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2022/0314

Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses

Magistratsvorlage 06.10.2022

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327 Zeichen

Punkt 7: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
 (V-Nr. 2022/0314) 
 
 Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und 
Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 5

355 Zeichen

Punkt 5: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
 (V-Nr. 2022/0314) 
 
Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung 
empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. 
 
Stimmenthaltung: FDP-Fraktion

anlage 2

1123 Zeichen

Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Langener Straße
Weiterstädter Landstraße
Röntgenstraße
Röntgenstraße
Eulerweg
Eulerweg
Auf der Sommeraue
Weiterstädter Landstraße
Weiterstädter Landstraße Bahnstraße
Röntgenstraße
Röntgenstraße
Gräfenhäuser Weg
RömerstraßeAltheimweg
Weiterstädter Straße
Ettesterstraße
Lönsstraße
Böcklerstraße
Lessingstraße
Lessingstraße
Raiffeisenstraße
Lindenweg
Lindenweg
Guerickeweg
Ottoweg
Römerstraße
Herzbergweg
Karoline-Balser-Weg
Henriette-Sennhenn-Straße
Lindenweg
Ottilie-Rady-Weg
Raiffeisenstraße
Schorlemmerstraße
Blütenallee
Wechslerstraße
Wechslerstraße
Virchowstraße
Veilchenweg
Lupinenweg
Tulpenweg
Schorlemmerstraße
Schmelzerweg
Hertlingstraße
Am Brombeerberg
Am Brombeerberg
Gräfenhäuser Weg
Apfelbach
Der Strutweg
Gräfenhäuser Weg
Weiterstädter Straße
Lily-Pringsheim-Weg
Auf der Sommeraue
Im Elsee
Im Elsee
Dahlienweg
Hoelscherweg
Borsigstraße
Blütenallee
Malvenweg
Blütenallee
Tulpenweg
Asternweg
Nelkenweg
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
StadtplanungsamtArheilgen West | M 1:10.000 | 19.09.2019
Anlage 1
N
Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen

anlage 8

292 Zeichen

Punkt 21: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
 (V-Nr. 2022/0314) 
 
Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung 
einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.

anlage 7

221 Zeichen

Punkt 8: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
 (V-Nr. 2022/0314) 
 
Der Ortsbeirat stimmt dem einstimmig zu.

anlage 9

221 Zeichen

Punkt 22: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost 
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses 
 (V-Nr. 2022/0314) 
 
Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.

anlage 3

1529 Zeichen

Aumühlenweg
Felchesgasse
Mühlweg
Ruthsenbach
Sülzbach
Greinstraße
Frankfurter Landstraße
Glockengartenweg
Kirchweg
In der Hahnhecke
Merianstraße
Am Hasenpfad
Dompfaffweg
Messeler-Park-Straße
Messeler-Park-Straße
Brehmstraße
Brehmstraße
Frankfurter Landstraße
Zeissweg
Hegelstraße
Hindemithstraße
Im Appensee
Brucknerstraße
Im Appensee
Händelstraße
Händelstraße
Schönbergstraße
Händelstraße
Schönbergstraße
Brucknerstraße
Schönbergstraße
Lortzingstraße
Am Alten Grenzgraben
Frankfurter Landstraße
Verdistraße
Wichernstraße
Bert-Brecht-Straße
An der Frankfurter Landstraße
Frankfurter Landstraße
Brucknerstraße
In den Wingerten
Stumpferweg
Obere Mühlstraße
Frankfurter Landstraße
Stumpfer Weg
Hindemithstraße
Hindemithstraße
Am Oberen Michelfeld
Sülzbach
Stumpferweg
Sülzbach
Rückhalte-
Sülzbach
Dieter-Böhne-Weg
Wilhelm-Walcher-Weg
Sängerbuchenweg
Bert-Brecht-Straße
Hertha-Sponer-Weg
Elsa-Neumann-Weg
Mühlweg
Messeler - Park - Straße
Silcherweg
Frankfurter Landstraße
Am Oberen Michelfeld
Peter-Brix-Weg
Im Appensee
Langener Straße
Frankfurter Landstraße
Dreieichweg
Greinstraße
becken
Ruthsenbach
Hindemithstraße
Merianstraße
Kalkofenweg
Hedwig-Kohn-Weg
Kolpingweg
Im Elsee
Aumühlenweg
Dreieichweg
Smetanaweg
Händelstraße
Verdistraße
Orffweg
Brucknerstraße
Brucknerstraße
Behringstraße
In der Hahnhecke
Meisenweg
Sperberweg
Am Hasenpfad
Sperberweg
Stumpferweg
Frankfurter Landstraße
Darmstadt
Wissenschaftsstadt
StadtplanungsamtWixhausen Ost | M 1:10.000 | 19.09.2019
Anlage 2
N
Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen

