2360/2017
Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln
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Anlage 1 Drogenhilfekonzept im Rahmen Suchthilfeplanung
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1 Anlage 1 Entwurf eines Drogenhilfekonzeptes im Rahmen der Suchthilfeplanung für die Stadt Köln (Stand: 04.08.2017) 1. Suchthilfeplanung zur Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes mit Schwerpunkt illegale Drogen für Köln Ausgelöst durch die Diskussion um ein neues Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe sowie dem o.g. Ratsbeschluss wurde die Erstellung eines neuen Drogenhilfekonzeptes für Köln am 01. Februar 2017 mit allen Kölner Suchthilfeträgern auf den Weg gebracht. Die beigefügte Anlage 2 (Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen) gibt Auskunft über das zeitliche und inhaltliche Vorhaben und Verfahren der Erstellung des Kölner Drogenhilfekonzeptes. Der Planungsprozess setzt auf die Erkenntnisse und Handlungsempfehlungen des ersten Kölner Suchtberichtes von Mai 2016 auf. Im Rahmen eines umfangreichen und offenen Beteiligungsprozesses mit allen Trägern im Bereich Sucht werden zudem auf dem schriftlichen Wege und in Folge in gemeinsamen Workshops notwendige Weiterentwicklungen nach Angebotstyp und Zielen eingeschätzt und verabredet sowie benötigte Umsetzungsschritte dokumentiert. Zudem wird die Frage „was es zur Umsetzung braucht“ als Ergebnis des gemeinsamen Diskussionsprozesses im Rahmen des jeweiligen Workshops gemeinsam beantwortet und verschriftlicht. Der Planungsprozess wird mit externer Moderation und unter Nutzung der Methode des World Cafés durchgeführt. Der erste Workshop wurde am 02.06.2017 unter Beteiligung der Träger aller Suchthilfen, VertreterInnen von Netzwerken sowie Fachämter und Behörden durchgeführt. Der Planungsprozess zur Erstellung eines Drogenhilfekonzeptes für Köln dauert insgesamt zwei Jahre (Februar 2017 bis Ende 2018) und ist in vier Meilensteinen aufgebaut. Jeder Meilenstein wird mit einem schriftlichen Beteiligungsverfahren zur Konzepterstellung sowie mit gemeinsamen Workshops, dessen Ergebnisse direkt im Konzeptentwurf aufgenommen werden, in Zusammenarbeit mit allen an der Sucht beteiligten Trägern sowie Ämtern und Behörden durchgeführt. Folgende Meilensteine sind vorgesehen, die sich zeitlich über insgesamt zwei Jahre erstrecken: 1. Meilenstein „Überleben sichern“ 2. Meilenstein „Motivation zur Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“ 3. Meilenstein „Verändern“ 4. Meilenstein „Änderung beibehalten“ Die Maßnahmen/Hilfen im Versorgungsbereich „illegale Drogen“ werden den jeweiligen Meilensteinen zugeordnet. Die Hilfen, die mit Priorität bereits aktuell in der Diskussion und Umsetzung sind (z.B. Ratsbeschluss zur Einrichtung eines neuen Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe sowie Entwicklung von Hilfen in anderen Stadtbezirken wie zum Beispiel Kalk und Mülheim) werden im Planungsprozess mit berücksichtigt; wegen der prioritären Bedarfe werden diese Maßnahmen nachfolgend dargestellt. 2 2. Der Prozess zur Umsetzung des Ratsbeschlusses (AN/1256/2016) für das Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe, verläuft derzeit in mehreren Teilen und Schritten: a) Standort und Räumlichkeiten: Derzeit laufen mit dem Eigentümer der für das Drogenhilfeangebot in Neumarktnähe vorgesehenen Immobilie Vertragsverhandlungen, die noch nicht abgeschlossen sind. In diesem Zusammenhang werden mit einem durch die Gebäudewirtschaft beauftragten Architekten die Maßnahmen für den Umbau nach fachlicher Absprache mit dem Gesundheitsamt und den Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden des Landes NRW sowie dem Arbeitsschutz geplant, da auf der Basis der Landesverordnung zum Betrieb von Drogenkonsumräumen auch bauliche Vorgaben zu berücksichtigen sind. Der vorläufige Mietvertrag für das Objekt verlängert sich automatisch immer um einen Monat, sofern er nicht von einer Seite gekündigt wird. Am 19.06.2017 fand ein Vorgespräch mit Genehmigungs- und Aufsichtsbehörden (Gesundheitsministerium und der Bezirksregierung sowie dem Arbeitsschutz (Bezirksregierung Köln und Stadt Köln)) statt, in dem Verabredungen bezüglich der fachlichen Umbau- und Einrichtungsplanung für den Kontaktladen und Drogenkonsumraum nach Drogenkonsumraumverordnung vorgenommen wurden. Hierbei wurde ein einvernehmliches Ergebnis für eine Realisierung des Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe erzielt. Nach Verhandlungen mit dem Vermieter könnten die Umbaumaßnahmen beauftragt werden, so dass diese unmittelbar nach einem Ratsbeschluss noch 2017 begonnen werden können. b) Erstellung eines Konzeptes für die Drogenhilfeeinrichtung mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe zur Einreichung bei der obersten Gesundheitsbehörde (Gesundheitsministerium NRW) über die Bezirksregierung Köln: Die Verwaltung hat in Abstimmung mit den Kölner Trägern der Drogenhilfe Kriterien für die Erstellung eines (Angebots-)Konzeptes für die Drogenhilfeeinrichtung mit Drogenkonsumraum am Neumarkt entwickelt, die in einem Beteiligungsverfahren allen Trägern der Drogenhilfen und Aidshilfe zur Verfügung gestellt wurden, damit Anregungen bzw. Ergänzungen eingebracht werden konnten. In einem mit den Trägern am 2. Mai 2017 geführten Austauschgespräch mit der Verwaltung wurde die weitere Vorgehensweise (gemeinsam) folgendermaßen abgestimmt: - Die entwickelten Kriterien bilden die Basis für ein Betreiberkonzept. Sie sind Grundlage für die Betreiberauswahl im Rahmen einer Ausschreibung. - Bei der Ausschreibung können die einzelnen Träger ein auf Basis der Kriterien entwickeltes Betreiberkonzept als Angebot vorlegen. 3 - Auf der Grundlage der vorliegenden Angebote erfolgt die Auswahl des Betreibers. Ab diesem Zeitpunkt kann das Betreiberkonzept im Rahmen eines Antragsverfahrens durch den ausgewählten Betreiber dem Gesundheitsministerium zugeleitet werden. - Nach der Auswahl des Trägers wird die Aufgabe „Betrieb der Einrichtung“ auf der Grundlage einer mit der Stadt Köln nach dem Betreiberkonzept getroffenen Leistungsvereinbarung durch den beauftragten Träger übernommen werden. c) Zusammenarbeit mit den Ordnungspartnern: Mit den Ordnungspartnern wird derzeit im laufenden Prozess eine Vereinbarung nach Drogenkonsumraumverordnung über die Zusammenarbeit gemäß § 7 der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 26. September 2000 sowie Verordnung zur Änderung der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen vom 1. Dezember 2015 - Gesetz- und Verordnungsblatt (GV. NRW.) Ausgabe 2015 Nr. 44 vom 08.12.2015 abgestimmt. Ziel der Vereinbarung ist die Verabredung der Kooperation zur Prävention von Straftaten im unmittelbaren Umfeld des Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe. Die Behördenleitungen der Polizei, der Staatsanwaltschaft sowie der Stadt Köln werden die Kooperationsvereinbarung nach Abstimmung unterschreiben. Die unterschriebene Kooperationsvereinbarung ist Teil des Antragsverfahrens auf Einrichtung eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe nach Landesverordnung und wird dem Antrag nach Unterschrift an das Gesundheitsministerium NRW beigefügt. d) Austausch und Zusammenarbeit mit den AnwohnerInnen und Gewerbetreibenden in Neumarktnähe: Durch geeignete Informations- und Aufklärungskampagnen soll bürgerschaftliches Engagement angesprochen und für die Einrichtung geworben werden. Dabei sind die o.g. Hinweise zur Reduktion von Beschwerden bereits im Vorfeld zu berücksichtigen. Regelmäßige Informationen über die Ordnungspartner (Polizei, Ordnungsamt) sollen ebenfalls zur Akzeptanz der neuen Einrichtung beitragen. Die ersten Informationsveranstaltungen zum Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum für AnwohnerInnen und Gewerbetreibende haben am 15. Mai und 3. Juli 2017 in der Stadtbibliothek unter Beteiligung von Experten der Suchthilfen, der Ordnungspartner und der Stadt Köln stattgefunden. Diese Veranstaltungsreihe wird fortgesetzt. Neben den o.g. Informationsveranstaltungen wurde durch Frau Oberbürgermeisterin Reker ein „Runder Tisch Neumarkt“ eingerichtet, der sich mit den aktuellen Entwicklungen am Neumarkt beschäftigt. Vertreterinnen und Vertreter der Anwohnerschaft, der Vermieterinnen und Vermieter sowie der Geschäftsleute, der Verwaltung, Politik und Polizei sind hierzu eingeladen. Der Runde Tisch soll die Gelegenheit bieten, zum Beispiel die Problemlage genauer zu erörtern, gemeinsam ein Verständnis für die gegenwärtige Situation zu entwickeln und Maßnahmen zu erarbeiten, die zu einer Verbesserung führen. Der erste Termin hat Ende Juni stattgefunden. Zwei weitere Termine sind noch für 2017 geplant. 4 3. Weiterentwicklung der Drogenhilfeangebote in verschiedenen Kölner Stadtbezirken (z.B. Innenstadt Hauptbahnhof, Kalk und Mülheim): Mit dem Ratsbeschluss vom 28.06.2016 (AN/1256/2016) verbunden ist die Erarbeitung eines Konzeptes zur Weiterentwicklung von Drogenhilfen in den Stadtbezirken Köln- Mülheim und Kalk. Aufgrund der aktuellen Situation und Bedarfe in der Innenstadt (z.B. Ebertplatz, Eigelstein) werden Hinweise zum Ausbau vorhandener Hilfen wie zum Beispiel dem Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof (KAD I) mit berücksichtigt. Zudem werden Sozialräume mit besonderen Drogenproblematiken aufgeführt. Die Kölner Szenestandorte, auf denen sich KonsumentInnen illegaler Drogen sowie legaler Drogen, Wohnungslose, Menschen mit sozialen Schwierigkeiten und zunehmend Menschen mit Migrationshintergrund aufhalten, verteilen sich im Kölner Stadtgebieten in einzelnen Bezirken. An diesen Orten werden Drogen konsumiert, ver- und gekauft. Zumeist fungieren diese Szenestandorte auch als Treffpunkte, um sich dort zu verabreden und aufzuhalten. Die sogenannte „Tagesfreizeit“ von Drogenkonsument/- Innen wird bestimmt von Konsum, Beschaffung und Desintegration. Lange Haftzeiten, eine Sozialisation in der Drogenszene und der Druck, der sich durch Zwang zum ständigen Konsum und zur Beschaffung der finanziellen Mittel aufbaut, bestimmen ihr persönliches und soziales Verhalten. Es handelt sich um einen drogengebundenen Lebensstil, der in seiner Totalität alle Bereiche des Lebens beherrscht und nachhaltig prägt. Mit dem Konsum von illegalen Drogen und Substanzen werden oft Alkohol und Medikamente kombiniert. Es handelt sich in etlichen Fällen um eine Polytoxikomanie, den Gebrauch von mehr als einer Droge, wobei die Konsummuster einem ständigen Wandel unterliegen. Der langjährige Konsum solcher Suchtstoffe führt zu weitreichenden körperlichen und seelischen Beeinträchtigungen und Schädigungen. Niedrigschwellige Hilfen sichern das Überleben, stabilisieren und verbessern die Gesundheit, damit langfristig die Teilhabe am gesellschaftlichen Leben gefördert werden kann. Szenestandorte im Kölner Stadtgebiet sind derzeit in der Innenstadt der Neumarkt und die Umgebung des Hauptbahnhofs, Wiener Platz und Kalk (Umgebung Bezirksrathaus). Weitere Sozialräume mit besonderen Drogenproblematiken sind Chorweiler, Meschenich (Kölnberg) und Porz. Aufgrund eines bisher nicht ausreichenden Hilfeangebotes in Neumarktnähe und der zunehmend verstärkten durchgeführten Kontrollmaßnahmen mit entsprechendem Kontrolldruck für die genannten Personengruppen in der gesamten Innenstadt kommt es zu kurzfristigen „Wanderungsbewegungen“ dieser Menschen, so dass auch andere Orte (z.B. Friesenplatz, Ringe, Eigelstein, Ebertplatz, Poststraße oder Alte Mauer am Bach / Blaubach) für den Konsum und / oder Erwerb von illegalen Drogen aufgesucht werden. Das aufsuchende Suchtclearing (ASC) ist im Rahmen des Streetworks in den Kölner Szenestandorten auf der Basis der personellen Möglichkeiten präsent. Möglichkeiten zum Ausbau des ASC sind zu prüfen. Für den Bereich „Neumarktnähe“ (z.B. Neumarkt, Josef-Haubrich-Hof) wurde bereits durch den Ratsbeschluss vom 28.06.2016 der Bedarf für ein umfangreiches 5 Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum bestätigt. Das Drogenhilfeangebot befindet sich in der Vorbereitung zur Umsetzung. Daher beschäftigen sich die folgenden Ausführungen mit den Entwicklungen in erreichbarer Nähe des Hauptbahnhofs (z.B. Eigelstein und Ebertplatz), den Szenen und Entwicklungen in den Bezirken Kalk und Mülheim sowie den Sozialräumen mit besonderen Drogenproblematiken (wie Chorweiler, Meschenich und Porz), wo notwendige Weiterentwicklungen der Sucht- und Drogenhilfen aufgezeigt werden. 3.1 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in der Innenstadt (Nähe Hauptbahnhof) - Substitutionsambulanz im Suchthilfezentrum Mitte der Drogenhilfe Köln gGmbH (Auf dem Hunnenrücken) - Arztpraxis, die Substitution anbietet - Kontakt- und Anlaufstelle für Drogenabhängige (KAD 1) mit Drogenkonsumraum und Notschlafstelle und ASC Streetwork des SKM am Hauptbahnhof - Kontakt- und Gesundheitszentraum Café Victoria der Drogenhilfe Köln gGmbH (Viktoriastraße) - Notschlafstelle Notel und Krankenwohnung Kosmidion der Spiritaner Stiftung (Victoriastraße) Niedrigschwellige Angebote, die auch durch Drogenabhängige genutzt werden, sind z.B. der BOJE-Bus als Kontakt- und Anlaufstelle für junge Menschen sowie Angebote für Wohnungslose. In den niedrigschwelligen Einrichtungen bietet der mobile medizinische Dienst (MMD) des Gesundheitsamts zudem niedrigschwellige medizinische Hilfen an. 3.2 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in Mülheim: - Substitutionsambulanz im Suchthilfezentrum Köln Mülheim der Drogenhilfe Köln - Arztpraxis, die Substitution anbietet - Streetwork wird durch das ASC wahrgenommen, soweit es die beschränkten personellen Ressourcen zulassen 3.3 Vorhandene niedrigschwellige Hilfemöglichkeiten im Bereich illegale Drogen in Kalk - Kontakt- und Beratungsstelle für Drogenabhängige des SKM e.V. (Dieselstraße) mit Kontaktcafé, Grundversorgung (z.B. Essen, Duschen, Kleiderkammer), Spritzentausch, Postadresse, Beratung, PSB, JVA-Beratung, Streetwork - Kontakt- und Anlaufstelle Kalk, von Vision e.V. (Neuerburgstraße) 6 mit Kontaktcafé, Grundversorgung (z.B. Essen, Duschen, Kleiderkammer), Waschen/Trocknen, Postadresse, Spritzentausch, Beratung, Psychosoziale beratung, Freizeit-, Gemeinschaftsaktivitäten, Streetwork - Arztpraxen, die Substitution anbieten - Streetwork wird in Kalk durch das ASC wahrgenommen, soweit es die beschränkten Ressourcen zulassen 4. Zusätzliche Bedarfe in der Innenstadt in Hauptbahnhofsnähe, Kalk und Mülheim, Chorweiler, Meschenich und Porz 4.1 Angebote um den Hauptbahnhof Der Hauptbahnhof ist mit dem Angebot des KAD I (Kontakt- und Anlaufstelle sowie Drogenkonsumraum) sowie den weiteren o.g. Hilfsangeboten versorgt. Es finden in den Netzwerken zudem regelmäßige Austauschgespräche statt. Allerdings sind die Öffnungszeiten für den KAD I gering bemessen. Die Konsument/-innen, die den Drogenkonsumraum sowie Kontaktladen nutzen, können diese Angebote täglich außer Samstag von 08.30 - 13.00 Uhr sowie zusätzlich Montag und Dienstag von 16.30 - 20.15 Uhr nutzen (34,5 Stunden). Die übrigen Tage sind zu den genannten Zeiten für Suchtkranke aufgrund der im Rahmen der Haushaltskonsolidierung seit 2003 reduzierten Finanzierung nicht abgedeckt. Die Erweiterung der Öffnungszeiten der Kontakt- und Anlaufstelle sowie des Drogenkonsumraums am Hauptbahnhof (KAD I) wurde am 11. Juli 2017 im Rat für das Haushaltsjahr 2017 beschlossen (Vorlage 1964/2017). Die Erweiterung der Öffnungszeiten für den KAD I muss durch eine zusätzliche Finanzierung ab dem Haushaltsjahr 2018 verstetigt werden. Mit der Eröffnung des KAD I in 2001 wurde das Angebot an sieben Tagen in der Woche 54 Stunden vorgehalten. Durch die Pauschalkürzungen im Rahmen der Haushaltskonsolidierung wurde der Zuschuss 2003 um 54.000 Euro gekürzt. Eine zweite Kürzung in Höhe von 10 % des Zuschusses aus Gründen der Haushaltskonsolidierung wurde pauschal bereits 2010 vorgenommen, so dass die Öffnungszeiten bis heute auf 34,5 Stunden reduziert wurden. Durch die derart begrenzten Öffnungszeiten des KAD I (der Kontakt- und Beratungsstelle sowie Drogenkonsumraum) verbleiben und konsumieren die Menschen im öffentlichen Raum. Die dauerhafte Erweiterung der Öffnungszeiten soll dazu beitragen, dass Drogenabhängige, die das Angebot bereits jetzt schon nutzen, dieses wiederholt aufsuchen können. Zudem können mit Erweiterung der Öffnungszeiten die Drogenabhängigen vom Eigelstein die vorhandenen Angebote sinnvoll nutzen, was zu einer Entlastung dieses öffentlichen Raums führen sollte. 7 Wichtig wäre in einem ersten Schritt auch, dass das Angebot des ASC um Ressourcen in der Innenstadt erweitert wird, damit die Klient/-innen regelmäßig u.a. vom Eigelstein in die vorhandenen Angebote vermittelt und begleiten werden können. 4.2 Mülheim In Mülheim (am und um den Wiener Platz) findet zu verschiedenen Zeiten nach aktuellen Aussagen des ASC, der Drogenhilfeträger, des kriminalpräventiven Rates sowie den Ordnungspartnern der offene Drogenkonsum durch Drogenkonsument/- innen statt. Es befinden sich keine niedrigschwelligen Kontakt- und Beratungsangebote sowie Konsumraummöglichkeiten in Mülheim. Eine Szenebefragung (vorgestellt im Gesundheitsausschuss am 24.09.2015, Vorlage 2639/2015, Befragungszeitraum 25.11.2014 bis 16.12.2014) des SKM hat seinerzeit bei den befragten Personen die Notwendigkeit und einen erheblichen Bedarf an Beschäftigungsmöglichkeiten sowie einen Aufenthalts- und Kontaktraum mit der Ermöglichung des Konsums bestätigt, wobei Konsummöglichkeiten von Alkohol sowie illegalen Drogen angegeben wurden. Zur besseren Erreichbarkeit von Drogenabhängigen sollten die niedrigschwelligen Hilfen durch ein umfassendes Drogenhilfeangebot bestehend aus einem Kontaktladen mit Beratung, Konsumraum und Beschäftigungsmöglichkeiten (neben den Kölner Fegern) ausgebaut werden. Der Standort sollte aufgrund der Befragungsergebnisse und zur guten Erreichbarkeit der Konsument/-innen in unmittelbarer Nähe des Wiener Platzes liegen. Es ist bei der Ausgestaltung des Kontaktladens zu berücksichtigen, dass ggfls. (wie beim Angebot in Neumarktnähe) in Abstimmung mit der Stadt/den Ordnungspartnern der mitgebrachte Alkohol (geringprozentig als Bier) im Kontaktladen getrunken werden kann. Dem Kern nach bedarf es eines Drogenhilfeangebotes mit Drogenkonsumraum, wie es in Neumarktnähe geplant ist, wenn auch die Platzzahlen für den Drogenkonsumraum mit ca. fünf Plätzen geringer ausfallen kann, wobei alle Plätze auch das Rauchen illegaler Substanzen ermöglichen sollten. Zudem müssen zusätzliche Ressourcen eingeplant werden für neue Sprechstunden des MMD des Gesundheitsamtes als Drogentherapeutische Ambulanz für den Drogenkonsumraum. Durch das ASC sollten die Drogenabhängigen nachhaltig in die neue Hilfen begleitet bzw. vermittelt werden, so dass eine Aufstockung der Ressourcen als „ASC vor Ort“ zum Beispiel im benachbarten Suchthilfezentrum der Drogenhilfe gGmbH ausgebaut werden sollte. 8 4.3 Kalk Die vorhandenen beiden niedrigschwelligen Hilfsangebote des SKM e.V. und von Vision e.V. sind überwiegend bekannt und werden zumeist durch die Drogenkonsument/-innen aufgesucht. Dabei wurden vor allem die niedrigschwelligen Hilfen der Träger genannt. Knapp ein Viertel der Befragten nimmt keine Hilfen wegen des Drogenkonsums in Anspruch. Wegen eines nicht vorhandenen Drogenkonsumraums findet der Konsum zudem im öffentlichen Raum statt. Die Hilfeeinrichtungen sowie die Ordnungs- und Strafverfolgungsbehörden können daher nicht sinnvoll in Drogenkonsumraumangebote vermitteln. Die o.a. Szenebefragung des SKM aus dem Jahr 2015 bestätigt die Bedarfe. In der Auswertung wurde seinerzeit festgestellt: „Im engen Zusammenhang mit den sozialen und Kontaktbedürfnissen sind die Hilfebedarfe zu sehen, die von den Befragten genannt werden. An erster Stelle steht hierbei - und dies noch vor den Aufenthaltsalternativen - der Wunsch nach Beschäftigungsmöglichkeiten im Vordergrund. Der bevorzugte Lebensstil erweist sich individuell gebrochen und die Perspektive eines Beschäftigungsangebotes als gewünschte Alternative. Der Ausprägungsgrad dieser Alternative bietet gute Voraussetzungen für die Implementierung entsprechender Angebote. Gleichzeitig wünschen sich die Befragten aber auch einen geschützten Raum für ihre Begegnung. Der öffentliche Raum wird nicht per se bevorzugt. Eine Art Kontaktladen mit der Möglichkeit des Konsums, zumindest von Alkohol, aber - für eine Teilgruppe - auch von Drogen wäre ein bedarfsgerechtes Angebot.“ Es bietet sich daher an, die Infrastruktur der vorhandenen Trägerangebote in Kalk zu nutzen und ein Kontaktstellenangebot unter Einbeziehung des Konsums von mitgebrachtem Alkohol auszubauen (wie beim Angebot in Neumarktnähe geplant). Zudem sollte geprüft werden, ob und welche der beiden Kontaktstellen durch einen Drogenkonsumraum nach der Verordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen mit etwa 3 Plätzen ergänzend (räumlich getrennt) ausgebaut werden kann. Das Rauchen illegaler Substanzen sollte auf allen Konsumraumplätzen im Drogenkonsumraum (wie in Neumarktnähe geplant) ermöglicht werden. Auch hier müssen zusätzliche Ressourcen für neue Sprechstunden des MMD des Gesundheitsamtes als Drogentherapeutische Ambulanz für den Drogenkonsumraum eingeplant werden. Der Aufbau einer komplett neuen Infrastruktur bestehend aus einem Kontaktladen mit Beratung und Drogenkonsumraum in Kalk (ohne die Nutzung der vorhandenen o.g. Hilfestruktur) würde die Kosten deutlich für die Stadt Köln erhöhen. Zur Unterstützung der Vermittlung und Begleitung in die verschiedenen Drogenhilfen sollte das Streetworkangebot des ASC als „ASC vor Ort“ ausgebaut werden. Hierzu bietet sich die Infrastruktur des Standortes des SKM in der Dieselstraße im Kontaktladen an. Zudem sollten tagesstrukturierende Angebote eingerichtet werden, wie sie in der Szenebefragung des SKM und Vision von den Drogenabhängigen zum Ausdruck gebracht wurden. 9 4.4 Sozialräume mit besonderen Sucht- und Drogenproblematiken in Köln: Neben den zentralen o.g. Drogenszenen weisen auch andere Stadtteile Probleme durch den offenen Konsum von Alkohol- und Drogenabhängigen auf. Hierzu gehören Chorweiler, Meschenich (Kölnberg) und Porz. Chorweiler: In Chorweiler wird an verschiedenen Stellen Alkohol im öffentlichen Raum konsumiert. Der Konsum von Opioiden ist dagegen im öffentlichen Raum kaum sichtbar und wird eher im privaten Umfeld vermutet. Ein Hilfsangebot für Menschen mit einer Gefährdung und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen steht in Chorweiler nicht zur Verfügung. Daher wird eine Anlauf- und Beratungsstelle als notwendig erachtet. Damit finden auch Konsumierende anderer illegaler Drogen, wie zum Beispiel Cannabis, ein Hilfsangebot in Chorweiler vor. Das Angebot sollte an fünf Tagen in der Woche vormittags und nachmittags zur Verfügung stehen. Meschenich (Kölnberg): Vorhandene Angebote wie z.B. am Kölnberg von Vision e.V. mit der Kontakt- und Anlaufstelle mit Beratung, Spritzentausch und Streetwork werden zeitlich und personell nicht auskömmlich vorgehalten. Zudem fehlt ein Aufenthaltsbereich, der den Menschen niedrigschwellig zur Verfügung steht. Die Öffnungszeiten der aktuellen Anlaufstelle sowie die Räumlichkeiten sind derzeit auf Montag: 13:00 - 16:00 Uhr, Mittwoch: 13:00 - 18:00 Uhr und Freitag: 11:00 - 13:00 Uhr beschränkt. Die Öffnungszeiten des Angebotes am Kölnberg sollten zur besseren Erreichbarkeit von Drogenabhängigen in Meschenich ausgebaut werden. Die Hilfen sollten verbindlich an fünf Tagen in der Woche zur Verfügung stehen, damit die Erreichbarkeit der Zielgruppe u.a. der zugewanderten Menschen erhöht wird. Mit der Vorhaltung eines zusätzlichen Aufenthaltsraums könnten zielgerichtet Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten (z.B. Kriseninterventionen) in Anspruch genommen werden. Porz: Die „Drogenberatungsstelle Porz vor Ort“ des SKM ist mit Spritzentausch zur Zeit am Montag von 13.30 – 18.00 Uhr für türkischsprachige Sprechstunden, am Dienstag und Mittwoch von 13.00 – 16.00 Uhr, am Donnerstag von 09.30 – 16.00 Uhr und am Freitag von 09.30 – 13.00 Uhr geöffnet. Das vorhandene Angebot in Porz sollte regelmäßig an fünf Tagen vormittags und nachmittags vorgehalten und zudem niedrigschwellig ausgebaut werden. Hierzu bietet sich an, das Angebot als niedrigschwelliges Kontaktstellenangebot zu erweitern. Das vorhandene Beratungsangebot mit Spritzentausch sollte daher um eine Kontaktstelle mit Aufenthaltsbereich u.a. aber auch für Alkoholabhänge ausgebaut werden, damit Menschen, die sich dort aufhalten werden, niedrigschwellig Unterstützungs-, Beratungs- und Betreuungsmöglichkeiten in Anspruch nehmen können.
