V/0682/2021
Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH)
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Anlagen zur Vorlage 682-2021
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Au@eye FARRE SS a FMO FLUGHAFEN MÜNSTER/OSNABRÜCK GMBH, GREVEN GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG FÜR DAS GESCHÄFTSJAHR 2020 Umsatzerlöse u Gesamtleistung Sonstige betriebliche Erträge Materialaufwand a) Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für bezogene Waren b) Aufwendungen für bezogene Leistungen Rohergebnis Personalaufwand - a) Löhne und Gehälter b) Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung - davon für Altersversorgung: EUR 379.023,89 (Vorjahr: EUR 899.879,14) Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens und Sachanlagen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis Erträge aus Beteiligungen Erträge aus Ergebnisabführungsverträgen Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge Abschreibungen auf Finanzanlagen und auf Wertpapiere des Umlaufvermögens Aufwendungen aus Verlustübernahme Zinsen und ähnliche Aufwendungen Finanzergebnis Ergebnis nach Steuern Sonstige Steuern Jahresfehlbetrag 2020 EUR 2019 EUR 10.231.215,69 19.600.228,73 10.231.215,69 19.600.228,73 289.581,77 507.279,56 -133.482,72 -357.549,93 -4.159.130,20 -4.768.819,78 -4.292.612,92 -5.126.369,71 6.228.184,54 14.981.138,58 -6.747.812,85 -8.721.663,23 -1.591.514,51 -2.486.904,97 -8.339.327,36 -11.208.568,20 -3.005.057,32 -3.080.046,21 -4.682.948,32 -7.586.434,33 -9.799.148,46 -6.893.910,16 0,00 62.469,00 0,00 2.754.878,98 15,29 1.744,38 -899.321,42 0,00 -2.941.928,66 -574.887,77 -1.494.051,36 -2.028.930,34 -5.335.286,15 215.274,25 -15.134.434,61 -6.678.635,91 -286.871,61 -286.979,80 -15.421.306,22 -6.965.615,71 Rutoze 3 Zur Yorege 6G82/ 2o2ı Seite MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT Lagebericht der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH für das Geschäftsjahr 2020 Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, deren Gesellschafter sich überwiegend aus den angrenzenden Städten und Landkreisen zusammensetzt, ist eine internationale Verkehrsflughafengesellschaft mit Fokus auf Linien- und Touristikverkehr. Ein Großteil der Umsatzerlöse kommt aus diesem Bereich. Die weiteren Erlöse kommen aus dem Non- Aviation-Geschäft. l. Gesamtwirtschaftliche Rahmenbedingungen Die gesamtwirtschaftlichen Rahmenbedingungen waren weltweit von der Corona-Pandemie geprägt. Sowohl Bruttoinlandsprodukt als auch die Inflationsrate sanken um 5 % bzw. 0,2 %. Einreisebeschränkungen sowie diverse weltweite Reisebeschränkungen verursachten in der gesamten Flughafenbranche drastische Einbrüche. Nach Pandemiebeginn im März 2020 sanken die Passagierzahlen bundesweit um ca. 85 %. Insgesamt beläuft sich der Umsatzausfall der Flughäfen auf ca. 2,6 Mrd. €. Nur durch massive externe Unterstützung in Form von Kurzarbeitergeld oder Kapitalzuführungen konnte die Zahlungsfähigkeit von Flughäfen erhalten bleiben. Vor dem Hintergrund dieser Zahlen kann man von einer in der Nachkriegszeit einmaligen Situation im Airportmarkt sprechen. ll. Geschäftsverlauf Das Geschäftsjahr 2020 war weltweit ein außergewöhnliches Jahr für die gesamte Reise- branche. Im Zuge der Corona-Pandemie sind internationale Flugbewegungen drastisch einge- brochen. Auch der Flughafen Münster/Osnabrück konnte sich nicht von dieser Entwicklung entkoppeln. Mit ca. 223 Tsd. Passagieren im Geschäftsjahr musste ein Rückgang von 78 % im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet werden. Ein Großteil dieser Passagiere wurde in der Vorkrisenzeit, also im Januar und Februar 