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V/0378/2017

Ausstattung der innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerüberwegen

Vorlagen 15.05.2017

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Microsoft Word - Vorlage Nr. 378-2017, Anlage 1.docx

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Beschlussvorlage

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Microsoft Word - Vorlage Nr. 378-2017, Anlage 1.docx

1039 Zeichen

Anlage 1 zur öffentlichen Beschlussvorlage V/0378/2017 
 
       Anlegung von Fußgängerüberwegen an Kreisverkehren 
  
 
              Jahr  Ortsteil  Straße  Einmündung/Kreuzung  Markierung 
FGÜ  
geschätzte 
Kosten 
Beleuchtung 
geschätzte 
Kosten 
Markierung 
 
2018  
Gremmendorf  Egbert-Snoek-
Straße 
Rösnerstraße/Loddenheide 
 noch nicht 
erfolgt 35.000 €
 1.000 € 
2018  
Gievenbeck Dieckmannstraße Bernings Kotten noch nic ht 
erfolgt 35.000 € 1.000 € 
2018  
Gievenbeck Dieckmannstraße Dieckmannstr./Nünningweg  noch nicht 
erfolgt 35.000 €
 1.000 € 
2018  
Gievenbeck Dieckmannstraße Dornhiege noch nicht 
erfolgt 35.000 € 1.000 € 
2019  
Gievenbeck Austermannstraße  Johann-Krane-Weg noch nicht 
erfolgt 35.000 € 1.000 € 
2019  
Albachten Dülmener Straße Lindenallee/Rottkamp noch  nicht 
erfolgt 35.000 € 1.000 € 
2019  Amelsbüren Davertstraße Emmerweg vorhanden  35.000 € 0 € 
2019  Handorf Dorbaumstraße Drei Eichen/ Borggreveweg  vorhanden  35.000 € 0 € 
     
280.000 € 6.000 € 
     
    
     
Gesamtsumme:  286.000,00 €

Vorlage Nr. 378-2017, Anlage 2.pdf.

59 Zeichen

rlage V/0378/2017 |

öffentlichen Beschlussvo

Anlage 2 zur

Beschlussvorlage

6729 Zeichen

V/0378/2017 
DER OBERBÜRGERMEISTER 
Ordnungsamt 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Ausstattung der innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerüberwegen 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost Anhörung 
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West Anhörung 
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost Anhörung 
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup Anhörung 
27.06.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 
06.07.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen Vorberatung 
12.07.2017 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1.  Die Verwaltung wird beauftragt, die innerstädtischen Kreisverkehrsplätze mit Fußgängerübe r-
wegen und der hierzu notwendigen Beleuchtung auszurüsten, soweit dies im Bestand noch 
nicht erfolgt ist.  
 
2.  Die  Ertüchtigung  soll entsprechend der Reihenfolge in der beigefügten Prioritätenliste (Anl a-
ge 1) durchgeführt werden.  
 
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
Es wird zur Kenntnis genommen, dass der Stadt Münster für die Markierung von Fußgä ngerüber-
wegen und der notwendigen Beleuchtung Gesamtkosten in Höhe von ca. 286.000 € entstehen.  
 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
Vorlagen-Nr.: 
  
V/0378/2017 
Auskunft erteilt: 
Herr Zelke / Herr Schulik 
Ruf: 
492 69 10 / 492 32 81 
E-Mail: 
Zelke@stadt-muenster.de 
SchulikW@stadt-muenster.de  
Datum: 
27.04.2017 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
V/0378/2017 
Die vorgenannte Sachentscheidung ist wie folgt zu finanzieren: 
 
 
Teilfinanzplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen  
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
Investitionsmaßnah-
me 0008 Verkehrsanlagen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen   2018 140.000 Beleuchtung 
   2019 140.000 Beleuchtung 
Saldo 280.000  
 
 
 
Teilergebnisplan 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ Bemerkungen 
 
Produktgruppe 
 
1201 
 
Bereitstellung von Verkehrsfl ä-
chen und –anlagen 
   
 
 
 
Markierung Zeile  13 Aufwendungen für Sach - und 
Dienstleistungen 2018 4.000 
   2019 2.000 Markierung 
Ergebnis 6.000  
 
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2017 bei der o.  g. Pro-
duktgruppe veran schlagt. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Beschlussausführung unter 
dem Vorbehalt steht, dass der Rat im Rahmen der Haushaltssatzung 2018 bzw. der mitte lfristigen 
Ergebnis- und Finanzplanung die Ermächtigungen bereitstellt. 
 
Die Maßnahmen sind entsp rechend der "Richtlinie zur Förderung der Nahmobilität in den Stä dten, 
Gemeinden und Kreisen des Landes Nordrhein-Westfalen" förderfähig.  
Das Tiefbauamt wird für die noch nicht umgesetzten Maßnahmen Förderanträge stellen und versuchen, 
Zuwendungen zu erhalten. 
 
