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2011/0459

Schließanlage des Eigenbetriebes für kommunale Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) hier: Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 195

Magistratsvorlage 01.11.2011

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Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Darmstadt, 29. Juli 2011
Stadtreinigung der Stadt Darmstadt (EAD) EAD/50.01 r
Nst.: 3741

Gesamtpersonalrat der Stadtverwaltung
(2-fach)

Dienstvereinbahrung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskon-
trollsystemen

Sehr geehrte Damen, sehr geehrte Herren,

Ende August 2011 wird der EAD das neue Verwaltungsgebäude auf dem Knell-Gelände beziehen und
in diesem Zusammenhang eine zentrale elektronische Schließanlage einbauen.

In der bestehenden Dienstvereinbahrung vom 26.08.2010 zwischen der Wissenschaftsstadt Darmstadt
und dem Gesamtpersonalrat wurde festgelegt, dass die Investition, die Angebotsauswertungen sowie
die Kontrolle über IDA erfolgen sollen. Diese Festlegungen sind in dieser Form für den EAD nicht reali-
sierbar, da IDA gemäß Magistratsvorlage Nr. 2007/0484 vom 07.08.2077 (Anlage 2) nicht für Gebäude
des EAD zuständig ist und IDA auch keine finanziellen Mittel für den Aufbau einer solchen Schließan-
lage im Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 eingeplant hat.

Die Dienstvereinbahrung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangskontroll-
systemen haben wir für den Bereich EAD ergänzt bzw. angepasst und soll als Anlage 2 der bestehen-
den DV beigefügt werden. Diese Anlage haben wir unserer Vorlage beigefügt.

Wir bitten um Ihre Zustimmung. Die Angelegenheit wird am 11. August 2011 mit Ihnen erörtert. Über
diese schriftliche Mitteilung hinaus besteht von uns kein mündlicher Erörterungsbedarf.

Mit freundliche Grüßen

11. Au, 2071

U. zurück

Einverstanden

Anl.

Gesamtpersonalrat der

Wissenschaftsstadt Darmstadt
64293 Darmstadt - Frankfurter Ste 71

Heidi Schecker
Vorsitzende

EV elektronische Schließanlage.doc

2011/0459

1992 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats- 
geschäftsstelle: 
11.11.2011 
an den Magistrat 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung: 
Dezernat III Dezernat III an die Stadtverordnetenversammlung 
   OBW zur Befassung 
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung 
   zur abschließenden Beschluss-        
fassung Fachausschuss 
 
Amt: EAD 
Behandlung in  
öffentl. Sitzung 
Ja 
 
Nein 
 
 OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
Internetfähig     
Verteiler: 
 
 
Vorlage-Nr. 2011/0459 
 
Magistratsbeschluss-Nr. 
  
 
 
Betreff: Schließanlage des Eigenbetriebes fü r kommunale Aufgaben und Dienstleistungen 
(EAD) 
hier: Aufhebung des Magistratsbeschlusses Nr. 195 
 
Vorlage vom: 01.11.2011 
 
Beschlussvorschlag: 
 
Der Beschluss der Vorlage 2011-0125, Magistratsbeschluss Nr. 195, der die Betriebsleitung beauftragte, 
eine eigene Dienstvereinbarung abzuschließen, um die Belange des Eigenbetriebes für kommunale 
Aufgaben und Dienstleistungen (EAD) zu realisieren, wird aufgehoben. 
 
 
Anlagen: Anlage 2 zur Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen 
und Zugangskontrollsystemen 
Beschluss Gesamtpersonalrat vom 11.08.2011 
 
Datenschutzrelevante Anlage:

2 
... 
 
Beschluss des Magistrats vom

3 
... 
 Begründung zur Magistratsvorlage vom 01.11.2011   
 
 
Die Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen und Zugangs-
kontrollsystemen zwischen dem Magistrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt, vertreten durch den 
Oberbürgermeister und den Gesamtpersonalrat der Wissenschaftsstadt Darmstadt vom 26.08.2010 
wurde mit Beschluss des Gesamtpersonalrates vom 11.08.2011 um die Anlage 2 ergänzt. In die 
Anlage 1 wurden drei für den EAD notwendige Komponenten aufge-nommen.  
 
