V/0409/2023
Entwurf der Haushaltssatzung 2024
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Vorbericht Haushaltsplanentwurf 2024
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1 Vorbericht zum Haushaltsplan 2024 2 Hinweise zum Aufbau des Haushaltsplans -Technische- Hinweise: Formal in einigen Übersichten des Haushaltsplanes aufgeführt, ist der sogenannte globale Min- deraufwand (§ 75 Abs. 2 Gemeindeordnung NRW -GO-), der über das 2. NKF -Weiterentwick- lungsgesetz in die GO aufgenommen wurde. Hierbei handelt es sich um die Option, im Haus- haltsplan -in der Zuordnung zu einer oder mehrerer Produktgruppen- einen globalen Minderauf- wand in Höhe von maximal 1 % der ordentlichen Aufwendungen auszuweisen. Hiervon wird allerdings kein Gebrauch gemacht. Bei der Position „Ansatz 2023“ handelt es sich um den ggf. durch Ermächtigungsübertragungen aus 2022 erhöhten ursprünglichen Planansatz des Jahres 2023. Dieser dient informatorischen Zwecken und Vergleichen. Formale Basis stellt weiterhin der beschlossene Haushaltsplan 2023 dar. Bei den nachfolgenden Übersichten, Hinweisen und Tabellen erfolgt zum Teil eine Darstellung in aggregierten Werten. Hieraus ergeben sich im Einzelfall geringfügige Rundungsdifferenzen. In manchen Übersichten ist eine Spalte „%“ aufgeführt; diese stellt dann entsprechende Ent- wicklungen oder Anteile dar. Soweit nicht anders erläutert, beziehen sich die vergleichenden Darstellungen von Erträgen, Aufwand und Zuschussbedarf/Überschuss auf das „Ordentliche Ergebnis“ (Zeile 18 des Ergeb- nisplans). Hintergrund ist, dass so eine sinnvolle Vergleichbarkeit zwischen den einzelnen Jah- ren ermöglicht wird. Das Gesamtergebnis (Zeile 28) wird durch die zusätzlichen Positionen (z. B. Finanzergebnis, Außerordentliches Ergebnis oder Interne Leistungsverrechnungen) z.T. sehr unterschiedlich beeinflusst und relativiert damit Vergleichswerte. Soweit im Einzelnen Hinweise zum „Betrag je Einwohner“ gegeben werden, wird -soweit nicht anders dargestellt unabhängig vom Bezugsjahr- einheitlich die Einwohnerzahl per 31.12.2022 (= 319.441 Einwohner) zugrunde gelegt. Bei weiteren Vergleichsdaten mit Einwohnerbezug wurden jeweils die Ist-Daten des entsprechenden Jahres bzw. die Plandaten aus der aktuellen „Kleinräumigen Bevölkerungsprognose“ (KBP) berücksichtigt. 3 Inhaltsübersicht Vorbericht 1. Überregionale Ausgangslage 2. Haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Münster 3. Bevölkerungsentwicklung 4. Wesentliche Ziele, Strategien und Handlungsfelder 5. Outputorientierte Darstellung des Haushaltes 6. Interne Haushaltsplanung 2024 „Finanzrahmen“ -für den Ergebnisplan- 7. Ergebnisplan 8. Erläuterung der wesentlichen Daten des Ergebnisplans 9. Budgetierung im Finanzplan (Investitionsmaßnahmen) 10. Finanzplan 11. Erläuterung der wesentlichen Daten des Finanzplans 12. Folgelasten aus Investitionen 13. Ausblick 4 1. Überregionale Ausgangslage Krieg in Europa, Inflationsraten weit entfernt von Normalniveaus, Zinsanpassungen der Europäischen Zentralbank im Rekordtempo, Tarifabschlusse, die den Spagat zwischen Reallohnerhalt und Inflationsanheizung aushalten müssen, schwächelnde Wirtschaftslage: Das Jahr 2023 hatte und hat viele Herausforderungen zu bieten, mit denen Europa und Deutschland nach dem Abflachen der Corona-Pandemie zu kämpfen haben. Und es wirft seine Schatten auch auf das neue Jahr 2024, denn viele der genannten Entwicklungen werden Auswirkungen über 2023 hinaus haben. Dabei ist der Blick auf Europa derzeit in mancherlei Hinsicht optimistischer als derjenige auf Deutschland. In der Eurozone ist die Wirtschaft im ersten Halbjahr 2023 leicht gewach- sen, während sie in Deutschland stagnierte. Zur Bekämpfung der Inflation hat die Europäische Zentralbank seit Juli 2022 bis August 2023 neun Zinsschritte unternommen, der Leitzins liegt mittlerweile bei 4,25 Prozent. Die Zinserhöhungen bewirken, dass die Inflation langsam, aber kontinuierlich abnimmt und im Juli 2023 für die Eurozone bei etwa 5,3 Prozent liegt. Für denselben Monat wurde dagegen für Deutschland noch eine Inflationsrate von 6,2 Prozent ermittelt. Die Kerninflationsrate ohne Energie und Nahrungsmittel lag in Deutschland im Juli bei 5,5%. Der gewünschte Effekt der Verringerung der Preisdynamik geht einher mit einer Dämpfung der Kreditnachfrage, die sich sowohl im Unternehmenssektor allgemein als auch speziell im Immobiliensektor bemerkbar macht. Neben den bereits hohen Baukosten verringern die Kreditzinsen die Nachfrage nach Wohnraumschaffung, was angesichts von Wohnungs- knappheit in vielen Städten zu einem weiteren Problem zu werden droht. Die konjunkturelle Lage zeichnet sich aktuell durch ein hohes Maß an Unsicherheit aus. Der Einkaufsmanagerindex als Abbild für die Lage der Industrie und die allgemeine kon- junkturelle Lage fiel im August deutlich schwächer aus als erwartet. Der Index belief sich für die Eurozone auf 47,0 und für Deutschland auf 44,7. Der Normalwert liegt bei 50. Die Konjunkturschwäche hat nun offenbar auch den bisher recht widerstandsfähigen Dienst- leistungssektor erreicht. Der Index für die Dienstleistungsbranche verschlechterte sich im Vergleich zu den Vormonaten und liegt aktuell nur noch knapp über Niveaus, die auf einen Rückgang der Geschäftstätigkeit hindeuten. Für das Jahr 2024 prognostizieren führende Wirtschaftsinstitute einen Rückgang des Brut- toinlandsprodukts um ca. 0,4 Prozent, auch die kommenden Jahre sollen aus derzeitiger Sicht eher schwach ausfallen. Zur Stützung der wirtschaftlichen Lage in Deutschland soll das (geplante) Wachstumschancengesetz beitragen, indem durch ein Maßnahmenbündel die Liquiditätssituation der Unternehmen verbessert und Anreize für mehr Investitionen gesetzt werden sollen. Damit einher gehen jedoch auch Mindererträge auf allen staatlichen Ebenen, die Kommunen sollen mit einem Milliardenbetrag an dem Entlastungspaket be- teiligt werden, obwohl konjunkturpolitische Maßnahmen sicherlich nicht kommunalpoliti- sche Aufgabe ist. Positiv zu bewerten ist, dass die globalen Lieferengpässe innerhalb der letzten eineinhalb Jahre kontinuierlich zurückgegangen sind. Sie betragen über die unterschiedlichen Bran- chen hinweg nicht mehr das Vielfache des langjährigen Durchschnittswerts, sondern lie- gen -je nach zugrunde gelegtem Index - derzeit entweder noch knapp über oder bereits wieder auf Normalniveau. In diesen konjunkturell bewegten Zeiten sind gleichzeitig transformatorische Megathemen wie Klima-, Energie- und Verkehrswende zu stemmen, und hieran werden die Kommunen 5 in Europa und Deutschland einen nicht unwesentlichen Anteil haben. Für die angemes- sene Bearbeitung dieser Themen neben den Aufgaben, zu denen die Kommunen gesetz- lich verpflichtet sind oder die zur Erhaltung der Lebensqualität unabdingbar sind, benötigt die kommunale Ebene aber auch eine angemessene Finanzausstattung. Diese liegt in den deutschen Kommunen nicht mehr vor. Für das laufende Jahr 2023 rechnen die kommunalen Spitzenverbände mit einem Minus in den kommunalen Haushalten von rund 6,4 Milliarden Euro, für 2024 bereits von fast 10 Milliarden Euro. Die Frage, wie angesichts dieser Haushaltssituation eine auskömmliche Finanzierung der großen Zukunftsthemen ausgestaltet werden kann, stellen sich gerade in NRW viele Kom- munen. Eine Kommunalbefragung durch das FiFo-Institut Köln im Auftrag der NRW.Bank hat ergeben, dass zusätzlicher Investitionsbedarf in den nächsten fünf Jahren insbeson- dere in den Bereichen Schulen, Energieerzeugung und -versorgung, Wohnungswirtschaft, Kinderbetreuung und ÖPNV gesehen wird. Wie dieser Investitionsbedarf angesichts enger werdender Haushaltsspielräume der Kommunen bewältigt werden kann, bleibt dabei offen. Wenn keine (zunehmende) Mitfinanzierung durch Land und Bund erfolgt, kann dies letzt- lich nur durch eine Umschichtung von Investitionsprogrammen erfolgen. 2. Haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Münster Die haushaltswirtschaftliche Lage der Stadt Münster ist so prekär wie seit vielen Jahren nicht mehr. Die eingangs erwähnten Krisen, Kriege, Zinsverä nderungen, Konjunkturver- schlechterungen und Tarifsteigerungen machen sich neben Fallkostenerhöhungen der So- zialtransfers in vielen Bereichen spürbar im städtischen Haushalt bemerkbar. Seit Ausbruch der Corona -Pandemie konnte der städtische Haushalt auch im Ist nicht mehr ausgeglichen dargestellt werden. Dieser Trend setzt sich mit einer verstärkten Tendenz auch für das Haushaltsjahr 2023 fort: Während der unterjährigen Bewirtschaftung hatte die Verwaltung darauf hingewiesen, dass das im Plan angesetzte Haushaltsdefizit von rund 55 Mio. Euro nicht maßgeblich verbessert werden wird und die Notwendigkeit der engen Bewirtschaftung innerhalb der vorhandenen Budgetrahmen hervorgehoben. Die Aufstellung des Haushaltsplanentwurfs 2024 erfolgte daher unter sich stark verschär- fenden Bedingungen. Auf der Aufwandsseite konnte den Ämtern für ihre Produktgruppen zwar ein erhöhter Finanzrahmen zur Verfügung gestellt werden, der jedoch nicht alle Be- darfe auf der Basis der bisherigen und sich weiter steigernden Leistungsniveaus abbilden kann. Die Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit und Autonomie der Stadt hat weiterhin oberste Priorität bei der Haushaltsplanung. Daher war und ist es angezeigt, rest- riktiv mit den gemeldeten Bedarfen umzugehen, um die Aufstellung eines Haushaltssiche- rungskonzeptes vermeiden zu können. Das ist mit dem vorliegenden Haushaltsplanent- wurf gelungen. Angesichts der Dynamik, mit der bestimmte Aufwandspositionen wachsen, und der feh- lenden Kongruenz beim Ertragswachstum ist zwinge nd alsbald eine Diskussion darüber zu führen, was sich die Stadt in welchen Aufgabenbereichen, in welcher Intensität und mit welchem Qualitätsanspruch weiterhin leisten will. 6 3. Bevölkerungsentwicklung Für die Betrachtung und Planung des Haushalts ist die Bevölkerungsentwicklung eine re- levante Größe. Sie stellt sich unter Berücksichtigung der Planwerte auf der Basis der ak- tuellen Bevölkerungsprognose wie folgt dar: Die Bevölkerung Münsters ist in den letzten Jahren kontinuierlich gewachsen und auch in den folgenden Jahren sind jährliche Steigerungen prognostiziert. Hierauf ist sowohl bei der Entwicklung im Ergebnisplan wie auch bei der Bereitstellung der Infrastruktur zu achten. Einerseits verursacht ein Bevölkerungszuwachs zusätzliche Aufwendungen, andererseits werden aber auch vermehrt städtische Leistungen und Angebote nachgefragt, was sich in der Erhöhung der Erträge widerspiegeln wird. Unter Berücksichtigung der letzten Jahre und der prognostizierten / geplanten Entwicklung der nächsten Jahre ergibt sich folgende Übersicht (prozentuale Entwicklung gegenüber dem Vorjahr): Position 2017 2018 2019 2020 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Ordentliche Erträge 5,11% 6,05% 2,59% -0,42% 6,07% 3,96% 1,45% 9,25% -0,27% 0,91% 1,63% Ordentlicher Aufwand 6,18% 2,58% 4,53% 3,64% 5,78% 3,05% 6,78% 6,67% -1,45% 0,27% 1,14% Einwohnerentwicklung 0,52% 0,38% 0,50% 0,26% 0,44% 1,63% 0,59% 0,67% 0,61% 0,59% 0,58% 7 Es wird einerseits deutlich, dass die Bevölkerungsentwicklung im Wesentlichen linear leicht steigend verläuft, die Entwicklung der Erträge und Aufwendungen jedoch erhebli- chen Schwankungen unterliegt. Diese sind teilweise der besonderen Situation in den letz- ten Jahren (u.a. Corona/Ukraine) geschuldet. Allerdings liegt sowohl die prozentuale Ent- wicklung der Erträge wie auch des Aufwands im Durchschnitt erheblich über der Bevölke- rungsentwicklung. Die hohen Beträge für 2024 ergeben sich insbesondere aus den Fall- zahlentwicklungen (und deren teilweiser Refinanzierung) im Jugendhilfe-/Sozialbereich, der hohen Sch lüsselzuweisung sowie den Folgen von Inflation und Tar ifentwicklungen. Hierbei wird davon ausgegangen, dass sich diese Entwicklungen in den Folgejahren ab- schwächen bzw. reduzieren und sich nicht auf vergleichbarem Niveau fortsetzen. 