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V/0475/2019/1

B-Plan Nr. 579: "Gievenbeck-Oxford-Quartier (Roxeler Straße/Dieckmannstraße/Gievenbecker Reihe/Niedenstiege)", Ausbau der Knotenpunkte und der Roxeler Straße im Bereich der Oxford-Kaserne

Vorlagen 30.01.2020

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Nächste Beratung: Haupt- und Finanzausschuss, Sitzung am 13.05.2020, TOP 6.1.3

Anlage 1, Blatt 2

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Ansehen

Anlage 1, Blatt 1

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Ansehen

Anlage 2

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Ansehen

Anlage 3 neu

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Ansehen

Beschlussvorlage

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Ansehen

Anlage 1, Blatt 2

39 Zeichen

Anlage 1 Blatt 2 zur Vorlage V0475/2019

Anlage 1, Blatt 1

39 Zeichen

Anlage 1 Blatt 1 zur Vorlage V0475/2019

Anlage 2

4131 Zeichen

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
          A-W/0001/2019 
 
 
Herrn 
Bezirksbürgermeister des Stadtbezirks Münster-West 
Herrn Stephan Brinktrine 
Pantaleonplatz 7 
48161 Münster 
 
 
 
 
 
Münster, 05.01.2019 
 
 
 
Die Verwaltung wird beauftragt, auf der stadteinwärts führenden Seite der Roxeler 
Straße vom Dingbänger Weg bis zur Albert-Schweitzer-Straße einen Radweg zu bauen. 
 
 
 
Begründung: 
 
Entlang der Roxeler Straße gibt es nur auf einer Seite einen Rad - und Fußweg, beginnend 
an der Albert -Schweitzer-Straße in Gievenbec k bis zur Kreuzung Dingbänger Weg. Als der 
Rad-und Fußw eg vor langer Zeit gebaut wurde , war er ausreichend für den damaligen 
Verkehr im Grünen. Das hat sich aber aus vielen Gründen verändert:  
 Neue Baugebiete in Roxel und den Umlandgemeinden haben den Verkehr auf der 
Roxeler Straße stark zunehmen lassen. 
 In Gie venbeck Südwest  und auf der Sentruper Höhe  wurde für tausende Menschen 
neuer Wohnraum geschaffen.  Aus dem Radweg im Grünen wurde ein vielbenutzter 
innerstädtischer Verkehrsraum. 
 In den kommenden Jahren wird es zunächst viel Bauverkehr im Bereich der Oxford -
Kaserne geben, langsam kommen mehrere tausend Einwohner hinzu.  
 Die Mosaik-Schule und das Steingymnasium erzeugen auch auf der Roxeler Straße viel 
Verkehr. 
 Neue Geschäfte und Dienstleister in Gievenbeck im Bereich der Gartenbreie ziehen viele 
Verkehrsteilnehmer an. 
 Neue Technologien (E -Bikes, Pedelecs, Lastenräder) haben den Fahrradverkehr stark 
beschleunigt und erfordern mehr Platz für Begegnungsverkehr, für den der bestehende  
schmale Radweg nicht hinreichend ist. 
 Der Rad-und Fußweg fungiert seit einiger Zeit in Teilen ebenfalls als Reitweg. 
 Der Weg ist Bestandteil des 2016 vom Rat beschlossenen Velorouten -Konzepts und 
damit die Hauptverbindung ins westliche Münsterland.

Fraktion in der 
Bezirksvertretung 
Münster-West 
 
Mitglieder der SPD-Fraktion: 
Beate Kretzschmar, Vorsitzende 
Stephan Brinktrine 
Udo Junge 
Raimund Köster 
Elke Kraut-Kleinschmidt 
 
