Mandari Insight

2360/2017

Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln

Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss 11.09.2017

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Anlage 1 Drogenhilfekonzept im Rahmen Suchthilfeplanung

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Anlage 4 Stellungnahme PP Drogenhilfeangebote in Köln

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Anlage 3 Stellungnahme DHS

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Beschlussvorlage Rat

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Anlage 6 Erfahrungsbericht Zürich

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Anlage 2 Drogenhilfekonzept_Planung

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Anlage 7 Auszug GA 19.09.2017

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Anlage 5 Fragen BI Zukunft Neumarkt

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Anlage 1 Drogenhilfekonzept im Rahmen Suchthilfeplanung

24737 Zeichen

1 
 
Anlage 1 
Entwurf eines Drogenhilfekonzeptes im Rahmen der Suchthilfeplanung für die Stadt 
Köln (Stand: 04.08.2017) 
1. Suchthilfeplanung zur Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes mit Schwerpunkt 
illegale Drogen für Köln 
Ausgelöst durch die Diskussion um ein neues Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe sowie 
dem o.g. Ratsbeschluss wurde die Erstellung eines neuen Drogenhilfekonzeptes für Köln am 
01. Februar 2017 mit allen Kölner Suchthilfeträgern auf den Weg gebracht. Die beigefügte 
Anlage 2 (Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen) gibt Auskunft 
über das zeitliche und inhaltliche Vorhaben und Verfahren der Erstellung des Kölner 
Drogenhilfekonzeptes. 
Der Planungsprozess setzt auf die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des ersten 
Kölner Suchtberichtes von Mai 2016 auf. Im Rahmen eines umfangreichen und offenen 
Beteiligungsprozesses mit allen Trägern im Bereich Sucht werden zudem auf dem 
schriftlichen Wege und in Folge in gemeinsamen Workshops notwendige 
Weiterentwicklungen nach Angebotstyp und Zielen eingeschätzt und verabredet sowie 
benötigte Umsetzungsschritte dokumentiert. Zudem wird die Frage „was es zur Umsetzung 
braucht“ als Ergebnis des gemeinsamen Diskussionsprozesses im Rahmen des jeweiligen 
Workshops gemeinsam beantwortet und verschriftlicht. Der Planungsprozess wird mit 
externer Moderation und unter Nutzung der Methode des World Cafés durchgeführt. Der 
erste Workshop wurde am 02.06.2017 unter Beteiligung der Träger aller Suchthilfen, 
VertreterInnen von Netzwerken sowie Fachämter und Behörden durchgeführt.  
Der Planungsprozess zur Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes für Köln dauert insgesamt 
zwei Jahre (Februar 2017 bis Ende 2018) und ist in vier Meilensteinen aufgebaut. Jeder 
Meilenstein wird mit einem schriftlichen Beteiligungsverfahren zur Konzepterstellung 
sowie mit gemeinsamen Workshops, dessen Ergebnisse direkt im Konzeptentwurf 
aufgenommen werden, in Zusammenarbeit mit allen an der Sucht beteiligten Trägern sowie 
Ämtern und Behörden durchgeführt. Folgende Meilensteine sind vorgesehen, die sich zeitlich 
über insgesamt zwei Jahre erstrecken:  
1. Meilenstein „Überleben sichern“ 
2. Meilenstein „Motivation zur Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“ 
3. Meilenstein „Verändern“ 
4. Meilenstein „Änderung beibehalten“ 
 
Die Maßnahmen/Hilfen im Versorgungsbereich „illegale Drogen“ werden den jeweiligen 
Meilensteinen zugeordnet. Die Hilfen, die mit Priorität bereits aktuell in der Diskussion und 
Umsetzung sind (z.B. Ratsbeschluss zur Einrichtung eines neuen Drogenhilfeangebotes in 
Neumarktnähe sowie Entwicklung von Hilfen in anderen Stadtbezirken wie zum Beispiel Kalk 
und Mülheim) werden im Planungsprozess mit berücksichtigt; wegen der prioritären Bedarfe 
werden diese Maßnahmen nachfolgend dargestellt.

2 
 
 
2. Der Prozess zur Umsetzung des Ratsbeschlusses (AN/1256/2016) für das 
Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe, verläuft derzeit in mehreren Teilen und 
Schritten: 
 
a) Standort und Räumlichkeiten:  
Derzeit laufen mit dem Eigentümer der für das Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe 
vorgesehenen Immobilie Vertragsverhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. 
In diesem Zusammenhang werden mit einem durch die Gebäudewirtschaft 
beauftragten Architekten die Maßnahmen für den Umbau nach fachlicher Absprache 
mit dem Gesundheitsamt und den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des 
Landes NRW sowie dem Arbeitsschutz geplant, da auf der Basis der 
Landesverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen auch bauliche Vorgaben 
zu berücksichtigen sind.  
Der vorläufige Mietvertrag für das Objekt verlängert sich automatisch immer um einen 
Monat, sofern er nicht von einer Seite gekündigt wird. 
Am 19.06.2017 fand ein Vorgespräch mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden 
(Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung sowie dem Arbeitsschutz 
(Bezirksregierung Köln und Stadt Köln)) statt, in dem Verabredungen bezüglich der 
fachlichen Umbau- und Einrichtungsplanung für den Kontaktladen und 
Drogenkonsumraum nach Drogenkonsumraumverordnung vorgenommen wurden. 
Hierbei wurde ein einvernehmliches Ergebnis für eine Realisierung des 
Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe erzielt. 
Nach Verhandlungen mit dem Vermieter könnten die Umbaumaßnahmen beauftragt 
werden, so dass diese unmittelbar nach einem Ratsbeschluss noch 2017 begonnen 
werden können.  
 
b) Erstellung eines Konzeptes für die Drogenhilfeeinrichtung mit 
Drogenkonsumraum in Neumarktnähe zur Einreichung bei der obersten 
Gesundheitsbehörde (Gesundheitsministerium NRW) über die Bezirksregierung 
Köln:  
Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Kölner Trägern der Drogenhilfe Kriterien 
für die Erstellung eines (Angebots-)Konzeptes für die Drogenhilfeeinrichtung mit 
Drogenkonsumraum am Neumarkt entwickelt, die in einem Beteiligungsverfahren 
allen Trägern der Drogenhilfen und Aidshilfe zur Verfügung gestellt wurden, damit 
Anregungen bzw. Ergänzungen eingebracht werden konnten. In einem mit den 
Trägern am 2. Mai 2017 geführten Austauschgespräch mit der Verwaltung wurde die 
weitere Vorgehensweise (gemeinsam) folgendermaßen abgestimmt: 
- Die entwickelten Kriterien bilden die Basis für ein Betreiberkonzept. Sie sind 
Grundlage für die Betreiberauswahl im Rahmen einer Ausschreibung.  
- Bei der Ausschreibung können die einzelnen Träger ein auf Basis der Kriterien 
entwickeltes Betreiberkonzept als Angebot vorlegen.

3 
 
- Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote erfolgt die Auswahl des Betreibers. 
Ab diesem Zeitpunkt kann das Betreiberkonzept im Rahmen eines 
Antragsverfahrens durch den ausgewählten Betreiber dem 
Gesundheitsministerium zugeleitet werden. 
- Nach der Auswahl des Trägers wird die Aufgabe „Betrieb der Einrichtung“ auf der 
Grundlage einer mit der Stadt Köln nach dem Betreiberkonzept getroffenen 
Leistungsvereinbarung durch den beauftragten Träger übernommen werden.  
 
c) Zusammenarbeit mit den Ordnungspartnern: 
Mit den Ordnungspartnern wird derzeit im laufenden Prozess eine Vereinbarung nach 
Drogenkonsumraumverordnung über die Zusammenarbeit gemäß § 7 der 
Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 26. September 2000 
sowie Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von 
Drogenkonsumräumen vom 1. Dezember 2015 - Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. 
NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 44 vom 08.12.2015 abgestimmt. Ziel der Vereinbarung ist 
die Verabredung der Kooperation zur Prävention von Straftaten im unmittelbaren 
Umfeld des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe. Die 
Behördenleitungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Stadt Köln werden 
die Kooperationsvereinbarung nach Abstimmung unterschreiben. Die 
unterschriebene Kooperationsvereinbarung ist Teil des Antragsverfahrens auf 
Einrichtung eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe 
nach Landesverordnung und wird dem Antrag nach Unterschrift an das 
Gesundheitsministerium NRW beigefügt. 
d) Austausch und Zusammenarbeit mit den AnwohnerInnen und 
Gewerbetreibenden in Neumarktnähe:  
 
Durch geeignete Informations- und Aufklärungskampagnen soll bürgerschaftliches 
Engagement angesprochen und für die Einrichtung geworben werden. Dabei sind die 
o.g. Hinweise zur Reduktion von Beschwerden bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. 
Regelmäßige Informationen über die Ordnungspartner (Polizei, Ordnungsamt) sollen 
ebenfalls zur Akzeptanz der neuen Einrichtung beitragen.  
Die ersten Informationsveranstaltungen zum Drogenhilfeangebot mit 
Drogenkonsumraum für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende haben am 15. Mai 
und 3. Juli 2017 in der Stadtbibliothek unter Beteiligung von Experten der Suchthilfen, 
der Ordnungspartner und der Stadt Köln stattgefunden. Diese Veranstaltungsreihe 
wird fortgesetzt.  
 
Neben den o.g. Informationsveranstaltungen wurde durch Frau Oberbürgermeisterin 
Reker ein „Runder Tisch Neumarkt“ eingerichtet, der sich mit den aktuellen 
Entwicklungen am Neumarkt beschäftigt. Vertreterinnen und Vertreter der 
Anwohnerschaft, der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Geschäftsleute, der 
Verwaltung, Politik und Polizei sind hierzu eingeladen. Der Runde Tisch soll die 
Gelegenheit bieten, zum Beispiel die Problemlage genauer zu erörtern, gemeinsam 
ein Verständnis für die gegenwärtige Situation zu entwickeln und Maßnahmen zu 
erarbeiten, die zu einer Verbesserung führen. Der erste Termin hat Ende Juni 
stattgefunden. Zwei weitere Termine sind noch für 2017 geplant.

4 
 
 
3. Weiterentwicklung der Drogenhilfeangebote in verschiedenen Kölner 
Stadtbezirken (z.B. Innenstadt Hauptbahnhof, Kalk und Mülheim): 
Mit dem Ratsbeschluss vom 28.06.2016 (AN/1256/2016) verbunden ist die Erarbeitung 
eines Konzeptes zur Weiterentwicklung von Drogenhilfen in den Stadtbezirken Köln-
Mülheim und Kalk. Aufgrund der aktuellen Situation und Bedarfe in der Innenstadt (z.B. 
Ebertplatz, Eigelstein) werden Hinweise zum Ausbau vorhandener Hilfen wie zum 
Beispiel dem Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD I) mit 
berücksichtigt. Zudem werden Sozialräume mit besonderen Drogenproblematiken 
aufgeführt. 
Die Kölner Szenestandorte, auf denen sich KonsumentInnen illegaler Drogen sowie 
legaler Drogen, Wohnungslose, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten und zunehmend 
Menschen mit Migrationshintergrund aufhalten, verteilen sich im Kölner Stadtgebieten in 
einzelnen Bezirken. An diesen Orten werden Drogen konsumiert, ver- und gekauft. 
Zumeist fungieren diese Szenestandorte auch als Treffpunkte, um sich dort zu 
verabreden und aufzuhalten. Die sogenannte „Tagesfreizeit“ von Drogenkonsument/-
Innen wird bestimmt von Konsum, Beschaffung und Desintegration. Lange Haftzeiten, 
eine Sozialisation in der Drogenszene und der Druck, der sich durch Zwang zum 
ständigen Konsum und zur Beschaffung der finanziellen Mittel aufbaut, bestimmen ihr 
persönliches und soziales Verhalten. Es handelt sich um einen drogengebundenen 
Lebensstil, der in seiner Totalität alle Bereiche des Lebens beherrscht und nachhaltig 
prägt. Mit dem Konsum von illegalen Drogen und Substanzen werden oft Alkohol und 
Medikamente kombiniert. Es handelt sich in etlichen Fällen um eine Polytoxikomanie, 
den Gebrauch von mehr als einer Droge, wobei die Konsummuster einem ständigen 
Wandel unterliegen. Der langjährige Konsum solcher Suchtstoffe führt zu weitreichenden 
körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und Schädigungen. Niedrigschwellige 
Hilfen sichern das Überleben, stabilisieren und verbessern die Gesundheit, damit 
langfristig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden kann. 
Szenestandorte im Kölner Stadtgebiet sind derzeit in der Innenstadt der Neumarkt und 
die Umgebung des Hauptbahnhofs, Wiener Platz und Kalk (Umgebung Bezirksrathaus).  
Weitere Sozialräume mit besonderen Drogenproblematiken sind Chorweiler, Meschenich 
(Kölnberg) und Porz.  
Aufgrund eines bisher nicht ausreichenden Hilfeangebotes in Neumarktnähe und der 
zunehmend verstärkten durchgeführten Kontrollmaßnahmen mit entsprechendem 
Kontrolldruck für die genannten Personengruppen in der gesamten Innenstadt kommt es 
zu kurzfristigen „Wanderungsbewegungen“ dieser Menschen, so dass auch andere Orte 
(z.B. Friesenplatz, Ringe, Eigelstein, Ebertplatz, Poststraße oder Alte Mauer am Bach / 
Blaubach) für den Konsum und / oder Erwerb von illegalen Drogen aufgesucht werden.  
Das aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist im Rahmen des Streetworks in den Kölner 
Szenestandorten auf der Basis der personellen Möglichkeiten präsent. Möglichkeiten 
zum Ausbau des ASC sind zu prüfen. 
Für den Bereich „Neumarktnähe“ (z.B. Neumarkt, Josef-Haubrich-Hof) wurde bereits 
durch den Ratsbeschluss vom 28.06.2016 der Bedarf für ein umfangreiches

5 
 
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum bestätigt. Das Drogenhilfeangebot befindet 
sich in der Vorbereitung zur Umsetzung.  
Daher beschäftigen sich die folgenden Ausführungen mit den Entwicklungen in 
erreichbarer Nähe des Hauptbahnhofs (z.B. Eigelstein und Ebertplatz), den Szenen und 
Entwicklungen in den Bezirken Kalk und Mülheim sowie den Sozialräumen mit 
besonderen Drogenproblematiken (wie Chorweiler, Meschenich und Porz), wo 
notwendige Weiterentwicklungen der Sucht- und Drogenhilfen aufgezeigt werden. 
 
3.1 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in 
der Innenstadt (Nähe Hauptbahnhof)  
 
- Substitutionsambulanz im Suchthilfezentrum Mitte der Drogenhilfe Köln gGmbH (Auf 
dem Hunnenrücken) 
- Arztpraxis, die Substitution anbietet 
- Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige (KAD 1) mit Drogenkonsumraum und 
Notschlafstelle und ASC Streetwork des SKM am Hauptbahnhof 
- Kontakt- und Gesundheitszentraum Café Victoria der Drogenhilfe Köln gGmbH 
(Viktoriastraße) 
- Notschlafstelle Notel und Krankenwohnung Kosmidion der Spiritaner Stiftung 
(Victoriastraße) 
Niedrigschwellige Angebote, die auch durch Drogenabhängige genutzt werden, sind 
z.B. der BOJE-Bus als Kontakt- und Anlaufstelle für junge Menschen sowie Angebote 
für Wohnungslose. In den niedrigschwelligen Einrichtungen bietet der mobile 
medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamts zudem niedrigschwellige 
medizinische Hilfen an.  
 
3.2 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in 
Mülheim: 
 
- Substitutionsambulanz im Suchthilfezentrum Köln Mülheim der Drogenhilfe Köln 
- Arztpraxis, die Substitution anbietet 
- Streetwork wird durch das ASC wahrgenommen, soweit es die beschränkten 
personellen Ressourcen zulassen 
 
 
3.3 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in 
Kalk 
 
- Kontakt- und Beratungsstelle für Drogenabhängige des SKM e.V. (Dieselstraße) mit 
Kontaktcafé, Grundversorgung (z.B. Essen, Duschen, Kleiderkammer), 
Spritzentausch, Postadresse, Beratung, PSB, JVA-Beratung, Streetwork 
- Kontakt- und Anlaufstelle Kalk, von Vision e.V. (Neuerburgstraße)

6 
 
mit Kontaktcafé, Grundversorgung (z.B. Essen, Duschen, Kleiderkammer), 
Waschen/Trocknen, Postadresse, Spritzentausch, Beratung, Psychosoziale 
beratung, Freizeit-, Gemeinschaftsaktivitäten, Streetwork 
- Arztpraxen, die Substitution anbieten 
- Streetwork wird in Kalk durch das ASC wahrgenommen, soweit es die beschränkten 
Ressourcen zulassen 
 
 
4. Zusätzliche Bedarfe in der Innenstadt in Hauptbahnhofsnähe, Kalk und Mülheim, 
Chorweiler, Meschenich und Porz 
 
 
4.1 Angebote um den Hauptbahnhof 
 
Der Hauptbahnhof ist mit dem Angebot des KAD I (Kontakt- und Anlaufstelle sowie 
Drogenkonsumraum)  sowie den weiteren o.g. Hilfsangeboten versorgt. Es finden in 
den Netzwerken zudem regelmäßige Austauschgespräche statt. Allerdings sind die 
Öffnungszeiten für den KAD I gering bemessen. Die Konsument/-innen, die den 
Drogenkonsumraum sowie Kontaktladen nutzen, können diese Angebote täglich 
außer Samstag von 08.30 - 13.00 Uhr sowie zusätzlich Montag und Dienstag von 
16.30 - 20.15 Uhr nutzen (34,5 Stunden). Die übrigen Tage sind zu den genannten 
Zeiten für Suchtkranke aufgrund der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seit 
2003 reduzierten Finanzierung nicht abgedeckt. 
 
Die Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie des 
Drogenkonsumraums am Hauptbahnhof (KAD I) wurde am 11. Juli 2017 im Rat für 
das Haushaltsjahr 2017 beschlossen (Vorlage 1964/2017). Die Erweiterung der 
Öffnungszeiten für den KAD I muss durch eine zusätzliche Finanzierung ab dem 
Haushaltsjahr 2018 verstetigt werden. 
 
Mit der Eröffnung des KAD I in 2001 wurde das Angebot an sieben Tagen in der 
Woche 54 Stunden vorgehalten. Durch die Pauschalkürzungen im Rahmen der 
Haushaltskonsolidierung wurde der Zuschuss 2003 um 54.000 Euro gekürzt. Eine 
zweite Kürzung in Höhe von 10 % des Zuschusses aus Gründen der 
Haushaltskonsolidierung wurde pauschal bereits 2010 vorgenommen, so dass die 
Öffnungszeiten bis heute auf 34,5 Stunden reduziert wurden. 
Durch die derart begrenzten Öffnungszeiten des KAD I (der Kontakt- und 
Beratungsstelle sowie Drogenkonsumraum) verbleiben und konsumieren die 
Menschen im öffentlichen Raum.  
 
Die dauerhafte Erweiterung der Öffnungszeiten soll dazu beitragen, dass 
Drogenabhängige, die das Angebot bereits jetzt schon nutzen, dieses wiederholt 
aufsuchen können. Zudem können mit Erweiterung der Öffnungszeiten die 
Drogenabhängigen vom Eigelstein die vorhandenen Angebote sinnvoll nutzen, was 
zu einer Entlastung dieses öffentlichen Raums führen sollte.

7 
 
Wichtig wäre in einem ersten Schritt auch, dass das Angebot des ASC um 
Ressourcen in der Innenstadt erweitert wird, damit die Klient/-innen regelmäßig u.a. 
vom Eigelstein in die vorhandenen Angebote vermittelt und begleiten werden können.  
 
 
4.2 Mülheim 
 
In Mülheim (am und um den Wiener Platz) findet zu verschiedenen Zeiten nach 
aktuellen Aussagen des ASC, der Drogenhilfeträger, des kriminalpräventiven Rates 
sowie den Ordnungspartnern der offene Drogenkonsum durch Drogenkonsument/-
innen statt. Es befinden sich keine niedrigschwelligen Kontakt- und 
Beratungsangebote sowie Konsumraummöglichkeiten in Mülheim.  
 
Eine Szenebefragung (vorgestellt im Gesundheitsausschuss am 24.09.2015, Vorlage 
2639/2015, Befragungszeitraum 25.11.2014 bis 16.12.2014) des SKM hat seinerzeit 
bei den befragten Personen die Notwendigkeit und einen erheblichen Bedarf an 
Beschäftigungsmöglichkeiten sowie einen Aufenthalts- und Kontaktraum mit der 
Ermöglichung des Konsums bestätigt, wobei Konsummöglichkeiten von Alkohol 
sowie illegalen Drogen angegeben wurden.  
 
Zur besseren Erreichbarkeit von Drogenabhängigen sollten die niedrigschwelligen 
Hilfen durch ein umfassendes Drogenhilfeangebot bestehend aus einem 
Kontaktladen mit Beratung, Konsumraum und Beschäftigungsmöglichkeiten (neben 
den Kölner Fegern) ausgebaut werden. Der Standort sollte aufgrund der 
Befragungsergebnisse und zur guten Erreichbarkeit der Konsument/-innen in 
unmittelbarer Nähe des Wiener Platzes liegen. Es ist bei der Ausgestaltung des 
Kontaktladens zu berücksichtigen, dass ggfls. (wie beim Angebot in Neumarktnähe) 
in Abstimmung mit der Stadt/den Ordnungspartnern der mitgebrachte Alkohol 
(geringprozentig als Bier) im Kontaktladen getrunken werden kann.  
 
Dem Kern nach bedarf es eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum, wie 
es in Neumarktnähe geplant ist, wenn auch die Platzzahlen für den 
Drogenkonsumraum mit ca. fünf Plätzen geringer ausfallen kann, wobei alle Plätze 
auch das Rauchen illegaler Substanzen ermöglichen sollten.  
 
Zudem müssen zusätzliche Ressourcen eingeplant werden für neue Sprechstunden 
des MMD des Gesundheitsamtes als Drogentherapeutische Ambulanz für den 
Drogenkonsumraum. 
 
Durch das ASC sollten die Drogenabhängigen nachhaltig in die neue Hilfen begleitet 
bzw. vermittelt werden, so dass eine Aufstockung der Ressourcen als „ASC vor Ort“ 
zum Beispiel im benachbarten Suchthilfezentrum der Drogenhilfe gGmbH ausgebaut 
werden sollte.

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4.3 Kalk 
 
Die vorhandenen beiden niedrigschwelligen Hilfsangebote des SKM e.V. und von 
Vision e.V. sind überwiegend bekannt und werden zumeist durch die 
Drogenkonsument/-innen aufgesucht. Dabei wurden vor allem die niedrigschwelligen 
Hilfen der Träger genannt. Knapp ein Viertel der Befragten nimmt keine Hilfen wegen 
des Drogenkonsums in Anspruch. Wegen eines nicht vorhandenen 
Drogenkonsumraums findet der Konsum zudem im öffentlichen Raum statt. Die 
Hilfeeinrichtungen sowie die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden können daher 
nicht sinnvoll in Drogenkonsumraumangebote vermitteln.  
 
Die o.a. Szenebefragung des SKM aus dem Jahr 2015 bestätigt die Bedarfe. In der 
Auswertung wurde seinerzeit festgestellt: „Im engen Zusammenhang mit den 
sozialen und Kontaktbedürfnissen sind die Hilfebedarfe zu sehen, die von den 
Befragten genannt werden. An erster Stelle steht hierbei - und dies noch vor den 
Aufenthaltsalternativen - der Wunsch nach Beschäftigungsmöglichkeiten im 
Vordergrund. Der bevorzugte Lebensstil erweist sich individuell gebrochen und die 
Perspektive eines Beschäftigungsangebotes als gewünschte Alternative. Der 
Ausprägungsgrad dieser Alternative bietet gute Voraussetzungen für die 
Implementierung entsprechender Angebote. Gleichzeitig wünschen sich die 
Befragten aber auch einen geschützten Raum für ihre Begegnung. Der öffentliche 
Raum wird nicht per se bevorzugt. Eine Art Kontaktladen mit der Möglichkeit des 
Konsums, zumindest von Alkohol, aber - für eine Teilgruppe - auch von Drogen wäre 
ein bedarfsgerechtes Angebot.“ 
 
Es bietet sich daher an, die Infrastruktur der vorhandenen Trägerangebote in Kalk zu 
nutzen und ein Kontaktstellenangebot unter Einbeziehung des Konsums von 
mitgebrachtem Alkohol auszubauen (wie beim Angebot in Neumarktnähe geplant).  
 
Zudem sollte geprüft werden, ob und welche der beiden Kontaktstellen durch einen 
Drogenkonsumraum nach der Verordnung über den Betrieb von 
Drogenkonsumräumen mit etwa 3 Plätzen ergänzend (räumlich getrennt) ausgebaut 
werden kann. Das Rauchen illegaler Substanzen sollte auf allen Konsumraumplätzen 
im Drogenkonsumraum (wie in Neumarktnähe geplant) ermöglicht werden.  
Auch hier müssen zusätzliche Ressourcen für neue Sprechstunden des MMD des 
Gesundheitsamtes als Drogentherapeutische Ambulanz für den Drogenkonsumraum 
eingeplant werden. 
 
