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A-R/0006/2019

Resolution: Keine Abschaffung der Stichwahl für Oberbürgermeisterinnen und Oberbürgermeister

Antrag an den Rat 05.02.2019

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 13.02.2019, TOP 30.1

a-r-0006-2019-Resolution Stichwahl

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a-r-0006-2019-Resolution Stichwahl

3938 Zeichen

Antrag an den Rat Nr.: A-R/0006/2019  
 
SPD -Fraktion  
im Rat der Stadt Münster 
 
Bahnhofstraße 9 
48143 Münster 
Tel. (0251) 45 314 
Fax (0251) 511 750 
www.spd-muenster.de 
 
 
Keine Abschaffung der Stichwahl für Oberbürger- 
meisterinnen und Oberbürgermeister 
Resolution / Ratsantrag zur sofortigen Beschlussfassung 
 
 
 
 
 
 
 
 
Der Rat der Stadt Münster möge beschließen: 
  
1.     Der Rat der Stadt Münster fordert die Landesregieru ng auf, auf die geplante Änderung des 
Kommunalwahlgesetzes zur erneuten Abschaffung der Stic hwahl der Hauptverwaltungsbeam- 
tinnen und -beamten zu verzichten und die Stichwahl beizubehalten.  
 
2.     Der Rat der Stadt Münster lehnt eine Änderung i m Kommunalwahlrecht mit einem derart 
kurzfristigen Vorlauf ab, da eine verlässliche Planung sowohl für die Parteien als auch für poten- 
tielle Kandidatinnen / Kandidaten in unzulässiger Form eingeschränkt wird. 
 
 
Begründung: 
 
Im September 2020 finden die nächsten Kommunalwahlen  inklusive der Wahl der Oberbürger- 
meisterinnen / Oberbürgermeister bzw. der Landrätinnen / Landräte statt. Der nordrhein-
westfälische Landtag hat im Jahr 2011 mit den Stimm en von SPD, Bündnis 90/Die Grünen, FDP 
und Die Linken die Stichwahl wiedereingeführt. Diese wurde somit bei den Wahlen 2014 bzw. 
2015 überall dort durchgeführt, wo keine Kandidatin / k ein Kandidat im ersten Wahlgang eine 
absolute Mehrheit erreichen konnte. 
 
Die Stichwahl hat sich dabei als Instrument der Demo kratie für die Wahl der Hauptverwaltungs- 
beamtinnen und -beamten bewährt. Sie wurden erstmalig im Jahr 1994 in NRW eingeführt und 
2007 zur Kommunalwahl 2009 wieder abgeschafft. Bei de r Kommunalwahl 2009 haben mangels 
Stichwahl Kandidatinnen und Kandidaten in einigen K ommunen gewonnen, die weniger als ein 
Drittel aller Stimmen auf sich vereinen konnten. So wu rden beispielsweise in der Stadt Wülfrath 
die Bürgermeisterin mit nur 27 Prozent und in der Stadt M onheim der Bürgermeister mit 30,4 
Prozent der Stimmen gewählt.  
 
Dies erscheint aus demokratietheoretischen Gesichtspun kten nicht zielführend, dass eine Ober- 
bürgermeisterin / ein Oberbürgermeister sich nicht darauf verlassen kann, dass die Mehrheit der 
05.02.2019

2 
 
 
 
Wählerinnen und Wähler ihr / ihm das Vertrauen geschen kt hat. Solch niedrige Stimmenanteile 
der Wahlsiegerinnen und Wahlsieger gewährleisten keinen  ausreichenden Rückhalt durch die 
Bürgerinnen und Bürger.  
  
Unserer Einschätzung nach führt eine Abschaffung der S tichwahl zu einer deutlichen Schwä- 
chung der Legitimation der gewählten Oberbürgermeisteri nnen und Oberbürgermeister. Eine 
Hauptverwaltungsbeamtin / ein Hauptverwaltungsbeamter  sollte sich als von der Mehrheit der 
Münsteraner Bevölkerung gewählte Kandidatin / gewählt er Kandidat fühlen. Eine Kandidatin / 
ein Kandidat, die / der sich im ersten Wahlgang gege n weitere Mitbewerberinnen und Mitbe- 
werber mit 25 Prozent durchsetzt, kann zwar die meiste n Stimmen auf sich vereinen, hat aber 
andererseits eine 3/4-Mehrheit der Wählerinnen und Wähle r gegen sich. Zudem würde die Ab- 
schaffung der Stichwahl bei einer immer weiter zersplitt ernden Parteienlandschaft Zufallsergeb- 
nissen Tür und Tor öffnen.  Mit dem Instrument der Stic hwahl können sich Wählerinnen und 
Wähler dann bewusst für eine/n der beiden Gewinnerinnen  / Gewinner des ersten Wahlgangs 
entscheiden. Das stärkt das Gestaltungsrecht der Wäh lerinnen und Wähler und die Legitimation 
der Gewählten gleichermaßen.  
 
Sozialdemokratische Partei Deutschlands 
Fraktion im Rat der Stadt Münster 
 
Dr. Michael Jung   Stephan Brinktrine    Doris Feldmann  
Philipp Hagemann   Marius Herwig    Dr. Cornelia Jäger 
Mathias Kersting   Michael Kleyboldt   Marianne Koch 
Katharina Köhnke   Thomas Kollmann   Gaby Kubig-Stel tig 
Hedwig Liekefedt   Mustafa Schat    Anne Schulze Wi ntzler 
Petra Seyfferth   Ludger Steinmann   Beate Vilhjalmsso n  
     Maria Winkel

Beratungsverlauf (1)

13.02.2019 Rat
TOP 30.1 Antrag Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Bahnhofstraße 9

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Details

Aktenzeichen
A-R/0006/2019
Typ
Antrag an den Rat
Datum
05.02.2019
Erstellt
06.10.2020 14:37