 
Die zweiseitige Benutzung des Radwegs ist aus mehreren Gründen sehr gefährlich:  
 Im unbeleuchteten Teil zwischen Roxel und Gievenbeck sind stadteinwärts  bergab 
fahrende Radfahrer schnell und werden  im Dunklen  von entgegenkommenden Autos 
geblendet. So kann es  auf dem schmalen Weg  schnell zu einer Kollision mit 
entgegenkommenden Radfahrern kommen. 
 Der Fußgängerverkehr auf dem Weg hat in den letzten Jahren stark zugenommen, da im 
Oxford-Areal eine Kita sowie Wohn - und Beratungseirichtungen für Geflüchtete errichtet 
wurden. Wenn Radfahrer sich begeg nen und zudem Fußgänger umfahren werden 
müssen, kommt es zu gefährlichen Situationen. 
 In Roxel queren viele stadteinwärts fahrende Radfahrer hinter der Autobahnbrücke ‚wild’ 
die Roxeler Straße, um nicht an der Kreuzung Dingbänger Weg minutenlang an zwei 
Ampeln warten zu müssen.  Diese Ausbremsung des Radverkehrs wird von den 
Verkehrsteilnehmern nicht akzeptiert. 
 Autofahrer, die in Nebenstraßen abbiegen oder aus Nebenstraßen auf die Roxeler 
Straße einbiegen, rechnen nic ht damit, dass aus beiden Richtungen  Radfahrer kommen. 
Das hat in den letzten Jahren zu einigen Unfällen geführt mit d er Folge, dass an dr ei 
Ampel-Kreuzungen (Marktkauf, Dieckmannstraße, Gievenbecker Reihe ) neben den 
Linksabbieger-Ampeln kürzlich separate Rechtsabbieger -Ampeln installiert wurden. 
Andere Einmündu ngen wie der Ramertsweg habe n indes keine Ampel. Hier ist das 
Gefahrenpotential weiterhin hoch. 
 
Statt weiterhin mit vielen kleinen Maßnahmen wie Roteinfärbung des Radwegs oder 
separaten Ampelschaltungen bzw. immer neuen Ampeln, die den ohnehin schon starken 
Verkehr weiter ausbremsen und zu immer längeren Staus führen, das Problem anzugehen, 
sollte eine zukunftsorientierte Lösung umgesetzt werden, nämlich der Bau eines 
stadteinwärts führenden Fuß- und Radwegs vom Dingbänger Weg bis zur Albert-Schweitzer 
-Straße. 
 
 
Für die SPD-Fraktion 
Beate Kretzschmar

Anlage 3 neu

1998 Zeichen

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Beschlussvorlage

19274 Zeichen

V/0475/2019/1 
V/0475/2019/1 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
B-Plan Nr. 579: "Gievenbeck-Oxford-Quartier (Roxeler Straße/Dieckmannstraße/Gievenbecker 
Reihe/Niedenstiege)", Ausbau der Knotenpunkte und der Roxeler Straße im Bereich der Oxford-
Kaserne 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   06.02.2020 Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Verkehr und Wo h-
nen 
Entscheidung 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Der Planung vom März 2019 (Anlage 1) zum Ausbau des erforderlichen Anschlusspunktes in der 
Oxford-Kaserne sowie der angrenzenden Nebenanlagen wird zugestimmt. 
 
2. Der Planung vom März 2019 (Anlage 1) zur Verbesserung der Verkehrssicherheit im Knotenpunkt 
Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe wird zugestimmt. 
 
3. Die Bezirksvertretung Münster-West und der Ausschuss für Stadtplanung, Stadtentwicklung, Ver-
kehr und Wohnen (ASSVW) nehmen das Prüfergebnis der Verwaltung zu dem Antrag lfd. Nr. A-
W/0001/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West (Anlage 2) zur Kenntnis. 
Dieser Antrag gilt hiermit als erledigt. 
 
4. Das ergänzende Prüfergebnis (Anlage 3 neu) für den Abschnitt der Roxeler Straße im 
Rahmen der Planung zur Veloroute Münster-Nottuln (V/1200/2019) wird zur Kenntnis genom-
men.  
 
