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V/0682/2021

Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)

Vorlagen 08.09.2021

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Anlagen zur Vorlage 682-2021

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Ansehen

Anlage A

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Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlagen zur Vorlage 682-2021

14935 Zeichen

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FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN

GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020

Umsatzerlöse u
Gesamtleistung

Sonstige betriebliche Erträge

Materialaufwand

a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und
für bezogene Waren

b) Aufwendungen für bezogene Leistungen

Rohergebnis

Personalaufwand

- a) Löhne und Gehälter

b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für
Altersversorgung und für Unterstützung
- davon für Altersversorgung: EUR 379.023,89
(Vorjahr: EUR 899.879,14)

Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände
des Anlagevermögens und Sachanlagen

Sonstige betriebliche Aufwendungen
Betriebsergebnis

Erträge aus Beteiligungen
Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge

Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere
des Umlaufvermögens

Aufwendungen aus Verlustübernahme

Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Finanzergebnis
Ergebnis nach Steuern

Sonstige Steuern
Jahresfehlbetrag

2020
EUR

2019
EUR

10.231.215,69 19.600.228,73

10.231.215,69 19.600.228,73
289.581,77 507.279,56
-133.482,72 -357.549,93

-4.159.130,20 -4.768.819,78

-4.292.612,92 -5.126.369,71

6.228.184,54 14.981.138,58
-6.747.812,85 -8.721.663,23
-1.591.514,51 -2.486.904,97
-8.339.327,36 -11.208.568,20

-3.005.057,32 -3.080.046,21

-4.682.948,32 -7.586.434,33

-9.799.148,46 -6.893.910,16
0,00 62.469,00

0,00 2.754.878,98

15,29 1.744,38
-899.321,42 0,00
-2.941.928,66 -574.887,77

-1.494.051,36 -2.028.930,34

-5.335.286,15 215.274,25

-15.134.434,61 -6.678.635,91

-286.871,61 -286.979,80

-15.421.306,22 -6.965.615,71

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Seite

MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

Lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
für das Geschäftsjahr 2020

Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, deren Gesellschafter sich überwiegend aus
den angrenzenden Städten und Landkreisen zusammensetzt, ist eine internationale
Verkehrsflughafengesellschaft mit Fokus auf Linien- und Touristikverkehr. Ein Großteil der
Umsatzerlöse kommt aus diesem Bereich. Die weiteren Erlöse kommen aus dem Non-
Aviation-Geschäft.

l. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen

Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren weltweit von der Corona-Pandemie
geprägt. Sowohl Bruttoinlandsprodukt als auch die Inflationsrate sanken um 5 % bzw. 0,2 %.
Einreisebeschränkungen sowie diverse weltweite Reisebeschränkungen verursachten in der
gesamten Flughafenbranche drastische Einbrüche.

Nach Pandemiebeginn im März 2020 sanken die Passagierzahlen bundesweit um ca. 85 %.
Insgesamt beläuft sich der Umsatzausfall der Flughäfen auf ca. 2,6 Mrd. €. Nur durch massive
externe Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld oder Kapitalzuführungen konnte die
Zahlungsfähigkeit von Flughäfen erhalten bleiben.

Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man von einer in der Nachkriegszeit einmaligen
Situation im Airportmarkt sprechen.

ll. Geschäftsverlauf

Das Geschäftsjahr 2020 war weltweit ein außergewöhnliches Jahr für die gesamte Reise-
branche. Im Zuge der Corona-Pandemie sind internationale Flugbewegungen drastisch einge-
brochen. Auch der Flughafen Münster/Osnabrück konnte sich nicht von dieser Entwicklung
entkoppeln. Mit ca. 223 Tsd. Passagieren im Geschäftsjahr musste ein Rückgang von 78 %
im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Ein Großteil dieser Passagiere wurde in der
Vorkrisenzeit, also im Januar und Februar 2020 gezählt. Nachdem im Sommer 2020 vereinzelt
Flugstrecken wieder bedient wurden, kam im Winterflugplan mit steigenden Inzidenzwerten
der Pandemie der Luftverkehr fast zum Erliegen.

Diese Passagierentwicklung spiegelte sich deutlich auch in den Erlösen der
Flughafengesellschaft wieder. Konnte die GmbH 2019 noch einen Umsatz von ca. 19,6 Mio.
€ erwirtschaften, sank dieser Betrag 2020 auf ca.10,2 Mio. €. Inkl. veränderter Ausschüttungen
der Tochtergesellschaften verzeichnete der FMO Einnahmeausfälle von ca. 14,7 Mio. €.

Gegen diese drastische Verschlechterung der Ergebnislage hat die Flughafengesellschaft
wesentliche Gegenmaßnahmen ergriffen.