2020 gezählt. Nachdem im Sommer 2020 vereinzelt Flugstrecken wieder bedient wurden, kam im Winterflugplan mit steigenden Inzidenzwerten der Pandemie der Luftverkehr fast zum Erliegen. Diese Passagierentwicklung spiegelte sich deutlich auch in den Erlösen der Flughafengesellschaft wieder. Konnte die GmbH 2019 noch einen Umsatz von ca. 19,6 Mio. € erwirtschaften, sank dieser Betrag 2020 auf ca.10,2 Mio. €. Inkl. veränderter Ausschüttungen der Tochtergesellschaften verzeichnete der FMO Einnahmeausfälle von ca. 14,7 Mio. €. Gegen diese drastische Verschlechterung der Ergebnislage hat die Flughafengesellschaft wesentliche Gegenmaßnahmen ergriffen. Insbesondere die weitreichende Nutzung der gesetzlichen Möglichkeit zur Kurzarbeit konnte im Bereich des Personalaufwandes erhebliche Kostenreduzierungen heben. Der FMO war bundesweit der erste Flughafen, der eine entsprechende Betriebsvereinbarung zur Kurzarbeit abschloss. Diese trat am 01.03.2020 in Kraft. Insgesamt waren nahezu alle Mitarbeiter von der Kurzarbeit betroffen. Der Beschäftigungsgrad innerhalb des gesamten Konzerns lag bei ca. 29 %. Durch die Kurzarbeit konnten knapp 6 Mio. € Personalkosten im Konzern eingespart werden. N z >| Seite 2 S u MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT ‚Neben den Personalkosten konnten auch der Materialaufwand sowie der sonstige betriebliche ‚ Aufwand durch gezielte Einsparungsmaßnahmen reduziert werden. In beiden Bereichen “ konnten im Vergleich zum Vorjahr über 3,7 Mio. € eingespart werden. Wesentliche Einsparpotenziale ergaben sich z. B. durch Maßnahmen im Gebäudemanagement (Energiekosten, Reinigungskosten) sowie durch Nachverhandlung diverser Dienstleistungs- verträge wie der Parkraumbewirtschaftung. Der Zinsaufwand konnte weiter reduziert werden. Dies war insbesondere durch weitere Reduzierung von Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten sowie einer fortschreitenden weiteren Tilgung von Gesellschafterdarlehen begründet. Die Summe aller ergriffenen Gegenmaßnahmen führte dazu, dass von den 14,7 Mio. € Einnahmeausfällen lediglich ca. 8,45 Mio. € ergebniswirksam wurden. Erzielte die Flughafengesellschaft 2019 noch einen Verlust von ca. 6,97 Mio, €, musste 2020 ein Verlust von ca. 15,42 Mio. € verzeichnet werden. Ill. Lage der Gesellschaft Vor dem Hintergrund der im Zuge der Pandemie deutlich verschlechterten wirtschaftlichen Situation war eine Kapitalstärkung durch die FMO-Gesellschafter notwendig. Diese wurde letztendlich am 04.03.2021 durch die Gesellschafterversammlung in Höhe von 10 Mio. € beschlossen. Auch die Werthaltigkeit aller Beteiligungen der FMO GmbH musste im Geschäftsjahr geprüft werden. Die 100%igen Tochtergesellschaften sind aufgrund ihrer Ergebnisabführungsverträge einer gesonderten Betrachtung zu unterziehen. Es ist geplant, die Luftfahrtförderungs- gesellschaft gesellschaftsrechtlich in die Muttergesellschaft zu überführen. Die Beteiligungen an der AHS Aviation Handling Services GmbH, der WISAG FMO Cargo Services GmbH & Co. KG sowie der WISAG FMO Cargo Service Beteiligungs-GmbH wurden im Rahmen des Imparitätsprinzips bzw. der gebotenen kaufmännischen Vorsicht jeweils auf ihre Erinnerungswerte abgeschrieben. Die wirtschaftliche Entwicklung dieser Gesellschaften erscheint aktuell derart unwägbar, dass hier eine entsprechende Abschreibung geboten ist. Die mittelfristige Entwicklung der wirtschaftlichen Lage der Flughafengesellschaft wird stetig im Rahmen einer revolvierenden Wirtschaftsplanung überwacht. Den aktuellen Prognoserechnungen folgend, wird die Gesellschaft auch in den kommenden 2 Jahren von zusätzlichen Gesellschaftermitteln abhängig sein, Eine