Ermächtigungsübertragungen von 2022 nach 2023 im Rahmen des Jahresabschlusses 2022 gemäß § 22 KomHVO NRW
Beschlussvorlage 20/2412/XVII/2023 vom 22.02.2023
Stand: Am 14.03.2023 im Finanzausschuss zur Kenntnis genommen.
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Ermächtigungsübertragungen von 2022 nach 2023
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