Insbesondere die weitreichende Nutzung der gesetzlichen Möglichkeit zur Kurzarbeit konnte
im Bereich des Personalaufwandes erhebliche Kostenreduzierungen heben. Der FMO war
bundesweit der erste Flughafen, der eine entsprechende Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit
abschloss. Diese trat am 01.03.2020 in Kraft. Insgesamt waren nahezu alle Mitarbeiter von
der Kurzarbeit betroffen. Der Beschäftigungsgrad innerhalb des gesamten Konzerns lag bei
ca. 29 %. Durch die Kurzarbeit konnten knapp 6 Mio. € Personalkosten im Konzern eingespart
werden.

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INTERNATIONAL AIRPORT

‚Neben den Personalkosten konnten auch der Materialaufwand sowie der sonstige betriebliche

‚ Aufwand durch gezielte Einsparungsmaßnahmen reduziert werden. In beiden Bereichen

“ konnten im Vergleich zum Vorjahr über 3,7 Mio. € eingespart werden. Wesentliche

Einsparpotenziale ergaben sich z. B. durch Maßnahmen im Gebäudemanagement

(Energiekosten, Reinigungskosten) sowie durch Nachverhandlung diverser Dienstleistungs-
verträge wie der Parkraumbewirtschaftung.

Der Zinsaufwand konnte weiter reduziert werden. Dies war insbesondere durch weitere
Reduzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie einer fortschreitenden
weiteren Tilgung von Gesellschafterdarlehen begründet.

Die Summe aller ergriffenen Gegenmaßnahmen führte dazu, dass von den 14,7 Mio. €
Einnahmeausfällen lediglich ca. 8,45 Mio. € ergebniswirksam wurden. Erzielte die
Flughafengesellschaft 2019 noch einen Verlust von ca. 6,97 Mio, €, musste 2020 ein Verlust
von ca. 15,42 Mio. € verzeichnet werden.

Ill. Lage der Gesellschaft

Vor dem Hintergrund der im Zuge der Pandemie deutlich verschlechterten wirtschaftlichen
Situation war eine Kapitalstärkung durch die FMO-Gesellschafter notwendig. Diese wurde
letztendlich am 04.03.2021 durch die Gesellschafterversammlung in Höhe von 10 Mio. €
beschlossen.

Auch die Werthaltigkeit aller Beteiligungen der FMO GmbH musste im Geschäftsjahr geprüft
werden. Die 100%igen Tochtergesellschaften sind aufgrund ihrer Ergebnisabführungsverträge
einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen. Es ist geplant, die Luftfahrtförderungs-
gesellschaft gesellschaftsrechtlich in die Muttergesellschaft zu überführen.

Die Beteiligungen an der AHS Aviation Handling Services GmbH, der WISAG FMO Cargo
Services GmbH & Co. KG sowie der WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs-GmbH wurden
im Rahmen des Imparitätsprinzips bzw. der gebotenen kaufmännischen Vorsicht jeweils auf
ihre Erinnerungswerte abgeschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaften
erscheint aktuell derart unwägbar, dass hier eine entsprechende Abschreibung geboten ist.

Die mittelfristige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Flughafengesellschaft wird stetig
im Rahmen einer revolvierenden Wirtschaftsplanung überwacht. Den aktuellen
Prognoserechnungen folgend, wird die Gesellschaft auch in den kommenden 2 Jahren von
zusätzlichen Gesellschaftermitteln abhängig sein, Eine derartige Außenfinanzierung ist für fast
die gesamte Flughafenbranche für die kommenden Jahre zu erwarten. Aufgrund der in den
vergangenen Jahren stetig angepassten Kostenstrukturen des FMO ist die Höhe einer
derartigen Außenfinanzierung am Standort FMO im Vergleich zu anderen Flughäfen jedoch
relativ moderat.

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MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

IV. Prognosen, Chancen und Risiken
Auch im Geschäftsjahr 2021 werden die Pandemieauswirkungen auf den Luftverkehr von

überragender Bedeutung sein, nicht nur für den Flughafen Münster/Osnabrück.

Die Planungen diverser Airlines weisen durchaus ein erfreuliches Bild auf. So werden allein im
Flugplan 2021 sechs neue Ziele vom Standort FMO angeboten. Jedoch ist der tatsächliche
Zeitpunkt der Aufnahme dieser Ziele, wie auch aller anderen bereits bestehenden
Verbindungen, stark vom Pandemieverlauf abhängig. Aktuelle Prognosen sehen
nennenswerte Flugaktivitäten frühestens ab den Sommerferien 2021 vor. Wesentlich für die
Nutzung des Angebotes wird aber weiterhin der Pandemieverlauf sein. Bei sinkenden
Infektionszahlen und steigenden Impfquoten käme es möglicherweise dazu, dass sich im 2.
Halbjahr der Luftverkehr wieder langsam erholt. Der FMO geht in seinen Planungen aktuell
von einem ca. 26%igen Niveau im Vergleich zu 2019 aus. Die Unwägbarkeiten im
Zusammenhang mit COVID 19 machen sämtliche Prognosen für das Jahr 2021 kaum möglich.