derartige Außenfinanzierung ist für fast die gesamte Flughafenbranche für die kommenden Jahre zu erwarten. Aufgrund der in den vergangenen Jahren stetig angepassten Kostenstrukturen des FMO ist die Höhe einer derartigen Außenfinanzierung am Standort FMO im Vergleich zu anderen Flughäfen jedoch relativ moderat. ) u L Ap 7 KL Seite 3 MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT IV. Prognosen, Chancen und Risiken Auch im Geschäftsjahr 2021 werden die Pandemieauswirkungen auf den Luftverkehr von überragender Bedeutung sein, nicht nur für den Flughafen Münster/Osnabrück. Die Planungen diverser Airlines weisen durchaus ein erfreuliches Bild auf. So werden allein im Flugplan 2021 sechs neue Ziele vom Standort FMO angeboten. Jedoch ist der tatsächliche Zeitpunkt der Aufnahme dieser Ziele, wie auch aller anderen bereits bestehenden Verbindungen, stark vom Pandemieverlauf abhängig. Aktuelle Prognosen sehen nennenswerte Flugaktivitäten frühestens ab den Sommerferien 2021 vor. Wesentlich für die Nutzung des Angebotes wird aber weiterhin der Pandemieverlauf sein. Bei sinkenden Infektionszahlen und steigenden Impfquoten käme es möglicherweise dazu, dass sich im 2. Halbjahr der Luftverkehr wieder langsam erholt. Der FMO geht in seinen Planungen aktuell von einem ca. 26%igen Niveau im Vergleich zu 2019 aus. Die Unwägbarkeiten im Zusammenhang mit COVID 19 machen sämtliche Prognosen für das Jahr 2021 kaum möglich. Auch eine Vorschau auf die Folgejahre zeigt sich besonders problematisch. Die FMO GmbH orientiert sich bei den gesamten Planungsrechnungen an einschlägigen Branchenprognosen. Allerdings unterliegen auch diese permanenten Aktualisierungen. Letzte Mittelfristprognosen gehen davon aus, dass die gesamte Branche ca. 5 Jahre benötigt, um wieder auf das Vorkrisenniveau zu gelangen. Die gesamte Luftfahrt ist im Zuge der Pandemieauswirkungen auf externe Kapitalzuführung angewiesen. Für das Jahr 2020 belief sich der zusätzliche. Kapitalbedarf nur für die Flughäfen bundesweit auf ca. 2,6 Mrd. €. Die für den FMO bereits beschlossene Kapitalerhöhung von 10 Mio. € für die Jahre 2020 und 2021 war ein wichtiger Bestandteil zur Liquiditätssicherung des FMO. Für die Folgejahre lässt sich ein weiterer „Corona-bedingter“ Kapitalbedarf für den FMO von ca. 20 Mio. € bis zum Jahr 2025 erwarten. Dieser Kapitalbedarf wurde den Gesellschaftern im Rahmen der Fortschreibung des Finanzierungskonzeptes 2.0 bereits vorgestellt. Er könnte sich dadurch verändern, dass aus Bundes- bzw. Landesmitteln Zuschüsse an den FMO gezahlt werden oder sich das Reiseverhalten entgegen den aktuellen Prognosen ändert. Etwaige zukünftige Corona-bedingte Kapitalerhöhungen werden rechtsverbindlich jeweils mit der Verabschiedung der jeweiligen Wirtschaftspläne beschlossen. Welche weiteren Auswirkungen der Pandemieverlauf zukünftig sowohl auf den Airline- als auch auf den Airportmarkt haben werden, ist kaum prognostizierbar. Die Gefahr von Airline- insolvenzen mit den Auswirkungen auf die Angebotslage an Flughäfen muss auch weiter genau betrachtet werden. Dies könnte möglicherweise kleinere und mittelgroße Flughäfen besonders treffen. Andererseits könnten ausreichend große Infrastrukturen eine Chance für dieses Flughafensegment sein, entsprechende Abstandsregularien zwischen den Passagieren einzuhalten. Impfgeschwindigkeit und Infektionszahlen sowie die Auswirkungen auf Reisebeschränkungen und Reiseverhalten der Passagiere werden die wirtschaftliche Entwicklung der Branche massiv beeinflussen. Einige Prognosen gehen von einem gewissen Nachholeffekt nach Ende der Pandemie mit steigenden Passagierzahlen aus. Seite 4 MÜNSTER