2022/0314

6050 Zeichen

Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler:  
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0314 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
  
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:  21015-9004 
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto: 0953110 
 
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost  
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses  
 
Vorlage vom: 06.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die gemäß Magistratsvorlage „Einleitung vorbereitender Untersuchungen für 
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost“  vom 
23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) in den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und 
„Wixhausen Ost“ (Anlage 2) begonnenen vorbereitenden Untersuchungen sollen eingestellt 
werden. Der entsprechende Beschluss des Mag istrats vom 16.10.2019 wird hiermit 
aufgehoben.  
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle gemäß Magistratsvorlage „Einleitung 
vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen 
West und Wixhausen Ost“  vom 23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) begonnen Gutachten

- 2 - 
abzuschließen und alle weiteren Aufgaben in Zusammenhang mit den vorbereitenden 
Untersuchungen  einzustellen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich  
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom

- 3 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022 
 
 
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen 
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Flächen im Darmstädter Norden, 
darunter die Untersuchungsbereiche „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“, wurden im 
Rahmen des Prozesses zum Masterplan DA 2030+ als „neue Potenzialf lächen der 
Stadtentwicklung“ definiert und für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in Betracht 
gezogen. Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangels 
und starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für zukunftsori entierte gewerbliche 
Entwicklungen benötigen wird; dies betrifft sowohl die Versorgung bereits ansässiger 
Unternehmen mit Erweiterungsflächen als auch die Befriedigung der Nachfrage nach Flächen 
für gewerbliche Neuansiedlungen.  
 
In den Bereichen „Arheilgen  West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wurden gemäß 
des Beschlusses des Magistrats vom 16.10.2019 sowie der Stadtverordnetenversammlung 
vom 29.10.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0302) vorbereitende Untersuchungen nach §  165 Abs. 4 
BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für 
städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs.  3 BauGB eingeleitet.  
 
Die von Beginn an ergebnisoffenen vorbereitenden Untersuchungen sollten auf Basis 
verschiedener Gutachten der Abwägung dienen, ob die Stadtentwicklung Darmstadts mit 
Hilfe einer maßvollen und ökologisch ausgewogenen Einbeziehung von Flächen im 
Außenbereich entlastet werden könnte. Zu diesem Zweck beschloss die 
Stadtverordnetenversammlung die Anwendung des transparenten und  nicht preistreibenden 
Instruments der vorbereitenden Untersuchungen, bei dem alle fachlichen Belange ebenso 
berücksichtigt werden, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit.  
 
Ein Teil der für die Voruntersuchung erforderlichen Gutachten für den Untersuchungs bereich 
Wixhausen Ost – zu den Themen Gewerbeflächenbedarf und -potential, biotische und 
abiotische Schutzgüter und Artenkartierung – liegen zwischenzeitlich vor und haben 
detaillierte Kenntnisse zu den Flächen erbracht. Auf Basis des erreichten Erkenntnis stands 
wird davon ausgegangen, dass die klimatischen, ökologischen und naturschutzfachlichen 
Nachteile gegenüber einer möglichen gewerblichen Entwicklung nicht aufgewogen werden 
können. Die Untersuchungen im Darmstädter Norden werden daher nicht weitergefü hrt. 
 
