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2019/0166

Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle Frankenstein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: SV-2016/0062

Magistratsvorlage 15.05.2019

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2019/0166

5464 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0166 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle 
Frankenstein 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen -Nr.: 
SV-2016/0062 
 
Vorlage vom: 15.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Ergebnis der Prüfung  wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen , an der Hal testelle „Frankenstein“ keinen 
Zebrastreifen anzubringen und keine bauliche Querungshilfe (Fußgängerinsel) zu 
errichten. 
 
 
Anlagen:

- 2 - 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 6.05.2019: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.12.2016 folgendem 
Prüfantrag zugestimmt (SV 2016 -0062):  
 
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Frankenstein ein Zebrastreifen 
oder eine Fußgängerinsel eingerichtet werden kann. 
 
Begründung: 
Die Haltestelle Frankenstein wird von den Straßenbahnlinien 1, 6, 7 und 8 sowie der Buslinie E 
angefahren. Sie ist zugleich für Straßenbahnlinien Endstation. Teilweise verkehren die 
Straßenbahn- und Buslinien im 5-Minutentakt. Auf der Seeheimer Straße ist zwar Tempo 30 
für Autofahrer vorgegeben, trotzdem ergeben sich immer wieder für die Fußgänger beim 
Verlassen der Straßenbahn und dem Bus gefährliche Situationen, die im hohen Maße auch von 
den Fußgängern selbst verschuldet sind. Die Haltestelle ist zwar vorbildlich umgebaut worden 
und mit Sperrgittern versehen, aber beim Überqueren de Seeheimer Straße kommt es zu den 
gefährlichen Situationen, da die Fußgänger in 3 Richtungen strömen: Nord, Süd und Richtung 
Klinikum. Dabei wird kaum auf den Verkehr geachtet, der die Autofahrer trotz Tempo 30 in 
gefährliche Situationen bringt. Gefährlicher ist das Benutzen der Gleisanlagen in Richtung 
Süden durch die Fußgänger. Zu Bedenken ist auch, dass die Haltestelle von Schulkindern und 
vielen älteren Menschen benutzt wird.“ 
 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
In einer gemeinsamen Ortsbegehung durch das Polizeipräsidium Südhessen und der Unteren 
Straßenverkehrsbehörde wurde der Sachverhalt unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten überprüft. 
 
Seitens der Polizei wurde ausgeführt, dass es sich im Bereich der Haltestelle Frankenstein in 
der Seeheimer Straße um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 
wurden insgesamt drei Verkehrsunfälle bei der Polizei aufgenommen und registriert. Darunter 
befand sich kein Unfall beim Überqueren der Fahrbahn von und zur Haltestelle Frankenstein 
mit Personen- oder Sachschaden.  
 
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Polizei und der stadtinternen planerischen Bewertung 
wurde auch deutlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen (Einsatzkriterien) für die 
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nicht gegeben sind. Diese richten sich 
nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“. 
Dieses Regelwerk gibt eine Vielzahl von Kriterien (z. B. Verkehrsstärken im Fußgänger- und 
Kraftfahrzeugverkehr, Lage, Umfeld und Ausstattung) vor, die im Fall der Seeheimer Straße 
nicht erfüllt werden. Im Übrigen sind die Sichtverhältnisse sowohl für die querenden Fußgänger 
als auch für Nutzerinnen und Nutzer (Autofahrer, Radfahrer usw.) der Seeheimer Straße 
sowohl tagsüber aus auch bei Dunkelheit gut. 
 
Fußgängerüberwege eignen sich im Übrigen nur dort, wo eine Bündelung der Fußgängerströme 
zu verzeichnen ist. Auch dies ist im Bereich der Haltestelle „Frankenstein“ nicht de r Fall. Bei

- 4 - 
 
der Ortsbegehung am 05.12.2016 wurde festgestellt, dass die Fußgänger an den 
verschiedensten Stellen die Seeheimer Straße überqueren, um zur Haltestelle zu gelange n. Die 
Beobachtung des Antragsstellers: „da die Fußgänger in drei Richtungen strömen: Nord, Süd 
und Richtung Klinikum“ kann somit bestätigt werden. Diese Beobachtung spricht letztendlich 
auch gegen die Errichtung einer Querungshilfe an der betreffenden Stelle.  
 
Nach gründlicher Bewertung der Situation vor Ort und dem Abgleich mit den geltenden 
Regelwerken und Gesetzen, kommt die Errichtung eines „Zebrastreifens“ in Höhe der 
Haltestelle Frankenstein aus fachlicher Sicht nicht in Frage.  
 
Die Errichtung einer baulichen Querungshilfe wird ebenfalls als nicht geeignet angesehen, die 
Situation für die Fußgänger zu verbessern. Angesichts der Tatsache, dass für den angefragten 
Bereich auch keine Unfallhäufungen festzustellen sind, sieht die Verwaltung keinen 
Handlungsbedarf.  
 
Darmstadt, den 16.05.2019 
 
Dezernat III  
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

anlage 3

294 Zeichen

Punkt 24: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle 
Frankenstein 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: 
SV-2016/0062 
 (V-Nr. 2019/0166) 
 
Der Vorlage wird zugestimmt. 
  
Gegenstimmen: UWIGA  
Stimmenthaltung: AfD

anlage 2

337 Zeichen

Punkt 14: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle 
Frankenstein 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: 
SV-2016/0062 
 (V-Nr. 2019/0166) 
 
Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage 
zuzustimmen. 
  
Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA

anlage 1

5527 Zeichen

- 2 - 
 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
21.05.2019 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
 
 
Amt: Straßenverkehrs - 
und Tiefbauamt  OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
III 66 
 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2019/0166 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
218 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 541010 
Kostenstelle:  066-100-1000 Investitionsnummer:        
Kostenträger:  5410-11 Sachkonto: 6165000 
 
Betreff: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle 
Frankenstein 
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen -Nr.: 
SV-2016/0062 
 
Vorlage vom: 15.05.2019  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Das Ergebnis der Prüfung  wird zur Kenntnis genommen.  
 
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen , an der Hal testelle „Frankenstein“ keinen 
Zebrastreifen anzubringen und keine bauliche Querungshilfe (Fußgängerinsel) zu 
errichten.

- 3 - 
Anlagen:   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 6.05.2019: 
 
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.12.2016 folgendem 
Prüfantrag zugestimmt (SV 2016 -0062):  
 
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:  
 
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Frankenstein ein Zebrastreifen 
oder eine Fußgängerinsel eingerichtet werden kann. 
 
Begründung: 
Die Haltestelle Frankenstein wird von den Straßenbahnlinien 1, 6, 7 und 8 sowie der Buslinie E 
angefahren. Sie ist zugleich für Straßenbahnlinien Endstation. Teilweise verkehren die 
Straßenbahn- und Buslinien im 5-Minutentakt. Auf der Seeheimer Straße ist zwar Tempo 30 
für Autofahrer vorgegeben, trotzdem ergeben sich immer wieder für die Fußgänger beim 
Verlassen der Straßenbahn und dem Bus gefährliche Situationen, die im hohen Maße auch von 
den Fußgängern selbst verschuldet sind. Die Haltestelle ist zwar vorbildlich umgebaut worden 
und mit Sperrgittern versehen, aber beim Überqueren de Seeheimer Straße kommt es zu den 
gefährlichen Situationen, da die Fußgänger in 3 Richtungen strömen: Nord, Süd und Richtung 
Klinikum. Dabei wird kaum auf den Verkehr geachtet, der die Autofahrer trotz Tempo 30 in 
gefährliche Situationen bringt. Gefährlicher ist das Benutzen der Gleisanlagen in Richtung 
Süden durch die Fußgänger. Zu Bedenken ist auch, dass die Haltestelle von Schulkindern und 
vielen älteren Menschen benutzt wird.“ 
 
 
 
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:  
 
In einer gemeinsamen Ortsbegehung durch das Polizeipräsidium Südhessen und der Unteren 
Straßenverkehrsbehörde wurde der Sachverhalt unter Berücksichtigung der örtlichen 
Gegebenheiten überprüft. 
 
Seitens der Polizei wurde ausgeführt, dass es sich im Bereich der Haltestelle Frankenstein in 
der Seeheimer Straße um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Im Zeitraum von 2012 bis 2016 
wurden insgesamt drei Verkehrsunfälle bei der Polizei aufgenommen und registriert. Darunter 
befand sich kein Unfall beim Überqueren der Fahrbahn von und zur Haltestelle Frankenstein 
mit Personen- oder Sachschaden.  
 
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Polizei und der stadtinternen planerischen Bewertung 
wurde auch deutlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen (Einsatzkriterien) für die 
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nicht gegeben sind. Diese richten sich 
nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“. 
Dieses Regelwerk gibt eine Vielzahl von Kriterien (z. B. Verkehrsstärken im Fußgänger- und 
Kraftfahrzeugverkehr, Lage, Umfeld und Ausstattung) vor, die im Fall der Seeheimer Straße 
nicht erfüllt werden. Im Übrigen sind die Sichtverhältnisse sowohl für die querenden Fußgänger 
als auch für Nutzerinnen und Nutzer (Autofahrer, Radfahrer usw.) der Seeheimer Straße 
sowohl tagsüber aus auch bei Dunkelheit gut.

Fußgängerüberwege eignen sich im Übrigen nur dort, wo eine Bündelung der Fußgängerströme 
zu verzeichnen ist. Auch dies ist im Bereich der Haltestelle „Frankenstein“ nicht der Fall. Bei  
 
der Ortsbegehung am 05.12.2016 wurde festgestellt, dass die Fußgänger an den 
verschiedensten Stellen die Seeheimer Straße überqueren, um zur Haltestelle zu gelange n. Die 
Beobachtung des Antragsstellers: „da die Fußgänger in drei Richtungen strömen: Nord, Süd 
und Richtung Klinikum“ kann somit bestätigt werden. Diese Beobachtung spricht letztendlich 
auch gegen die Errichtung einer Querungshilfe an der betreffenden Stelle.  
 
Nach gründlicher Bewertung der Situation vor Ort und dem Abgleich mit den geltenden 
Regelwerken und Gesetzen, kommt die Errichtung eines „Zebrastreifens“ in Höhe der 
Haltestelle Frankenstein aus fachlicher Sicht nicht in Frage.  
 
Die Errichtung einer baulichen Querungshilfe wird ebenfalls als nicht geeignet angesehen, die 
Situation für die Fußgänger zu verbessern. Angesichts der Tatsache, dass für den angefragten 
Bereich auch keine Unfallhäufungen festzustellen sind, sieht die Verwaltung keinen 
Handlungsbedarf.  
 
Darmstadt, den 16.05.2019 
 
Dezernat III  
i.V. 
 
 
 
Jochen Partsch 
Oberbürgermeister

Beratungsverlauf (3)

TOP 17
TOP 24 beschließend
TOP 14

Orte (1)

  • Seeheimer Straße

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Details

Vorlagen-Nr.
2019/0166
Typ
Magistratsvorlage
Datum
15.05.2019
Erstellt
29.09.2026 00:00