Der Aufbau einer komplett neuen Infrastruktur bestehend aus einem Kontaktladen mit 
Beratung und Drogenkonsumraum in Kalk (ohne die Nutzung der vorhandenen o.g. 
Hilfestruktur) würde die Kosten deutlich für die Stadt Köln erhöhen. 
 
Zur Unterstützung der Vermittlung und Begleitung in die verschiedenen Drogenhilfen 
sollte das Streetworkangebot des ASC als „ASC vor Ort“ ausgebaut werden. Hierzu 
bietet sich die Infrastruktur des Standortes des SKM in der Dieselstraße im 
Kontaktladen an. Zudem sollten tagesstrukturierende Angebote eingerichtet werden, 
wie sie in der Szenebefragung des SKM und Vision von den Drogenabhängigen zum 
Ausdruck gebracht wurden.

9 
 
 
 
4.4 Sozialräume mit besonderen Sucht- und Drogenproblematiken in Köln: 
 
Neben den zentralen o.g. Drogenszenen weisen auch andere Stadtteile Probleme 
durch den offenen Konsum von Alkohol- und Drogenabhängigen auf. Hierzu gehören 
Chorweiler, Meschenich (Kölnberg) und Porz.  
 
Chorweiler: 
In Chorweiler wird an verschiedenen Stellen Alkohol im öffentlichen Raum 
konsumiert. Der Konsum von Opioiden ist dagegen im öffentlichen Raum kaum 
sichtbar und wird eher im privaten Umfeld vermutet. Ein Hilfsangebot für Menschen 
mit einer Gefährdung und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen steht in 
Chorweiler nicht zur Verfügung. Daher wird eine Anlauf- und Beratungsstelle als 
notwendig erachtet. Damit finden auch Konsumierende anderer illegaler Drogen, wie 
zum Beispiel Cannabis, ein Hilfsangebot in Chorweiler vor. Das Angebot sollte an 
fünf Tagen in der Woche vormittags und nachmittags zur Verfügung stehen. 
 
Meschenich (Kölnberg): 
Vorhandene Angebote wie z.B. am Kölnberg von Vision e.V. mit der Kontakt- und 
Anlaufstelle mit Beratung, Spritzentausch und Streetwork werden zeitlich und 
personell nicht auskömmlich vorgehalten. Zudem fehlt ein Aufenthaltsbereich, der 
den Menschen niedrigschwellig zur Verfügung steht. Die Öffnungszeiten der 
aktuellen Anlaufstelle sowie die Räumlichkeiten sind derzeit auf Montag: 13:00 - 
16:00 Uhr, Mittwoch: 13:00 - 18:00 Uhr und Freitag: 11:00 - 13:00 Uhr beschränkt.  
Die Öffnungszeiten des Angebotes am Kölnberg sollten zur besseren Erreichbarkeit 
von Drogenabhängigen in Meschenich ausgebaut werden. Die Hilfen sollten 
verbindlich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stehen, damit die 
Erreichbarkeit der Zielgruppe u.a. der zugewanderten Menschen erhöht wird. Mit der 
Vorhaltung eines zusätzlichen Aufenthaltsraums könnten zielgerichtet 
Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten (z.B. 
Kriseninterventionen) in Anspruch genommen werden. 
 
Porz:  
Die „Drogenberatungsstelle Porz vor Ort“ des SKM ist mit Spritzentausch zur Zeit am 
Montag von 13.30 – 18.00 Uhr für türkischsprachige Sprechstunden, am Dienstag 
und Mittwoch von 13.00 – 16.00 Uhr, am Donnerstag von 09.30 – 16.00 Uhr und am 
Freitag von 09.30 – 13.00 Uhr geöffnet.  
Das vorhandene Angebot in Porz sollte regelmäßig an fünf Tagen vormittags und 
nachmittags vorgehalten und zudem niedrigschwellig ausgebaut werden. Hierzu 
bietet sich an, das Angebot als niedrigschwelliges Kontaktstellenangebot zu 
erweitern. Das vorhandene Beratungsangebot mit Spritzentausch sollte daher um 
eine Kontaktstelle mit Aufenthaltsbereich u.a. aber auch für Alkoholabhänge 
ausgebaut werden, damit Menschen, die sich dort aufhalten werden, niedrigschwellig 
Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen 
können.

Anlage 4 Stellungnahme PP Drogenhilfeangebote in Köln

2635 Zeichen

Polizeipräsidium
Köln

Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln

Stadt Köln

Frau

Oberbürgermeisterin Henriette Reker
Rathaus (Historisches Rathaus)
50667 Köln

Drogenhilfeangebote in Köln

Bu
Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, BA ed. ron 72 her

anknüpfend an unser erstes persönliches Gespräch am 13. Juli d. J.
nehme ich meine gestrigen Eindrücke zur Razzia am Ebertplatz und
meine langjährige polizeiliche Erfahrung gerne zum Anlass, Ihr Bestre-
ben nach weiteren Drogenhilfeangeboten an verschiedenen Standorten
im Stadtgebiet nachdrücklich zu befürworten.

Auch wenn die Erfahrungen anderer Großstädte der Bundesrepublik zu
Wirkungen von Drogenkonsumräumen abhängig vom Einzelfall und da-
her differenziert zu betrachten sind, besteht gleichwohl Einvernehmen
darin, dass repressive ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnah-
men ohne entsprechende Hilfeangebote ihre Wirkung verfehlen, weil sie
für die ursächliche Drogenabhängigkeit keine Lösung darstellen.

Deshalb bewerte ich den von Ihnen geplanten Drogenkonsumraum im
unmittelbaren Nahbereich des Neumarkts mit zusätzlichen Hilfeangebo-
ten sowie sanitären Einrichtungen und einem Kontaktladen als richtig
und zielführend. Die von der Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt formulier-
ten Sorgen und Bedenken kann ich nachvollziehen und nehme sie sehr
ernst. Es gilt jedoch, die Probleme dort anzugehen, wo sie auftreten —
und zwar zuvorderst mit Hilfeangeboten. Wie vormals der Drogenkon-
sumraum in der Siegburger Straße gezeigt hat, verbieten sich Hilfean-
gebote dort, wo sie absehbar keine Akzeptanz finden.

Ich begrüße es sehr, wenn Stadt Köln und Polizei Köln die bewährte
Zusammenarbeit weiter vertiefen, um dem Sicherheitserleben und Si-

A 4 August 2017

Seite 1 von 2

Aktenzeichen:
LStab 1-57.01.43

bei Antwort bitte angeben

Andreas Eckart

Telefon 0221-229-2111
Telefax 0221-229-2012
leitungsstab.koeln
@polizei.nrw.de

Raum A3.509

Dienstgebäude:
Walter-Pauli-Ring

Telefon 0221-229-0
Telefax 0221-229-2002
poststelle.koeln@polizei.nrw.de
www.koeln.polizei.nrw.de

Öffentliche Verkehrsmittel:
Straßenbahn-Linien 1 und 9
Haltestelle: Kalk Post
S-Bahn-Linien S 12, $ 13
sowie RB 25
Haltestelle: Trimbornstraße

Zahlungen an

Landeskasse Düsseldorf
Kto-Nr.: 965 60

BLZ: 300 500 00 Helaba
TV-Nr.: 03036316

IBAN:
DE34300500000000096560
BIC: WELADEDDXXX

cherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, der Anwohnerschaft sSeite2von2
und der Gewerbetreibenden im Umfeld des Neumarktes Rechnung zu

tragen und biete Ihnen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang

mit der Einrichtung von Hilfeangeboten meine Unterstützung an.

Mit freufhdlichem Gruß

Uwe Jacob

Anlage 3 Stellungnahme DHS

18034 Zeichen

7 4 laa j
An y> !

5

Deutsche Hauptstelle
für Suchtfragen e.V.

59065 Hamm, Westenwall 4
59003 Hamm, Postfach 1563
Tel +49 2581 9015-0

Fow

info@dhude | wwurdhude

Stellungnahme zum Thema Drogenkonsumraum

In Kürze:

Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ist eine seit dem Jahr 2000 zugelassene Maßnah-
me, die in kommunalen Drogenbekämpfungsstrategien zur Anwendung kommt. Im Gegensatz
zu anderen Überlebenshilfen, wie der Substitutionsbehandlung oder Nadeltauschprogrammen,
werden ihre Einrichtung und ihr Betrieb noch immer von ideologisch aufgeladenen Debatten
begleitet und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die Gestaltung lokaler Drogenpolitik
sollte jedoch nicht entlang ideologischer Gräben erfolgen, sondern auf die verfügbare Evidenz
und jahrzehntelange Erfahrung mit Maßnahmen der Schadensminderung basieren. Die Ziel-
setzung dieser Einrichtungen ist dabei klar definiert: Sie sollen das Überleben der Betroffenen
sichern und einen begleiteten Ausstieg aus dem Konsum ermöglichen. Denn als niedrigschwel-
lige Einrichtungen eröffnen sie in vielen Fällen den (Erst-)Kontakt zum professionellen Hilfesys-
tem. Die sichere Drogeneinnahme in einem geschützten und hygienischen Bereich beugt der
Übertragung von Krankheiten und dem tödlichen Verlauf von Überdosierungen vor. Dass die
Eröffnung von Konsumräumen signifikant zur Verminderung der Todeszahlen in Bezug auf
Rauschgift beiträgt, hat bereits im Jahr 2003 eine Evaluation des Bundesministeriums für Ge-
sundheit feststellen können. Dabei ist es notwendig, Konsumräume dort zu etablieren, wo sie
auch gebraucht werden: in der Nähe der offenen Szenen. Eine Verdrängung dieser Treffpunkte
mit ordnungspolitischen Maßnahmen kann kein geeignetes Mittel sein, um eine nachhaltige
Drogenpolitik voran zu treiben. Dies würde das Problem nur kurzfristig auf ein anderes Stadt-
gebiet verlagern, trägt jedoch vielmehr zur Kriminalisierung und zur sozialen Ausgrenzung der-
Jenigen bei, welche mit diesen Räumen angesprochen werden sollen.

Einleitung

Drogenkonsumräume gelangen in Deutschland immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit,
stehen sie doch mit ihrer Kernleistung, der kontrollierten Einnahme von opiathaltigen Substan-
zen und der Bereitstellung von sicheren, hygienischen Orten für den Konsum im Widerspruch
zu der nach wie vor geltenden Rechtslage des strikten Verbotes eben dieser Stoffe. Zentrales
Anliegen dieser Einrichtungen ist dabei die „Harm Reduction“ - die Minimierung von Schäden
und Sicherstellung des Überlebens der Konsumierenden.

Mit dem Inkrafttreten des 3. Betäubungsmittel-Änderungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die In-
betriebnahme von Drogenkonsumräumen erstmalig gesetzlich legitimiert und der gesamte Be-
reich aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt (vgl. akzept 2011: 5). Ziel der vorliegenden
Stellungnahme ist es, die gesellschaftspolitische Relevanz von Drogenkonsumräumen zu erör-
tern. Darüber hinaus soll diskutiert werden, inwiefern diese Räume dazu beitragen können,
Drogenprobleme diverser Art zu minimieren.

Ziele und Aufgaben

Unter 8$10a des Betäubungsmittelgesetzes, welcher die Erlaubnis für den Betrieb von Drogen-
konsumräumen definiert, sind zehn Mindeststandards aufgeführt, welche den Gebrauch von
Betäubungsmitteln in diesen Räumen regeln:

. Zweckdienliche sachliche Ausstattung der Räumlichkeiten, die als Drogenkonsumraum

dienen sollen;

2. Gewährleistung einer sofort einsatzfähigen medizinischen Notfallversorgung;

3. medizinische Beratung und Hilfe zum Zwecke der Risikominderung beim Verbrauch der
von Abhängigen mitgeführten Betäubungsmittel;

4. Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung
und Therapie;

5. Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten nach diesem Gesetz in Drogenkonsum-
räumen, abgesehen vom Besitz von Betäubungsmitteln nach $ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3
zum Eigenverbrauch in geringer Menge;

6. erforderliche Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und
Ordnung zuständigen örtlichen Behörden, um Straftaten im unmittelbaren Umfeld der
Drogenkonsumräume soweit wie möglich zu verhindern;

7. genaue Festlegung des Kreises der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen,
insbesondere im Hinblick auf deren Alter, die. Art der mitgeführten Betäubungsmittel
sowie die geduldeten Konsummuster; offenkundige Erst- oder Gelegenheits-
konsumenten sind von der Benutzung auszuschließen;

8. eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den Drogenkonsumräumen;

9. ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal in ausreichender Zahl,
das für die Erfüllung der in den Nummern 1 bis 7 genannten Anforderungen fachlich
ausgebildet ist;

10. Benennung einer sachkundigen Person, die für die Einhaltung der in den Nummern 1

bis 9 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anord-

nungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) und die ihm ob-
liegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann.

Diese Ziele gelten bundesweit für alle bisher zugelassenen Konsumräume. Dabei ist zu beach-
ten, dass Deutschland zwar mit insgesamt 25 Standorten (Stand 2016) weltweit führend ist,
jedoch ist die Zahl der Angebote recht ungleich verteilt und überwiegend auf die westlichen
Bundesländer beschränkt. Es ist den Ländern überlassen, eigene Konzepte zur Etablierung
von Konsumräumen vorzulegen und somit die Eröffnung dieser Einrichtungen zu legalisieren.
Nordrhein Westfalen stellt die meisten Einrichtungen, da diese durch Landesmittel gefördert
wurden. Insgesamt gibt es nur in sechs Bundesländern überhaupt Verordnungen für den Be-
trieb von Konsumräumen. Vor allem in Bayern ist die Lage katastrophal, da hier nach wie vor
ein landesgesetzlicher Rahmen zur Eröffnung von Drogenkonsumräumen fehlt. Die Zahl der
mit Drogen in Verbindung gebrachten Todesfälle in Bayern jedoch ständig neue Rekorde er-
reicht (vgl. Köthner 2017: 83).

Konsumfreiräume als niedrigschwellige Einrichtungen verfolgen mehrere Ziele in abstufender
Relevanz. Zunächst gilt es das Überleben der Nutzerinnen und Nutzer und schließlich auch
das Überleben ohne irreversible Schädigungen zu ermöglichen. Des Weiteren sollen die Räu-
me dazu dienen, die Betroffenen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen bzw. die bereits statt
findende Stigmatisierung und soziale Verelendung zu stoppen. Dazu zählt auch die ärztliche
und psychosoziale Behandlung. Mit Hilfe von „Safer-Use‘-Beratungen sollen die Nutzerinnen
und Nutzer über einen selbstverantwortlichen Konsum aufgeklärt werden, so dass sie später in
der Lage sind, den Gebrauch von Drogen in sicherer Art und Weise zu vollziehen. Schließlich
sollen die Betroffenen dazu angehalten werden, längere, kontrollierte Zeiträume der Drogen-
nutzung zu erhalten, um schlussendlich dem Drogenkonsum ganz zu entsagen und aus der
Szene zu steigen (vgl. Indro 2017: 8).

Durch den Kontakt mit professioneller Suchtberatung innerhalb der Konsumräume kann die
generelle Behandlungsbereitschaft der Konsumierenden erhöht werden. Hierdurch sind weiter-

2

‚führende Maßnahmen möglich, welche von der Behandlung in einer Klinik bis zur Weiterleitung
an eine Substitutionsstelle reichen und somit die Perspektive eines Ausstiegs ermöglichen
können (vgl. Schneider 2004: 18).

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMG) hat im Jahr 2002 eine
Vollerhebung der Drogenkonsumräume in Deutschland in Auftrag gegeben. Ziel war es, neben
der Erhebung von Daten über die Nutzung der Einrichtungen, Informationen über Mindeststan-
dards zu erhalten und eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Des Weiteren sollte unter-
sucht werden, ob sich die Zahl der Drogentoten durch die Einführung der Konsumräume signi-
fikant verringert hat (vgl. BMG 2003: 3).

Konsumräume können durch ihre Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern eine signi-
fikante Verbesserung der gesundheitlichen Situation für die Nutzerinnen und Nutzer erreichen
(vgl. ebd.: 128).

Ordnungspolitische Dimensionen

Die Auflösung lokaler Drogenszenen mit Hilfe ordnungspolitischer Maßnahmen bietet keine
Verbesserung der Situation: eine örtliche Verlagerung des Problems stellt keine Lösung im
Sinne kommunaler Drogenbekämpfungsstrategien dar. Vielmehr können Ordnungspartner-
schaften dabei helfen, das Problem einzudämmen:

„In diese Ordnungspartnerschaften sind Polizei, kommunale Gesundheits-, Ordnungs-
und Sozialbehörden sowie andere Einrichtungen eingebunden. Entsprechend ist an al-
len Standorten in NRW eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der
Drogenkonsumräume und (je nach Standort) unterschiedlichen Arbeitskreisen festzu-
stellen.“ (BMG 2003: 133)

Das BMG hat sich in der Evaluation auch mit der Standortwahl von Konsumräumen befasst.
Demnach sollten Standorte zentral gelegen sein, da die Konsumierenden Angebote an außer-
halb gelegenen Standorten nicht beanspruchen würden. Gerade zentral gelegene Stellen wür-
den durch ihr niedrigschwelliges Angebot deutlich besser bei den Nutzerinnen und Nutzern
angenommen als Räume in den Vororten (vgl. BMG 2003: 138).

Wolfgang Schneider hat in seiner Vor-Ort-Analyse bei der Betrachtung des Konsumraums der
Indro e.V. das Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Drogenszene betrachtet:

„Konsumräume sind insofern auch Teil drogenpolitischer Regulierungsmaßnahmen, ein
besonders sichtbares „soziales und risikoreiches Problem“ zu managen, d.h. den Dro-
genkonsumenten und den Konsumakt möglichst unsichtbar zu machen, um den ge-
fürchteten öffentlichen Problemdruck zu reduzieren.“ (Schneider 2004: 18).

Durch die ständige Dokumentation der Nutzungsfrequenz ist es möglich, auch durch Zahlen
das Angebot der Konsumräume zu evaluieren. Die exakte Aufzeichnung der einzelnen Kon-
sumvorgänge sowie die Erfassung der Zwischenfälle ist eine Pflichtaufgabe für die Mitarbeite-
rinnen und Mitarbeiter des Konsumraums und bietet wertvolles Material für statistische Zwe-
cke, welches letztendlich auch für die Behörden vor Ort einen wichtigen Indikator darstellen
kann. In einer offenen Drogenszene hingegen sind die Ämter letztlich auf die Angaben von
Polizei- und Ordnungsbehörden angewiesen, welche auf Beobachtungen basieren und
Schwankungen unterliegen. Dadurch, dass nach jeder Anwendung die Spritzen fachgerecht
entsorgt werden, wird das Problem mit der Umwelt angegangen. Jede Nutzung vor Ort ist
schlussendlich eine Nutzung weniger in der Öffentlichkeit, und jede Nutzung im geschützten
hygienischen Raum stellt eine Spritze weniger in der Umwelt dar.

Möglichkeiten und Grenzen

Konsumräume können trotz ihrer vielfältigen Bedeutung nur einen Aspekt der Aufklärungs- und
Entzugsarbeit darstellen. So hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bereits Ende
der 90er Jahre festgestellt:

„In Ballungsräumen mit hohem Anteil von wohnungslosen Heroinabhängigen können
Konsumräume mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten das Hilfeangebot sinnvoll ergän-
zen.“ (DHS 1999: 6)

Wolfgang Schneider hält dazu fest, dass solche Konsumräume kein Patentmittel sind, um die
Drogenprobleme einer Stadt in den Griff zu bekommen. Sie bleiben freiwillige Einrichtungen
und nicht alle Betroffenen können durch sie erreicht werden. Sie dienen primär dazu, das Über-
leben der Konsumierenden zu sichern und einen geschützten und. vor allem hygienischen
Raum zum Konsum anzubieten um beispielsweise einer Ansteckung mit Hepatitis C oder dem
HI-Virus vorzubeugen. So können sie durch die medizinische Versorgung und die Möglichkeit
zur Suchtbehandlung langfristig die Gesundheitskosten reduzieren. Niedrigschwellige Konsum-
räume bieten hierbei den Vorteil, dass die Opiatabhängigen nicht mehr regelmäßig die offene
Szene frequentieren müssen und können somit einen ersten Schritt auf dem Weg in die Absti-
nenz darstellen. i

Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat im Jahr 2002 eine Vollerhe-
bung der Drogenkonsumräume in Deutschland in Auftrag gegeben. Ziel war es, neben der Er-
hebung von Daten über die Nutzung der Einrichtungen, Informationen über Mindeststandards
zu erhalten und eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Des Weiteren sollte untersucht
werden, ob sich die Zahl der Drogentoten durch die Einführung der Konsumräume signifikant
verringert hat (vgl. BMG 2003: 3).

Die Ergebnisse der Evaluation des Bundesministeriums zeigten, dass zum Beispiel die Ein-
dämmung von Straftaten nicht von dem Personal des Konsumraums übernommen werden
kann, dies bleibt weiterhin die Aufgabe der Polizei. Eine intensive Zusammenarbeit mit den
Behörden hat in der Regel sehr gute Ergebnisse erzielt und ist daher unerlässlich, um die Ent-
wicklungen der Szene in unmittelbarer Nähe zum Konsumraum betrachten und bewerten zu
können (vgl. ebd.: 134 — 135, 139). In einem zeitreihenanalytischen Verfahren konnte darüber
hinaus nachgewiesen werden, dass sich die Zahl der Drogentoten mit Eröffnung von Konsum-
räumen signifikant verringert hat (vgl. ebd.: 145 — 154).

„Konsumräume dienen den Opiatabhängigen dabei unter anderem als Ort, an dem: un-
ter hygienischen situationalen Bedingungen Drogen appliziert werden können. Sie wer-
den durch das Fachpersonal in den Drogenkonsumräumen in Safer-Use-Techniken un-
terwiesen, ihnen ‘werden Informationen über gesundheitliche Risiken vermittelt, und
ihnen werden unterschiedliche Möglichkeiten weiterführender Beratung, Substitution
oder Therapie aufgezeigt‘ (BMG 2003: 152).

‚Dass Konsumräume einen eklatanten Unterschied zwischen Leben und Tod darstellen können,
ist international durch die Etablierung eines solchen Raumes in Nordamerika gezeigt worden.
So ist die Zahl der Toten durch Überdosierung in Vancouver (Kanada) nach Einrichtung eines
Konsumraums im Stadtkern um 35 % zurückgegangen. Auch wenn die Zahl sich nur auf die
unmittelbare Umgebung des Konsumraumes bezieht und im restlichen Stadtgebiet die Zahl der
Toten um lediglich 9% zurückgegangen ist, stellen diese Erkenntnisse einen deutlichen positi-
ven Zusammenhang zwischen Konsumraum und Verringerung der Mortalitätsrate her (vgl.
DAH, 2011).

Eine von der Deutschen AIDS-Hilfe im Jahr 2009 erhobene bundesweite Evaluation zum The-
ma Notfälle in Konsumräumen betrachtete die Anzahl der Notfälle in Relation zum jeweiligen
Schweregrad. Innerhalb eines halben Jahres wurden 263 Notfälle registriert, 139 davon konn-
ten in die Kategorie leicht/mittel einsortiert werden, 124 entfielen auf die Kategorie

schwer/lebensbedrohlich. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass 47 % der Notfälle außer-
halb des Konsumraumes mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Tod geendet hätten und nur
durch das routinierte Einschreiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gerettet werden
konnten (vgl. Schäffer 2011: 193).

Diese positiven Zahlen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Drogenkonsumräu-
me nur dort funktionieren, wo sich die Betroffenen auch aufhalten. Wie das Beispiel aus Van-
couver zeigt, ist es gerade das niedrigschwellige Angebot, welches in erster Linie für eine Ak-
zeptanz unter den Konsumierenden sorgt. Daher sollten diese Einrichtungen nicht als Vorwand
dienen, bestehende öffentliche Szenen unter dem Deckmantel der Fürsorge mit ordnungspoli-
tischen Maßnahmen zu beseitigen und an weniger frequentierten Orten anzusiedeln, wo diese
Menschen keine Möglichkeit auf soziale Teilhabe mehr haben (vgl. Schneider 2004: 19). Trotz
der erfolglosen Experimente, Betroffene und ganze Szenen durch derartige Maßnahmen um-
zusiedeln, wird die haltlose Vermutung geäußert, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in
Szenenähe würde darüber hinaus weitere Betroffene anziehen, die sich nicht vorher schon im
Szeneumfeld aufhielten. Es gibt keinerlei gesicherte Belege, die diese Behauptung stützen
würden. Im Gegenteil kann aus den Untersuchungen in Vancouver abgeleitet werden, dass
Betroffene selbst dann lieber in gewohnter Umgebung verbleiben, wenn Versuche der Szene-
Umsiedlung mit ordnungspolitischen Maßnahmen unternommen werden.

Akzept e.V.: Drogenkonsumräume in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme des AK Konsumraum. Her-
ausgegeben von Deutsche AIDS-Hilfe, Berlin, 2011.

Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMG): Evaluation der Arbeit der Dro-
genkonsumräume in der Bundesrepublik Deutschland. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums
für Gesundheit. Band 149, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Siche-
rung, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 2003.

Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ): Gesetz über den Verkehr mit Be-
täubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) $ 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsum-
räumen.

Deutsche AIDS-Hife e.V. (DAH): Konsumräume retten Leben. Meldung vom 20. April 2011 Quelle:
https://www.aidshilfe.de/meldung/konsumraume-retten-leben, letzter Zugriff am 02.08.2017.

Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS): „Suchtstoffpolitik ist mehr als Drogenpolitik und ein
Gesamtkonzept der Suchtkrankenhilfe ist mehr als die Summe von Einzelaktivitäten“. 10 Punkte-Katalog
der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren zu einer umfassenden Suchtstoffpolitik und einem
nationalen Gesundheitsprogramm Sucht. Hamm, 1999.

INDRO e.V.: Jahresbericht 2016. Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) und Konsumraum. Integrative
Angebote niedrigschwelliger, szenenaher- und schadensminimierender Drogenhilfe. Konzeption, Leis-
tungsbeschreibung, Nutzungserhebung und Dokumentation. Münster, 2017.

Köthner, Urs: Drogentodesfälle steigen seit vier Jahren kontinuierlich an — Präventionsmöglichkeiten
wären vorhanden, wenn man denn nur wollte... In: Akzept e.V.: 4. Alternativer Drogen- und Suchtbericht
2017. Pabst, Lengerich 2017.

Schäffer, Dirk: Drogenkonsumräume retten Menschenleben. In: Schäffer, Dirk; Stöver, Heino (Hg.):
Drogen | HIV/AIDS | Hepatitis. Ein Handbuch. Deutsche AIDS-Hilfe e.V, Berlin, 2011.

Schneider, Wolfgang: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit von Drogenkonsumräumen. Erfahrungen
aus Münster. In: Akzeptanz — Zeitschrift für akzeptierte Drogenarbeit und humane Drogenpolitik. 1 /
2004.

Hamm, im August 2017

Beschlussvorlage Rat

18200 Zeichen

Die Oberbürgermeisterin 
Dezernat, Dienststelle 
V/53 
 
Vorlagen-Nummer 
 2360/2017 
Freigabedatum  29.08.2017 
  
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung 
Betreff 
Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln 
Beschlussorgan 
Rat 
Gremium Datum 
 
Beschluss: 
1. Der Rat nimmt den von der Verwaltung initiierten Suchthilfeplanungsprozess mit dem Schwer-
punkt illegale Drogen und den in Anlage 1 beschriebenen Entwurf eines ersten Bausteins des in 
Arbeit befindlichen Drogenhilfekonzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung, 
die darin beschriebenen Meilensteine nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsplanung zu entwi-
ckeln und umzusetzen. Dies soll wissenschaftlich begleitet werden. 
 
Zur Verwirklichung vordringlicher unabweisbarer Hilfebedarfe beauftragt der Rat die Verwaltung 
mit der Planung und Umsetzung folgender Maßnahmen: 
 
2. Fortführung der Planungen für den Drogenkonsumraum in Neumarktnähe 
 
Der Rat beschließt, das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe nach der 
vorgelegten Planung zu realisieren und ermächtigt die Verwaltung, den hierfür erforderlichen Um-
bau im finanziellen Umfang von ca. 750.000 € zu beauftragen.  
Die Finanzierung der erforderlichen Umbaukosten erfolgt aus noch nicht gebundenen Haushalts-
mitteln, die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zur Realisierung des Drogenkonsumraums im 
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017 
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017 
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017 
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017 
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017 
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017 
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017 
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017 
Gesundheitsausschuss 19.09.2017 
Finanzausschuss 25.09.2017 
Rat 28.09.2017

2 
Rahmen des veranschlagten Budgets verfügbar sind.  
 
Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Drogenkonsumräumen muss die 
Stadt Köln wegen der spezifischen Raumsituation im geplanten Objekt zusätzliche personelle An-
forderungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen (die Einsehbarkeit der Konsumplätze muss 
räumlich und personell jederzeit gewährleistet sein). Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, die 
dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 116.400 € für das Haushaltsjahr 2018 und 
369.000 € jährlich ab 2019 ff. zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 
 
3. Verstetigung des Drogenhilfeangebotes am Hauptbahnhof (KAD I) im Umfang des Ratsbeschlus-
ses vom 11.07.2017 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 226.500 € 
ab 2018ff. zuzüglich der jährlichen Tarifsteigerung (2%) im TP 0701 - Gesundheitsdienste bei TPZ 
15 - Transferaufwendungen, zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 
 
4. Planung und Umsetzung weiterer dezentraler niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote (inkl. Dro-
genkonsumraum) an den Szenestandorten in Mülheim und Kalk 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Suche und Anmietung geeigneter Räum-
lichkeiten in den Stadtteilen Mülheim und Kalk.  
Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Mülheim in Höhe 
von 500.000 € ab 2018 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 
Ab 2019ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Mülheim weitere 300.000 € zu-
sätzlich in den Haushalt einzuplanen.  
Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Kalk in Höhe von 
350.000 € ab 2019 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 
Ab 2020ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Kalk weitere 300.000 € zusätzlich 
in den Haushalt einzuplanen.  
 
5. Zusätzliche Beratungsangebote (Kontaktstellen) in weiteren Sozialräumen mit besonderer Dro-
genproblematik 
 
a. Der Rat beschließt, die in Porz und Meschenich vorhandenen Beratungsangebote für drogen-
gebrauchende Menschen zu erweitern und in Chorweiler ein neues Hilfsangebot für Menschen 
mit einer Gefährdung und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen einzurichten. 
Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Erweiterung des Ange-
botes im Stadtteil Meschenich in Höhe von 210.000 € ab 2020 ff. und für die Erweiterung des 
Angebotes im Stadtteil Porz in Höhe von 250.000 € ab 2020 ff. sind zusätzlich in den Haushalt 
einzuplanen. 
Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für ein Angebot im Stadtteil 
Chorweiler in Höhe von 350.000 € ab 2021 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen. 
 
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Bedarfe in weiteren Hotspots zu prüfen 
und dem Rat ggfs. weitere erforderliche Maßnahmen zur Entscheidung vorzulegen  
 
6. Teilverlagerung Substitutionsambulanz 
 
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Teilverlagerung der Substitutionsambulanz von Gesund-
heitsamt und Drogenhilfe gGmbH in der Lungengasse 13-17 zu prüfen.

3 
Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 Nein 
 Ja, investiv Investitionsauszahlungen         € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
 Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme im HJ 2018  842.900 € 
  Zuwendungen/Zuschüsse  Nein  Ja            % 
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.    
 in 2018 zu 2.  116.400 € 
 zu 3.  226.500 €  
 zu 4. (Mülheim)  500.000 €  
Summe    842.900 € 
 
 in 2019 zu 2.  369.000 € 
 zu 3.  231.000 €  
 zu 4. (Mülheim)  800.000 €  
 zu 4. (Kalk)  350.000 €  
Summe    1.750.000 € 
 
 in 2020  zu 2.  369.000 € 
 zu 3.  235.700 €  
 zu 4. (Mülheim)  800.000 €  
 zu 4. (Kalk)  650.000 €  
 zu 5. (Meschenich + Porz)  460.000 €  
Summe    2.514.700 € 
 
 ab 2021  zu 2.  369.000 € 
 zu 3.  240.400 €  
 zu 4. (Mülheim)  800.000 €  
 zu 4. (Kalk)  650.000 €  
 zu 5. (Chorweiler)  350.000 €  
 zu 5. (Meschenich + Porz)  460.000 €  
Summe    2.869.400 € 
 
c) bilanzielle Abschreibungen         € 
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:       
a) Erträge          € 
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten         € 
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:       
a) Personalaufwendungen          € 
b) Sachaufwendungen etc.          € 
Beginn, Dauer

4 
 
 
Begründung 
 
1. Entwurf eines Drogenhilfekonzeptes: 
 
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Drogenhilfekonzept auf der Grundlage des Suchtberichtes 2016. 
Hierzu sind ein schriftlicher Beteiligungsprozess und eine Runde von Workshops eröffnet worden, 
wobei involvierte Ämter und Träger beteiligt sind. Die Erarbeitung soll Ende 2018 ihren Abschluss 
finden und wird Maßnahmen zu den Themen  
1) „Überleben sichern“,  
2) „Motivation zur Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“,  
3) „Verändern“ und  
4) „Änderung beibehalten“ 
beschreiben.  
 
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf beschreibt den ersten Meilenstein des in Arbeit befindlichen 
Drogenhilfekonzepts. Er beinhaltet Arbeitsergebnisse zum Thema „Überleben sichern“. Zusammen 
mit der Landesverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen bildet dieser Entwurf die 
Grundlage für die Konzeption der Drogenkonsumräume in Köln. 
 
Die Dringlichkeit der Entwicklungen, insbesondere die Drogensituation an den Brennpunkten, macht 
ein zügiges Handeln erforderlich. Der vorliegende Konzeptentwurf führt akut notwendige Maßnahmen 
auf, die in den folgenden Erläuterungen konkretisiert werden und dem Rat unter den Beschlussziffern 
2-6 zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.  
 
Die Verwaltung beabsichtigt, unter Einbeziehung von externen Partnern eine wissenschaftliche 
Begleitung im Rahmen des vorhandenen Budgets haushaltsneutral sicherzustellen. Soweit eine 
haushaltsneutrale Umsetzung dieser Maßnahme nicht möglich sein sollte, erfolgt ggfs. eine neue 
Beschlussvorlage. 
 
 
2. Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neu-
marktnähe 
 
Aufgrund der Tatsache, dass die Verhandlungen über ein Objekt für das geplante Drogenhilfeangebot 
mit Drogenkonsumraum mit dem potentiellen Vermieter noch nicht abgeschlossen sind, erfolgen wei-
tere dezidierte Ausführungen zu diesem Thema im Rahmen der Vorlage 2364/2017 im nichtöffentli-
chen Teil. 
Zur Notwendigkeit des Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe verweist die Verwaltung auf die Aus-
führungen in der Beschlussvorlage 0438/2016 bzw. den Ratsbeschluss vom 28.06.2016. 
Ein Jahr nach Inbetriebnahme der Einrichtung soll eine Evaluation seitens des zu beauftragenden 
Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungsvereinbarung / des Verwendungsnachweises). Die 
Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.   
 
 
3. Verstetigung der Öffnungszeiten des Drogenhilfeangebotes am Hauptbahnhof (KAD I) im 
Umfang des Ratsbeschlusses vom 11.07.2017 
 
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten der Kontakt- und An-
laufstelle sowie des Drogenkonsumraums am Hauptbahnhof (KAD I) für 2017 wieder auf die bei Ein-
richtung des Angebotes im Jahr 2001 geltenden Öffnungszeiten anzuheben. 
Diese Maßnahme muss verstetigt werden, um aufgrund der Bedarfslage und der Forderung dezentra-
ler Drogenhilfeangebote die Öffnungszeiten des KAD I am Hauptbahnhof dauerhaft auf 50,25 Wo-
chenstunden zu erweitern. 
Zum 31.12.2018 soll eine Evaluation seitens des Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungs-

5 
vereinbarung / des Verwendungsnachweises). Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie 
der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.   
 
 
4. Planung und Umsetzung weiterer dezentraler niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote an 
den Szenestandorten in Mülheim und Kalk 
 
An den Szenestandorten sollen umfassende niedrigschwellige Drogenhilfeangebote im Rahmen ei-
nes Kontaktladens mit Beratung, Konsumraum und Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen. Nähere 
Ausführungen hierzu beinhaltet der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Drogenhilfekonzepts (Ziffern 
3.2, 3.3. und 4.2 sowie 4.3). 
Jeweils ein Jahr nach Inbetriebnahme der Einrichtung soll eine Evaluation seitens des zu beauftra-
genden Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungsvereinbarung / des Verwendungsnachwei-
ses). Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie der jew. Bezirksvertretung zur Beratung 
vorgelegt.   
 
 
5. Zusätzliche Beratungsangebote (Kontaktstellen) in weiteren Sozialräumen mit besonderer 
Drogenproblematik 
 
a. In den der Verwaltung bekannten weiteren Sozialräumen mit besonderer Drogenproblematik 
sollen niedrigschwellige Drogenhilfeangebote in Form von Kontakt- und Anlaufstellen entste-
hen bzw. ausgebaut werden. Siehe hierzu die Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten 
Entwurf des Drogenhilfekonzepts (Ziffer 4.4). 
b. Unter Bezugnahme auf die allgemeinen Ausführungen zur Weiterentwicklung von Drogenhil-
feangeboten in verschiedenen Kölner Stadtgebieten im als Anlage 1 beigefügten Entwurf des 
Drogenhilfekonzepts (Ziffer 3) ist insb. zu prüfen, inwieweit ggfs. auf Wanderungsbewegungen 
reagiert werden muss. 
 
 
6. Teilverlagerung Substitutionsambulanz 
 
Die Substitutionsambulanz in der Lungengasse ist eine Kooperation zwischen der Stadt Köln (medizi-
nisches Personal) und der Drogenhilfe Köln gGmbH (sozialpädagogisches Personal). Im Rahmen der 
kassenärztlichen Sicherstellung der Behandlung Opiatabhängiger (Sicherstellungsauftrag) werden 
280 Plätze zur Behandlung mit oralen Substitutionsmitteln wie z.B. Methadon sowie mit Diamorphin 
vorgehalten, wobei diese Zahl aktuell aufgrund des hohen Aufnahmedrucks überschritten wird. Neben 
der Substitutionsbehandlung ist die Ambulanz in der Lungengasse zentrale Anlauf- und Clearingstelle 
für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die Patientinnen und Patienten der Substitutionsambu-
lanz werden älter und sind mit zunehmenden körperlichen Beeinträchtigungen konfrontiert. Das städ-
tische Gebäude in der Lungengasse 13-17 ist nicht barrierefrei und nur mit erheblichen Investitionen 
der Stadt Köln (unter anderem Einbau einer Aufzugsanlage) für Menschen mit Behinderungen barrie-
refrei zugänglich. Aus diesem Grund und mit Blick auf die aktuellen Diskussionen zur Entlastung des 
Viertels rund um den Neumarkt sollte geprüft werden, ob es unter Berücksichtigung der diversen Vor-
gaben (z.B. KV-Ermächtigung und die Sicherheitsvorgaben des Landeskriminalamtes) möglich ist, die 
Substitutionsambulanz teilweise in ein barrierefreies Gebäude zu verlagern. 
 
 
7. Aktuelle Lage am Ebertplatz und in anderen Bereichen im Stadtgebiet 
 
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zur Situation am Ebertplatz (beispielhaft Poli-
zeiaktion am 15.08.2017 im Beisein des neuen Polizeipräsidenten) stellt sich die Frage, ob auch dort 
ein Drogenhilfeangebot geschaffen werden muss. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung handelt es 
sich beim Ebertplatz zwar um einen „hot spot“ der Drogenszene, aber nicht für den Konsum, der nur 
vereinzelt stattfindet, sondern weit überwiegend für Verkaufsaktivitäten von illegalen Drogen. 
Die Verwaltung sieht deshalb im Moment keinen Handlungsbedarf für ein eigenes Drogenhilfeange-
bot am Ebertplatz, zumal das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof fußläu-
fig erreichbar ist.

6 
Die Verwaltung wird die Situation am Ebertplatz prüfen. Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass 
sich die dortige Lage grundlegend ändert und ein Konsum von illegalen Drogen vermehrt stattfindet, 
wird die Verwaltung die Möglichkeiten für ein Drogenhilfeangebot am Ebertplatz prüfen und dem Rat 
einen neuen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.  
Diese Aussage gilt auch für andere Bereiche im Stadtgebiet, wenn grundlegende Veränderungen in 
der Konsumszene beobachtet werden (vgl. hierzu Beschlussziffer 5 b). 
 
 
8. Haushaltsmäßige Auswirkungen 
 
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe 
Für die Realisierung eines Drogenkonsumraums in Neumarktnähe sind im Haushaltsjahr 2017 
800.000 € veranschlagt. 
Im Rahmen der Beschlussvorlagen 1964/2017 („Erweiterung der Öffnungszeiten KAD 1“, Ratsbe-
schluss vom 11.07.2017 mit Mehrbedarf in Höhe von 100.000 €) und 0216/2017 („Optimierung von 
Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen 
Störung“ - Starke Seelen, Ratsbeschluss vom 04.04.2017 mit Mehrbedarf in Höhe von 215.600 €) 
wurden 315.600 € anderweitig verfügt. Für anfallende Mieten für eine vorläufig befristet angemietete 
Liegenschaft werden 45.000 € benötigt (brutto 03-12/2017). Somit stehen im laufenden Haushaltsjahr 
zur Finanzierung der Umbaukosten noch 439.400 € zur Verfügung.  
Diese Mittel werden aufgrund des für den Umbau erforderlichen Vorlaufs (Ausführungsplanung durch 
den beauftragten Architekten, Vergabe der einzelnen Gewerke) nicht oder nur zu einem kleinen Teil 
noch in 2017 verausgabt, so dass die am Ende des Jahres noch vorhandenen Haushaltsmittel mittels 
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden, um die dann anfallenden 
Umbaukosten ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Haushaltsmittel finanzieren zu können. Die Inbe-
triebnahme des Drogenhilfeangebotes wird aufgrund des notwendigen Umbaus und der noch vorzu-
nehmenden Betreiberauswahl voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 erfolgen. 
 
Im Haushaltsjahr 2017 werden nunmehr konkret benötigt: 
 45.000 € für anfallende Miete (brutto 03-12/2017) 
 
Im Haushaltsjahr 2018 ergibt sich folgender Bedarf: 
 744.300 € Umbau  
 54.000 € Miete 
 541.000 € Personalaufwand (für ein halbes Jahr) 
      16.500 € Sachaufwendungen (für ein halbes Jahr) 
 1.355.800 € insgesamt 
    800.000 € sind finanziert über den mittelfristig veranschlagten Planansatz  
 439.400 € werden übertragen aus 2017 
 116.400 € Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2018 
 
Hinzu kommen im Haushaltsjahr 2018 einmalig veranschlagte investive Mittel für Einrichtungsgegen-
stände in Höhe von 58.000 € 
 
Für die Haushaltsjahre 2019 ff. ergibt sich folgender Bedarf: 
 1.082.000 € Personalaufwand 
      87.000 € Sachaufwendungen (Mieten, Sachaufwendungen, Arbeitsplatzkosten etc.) 
 1.169.000 € insgesamt 
    800.000 € sind finanziert über den mittelfristig veranschlagten Planansatz, ergibt  
 369.000 € Mehrbedarf ab dem Haushaltsjahr 2018 
 
Wie bereits in Ziffer 2. dieser Vorlage ausgeführt, erfolgen dezidierte Ausführungen zu den Umbau-
kosten im Rahmen der Vorlage 2364/2017 im nichtöffentlichen Teil. 
 
Verstetigung der Öffnungszeiten des KAD I am Hauptbahnhof 
Der Mehrbedarf in den Haushaltsjahren 2018 ff. in Höhe von 226.500 € (zzgl. Tariferhöhung) pro Jahr 
muss zusätzlich in die Haushaltsplanung einfließen.

7 
 
 
Drogenhilfeangebote an Szenestandorten in Mülheim und Kalk 
Die grob geschätzten erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Angebote in 
Kalk und Mülheim müssen zusätzlich in den Haushalt eingeplant werden und verteilen sich wie folgt:  
Haushaltsjahr Planung/Anmietung Betriebskosten 
2018 500.000 € (Mülheim)  
2019 350.000 € (Kalk)    800.000 € (Mülheim) 
2020 ff.  1.450.000 € (Mülheim + Kalk) 
 
Zusätzliche Beratungsangebote in weiteren Sozialräumen mit besonderer Drogenproblematik 
Die grob geschätzten erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Angebote in 
Chorweiler, Meschenich und Porz müssen zusätzlich in den Haushalt eingeplant werden und verteilen 
sich wie folgt:  
Haushaltsjahr Planung/Anmietung/Betrieb 
2020 460.000 € (Meschenich + Porz) 
2021ff. 810.000 € (Meschenich + Porz und Chorweiler) 
 
 
Teilverlagerung der Substitutionsambulanz 
Kosten können erst im Rahmen des Prüfauftrages kalkuliert und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt 
werden. 
 
 
Zur Dringlichkeit: 
 
Um die Realisierung des dringend benötigten Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe bis Mitte 2018 
sicherzustellen, ist ein baldiger Baubeginn zwingend erforderlich. Da die nächste Ratssitzung erst am 
14.11.2017 stattfindet, wäre eine Verzögerung von fast 2 Monaten unumgänglich. Die Inbetriebnahme 
des Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe würde sich so um mindestens diesen Zeitraum 
verzögern. Dagegen spricht der akute Handlungsbedarf bei dieser Problematik. 
 
Anlagen

Anlage 6 Erfahrungsbericht Zürich

74464 Zeichen

Ni Stadt Zürich An lag 5 Nr. 43 / November 2015

Eine Sonderausgabe des
SD-Magazins des Sozialdepartements
in Zusammenarbeit mit dem

„ Gesundheits- und Umweltdepartement

1990 SAGT DIE STADTZÜRCHER STIMMBEVÖLKERUNG JA ZU EINER NEUEN
DROGENPOLITIK. WEG VON DER REINEN REPRESSION HIN ZUR ÜBERLEBENSHILFE.
DIE REALITÄT HAT DIE VORSTELLUNG EINER DROGENFREIEN GESELLSCHAFT

VERDRÄNGT. EIN NEUES ZEITALTER BRICHT AN.

AUF EINEN BLICK

2

DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE IN DER ÜBERSICHT

Abstinenzgestützt

Abstinenz von Substanzen als Rahmen-
bedingung während einer therapeutischen
Behandlung.

Ambulatorium Kanonengasse
Medizinische Einrichtung für Menschen
in prekären Lebenssituationen mit einer
allgemeinmedizinischen, einer gynäko-
logischen und einer zahnärztlichen
Sprechstunde.

Arbeitsintegration

Dazu gehören alle Angebote, die das Ziel
haben, Jugendliche und Sozialhilfe-
beziehende wieder in den Arbeitsmarkt
zurückzuführen oder mindestens gesell-
schaftlich integriert zu halten. Für
Suchtkranke, die keiner.geregelten Arbeit
nachgehen können, bietet die Stadt

die Jobkarte an (siehe auch: Jobkarte).

Begleitetes Wohnen

Wohnangebote mit ambulanter Betreuung
für Menschen, die sozial desintegriert und
oder suchtmittelabhängig sowie nicht in
der Lage sind, ihren Wohnalltag alleine zu
meistern.

Betreutes Wohnen

Rolistuhigängiges Wohnangebot mit
Betreuung an 365 Tagen im Jahr für sozial
und gesundheitlich beeinträchtigte
Menschen, die nicht in der Lage sind, sich
in ein Heim einzufügen.

Diaphin®

Arzneimittelname für reines Heroin,
welches im Rahmen der heroingestützten
Behandlung als Substitutionsmittel
verwendet wird. z

DIZ

Das Drogeninformationszentrum (DIZ) der

Stadt Zürich ist die erste Fachstelle in der

Schweiz, die neben Drogeninformation und
"beratung auch Drug Checking anbietet.

Frankental, Suchtstation

Einrichtung der Städtischen Gesundheits-
dienste, welche stationäre Behandlungen
(Entgiftung/Entwöhnung) für drogenab-
hängige Menschen anbietet.

Heroinabgabe, ärztlich kontrollierte
1994 wurde in der Schweiz im Rahmen
eines Versuchs erstmals Heroin ärztlich
kontrolliert an Drogenabhängige abge-
geben. Später wurde die Abgabe durch
das Volk gesetzlich verankert.

IV

Die Invalidenversicherung (IV) ist eine
obligatorische Rentenversicherung bei
körperlicher oder psychischer Erwerbs-
unfähigkeit. Drogensucht allein ist noch
kein IV-Grund - gewisse Folgekrankheiten,
die in Zusammenhang mit Sucht stehen,
hingegen schon.

Jobkarte

Wurde eingeführt als Arbeitsintegrations-
möglichkeit vor allem für Menschen, die
drogen- oder alkoholsüchtig sind und nicht
regelmässig arbeiten können. Verschiedene
Arbeiten können im Stundenlohn verrichtet
werden, Teilnehmende erhalten zusätzlich
zur Sozialhilfe oder IV 4 Franken pro
Stunde.

K&A

Steht für Kontakt- und Anlaufstelle. Sie
befinden sich an unterschiedlichen Orten in
der Stadt und bieten Drogen konsumieren-
den Menschen niederschwelligen Zugang
zu Überlebenshilfe und Beratung sowie
saubere Spritzen und Konsumationsräume.

Kalter Entzug

Unvermittelter totaler Entzug regelmässig
konsumierter Substanzen, unabhängig von
der bis anhin konsumierten Menge.

Nachtpension

Ein betreutes Angebot, das sich an ältere,
sozial desintegrierie Menschen richtet,

die über längere Zeit in der Notschlafstelle
nächtigten und sich gegen eine dauer-
haftere Wohnlösung wehren oder in anderen
dauerhafteren Wohneinrichtungen nicht
aufgenommen werden.

Notschlafstelle

Bietet obdachlosen Frauen und Männern
aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht,
Verpflegung und eine Waschgelegenheit.
Sie ist nur über Nacht geöffnet.

Polikliniken

Die beiden städtischen Polikliniken
Crossline und Lifeline der Stadt sowie die
privat geführte Zentren der ARUD unter-
stützen drogenkonsumierende Menschen
bei der Verbesserung ihrer gesund-
heitlichen und sozialen Situation und bieten
Substitutionsbehandlungen mit Diaphin
und anderen Substanzen an.

Soziale Einrichtungen und Betriebe
Dienstabteilung des Sozialdepartements,
zu der unter anderem der Bereich Sucht &
Drogen gehört. Zu diesem gehört ein
Grossteil der Angebote für Drogen- und
Alkoholabhängige.

