als ein kulturelles Zentrum unseres Landes Projekte mit internationaler Ausstrah- lung entwickeln Wir werden Münster auf der Basis unserer Geschichte und des Prinzips von „Toleranz durch Dialog“ zu einer weltoffenen Stadt weiterentwickeln . Finanzierung Produktgruppe: Nr. der PG 0408 Bezeichnung der PG Geschichtsort Villa ten Hompel Auswirkungen auf den Ergebnisplan Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Nein X Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Nein X Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Nein X . Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Nein X Bereits veranschlagt? Nein x Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig X vollständig freiwillig . Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel
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Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel § 1 Aufgaben, Rechte und Pflichten des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat berät den Rat der Stadt Münster, dessen Kulturausschuss und die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel in allen wesentlichen, den Geschichtsort betreffenden Fragen. (2) Der Fachbeirat und seine Mitglieder besitzen entsprechende Informationsrechte gegenüber der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und gegenüber den für den Geschichtsort zuständigen städtischen Ämtern und Gremien, sofern dies rechtlich zulässig ist. (3) Die Fachbeiratsmitglieder sind nicht an Weisungen gebunden; sie haben ihre Entscheidungen aufgrund ihrer Expertise nach bestem Wissen und Gewissen zu treffen. § 2 Zusammensetzung des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat besteht aus mindestens sechs und maximal zwölf Mitgliedern. Diese werden jeweils für die Dauer von fünf Jahren auf Vorschlag des Fachbeirates und nachdem sie ihre Bereitschaft zur Übernahme des Amtes erklärt haben vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster gewählt. Eine maximal zweimalige Wiederwahl ist möglich. (2) Fachbeiratsmitglieder müssen über die erforderliche Sachkenntnis und Erfahrung im Bereich der Geschichts-, Gesellschafts- oder Sozialwissenschaften, des Archiv- und Museumswesens oder der historisch-politischen Bildung verfügen. Personen, die in einem Dienst- oder Arbeitsverhältnis zur Stadt Münster stehen, können nicht Mitglieder des Fachbeirates sein. (3) Die Amtsdauer eines Fachbeiratsmitgliedes endet mit Ende seiner Wahlperiode oder durch Niederlegung oder durch Abberufung oder zum 31. Dezember jenes Jahres, in dem das Mitglied das 67. Lebensjahr vollendet hat. (4) Ein Fachbeiratsmitglied kann sein Amt jederzeit ohne Angabe von Gründen niederlegen, es hat hierbei auf die Belange des Geschichtsortes Rücksicht zu nehmen. In der Regel soll eine Ankündigungsfrist von sechs Monaten eingehalten werden. (5) Die Abberufung eines Fachbeiratsmitgliedes ist aus wichtigem Grunde möglich. Sie kann auf Antrag des Fachbeirates, auf Initiative der/des Beigeordneten für Kultur oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel durch Beschluss des Kulturausschusses der Stadt Münster erfolgen, wenn zwei Drittel der Fachbeiratsmitglieder zugestimmt haben. § 3 Vorsitz des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat wählt mit absoluter Mehrheit der in einer ordnungsgemäß einberufenen Sitzung anwesenden Mitglieder aus seiner Mitte eine/einen Vorsitzende/n. Es kann ebenso ein/e Stellvertreter/in gewählt werden, die/der zur Vertretung des/der Vorsitzenden bei deren/dessen Verhinderung berufen ist. (2) Die/Der Vorsitzende vertritt den Fachbeirat gegenüber den Gremien der Stadt Münster, der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel und nach außen. (3) Über die Verhandlungen im Fachbeirat wird Verschwiegenheit vereinbart, allein der/die Vorsitzende hat in allen den Fachbeirat betreffenden Fragen ein Mandat für die Presse- und Öffentlichkeitsarbeit. § 4 Sitzungen des Fachbeirates (1) Der Fachbeirat hält pro Kalenderjahr mindestens eine ordentliche Sitzung ab. Auf begründetes Verlangen eines Fachbeiratsmitgliedes, des/der Beigeordneten für Kultur der Stadt Münster oder der Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel ist eine außerplanmäßige Sitzung einzuberufen. (2) Die Sitzungen werden von dem/der Vorsitzenden des Fachbeirates mit einer Frist von einem Monat einberufen. In begründeten Ausnahmefällen kann die Frist vom dem/der Vorsitzenden verkürzt werden. Die Einberufung erfolgt schriftlich, fernschriftlich (Fax) oder elektronisch (E-Mail) unter Angabe der Tagesordnung und der Beschlussgegenstände. (3) Die/der Beigeordnete für Kultur der Stadt Münster hat das Recht, an den Sitzungen des Fachbeirates beratend teilzunehmen. (4) Die Leitung des Geschichtsortes Villa ten Hompel nimmt berichtend an den Sitzungen des Fachbeirates teil. Dieser kann zudem die Teilnahme weiterer Beschäftigter des Geschichtsortes verlangen. (5) Der Fachbeirat fasst seine Beschlüsse – mit Ausnahme der Zustimmung zur Abberufung eines Mitglieds nach § 2 (5) – mit einfacher Mehrheit der abgegebenen