V/0259/2020
Änderung des Schulnamens der "Schule an der Beckstraße" in Kompass-Schule, schulischer Lernort und Auflösung des letzten verbliebenen Jahrgangs der Richard-von-Weizsäcker-Schule
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Schulkonferenzbeschluss vom 20.01.2020
3580 Zeichen
a4/03/2028 68:16 +49-25177163 SCHULE BECKSTR. j 5. 81/03
e Schule an der Beckstraße
Schulischer Lernort der Stadt Münster
Stadt Münster - Schule an der Backstrafße - 48127 Mürıster. Standorte:
RX Klasse 1-6
Backstraße 26, 48151 Münster
. Telefon: 02 51/79 54 37
" Fax: 02 51/7 7183
An alle . RvW-Prim@stadf-muenster.de
Mitglieder der Schulkonferenz
Klasse 7-10
bavıyı Lunderug 180 199, 40109 Minruive
Telefon: 02 51/38 13 01
Fax: 02 51/38 14 52
RvW-Sok1@stadt-muenster.de
Villa Interim
Backstrafße 26, 48151 Münster
Telefon: 02 51/79 54 37
Fax: 02517 7983
Münster, 13. Januar 2020
Einladung zur Schulkonferenz
am 20. Januar 2020, 13.40 Uhr, Laerer Landweg
Tagesordnung
1. Begrüßung
2. Namensänderung
Ergänzungswünsche für die Tagesordnung können bis zum 15.01.2020 an die Schulleitung
gerichtet werden.
Mit freundlichen Grüßen
Jens Wehrrnann, Schulleitung
Jugendhilfe Klasse 1-6 Jugendhilfe Klasse 7 - 10 Jugendhilfe Villa Interim
Backstraße 28, 48151 Münster Laerer Landweg 163 — 155, 48151 Münster Beckstraße 26, 483151 Münster
Telefon: 02 51/7 34 49 Telefon: 02 5138 71 97 Tefefon: 02 61/9 74 23 91
Jugendhilfe-Prim@stadt-muenster.de Jugendhilfe-Sok1@stadt-muanster.de
aa/a3/2020 B8:16 +49-25177163
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SCHULE BECKSTR.
Sitzungsniederschrift
5.
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ie an der Beckstraße
Schulischer Lemort
der Stadt Münster
dockstraße 26 + 48151 Münster
101.1 0251 - 795497 « Fax: a rn Cs
Mitwirkungsgremium kKoufeeur .
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Sitzungsniederschrift
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. Die Niederschrift der letzten Sitzung am
. Wortlaut der Anträge und gefassten Beschlüsse:
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Beginn der Sitzung: AGBS Uhr
Tagesordnung: Pr 4 alnayne ! N aaa Ceespaı Fang
wurde genehmigt
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kannt gegeben worden sind: nein
. Zahl der nach der gesetzlichen Regelung stimmberechtigten Mitglieder: (2
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. Antrag auf Feststellung der Besohlussfählgkeit wurde gestellt: ja Dneln
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Atd Fassung 2005 {$1, Lioforung} 8 Varfsg für Wirtschelt und Vensallung Hubert Wingen - Postfach 103824 + AuDaB Easar - Tol, (0201) 2Rd541 - Fax {201} 2BaGEh
Seite 1
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a4a/a3/’2an2a 88:16 +49-25177163 SCHULE BECKSTR. S 83/83
Namensverzeichnis/Anwesenheitsliste
Schufstempel
Schule an der Beckstraße .