Anlage 4 Stellungnahme PP Drogenhilfeangebote in Köln
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Polizeipräsidium Köln Polizeipräsidium Köln, 51101 Köln Stadt Köln Frau Oberbürgermeisterin Henriette Reker Rathaus (Historisches Rathaus) 50667 Köln Drogenhilfeangebote in Köln Bu Sehr geehrte Frau Oberbürgermeisterin, BA ed. ron 72 her anknüpfend an unser erstes persönliches Gespräch am 13. Juli d. J. nehme ich meine gestrigen Eindrücke zur Razzia am Ebertplatz und meine langjährige polizeiliche Erfahrung gerne zum Anlass, Ihr Bestre- ben nach weiteren Drogenhilfeangeboten an verschiedenen Standorten im Stadtgebiet nachdrücklich zu befürworten. Auch wenn die Erfahrungen anderer Großstädte der Bundesrepublik zu Wirkungen von Drogenkonsumräumen abhängig vom Einzelfall und da- her differenziert zu betrachten sind, besteht gleichwohl Einvernehmen darin, dass repressive ordnungsbehördliche und polizeiliche Maßnah- men ohne entsprechende Hilfeangebote ihre Wirkung verfehlen, weil sie für die ursächliche Drogenabhängigkeit keine Lösung darstellen. Deshalb bewerte ich den von Ihnen geplanten Drogenkonsumraum im unmittelbaren Nahbereich des Neumarkts mit zusätzlichen Hilfeangebo- ten sowie sanitären Einrichtungen und einem Kontaktladen als richtig und zielführend. Die von der Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt formulier- ten Sorgen und Bedenken kann ich nachvollziehen und nehme sie sehr ernst. Es gilt jedoch, die Probleme dort anzugehen, wo sie auftreten — und zwar zuvorderst mit Hilfeangeboten. Wie vormals der Drogenkon- sumraum in der Siegburger Straße gezeigt hat, verbieten sich Hilfean- gebote dort, wo sie absehbar keine Akzeptanz finden. Ich begrüße es sehr, wenn Stadt Köln und Polizei Köln die bewährte Zusammenarbeit weiter vertiefen, um dem Sicherheitserleben und Si- A 4 August 2017 Seite 1 von 2 Aktenzeichen: LStab 1-57.01.43 bei Antwort bitte angeben Andreas Eckart Telefon 0221-229-2111 Telefax 0221-229-2012 leitungsstab.koeln @polizei.nrw.de Raum A3.509 Dienstgebäude: Walter-Pauli-Ring Telefon 0221-229-0 Telefax 0221-229-2002 poststelle.koeln@polizei.nrw.de www.koeln.polizei.nrw.de Öffentliche Verkehrsmittel: Straßenbahn-Linien 1 und 9 Haltestelle: Kalk Post S-Bahn-Linien S 12, $ 13 sowie RB 25 Haltestelle: Trimbornstraße Zahlungen an Landeskasse Düsseldorf Kto-Nr.: 965 60 BLZ: 300 500 00 Helaba TV-Nr.: 03036316 IBAN: DE34300500000000096560 BIC: WELADEDDXXX cherheitsempfinden der Bürgerinnen und Bürger, der Anwohnerschaft sSeite2von2 und der Gewerbetreibenden im Umfeld des Neumarktes Rechnung zu tragen und biete Ihnen für Ihre Öffentlichkeitsarbeit im Zusammenhang mit der Einrichtung von Hilfeangeboten meine Unterstützung an. Mit freufhdlichem Gruß Uwe Jacob
Anlage 3 Stellungnahme DHS
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7 4 laa j An y> ! 5 Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. 59065 Hamm, Westenwall 4 59003 Hamm, Postfach 1563 Tel +49 2581 9015-0 Fow info@dhude | wwurdhude Stellungnahme zum Thema Drogenkonsumraum In Kürze: Die Einrichtung von Drogenkonsumräumen ist eine seit dem Jahr 2000 zugelassene Maßnah- me, die in kommunalen Drogenbekämpfungsstrategien zur Anwendung kommt. Im Gegensatz zu anderen Überlebenshilfen, wie der Substitutionsbehandlung oder Nadeltauschprogrammen, werden ihre Einrichtung und ihr Betrieb noch immer von ideologisch aufgeladenen Debatten begleitet und in der Öffentlichkeit kontrovers diskutiert. Die Gestaltung lokaler Drogenpolitik sollte jedoch nicht entlang ideologischer Gräben erfolgen, sondern auf die verfügbare Evidenz und jahrzehntelange Erfahrung mit Maßnahmen der Schadensminderung basieren. Die Ziel- setzung dieser Einrichtungen ist dabei klar definiert: Sie sollen das Überleben der Betroffenen sichern und einen begleiteten Ausstieg aus dem Konsum ermöglichen. Denn als niedrigschwel- lige Einrichtungen eröffnen sie in vielen Fällen den (Erst-)Kontakt zum professionellen Hilfesys- tem. Die sichere Drogeneinnahme in einem geschützten und hygienischen Bereich beugt der Übertragung von Krankheiten und dem tödlichen Verlauf von Überdosierungen vor. Dass die Eröffnung von Konsumräumen signifikant zur Verminderung der Todeszahlen in Bezug auf Rauschgift beiträgt, hat bereits im Jahr 2003 eine Evaluation des Bundesministeriums für Ge- sundheit feststellen können. Dabei ist es notwendig, Konsumräume dort zu etablieren, wo sie auch gebraucht werden: in der Nähe der offenen Szenen. Eine Verdrängung dieser Treffpunkte mit ordnungspolitischen Maßnahmen kann kein geeignetes Mittel sein, um eine nachhaltige Drogenpolitik voran zu treiben. Dies würde das Problem nur kurzfristig auf ein anderes Stadt- gebiet verlagern, trägt jedoch vielmehr zur Kriminalisierung und zur sozialen Ausgrenzung der- Jenigen bei, welche mit diesen Räumen angesprochen werden sollen. Einleitung Drogenkonsumräume gelangen in Deutschland immer wieder in den Fokus der Öffentlichkeit, stehen sie doch mit ihrer Kernleistung, der kontrollierten Einnahme von opiathaltigen Substan- zen und der Bereitstellung von sicheren, hygienischen Orten für den Konsum im Widerspruch zu der nach wie vor geltenden Rechtslage des strikten Verbotes eben dieser Stoffe. Zentrales Anliegen dieser Einrichtungen ist dabei die „Harm Reduction“ - die Minimierung von Schäden und Sicherstellung des Überlebens der Konsumierenden. Mit dem Inkrafttreten des 3. Betäubungsmittel-Änderungsgesetzes im Jahr 2000 wurde die In- betriebnahme von Drogenkonsumräumen erstmalig gesetzlich legitimiert und der gesamte Be- reich aus der rechtlichen Grauzone herausgeholt (vgl. akzept 2011: 5). Ziel der vorliegenden Stellungnahme ist es, die gesellschaftspolitische Relevanz von Drogenkonsumräumen zu erör- tern. Darüber hinaus soll diskutiert werden, inwiefern diese Räume dazu beitragen können, Drogenprobleme diverser Art zu minimieren. Ziele und Aufgaben Unter 8$10a des Betäubungsmittelgesetzes, welcher die Erlaubnis für den Betrieb von Drogen- konsumräumen definiert, sind zehn Mindeststandards aufgeführt, welche den Gebrauch von Betäubungsmitteln in diesen Räumen regeln: . Zweckdienliche sachliche Ausstattung der Räumlichkeiten, die als Drogenkonsumraum dienen sollen; 2. Gewährleistung einer sofort einsatzfähigen medizinischen Notfallversorgung; 3. medizinische Beratung und Hilfe zum Zwecke der Risikominderung beim Verbrauch der von Abhängigen mitgeführten Betäubungsmittel; 4. Vermittlung von weiterführenden und ausstiegsorientierten Angeboten der Beratung und Therapie; 5. Maßnahmen zur Verhinderung von Straftaten nach diesem Gesetz in Drogenkonsum- räumen, abgesehen vom Besitz von Betäubungsmitteln nach $ 29 Abs. 1 Satz 1 Nr. 3 zum Eigenverbrauch in geringer Menge; 6. erforderliche Formen der Zusammenarbeit mit den für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen örtlichen Behörden, um Straftaten im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume soweit wie möglich zu verhindern; 7. genaue Festlegung des Kreises der berechtigten Benutzer von Drogenkonsumräumen, insbesondere im Hinblick auf deren Alter, die. Art der mitgeführten Betäubungsmittel sowie die geduldeten Konsummuster; offenkundige Erst- oder Gelegenheits- konsumenten sind von der Benutzung auszuschließen; 8. eine Dokumentation und Evaluation der Arbeit in den Drogenkonsumräumen; 9. ständige Anwesenheit von persönlich zuverlässigem Personal in ausreichender Zahl, das für die Erfüllung der in den Nummern 1 bis 7 genannten Anforderungen fachlich ausgebildet ist; 10. Benennung einer sachkundigen Person, die für die Einhaltung der in den Nummern 1 bis 9 genannten Anforderungen, der Auflagen der Erlaubnisbehörde sowie der Anord- nungen der Überwachungsbehörde verantwortlich ist (Verantwortlicher) und die ihm ob- liegenden Verpflichtungen ständig erfüllen kann. Diese Ziele gelten bundesweit für alle bisher zugelassenen Konsumräume. Dabei ist zu beach- ten, dass Deutschland zwar mit insgesamt 25 Standorten (Stand 2016) weltweit führend ist, jedoch ist die Zahl der Angebote recht ungleich verteilt und überwiegend auf die westlichen Bundesländer beschränkt. Es ist den Ländern überlassen, eigene Konzepte zur Etablierung von Konsumräumen vorzulegen und somit die Eröffnung dieser Einrichtungen zu legalisieren. Nordrhein Westfalen stellt die meisten Einrichtungen, da diese durch Landesmittel gefördert wurden. Insgesamt gibt es nur in sechs Bundesländern überhaupt Verordnungen für den Be- trieb von Konsumräumen. Vor allem in Bayern ist die Lage katastrophal, da hier nach wie vor ein landesgesetzlicher Rahmen zur Eröffnung von Drogenkonsumräumen fehlt. Die Zahl der mit Drogen in Verbindung gebrachten Todesfälle in Bayern jedoch ständig neue Rekorde er- reicht (vgl. Köthner 2017: 83). Konsumfreiräume als niedrigschwellige Einrichtungen verfolgen mehrere Ziele in abstufender Relevanz. Zunächst gilt es das Überleben der Nutzerinnen und Nutzer und schließlich auch das Überleben ohne irreversible Schädigungen zu ermöglichen. Des Weiteren sollen die Räu- me dazu dienen, die Betroffenen vor sozialer Ausgrenzung zu schützen bzw. die bereits statt findende Stigmatisierung und soziale Verelendung zu stoppen. Dazu zählt auch die ärztliche und psychosoziale Behandlung. Mit Hilfe von „Safer-Use‘-Beratungen sollen die Nutzerinnen und Nutzer über einen selbstverantwortlichen Konsum aufgeklärt werden, so dass sie später in der Lage sind, den Gebrauch von Drogen in sicherer Art und Weise zu vollziehen. Schließlich sollen die Betroffenen dazu angehalten werden, längere, kontrollierte Zeiträume der Drogen- nutzung zu erhalten, um schlussendlich dem Drogenkonsum ganz zu entsagen und aus der Szene zu steigen (vgl. Indro 2017: 8). Durch den Kontakt mit professioneller Suchtberatung innerhalb der Konsumräume kann die generelle Behandlungsbereitschaft der Konsumierenden erhöht werden. Hierdurch sind weiter- 2 ‚führende Maßnahmen möglich, welche von der Behandlung in einer Klinik bis zur Weiterleitung an eine Substitutionsstelle reichen und somit die Perspektive eines Ausstiegs ermöglichen können (vgl. Schneider 2004: 18). Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMG) hat im Jahr 2002 eine Vollerhebung der Drogenkonsumräume in Deutschland in Auftrag gegeben. Ziel war es, neben der Erhebung von Daten über die Nutzung der Einrichtungen, Informationen über Mindeststan- dards zu erhalten und eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Des Weiteren sollte unter- sucht werden, ob sich die Zahl der Drogentoten durch die Einführung der Konsumräume signi- fikant verringert hat (vgl. BMG 2003: 3). Konsumräume können durch ihre Zusammenarbeit mit Ärzten und Krankenhäusern eine signi- fikante Verbesserung der gesundheitlichen Situation für die Nutzerinnen und Nutzer erreichen (vgl. ebd.: 128). Ordnungspolitische Dimensionen Die Auflösung lokaler Drogenszenen mit Hilfe ordnungspolitischer Maßnahmen bietet keine Verbesserung der Situation: eine örtliche Verlagerung des Problems stellt keine Lösung im Sinne kommunaler Drogenbekämpfungsstrategien dar. Vielmehr können Ordnungspartner- schaften dabei helfen, das Problem einzudämmen: „In diese Ordnungspartnerschaften sind Polizei, kommunale Gesundheits-, Ordnungs- und Sozialbehörden sowie andere Einrichtungen eingebunden. Entsprechend ist an al- len Standorten in NRW eine intensive Zusammenarbeit zwischen den Betreibern der Drogenkonsumräume und (je nach Standort) unterschiedlichen Arbeitskreisen festzu- stellen.“ (BMG 2003: 133) Das BMG hat sich in der Evaluation auch mit der Standortwahl von Konsumräumen befasst. Demnach sollten Standorte zentral gelegen sein, da die Konsumierenden Angebote an außer- halb gelegenen Standorten nicht beanspruchen würden. Gerade zentral gelegene Stellen wür- den durch ihr niedrigschwelliges Angebot deutlich besser bei den Nutzerinnen und Nutzern angenommen als Räume in den Vororten (vgl. BMG 2003: 138). Wolfgang Schneider hat in seiner Vor-Ort-Analyse bei der Betrachtung des Konsumraums der Indro e.V. das Spannungsfeld zwischen Öffentlichkeit und Drogenszene betrachtet: „Konsumräume sind insofern auch Teil drogenpolitischer Regulierungsmaßnahmen, ein besonders sichtbares „soziales und risikoreiches Problem“ zu managen, d.h. den Dro- genkonsumenten und den Konsumakt möglichst unsichtbar zu machen, um den ge- fürchteten öffentlichen Problemdruck zu reduzieren.“ (Schneider 2004: 18). Durch die ständige Dokumentation der Nutzungsfrequenz ist es möglich, auch durch Zahlen das Angebot der Konsumräume zu evaluieren. Die exakte Aufzeichnung der einzelnen Kon- sumvorgänge sowie die Erfassung der Zwischenfälle ist eine Pflichtaufgabe für die Mitarbeite- rinnen und Mitarbeiter des Konsumraums und bietet wertvolles Material für statistische Zwe- cke, welches letztendlich auch für die Behörden vor Ort einen wichtigen Indikator darstellen kann. In einer offenen Drogenszene hingegen sind die Ämter letztlich auf die Angaben von Polizei- und Ordnungsbehörden angewiesen, welche auf Beobachtungen basieren und Schwankungen unterliegen. Dadurch, dass nach jeder Anwendung die Spritzen fachgerecht entsorgt werden, wird das Problem mit der Umwelt angegangen. Jede Nutzung vor Ort ist schlussendlich eine Nutzung weniger in der Öffentlichkeit, und jede Nutzung im geschützten hygienischen Raum stellt eine Spritze weniger in der Umwelt dar. Möglichkeiten und Grenzen Konsumräume können trotz ihrer vielfältigen Bedeutung nur einen Aspekt der Aufklärungs- und Entzugsarbeit darstellen. So hat die Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen (DHS) bereits Ende der 90er Jahre festgestellt: „In Ballungsräumen mit hohem Anteil von wohnungslosen Heroinabhängigen können Konsumräume mit bedarfsgerechten Öffnungszeiten das Hilfeangebot sinnvoll ergän- zen.“ (DHS 1999: 6) Wolfgang Schneider hält dazu fest, dass solche Konsumräume kein Patentmittel sind, um die Drogenprobleme einer Stadt in den Griff zu bekommen. Sie bleiben freiwillige Einrichtungen und nicht alle Betroffenen können durch sie erreicht werden. Sie dienen primär dazu, das Über- leben der Konsumierenden zu sichern und einen geschützten und. vor allem hygienischen Raum zum Konsum anzubieten um beispielsweise einer Ansteckung mit Hepatitis C oder dem HI-Virus vorzubeugen. So können sie durch die medizinische Versorgung und die Möglichkeit zur Suchtbehandlung langfristig die Gesundheitskosten reduzieren. Niedrigschwellige Konsum- räume bieten hierbei den Vorteil, dass die Opiatabhängigen nicht mehr regelmäßig die offene Szene frequentieren müssen und können somit einen ersten Schritt auf dem Weg in die Absti- nenz darstellen. i Das Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung hat im Jahr 2002 eine Vollerhe- bung der Drogenkonsumräume in Deutschland in Auftrag gegeben. Ziel war es, neben der Er- hebung von Daten über die Nutzung der Einrichtungen, Informationen über Mindeststandards zu erhalten und eine Schwachstellenanalyse durchzuführen. Des Weiteren sollte untersucht werden, ob sich die Zahl der Drogentoten durch die Einführung der Konsumräume signifikant verringert hat (vgl. BMG 2003: 3). Die Ergebnisse der Evaluation des Bundesministeriums zeigten, dass zum Beispiel die Ein- dämmung von Straftaten nicht von dem Personal des Konsumraums übernommen werden kann, dies bleibt weiterhin die Aufgabe der Polizei. Eine intensive Zusammenarbeit mit den Behörden hat in der Regel sehr gute Ergebnisse erzielt und ist daher unerlässlich, um die Ent- wicklungen der Szene in unmittelbarer Nähe zum Konsumraum betrachten und bewerten zu können (vgl. ebd.: 134 — 135, 139). In einem zeitreihenanalytischen Verfahren konnte darüber hinaus nachgewiesen werden, dass sich die Zahl der Drogentoten mit Eröffnung von Konsum- räumen signifikant verringert hat (vgl. ebd.: 145 — 154). „Konsumräume dienen den Opiatabhängigen dabei unter anderem als Ort, an dem: un- ter hygienischen situationalen Bedingungen Drogen appliziert werden können. Sie wer- den durch das Fachpersonal in den Drogenkonsumräumen in Safer-Use-Techniken un- terwiesen, ihnen ‘werden Informationen über gesundheitliche Risiken vermittelt, und ihnen werden unterschiedliche Möglichkeiten weiterführender Beratung, Substitution oder Therapie aufgezeigt‘ (BMG 2003: 152). ‚Dass Konsumräume einen eklatanten Unterschied zwischen Leben und Tod darstellen können, ist international durch die Etablierung eines solchen Raumes in Nordamerika gezeigt worden. So ist die Zahl der Toten durch Überdosierung in Vancouver (Kanada) nach Einrichtung eines Konsumraums im Stadtkern um 35 % zurückgegangen. Auch wenn die Zahl sich nur auf die unmittelbare Umgebung des Konsumraumes bezieht und im restlichen Stadtgebiet die Zahl der Toten um lediglich 9% zurückgegangen ist, stellen diese Erkenntnisse einen deutlichen positi- ven Zusammenhang zwischen Konsumraum und Verringerung der Mortalitätsrate her (vgl. DAH, 2011). Eine von der Deutschen AIDS-Hilfe im Jahr 2009 erhobene bundesweite Evaluation zum The- ma Notfälle in Konsumräumen betrachtete die Anzahl der Notfälle in Relation zum jeweiligen Schweregrad. Innerhalb eines halben Jahres wurden 263 Notfälle registriert, 139 davon konn- ten in die Kategorie leicht/mittel einsortiert werden, 124 entfielen auf die Kategorie schwer/lebensbedrohlich. Ergebnis dieser Untersuchung war, dass 47 % der Notfälle außer- halb des Konsumraumes mit großer Wahrscheinlichkeit mit dem Tod geendet hätten und nur durch das routinierte Einschreiten der Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter vor Ort gerettet werden konnten (vgl. Schäffer 2011: 193). Diese positiven Zahlen sollten jedoch nicht darüber hinwegtäuschen, dass Drogenkonsumräu- me nur dort funktionieren, wo sich die Betroffenen auch aufhalten. Wie das Beispiel aus Van- couver zeigt, ist es gerade das niedrigschwellige Angebot, welches in erster Linie für eine Ak- zeptanz unter den Konsumierenden sorgt. Daher sollten diese Einrichtungen nicht als Vorwand dienen, bestehende öffentliche Szenen unter dem Deckmantel der Fürsorge mit ordnungspoli- tischen Maßnahmen zu beseitigen und an weniger frequentierten Orten anzusiedeln, wo diese Menschen keine Möglichkeit auf soziale Teilhabe mehr haben (vgl. Schneider 2004: 19). Trotz der erfolglosen Experimente, Betroffene und ganze Szenen durch derartige Maßnahmen um- zusiedeln, wird die haltlose Vermutung geäußert, die Einrichtung von Drogenkonsumräumen in Szenenähe würde darüber hinaus weitere Betroffene anziehen, die sich nicht vorher schon im Szeneumfeld aufhielten. Es gibt keinerlei gesicherte Belege, die diese Behauptung stützen würden. Im Gegenteil kann aus den Untersuchungen in Vancouver abgeleitet werden, dass Betroffene selbst dann lieber in gewohnter Umgebung verbleiben, wenn Versuche der Szene- Umsiedlung mit ordnungspolitischen Maßnahmen unternommen werden. Akzept e.V.: Drogenkonsumräume in Deutschland. Eine Bestandsaufnahme des AK Konsumraum. Her- ausgegeben von Deutsche AIDS-Hilfe, Berlin, 2011. Bundesministerium für Gesundheit und Soziale Sicherung (BMG): Evaluation der Arbeit der Dro- genkonsumräume in der Bundesrepublik Deutschland. Endbericht im Auftrag des Bundesministeriums für Gesundheit. Band 149, Schriftenreihe des Bundesministeriums für Gesundheit und soziale Siche- rung, Nomos Verlagsgesellschaft, Baden Baden, 2003. Bundesministerium der Justiz und für Verbraucherschutz (BMJ): Gesetz über den Verkehr mit Be- täubungsmitteln (Betäubungsmittelgesetz - BtMG) $ 10a Erlaubnis für den Betrieb von Drogenkonsum- räumen. Deutsche AIDS-Hife e.V. (DAH): Konsumräume retten Leben. Meldung vom 20. April 2011 Quelle: https://www.aidshilfe.de/meldung/konsumraume-retten-leben, letzter Zugriff am 02.08.2017. Deutsche Hauptstelle für Suchtfragen e.V. (DHS): „Suchtstoffpolitik ist mehr als Drogenpolitik und ein Gesamtkonzept der Suchtkrankenhilfe ist mehr als die Summe von Einzelaktivitäten“. 10 Punkte-Katalog der Deutschen Hauptstelle gegen die Suchtgefahren zu einer umfassenden Suchtstoffpolitik und einem nationalen Gesundheitsprogramm Sucht. Hamm, 1999. INDRO e.V.: Jahresbericht 2016. Drogentherapeutische Ambulanz (DTA) und Konsumraum. Integrative Angebote niedrigschwelliger, szenenaher- und schadensminimierender Drogenhilfe. Konzeption, Leis- tungsbeschreibung, Nutzungserhebung und Dokumentation. Münster, 2017. Köthner, Urs: Drogentodesfälle steigen seit vier Jahren kontinuierlich an — Präventionsmöglichkeiten wären vorhanden, wenn man denn nur wollte... In: Akzept e.V.: 4. Alternativer Drogen- und Suchtbericht 2017. Pabst, Lengerich 2017. Schäffer, Dirk: Drogenkonsumräume retten Menschenleben. In: Schäffer, Dirk; Stöver, Heino (Hg.): Drogen | HIV/AIDS | Hepatitis. Ein Handbuch. Deutsche AIDS-Hilfe e.V, Berlin, 2011. Schneider, Wolfgang: Zwischen Anspruch und Wirklichkeit von Drogenkonsumräumen. Erfahrungen aus Münster. In: Akzeptanz — Zeitschrift für akzeptierte Drogenarbeit und humane Drogenpolitik. 1 / 2004. Hamm, im August 2017
Beschlussvorlage Rat
18200 Zeichen
Die Oberbürgermeisterin
Dezernat, Dienststelle
V/53
Vorlagen-Nummer
2360/2017
Freigabedatum 29.08.2017
Beschlussvorlage zur Behandlung in öffentlicher Sitzung
Betreff
Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln
Beschlussorgan
Rat
Gremium Datum
Beschluss:
1. Der Rat nimmt den von der Verwaltung initiierten Suchthilfeplanungsprozess mit dem Schwer-
punkt illegale Drogen und den in Anlage 1 beschriebenen Entwurf eines ersten Bausteins des in
Arbeit befindlichen Drogenhilfekonzepts zustimmend zur Kenntnis und beauftragt die Verwaltung,
die darin beschriebenen Meilensteine nach Maßgabe der jährlichen Haushaltsplanung zu entwi-
ckeln und umzusetzen. Dies soll wissenschaftlich begleitet werden.