Soziale Integration

Im Gegensatz zur beruflichen Integration,
die vor allem auf die Arbeitsmarktfähigkeit
zielt, will die soziale Integration erreichen,
dass Menschen sich nicht von ihrer Umwelt
abkapsein.

Spitalliste

Kliniken mit Leistungsauftrag der Gesund-
heitsdirektion des Kantons. Dazu gehört
auch die Suchtbehandlung Frankental.

Stationäre Therapie
Entwöhnungsbehandlung in einer speziali-
sierten Einrichtung nach Abschluss eines
körperlichen Entzugs, meist während
mehrerer Monate.

Streetwork, Jugendberatung

Die Jugendberatung Streetwork berät und
begleitet junge Menschen bis 28 Jahre

in Krisensituationen und ist in der Party-
drogenprävention aktiv.

Substitutionstherapie

Teil der-Schadensminderung innerhalb der
Vier-Säulen-Politik. Damit sollen die nega-
tiven Folgen des Drogenkonsums sowohl
für die Konsumierenden als auch für die
Gesellschaft vermindert werden. Meist wird
Methadon oder Diaphin eingesetzt.

Sucht im Alter

Sucht kennt keine Altersgrenze. Lange Zeit
wurde dieser Umstand unterschätzt oder
tabuisiert. Aktuelle Studien zeigen, dass in
der Schweiz rund jede zehnte Person

über 65 eine Abhängigkeit entwickelt hat,
nicht selten erst im Alter.

T-alk

Treffpunkt für schwerstalkoholabhängige
Frauen und Männer, die nicht in der

Lage sind, selbst für kurze Zeit auf Alkohol
zu verzichten. Bier und Wein dürfen
mitgebracht und konsumiert werden.

Teilentzug

Teilweiser Abbau der Konsummenge einer
Substanz oder Abbau einer von mehreren
konsumierten Substanzen.

Teillohn

Teillohn ist eine Form der Arbeitsintegration.
Arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende sind

in Betrieben tätig und erwirtschaften dort
ein Einkommen, das mit der Sozialhilfe
verrechnet wird - wobei sie einen geringen
Teil behalten können.

Überlebenshilfe

Zusammen mit Schadensminderung für
diejenigen suchtabhängigen Menschen
bestimmt, bei denen die Präventions- und
Therapieangebote keinen Erfolg zeigten.
Überlebenshilfe und Schadensminderung
zielen darauf ab, den Gesundheitszu-
stand sowie die soziale Situation der Betrof-
fenen zu verbessern oder zumindest zu
stabilisieren.

Vier-Säulen-Modell

Die städtische Strategie in der Drogen- und
Suchtpolitik stützt sich auf die vier Säulen
Prävention, Repression, Schadenmin-
derung und Therapie ab. Die Umsetzung
wurde 1995 mit der Räumung der offenen
Drogenszene am Letten eingeleitet. In

der Zwischenzeit erfolgreich erprobt und
breit abgestützt.

EIN JUBILÄUM, DAS TROTZDEM
NICHT IN FEIERLAUNE VERSETZT

Liebe Leserin, lieber Leser

Es gab eine Zeit, da war Zürich in den Augen vieler
gleichbedeutend mit der offenen Drogenszene. Manchmal
schien es, als würde die halbe Welt mit Befremden auf
die Massen von Süchtigen blicken, die den Platzspitz zum
«Needle Park» machten. Während Jahren hatte der

Staat versucht, das Drogenproblem mit Repression in den
Griff zu bekommen. Vergeblich, wie wir heute wissen.

Dann trat eine langsame Wende ein. Zu Repression,
Prävention und (meist auf Entzug angelegte) Therapie
kam ein neuer Begriff: Überlebenshilfe. Er ebnete auch
der kontrollierten Heroinabgabe den Weg. Die wichtigste
Weichenstellung dafür geschah 1990, als die Zürcher
Stimmbevölkerung eine Vorlage des Stadtrates annahm.
Mit ihr wurden verschiedene Versuchsangebote defi-
nitiv eingeführt: so etwa die Kontakt- und Anlaufstellen
(«Fixerstübli»), die Notschlafstelle, Arbeitsintegration

für Suchtkranke und Wohnangebote, um sie vom Leben
auf der Strasse wegzubringen.

Es war ein weiser Entscheid, den die Zürcherinnen

und Zürcher damals fällten. 25 Jahre später wissen wir:
Die Sucht wird nie aus der Gesellschaft verschwinden.
Aber gegen das Drogenelend haben wir wirksame Mittel
entwickelt.

In diesem Heft geben wir Einblicke in eine Welt, von

der viele Zürcherinnen und Zürcher in ihrem Alltag nichts
bemerken. Eine Welt, von der die wenigsten Genaues
wissen, die aber auch zu Zürich gehört. Wir lesen von einer
Nacht in der Notschlafstelle. Von Menschen, die mithilfe
städtischer Angebote wie dem Ambulatorium Kanonengasse
ihr Leben einigermassen im Griff behalten. Vom Wahn-
sinn des Polizeialltags zu Platzspitz-Zeiten. Und wir gehen
auf Tuchfühlung mit einer Patientin der Suchtbehand-
lung Frankental, die seit Jahren einen Kampf gegen ihre
Abhängigkeit führt.

Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, unsere Veran-
staltungen vom 4. bis 7.November zu besuchen und
die für einmal geöffneten Türen zu durchschreiten. Das
Programm dazu finden Sie auf Seite 28.

Raphael Golta, Stadtrat
Claudia Nielsen, Stadträtin

Claudia Nielsen, Vorsteherin des Gesundheits-
und Umweltdepartements

Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements
Bild: Niklaus Spoerri

EDITORIAL

3

BLICK ZURÜCK

4

AUS DER NOT
HERAUS
ENTSTAND DIE

ÜBERLEBENSHILFE

Nach der Platzspitz-Schliessung
wanderte die offene Drogenszene
an den stillgelegten Bahnhof Letten.

Zu den grössten Kämpferinnen für
eine neue Drogenpolitik gehörte
Emilie Lieberherr, die von 1970 bis
1994 Zürcher Sozialvorsteherin war.
Bilder: STR/Keystone

MEHR ALS EIN JAHRZEHNT LANG VERSUCHTE DIE STADT
ZÜRICH VERGEBLICH, DEM DROGENKONSUM ENTGE-
GENZUTRETEN. DIE REPRESSIVEN MASSNAHMEN, DIE EINE
SUCHTFREIE GESELLSCHAFT HÄTTEN ERMÖGLICHEN
SOLLEN, SCHEITERTEN. DANN BETRAT DER STADTRAT NEU-
LAND. WO DIE REPRESSION WIRKUNGSLOS WAR, SOLLTE
NUN DIE ÜBERLEBENSHILFE ANSETZEN.

In den Toiletten des Cafes Odeon wird gefixt. An der «Riviera», am Limmat-
ufer zwischen Bellevue und Wasserkirche, schleichen Junkies und Dealer
herum. Besitz und Konsum von Heroin stehen unter Strafe. Die Polizei löst
erste offene Drogenszenen auf - die Junkies werden zu Getriebenen.

Wird der Leidensdruck hoch genug, so die Meinung von Volk und Politik,
kommen Süchtige zur Vernunft und verzichten auf Drogen. Die «Gammler»,
wie die NZZ sie nennt, fixen jetzt am Bellevue, am Stauffacher, im Nieder-
dorf. Sie werden zur Belastung für Anwohner und Gewerbe. Im Odeon liegt
hinter dem Tresen ein Knüppel. Man weiss ja nie.

Bis 1985 steigt die Zahl der Fixer von wenigen hundert auf 3000. Die Polizei
zählt 118 Drogentote. Die repressiven Massnahmen sind wirkungslos,

die Szene unkontrollierbar. Als sich die gehetzten Junkies auf dem Platz-
spitz niederlassen, lässt man sie gewähren.

. Vom Drogenproblem zur Seuchenkontrolle
Doch noch hält man an der Härte gegen Süchtige fest. Der Kantonsarzt
verbietet Ärzten und Apotheken, saubere Spritzen abzugeben. In der Not
werden sie geteilt. Schmutzige Spritzen aber verursachen schwere
Abszesse und Entzündungen. Bald torkeln Menschen mit eiternden Wun-
den durch das saubere Zürich. Die Neuinfektionen mit HIV und Hepa-
titis nehmen sprunghaft zu. Nicht selten wird das Geld für Drogen durch
Prostitution erwirtschaftet. Schnell wird klar, dass die simple Losung
«Keine Spritzen — keine Krankheiten» der Realität zuwiderläuft. 1987 meldet
das Bundesamt für Gesundheit 790 HIV-Neuinfektionen. Die Angst vor
einer Epidemie steigt und die Stadt Zürich richtet, in Zusammenarbeit mit
anderen Trägern, eine Spritzenabgabestelle auf dem Platzspitz ein.

Von der Verfolgung zur Überlebenshilfe

Ein Umdenken setzt ein und die Stadt beginnt, im Rahmen befristeter Pilot-
projekte, Überlebenshilfe zu leisten. Begleitetes Wohnen, Arbeitsinte-
grationsprojekte, Notschlafstellen und der «grüne Bus», eine mobile Kontakt-
und Anlaufstelle auf dem Platzspitz, werden eröffnet.

i990 hält der Stadtrat fest, dass eine offene, überwachte Drogenszene
vorerst toleriert werden muss. Vor allem aber erkennt er, dass eine Drogen-
politik, die sich auf Verbote, Verfolgung und strafrechtliche Sanktionen
abstützt, die Lage der Betroffenen noch verschlimmert: Denn die Verwahr-
losung Süchtiger sei keine Folge der Drogen, sondern eine der Ausle-
gung gesetzlicher Bestimmungen. Die Stadt kann zwar das Strafrecht nicht
ändern, das ist Bundessache, aber sie kann auf die fortschreitende Ver-
elendung der Junkies reagieren. Die bisherigen Säulen der Drogenpolitik —
Repression, Prävention und Therapie - sollen darum dauerhaft um die
Überlebenshilfe ergänzt werden.

Noch im Dezember 1990 kommt die Vorlage «Sozialhilfe an Suchtmittel-
abhängige, psychisch Behinderte und sozial Auffällige in Not» zur Abstim-
mung und die Stadtzürcher Stimmbevölkerung nimmt sie mit 54,4 Prozent
Ja-Stimmen an. Die Finanzierung der Überlebenshilfe ist damit gesichert.

1870 Der englische Chemiker Charles
R. A. Wright stellt ein potenteres Morphin
her, indem er das aus Opium gewonnene
Morphin mit Essigsäure einkocht. Daraus
entsteht später Heroin.

1896 Der deutsche Chemiker Felix
Hoffmann von der Firma Bayer versucht,
den neuen Stoff abzuschwächen. Das
Experiment geht schief; er wird doppelt so
potent. Bayer nennt ihn «Heroin», abge-
leitet vom Wori «heroisch».

1898 Das neue Heroin wird als nicht
süchtigmachender Morphin-Ersatz und als
Hustenmittel vermarktet und in 23 Länder
exportiert.

1904 Erste Hinweise, dass Heroin bei
Überdosis doch süchtig machen kann.

1912 Die erste Opiumkonferenz findet
statt. Zwölf Staaten einigen sich darauf,
Opiate künftig zu kontrollieren. Die Pläne
scheitern am Ersten Weltkrieg.

1924 Die USA verbieten den Verkauf,
den Import und die Herstellung von Heroin.
Das Opiumderivat darf nur noch für
medizinische Zwecke eingesetzt werden.

1925 Der Völkerbund einigt sich auf ein
Verbot von Heroin zu Genusszwecken.

1931 16 Farben, das seinerzeit grösste
Chemieunternehmen der Welt, stellt die
Produktion von Heroin wegen des politi-
schen Drucks ein.

1972 Erstmals werden in Zürich kleine
Mengen Heroin beschlagnahmt. Es kommt
zu ersten Drogentoten.

1974 Kokain wird in die Polizeistatistik
aufgenommen.

1975 Revision des eidg. Betäubungsmit-
telgesetzes. Neu werden Besitz und
Konsum von Drogen unter Strafe gestellt.
Repression gilt als bestes Mittel, die
Ausbreitung zu verhindern. 21 kg Heroin
werden beschlagnahmt, man registriert in
der Schweiz 35 Drogentote.

1982 es bilden sich erste. unbeständige
Gassenszenen, die immer wieder vertrie-
ben werden; vom Stadelhofen zum Odeon,
auf den Hirschenplatz usw.

1985 ın der Schweiz konsumieren etwa
10 000 Personen harte Drogen. 2500 bis
3000 davon leben in Zürich. Man zählt
bereits 118 Drogentote.

1985 Der Kantonsarzt Gonzague Kistler
verfügt ein Verbot für die Abgabe sauberer
Spritzen an Fixer. Apotheken dürfen

kein Injektionsmaterial ohne medizinische
Begründung mehr verkaufen. Kistler ist
überzeugt, dass die Spritzenabgabe die
Drogensucht fördere. Seit 1982 war be-
kannt, dass durch das Teilen von Spritzen

BLICK ZURÜCK

6

Das Recht auf soziale Hilfe ist fortan nicht mehr an den Verzicht auf
Drogenkonsum gebunden. Die versuchsweise eingeführten Kontakt- und
Anlaufstellen, das begleitete Wohnen, die Notschlafstellen und die Be-
schäftigungsprogramme können verankert werden.

Überstürzte Schliessung des Platzspitz

Den Behörden sind aber nach wie vor in vielerlei Hinsicht die Hände gebun-
den. Die Szene wächst und der Platzspitz droht zum rechtsfreien Raum

zu verkommen. Im Oktober 1991 ordnet der Statthalter die Schliessung an.
Die Weisung hat verheerende Folgen, denn noch fehlen flankierende
Massnahmen. Als der Platzspitz am 5. Februar 1992 geschlossen wird, gibt
es keine Infrastruktur, die die Tausenden von Süchtigen auffangen kann.
Die Drogenszene schwappt in die Wohnquartiere des Kreises 5, wird von der
Polizei immer wieder vertrieben und lässt sich schliesslich Anfang 1993

auf dem stillgelegten Bahnhof Letten nieder.

Vom Katastrophensommer zu einer neuen Drogenpolitik

Im Sommer 1994 überschlagen sich die Ereignisse. Auf dem Letten schies-
sen Dealer am helllichten Tag aufeinander. Stadträte erhalten Mord-, die
Polizei Bombendrohungen. Die Zeit ist schlagartig reif für unbürokratische
Sofortmassnahmen. Die neue Vorsteherin des Departements des Innern,
Ruth Dreifuss, setzt sich auf nationaler Ebene für eine neue Drogenpolitik
ein. In deren Zentrum steht nicht die Repression, sondern Prävention,
Therapie und Schadensminderung. Sie unterstützt die nötigen Gesetzes-
änderungen und verkündet innerhalb eines halben Jahres die Ausweitung
der kontrollierten Heroinabgabe. Weil Erhebungen am Platzspitz gezeigt
hatten, dass ein grosser Teil der Junkies Auswärtige sind, sollen diese künftig
in und von ihren Wohngemeinden unterstützt werden. Auf Druck der
Bundesregierung schaffen die Gemeinden entsprechende Einrichtungen.
Kanton und Stadt erstellen drei neue Gefängnisse, um Dealer wirkungs-
voll von der Strasse zu bekommen. Jetzt, mit dem Kanton und dem Bund
hinter sich, ist die Stadt bereit. Am 14. Februar 1995 schliesst sie den Letten.

AUF DEM LETTEN SCHIESSEN DEALER
AM HELLLICHTEN TAG AUFEINANDER.
STADTRÄTE ERHALTEN MORD-,

DIE POLIZEI BOMBENDROHUNGEN.

An jenem Tag enden zwei Jahrzehnte der offenen Drogenszene in Zürich.
Süchtige kehren in ihre Wohngemeinden zurück, Dealer wandern ins
Gefängnis. Im öffentlichen Raum ist Drogenkonsum kaum noch sichtbar.
Doch einige Zeugen dieser Zeit erzählen noch heute vom einstigen
Drogenelend. Das Polizeigefängnis im Kasernenhof und die Gitter am Platz-
spitz sind noch da. Ebenso wie viele der Süchtigen, auch wenn sie

kaum mehr sichtbar sind. Die Illusion einer suchtfreien Schweiz ist geplatzt,
auch wenn man sie nicht mehr sieht. Geblieben ist der Wille, eine Ge-
sellschaft zu ermöglichen, in der jede Person ein Recht auf ein menschen-
würdiges Dasein hat.

Rachel Attenhofer

HIV und Hepatitis B übertragen werden.
Ärzte in Notschlafstellen oder Drogenhilfe-
stellen geben weiterhin sterile Spritzen ab.
Die Gesundheitsdirektion droht ihnen

mit Bewilligungsentzug. 350 Ärzte unter-
zeichnen eine Selbstbezichtigungserklärung.

1985 Die Suchtpräventionsstelle der
Stadt Zürich nimmt ihre Arbeit auf.

1986 Der Chef der Kriminalpolizei der
Stadt Zürich will die HIV-Übertragung nicht
weiter begünstigen und weist die Stadt-
polizei an, keine Spritzen mehr zu beschlag-
nahmen. Die Kantonspolizei übernimmt
diese Praxis, was schliesslich zur Aufhebung
des Spritzenabgabeverbots durch die
Gesundheitsdirektion führt.

1986 Die Vertreibungsstrategie wird
aufgegeben. Die Drogenszene verlagert sich
auf den Piatzspitz und wird weitgehend

in Ruhe gelassen. Der Platzspitz liegt zwar
zentral, ist aber durch Sihl und Limmat
sowie das Landesmuseum vom restlichen
öffentlichen Leben abgegrenzt. Hier kann
die Szene wenigstens teilweise kontrolliert
werden.

1987 Das Zürcher Sozialdepartement
beginnt, «Fixerstübli» zu eröffnen. Vorerst
in umgebauten Trolleybussen mit wech-
seinden Standorten.

1988 man zäntt in der Schweiz rund
20000 Fixer. Doppelt so viele wie drei
Jahre zuvor. 4000 bis 5000 halten sich in
Zürich auf. Die Zahl der Drogentoten in
der Schweiz steigt auf über 200.

1989 Die Stadt Zürich stellt versuchs-
weise weitere Hilfsangebote für Süchtige
zur Verfügung (Kontakt- und Anlaufstellen,
Notschlafstellen, Krankenzimmer für
Obdachlose, Arbeitsintegrationsprojekte).

1990 Die Überlebenshilfe wird in der
Stadt Zürich durch eine Volksabstimmung
definitiv eingeführt.

1991 Der Statthalter von Zürich verlangt
die Schliessung des Platzspitz. Die Stadt
kann jedoch nicht genügend Hilfsangebote
zur Verfügung stellen.

1992 Der Platzspitz wird geschlossen,
bevor die Stadt flankierende Massnahmen
aufbauen konnte.

1993 am stillgelegten Bahnhof Leiten
bildet sich eine neue offene Drogen-
szene. Erste Versuche kontrollierter Heroin-
abgabe.

1994 Im Sommer eskaliert die Gewalt am
Letten. Die Zeit wird reif für eine neue
Drogenpolitik. Der Kanton Zürich und der
Bund unterstützen die Stadt.

1995 Die Szene am Bahnhof Letten
wird geschlossen. Zwei Jahrzehnte offene
Drogenszene gehen zu Ende.

«SÜCHTIGE WERDEN
IMMER NOCH
STIGMATISIERT»

THERAPIEN SOLLTEN KÜNFTIG AUCH ZU DEN SUCHTKRANKEN
NACH HAUSE GELANGEN, FINDET DAVID BRINER, CHEFARZT
DER PSYCHIATRISCH-PSYCHOLOGISCHEN POLIKLINIK ZÜRICH.

-

Süchtige haben oft ein komplexes
Krankheitsbild. Die Ursachen dafür
sieht Psychiater David Briner häufig
in deren Kindheit und Jugend.

Bild: Niklaus Spoorri

IM GESPRÄCH

7

IM GESPRÄCH

8

Herr Briner, der Gemeinderatsbeschluss von 1990
markiert ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit
Süchtigen. Hat die Gesellschaft heute ein anderes

Bild von Suchtkranken?

Früher dachte man bei Süchtigen meist an heroinabhän-
gige Fixer oder Alkoholiker. Heute ist das Spektrum

viel breiter und das Bild «bunter» geworden - mit verschie-
densten Formen von Substanz-, aber auch Verhaltens-
süchten wie beispielsweise der Spielsucht oder den
Stimulanzien in der Partyszene.

«VERKÜRZT KANN MAN SAGEN:

WENN JEMAND BEI DER BEWÄLTIGUNG
SEINER PROBLEME KEINE ANDERE
LÖSUNG FINDET, WIRD ER ODER SIE
ABHÄNGIG, WEIL DAS LINDERUNG
BRINGT.»

In welchem Verhältnis stehen Sucht und Psyche
zueinander?

Sucht ist immer ein Versuch, einen unangenehmen oder
sogar unerträglichen inneren Zustand zu verändern.

Sie ist somit eine Art von «Selbstbehandlung». Viele Sucht-
kranke hatten schon als Kind oder Jugendliche schwie-
rige Lebensumstände, emotionalen Stress oder sogar
eine Traumatisierung. Deshalb gibt es die Analogie zum
Schmerzmittel. Auch Verhaltenssucht kann als eine
ungünstige Bewältigungsstrategie verstanden werden,
als Ablenkung von einem Problem, vielleicht auch

von einer Leere oder Einsamkeit. Etwas verkürzt kann
man sagen: Wenn jemand bei der Bewältigung seiner
Probleme, seinem psychischen Leiden keine andere
Lösung findet, wird er oder sie abhängig, weil das
Linderung bringt.

Das klingt sehr sachlich. Früher galten «Drögeler» als
Versager. Sieht das die Gesellschaft heute anders?

Ich glaube nicht, dass sich das Image wesentlich
verbessert hat. Süchtige und psychisch Kranke werden
heute immer noch stigmatisiert. Der österreichische
Schriftsteller Robert Musil schrieb dazu: «Psychisch
Kranke leiden nicht nur an einer minderwertigen Gesund-
heit, sondern auch an einer minderwertigen Krankheit».

Einiges hat sich aber geändert.

Es ist klar, dass niemand mehr Verhältnisse wie früher
haben will: Platzspitz, offene Drogenszene... Es gibt
inzwischen verschiedene Angebote für Betroffene, die
es damals noch nicht gegeben hat. Das heisst, heute
existiert eine gewisse Grundakzeptanz für Unterstützung
und Betreuung. Nichtsdestotrotz ist diese Akzeptanz
keine Selbstverständlichkeit, wie man aktuell wieder ver-
mehrt hört, wenn zum Beispiel Forderungen nach
«mehr Selbstverantwortung» geäussert werden. Es gibt
immer noch Unverbesserliche, die von einer suchtfreien
Gesellschaft träumen.

Sind denn die Probleme noch dieselben wie vor

25 Jahren?

Das Angebot, das vor 25 Jahren mit der Überlebenshilfe
bereitgestellt wurde, war sehr auf die Problemgruppe
ausgerichtet, die hier in Zürich so viele Diskussionen aus-
gelöst hat - die offene Drogenszene mit ihren ganzen
Nebenschauplätzen. Man musste dort den Fokus sehr
stark auf die Bewältigung der aktuellen Probleme legen.
Inzwischen sind die Heroinabhängigen von damals älter
geworden. Das wirft neue Fragen auf: Wo können sie

im Alter wohnen? Wie kann eine interdisziplinäre Betreu-
ung sichergestellt werden? Abhängigkeiten ergeben
heute ein komplexeres Bild.

Das hat wohl auch Auswirkungen auf Ihre Arbeit?
Sehr, sogar. Behalten wir den Grundsatz «ambulant vor
stationär» im Auge. Hier stellt sich die Frage, wie wir

die komplexe interdisziplinäre Betreuung, die wir im sta-
tionären Bereich erreicht haben, auch im ambulanten
Rahmen zur Verfügung stellen können. Zudem sollte aus
meiner Sicht nebst der Klinik und der ambulanten
Institution das direkte Wohnumfeld als «dritter Behand-
lungsort» gestärkt werden. Viele Patientinnen und
Patienten wollen zu Hause bleiben und ihre Autonomie
behalten. Das wird mit mobilen Diensten, welche in
mehreren Ländern schon gut etabliert sind, möglich.

Das heisst, das Angebot kommt zu den Betroffenen?
Genau. Und zwar, weil wir sehen, dass viele Patientinnen
und Patienten den Weg von zu Hause in die Behand-
lung nicht schaffen. Viele wollen nichts von Institutionen
wissen, haben vielleicht auch schlechte Erfahrungen
damit gemacht. Jene, die Methadon oder andere Medi-
kamente beziehen, gehen sie zwar holen, aber andere
Betroffene gelangen gar nie ins «Behandlungssystem».
Deshalb sind niederschwellige und wohnortnahe
Angebote so wichtig, die sich an den Patientinnen und
Patienten orientieren.

«ES GIBT IMMER NOCH
UNVERBESSERLICHE, DIE VON
EINER SUCHTFREIEN
GESELLSCHAFT TRÄUMEN.»

Wie soll das konkret aussehen, eine Art Drogen-
Spitex?