Auch eine Vorschau auf die Folgejahre zeigt sich besonders problematisch. Die FMO GmbH
orientiert sich bei den gesamten Planungsrechnungen an einschlägigen Branchenprognosen.
Allerdings unterliegen auch diese permanenten Aktualisierungen. Letzte Mittelfristprognosen
gehen davon aus, dass die gesamte Branche ca. 5 Jahre benötigt, um wieder auf das
Vorkrisenniveau zu gelangen.

Die gesamte Luftfahrt ist im Zuge der Pandemieauswirkungen auf externe Kapitalzuführung
angewiesen. Für das Jahr 2020 belief sich der zusätzliche. Kapitalbedarf nur für die Flughäfen
bundesweit auf ca. 2,6 Mrd. €. Die für den FMO bereits beschlossene Kapitalerhöhung von 10
Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 war ein wichtiger Bestandteil zur Liquiditätssicherung des
FMO.

Für die Folgejahre lässt sich ein weiterer „Corona-bedingter“ Kapitalbedarf für den FMO von
ca. 20 Mio. € bis zum Jahr 2025 erwarten. Dieser Kapitalbedarf wurde den Gesellschaftern im
Rahmen der Fortschreibung des Finanzierungskonzeptes 2.0 bereits vorgestellt. Er könnte
sich dadurch verändern, dass aus Bundes- bzw. Landesmitteln Zuschüsse an den FMO
gezahlt werden oder sich das Reiseverhalten entgegen den aktuellen Prognosen ändert.
Etwaige zukünftige Corona-bedingte Kapitalerhöhungen werden rechtsverbindlich jeweils mit
der Verabschiedung der jeweiligen Wirtschaftspläne beschlossen.

Welche weiteren Auswirkungen der Pandemieverlauf zukünftig sowohl auf den Airline- als
auch auf den Airportmarkt haben werden, ist kaum prognostizierbar. Die Gefahr von Airline-
insolvenzen mit den Auswirkungen auf die Angebotslage an Flughäfen muss auch weiter
genau betrachtet werden. Dies könnte möglicherweise kleinere und mittelgroße Flughäfen
besonders treffen. Andererseits könnten ausreichend große Infrastrukturen eine Chance für
dieses Flughafensegment sein, entsprechende Abstandsregularien zwischen den
Passagieren einzuhalten. Impfgeschwindigkeit und Infektionszahlen sowie die Auswirkungen
auf Reisebeschränkungen und Reiseverhalten der Passagiere werden die wirtschaftliche
Entwicklung der Branche massiv beeinflussen. Einige Prognosen gehen von einem gewissen
Nachholeffekt nach Ende der Pandemie mit steigenden Passagierzahlen aus.

Seite 4

MÜNSTER OSNABRÜCK

INTERNATIONAL AIRPORT

Diese können allerdings nicht als geeignete Grundlage für eine kaufmännisch vorsichtige
Wirtschaftsplanung dienen.

Neben den pandemisch bedingten Unwägbarkeiten gibt es allerdings auch drohende gesetz-
geberische Risiken, die zu einer massiven Verteuerung des Luftverkehrs und damit verbun-
denem Nachfragerückgang führen könnten. Eine aufkommende Diskussion um Einschrän-
kungen im innerdeutschen Luftverkehr und die neuerliche Diskussion um eine nationale
Kerosinsteuer können hier als Einzelbeispiele genannt werden. Hier bleibt abzuwarten, welche
Gesetzesinitiativen in der kommenden l.egislaturperiode umgesetzt werden.

Mit Datum vom 01.12.2020 hat der Kreis Steinfurt einen Großteil des Terminals: 1 angemietet.
Der Kreis betreibt innerhalb des Terminals 1 das hiesige Corona-Impfzentrum. Einige
Mitarbeiter des FMO-Konzerns übernehmen hier unterschiedliche Tätigkeiten wie
Einlasskontrolle oder Check-In der Impflinge im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages.

Die Übernahme dieser Tätigkeiten führte dazu, dass viele Mitarbeiter wieder aus der
Kurzarbeit genommen werden konnten. Die entsprechenden Löhne und Gehälter konnten
über Rechnungsstellung an den Kreis Steinfurt als Betreiber des impfzentrums
weiterberechnet werden.

Der aktuelle Miet- und Dienstleistungsvertrag mit dem Kreis Steinfurt läuft bis Ende Juni 2021.
Eine mögliche Verlängerung bis zum 30.09.2021 erscheint durchaus realistisch.