4. Wesentliche Ziele, Strategien und Handlungsfelder Die aktuelle Fassung der Kommunalhaushaltsverordnung (KomHVO) verpflichtet die Kom- munen, im Vorbericht des Haushaltsplans wesentliche Ziele und Strategien der Kommune darzulegen. Der Vorbericht erfährt damit eine Aufwertung und kann so auch ein relevantes Instrument der Haushaltssteuerung werden. Die Nennung der wesentlichen Ziele und Strategien durch den Gesetzgeber lässt das Er- fordernis einer Fokussierung auf (einige wenige) Ziele und Strategien erkennen. Dies setzt eine vorherige Priorisierung von Maßnahmen im städtischen Haushalt voraus. Nur so kann die Steuerung der begrenzten finanziellen Ressourcen gelingen und sichergestellt werden, dass die festgelegten Ziele und Strategien auch tatsächlich erreicht werden. In Münster werden seit vielen Jahren Prozesse der Ziel- und Strategiefindung, Neujustie- rung oder -anpassung geführt, um auch den sich wandelnden Herausforderungen begeg- nen zu können. Nicht nur angesichts der Anforderungen des Landesgesetzgebers ist der Bedarf einer Zieldiskussion offensichtlich. Der Rat hat daher am 14.12.2022 auf der Grund- lage der Vorlage V/0609/2022 „Ziele zur kommunalen Steuerung“ folgende vier prioritären Handlungsfelder beschlossen: Klimaneutralität Leistbares, nachhaltiges Wohnen Stadtverträgliche, umweltfreundliche Mobilität Soziale Teilhabe und Antidiskriminierung Diese Handlungsfelder bestimmen zunächst für einen mittelfristigen Planungshorizont die Schwerpunkte für die Entwicklung der Stadt. Hierzu hat es in den vergangenen Monaten weitere Konkretisierungen und verschiedene Prozesse mit Verwaltung und Politik gege- ben. Eine konkrete Überführung der Handlungsfelder als zentrale Ausrichtung bzw. Schwerpunktsetzung für den Haushaltsplan 2024 ist bislang nur punktuell möglich. Um dieses Thema separat darzustellen, wird parallel zur Einbringung des Haushaltsent- wurfs eine Haushaltsbegleitvorlage zu den Handlungsfeldern vorgelegt , in der erste Schritte und weitergehende Überlegungen aufgeführt werden. 5. Outputorientierte Darstellung des Haushaltes Der Haushalt der Stadt Münster ist produktorientiert gegliedert und unterteilt sich in Pro- duktbereiche, Produktgruppen und Produkte. Die Teilpläne werden nach Produktgruppen aufgestellt. Mit dem Inkrafttreten der aktuellen KomHVO hat das Land Nordrhein-Westfa- len den Kommunen neue Gestaltungsmöglichkeiten zur Darstellung von Zielen und Kenn- zahlen im Haushalt eröffnet. Eine umfassende Abbildung von Zielen und Kennzahlen für jedes städtische Produkt im Haushaltsplan ist danach nicht mehr erforderlich. Auf der 8 Ebene der Produktgruppe bleibt es dagegen bei der Beschreibung von Zielen und Kenn- zahlen. Seit 2022 werden Ziele und Kennzahlen nicht mehr flächendeckend dargestellt. Vielmehr legt die Verwaltung den Fokus auf wesentliche Ziele und K ennzahlen auf der Produkt- gruppenebene. Da die Stadt Münster sich zudem zur FINANZfairTEILUNG bekennt, werden die gender- spezifischen Ziele und Kennzahlen auf -zum Teil auch ohne separate Kennzeichnung - Produktgruppenebene dargestellt. Die Ziele, Kennzahle n und Leistungsdaten zur FI- NANZfairTEILUNG im Haushaltsplan sind wie die Ämter sehr unterschiedlich und breit gestreut. Sie sind insbesondere in folgenden Produktgruppen enthalten: 6. Interne Haushaltsplanung 2024 „Finanzrahmen“ -für den Ergebnisplan- Die interne Haushaltsplanung 2024 musste berücksichtigen, dass die schlichte Fortschrei- bung der aktuellen Mittelfristplanung auf das Jahr 2027 unmittelbar in die Haushaltssiche- rung geführt hätte. Daher war die Inanspruchnahme des Eigenkapitals dementsprechend auf das absolut Nötigste zu beschränken. Zusätzlich wurden ergebnisbelastende Anpas- sungen der Budgets zur Abbildung der weiterhin bestehenden krisenhaften Entwicklungen erforderlich. Gleichzeitig zeigten sich bei einzelnen Haushaltspositionen sehr unterschiedliche Steue- rungsmöglichkeiten durch die Fachämter. Das Planungsverfahren wurde daher bereits für die Haushaltsplanung 2023 insofern modifiziert, als unter Berücksichtigung des Erforder- nisses weiterer Flexibilisierungen und der Bevölkerungsentwicklung langfristig der Haus- haltsausgleich erreicht werden muss und kann. Diese Weiterentwicklung der Budgetierung hat sich bewährt, so dass dieses Verfahren auch für die interne Haushaltsplanung 2024 ff. fortgeführt wird und perspektivisch ausgeweitet und weiterentwickelt werden kann. Es wurde zunächst ein Gesamtfinanzrahmen für den städtischen Haushalt abgesteckt. Dieser Gesamtfinanzrahmen wurde im Wesentlichen aus Annahmen zu strukturellen Ent- wicklungen, Bevölkerungswachstum, der Dynamisierung von Personalkostenzuschüssen an Dritte, Tarifsteigerungen und Investitionsfolgekosten, perspektivischer Annäherung an Nr. Bezeichnung der Produktgruppe Amt 01.04 Gleichstellung aller Geschlechter Amt 17 01.08 Personal- und Organisationsmanagement Amt 10 02.06 Ausländerangelegenheiten Amt 36 02.07 Statistik Amt 61 03.01 Leistungen für Schulen Amt 40 03.02 Zentrale Leistungen für am Schulleben Beteiligte 04.01 Kulturmanagement / Kulturförderung Amt 41 04.04 Stadtbücherei und Förd. von Büchereien freier TrägerAmt 42 04.06 Stadtarchiv Amt 47 05.02 Sicherung des Lebensunterhalts 05.03 Sicherung besonderer sozialer Bedarfe 06.02 Kinder- und Jugendarbeit 06.04 Familienförderung 06.05 Erzieherische und wirtschaftliche Hilfen für Familien 08.01 Sportentwicklung, Sportanlagen und -stätten Amt 52 09.01 Stadt- und Regionalentwicklung, Stadtplanung Amt 61 10.03 Wohnen Amt 64 13.01 Grün- und Freiflächen Amt 67 Amt 50 Amt 51 9 einen strukturell ausgeglichenen Haushalt sowie dem Minimalziel der Vermeidung der Haushaltssicherung abgeleitet. Mit Blick auf die unterschied lichen Rahmenbedingungen und Steuerungsmöglichkeiten wurden daraus ein Zentralfinanzrahmen und einzelnen Ämterfinanzrahmen erstellt. 6.1 Gesamtübersicht Die Verteilung der Gesamtansätze in der verwaltungsinternen Planung auf den Zentral - bzw. Ämterfinanzrahmen stellt sich für 2024 wie folgt dar: Es wird deutlich, dass bei dieser Struktur der Zentralfinanzrahmen ein erhebliches Defizit ausweist und der Ämterfinanzrahmen einen deutlichen Überschuss generiert. Dies hängt insbesondere damit zusammen, dass die Personal - und Versorgungsaufwendungen so- wie die Abschreibungen zentral und nicht im Ämterfinanzrahmen berücksichtigt werden. 6.2 Zentralfinanzrahmen Der Zentralfinanzrahmen umfasst im Wesentlichen folgende Positionen: Aktivierte Eigenleistungen (Zeile 8 Ergebnisplan), die im direkten Zusammenhang mit Investitionsmaßnahmen stehen. Personalaufwendungen (Zeile 11), die sich im Wesentlichen aus dem Stellenplan und den zu erwartenden Tarifveränderungen ergeben. Versorgungsaufwendungen (Zeile 12), die im direkten Zusammenhang mit den Perso- nalaufwendungen und -entwicklungen zu sehen sind. Abschreibungen (Zeile 14) bzw. korrespondierend die Auflösung von Sonderposten (Teilbeträge insbesondere in den Zeilen 2 und 4), die sich als Konsequenzen aus den Investitionsentscheidungen und der investiven Zuschussgewährung durch Dritte (ins- besondere auch der Vergangenheit) ergeben. Finanzerträge (Zeile 18), bei denen es sich um Gewinnanteile und Zinserstattungen der städtischen Beteiligungen und Eigenbetriebe handelt. insgesamt Ans. 2024 Ans. 2024 Ant. 2024 Ans. 2024 Ant. 2024 01 Steuern und ähnliche Abgaben -707.280.000 € 0 € 0,00% -707.280.000 € 100,00% 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen -297.264.910 € -31.972.080 € 10,76% -265.292.830 € 89,24% 03 Sonstige Transfererträge -22.378.290 € 0 € 0,00% -22.378.290 € 100,00% 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte -160.908.340 € -18.929.000 € 11,76% -141.979.340 € 88,24% 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte -26.351.400 € 0 € 0,00% -26.351.400 € 100,00% 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen -269.110.200 € 0 € 0,00% -269.110.200 € 100,00% 07 Sonstige ordentliche Erträge -45.664.160 € -8.656.680 € 18,96% -37.007.480 € 81,04% 08 Aktivierte Eigenleistungen -4.172.000 € -4.172.000 € 100,00% 0 € 0,00% 10 Ordentliche Erträge -1.533.129.300 € -63.729.760 € 4,16% -1.469.399.540 € 95,84% 11 Personalaufwendungen 377.770.360 € 377.770.360 € 100,00% 0 € 0,00% 12 Versorgungsaufwendungen 31.674.520 € 31.674.520 € 100,00% 0 € 0,00% 13 Aufwendungen f.Sach-/Dienstleistungen 160.739.830 € 21.747.310 € 13,53% 138.992.520 € 86,47% 14 Bilanzielle Abschreibungen 86.370.270 € 86.370.270 € 100,00% 0 € 0,00% 15 Transferaufwendungen 832.338.970 € 3.500.970 € 0,42% 828.838.000 € 99,58% 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 91.644.420 € 1.316.500 € 1,44% 90.327.920 € 98,56% 17 Ordentliche Aufwendungen 1.580.538.370 € 522.379.930 € 33,05% 1.058.158.440 € 66,95% 18 Ordentliches Ergebnis 47.409.070 € 458.650.170 € -411.241.100 € 19 Finanzerträge -17.238.870 € -17.238.870 € 100,00% 0 € 0,00% 20 Zinsen u. sonstige Finanzaufwendungen 30.007.000 € 30.007.000 € 100,00% 0 € 0,00% 21 Finanzergebnis 12.768.130 € 12.768.130 € 100,00% 0 € 0,00% 29 Ergebnis 60.177.200 € 471.418.300 € -411.241.100 € Zentralfinanzrahmen ÄmterfinanzrahmenBezeichnung Zeile ErgebnisplanZeile 10 Zinsen und sonstige Finanzaufwendungen (Zeile 19), die sich aus dem Volumen der Kreditaufnahmen und der Investitionen sowie der Zinsentwicklung ergeben. Erträge (Zeile 27) und Aufwendungen (Zeile 28) aus internen Leistungsbeziehungen, die lediglich Verrechnungspositionen zwischen den einzelnen Ämtern (insbesondere durch die Gebäudebereitstellung) darstellen und sich insgesamt haushaltsneutral aus- wirken. In der Summe ergibt sich aus diesen Positionen ein Defizit von ca. 471,4 Mio. € (Ansatz 2024) für den Zentralfinanzrahmen. 