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A-R/0031/2008

Hallenbad Handorf - Verbleib in städtischer Trägerschaft!

Antrag an den Rat 11.06.2008

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 18.06.2008, TOP 33.1

Originalantrag

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Originalantrag

3344 Zeichen

Antrag an den Rat Nr. A-R/0031/2008  
 1 
 
 
 
 
Antrag  
zur sofortigen Beschlussfassung  
 
 
10.06.2008 
 
 
 
 
SPD-Fraktion 
im Rat der Stadt Münster  
 
 
Münzstr. 15 
48143 Münster 
Telefon: 0251/ 45 314 
Fax: 0251/ 511 750 
spdfrak@muenster.de  
www.spd-muenster.de  
 
Hallenbad Handorf - Verbleib in städtischer Trägerschaft!  
 
 
Der Rat möge beschließen: 
 
Das Hallenbad Handorf verbleibt mindestens solange in städtischer Trägerschaft bis 
die Sanierungs-, Modernisierungs- und Erweiterungsm aßnahmen der städtischen 
Hallen- und Freibäder sowie der DJK Coburg (vorauss ichtlich bis 2010) 
abgeschlossen sind, um den dringenden Bedarf vor al lem im Bereich des Schul- und 
Vereinsschwimmens abzudecken. Darüber hinaus wird a uch ein öffentlicher 
Badebetrieb sichergestellt. Die Verwaltung entwicke lt mit dem Handorfer 
Bürgerverein ein Kooperationsmodell, um durch bürge rschaftliches Engagement die 
Betriebskosten (v. a. im Personalbereich) zu senken. 
Nach dieser Phase wird über eine Weiterführung des Hallenbades Handorf in privater 
Trägerschaft neu entschieden. Im Falle einer Übertr agung an bürgerschaftliche 
Initiativen ist über einen städtischen Zuschuss ebenfalls neu zu entscheiden. 
 
 
Begründung: 
 
Durch den Abriss des Südbades und die Schließung vo n bisher drei weiteren Bädern 
stehen für Schulen, Vereine und die Öffentlichkeit bedeutend weniger 
Schwimmzeiten zur Verfügung. Auf Grund der langen A nfahrtswege und der 
geringen Nutzungszeiten verzichten mittlerweile sog ar Schulklassen auf den 
Schwimmunterricht. Während der Sanierungs-, Moderni sierungs- und 
Erweiterungsmaßnahmen der städtischen Hallen- und F reibäder sowie der DJK 
Coburg wird diese Situation noch verschärft, und es  besteht ein großer Bedarf an 
zusätzlicher Wasserfläche, um wenigstens eine Schwi mmgrundversorgung 
sicherstellen zu können.  
 
Aus Sicht der SPD ist es dabei originäre Aufgabe de r Stadt, insbesondere den 
Bedarf für das Schul- und Vereinsschwimmen zu decke n. Diese Verantwortung darf 
nicht auf bürgerschaftliche Initiativen abgewälzt w erden. Daher muss die Stadt das 
Hallenbad Handorf zumindest in der Übergangsphase d er Baumaßnahmen weiterhin 
selbst betreiben und die finanzielle Verantwortung tragen. Durch geeignete 
Maßnahmen, wie z. B. Überlassungsverträge mit den V ereinen, sollen Einsparungen 
erzielt werden.

2 
Neben dem Schul- und Vereinsschwimmen sollen zudem auch weiterhin Zeiten für 
den öffentlichen Badebetrieb zur Verfügung stehen. Um das große bürgerschaftliche 
Engagement für den Erhalt des Hallenbades aufzugrei fen und auf diese Weise die 
Betriebskosten insbesondere im Personalbereich zu s enken, entwickelt die 
Verwaltung mit dem Handorfer Bürgerverein dafür ein Kooperationsmodell. 
 
Nach der Sanierung der Bäder wird die Entscheidung über eine Weiterführung des 
Hallenbades Handorf in privater Trägerschaft mit de r Möglichkeit eines städtischen 
Zuschusses (analog der städtischen Unterstützung fü r das Freibad Coburg) vom Rat 
neu getroffen. 
 
 
Gaby Kubig-Steltig   Marianne Hopmann  Udo Reiter 
Wolfgang Heuer    Ralf Hubert   Anne Schulze Wintzl er 
Anika Bergner   Dr. Michael Jung  Joachim Tonn 
Hedwig Chudziak   Marianne Koch  Beate Vilhjalmsson  
Philipp Gabriel   Kurt Pölling   Holger Wigger 
Beanka Ganser   Karsten Rahn  Karl-Heinz Winter 
Anne Hakenes

Beratungsverlauf (1)

18.06.2008 Rat
TOP 33.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich abgelehnt

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Münzstraße 15

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Details

Vorlagen-Nr.
A-R/0031/2008
Typ
Antrag an den Rat
Datum
11.06.2008
Erstellt
06.10.2020 14:37