V/0083/2018
Erw. Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle - Architektenwettbewerb
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Beschlussvorlage
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V/0083/2018 DER OBERBÜRGERMEISTER Amt für Immobilienmanagement Betrifft Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle Beschluss zur Durchführung eines nichtoffenen Architektenwettbewerbes Beratungsfolge 27.02.2018 Ausschuss für Umweltschutz, Klimaschutz und Bauwesen Vorberatung 06.03.2018 Ausschuss für Schule und Weiterbildung Vorberatung 13.03.2018 Sportausschuss Vorberatung 13.03.2018 Bezirksvertretung Münster-Mitte Anhörung 14.03.2018 Haupt- und Finanzausschuss Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: 1. Zur Erlangung eines Vorplanungskonzeptes für die Erweiterung der Erich -Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und Neubau einer Zweifachsporthalle wird ein nichtoffener Architektenwettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planungswettbewerbe) durchgeführt. 2. Folgende Kriterien werden für die Bewertung der Wettbewerbsbeiträge vorgeschlagen: - Programmerfüllung unter Berücksichtigung der Umsetzung der Konzeption, des Raumpr o- gramms und der geforderten Wettbewerbsleistungen - Architektonische Qualität der Planung (innere und äußere Gestaltung / Außenräume) - Erschließung, Funktion, Nutzung, Barrierefreiheit - Berücksichtigung ökologischer Aspekte - Wirtschaftlichkeit - Nachhaltigkeit - Durchführbarkeit im Hinblick auf bauordnungsrechtliche und organisatorische Belange, Realisierbarkeit Die Kriterien stehen gleichberechtigt nebeneinander. 3. Zusammensetzung des Preisgerichtes Das Preisgericht zur Bewertung der Wettbewerbsbeiträge setzt sich, infolge des Inkrafttretens der VgV zum April 2016, wie folgt zusammen: Vorlagen-Nr.: V/0083/2018 Auskunft erteilt: Frau Carl Ruf: 492-2458 E-Mail: Carl@stadt-muenster.de Datum: 19.02.2018 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - V/0083/2018 stimmberechtigte Mitglieder: Fachpreisrichter ausloberunabhängig: Christoph Achterkamp, Rheine Prof. Dr. Volker Droste, Oldenburg Franz-Jörg Feja, Recklinghausen Holger Rübsamen, Bochum Diana Reichle, Köln Fachpreisrichter ausloberabhängig: Georg Mümken, Abteilungsleiter, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Sachpreisrichter, ausloberabhängig: N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Stadtdirektor Thomas Paal, Beigeordneter für Bildung, Jugend und Familie nicht stimmberechtigte Mitglieder: Stellvertretende Preisrichter, ausloberunabhängig: Achim Dejozé, Münster Saskia Göke, Münster N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen N. N., pol. Vertreter/in der Fraktionen Stellvertretende Preisrichter, ausloberabhängig: Klaus Ehling, Leiter Amt für Schule und Weiterbildung Jörg A. Michel, Technischer Leiter Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Michael Willnath, Leiter des Sportamtes Stadträtin Cornelia Wilkens, Beigeordnete für Soziales, Integration, Kultur und Sport Sachverständige Berater/in Jörg Hoffmann, Fachstellenleiter Amt für Grünflächen, Stadt Münster Claudia Schöppner, Schulleiterin Erich-Klausener-Schule Anke Steinkamp, Projektleitung, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Ludger Watermann, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Thomas Werner, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Vorprüfung Andreas Bußwolder, Sportamt Stadt Münster Claudia Carl, Amt für Immobilienmanagement, Stadt Münster Gerlinde Haase, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Thomas Woltering, Amt für Schule und Weiterbildung, Stadt Münster Drees & Huesmann Planer, Bielefeld 4. Es wird zur Kenntnis genommen, dass die Preisträger des Wettbewerbes (vor aussichtlich 3) zur Teilnahme an einem Vergabeverfahren zur Beauftragung der Architektenleistungen entspr e- chend der Vergabeordnung (VgV) aufgefordert werden. 