1839/2017
Bürgereingabe gem. § 24 GO "Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Zollstockgürtel" (AZ: 02-1600-50/17)
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Beschlussvorlage Ausschuss
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle VIII/64/642/1 Vorlagen-Nummer 1839/2017 Freigabedatum 26.04.2019 Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Bürgereingabe gem. § 24 GO "Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Zollstockgürtel" (AZ: 02-1600-50/17) Beschlussorgan Ausschuss für Anregungen und Beschwerden Gremium Datum Beschluss: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Eingabe. Eine Entscheidung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll jedoch erst nach Vorlage des Lärmgutachtens und der entsprechenden Empfehlung getroffen werden. Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 13.05.2019 Ausschuss für Anregungen und Beschwerden 14.05.2019 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme ca. 3.500 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € c) bilanzielle Abschreibungen € Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr: a) Erträge € b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten € Einsparungen: ab Haushaltsjahr: a) Personalaufwendungen € b) Sachaufwendungen etc. € Beginn, Dauer Begründung: Der Petent beantragt eine Geschwindigkeitsreduzierung auf Tempo 30 zwischen 20.00 Uhr und 6.00 Uhr auf dem Zollstockgürtel im Abschnitt zwischen Hürther Straße und Roisdorfer Straße (s. Anlage). Stellungnahme der Verwaltung: Der Zollstockgürtel ist Teil des Vorbehaltsnetzes. In diesem Vorbehaltsnetz sind die Vorfahrtstraßen enthalten, die aufgrund ihrer verkehrlichen Bedeutung (z. B. Verkehrsfunktion für den überörtlichen und innerstädtischer Verkehr, Charakter, Ausbau und verkehrliche Ausstattung) nicht innerhalb von Tempo 30-Zonen liegen sollen. In der Regel wird dort eine Höchstgeschwindigkeit von 50 km/h zuge- lassen. Zur Herabsetzung der zulässigen Höchstgeschwindigkeit auf 30 km/h ist eine Empfehlung durch ein Lärmgutachten erforderlich. Dieses Gutachten wurde von der Verwaltung in Auftrag gegeben. Sobald die Ergebnisse des Lärmgutachtens vorliegen, wird die Verwaltung einen sach- und fachgerechten Entscheidungsvorschlag vorlegen. Anlage Eingabe
Anlage 2- Auszug Beschlussprotokoll BV 2
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Geschäftsführung Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) Frau Paßmann Telefon: (0221) 221-92313 Fax : (0221) 221-92318 E-Mail: miriam.passmann@stadt-koeln.de Datum: 14.05.2019 Auszug aus dem Beschlussprotokoll der Sitzung der Bezirksvertretung Rodenkirchen vom 13.05.2019 öffentlich 2.1 Bürgereingabe gem. § 24 GO "Geschwindigkeitsbeschränkung auf dem Zollstockgürtel" (AZ: 02-1600-50/17) 1839/2017 Beschluss: Die Bezirksvertretung Rodenkirchen empfiehlt dem Ausschuss für Anregungen und Beschwerden folgenden Beschluss zu fassen: Der Ausschuss für Anregungen und Beschwerden dankt dem Petenten für die Ein- gabe. Eine Entscheidung über die zulässige Höchstgeschwindigkeit soll jedoch erst nach Vorlage des Lärmgutachtens und der entsprechenden Empfehlung getroffen werden. Abstimmungsergebnis: Mehrheitlich gegen die Stimme des Herrn Ilg zugestimmt.
Anlage 1 - Eingabe
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Beratungsverlauf (2)
Beschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: geändert beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1839/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Ausschuss
- Datum
- 26.04.2019
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27