6.3 Ämterfinanzrahmen Die einzelnen Ämterfinanzrahmen beinhalten die von den Ämtern in unterschiedlicher In- tensität beeinflussbaren Haushaltspositionen, die nicht über den Zentralfinanzrahmen ab- gedeckt werden. Sie umfassen im Wesentlichen folgende Positionen (wobei nicht jede Position für jedes Amt von Relevanz ist): Steuern und ähnliche Abgaben (Zeile 1 Ergebnisplan) Zuwendungen und allgemeine Umlagen (Zeile 2) Sonstige Transfererträge (Zeile 3) Öffentlich-rechtliche Leistungsentgelte (Zeile 4) Privatrechtliche Leistungsentgelte (Zeile 5) Kostenerstattungen und Kostenumlagen (Zeile 6) Sonstige ordentliche Erträge (Zeile 7) Aufwendungen für Sach- und Dienstleistungen (Zeile 13) Transferaufwendungen (Zeile 15) Sonstige ordentliche Aufwendungen (Zeile 16) Innerhalb des hier für die einzelnen Ämter definierten Rahmens (Zuschuss / Überschuss als Gesamtsumme für die Jahre 2024 bis 2027) konnten diese bedarfsorientiert die Etat- planung und auch Verschiebungen zwischen den Planungsjahren vornehmen. In der Gesamtsumme aller Ämter ergibt sich ein Überschuss von ca. 411,2 Mio. € (Ansatz 2023). 6.4 Anpassungsbedarf interne Haushaltsplanung Auf der Basis der vorgegebenen Rahmenbedingungen haben die Ämter ihre Haushalts- planung vorgenommen. Soweit es sich im Einzelfall als erforderlich erwies, wurden in Ab- stimmung mit den Fachämtern entsprechende Anpassungen sowohl im Zentralfinanzrah- men als auch in den einzelnen Ämterfinanzrahmen vorgenommen. Dies gilt insbesondere für Leistungen der Sozial-, Jugend- und Familienhilfe, die aufgrund der Tarifsteigerungen, den Nachwirkungen der Corona-Belastungen sowie der Inflationsentwicklung hohen Kos- tensteigerungen ausgesetzt sind und überproportional gestiegen sind. Die zugelassenen Steigerungen bewirken unmittelbar eine Erhöhung des ohnehin bestehenden Haushalts- defizits und vergrößern damit das Erfordernis von notwendigen Schritten zur Haushalts- verbesserung in den folgenden Jahren. 6.5 Ausblick Innerhalb des Haushaltsplans oder im Rahmen der politischen Etatberatungen erfolgt keine Differenzierung nach Positionen des Zen tral- oder Ämterfinanzrahmens. Gleiches gilt derzeit auch für die Bewirtschaftung in 2024. Dieses Instrument dient lediglich der Bil- dung des maximal möglichen finanziellen Rahmens und insofern der internen Vorberei- tung der Haushaltsplanaufstellung. 11 Die zugrunde gelegten Parameter (wie z. B. Orientierung an der Bevölkerungsentwick- lung) werden auch für die rechnerische Fortschreibung vorgegeben und eröffnen perspek- tivisch die Möglichkeit von Schwerpunktsetzungen und Zielvorgaben. Das Verfahren ist nach wie vor offen für konkrete monetäre Vorgaben in einzelnen Produktgruppen, Haus- haltspositionen oder Handlungsfeldern und die Realisierung von Entwicklungsvorgaben für die Haushaltsplanung, z.B. in Form der hier genutzten strukturellen Komponente zur Erreichung eines langfristig ausgeglichenen Haushalts. Insoweit ist vorgesehen, dieses Instrument auch für die Planung in den nächsten Jahren dauerhaft zu nutzen. 7. Ergebnisplan 7.1 Allgemeine Hinweise Seit 2014 gelingt es nicht mehr, die Haushalte im Plan auszugleichen. In den letzten drei Jahren ist auch das tatsächliche Jahresergebnis negativ ausgefallen, aufgrund der Corona-bedingten Isolierungsmöglichkeit konnten die Defizite begrenzt werden. Defizite um die Nulllinie haben, anders als in den Jahren vorher, die Ausgleichsrücklage nicht weiter stärken können. Dies hat zur Folge, dass die nach dem Verbrauch der Aus- gleichsrücklage erforderlichen geplanten Inanspruchnahmen der Allgemeinen Rücklage den Haushalt r egelmäßig an den Rand eines Haushaltssicherungskonzeptes bringen. Trotz der Gewerbesteuerstärke der Stadt ist es bislang nicht gelungen, die Aufwandspo- sitionen in einer an den Gesamterträgen ausgerichteten Höhe zu planen. Die wirtschaftli- chen Auswirkungen und Folgen insbesondere des Ukraine-Krieges mit der Energiekrise, der hohen Inflation, und des Tarifabschlusses verstärken diese Entwicklung und sorgen für einen überaus belastenden Ausblick. Zusätzlich belastet die Zinsentwicklung -insbe- sondere im Zusammenhang mit dem ambitionierten Investitionsvolumen- den Haushalt. Auch für diese Mittelfristplanung reicht die weiter anzunehmende hohe Ertragskraft nicht aus, um die stetig steigenden Aufwendungen insbesondere im Bereich der Kinder -, Ju- gend- und Familienhilfe, den Sozialleistungen und bei den Personalaufwendungen, aber auch bei den freiwilligen Leistungen mit ihren bisherigen Standards auszugleichen. Dies führt in allen Jahren zu nennenswerten Defiziten, wenngleich sich diese sukzessive redu- zieren. Diese Entwicklung stellt somit einen ersten Schritt in Richtung nachhaltig verbes- serter Ergebnisse auch im Plan dar. Basis bleibt die Orientierung an einem Zehn-Jahres- Zeitraum als Zielmarke für einen ausgeglichenen Haushalt. 7.2 Gesamtübersicht Die Entwicklung des Planergebnisses stellt sich wie folgt dar: 12 Als wesentlicher Teil des Gesamtergebnisses entwickeln sich die ordentlichen Erträge und Aufwendungen wie folgt: Diese Entwicklung macht deutlich, dass die Anstrengungen für eine Stabilisierung der Haushaltslage weiterhin fortgeführt werden müssen; dies gilt umso mehr angesichts der aktuellen multiplen Krisen und unklaren weiteren wirtschaftlichen Entwicklung mit ihr en Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. 7.3 Corona- und Ukraine-Krieg bedingte Isolierung Die Corona- und Ukraine-bedingten Haushaltsbelastungen stellen sich in der Gesamtüber- sicht wie folgt dar: Die Isolierungsverpflichtung gilt aufgrund der gesetzlichen Vorgabe bis einschließlich dem 31.12.2023. Ab dem Haushaltsjahr 2024 sind keine weiteren Isolierungen (Außerordentli- cher Ertrag -Zeile 23 des Ergebnisplans-) vorgesehen. Die ergebnisrelevante Kompensation der Isolierung erfolgt ab dem Jahr 2026 durch jähr- liche Abschreibungen (enthalten in der Summe der Zeile 14 „Bilanzielle Abschreibungen“). Hierbei wird ein Betrag von ca. 0,7 Mio. € für 50 Jahre und damit generationenübergreifend jährlich den städtischen Haushalt belasten. 7.4 Produktbereichsübersichten In der nachfolgenden Übersicht ist grundsätzlich je Jahr der Saldo je Produktbereich be- rücksichtigt. Hierbei sind alle Positionen des Ergebnisplans (u.a. auch Finanzergebnis und Interne Leistungsverrechnungen) dargestellt. Insoweit unterscheidet sich diese Übersicht von der Darstellung des Haushaltsquerschnitts. Abweichend hiervon wurden im Produkt- bereich 16 „Allgemeine Finanzwirtschaft“ die außerordentlichen Erträge nicht berücksich- tigt und getrennt ausgewiesen, um eine bes sere Vergleichbarkeit mit anderen Jahren zu ermöglichen. Position Corona Ukraine gesamt Hinweis Isolierung 2020 14.734.000 € 0 € 14.734.000 €Ist-Ergebnis Isolierung 2021 10.810.000 € 0 € 10.810.000 €Ist-Ergebnis Isolierung 2022 7.806.000 € 0 € 7.806.000 €Ist-Ergebnis Isolierung 2023 0 € 585.000 € 585.000 €Planansatz Summe 33.350.000 € 585.000 € 33.935.000 € davon 2 % 667.000 € 11.700 € 678.700 €jährl. Abschreibung ab 2026 13 Es ergeben sich bei den Überschüssen bzw. Zuschüssen (negative Werte) des Ergebnis- plans in den einzelnen Produktbereichen folgende Werte: Wie sich die produktbereichsbezogenen Beträge (€) je E inwohner/in für die Jahren 2022 bis 2027 darstellen, kann der nachfolgenden Tabelle entnommen werden: Nr. Produktbereich Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 01 Innere Verwaltung -64,0 -94,8 -88,0 -82,7 -74,0 -71,6 02 Sicherheit und Ordnung -54,6 -57,0 -60,5 -60,8 -61,5 -62,8 03 Schulträgeraufgaben -84,6 -92,8 -96,3 -96,8 -97,5 -98,7 04 Kultur und Wissenschaft -46,6 -49,6 -52,0 -52,3 -53,9 -53,6 05 Soziale Leistungen -102,4 -113,8 -120,9 -115,7 -116,7 -117,8 06 Kinder, Jugend- und Familienhilfe -158,8 -158,0 -180,5 -173,6 -174,1 -175,8 07 Gesundheitsdienste -14,2 -14,1 -14,4 -14,4 -14,6 -14,8 08 Sportförderung -25,2 -26,2 -26,7 -26,2 -26,2 -26,3 09 Räuml. Planung Entwicklung,Geoinfo. -16,1 -19,5 -17,1 -17,8 -18,1 -18,4 10 Bauen und Wohnen -10,0 -18,3 -15,5 -15,8 -16,0 -16,2 11 Ver- und Entsorgung 32,1 28,8 35,8 36,7 37,4 38,4 12 Verkehrsflächen und Anlagen, ÖPNV -50,1 -47,1 -50,0 -49,5 -49,6 -48,0 13 Natur- und Landschaftspflege -19,2 -21,5 -21,8 -21,8 -22,0 -23,8 14 Umweltschutz -4,3 -6,0 -5,6 -5,7 -5,9 -5,7 15 Wirtschaft und Tourismus 16,9 15,2 12,9 12,3 11,9 10,7 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 592,7 588,8 640,4 641,4 646,2 657,4 17 Stiftungen -0,1 -0,0 -0,0 -0,0 -0,0 -0,0 gesamt -8,4 -85,9 -60,2 -42,7 -34,4 -27,0 Außerordentlicher Ertrag 7,8 0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 insgesamt -0,6 -85,3 -60,2 -42,7 -34,4 -27,0 Konsumtiver Überschuss bzw. Zuschussbedarf (-) je Produktbereich (in Mio. €) Jahr Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Einwohnerzahl per 31.12. 319.411 321.322 323.477 325.436 327.358 329.261 Nr. Produktbereich Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 01 Innere Verwaltung -200,22 € -295,07 € -271,95 € -254,23 € -226,07 € -217,51 € 02 Sicherheit und Ordnung -170,91 € -177,25 € -187,18 € -186,78 € -187,73 € -190,62 € 03 Schulträgeraufgaben -264,89 € -288,87 € -297,58 € -297,36 € -297,92 € -299,63 € 04 Kultur und Wissenschaft -145,86 € -154,34 € -160,82 € -160,57 € -164,67 € -162,76 € 05 Soziale Leistungen -320,67 € -354,14 € -373,67 € -355,54 € -356,39 € -357,63 € 06 Kinder, Jugend- und Familienhilfe -497,17 € -491,70 € -558,02 € -533,43 € -531,70 € -533,78 € 07 Gesundheitsdienste -44,54 € -43,97 € -44,36 € -44,27 € -44,59 € -45,00 € 08 Sportförderung -78,84 € -81,62 € -82,58 € -80,45 € -79,89 € -80,02 € 09 Räuml. Planung Entwicklung,Geoinfo. -50,56 € -60,57 € -52,88 € -54,64 € -55,33 € -55,90 € 10 Bauen und Wohnen -31,18 € -56,86 € -47,92 € -48,45 € -48,77 € -49,25 € 11 Ver- und Entsorgung 100,58 € 89,72 € 110,72 € 112,89 € 114,28 € 116,58 € 12 Verkehrsflächen und Anlagen, ÖPNV -156,88 € -146,46 € -154,66 € -152,13 € -151,48 € -145,86 € 13 Natur- und Landschaftspflege -59,97 € -67,06 € -67,54 € -67,12 € -67,14 € -72,31 € 14 Umweltschutz -13,41 € -18,60 € -17,29 € -17,54 € -17,99 € -17,44 € 15 Wirtschaft und Tourismus 53,02 € 47,17 € 39,87 € 37,87 € 36,22 € 32,59 € 16 Allgemeine Finanzwirtschaft 1.855,45 € 1.832,37 € 1.979,86 € 1.970,74 € 1.974,11 € 1.996,44 € 17 Stiftungen -0,28 € -0,05 € -0,05 € -0,05 € -0,04 € -0,04 € gesamt -26,32 € -267,30 € -186,03 € -131,06 € -105,11 € -82,13 € Außerordentlicher Ertrag 24,44 € 1,82 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € 0,00 € insgesamt -1,88 € -265,48 € -186,03 € -131,06 € -105,11 € -82,13 € Konsumtiver Überschuss bzw. Zuschussbedarf (-) je Einwohner/in (€) 14 Es wird einerseits deutlich, dass nur wenige Produktbereiche Überschüsse erwirtschaften und andererseits auch, dass die Bandbreite der Kostenintensität sehr groß ist. 7.5 Haushaltsausgleich Nach den Regeln des NKF ist der Haushalt ausgeglichen, wenn der Gesamtbetrag der Erträge die Höhe des Gesamtbetrages der Aufwendungen erreicht oder übersteigt (§ 75 GO NRW). Er gilt auch als ausgeglichen, wenn der Fehlbedarf im Ergebnisplan durch In- anspruchnahme der Ausgleichsrücklage gedeckt werden kann. Die Ausgleichsrücklage hatte am 31.12.2022 einen Bestand von 