II. Finanzielle Auswirkungen: 
 
 
Teilfinanzplan 
 
 Nr. Bezeichnung Haush.- 
jahr 
Betrag 
€ 
Bemerkungen 
 
Produktgruppe 1201 Bereitstellung von Verkehrsflä-
chen und –anlagen 
   
Amt für Mobilität und Tiefbau 
 
29.01.2020 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in: 
Herr Grimm 
Telefon: 492-6600 
Grimm@stadt-muenster.de

- 2 - 
V/0475/2019/1 
Investitionsmaßnah-
me 
0007 Verkehrsflächen, Neubau und 
Erneuerung 
   
Auszahlungen  Auszahlung für Baumaßnah-
men 
2021 450.000 Davon entfallen 
ca. 300.000 € 
auf den Stra-
ßenbau, 
19.000 € auf 
die Beleuch-
tung und 
131.000 € auf 
die LSA 
Einzahlungen  Einzahlung aus Zuwendungen 
für Investitionsmaßnahmen  
2022 270.000 Ca. 60% der 
zuwendungsfä-
higen Kosten  
Saldo  180.000  
 
Die zur Finanzierung erforderlichen Ermächtigungen sind im Haushaltsplan 2019 bei den o. g Pro-
duktgruppen veranschlagt. 
 
Für die städtischen Maßnahmen wird zum 01.06.2019 ein Förderantrag nach der Richtlinie FöRi-kom-
Stra gestellt. Die Höhe der zu erwartenden Förderung liegt bei ca. 60 % der zuwendungsfähigen Kos-
ten. 
 
Mit der Umsetzung der Maßnahme ist frühestens im Jahr 2021 zu rechnen. Sie steht in unmittelbarem 
Zusammenhang mit der Bebauung der Kaserne und wird mit dem Baukonzept von Abbruch und Neu-
bau gemeinsam mit KonvOY und NRW.URBAN abgestimmt. 
 
 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1 und 2: 
 
Der Entwurf des Beba uungsplanes Nr. 579 „Gievenbeck -Oxford-Quartier (Roxeler Str a-
ße/Dieckmannstraße/Gievenbecker Reihe/Niedenstiege)“ wurde gemäß §§ 2 und 10 Baugesetzbuch 
(BauGB) und §§ 7und 41 Gemeindeordnung Nordrhein -Westfalen (GO NRW) vom Rat der Stadt 
Münster am 10.10.2018 als Satzung beschlossen. 
 
Mit dem Amtsblatt Nr. 22 vom 21.Dezember 2018 wurde das Inkrafttreten des Bebauungsplanes Nr. 
579 öffentlich bekannt gemacht. 
 
Mit dem Satzungsbeschluss und der Rechtskraft des o. g. Bebauungsplanes wurden die planung s-
rechtlichen Voraussetzungen für die Real isierung von urbanen Wohnformen, Freizeitangeboten, 
wohnverträglichen Arbeitsformen sowie ergänzenden Dienstleistungen geschaffen. 
 
Der Baubeschluss V/0606/2018 der inneren Erschließung und äußeren Anbindung an die Straßen 
Arnheimweg/Gievenbecker Reihe und  Bernings Kotten (ohne Roxeler Straße) sowie der Freirau m-
planung des Plangebietes wurde in der Sitzung der Bezirksvertretu ng Münster-West  am 04.10.2018 
eingeholt. 
 
Der Planungsbeschluss der äußeren Erschließung des Plangebietes wird mit dieser Vorlage der  Be-
zirksvertretung Münster-West zur Anhörung und dem ASSVW zur Entscheidung vorgelegt. 
 
Der Ausbau des geplanten Kreuzungspunktes Roxeler Straße/Haupterschließungsstraße befindet 
sich im Geltungsbereich des Bebauungsplanes Nr. 579 und ist somit maßnahmebedingt.

- 3 - 
V/0475/2019/1 
 
Der Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe befindet sich außerhalb des Bebauung s-
planes und ist als Unfallhäufungsstelle eingestuft. 
 
Bestand 
 
Die Roxeler Straße ist als Landesstraße L 843 klassifiziert und eine sehr wichtige Radwegverbin dung 
von Nottuln über Roxel und Gievenbeck nach Münster Zentrum. Sie wird von vielen Pendlern und 
Radtouristen genutzt und ist Bestandteil des Velorouten Konzeptes, Korridor Münster -Nottuln (siehe 
Ratsvorlage V/0650/2016). 
 
