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Änderungsantrag zu TOP 4.4. „Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk“
Die Linke. Änderungsantrag nach § 13 AN/0122/2022 vom 17.01.2022
Stand: Am 17.01.2022 im Ausschuss Schule und Weiterbildung endgültig abgelehnt.
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Linke Änderungsantrag nach § 13
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Die Linke.-Fraktion · Postfach 103564 · 50475 Köln An die Oberbürgermeisterin Frau Henriette Reker An den Ausschussvorsitzenden Herrn Dr. Helge Schlieben Rathaus, Spanischer Bau 50667 Köln Postanschrift: Postfach 103564 · 50475 Köln Tel: 0221/221 -27840 · Fax: 0221/221-27841 E-mail: DieLinke@stadt-koeln.de Fraktionsvorstand Eingang beim Amt der Oberbürgermeisterin: AN/0122/2022 Änderungs- bzw. Zusatzantrag gem. § 13 der Geschäftsordnung des Rates Gremium Datum der Sitzung Ausschuss Schule und Weiterbildung Änderungsantrag zu TOP 4.4. „Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk„ Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, sehr geehrter Herr Ausschussvorsitzender, die Fraktion DIE LINKE bittet Sie, folgenden Änderungsantrag zu TOP 4.4. „Durchführung eines europaweiten Ausschreibungsverfahrens zur Suche eines Investors mit Grundstück zur Planung und Errichtung eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk“ auf die Tagesordnung des Ausschusses für Schule und Weiterbildung am 17.1.2022 zu nehmen. Beschluss: 1. Folgender Text ersetzt den Text in der Betreffzeile: Beauftragung der Verwaltung mit Aquise und Ankauf eines Grundstücks zur Errichtung einer Gesamtschule für den Stadtbezirk Kalk 2. Der Beschlusstext wird durch folgenden Text ersetzt: Der Rat der Stadt Köln beschließt, die Verwaltung mit der Suche nach einem Grundstück für den Neubau eines Gesamtschulgebäudes für den Stadtbezirk Kalk zu beauftragen, diesbezüglich Ankaufverhandlungen zu führen und dem Rat eine Beschlussvorlage zum Ankauf vorzulegen. Ziel ist es, ein geeignetes Grundstück in den Stadtteilen Kalk und Humboldt-Gremberg anzukaufen. Das Grundstück muss für die Unterbringung einer vierzügigen Gesamtschule und einer Dreifachsporthalle geeignet sein und verbleibt nach dem Erwerb im städtischen Eigentum. Begründung: Erfolgt mündlich Mit freundlichen Grüßen Gez. Michael Weisenstein Fraktionsgeschäftsführer
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