Zur Verwirklichung vordringlicher unabweisbarer Hilfebedarfe beauftragt der Rat die Verwaltung
mit der Planung und Umsetzung folgender Maßnahmen:
2. Fortführung der Planungen für den Drogenkonsumraum in Neumarktnähe
Der Rat beschließt, das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe nach der
vorgelegten Planung zu realisieren und ermächtigt die Verwaltung, den hierfür erforderlichen Um-
bau im finanziellen Umfang von ca. 750.000 € zu beauftragen.
Die Finanzierung der erforderlichen Umbaukosten erfolgt aus noch nicht gebundenen Haushalts-
mitteln, die in den Haushaltsjahren 2017 und 2018 zur Realisierung des Drogenkonsumraums im
Bezirksvertretung 6 (Chorweiler) 07.09.2017
Bezirksvertretung 8 (Kalk) 07.09.2017
Ausschuss Soziales und Senioren 07.09.2017
Bezirksvertretung 9 (Mülheim) 11.09.2017
Bezirksvertretung 7 (Porz) 12.09.2017
Bezirksvertretung 1 (Innenstadt) 14.09.2017
Bezirksvertretung 2 (Rodenkirchen) 18.09.2017
Ausschuss Allgemeine Verwaltung und Rechtsfragen / Vergabe / Internationales 18.09.2017
Gesundheitsausschuss 19.09.2017
Finanzausschuss 25.09.2017
Rat 28.09.2017
2
Rahmen des veranschlagten Budgets verfügbar sind.
Aufgrund der rechtlichen Anforderungen an den Betrieb von Drogenkonsumräumen muss die
Stadt Köln wegen der spezifischen Raumsituation im geplanten Objekt zusätzliche personelle An-
forderungen für den Betrieb der Einrichtung erfüllen (die Einsehbarkeit der Konsumplätze muss
räumlich und personell jederzeit gewährleistet sein). Hierzu beauftragt der Rat die Verwaltung, die
dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 116.400 € für das Haushaltsjahr 2018 und
369.000 € jährlich ab 2019 ff. zusätzlich in den Haushalt einzuplanen.
3. Verstetigung des Drogenhilfeangebotes am Hauptbahnhof (KAD I) im Umfang des Ratsbeschlus-
ses vom 11.07.2017
Der Rat beauftragt die Verwaltung, die dafür erforderlichen Haushaltsmittel in Höhe von 226.500 €
ab 2018ff. zuzüglich der jährlichen Tarifsteigerung (2%) im TP 0701 - Gesundheitsdienste bei TPZ
15 - Transferaufwendungen, zusätzlich in den Haushalt einzuplanen.
4. Planung und Umsetzung weiterer dezentraler niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote (inkl. Dro-
genkonsumraum) an den Szenestandorten in Mülheim und Kalk
Der Rat beauftragt die Verwaltung mit der kurzfristigen Suche und Anmietung geeigneter Räum-
lichkeiten in den Stadtteilen Mülheim und Kalk.
Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Mülheim in Höhe
von 500.000 € ab 2018 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen.
Ab 2019ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Mülheim weitere 300.000 € zu-
sätzlich in den Haushalt einzuplanen.
Die erforderlichen Planungs- und Anmietungskosten für ein Angebot im Stadtteil Kalk in Höhe von
350.000 € ab 2019 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen.
Ab 2020ff. sind für den Betrieb einer zusätzlichen Einrichtung in Kalk weitere 300.000 € zusätzlich
in den Haushalt einzuplanen.
5. Zusätzliche Beratungsangebote (Kontaktstellen) in weiteren Sozialräumen mit besonderer Dro-
genproblematik
a. Der Rat beschließt, die in Porz und Meschenich vorhandenen Beratungsangebote für drogen-
gebrauchende Menschen zu erweitern und in Chorweiler ein neues Hilfsangebot für Menschen
mit einer Gefährdung und Abhängigkeit von legalen und illegalen Drogen einzurichten.
Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Erweiterung des Ange-
botes im Stadtteil Meschenich in Höhe von 210.000 € ab 2020 ff. und für die Erweiterung des
Angebotes im Stadtteil Porz in Höhe von 250.000 € ab 2020 ff. sind zusätzlich in den Haushalt
einzuplanen.
Die erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für ein Angebot im Stadtteil
Chorweiler in Höhe von 350.000 € ab 2021 ff. sind zusätzlich in den Haushalt einzuplanen.
b. Darüber hinaus wird die Verwaltung beauftragt, die Bedarfe in weiteren Hotspots zu prüfen
und dem Rat ggfs. weitere erforderliche Maßnahmen zur Entscheidung vorzulegen
6. Teilverlagerung Substitutionsambulanz
Der Rat beauftragt die Verwaltung, eine Teilverlagerung der Substitutionsambulanz von Gesund-
heitsamt und Drogenhilfe gGmbH in der Lungengasse 13-17 zu prüfen.
3
Haushaltsmäßige Auswirkungen
Nein
Ja, investiv Investitionsauszahlungen €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Ja, ergebniswirksam Aufwendungen für die Maßnahme im HJ 2018 842.900 €
Zuwendungen/Zuschüsse Nein Ja %
Jährliche Folgeaufwendungen (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc.
in 2018 zu 2. 116.400 €
zu 3. 226.500 €
zu 4. (Mülheim) 500.000 €
Summe 842.900 €
in 2019 zu 2. 369.000 €
zu 3. 231.000 €
zu 4. (Mülheim) 800.000 €
zu 4. (Kalk) 350.000 €
Summe 1.750.000 €
in 2020 zu 2. 369.000 €
zu 3. 235.700 €
zu 4. (Mülheim) 800.000 €
zu 4. (Kalk) 650.000 €
zu 5. (Meschenich + Porz) 460.000 €
Summe 2.514.700 €
ab 2021 zu 2. 369.000 €
zu 3. 240.400 €
zu 4. (Mülheim) 800.000 €
zu 4. (Kalk) 650.000 €
zu 5. (Chorweiler) 350.000 €
zu 5. (Meschenich + Porz) 460.000 €
Summe 2.869.400 €
c) bilanzielle Abschreibungen €
Jährliche Folgeerträge (ergebniswirksam): ab Haushaltsjahr:
a) Erträge €
b) Erträge aus der Auflösung Sonderposten €
Einsparungen: ab Haushaltsjahr:
a) Personalaufwendungen €
b) Sachaufwendungen etc. €
Beginn, Dauer
4
Begründung
1. Entwurf eines Drogenhilfekonzeptes:
Die Verwaltung erarbeitet derzeit ein Drogenhilfekonzept auf der Grundlage des Suchtberichtes 2016.
Hierzu sind ein schriftlicher Beteiligungsprozess und eine Runde von Workshops eröffnet worden,
wobei involvierte Ämter und Träger beteiligt sind. Die Erarbeitung soll Ende 2018 ihren Abschluss
finden und wird Maßnahmen zu den Themen
1) „Überleben sichern“,
2) „Motivation zur Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“,
3) „Verändern“ und
4) „Änderung beibehalten“
beschreiben.
Der als Anlage 1 beigefügte Entwurf beschreibt den ersten Meilenstein des in Arbeit befindlichen
Drogenhilfekonzepts. Er beinhaltet Arbeitsergebnisse zum Thema „Überleben sichern“. Zusammen
mit der Landesverordnung über den Betrieb von Drogenkonsumräumen bildet dieser Entwurf die
Grundlage für die Konzeption der Drogenkonsumräume in Köln.
Die Dringlichkeit der Entwicklungen, insbesondere die Drogensituation an den Brennpunkten, macht
ein zügiges Handeln erforderlich. Der vorliegende Konzeptentwurf führt akut notwendige Maßnahmen
auf, die in den folgenden Erläuterungen konkretisiert werden und dem Rat unter den Beschlussziffern
2-6 zur Beschlussfassung vorgeschlagen werden.
Die Verwaltung beabsichtigt, unter Einbeziehung von externen Partnern eine wissenschaftliche
Begleitung im Rahmen des vorhandenen Budgets haushaltsneutral sicherzustellen. Soweit eine
haushaltsneutrale Umsetzung dieser Maßnahme nicht möglich sein sollte, erfolgt ggfs. eine neue
Beschlussvorlage.
2. Fortführung der Planungen für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neu-
marktnähe
Aufgrund der Tatsache, dass die Verhandlungen über ein Objekt für das geplante Drogenhilfeangebot
mit Drogenkonsumraum mit dem potentiellen Vermieter noch nicht abgeschlossen sind, erfolgen wei-
tere dezidierte Ausführungen zu diesem Thema im Rahmen der Vorlage 2364/2017 im nichtöffentli-
chen Teil.
Zur Notwendigkeit des Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe verweist die Verwaltung auf die Aus-
führungen in der Beschlussvorlage 0438/2016 bzw. den Ratsbeschluss vom 28.06.2016.
Ein Jahr nach Inbetriebnahme der Einrichtung soll eine Evaluation seitens des zu beauftragenden
Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungsvereinbarung / des Verwendungsnachweises). Die
Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.
3. Verstetigung der Öffnungszeiten des Drogenhilfeangebotes am Hauptbahnhof (KAD I) im
Umfang des Ratsbeschlusses vom 11.07.2017
Der Rat hat in seiner Sitzung am 11.07.2017 beschlossen, die Öffnungszeiten der Kontakt- und An-
laufstelle sowie des Drogenkonsumraums am Hauptbahnhof (KAD I) für 2017 wieder auf die bei Ein-
richtung des Angebotes im Jahr 2001 geltenden Öffnungszeiten anzuheben.
Diese Maßnahme muss verstetigt werden, um aufgrund der Bedarfslage und der Forderung dezentra-
ler Drogenhilfeangebote die Öffnungszeiten des KAD I am Hauptbahnhof dauerhaft auf 50,25 Wo-
chenstunden zu erweitern.
Zum 31.12.2018 soll eine Evaluation seitens des Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungs-
5
vereinbarung / des Verwendungsnachweises). Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie
der Bezirksvertretung zur Beratung vorgelegt.
4. Planung und Umsetzung weiterer dezentraler niedrigschwelliger Drogenhilfeangebote an
den Szenestandorten in Mülheim und Kalk
An den Szenestandorten sollen umfassende niedrigschwellige Drogenhilfeangebote im Rahmen ei-
nes Kontaktladens mit Beratung, Konsumraum und Beschäftigungsmöglichkeiten entstehen. Nähere
Ausführungen hierzu beinhaltet der als Anlage 1 beigefügte Entwurf des Drogenhilfekonzepts (Ziffern
3.2, 3.3. und 4.2 sowie 4.3).
Jeweils ein Jahr nach Inbetriebnahme der Einrichtung soll eine Evaluation seitens des zu beauftra-
genden Trägers erfolgen (als Teil einer Ziel- und Leistungsvereinbarung / des Verwendungsnachwei-
ses). Die Ergebnisse werden den Fachausschüssen sowie der jew. Bezirksvertretung zur Beratung
vorgelegt.
5. Zusätzliche Beratungsangebote (Kontaktstellen) in weiteren Sozialräumen mit besonderer
Drogenproblematik
a. In den der Verwaltung bekannten weiteren Sozialräumen mit besonderer Drogenproblematik
sollen niedrigschwellige Drogenhilfeangebote in Form von Kontakt- und Anlaufstellen entste-
hen bzw. ausgebaut werden. Siehe hierzu die Ausführungen im als Anlage 1 beigefügten
Entwurf des Drogenhilfekonzepts (Ziffer 4.4).
b. Unter Bezugnahme auf die allgemeinen Ausführungen zur Weiterentwicklung von Drogenhil-
feangeboten in verschiedenen Kölner Stadtgebieten im als Anlage 1 beigefügten Entwurf des
Drogenhilfekonzepts (Ziffer 3) ist insb. zu prüfen, inwieweit ggfs. auf Wanderungsbewegungen
reagiert werden muss.
6. Teilverlagerung Substitutionsambulanz
Die Substitutionsambulanz in der Lungengasse ist eine Kooperation zwischen der Stadt Köln (medizi-
nisches Personal) und der Drogenhilfe Köln gGmbH (sozialpädagogisches Personal). Im Rahmen der
kassenärztlichen Sicherstellung der Behandlung Opiatabhängiger (Sicherstellungsauftrag) werden
280 Plätze zur Behandlung mit oralen Substitutionsmitteln wie z.B. Methadon sowie mit Diamorphin
vorgehalten, wobei diese Zahl aktuell aufgrund des hohen Aufnahmedrucks überschritten wird. Neben
der Substitutionsbehandlung ist die Ambulanz in der Lungengasse zentrale Anlauf- und Clearingstelle
für Notfallpatientinnen und Notfallpatienten. Die Patientinnen und Patienten der Substitutionsambu-
lanz werden älter und sind mit zunehmenden körperlichen Beeinträchtigungen konfrontiert. Das städ-
tische Gebäude in der Lungengasse 13-17 ist nicht barrierefrei und nur mit erheblichen Investitionen
der Stadt Köln (unter anderem Einbau einer Aufzugsanlage) für Menschen mit Behinderungen barrie-
refrei zugänglich. Aus diesem Grund und mit Blick auf die aktuellen Diskussionen zur Entlastung des
Viertels rund um den Neumarkt sollte geprüft werden, ob es unter Berücksichtigung der diversen Vor-
gaben (z.B. KV-Ermächtigung und die Sicherheitsvorgaben des Landeskriminalamtes) möglich ist, die
Substitutionsambulanz teilweise in ein barrierefreies Gebäude zu verlagern.
7. Aktuelle Lage am Ebertplatz und in anderen Bereichen im Stadtgebiet
Aufgrund der aktuellen Berichterstattung in der Presse zur Situation am Ebertplatz (beispielhaft Poli-
zeiaktion am 15.08.2017 im Beisein des neuen Polizeipräsidenten) stellt sich die Frage, ob auch dort
ein Drogenhilfeangebot geschaffen werden muss. Nach den Erkenntnissen der Verwaltung handelt es
sich beim Ebertplatz zwar um einen „hot spot“ der Drogenszene, aber nicht für den Konsum, der nur
vereinzelt stattfindet, sondern weit überwiegend für Verkaufsaktivitäten von illegalen Drogen.
Die Verwaltung sieht deshalb im Moment keinen Handlungsbedarf für ein eigenes Drogenhilfeange-
bot am Ebertplatz, zumal das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Hauptbahnhof fußläu-
fig erreichbar ist.
6
Die Verwaltung wird die Situation am Ebertplatz prüfen. Sollte sich in der Zukunft herausstellen, dass
sich die dortige Lage grundlegend ändert und ein Konsum von illegalen Drogen vermehrt stattfindet,
wird die Verwaltung die Möglichkeiten für ein Drogenhilfeangebot am Ebertplatz prüfen und dem Rat
einen neuen Vorschlag zur Entscheidung vorlegen.
Diese Aussage gilt auch für andere Bereiche im Stadtgebiet, wenn grundlegende Veränderungen in
der Konsumszene beobachtet werden (vgl. hierzu Beschlussziffer 5 b).
8. Haushaltsmäßige Auswirkungen
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe
Für die Realisierung eines Drogenkonsumraums in Neumarktnähe sind im Haushaltsjahr 2017
800.000 € veranschlagt.
Im Rahmen der Beschlussvorlagen 1964/2017 („Erweiterung der Öffnungszeiten KAD 1“, Ratsbe-
schluss vom 11.07.2017 mit Mehrbedarf in Höhe von 100.000 €) und 0216/2017 („Optimierung von
Früherkennung und Versorgung von Kindern und jungen Menschen mit Zeichen einer psychischen
Störung“ - Starke Seelen, Ratsbeschluss vom 04.04.2017 mit Mehrbedarf in Höhe von 215.600 €)
wurden 315.600 € anderweitig verfügt. Für anfallende Mieten für eine vorläufig befristet angemietete
Liegenschaft werden 45.000 € benötigt (brutto 03-12/2017). Somit stehen im laufenden Haushaltsjahr
zur Finanzierung der Umbaukosten noch 439.400 € zur Verfügung.
Diese Mittel werden aufgrund des für den Umbau erforderlichen Vorlaufs (Ausführungsplanung durch
den beauftragten Architekten, Vergabe der einzelnen Gewerke) nicht oder nur zu einem kleinen Teil
noch in 2017 verausgabt, so dass die am Ende des Jahres noch vorhandenen Haushaltsmittel mittels
Ermächtigungsübertragung in das Haushaltsjahr 2018 übertragen werden, um die dann anfallenden
Umbaukosten ohne Inanspruchnahme zusätzlicher Haushaltsmittel finanzieren zu können. Die Inbe-
triebnahme des Drogenhilfeangebotes wird aufgrund des notwendigen Umbaus und der noch vorzu-
nehmenden Betreiberauswahl voraussichtlich Mitte des Jahres 2018 erfolgen.
Im Haushaltsjahr 2017 werden nunmehr konkret benötigt:
45.000 € für anfallende Miete (brutto 03-12/2017)
Im Haushaltsjahr 2018 ergibt sich folgender Bedarf:
744.300 € Umbau
54.000 € Miete
541.000 € Personalaufwand (für ein halbes Jahr)
16.500 € Sachaufwendungen (für ein halbes Jahr)
1.355.800 € insgesamt
800.000 € sind finanziert über den mittelfristig veranschlagten Planansatz
439.400 € werden übertragen aus 2017
116.400 € Mehrbedarf für das Haushaltsjahr 2018
Hinzu kommen im Haushaltsjahr 2018 einmalig veranschlagte investive Mittel für Einrichtungsgegen-
stände in Höhe von 58.000 €
Für die Haushaltsjahre 2019 ff. ergibt sich folgender Bedarf:
1.082.000 € Personalaufwand
87.000 € Sachaufwendungen (Mieten, Sachaufwendungen, Arbeitsplatzkosten etc.)
1.169.000 € insgesamt
800.000 € sind finanziert über den mittelfristig veranschlagten Planansatz, ergibt
369.000 € Mehrbedarf ab dem Haushaltsjahr 2018
Wie bereits in Ziffer 2. dieser Vorlage ausgeführt, erfolgen dezidierte Ausführungen zu den Umbau-
kosten im Rahmen der Vorlage 2364/2017 im nichtöffentlichen Teil.
Verstetigung der Öffnungszeiten des KAD I am Hauptbahnhof
Der Mehrbedarf in den Haushaltsjahren 2018 ff. in Höhe von 226.500 € (zzgl. Tariferhöhung) pro Jahr
muss zusätzlich in die Haushaltsplanung einfließen.
7
Drogenhilfeangebote an Szenestandorten in Mülheim und Kalk
Die grob geschätzten erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Angebote in
Kalk und Mülheim müssen zusätzlich in den Haushalt eingeplant werden und verteilen sich wie folgt:
Haushaltsjahr Planung/Anmietung Betriebskosten
2018 500.000 € (Mülheim)
2019 350.000 € (Kalk) 800.000 € (Mülheim)
2020 ff. 1.450.000 € (Mülheim + Kalk)
Zusätzliche Beratungsangebote in weiteren Sozialräumen mit besonderer Drogenproblematik
Die grob geschätzten erforderlichen Planungs-, Anmietungs- und Betriebskosten für die Angebote in
Chorweiler, Meschenich und Porz müssen zusätzlich in den Haushalt eingeplant werden und verteilen
sich wie folgt:
Haushaltsjahr Planung/Anmietung/Betrieb
2020 460.000 € (Meschenich + Porz)
2021ff. 810.000 € (Meschenich + Porz und Chorweiler)
Teilverlagerung der Substitutionsambulanz
Kosten können erst im Rahmen des Prüfauftrages kalkuliert und dem Rat zur Entscheidung vorgelegt
werden.
Zur Dringlichkeit:
Um die Realisierung des dringend benötigten Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe bis Mitte 2018
sicherzustellen, ist ein baldiger Baubeginn zwingend erforderlich. Da die nächste Ratssitzung erst am
14.11.2017 stattfindet, wäre eine Verzögerung von fast 2 Monaten unumgänglich. Die Inbetriebnahme
des Drogenhilfeangebotes in Neumarktnähe würde sich so um mindestens diesen Zeitraum
verzögern. Dagegen spricht der akute Handlungsbedarf bei dieser Problematik.