Die Hauptverkehrsstraße Roxeler Straße weist ab der Albert -Schweitzer-Straße Richtung Roxel mit 
13.000 Kfz/24h bis 16.100  Kfz/24 die höchsten Querschnittsbelastungen auf. Auf Höhe der zukünft i-
gen Anbindung des Oxford -Quartiers zwischen der Gievenbecker Reihe und der Dieckmannstraße 
wird sie aktuell von 14.200 Kfz/24h befahren. Die Querschnittsbelastungen der weiteren Hauptve r-
kehrsstraßen Albert -Schweitzer-Straße, Von - Esmarch-Straße und Busso -Peus-Straße liegen bei 
6.700 Kfz/24h bis 9.000 Kfz/24h. 
 
Für den Kfz-Verkehr steht jeweils eine Fahrspur je Richtung zuzüglich Abbiegespuren in den beiden 
Knotenpunkten zur Verfügung. Die Fahrbahnbreite der Roxeler Straße im Bereich der Kaserne b e-
trägt ca. 10,00 m.  
Die Einmündung im Bereich der Hauptzufahrt zur Kaserne ist heute nicht mit einer Lich tsignalanlage 
(LSA) ausgestattet. Da sich die Einmündung Roxeler Straße/Gievenbecker Reihe in den letzten Ja h-
ren zu einer Unfallhäufungsstelle entwickelt hat und auch bauliche Maßnahmen den letzten Unfall in 
2016 nicht verhindern konnten, wurde in der Unfallkommissionssitzung am 13.06.2016 der Beschluss 
gefasst, den Bau der provisorischen LSA vorzuziehen. 
Im Zuge des Umbaus der Roxeler Straße und des neuen maßnahmenbedingten Knotenpunktes soll 
auch dieser Knotenpunkt umgebaut und in die Grüne Welle eingebunden werden.  
  
Nur auf der Nordseite der Roxeler Straße befindet sich ein durchgehender gemeinsamer Geh - und 
Radweg mit einer Breite zwischen 2,50 – 3,00 m. Dieser ist mittels eines Grünstreifens von der Fah r-
bahn getrennt. 
Westlich der heutigen Hauptzufahr t zur Kaserne befindet sich in einem 3,50 m breiten Seitenstreifen 
die stadtauswärtige Bushaltestelle „Gievenbeck Kaserne“. Die stadteinwärtige Bushaltestelle befindet 
sich gegenüber der Hauptzufahrt der Kaserne in Höhe des ehemaligen Offizierskasinos. Auc h in die-
sem Bereich hält der Bus in einem 3,50 m breiten Seitenstreifen an. 
Beide sind mit einer Buswartehalle ausgestattet und nicht barrierefrei ausgebaut. 
 
Diese Bushaltestellen werden von den Stadtbuslinien 1 und 12 im 10 -Minuten-Takt bedient. Zudem 
verkehren hier die Regionalbuslinien R63 und 564. 
 
Planung 
 
Anschlusspunkt - Kaserne 
 
Die Planung sieht vor, zwischen Dieckmannstraße und der Gievenbecker Reihe den vorhandenen 
gemeinsamen Geh- und Radweg zu Lasten des Grünstreifens  gemäß dem Standard für Ve lorouten 
auf 3,00 - 4,00 m zu verbreitern. Die neue Fläche wird nach dem Standard der Stadt Münster in A s-
phaltbauweise hergestellt.  
 
Der geplante Kreuzungspunkt Roxeler Straße/Haupterschließungsstraße muss aus Gründen der Ver-
kehrssicherheit und zur Verste tigung des Verkehrsflusses mit einer Lichtsignalanlage versehen und 
als Vollknoten ausgebaut werden.