Ungeachtet dessen haben die Gutachten wichtige Erkenntnisse über den Darmstädter 
Norden, zum Teil sogar für die Gesamtstadt, ergeben, die weiterverwendet werden können.  
 
Organisatorische Rahmenbedingungen  
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen oblag dem Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt. Vertreter*innen 
beider Ämter bildeten die Steuerungsgruppe, welche durch die beauftragte NH Projektst adt, 
einer Tochter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, in Ihrer 
kontinuierlichen Arbeit unterstützt wurde.  
 
Im Rahmen der Projektsteuerung erfolgte auch eine regelmäßige fachliche Einbindung und 
Beteiligung von Vermessungsamt, Grünflä chenamt, Umweltamt, Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt.

- 4 - 
Die Steuerungsgruppe wird mit fachlicher Unterstützung der jeweiligen Fachämter alle 
bereits beauftragten Gutachten abschließen; die Steuerungsgruppe wird die fortlaufenden 
Aufträge (u.a. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit) rechtskonform beenden.  
 
Finanzierung 
Die für die vorbereitenden Untersuchungen bisher erforderlichen Mittel wurden aus den 
Haushalten 2020/2021/2022 bereitgestellt. Das Budget steht  beim Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung zur Verfügung. Die langfristig vorgesehenen Mittel werden abgeplant.  
 
Darmstadt, den 06.10.2022 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat

anlage 4

6133 Zeichen

- 2 - 
 
Magistratsvorlage 
 
Eingang Magistrats - 
geschäftsstelle:  
11.10.2022 
an den Magistrat  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
 
Beteiligt vor 
Magistratsbeschlussfassung:  
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung  
   OBW zur Befassung  
   zur Kenntnis 
   zur Beschlussfassung  
   zur abschließenden Beschluss - 
       fassung Fachausschuss  
Dezernat III 
Stadtplanungsamt  
Rechtsamt  
Amt: Amt für Wirtschaft 
und Stadtentwicklung   OBW bei abschl. 
Beschlussfassung Magistrat  
Behandlung in  
öffentl. Sitzung  
Ja 
 
Nein 
 
Verteiler: 
I 15 30 
BA BW OBW 
III 61 
Stvv 
 
 
 
Ja 
 
Nein  
 
Vorlage-Nr. 2022/0314 
 
Magistratsbeschluss -Nr. 
385 
 
Internetfähig     
 
Produkt-Nr.: 511010 
Kostenstelle:  015-002-1000 Investitionsnummer:  21015-9004 
Kostenträger:  5110-11 Sachkonto: 0953110 
 
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in 
Arheilgen West und Wixhausen Ost  
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses  
 
Vorlage vom: 06.10.2022  
 
Beschlussvorschlag : 
 
1. Die gemäß Magistratsvorlage „Einleitung vorbereitender Untersuchungen für 
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost“  vom 
23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) in den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und 
„Wixhausen Ost“ (Anlage 2) begonnenen vorbereitenden Untersuchungen sollen eingestellt 
werden. Der entsprechende Beschluss des Mag istrats vom 16.10.2019 wird hiermit 
aufgehoben.  
 
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle gemäß Magistratsvorlage „Einleitung 
vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen

- 3 - 
West und Wixhausen Ost“  vom 23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) begonnen Gutachten 
abzuschließen und alle weiteren Aufgaben in Zusammenhang mit den vorbereitenden  
Untersuchungen  einzustellen. 
 
 
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich  
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich   
 
Datenschutzrelevante Anlage:   
 
Folgekosten:    Ja    Nein 
 
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022 
 
Der Vorlage wird zugestimmt.