145,2 Mio. €. Auch un- ter Berücksichtigung des geplanten negativen Jahresergebnisses 202 3 kann das Defizit in 2024 in Höhe von 60,2 Mio. € noch durch diese Rücklage ausgeglichen werden. Nach der derzeitigen Planung reicht die Ausgleichsrücklage ab dem Jahr 2025 jedoch nicht mehr zur vollständigen Defizitabdeckung aus. Die Allgemeine Rücklage wird -unter Berücksichtigung der Planergebnisse- in 2025 um 13,9 Mio. €, in 2026 um 34,4 Mio. € und in 2027 um 27,0 Mio. € reduziert. Damit muss bereits im zweiten Jahr planerisch zum Haushaltsausgleich auf die Allgemeine Rücklage zurückgegriffen werden. Die Entwicklung der beiden Rücklagen und die sich daraus ergeben den Konsequenzen für den Schwellenwert sind in der folgenden Übersicht dargestellt: Wenn die Ausgleichsrücklage aufgebraucht ist, ist die Höhe des Abbaus des weiteren Ei- genkapitals (also der Allgemeinen Rücklage) von großer Bedeutung für den Haushaltsaus- gleich. Der Gesetzgeber hat hier enge Grenzen gesetzt. So darf die Verringerung der All- gemeinen Rücklage in zwei aufeinanderfolgenden Haushaltsjahren jeweils nicht mehr als 5 % betragen, andernfalls muss bereits für den anstehenden Haushaltsplan ein Haushalts- sicherungskonzept (HSK) erstellt und der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorgelegt werden (§ 76 GO NRW), um dem weiteren Abbau des gemeindlichen Eigenkapitals ent- gegen zu wirken. Darüber hinaus ist jede Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage zum Ausgleich des Haushalts der Aufsichtsbehörde zur Genehmigung vorzulegen (§ 75 Abs. 4 GO NRW). Die Genehmigung kann unter Bedingungen und mit Auflagen erteilt werden. Da das Haushaltsdefizit 202 4 noch durch die Ausgleichsrücklage ausgeglichen werden kann, besteht für die aktuelle Mittelfristplanung weiterhin lediglich eine Anzeigepflicht ge- genüber der Bezirksregierung Münster. Position (Beträge in Mio. €) 2021 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Allgemeine Rücklage am 01.01. 691,1 689,6 690,1 689,1 689,1 675,2 640,8 Ausgleichsrücklage am 01.01. 147,1 145,2 144,1 88,9 28,7 0,0 0,0 (voraussichtliches bzw. geplantes) Jahresergebnis -1,8 -0,6 -55,2 -60,2 -42,7 -34,4 -27,0 Verrechn. mit der Allg. Rücklage gem. § 44 KomHVO -0,2 -0,1 -1,0 0,0 0,0 0,0 0,0 Zuführung/Entnahme Allgemeine Rücklage -1,2 0,5 0,0 0,0 -13,9 -34,4 -27,0 Zuführung/Entnahme Ausgleichsrücklage -1,9 -1,1 -55,2 -60,2 -28,7 0,0 0,0 Allgemeine Rücklage am 31.12. 689,6 690,1 689,1 689,1 675,2 640,8 613,7 Ausgleichsrücklage am 31.12. 145,2 144,1 88,9 28,7 0,0 0,0 0,0 Schwellenwert gemäß § 76 Abs. 1 Nr. 2 GO (5,0%) 34,6 34,5 34,5 34,5 34,5 33,8 32,0 Puffer/Abstand bis zum Schwellenwert 33,3 35,0 34,5 34,5 20,5 -0,6 5,0 Schwellenwert % % % % % % % Inanspruchnahme der Allgemeinen Rücklage 0,0% 0,0% 0,0% 0,0% -2,0% -5,1% -4,2% 15 8. Erläuterung der wesentlichen Daten des Ergebnisplans 8.1 Gesamtübersicht In der Gesamtübersicht stellt sich der Ergebnisplan wie folgt dar: Der für den Haushaltsausgleich maßgebliche Ergebnisplan für das Jahr 2024 weist ein Defizit von 60,2 Mio. € aus. 8.2 Ordentliche Erträge In der Gesamtübersicht ergeben sich folgende ordentlichen Erträge (Angabe in Mio. €): Prozentual verteilen sich die Erträge für den Haushaltsplan 2024 ff. wie folgt: Zeile Bezeichnung Zeile Ergebnisplan Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 10 Ordentliche Erträge -1.383,3 -1.403,4 -1.533,1 -1.529,0 -1.542,9 -1.568,1 17 Ordentliche Aufwendungen 1.387,7 1.481,7 1.580,5 1.557,7 1.561,8 1.579,6 18 Ordentliches Ergebnis 4,4 78,4 47,4 28,7 19,0 11,5 21 Finanzergebnis 4,0 7,5 12,8 14,0 15,5 15,5 22 Ergebnis lfd. Verwaltungstätigkeit 8,4 85,9 60,2 42,7 34,4 27,0 25 Außerordentliches Ergebnis -7,8 -0,6 0,0 0,0 0,0 0,0 29 Ergebnis 0,6 85,3 60,2 42,7 34,4 27,0 Zeile Bezeichnung Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 01 Steuern und ähnliche Abgaben 687,0 686,2 707,3 733,2 757,5 774,8 02 Zuwendungen und allgemeine Umlagen 193,9 234,6 297,3 258,7 242,3 242,5 03 Sonstige Transfererträge 25,1 19,5 22,4 22,5 22,4 22,8 04 Öffentlich-rechtl. Leistungsentgelte 140,1 145,9 160,9 164,9 166,8 169,8 05 Privatrechtliche Leistungsentgelte 23,2 26,6 26,4 26,0 26,0 26,1 06 Kostenerstattungen und Kostenumlagen 240,3 243,1 269,1 273,9 277,8 281,9 07 Sonstige ordentliche Erträge 69,2 43,3 45,7 45,6 45,9 46,1 08 Aktivierte Eigenleistungen 4,6 4,2 4,2 4,2 4,2 4,2 10 Ordentliche Erträge 1.383,3 1.403,4 1.533,1 1.529,0 1.542,9 1.568,1 16 Die Positionen des Haushalts sind nach Ertragsarten (sogenannter Kontenplan) den unterschiedlichen Zeilen des Teilergebnisplans zugeordnet. Hieraus wird deutlich, wofür diese Mittel eingenommen werden. Der gesamte Kontenplan der Stadt Münster weist bei den Ert rägen ca. 120 Einzelpositionen auf. In einer Bündelung der zusammen gehör- enden Positionen und der Zuordnung zu den einzelnen Zeilen des Ergebnisplans stellt sich dies wie folgt dar (um eine gute Lesbarkeit zu gewährleisten, wurden nur die Daten für die Jahre 2022, 2024 und 2027 aufgeführt): Nachfolgend wird auf einige relevante Ertragspositionen hingewiesen: 8.2.1 Steuern Etwa die Hälfte der Erträge beruhen auf Steuern und ähnlichen Abgaben. Diese wiederum sind in erheblichem Umfang konjunkturabhängig und unterliegen daher grundsätzlich nennenswerten Schwankungen. Wie in den vergangenen Jahren stehen die Steuer - kalkulationen insgesamt unter dem Einfluss der Steuerprognosen mit ihren regional unterschiedlichen Auswirkungen sowie handel s- und wirtschaftspolitischen Entwicklun - gen. Hinzu kommen die derzeit nicht absehbaren Entwicklungen im Zusammenhang mit dem Ukraine-Krieg und dessen mittel- und langfristige Konsequenzen für die nationale Position Ist 2022 Ans. 2024 Ant. 2024 Plan 2027 Zeile Aktivierte Eigenleistung 4.591.875 € 4.172.000 € 0,27% 4.182.000 € 8 Auflösung Sonderposten usw. 53.755.577 € 51.931.080 € 3,39% 52.068.790 € 2/4 Benutzungsgebühren 104.198.548 € 125.535.650 € 8,19% 132.901.580 € 4 Erstattung ALG II 76.737.245 € 92.803.430 € 6,05% 96.862.630 € 6 Erstattung Eingliederung 18.261.942 € 17.010.110 € 1,11% 16.041.610 € 6 Erstattung KdU 37.940.065 € 48.536.470 € 3,17% 50.680.980 € 6 Gemeindeanteil Einkommensteuer 187.234.263 € 206.000.000 € 13,44% 242.000.000 € 1 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 45.356.726 € 48.000.000 € 3,13% 51.500.000 € 1 Gewerbesteuer 362.122.574 € 355.000.000 € 23,16% 380.000.000 € 1 Grundsteuer 64.283.778 € 65.500.000 € 4,27% 67.600.000 € 1 Konzessionsabgaben 18.185.160 € 16.900.000 € 1,10% 16.900.000 € 7 Kostenbeiträge Sozialhilfe usw. a. E. 20.567.092 € 18.312.590 € 1,19% 18.687.290 € 3 Kostenbeiträge Sozialhilfe usw. i. E. 4.570.319 € 4.065.200 € 0,27% 4.065.200 € 3 Kostenerstattung vom Bund 60.132.714 € 69.431.020 € 4,53% 73.530.980 € 6 Kostenerstattung vom Land 33.130.844 € 27.774.320 € 1,81% 31.311.550 € 6 Mieten, Pachten, Erbbauzinsen 16.131.161 € 16.575.283 € 1,08% 16.225.283 € 5 Schlüsselzuweisungen 1.120.480 € 95.400.000 € 6,22% 60.000.000 € 2 Sonstige Drittmittel 1.725.031 € 2.427.560 € 0,16% 2.024.250 € 2 Sonstige Erstattungen 14.133.864 € 13.554.850 € 0,88% 13.491.770 € 6 Sonstige Erträge 29.694.925 € 8.248.160 € 0,54% 8.169.240 € 7 Sonstige kommunale Steuern 6.045.232 € 8.180.000 € 0,53% 8.500.000 € 1 Sonstige Privatrechtl. Entgelte 7.021.144 € 9.776.117 € 0,64% 9.835.847 € 5 Sonstige Steuern/ähnliche Abgaben 21.909.729 € 24.600.000 € 1,60% 25.200.000 € 1 Sonstige Transfererträge 12.169 € 500 € 0,00% 500 € 3 Veräußerungen 1.120.553 € 8.000.000 € 0,52% 8.000.000 € 7 Verwaltungsgebühren 14.420.351 € 15.413.690 € 1,01% 16.871.480 € 4 Verwarn-/Buß-/Zwangsgelder 9.261.030 € 9.516.000 € 0,62% 10.021.500 € 7 Zinsen Gewerbesteuernachforderung 10.938.827 € 3.000.000 € 0,20% 3.000.000 € 7 Zuweisungen vom Bund 14.602.465 € 14.512.560 € 0,95% 289.900 € 2 Zuweisungen vom Land 144.084.208 € 152.952.710 € 9,98% 148.137.780 € 2 Summe Ordentliche Erträge 1.383.289.893 € 1.533.129.300 € 100,00% 1.568.100.160 € 10 17 Wirtschaft. Als weitere Kalkulationsunsicherheiten für die Folgejahre sind die von der Stadt nicht zu beeinflussenden Gemeinde anteile an der Einkommen - und Umsatzsteuer (zu - sammen ca. 254 Mio. € in 2024) zu nennen. Auch die vom Bund vorgelegte Entlastungs- pakete bergen zusätzliche Kalkulationsunsicher heiten für die Folgejahre . Bei den kommunal erhobenen Steuern in Münster koppeln sich in der Regel die Schwankungs- breiten (geringere Abweichungen sowohl nach unten als auch nach oben) von der gesamtwirtschaftlichen Prognose ab. Gleichwohl unterliegen die Steuerschätzungen für Münster aus Sicht auch von externen Experten einer Schwankungsbreite, die bis in den zweistelligen Millionenbereich reichen kann. Die Entwicklungen der Vorjahre sowie die aktuellen Planungen stellen sich wie folgt dar (Angabe in Mio. €): Bei der Planung der Steuern wurden die Ist-Ergebnisse der Vorjahre -unter Berücksichtigung der Corona-Entwicklung- die Ergebnisse der Steuerschätzung die Orientierungsdaten des Landes unter Einbeziehung der Münsterspezifischen Entwicklungen zugrunde gelegt. 8.2.2 Auflösung Sonderposten Obwohl diese Positionen nur einen begrenzten Anteil an den Erträgen (2024 = ca. 52 Mio. €) haben, so spiegeln sie d ennoch die Entwicklung der Drittmittelfinanzierung bei In - vestitionsmaßnahmen mit einem nenne nswerten Zeitversatz wider. Die hier genannten Beträge ergeben sich aus der Aktivierung der in den Vorjahren gezahlten Investitions- einzahlungen /-zuschüsse Dritter. Sie sind somit abhängig von der Art der bewilligten Förderung (Festbetragsfinanzierung oder Anteilsfinanzierung) und vom Fördervolumen insgesamt. Einmal aktivierte Sonder - posten werden über den gesamten Abschreibungszeitraum als Erträge gebucht, sodass in dieser Position eine Vielzahl von Maßnahmen berücksichtigt sind, deren Förderung in den vergangenen Jahren erfolgt und bereits abgeschlossen ist. Der geplante Anstieg des Investitionsumfangs in den vergangenen und voraussichtlich auch kommenden Jahren wird vermutlich nur begrenzte Auswirkungen auf diese Positionen haben. Denn einen erheblichen Teil der Investitionsmaßnahmen stellen Maßnahmen des Hochbaus dar, die in der Regel nicht oder nur in begrenztem Umfang förderfähig sind. 8.2.3 Zuweisungen Land / Schlüsselzuweisungen Während die laufenden Landeszuweisungen relativ konstant sind, weisen die Schlüssel- zuweisungen deutlich schwankende Werte auf. Insbesondere Veränderungen bei den Be- rechnungsgrundlagen wie die Differenzierung der fiktiven Hebesätze nach kreisfreien und kreisangehörigen Kommunen sowie der Aktualisierung der Grunddaten mit einer Stärkung der Zentrumsfunktion Münsters führen zu deutlichen Veränderungen. Steuerarten Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Ant. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Grundsteuern 64,3 64,9 65,5 9,3% 66,2 66,9 67,6 Gewerbesteuer (brutto) 362,1 350,0 355,0 50,2% 365,0 375,0 380,0 Gemeindeanteil Einkommensteuer 187,2 195,0 206,0 29,1% 220,0 232,0 242,0 Gemeindeanteil Umsatzsteuer 45,4 46,0 48,0 6,8% 49,5 50,5 51,5 Sonst. Kommunale Steuern 6,0 6,7 8,2 1,2% 8,3 8,4 8,5 Sonst. Steuerähnliche Erträge 21,9 23,6 24,6 3,5% 24,2 24,7 25,2 Steuern gesamt 687,0 686,2 707,3 100,0% 733,2 757,5 774,8 Ordentliche Erträge gesamt 1.383,3 1.403,4 1.533,1 1.529,0 1.542,9 1.568,1 Anteil Steuern an Ordentl. Erträgen 49,7% 48,9% 46,1% 48,0% 49,1% 49,4% 18 Eine Übersicht über die Ist-Entwicklungen (Angabe in Mio. €) der Schlüsselzuweisungen macht dies deutlich: Die für 2024 gestiegene Verteilmasse des Landes, die Veränderung bestimmter Indikato- ren im Ausgleichssystem und der beschleunigte Anstieg der Steuerkraft in anderen Kom- munen führt für 2024 zu einem überdurchschnittlich hohen Betrag an Schlüsselzuweisun- gen. Für die Folgejahre wird mit einem zurückgehenden Zuweisungsbetrag gerechnet, der jedoch aufgrund der veränderten Grunddaten über den bisherigen Durchschnittswerten liegt. 8.3 Ordentliche Aufwendungen: In der Gesamtübersicht ergibt sich folgender Aufwand (Angabe in Mio. €): Prozentual verteilen sich die Aufwendungen wie folgt: Zeile Bezeichnung Zeile TEP Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 11 Personalaufwendungen 328,3 354,1 377,8 380,1 387,6 396,5 12 Versorgungsaufwendungen 35,4 30,1 31,7 32,3 32,9 33,6 13 Aufwendungen f.Sach-/Dienstleistungen 152,0 167,3 160,7 161,0 151,2 151,6 14 Bilanzielle Abschreibungen 87,0 85,2 86,4 87,4 88,1 88,6 15 Transferaufwendungen 696,3 754,7 832,3 808,2 813,8 821,0 16 Sonstige ordentliche Aufwendungen 88,7 90,4 91,6 88,7 88,1 88,2 17 Ordentliche Aufwendungen 1.387,7 1.481,7 1.580,5 1.557,7 1.561,8 1.579,6 19 Die Positionen des Haushalts sind nach Aufwandsarten (sogenannter Kontenplan) den unterschiedlichen Zeilen des Teilergebnisplans zugeordnet. Hieraus wird deutlich, wofür diese Mittel ausgegeben werden. Der gesamte Kontenplan der Stadt Münster weist bei den Aufwendungen ca. 210 Einzelpositionen auf. In einer Bündelung der zusammen gehör-enden Positionen und der Zuordnung zu den einzelnen Zeilen des Ergebnisplans stellt sich dies wie folgt dar (um die Lesbarkeit zu gewährleisten, wurden nur die Daten für die Jahre 2022, 2024 und 2027 aufgeführt): Position Ist 2022 Ans. 2024 Ant. 2024 Plan 2027 Zeile Abfallbeseitigung 3.958.058 € 4.887.350 € 0,31% 5.295.750 € 13 Abschreibung Gebäude 22.625.566 € 23.440.784 € 1,48% 25.358.380 € 14 Abschreibung Infrastruktur 50.491.754 € 50.051.030 € 3,17% 51.951.650 € 14 ALG II 78.517.237 € 97.424.780 € 6,16% 101.483.980 € 15 Bewirtschaftung Gebäude 5.223.140 € 1.418.350 € 0,09% 1.330.410 € 13 Bürobedarf/Druck/Porto/Telefon usw. 9.989.406 € 8.248.930 € 0,52% 8.241.360 € 16 Ehrenamtliche Tätigkeit 3.638.010 € 3.825.590 € 0,24% 3.831.760 € 16 Erstattungen an Dritte 18.594.791 € 21.461.250 € 1,36% 24.258.710 € 13 Gewerbesteuerumlage 26.999.456 € 27.020.000 € 1,71% 28.920.000 € 15 Honorare 3.306.972 € 4.543.720 € 0,29% 4.763.430 € 16 IT-Dienstleistungen 20.758.308 € 21.747.310 € 1,38% 22.178.310 € 13 Jugendhilfe a.v. / i.Einrichtungen 72.621.750 € 89.927.430 € 5,69% 85.227.430 € 15 KdU 56.913.847 € 67.018.760 € 4,24% 69.811.090 € 15 Landschaftsumlage 95.900.000 € 124.300.000 € 7,86% 132.500.000 € 15 Lehr- und Lernmittel 2.281.403 € 2.339.000 € 0,15% 2.289.000 € 13 Mieten/Pachten/Erbbauzinsen 23.718.275 € 26.611.660 € 1,68% 27.220.560 € 16 Personalaufwand Beamte 93.249.410 € 104.807.340 € 6,63% 109.875.450 € 11 Personalaufwand Sonstiges 11.219.096 € 10.965.420 € 0,69% 11.516.550 € 11 Personalaufwand Tarifl. Bereich 223.800.527 € 261.997.600 € 16,58% 275.116.660 € 11 Personalnebenkosten 3.661.155 € 4.459.310 € 0,28% 4.395.080 € 16 Reinigung 9.973.618 € 13.655.570 € 0,86% 14.910.150 € 13 Sachversicherungen 4.954.116 € 5.603.000 € 0,35% 5.601.210 € 16 Schülerbeförderung 6.753.383 € 9.000.000 € 0,57% 9.680.000 € 13 Sonstige Abschreibungen 13.908.021 € 12.878.456 € 0,81% 11.326.060 € 14 Sonstige Sach- und Dienstleistungen 6.859.731 € 9.080.890 € 0,57% 9.078.630 € 13 Sonstige Soz. Leistungen 72.920.805 € 77.827.040 € 4,92% 70.767.210 € 15 Sonstige Umlagen / Leistungen 8.809.031 € 9.764.280 € 0,62% 8.564.510 € 15 Sonstige Wartungs-/Unterhaltungsk. 16.390.649 € 8.210.290 € 0,52% 8.438.400 € 13 Sonstiger Aufwand 30.121.350 € 31.154.110 € 1,97% 26.964.370 € 16 Sozialhilfe außerhalb von Einricht. 52.673.726 € 61.369.000 € 3,88% 64.369.000 € 15 Sozialhilfe in Einrichtungen 12.216.410 € 14.208.100 € 0,90% 14.208.100 € 15 Steuern 1.853.372 € 4.198.100 € 0,27% 4.197.740 € 16 Straßenreinigung / Winterdienst 3.392.654 € 3.879.000 € 0,25% 3.879.000 € 13 Strom 6.253.809 € 10.409.430 € 0,66% 6.509.430 € 13 Unterhaltung bebaute Grundstücke 18.012.618 € 12.257.020 € 0,78% 6.487.960 € 13 Unterhaltung Infrastruktur 20.514.292 € 21.510.350 € 1,36% 21.486.850 € 13 Unterhaltung unbebaute Grundstücke 3.765.965 € 3.914.430 € 0,25% 3.709.480 € 13 Versorgungsaufwendungen 35.394.186 € 31.674.520 € 2,00% 33.644.480 € 12 Wärme 6.287.948 € 14.005.180 € 0,89% 9.005.180 € 13 Wasser/Abwasser/Niederschlagsw. 2.943.603 € 2.964.410 € 0,19% 3.038.790 € 13 Zinsen Gewerbesteuererstattungen 7.460.383 € 3.000.000 € 0,19% 3.000.000 € 16 Zuschüsse an Dritte 218.742.810 € 263.479.580 € 16,67% 245.184.020 € 15 Ordentlicher Aufwand 1.387.670.643 € 1.580.538.370 € 100,00% 1.579.616.130 € 18 20 Nachfolgend wird auf einige relevante Aufwandspositionen hingeweisen: 8.3.1 Personal- und Versorgungsaufwendungen Die Personal- und Versorgungsaufwendungen stehen in einem engen Zusammenhang, so dass die nachfolgende Darstellung -trotz der Veranschlagung in unterschiedlichen Zeilen des Ergebnisplans- gebündelt erfolgt. Insgesamt steigt der Personalaufwand weiterhin an. Ursächlich hierfür sind sowohl die jährlichen Tarifsteigerungen wie auch die Stellenplan- entwicklungen. Hier wirken sich trotz der aktuell nur sehr moderaten Ausweitung des Stel- lenplans die umfangreichen Stellenmehrungen der Jahre bis 2020 aus. Die Personalkostenentwicklung stellt sich im Verhältnis zum Gesamtaufwand wie folgt dar (Angaben in Mio. €): Es wird deutlich, dass in der Planung der absolute Wert wie auch der Anteil der Personal- kosten an den Gesamtaufwendungen kontinuierlich ansteigt. 8.3.2 Abschreibungen Die Entwicklung bei den Abschreibungen (Planung) zeigt eine weitgehend kontinuierliche Steigerung: Perspektivisch werden die Abschreibungen in künftigen Jahren auch weiterhin steigen, wenn die im derzeitigen Investitionsprogramm geplanten Maßnahmen fertiggestellt und aktiviert werden. Hinzu kommt ab dem Jahr 2026 (bis zum Jahr 2075) die Abschreibung des Corona- und Ukraine-bedingten Isolierungsbetrags von jährlich knapp 0,7 Mio. €. Die Abschreibungen sind auch im Zusammenhang mit den Auflösungen aus Sonderpos- ten zu sehen, da diese indirekt einen Teil der Abschreibungen kompensieren. Dies stellt sich wie folgt dar: Position 2022 2023 2024 2025 2026 2027 Personalaufwendungen 328,3 354,1 377,8 380,1 387,6 396,5 Versorgungsaufwendungen 35,4 30,1 31,7 32,3 32,9 33,6 Personalaufwand gesamt 363,7 384,1 409,4 412,4 420,6 430,2 Ordentliche Aufwendungen 1.387,7 1.481,7 1.580,5 1.557,7 1.561,8 1.579,6 PK-Quote 26,21% 25,93% 25,91% 26,48% 26,93% 27,23% PK-Steigerung zum Vorjahr 4,32% 5,63% 6,59% 0,73% 1,97% 2,28% Positionen Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Ant. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Abschreibung Gebäude 22,6 23,9 23,4 27,1% 24,2 25,0 25,4 Abschreibung Infrastruktur 50,5 48,9 50,1 57,9% 50,9 51,4 52,0 Sonst. Abschreibungen 13,9 12,5 12,9 14,9% 12,3 11,1 10,6 Abschreibung "Isolierung" 0,0 0,0 0,0 0,0% 0,0 0,7 0,7 Abschreibung gesamt 87,0 85,2 86,4 100,0% 87,4 88,1 88,6 Positionen Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Auflösung SoPos ges. 50,9 48,8 49,2 49,7 49,8 50,1 Abschreibung gesamt 87,0 85,2 86,4 87,4 88,1 88,6 Refinanzierungsquote 58,5% 57,3% 57,0% 56,9% 56,5% 56,5% 21 Die leicht sinkende Refinanzierungsquote durch die Auflösung der Sonderposten ist dadurch bedingt, dass bereits abgeschriebene Maßnahmen teils eine höhere Förderquote hatten bzw. in der Vergangenheit mehr Einzelmaßnahmen gefördert wurden. 8.4 Sonstige Positionen Neben dem ordentlichen Ergebnis weist der Ergebnisplan noch weitere Positionen auf: Finanzergebnis Das Finanzergebnis wird im Wesentlichen durch Gewinnanteile und Zinsen bestimmt. Während die Finanzerträge sich relativ konstant entwickeln, stellt sich die Entwicklung der Zinsen wie folgt dar: Der im Finan zplanungszeitraum steigende Bedarf ist Ausfluss der im vergangenen Jahr eingeläuteten Zinswende sowie der kalkulierten Neuverschuldung. Gleichwohl profitiert die Stadt weiterhin von den in den vergangenen Jahren abgeschlossenen Neuverträgen als auch bei der Prolongation von Darlehnsverträgen zu seinerzeit noch bestehendem niedri- gen Zinsniveau. Außerordentliches Ergebnis Ein sogenanntes außerordentliches Ergebnis wird im Haushaltsplan aufgeführt, wenn Haushaltspositionen einmalig in erheblichem Umfang und außerhalb der üblichen Rah- menbedingungen anfallen. Dies ergab sich in 2020 bis 2022 aufgrund der Rahmenrege- lungen zur Corona-Pandemie und für 2023 zum Ukraine-Krieg. Auf die weiteren Hinweise innerhalb des Vorberichts wird verwiesen. Interne Leistungsbeziehungen / -verrechnungen (ILV/ILB) Hierbei handelt es sich um im Haushaltsplan dargestellte Verrechnungen zwischen ein- zelnen Produktgruppen, die eine nennenswerte Relevanz haben. Im Wesentlichen ist dies die Verrechnung der Gebäudekosten zwischen dem zentralen Immobilienmanagement und den einzelnen Ämtern / Produktgruppen. Gesamtstädtisch gleichen sich die Erträge und Aufwendungen aus. 22 9. Budgetierung im Finanzplan (Investitionsmaßnahmen) Mit dem Haushalt 2022 sind Dezernatsbudgets eingeführt worden. Primäre Zielsetzung ist die Bündelung der fachlichen und finanziellen Verantwortlichkeit für Investitionsmaßnah- men und die inhaltliche und zeitliche Priorisierung sowie die Flexibilisierung bei der Pla- nung bzw. Umsetzung von Maßnahmen. 9.1 Verwaltungsinterne Investitionsplanung Bereits im dritten Jahr wird die verwaltungsinterne Investitionsplanung nicht mehr auf der Ebene der Ämter / Produktgruppen, sondern im Rahmen der D ezernatsbudgets auf der Ebene der Dezernate vorgenommen. Für die Kalkulation der Dezernatsbudgets 2024 bis 2027 wurden die bisherigen Ist -Ergebnisse der Jahre 20 20 bis 2022, die Ansätze des Jahres 2023 und die Mittelfristplanung für die Jahre 2024-2026 auf Basis des Haushalts- plans 2023 sowie die finanziell und organisatorisch als realisierbar angesehenen Vo lu- mina berücksichtigt. Hierbei wurden folgende relevante Faktoren mitberücksichtigt: Dauermaßnahmen (jährlich fortlaufende Ansätze für Daueraufgaben; vor allem für lau- fende Beschaffungen) Einzelmaßnahmen (die in der Regel nur einzelne/wenige Jahre betreffen) Neue Maßnahmen (die bisher nicht in der Haushaltsplanung des Vorjahres berück- sichtigt waren) Refinanzierungsoptionen wie korrespondierende Einzahlungen (z.B. aufgrund von Zu- weisungen durch Dritte) oder Gebührenfinanzierung. Zur Verbesserung einer realitätsnäheren Veranschlagung werden „Neue Maßnahmen“ mit einem geschätzten Gesamtvolumen von über 2,0 Mio. € in der Regel nur mit Planungs- kosten berücksichtigt (siehe auch V/ 0624/2022 „Investitionsprogramm realistischer ge- stalten“). 