V/0378/2017
Ausstattung der innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerüberwegen
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Microsoft Word - Vorlage Nr. 378-2017, Anlage 1.docx
1039 Zeichen
Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0378/2017
Anlegung von Fußgängerüberwegen an Kreisverkehren
Jahr Ortsteil Straße Einmündung/Kreuzung Markierung
FGÜ
geschätzte
Kosten
Beleuchtung
geschätzte
Kosten
Markierung
2018
Gremmendorf Egbert-Snoek-
Straße
Rösnerstraße/Loddenheide
noch nicht
erfolgt 35.000 €
1.000 €
2018
Gievenbeck Dieckmannstraße Bernings Kotten noch nic ht
erfolgt 35.000 € 1.000 €
2018
Gievenbeck Dieckmannstraße Dieckmannstr./Nünningweg noch nicht
erfolgt 35.000 €
1.000 €
2018
Gievenbeck Dieckmannstraße Dornhiege noch nicht
erfolgt 35.000 € 1.000 €
2019
Gievenbeck Austermannstraße Johann-Krane-Weg noch nicht
erfolgt 35.000 € 1.000 €
2019
Albachten Dülmener Straße Lindenallee/Rottkamp noch nicht
erfolgt 35.000 € 1.000 €
2019 Amelsbüren Davertstraße Emmerweg vorhanden 35.000 € 0 €
2019 Handorf Dorbaumstraße Drei Eichen/ Borggreveweg vorhanden 35.000 € 0 €
280.000 € 6.000 €
Gesamtsumme: 286.000,00 €
Vorlage Nr. 378-2017, Anlage 2.pdf.
59 Zeichen
rlage V/0378/2017 | öffentlichen Beschlussvo Anlage 2 zur
Beschlussvorlage
6729 Zeichen
V/0378/2017 DER OBERBÜRGERMEISTER Ordnungsamt Betrifft Ausstattung der innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerüberwegen Beratungsfolge 01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Die Verwaltung wird beauftragt, die innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerübe r- wegen und der hierzu notwendigen Beleuchtung auszurüsten, soweit dies im Bestand noch nicht erfolgt ist. 2. Die Ertüchtigung soll entsprechend der Reihenfolge in der beigefügten Prioritätenliste (Anl a- ge 1) durchgeführt werden. II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Markierung von Fußgä ngerüber- wegen und der notwendigen Beleuchtung Gesamtkosten in Höhe von ca. 286.000 € entstehen. Vorlagen-Nr.: V/0378/2017 Auskunft erteilt: Herr Zelke / Herr Schulik Ruf: 492 69 10 / 492 32 81 E-Mail: Zelke@stadt-muenster.de SchulikW@stadt-muenster.de Datum: 27.04.2017 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0378/2017 Die vorgenannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Investitionsmaßnah- me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und Erneuerung Auszahlungen 2018 140.000 Beleuchtung 2019 140.000 Beleuchtung Saldo 280.000 Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä- chen und –anlagen Markierung Zeile 13 Aufwendungen für Sach - und Dienstleistungen 2018 4.000 2019 2.000 Markierung Ergebnis 6.000 Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der o. g. Pro- duktgruppe veran schlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitte lfristigen Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. Die Maßnahmen sind entsp rechend der "Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in den Stä dten, Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen" förderfähig. Das Tiefbauamt wird für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen Förderanträge stellen und versuchen, Zuwendungen zu erhalten. Begründung: Entsprechend dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (Ausgabe 2006) sollten die Überqu e- rungsstellen an Kreisverkehrsplätzen (KVP) innerhalb bebauter Gebiete als Fußgängerüberweg (FGÜ) mit Zeichen 293 StVO (Markierung Fußgängerü berweg) ausgebildet werden, um eine einde u- tige und al lgemein verständliche Regelung des Vorranges der Fußgänger zu erzielen. Ohne FGÜ hätte der Fußgänger lediglich gegenüber den aus dem KVP ausfahrenden (abbiegenden) Kraftfahrern Vorrang (gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO). Bei der Einfahrt in einen KVP ohne FGÜ hat der einfahrende Verkehr Vorrang gegenüber dem