VI. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung

Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH führt auf Basis des Gesellschaftsvertrags den
Betrieb des Flughafens Münster/Osnabrück. Dazu gehören auch die Förderung der zivilen
Luftfahrt sowie alle im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung stehenden Geschäfte
einschließlich der Versorgung Dritter mit elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens.
Die Gesellschaft:nimmt somit Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem
öffentlichen Zweck entsprechen.

Greven, den 31. März 2021

Prof. Dr. Schwarz

- Geschäftsführer -

Anlage A

880 Zeichen

Anlage A zur V/0682/2021
Kurzüberblick
Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH
Ziele/Teilziele/Zielerreichung
Zustimmung des Rates im Sinne des sogenannten Rückholbeschlusses im Rahmen der
Übertragung der Anteile am FMO auf die Stadtwerke Münster GmbH in 1984 und damit
Aufhebung des Vorbehaltes für das Votum des Vertreters der Stadtwerke in der
Gesellschafterversammlung des FMO.
Finanzierung
Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen
Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein
Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein
Pflichtigkeitsgrad
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig
pflichtig
überwiegend
pflichtig
überwiegend
freiwillig
vollständig
freiwillig
HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Rückholbeschluss aus 1084
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration)
keine

Beschlussvorlage

4351 Zeichen

V/0682/2021
V/0682/2021
Öffentliche Beschlussvorlage
Betrifft
Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)
Beratungsfolge
28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung
Beschlussvorschlag:
I. Sachentscheidung:
Die Stadt Münster ermächtigt ihre Vertretung / die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH
in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, folgende
Entscheidungen zu treffen:
a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurde für das
Geschäftsjahr 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und
wird, abschließend
in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 89.289.544,86 €
sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung
ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 15.421.306,22 €
festgestellt.
b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020
Entlastung erteilt.
c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.421.306,22 € wird mit der Kapitalrücklage
verrechnet.
II. Finanzielle Auswirkungen:
Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt.
Begründung:
Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984
ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke
Münster GmbH übertragen worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die
Vertretungen der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung den
Amt für Finanzen und
Beteiligungen
20.09.2021
Ihr/e Ansprechpartner/in:
Frau Haubner
T elefon:492-2032
HaubnerG@stadt-
muenster.de

- 2 -
V/0682/2021
im Beschlussvorschlag genannten Punkten erst nach Abstimmung mit der Stadt Münster
abschließend zustimmen.
Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat in ihrer Sitzung am 30.Juni 2021 über die im
Beschluss genannten Punkte beraten. Das Votum für die Stadt Münster / die Stadtwerke Münster
GmbH in der Gesellschafterversammlung stand dabei unter dem Vorbehalt eines entsprechenden
Beschlusses durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft.
Gesamtentwicklung/-ergebnis:
Dem Jahresabschluss wurde von dem beauftragten Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte
Bestätigungsvermerk erteilt.
Auch der Flughafen Münster/Osnabrück war vom Einbruch der internationalen Flugbewegungen im
Zuge der Corona-Pandemie betroffen. So wurde mit rund 223 T sd.Passagieren im Geschäftsjahr ein
Rückgang von 78% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Diese Entwicklung spiegelt sich deutlich in
den sinkenden Erlösen der Gesellschaft wider. Konnte 2019 noch ein Umsatz von 19.600.288,73 €
erwirtschaftet werden, waren es in 2020 nur noch 10.231.215,69 €. Der Jahresfehlbetrag stieg von
6.965.615,71 € auf 15.421.306,22 € an.
Insofern wird im Bestätigungsvermerk ausgeführt:
________________________________________________________________________
Ausblick:
Die Pandemieauswirkungen werden auch im Geschäftsjahr 2021 für den Luftverkehr insgesamt und
so auch für den Flughafen Münster/Osnabrück von hoher Bedeutung sein. Für die Folgejahre wird
durch die Geschäftsführung ein weiterer Corona-bedingter Kapitalbedarf für den FMO von ca. 20 Mio.
€ bis zum Jahr 2025 reklamiert. Er könne sich dadurch verändern, dass aus Bundes- bzw.
Landesmitteln weitere Zuschüsse an den FMO gezahlt werden oder sich das Reiseverhalten
entgegen bisheriger Prognosen ändert.
Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss:
Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft
haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder
zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem
eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der
Jahresabschluss als insgesamt plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der
Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zum Bilanzstichtag.

- 2 -
V/0682/2021
Weitere Einzelheiten können dem Jahresabschluss und dem Lagebericht in der Anlage entnommen
werden.
In Vertretung
Gez.
Christine Zeller
Stadtkämmerin
Anlagen:
Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2020
Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020
Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020

Beratungsverlauf (1)

28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft
TOP 11.24 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
V/0682/2021
Typ
Vorlagen
Datum
08.09.2021
Erstellt
07.09.2021 11:44