Anlagen
Anlage 6 Erfahrungsbericht Zürich
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Ni Stadt Zürich An lag 5 Nr. 43 / November 2015 Eine Sonderausgabe des SD-Magazins des Sozialdepartements in Zusammenarbeit mit dem „ Gesundheits- und Umweltdepartement 1990 SAGT DIE STADTZÜRCHER STIMMBEVÖLKERUNG JA ZU EINER NEUEN DROGENPOLITIK. WEG VON DER REINEN REPRESSION HIN ZUR ÜBERLEBENSHILFE. DIE REALITÄT HAT DIE VORSTELLUNG EINER DROGENFREIEN GESELLSCHAFT VERDRÄNGT. EIN NEUES ZEITALTER BRICHT AN. AUF EINEN BLICK 2 DIE WICHTIGSTEN BEGRIFFE IN DER ÜBERSICHT Abstinenzgestützt Abstinenz von Substanzen als Rahmen- bedingung während einer therapeutischen Behandlung. Ambulatorium Kanonengasse Medizinische Einrichtung für Menschen in prekären Lebenssituationen mit einer allgemeinmedizinischen, einer gynäko- logischen und einer zahnärztlichen Sprechstunde. Arbeitsintegration Dazu gehören alle Angebote, die das Ziel haben, Jugendliche und Sozialhilfe- beziehende wieder in den Arbeitsmarkt zurückzuführen oder mindestens gesell- schaftlich integriert zu halten. Für Suchtkranke, die keiner.geregelten Arbeit nachgehen können, bietet die Stadt die Jobkarte an (siehe auch: Jobkarte). Begleitetes Wohnen Wohnangebote mit ambulanter Betreuung für Menschen, die sozial desintegriert und oder suchtmittelabhängig sowie nicht in der Lage sind, ihren Wohnalltag alleine zu meistern. Betreutes Wohnen Rolistuhigängiges Wohnangebot mit Betreuung an 365 Tagen im Jahr für sozial und gesundheitlich beeinträchtigte Menschen, die nicht in der Lage sind, sich in ein Heim einzufügen. Diaphin® Arzneimittelname für reines Heroin, welches im Rahmen der heroingestützten Behandlung als Substitutionsmittel verwendet wird. z DIZ Das Drogeninformationszentrum (DIZ) der Stadt Zürich ist die erste Fachstelle in der Schweiz, die neben Drogeninformation und "beratung auch Drug Checking anbietet. Frankental, Suchtstation Einrichtung der Städtischen Gesundheits- dienste, welche stationäre Behandlungen (Entgiftung/Entwöhnung) für drogenab- hängige Menschen anbietet. Heroinabgabe, ärztlich kontrollierte 1994 wurde in der Schweiz im Rahmen eines Versuchs erstmals Heroin ärztlich kontrolliert an Drogenabhängige abge- geben. Später wurde die Abgabe durch das Volk gesetzlich verankert. IV Die Invalidenversicherung (IV) ist eine obligatorische Rentenversicherung bei körperlicher oder psychischer Erwerbs- unfähigkeit. Drogensucht allein ist noch kein IV-Grund - gewisse Folgekrankheiten, die in Zusammenhang mit Sucht stehen, hingegen schon. Jobkarte Wurde eingeführt als Arbeitsintegrations- möglichkeit vor allem für Menschen, die drogen- oder alkoholsüchtig sind und nicht regelmässig arbeiten können. Verschiedene Arbeiten können im Stundenlohn verrichtet werden, Teilnehmende erhalten zusätzlich zur Sozialhilfe oder IV 4 Franken pro Stunde. K&A Steht für Kontakt- und Anlaufstelle. Sie befinden sich an unterschiedlichen Orten in der Stadt und bieten Drogen konsumieren- den Menschen niederschwelligen Zugang zu Überlebenshilfe und Beratung sowie saubere Spritzen und Konsumationsräume. Kalter Entzug Unvermittelter totaler Entzug regelmässig konsumierter Substanzen, unabhängig von der bis anhin konsumierten Menge. Nachtpension Ein betreutes Angebot, das sich an ältere, sozial desintegrierie Menschen richtet, die über längere Zeit in der Notschlafstelle nächtigten und sich gegen eine dauer- haftere Wohnlösung wehren oder in anderen dauerhafteren Wohneinrichtungen nicht aufgenommen werden. Notschlafstelle Bietet obdachlosen Frauen und Männern aus der Stadt Zürich ein Bett für die Nacht, Verpflegung und eine Waschgelegenheit. Sie ist nur über Nacht geöffnet. Polikliniken Die beiden städtischen Polikliniken Crossline und Lifeline der Stadt sowie die privat geführte Zentren der ARUD unter- stützen drogenkonsumierende Menschen bei der Verbesserung ihrer gesund- heitlichen und sozialen Situation und bieten Substitutionsbehandlungen mit Diaphin und anderen Substanzen an. Soziale Einrichtungen und Betriebe Dienstabteilung des Sozialdepartements, zu der unter anderem der Bereich Sucht & Drogen gehört. Zu diesem gehört ein Grossteil der Angebote für Drogen- und Alkoholabhängige. Soziale Integration Im Gegensatz zur beruflichen Integration, die vor allem auf die Arbeitsmarktfähigkeit zielt, will die soziale Integration erreichen, dass Menschen sich nicht von ihrer Umwelt abkapsein. Spitalliste Kliniken mit Leistungsauftrag der Gesund- heitsdirektion des Kantons. Dazu gehört auch die Suchtbehandlung Frankental. Stationäre Therapie Entwöhnungsbehandlung in einer speziali- sierten Einrichtung nach Abschluss eines körperlichen Entzugs, meist während mehrerer Monate. Streetwork, Jugendberatung Die Jugendberatung Streetwork berät und begleitet junge Menschen bis 28 Jahre in Krisensituationen und ist in der Party- drogenprävention aktiv. Substitutionstherapie Teil der-Schadensminderung innerhalb der Vier-Säulen-Politik. Damit sollen die nega- tiven Folgen des Drogenkonsums sowohl für die Konsumierenden als auch für die Gesellschaft vermindert werden. Meist wird Methadon oder Diaphin eingesetzt. Sucht im Alter Sucht kennt keine Altersgrenze. Lange Zeit wurde dieser Umstand unterschätzt oder tabuisiert. Aktuelle Studien zeigen, dass in der Schweiz rund jede zehnte Person über 65 eine Abhängigkeit entwickelt hat, nicht selten erst im Alter. T-alk Treffpunkt für schwerstalkoholabhängige Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, selbst für kurze Zeit auf Alkohol zu verzichten. Bier und Wein dürfen mitgebracht und konsumiert werden. Teilentzug Teilweiser Abbau der Konsummenge einer Substanz oder Abbau einer von mehreren konsumierten Substanzen. Teillohn Teillohn ist eine Form der Arbeitsintegration. Arbeitsfähige Sozialhilfebeziehende sind in Betrieben tätig und erwirtschaften dort ein Einkommen, das mit der Sozialhilfe verrechnet wird - wobei sie einen geringen Teil behalten können. Überlebenshilfe Zusammen mit Schadensminderung für diejenigen suchtabhängigen Menschen bestimmt, bei denen die Präventions- und Therapieangebote keinen Erfolg zeigten. Überlebenshilfe und Schadensminderung zielen darauf ab, den Gesundheitszu- stand sowie die soziale Situation der Betrof- fenen zu verbessern oder zumindest zu stabilisieren. Vier-Säulen-Modell Die städtische Strategie in der Drogen- und Suchtpolitik stützt sich auf die vier Säulen Prävention, Repression, Schadenmin- derung und Therapie ab. Die Umsetzung wurde 1995 mit der Räumung der offenen Drogenszene am Letten eingeleitet. In der Zwischenzeit erfolgreich erprobt und breit abgestützt. EIN JUBILÄUM, DAS TROTZDEM NICHT IN FEIERLAUNE VERSETZT Liebe Leserin, lieber Leser Es gab eine Zeit, da war Zürich in den Augen vieler gleichbedeutend mit der offenen Drogenszene. Manchmal schien es, als würde die halbe Welt mit Befremden auf die Massen von Süchtigen blicken, die den Platzspitz zum «Needle Park» machten. Während Jahren hatte der Staat versucht, das Drogenproblem mit Repression in den Griff zu bekommen. Vergeblich, wie wir heute wissen. Dann trat eine langsame Wende ein. Zu Repression, Prävention und (meist auf Entzug angelegte) Therapie kam ein neuer Begriff: Überlebenshilfe. Er ebnete auch der kontrollierten Heroinabgabe den Weg. Die wichtigste Weichenstellung dafür geschah 1990, als die Zürcher Stimmbevölkerung eine Vorlage des Stadtrates annahm. Mit ihr wurden verschiedene Versuchsangebote defi- nitiv eingeführt: so etwa die Kontakt- und Anlaufstellen («Fixerstübli»), die Notschlafstelle, Arbeitsintegration für Suchtkranke und Wohnangebote, um sie vom Leben auf der Strasse wegzubringen. Es war ein weiser Entscheid, den die Zürcherinnen und Zürcher damals fällten. 25 Jahre später wissen wir: Die Sucht wird nie aus der Gesellschaft verschwinden. Aber gegen das Drogenelend haben wir wirksame Mittel entwickelt. In diesem Heft geben wir Einblicke in eine Welt, von der viele Zürcherinnen und Zürcher in ihrem Alltag nichts bemerken. Eine Welt, von der die wenigsten Genaues wissen, die aber auch zu Zürich gehört. Wir lesen von einer Nacht in der Notschlafstelle. Von Menschen, die mithilfe städtischer Angebote wie dem Ambulatorium Kanonengasse ihr Leben einigermassen im Griff behalten. Vom Wahn- sinn des Polizeialltags zu Platzspitz-Zeiten. Und wir gehen auf Tuchfühlung mit einer Patientin der Suchtbehand- lung Frankental, die seit Jahren einen Kampf gegen ihre Abhängigkeit führt. Darüber hinaus laden wir Sie herzlich ein, unsere Veran- staltungen vom 4. bis 7.November zu besuchen und die für einmal geöffneten Türen zu durchschreiten. Das Programm dazu finden Sie auf Seite 28. Raphael Golta, Stadtrat Claudia Nielsen, Stadträtin Claudia Nielsen, Vorsteherin des Gesundheits- und Umweltdepartements Raphael Golta, Vorsteher des Sozialdepartements Bild: Niklaus Spoerri EDITORIAL 3 BLICK ZURÜCK 4 AUS DER NOT HERAUS ENTSTAND DIE ÜBERLEBENSHILFE Nach der Platzspitz-Schliessung wanderte die offene Drogenszene an den stillgelegten Bahnhof Letten. Zu den grössten Kämpferinnen für eine neue Drogenpolitik gehörte Emilie Lieberherr, die von 1970 bis 1994 Zürcher Sozialvorsteherin war. Bilder: STR/Keystone MEHR ALS EIN JAHRZEHNT LANG VERSUCHTE DIE STADT ZÜRICH VERGEBLICH, DEM DROGENKONSUM ENTGE- GENZUTRETEN. DIE REPRESSIVEN MASSNAHMEN, DIE EINE SUCHTFREIE GESELLSCHAFT HÄTTEN ERMÖGLICHEN SOLLEN, SCHEITERTEN. DANN BETRAT DER STADTRAT NEU- LAND. WO DIE REPRESSION WIRKUNGSLOS WAR, SOLLTE NUN DIE ÜBERLEBENSHILFE ANSETZEN. In den Toiletten des Cafes Odeon wird gefixt. An der «Riviera», am Limmat- ufer zwischen Bellevue und Wasserkirche, schleichen Junkies und Dealer herum. Besitz und Konsum von Heroin stehen unter Strafe. Die Polizei löst erste offene Drogenszenen auf - die Junkies werden zu Getriebenen. Wird der Leidensdruck hoch genug, so die Meinung von Volk und Politik, kommen Süchtige zur Vernunft und verzichten auf Drogen. Die «Gammler», wie die NZZ sie nennt, fixen jetzt am Bellevue, am Stauffacher, im Nieder- dorf. Sie werden zur Belastung für Anwohner und Gewerbe. Im Odeon liegt hinter dem Tresen ein Knüppel. Man weiss ja nie. Bis 1985 steigt die Zahl der Fixer von wenigen hundert auf 3000. Die Polizei zählt 118 Drogentote. Die repressiven Massnahmen sind wirkungslos, die Szene unkontrollierbar. Als sich die gehetzten Junkies auf dem Platz- spitz niederlassen, lässt man sie gewähren. . Vom Drogenproblem zur Seuchenkontrolle Doch noch hält man an der Härte gegen Süchtige fest. Der Kantonsarzt verbietet Ärzten und Apotheken, saubere Spritzen abzugeben. In der Not werden sie geteilt. Schmutzige Spritzen aber verursachen schwere Abszesse und Entzündungen. Bald torkeln Menschen mit eiternden Wun- den durch das saubere Zürich. Die Neuinfektionen mit HIV und Hepa- titis nehmen sprunghaft zu. Nicht selten wird das Geld für Drogen durch Prostitution erwirtschaftet. Schnell wird klar, dass die simple Losung «Keine Spritzen — keine Krankheiten» der Realität zuwiderläuft. 1987 meldet das Bundesamt für Gesundheit 790 HIV-Neuinfektionen. Die Angst vor einer Epidemie steigt und die Stadt Zürich richtet, in Zusammenarbeit mit anderen Trägern, eine Spritzenabgabestelle auf dem Platzspitz ein. Von der Verfolgung zur Überlebenshilfe Ein Umdenken setzt ein und die Stadt beginnt, im Rahmen befristeter Pilot- projekte, Überlebenshilfe zu leisten. Begleitetes Wohnen, Arbeitsinte- grationsprojekte, Notschlafstellen und der «grüne Bus», eine mobile Kontakt- und Anlaufstelle auf dem Platzspitz, werden eröffnet. i990 hält der Stadtrat fest, dass eine offene, überwachte Drogenszene vorerst toleriert werden muss. Vor allem aber erkennt er, dass eine Drogen- politik, die sich auf Verbote, Verfolgung und strafrechtliche Sanktionen abstützt, die Lage der Betroffenen noch verschlimmert: Denn die Verwahr- losung Süchtiger sei keine Folge der Drogen, sondern eine der Ausle- gung gesetzlicher Bestimmungen. Die Stadt kann zwar das Strafrecht nicht ändern, das ist Bundessache, aber sie kann auf die fortschreitende Ver- elendung der Junkies reagieren. Die bisherigen Säulen der Drogenpolitik — Repression, Prävention und Therapie - sollen darum dauerhaft um die Überlebenshilfe ergänzt werden. Noch im Dezember 1990 kommt die Vorlage «Sozialhilfe an Suchtmittel- abhängige, psychisch Behinderte und sozial Auffällige in Not» zur Abstim- mung und die Stadtzürcher Stimmbevölkerung nimmt sie mit 54,4 Prozent Ja-Stimmen an. Die Finanzierung der Überlebenshilfe ist damit gesichert. 1870 Der englische Chemiker Charles R. A. Wright stellt ein potenteres Morphin her, indem er das aus Opium gewonnene Morphin mit Essigsäure einkocht. Daraus entsteht später Heroin. 1896 Der deutsche Chemiker Felix Hoffmann von der Firma Bayer versucht, den neuen Stoff abzuschwächen. Das Experiment geht schief; er wird doppelt so potent. Bayer nennt ihn «Heroin», abge- leitet vom Wori «heroisch». 1898 Das neue Heroin wird als nicht süchtigmachender Morphin-Ersatz und als Hustenmittel vermarktet und in 23 Länder exportiert. 1904 Erste Hinweise, dass Heroin bei Überdosis doch süchtig machen kann. 1912 Die erste Opiumkonferenz findet statt. Zwölf Staaten einigen sich darauf, Opiate künftig zu kontrollieren. Die Pläne scheitern am Ersten Weltkrieg. 1924 Die USA verbieten den Verkauf, den Import und die Herstellung von Heroin. Das Opiumderivat darf nur noch für medizinische Zwecke eingesetzt werden. 1925 Der Völkerbund einigt sich auf ein Verbot von Heroin zu Genusszwecken. 1931 16 Farben, das seinerzeit grösste Chemieunternehmen der Welt, stellt die Produktion von Heroin wegen des politi- schen Drucks ein. 1972 Erstmals werden in Zürich kleine Mengen Heroin beschlagnahmt. Es kommt zu ersten Drogentoten. 1974 Kokain wird in die Polizeistatistik aufgenommen. 1975 Revision des eidg. Betäubungsmit- telgesetzes. Neu werden Besitz und Konsum von Drogen unter Strafe gestellt. Repression gilt als bestes Mittel, die Ausbreitung zu verhindern. 21 kg Heroin werden beschlagnahmt, man registriert in der Schweiz 35 Drogentote. 1982 es bilden sich erste. unbeständige Gassenszenen, die immer wieder vertrie- ben werden; vom Stadelhofen zum Odeon, auf den Hirschenplatz usw. 1985 ın der Schweiz konsumieren etwa 10 000 Personen harte Drogen. 2500 bis 3000 davon leben in Zürich. Man zählt bereits 118 Drogentote. 1985 Der Kantonsarzt Gonzague Kistler verfügt ein Verbot für die Abgabe sauberer Spritzen an Fixer. Apotheken dürfen kein Injektionsmaterial ohne medizinische Begründung mehr verkaufen. Kistler ist überzeugt, dass die Spritzenabgabe die Drogensucht fördere. Seit 1982 war be- kannt, dass durch das Teilen von Spritzen BLICK ZURÜCK 6 Das Recht auf soziale Hilfe ist fortan nicht mehr an den Verzicht auf Drogenkonsum gebunden. Die versuchsweise eingeführten Kontakt- und Anlaufstellen, das begleitete Wohnen, die Notschlafstellen und die Be- schäftigungsprogramme können verankert werden. Überstürzte Schliessung des Platzspitz Den Behörden sind aber nach wie vor in vielerlei Hinsicht die Hände gebun- den. Die Szene wächst und der Platzspitz droht zum rechtsfreien Raum zu verkommen. Im Oktober 1991 ordnet der Statthalter die Schliessung an. Die Weisung hat verheerende Folgen, denn noch fehlen flankierende Massnahmen. Als der Platzspitz am 5. Februar 1992 geschlossen wird, gibt es keine Infrastruktur, die die Tausenden von Süchtigen auffangen kann. Die Drogenszene schwappt in die Wohnquartiere des Kreises 5, wird von der Polizei immer wieder vertrieben und lässt sich schliesslich Anfang 1993 auf dem stillgelegten Bahnhof Letten nieder. Vom Katastrophensommer zu einer neuen Drogenpolitik Im Sommer 1994 überschlagen sich die Ereignisse. Auf dem Letten schies- sen Dealer am helllichten Tag aufeinander. Stadträte erhalten Mord-, die Polizei Bombendrohungen. Die Zeit ist schlagartig reif für unbürokratische Sofortmassnahmen. Die neue Vorsteherin des Departements des Innern, Ruth Dreifuss, setzt sich auf nationaler Ebene für eine neue Drogenpolitik ein. In deren Zentrum steht nicht die Repression, sondern Prävention, Therapie und Schadensminderung. Sie unterstützt die nötigen Gesetzes- änderungen und verkündet innerhalb eines halben Jahres die Ausweitung der kontrollierten Heroinabgabe. Weil Erhebungen am Platzspitz gezeigt hatten, dass ein grosser Teil der Junkies Auswärtige sind, sollen diese künftig in und von ihren Wohngemeinden unterstützt werden. Auf Druck der Bundesregierung schaffen die Gemeinden entsprechende Einrichtungen. Kanton und Stadt erstellen drei neue Gefängnisse, um Dealer wirkungs- voll von der Strasse zu bekommen. Jetzt, mit dem Kanton und dem Bund hinter sich, ist die Stadt bereit. Am 14. Februar 1995 schliesst sie den Letten. AUF DEM LETTEN SCHIESSEN DEALER AM HELLLICHTEN TAG AUFEINANDER. STADTRÄTE ERHALTEN MORD-, DIE POLIZEI BOMBENDROHUNGEN. An jenem Tag enden zwei Jahrzehnte der offenen Drogenszene in Zürich. Süchtige kehren in ihre Wohngemeinden zurück, Dealer wandern ins Gefängnis. Im öffentlichen Raum ist Drogenkonsum kaum noch sichtbar. Doch einige Zeugen dieser Zeit erzählen noch heute vom einstigen Drogenelend. Das Polizeigefängnis im Kasernenhof und die Gitter am Platz- spitz sind noch da. Ebenso wie viele der Süchtigen, auch wenn sie kaum mehr sichtbar sind. Die Illusion einer suchtfreien Schweiz ist geplatzt, auch wenn man sie nicht mehr sieht. Geblieben ist der Wille, eine Ge- sellschaft zu ermöglichen, in der jede Person ein Recht auf ein menschen- würdiges Dasein hat. Rachel Attenhofer HIV und Hepatitis B übertragen werden. Ärzte in Notschlafstellen oder Drogenhilfe- stellen geben weiterhin sterile Spritzen ab. Die Gesundheitsdirektion droht ihnen mit Bewilligungsentzug. 350 Ärzte unter- zeichnen eine Selbstbezichtigungserklärung. 1985 Die Suchtpräventionsstelle der Stadt Zürich nimmt ihre Arbeit auf. 1986 Der Chef der Kriminalpolizei der Stadt Zürich will die HIV-Übertragung nicht weiter begünstigen und weist die Stadt- polizei an, keine Spritzen mehr zu beschlag- nahmen. Die Kantonspolizei übernimmt diese Praxis, was schliesslich zur Aufhebung des Spritzenabgabeverbots durch die Gesundheitsdirektion führt. 1986 Die Vertreibungsstrategie wird aufgegeben. Die Drogenszene verlagert sich auf den Piatzspitz und wird weitgehend in Ruhe gelassen. Der Platzspitz liegt zwar zentral, ist aber durch Sihl und Limmat sowie das Landesmuseum vom restlichen öffentlichen Leben abgegrenzt. Hier kann die Szene wenigstens teilweise kontrolliert werden. 1987 Das Zürcher Sozialdepartement beginnt, «Fixerstübli» zu eröffnen. Vorerst in umgebauten Trolleybussen mit wech- seinden Standorten. 1988 man zäntt in der Schweiz rund 20000 Fixer. Doppelt so viele wie drei Jahre zuvor. 4000 bis 5000 halten sich in Zürich auf. Die Zahl der Drogentoten in der Schweiz steigt auf über 200. 1989 Die Stadt Zürich stellt versuchs- weise weitere Hilfsangebote für Süchtige zur Verfügung (Kontakt- und Anlaufstellen, Notschlafstellen, Krankenzimmer für Obdachlose, Arbeitsintegrationsprojekte). 1990 Die Überlebenshilfe wird in der Stadt Zürich durch eine Volksabstimmung definitiv eingeführt. 1991 Der Statthalter von Zürich verlangt die Schliessung des Platzspitz. Die Stadt kann jedoch nicht genügend Hilfsangebote zur Verfügung stellen. 1992 Der Platzspitz wird geschlossen, bevor die Stadt flankierende Massnahmen aufbauen konnte. 1993 am stillgelegten Bahnhof Leiten bildet sich eine neue offene Drogen- szene. Erste Versuche kontrollierter Heroin- abgabe. 1994 Im Sommer eskaliert die Gewalt am Letten. Die Zeit wird reif für eine neue Drogenpolitik. Der Kanton Zürich und der Bund unterstützen die Stadt. 