2019/0166
Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle Frankenstein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: SV-2016/0062
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2019/0166
5464 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0166
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle
Frankenstein
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen -Nr.:
SV-2016/0062
Vorlage vom: 15.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Das Ergebnis der Prüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen , an der Hal testelle „Frankenstein“ keinen
Zebrastreifen anzubringen und keine bauliche Querungshilfe (Fußgängerinsel) zu
errichten.
Anlagen:
- 2 -
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 6.05.2019:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.12.2016 folgendem
Prüfantrag zugestimmt (SV 2016 -0062):
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Frankenstein ein Zebrastreifen
oder eine Fußgängerinsel eingerichtet werden kann.
Begründung:
Die Haltestelle Frankenstein wird von den Straßenbahnlinien 1, 6, 7 und 8 sowie der Buslinie E
angefahren. Sie ist zugleich für Straßenbahnlinien Endstation. Teilweise verkehren die
Straßenbahn- und Buslinien im 5-Minutentakt. Auf der Seeheimer Straße ist zwar Tempo 30
für Autofahrer vorgegeben, trotzdem ergeben sich immer wieder für die Fußgänger beim
Verlassen der Straßenbahn und dem Bus gefährliche Situationen, die im hohen Maße auch von
den Fußgängern selbst verschuldet sind. Die Haltestelle ist zwar vorbildlich umgebaut worden
und mit Sperrgittern versehen, aber beim Überqueren de Seeheimer Straße kommt es zu den
gefährlichen Situationen, da die Fußgänger in 3 Richtungen strömen: Nord, Süd und Richtung
Klinikum. Dabei wird kaum auf den Verkehr geachtet, der die Autofahrer trotz Tempo 30 in
gefährliche Situationen bringt. Gefährlicher ist das Benutzen der Gleisanlagen in Richtung
Süden durch die Fußgänger. Zu Bedenken ist auch, dass die Haltestelle von Schulkindern und
vielen älteren Menschen benutzt wird.“
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In einer gemeinsamen Ortsbegehung durch das Polizeipräsidium Südhessen und der Unteren
Straßenverkehrsbehörde wurde der Sachverhalt unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten überprüft.
Seitens der Polizei wurde ausgeführt, dass es sich im Bereich der Haltestelle Frankenstein in
der Seeheimer Straße um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Im Zeitraum von 2012 bis 2016
wurden insgesamt drei Verkehrsunfälle bei der Polizei aufgenommen und registriert. Darunter
befand sich kein Unfall beim Überqueren der Fahrbahn von und zur Haltestelle Frankenstein
mit Personen- oder Sachschaden.
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Polizei und der stadtinternen planerischen Bewertung
wurde auch deutlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen (Einsatzkriterien) für die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nicht gegeben sind. Diese richten sich
nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“.
Dieses Regelwerk gibt eine Vielzahl von Kriterien (z. B. Verkehrsstärken im Fußgänger- und
Kraftfahrzeugverkehr, Lage, Umfeld und Ausstattung) vor, die im Fall der Seeheimer Straße
nicht erfüllt werden. Im Übrigen sind die Sichtverhältnisse sowohl für die querenden Fußgänger
als auch für Nutzerinnen und Nutzer (Autofahrer, Radfahrer usw.) der Seeheimer Straße
sowohl tagsüber aus auch bei Dunkelheit gut.
Fußgängerüberwege eignen sich im Übrigen nur dort, wo eine Bündelung der Fußgängerströme
zu verzeichnen ist. Auch dies ist im Bereich der Haltestelle „Frankenstein“ nicht de r Fall. Bei
- 4 -
der Ortsbegehung am 05.12.2016 wurde festgestellt, dass die Fußgänger an den
verschiedensten Stellen die Seeheimer Straße überqueren, um zur Haltestelle zu gelange n. Die
Beobachtung des Antragsstellers: „da die Fußgänger in drei Richtungen strömen: Nord, Süd
und Richtung Klinikum“ kann somit bestätigt werden. Diese Beobachtung spricht letztendlich
auch gegen die Errichtung einer Querungshilfe an der betreffenden Stelle.
Nach gründlicher Bewertung der Situation vor Ort und dem Abgleich mit den geltenden
Regelwerken und Gesetzen, kommt die Errichtung eines „Zebrastreifens“ in Höhe der
Haltestelle Frankenstein aus fachlicher Sicht nicht in Frage.
Die Errichtung einer baulichen Querungshilfe wird ebenfalls als nicht geeignet angesehen, die
Situation für die Fußgänger zu verbessern. Angesichts der Tatsache, dass für den angefragten
Bereich auch keine Unfallhäufungen festzustellen sind, sieht die Verwaltung keinen
Handlungsbedarf.
Darmstadt, den 16.05.2019
Dezernat III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
anlage 3
294 Zeichen
Punkt 24: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle Frankenstein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: SV-2016/0062 (V-Nr. 2019/0166) Der Vorlage wird zugestimmt. Gegenstimmen: UWIGA Stimmenthaltung: AfD
anlage 2
337 Zeichen
Punkt 14: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle Frankenstein Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen-Nr.: SV-2016/0062 (V-Nr. 2019/0166) Der Ausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: Fraktion UWIGA
anlage 1
5527 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
21.05.2019
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Amt: Straßenverkehrs -
und Tiefbauamt OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
III 66
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2019/0166
Magistratsbeschluss -Nr.
