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1500/2026

Festsetzung Landschaftsumlage 2026

Mitteilung Ausschuss 29.05.2026

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Nächste Beratung: Finanzausschuss, Sitzung am 29.06.2026, TOP 2.3

Festsetzungsbescheid Landschaftsumlage 2026

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Festsetzungsbescheid Landschaftsumlage 2026

3617 Zeichen

20-2000-03.2025

LVRÖ| Qualität für Menschen

LVR - Dezernat 2 : 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben

Stadt Köln 18. Februar 2026

Kämmerei 21.10 - 2024-10

Zentrale Finanzsteuerung

One Cologne LVR-Dezernat Finanzmanagement,

Venloer Str. 151-153 Kommunalwirtschaft und
Europaangelegenheiten

50672 Köln LVR-Fachbereich Finanzmanagement -
Herr Klein

Tel 0221809-2191

Andreas.Klein@lvr.de

Festsetzungsbescheid

für die Zahlung der Landschaftsumlage des Haushaltsjahres 2026

Sehr geehrte Damen und Herren,

am 25. Februar 2025 hat die Landschaftsversammlung Rheinland die Haushaltssatzung
des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für den Doppelhaushalt 2025/2026 mit
einem Umlagesatz von 16,40 % für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen.

Diesen Beschluss hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung
des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 22. April 2025 genehmigt.

Der LVR hat daraufhin die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 am
24. April 2025 auf seiner Internetseite unter www.bekanntmachungen.lvr.de
veröffentlicht und darauf nachrichtlich im Ministerialblatt für das Land NRW hingewiesen.
Die Haushaltssatzung 2025/2026 ist somit rechtskräftig.

“rt.
* *

* N *
Europaaktive Kommune
in Nordrhein-Westfalen

Mitglied im
Sie haben eine Anregung oder Beschwerde? FAMILIE
Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: m
E-Mail: beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255
LVR - Landschaftsverband Rheinland Zahlungsempfänger/Kontoinhaber
Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Landschaftsverband Rheinland
Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln B Helaba
LVR im Internet: www.lvr.de r IBAN: DE84300500000000060061, BIC: WELADEDDXXX
USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Postbank

IBAN: DE95370100500000564501, BIC: PBNKDEFF370

Seite 2

Die für die Berechnung der Landschaftsumlage 2026 maßgeblichen Umlagegrundlagen
nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 wurden mit Erlass des Ministeriums der
Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Heimat,
Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom
23. Januar 2026 festgesetzt.

Auf dieser Basis ergibt sich für die von Ihnen zu zahlende Landschaftsumlage 2026
folgende Berechnung:

Umlagegrundlagen 2026: 3.295.885.820,76 €
x Umlagesatz 2026 16,40 %
= Landschaftsumlage 2026 540.525.274,60 €
monatliche Rate: 45.043.772,88 €

Die Landschaftsumlage ist in gleichhohen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum
15. eines Monats fällig. i

Ich bitte Sie, die Ausgleichszahlung aus der Differenz der bisher von Ihnen geleisteten
Abschlagszahlungen und den mit diesem Bescheid festgesetzten monatlichen Raten mit
der am 15. März 2026 fällig werdenden Landschaftsumlage zu begleichen.

Bitte überweisen Sie die monatlichen Raten auf das Konto des LVR bei der
Helaba; IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX.

Bei den monatlichen Überweisungen der Landschaftsumlage bitte ich um folgende
Angaben, damit die Zahlungseingänge maschinell zugeordnet werden können:

Debitoren-Nr.: 2000051622
Kassenzeichen: 94890000000214

Rechtsbehelfsbelehrung: :
Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim

Verwaltungsgericht in
Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln
erhoben werden.

Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de.

Seite 3

Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird Ihnen dieser Bescheid
ausschließlich elektronisch per E-Mail zugestellt.

Mit freundlichen Grüßen
Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland
Auftrag

Schneider

Mitteilung Ausschuss

993 Zeichen

Dezernat, Dienststelle  
II/202/5 
 
Vorlagen-Nummer 29.05.2026 
 1500/2026 
Mitteilung 
öffentlicher Teil 
Gremium Datum 
Finanzausschuss 29.06.2026 
 
Festsetzung Landschaftsumlage 2026 
Der Bescheid des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) liegt vor (Anlage 1) und 
setzt fest, wie hoch die zu entrichtende Landschaftsumlage von der Stadt Köln im Jahr 
2026 sein wird. 
 
Die Landschaftsumlage wird auf Basis der Bemessungsgrundlage aus dem Gemein-
definanzierungsgesetz 2026 und dem Umlagesatz, welcher durch den LVR festgelegt 
wurde, berechnet. Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich im Vergleich zum Haus-
haltsansatz 2026 ein Mehraufwand von 8.043.622,72 EUR.  
 
HPL 2026 Landschaftsumlage 2026 Abweichung 
532.481.651,88 EUR 540.525.274,60 EUR 8.043.622,72 EUR 
 
Der Mehraufwand bei der Landschaftsumlage wird durch Budgetverschiebung im 
Rahmen der echten Deckung bereitgestellt. 
 
 
 
Gez. Prof. Dr. Diemert 
 
 
 
Anlagen 
 
Anlage 1 – Festsetzungsbescheid Landschaftsumlage 2026

Beratungsverlauf (1)

29.06.2026 Finanzausschuss
TOP 2.3 Kenntnisnahme (Mitteilung) Entscheidung

Beschluss: Kenntnis genommen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
1500/2026
Typ
Mitteilung Ausschuss
Datum
29.05.2026
Erstellt
21.05.2026 06:35