1995 Die Szene am Bahnhof Letten wird geschlossen. Zwei Jahrzehnte offene Drogenszene gehen zu Ende. «SÜCHTIGE WERDEN IMMER NOCH STIGMATISIERT» THERAPIEN SOLLTEN KÜNFTIG AUCH ZU DEN SUCHTKRANKEN NACH HAUSE GELANGEN, FINDET DAVID BRINER, CHEFARZT DER PSYCHIATRISCH-PSYCHOLOGISCHEN POLIKLINIK ZÜRICH. - Süchtige haben oft ein komplexes Krankheitsbild. Die Ursachen dafür sieht Psychiater David Briner häufig in deren Kindheit und Jugend. Bild: Niklaus Spoorri IM GESPRÄCH 7 IM GESPRÄCH 8 Herr Briner, der Gemeinderatsbeschluss von 1990 markiert ein grundlegendes Umdenken im Umgang mit Süchtigen. Hat die Gesellschaft heute ein anderes Bild von Suchtkranken? Früher dachte man bei Süchtigen meist an heroinabhän- gige Fixer oder Alkoholiker. Heute ist das Spektrum viel breiter und das Bild «bunter» geworden - mit verschie- densten Formen von Substanz-, aber auch Verhaltens- süchten wie beispielsweise der Spielsucht oder den Stimulanzien in der Partyszene. «VERKÜRZT KANN MAN SAGEN: WENN JEMAND BEI DER BEWÄLTIGUNG SEINER PROBLEME KEINE ANDERE LÖSUNG FINDET, WIRD ER ODER SIE ABHÄNGIG, WEIL DAS LINDERUNG BRINGT.» In welchem Verhältnis stehen Sucht und Psyche zueinander? Sucht ist immer ein Versuch, einen unangenehmen oder sogar unerträglichen inneren Zustand zu verändern. Sie ist somit eine Art von «Selbstbehandlung». Viele Sucht- kranke hatten schon als Kind oder Jugendliche schwie- rige Lebensumstände, emotionalen Stress oder sogar eine Traumatisierung. Deshalb gibt es die Analogie zum Schmerzmittel. Auch Verhaltenssucht kann als eine ungünstige Bewältigungsstrategie verstanden werden, als Ablenkung von einem Problem, vielleicht auch von einer Leere oder Einsamkeit. Etwas verkürzt kann man sagen: Wenn jemand bei der Bewältigung seiner Probleme, seinem psychischen Leiden keine andere Lösung findet, wird er oder sie abhängig, weil das Linderung bringt. Das klingt sehr sachlich. Früher galten «Drögeler» als Versager. Sieht das die Gesellschaft heute anders? Ich glaube nicht, dass sich das Image wesentlich verbessert hat. Süchtige und psychisch Kranke werden heute immer noch stigmatisiert. Der österreichische Schriftsteller Robert Musil schrieb dazu: «Psychisch Kranke leiden nicht nur an einer minderwertigen Gesund- heit, sondern auch an einer minderwertigen Krankheit». Einiges hat sich aber geändert. Es ist klar, dass niemand mehr Verhältnisse wie früher haben will: Platzspitz, offene Drogenszene... Es gibt inzwischen verschiedene Angebote für Betroffene, die es damals noch nicht gegeben hat. Das heisst, heute existiert eine gewisse Grundakzeptanz für Unterstützung und Betreuung. Nichtsdestotrotz ist diese Akzeptanz keine Selbstverständlichkeit, wie man aktuell wieder ver- mehrt hört, wenn zum Beispiel Forderungen nach «mehr Selbstverantwortung» geäussert werden. Es gibt immer noch Unverbesserliche, die von einer suchtfreien Gesellschaft träumen. Sind denn die Probleme noch dieselben wie vor 25 Jahren? Das Angebot, das vor 25 Jahren mit der Überlebenshilfe bereitgestellt wurde, war sehr auf die Problemgruppe ausgerichtet, die hier in Zürich so viele Diskussionen aus- gelöst hat - die offene Drogenszene mit ihren ganzen Nebenschauplätzen. Man musste dort den Fokus sehr stark auf die Bewältigung der aktuellen Probleme legen. Inzwischen sind die Heroinabhängigen von damals älter geworden. Das wirft neue Fragen auf: Wo können sie im Alter wohnen? Wie kann eine interdisziplinäre Betreu- ung sichergestellt werden? Abhängigkeiten ergeben heute ein komplexeres Bild. Das hat wohl auch Auswirkungen auf Ihre Arbeit? Sehr, sogar. Behalten wir den Grundsatz «ambulant vor stationär» im Auge. Hier stellt sich die Frage, wie wir die komplexe interdisziplinäre Betreuung, die wir im sta- tionären Bereich erreicht haben, auch im ambulanten Rahmen zur Verfügung stellen können. Zudem sollte aus meiner Sicht nebst der Klinik und der ambulanten Institution das direkte Wohnumfeld als «dritter Behand- lungsort» gestärkt werden. Viele Patientinnen und Patienten wollen zu Hause bleiben und ihre Autonomie behalten. Das wird mit mobilen Diensten, welche in mehreren Ländern schon gut etabliert sind, möglich. Das heisst, das Angebot kommt zu den Betroffenen? Genau. Und zwar, weil wir sehen, dass viele Patientinnen und Patienten den Weg von zu Hause in die Behand- lung nicht schaffen. Viele wollen nichts von Institutionen wissen, haben vielleicht auch schlechte Erfahrungen damit gemacht. Jene, die Methadon oder andere Medi- kamente beziehen, gehen sie zwar holen, aber andere Betroffene gelangen gar nie ins «Behandlungssystem». Deshalb sind niederschwellige und wohnortnahe Angebote so wichtig, die sich an den Patientinnen und Patienten orientieren. «ES GIBT IMMER NOCH UNVERBESSERLICHE, DIE VON EINER SUCHTFREIEN GESELLSCHAFT TRÄUMEN.» Wie soll das konkret aussehen, eine Art Drogen- Spitex? In vielen Ländern haben sich multiprofessionelle Teams bewährt, in denen je nach Bedarf unterschiedliche Berufe zum Einsatz kommen. Zu Beginn eines aufsu- chenden Angebots kann das zum Beispiel ein Arzt mit einer Pflegefachperson sein. Wenn man sieht, dass es keine Gefährdung gibt, geht die Pflege vielleicht allein zum Patienten. Für Unterstützung im sozialen Bereich ist dann die Sozialarbeit zuständig. Klingt aufwendig. Ist das finanzierbar? Diese Art der Arbeit ist natürlich zeitaufwendig. Viele Studien zeigen aber, dass schwer Kranke so weniger Rückfälle und Komplikationen haben und weniger Klinikaufenthalte benötigen. Damit kann insgesamt Geld gespart werden. Die getrennte Finanzierung der Leis- tungen, wie wir sie in der Schweiz haben, erschwert aber die Umsetzung. «VIELE PATIENTINNEN UND PATIENTEN WOLLEN ZU HAUSE BLEIBEN UND IHRE AUTONOMIE BEHALTEN.» Was muss sich Ihrer Meinung nach ändern? Meine Hoffnung ist, dass man künftig die Perspektive der Betroffenen besser berücksichtigt. In England spricht man unter anderem von «Recovery». Gemeint ist damit ein Ansatz, der sich an der Person orientiert und die per- sönlichen Ressourcen in den Vordergrund stellt. Auch in der Schweiz findet dieser Recovery-Ansatz mehr und mehr Beachtung. Sogenannte «Peers», also selbst Betroffene, machen nach Abklingen einer akuten Krank- heitsphase als «Psychiatrieerfahrene» eine spezielle Ausbildung und wirken anschliessend in der Behandlung mit. Wir sind dabei, das aufzubauen und Peers im Kontakt mit schwer erreichbaren Patientinnen und Pati- enten einzubeziehen, um Schwellenängste abzubauen. Die Arbeit wird Ihnen also nicht ausgehen. Nein, bestimmt nicht. Es wird aber eine grosse Heraus- forderung bleiben, auch in Zukunft genügend Unter- stützung für die vielfältigen Angebote im Suchtbereich zu erhalten. Nicht zuletzt weil das.Drogenelend im öffent- lichen Bewusstsein nicht mehr so präsent ist wie vor 25 Jahren. Ich hoffe, wir können in der Stadt Zürich die bewährte Zusammenarbeit zwischen mehreren Depar- tementen weiter pflegen. Sie ist ein wichtiger gemeinsamer Erfolg. Interview: Lydia Schaar ZUR PERSON UND INSTITUTION David Briner ist Facharzt für Psychiatrie und Psycho- therapie, Dozent an der Universität Zürich und seit 2012 Chefarzt der Psychiatrisch-Psychologischen Poliklinik Zürich (PPZ). Deren Dienstleistungen richten sich hauptsächlich an Klientinnen und Klienten des Sozialdepartements. Dazu gehören Abklärungen. Behandlungen und Kriseninterventionen. Darüber hinaus stehen die Angebote der PPZ allen in der Stadt Zürich wohnhaften Erwachsenen, Familien, Kindern und Jugendlichen offen. EINE NACHT IN DER NOTSCHLAFSTELLE 10 HIERHIN KOMMT MAN NICHT EINFACH SO Rosengartenstrasse: Draussen donnern Blechlawinen vorbei. Doch auch in der Notschlafstelle ist nicht immer nur Ruhe. Bilder: Niklaus Spoerri DIE STÄDTISCHE NOTSCHLAFSTELLE IST DAS LETZTE AUFFANG- NETZ FÜR MENSCHEN, IN DEREN LEBEN VIEL ZERBROCHEN IST. EINE NACHT AN DER ROSENGARTENSTRASSE. Es ist kurz vor 21 Uhr und vor der Notschlafstelle hat sich bereits eine Schlange gebildet. Während er telefoniert, beobachtet Betreuer Thomas Mazurkiewicz im Büro auf dem Bildschirm der Fernsprechanlage das Grüppchen von Personen vor der Tür, wie sie da so stehen, schwarzweiss, etwas verpixelt, etwas verlo- ren, heimatlos. Geduldig warten sie darauf, dass sie her- eingelassen werden in das Haus, das ihnen für ein paar Stunden Heimat sein soll. Neben ihnen rauscht der Verkehr auf der Rosengartenstrasse vorbei, so laut und unablässig, dass er manchmal in den Träumen der Personen wieder auftaucht, die sich direkt daneben zur Ruhe legen. Sie habe wieder von Lastwagen ge- träumt, wird eine der Mitarbeiterinnen am nächsten Morgen erzählen. Eine Viertelstunde später ist Hochbetrieb im Empfangs- bereich der Notschlafstelle. Mitarbeiterin Leila El Hakim hat den jungen Mann, der vor ihr steht, im Com- putersystem gefunden: Er ist volljährig und sein letz- ter Wohnsitz war in der Stadt Zürich. Damit erfüllt er die zwei wichtigsten Voraussetzungen, um bleiben zu können. Seine Identitätskarte wird eingescannt, er be- kommt eine Hausordnung, die erklärt, was nicht er- laubt ist: keine Waffen, keine Gewalt, keine Drohungen, keine Tiere, keine Kerzen auf dem Zimmer. Die Be- treuerin lächelt freundlich: «Erzählst du mir noch, wieso du hier bist?» Er habe einen Entzug versucht, sagt der junge Mann, der fahrig wirkt. Seine Hände zittern. Heute habe er das Sanatorium verlassen. Ob er ein Konsumzimmer brauche, will Leila El Hakim wissen. Er nickt, wirkt etwas verlegen, als er die Frage nach dem Was beantwortet: Heroin. Amphetamine. Und manch- mal «Benzo», Schlaftabletten. Dann hätte er noch gerne ein paar Socken. Kollege Burhan Sipahioglu greift in die Kiste: «Du bist nicht Aargauer, oder?» fragt er schel- misch, bevor er die schwarzen statt die weissen Socken packt. Der junge Mann lacht, bezahlt zwei Franken für die Socken, fünf für die Übernachtung. Fertigsuppe und Brot gibt ss gratis dazu, auch das Frühstück ist inbe- griffen. Und wer gar nichts hat, erhält Zahnbürste und Rasierer. Der nächste Mann an der Reihe war in der Nacht vorher schon da. Er ist Stammgast, wie viele andere auch. Vier Monate darf man maximal bleiben. Es gehe ihm «sehr gut», sagt er, und strahlt Leila El Hakim an. «Schau mal, du hast noch Post», sagt sie. Er bedankt sich auf- fallend höflich, hätte dann gerne noch eine Banane, bitte. Daneben ist ein älterer Mann den Tränen nahe. Er ist aus Basel und darf nicht in der städtischen Not- schlafstelle übernachten. Er wirkt verzweifelt, wird laut, verwirft die Hände: Eine Stunde habe er gewartet, er sei nicht informiert worden, das dürfe doch nicht wahr sein. Schliesslich geht er. Noch fahren Züge, es ist erst 21.30 Uhr. Jemand hat sich an der Hand verletzt, Thomas Mazurkiewicz sucht ein Pflaster hervor. Dann geht unten der Alarm los, eine Betreuerin rennt los. Sie ist vor allem für den Frauenstock zuständig. Zwei Minuten später kommt sie zurück: «Falscher Alarm.» Es ist ein ruhiger Abend an der Rosengartenstrasse. Ruhig im Vergleich zu anderen Abenden. «Jede Nacht ist anders, man weiss nie, was passiert», sagt Eveline Schnepf, die Leiterin der Notschlafstelle. Sie weiss, wovon sie spricht: Seit 20 Jahren arbeitet die gelernte Sozial- arbeiterin bereits in der Notschlafstelle. «Menschen haben mich schon immer interessiert», sagt sie. Wer in der Notschlafstelle tätig ist, muss mit Heraus- forderungen umgehen können. Vier von fünf Obdachlosen in der Stadt Zürich leiden an einer Suchtkrankheit, drei von fünf an einer Erkrankung wie Schizophrenie oder einer Persönlichkeitsstörung, wie die Psychiatrisch- Psychologische Poliklinik der Stadt Zürich letztes Jahr aufgezeigt hat. Manchmal stossen die Mitarbeitenden an ihre Grenzen. Dann wird der Notfallpsychiater gerufen oder die Polizei. Eveline Schnepf erzählt von einem Klienten, der versuchte, die ganze Küche der Notschlaf- stelle auseinanderzuschrauben. Oder von einem Mann, der begann, seine Partnerin zusammenzuschlagen. «Es gibt immer wieder einmal Angstmomente», sagt sie. EINEN MOMENT LANG WÄHNT MAN SICH IN EINER GEWÖHNLICHEN HERBERGE. An jenem Abend merkt man von solcherlei nichts. Mittlerweile ist es 22.20 Uhr. Im Flur sitzt ein junger Mann mit langen Haaren am Boden und spielt «Rolling on the River» auf der Gitarre. Im Aufenthaltsraum schauen zwei liänner fern. Einen Moment lang wähnt man sich in einer gewöhnlichen Herberge: Die gelb gestrichenen Wände mit den bunten Postern versuchen, dem Raum etwas Unbeschwertes zu geben. Die Yucca-Palmen strecken sich tapfer in die Höhe, im roten Ikea-Bücher- regal steht eine Schale mit Äpfeln neben einem italieni- schen Wörterbuch und einem Roman: «Mit dem Herzen einer Wölfin». Doch die Notschlafstelle ist keine gewöhnliche Herberge. Hierhin kommt man nicht einfach so. «Bevor ich das erste Mal hier übernachtet habe, sass ich eine Stunde lang vor dem Haus und haderte mit mir», erzählt ein Mann Anfang fünfzig. Er trägt einen Kapuzenpulli, eine Mütze, Jeans. Seine Ausdrucksweise ist eloquent, 11 3T131S3VYTHISLON Y3Q NI LHIOVN 3NI3 zı Tagsüber ist die Notschlafstelle Heimat für ein paar Stunden: geschlossen. seine von Lachfältchen umrahmten Augen sind wach. Er habe früher einmal einen guten Job gehabt, erzählt er. Dann sei vieles zerbrochen in seinem Leben. Als ihn seine Freundin auf die Strasse stellte, wusste er nicht, wohin. Als er alles Geld aufgebraucht hatte, fand er sich eines Tages vor der Notschlafstelle wieder. Erst als es ihm draussen zu kalt wurde, überwand er sich und ging rein. Es gab auch Zeiten, da schlief er draussen. Oder in WC-Häuschen, weil es dort etwas wärmer war. Er erzählt es ohne Selbstmitleid. «Ich durfte auch viel Schönes erleben», sagt er. Im Fernsehen tanzt derweil eine Fussballmannschaft im Kreis herum. «Was für eine Story!», ruft der Moderator, als kommentiere er das Gesagte. «ICH DURFTE AUCH VIEL SCHÖNES ERLEBEN», - SAGT ER. Es ist 23.40 Uhr. Im Frauentrakt ist es ruhig. Zwei Stöcke weiter oben diskutiert das Team, wer nach Hause kann. Drei Mitarbeitende bleiben immer über Nacht, wenn viel Betrieb ist, alle vier. Das ist an jenem Abend nicht nötig, bisher haben erst 29 Personen eingecheckt, 52 Plätze gibt es. 0.25 Uhr: Eine Frau mittleren Alters kommt keuchend hereingestürmt, eine Bierbüchse in der Hand. Heiseres Lachen - gerade noch geschafft: In fünf Minuten schliesst die Notschlafstelle. Bevor auch das Team sich für die Nacht bereitmachen kann, müssen noch Daten im Computer nachgetragen und das Frühstück vorberei- tet werden. Dann gibt es einen letzten Kontrollgang. Im Aufenthaltsraum riecht es nach Würsten und Schweiss. Bis die Mitarbeitenden in ihren Zimmern sind, ist es 1.20 Uhr. Im Flur brennt Licht, eine Gestalt in T-Shirt und Shorts geistert herum, ein paar Wortfetzen schweben durch die Luft: «...musst halt weniger saufen.» Die Nacht ist kurz für die Betreuenden: Schon um 7 Uhr geht der Wecker. Noch etwas verschlafen sitzen sie eine halbe Stunde später beim Frühstück und sprechen über die Nacht. Mehrmals wurden sie geweckt, weil jemand an der Tür klingelte. Einmal, weil eine Frau um 4.30 Uhr an ein Teamzimmer klopfte: Sie hatte so laut geschnarcht, dass ihre Zimmergenossinnen ihr die Bettwäsche ver- steckten. Von 8 bis 9Uhr gibt es Frühstück für die Klientinnen und Klienten der Notschlafstelle. Zwei ältere Herren sitzen am Tisch, lesen Zeitung, trinken Kaffee. Niemand spricht. Um 9.55 Uhr machen sich die Letzten auf den Weg, um 10 Uhr spätestens müssen alle draussen sein. Auf den Betten liegen zerknüllte Laken, im Flur stehen Abfallsäcke, irgendwo ein verlassenes Paar Finken. Im untersten Stock weigert sich eine der Frauen, das Bett zu verlassen. Sie schlägt mit einem Stock um sich. Die Mitarbeiten- den geben ihr noch eine Schonfrist, schliesslich rufen sie die Polizei. Dann wird es ruhig im Haus. Bis um 21 Uhr, wenn sich wieder eine Schlange vor der Tür bildet, von Menschen, die sonst nirgends hin können, auf der Suche nach ein paar Stunden Heimat. Bettina Hamilton-Irvine 13 POLIZEIALLTAG AM PLATZSPITZ 14 «SPINNT IHR EIGENTLICH?!» FÜR DEN DROGENFAHNDER CHRISTOPH ZELTNER WAREN DIE JAHRE RUND UM DIE PLATZSPITZ-RÄUMUNG EINE DER VERRÜCKTESTEN PHASE IN SEINER POLIZEIKARRIERE. Einst Drogenfahnder, heute Chef eines Kommissariats: Stadtpolizist Christoph Zeltner. Bilder: Niklaus Spoerri Christoph Zeltner ist ein richtiger Polizist. Er hat einen kräftigen Händedruck, schaut seinem Gegenüber mit einem verbindlichen Ausdruck ins Gesicht, er redet ruhig und klar und erzählt schnörkellos. Man begreift auch sofort, warum er in der Polizei Karriere gemacht hat: Er sieht über den Tellerrand der eigenen Arbeit hinaus. Christoph Zeltner ist 55 Jahre alt, verheiratet, Vater von zwei erwachsenen Kindern. Er hatte ursprünglich eine Buchdruckerlehre bei der Genossenschaftsdruckerei ge- macht, aber als die Lehre fertig war, verschwand diese Technologie. Er musste’sich neu orientieren. 1983 kam er zur Stadtpolizei Zürich, war zunächst Uniformpolizist, 1988 wechselte er zur Betäubungsmittelfahndung, wo er bis 1993 blieb. Die fünf Jahre am Platzspitz, also das Arbeiten «in einem extremen Zustand», machten ihn auf eine unheilvolle Art aggressiv - weshalb er um die Versetzung in eine andere Abteilung der Kriminalpolizei bat. Heute ist Zeltner stellvertretender Chef des Kom- missariats Fahndungen, er plant und organisiert dort die grossen Einsätze, wo gezielt nach Personen gesucht wird oder nach Sachen und Vorgängen von polizeilichem Interesse. Die Polizeiarbeit heute steht in scharfem Kontrast zu jener der 1990er Jahre. Ohne Umschweife erzählt Zeltner davon, wie die überdrehte Polizeiar- beit als Drogenfahnder am Platzspitz und Letten ihn als Mensch verbogen hat, und wie überhaupt manches völlig aus dem Ruder gelaufen ist damals. «DER PERMANENTE STRESS - ES WAR JA EINE ART KRIEGSZUSTAND.» «Ich war bei der Verkehrspolizei und hatte Kollegen, die sagten: Du, in der Drogenfahndung da läuft was, es ist spannend. Also wechselte ich dorthin. Mit dem Wechsel kam ich in eine völlig andere Welt. Es war plötzlich hektisch, teilweise chaotisch - und wir haben permanent gearbeitet. Bei der Polizei gibt es eigentlich immer Momente, wo es auch mal ruhig ist. Die gab es dort nicht. Wenn ich am Morgen anfing, waren schon zehn Ar- restanten da, an die Heizung gekettet, es hatte zu wenig Platz. Wir gingen raus, Limmatstrasse, Platzspitz, meistens zu Fuss, wir tauchten als zivile Fahnder ein in die Szene, es war ganz extrem, es wurde gedealt wie verrückt. Manchmal waren 2000 Drogensüchtige da, aus halb Europa. Die Arbeit war gefährlich. Die Drogensüchtigen haben uns bedroht mit Spritzen, die Händler mit Messern oder Schusswaffen, einmal musste ich selber schiessen. Wir hatten damals keinen Plan. Eine Politik gab es kaum, eine Vier-Säulen-Politik schon gar nicht. Wir gingen einfach rein in die Szene. Jede Organisation dort hat für sich gearbeitet, und man hat sich gegenseitig das Le- ben schwer gemacht. Die Sozialhilfe war ein Feindbild. Die Suppenküche von Pfarrer Sieber stand uns im Weg. Es gab heftige und sehr laute Auseinandersetzungen mit Sieber, einmal fuhr er mit seinem Döschwo bis zum Rondell, wir wollten ihn verhaften. Da intervenierte unser Chef, er sagte: Leute, das geht nicht. Wir von der Polizei waren schlecht organisiert. Wir waren drei Gruppen mit fünf oder sechs Fahndern. Alles, die ganze Arbeit in dem Elend am Platzspitz, hat sich auf uns Fahnder konzentriert, der Rest der Polizei hat sich ausgeklinkt. Wir haben praktisch 24 Stunden gearbeitet, selbst wenn wir zu Hause waren, hat es im Kopf weiter- gedreht. Und man kam immer zu spät heim, war mit dem Pager immer auf Abruf. Viele von uns haben privat Probleme bekommen deswegen. Ich erinnere mich an Ferien, wir flogen für drei Wochen nach Neuseeland. Der Flug ging morgens um sieben. Ich kam um 5Uhr nach Hause, hatte keine Zeit mehr zum Packen, rannte mit dem leeren Koffer zum Flughafen. In Neuseeland habe ich dann zuerst einmal Kleider eingekauft. Meine Frau fand das natürlich nicht lustig. Überhaupt waren wir psychisch belastet. Der permanente Stress - es war ja eine Art Kriegszustand. Ich hatte Erscheinungen. Bin mitten in der Nacht erwacht und wollte jemanden verhaften. Manch- mal erzählte ein Kollege von solchen Sinnestäuschungen, und dann sagten die andern: Was? Du hast das auch? Alle hatten das. Im Innern rumorte die Angst. Man war ja auch schlecht geschützt gegen die Gefahren. Einmal hat mich ein Süchtiger bei einer Einvernahme angehustet, volles Rohr ins Gesicht, und gesagt: Ich habe offene Tuberkulose. Und ich... ich nichts wie zum Chef, aber der brummte nur: Musst halt ein wenig weiter wegsitzen von ihm. Undenkbar heute, so etwas. Die 18 Fahnder, die wir waren, haben pro Jahr etwa 1300 Leute verhaftet. Das Bizarre an der Sache war der enorme administrative Aufwand, also die ganzen Ein- vernahmen, die Dolmetscher, die Rapporte - und dann sagte der Staatsanwalt häufig: Was soll ich mit dem? Der ist ja gar nicht hafterstehungsfähig. Dann mussten wir ihn wieder laufen lassen, auch ein Frust. Ob ich Mitleid hatte? Draussen nicht. Da hatte ich kein Mitleid mit den Süchtigen... aber dann sitzt du drinnen mit einem dieser Kerle, bei der Einvernahme, er erzählt und du siehst die ganze beschissene Situation, in der er steckt. Da kommt das Mitgefühl. Und mit dem Mitgefühl kommt die nächste Gefahr, denn wenn du ihn begüns- tigst, wird er bei der nächsten Verhaftung davon erzählen, und es fällt auf dich zurück. Kurz, Gefühle zu haben, war auch gefährlich. Es gab Momente, da realisierte ich, wie verrückt das alies war. Ich habe Verwandte in Florida, einer ist selber Polizist in Miami, kein weiches Bubi, er kam mich besuchen. Er getraute sich nicht zum Rondell. Ich sagte ihm: Wir sind jeden Tag da. Was das mit uns machte? Ein Beispiel: Wir hatten in der Fahndung einen kleinen zivilen 4x4 Subaru-Bus. Einmal verfolgten wir im Bus einen libanesischen Dealer. Über den Drahtschmidlisteg und voll Karacho über die Treppe runter, es gab einen Knall, die Federn durchschlugen den Boden des Autos, ein Rad war ab. Wir rannten zu Fuss weiter. Morgens um vier rief mich ein Verkehrspolizist an, da stehe unser Subaru mit offenen Türen herum. Ich hatte’das Auto völlig vergessen. Ein andermal stand ich mit den Kindern im Zoo an der Kasse, vor mir hatte ein älterer Herr Mühe, das Geld aus dem Portemonnaie zu fischen. Ich zückte 15 POLIZEIALLTAG AM PLATZSPITZ 16 meinen Polizeiausweis und schrie ihn an, er solle vorwärts- machen. Ich wurde aggressiv und zynisch... und das hat logischerweise Gegendruck gegeben zu Hause. Dann kam die neue Drogenpolitik. Irgendwann hat man bei der Arbeit gemerkt, dass in der Stadtverwaltung unter- schiedliche Regeln herrschten. Das hat uns zusätzlich belastet. Bei der Polizei lautete die Doktrin: Auf dem Fixertisch darf es nur zwei Löffelchen und ein Wattebäusch- chen haben. Alles andere muss vernichtet werden. Nun, Sie wissen, wie ein solcher Fixertisch aussah: Das war eine grosse Schalungstafel und darauf lagen Hun- derte Sachen, Minigrips, Löffel, Becher, Bunsenbrenner, lauter Material... wir kippten das alles weg. Und dann kam Stadträtin Emilie Lieberherr auf den Platzspitz und stauchte uns vor allen zusammen: SPINNED IHR EIGETLI? Es hatte unsrerseits unzählige Versuche gegeben, die Drogenszene mürbe zu machen. Die Versuche waren hilflos. Das Gegenteil ist passiert: Die Süchtigen haben uns mürbe gemacht. Und dann, nachdem im Februar 1992 der Platzspitz zugemacht worden war, hatten wir es noch weniger im Griff. Die Süchtigen hockten jetzt in den Strassen, in den Quartieren. Es gab Dutzende von klei- neren und grösseren Szenebildungen, an der Limmat- strasse, Ausstellungsstrasse, am Lettensteg, Langstrasse, bis in den Kreis 4... jetzt wurde es kompliziert. Es gab eine Vermischung und ganz neue Verteilsysteme der Dealer. Und dadurch war auf einmal die ganze Polizei mit der Problematik konfrontiert. Erst da haben die Chefs langsam gemerkt, man muss einen neuen Ansatz fin- den. Der Paradigmenwechsel war nun also da. Auf einmal hiess es: Der Süchtige steht nicht mehr im Fokus der Polizei, es sollen sich die Sozialarbeiter um ihn kümmern, damit er endlich einen Entzug machen kann. Wir sollten ° uns auf die grossen Händler konzentrieren. Wir fanden Das Rondell, einstiger Ort des Geschehens. das okay, der Haken war, der Süchtige war für uns wichtig, weil er die Informationen hatte, wer den Stoff lieferte. Es wurden die ersten Kontakt- & Anlaufstel- len eröffnet, am Anfang gingen wir auch da noch rein und kontrollierten. Das gab natürlich viel Wirbel, und gleich- zeitig merkten wir, auch im Sozialdepartement waren sich die Leute nicht einig, was in den K&As erlaubt sein sollte und was nicht. Es gab unzählige Sitzungen, bis die neuen Spielregeln etabliert waren. Das Sozialdeparte- ment gründete dann die SIP (Sicherheit, Intervention, Prävention), das hat uns enorm entlastet. Die SIP hats dann geschafft, die Alkis von den Drogensüchtigen zu trennen. Wir konnten sie ja nicht wegweisen, dafür hatten wir keine rechtliche Grundlage. Ich selber habe dann in die Gruppe Observation gewech- selt. Das war ein wenig so, wie man es aus dem Film kennt, Überwachung, sehr spannend, ich konnte meine Tätigkeit weiterführen, aber ohne dass ich gefährdet war. Der Wechsel war dringend nötig gewesen. Nach fünf Jahren in dem extremen Zustand war ich selber beinah gefährlich geworden. Wir waren damais alle deformiert. Wir waren letztlich ein paar Fahnder, die versucht hatten, im Einzelkampf die Welt zu retten... das ging nicht. Aus dieser Erfahrung heraus hat man dann die Soko ge- gründet, eine professionelle Organisation. Wenn ich heute manchmal mit jungen Kollegen rede und von damals erzähle, schauen die mich ungläubig an. Was wir da- mals gemacht haben - dafür würden wir heute vermutlich entlassen.» Mathias Ninck UNTER DEM RADAR DES ALLTAGS MEIST SIND SIE VON AUSSEN UNAUFFÄLLIG: ZU BESUCH IN VIER STÄDTISCHEN EINRICHTUNGEN - UND BEI VIER MENSCHEN, DIE SIE NUTZEN. Einrichtungen wie das ‚Ambulatorium Kanonengasse stehen hauptsächlich oder ausschliesslich Suchtkranken offen. Bilder: Niklaus Spoerri LEBENSHILFE ÜBER ÜBERLEBENSHILFE 18 Daniel K.