OSNABRÜCK INTERNATIONAL AIRPORT Diese können allerdings nicht als geeignete Grundlage für eine kaufmännisch vorsichtige Wirtschaftsplanung dienen. Neben den pandemisch bedingten Unwägbarkeiten gibt es allerdings auch drohende gesetz- geberische Risiken, die zu einer massiven Verteuerung des Luftverkehrs und damit verbun- denem Nachfragerückgang führen könnten. Eine aufkommende Diskussion um Einschrän- kungen im innerdeutschen Luftverkehr und die neuerliche Diskussion um eine nationale Kerosinsteuer können hier als Einzelbeispiele genannt werden. Hier bleibt abzuwarten, welche Gesetzesinitiativen in der kommenden l.egislaturperiode umgesetzt werden. Mit Datum vom 01.12.2020 hat der Kreis Steinfurt einen Großteil des Terminals: 1 angemietet. Der Kreis betreibt innerhalb des Terminals 1 das hiesige Corona-Impfzentrum. Einige Mitarbeiter des FMO-Konzerns übernehmen hier unterschiedliche Tätigkeiten wie Einlasskontrolle oder Check-In der Impflinge im Rahmen eines Dienstleistungsvertrages. Die Übernahme dieser Tätigkeiten führte dazu, dass viele Mitarbeiter wieder aus der Kurzarbeit genommen werden konnten. Die entsprechenden Löhne und Gehälter konnten über Rechnungsstellung an den Kreis Steinfurt als Betreiber des impfzentrums weiterberechnet werden. Der aktuelle Miet- und Dienstleistungsvertrag mit dem Kreis Steinfurt läuft bis Ende Juni 2021. Eine mögliche Verlängerung bis zum 30.09.2021 erscheint durchaus realistisch. VI. Einhaltung der öffentlichen Zwecksetzung Die FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH führt auf Basis des Gesellschaftsvertrags den Betrieb des Flughafens Münster/Osnabrück. Dazu gehören auch die Förderung der zivilen Luftfahrt sowie alle im Zusammenhang mit Vermietung und Verpachtung stehenden Geschäfte einschließlich der Versorgung Dritter mit elektrischer Energie für den Bereich des Flughafens. Die Gesellschaft:nimmt somit Aufgaben der Daseinsvorsorge wahr, die in hohem Maße einem öffentlichen Zweck entsprechen. Greven, den 31. März 2021 Prof. Dr. Schwarz - Geschäftsführer -
Anlage A
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Anlage A zur V/0682/2021 Kurzüberblick Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung des Rates im Sinne des sogenannten Rückholbeschlusses im Rahmen der Übertragung der Anteile am FMO auf die Stadtwerke Münster GmbH in 1984 und damit Aufhebung des Vorbehaltes für das Votum des Vertreters der Stadtwerke in der Gesellschafterversammlung des FMO. Finanzierung Produktgruppe: 15 01 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan Ja X Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja X Nein Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig HGB, GO NRW, Satzung der Gesellschaft, Rückholbeschluss aus 1084 Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) keine
Beschlussvorlage
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V/0682/2021 V/0682/2021 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Jahresabschluss 2020 der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH (FMO GmbH) Beratungsfolge 28.09.2021 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Stadt Münster ermächtigt ihre Vertretung / die Vertretung der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH, folgende Entscheidungen zu treffen: a) Der Jahresabschluss der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH wurde für das Geschäftsjahr 2020 mit einem uneingeschränkten Bestätigungsvermerk versehen und wird, abschließend in der Bilanz bei Aktiva und Passiva mit 89.289.544,86 € sowie einem in der Gewinn- und Verlustrechnung ausgewiesenen Jahresfehlbetrag von 15.421.306,22 € festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung wird für das Geschäftsjahr 2020 Entlastung erteilt. c) Der Jahresfehlbetrag in Höhe von 15.421.306,22 € wird mit der Kapitalrücklage verrechnet. II. Finanzielle Auswirkungen: Es ergeben sich keine Auswirkungen auf den städtischen Haushalt. Begründung: Die FMO GmbH ist eine mittelbare Beteiligung der Stadt Münster. Mit Ratsbeschluss vom 19.09.1984 ist der Anteil der Stadt Münster an der FMO Flughafen Münster/Osnabrück GmbH auf die Stadtwerke Münster GmbH übertragen worden. Auf der Grundlage des v.g. Ratsbeschlusses können die Vertretungen der Stadt Münster / Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung den Amt für Finanzen und Beteiligungen 20.09.2021 Ihr/e Ansprechpartner/in: Frau Haubner T elefon:492-2032 HaubnerG@stadt- muenster.de - 2 - V/0682/2021 im Beschlussvorschlag genannten Punkten erst nach Abstimmung mit der Stadt Münster abschließend zustimmen. Die Gesellschafterversammlung der FMO GmbH hat in ihrer Sitzung am 30.Juni 2021 über die im Beschluss genannten Punkte beraten. Das Votum für die Stadt Münster / die Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterversammlung stand dabei unter dem Vorbehalt eines entsprechenden Beschlusses durch den Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft. Gesamtentwicklung/-ergebnis: Dem Jahresabschluss wurde von dem beauftragten Wirtschaftsprüfer der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt. Auch der Flughafen Münster/Osnabrück war vom Einbruch der internationalen Flugbewegungen im Zuge der Corona-Pandemie betroffen. So wurde mit rund 223 T sd.Passagieren im Geschäftsjahr ein Rückgang von 78% im Vergleich zum Vorjahr verzeichnet. Diese Entwicklung spiegelt sich deutlich in den sinkenden Erlösen der Gesellschaft wider. Konnte 2019 noch ein Umsatz von 19.600.288,73 € erwirtschaftet werden, waren es in 2020 nur noch 10.231.215,69 €. Der Jahresfehlbetrag stieg von 6.965.615,71 € auf 15.421.306,22 € an. Insofern wird im Bestätigungsvermerk ausgeführt: ________________________________________________________________________ Ausblick: Die Pandemieauswirkungen werden auch im Geschäftsjahr 2021 für den Luftverkehr insgesamt und so auch für den Flughafen Münster/Osnabrück von hoher Bedeutung sein. Für die Folgejahre wird durch die Geschäftsführung ein weiterer Corona-bedingter Kapitalbedarf für den FMO von ca. 20 Mio. € bis zum Jahr 2025 reklamiert. Er könne sich dadurch verändern, dass aus Bundes- bzw. Landesmitteln weitere Zuschüsse an den FMO gezahlt werden oder sich das Reiseverhalten entgegen bisheriger Prognosen ändert. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die INTECON GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft haben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen diesen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Unter Berücksichtigung des vorgelegten und mit einem eingeschränkten Bestätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss als insgesamt plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Flughafen Münster/Osnabrück GmbH zum Bilanzstichtag. - 2 - V/0682/2021 Weitere Einzelheiten können dem Jahresabschluss und dem Lagebericht in der Anlage entnommen werden. In Vertretung Gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage 1: Bilanz zum 31.12.2020 Anlage 2: Gewinn- und Verlustrechnung für die Zeit vom 01.01.2020 bis zum 31.12.2020 Anlage 3: Lagebericht für das Geschäftsjahr 2020
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: mehrheitlich beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0682/2021
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 08.09.2021
- Erstellt
- 07.09.2021 11:44