Damit deckt die bestehende Dienstvereinbarung die Beauftragung des Magistrats umfänglich ab.  
 
 
Darmstadt, 01. November 2011 
 
 
Die Dezernentin III 
 
 
 
 
Brigitte Lindscheid 
Stadträtin

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2677 Zeichen

Anlage 2 zur

Dienstvereinbarung über die Nutzung von elektronischen Schließanlagen
und Zugangskontrollsystemen

Ende August 2011 wird der EAD das neue Verwaltungsgebäude auf dem
Knell-Gelände beziehen und in diesem Zusammenhang eine zentrale
elektronische Schließanlage einbauen.

In der bestehenden Dienstvereinbarung vom 26.08.2010 zwischen der
Wissenschaftsstadt Darmstadt und dem Gesamtpersonalrat wurde
festgelegt, dass die Investition, die Angebotsauswertungen sowie die
Kontrolle über IDA erfolgen sollen. Diese Festlegungen sind in dieser Form
für den EAD nicht realisierbar, da IDA gemäß Magistratsvorlage Nr.
2007/0484 vom 07.08.2007 (Anlage 2) nicht für Gebäude des EAD
zuständig ist und IDA auch keine finanziellen Mittel für den Ausbau einer
solchen Schließanlage im Wirtschaftsplan für das Jahr 2011 eingeplant
hat. ö

Die 0.g. Dienstvereinbarung wird wie für den Bereich EAD wie folgt
ergänzt/bzw. berichtigt:

83

Betriebsverantwortung

1) Verantwortlich für die Installation, den Betrieb solcher Anlagen und den Zugriff auf die
gespeicherten Daten ist der Eigenbetrieb Abfallwirtschaft und Stadtreinigung der
Stadt Darmstadt (EAD). Durch geeignete technische Vorkehrungen
(Codekarten/Transponder) ist sicherzustellen, dass nur Berechtigte die Anlagen bedienen
und warten können.

2) Der EAD führt ein elektronisches Verzeichnis seiner elektronischen Schließanlagen
und elektronischen Zugangskontrollsysteme einschließlich des jeweiligen Standorts und
der Angabe, ob Bewegungsdaten nach $ 4 Abs. 2 gespeichert werden.

3) Die Vergabe der Schließberechtigungen wird durch die jeweilige Abteitungsleitung
festgelegt und durch den Administrator/die Administratorin bei der Abteilung 60
Einkauf, Allg. Verwaltung, Zentrale Gebäudedienste, nach den Maßgaben dieser

Vereinbarung umgesetzt. Die Vergabe der Schließberechtigungen ist schriftlich zu
dokumentieren.

56
Beteiligungs- und Kontrollrechte der Personalvertretung

Bei Punkt 2, Satz 2 wird hinter IDA wird / EAD ergänzt.

87
Verfahren bei Verstößen

Punkt 1, Satz 1 hinter IDA wird / EAD ergänzt.

Ergänzung der Anlage 1:

Lieferung und Einbau erfolgt Fa. Georg Jungblut

Aufgrund. des Rahmenvertrages der Stadt Sicherheitstechnik
Otto-Hahn-Straße 19-21
64589 Stockstadt am Rhein
06158-895336

Für den EAD werden weitere Komponenten hinzugefügt:

Damit der EAD seine Zeiterfassungschips für die Schließung verwenden
kann:

>  Clex Init Software zur Integration von Fremdtranspondern

>  Initpunkte (zur Initialisierung von Fremdtranspondern)

Als Einbaukomponente aufgrund des betrieblichen Bedarfs

> Elektronisches Knaufmodul CX6122 AP— Doppelzylinder mit einseitiger elektronischer
Berechtigung Antipanik

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Details

Vorlagen-Nr.
2011/0459
Typ
Magistratsvorlage
Datum
01.11.2011
Erstellt
29.09.2026 00:00