* (50), Patient im Ambulatorium Kanonengasse «AUF DER STRASSE WURDE MEIN GESUNDHEITSZUSTAND SCHLECHTER.» «Ich komme ins Ambulatorium, weil ich hier Methadon und ärztliche Betreuung erhalte. Seit 20 Jahren nutze ich städtische Institutio- nen, allerdings mit Unterbrüchen. Ich war im ZokL1, der Methadonab- gabestelle der Poliklinik, und während neun Jahren war ich in einem Heroinprogramm. Damals war ich noch arbeitsfähig und das Programm hat mir in dieser stressigen Zeit geholfen. Aber es hat mir nicht den versprochenen Effekt gebracht. Es war für Personen gedacht, die wieder in den Arbeitsmarkt integriert werden sollten. Das haben aber viele nicht geschafft. Eigentlich bin ich nicht auf Heroin, sondern mehr auf Kokain. Das kann ich im Ambulatorium nicht beziehen. Ich nehme es, wenn das Geld reicht und wenn ich Lust darauf habe. Das Kokain beschaffe ich mir auf der Gasse durch Beziehungen. Ich mag es lieber rauchen als spritzen. Vor vier oder fünf Jahren hatte ich mal Tuberkulose, seither rauche ich weniger. Die Drogenszene hat sich über die Jahre ins Negative verändert. Ehr- lichkeit ist kein Wert mehr. Die Gesellschaft hat oft die Vorstel- lung, dass alle Drogensüchtigen Diebe und Kriminelle sind. Aber es gibt sie noch, die Leute mit Charakter und Anstand. Ich komme jeden Tag ins Ambulatorium. Zurzeit habe ich eine Verletzung am Bein. Wenn ich komme, nehme ich zuerst das Methadon und die Medis, und wenn Zeit ist, kann ich meinen Verband wechseln. Meistens dauert mein Besuch etwa anderthalb Stunden. Seit eindreiviertel Jahren bin ich wieder hier, nachdem ich vorher fast vier Jahre nicht mehr im Ambulatorium war. Auf der Strasse wurde mein Gesundheitszustand laufend schlechter, was sicherlich auch an dem immer schlechter werdenden Stoff lag. Ich wollte noch nicht den Löffel abgeben, darum kam ich zurück. Seit ich hier bin, ist mein Gesundheitszustand besser.» Jeanette Schranz Das Ambulatorium Kanonengasse versorgt Menschen in prekären Lebenssituationen mit ambulanten medizinischen Leistungen. Dazu gehören allgemeinmedizinische Behandlungen, gynäkologische Sprechstunden, zahnärztliche Behandlungen und Infektionsprävention. Herbert M.* (38), Klient in der Poliklinik Crossline «MAN MUSS NICHT IN DER GOSSE LIEGEN, BIS MAN ZUSAMMENGEKRATZT WIRD.» «Ich komme seit etwa sechs Jahren dreimal täglich in die Poliklinik und hole meine Dosis Diaphin. Ich beziehe es intravenös, spritze es mir also selbst. Diese Art von Selbstmedikation ist für mich wie ein Ritual. Ich habe mich damals aktiv dafür entschieden, Drogen zu nehmen. Für mich ist es eine sehr private Angelegenheit. Viele Leute in meinem Umfeld wissen nichts davon. Nur mit guten Freunden rede ich darüber. Von aussen sieht man vielleicht die Pflaster. Davon kann ich aber geschickt ablenken, zum Beispiel mit gutem Augen- kontakt. Man braucht zwei beglaubigte abgebrochene Entzüge, um in der Poliklinik ins Programm aufgenommen zu werden. Einen konnte ich nachweisen, den anderen habe ich selbst gemacht. Bis das von der Klinikleitung akzeptiert wurde, musste ich ziemlich lange warten. In der Klinik könnte man vielleicht noch spezifi- scher mit den einzelnen Klienten arbeiten. Mir zum Beispiel würde es reichen, einfach einmal pro Woche meine Ampullen abzu- holen und meinen Konsum selbst zu regeln. Das wäre viel einfacher. Ansonsten ist die Sozialbetreuung hier sehr gut. Ich habe eine sehr gute Bezugsperson. Ich finde es extrem cool, dass es die Poli- klinik gibt. Es ist sehr progressiv, Heroin abzugeben. Dass die Schweizer Bevölkerung vor zehn Jahren dazu ja gesagt hat, hat mich aber nicht erstaunt. Denn die Schweizer sind in gewissen Be- langen, wie zum Beispiel der Gesundheit, sehr pragmatisch. Eine Institution wie die Poliklinik ist gut und absolut notwendig. Man muss nicht in der Gosse liegen, bis man zusammengekratzt wird. Man kann ganz normal weiterarbeiten. Seit ich in diesem Programm bin, habe ich sogar einen sehr geregelten Tagesablauf. Ich kann morgens direkt von hier weiter zur Arbeit.» Nadine Grunder In den Polikliniken Crossline und Lifeline beziehen und konsumieren drogenabhängige Menschen Diaphin (Heroin) und andere Substanzen. Sie werden dabei von einem Team aus Pflegenden, Sozialarbeitenden und Ärztinnen und Ärzten betreut. Sonja P.* (55), Klientin in der K&A Selnau «JEDER HAT SEINE WAHNSINNS- GESCHICHTE.» «Bevor es die Kontakt- & Anlaufstellen (K&A) gab, musste man sich die Drogen zu Hause spritzen oder auf der Strasse oder in einer Toilette - ich kannte die schönsten. Aber das ist Horror. Es ist Stress. Und dann wird es schwierig, die Vene «ztüpfe. Damals habe ich es versteckt gemacht. Man sah es mir nicht an. Zu dieser Zeit habe ich noch gearbeitet. Ich rutschte mit 18 ganz klassisch mit wei- chen Drogen in die Sucht. Ich habe einige Entzüge hinter mir - lang- same, aber auch kalte. Meine Mutter hat mich immer dazu ge- drängt. Ich war froh, weil ich immer clean sein wollte. Wann ich das erste Mal in einer K&A vorbeischaute? Daran erinnere ich mich gerade nicht. Es ist einige Jahre her. Heute gehe ich täglich vorbei. Eigentlich zu oft. Früher habe ich die K&A nicht sehr geschätzt, auch heute nicht immer - weil ich selbst noch nicht akzeptiert habe, dass ich hierher kommen muss. Und trotzdem ist sie ein Zufluchts- ort. Am liebsten schaue ich frühmorgens vorbei, ich plane aber - nie, Planen kann ich fast nicht mehr. Ich spritze mir Cocktails - Heroin und Kokain. Würde es die K&A nicht mehr geben, wäre das Scheisse. Denn hier fühle ich mich ein Stück weit geschützt. Es ist alles hygienisch und wenn mir etwas passiert, bin ich nicht alleine. Dafür können wir nur tagsüber konsumieren. Eine Nacht- K&A müsste noch erfunden werden. Es sind alles sehr spezielle Menschen hier. Jeder hat seine Wahnsinnsgeschichte. Ich höre oft zu. Manchmal muss ich mich aber abschotten, sonst sammelt sich zu viel Kopfmüll an. Draussen kennt man sich fast gar nicht. Denn wenn zwei die Köpfe zusammenstrecken, denkt die Polizei gleich, dass gedealt wird. Jeder hat Schiss, jeder will alleine sein. Ich habe das Gefühl, weil wir beide hier reden, fallen wir auf. Aber vielleicht ist das nur mein Empfinden.» Isabelle Wenzinger Die vier K&A der Stadt Zürich sind beaufsichtigte Räumlichkeiten, in denen Suchtmittelabhängige ihre selber mitgebrachten Drogen unter hygienischen Bedingungen konsumieren können. Claudia U.* (52), Köchin im t-alk «SOLANGE ICH ES DIE TREPPE RUNTER SCHAFFE, IST ES GUT.» «Ich koche seit 2004 im t-alk. Einmal im Monat ist Sitzung, dann. können wir Köche uns für die Einsätze eintragen. Die Arbeit hier gibt mir eine Tagesstruktur. Kürzlich war ich zwei Monate krank. Seither trinke ich gar nichts mehr. Ich habe komplett aufgehört. Das habe ich selber geschafft; rein willensmässig, ohne Therapie. Den t-alk kennengelernt habe ich über einen Kollegen. Der lebt jetzt nicht mehr. Er war ziemlich besoffen und sagte mir, ich solle in den t-alk kommen und kochen, er sei auch dort eingeschrieben. Damals wusste ich noch nicht, dass man eine Jobkarte braucht. Sie haben mir dann provisorisch eine ausgestellt. Wenn ich hier nicht mehr kochen könnte, hätte ich weniger Einnahmen. Früher gab es sechs Franken auf die Stunde, jetzt nur noch vier. Das wurde von denen da oben bestimmt. Aber es ist schön, dass man was machen kann. Und ich komme hier mit allen gut aus. Mit den einen besser, mit den anderen weniger. Ich komme auch in den t-alk, wenn ich nicht koche. Aufs Essen warte ich aber nur, wenn sichs lohnt. Zum Beispiel bei Speckbohnen, Sauerkraut und Härdöpfel. Ich habe aus verschiedenen Gründen angefangen zu trinken. Gescheiterte Ehe, Absturz ins Milieu, Langstrasse, Drogen, es kam alles zusammen. Ich bin froh, dass die Stadt so viel für uns macht. Grad nächsten Samstag kommt eine Coiffeuse hierher. Sie macht das gratis für uns. Wenn ich mir etwas wünsche, dann dass es mir gesundheitlich besser geht. Aber solange ich jeden Morgen aufstehen kann und es daheim die Treppe runter schaffe - es sind 78 Stufen! -, um hierher zu kommen und zu kochen, ist es gut.» Beatrice Henes Der t-alk ist ein Treffpunkt für schwer alkoholabhängige.Frauen und Männer, die nicht in der Lage sind, auch nur für kurze Zeit auf Alkohol zu verzichten. Deshalb ist der Konsum von mitgebrachtem Bier und Wein im t-alk erlaubt. * Einige Namen wurden von der Redaktion geändert 19 THERAPIE 20 CLAUDIA, THOMAS, TAMARA UND ICH EIN TAG IN DER SUCHTSTATION FRANKENTAL. MIT DEN SÜCHTIGEN UND DEN MITARBEITERINNEN UND MITARBEITERN. Nur Zigaretten sind erlaubt, der Kaffee wird rationiert: Für manche Abhängige bleibt es nicht nur bei einem Versuch auf der Entzugsstation. Bilder: Niklaus Spoerri Tamara. Sie ist fast gleich alt wie ich. Exakt eine Woche Altersunterschied trennt uns. Sie ist auf dem Land auf- gewachsen und lebt heute in der Stadt Zürich — genau wie ich. Als wir 18 waren, hörten wir dieselbe Musik, tanz- ten auf denselben Partys. Und doch trennt uns heute viel mehr als dieser einfache graue Tisch zwischen uns. Als ich Jugendsportwettkämpfe bestritt, lebte sie bereits auf dem Letten. Ich bin nur zu Besuch und gehe heute Abend nach Hause. Tamara kämpft hier gegen ihre Heroin- sucht. Wir sind in der Entzugsstation der Suchtbehandlung Frankental der Stadt Zürich. In dem verwinkelten, in die Jahre gekommenen Haus sind auch Therapie- und Inte- grationsangebote untergebracht. Draussen vor dem Fenster strahlt die Herbstsonne über einem Rebberg am Rand der Stadt. Das Frankental bietet Süchtigen Schutz und gibt ihnen die Möglichkeit, sich und ihren Körper zu stabilisieren und auf den Konsum harter Drogen zu ver- zichten. Es ist ein Ort, um erst einmal zur Ruhe zu kommen. Durchzuatmen und Anlauf zu nehmen. Denn wer hier wieder abreist, ist noch nicht über den Berg. Nur weil der Körper vom Gift befreit wurde, ist man noch lange nicht suchtfrei. Der Kampf wird andauern. Be- sonders dann, wenn es irgendwann darum geht, wieder zurückzufinden in einen Alltag. Viele verlieren diesen Kampf mehrmals. Nehmen ihn wieder auf. Nur um ihn vielleicht erneut zu verlieren. Claudia . «Weisst du, Sucht ist eine Krankheit. Und Rückfälle sind Teil dieser Krankheit. Wir sind es gewohnt, die meisten hier mehrmals zu sehen. Ich nehme das nicht persönlich», erklärt Claudia. Sie ist Care Managerin hier im Frankental und kümmert sich unter anderem darum, dass alle, die hierherkommen, ihre Papiere beisammen haben. Heute darf sie einem Patienten verkünden, dass er jetzt wieder eine obligatorische Krankenkasse hat. Er freut sich riesig. Ein Stück Normalität im Chaos, das sich mit der Substanzabhängigkeit im Leben dieses Menschen ausgebreitet hat. Claudia sieht ihre Aufgabe darin, die Hand auszustrecken und Hilfe anzubieten. Vor sich selber kann man niemanden retten, sagt sie. Aber die Hand ist da. Und es ist unglaublich, welche Kraft diese zierliche junge Frau ausstrahlt. Ich frage sie, ob noch niemand sie angepöbelt habe, dass sie zu jung sei und es ihr an Lebenserfahrung fehle? Sie blickt mich erstaunt an: «Nein. Noch nie. Was hin und wieder mal vorkommt, ist, dass Patienten und Patientinnen Mühe haben, gewisse Regeln oder Entscheidungen zu ak- zeptieren und dann aufbrausen. Doch meistens dauert es nicht lange und die Gesprächsbereitschaft ist wieder da. Weisst du, grundsätzlich wollen die Leute, die hierher- kommen, an sich arbeiten. Wenn sie spüren, dass du ihnen dabei aufrichtige Hilfe anbietest, dann schätzen sie das sehr und begegnen dir mit Respekt und Dankbarkeit.» Thomas Thomas leitet den Bereich Entzug & Intervention im Frankental. Gerade musste er einem Patienten erklären, dass es keine Ausnahmen von der Taschengeldregelung gibt. Auch nicht für Geburtstage. Nicht mehr als 50 Franken darf man bei sich haben, der Rest wird im Tresor verwahrt. Eine strenge Regel, wenn man be- denkt, dass fast alle freiwillig hier sind. Nur einige wenige hatten die Wahl, entweder eine Haftstrafe abzusitzen oder einen Entzug anzutreten. Rauchen ist den Patientin- nen und Patienten erlaubt. Sonst sind die Regeln aber streng: keine Energydrinks, kein Alkohol — nicht mal in der Mundspülung. Kaffee ist erlaubt, aber rationiert. Täg- lich gibt es einen Beutel, der muss für alle reichen. Die Patientinnen und Patienten organisieren sich unter- einander, damit alle etwas abkriegen. Auch das ist ein Teil des Entzugs: die Gemeinschaft im Frankental. Für die Patientinnen und Patienten ein wichtiger Faktor und eine gute Stütze. Gegessen wird gemeinsam. Auch das Team setzt sich mittags in den grossen Speisesaal und schöpft aus den grossen Auflaufformen, die auf den Tischen stehen. Es gibt Chnöpfli mit Käse und Zwiebeln überba- cken. Die Patientinnen und Patienten kochen unter An- leitung eines Küchenchefs selbst. EIN STÜCK NORMALITÄT IM CHAOS, DAS SICH AUSGEBREITET HAT. Was ihn motiviere, was das Schönste sei an seinem Job, frage ich Thomas: «Wenn Patienten bei ihrem Austritt zurückschauen und merken, dass sie ihre Ziele erreicht haben, an einem anderen Punkt stehen als noch beim Eintritt und einen Teil dessen mitnehmen, was wir ihnen mitzugeben versuchen.» Vielleicht wird das «Frankie»- Team diesen Moment auch mit Tamara erleben. Ich wünsche es ihnen. Tamara Im Standortsgespräch von Tamara mit Thomas und Claudia darf ich dabei sein. Den letzten Reduktionsschritt des Methadons hat Tamara heute Morgen selbst in Angriff ge- nommen.und bei der Medikamentenausgabe um eine kleinere Dosis gebeten. Die Betreuer haben Claudia und Thomas informiert, deshalb sprechen sie sie darauf an. Der Entzug soll zwar zügig gehen. Aber kalter Entzug wie man ihn etwa aus Filmen kennt, empfehlen die Fach- leute heute nicht mehr. Substitution — also Methadon statt Heroin — und dann kontinuierliche Reduktion heisst DIE SUCHTBEHANDLUNG FRANKENTAL 1983, noch vor der Entstehung des «Needle Park» auf dem Platzspitz, wurde die Drogenstation Bombach ins Leben gerufen, um der zunehmenden Zahl der Drogenabhängigen sogenannt nieder- schwellige Entzugsplätze anzubieten. In den folgen- den Jahren entwickelte sich unter dem Namen Suchtbehandlung Frankental eine Einrichtung mit diver- sifizieriem Behandlungsangebot in den vier Berei- chen Entzug & Intervention, Therapie, Integration und Nachbeitreuung/Ambulante Psychotherapie. Die Entzugsklinik steht auf der kantonalen Spitalliste Psychiatrie. 21 THERAPIE 22 die Devise. Dabei ist es durchaus auch möglich, dass eine Grunddosis für die Zukunft erhalten bleibt. «Niemand nimmt einfach so Drogen. Die Drogen haben im Leben dieser Menschen immer auch eine Funktion. Das kann das Vergessen eines schlimmen Traumas sein oder eine Selbstmedikation einer psychischen. Krankheit», erklärt mir Thomas. «Die Droge ist wie eine Krücke für diese Menschen. Nur weil sie diese Krücke weglegen, können sie nicht von heute auf morgen selber gehen. Das , braucht Zeit und man muss das darunterliegende Problem anschauen.» «DIE DROGEN HABEN IM LEBEN DIESER MENSCHEN IMMER AUCH EINE FUNKTION.» Tamara sieht nicht aus, wie man sich einen Junkie vorstellt. Sie hat gepflegte lange Haare, die zum Pferde- schwanz zusammengebunden sind, und trägt ein schneeweisses T-Shirt zu bequemen Trainerhosen. Wenn sie im Tram neben mir sässe statt hier im Frankental, ich würde keine Sekunde vermuten, was sie alles hinter sich hat. Auch Tamara hat noch grössere Probleme als ihre Sucht. Sie leidet an einer schweren Borderline- Störung, kommt aus zerrütteten Familienverhältnissen. Mit den Drogen ging es ihr wenigstens psychisch ein wenig besser. Als Teenager lief sie von zu Hause weg. Nach Zürich an den Letten. Dort hat Tamara dem Tod ins Auge gesehen. Sie ist ihm mehrmals knapp entronnen. Menschen, die sie liebte, hat sie sterben sehen. Nicht nur durch Drogen. Auch durch Gewalt. Wie alle weiblichen Betroffenen, die ins Frankental kommen, hat sie auch sexuelle Ausbeutung und Gewalt erlebt. Dennoch hat sie sich vor einer Woche erneut aufgerafft. Ist erneut in den Kampf gezogen. Gegen ihr Verlangen. Gegen das Monster, das sich tief drin in ihr eingenistet hat. Mich fröstelt, wenn ich sie erzählen höre. Ich fahre jeden Tag mit dem Velo durch die Langstrasse zum Büro. Doch ich frage mich langsam, ob ich das bisher mit geschlos- senen Augen getan habe? Klar weiss man, dass an der Kreuzung Militär-/Langstrasse die Dealer stehen. Doch die Geschichten, die mir Tamara und die anderen Patientinnen und Patienten im Frankental erzählen, klingen surreal. Wie aus einem Film. Ich frage Tamara, was ich eigentlich so in etwa berappen müsste, wenn ich als Nichtsüchtige mit Heroin high werden wollte. «Ein Briefli kostet aktuell etwa 20 Stutz», meint sie. «Das ist aber nicht viel», entgegne ich. Sie lacht und meint, dass mein Körper das keinesfalls überstehen würde. Auch für sie sei ein Briefli aufs Mal zu viel. Einige wenige verpassten sich ein ganzes, doch denen sei meist eh schon egal, ob sie es auch überleben. Ich Am Abend verlasse ich das Frankental mit dem Tram Richtung Innenstadt. Morgen werde ich zurückkehren in meinen behüteten, wohlorganisierten Alltag im Büro. Doch ein Stück vom Frankental werde ich bei mir tragen. Ein Stück der Kraft von Claudia. Ein Stück Lebensfreude von Thomas. Und ein Stück Entschlossenheit von Tamara. Ich wünsche ihr und allen anderen im «Frankie» von ganzem Herzen einen Sieg in ihrem Kampf. Nicole Disler - Die Patientinnen und Patienten arbeiten mit: in der Küche, aber auch im Garten. 