Schulischer Lemort Anlage Nr.
der Stadt Münster zur Sitzungsniederachrift
Beckatraße 26 = 48151 Münster
Tel: 0251 - 795497 » Fax! 03251-771683
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Beschlussvorlage
8201 Zeichen
V/0259/2020 V/0259/2020 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Änderung des Schulnamens der "Schule an der Beckstraße" in Kompass-Schule, schulischer Lernort und Auflösung des letzten verbliebenen Jahrgangs der Richard-von-Weizsäcker-Schule Beratungsfolge 28.04.2020 Bezirksvertretung Münster-Nord Anhörung 28.04.2020 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss Vorberatung 13.05.2020 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Der Rat erteilt seine Zustimmung zur Änderung des Schulnamens des schulischen Lernor- tes, der seit Gründung den Arbeitstitel „Schule an der Beckstraße“ trägt. Dieser erhält mit Wirkung zum 01.08.2020 die Bezeichnung Kompass-Schule, schulischer Lernort der Stadt Münster 2. Der Rat beschließt die Auflösung der Richard-von-Weizsäcker-Schule zum Stichtag 31.07.2020, die bereits seit dem Schuljahr 2016 / 2017 auslaufend aufgelöst ist. 3. Die Verwaltung wird beauftragt, den entsprechenden Antrag der Bezirksregierung zur Ge- nehmigung vorzulegen. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass die mit der Namensänderung einhergehenden, geringen Kosten (z.B. für Beschilderung, Stempel, Umstellung des Stundenplanprogramms) über die Um- zugsmaßnahme aus dem per Ermächtigungsübertrag bereitgestellten Etat finanziert werden. Amt für Schule und Weiterbildung 09.04.2020 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Zurfähr Telefon: 492-4024 Zurfaehr@stadt-muenster.de - 2 - V/0259/2020 Begründung: Zu 1. Gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land Nordrhein -Westfalen (Schulgesetz NRW – SchulG) führt jede Schule eine Bezeichnung, die den Schulträgern, die Schulform und die Schulstufe angibt. Der Name der Schule muss sich von dem anderer Schulen am gleichen Ort unterscheiden. Die ‚Schule an der Beckstraße‘ ist im aktuell laufenden Schuljahr noch auf zwei Standorte aufgeteilt. Die Primarstufe (Jahrgangsstufen 1 – 6) und die Villa Interim sind im Gebäude an der Beckstraße, die Sekundarstufe (7 – 10) und die auslaufend aufgelöste Richard -von-Weizsäcker-Schule am Laerer Landweg untergebracht. Im Sommer sollen beide Standorte unter dem Dach der ehemaligen Uppe n- bergschule, am Bröderichweg 36, zusammenziehen (siehe Vorlage „Modellbausteine für sc hulische Inklusion – Entwicklung eines schulischen Lernortes“; V/0200/2019/1). Die Bedeutung des schulischen Lernortes geht über den Stadtbezirk hinaus, zumal die dort beschu l- ten Schülerinnen und Schüler dort jeweils nur temporär verweilen und eine Stamms chule besitzen. Somit liegt keine bezirksbezogene Schule vor und die Entscheidung über die Namensgebung wird vom Rat getroffen. Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 16.03.2016 die Errichtung eines schulischen Lernortes beschlossen (V/0085/2016). Er sollte zunächst unter dem Namen „Schule an der Beckstr a- ße“ geführt werden. Die Endgültige Namensgebung sollte zu einem späteren Zeitpunkt durch Ratsbe- schluss unter Beteiligung der Schulkonferenz erfolgen. Die Schule ist vom Schulträger in dem für sie bedeutsamen Angelegenheiten rechtzeitig zu beteiligen (§ 76 SchulG). Auch wenn die Namensgebung in dieser Vorschrift nicht ausdrücklich genannt wird, so wird davon ausgegangen, dass sie für die Schule eine bedeutsame Angelegenheit darstellt. Über die Mitwirkung beim Schulträger entscheidet gemäß § 65 Absatz 2 Ziffer 22 SchulG die Schulkonferenz im Rahmen der Rechts- und Verwaltungsvorschriften. Die Schule hat in Ihrer Schulkonferenz am 20.01.2020 ihre