Fußgänger. Diese Regelung ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht geläufig und kann deshalb zu Verkehrsgefährdungen führen. So hat auch die Unfallkommission in den vergangenen Jahren nach konkreter Unfalllage mit verletzten Fußgängern und Radfahrern meh r- fach aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlegung von FGÜ beschlo ssen. In den Erörterungen - 3 - V/0378/2017 der Unfallkommission wurde neben den o.g. Gründen auch von einer allgemeinen Verringerung der Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeit der Kraftfahrer und somit einem zusätzlichen Sicherheitsgewinn für Fußgänger und Radfahrer ausgegangen. Entsprechend dem o.g. Merkblatt, werden in Münster deshalb an neuen innerörtlichen Kreisverkehrs- plätzen Fußgängerüberwege markiert. Als Beispiel ist der Markierungs - und Beschilderungsplan des KVP Austermannstraße / Horstmarer Landweg (Anlage 2) beigefügt. Das Stadtgebiet weist allerdings im Bestand noch 8 KVP ohne FGÜ oder ohne die für FGÜ erforderli- che Beleuchtung auf. Diese sollen nach einer Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen en t- sprechend nachgerüstet werden, um die Verkehrssicherheit und einen einheitlichen Sta ndard sicher- zustellen. Gemäß den Verwaltungsvorschrifte n (VwV) zu § 26 StVO V „Beleuchtung“ müssen die Straßenve r- kehrsbehörden die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Aus- stattung von Fußgängerüberwegen gewährleisten und, falls noch nicht vorhanden, notwendige B e- leuchtungseinrichtungen anordnen. Eine Beleuchtung gemäß der DIN 67523 ist erforderlich, damit Fußgänger auch bei Dunkelheit rechtzeitig erkannt werde n können. Für die normgerechte Beleuc h- tung entstehen pro KVP Kosten in Höhe von ca. 35.000 €. Die Gesamtkosten für die Markierung und Beleuchtung der 8 KVP in Summe von ca. 286.000 € können nicht in einem Haushaltsjahr bereitg e- stellt werden. Deshalb ist vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Str aßenverkehrsbehörde die als Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste festgelegt worden, bei der die nachfolgenden Gründe berücksic h- tigt wurden: Unfalllage, möglichst einheitliche Regelung auf einem Streckenzug und nahegelegene Schulen und ähnliche Einrichtungen. Die Prioritätenliste ist anhand der aktuell vorliegenden Unfallmitteilungen der Polizei erstellt wo rden. Für den Fall, dass in den nächsten Monaten weitere Unfälle an diesen Kreisverkehren g emeldet werden, können sich Änderungen in den Prioritäten ergeben. Es wird vorgeschlagen, pro Jahr 4 KVP entsprechend der Reihenfolge der Prioritätenliste zu ertüc h- tigen. Das Tiefbauamt beabsichtigt mit der Ausrüstung der Kreisverkehrsplätze in 2018 zu b eginnen. Da zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher ist, ob das Tiefbauamt im Jahr 2018 Zuwendungen für dieses Projekt erhalten wird, kann sich der Baubeginn verschieben. Aufgrund der angespannten Personals i- tuation im Tiefbauamt und einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Projekte wird eine priorisierte Bea r- beitung nicht möglich sein. Die Arbeiten an den Kreisverkehrsplätzen können nur in die laufenden Arbeitsprogramme der jeweiligen Jahre eingegliedert werden. I.V. I.V. gez. gez. Wolfgang Heuer Robin Denstorff Stadtrat Stadtrat Anlagen
Beratungsverlauf (7)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (17)
- Austermannstraße
- Rösnerstraße
- Horstmarer Landweg
- Johann-Krane-Weg
- Borggreveweg
- Egbert-Snoek-Straße
- Dieckmannstraße
- Bernings Kotten
- Dülmener Straße
- Davertstraße
- Dorbaumstraße
- Loddenheide
- Nünningweg
- Lindenallee
- Emmerweg
- Drei Eichen
- Rottkamp
Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.
Details
- Aktenzeichen
- V/0378/2017
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 15.05.2017
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37