In vielen Ländern haben sich multiprofessionelle Teams
bewährt, in denen je nach Bedarf unterschiedliche
Berufe zum Einsatz kommen. Zu Beginn eines aufsu-
chenden Angebots kann das zum Beispiel ein Arzt mit
einer Pflegefachperson sein. Wenn man sieht, dass

es keine Gefährdung gibt, geht die Pflege vielleicht allein
zum Patienten. Für Unterstützung im sozialen Bereich

ist dann die Sozialarbeit zuständig.

Klingt aufwendig. Ist das finanzierbar?

Diese Art der Arbeit ist natürlich zeitaufwendig. Viele
Studien zeigen aber, dass schwer Kranke so weniger
Rückfälle und Komplikationen haben und weniger
Klinikaufenthalte benötigen. Damit kann insgesamt Geld
gespart werden. Die getrennte Finanzierung der Leis-
tungen, wie wir sie in der Schweiz haben, erschwert aber
die Umsetzung.

«VIELE PATIENTINNEN UND PATIENTEN
WOLLEN ZU HAUSE BLEIBEN UND IHRE
AUTONOMIE BEHALTEN.»

Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern?

Meine Hoffnung ist, dass man künftig die Perspektive
der Betroffenen besser berücksichtigt. In England spricht
man unter anderem von «Recovery». Gemeint ist damit
ein Ansatz, der sich an der Person orientiert und die per-
sönlichen Ressourcen in den Vordergrund stellt. Auch

in der Schweiz findet dieser Recovery-Ansatz mehr und
mehr Beachtung. Sogenannte «Peers», also selbst
Betroffene, machen nach Abklingen einer akuten Krank-
heitsphase als «Psychiatrieerfahrene» eine spezielle
Ausbildung und wirken anschliessend in der Behandlung
mit. Wir sind dabei, das aufzubauen und Peers im
Kontakt mit schwer erreichbaren Patientinnen und Pati-
enten einzubeziehen, um Schwellenängste abzubauen.

Die Arbeit wird Ihnen also nicht ausgehen.

Nein, bestimmt nicht. Es wird aber eine grosse Heraus-
forderung bleiben, auch in Zukunft genügend Unter-
stützung für die vielfältigen Angebote im Suchtbereich zu
erhalten. Nicht zuletzt weil das.Drogenelend im öffent-
lichen Bewusstsein nicht mehr so präsent ist wie vor

25 Jahren. Ich hoffe, wir können in der Stadt Zürich die
bewährte Zusammenarbeit zwischen mehreren Depar-
tementen weiter pflegen. Sie ist ein wichtiger gemeinsamer
Erfolg.

Interview: Lydia Schaar

ZUR PERSON UND INSTITUTION

David Briner ist Facharzt für Psychiatrie und Psycho-
therapie, Dozent an der Universität Zürich und

seit 2012 Chefarzt der Psychiatrisch-Psychologischen
Poliklinik Zürich (PPZ). Deren Dienstleistungen
richten sich hauptsächlich an Klientinnen und Klienten
des Sozialdepartements. Dazu gehören Abklärungen.
Behandlungen und Kriseninterventionen. Darüber
hinaus stehen die Angebote der PPZ allen in der Stadt
Zürich wohnhaften Erwachsenen, Familien, Kindern
und Jugendlichen offen.

EINE NACHT IN DER NOTSCHLAFSTELLE

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HIERHIN KOMMT
MAN NICHT
EINFACH SO

Rosengartenstrasse: Draussen
donnern Blechlawinen vorbei.
Doch auch in der Notschlafstelle
ist nicht immer nur Ruhe.

Bilder: Niklaus Spoerri

DIE STÄDTISCHE NOTSCHLAFSTELLE IST DAS LETZTE AUFFANG-
NETZ FÜR MENSCHEN, IN DEREN LEBEN VIEL ZERBROCHEN IST.

EINE NACHT AN DER ROSENGARTENSTRASSE.

Es ist kurz vor 21 Uhr und vor der Notschlafstelle hat
sich bereits eine Schlange gebildet. Während er
telefoniert, beobachtet Betreuer Thomas Mazurkiewicz
im Büro auf dem Bildschirm der Fernsprechanlage

das Grüppchen von Personen vor der Tür, wie sie da so
stehen, schwarzweiss, etwas verpixelt, etwas verlo-
ren, heimatlos. Geduldig warten sie darauf, dass sie her-
eingelassen werden in das Haus, das ihnen für ein

paar Stunden Heimat sein soll. Neben ihnen rauscht der
Verkehr auf der Rosengartenstrasse vorbei, so laut

und unablässig, dass er manchmal in den Träumen der
Personen wieder auftaucht, die sich direkt daneben

zur Ruhe legen. Sie habe wieder von Lastwagen ge-
träumt, wird eine der Mitarbeiterinnen am nächsten
Morgen erzählen.

Eine Viertelstunde später ist Hochbetrieb im Empfangs-
bereich der Notschlafstelle. Mitarbeiterin Leila El

Hakim hat den jungen Mann, der vor ihr steht, im Com-
putersystem gefunden: Er ist volljährig und sein letz-
ter Wohnsitz war in der Stadt Zürich. Damit erfüllt er die
zwei wichtigsten Voraussetzungen, um bleiben zu
können. Seine Identitätskarte wird eingescannt, er be-
kommt eine Hausordnung, die erklärt, was nicht er-
laubt ist: keine Waffen, keine Gewalt, keine Drohungen,
keine Tiere, keine Kerzen auf dem Zimmer. Die Be-
treuerin lächelt freundlich: «Erzählst du mir noch, wieso
du hier bist?» Er habe einen Entzug versucht, sagt

der junge Mann, der fahrig wirkt. Seine Hände zittern.
Heute habe er das Sanatorium verlassen. Ob er ein
Konsumzimmer brauche, will Leila El Hakim wissen. Er
nickt, wirkt etwas verlegen, als er die Frage nach dem
Was beantwortet: Heroin. Amphetamine. Und manch-
mal «Benzo», Schlaftabletten. Dann hätte er noch gerne
ein paar Socken. Kollege Burhan Sipahioglu greift in
die Kiste: «Du bist nicht Aargauer, oder?» fragt er schel-
misch, bevor er die schwarzen statt die weissen Socken
packt. Der junge Mann lacht, bezahlt zwei Franken für
die Socken, fünf für die Übernachtung. Fertigsuppe und
Brot gibt ss gratis dazu, auch das Frühstück ist inbe-
griffen. Und wer gar nichts hat, erhält Zahnbürste und
Rasierer.

Der nächste Mann an der Reihe war in der Nacht vorher
schon da. Er ist Stammgast, wie viele andere auch.
Vier Monate darf man maximal bleiben. Es gehe ihm «sehr
gut», sagt er, und strahlt Leila El Hakim an. «Schau

mal, du hast noch Post», sagt sie. Er bedankt sich auf-
fallend höflich, hätte dann gerne noch eine Banane,
bitte. Daneben ist ein älterer Mann den Tränen nahe. Er
ist aus Basel und darf nicht in der städtischen Not-
schlafstelle übernachten. Er wirkt verzweifelt, wird laut,
verwirft die Hände: Eine Stunde habe er gewartet, er
sei nicht informiert worden, das dürfe doch nicht wahr

sein. Schliesslich geht er. Noch fahren Züge, es ist erst
21.30 Uhr. Jemand hat sich an der Hand verletzt,
Thomas Mazurkiewicz sucht ein Pflaster hervor. Dann
geht unten der Alarm los, eine Betreuerin rennt los.

Sie ist vor allem für den Frauenstock zuständig. Zwei
Minuten später kommt sie zurück: «Falscher Alarm.»

Es ist ein ruhiger Abend an der Rosengartenstrasse.
Ruhig im Vergleich zu anderen Abenden. «Jede Nacht ist
anders, man weiss nie, was passiert», sagt Eveline
Schnepf, die Leiterin der Notschlafstelle. Sie weiss, wovon
sie spricht: Seit 20 Jahren arbeitet die gelernte Sozial-
arbeiterin bereits in der Notschlafstelle. «Menschen haben
mich schon immer interessiert», sagt sie.

Wer in der Notschlafstelle tätig ist, muss mit Heraus-
forderungen umgehen können. Vier von fünf Obdachlosen
in der Stadt Zürich leiden an einer Suchtkrankheit,

drei von fünf an einer Erkrankung wie Schizophrenie oder
einer Persönlichkeitsstörung, wie die Psychiatrisch-
Psychologische Poliklinik der Stadt Zürich letztes Jahr
aufgezeigt hat. Manchmal stossen die Mitarbeitenden

an ihre Grenzen. Dann wird der Notfallpsychiater gerufen
oder die Polizei. Eveline Schnepf erzählt von einem
Klienten, der versuchte, die ganze Küche der Notschlaf-
stelle auseinanderzuschrauben. Oder von einem Mann,
der begann, seine Partnerin zusammenzuschlagen.

«Es gibt immer wieder einmal Angstmomente», sagt sie.

EINEN MOMENT LANG WÄHNT MAN SICH
IN EINER GEWÖHNLICHEN HERBERGE.

An jenem Abend merkt man von solcherlei nichts.
Mittlerweile ist es 22.20 Uhr. Im Flur sitzt ein junger Mann
mit langen Haaren am Boden und spielt «Rolling on

the River» auf der Gitarre. Im Aufenthaltsraum schauen
zwei liänner fern. Einen Moment lang wähnt man sich

in einer gewöhnlichen Herberge: Die gelb gestrichenen
Wände mit den bunten Postern versuchen, dem

Raum etwas Unbeschwertes zu geben. Die Yucca-Palmen
strecken sich tapfer in die Höhe, im roten Ikea-Bücher-
regal steht eine Schale mit Äpfeln neben einem italieni-
schen Wörterbuch und einem Roman: «Mit dem Herzen
einer Wölfin».

Doch die Notschlafstelle ist keine gewöhnliche Herberge.
Hierhin kommt man nicht einfach so. «Bevor ich das
erste Mal hier übernachtet habe, sass ich eine Stunde
lang vor dem Haus und haderte mit mir», erzählt ein
Mann Anfang fünfzig. Er trägt einen Kapuzenpulli, eine
Mütze, Jeans. Seine Ausdrucksweise ist eloquent,

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zı

Tagsüber ist die Notschlafstelle

Heimat für ein paar Stunden:
geschlossen.

seine von Lachfältchen umrahmten Augen sind wach.
Er habe früher einmal einen guten Job gehabt, erzählt er.
Dann sei vieles zerbrochen in seinem Leben. Als ihn
seine Freundin auf die Strasse stellte, wusste er nicht,
wohin. Als er alles Geld aufgebraucht hatte, fand er
sich eines Tages vor der Notschlafstelle wieder. Erst als
es ihm draussen zu kalt wurde, überwand er sich und
ging rein. Es gab auch Zeiten, da schlief er draussen.
Oder in WC-Häuschen, weil es dort etwas wärmer war.
Er erzählt es ohne Selbstmitleid. «Ich durfte auch viel
Schönes erleben», sagt er. Im Fernsehen tanzt derweil
eine Fussballmannschaft im Kreis herum. «Was für
eine Story!», ruft der Moderator, als kommentiere er das
Gesagte.

«ICH DURFTE AUCH
VIEL SCHÖNES ERLEBEN», -
SAGT ER.

Es ist 23.40 Uhr. Im Frauentrakt ist es ruhig. Zwei Stöcke
weiter oben diskutiert das Team, wer nach Hause kann.
Drei Mitarbeitende bleiben immer über Nacht, wenn viel
Betrieb ist, alle vier. Das ist an jenem Abend nicht nötig,
bisher haben erst 29 Personen eingecheckt, 52 Plätze
gibt es.

0.25 Uhr: Eine Frau mittleren Alters kommt keuchend
hereingestürmt, eine Bierbüchse in der Hand. Heiseres
Lachen - gerade noch geschafft: In fünf Minuten
schliesst die Notschlafstelle. Bevor auch das Team sich
für die Nacht bereitmachen kann, müssen noch Daten
im Computer nachgetragen und das Frühstück vorberei-

tet werden. Dann gibt es einen letzten Kontrollgang.

Im Aufenthaltsraum riecht es nach Würsten und Schweiss.
Bis die Mitarbeitenden in ihren Zimmern sind, ist es

1.20 Uhr. Im Flur brennt Licht, eine Gestalt in T-Shirt und
Shorts geistert herum, ein paar Wortfetzen schweben
durch die Luft: «...musst halt weniger saufen.»

Die Nacht ist kurz für die Betreuenden: Schon um 7 Uhr
geht der Wecker. Noch etwas verschlafen sitzen sie eine
halbe Stunde später beim Frühstück und sprechen über
die Nacht. Mehrmals wurden sie geweckt, weil jemand an
der Tür klingelte. Einmal, weil eine Frau um 4.30 Uhr

an ein Teamzimmer klopfte: Sie hatte so laut geschnarcht,
dass ihre Zimmergenossinnen ihr die Bettwäsche ver-
steckten.

Von 8 bis 9Uhr gibt es Frühstück für die Klientinnen und
Klienten der Notschlafstelle. Zwei ältere Herren sitzen
am Tisch, lesen Zeitung, trinken Kaffee. Niemand spricht.
Um 9.55 Uhr machen sich die Letzten auf den Weg, um
10 Uhr spätestens müssen alle draussen sein. Auf den
Betten liegen zerknüllte Laken, im Flur stehen Abfallsäcke,
irgendwo ein verlassenes Paar Finken. Im untersten
Stock weigert sich eine der Frauen, das Bett zu verlassen.
Sie schlägt mit einem Stock um sich. Die Mitarbeiten-
den geben ihr noch eine Schonfrist, schliesslich rufen sie
die Polizei. Dann wird es ruhig im Haus. Bis um 21 Uhr,
wenn sich wieder eine Schlange vor der Tür bildet, von
Menschen, die sonst nirgends hin können, auf der Suche
nach ein paar Stunden Heimat.

Bettina Hamilton-Irvine

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POLIZEIALLTAG AM PLATZSPITZ

14

«SPINNT IHR
EIGENTLICH?!»

FÜR DEN DROGENFAHNDER CHRISTOPH ZELTNER WAREN
DIE JAHRE RUND UM DIE PLATZSPITZ-RÄUMUNG EINE
DER VERRÜCKTESTEN PHASE IN SEINER POLIZEIKARRIERE.

Einst Drogenfahnder, heute
Chef eines Kommissariats:
Stadtpolizist Christoph Zeltner.
Bilder: Niklaus Spoerri

Christoph Zeltner ist ein richtiger Polizist. Er hat einen
kräftigen Händedruck, schaut seinem Gegenüber mit
einem verbindlichen Ausdruck ins Gesicht, er redet ruhig
und klar und erzählt schnörkellos. Man begreift auch
sofort, warum er in der Polizei Karriere gemacht hat: Er
sieht über den Tellerrand der eigenen Arbeit hinaus.
Christoph Zeltner ist 55 Jahre alt, verheiratet, Vater von
zwei erwachsenen Kindern. Er hatte ursprünglich eine
Buchdruckerlehre bei der Genossenschaftsdruckerei ge-
macht, aber als die Lehre fertig war, verschwand diese
Technologie. Er musste’sich neu orientieren. 1983 kam er
zur Stadtpolizei Zürich, war zunächst Uniformpolizist,
1988 wechselte er zur Betäubungsmittelfahndung, wo er
bis 1993 blieb. Die fünf Jahre am Platzspitz, also das
Arbeiten «in einem extremen Zustand», machten ihn auf
eine unheilvolle Art aggressiv - weshalb er um die
Versetzung in eine andere Abteilung der Kriminalpolizei
bat. Heute ist Zeltner stellvertretender Chef des Kom-
missariats Fahndungen, er plant und organisiert dort die
grossen Einsätze, wo gezielt nach Personen gesucht
wird oder nach Sachen und Vorgängen von polizeilichem
Interesse. Die Polizeiarbeit heute steht in scharfem
Kontrast zu jener der 1990er Jahre. Ohne Umschweife
erzählt Zeltner davon, wie die überdrehte Polizeiar-

beit als Drogenfahnder am Platzspitz und Letten ihn als
Mensch verbogen hat, und wie überhaupt manches
völlig aus dem Ruder gelaufen ist damals.

«DER PERMANENTE STRESS - ES WAR
JA EINE ART KRIEGSZUSTAND.»

«Ich war bei der Verkehrspolizei und hatte Kollegen, die
sagten: Du, in der Drogenfahndung da läuft was, es

ist spannend. Also wechselte ich dorthin. Mit dem Wechsel
kam ich in eine völlig andere Welt. Es war plötzlich
hektisch, teilweise chaotisch - und wir haben permanent
gearbeitet. Bei der Polizei gibt es eigentlich immer
Momente, wo es auch mal ruhig ist. Die gab es dort nicht.
Wenn ich am Morgen anfing, waren schon zehn Ar-
restanten da, an die Heizung gekettet, es hatte zu wenig
Platz. Wir gingen raus, Limmatstrasse, Platzspitz,
meistens zu Fuss, wir tauchten als zivile Fahnder ein in
die Szene, es war ganz extrem, es wurde gedealt wie
verrückt. Manchmal waren 2000 Drogensüchtige da, aus
halb Europa.

Die Arbeit war gefährlich. Die Drogensüchtigen haben
uns bedroht mit Spritzen, die Händler mit Messern oder
Schusswaffen, einmal musste ich selber schiessen.

Wir hatten damals keinen Plan. Eine Politik gab es kaum,
eine Vier-Säulen-Politik schon gar nicht. Wir gingen
einfach rein in die Szene. Jede Organisation dort hat für
sich gearbeitet, und man hat sich gegenseitig das Le-
ben schwer gemacht. Die Sozialhilfe war ein Feindbild. Die
Suppenküche von Pfarrer Sieber stand uns im Weg.

Es gab heftige und sehr laute Auseinandersetzungen mit
Sieber, einmal fuhr er mit seinem Döschwo bis zum
Rondell, wir wollten ihn verhaften. Da intervenierte unser
Chef, er sagte: Leute, das geht nicht.

Wir von der Polizei waren schlecht organisiert. Wir waren
drei Gruppen mit fünf oder sechs Fahndern. Alles, die
ganze Arbeit in dem Elend am Platzspitz, hat sich auf uns
Fahnder konzentriert, der Rest der Polizei hat sich
ausgeklinkt. Wir haben praktisch 24 Stunden gearbeitet,
selbst wenn wir zu Hause waren, hat es im Kopf weiter-
gedreht. Und man kam immer zu spät heim, war mit dem
Pager immer auf Abruf. Viele von uns haben privat
Probleme bekommen deswegen. Ich erinnere mich an
Ferien, wir flogen für drei Wochen nach Neuseeland.

Der Flug ging morgens um sieben. Ich kam um 5Uhr nach
Hause, hatte keine Zeit mehr zum Packen, rannte mit
dem leeren Koffer zum Flughafen. In Neuseeland habe ich
dann zuerst einmal Kleider eingekauft. Meine Frau fand
das natürlich nicht lustig. Überhaupt waren wir psychisch
belastet. Der permanente Stress - es war ja eine Art
Kriegszustand. Ich hatte Erscheinungen. Bin mitten in der
Nacht erwacht und wollte jemanden verhaften. Manch-
mal erzählte ein Kollege von solchen Sinnestäuschungen,
und dann sagten die andern: Was? Du hast das auch?
Alle hatten das. Im Innern rumorte die Angst. Man war ja
auch schlecht geschützt gegen die Gefahren. Einmal

hat mich ein Süchtiger bei einer Einvernahme angehustet,
volles Rohr ins Gesicht, und gesagt: Ich habe offene
Tuberkulose. Und ich... ich nichts wie zum Chef, aber der
brummte nur: Musst halt ein wenig weiter wegsitzen

von ihm. Undenkbar heute, so etwas.

Die 18 Fahnder, die wir waren, haben pro Jahr etwa
1300 Leute verhaftet. Das Bizarre an der Sache war der
enorme administrative Aufwand, also die ganzen Ein-
vernahmen, die Dolmetscher, die Rapporte - und dann
sagte der Staatsanwalt häufig: Was soll ich mit dem?
Der ist ja gar nicht hafterstehungsfähig. Dann mussten
wir ihn wieder laufen lassen, auch ein Frust. Ob ich
Mitleid hatte? Draussen nicht. Da hatte ich kein Mitleid
mit den Süchtigen... aber dann sitzt du drinnen mit
einem dieser Kerle, bei der Einvernahme, er erzählt und
du siehst die ganze beschissene Situation, in der er
steckt. Da kommt das Mitgefühl. Und mit dem Mitgefühl
kommt die nächste Gefahr, denn wenn du ihn begüns-
tigst, wird er bei der nächsten Verhaftung davon erzählen,
und es fällt auf dich zurück. Kurz, Gefühle zu haben,
war auch gefährlich.

Es gab Momente, da realisierte ich, wie verrückt das
alies war. Ich habe Verwandte in Florida, einer ist selber
Polizist in Miami, kein weiches Bubi, er kam mich
besuchen. Er getraute sich nicht zum Rondell. Ich sagte
ihm: Wir sind jeden Tag da. Was das mit uns machte?
Ein Beispiel: Wir hatten in der Fahndung einen kleinen
zivilen 4x4 Subaru-Bus. Einmal verfolgten wir im Bus
einen libanesischen Dealer. Über den Drahtschmidlisteg
und voll Karacho über die Treppe runter, es gab einen
Knall, die Federn durchschlugen den Boden des Autos,
ein Rad war ab. Wir rannten zu Fuss weiter. Morgens

um vier rief mich ein Verkehrspolizist an, da stehe unser
Subaru mit offenen Türen herum. Ich hatte’das Auto
völlig vergessen. Ein andermal stand ich mit den Kindern
im Zoo an der Kasse, vor mir hatte ein älterer Herr Mühe,
das Geld aus dem Portemonnaie zu fischen. Ich zückte

15

POLIZEIALLTAG AM PLATZSPITZ

16

meinen Polizeiausweis und schrie ihn an, er solle vorwärts-
machen. Ich wurde aggressiv und zynisch... und das

hat logischerweise Gegendruck gegeben zu Hause. Dann
kam die neue Drogenpolitik. Irgendwann hat man bei
der Arbeit gemerkt, dass in der Stadtverwaltung unter-
schiedliche Regeln herrschten. Das hat uns zusätzlich
belastet. Bei der Polizei lautete die Doktrin: Auf dem
Fixertisch darf es nur zwei Löffelchen und ein Wattebäusch-
chen haben. Alles andere muss vernichtet werden.

Nun, Sie wissen, wie ein solcher Fixertisch aussah: Das
war eine grosse Schalungstafel und darauf lagen Hun-
derte Sachen, Minigrips, Löffel, Becher, Bunsenbrenner,
lauter Material... wir kippten das alles weg. Und dann
kam Stadträtin Emilie Lieberherr auf den Platzspitz und
stauchte uns vor allen zusammen: SPINNED IHR
EIGETLI?

Es hatte unsrerseits unzählige Versuche gegeben, die
Drogenszene mürbe zu machen. Die Versuche waren
hilflos. Das Gegenteil ist passiert: Die Süchtigen haben
uns mürbe gemacht. Und dann, nachdem im Februar
1992 der Platzspitz zugemacht worden war, hatten wir es
noch weniger im Griff. Die Süchtigen hockten jetzt in

den Strassen, in den Quartieren. Es gab Dutzende von klei-
neren und grösseren Szenebildungen, an der Limmat-
strasse, Ausstellungsstrasse, am Lettensteg, Langstrasse,
bis in den Kreis 4... jetzt wurde es kompliziert. Es

gab eine Vermischung und ganz neue Verteilsysteme der
Dealer. Und dadurch war auf einmal die ganze Polizei
mit der Problematik konfrontiert. Erst da haben die Chefs
langsam gemerkt, man muss einen neuen Ansatz fin-
den. Der Paradigmenwechsel war nun also da. Auf einmal
hiess es: Der Süchtige steht nicht mehr im Fokus der
Polizei, es sollen sich die Sozialarbeiter um ihn kümmern,

damit er endlich einen Entzug machen kann. Wir sollten °

uns auf die grossen Händler konzentrieren. Wir fanden

Das Rondell,
einstiger Ort des
Geschehens.

das okay, der Haken war, der Süchtige war für uns
wichtig, weil er die Informationen hatte, wer den Stoff
lieferte. Es wurden die ersten Kontakt- & Anlaufstel-

len eröffnet, am Anfang gingen wir auch da noch rein und
kontrollierten. Das gab natürlich viel Wirbel, und gleich-
zeitig merkten wir, auch im Sozialdepartement waren
sich die Leute nicht einig, was in den K&As erlaubt sein
sollte und was nicht. Es gab unzählige Sitzungen, bis
die neuen Spielregeln etabliert waren. Das Sozialdeparte-
ment gründete dann die SIP (Sicherheit, Intervention,
Prävention), das hat uns enorm entlastet. Die SIP hats
dann geschafft, die Alkis von den Drogensüchtigen

zu trennen. Wir konnten sie ja nicht wegweisen, dafür
hatten wir keine rechtliche Grundlage.

Ich selber habe dann in die Gruppe Observation gewech-
selt. Das war ein wenig so, wie man es aus dem Film
kennt, Überwachung, sehr spannend, ich konnte meine
Tätigkeit weiterführen, aber ohne dass ich gefährdet

war. Der Wechsel war dringend nötig gewesen. Nach fünf
Jahren in dem extremen Zustand war ich selber beinah
gefährlich geworden. Wir waren damais alle deformiert.
Wir waren letztlich ein paar Fahnder, die versucht hatten,
im Einzelkampf die Welt zu retten... das ging nicht.

