A-R/0006/2019
Resolution: Keine Abschaffung der Stichwahl für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister
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a-r-0006-2019-Resolution Stichwahl
3938 Zeichen
Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2019
SPD -Fraktion
im Rat der Stadt Münster
Bahnhofstraße 9
48143 Münster
Tel. (0251) 45 314
Fax (0251) 511 750
www.spd-muenster.de
Keine Abschaffung der Stichwahl für Oberbürger-
meisterinnen und Oberbürgermeister
Resolution / Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen:
1. Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregieru ng auf, auf die geplante Änderung des
Kommunalwahlgesetzes zur erneuten Abschaffung der Stic hwahl der Hauptverwaltungsbeam-
tinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.
2. Der Rat der Stadt Münster lehnt eine Änderung i m Kommunalwahlrecht mit einem derart
kurzfristigen Vorlauf ab, da eine verlässliche Planung sowohl für die Parteien als auch für poten-
tielle Kandidatinnen / Kandidaten in unzulässiger Form eingeschränkt wird.
Begründung:
Im September 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen inklusive der Wahl der Oberbürger-
meisterinnen / Oberbürgermeister bzw. der Landrätinnen / Landräte statt. Der nordrhein-
westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimm en von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP
und Die Linken die Stichwahl wiedereingeführt. Diese wurde somit bei den Wahlen 2014 bzw.
2015 überall dort durchgeführt, wo keine Kandidatin / k ein Kandidat im ersten Wahlgang eine
absolute Mehrheit erreichen konnte.
Die Stichwahl hat sich dabei als Instrument der Demo kratie für die Wahl der Hauptverwaltungs-
beamtinnen und -beamten bewährt. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und
2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei de r Kommunalwahl 2009 haben mangels
Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen K ommunen gewonnen, die weniger als ein
Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wu rden beispielsweise in der Stadt Wülfrath
die Bürgermeisterin mit nur 27 Prozent und in der Stadt M onheim der Bürgermeister mit 30,4
Prozent der Stimmen gewählt.
Dies erscheint aus demokratietheoretischen Gesichtspun kten nicht zielführend, dass eine Ober-
bürgermeisterin / ein Oberbürgermeister sich nicht darauf verlassen kann, dass die Mehrheit der
05.02.2019
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Wählerinnen und Wähler ihr / ihm das Vertrauen geschen kt hat. Solch niedrige Stimmenanteile
der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisten keinen ausreichenden Rückhalt durch die
Bürgerinnen und Bürger.
Unserer Einschätzung nach führt eine Abschaffung der S tichwahl zu einer deutlichen Schwä-
chung der Legitimation der gewählten Oberbürgermeisteri nnen und Oberbürgermeister. Eine
Hauptverwaltungsbeamtin / ein Hauptverwaltungsbeamter sollte sich als von der Mehrheit der
Münsteraner Bevölkerung gewählte Kandidatin / gewählt er Kandidat fühlen. Eine Kandidatin /
ein Kandidat, die / der sich im ersten Wahlgang gege n weitere Mitbewerberinnen und Mitbe-
werber mit 25 Prozent durchsetzt, kann zwar die meiste n Stimmen auf sich vereinen, hat aber
andererseits eine 3/4-Mehrheit der Wählerinnen und Wähle r gegen sich. Zudem würde die Ab-
schaffung der Stichwahl bei einer immer weiter zersplitt ernden Parteienlandschaft Zufallsergeb-
nissen Tür und Tor öffnen. Mit dem Instrument der Stic hwahl können sich Wählerinnen und
Wähler dann bewusst für eine/n der beiden Gewinnerinnen / Gewinner des ersten Wahlgangs
entscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wäh lerinnen und Wähler und die Legitimation
der Gewählten gleichermaßen.
Sozialdemokratische Partei Deutschlands
Fraktion im Rat der Stadt Münster
Dr. Michael Jung Stephan Brinktrine Doris Feldmann
Philipp Hagemann Marius Herwig Dr. Cornelia Jäger
Mathias Kersting Michael Kleyboldt Marianne Koch
Katharina Köhnke Thomas Kollmann Gaby Kubig-Stel tig
Hedwig Liekefedt Mustafa Schat Anne Schulze Wi ntzler
Petra Seyfferth Ludger Steinmann Beate Vilhjalmsso n
Maria Winkel
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Bahnhofstraße 9
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Details
- Aktenzeichen
- A-R/0006/2019
- Typ
- Antrag an den Rat
- Datum
- 05.02.2019
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37