- 4 - 
V/0475/2019/1 
Um eine Vollsignalisierung ermöglichen zu können, wird in diesem Knotenpunkt die Fahrbahn zu Las-
ten der südöstlich gelegenen städtischen Fläche aufgeweitet. Auf der Roxeler Straße werden separa-
te Linksabbiegestreifen im Kreuzungsbereich in einer Breite von 3,00 m angelegt.  
Die Erschließung des Grundstücks (ehem. Offizierskasino, Privatfläche des UKM) wird vollständig in 
die Signalisierung einbezogen, um ei ne zeitgemäße Erschließung sicherzustellen. Beide vorhand e-
nen Toranlagen werden sinnvoll genutzt. Die Ein - und Ausfahrt zum Grundstück für den Kfz -Verkehr 
erfolgt durch das nordöstliche Tor (heutige Ausfahrt). Die Fußgänger und Radfahrer werden durch 
das südwestliche Tor geführt (heutige Einfahrt). Mit dieser Lösung kann die denkmalgeschützte Ei n-
friedungsmauer mit den Torbreiten vollständig im Bestand erhalten bleiben. 
Der Ein- und Ausfahrverkehr aus dem Privatgrundstück wird nicht zeitgleich durch das vorh andene 
Tor geführt. Um den Verkehr sicher abzuwickeln, wird die Pflasterfläche auf dem Grundstück vor dem 
nordöstlichen Tor auf ca. 6,00 m verbreitert, damit sich dort der ausfahrende Kfz -Verkehr aufstellen 
kann. Dieser wird durch eine separate Signalisier ung, die auf dem Grundstück des UKM aufgestellt 
wird, freigegeben. Die Kosten für diesen Umbau übernimmt der Eigent ümer des ehem. Offizierskasi-
nos. 
  
Um eine sichere Zuwegung im Bereich des ehemaligen Offizierskasinos sicherzustellen, ist auf der 
Südseite der Roxeler Straße ein ca. 2,00 m breiter Gehweg vorgesehen.  Der bestehende Baumb e-
stand soll in diesem Zusammenhang erhalten werden. 
 
Der vorh. Rechtsabbiegestreifen in die Kaserne wird eingekürzt und in einer Breite von ca. 3,25 m 
ausgebaut. Um die Einschleifung der vorh. Buslinie 12 in die Kaserne zu gewährleisten, wird die Bus-
haltestelle „Gievenbeck Kaserne“ im Bereich des Rechtsabbiegestreifens integriert. Der schon heute 
gut frequentierte gem. Geh - und Radweg von ca. 3,00 m Breite wird hinter der Warte halle geführt, 
sodass Konflikte zwischen den Radfahrern und den Fahrgästen ausgeräumt werden können.  
Aufgrund der zu erwartenden Fußgängerverkehrsströme im Bereich der stadtauswärtigen Bushalt e-
stelle bis hin zum geplanten Durchlass für den Rad - und Fußgängerverkehr werden die Nebenanl a-
gen auf der Nordseite der Roxeler Straße  separiert. Damit ist eine gute Verkehrsqualität und hohe 
Verkehrssicherheit geboten. 
 
Die Haupterschließungsachse aus der Kaserne wird mit einer Kombispur in einer Breite von ca. 3,25 
m Breite unter Beibehaltung bestehender Mauerelemente ausgebaut. 
 
Die stadteinwärtige Bushaltestelle „Gievenbeck Kaserne“ wird ebenfalls in östliche Richtung verlegt. 
Beide Bushaltestellen werden mit einem 16 cm Niederflurbusbordstein und einem Blindenleit system 
ausgestattet. Dies entspricht einem Umbau und den Anforderungen nach dem Behindertengleichste l-
lungsgesetz (BGG). Beide werden mit einer Wartehalle ausgestattet. 
 
Um den multimodalen Verkehr „Fahrrad + Bus“ zu fördern, wird in unmittelbarer Nähe zu d en Bushal-
testellen eine Bike & Ride –Anlage mit künftigen Bike -Sharing –Stellplätzen errichtet. Eine genaue 
Detailplanung hierzu wird später erfolgen. 
 