Namensänderung beschlossen und im Nachtrag folgende Mitteilung zur Umbenennung vorgenommen: Kompass-Schule Schulischer Lernort der Stadt Münster Nach einem ausführlichen Erörterungs- und Diskussionsprozess über eine neue Namensgebung für den schulischen Lernort der Stadt Münster haben sich das Kollegium und die Schülerschaft der Schu- le an der Beckstr aße und Richard -von-Weizsäcker-Schule mit deutlicher Mehrheit für die Bezeic h- nung „Kompass-Schule“ ausgesprochen. Der Name soll zum Ausdruck bringen, dass sich der schulische Lernort als Wegweiser für die uns anvertrauten Schülerinnen und Schüler in herausfordernden Lebens - und Lernsituationen versteht und dieses auch konzeptionell in der täglichen pädagogischen Arbeit abbilden möchte. Darüber hinaus soll durch diese Bezeichnung auch für die Eltern un d die Schülerschaft bereits vor einer Aufnahme ersichtlich sein, dass es sich bei dieser schulischen Einrichtung um eine Unterstü t- zungsmaßnahme handelt, die Kinder und Jugendliche darin begleitet, fördert und befähigt ihren ind i- viduell richtigen und erfolgreichen Weg zu finden und einzuschlagen. Die Mitarbeiter und Mitarbeiterinnen des schulischen Lernortes sehen sich in diesem Prozess als die- jenigen, die ähnlich der Funktionen bei einem Kompass, den Schülern und Schülerinnen dabei helfen eine Ziel führen de Richtung einzuschlagen und sie auf dem Weg dorthin zu unterstützen und ggf. einen nicht erfolgreichen Kurs zu korrigieren. - 3 - V/0259/2020 Als oberstes Ziel und wichtigste Richtung steh en dabei die Teilhabe am Unterricht und Schulleben der allgemeinen Schule wieder z u ermöglichen sowie persönliche und berufliche Perspektiven zu entwickeln. Die Verwaltung empfiehlt, dem Antrag des schulischen Lernortes zu entsprechen und die Umbene n- nung nach erfolgtem Umzug mit Wirkung zum neuen Schuljahr (ab dem 01.08.2020) zu beschließen. Zu 2. Bereits vor vier Jahren hat der Rat mit der Vorlage „Modellbaustein für schulische Inklusion – Schule an der Beckstraße“ (V/0085/2016) schulorganisatorische Maßnahmen infolge der Unterschreitung der in der Mindestgrößenverordnung genannten Schülerzahl für die Richard -von-Weizsäcker beschlo s- sen. Demnach wurden die sofortige Auflösung der Primarstufe der Förderschule zum Ende des Schuljahres 2015/2016 und die auslaufende Auflösung der Sekundarstufe I mit Wirkung zum 31.07.2016 beschlossen. Gleichzeitig wurde mit der Errichtung des schulischen Lernortes das Angebot für Schülerinnen und Schüler mit besonders ausgeprägten, intensivpädagogischen Bedarf an sonderpädagogischer Unte r- stützung im Förderschwerpunkt emotionale und soziale Entwicklung de s schulischen Lernortes ins Leben gerufen. Zum kommenden Schuljahr 2020/2021 verbeiben in der Jahrgangstufe 10 der Richard -von- Weizsäcker Schule lediglich vier Schülerinnen und Schüler, weshalb die Auflösung der Richard -von- Weizsäcker-Schule zum Ende des Schuljahres (Stichtag 31.07.2020) zwingend erforderlich / unau s- weichlich angesehen wird. Ein solches System wäre sowohl aus ökonomischer als auch pädagogischer Sicht nicht mehr tragf ä- hig. Aus pädagogischen Gründen erscheint es naheliegend, dass die verb leibenden Schüler*innen sich nicht als „Restgruppe“ verstehen möchten, sondern eher zugehörig fühlen werden, wenn sie au s- drücklich Teil eines gemeinsamen Lernortes sind. Abzubilden wäre diese Tatsache unter anderem in einheitlichen Zeugnisformularen. Die b etreffenden Schülerinnen und Schüler werden als selbstve r- ständlicher Teil der neu entstehenden (Kompass -)Schule betrachtet und entsprechend der gültigen Standards unterrichtet und gefördert. Für die gesamte Schulgemeinde des schulischen Lernortes wäre die endgültige Schließung der