5. Der Terminplan für die Durchführung des Architektenwettbewerbs und für das anschließende VgV-Vergabeverfahren wird zur Kenntnis genommen. - 3 - V/0083/2018 II. Finanzielle Auswirkungen: Es wird zur Kenntnis genommen, dass für den Wettbewerb und das anschließende VgV -Verfahren Kosten in Höhe von insgesamt ca. 123.600 € entstehen. Für die Finanzierung der Ge samtmaßnahme einschl. Wettbewerb sind die gesamten finanziellen Mit- tel in die Hausha ltsplanung 2018 ff. eingebracht (ca. 9,7 Mio. € für die Schulerweiterung und 4.956.370 € für die Sporthalle). Die oben genannte Sachentscheidung ist wie folgt finanziert: Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0301 Leistungen für Schulen Investitionsmaß- nahme 4810 Erw. Erich-Klausener-Schule Auszahlungen -für Baumaßnahmen 2018 123.600 € apl.: Deckung aus 4720 (Erweiterung Schulgebäude) Summe aller Auszahlungen/Saldo 123.600 € Teilfinanzplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkun- gen Produktgruppe 0801 Sportentwicklung, Sporta n- lagen und -stätten Investitionsmaß- nahme 4300 Neubau Sporthalle Erich - Klausener-Schule Auszahlungen -für Baumaßnahmen 2017 2018 2.846.000 2.110.370 Summe aller Auszahlungen/Saldo 4.956.370 Die zur Finanzierung erforderlichen Auszahlungsermächtigungen werden im Haushaltsplan 2018 a u- ßerplanmäßig nach § 83 GO NW bei der Maßnahme 4810 „Erw. E. -Klausener-Schule“ bereitgestellt. Die Deckung erfolgt aus der Investitionsmaßnahme 4720 „Erweiterung Schulgebäude“. Begründung: Der Rat der Stadt Münster hat in seiner Sitzung am 13.12.2017 mi t der Vorlage V/0845/2017 der baulichen Erweiterung der Erich -Klausener-Schule zur 4 -Zügigkeit gem. Raumprogramm sowie der Errichtung einer ebenerdigen Zweifachsporthalle zugestimmt und die Verwaltung beauftragt, zur - 4 - V/0083/2018 Vergabe der Architektenleistungen ein VgV-Verfahren mit vorgeschaltetem Wettbewerbsverfahren vorzubereiten. Die Schulgebäude der Erich-Klausener-Schule sind nicht barrierefrei und entsprechen nicht den he u- tigen Ansprüchen an inklusive Unterrichtsgestaltung, zusätzlich ist eine Erhöhung der Züg igkeit von drei auf vier Züge, die Schaffung zusätzlicher Differenzierungs -, Aufenthalts- und Unterrichtsbereiche sowie Verwaltungsräume und die Einrichtung einer Mensa erforderlich. Aufgrund der derzeitigen Klassenzahlen und der geplanten Erweiterung um e inen Zug ist an dem Standort Erich -Klausener- Schule eine Zweifachhalle erforderlich. Diese kann in den Nachmittags - und Abendstunden auch für den Vereinssport genutzt werden. Die Erweiterung der Erich-Klausener-Schule zur 4-Zügigkeit und der Bau der ebenerdigen Zweifach- sporthalle verlaufen zeitlich parallel und werden im laufenden Schulbetrieb erfolgen müssen. Aus die- sem Grund wird im Wettbewerbsverfahren von den Teilnehmern eine sorgfältige Abwägung bei den Eingriffen in den Bestand erwartet. Zu 1. – 2.: Architektenwettbewerb Es wird vorgeschlagen, einen nichtoffenen Wettbewerb nach der RPW 2013 (Richtlinie für Planung s- wettbewerbe) durchzuführen. Durch die Wettbewerbskonkurrenz der Teilnehmer erhält die Stadt Münster eine Auswahl qualitativ hochstehender Lösungen, aus denen durch das Bewertungsgremium die beste Lösung der Planungsaufgabe ausgewählt werden kann. Diese Optimierung betrifft sowohl die funktionalen und gestalterischen, aber auch die wirtschaftlichen Aspekte. Als Wettbewerbsart wird ein „nich toffener Wettbewerb“ vorgeschlagen. Die Teilnehmerzahl wird auf 15 Architekturbüros