Auf der Roxeler Straße entstehen westlich und südlich der geplanten Haupterschließung zur Kaserne 
gesicherte Querungsmöglichkeiten für Fußgänger. Die östlich geplante Fußgängerquerung im B e-
reich der gepl. Bushaltestellen wird zudem mit Blindenleiteinrichtungen versehen. An allen Lichtsi g-
nalanlagen sind Blindensignalgeber vorgesehen. 
 
Der Radfahrer wird in dem Knotenpunkt Haupterschließungsstraße/Roxeler Straße über eine separa-
te Furt geführt.   
 
Knotenpunkt – Gievenbecker Reihe 
 
Die provisorische Lösung im Kreuzungspunkt Gievenbecker Reihe/Roxeler Straße soll im Zuge des 
Umbaus der Roxele r Straße und des neue n maßnahmebedingten Knotenpunktes aus Gründen der 
Verkehrssicherheit umgebaut werden.

- 5 - 
V/0475/2019/1 
Westlich der Gievenbecker Reihe wird der gemeinsame Geh- und Radweg auf 4,00 m verbreitert und 
begradigt. Die Furt wird in diesem Bereich auf ca. 4,50 m verbreitert. Im weiteren Verlauf östlich der 
Gievenbecker Reihe wird der Radweg unter Berücksichtigung des vorhandenen Baumbestandes ve r-
schwenkt. Auch in diesem Bereich weist er eine Breite von 4,00 m auf. 
Durch die angelegte Radwegeführung muss ein Baum entfallen. 
Auch in diesem Knotenpunkt ist eine getrennte Führung für die Fußgänger mit entsprechenden Au f-
stellflächen vorgeschlagen. Die vorhandene Mittelinsel wird zu Lasten der Fahrbahn auf ca. 2,50 m 
verbreitet, um den barrierefreien Ausbau sicherzustellen.  
 
Die mit de r V/0606/2018 beschlossene Führung für Fußgänger und Radfahrer an der Gievenbecker 
Reihe wurde in diese Planung integriert. 
  
Auf der Roxeler Straße werden die Verkehrsabläufe zwischen dem Versorgungszentrum und der A l-
bert-Schweitzer Straße (Streckenlänge ca. 1300 m) aktuell mit fünf LSA gesichert. Zurzeit werden nur 
die beiden westlichen LSA (Versorgungszentrum, Dieckmannstraße) koordiniert in Grüner Welle b e-
trieben. Mit der an der Ausfahrt der ehemaligen Oxford-Kaserne vorgesehenen sechsten LSA werden 
die Abstände zwischen den LSA sehr gering und bei einem unkoordinierten Betrieb eines Teils dieser 
LSA wäre ein ausreichend guter Verkehrsfluss im Zuge der Roxeler Straße nicht erreichbar. Daher ist 
es sinnvoll, die zukünftig sechs LSA auf diesem Abschnitt de r Roxeler Straße in eine Koordinierung 
(Grüne Welle) einzubinden. Für eine optimale Ausg estaltung der Koordinierung ist es notwendig, die 
Steuerungen der vorhandenen LSA anzupassen. 
 
Refinanzierung  
 
Die für die o. g. Maßnahme entstehenden Straßenbaukosten können nicht über das KAG NRW refi-
nanziert werden, da es sich um maßnahmenbedingte Kosten bzw. um verkehrslenkende Maßnahmen 
handelt. Beiträge nicht können nicht erhoben werden.  
 
Reduktionsvariante  
 
Alle Umbauten und die Materialwahl wurden auf ein Mindestmaß begrenzt, welches sich aus den An-
forderungen der Verkehrssicherheit und dem barrierefreien Umbau ergibt. Weitere Reduktionsum-
baumaßnahmen sind nicht möglich. 
 
