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A-W/0052/2015

Planungen zu Feuerwehrgerätehäusern

Antrag an die BV West 12.11.2015

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Nächste Beratung: Bezirksvertretung Münster-West, Sitzung am 19.11.2015, TOP 8.11

Originalantrag

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Originalantrag

2535 Zeichen

FDP in der BV West • Geringhoffstraße 48 • 48163 Münster 
 
 
FDP in der 
Bezirksvertretung West 
Geringhoffstraße 48 
48163 Münster 
Tel. 0251 - 987 30 60 
Fax:  0251 - 987 30 61 
Email: bv-west@fdp-ms.de 
www.bvwest.fdp-ms.de 
Peter Koch-Tölken 
Bezirksvertreter 
Münster, 03.11.2015 
 
 
 
 
 
 
 
 
 
          Antrag A-W/0052/2015 
 
 
 
Antrag 
 
Die Bezirksvertretung West möge beschließen: 
1. Der Bau des Feuerwehrgerätehauses in Roxel wird um ein Jahr geschoben. 
2. Die Verwaltung wird beauftragt , eine geänderte Planung für die zukünftigen Bauten von 
Feuerwehrgerätehäusern beispielsweise  in Roxel  und Albachten vorzulegen.  Dabei sollen 
standardisierte Bauten in konventioneller oder in Systembauweise  errichtet werden , die 
modular erweiterbar sind und somit an die funktionellen Bedürfnisse der freiwilligen Feuerwehr 
vor Ort angepasst werden können. Die Planungen müssen sich an rechtlichen Vorschriften, 
Normen und Mindeststandards orientieren. 
3. Die Verwaltung wird beauftragt , in 2016  zu prüfen, ob ein anderer Standort für das 
Feuerwehrgerätehaus Roxel besser geeignet ist , um so auch zukünftige mittel- und 
langfristige planungsrechtliche Entwicklungen (Bauland - und Sportflächen ) in die 
Überlegungen einzubeziehen. 
 
Begründung: 
Der Bau des bisher vorgesehenen Feuerwehrgerätehauses für Roxel an der Tilbecker Straße trägt 
nicht den Erfordernissen ein er modernen, vielfach umsetzbaren und preisgünstigen Planung 
Rechnung. Hier muss neu nachgedacht werden, um über Einzelprojekte hinaus übergreifende 
Lösungen zu finden, die einerseits den jeweiligen Bedürfnissen vor Ort Rechnung tragen, 
andererseits aber durch ihre Standardisierung, ihre vielfache Umsetzbarkeit und ihre Ausführung in 
konventioneller oder in Systembauweise dazu beitragen, Ressourcen schonend die vielfachen 
Projekte im Bereich des Baus von Feuerwehrgerätehäusern umzusetzen. Im Bereich des THW  ist 
diese Vorgehensweise inzwischen anerkannt und üblich. 
Die Jahresfrist ist auch dafür zu nutzen, dass der Standort des zukünftigen 
Feuerwehrgerätehauses in Roxel unter der Berücksichtigung seines zukünftigen Umfeldes neu 
überdacht wird. Im Raum stehend e zukünftige planungsrechtliche Entwicklungen, so z.B. bei 
Wohnbau- und Sportflächen, sind in die Überlegungen einzubeziehen, um eine Lösung zu 
erreichen, die ausdrücklich auch diesen Anliegen Rechnung trägt. 
Um die beantragten Prüfungen zu ermöglichen wird der Bau des Gerätehauses Roxel um ein Jahr 
geschoben. 
gez. 
Peter Koch-Tölken 
FDP in der BV West

Beratungsverlauf (1)

19.11.2015 Bezirksvertretung Münster-West
TOP 8.11 Antrag Entscheidung

Beschluss: zurückgezogen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Geringhoffstraße 48
  • Tilbecker Straße

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Details

Aktenzeichen
A-W/0052/2015
Typ
Antrag an die BV West
Datum
12.11.2015
Erstellt
06.10.2020 14:37