begrenzt. Davon werden 6 Büros durch die Ausloberin, der Stadt Münster, eing e- laden (siehe nichtöffentliche Vorlage V/0084/2018). Um weiteren Teilnahmeinteressenten Gelege n- heit zur Bewerbung zu geben, wird die Absicht zur Durchführung des Wettbewerbs in der Fachpresse neben der EU-Veröffentlichung bekannt gegeben. Aus dem Bewerberkreis werden weitere 9 Architek- turbüros durch Losverfahren bestimmt. Das Preisgericht setzt sich neben den externen Fachpreisrichtern/innen aus Vertretern der Politik und der Verwaltung zusammen. Es wird in der Preisgerichtssitzung aus den anonymisierten Vorplanungs- konzepten Arbeiten prämieren, die an dem anschließenden Verhandlungsverfahren (s. u.) teilneh- men. Zu 3.: Zusammensetzung des Preisgerichtes Nach Inkrafttreten der VgV im April 2016 hat sich für die Zusammensetzung der Preisgerichte eine Neuerung ergeben: Gem. § 79 Abs. (3) ist nun festgeschrieben, dass die Mehrheit der Preisrichter unabhängig von der Ausloberin sein muss; darüber hinaus muss die Mehrheit der Preisrichter über dieselbe Qualifikation verfügen wie die Teilnehmer. Aus diesem Grund ergibt sich für dieses jetzt durchzuführende Wettbewerbsverfahren ein stimmb e- rechtigtes Gremium von 9 Personen. Zu 4.: VgV-Verfahren Öffentliche Auftraggeber sind verpflichtet, freiberufliche Leistungen (Dienstleistungen, Planungslei s- tungen etc.) bei Überschreitung der Schwellenwerte (erwartete Netto -Auftragshöhe 221.000 €) g e- mäß der Vergabeordnung (VgV) in einem Verhandlungsverfahren EU-weit auszuschreiben. Im Rahmen dieses VgV -Verfahrens können Planungsleistungen in einem Wettbewerbsverfahren ausgeschrieben werden. Mit dieser Vorlage entscheidet sich die Stadt Münster hierzu. Im Anschluss an da s Wettbewerbsverfahren erfolgt die Vergabe der Planungsleistungen in dem vo r- genannten Verhandlungsverfahren. Teilnehmer am Verhandlungsverfahren sind die Preisträger des - 5 - V/0083/2018 Wettbewerbs (voraussichtlich 3). Das Verhandlungsverfahren findet unter Beteiligung de r genannten Vertreter der Ratsfraktionen und der /dem Vorsitzenden des Preisgerichtes statt. Abschließend wird das Ergebnis des VgV-Verfahrens einschließlich des Wettbewerbsergebnisses der Bezirksvertretung Münster -Mitte, dem Ausschuss für Umweltschutz, K limaschutz und Bauwesen, Ausschuss für Schule und Weiterbildung, Sportausschuss und dem Haupt - und Finanzausschuss zur Kenntnis gegeben. Zu 5.: Terminübersicht 16.03.2018 Bekanntmachung im EU-Amtsblatt 16.04.2018 Bewerbungsschluss 18.04.2018 Auslosung der Teilnehmer 27.04.2018 Versand der Auslobungsunterlagen 15.06. 2018 Einführungskolloquium 15.08.2018 Abgabe der Planunterlagen (Bearbeitungszeitraum wg. Ferienzeit verlängert) 22.08.2018 Abgabe Einsatzmodell 12.10.2018 Sitzung des Preisgerichts IV.Q. 2018 Durchführung des VgV–Verfahrens (siehe Pkt. 4) Zu 6.: Kosten des VgV- / Wettbewerbs-Verfahrens Für die Durchführung des VgV -Verfahrens inkl. Architektenwettbewerbs entstehen Kosten in Höhe von insgesamt ca. 123.600,00 €. Durch die teilweise interne Durchführung der Wettbewerbsorganisation im Amt für Immobilienm a- nagement werden zusätzliche Honorarkosten in Höhe von ca. 10.000 € eingespart. Weitere ca. 8.500 € werden durch die Reduktion des Preisgerichtes auf der Ausloberseite eingespart. I. V. gez. Matthias Peck Stadtrat
Beratungsverlauf (5)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungBeschluss: einstimmig geändert beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Steinkamp
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Details
- Aktenzeichen
- V/0083/2018
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 25.01.2018
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37