Stimmen. Bei Stimmengleichheit entscheidet die Stimme der/des Vorsitzenden. (6) Schriftliche, fernschriftliche (Fax) oder elektronische (E-Mail) Beschlussfassungen im Umlaufverfahren sind zulässig, wenn kein Fachbeiratsmitglied widerspricht. (7) Über die Sitzungen des Fachbeirats sowie über die nicht in Sitzungen gefassten Fachbeiratsbeschlüsse sind Niederschriften anzufertigen und allen Fachbeiratsmitgliedern zu übersenden. Diese können in der jeweils folgenden Sitzung Korrekturen an den Niederschriften beantragen. § 5 Änderungen dieser Verfahrensordnung (1) Der Fachbeirat kann Änderungen dieser Verfahrensordnung vorschlagen. Diese treten in Kraft, nachdem sie vom Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster genehmigt worden sind. § 6 Inkrafttreten dieser Verfahrensordnung und Übergangsregelungen (1) Diese Verfahrensordnung tritt am Tage nach der Beschlussfassung des Rates der Stadt Münster in Kraft. (2) Bis zur erstmaligen Wahl der Beiratsmitglieder durch den Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster amtiert der bestehende wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel als Fachbeirat weiter. (3) Der bestehende wissenschaftliche Beirat schlägt für die erste Wahl des Fachbeirates dem Kulturausschuss des Rates der Stadt Münster in Frage kommende Kandidatinnen und Kandidaten vor. Die Mitglieder des bestehenden wissenschaftlichen Beirates können als Mitglieder des Fachbeirates vorgeschlagen und gewählt werden. Im Fall ihrer Wahl gilt die dann beginnende Wahlperiode als ihre zweite. Münster, den XX.YY.2021
Beschlussvorlage
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V/0260/2021 V/0260/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Verfahrensordnung Fachbeirat Geschichtsort Villa ten Hompel Beratungsfolge 28.04.2021 Kulturausschuss Vorberatung 19.05.2021 Hauptausschuss Vorberatung 19.05.2021 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verfahrensordnung für den Fachbeirat des Geschichtsortes Villa ten Hompel wird be- schlossen. 2. Die Zuständigkeitsordnung der Stadt Münster wird in Ziffer 7.2 (Entscheidungszuständigkeit) ergänzt um: 7.2.10. Wahl und Abberufung von Mitgliedern des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel 7.2.11. Genehmigung von Änderungen der Verfahrensordnung des Fachbeirates des Geschichtsortes Villa ten Hompel II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine finanziellen Auswirkungen. Begründung: Der Geschichtsort Villa ten Hompel ist seit 1998 ein Institut der Stadt. In den Anfangsjahren wurde dem“ Institut in Gründung“ ein wissenschaftlicher Fachbeirat zur Seite gestellt, der aus anerkannten Historikerinnen/ Historikern sowie Fachleuten aus der Archivwelt und Gedenkstättenlandschaft be- steht. In den letzten zwei Jahrzehnten konnten sie die historische und politische Bildungsinstitution Villa ten Hompel kritisch begleiten und zahlreiche Anregungen für die konkrete Arbeit am Kaiser- Wilhelm-Ring geben. des Dezernats V/Villa ten Hompel 22.04.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Spieker Telefon: 492-7112 SpiekerC@stadt- muenster.de - 2 - V/0260/2021 In seiner Sitzung am 07.12.2020 hat der wissenschaftliche Beirat des Geschichtsortes Villa ten Hom- pel den folgenden Entwurf einer Verfahrensordnung sowie den Vorschlag, das Gremium in „Fachbei- rat“ umzubenennen, beschlossen. Der Vorsitzende des Beirats, Professor Wagner, hat die abgestimmte Vorlage an den Geschichtsort Villa ten Hompel weitergeleitet. Sie ist zudem rechtlich vom Justitiariat der Stadt Münster geprüft wor- den. Bei seiner Einsetzung durch den Rat der Stadt Münster hatte sich der Fachbeirat seiner Zeit keine Verfahrensordnung gegeben. Dies soll mit dieser Vorlage nachgeholt werden, insbesondere da ein Generationenwechsel in diesem Gremium ansteht. Langjährige Mitglieder haben ihren Rückzug er- klärt, für sie muss ein Ersatz gefunden werden. Eine Verfahrensordnung macht die Abläufe einfacher. Sie bringt mehr Rechtssicherheit und Transparenz. Damit auch in Zukunft die Expertise des Fachbeirates die Arbeit weiter fördern kann, wird eine neue Ausrichtung mit festgelegten Zeiten und Bedingungen der Zugehörigkeit angestrebt, wie sie in ande- ren Gremien der akademischen Welt üblich ist. Vorlage für diese Verfahrensordnung ist beispielhaft das Procedere eines durch die Deutsche Forschungsgemeinschaft geförderten Institutes (z.B. Beiräte der Institute die zur Leibniz-Gemeinschaft gehören sowie im Deutschen Bergbau-Museum). Der Titel „wissenschaftlicher Fachbeirat“ soll in den Terminus „Fachbeirat“ verkürzt werden, damit deutlich wird, dass auch pädagogische Fragen durch dieses Gremium diskutiert werden können i.V. gez. Cornelia Wilkens Anlage: Verfahrensordnung des Fachbeirats des Geschichtsortes Villa ten Hompel
Beratungsverlauf (2)
Beschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Kaiser-Wilhelm-Ring
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Details
- Aktenzeichen
- V/0260/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 24.03.2021
- Erstellt
- 24.03.2021 12:17