Zu 3: 
Antrag lfd. Nr. A-W/0001/2019 der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West, auf der 
stadteinwärts führenden Seite der Roxeler Straße vom Dingbängerweg bis zur Albert-Schweitzer-
Straße einen Radweg zu bauen 
 
Stellungnahme der Verwaltung: 
 
Die Stadt Münster ist bestrebt, den Alltags-Radverkehr zu fördern. Denn dies ist eine kostengünstige, 
pragmatische und nachhaltige Methode zur Reduzierung der Kfz -Pendlerverkehre und somit ein w e-
sentlicher Beitrag zur Verbesserung der Lebensqualität in der Stadt. Gerade vor dem Hintergrund der 
Zunahme der Radverkehrs -Reichweiten durch den Anstieg von E -Bikes und Pedelecs ist eine Ve r-
besserung bzw. Ertüchtigung der Alltagsrouten eine wesentliche Voraussetzung für einen gelinge n-
den Umstieg vom Kfz auf das Fahrrad. Daher hat die Verwaltung bereits für sämtliche Verkehrskorr i-
dore ein Alltagsrouten-Konzept erarbeitet. Das Konzept wurde durch den ASSVW mit der Beschlus s-
vorlage V/0232/2015 am 30.04.2015 einstimmig beschlossen. Dabei wurden in einem ersten Schritt  
wesentliche Mängel auf den favorisierten Routen erhoben (Mindeststandards, Radwegebreiten, bauli-
cher Zustand, Verkehrssicherheit).  
Mit den im Jahr 2016 erfolgten Beschlüssen zur „Implementierung stadtregionaler Velorouten in der 
Stadtregion Münster“ (V/0650/2016) und zum „Radverkehrskonzept – Münster 2025“ (V/0647/2016)  
wurden u. a. stadtregionale Velorouten erfasst, die im Gemeindegebiet mit hoher Priorität in den fo l-
genden Jahren konkretisiert und verwirklicht werden sollen.

- 6 - 
V/0475/2019/1 
Die Roxeler Straße ist Bestandteil des Velorouten - Konzeptes, Korridor Münster -Nottuln. Das erste 
Teilstück dieser Veloroute wurde unter Berücksichtigung der festgelegten Qualitätsstandards für Velo-
routen, der sicheren Erschließung der Kaserne, des rechtskräftigen Bebauungsplanes Nr.  579 sowie 
der Verkehrssicherheit der Radfahrer und Fußgänger erstellt. 
 
Eine komplette Planung dieser Veloroute wird zu einem späteren Zeitpunkt unter Berücksichtigung 
der schon vorhandenen Planung im Bereich der Kaserne erfolgen. 
 
Die Anlage eines gem. Geh - und Radweges auf der Südseite der Roxeler Straße im Bereich der K a-
serne unter Beachtung der vorgelegten Planung hätte zur Folge, dass die erhaltenswerten Bäume im 
Bereich des Offizierskasinos zum größten Teil entfallen müssten (Anlage 3, V/0475/2019). Eine Ve r-
schiebung der Straßenachse in Richtung Norden ist unter Beachtung der fe stgelegten Verkehrsflä-
chen B-Plan Nr. 579 und abgestimmter Planung, die alle Rahmenbedingungen und Anforderungen 
berücksichtigt, nicht möglich. Auch im weiteren Verlauf der Roxeler Straße in Höhe der Gievenbecker 
Reihe müsste der komplette Baumbestand zu Gunsten der Anlage entfallen.  
 
Die Verwaltung kommt zu dem Ergebnis, dass die  Anlage eines gem. Geh - und Radweges auf der 
Südseite der Roxeler Straße im Bereich zwischen Dingbänger weg und Albert-Schweitzer-Straße an-
gesichts 
 
  der fehlenden Flächen (Straßenbaulast liegt ab der Dieckmannstraße beim Landesbetrieb     
       Straßen NRW), 
  der Festlegung des Bebauungsplanes Nr. 505 und Nr. 422  (vorhandener Lärmschutzwall - 
Anlage zum Schutz von schädlichen Umwelteinwirkungen),  
 des erheblichen Eingriffs in Natu r und Landschaft § 14 BNatSchG (teilweise Landschaft s-
schutzgebiet und Naturschutzgebiet, rechtskräftiger Landschaftsplan 3: Roxeler Riedel),  
 der angrenzenden Gewässer und Graben (erforderliche Grabenverrohrung),  
 der erheblichen Kosten ( zwei Brückenbauwerke: über Gievenbach und Münstersche Aa) 
  
unverhältnismäßig ist und sollte deshalb nicht weiter verfolgt werden. 
 
