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Haushaltsplan 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel 2022 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen
Beschlussvorlage Bezirksvertretung 2403/2021 vom 08.07.2021
Stand: Am 02.09.2021 in der Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) ungeändert beschlossen.
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Beschlussvorlage Bezirksvertretung
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Die Oberbürgermeisterin Dezernat, Dienststelle I/02/02-1 Vorlagen-Nummer 2403/2021 Freigabedatum Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung Betreff Haushaltsplan 2022 hier: Veranschlagung der bezirksorientierten Mittel 2022 gem. § 37 Abs. 3 der Gemeindeordnung Nordrhein-Westfalen Beschlussorgan Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) Gremium Datum Beschluss: Die Bezirksvertretung Innenstadt beschließt die Verwendung der bezirksbezogenen Haushaltsmittel gem. § 37 Abs. 3 GO NRW für das Haushaltsjahr 2022 unter Bezug auf den Beschluss des Rates vom 24.06.2021 in Höhe von 165.700 €. Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 02.09.2021 2 Haushaltsmäßige Auswirkungen Nein Ja, investiv Investitionsauszahlungen € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme 165.700 € Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja % Begründung: Der Rat hat in seiner Sitzung am 07.11.2019 eine Erhöhung der bezirksorientierten Mittel mit einem Sockelbetrag von 30.000 EUR je Bezirk sowie einem Betrag von 1,07 € pro Einwohner beschlossen, wobei nur Einwohner mit Hauptwohnsitz berücksichtigt werden. Der Bezirk Innenstadt hat 126.817 zum Stichtag 31.12.2020, sodass die bezirksorientierten Mittel für den Stadtbezirk Innenstadt 165.700 € betragen. Die Bezirksvertretung Innenstadt kann nunmehr gem. § 37 GO NRW erneut über die sachliche Ver- wendung dieser Mittel unter Beachtung der haushaltsrechtlichen Bestimmungen entscheiden. Konsumtive BV-Mittel (die Mittel sind deckungsfähig) Finanzposition 0215.573.1800.9, Sachkonto 531800, KostenstelleS027010160 Kenn- zahl Produkt- gruppe Bezeichnung Produktgrup- pe/Teilplan Kostenträger Ansatz 2020/2021 Ansatz 2022 auf Grundlage An- satz 2020/2021 1 0604 Kinder- und Jugendarbeit P02705105100 32.420 € 32.350 € 2 0504 Freiwillige Sozialleistungen und interkulturelle Hilfen P02705105000 56.000 € 55.900 € 3 0301 Schulträgeraufgaben P02705104010 14.740 € 14.700 € 4 0801 Sportförderung/Unterhaltung von Sportstätten P02705105200 23.290 € 23.200 € 5b 0416 Kulturförderung P02705104110 28.000 € 27.900 € 6 0507 Betrieb, Unterhaltung und Förderung von Bürgerhäusern und -zentren P02705105002 3.250 € 3.250 € 7 1301 Öffentliches Grün, Wald - und Forstwirtschaft, Erholungsan- lagen P02705106700 8.400 € 8.400 € Summe 166.100 € 165.700 €
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