9.2 Dezernatsbudgets 2024 ff. Die Einführung und Umsetzung der Dezernatsbudgets im Jahr 2022 hat sich bewährt. Sowohl der Effekt der Priorisierung als auch die sich aus der Budgetierung ergebende Flexibilisierung ergeben weiterhin positive Impulse. Ergänzend dienen auch die Hinweise für die Etatplanung der Folgejahre „wird innerhalb des Dezernatsbudgets angemeldet / finanziert“ in unterjährigen Beschlussvorlagen der Haushaltsklarheit und verlässlichen Planung. Für die Etatplanung 202 4 wurden daher entsprechend der Systematik de r vergangenen Jahre die entsprechenden Parameter aktualisiert. Ein Zuschlag für die Baukosten - und Bevölkerungsentwicklung wurde mitberücksichtigt. Für den Etat 2024 ff. ergibt sich somit folgende Aufteilung der Dezernatsbudgets (Auszahlungen): Dez. Ansatz 2024 Ansatz 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2027 2024-27 Ant. 24/27 Ant. 24 OB 142.660 € 47.660 € 42.660 € 132.660 € 365.640 € 0,03% 0,05% I 12.293.120 € 10.943.720 € 18.665.620 € 20.840.140 € 62.742.600 € 5,80% 4,26% II 18.711.250 € 15.880.000 € 19.280.000 € 25.030.000 € 78.901.250 € 7,29% 6,48% III 65.737.570 € 83.992.570 € 79.462.570 € 70.387.570 € 299.580.280 € 27,67% 22,78% IV 144.868.150 € 126.951.300 € 79.195.770 € 30.548.190 € 381.563.410 € 35,24% 50,20% V 11.327.090 € 15.534.860 € 14.820.200 € 9.976.360 € 51.658.510 € 4,77% 3,92% VI 35.510.060 € 64.600.110 € 60.732.560 € 46.983.820 € 207.826.550 € 19,20% 12,30% ges. 288.589.900 € 317.950.220 € 272.199.380 € 203.898.740 € 1.082.638.240 € 100,00% 100,00% 23 Neben den Auszahlungen erzielen die Dezernate in unterschiedlichem Umfang auch Ein- zahlungen. Die Deckungsquote stellt sich wie folgt dar: Das Auszahlungsvolumen der einzelnen Ämter ergibt folgende Werte: Hinweis: Nicht aufgeführt sind die Ämter, bei denen keine Investitionsansätze vorhanden sind. Im Haushaltsplan selbst sind die einzelnen Maßnahmen mit ihren jahresbezogenen An- sätzen sortiert nach Dezernaten und Ämtern veranschlagt. Hierbei sind ggf. auch korres- pondierende Einzahlungen erfasst. Die Deckungsfähigkeit im Rahmen der Haushaltssatzung (§ 9 „Flexible Haushaltsfüh- rung“) ist auf die Dezernatsbudgets ausgeweitet, so dass das gesamte Budget eines De- zernates untereinander deckungsfähig ist. Dies ermöglicht eine flexiblere Anpassung an unterjährige Notwendigkeiten und Entwicklungen der Bewirtschaftung sowie Schwer- punktsetzungen bereits bei der Planung. Die Dezernate selbst haben innerhalb ihrer Bud- gets die Priorisierung der Maßnahmen Dez. Ansatz 2024 Ansatz 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2027 Ant. 2024-27 OB 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% 0,00% I 5,30% 5,95% 3,53% 3,16% 4,17% II 193,94% 263,91% 151,51% 124,39% 175,59% III 44,83% 38,56% 38,09% 28,98% 37,56% IV 6,67% 5,82% 6,34% 17,90% 7,22% V 34,10% 24,87% 21,73% 19,43% 24,94% VI 50,59% 31,06% 45,64% 36,41% 39,87% ges. 33,92% 33,42% 35,30% 37,62% 34,82% Amt Dez. Ansatz 2024 Ansatz 2025 Ansatz 2026 Ansatz 2027 Summe 24-27 Ant. 24-27 Ant. 2024 10 I 223.000 € 323.000 € 223.000 € 223.000 € 992.000 € 0,09% 0,08% 13 OB 2.160 € 2.160 € 2.160 € 2.160 € 8.640 € 0,00% 0,00% 20 II 18.711.250 € 15.880.000 € 19.280.000 € 25.030.000 € 78.901.250 € 7,29% 6,48% 23 VI 31.495.000 € 57.770.000 € 55.470.000 € 44.337.730 € 189.072.730 € 17,46% 10,91% 32 I 329.120 € 7.620 € 7.620 € 7.620 € 351.980 € 0,03% 0,11% 33 OB 140.500 € 45.500 € 40.500 € 130.500 € 357.000 € 0,03% 0,05% 37 I 11.741.000 € 10.613.100 € 18.435.000 € 20.609.520 € 61.398.620 € 5,67% 4,07% 40 IV 101.675.320 € 89.453.060 € 55.915.630 € 15.880.450 € 262.924.460 € 24,29% 35,23% 41 V 806.650 € 4.836.650 € 5.966.400 € 6.780.900 € 18.390.600 € 1,70% 0,28% 42 V 4.904.750 € 4.819.750 € 4.246.750 € 2.419.250 € 16.390.500 € 1,51% 1,70% 44 V 132.990 € 155.150 € 122.500 € 124.970 € 535.610 € 0,05% 0,05% 45 V 370.400 € 406.900 € 406.900 € 56.900 € 1.241.100 € 0,11% 0,13% 47 V 5.430 € 5.430 € 5.430 € 5.430 € 21.720 € 0,00% 0,00% 50 V 5.073.870 € 5.277.730 € 4.038.720 € 555.160 € 14.945.480 € 1,38% 1,76% 51 IV 19.691.540 € 11.901.480 € 5.157.640 € 4.745.240 € 41.495.900 € 3,83% 6,82% 52 IV 23.501.290 € 25.596.760 € 18.122.500 € 9.922.500 € 77.143.050 € 7,13% 8,14% 53 V 24.000 € 24.250 € 24.500 € 24.750 € 97.500 € 0,01% 0,01% 59 V 9.000 € 9.000 € 9.000 € 9.000 € 36.000 € 0,00% 0,00% 61 III 1.156.070 € 156.070 € 6.070 € 6.070 € 1.324.280 € 0,12% 0,40% 62 III 100.000 € 100.000 € 100.000 € 100.000 € 400.000 € 0,04% 0,03% 63 III 5.000 € 5.000 € 5.000 € 5.000 € 20.000 € 0,00% 0,00% 66 III 64.476.500 € 83.731.500 € 79.351.500 € 70.276.500 € 297.836.000 € 27,51% 22,34% 67 VI 4.015.060 € 6.830.110 € 5.262.560 € 2.646.090 € 18.753.820 € 1,73% 1,39% ges. 288.589.900 € 317.950.220 € 272.199.380 € 203.898.740 € 1.082.638.240 € 100,00% 100,00% 24 die Anpassung der Haushaltsansätze die zeitliche Zuordnung die Berücksichtigung bisher nicht veranschlagter Maßnahmen vorgenommen. 10. Finanzplan 10.1 Allgemeine Hinweise Die Entwicklung im Finanzplan ist im Wesentlichen von folgenden Faktoren beeinflusst: Der Notwendigkeit von umfangreichen Investitionsvorhaben im Zusammenhang mit dem Ausbau der Infrastruktur für eine wachsende Stadt, den Vorgaben zur Klimaneut- ralität und laufenden Investitionen. Die in den letzten Jahren gestiegenen Baukosten, die trotz Nachfragerückgang ver- mutlich auf hohem Niveau stagnieren. Unter anderem durch verstärkte Stellenbesetzung offener Stellen und die Implemen- tierung der „Bauwerke GmbH“ wird die Umsetzung der geplanten Maßnahmen be- schleunigt. Der im Jahr 2023 gegenüber den Vorjahren steigende Mittel abfluss bei den Investiti- onsmaßnahmen, der jedoch weiterhin nicht zum vollständigen Abbau der erheblichen Ermächtigungsübertragungen führen wird. Der Finanzierbarkeit der sich aus den Investitionen ergebenden (Folge-) Belastungen für den städtischen Haushalt. 10.2 Ergebnis aus laufender Verwaltungstätigkeit Hier werden die voraussichtlichen Zahlungsströme des Haushaltsjahre 2024 bis 2027 ab- gebildet. In 2024 ergibt sich noch ein negativer Saldo, in den Folgejahren schließt der Saldo aus laufender Verwaltungstätigkeit jeweils mit einem positiven Ergebnis ab. Dies stellt sich in der Gesamtübersicht wie folgt dar: Bei steigenden Einzahlungen und moderat steigendem Auszahlungsbedarf verbessert sich der Saldo in den Folgejahren kontinuierlich. 10.3 Kreditbedarfsentwicklung Investitionskredite Neben der Ermittlung des Finanzbedarfs aus laufender Verwaltungstätigkeit wird im Fi- nanzplan auch der voraussichtlich notwendige Kreditbedarf für Investitionen ausgewiesen. Für das Jahr 2024 wird eine Kreditermächtigung von 208,2 Mio. € vorgesehen, für die Jahre 2025 bis 2027 von insgesamt weiteren 570,2 Mio. €. Nach jetzigem Stand ist im Finanzplanungszeitraum keine Kreditaufnahme im Rahmen der Konzernfinanzierung vor- gesehen. Insbesondere die Kreditaufnahme ist abhängig sowohl von der tatsächlichen Umsetzung der Investitionen als auch vom Liquiditätsstand der Stadt Münster. Für das Jahr 2023 wer- den voraussichtlich ca. 180 Mio. € in Anspruch genommen. Aufgrund der vorgesehenen Laufende Ver- waltungstätigkeit Ist 2022 Ans. 2023 Ans. 2024 Plan 2025 Plan 2026 Plan 2027 Einzahlungen 1.269,4 1.359,6 1.489,2 1.484,5 1.498,6 1.525,3 Auszahlungen 1.287,4 1.421,9 1.512,9 1.470,1 1.474,7 1.487,9 Saldo -18,0 -62,3 -23,7 14,4 23,9 37,4 25 Tilgung in Höhe von ca. 50 Mio. € erhöht sich der Schuldenstand insofern um ca. 130 Mio. €. Eine Finanzierung über eine Neuauflage des in 2022 erfolgreich platzierten Nachhaltig- keitsschuldscheins lässt sich auf der Basis des bestehenden Rahmenwerks im Haushalts- jahr 2024 durchführen und wird aktuell erwogen. Wenngleich die tatsächliche Höhe der jeweiligen Investitionskredite in den vergangenen Jahren deutlich unter dem Planansatz geblieben ist , wird aufgrund des weiterhin hohen Investitionsprogramms in den nächsten Jahren der Kreditbedarf insgesamt und damit die Netto-Neuverschuldung (nach Abzug der Tilgungsleistungen) zunehmen. 10.4 Entwicklung der Schulden (ohne Liquiditätskredite) Diese Entwicklung ist auch mit Blick auf die Generationengerechtigkeit von besonderer Bedeutung. Hierbei ist zu berücksichtigen, dass bereits seit Jahren Planung und tatsäch- liche Entwicklung erheblich voneinander abweichen. Dies basiert einerseits auf der bishe- rigen Liquiditätsentwicklung der Stadt und andererseits auf dem erheblichen Zeitversatz bei der Umsetzung der Investitionen. Dies wird in der Gegenüberstellung der ursprünglich geplanten und der tatsächlichen Ist- Entwicklung der Schulden deutlich. Die obere Linie stellt die kumulierte geplante Entwicklung der Schulden dar, wenn in den Jahren 2018 bis 2022 die geplanten Kreditaufnahmen und Kredittilgungen vollständig er- folgt wären. Danach hätte sich der Schuldenstand der Stadt Münster am 31.12.2022 a uf ca. 1.341 Mio. € belaufen; tatsächlich lag er bei ca. 908 Mio. € (d.h. ca. 435 Mio. € geringer als in der Planung). Die Entwicklung des Schuldenstands ist das Ergebnis diverser Fakto- ren, nicht zuletzt nimmt die Abweichung zwischen den geplanten und tatsächlich durchge- führten Baumaßnahmen einen beträchtlichen Einfluss darauf. Die Kreditermächtigungs- und Tilgungsentwicklung (einschließlich der Konzernfinanzie- rung / Beteiligungen) ist wie folgt im Haushalt veranschlagt (für 2023 wurde die voraus- sichtliche Entwicklung zugrunde gelegt): Position Kreditauf- nahme Tilgung Netto- Veränderung Bestand 31.12.2022 HR 2023 180.000.000 € 50.000.000 € 130.000.000 € Ans. 2024 208.204.690 € 59.588.000 € 148.616.690 € Plan 2025 235.072.120 € 69.590.000 € 165.482.120 € Plan 2026 189.054.780 € 65.092.000 € 123.962.780 € Plan 2027 146.393.490 € 75.094.000 € 71.299.490 € Summe 2024-27 778.725.080 € 269.364.000 € 509.361.080 € 26 Daraus ergibt sich ein voraussichtlicher Schuldenstand der Stadt Münster (einschließlich Konzernfinanzierung) Ende 2023 von ca. 1.040 Mio. €. Konzernfinanzierung Nach dem Runderlass für Kredite und kreditähnliche Rechtsgeschäfte können Gemeinden unter Berücksichtigung der Vorgaben des europäischen Rechts für staatliche Beihilfen Kredite aufnehmen und an ihre Beteiligungen weitergeben. Die Stadt Münster hat von die- ser Möglichkeit seit 2017 mehrfach Gebrauch gemacht, in 2022 insbesondere im Zusam- menhang mit der Weitergabe eines Kreditvolumens von 30 Mio. € an die Stadtwerke aus dem Nachhaltigkeitsschuldschein („Green Bond“). Der Schuldenstand per 31.12.2022 sowie die voraussichtliche Entwicklung in 2023 stellen sich mit Blick auf die Verteilung zwischen Kernverwaltung und Konzernfinanzierung wie folgt dar: Derzeit sind keine weiteren Kreditaufnahmen außerhalb der Kernverwaltung geplant. Ausblick Schuldenentwicklung In der derzeitigen Haushaltsplanung sind umfangreiche kreditfinanzierte Investitionsmaß- nahmen berücksichtigt. Nach der aktuellen Planung ist davon auszugehen, dass langfristig die Wachstumsdynamik bei der Neuverschuldung zurückgehen wird. Ein Teil der Infra- strukturprojekte wird mittel- und langfristig über Gebühren, Beiträge oder Verkaufserlöse refinanziert, was zwar derzeit eine Kreditfinanzierung erforderlich macht, perspektivisch aber zu einer Entlastung des Ergebnisplans führt. Aufgrund des Bevölkerungswachstums, damit verbundener Ertragssteigerungen (z. B. Gemeindeanteil an der Einkommensteuer), der Weiterentwicklung der Universitäts - und Forschungsstadt Münster und der starken Wirtschaftskraft der heimischen Unternehmen ergeben sich Chancen, zumindest langfris- tig Überschüsse zu generieren, die zum Schuldenabbau genutzt werden können und müs- sen. Liquiditätskredite Wenn der Bestand an liquiden Mitteln verbraucht ist, aber weitere Auszahlungen erforder- lich werden, muss ein darüber hinaus gehender Liquiditätsbedarf über Liquiditätskredite gedeckt werden. Die Entwicklung hier ist abhängig vom tatsächlichen unterjährigen Be- darf. In den letzten Jahren wurden in begrenztem Umfang -häufig befristet jeweils bis zum folgenden Steuertermin- Liquiditätskredite in Anspruch genommen, ohne dass auch n ur annähernd der laut Haushaltssatzung zulässige Höchstbetrag erreicht wurde. Insoweit ha- ben die im Finanzplan in den Zeilen 34 und 36 ausgewiesenen Werte rein „rechnerischen“ Charakter. 