 
Begründung: 
 
Entsprechend dem Merkblatt für die Anlage von Kreisverkehren (Ausgabe 2006) sollten die Überqu e-
rungsstellen an Kreisverkehrsplätzen (KVP) innerhalb bebauter Gebiete als Fußgängerüberweg 
(FGÜ) mit Zeichen 293 StVO (Markierung Fußgängerü berweg) ausgebildet werden, um eine einde u-
tige und al lgemein verständliche Regelung des Vorranges der Fußgänger zu erzielen. Ohne FGÜ 
hätte der Fußgänger lediglich gegenüber den aus dem KVP ausfahrenden (abbiegenden) Kraftfahrern 
Vorrang (gem. § 9 Abs. 3 Satz 3 StVO). Bei der Einfahrt in einen KVP ohne FGÜ hat der einfahrende 
Verkehr Vorrang gegenüber dem Fußgänger. Diese Regelung ist vielen Verkehrsteilnehmern nicht 
geläufig und kann deshalb zu Verkehrsgefährdungen führen. So hat auch die Unfallkommission in 
den vergangenen Jahren nach konkreter Unfalllage mit verletzten Fußgängern und Radfahrern meh r-
fach aus Gründen der Verkehrssicherheit die Anlegung von FGÜ beschlo ssen. In den Erörterungen

- 3 - 
V/0378/2017 
der Unfallkommission wurde neben den o.g. Gründen auch von einer allgemeinen Verringerung der 
Einfahr- und Ausfahrgeschwindigkeit der Kraftfahrer und somit einem zusätzlichen Sicherheitsgewinn 
für Fußgänger und Radfahrer ausgegangen.     
 
Entsprechend dem o.g. Merkblatt, werden in Münster deshalb an neuen innerörtlichen  Kreisverkehrs-
plätzen Fußgängerüberwege markiert. Als Beispiel ist der Markierungs - und Beschilderungsplan des 
KVP Austermannstraße / Horstmarer Landweg (Anlage 2) beigefügt.  
 
Das Stadtgebiet weist allerdings im Bestand noch 8 KVP ohne FGÜ oder ohne die für FGÜ erforderli-
che Beleuchtung auf. Diese sollen nach einer Empfehlung der Arbeitsgruppe für Verkehrsfragen en t-
sprechend nachgerüstet werden, um die Verkehrssicherheit und einen einheitlichen Sta ndard sicher- 
zustellen.  
 
Gemäß den Verwaltungsvorschrifte n (VwV) zu § 26 StVO V „Beleuchtung“ müssen die Straßenve r-
kehrsbehörden die Einhaltung der Beleuchtungskriterien nach den Richtlinien für die Anlage und Aus-
stattung von Fußgängerüberwegen gewährleisten und, falls noch nicht vorhanden, notwendige B e-
leuchtungseinrichtungen anordnen.  Eine Beleuchtung gemäß der DIN 67523 ist erforderlich, damit 
Fußgänger auch bei Dunkelheit rechtzeitig erkannt werde n können. Für die normgerechte Beleuc h-
tung  entstehen pro KVP Kosten in Höhe von ca. 35.000 €. Die Gesamtkosten für die Markierung und 
Beleuchtung der 8 KVP in Summe von ca. 286.000 € können nicht in einem Haushaltsjahr bereitg e-
stellt werden. Deshalb ist vom Tiefbauamt im Einvernehmen mit der Str aßenverkehrsbehörde die als 
Anlage 1 beigefügte Prioritätenliste festgelegt worden, bei der die nachfolgenden Gründe berücksic h-
tigt wurden: 
 
 Unfalllage, 
 möglichst einheitliche Regelung auf einem Streckenzug und  
 nahegelegene Schulen und ähnliche Einrichtungen.  
 
Die Prioritätenliste ist anhand der aktuell vorliegenden Unfallmitteilungen der Polizei erstellt wo rden. 
Für den Fall, dass in den nächsten Monaten weitere Unfälle an diesen Kreisverkehren g emeldet 
werden, können sich Änderungen in den Prioritäten ergeben. 
Es wird vorgeschlagen, pro Jahr 4 KVP entsprechend der Reihenfolge der Prioritätenliste zu ertüc h-
tigen.  
 
Das Tiefbauamt beabsichtigt mit der Ausrüstung der Kreisverkehrsplätze in 2018 zu b eginnen. Da 
zum jetzigen Zeitpunkt aber nicht sicher ist, ob das Tiefbauamt im Jahr 2018 Zuwendungen für dieses 
Projekt erhalten wird, kann sich der Baubeginn verschieben. Aufgrund der angespannten Personals i-
tuation im Tiefbauamt und einer Vielzahl weiterer vergleichbarer Projekte wird eine priorisierte Bea r-
beitung nicht möglich sein. Die Arbeiten an den Kreisverkehrsplätzen können nur in die laufenden 
Arbeitsprogramme der jeweiligen Jahre eingegliedert werden. 
 
I.V.      I.V. 
 
 
gez.                                                               gez. 
 
Wolfgang Heuer    Robin Denstorff 
Stadtrat     Stadtrat 
 
Anlagen

Beratungsverlauf (7)

01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Ost
TOP 3.5 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
01.06.2017 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 7.1 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
06.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Südost
TOP 3.7 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
22.06.2017 Bezirksvertretung Münster-Hiltrup
TOP 4.6 Anhörung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.09.2017 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen
TOP 6.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
12.10.2017 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wohnen
TOP 7.1 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
18.10.2017 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (17)

  • Austermannstraße
  • Rösnerstraße
  • Horstmarer Landweg
  • Johann-Krane-Weg
  • Borggreveweg
  • Egbert-Snoek-Straße
  • Dieckmannstraße
  • Bernings Kotten
  • Dülmener Straße
  • Davertstraße
  • Dorbaumstraße
  • Loddenheide
  • Nünningweg
  • Lindenallee
  • Emmerweg
  • Drei Eichen
  • Rottkamp

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Details

Aktenzeichen
V/0378/2017
Typ
Vorlagen
Datum
15.05.2017
Erstellt
06.10.2020 14:37