2011/0459
Schließanlage des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hier: Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 195
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Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Darmstadt, 29. Juli 2011 Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) EAD/50.01 r Nst.: 3741 Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung (2-fach) Dienstvereinbahrung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskon- trollsystemen Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren, Ende August 2011 wird der EAD das neue Verwaltungsgebäude auf dem Knell-Gelände beziehen und in diesem Zusammenhang eine zentrale elektronische Schließanlage einbauen. In der bestehenden Dienstvereinbahrung vom 26.08.2010 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Gesamtpersonalrat wurde festgelegt, dass die Investition, die Angebotsauswertungen sowie die Kontrolle über IDA erfolgen sollen. Diese Festlegungen sind in dieser Form für den EAD nicht reali- sierbar, da IDA gemäß Magistratsvorlage Nr. 2007/0484 vom 07.08.2077 (Anlage 2) nicht für Gebäude des EAD zuständig ist und IDA auch keine finanziellen Mittel für den Aufbau einer solchen Schließan- lage im Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 eingeplant hat. Die Dienstvereinbahrung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontroll- systemen haben wir für den Bereich EAD ergänzt bzw. angepasst und soll als Anlage 2 der bestehen- den DV beigefügt werden. Diese Anlage haben wir unserer Vorlage beigefügt. Wir bitten um Ihre Zustimmung. Die Angelegenheit wird am 11. August 2011 mit Ihnen erörtert. Über diese schriftliche Mitteilung hinaus besteht von uns kein mündlicher Erörterungsbedarf. Mit freundliche Grüßen 11. Au, 2071 U. zurück Einverstanden Anl. Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt 64293 Darmstadt - Frankfurter Ste 71 Heidi Schecker Vorsitzende EV elektronische Schließanlage.doc
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Magistratsvorlage Eingang Magistrats- geschäftsstelle: 11.11.2011 an den Magistrat zur Kenntnis zur Beschlussfassung Beteiligt vor Magistratsbeschlussfassung: Dezernat III Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung OBW zur Befassung zur Kenntnis zur Beschlussfassung zur abschließenden Beschluss- fassung Fachausschuss Amt: EAD Behandlung in öffentl. Sitzung Ja Nein OBW bei abschl. Beschlussfassung Magistrat Ja Nein Internetfähig Verteiler: Vorlage-Nr. 2011/0459 Magistratsbeschluss-Nr. Betreff: Schließanlage des Eigenbetriebes fü r kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hier: Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 195 Vorlage vom: 01.11.2011 Beschlussvorschlag: Der Beschluss der Vorlage 2011-0125, Magistratsbeschluss Nr. 195, der die Betriebsleitung beauftragte, eine eigene Dienstvereinbarung abzuschließen, um die Belange des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) zu realisieren, wird aufgehoben. Anlagen: Anlage 2 zur Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen Beschluss Gesamtpersonalrat vom 11.08.2011 Datenschutzrelevante Anlage: 2 ... Beschluss des Magistrats vom 3 ... Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2011 Die Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangs- kontrollsystemen zwischen dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den Oberbürgermeister und den Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 26.08.2010 wurde mit Beschluss des Gesamtpersonalrates vom 11.08.2011 um die Anlage 2 ergänzt. In die Anlage 1 wurden drei für den EAD notwendige Komponenten aufge-nommen. Damit deckt die bestehende Dienstvereinbarung die Beauftragung des Magistrats umfänglich ab. Darmstadt, 01. November 2011 Die Dezernentin III Brigitte Lindscheid Stadträtin
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Anlage 2 zur Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontrollsystemen Ende August 2011 wird der EAD das neue Verwaltungsgebäude auf dem Knell-Gelände beziehen und in diesem Zusammenhang eine zentrale elektronische Schließanlage einbauen. In der bestehenden Dienstvereinbarung vom 26.08.2010 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Gesamtpersonalrat wurde festgelegt, dass die Investition, die Angebotsauswertungen sowie die Kontrolle über IDA erfolgen sollen. Diese Festlegungen sind in dieser Form für den EAD nicht realisierbar, da IDA gemäß Magistratsvorlage Nr. 2007/0484 vom 07.08.2007 (Anlage 2) nicht für Gebäude des EAD zuständig ist und IDA auch keine finanziellen Mittel für den Ausbau einer solchen Schließanlage im Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 eingeplant hat. ö Die 0.g. Dienstvereinbarung wird wie für den Bereich EAD wie folgt ergänzt/bzw. berichtigt: 83 Betriebsverantwortung 1) Verantwortlich für die Installation, den Betrieb solcher Anlagen und den Zugriff auf die gespeicherten Daten ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD). Durch geeignete technische Vorkehrungen (Codekarten/Transponder) ist sicherzustellen, dass nur Berechtigte die Anlagen bedienen und warten können. 2) Der EAD führt ein elektronisches Verzeichnis seiner elektronischen Schließanlagen und elektronischen Zugangskontrollsysteme einschließlich des jeweiligen Standorts und der Angabe, ob Bewegungsdaten nach $ 4 Abs. 2 gespeichert werden. 3) Die Vergabe der Schließberechtigungen wird durch die jeweilige Abteitungsleitung festgelegt und durch den Administrator/die Administratorin bei der Abteilung 60 Einkauf, Allg. Verwaltung, Zentrale Gebäudedienste, nach den Maßgaben dieser Vereinbarung umgesetzt. Die Vergabe der Schließberechtigungen ist schriftlich zu dokumentieren. 56 Beteiligungs- und Kontrollrechte der Personalvertretung Bei Punkt 2, Satz 2 wird hinter IDA wird / EAD ergänzt. 87 Verfahren bei Verstößen Punkt 1, Satz 1 hinter IDA wird / EAD ergänzt. Ergänzung der Anlage 1: Lieferung und Einbau erfolgt Fa. Georg Jungblut Aufgrund. des Rahmenvertrages der Stadt Sicherheitstechnik Otto-Hahn-Straße 19-21 64589 Stockstadt am Rhein 06158-895336 Für den EAD werden weitere Komponenten hinzugefügt: Damit der EAD seine Zeiterfassungschips für die Schließung verwenden kann: > Clex Init Software zur Integration von Fremdtranspondern > Initpunkte (zur Initialisierung von Fremdtranspondern) Als Einbaukomponente aufgrund des betrieblichen Bedarfs > Elektronisches Knaufmodul CX6122 AP— Doppelzylinder mit einseitiger elektronischer Berechtigung Antipanik
Beratungsverlauf (1)
Details
- Vorlagen-Nr.
- 2011/0459
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 01.11.2011
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00