11. Erläuterung der wesentlichen Daten des Finanzplans Die im Finanzplan ausgewiesenen Positionen zu den Einzahlungen und Auszahlungen aus laufender Verwaltungstätigkeit sind dem Grunde nach bereits bei der Erläuterung des Ergebnisplans behandelt worden. Position Schuldenstand gesamt davon Konzern Ant. Konzern davon Kernhaushalt Ant. Kern- haushalt Bestand 31.12.2022 907.518.903 €121.408.241 € 13,38% 786.110.662 € 86,62% HR 2023 1.037.518.903 €119.775.956 € 11,54% 917.742.947 € 88,46% 27 Im Folgenden werden daher lediglich die weiteren Positionen des Finanzplans beleuchtet. In der Gesamtübersicht stellen sich die Einzahlungen / Auszahlungen aus Investitionstä- tigkeit (in Mio. €) und in der Entwicklung zum Vorjahr wie folgt dar: Grafisch ergibt sich folgende Übersicht: Innerhalb des Planungszeitraumes ergeben sich schwankende Beträge; dies gilt auch für die Refinanzierungsquote. Für 2023 wurde sowohl der Originalansatz wie auch der um die Ermächtigungsübertragungen erhöhte Fortgeschriebene Ansatz (FA) dargestellt. Die Planauszahlungsansätze übersteigen weiterhin die tatsächlichen Auszahlungen der letzten Jahre und gehen nach aktuellem Stand zum Planungszeitende zurück. Gleichwohl ist zu berücksichtigen, dass in den letzten Jahren in erheblichem Umfang Ermächtigungs- übertragungen erfolgt sind (z.B. von 2022 nach 2023 in Höhe von ca. 225 Mio. € und damit knapp weniger als der Originalansatz 2022 i. H. v. 268 Mio. €), die praktisch Jahr für Jahr zusätzlich zu den veranschlagten Investitionsmitteln bereitgestellt werden und insofern den Rückgang zum Ende der Mittelfristplanung relativieren. Den überwiegenden Teil der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit stellen investive Zu- wendungen durch das Land dar. Hierunter fallen insbesondere die allgemeine Investiti- onspauschale sowie spezifische Pauschalen wie z.B. die Schulpauschale oder die Brand- schutzpauschale. Außerdem erhält die Stadt Münster für verschiedene Infrastrukturmaß- nahmen investive, zumeist Landesz uwendungen. Darüber hinaus werden Einzahlungen Investitionsmaßnahmen 2021 2022 Ans. 2023 FA 2023 2024 2025 2026 2027 Einzahlungen 84,4 58,3 94,9 94,9 97,9 106,3 96,1 76,7 Auszahlungen 150,8 257,9 270,8 495,4 290,4 319,1 272,9 204,6 Saldo -66,4 -199,6 -176,0 -400,5 -192,5 -212,8 -176,8 -127,9 Refinanzierungsquote 55,96% 22,61% 35,03% 19,15% 33,71% 33,30% 35,22% 37,50% Einz. Entw. zum Vorjahr 37,32% -30,92% 62,70% 3,18% 8,56% -9,57% -20,18% Ausz. Entw. zum Vorjahr -4,22% 70,99% 5,00% 3,96% 9,86% -14,48% -25,03% 28 aus der Veräußerung von Sach - und Finanzanlagen bzw. Grundstücken und aus Beiträ- gen / Entgelten berücksichtigt. Die Einzahlungen aus Investitionstätigkeit teilen sich prozentual wie folgt auf: Der überwiegende Teil der Einzahlungen basiert auf Zuwendungen. Der kontinuierlich stei- gende Anteil aus Einzahlungen von Beiträgen und Entgelten basiert auf den gebühren- pflichtigen Entwicklungen für die Infrastruktur der wachsenden Stadt. Die Auszahlungen aus Investitionstätigkeit teilen sich anteilsmäßig wie folgt auf: Wesentlicher Bestandteil sind die Auszahlungen für Baumaßnahmen. Deren mittelfristige Entwicklung stellt sich wie folgt dar: Hierbei wird deutlich, dass das geplante Bauvolumen in den Jahren 2024-2027 rd. 870 Mio. € und damit im Jah- resdurchschnitt ca. 217 Mio. € beträgt. Trotz der im Rahmen der internen Investitions- planung begrenzenden investiven Budgets stehen insofern mehr als das Doppelte des in den Jahren 2018-2022 im Durchschnitt tatsächlich realisierten Volumens zu Verfü- gung Zeile Einzahlungen Ist 2022 FA 2023 2024 2025 2026 2027 18 Einz. aus Zuwendungen aus Investitionsmaßn. 77,99% 64,10% 66,25% 61,92% 67,49% 51,76% 19 Einz. aus der Veräußerung von Sachanlagen 3,13% 0,61% 0,59% 0,55% 0,61% 0,77% 20 Einz. aus der Veräußerung von Finanzanlagen 11,46% 17,60% 12,09% 15,73% 7,00% 15,31% 21 Einzahlungen von Beiträgen und Entgelten 4,81% 5,56% 6,25% 6,56% 8,03% 11,04% 22 Sonstige Investitionseinzahlungen 2,60% 12,12% 14,81% 15,24% 16,86% 21,12% 23 Einzahlungen aus Investitionstätigkeit 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% Zeile Auszahlungen Ist 2022 FA 2023 2024 2025 2026 2027 24 Ausz. für den Erwerb von Grundst. / Gebäuden 18,10% 8,03% 2,59% 2,35% 2,75% 3,67% 25 Auszahlungen für Baumaßnahmen 52,01% 76,86% 78,24% 83,57% 81,69% 74,23% 26 Ausz. für den Erw. von bewegl. Anlageverm. 5,33% 6,51% 5,55% 5,86% 5,18% 6,45% 27 Auszahlungen für den Erwerb von Finanzanl. 20,57% 5,78% 6,44% 4,97% 7,06% 12,23% 28 Auszahlungen von aktivierbaren Zuwendungen 3,98% 2,81% 6,55% 2,90% 3,08% 3,09% 29 Sonstige Investitionsauszahlungen 0,00% 0,00% 0,63% 0,35% 0,24% 0,33% 30 Auszahlungen aus Investitionstätigkeit 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 100,00% 29 die hohen Ermächtigungsübertragungen seit 2021 erheblich weiter angestiegen sind die Ermächtigungsübertragungen zumeist das tatsächliche Ist -Ergebnis des Jahres überschreiten. Die durchaus auch kritisch konnotierten Begrenzungen über die investiven Dezernatsbud- gets sind als Erfolg in der Eindämmung dynamisch steigender Budgets zu werten. Solange jedoch nach wie vor Übertragungen aus den Vorjahren in nennenswertem Umfang erwar- tet werden, bzw. die Abarbeitung der Altlasten nicht in Gänze erfolgt ist, ist an der Veran- schlagung nachhaltig realistischer Budgets weiter diszipliniert zu arbeiten. 12. Folgelasten aus Investitionen Ein wesentliches Verknüpfungsfeld zwischen dem Investition shaushalt und dem Ergeb- nisplan und damit verbunden mit dem Haushaltsausgleich sind die sich aus den Investiti- onen ergebenden Folgebelastungen für den städtischen Haushalt. Diese wirken unter anderem über zusätzlichen Personal -, Unt erhaltungs- und Zinsauf- wand sowie die Abschreibungen auf die zukünftigen Ergebnisse. Hierbei ist zu berücksich- tigen, dass der Mehraufwand im Wesentlichen erst nach Inbetriebnahme/Fertigstellung sichtbar und insbesondere die langfristigen Ergebnisse über die aktuelle Mittefristplanung hinaus belasten wird. Abhängig von den einzelnen Maßnahmen ist insbesondere in den nichtgebührenfinanzier- ten Bereichen mit Nettofolgekosten von mindestens 5 % der Investitionssumme zu rech- nen. Neben den ausgewiesenen Absch reibungen fallen aber darüber hinaus Kosten für In- standhaltung, laufende Betriebskosten, Kreditzinsen, häufig noch für Personal und Pro- grammkosten an. Erträge ergeben sich zumeist lediglich aus der Auflösung von Sonder- posten und Gebühren-/Beiträgen. Vor dem Hintergrund des umfangreichen Investitionsprogramms von ca. 1 Mrd. € dürften die sich daraus ergebenden Aufwandssteigerungen perspektivisch auf ca. 50 Mio. € jähr- lich belaufen. Selbst wenn teilweise zusätzliche Erträge generiert werden, so wird eine nennenswerte zusätzliche Belastung des Ergebnisplans unvermeidbar sein. Der Aspekt der Folgebelastungen wird daher künftig ein stärkeres Gewicht bei der Betrachtung des Gesamtvolumens an städtischen Investitionsmaßnahmen entfalten. 13. Ausblick Die Ansätze der Mittelfristplanung 2024 ff. führen weiterhin zu einer erheblichen planeri- schen Inanspruchnahme des städtischen Eigenkapitals (Gesamtdefizit 2024-2027 = ca. 164 Mio. €). Insoweit kann auch die Haushaltsplanung 2024 den negativen Trend der Vor- jahre nicht vollständig umkehren. Gleichwohl gelingt es mit der Definition eines straffen Rahmens, dass sich die Plandefizite in der Mittelfristplanung zum zweiten Mal in Folge kontinuierlich reduzieren. Diese Tendenz ist die zwingende Voraussetzung für eine nach- haltige Stabilisierung der städtischen Finanzlage. Gleichwohl ist die Aufwandsseite auch zukünftig insbesondere durch die Bereiche Kinder- und Jugendarbeit, Bildung, Soziales, Klima - / Umweltschutz und Personal stark geprägt. Darüber hinaus lässt sich aufgru nd der aktuellen Entwicklungen noch nicht konkret ab- schätzen, inwieweit die Ukraine-Krieg-bedingten oder -beeinflussten Kosten zu weiteren mittel- bis langfristigen Belastungen führen. 30 Die Gesamtergebnisse entwickelten sich in der Vergangenheit aufgrund der konjunkturel- len Situation auf der Ertragsseite (hier: insbesondere Steuern) zwar gegenüber der ur- sprünglichen Planung positiv, gleichwohl haben sich Jahresergebnisse seit 2020 trotz der bilanziellen Entlastung durch die Corona-bedingte Isolierung um die Nulllinie ergeben. Die großen Herausforderungen an die weiterhin wachsende Stadt finden ihren Nieder- schlag insbesondere im Finanzplan des städtischen Haushalts. Die Angebote und die Inf- rastruktur müssen bedarfsgerecht angepasst und ggf. ausgeweitet werden. Das umfang- reiche Investitionsprogramm, aber auch die damit verbundenen steigenden Folgekosten sind die haushalterischen Konsequenzen. Dennoch kann ein städtischer Haushalt allein nicht die erforderlichen Antworten auf die Fragen und Herausforderungen der elementaren Themen unserer Generation wie Klimaneutralität und Mobilitätswende geben . Hier sind perspektivische Hilfestellungen von Bund und Land unerlässlich. Ungeachtet dessen führt d ie erforderliche Aufnahme von Investitionskrediten zu einem Anstieg der Gesamtverschuldung , da sich aus der laufenden Verwaltungstätigkeit kein ausreichender Liquiditätsüberschuss mehr ergibt. Der tatsächliche unterjährige Liquidi- tätsbedarf ist insbesondere abhängig von der zeitlichen Umsetzung der Investitionsmaß- nahmen und der weiteren konjunkturellen und damit auch steuerlichen Entwicklung. Wenngleich im Verhältnis zur Gesamtsumme relativ unbedeutend, so stellen die Abschrei- bungen auf die Corona- und Ukraine-bedingte Isolierung mit einem Volumen von jährlich ca. 0,7 Mio. € für die Jahre 2026 bis 2075 eine dauerhafte langfristige und generationen- übergreifende zusätzliche Belastung dar. Das Ziel einer nachhaltigen Haushaltsstabilisierung zur Überwindung des strukturellen De- fizits und damit zur Vermeidung der Haushaltssicherung ist daher zwingend weiter zu ver- folgen. Langfristig tragfähige Haushalte müssen im Sinne intergenerativer Gerechtigke it und Nachhaltigkeit im Fokus der Bemühungen stehen. Insofern ist insbesondere die Auf- wandsseite des Haushalts einer restriktiven Betrachtung zu unterziehen. Hierbei ist eine Aufgaben- und Zielpriorisierung unter Berücksichtigung der beschlossenen Handlungsfel- der einerseits und den pflichtigen Aufgaben andererseits vorzunehmen. Das ambitionierte Investitionsvolumen ist nicht nur unter dem Gesichtspunkt der fachlichen Notwendigkeit, sondern auch mit Blick auf die Tragbarkeit der sich daraus ergebenden erheblichen Folge- belastungen zu betrachten. Um die finanzielle Gestaltungskraft zu sichern, muss sich die Stadt weiter disziplinieren. Die Aufrechterhaltung der finanziellen Handlungsfähigkeit und Autonomie hat nach wie vor die oberste Priorität. Spielräu me gibt es insofern nicht. Es braucht gerade in diesen Kri- senzeiten eine klare Haltung und verantwortliches, abgewogenes Handeln. Münster, im September 2023 Christine Zeller Stadtkämmerin