23 PRÄVENTION 24 «VERBOTE HABEN NICHT DIE PRÄVENTIVE WIRKUNG, DIE MAN SICH VON IHNEN ERHOFFT» JEDE SECHSTE.HAUSARZTDIAGNOSE BETRIFFT EINE ABHÄNGIGKEITSERKRANKUNG, SAGT PSYCHOLOGIN UND PRÄVENTIONSEXPERTIN URSULA KOCH. Die Elemente der Vier-Säulen- Politik müssten zusammen wirken, sagt Ursula Koch, die beim Bundesamt für Gesundheit die nationale Suchtprävention leitete. Bilder: Niklaus Spoerri Frau Koch, Sie waren beim Bundesamt für Gesundheit BAG für die nationalen Präventionsprogramme ver- antwortlich. Welche Herausforderungen stellen Sucht- kranke an unser Gesundheitssystem? Je nach Art und Ausmass der Suchtmittelabhängigkeit brauchen diese Menschen zunächst vor allem Mass- nahmen im Bereich der Schadensminderung. Diese zie- len darauf, den Gesundheitszustand abhängiger Personen zu stabilisieren, zum Beispiel in einer Entzugs- klinik. Oder es geht darum, die soziale Integration zu erhalten respektive die Reintegration zu erleichtern oder auch schlicht Überlebenshilfe anzubieten. Es ist wichtig, dass wir uns die Errungenschaften der Vier-Säulen- Politik erhalten: Prävention, Therapie, Schadensminde- rung sowie Repression müssen zusammen wirken. Das System funktioniert also? Ja. Aber leider wird es immer schwieriger, die wichtigen übergreifenden Angebote zu finanzieren. Die Budgets sind zu stark zersplittert. Zum Beispiel durch die Trennung von stationär und ambulant zwischen Kanton und Gemeinde. Oder durch das Tarifsystem DRG, das nicht auf mehrfachkranke Spezialfälle ausgerichtet ist. Auch gibt es zunehmend weniger Hausärzte und Suchtmedi- ziner, die Substitutionsbehandlungen durchführen. Dabei betrifft jede sechste Diagnose in der Hausarztmedizin eine Abhängigkeitserkrankung. «SUCHT MUSS MAN ALS UMFASSENDES PHÄNOMEN BETRACHTEN.» Wie soll die Gesellschaft mit Sucht umgehen? Was Sucht ist und wie die Gesellschaft damit umgeht, . verändert sich im Lauf der Zeit und hängt stark von gesellschaftlichen Entwicklungen ab. Am wichtigsten ist es, dass man den jeweils betroffenen Menschen ins Zentrum rückt und von seinen Bedürfnissen und Ressour- cen ausgeht. Dieses Ziel verfolgt auch die Nationale Strategie Sucht, die sich gerade in Überarbeitung befindet. Je nach Abhängigkeit und persönlichen Ressourcen ist nicht Suchtfreiheit das oberste Ziel, sondern Rückge- winn der Kontrolle über das eigene Tun sowie die Schadensminderung. Menschen müssen begleitet und unterstützt werden in ihrem Lebensumfeld. Deshalb sind milieu- und soziotherapeutische Massnahmen und psychosoziale Beratung so wichtig. Sucht muss man als umfassendes Phänomen betrachten, das integrierte und kohärente Massnahmen erfordert. Was meinen Sie mit «integrierten und kohärenten Massnahmen»? Suchtpolitik muss bisherige, aber auch neue Suchtfor- men - etwa Spiel- und Internetsucht - mit einschliessen können und alle gesellschaftlichen Bereiche einbeziehen, die Einfluss auf die Entstehung von Abhängigkeit haben. Es gilt nicht nur, verschiedenste Präventionsansätze zu kombinieren, sondern Sucht als gemeinsame Aufgabe von Sozial-, Bildungs-, Gesundheits-, Wirtschaftspolitik sowie der Justiz zu verstehen. Sucht entsteht meist im Alltag. Welche Bedeutung haben «legale Drogen» wie Zigaretten oder Alkohol? In unserer Gesellschaft wird noch immer stark zwischen legalen und illegalen Drogen unterschieden, auch wenn das Schädigungspotenzial von Zigaretten und je nach Menge auch von Alkohol weitaus grösser ist als von manchen illegalen Drogen. So starben im Jahr 2011 1600 Personen wegen Alkoholmissbrauch, 9200 Tote waren.im Jahr 2007 wegen Tabakkonsums zu verzeichnen. Demgegenüber gehen auf Ecstasy, Amphetamine, LSD oder auch Cannabis keine oder kaum direkte Todesfälle zurück. Die Stadt Zürich engagiert sich zusammen mit anderen Städten in einer Arbeitsgruppe für eine Regulierung von Cannabis. Wie stehen Sie dazu? Ich denke, das Verbot von Cannabis bringt negativere Folgen mit sich, als ein regulierter Cannabismarkt dies täte. Das Verbot führt zu Kriminalität und verhindert dadurch auch geprüfte und reine Produkte. Es bringt . hohe Kosten und auch einen hohen Aufwand der Justiz mit sich. Gleichwohl verdienen internationale krimi- nelle Organisationen Millionen mit verbotenen Produkten. Ausserdem haben Verbote gar nicht die präventive Wirkung, die man sich von ihnen erhofft. Ganz im Gegen- teil: Für Jugendliche macht es das Ganze erst reizvoll. Die Zahl der Cannabiskonsumierenden in der Schweiz ist seit Jahren konstant. Letztlich erschwert die Illegalisie- rung auch die Anwendungen bei Krankheiten wie Aids, Krebs oder MS. Aber man kann sich doch eine Ausnahmebewilligung holen, wenn man krank ist? Ja, schon, aber die muss immer einzeln beim Bundesamt für Gesundheit angefragt werden. Das ist ein grosser Aufwand. Wir bräuchten einen niederschwelligeren Zugang für kranke Menschen. DIE GESPRÄCHSPARTNERIN Ursula Koch hat im Bundesamt für Gesundheit die Abteilung Nationale Präventionsprogramme (NPP) mit den fünf Sektionen Alkohol, Tabak, Ernährung & Bewegung, Drogen und Grundlagen/Forschung gelei- tet. Ab Januar wird sie bei der Krebsliga Schweiz die Leitung des Bereichs Vorsorge - Betreuung - Nach- sorge übernehmen. Dieser neue Bereich vereint verschiedene Angebote von Prävention, über psycho- soziale Beratung bis hin zur Palliative Care. Ihre Doktorarbeit, die sie im Moment abschliesst, beschäf- tigt sich mit theoretischen und, praktischen Aspekten der Implementierung von neuen Versorgungsmodellen im Gesundheitssystem - bis hin zu umfassenden Gesundheitsnetzwerken, die auch zentrale soziale Dienste in Städten und Gemeinden mit einbeziehen. 25 PRÄVENTION 26 Verzeihen Sie die Frage: Sind Sie als Schreibtisch- täterin beim Bund nah genug an den realen Problemen? Die Frage sei verziehen, ich kenne die Front nämlich nur allzu gut: Ich habe viele Jahre als Psychologin mit Menschen in schwierigen Situationen gearbeitet. Sei dies in Jugendheimen, in Frauenhäusern, im Kriseninter- ventionszentrum, Tageskliniken oder auch im Migrations- bereich. Was hat Sie dabei am meisten berührt? Was mich traurig macht, ist die Tatsache, dass es Menschen gibt, die von vornherein weniger Chancen haben als andere. Das Umfeld, in das man hinein- geboren wird und in dem man aufwächst, hat beträchtliche Auswirkungen auf die Fähigkeit jeder und jedes Einzel- nen, das Leben eigenverantwortlich meistern zu können. Es kann aber auch jede und jeden treffen, dies hat mir die Arbeit im Kriseninterventionszentrum gezeigt. Denn wenn zu viele Schicksalsschläge zusammenkommen, entsteht ein Strudel, der die Menschen mitreisst. Immer wieder berührt hat mich aber auch die Lebenskraft und Kreativität der Menschen, mit den schwierigsten Situationen dann doch zurechtzukommen. Es braucht oft nicht viel, um jemandem wieder die Kraft zu geben, das Leben in die eigenen Hände zu nehmen. Da ist unser soziales System wirklich grossartig. Das müssen wir pflegen und aufrecht erhalten. Was richtet Sucht in der Gesellschaft an? Dazu muss gesagt werden: Die meisten Menschen ver- halten sich risikoarm, ohne sich und andere zu ge- fährden. Manchen jedoch gelingt es nicht, die Kontrolle über ihr Verhalten zu behalten. Suchterkrankungen bringen für die Betroffenen und ihr Umfeld viel persön- liches Leid mit sich. Aber auch die Gesellschaft als Ganzes wird durch die Folgekosten von medizinischen Behandlungen, beanspruchtem Sozialwesen, Arbeits- ausfall und anderen volkswirtschaftlichen Schäden belas- tet. Darüber hinaus verursacht der Konsum legaler und illegaler psychoaktiver Substanzen viele Unfälle, Gewalt und Kriminalität. Was wünschen Sie sich für die Zukunft? Dass Betroffene das richtige Angebot erhalten. Und dass die Gesellschaft aufhört, Sucht zu verteufeln. Das wünsche ich mir. Interview: Nicole Disler SD-MAGAZIN - ZEITSCHRIFT FÜR DIE MITARBEITENDEN UND PARTNER/INNEN DES SOZIALDEPARTEMENTS Sonderausgabe zu 25 Jahren Drogenhilfe in Zusammenarbeit mit dem Gesundheits- und Umweltdepartement REDAKTION Michael Rüegg (SD), Leitung; Isabelle Wenzinger (SD), Koordination; Bettina Hamilton-Irvine (SD), Beatrice Henes (SD), Jeanette Schranz (SD) Mitarbeit: Rachel Attenhofer (SD), Nicole Disler (GUD), Nadine Grunder (SD), Seraina Ludwig (SD), Mathias Ninck (PD), Lydia Schaar (GUD) GESTALTUNG Bringolf Irion Vögeli GmbH, Zürich TITELBILD Ursula Markus BILDBEARBEITUNG UND KORREKTORAT Linkgroup AG, Zürich DRUCK UND VERTRIEB Printlink AG, Zürich AUFLAGE 5500 Exemplare ERSCHEINUNGSWEISE DES SD-MAGAZINS Dreimal jährlich ADRESSE Stadt Zürich, Sozialdepartement, SD-Magazin, Verwaltungszentrum Werd, Postfach, 8036 Zürich, Telefon 044 412 61 55, sdmagazin@zuerich.ch DER GRÜNE BUS Hier sollte zu Zeiten der offenen Drogenszene auf dem Platzspitz den Junkies hauptsächlich Hilfe für den Ausstieg aus der Sucht geboten werden. Diese schätzten den Bus aber vor allem für das Verpflegungsangebot und den Spritzentausch. Bild: Gertrud Vogler Ohne Worte. Bild: Gertrud Vogler ZUM SCHLUSS NOCH DIES 27 JUBILÄUMSWOCHE «25 JAHRE DROGENHILFE» WAS ERZÄHLEN FACHLEUTE, DIE SICH ZU PLATZSPITZ-ZEITEN FÜR EINE NEUE DROGENPOLITIK ENGAGIERT HABEN? UND WO STEHEN WIR HEUTE DAMIT? ZWEI ABENDVERANSTALTUNGEN SETZEN AUF INFORMATION, DAS TÄTSCHQUIZ SETZT BEI ENTERTAINMENT AN. UND VIER EINRICHTUNGEN ÖFFNEN AM SAMSTAG, 7. NOVEMBER, FÜR EINMAL DEM INTERESSIERTEN PUBLIKUM IHRE TÜREN. MITTWOCH, 4. NOVEMBER 25 JAHRE DROGENPOLITIK DER STADT ZURICH - EINE RUCKSCHAU 20 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Saal) Podium mit Psychiater und Suchtspezialist Ambros Uchtenhagen, Polizeioffizier Beat Zürcher, alt Stadtrat Robert Neukomm und Reda El Arbi, Blogger und Journalist. DONNERSTAG, 5. NOVEMBER ZWIEGESPRÄCHE ZUR DROGENPOLITIK 19 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Barockzimmer) 19Uhr Toni Berthel (Arzt) und Martin Killias (Strafrechtler) 19.30 Uhr Thomas Kessler (ehem. Drogendelegierter) und Peter Grob (emeritierter Medizinprofessor) Claudia Nielsen (Stadträtin) und Mauro Tuena (Gemeinde- und Kantonsrat). 20 Uhr FREITAG, 6. NOVEMBER TÄTSCHQUIZ GOES HIGH 19.30 Uhr, Zentrum Karl der Grosse (Saal) Mit Katja Alves und Boni Koller. Das Kult-Quiz widmet sich für einmal ganz dem Thema Drogen. Eintritt: CHF 10/CHF 5 Über allfällige aktuelle Änderungen informiert die Website: www.stadt-zuerich.ch/drogenhilfe SAMSTAG, 7. NOVEMBER: TAG DER OFFENEN TÜR KONTAKT- UND ANLAUFSTELLE KASERNE (K&A KASERNE) 9Uhr sowie 9.45 Uhr In den Kontakt- und Anlaufstellen dürfen Süchtige mitgebrachten Stoff unter hygienischen Bedingungen konsumieren. (Zwei Führungen für maximal 20 Personen -— first come, first serve.) ‘ Militärstrasse 3 (Seiteneingang Kaserne), Zürich TREFFPUNKT T-ALK 10Uhr bis 11.30 Uhr Im Treffpunkt t-alk erhalten schwerst Alkoholabhängige eine Tagesstruktur und dürfen selbst mitgebrachtes Bier und Wein konsumieren. (Aus Platzgründen nur kleine Gruppen, Einlass laufend.) Bederstrasse 130, Zürich AMBULATORIUM KANONENGASSE 13 Uhr bis 16 Uhr Das Ambulatorium Kanonengasse ist eine medizinische Einrichtung für Menschen in prekären Lebenssituationen. (Mehrere Führungen nach Bedarf.) Kanonengasse 18, Zürich NOTSCHLAFSTELLE 14 Uhr und 15 Uhr Die Notschlafstelle bietet hauptsächlich Obdachlosen aus der Stadt Zürich für einige Zeit eine nächtliche Unterkunft. (Zwei Termine für Führungen, maximal 40 Personen.) Rosengartenstrasse 30, Zürich
Anlage 2 Drogenhilfekonzept_Planung
7560 Zeichen
© Paulo dos Santos
Versorgungs- und Hilfesystem
mit Schwerpunkt illegale Drogen
Dr. Harald Rau, Beigeordneter für Soziales,
Integration und Umwelt
Sachstand: 30.06.2017
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt
illegale Drogen – Zielhierarchie
Methoden/Angebote der Suchthilfe
Ziele
(Drogen-
konsument)
Niedrigschwellige
Hilfen z. B.
Drogenkonsum-
raum und
Kontaktläden
Suchtberatungs-
stellen,
Substitutions-
behandlung
Hochschwellige Suchthilfen und soziale
Hilfen/Unterstützung
1. Überleben
sichern
2. Motivation zur
Veränderung
unterstützen
und
weiterentwickeln
3. Verändern
4. Änderung
beibehalten/
sichern
z. B.
Beratung/
Suchttherapie,
Eingliederungshilfen,
med. Behandlung:
Entgiftung, Rehabilitation,
Entwöhnung;
Existenzsicherung und soziale
Einbindung über z. B. Arbeit, Wohnung
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen Folie 2
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale
Drogen – Zielhierarchie
Ziele Methoden/Instrumente der Suchthilfe Hilfen
Überleben sichern/
Drogenabhängige haben bisher keine
Absicht, das Verhalten zu verändern
• Niederschwellige Hilfen wie
• Drogenkonsumraum mit
• Kontaktläden
• Notschlafstellen
• med. Hilfen
• Krisenintervention
• Spritzentausch
• aufsuchendes Suchtclearing (ASC)
• Beratung
• Substitution
Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am
Hauptbahnhof (SKM); Notschlafstellen für
Drogenabhängige (SKM, Spritaner, Drogenhilfe);
Krankenbetten (Spiritaner);
Kontaktläden (SKM, Drogenhilfe, Vision);
Spritzentausch in Einrichtungen (Aidshilfe, Boje-
Bus, Drogenhilfe, Spiritaner, SkF, SKM, Vision);
Spritzenautomaten im Stadtgebiet
(Aidshilfe/Vision);
vier Substitutionsambulanzen, zwei
Klinikambulanzen;
17 niedergelassene Praxen für Substitution;
Motivation zur Veränderung
unterstützen
• Suchtberatungsstellen, die u.a. Konzepte
zum kontrollierten Konsum vorhalten (z.B.
SKOLL)
• Psychosoziale Betreuung im Rahmen der
Substitution (PSB)
Suchtberatungsstellen/Suchtambulanzen des SKM,
Drogenhilfe e.V. (z.B. für Erwachsene und
Jugendliche, JVA),
diverse Träger (z.B. Drogenhilfe, Aidshilfe)
Verändern • Beratung/Suchttherapie,
• Eingliederungshilfen
• medizinische Behandlung/Therapieangebote
wie z.B. Entgiftung und qualifizierter
Entzug;
• Rehabiliation (ambulant, teilstationär und
stationär)
• Entwöhnung und Adaption
Sucht- und
Drogenberatungsstellen/Fachambulanzen des
SKM, Drogenhilfe (u.a. Jugendsuchtberatung für
Jugendliche);
Wohnen - Betreutes Wohnen (ambulant/stationär)
Kliniken (z.B. LVR, Alexianer, TK Alteburgerstraße,
Unikliniken, Psychosomatische Klinik Berg.
Gladbach, St. Agatha -Krankenhaus);
Rehaangebote (diverse)
Änderung beibehalten/sichern Existenzsicherung und soziale Einbindung
durch z.B. Arbeit, Wohnung
z.B. Beschäftigung(s)-Projekte wie z.B. Alexianer,
IB Köln mit Aidshilfe, Selbsthilfe,
Eingliederungshilfen
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen
•Ziele des oben dargestellten Versorgungs- und Hilfesystems aus Sicht der Stadt: Interessenausgleich herstellen zwischen Bürger/innen, Gewerbetreibenden und Konsument/innen durch
Repression, Sozial- und Gesundheitspolitik
•Ziele aus Sicht der Konsument/innen: überleben, konsumieren, kommunizieren, sich im öffentlichen Raum und in Einrichtungen aufhalten,
akzeptiert werden
•Im Rahmen aller Methoden und Instrumente der Suchthilfe ist die Mitarbeit in der Selbsthilfe möglich
Folie 3
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt
illegale Drogen – Zielhierarchie
Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen Folie 4
Suchthilfeplanung (Entwurf)
1. Meilenstein „Überleben sichern“
Folie 5 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen
Start
01.02.2017 03.02.2017 30.03.2017 19.04.2017
30.06. bis
30.07.2017
Diskussions-
vorlage
Rückmeldung
der Träger
Workshop
1. Meilenstein
Abstimmung
mit Trägern
Zeitachse
01.02.2017 Start Vorstellung des Vorhabens durch Dr. Rau
03.02.2017 Diskussions-
vorlage
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung
gestellt für 1. Meilenstein - „Beschreibung der
Leistungen, Bestand, Ermittlung des Bedarfs,
Kostenkalkulation“
30.03.2017 Rückmeldung der
Träger an GA Zusammenfassung durch Gesundheitsamt (GA)
19.04.2017
Einladung durch GA
zum Workshop:
"Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes"
1. Meilenstein „Überleben sichern“
02.06.2017 Workshop „Überleben sichern“ Erarbeitung einer
Entwurfsfassung 1. Meilenstein
30.06. bis
30.07.2017 1. Meilenstein Abstimmung der ersten Entwurfsfassung
mit den Trägern
02.06.2017
Einladung
Workshop
2. Meilenstein „Motivation zur Veränderung unterstützen und
weiterentwickeln“
Folie 6 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen
Diskussions-
vorlage
01.09.2017 29.09.2017 10.10.2017 10.11.2017
24.11. bis
22.12.2017
Rückmeldung
der Träger
Einladung
Workshop
Workshop
2. Meilenstein
Abstimmung
mit Trägern
Zeitachse
01.09.2017 Diskussions-
vorlage
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung
gestellt für 2. Meilenstein - „Motivation zur
Veränderung unterstützen und weiterentwickeln“
29.09.2017
Rückmeldung der
Träger an GA Zusammenfassung durch GA
10.10.2017 Einladung durch GA
zum Workshop:
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ -
2. Meilenstein "Motivation zur Veränderung
unterstützen und weiterentwickeln"
10.11.2017 Workshop
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“
Erarbeitung einer Entwurfsfassung
2. Meilenstein
24.11. bis
22.12.2017 2. Meilenstein Abstimmung der zweiten Entwurfsfassung
mit den Trägern
3. Meilenstein „Verändern“
Folie 7 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen
Diskussions-
vorlage
30.01.2018 24.02.2018 09.03.2018 23.03.2018
30.03. bis
27.04.2018
Rückmeldung
der Träger
Einladung
Workshop
Workshop
3. Meilenstein
Abstimmung
mit den Trägern
Zeitachse
30.01.2018 Diskussions-
vorlage
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung
gestellt für 3. Meilenstein - „Verändern“
24.02.2018 Rückmeldung der
Träger an GA Zusammenfassung durch GA
09.03.2018 Einladung durch GA
zum Workshop:
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ -
3. Meilenstein „Verändern"
23.03.2018 Workshop „Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“ -
Erarbeitung einer Entwurfsfassung 3. Meilenstein
30.03. bis
27.04.2018
3. Meilenstein
Abstimmung der dritten Entwurfsfassung
mit den Trägern
4. Meilenstein „Änderung beibehalten/sichern“ und
Konzepterstellung
Folie 8 Versorgungs- und Hilfesystem mit Schwerpunkt illegale Drogen
Diskussions-
vorlage
25.05.2018 06.07.2018 07.09.2018
28.09. bis
26.10.2018 30.11.2018
Rückmeldung
der Träger
Workshop 4. Meilenstein Zusammenfassung
und Gesamtkonzept
Zeitachse
25.05.2018 Diskussions-
vorlage
Erste Diskussionsvorlage wird zur Verfügung
gestellt für 4. Meilenstein - „Änderung
beibehalten/sichern“
06.07.2018 Rückmeldung der
Träger an GA
Zusammenfassung durch GA und Einladung zum
Workshop am 08.09.2018
07.09.2018 Workshop
„Entwicklung eines Drogenhilfekonzeptes“
4. Meilenstein „Änderung beibehalten/sichern“ -
Erarbeitung einer Entwurfsfassung 4. Meilenstein
28.09. bis
26.10.2018 4. Meilenstein Abstimmung der vierten Entwurfsfassung
mit den Trägern
30.11.2018 Zusammenfassung
Meilensteine
Erstellung des Drogenhilfekonzeptes auf der
Basis der vier Meilensteine - Endabstimmung
Anlage 7 Auszug GA 19.09.2017
5092 Zeichen
Geschäftsführung Gesundheitsausschuss Herr Kaune Telefon: (0221) 221-24831 Fax : (0221) 221-26500 E-Mail: volker.kaune@stadt-koeln.de Datum: 21.09.2017 Auszug aus dem Entwurf der Niederschrift der Sitzung des Gesundheitsausschusses vom 19.09.2017 öffentlich 5.4 Drogenhilfekonzept im Rahmen der Suchthilfeplanung 2017/2018 der Stadt Köln 2360/2017 SB Frau Houben informiert darüber, dass die Fraktion der FDP noch Beratungsbe- darf habe. RM Herr Detjen fragt an, ob die Vorlage analog zu den bisherigen Ausschüssen oh- ne Votum in den Rat weitergeleitet werden könne. Des Weiteren möchte er von der Verwaltung wissen, wie der aktuelle Sachstand laute, damit man in der Thematik weiterkomme. Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, stimmt RM Herr Detjen zu. RM Herr Paetzold schließt sich dem Ausschussvorsitzenden, RM Herr Dr. Unna, an. SB Frau Houben stimmt einer Diskussion über das Thema zu, möchte die Ergebnis- se allerdings erst mit Ihrer Fraktion besprechen. Die Leiterin des Gesundheitsamtes, Frau Dr. Bunte, antwortet auf die Frage von RM Herrn Detjen, dass der Sachstand unverändert sei. Die Erweiterung der Öffnungszei- ten der Kölner Anlaufstelle für Drogenabhängige (KAD) am Hauptbahnhof werde zum 01.10.2017 umgesetzt. Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, informiert darüber, dass nach seinem Kenntnisstand die Darstellung der letzten Bürgerinformationsveranstaltung durch die Presse auf einzelnen Informationen aus den Reihen der Bürgerinitiative stamme. Er beschreibt die letzte Veranstaltung zum Thema Drogenhilfeangebot mit Drogenkon- sumraum in Neumarktnähe, an der er selber teilgenommen habe, als weniger kon- fliktreich im Vergleich zur vorangegangenen Veranstaltung in der Volkshochschule. Des Weiteren lobt er die Verwaltung für ihr Handeln im Umgang mit dieser Thematik. RM Herr Dr. Strahl möchte wissen, wie hoch die Kosten für den KAD am Haupt- bahnhof insgesamt seien. Ergänzend fragt er nach den Mehrkosten, die durch eine, unter Punkt 6 der Vorlage genannte Teilverlegung der Substitutionsambulanz ent- stünden. Frau Dr. Bunte beziffert die Kosten für den KAD I mit Kontakt- und Beratungsstelle am Hauptbahnhof bei 3 Konsumplätzen auf ca. 900.000,00 €. Die Teilverlagerung Anlage 7 der Substitutionsambulanz sei momentan aufgrund der nicht bekannten Mietkosten für eine konkrete Praxis, sowie die erforderlichen Umbaumaßnahmen, sollte dort Di- amorphin vergeben werden (Anforderungen des Landeskriminalamtes), nicht zu be- ziffern. Als Beispiel weist sie auf die Kosten für den Umbau der Räume im Jahr 2011 hin. RM Herr Dr. Strahl fragt sich, ob die Teilverlagerung der Substitutionsambulanz überhaupt sinnvoll sei. RM Herr Paetzold ist froh über das Konzept Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsum- raum in Neumarktnähe. Weiterhin fragt er, ob es möglich wäre, einen Arbeitskreis analog zu dem Arbeitskreis am Hauptbahnhof einzurichten. SB Frau Houben äußert, dass die FDP-Fraktion grundsätzlich für das Drogenhilfean- gebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe, die Erweiterung der Öffnungszeiten des KAD am Hauptbahnhof und die geplanten Drogenhilfeangebote mit Drogenkon- sumräumen in Kalk und Mülheim sei. Weiterhin regt SB Frau Houben die Prüfung der Möglichkeit zur Akquirierung von bereits barrierefreien Arztpraxen für Patien- ten/Aufgaben der Substitutionsambulanz an. RM Herr Detjen fragt nach, ob es Änderungen zum Konzept Sommer 2016 bezüglich des Neumarktes gebe. Frau Dr. Bunte informiert, dass das Grundkonzept des Drogenkonsumraumes durch die Landesvorgabe festgelegt sei und es momentan keine Änderungen gebe. Jedoch sei ein Gesamtkonzept für die Stadt Köln zum Thema illegale Drogen geplant (Anla- ge 2 der Beschlussvorlage). SE Herr Dr. Theisohn berichtet, dass die Seniorenvertretung hinter den Konzepten der Drogenhilfeangebote mit Drogenkonsumräumen stehe, er es aber bedaure, dass dies in Kalk erst im Jahr 2019 umgesetzt werden solle. Herr Beigeordneter Dr. Rau ergänzt, dass Überlegungen bzgl. eines Arbeitskreises für das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum in Neumarktnähe bereits be- stünden. Anschließend erinnert er nochmals an die Einladung anderer Standorte mit einem Drogenhilfeangebote (Zürich, Dortmund, etc.) zu einem Besuch, um eigene Erfahrungen mit der Thematik zu machen und einen Austausch an Informationen mit den jeweiligen Städten zu starten. RM Herr Paetzold dankt der Verwaltung für die die Vorlage ergänzenden Unterlagen, insbesondere für den Erfahrungsbericht aus Zürich (Anlage 6) und den Fragenkata- log (Anlage 5). Außerdem bewerte er die Tatsache, dass Fachverbände immer öfter mit einbezogen würden, als äußerst positiv. Der Ausschussvorsitzende, RM Herr Dr. Unna, fasst zusammen, dass er auf der Grundlage der geführten Diskussion und den Antworten der Verwaltung den Ein- druck habe, dass grundsätzlich niemand im Gesundheitsausschuss der Stadt Köln gegen das Drogenhilfekonzept sei. Dieses bewerte er positiv. Die Vorlage wird ohne Votum zur Beratung und Beschlussfassung in die nachfolgen- den Gremien verwiesen.
