Mandari Insight

AN/0814/2020

Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.2: Stellplatzsatzung

Änderungsantrag BV4 (SPD) 15.06.2020

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld), Sitzung am 05.10.2020, TOP 10.1.2

Änderungsantrag (SPD BV4)

· application/pdf

Ansehen

Änderungsantrag (SPD BV4)

1621 Zeichen

SPD-Fraktion  
In der Bezirksvertretung Ehrenfeld 
Bezirksrathaus 
  Venloer Str.  419-421 
 50825 Köln 
 
Herrn Telefon: 0221 / 22194 - 303 
Bezirksbürgermeister Josef Wirges  Fax: 0221 / 22194 - 313 
Venloer Str.419-421 Mail: SPD-BV4@stadt- 
50825 Köln koeln.de 
 www.SPDfraktion- 
ehrenfeld.de 
Frau 
Oberbürgermeisterin Henriette Reker 
Historisches Rathaus 
50667 Köln 
Eingang beim Bezirksbürgermeister:  
AN/0814/2020 
Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates 
Gremium Datum der Sitzung 
Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld) 15.06.2020 
Änderungsantrag der SPD-Fraktion zu TOP 10.2: Stellplatzsatzung 
Sehr geehrter Herr Bezirksbürgermeister, 
Sehr geehrter Frau Oberbürgermeisterin, 
 
die SPD-Fraktion bittet folgenden Antrag auf die Tagesordnung der Sitzung der 
Bezirksvertretung Ehrenfeld am 15. Juni 2020 zu setzen. 
  
Beschluss 
 
Die Bezirksvertretung Ehrenfeld beschließt die Stellplatzsatzung mit folgenden 
Änderungen:  
- Im Stadtbezirk Ehrenfeld wird bis zum Gürtel eine Reduktion um mindestens 40 % 
ermöglicht.  
- Die Ablösesumme für notwendige Stellplätze von Kraftfahrzeugen der Gebietszone 
I wird im Stadtteil Ehrenfeld innerhalb des Anwohnerparkgebiets EHRE I – IV 
ausgeweitet.  
- Bei gefördertem Wohnungsbau wird auf eine Ablösezahlung bei Nichterrichtung 
von Stellplätzen verzichtet.  
- Die Aussetzung der Pflicht zur Herstellung notwendiger Stellplätze durch geeignete 
Mobilitatsalternativen gilt nicht erst ab 80 Stellplätzen, sondern ab der ersten 
Wohneinheit.

Mit freundlichen Grüßen  
Petra Bossinger Walter Leitzen 
Fraktionsvorsitzende Bezirksvertreter

Beratungsverlauf (1)

05.10.2020 Bezirksvertretung 4 (Ehrenfeld)
TOP 10.1.2 Antrag / Anfrage Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Venloer Straße 419
  • Straße 4

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
AN/0814/2020
Typ
Änderungsantrag BV4 (SPD)
Datum
15.06.2020
Erstellt
15.06.2020 07:03