Beschlussvorlage
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V/0409/2023 V/0409/2023 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Entwurf der Haushaltssatzung 2024 Beratungsfolge 20.09.2023 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Der Entwurf der Haushaltssatzung der Stadt Münster mit ihren Anlagen für das Haushaltsjahr 20 24 wird zur Kenntnis genommen. Sie wird den Bezirksvertretungen und den Fachausschüssen zur weite- ren Beratung überwiesen. Begründung: Der von der Stadtkämmerin aufgestellte und vom Oberbürgermeister bestätigte Entwurf der Haus- haltssatzung mit ihren Anlagen ist dem Rat gemäß § 80 Gemeindeordnung NRW zur Beratung zuzu- leiten. Gliederung des Haushaltsplans Die im vergangenen Jahr aktualisierte Strukturierung des zweibändigen Haushaltsplans wird wie folgt fortgesetzt: In Band 1 sind o die Daten des Ergebnisplans und des Finanzplans nach Produktbereichen und Produktgrup- pen sowie die Produktbeschreibungen und o die einzelnen Investitionsmaßnahmen nach Dezernaten abgebildet. In Band 2 sind o der Vorbericht o die pflichtigen Anlagen des Haushaltsplans o der Zuschussbericht und o weitere Übersichten und Anlagen dargestellt. Amt für Finanzen und Beteiligungen 11.09.2023 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Müller Telefon: 492-2030 MuellerH@stadt- muenster.de - 2 - V/0409/2023 Nähere Einzelheiten sind den beigefügten Anlagen zu entnehmen. I.V. gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Haushaltssatzung 2024 (Entwurf) Vorbericht zum Haushaltsplanentwurf 2024 Haushaltsplanentwurf 2024 - Band 1 Haushaltsplanentwurf 2024 - Band 2
Satzung Haushaltsplanentwurf 2024
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Haushaltssatzung der Stadt Münster für das Haushaltsjahr 2024 Aufgrund der §§ 78 ff. der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-Westfalen in der Fassung der Bekanntmachung vom 14.07.1994 (GV. NRW. S. 666), zuletzt geändert durch Artikel 1 des Gesetzes zur Einführung digitaler Sitzungen für kommunale Gremien und zur Änderung kom- munalrechtlicher Vorschriften vom 13.04.2022 (GV. NRW. S. 490), hat der Rat der Stadt Müns- ter mit Beschluss vom …. folgende Haushaltssatzung erlassen: § 1 Der Haushaltsplan für das Haushaltsjahr 2024, der die für die Erfüllung der Aufgaben der Kom- mune voraussichtlich erzielbaren Erträge und entstehenden Aufwendungen sowie eingehenden Einzahlungen und zu leistenden Auszahlungen und notwendigen Verpflichtungsermächtigungen enthält, wird im Ergebnisplan mit dem Gesamtbetrag der Erträge auf 1.550.368.170 € dem Gesamtbetrag der Aufwendungen auf 1.610.545.370 € abzüglich globaler Minderaufwand von 0 € somit auf 1.610.545.370 € im Finanzplan mit dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit auf 1.489.183.260 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus laufender Verwaltungstä- tigkeit auf 1.512.891.420 € nachrichtlich globaler Minderaufwand (im Ergebnisplan) von 0 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Investitionstätigkeit auf 97.890.120 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Investitionstätigkeit auf 290.424.900 € dem Gesamtbetrag der Einzahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 866.043.455 € dem Gesamtbetrag der Auszahlungen aus Finanzierungstätigkeit auf 699.896.860 € festgesetzt. § 2 Der Gesamtbetrag der Kredite, deren Aufnahme für Investitionen erforderlich ist, wird auf 208.204.690 € (ohne Umschuldungen) festgesetzt. Das maximale Vertragsvolumen der ungesicherten variablen Abschlüsse wird auf 30 % des Schuldenstandes aus Investitionskrediten zum Jahresende begrenzt. Die Verwaltung wird dar- über hinaus ermächtigt, im Rahmen der Kreditfinanzierung im laufenden Haushaltsjahr ergän- zende Verträge zur Optimierung der Zinsstruktur und zur Begrenzung von Zinsänderungsrisiken abzuschließen (z.B. Derivate). § 3 Der Gesamtbetrag der Verpflichtungsermächtigungen, der zur Leistung von Investitionsauszah- lungen in künftigen Jahren erforderlich ist, wird auf 451.060.000 € festgesetzt. § 4 Die Inanspruchnahme der Ausgleichsrücklage aufgrund des voraussichtlichen Jahresergebnis- ses im Ergebnisplan wird auf 60.177.200 € festgesetzt. § 5 Der Höchstbetrag der Kredite, die zur Liquiditätssicherung in Anspruch genommen werden dürfen, wird auf 200.000.000 € festgesetzt. § 6 Die Steuersätze für die Gemeindesteuern werden für das Haushaltsjahr 2023 wie folgt festgesetzt: 1. Grundsteuer 1.1 für die land- und forstwirtschaftlichen Bereiche (Grundsteuer A) 255 v. H. 1.2 für die Grundstücke (Grundsteuer B) 510 v. H. 2. Gewerbesteuer 460 v. H. § 7 1. Stellenbesetzung Bei Besetzungen dürfen unterjährig Stellen von Beamtinnen / Beamten mit vergleichbaren tariflich Beschäftigten und Stellen von tariflich Beschäftigten mit vergleichbaren Beamtinnen / Beamten besetzt werden. Für das nächstmögliche Haushaltsjahr wird der Stellenplan entsprechend angepasst. 2. Stellenplanvermerke Die im Stellenplan ausgewiesenen Stellenvermerke "künftig wegfallend" (kw) oder "künftig um- zuwandeln" (ku) haben nachstehende Rechtsfolgen: 2.1. kw-Vermerk 2.1.1 Ist ein an einer Planstelle angebrachter kw-Vermerk mit einem Termin versehen, entfällt die Stelle zu dem angegebenen Zeitpunkt. 2.1.2 Ist ein Termin nicht angegeben, entfällt die Stelle mit der Erledigung der Aufgabe oder mit dem Ausscheiden des Stelleninhabers. 2.2. ku-Vermerk 2.2.1 Ist eine Planstelle mit einem ku-Vermerk unter Angabe des künftigen Stellenwertes ver- sehen, ändert sich die Bewertung mit dem Zeitpunkt des Freiwerdens der Stelle auf diesen Stellenwert. 2.2.2 Fehlt bei einer mit einem ku-Vermerk versehenen Stelle die Angabe des künftigen Stellenwertes, ist der Stellenwert nach Freiwerden der Stelle neu festzusetzen. § 8 Über die Aufhebung der im Haushaltsplan angebrachten Sperrvermerke entscheidet der Aus- schuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft nach Vorberatung in den betroffe- nen Bezirksvertretungen und in den Fachausschüssen, soweit der Rat dieses Recht nicht auf diese delegiert hat. § 9 1. Flexible Haushaltsführung 1.1 Ergebnisplan 1.1.1 Alle Personal- und Versorgungsaufwendungen sind gegenseitig deckungsfähig und einseitig deckungsberechtigt gegenüber den weiteren Aufwendungen (Sachaufwen- dungen). Alle Personal- und Versorgungsauszahlungen sind deckungsberechtigt ge- genüber allen zahlungswirksamen Personal- und Versorgungsaufwendungen. 1.1.2 Alle Sachaufwendungen und die Erträge werden jeweils innerhalb einer Produkt- gruppe zu Budgets verbunden. Sofern einem Amt mehrere Produktgruppen zugeord- net sind, können die in Satz 1 genannten Aufwendungen und Erträge dieser Produkt- gruppen zu einem Budget zusammengefasst werden. Ausgenommen sind Aufwen- dungen, denen zweckgebundene Erträge gegenüberstehen. 1.1.3 Mehrerträge berechtigen innerhalb der einzelnen Produktgruppen zu Mehraufwen- dungen. Zweckgebundene Mehrerträge innerhalb einer Produktgruppe berechtigen zu entsprechenden Mehraufwendungen. 1.2 Finanzplan 1.2.1 Die flexible Bewirtschaftung der Investitionsmittel aller Produktgruppen eines Dezer- nats erfolgt innerhalb des jeweiligen investiven Dezernatsbudgets. 1.2.2 Alle investiven Ein- und Auszahlungen werden jeweils innerhalb des verantwortlichen Dezernats zu Budgets verbunden. Ausgenommen sind Auszahlungen, denen zweck- gebundene Einzahlungen gegenüberstehen. 1.2.3 Investive Mehreinzahlungen berechtigen innerhalb der einzelnen Dezernatsbudgets zu investiven Mehrauszahlungen. 1.2.4 Alle Verpflichtungsermächtigungen werden innerhalb des Dezernatsbudgets zu Ver- pflichtungsbudgets verbunden. 1.3 Gesamtregelungen Ergebnis- und Finanzplan 1.3.1 Die Bewirtschaftung der Budgets darf nicht zu einer Verschlechterung des Zahlungs- mittelsaldos (Einzahlungen minus Auszahlungen) aus laufender Verwaltungstätigkeit führen. 1.3.2 Spezifische Regelungen zur Umsetzung der flexiblen Haushaltsführung werden durch die Stadtkämmerin festgesetzt. 2. Bewirtschaftungsregelungen Bewirtschaftungsregelungen zur Ausführung des Haushaltsplans werden in den Teilplänen der Produktgruppen ausgewiesen. 3. Übertragbarkeit Gemäß § 22 Kommunalhaushaltsverordnung NRW können Ermächtigungen für Aufwen- dungen und Auszahlungen übertragen werden. Die Entscheidung hierüber trifft die Stadt- kämmerin. Ermächtigungsübertragungen im konsumtiven Bereich (Teilergebnispläne) bleiben bis zum Ende des Haushaltsjahres 2025 verfügbar. Im investiven Bereich (Teilfinanzpläne) bleiben Ermächtigungsübertragungen grundsätzlich bis zur Fälligkeit der letzten Zahlung für ihren Zweck verfügbar. Ermächtigungsübertragun- gen für nicht begonnene Investitionsmaßnahmen bleiben bis zum Ende des Haushaltsjah- res 2025 verfügbar. § 10 Werden Zweckzuweisungen von Bund, Land oder anderen Gebietskörperschaften gegenüber den in den Haushaltsplan der Stadt Münster eingestellten Ansätzen verringert bzw. gestrichen, so reduziert sich in gleichem Umfang die für den Zuwendungszweck bestehende Aufwands- und Auszahlungsermächtigung. Ausnahmen bedürfen eines Ratsbeschlusses. bestätigt: aufgestellt: Münster, 04.09.2023 Münster, 04.09.2023 gez. gez. Markus Lewe Christine Zeller Oberbürgermeister Stadtkämmerin
Beratungsverlauf (1)
Details
- Aktenzeichen
- V/0409/2023
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 07.07.2023
- Erstellt
- 07.07.2023 11:44