Aus dieser Erfahrung heraus hat man dann die Soko ge-
gründet, eine professionelle Organisation. Wenn ich
heute manchmal mit jungen Kollegen rede und von damals
erzähle, schauen die mich ungläubig an. Was wir da-
mals gemacht haben - dafür würden wir heute vermutlich
entlassen.»

Mathias Ninck

UNTER DEM
RADAR DES
ALLTAGS

MEIST SIND SIE VON AUSSEN UNAUFFÄLLIG: ZU BESUCH IN
VIER STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN - UND BEI VIER MENSCHEN,

DIE SIE NUTZEN.

Einrichtungen wie das
‚Ambulatorium Kanonengasse
stehen hauptsächlich oder
ausschliesslich Suchtkranken
offen.

Bilder: Niklaus Spoerri

LEBENSHILFE

ÜBER

ÜBERLEBENSHILFE

18

Daniel K.* (50), Patient im Ambulatorium Kanonengasse
«AUF DER STRASSE WURDE MEIN
GESUNDHEITSZUSTAND SCHLECHTER.»

«Ich komme ins Ambulatorium, weil ich hier Methadon und ärztliche
Betreuung erhalte. Seit 20 Jahren nutze ich städtische Institutio-
nen, allerdings mit Unterbrüchen. Ich war im ZokL1, der Methadonab-
gabestelle der Poliklinik, und während neun Jahren war ich in
einem Heroinprogramm. Damals war ich noch arbeitsfähig und das
Programm hat mir in dieser stressigen Zeit geholfen. Aber es

hat mir nicht den versprochenen Effekt gebracht. Es war für Personen
gedacht, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten.
Das haben aber viele nicht geschafft. Eigentlich bin ich nicht auf Heroin,
sondern mehr auf Kokain. Das kann ich im Ambulatorium nicht
beziehen. Ich nehme es, wenn das Geld reicht und wenn ich Lust
darauf habe. Das Kokain beschaffe ich mir auf der Gasse durch
Beziehungen. Ich mag es lieber rauchen als spritzen. Vor vier oder
fünf Jahren hatte ich mal Tuberkulose, seither rauche ich weniger.
Die Drogenszene hat sich über die Jahre ins Negative verändert. Ehr-
lichkeit ist kein Wert mehr. Die Gesellschaft hat oft die Vorstel-
lung, dass alle Drogensüchtigen Diebe und Kriminelle sind. Aber es
gibt sie noch, die Leute mit Charakter und Anstand. Ich komme
jeden Tag ins Ambulatorium. Zurzeit habe ich eine Verletzung am
Bein. Wenn ich komme, nehme ich zuerst das Methadon und

die Medis, und wenn Zeit ist, kann ich meinen Verband wechseln.
Meistens dauert mein Besuch etwa anderthalb Stunden. Seit
eindreiviertel Jahren bin ich wieder hier, nachdem ich vorher fast
vier Jahre nicht mehr im Ambulatorium war. Auf der Strasse

wurde mein Gesundheitszustand laufend schlechter, was sicherlich
auch an dem immer schlechter werdenden Stoff lag. Ich wollte
noch nicht den Löffel abgeben, darum kam ich zurück. Seit ich hier
bin, ist mein Gesundheitszustand besser.»

Jeanette Schranz

Das Ambulatorium Kanonengasse versorgt Menschen in prekären
Lebenssituationen mit ambulanten medizinischen Leistungen. Dazu gehören
allgemeinmedizinische Behandlungen, gynäkologische Sprechstunden,
zahnärztliche Behandlungen und Infektionsprävention.

Herbert M.* (38), Klient in der Poliklinik Crossline
«MAN MUSS NICHT IN DER GOSSE LIEGEN,
BIS MAN ZUSAMMENGEKRATZT WIRD.»

«Ich komme seit etwa sechs Jahren dreimal täglich in die Poliklinik
und hole meine Dosis Diaphin. Ich beziehe es intravenös, spritze

es mir also selbst. Diese Art von Selbstmedikation ist für mich wie ein
Ritual. Ich habe mich damals aktiv dafür entschieden, Drogen zu
nehmen. Für mich ist es eine sehr private Angelegenheit. Viele Leute
in meinem Umfeld wissen nichts davon. Nur mit guten Freunden
rede ich darüber. Von aussen sieht man vielleicht die Pflaster. Davon
kann ich aber geschickt ablenken, zum Beispiel mit gutem Augen-
kontakt. Man braucht zwei beglaubigte abgebrochene Entzüge,

um in der Poliklinik ins Programm aufgenommen zu werden. Einen
konnte ich nachweisen, den anderen habe ich selbst gemacht.

Bis das von der Klinikleitung akzeptiert wurde, musste ich ziemlich
lange warten. In der Klinik könnte man vielleicht noch spezifi-
scher mit den einzelnen Klienten arbeiten. Mir zum Beispiel würde
es reichen, einfach einmal pro Woche meine Ampullen abzu-

holen und meinen Konsum selbst zu regeln. Das wäre viel einfacher.
Ansonsten ist die Sozialbetreuung hier sehr gut. Ich habe eine

sehr gute Bezugsperson. Ich finde es extrem cool, dass es die Poli-
klinik gibt. Es ist sehr progressiv, Heroin abzugeben. Dass die
Schweizer Bevölkerung vor zehn Jahren dazu ja gesagt hat, hat mich
aber nicht erstaunt. Denn die Schweizer sind in gewissen Be-
langen, wie zum Beispiel der Gesundheit, sehr pragmatisch. Eine
Institution wie die Poliklinik ist gut und absolut notwendig. Man
muss nicht in der Gosse liegen, bis man zusammengekratzt wird. Man
kann ganz normal weiterarbeiten. Seit ich in diesem Programm

bin, habe ich sogar einen sehr geregelten Tagesablauf. Ich kann
morgens direkt von hier weiter zur Arbeit.»

Nadine Grunder

In den Polikliniken Crossline und Lifeline beziehen und konsumieren
drogenabhängige Menschen Diaphin (Heroin) und andere Substanzen. Sie
werden dabei von einem Team aus Pflegenden, Sozialarbeitenden und
Ärztinnen und Ärzten betreut.

Sonja P.* (55), Klientin in der K&A Selnau
«JEDER HAT SEINE WAHNSINNS-
GESCHICHTE.»

«Bevor es die Kontakt- & Anlaufstellen (K&A) gab, musste man sich
die Drogen zu Hause spritzen oder auf der Strasse oder in einer
Toilette - ich kannte die schönsten. Aber das ist Horror. Es ist Stress.
Und dann wird es schwierig, die Vene «ztüpfe. Damals habe ich

es versteckt gemacht. Man sah es mir nicht an. Zu dieser Zeit habe
ich noch gearbeitet. Ich rutschte mit 18 ganz klassisch mit wei-
chen Drogen in die Sucht. Ich habe einige Entzüge hinter mir - lang-
same, aber auch kalte. Meine Mutter hat mich immer dazu ge-
drängt. Ich war froh, weil ich immer clean sein wollte. Wann ich das
erste Mal in einer K&A vorbeischaute? Daran erinnere ich mich
gerade nicht. Es ist einige Jahre her. Heute gehe ich täglich vorbei.
Eigentlich zu oft. Früher habe ich die K&A nicht sehr geschätzt,
auch heute nicht immer - weil ich selbst noch nicht akzeptiert habe,
dass ich hierher kommen muss. Und trotzdem ist sie ein Zufluchts-
ort. Am liebsten schaue ich frühmorgens vorbei, ich plane aber -
nie, Planen kann ich fast nicht mehr. Ich spritze mir Cocktails - Heroin
und Kokain. Würde es die K&A nicht mehr geben, wäre das
Scheisse. Denn hier fühle ich mich ein Stück weit geschützt. Es ist
alles hygienisch und wenn mir etwas passiert, bin ich nicht
alleine. Dafür können wir nur tagsüber konsumieren. Eine Nacht-
K&A müsste noch erfunden werden. Es sind alles sehr spezielle
Menschen hier. Jeder hat seine Wahnsinnsgeschichte. Ich höre oft
zu. Manchmal muss ich mich aber abschotten, sonst sammelt

sich zu viel Kopfmüll an. Draussen kennt man sich fast gar nicht. Denn
wenn zwei die Köpfe zusammenstrecken, denkt die Polizei gleich,
dass gedealt wird. Jeder hat Schiss, jeder will alleine sein. Ich habe
das Gefühl, weil wir beide hier reden, fallen wir auf. Aber vielleicht
ist das nur mein Empfinden.»

Isabelle Wenzinger

Die vier K&A der Stadt Zürich sind beaufsichtigte Räumlichkeiten, in denen
Suchtmittelabhängige ihre selber mitgebrachten Drogen unter hygienischen
Bedingungen konsumieren können.

Claudia U.* (52), Köchin im t-alk
«SOLANGE ICH ES DIE TREPPE
RUNTER SCHAFFE, IST ES GUT.»

«Ich koche seit 2004 im t-alk. Einmal im Monat ist Sitzung, dann.
können wir Köche uns für die Einsätze eintragen. Die Arbeit

hier gibt mir eine Tagesstruktur. Kürzlich war ich zwei Monate krank.
Seither trinke ich gar nichts mehr. Ich habe komplett aufgehört.
Das habe ich selber geschafft; rein willensmässig, ohne Therapie.
Den t-alk kennengelernt habe ich über einen Kollegen. Der lebt

jetzt nicht mehr. Er war ziemlich besoffen und sagte mir, ich solle in
den t-alk kommen und kochen, er sei auch dort eingeschrieben.
Damals wusste ich noch nicht, dass man eine Jobkarte braucht. Sie
haben mir dann provisorisch eine ausgestellt. Wenn ich hier

nicht mehr kochen könnte, hätte ich weniger Einnahmen. Früher
gab es sechs Franken auf die Stunde, jetzt nur noch vier. Das
wurde von denen da oben bestimmt. Aber es ist schön, dass man
was machen kann. Und ich komme hier mit allen gut aus. Mit

den einen besser, mit den anderen weniger. Ich komme auch in den
t-alk, wenn ich nicht koche. Aufs Essen warte ich aber nur,

wenn sichs lohnt. Zum Beispiel bei Speckbohnen, Sauerkraut und
Härdöpfel. Ich habe aus verschiedenen Gründen angefangen zu
trinken. Gescheiterte Ehe, Absturz ins Milieu, Langstrasse, Drogen,
es kam alles zusammen. Ich bin froh, dass die Stadt so viel für

uns macht. Grad nächsten Samstag kommt eine Coiffeuse hierher.
Sie macht das gratis für uns. Wenn ich mir etwas wünsche, dann
dass es mir gesundheitlich besser geht. Aber solange ich jeden Morgen
aufstehen kann und es daheim die Treppe runter schaffe - es

sind 78 Stufen! -, um hierher zu kommen und zu kochen, ist es gut.»
Beatrice Henes

Der t-alk ist ein Treffpunkt für schwer alkoholabhängige.Frauen und
Männer, die nicht in der Lage sind, auch nur für kurze Zeit auf Alkohol zu
verzichten. Deshalb ist der Konsum von mitgebrachtem Bier und Wein
im t-alk erlaubt.

* Einige Namen wurden von der Redaktion geändert

19

THERAPIE

20

CLAUDIA,
THOMAS,
TAMARA UND ICH

EIN TAG IN DER SUCHTSTATION FRANKENTAL. MIT DEN
SÜCHTIGEN UND DEN MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN.

Nur Zigaretten sind erlaubt,

der Kaffee wird rationiert: Für
manche Abhängige bleibt es
nicht nur bei einem Versuch auf
der Entzugsstation.

Bilder: Niklaus Spoerri

Tamara. Sie ist fast gleich alt wie ich. Exakt eine Woche
Altersunterschied trennt uns. Sie ist auf dem Land auf-
gewachsen und lebt heute in der Stadt Zürich — genau wie
ich. Als wir 18 waren, hörten wir dieselbe Musik, tanz-
ten auf denselben Partys. Und doch trennt uns heute viel
mehr als dieser einfache graue Tisch zwischen uns. Als
ich Jugendsportwettkämpfe bestritt, lebte sie bereits auf
dem Letten. Ich bin nur zu Besuch und gehe heute
Abend nach Hause. Tamara kämpft hier gegen ihre Heroin-
sucht.

Wir sind in der Entzugsstation der Suchtbehandlung
Frankental der Stadt Zürich. In dem verwinkelten, in die
Jahre gekommenen Haus sind auch Therapie- und Inte-
grationsangebote untergebracht. Draussen vor dem Fenster
strahlt die Herbstsonne über einem Rebberg am Rand
der Stadt. Das Frankental bietet Süchtigen Schutz und
gibt ihnen die Möglichkeit, sich und ihren Körper zu
stabilisieren und auf den Konsum harter Drogen zu ver-
zichten. Es ist ein Ort, um erst einmal zur Ruhe zu
kommen. Durchzuatmen und Anlauf zu nehmen. Denn
wer hier wieder abreist, ist noch nicht über den Berg.
Nur weil der Körper vom Gift befreit wurde, ist man noch
lange nicht suchtfrei. Der Kampf wird andauern. Be-
sonders dann, wenn es irgendwann darum geht, wieder
zurückzufinden in einen Alltag. Viele verlieren diesen
Kampf mehrmals. Nehmen ihn wieder auf. Nur um ihn
vielleicht erneut zu verlieren.

Claudia .
«Weisst du, Sucht ist eine Krankheit. Und Rückfälle sind
Teil dieser Krankheit. Wir sind es gewohnt, die meisten
hier mehrmals zu sehen. Ich nehme das nicht persönlich»,
erklärt Claudia. Sie ist Care Managerin hier im Frankental
und kümmert sich unter anderem darum, dass alle, die
hierherkommen, ihre Papiere beisammen haben. Heute
darf sie einem Patienten verkünden, dass er jetzt wieder
eine obligatorische Krankenkasse hat. Er freut sich
riesig. Ein Stück Normalität im Chaos, das sich mit der
Substanzabhängigkeit im Leben dieses Menschen
ausgebreitet hat. Claudia sieht ihre Aufgabe darin, die
Hand auszustrecken und Hilfe anzubieten. Vor sich
selber kann man niemanden retten, sagt sie. Aber die
Hand ist da. Und es ist unglaublich, welche Kraft

diese zierliche junge Frau ausstrahlt. Ich frage sie, ob
noch niemand sie angepöbelt habe, dass sie zu jung

sei und es ihr an Lebenserfahrung fehle? Sie blickt mich
erstaunt an: «Nein. Noch nie. Was hin und wieder mal
vorkommt, ist, dass Patienten und Patientinnen Mühe
haben, gewisse Regeln oder Entscheidungen zu ak-
zeptieren und dann aufbrausen. Doch meistens dauert es
nicht lange und die Gesprächsbereitschaft ist wieder

da. Weisst du, grundsätzlich wollen die Leute, die hierher-
kommen, an sich arbeiten. Wenn sie spüren, dass du
ihnen dabei aufrichtige Hilfe anbietest, dann schätzen sie
das sehr und begegnen dir mit Respekt und Dankbarkeit.»

Thomas

Thomas leitet den Bereich Entzug & Intervention im
Frankental. Gerade musste er einem Patienten erklären,
dass es keine Ausnahmen von der Taschengeldregelung

gibt. Auch nicht für Geburtstage. Nicht mehr als

50 Franken darf man bei sich haben, der Rest wird im
Tresor verwahrt. Eine strenge Regel, wenn man be-
denkt, dass fast alle freiwillig hier sind. Nur einige wenige
hatten die Wahl, entweder eine Haftstrafe abzusitzen
oder einen Entzug anzutreten. Rauchen ist den Patientin-
nen und Patienten erlaubt. Sonst sind die Regeln aber
streng: keine Energydrinks, kein Alkohol — nicht mal in der
Mundspülung. Kaffee ist erlaubt, aber rationiert. Täg-
lich gibt es einen Beutel, der muss für alle reichen. Die
Patientinnen und Patienten organisieren sich unter-
einander, damit alle etwas abkriegen. Auch das ist ein Teil
des Entzugs: die Gemeinschaft im Frankental. Für die
Patientinnen und Patienten ein wichtiger Faktor und eine
gute Stütze. Gegessen wird gemeinsam. Auch das Team
setzt sich mittags in den grossen Speisesaal und schöpft
aus den grossen Auflaufformen, die auf den Tischen
stehen. Es gibt Chnöpfli mit Käse und Zwiebeln überba-
cken. Die Patientinnen und Patienten kochen unter An-
leitung eines Küchenchefs selbst.

EIN STÜCK NORMALITÄT
IM CHAOS, DAS SICH
AUSGEBREITET HAT.

Was ihn motiviere, was das Schönste sei an seinem Job,
frage ich Thomas: «Wenn Patienten bei ihrem Austritt
zurückschauen und merken, dass sie ihre Ziele erreicht
haben, an einem anderen Punkt stehen als noch beim
Eintritt und einen Teil dessen mitnehmen, was wir ihnen
mitzugeben versuchen.» Vielleicht wird das «Frankie»-
Team diesen Moment auch mit Tamara erleben. Ich
wünsche es ihnen.

Tamara

Im Standortsgespräch von Tamara mit Thomas und Claudia
darf ich dabei sein. Den letzten Reduktionsschritt des
Methadons hat Tamara heute Morgen selbst in Angriff ge-
nommen.und bei der Medikamentenausgabe um eine
kleinere Dosis gebeten. Die Betreuer haben Claudia und
Thomas informiert, deshalb sprechen sie sie darauf an.
Der Entzug soll zwar zügig gehen. Aber kalter Entzug wie
man ihn etwa aus Filmen kennt, empfehlen die Fach-
leute heute nicht mehr. Substitution — also Methadon statt
Heroin — und dann kontinuierliche Reduktion heisst

DIE SUCHTBEHANDLUNG FRANKENTAL

1983, noch vor der Entstehung des «Needle Park»
auf dem Platzspitz, wurde die Drogenstation
Bombach ins Leben gerufen, um der zunehmenden
Zahl der Drogenabhängigen sogenannt nieder-
schwellige Entzugsplätze anzubieten. In den folgen-
den Jahren entwickelte sich unter dem Namen
Suchtbehandlung Frankental eine Einrichtung mit diver-
sifizieriem Behandlungsangebot in den vier Berei-
chen Entzug & Intervention, Therapie, Integration und
Nachbeitreuung/Ambulante Psychotherapie. Die
Entzugsklinik steht auf der kantonalen Spitalliste
Psychiatrie.

21

THERAPIE

22

die Devise. Dabei ist es durchaus auch möglich, dass
eine Grunddosis für die Zukunft erhalten bleibt. «Niemand
nimmt einfach so Drogen. Die Drogen haben im Leben
dieser Menschen immer auch eine Funktion. Das kann das
Vergessen eines schlimmen Traumas sein oder eine
Selbstmedikation einer psychischen. Krankheit», erklärt
mir Thomas. «Die Droge ist wie eine Krücke für diese
Menschen. Nur weil sie diese Krücke weglegen, können
sie nicht von heute auf morgen selber gehen. Das ,
braucht Zeit und man muss das darunterliegende Problem
anschauen.»

«DIE DROGEN HABEN IM LEBEN
DIESER MENSCHEN IMMER AUCH
EINE FUNKTION.»

Tamara sieht nicht aus, wie man sich einen Junkie
vorstellt. Sie hat gepflegte lange Haare, die zum Pferde-
schwanz zusammengebunden sind, und trägt ein
schneeweisses T-Shirt zu bequemen Trainerhosen. Wenn
sie im Tram neben mir sässe statt hier im Frankental,

ich würde keine Sekunde vermuten, was sie alles hinter
sich hat. Auch Tamara hat noch grössere Probleme

als ihre Sucht. Sie leidet an einer schweren Borderline-
Störung, kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen.
Mit den Drogen ging es ihr wenigstens psychisch

ein wenig besser. Als Teenager lief sie von zu Hause weg.
Nach Zürich an den Letten. Dort hat Tamara dem Tod
ins Auge gesehen. Sie ist ihm mehrmals knapp entronnen.
Menschen, die sie liebte, hat sie sterben sehen. Nicht
nur durch Drogen. Auch durch Gewalt. Wie alle weiblichen
Betroffenen, die ins Frankental kommen, hat sie auch
sexuelle Ausbeutung und Gewalt erlebt. Dennoch hat sie

sich vor einer Woche erneut aufgerafft. Ist erneut in den
Kampf gezogen. Gegen ihr Verlangen. Gegen das
Monster, das sich tief drin in ihr eingenistet hat. Mich
fröstelt, wenn ich sie erzählen höre. Ich fahre jeden

Tag mit dem Velo durch die Langstrasse zum Büro. Doch
ich frage mich langsam, ob ich das bisher mit geschlos-
senen Augen getan habe? Klar weiss man, dass an

der Kreuzung Militär-/Langstrasse die Dealer stehen.
Doch die Geschichten, die mir Tamara und die anderen
Patientinnen und Patienten im Frankental erzählen,
klingen surreal. Wie aus einem Film.

Ich frage Tamara, was ich eigentlich so in etwa berappen
müsste, wenn ich als Nichtsüchtige mit Heroin high
werden wollte. «Ein Briefli kostet aktuell etwa 20 Stutz»,
meint sie. «Das ist aber nicht viel», entgegne ich.

Sie lacht und meint, dass mein Körper das keinesfalls
überstehen würde. Auch für sie sei ein Briefli aufs Mal zu
viel. Einige wenige verpassten sich ein ganzes, doch
denen sei meist eh schon egal, ob sie es auch überleben.

Ich

Am Abend verlasse ich das Frankental mit dem Tram
Richtung Innenstadt. Morgen werde ich zurückkehren in
meinen behüteten, wohlorganisierten Alltag im Büro.
Doch ein Stück vom Frankental werde ich bei mir tragen.
Ein Stück der Kraft von Claudia. Ein Stück Lebensfreude
von Thomas. Und ein Stück Entschlossenheit von
Tamara. Ich wünsche ihr und allen anderen im «Frankie»
von ganzem Herzen einen Sieg in ihrem Kampf.

Nicole Disler

- Die Patientinnen und Patienten

arbeiten mit: in der Küche, aber
auch im Garten.

23

PRÄVENTION

24

«VERBOTE HABEN NICHT
DIE PRÄVENTIVE WIRKUNG,
DIE MAN SICH VON IHNEN
ERHOFFT»

JEDE SECHSTE.HAUSARZTDIAGNOSE BETRIFFT EINE
ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNG, SAGT PSYCHOLOGIN UND
PRÄVENTIONSEXPERTIN URSULA KOCH.

Die Elemente der Vier-Säulen-
Politik müssten zusammen
wirken, sagt Ursula Koch, die
beim Bundesamt für Gesundheit
die nationale Suchtprävention
leitete.

Bilder: Niklaus Spoerri

Frau Koch, Sie waren beim Bundesamt für Gesundheit
BAG für die nationalen Präventionsprogramme ver-
antwortlich. Welche Herausforderungen stellen Sucht-
kranke an unser Gesundheitssystem?

Je nach Art und Ausmass der Suchtmittelabhängigkeit
brauchen diese Menschen zunächst vor allem Mass-
nahmen im Bereich der Schadensminderung. Diese zie-
len darauf, den Gesundheitszustand abhängiger
Personen zu stabilisieren, zum Beispiel in einer Entzugs-
klinik. Oder es geht darum, die soziale Integration zu
erhalten respektive die Reintegration zu erleichtern oder
auch schlicht Überlebenshilfe anzubieten. Es ist wichtig,
dass wir uns die Errungenschaften der Vier-Säulen-
Politik erhalten: Prävention, Therapie, Schadensminde-
rung sowie Repression müssen zusammen wirken.

Das System funktioniert also?

Ja. Aber leider wird es immer schwieriger, die wichtigen
übergreifenden Angebote zu finanzieren. Die Budgets
sind zu stark zersplittert. Zum Beispiel durch die Trennung
von stationär und ambulant zwischen Kanton und
Gemeinde. Oder durch das Tarifsystem DRG, das nicht
auf mehrfachkranke Spezialfälle ausgerichtet ist. Auch
gibt es zunehmend weniger Hausärzte und Suchtmedi-
ziner, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Dabei
betrifft jede sechste Diagnose in der Hausarztmedizin
eine Abhängigkeitserkrankung.

«SUCHT MUSS MAN ALS
UMFASSENDES PHÄNOMEN
BETRACHTEN.»

Wie soll die Gesellschaft mit Sucht umgehen?

Was Sucht ist und wie die Gesellschaft damit umgeht,

. verändert sich im Lauf der Zeit und hängt stark von
gesellschaftlichen Entwicklungen ab. Am wichtigsten ist
es, dass man den jeweils betroffenen Menschen ins
Zentrum rückt und von seinen Bedürfnissen und Ressour-
cen ausgeht. Dieses Ziel verfolgt auch die Nationale
Strategie Sucht, die sich gerade in Überarbeitung befindet.
Je nach Abhängigkeit und persönlichen Ressourcen

ist nicht Suchtfreiheit das oberste Ziel, sondern Rückge-
winn der Kontrolle über das eigene Tun sowie die
Schadensminderung. Menschen müssen begleitet und
unterstützt werden in ihrem Lebensumfeld. Deshalb

sind milieu- und soziotherapeutische Massnahmen und
psychosoziale Beratung so wichtig. Sucht muss man

als umfassendes Phänomen betrachten, das integrierte
und kohärente Massnahmen erfordert.