 Die Verwaltung empfiehlt aus den o. g. g Gründen, dem Antrag nicht zu folgen. 
 
Der o. g. Antrag wird damit als erledigt angesehen. 
 
Zur 4: 
Das Planungsbüro Loendersloot Groep hat im Zuge der Velorouten-Planung Ende vergange-
nen Jahres vier Routenverläufe im Bereich der Oxford-Kaserne geprüft und anhand folgender 
Bewertungskriterien bewertet sowie gegenüber gestellt: Nutzerpotential, Reisezeit, Sicherheit 
und Realisierbarkeit. Das Gesamtergebnis zeigt die Führung auf der Nordseite als geeignetste 
Routenführung in diesem Bereich.  
 
Eine zusätzliche Radverkehrsanlage im Süden - wie mehrfach angeregt - kann aus folgenden 
Gründen kurz und mittelfristig nicht realisiert werden: 
 
- Eine Führung des Radverkehrs auf der Südseite hat einen erheblichen Eingriff in den Baum-
bestand zur Folge. Nach Anwendung der Velorouten-Standards müssten vor dem ehemaligen 
Offizierskasinos bis zur Einmündung Schmeddingstraße 37 Bäume gefällt werden. 
 
- Auf dem gesamten Abschnitt Dingbängerweg bis Schmeddingstraße wäre umfangreicher 
Grunderwerb erforderlich. Eine Führung nur abschnittsweise auf der Südseite würde den der-
zeitigen Fahrkomfort nicht verbessern und den Anspruch einer durchgängigen Führung kon-
terkarieren. Es würde lediglich zu einer Verschiebung der Querungsstelle führen.  
 
- Sowohl der Radverkehr auf der Nordseite als auch auf der Südseite muss an jeder signali-
sierten Querungsstelle angehalten werden, um querendem Radverkehr eine verkehrssichere

- 7 - 
V/0475/2019/1 
Auffahrt auf die Veloroute zu ermöglichen. Zudem sind zusätzliche Aufstellflächen an Knoten-
punkten vorzusehen. 
 
Unter Berücksichtigung dieser Punkte kam das Planungsbüro Loendersloot Groep zu dem 
Ergebnis, die Veloroute auf der Nordseite, wie in der Vorlage V/0475/2019 beschrieben, zu füh-
ren (Anlage 3 neu). Bei dieser Anlage handelt sich um das Prüfergebnis Loendersloot Groep.  
 
Die Verwaltung empfiehlt den oben genannten Beschlusspunkten und der Planung entspre-
chend der Anlage 1 zu folgen. 
 
 
I. V. 
 
gez. 
 
Denstorff 
Stadtbaurat 
 
 
Anlagen: 
 
Anlage 1: Lageplan 
Anlage 2: Antrag der SPD-Fraktion in der Bezirksvertretung Münster-West, lfd. Nr. A-W/0001/2019 
Anlage 3 neu: Planung – Variante beidseitiger Geh.- und Radweg

Beratungsverlauf (2)

13.05.2020 Haupt- und Finanzausschuss
TOP 6.1.3 (Entsch. § 60 Abs.1 S.2 GO NRW, epidemische Lage) Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich geändert beschlossen

Zur Sitzung
Entscheidung

Orte (14)

  • Roxeler Straße
  • Dieckmannstraße
  • Albert-Schweitzer-Straße
  • Schmeddingstraße 37b
  • Arnheimweg
  • Dingbängerweg
  • Ramertsweg
  • Gievenbecker Reihe
  • Von-Esmarch-Straße
  • Busso-Peus-Straße
  • Bernings Kotten
  • Sentruper Höhe
  • Niedenstiege
  • Gartenbreie

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0475/2019/1
Typ
Vorlagen
Datum
30.01.2020
Erstellt
06.10.2020 14:37