Anlage 5 Fragen BI Zukunft Neumarkt
19561 Zeichen
1
Beantwortung der Fragen der „Bürgerinitiative Zukunft Neumarkt“ vom 20. Juli 2017 Bearbeitungsstand: 25.08.2017/535
Fragen /
Recherchen und Analysen zur Ist-Situation am Neumarkt
Antworten
1 a) Wie viele Drogenabhängige halten sich regelmäßig im Umfeld des
Neumarkts auf?
Die Zahl der drogengebrauchenden Menschen ändert sich zu den unterschiedlichen
Tageszeiten ständig.
Aufgrund der vorhandenen Wanderbewegungen wird der Bedarf für ein
Drogenhilfeangebot auf 80 – 130 Personen geschätzt.
1 b) Welche harten Drogen werden neben Heroin in der Drogenszene am
Neumarkt konsumiert? Und zu welchem Anteil?
Hierzu gibt es nur punktuelle Erkenntnisse von Polizei, Ordnungsamt, Gesundheitsamt
und aufgrund der Befragung von Drogengebrauchenden im Februar 2015, wo
angegeben wurde, dass neben Heroin auch Kokain konsumiert würde.
1 c) Wie viele der Drogenabhängigen, die die Szene am Neumarkt bilden,
haben einen festen Wohnsitz? Aus welchen Stadtbezirken kommen diese
Personen? Wie viele von ihnen kommen von außerhalb?
Erkenntnisse hierzu liegen aus der oben genannten Befragung des Gesundheitsamtes
aus 2015 vor:
Wohnsituation:
Bis auf eine Person (aus einer nahegelegenen Kleinstadt) gaben alle anderen an, dass
sie in Köln wohnen beziehungsweise ihren gewöhnlichen Aufenthalt haben. Nach
Bezirken wurde nicht gefragt.
Vier von 24 Personen nahmen eine Übernachtung im Notel/Notschlafstelle in
Anspruch. Alle anderen verfügten über Wohnraum.
2
1 d) Wie hoch ist der Ausländeranteil? Wie groß ist der Frauenanteil?
Auch hierzu gibt es nur punktuell Daten. Durch die Streetworker des aufsuchenden
Suchtclearings (ASC) werden vereinzelt MigrantInnen beobachtet beziehungsweise
angetroffen. Bei der Befragung des Gesundheitsamtes aus 2015 waren von 24
Personen zwei Frauen.
1 e) Wie viele Substituierende gibt es am Neumarkt? Wie viele davon
konsumieren daneben harte Drogen? Wie viele davon sind obdachlos, wie
viele davon haben einen Wohnsitz und in welchen Stadtbezirken?
Zu der Zahl der Substituierten liegen der Stadt Köln nur Erkenntnisse der
Mitarbeitenden der Substitutionsambulanz Lungengasse und des ASC vor. Wie in der
Mitteilungsvorlage 4340/2016 für den Gesundheitsausschuss, den Ausschuss für
Soziales und Senioren sowie die Bezirksvertretung Innenstadt dargestellt, halten sich
am Neumarkt maximal 5 Prozent der in der Substitutionsambulanz behandelten
PatientInnen (280 Plätze) auf.
1 f)Welche weiteren Szenen existieren am Neumarkt (z. B. Trinker-Szene)?
Am Neumarkt treffen sich- ebenso wie am Josef-Haubrich-Hof - neben
Drogenabhängigen, Wohnungslose und Alkoholabhängige zum Teil mit psychischen
Auffälligkeiten, aber auch bettelnde Menschen. Es handelt sich häufig um Menschen
mit vielschichtigen Problemlagen.
Neben erkennbaren Konsument/-Innen illegaler Drogen sind der Ordnungsbehörde
auch Personen auffällig geworden, die in der Öffentlichkeit Alkohol konsumieren und
aggressiv betteln.
Eine reine Trinkerszene gibt es am Neumarkt nicht.
1 g) Wie groß ist die Dealerszene am Neumarkt? Welche Art von Drogen
werden am Neumarkt gehandelt?
Nach Beurteilung der Polizei ist die Dealerszene am Neumarkt in ihrer Größe und ihrer
Zusammensetzung dynamisch und lässt sich nicht genau bestimmen. Neben der
wechselnden Größe und der Zusammensetzung des Abnehmerkreises spielen „in den
Markt drängende neue Täter“ eine Rolle, daneben aber auch Faktoren wie etwa
Jahreszeit und Wetter sowie die Zahl polizeilicher Kontrollen, welche die Statistik
maßgeblich beeinflussen. Die Szene am Neumarkt wie auch die anderen Brennpunkte
der Betäubungsmittelqualität im Stadtgebiet werden von der Polizei Köln intensiv
beobachtet.
3
Neben Heroin wird nach Aussagen der Polizei am Neumarkt auch mit Kokain und
Amphetamin gehandelt.
1 h) Welche Dealerszenen gibt es noch in der Stadt Köln und an welchen
Stellen sind diese in welchem Maße konzentriert?
In einigen Stadtteilen sind nach Auffassung der Polizei Brennpunkte zu verzeichnen,
für die ebenfalls die zuvor genannten Faktoren gelten, auch wenn sich die
Brennpunkte hinsichtlich der Infra- und Sozialstruktur unterscheiden und von daher
nicht ohne Weiteres vergleichbar sind. Als Brennpunkte in den Polizeiinspektionen (PI)
sind derzeit verzeichnet:
PI 1 – Neumarkt, Ebertplatz, Kölner Ringe
PI 2 – Kölnberg
PI 3 – Venloer Straße und Umgebung, Görlinger Zentrum
PI 4 – Liverpooler Platz, Osloer Straße (Hochhaussiedlung)
PI 5 – Wiener Platz, Stadtgarten
PI 6 –Kalk Post, Kalk Kapelle, Kalk-Mülheimer Straße im Bereich Kalker Hauptstraße,
Porz-Finkenberg (Hochhaussiedlung)
1 i) Was sind die Ursachen für das starke Anwachsen der Drogenszene am
Neumarkt in den letzten Jahren? Warum steigt die Zahl der
Heroinkonsumenten in Köln, während sie deutschlandweit zurückgeht?
Hierzu kann keine Aussage gemacht werden, da keine Erhebungen durchgeführt
wurden.
1 j) Wie hat sich die Kriminalität im Umfeld des Neumarkts innerhalb der
letzten Jahre entwickelt? Wie viele Polizeieinsätze, Platzverweise und
Anwohnerbeschwerden gab es?
Die Kriminalitätslage und –entwicklung im Umfeld des Neumarktes stellt sich bei
Betrachtung aller Delikte durch die Polizei „für einen derartigen zentralen urbanen
Raum in den letzten zwei Jahre nach kriminalfachlicher Einschätzung vergleichsweise
undramatisch dar. Das gilt insbesondere auch für die Delikte der direkten und
indirekten Beschaffungskriminalität. So steht zum Beispiel der deutliche Anstieg der
Fallzahlen beim Ladendiebstahl in einem ursächlichen Zusammenhang mit der
Eröffnung des Geschäftes „Primark“; einschlägige Straftaten werden aber nur
ausnahmsweise durch diejenigen Personen begangen, die der Szene am Neumarkt
zuzurechnen sind.
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Betäubungsmittelkriminalität gilt als sogenannte Kontrollkriminalität, d.h., dass
Verstöße gegen die Rechtsordnung überwiegend nur im Rahmen von polizeilichen
Maßnahmen festgestellt werden. Insoweit sind die statistischen Kriminalitätszahlen in
diesem Phänomenbereich zwangsläufig kein Indiz für einen tatsächlichen Anstieg
oder Rückgang dieser Delikte.
Die Gesamtzahl der polizeilichen Einsätze am und im Umfeld des Neumarktes ist für
die Bewertung der Kriminalitätsentwicklung nicht aussagekräftig. Von Relevanz sind
als Teilmenge diejenigen Einsätze, aus denen sich in der Folge eine
kriminalstatistische Erfassung von Straftaten ergibt.
Vereinzelte Eingaben und Beschwerden (seit Januar 2016 insgesamt 16) stimmen mit
der Beschreibung der „Aktuellen Entwicklung und Problemlagen“ der städtischen
Beschlussvorlage 0438/2016 zum „Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am
Neumarkt“ überein.“
Durch den Ordnungsdienst wurden im Jahr 2016 insgesamt 5 Platzverweise wegen
störendem Verhalten oder anderer Ordnungswidrigkeiten ausgesprochen.
Im Jahr 2017 waren es bis Stand 25.07.17 insgesamt fünf Platzverweise.
Beschwerden liegen für den Neumarkt im Jahr 2017 bislang 29 vor, davon eine wegen
freilaufender Hunde, eine wegen Lärm.
Fragen /
Vorstellungen zur Nutzung des Drogenkonsumraums am
Neumarkt
Antworten
2 a) Welche Zielgruppe unter den Drogenabhängigen soll mit dem Konzept
erreicht werden?
Erreicht werden sollen volljährige Konsument/-Innen illegaler Drogen, die sich auf
dem Neumarkt beziehungsweise am Josef-Haubrich-Hof aufhalten (und einen Bedarf
an Unterstützung haben).
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2 b)Wie viele der Drogenabhängigen im Umfeld des Neumarkts werden den
Drogenkonsumraum nach Ihren Erwartungen nutzen?
Die Zahl der potentiellen NutzerInnen wird auf ca. 80-130 Personen geschätzt.
2c) Welche Gruppierungen werden das Drogenhilfeangebot mit
Drogenkonsumraum voraussichtlich nicht nutzen? Aus welchem Grund?
Das freiwillige Drogenhilfeangebot wird von den drogengebrauchenden Menschen
genutzt, die die Möglichkeit des Aufenthaltes und Konsumierens unter hygienischen
Bedingungen sehen.
Ausgeschlossen sind nach § 8 Drogenkonsumraumverordnung
- Minderjährige,
- offenkundige Erst- und Gelegenheitskonsumierende,
- erkennbar intoxikierte Personen und
- Personen, denen erkennbar, insbesondere wegen mangelnder Reife, die
Einsichtsfähigkeit in die durch die Applikation erfolgende Gesundheitsschädigung
fehlt.
2 d) Wie lang schätzen Sie die durchschnittliche Verweildauer in der
gesamten Hilfseinrichtung ein?
Die NutzerInnen des Drogenkonsumraums benötigen bei einem Konsumvorgang bis
zu 30 Minuten. In der Regel erfolgt der Konsum mehrfach am Tage (meist 3- bis 5-
mal).
Die NutzerInnen können sich während der gesamten Öffnungszeiten im Kontaktladen
aufhalten. Ein großer Teil der Klient/-Innen hält sich nach einem Konsumvorgang im
Aufenthaltsbereich/Kontaktladen auf, um existentielle Bedürfnisse (Essen, Trinken,
Waschen, Duschen usw.) zu stillen.
2 e) Welche Vorkehrungen sollen getroffen werden, um zu verhindern, dass
Nutzer nach Verlassen des Drogenkonsumraums sich oder andere in Gefahr
bringen (etwa durch rauschbedingte Verkehrsuntauglichkeit)?
Die Klientin/ der Klient hat bis zu einer halben Stunde für den Konsumvorgang Zeit.
Nach dem Konsumvorgang überzeugt sich das Rettungspersonal (Kontrolle des
Konsums) von der Verfassung der Person und bietet nach dem Konsumvorgang im
Wartebereich einen Platz an.
2 f) Wo werden/sollen sich die Nutzer des Drogenkonsumraums vor und nach
Da ein umfassendes Drogenhilfeangebot geplant ist, können sich die KlientInnen vor
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der Nutzung aufhalten?
Sind umfassende Platzverweise geplant oder soll nur der Konsumvorgang als
solcher außerhalb des öffentlichen Raums stattfinden?
und nach dem Konsumvorgang im Aufenthaltsbereich/Kontaktladen aufhalten (s.o.).
Das Recht auf Nutzung des öffentlichen Raums ergibt sich nach Auffassung der Polizei
aus der Verfassung und der Rechtsordnung und ist unabhängig von einem
Drogenkonsumraum zu bewerten. Aus dem tatsächlichen Betrieb eines
Drogenkonsumraums werden sich Umfang und Akzeptanz der Hilfeangebote ergeben.
Zum gegenwärtigen Zeitpunkt können zu den Auswirkungen auf das Umfeld keine
verlässlichen Aussagen getroffen werden. Nach dem Bestimmungen des
Betäubungsmittelgesetzes und der darauf fußenden Rechtsverordnung vom
01.12.2015 haben die für die öffentliche Sicherheit und Ordnung zuständigen
örtlichen Behörden die erforderlichen Formen der Zusammenarbeit festzulegen, um
Straftaten im unmittelbaren Umfeld der Drogenkonsumräume sowie wie möglich zu
verhindern.
Fragen /
Prüfung der rechtlichen und wirtschaftlichen
Rahmenbedingungen
Antworten
3 a) Welche Kalkulation liegt dem Budget von jährlich EUR 800.000,00
zugrunde, das für den Betrieb des Drogenkonsumraums am Neumarkt
veranschlagt worden ist?
Personal-, Sach- und Mietkosten der 2016 geplanten Räume für eine tägliche
Öffnungszeit von 8:30 Uhr bis 19:00 Uhr.
3 b) Welches Ergebnis hat Ihre rechtliche Prüfung hinsichtlich der zu
erwartenden Schadensersatzforderungen durch den Betrieb des
Drogenkonsumraums betroffener Immobilieneigentümer und
Gewerbetreibender ergeben? Mit welcher Begründung?
Schadenersatzforderungen sind immer möglich. Ob sie Erfolg haben, wird sich in
jedem Einzelfall vor Gericht zeigen. Eine verwaltungsinterne Bewertung läuft noch,
Ergebnisse werden nicht veröffentlicht.
3 c)Wird sich die Stadt verpflichten, den Eigentümer der für die Einrichtung
des Drogenkonsumraums anzumietenden Immobilie von
Schadensersatzforderungen Dritter im Zusammenhang
mit dem Betrieb des Drogenkonsumraums freizustellen? Wenn ja, bis zu
welcher Höhe
Keine Antwort
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Fragen /
Konzept zur öffentlichen Sicherheit und Ordnung im
laufenden Betrieb des Drogenkonsumraums
Antworten
4 a) Wird sich der ordnungspolitische Umgang mit der Drogenszene nach
Eröffnung des Drogenkonsumraums ändern? Wenn ja, wie?
Nach Auffassung des Ordnungsamtes wird sich der Umgang mit drogenabhängigen
Personen nach Eröffnung des Drogenhilfezentrums in Neumarktnähe voraussichtlich
dahingehend ändern, dass nunmehr keine Verdrängung mehr zu anderen öffentlichen
Plätzen erfolgt. Die angetroffenen Personen können ortsnah und mit Nachdruck an
das Hilfsangebot „Drogenkonsumraum“ verwiesen werden. Durch die dort geplante
Aufenthaltsmöglichkeit, sowie das dortige geplante erweiterte Angebot (Betreuung,
Beratung, Konsum, Waschgelegenheit, WC Möglichkeit) wird eine Entlastung im
öffentlichen Raum erwartet.
Zudem wird eine erhebliche Verbesserung der Situation im Hinblick auf die
aufgefundenen weggeworfenen Spritzen, Umverpackungen und anderen Müll, sowie
Fäkalien erwartet, welche eine nicht unerhebliche Gefahr darstellen.
Dies zeigte sich bereits im Umfeld des Drogenkonsumraumes am Hauptbahnhof seit
dessen Einrichtung bis heute. Die Beschwerdelage dort ist rapide gesunken.)
4 b) Welcher Umgang mit der Dealerszene ist geplant? Wo soll der tolerierte
Drogenhandel in welchem Umfang stattfinden?
Das Handeln mit Betäubungsmitteln ist eine Straftat und wird von der Polizei Köln
nicht toleriert. Drogenhandel wird auch im Umfeld eines Drogenkonsumraums
konsequente polizeiliche Maßnahmen zur Folge haben.
4 c) Was geschieht außerhalb der Öffnungszeiten des Drogenkonsumraums?
Welche Maßnahmen sind für diese Zeiträume geplant?
Die gesamte Einrichtung soll beim Start täglich über 10 Stunden geöffnet sein. Im
laufenden Betrieb werden Erfahrungen gesammelt, wie die Öffnungszeiten genutzt
werden, um diese dann entsprechend anzupassen.
Die ordnungsrechtlichen Kontrollen werden im Rahmen der personellen Kapazitäten
beibehalten und sollen mit dem weiteren personellen Ausbau des Ordnungs- und
Verkehrsdienstes auch erweitert werden. Auch ist geplant verstärkte Kontrollen an
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bisher wenig frequentierten Tagen (Samstag, Sonntag und Feiertagen) durchzuführen.
Hierbei werden auch Aspekte wie Sauberkeit und Sicherheit berücksichtigt.
4 d) Wie ist die Einschätzung der Polizei und des Ordnungsamts zur
Sicherheitslage in der Thieboldsgasse?
Die Polizei nimmt Bezug auf die Beantwortung unter 2. f. sowie die Stellungnahme zur
Bewertung des derzeit präferierten Standortes vom 24.02.2017, in der steht:
„Der Verelendung der Drogen-, Alkoholiker- und Obdachlosenszene am Neumarkt
kann mit ordnungsrechtlichen und polizeilichen Maßnahmen nicht wirksam begegnet
werden. Es besteht Einvernehmen, dass dies nur mit Hilfeangeboten gelingen kann.
Daneben gilt es, den Schutz und das Wohl der Anwohner, Geschäftsinhaber und der
Allgemeinheit im Blick zu halten.
Ein Drogenkonsumraum mit zusätzlichen Hilfsangeboten sowie sanitären
Einrichtungen und einem Kontaktladen kann zu einer erheblichen Verbesserung der
Situation der Drogenkonsumenten beitragen und den bekannten und hinreichend
beschriebenen negativen Auswirkungen der aktuellen Szene am Neumarkt
entgegenwirken.
(…) Die nunmehr in Rede stehende Immobilie liegt in einer publikums- und
verkehrsarmen Seitenstraße, befindet sich jedoch in der Nähe der Platzfläche. Der
Abstand zu den Hauptverkehrsflächen ist ausreichend, um Gefahren für die
Drogenkonsumenten und Belästigungen für die Allgemeinheit zu vermeiden.
Gefährdete Objekte, wie Kindergärten und Schulen sind nicht in unmittelbarer Nähe
vorhanden. In Anbetracht der städtebaulichen und strukturellen Bedingungen im
gesamten Bereich um den Neumarkt ist nicht damit zu rechnen, dass eine andere
Immobilie eine bessere Ausgangslage bietet. Nach Bewertung der Gesamtumstände
ist aus polizeilicher Sicht die Einrichtung des Drogenkonsumraums mit
Drogenhilfeangebot (…) [hier wird die Adresse genannt] zu begrüßen.“
4 e)Welche Rolle spielt die Drogenszene für die polizeiliche Einstufung des
Neumarkts als „gefährlicher Ort“?
Antwort der Polizei: „Die Polizei kann die Identität einer Person feststellen, wenn sie
sich an einem Ort aufhält, vom dem Tatsachen die Annahme rechtfertigen, dass […]
dort Personen Straftaten von erheblicher Bedeutung verabreden, vorbereiten oder
verüben (§12 Abs. 1 Nr. 2 PolG NRW). Zu den Straftagen von erheblicher Bedeutung
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zählen nach § 8 Abs. 3 PolG NRW unter anderem Vergehen nach §§ 29 Abs. 3 Satz 2
Nr.1 oder 29a Abs. 1 Nr. 2 des Betäubungsmittelgesetzes.
Unter den genannten Voraussetzungen des § 12 Abs. 1 PolG NRW führt die Polizei
Köln Identitätsfeststellungen am Neumarkt durch.
In diesem Zusammenhang verweise ich auf die Antwort der Landesregierung vom
11.08.2014 zur Kleinen Anfrage 2451 (Drucksache 16/6521) sowie auf die Antwort der
Landesregierung vom 12.04.2017 zur Kleinen Anfrage 5705 (Drucksache 16/14861).“
Fragen /
Weitere Konzepte und Hilfsangebote
Antworten
5 a) Welches Konzept haben Sie für solche Drogenabhängige entwickelt, die
das Drogenhilfeangebot mit Drogenkonsumraum am Neumarkt nicht nutzen?
Laut Drogenkonsumraumverordnung sind z.B. Minderjährige,
Gelegenheitskonsumenten, intoxikierte Personen vom Drogenkonsum im
Drogenkonsumraum ausgeschlossen. Hierzu gibt es unterschiedliche Konzepte:
Minderjährige oder auch Gelegenheitskonsumenten werden beraten und in
entsprechende Hilfseinrichtungen (Entgiftung, Beratung, Therapie, Jugendhilfe usw.)
vermittelt bzw. begleitet.
Intoxikierte können z.B. den Aufenthalts- beziehungsweise Wartebereich des
Drogenhilfeangebotes nutzen. Je nach Lage kann durch den medizinischen Dienst
auch in eine Klinik vermittelt werden.
Das Hilfeangebot wird in das Kölner Hilfesystem integriert, so dass vielfältige
Reaktions- und Vermittlungsmöglichkeiten in weiterführende Hilfen möglich sind
(Entgiftung, Vermittlung in Substitution usw.).
5 b) Welche Hilfsangebote gibt es für obdachlose Drogenabhängige? Können
diese die allgemeinen Schlafstellen/Unterkünfte für Obdachlose nutzen oder
sind sie von diesen ausgeschlossen?
Speziell für obdachlose Drogenabhängige gibt es Notschlafstellen und Wohnangebote.
Zudem verfügt das Kölner Hilfesystem für Drogenabhängige über Notunterkünfte und
Wohnangebote (Wohngruppen/Wohntrainings) und eine Krankenwohnung. Eine
Vermittlung ist bei Bedarf auch in das Wohnungslosenhilfesystem vorgesehen.
Der Kölner Suchtbericht gibt Auskunft über das Hilfesystem.
http://www.stadt-
koeln.de/mediaasset/content/pdf53/koelner_suchtbericht_2016.pdf
Derzeit findet die Suchthilfeplanung mit Schwerpunkt illegale Drogen statt. Im
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5 c) Wie verhält sich das Hilfsangebot für obdachlose Drogenabhängige zum
Bedarf (zahlenmäßig und örtlich)?
Rahmen dieses Planungsprozesses wird wegen des angespannten Wohnungsmarktes
in Köln und kaum vorhandenen (finanzierbaren) Wohnangeboten ein Bedarf nach
Wohnraum formuliert. Die vorhanden speziellen Wohn-(gruppen)angeboten für
Drogenabhängige sind meist belegt. Eine Vermittlung aus Hilfsangeboten in frei
finanziertem Dauerwohnraum findet kaum noch statt. Hilfsbedürftigere Personen
können zumeist nicht schnell genug in spezielle Hilfsangebote vermittelt werden, da
diese bereits belegt sind.
5 d) Welche Hilfsangebote gibt es für die anderen Szenen am Neumarkt?
Am Neumarkt direkt gibt es keine weiteren Hilfsangebote für Suchtkranke. In der
Lungengasse befindet sich die Substitutionsambulanz des Gesundheitsamtes in
Kooperation mit der Drogenhilfe.
Eine andere Szene als die unter 1 f genannte gibt es nicht.
Beratungsverlauf (11)
Beschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungBeschluss: ungeändert beschlossen
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ohne Votum in nachfolgende Gremien
Zur SitzungBeschluss: ungeändert empfohlen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- 2360/2017
- Typ
- Beschlussvorlage Rat bzw. Hauptausschuss
- Datum
- 11.09.2017
- Erstellt
- 03.08.2017 00:27