Was meinen Sie mit «integrierten und kohärenten
Massnahmen»?

Suchtpolitik muss bisherige, aber auch neue Suchtfor-
men - etwa Spiel- und Internetsucht - mit einschliessen
können und alle gesellschaftlichen Bereiche einbeziehen,
die Einfluss auf die Entstehung von Abhängigkeit haben.
Es gilt nicht nur, verschiedenste Präventionsansätze

zu kombinieren, sondern Sucht als gemeinsame Aufgabe
von Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Wirtschaftspolitik
sowie der Justiz zu verstehen.

Sucht entsteht meist im Alltag. Welche Bedeutung
haben «legale Drogen» wie Zigaretten oder Alkohol?
In unserer Gesellschaft wird noch immer stark zwischen
legalen und illegalen Drogen unterschieden, auch

wenn das Schädigungspotenzial von Zigaretten und je
nach Menge auch von Alkohol weitaus grösser ist

als von manchen illegalen Drogen. So starben im Jahr
2011 1600 Personen wegen Alkoholmissbrauch,

9200 Tote waren.im Jahr 2007 wegen Tabakkonsums
zu verzeichnen. Demgegenüber gehen auf Ecstasy,
Amphetamine, LSD oder auch Cannabis keine oder kaum
direkte Todesfälle zurück.

Die Stadt Zürich engagiert sich zusammen mit anderen
Städten in einer Arbeitsgruppe für eine Regulierung
von Cannabis. Wie stehen Sie dazu?

Ich denke, das Verbot von Cannabis bringt negativere
Folgen mit sich, als ein regulierter Cannabismarkt

dies täte. Das Verbot führt zu Kriminalität und verhindert
dadurch auch geprüfte und reine Produkte. Es bringt .
hohe Kosten und auch einen hohen Aufwand der Justiz
mit sich. Gleichwohl verdienen internationale krimi-

nelle Organisationen Millionen mit verbotenen Produkten.
Ausserdem haben Verbote gar nicht die präventive
Wirkung, die man sich von ihnen erhofft. Ganz im Gegen-
teil: Für Jugendliche macht es das Ganze erst reizvoll.
Die Zahl der Cannabiskonsumierenden in der Schweiz ist
seit Jahren konstant. Letztlich erschwert die Illegalisie-
rung auch die Anwendungen bei Krankheiten wie Aids,
Krebs oder MS.

Aber man kann sich doch eine Ausnahmebewilligung
holen, wenn man krank ist?

Ja, schon, aber die muss immer einzeln beim Bundesamt
für Gesundheit angefragt werden. Das ist ein grosser
Aufwand. Wir bräuchten einen niederschwelligeren Zugang
für kranke Menschen.

DIE GESPRÄCHSPARTNERIN

Ursula Koch hat im Bundesamt für Gesundheit die
Abteilung Nationale Präventionsprogramme (NPP) mit
den fünf Sektionen Alkohol, Tabak, Ernährung &
Bewegung, Drogen und Grundlagen/Forschung gelei-
tet. Ab Januar wird sie bei der Krebsliga Schweiz

die Leitung des Bereichs Vorsorge - Betreuung - Nach-
sorge übernehmen. Dieser neue Bereich vereint
verschiedene Angebote von Prävention, über psycho-
soziale Beratung bis hin zur Palliative Care. Ihre
Doktorarbeit, die sie im Moment abschliesst, beschäf-
tigt sich mit theoretischen und, praktischen Aspekten
der Implementierung von neuen Versorgungsmodellen
im Gesundheitssystem - bis hin zu umfassenden
Gesundheitsnetzwerken, die auch zentrale soziale
Dienste in Städten und Gemeinden mit einbeziehen.

25

PRÄVENTION

26

Verzeihen Sie die Frage: Sind Sie als Schreibtisch-
täterin beim Bund nah genug an den realen Problemen?
Die Frage sei verziehen, ich kenne die Front nämlich nur
allzu gut: Ich habe viele Jahre als Psychologin mit
Menschen in schwierigen Situationen gearbeitet. Sei dies
in Jugendheimen, in Frauenhäusern, im Kriseninter-
ventionszentrum, Tageskliniken oder auch im Migrations-
bereich.

Was hat Sie dabei am meisten berührt?

Was mich traurig macht, ist die Tatsache, dass es
Menschen gibt, die von vornherein weniger Chancen
haben als andere. Das Umfeld, in das man hinein-
geboren wird und in dem man aufwächst, hat beträchtliche
Auswirkungen auf die Fähigkeit jeder und jedes Einzel-
nen, das Leben eigenverantwortlich meistern zu können.
Es kann aber auch jede und jeden treffen, dies hat

mir die Arbeit im Kriseninterventionszentrum gezeigt. Denn
wenn zu viele Schicksalsschläge zusammenkommen,
entsteht ein Strudel, der die Menschen mitreisst. Immer
wieder berührt hat mich aber auch die Lebenskraft

und Kreativität der Menschen, mit den schwierigsten
Situationen dann doch zurechtzukommen. Es braucht

oft nicht viel, um jemandem wieder die Kraft zu geben,
das Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Da ist unser
soziales System wirklich grossartig. Das müssen wir
pflegen und aufrecht erhalten.

Was richtet Sucht in der Gesellschaft an?

Dazu muss gesagt werden: Die meisten Menschen ver-
halten sich risikoarm, ohne sich und andere zu ge-
fährden. Manchen jedoch gelingt es nicht, die Kontrolle
über ihr Verhalten zu behalten. Suchterkrankungen
bringen für die Betroffenen und ihr Umfeld viel persön-
liches Leid mit sich. Aber auch die Gesellschaft als
Ganzes wird durch die Folgekosten von medizinischen
Behandlungen, beanspruchtem Sozialwesen, Arbeits-
ausfall und anderen volkswirtschaftlichen Schäden belas-
tet. Darüber hinaus verursacht der Konsum legaler

und illegaler psychoaktiver Substanzen viele Unfälle,
Gewalt und Kriminalität.

Was wünschen Sie sich für die Zukunft?

Dass Betroffene das richtige Angebot erhalten.

Und dass die Gesellschaft aufhört, Sucht zu verteufeln.
Das wünsche ich mir.

Interview: Nicole Disler

SD-MAGAZIN - ZEITSCHRIFT FÜR DIE
MITARBEITENDEN UND PARTNER/INNEN
DES SOZIALDEPARTEMENTS
Sonderausgabe zu 25 Jahren Drogenhilfe

in Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und
Umweltdepartement

REDAKTION

Michael Rüegg (SD), Leitung; Isabelle Wenzinger
(SD), Koordination; Bettina Hamilton-Irvine (SD),
Beatrice Henes (SD), Jeanette Schranz (SD)
Mitarbeit: Rachel Attenhofer (SD), Nicole Disler
(GUD), Nadine Grunder (SD), Seraina Ludwig (SD),
Mathias Ninck (PD), Lydia Schaar (GUD)
GESTALTUNG

Bringolf Irion Vögeli GmbH, Zürich
TITELBILD

Ursula Markus

BILDBEARBEITUNG UND KORREKTORAT
Linkgroup AG, Zürich

DRUCK UND VERTRIEB

Printlink AG, Zürich

AUFLAGE

5500 Exemplare

ERSCHEINUNGSWEISE DES SD-MAGAZINS
Dreimal jährlich

ADRESSE

Stadt Zürich, Sozialdepartement, SD-Magazin,
Verwaltungszentrum Werd, Postfach, 8036 Zürich,
Telefon 044 412 61 55, sdmagazin@zuerich.ch

DER GRÜNE BUS

Hier sollte zu Zeiten der offenen Drogenszene auf dem Platzspitz den Junkies hauptsächlich
Hilfe für den Ausstieg aus der Sucht geboten werden. Diese schätzten den Bus aber vor allem
für das Verpflegungsangebot und den Spritzentausch.

Bild: Gertrud Vogler

Ohne Worte.
Bild: Gertrud Vogler

ZUM SCHLUSS NOCH DIES

27

JUBILÄUMSWOCHE

«25 JAHRE DROGENHILFE»

WAS ERZÄHLEN FACHLEUTE, DIE SICH ZU PLATZSPITZ-ZEITEN FÜR EINE NEUE
DROGENPOLITIK ENGAGIERT HABEN? UND WO STEHEN WIR HEUTE DAMIT?
ZWEI ABENDVERANSTALTUNGEN SETZEN AUF INFORMATION, DAS TÄTSCHQUIZ
SETZT BEI ENTERTAINMENT AN. UND VIER EINRICHTUNGEN ÖFFNEN AM
SAMSTAG, 7. NOVEMBER, FÜR EINMAL DEM INTERESSIERTEN PUBLIKUM IHRE

TÜREN.

MITTWOCH, 4. NOVEMBER

25 JAHRE DROGENPOLITIK DER STADT
ZURICH - EINE RUCKSCHAU

20 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Saal)

Podium mit Psychiater und Suchtspezialist
Ambros Uchtenhagen, Polizeioffizier Beat Zürcher,
alt Stadtrat Robert Neukomm und Reda El Arbi,
Blogger und Journalist.

DONNERSTAG, 5. NOVEMBER

ZWIEGESPRÄCHE ZUR DROGENPOLITIK
19 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Barockzimmer)

19Uhr Toni Berthel (Arzt) und Martin Killias
(Strafrechtler)

19.30 Uhr Thomas Kessler (ehem. Drogendelegierter)
und Peter Grob (emeritierter Medizinprofessor)
Claudia Nielsen (Stadträtin) und

Mauro Tuena (Gemeinde- und Kantonsrat).

20 Uhr

FREITAG, 6. NOVEMBER

TÄTSCHQUIZ GOES HIGH
19.30 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Saal)

Mit Katja Alves und Boni Koller. Das Kult-Quiz widmet
sich für einmal ganz dem Thema Drogen.
Eintritt: CHF 10/CHF 5

Über allfällige aktuelle Änderungen informiert die Website:
www.stadt-zuerich.ch/drogenhilfe

SAMSTAG, 7. NOVEMBER: TAG DER OFFENEN TÜR
KONTAKT- UND ANLAUFSTELLE KASERNE
(K&A KASERNE)

9Uhr sowie 9.45 Uhr

In den Kontakt- und Anlaufstellen dürfen Süchtige
mitgebrachten Stoff unter hygienischen Bedingungen
konsumieren. (Zwei Führungen für maximal 20 Personen -—
first come, first serve.) ‘
Militärstrasse 3 (Seiteneingang Kaserne), Zürich

TREFFPUNKT T-ALK
10Uhr bis 11.30 Uhr

Im Treffpunkt t-alk erhalten schwerst Alkoholabhängige
eine Tagesstruktur und dürfen selbst mitgebrachtes

Bier und Wein konsumieren. (Aus Platzgründen nur kleine
Gruppen, Einlass laufend.)

Bederstrasse 130, Zürich

AMBULATORIUM KANONENGASSE
13 Uhr bis 16 Uhr

Das Ambulatorium Kanonengasse ist eine medizinische
Einrichtung für Menschen in prekären Lebenssituationen.
(Mehrere Führungen nach Bedarf.)

Kanonengasse 18, Zürich

NOTSCHLAFSTELLE
14 Uhr und 15 Uhr

Die Notschlafstelle bietet hauptsächlich Obdachlosen
aus der Stadt Zürich für einige Zeit eine nächtliche
Unterkunft. (Zwei Termine für Führungen, maximal

40 Personen.)

Rosengartenstrasse 30, Zürich

Anlage 2 Drogenhilfekonzept_Planung

7560 Zeichen

© Paulo dos Santos 
Versorgungs- und Hilfesystem 
mit Schwerpunkt illegale Drogen  
   
Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales, 
Integration und Umwelt 
Sachstand: 30.06.2017

Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt 
illegale Drogen – Zielhierarchie 
 
 Methoden/Angebote der Suchthilfe 
 
 
Ziele  
(Drogen-
konsument) 
Niedrigschwellige 
Hilfen z. B. 
Drogenkonsum- 
raum und 
Kontaktläden 
Suchtberatungs-
stellen, 
Substitutions-
behandlung 
 
Hochschwellige Suchthilfen und soziale 
Hilfen/Unterstützung 
1. Überleben   
sichern  
 
                                     
                                   
2. Motivation zur 
Veränderung 
unterstützen 
und 
weiterentwickeln 
3. Verändern 
4. Änderung 
beibehalten/ 
sichern 
  
 
 
 
 
z. B. 
Beratung/ 
Suchttherapie,  
Eingliederungshilfen,  
med. Behandlung:  
Entgiftung, Rehabilitation,  
Entwöhnung; 
Existenzsicherung und soziale  
Einbindung über z. B. Arbeit, Wohnung 
 
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   Folie 2

Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale 
Drogen – Zielhierarchie 
 Ziele  Methoden/Instrumente der Suchthilfe Hilfen  
Überleben sichern/ 
Drogenabhängige haben bisher keine 
Absicht, das Verhalten zu verändern 
• Niederschwellige Hilfen wie  
• Drogenkonsumraum mit  
• Kontaktläden 
• Notschlafstellen 
• med. Hilfen 
• Krisenintervention 
• Spritzentausch 
• aufsuchendes Suchtclearing (ASC) 
• Beratung 
• Substitution 
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am 
Hauptbahnhof (SKM); Notschlafstellen für 
Drogenabhängige (SKM, Spritaner, Drogenhilfe); 
Krankenbetten (Spiritaner); 
Kontaktläden (SKM, Drogenhilfe, Vision); 
Spritzentausch in Einrichtungen (Aidshilfe, Boje-
Bus, Drogenhilfe, Spiritaner, SkF, SKM, Vision); 
Spritzenautomaten im Stadtgebiet 
(Aidshilfe/Vision); 
vier Substitutionsambulanzen, zwei 
Klinikambulanzen;  
17 niedergelassene Praxen für Substitution; 
Motivation zur Veränderung 
unterstützen 
• Suchtberatungsstellen, die  u.a. Konzepte 
zum kontrollierten Konsum vorhalten (z.B. 
SKOLL)  
• Psychosoziale Betreuung im Rahmen der 
Substitution (PSB) 
Suchtberatungsstellen/Suchtambulanzen des SKM, 
Drogenhilfe e.V. (z.B. für Erwachsene und 
Jugendliche, JVA), 
diverse Träger (z.B. Drogenhilfe, Aidshilfe) 
Verändern • Beratung/Suchttherapie,  
• Eingliederungshilfen 
• medizinische Behandlung/Therapieangebote  
wie z.B. Entgiftung und qualifizierter 
Entzug;  
• Rehabiliation (ambulant, teilstationär und 
stationär) 
• Entwöhnung und Adaption 
Sucht- und 
Drogenberatungsstellen/Fachambulanzen des 
SKM, Drogenhilfe (u.a. Jugendsuchtberatung für 
Jugendliche); 
Wohnen - Betreutes Wohnen (ambulant/stationär) 
Kliniken (z.B. LVR, Alexianer, TK Alteburgerstraße, 
Unikliniken, Psychosomatische Klinik Berg. 
Gladbach, St. Agatha -Krankenhaus); 
Rehaangebote (diverse)  
Änderung beibehalten/sichern Existenzsicherung und soziale Einbindung 
durch z.B. Arbeit, Wohnung  
z.B. Beschäftigung(s)-Projekte wie z.B. Alexianer, 
IB Köln mit Aidshilfe, Selbsthilfe, 
Eingliederungshilfen 
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   
•Ziele des oben dargestellten Versorgungs- und Hilfesystems aus Sicht der Stadt: Interessenausgleich herstellen zwischen Bürger/innen, Gewerbetreibenden und Konsument/innen   durch 
Repression, Sozial- und Gesundheitspolitik  
•Ziele aus Sicht der Konsument/innen: überleben, konsumieren, kommunizieren, sich im öffentlichen Raum und in Einrichtungen aufhalten,  
  akzeptiert werden 
•Im Rahmen aller Methoden und Instrumente der Suchthilfe ist die Mitarbeit in der Selbsthilfe möglich 
 
 
Folie 3

Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt 
illegale Drogen – Zielhierarchie 
 
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   Folie 4

Suchthilfeplanung (Entwurf)  
 1. Meilenstein „Überleben sichern“ 
 
Folie 5 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   
Start 
01.02.2017 03.02.2017 30.03.2017 19.04.2017 
30.06. bis 
30.07.2017 
Diskussions-
vorlage 
Rückmeldung 
der Träger 
Workshop 
1. Meilenstein 
Abstimmung 
mit Trägern 
Zeitachse 
01.02.2017 Start  Vorstellung des Vorhabens durch Dr. Rau 
03.02.2017 Diskussions- 
vorlage 
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung 
gestellt für 1. Meilenstein - „Beschreibung der 
Leistungen, Bestand, Ermittlung des Bedarfs, 
Kostenkalkulation“ 
30.03.2017 Rückmeldung der 
Träger an GA Zusammenfassung durch Gesundheitsamt (GA) 
19.04.2017 
 
Einladung durch GA 
zum Workshop: 
"Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes"   
1. Meilenstein „Überleben sichern“ 
02.06.2017 Workshop „Überleben sichern“ Erarbeitung einer  
Entwurfsfassung 1. Meilenstein 
30.06. bis 
30.07.2017 1. Meilenstein Abstimmung der ersten Entwurfsfassung  
mit den Trägern 
02.06.2017 
Einladung 
Workshop

2. Meilenstein „Motivation zur Veränderung unterstützen und 
weiterentwickeln“ 
Folie 6 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   
Diskussions-
vorlage 
01.09.2017 29.09.2017 10.10.2017 10.11.2017 
24.11. bis 
22.12.2017 
Rückmeldung 
der Träger 
Einladung 
Workshop 
Workshop 
2. Meilenstein 
Abstimmung 
mit Trägern 
Zeitachse 
01.09.2017 Diskussions- 
vorlage 
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung 
gestellt für 2. Meilenstein - „Motivation zur 
Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“ 
29.09.2017 
 
Rückmeldung der 
Träger an GA Zusammenfassung durch GA 
10.10.2017 Einladung durch GA 
zum Workshop: 
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ -  
2. Meilenstein "Motivation zur Veränderung 
unterstützen und weiterentwickeln"  
10.11.2017 Workshop 
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ 
Erarbeitung einer Entwurfsfassung  
2. Meilenstein 
24.11. bis 
22.12.2017 2. Meilenstein Abstimmung der zweiten Entwurfsfassung  
mit den Trägern

3. Meilenstein „Verändern“ 
Folie 7 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   
Diskussions-
vorlage 
30.01.2018 24.02.2018 09.03.2018 23.03.2018 
30.03. bis 
27.04.2018 
Rückmeldung 
der Träger 
Einladung 
Workshop 
Workshop 
3. Meilenstein 
Abstimmung 
mit den Trägern 
Zeitachse 
30.01.2018 Diskussions- 
vorlage 
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung 
gestellt für 3. Meilenstein - „Verändern“ 
24.02.2018 Rückmeldung der 
Träger an GA Zusammenfassung durch GA 
09.03.2018 Einladung durch GA 
zum Workshop: 
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ -  
3. Meilenstein „Verändern"  
23.03.2018 Workshop „Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ - 
Erarbeitung einer Entwurfsfassung 3. Meilenstein 
30.03. bis 
27.04.2018 
3. Meilenstein 
 
Abstimmung der dritten Entwurfsfassung  
mit den Trägern

4. Meilenstein „Änderung beibehalten/sichern“ und 
Konzepterstellung   
Folie 8 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen   
Diskussions-
vorlage 
25.05.2018 06.07.2018 07.09.2018 
28.09. bis 
26.10.2018 30.11.2018 
Rückmeldung 
der Träger 
Workshop 4. Meilenstein Zusammenfassung 
und Gesamtkonzept 
Zeitachse 
25.05.2018 Diskussions- 
vorlage 
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung 
gestellt für 4. Meilenstein - „Änderung 
beibehalten/sichern“  
06.07.2018 Rückmeldung der 
Träger an GA 
Zusammenfassung durch GA und Einladung zum 
Workshop am 08.09.2018 
07.09.2018 Workshop 
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“   
4. Meilenstein „Änderung beibehalten/sichern“ - 
Erarbeitung einer Entwurfsfassung 4. Meilenstein 
28.09. bis 
26.10.2018 4. Meilenstein Abstimmung der vierten Entwurfsfassung  
mit den Trägern 
30.11.2018 Zusammenfassung 
Meilensteine 
Erstellung des Drogenhilfekonzeptes auf der 
Basis der vier Meilensteine - Endabstimmung

Anlage 7 Auszug GA 19.09.2017

5092 Zeichen

Geschäftsführung  
Gesundheitsausschuss 
Herr Kaune 
Telefon:  (0221) 221-24831  
Fax       :  (0221) 221-26500 
E-Mail:  volker.kaune@stadt-koeln.de 
Datum: 21.09.2017 
Auszug 
aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des 
Gesundheitsausschusses vom 19.09.2017 
öffentlich 
5.4 Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der 
Stadt Köln 
2360/2017 
SB Frau Houben informiert darüber, dass die Fraktion der FDP noch Beratungsbe-
darf habe.  
RM Herr Detjen fragt an, ob die Vorlage analog zu den bisherigen Ausschüssen oh-
ne Votum in den Rat weitergeleitet werden könne. Des Weiteren möchte er von der 
Verwaltung wissen, wie der aktuelle Sachstand laute, damit man in der Thematik 
weiterkomme. 
Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, stimmt RM Herr Detjen zu. 
RM Herr Paetzold schließt sich dem Ausschussvorsitzenden, RM Herr Dr. Unna, an. 
SB Frau Houben stimmt einer Diskussion über das Thema zu, möchte die Ergebnis-
se allerdings erst mit Ihrer Fraktion besprechen. 
Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Bunte, antwortet auf die Frage von RM 
Herrn Detjen, dass der Sachstand unverändert sei. Die Erweiterung der Öffnungszei-
ten der Kölner Anlaufstelle für Drogenabhängige (KAD) am Hauptbahnhof werde 
zum 01.10.2017 umgesetzt. 
Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, informiert darüber, dass nach seinem 
Kenntnisstand die Darstellung der letzten Bürgerinformationsveranstaltung durch die 
Presse auf einzelnen Informationen aus den Reihen der Bürgerinitiative stamme. Er 
beschreibt die letzte Veranstaltung zum Thema Drogenhilfeangebot mit Drogenkon-
sumraum in Neumarktnähe, an der er selber teilgenommen habe, als weniger kon-
fliktreich im Vergleich zur vorangegangenen Veranstaltung in der Volkshochschule. 
Des Weiteren lobt er die Verwaltung für ihr Handeln im Umgang mit dieser Thematik. 
RM Herr Dr. Strahl möchte wissen, wie hoch die Kosten für den KAD am Haupt-
bahnhof insgesamt seien. Ergänzend fragt er nach den Mehrkosten, die durch eine, 
unter Punkt 6 der Vorlage genannte Teilverlegung der Substitutionsambulanz ent-
stünden. 
Frau Dr. Bunte beziffert die Kosten für den KAD I mit Kontakt- und Beratungsstelle 
am Hauptbahnhof bei 3 Konsumplätzen auf ca. 900.000,00 €. Die Teilverlagerung 
Anlage 7

der Substitutionsambulanz sei momentan aufgrund der nicht bekannten Mietkosten 
für eine konkrete Praxis, sowie die erforderlichen Umbaumaßnahmen, sollte dort Di-
amorphin vergeben werden (Anforderungen des Landeskriminalamtes), nicht zu be-
ziffern. Als Beispiel weist sie auf die Kosten für den Umbau der Räume im Jahr 2011 
hin. 
RM Herr Dr. Strahl fragt sich, ob die Teilverlagerung der Substitutionsambulanz 
überhaupt sinnvoll sei. 
RM Herr Paetzold ist froh über das Konzept Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsum-
raum in Neumarktnähe. Weiterhin fragt er, ob es möglich wäre, einen Arbeitskreis 
analog zu dem Arbeitskreis am Hauptbahnhof einzurichten. 
SB Frau Houben äußert, dass die FDP-Fraktion grundsätzlich für das Drogenhilfean-
gebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe, die Erweiterung der Öffnungszeiten 
des KAD am Hauptbahnhof  und die geplanten Drogenhilfeangebote mit Drogenkon-
sumräumen in Kalk und Mülheim sei. Weiterhin regt SB Frau Houben die Prüfung der 
Möglichkeit zur Akquirierung von bereits barrierefreien Arztpraxen für Patien-
ten/Aufgaben der Substitutionsambulanz an. 
RM Herr Detjen fragt nach, ob es Änderungen zum Konzept Sommer 2016 bezüglich 
des Neumarktes gebe. 
Frau Dr. Bunte informiert, dass das Grundkonzept des Drogenkonsumraumes durch 
die Landesvorgabe festgelegt sei und es momentan keine Änderungen gebe. Jedoch 
sei ein Gesamtkonzept für die Stadt Köln zum Thema illegale Drogen geplant (Anla-
ge 2 der Beschlussvorlage). 
SE Herr Dr. Theisohn berichtet, dass die Seniorenvertretung hinter den Konzepten 
der Drogenhilfeangebote mit Drogenkonsumräumen stehe, er es aber bedaure, dass 
dies in Kalk erst im Jahr 2019 umgesetzt werden solle. 
Herr Beigeordneter Dr. Rau ergänzt, dass Überlegungen bzgl. eines Arbeitskreises 
für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe bereits be-
stünden. Anschließend erinnert er nochmals an die Einladung anderer Standorte mit 
einem Drogenhilfeangebote (Zürich, Dortmund, etc.) zu einem Besuch, um eigene 
Erfahrungen mit der Thematik zu machen und einen Austausch an Informationen mit 
den jeweiligen Städten zu starten. 
RM Herr Paetzold dankt der Verwaltung für die die Vorlage ergänzenden Unterlagen, 
insbesondere für den Erfahrungsbericht aus Zürich (Anlage 6) und den Fragenkata-
log (Anlage 5). Außerdem bewerte er die Tatsache, dass Fachverbände immer öfter 
mit einbezogen würden, als äußerst positiv.  
Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, fasst zusammen, dass er auf der 
Grundlage der geführten Diskussion und den Antworten der Verwaltung den Ein-
druck habe, dass grundsätzlich niemand im Gesundheitsausschuss der Stadt Köln 
gegen das Drogenhilfekonzept sei. Dieses bewerte er positiv. 
 
