1500/2026
Festsetzung Landschaftsumlage 2026
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Festsetzungsbescheid Landschaftsumlage 2026
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20-2000-03.2025 LVRÖ| Qualität für Menschen LVR - Dezernat 2 : 50663 Köln Datum und Zeichen bitte stets angeben Stadt Köln 18. Februar 2026 Kämmerei 21.10 - 2024-10 Zentrale Finanzsteuerung One Cologne LVR-Dezernat Finanzmanagement, Venloer Str. 151-153 Kommunalwirtschaft und Europaangelegenheiten 50672 Köln LVR-Fachbereich Finanzmanagement - Herr Klein Tel 0221809-2191 Andreas.Klein@lvr.de Festsetzungsbescheid für die Zahlung der Landschaftsumlage des Haushaltsjahres 2026 Sehr geehrte Damen und Herren, am 25. Februar 2025 hat die Landschaftsversammlung Rheinland die Haushaltssatzung des Landschaftsverbandes Rheinland (LVR) für den Doppelhaushalt 2025/2026 mit einem Umlagesatz von 16,40 % für das Haushaltsjahr 2026 beschlossen. Diesen Beschluss hat das Ministerium für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen mit Erlass vom 22. April 2025 genehmigt. Der LVR hat daraufhin die Haushaltssatzung für den Doppelhaushalt 2025/2026 am 24. April 2025 auf seiner Internetseite unter www.bekanntmachungen.lvr.de veröffentlicht und darauf nachrichtlich im Ministerialblatt für das Land NRW hingewiesen. Die Haushaltssatzung 2025/2026 ist somit rechtskräftig. “rt. * * * N * Europaaktive Kommune in Nordrhein-Westfalen Mitglied im Sie haben eine Anregung oder Beschwerde? FAMILIE Die LVR-Geschäftsstelle für Anregungen und Beschwerden erreichen Sie hier: m E-Mail: beschwerden@lvr.de, Telefon: 0221 809-2255 LVR - Landschaftsverband Rheinland Zahlungsempfänger/Kontoinhaber Dienstgebäude in Köln-Deutz, Landeshaus, Kennedy-Ufer 2 Landschaftsverband Rheinland Pakete: Dr.-Simons-Str. 2, 50679 Köln B Helaba LVR im Internet: www.lvr.de r IBAN: DE84300500000000060061, BIC: WELADEDDXXX USt-IdNr.: DE 122 656 988, Steuer-Nr.: 214/5811/0027 Postbank IBAN: DE95370100500000564501, BIC: PBNKDEFF370 Seite 2 Die für die Berechnung der Landschaftsumlage 2026 maßgeblichen Umlagegrundlagen nach dem Gemeindefinanzierungsgesetz 2026 wurden mit Erlass des Ministeriums der Finanzen des Landes Nordrhein-Westfalen und des Ministeriums für Heimat, Kommunales, Bau und Digitalisierung des Landes Nordrhein-Westfalen vom 23. Januar 2026 festgesetzt. Auf dieser Basis ergibt sich für die von Ihnen zu zahlende Landschaftsumlage 2026 folgende Berechnung: Umlagegrundlagen 2026: 3.295.885.820,76 € x Umlagesatz 2026 16,40 % = Landschaftsumlage 2026 540.525.274,60 € monatliche Rate: 45.043.772,88 € Die Landschaftsumlage ist in gleichhohen monatlichen Teilbeträgen jeweils zum 15. eines Monats fällig. i Ich bitte Sie, die Ausgleichszahlung aus der Differenz der bisher von Ihnen geleisteten Abschlagszahlungen und den mit diesem Bescheid festgesetzten monatlichen Raten mit der am 15. März 2026 fällig werdenden Landschaftsumlage zu begleichen. Bitte überweisen Sie die monatlichen Raten auf das Konto des LVR bei der Helaba; IBAN: DE84 3005 0000 0000 0600 61, BIC: WELADEDDXXX. Bei den monatlichen Überweisungen der Landschaftsumlage bitte ich um folgende Angaben, damit die Zahlungseingänge maschinell zugeordnet werden können: Debitoren-Nr.: 2000051622 Kassenzeichen: 94890000000214 Rechtsbehelfsbelehrung: : Gegen diesen Bescheid kann innerhalb eines Monats nach Bekanntgabe Klage beim Verwaltungsgericht in Köln, Appellhofplatz, 50667 Köln erhoben werden. Hinweis: Weitere Informationen erhalten Sie auf der Internetseite www.justiz.de. Seite 3 Im Zuge der voranschreitenden Digitalisierung wird Ihnen dieser Bescheid ausschließlich elektronisch per E-Mail zugestellt. Mit freundlichen Grüßen Die Direktorin des Landschaftsverbandes Rheinland Auftrag Schneider
Mitteilung Ausschuss
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Dezernat, Dienststelle II/202/5 Vorlagen-Nummer 29.05.2026 1500/2026 Mitteilung öffentlicher Teil Gremium Datum Finanzausschuss 29.06.2026 Festsetzung Landschaftsumlage 2026 Der Bescheid des Landschaftsverbands Rheinland (LVR) liegt vor (Anlage 1) und setzt fest, wie hoch die zu entrichtende Landschaftsumlage von der Stadt Köln im Jahr 2026 sein wird. Die Landschaftsumlage wird auf Basis der Bemessungsgrundlage aus dem Gemein- definanzierungsgesetz 2026 und dem Umlagesatz, welcher durch den LVR festgelegt wurde, berechnet. Für das Haushaltsjahr 2026 ergibt sich im Vergleich zum Haus- haltsansatz 2026 ein Mehraufwand von 8.043.622,72 EUR. HPL 2026 Landschaftsumlage 2026 Abweichung 532.481.651,88 EUR 540.525.274,60 EUR 8.043.622,72 EUR Der Mehraufwand bei der Landschaftsumlage wird durch Budgetverschiebung im Rahmen der echten Deckung bereitgestellt. Gez. Prof. Dr. Diemert Anlagen Anlage 1 – Festsetzungsbescheid Landschaftsumlage 2026
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: Kenntnis genommen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 1500/2026
- Typ
- Mitteilung Ausschuss
- Datum
- 29.05.2026
- Erstellt
- 21.05.2026 06:35