Richard-von-Weizsäcker-Schule ein wichtiges Signal im Zuge des Umzugs an den Bröderichweg. Dieser ist verbunden mit der Zusammenlegung der beiden Standorte (Beckstraße und Laerer Lan d- weg) und der drei Systeme (Primarstufe, Seku ndarstufe, Villa Interim) sowie mit der gleichzeitig zu vollziehenden neuen Namensgebung, im Sinne eines deutlich markierten Neustarts, der sich auch konzeptionell abbilden wird (vgl. V/0200/2019). Zu 3. Die Auflösung oder Änderung von Schulen unterlieg en gemäß § 81 Absatz 3 SchulG NRW der G e- nehmigung der Schulaufsicht. Die Verwaltung wird daher den dem Ratsbeschluss entsprechenden Antrag bei der Bezirksregierung stellen. i.V. gez. Thomas Paal Stadtdirektor - 4 - V/0259/2020 Anlagen: - Anlage A - Schulkonferenzbeschluss zur Namensgebung
Anlage A
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Anlage A zur V/0259/2020 Kurzüberblick Der schulische Lernort, der seit Gründung den Arbeitstitel „Schule an der Beckstraße“ trägt, soll mit Wirkung vom 01.08.2020 die Bezeichnung „Kompass-Schule, schulischer Lernort der Stadt Münster“ tragen. Zudem soll die Richard-von-Weizsäcker-Schule, die bereits seit dem Schuljahr 2016/2017 auslau- fend aufgelöst wurde, zum Stichtag 31.07.2020 aufgelöst werden. Ziele/Teilziele/Zielerreichung In Produktgruppe 0301 „Leistunegn für Schulen“ heißt es: Das Amt für Schule und Weiterbildung stellt mit dieser Produktgruppe für die Städtischen Schulen den erforderlichen Schulraum, einschließlich der notwendigen Ausstattung und das ergänzende kommunale Personal zur Verfügung. Hierdurch sollen die Schulen in die Lage versetzt werden, - einen den Lehrplänen entsprechenden, - qualitativ guten, - die besonderen Rahmenbedingungen und Bedarfe berücksichtigenden Unterricht anzubieten und flankierende Angebote zu ermöglichen. Bildungsergänzende Einrichtungen und nicht städtische Schulen werden unterstützt. Die Aufga- benerledigung erfolgt in Abgrenzung zu den Aufgaben und Zuständigkeiten des Landes in Koope- ration mit allen handelnden Personen. Finanzierung Produktgruppe: 0301 Leistungen für Schule Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja Nein X Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Im beschlossenen (Nachtrags-)Haushaltsplan 2020 enthalten? Ja X Nein teilw. Im Entwurf des (Nachtrags-)Haushaltsplan JJJJ enthalten? Ja Nein teilw. Belastungen in zukünftigen HH-Jahren? Ja Nein X Bereits veranschlagt? Ja X Nein Die mit der Namensänderung einhergehenden, geringen Kosten (z.B. für die neue Beschilderung) werden über den per Ermächtigungsübertrag bereitgestellten Etat der Umzugsmaßnahme finanziert. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig frei- willig Gemäß § 6 Absatz 6 des Schulgesetzes für das Land NRW führt jede Schule eine Bezeichnung, die sich die Schule nach dem bisherigen Arbeitstitel erstmals verleiht. Die Auflösung der Richard-von-Weizsäcker-Schule ist in § 80 Absatz 3 SchulG geregelt. Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Zum kommenden Schuljahr 2020/2021 verbeiben in der Jahrgangstufe 10 der Richard-von- Weizsäcker Schule lediglich vier Schülerinnen und Schüler, weshalb die Auflösung der Richard- von-Weizsäcker-Schule zum Ende des Schuljahres (Stichtag 31.07.2020) zwingend erforderlich / unausweichlich angesehen wird. Ein solches System wäre sowohl aus ökonomischer als auch pädagogischer Sicht nicht mehr tragfähig.
Beratungsverlauf (4)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (3)
- Beckstraße 26
- Bröderichweg 36
- Laerer Landweg 163
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Details
- Aktenzeichen
- V/0259/2020
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.04.2020
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37