 
Die Vorlage wird ohne Votum zur Beratung und Beschlussfassung in die nachfolgen-
den Gremien verwiesen.

Anlage 5 Fragen BI Zukunft Neumarkt

19561 Zeichen

1 
 
Beantwortung der Fragen der „Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt“ vom 20. Juli 2017     Bearbeitungsstand:  25.08.2017/535 
 
Fragen /  
Recherchen und Analysen zur Ist-Situation am Neumarkt 
 
 
                                             Antworten 
 
 
1 a) Wie viele Drogenabhängige halten sich regelmäßig im Umfeld des 
Neumarkts auf? 
 
 
Die Zahl der drogengebrauchenden Menschen ändert sich zu den unterschiedlichen 
Tageszeiten ständig.  
Aufgrund der vorhandenen Wanderbewegungen wird der Bedarf für ein 
Drogenhilfeangebot auf 80 – 130 Personen geschätzt. 
 
 
 
1 b) Welche harten Drogen werden neben Heroin in der Drogenszene am 
Neumarkt konsumiert? Und zu welchem Anteil? 
 
 
Hierzu gibt es nur punktuelle Erkenntnisse von Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt 
und aufgrund der Befragung von Drogengebrauchenden im Februar 2015, wo 
angegeben wurde, dass neben Heroin auch Kokain konsumiert würde. 
 
 
1 c) Wie viele der Drogenabhängigen, die die Szene am Neumarkt bilden, 
haben einen festen Wohnsitz? Aus welchen Stadtbezirken kommen diese 
Personen? Wie viele von ihnen kommen von außerhalb? 
 
 
Erkenntnisse hierzu liegen aus der oben genannten Befragung des Gesundheitsamtes 
aus 2015 vor: 
Wohnsituation: 
Bis auf eine Person (aus einer nahegelegenen Kleinstadt) gaben alle anderen an, dass 
sie in Köln wohnen beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nach 
Bezirken wurde nicht gefragt. 
 
Vier von 24 Personen nahmen eine Übernachtung im Notel/Notschlafstelle in 
Anspruch. Alle anderen verfügten über Wohnraum.

2 
 
 
1 d) Wie hoch ist der Ausländeranteil? Wie groß ist der Frauenanteil? 
 
 
Auch hierzu gibt es nur punktuell Daten. Durch die Streetworker des aufsuchenden 
Suchtclearings (ASC) werden vereinzelt MigrantInnen beobachtet beziehungsweise 
angetroffen. Bei der Befragung des Gesundheitsamtes aus 2015 waren von 24 
Personen zwei Frauen. 
 
 
1 e) Wie viele Substituierende gibt es am Neumarkt? Wie viele davon 
konsumieren daneben harte Drogen? Wie viele davon sind obdachlos, wie 
viele davon haben einen Wohnsitz und in welchen Stadtbezirken? 
 
Zu der Zahl der Substituierten liegen der Stadt Köln nur Erkenntnisse der 
Mitarbeitenden der Substitutionsambulanz Lungengasse und des ASC vor. Wie in der 
Mitteilungsvorlage 4340/2016 für den Gesundheitsausschuss, den Ausschuss für 
Soziales und Senioren sowie die Bezirksvertretung Innenstadt dargestellt, halten sich 
am Neumarkt maximal 5 Prozent der in der Substitutionsambulanz behandelten 
PatientInnen (280 Plätze) auf. 
 
 
1 f)Welche weiteren Szenen existieren am Neumarkt (z. B. Trinker-Szene)? 
 
 
Am Neumarkt treffen sich- ebenso wie am Josef-Haubrich-Hof  - neben 
Drogenabhängigen, Wohnungslose und Alkoholabhängige zum Teil mit psychischen 
Auffälligkeiten, aber auch bettelnde Menschen. Es handelt sich häufig um Menschen 
mit vielschichtigen Problemlagen.  
 
Neben erkennbaren Konsument/-Innen illegaler Drogen sind der Ordnungsbehörde 
auch Personen auffällig geworden, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren und 
aggressiv betteln.  
 
Eine reine Trinkerszene gibt es am Neumarkt nicht.  
 
 
1 g) Wie groß ist die Dealerszene am Neumarkt? Welche Art von Drogen 
werden am Neumarkt gehandelt? 
 
Nach Beurteilung der Polizei ist die Dealerszene am Neumarkt in ihrer Größe und ihrer 
Zusammensetzung dynamisch und lässt sich nicht genau bestimmen. Neben der 
wechselnden Größe und der Zusammensetzung des Abnehmerkreises spielen „in den 
Markt drängende neue Täter“ eine Rolle, daneben aber auch Faktoren wie etwa 
Jahreszeit und Wetter sowie die Zahl polizeilicher Kontrollen, welche die Statistik 
maßgeblich beeinflussen. Die Szene am Neumarkt wie auch die anderen Brennpunkte 
der Betäubungsmittelqualität im Stadtgebiet werden von der Polizei Köln intensiv 
beobachtet.

3 
 
Neben Heroin wird nach Aussagen der Polizei am Neumarkt auch mit Kokain und 
Amphetamin gehandelt.  
 
1 h) Welche Dealerszenen gibt es noch in der Stadt Köln und an welchen 
Stellen sind diese in welchem Maße konzentriert? 
 
In einigen Stadtteilen sind nach Auffassung der Polizei Brennpunkte zu verzeichnen, 
für die ebenfalls die zuvor genannten Faktoren gelten, auch wenn sich die 
Brennpunkte hinsichtlich der Infra- und Sozialstruktur unterscheiden und von daher 
nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Als Brennpunkte in den Polizeiinspektionen (PI) 
sind derzeit verzeichnet: 
PI 1 – Neumarkt, Ebertplatz, Kölner Ringe 
PI 2 – Kölnberg 
PI 3 – Venloer Straße und Umgebung, Görlinger Zentrum 
PI 4 – Liverpooler Platz, Osloer Straße (Hochhaussiedlung) 
PI 5 – Wiener Platz, Stadtgarten 
PI 6 –Kalk Post, Kalk Kapelle, Kalk-Mülheimer Straße im Bereich Kalker Hauptstraße, 
Porz-Finkenberg (Hochhaussiedlung)  
 
1 i) Was sind die Ursachen für das starke Anwachsen der Drogenszene am 
Neumarkt in den letzten Jahren? Warum steigt die Zahl der 
Heroinkonsumenten in Köln, während sie deutschlandweit zurückgeht? 
 
Hierzu kann keine Aussage gemacht werden, da keine Erhebungen durchgeführt 
wurden. 
 
1 j) Wie hat sich die Kriminalität im Umfeld des Neumarkts innerhalb der 
letzten Jahre entwickelt? Wie viele Polizeieinsätze, Platzverweise und 
Anwohnerbeschwerden gab es? 
 
Die Kriminalitätslage und –entwicklung im Umfeld des Neumarktes stellt sich bei 
Betrachtung aller Delikte durch die Polizei „für einen derartigen zentralen urbanen 
Raum in den letzten zwei Jahre nach kriminalfachlicher Einschätzung vergleichsweise 
undramatisch dar. Das gilt insbesondere auch für die Delikte der direkten und 
indirekten Beschaffungskriminalität. So steht zum Beispiel der deutliche Anstieg der 
Fallzahlen beim Ladendiebstahl in einem ursächlichen Zusammenhang mit der 
Eröffnung des Geschäftes „Primark“; einschlägige Straftaten werden aber nur 
ausnahmsweise durch diejenigen Personen begangen, die der Szene am Neumarkt 
zuzurechnen sind.

4 
 
Betäubungsmittelkriminalität gilt als sogenannte Kontrollkriminalität, d.h., dass 
Verstöße gegen die Rechtsordnung überwiegend nur im Rahmen von polizeilichen 
Maßnahmen festgestellt werden. Insoweit sind die statistischen Kriminalitätszahlen in 
diesem Phänomenbereich zwangsläufig  kein Indiz für einen tatsächlichen Anstieg 
oder Rückgang dieser Delikte.  
Die Gesamtzahl der polizeilichen Einsätze am und im Umfeld des Neumarktes ist für 
die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung nicht aussagekräftig. Von Relevanz sind 
als Teilmenge diejenigen Einsätze, aus denen sich in der Folge eine 
kriminalstatistische Erfassung von Straftaten ergibt. 
 
Vereinzelte Eingaben und Beschwerden (seit Januar 2016 insgesamt 16) stimmen mit 
der Beschreibung der „Aktuellen Entwicklung und Problemlagen“ der städtischen 
Beschlussvorlage 0438/2016 zum „Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am 
Neumarkt“ überein.“ 
 
Durch den Ordnungsdienst wurden im Jahr 2016 insgesamt 5 Platzverweise wegen 
störendem Verhalten oder anderer Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen. 
Im Jahr 2017 waren es bis Stand 25.07.17 insgesamt fünf Platzverweise. 
Beschwerden liegen für den Neumarkt im Jahr 2017 bislang 29 vor, davon eine wegen 
freilaufender Hunde, eine wegen Lärm. 
 
Fragen /  
Vorstellungen zur Nutzung des Drogenkonsumraums am 
Neumarkt 
 
                                          Antworten 
 
2 a) Welche Zielgruppe unter den Drogenabhängigen soll mit dem Konzept 
erreicht werden? 
 
 
Erreicht werden sollen volljährige Konsument/-Innen illegaler Drogen, die sich auf 
dem Neumarkt beziehungsweise  am Josef-Haubrich-Hof aufhalten (und einen Bedarf 
an Unterstützung haben).

5 
 
 
2 b)Wie viele der Drogenabhängigen im Umfeld des Neumarkts werden den 
Drogenkonsumraum nach Ihren Erwartungen nutzen? 
 
 
Die Zahl der potentiellen NutzerInnen wird auf ca. 80-130 Personen geschätzt. 
 
2c) Welche Gruppierungen werden das Drogenhilfeangebot mit 
Drogenkonsumraum voraussichtlich nicht nutzen? Aus welchem Grund? 
 
 
Das freiwillige Drogenhilfeangebot wird von den drogengebrauchenden Menschen 
genutzt, die die Möglichkeit des Aufenthaltes und Konsumierens unter hygienischen 
Bedingungen sehen.  
Ausgeschlossen sind  nach § 8 Drogenkonsumraumverordnung  
- Minderjährige, 
- offenkundige Erst- und Gelegenheitskonsumierende, 
- erkennbar intoxikierte Personen und 
- Personen, denen erkennbar, insbesondere wegen mangelnder Reife, die 
Einsichtsfähigkeit in die durch die Applikation erfolgende Gesundheitsschädigung 
fehlt. 
 
 
2 d) Wie lang schätzen Sie die durchschnittliche Verweildauer in der 
gesamten Hilfseinrichtung ein? 
 
 
Die NutzerInnen des Drogenkonsumraums benötigen bei einem Konsumvorgang bis 
zu 30 Minuten. In der Regel erfolgt der Konsum mehrfach am Tage (meist 3- bis 5-
mal). 
Die NutzerInnen können sich während der gesamten Öffnungszeiten im Kontaktladen 
aufhalten. Ein großer Teil der Klient/-Innen hält sich nach einem Konsumvorgang im 
Aufenthaltsbereich/Kontaktladen auf, um existentielle Bedürfnisse (Essen, Trinken, 
Waschen, Duschen usw.) zu stillen.  
 
 
2 e) Welche Vorkehrungen sollen getroffen werden, um zu verhindern, dass 
Nutzer nach Verlassen des Drogenkonsumraums sich oder andere in Gefahr 
bringen (etwa durch rauschbedingte Verkehrsuntauglichkeit)? 
 
Die Klientin/ der Klient hat bis zu einer halben Stunde für den Konsumvorgang Zeit. 
Nach dem Konsumvorgang überzeugt sich das Rettungspersonal (Kontrolle des 
Konsums) von der Verfassung der Person und bietet nach dem Konsumvorgang im 
Wartebereich einen Platz an.   
 
2 f) Wo werden/sollen sich die Nutzer des Drogenkonsumraums vor und nach 
 
Da ein umfassendes Drogenhilfeangebot geplant ist, können sich die KlientInnen vor

6 
 
der Nutzung aufhalten? 
 
Sind umfassende Platzverweise geplant oder soll nur der Konsumvorgang als 
solcher außerhalb des öffentlichen Raums stattfinden? 
 
und nach dem Konsumvorgang im Aufenthaltsbereich/Kontaktladen aufhalten (s.o.). 
 
Das Recht auf Nutzung des öffentlichen Raums ergibt sich nach Auffassung der Polizei 
aus der Verfassung und der Rechtsordnung und ist unabhängig von einem 
Drogenkonsumraum zu bewerten. Aus dem tatsächlichen Betrieb eines 
Drogenkonsumraums werden sich Umfang und Akzeptanz der Hilfeangebote ergeben. 
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können zu den Auswirkungen auf das Umfeld keine 
verlässlichen Aussagen getroffen werden. Nach dem Bestimmungen des 
Betäubungsmittelgesetzes und der darauf fußenden Rechtsverordnung vom 
01.12.2015 haben die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen 
örtlichen Behörden die erforderlichen Formen der Zusammenarbeit festzulegen, um 
Straftaten im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume sowie wie möglich zu 
verhindern. 
 
Fragen / 
Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen 
Rahmenbedingungen 
 
                                          Antworten 
 
3 a) Welche Kalkulation liegt dem Budget von jährlich EUR 800.000,00 
zugrunde, das für den Betrieb des Drogenkonsumraums am Neumarkt 
veranschlagt worden ist? 
Personal-, Sach- und Mietkosten der 2016 geplanten Räume für eine tägliche 
Öffnungszeit von 8:30 Uhr bis 19:00 Uhr.  
 
3 b) Welches Ergebnis hat Ihre rechtliche Prüfung hinsichtlich der zu 
erwartenden Schadensersatzforderungen durch den Betrieb des 
Drogenkonsumraums betroffener Immobilieneigentümer und 
Gewerbetreibender ergeben? Mit welcher Begründung? 
 
Schadenersatzforderungen sind immer möglich. Ob sie Erfolg haben, wird sich in 
jedem Einzelfall vor Gericht zeigen. Eine verwaltungsinterne Bewertung läuft noch, 
Ergebnisse werden nicht veröffentlicht. 
 
3 c)Wird sich die Stadt verpflichten, den Eigentümer der für die Einrichtung 
des Drogenkonsumraums anzumietenden Immobilie von 
Schadensersatzforderungen Dritter im Zusammenhang 
mit dem Betrieb des Drogenkonsumraums freizustellen? Wenn ja, bis zu 
welcher Höhe 
 
Keine Antwort

7 
 
 
Fragen /  
Konzept zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im 
laufenden Betrieb des Drogenkonsumraums 
 
                                                  Antworten  
 
4 a) Wird sich der ordnungspolitische Umgang mit der Drogenszene nach 
Eröffnung des Drogenkonsumraums ändern? Wenn ja, wie? 
 
Nach Auffassung des Ordnungsamtes wird sich der Umgang mit drogenabhängigen 
Personen nach Eröffnung des Drogenhilfezentrums in Neumarktnähe voraussichtlich 
dahingehend ändern, dass nunmehr keine Verdrängung mehr zu anderen öffentlichen 
Plätzen erfolgt. Die angetroffenen Personen können ortsnah und mit Nachdruck an 
das Hilfsangebot „Drogenkonsumraum“ verwiesen werden. Durch die dort geplante 
Aufenthaltsmöglichkeit, sowie das dortige geplante erweiterte Angebot (Betreuung, 
Beratung, Konsum, Waschgelegenheit, WC Möglichkeit) wird eine Entlastung im 
öffentlichen Raum erwartet.  
Zudem wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Hinblick auf die 
aufgefundenen weggeworfenen Spritzen, Umverpackungen und anderen Müll, sowie 
Fäkalien erwartet, welche eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen. 
Dies zeigte sich bereits im Umfeld des Drogenkonsumraumes am Hauptbahnhof seit 
dessen Einrichtung bis heute. Die Beschwerdelage dort ist rapide gesunken.) 
 
 
 
4 b) Welcher Umgang mit der Dealerszene ist geplant? Wo soll der tolerierte 
Drogenhandel in welchem Umfang stattfinden? 
 
 
Das Handeln mit Betäubungsmitteln ist eine Straftat und wird von der Polizei Köln 
nicht toleriert. Drogenhandel wird auch im Umfeld eines Drogenkonsumraums 
konsequente polizeiliche Maßnahmen zur Folge haben.  
 
 
4 c) Was geschieht außerhalb der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums? 
Welche Maßnahmen sind für diese Zeiträume geplant? 
 
 
Die gesamte Einrichtung soll beim Start täglich über  10 Stunden geöffnet sein. Im 
laufenden Betrieb werden Erfahrungen gesammelt, wie  die Öffnungszeiten genutzt 
werden, um diese dann entsprechend anzupassen.  
 
Die ordnungsrechtlichen Kontrollen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten 
beibehalten und sollen mit dem weiteren personellen Ausbau des Ordnungs- und 
Verkehrsdienstes auch erweitert werden. Auch ist geplant verstärkte Kontrollen an

8 
 
bisher wenig frequentierten Tagen (Samstag, Sonntag und Feiertagen) durchzuführen. 
Hierbei werden auch Aspekte wie Sauberkeit und Sicherheit berücksichtigt. 
 
 
4 d) Wie ist die Einschätzung der Polizei und des Ordnungsamts zur 
Sicherheitslage in der Thieboldsgasse? 
 
Die Polizei nimmt Bezug auf die Beantwortung unter 2. f. sowie die Stellungnahme zur 
Bewertung des derzeit präferierten Standortes vom 24.02.2017, in der steht: 
 
„Der Verelendung der Drogen-, Alkoholiker- und Obdachlosenszene am Neumarkt 
kann mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen nicht wirksam begegnet 
werden. Es besteht Einvernehmen, dass dies nur mit Hilfeangeboten gelingen kann. 
Daneben gilt es, den Schutz und das Wohl der Anwohner, Geschäftsinhaber und der 
Allgemeinheit im Blick zu halten. 
Ein Drogenkonsumraum mit zusätzlichen Hilfsangeboten sowie sanitären 
Einrichtungen und einem Kontaktladen kann zu einer erheblichen Verbesserung der 
Situation der Drogenkonsumenten beitragen und den bekannten und hinreichend 
beschriebenen negativen Auswirkungen der aktuellen Szene am Neumarkt 
entgegenwirken. 
(…) Die nunmehr in Rede stehende Immobilie liegt in einer publikums- und 
verkehrsarmen Seitenstraße, befindet sich jedoch in der Nähe der Platzfläche. Der 
Abstand zu den Hauptverkehrsflächen ist ausreichend, um Gefahren für die 
Drogenkonsumenten und Belästigungen für die Allgemeinheit zu vermeiden. 
Gefährdete Objekte, wie Kindergärten und Schulen sind nicht in unmittelbarer Nähe 
vorhanden. In Anbetracht der städtebaulichen und strukturellen Bedingungen im 
gesamten Bereich um den Neumarkt ist nicht damit zu rechnen, dass eine andere 
Immobilie eine bessere Ausgangslage bietet. Nach Bewertung der Gesamtumstände 
ist aus polizeilicher Sicht die Einrichtung des Drogenkonsumraums mit 
Drogenhilfeangebot (…)  [hier wird die Adresse genannt] zu begrüßen.“ 
 
 
4 e)Welche Rolle spielt die Drogenszene für die polizeiliche Einstufung des 
Neumarkts als „gefährlicher Ort“? 
 
Antwort der Polizei: „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn sie 
sich an einem Ort aufhält, vom dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass […] 
dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder 
verüben (§12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Zu den Straftagen von erheblicher Bedeutung

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zählen nach § 8 Abs. 3 PolG NRW unter anderem Vergehen nach §§ 29 Abs. 3 Satz 2 
Nr.1 oder 29a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes. 
 
Unter den genannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 PolG NRW führt die Polizei 
Köln Identitätsfeststellungen am Neumarkt durch. 
 
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom 
11.08.2014 zur Kleinen Anfrage 2451 (Drucksache 16/6521) sowie auf die Antwort der 
Landesregierung vom 12.04.2017 zur Kleinen Anfrage 5705 (Drucksache 16/14861).“  
Fragen / 
Weitere Konzepte und Hilfsangebote 
 
                                                   Antworten 
 
5 a) Welches Konzept haben Sie für solche Drogenabhängige entwickelt, die 
das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Neumarkt nicht nutzen? 
 
Laut Drogenkonsumraumverordnung sind z.B. Minderjährige, 
Gelegenheitskonsumenten, intoxikierte Personen vom Drogenkonsum im 
Drogenkonsumraum ausgeschlossen. Hierzu gibt es unterschiedliche Konzepte: 
Minderjährige oder auch Gelegenheitskonsumenten werden beraten und in 
entsprechende Hilfseinrichtungen (Entgiftung, Beratung, Therapie, Jugendhilfe usw.) 
vermittelt bzw. begleitet.  
Intoxikierte können z.B. den Aufenthalts- beziehungsweise Wartebereich des 
Drogenhilfeangebotes nutzen. Je nach Lage kann durch den medizinischen Dienst 
auch in eine Klinik vermittelt werden.  
 
Das Hilfeangebot wird in das Kölner Hilfesystem integriert, so dass vielfältige 
Reaktions- und Vermittlungsmöglichkeiten in weiterführende Hilfen möglich sind 
(Entgiftung, Vermittlung in Substitution usw.).  
 
 
5 b) Welche Hilfsangebote gibt es für obdachlose Drogenabhängige? Können 
diese die allgemeinen Schlafstellen/Unterkünfte für Obdachlose nutzen oder 
sind sie von diesen ausgeschlossen? 
 
Speziell für obdachlose Drogenabhängige gibt es Notschlafstellen und Wohnangebote. 
Zudem verfügt das Kölner Hilfesystem für Drogenabhängige über Notunterkünfte und 
Wohnangebote (Wohngruppen/Wohntrainings) und eine Krankenwohnung. Eine 
Vermittlung ist bei Bedarf auch in das Wohnungslosenhilfesystem vorgesehen.  
Der Kölner Suchtbericht gibt Auskunft über das Hilfesystem.  
http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf53/koelner_suchtbericht_2016.pdf 
 Derzeit findet die Suchthilfeplanung mit Schwerpunkt illegale Drogen statt. Im

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5 c) Wie verhält sich das Hilfsangebot für obdachlose Drogenabhängige zum 
Bedarf (zahlenmäßig und örtlich)? 
 
Rahmen dieses Planungsprozesses wird wegen des angespannten Wohnungsmarktes 
in Köln und kaum vorhandenen (finanzierbaren) Wohnangeboten ein Bedarf nach 
Wohnraum formuliert. Die vorhanden speziellen Wohn-(gruppen)angeboten für 
Drogenabhängige sind meist belegt. Eine Vermittlung aus Hilfsangeboten in frei 
finanziertem Dauerwohnraum findet kaum noch statt. Hilfsbedürftigere Personen 
können zumeist nicht schnell genug in spezielle Hilfsangebote vermittelt werden, da 
diese bereits belegt sind.  
 
5 d) Welche Hilfsangebote gibt es für die anderen Szenen am Neumarkt? 
 
Am Neumarkt direkt gibt es keine weiteren Hilfsangebote für Suchtkranke. In der 
Lungengasse befindet sich die Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes in 
Kooperation mit der Drogenhilfe. 
Eine andere Szene als die unter 1 f genannte gibt es nicht.

Beratungsverlauf (11)

07.09.2017 Ausschuss für Soziales, Seniorinnen und Senioren
TOP 4.11 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 6 (Chorweiler)
TOP 9.2.5 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
07.09.2017 Bezirksvertretung 8 (Kalk)
TOP 8.2.11 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
11.09.2017 Bezirksvertretung 9 (Mülheim)
TOP 9.2.7 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
14.09.2017 Bezirksvertretung 1 (Innenstadt)
TOP 3.23 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
18.09.2017 Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen)
TOP 9.2.8 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung
18.09.2017 Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales
TOP 10.5 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
19.09.2017 Gesundheitsausschuss
TOP 5.4 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
25.09.2017 Finanzausschuss
TOP 12.16 Vorberatung (Fachausschuss) Entscheidung

Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien

Zur Sitzung
26.09.2017 Bezirksvertretung 7 (Porz)
TOP 7.2.4 Anhörung (BV) Entscheidung

Beschluss: ungeändert empfohlen

Zur Sitzung
28.09.2017 Rat
TOP 10.25 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: ungeändert beschlossen

Zur Sitzung

Details

Aktenzeichen
2360/2017
Typ
Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
Datum
11.09.2017
Erstellt
03.08.2017 00:27