218
Internetfähig
Produkt-Nr.: 541010
Kostenstelle: 066-100-1000 Investitionsnummer:
Kostenträger: 5410-11 Sachkonto: 6165000
Betreff: Antrag vom 10.11.2016 betr. Zebrastreifen oder Fußgängerinsel an der Haltestelle
Frankenstein
Beschluss der Stadtverordnetenversammlung am 15.12.2016/95.7, Vorlagen -Nr.:
SV-2016/0062
Vorlage vom: 15.05.2019
Beschlussvorschlag :
1. Das Ergebnis der Prüfung wird zur Kenntnis genommen.
2. Im Ergebnis der Prüfung wird beschlossen , an der Hal testelle „Frankenstein“ keinen
Zebrastreifen anzubringen und keine bauliche Querungshilfe (Fußgängerinsel) zu
errichten.
- 3 -
Anlagen:
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 29.05.2019
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 1 6.05.2019:
Die Stadtverordnetenversammlung hat in ihrer Sitzung vom 15.12.2016 folgendem
Prüfantrag zugestimmt (SV 2016 -0062):
„Die Stadtverordnetenversammlung möge beschließen:
Der Magistrat wird beauftragt zu prüfen, ob an der Haltestelle Frankenstein ein Zebrastreifen
oder eine Fußgängerinsel eingerichtet werden kann.
Begründung:
Die Haltestelle Frankenstein wird von den Straßenbahnlinien 1, 6, 7 und 8 sowie der Buslinie E
angefahren. Sie ist zugleich für Straßenbahnlinien Endstation. Teilweise verkehren die
Straßenbahn- und Buslinien im 5-Minutentakt. Auf der Seeheimer Straße ist zwar Tempo 30
für Autofahrer vorgegeben, trotzdem ergeben sich immer wieder für die Fußgänger beim
Verlassen der Straßenbahn und dem Bus gefährliche Situationen, die im hohen Maße auch von
den Fußgängern selbst verschuldet sind. Die Haltestelle ist zwar vorbildlich umgebaut worden
und mit Sperrgittern versehen, aber beim Überqueren de Seeheimer Straße kommt es zu den
gefährlichen Situationen, da die Fußgänger in 3 Richtungen strömen: Nord, Süd und Richtung
Klinikum. Dabei wird kaum auf den Verkehr geachtet, der die Autofahrer trotz Tempo 30 in
gefährliche Situationen bringt. Gefährlicher ist das Benutzen der Gleisanlagen in Richtung
Süden durch die Fußgänger. Zu Bedenken ist auch, dass die Haltestelle von Schulkindern und
vielen älteren Menschen benutzt wird.“
Hierzu nimmt die Verwaltung wie folgt Stellung:
In einer gemeinsamen Ortsbegehung durch das Polizeipräsidium Südhessen und der Unteren
Straßenverkehrsbehörde wurde der Sachverhalt unter Berücksichtigung der örtlichen
Gegebenheiten überprüft.
Seitens der Polizei wurde ausgeführt, dass es sich im Bereich der Haltestelle Frankenstein in
der Seeheimer Straße um keinen Unfallschwerpunkt handelt. Im Zeitraum von 2012 bis 2016
wurden insgesamt drei Verkehrsunfälle bei der Polizei aufgenommen und registriert. Darunter
befand sich kein Unfall beim Überqueren der Fahrbahn von und zur Haltestelle Frankenstein
mit Personen- oder Sachschaden.
Im Ergebnis der Abstimmung mit der Polizei und der stadtinternen planerischen Bewertung
wurde auch deutlich, dass die rechtlichen Voraussetzungen (Einsatzkriterien) für die
Einrichtung eines Fußgängerüberweges (Zebrastreifen) nicht gegeben sind. Diese richten sich
nach den „Richtlinien für die Anlage und Ausstattung von Fußgängerüberwegen (R-FGÜ 2001)“.
Dieses Regelwerk gibt eine Vielzahl von Kriterien (z. B. Verkehrsstärken im Fußgänger- und
Kraftfahrzeugverkehr, Lage, Umfeld und Ausstattung) vor, die im Fall der Seeheimer Straße
nicht erfüllt werden. Im Übrigen sind die Sichtverhältnisse sowohl für die querenden Fußgänger
als auch für Nutzerinnen und Nutzer (Autofahrer, Radfahrer usw.) der Seeheimer Straße
sowohl tagsüber aus auch bei Dunkelheit gut.
Fußgängerüberwege eignen sich im Übrigen nur dort, wo eine Bündelung der Fußgängerströme
zu verzeichnen ist. Auch dies ist im Bereich der Haltestelle „Frankenstein“ nicht der Fall. Bei
der Ortsbegehung am 05.12.2016 wurde festgestellt, dass die Fußgänger an den
verschiedensten Stellen die Seeheimer Straße überqueren, um zur Haltestelle zu gelange n. Die
Beobachtung des Antragsstellers: „da die Fußgänger in drei Richtungen strömen: Nord, Süd
und Richtung Klinikum“ kann somit bestätigt werden. Diese Beobachtung spricht letztendlich
auch gegen die Errichtung einer Querungshilfe an der betreffenden Stelle.
Nach gründlicher Bewertung der Situation vor Ort und dem Abgleich mit den geltenden
Regelwerken und Gesetzen, kommt die Errichtung eines „Zebrastreifens“ in Höhe der
Haltestelle Frankenstein aus fachlicher Sicht nicht in Frage.
Die Errichtung einer baulichen Querungshilfe wird ebenfalls als nicht geeignet angesehen, die
Situation für die Fußgänger zu verbessern. Angesichts der Tatsache, dass für den angefragten
Bereich auch keine Unfallhäufungen festzustellen sind, sieht die Verwaltung keinen
Handlungsbedarf.
Darmstadt, den 16.05.2019
Dezernat III
i.V.
Jochen Partsch
Oberbürgermeister
Beratungsverlauf (3)
Orte (1)
- Seeheimer Straße
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2019/0166
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 15.05.2019
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00