- 4 - 
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022 
 
 
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer 
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen 
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Flächen im Darmstädter Norden, 
darunter die Untersuchungsbereiche „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“, wurden  im 
Rahmen des Prozesses zum Masterplan DA 2030+ als „neue Potenzialflächen der 
Stadtentwicklung“ definiert und für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in Betracht 
gezogen. Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangel s 
und starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für zukunftsorientierte gewerbliche 
Entwicklungen benötigen wird; dies betrifft sowohl die Versorgung bereits ansässiger 
Unternehmen mit Erweiterungsflächen als auch die Befriedigung der Nachfrage nach Flächen 
für gewerbliche Neuansiedlungen.  
 
In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wurden gemäß 
des Beschlusses des Magistrats vom 16.10.2019 sowie der Stadtverordnetenversammlung 
vom 29.10.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0302) vo rbereitende Untersuchungen nach §  165 Abs. 4 
BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für 
städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs.  3 BauGB eingeleitet.  
 
Die von Beginn an ergebnisoffenen vorbereitenden U ntersuchungen sollten auf Basis 
verschiedener Gutachten der Abwägung dienen, ob die Stadtentwicklung Darmstadts mit 
Hilfe einer maßvollen und ökologisch ausgewogenen Einbeziehung von Flächen im 
Außenbereich entlastet werden könnte. Zu diesem Zweck beschlos s die 
Stadtverordnetenversammlung die Anwendung des transparenten und nicht preistreibenden 
Instruments der vorbereitenden Untersuchungen, bei dem alle fachlichen Belange ebenso 
berücksichtigt werden, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit.  
 
Ein Teil der für die Voruntersuchung erforderlichen Gutachten für den Untersuchungsbereich 
Wixhausen Ost – zu den Themen Gewerbeflächenbedarf und -potential, biotische und 
abiotische Schutzgüter und Artenkartierung – liegen zwischenzeitlich vor und haben 
detaillierte Ke nntnisse zu den Flächen erbracht. Auf Basis des erreichten Erkenntnisstands 
wird davon ausgegangen, dass die klimatischen, ökologischen und naturschutzfachlichen 
Nachteile gegenüber einer möglichen gewerblichen Entwicklung nicht aufgewogen werden 
können. Die Untersuchungen im Darmstädter Norden werden daher nicht weitergeführt . 
 
Ungeachtet dessen haben die Gutachten wichtige Erkenntnisse über den Darmstädter 
Norden, zum Teil sogar für die Gesamtstadt, ergeben, die weiterverwendet werden können.  
 
Organisatorische Rahmenbedingungen  
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen oblag dem Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt. Vertreter*innen 
beider Ämter bildeten die Steuerungsgruppe, welche durc h die beauftragte NH Projektstadt, 
einer Tochter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, in Ihrer 
kontinuierlichen Arbeit unterstützt wurde.  
 
Im Rahmen der Projektsteuerung erfolgte auch eine regelmäßige fachliche Einbindung und 
Beteiligung von Vermessungsamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Eigenbetrieb 
Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt.

Die Steuerungsgruppe wird mit fachlicher Unterstützung der jeweiligen Fachämter alle 
bereits beauftragten Gutachten abschließ en; die Steuerungsgruppe wird die fortlaufenden 
Aufträge (u.a. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit) rechtskonform beenden.  
 
Finanzierung 
Die für die vorbereitenden Untersuchungen bisher erforderlichen Mittel wurden aus den 
Haushalten 2020/2021/2022 be reitgestellt. Das Budget steht beim Amt für Wirtschaft und 
Stadtentwicklung zur Verfügung. Die langfristig vorgesehenen Mittel werden abgeplant.  
 
Darmstadt, den 06.10.2022 
 
 
Dezernat I Dezernat III 
 
 
 
 
Jochen Partsch  Michael Kolmer  
Oberbürgermeister  Stadtrat

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Details

Vorlagen-Nr.
2022/0314
Typ
Magistratsvorlage
Datum
06.10.2022
Erstellt
29.09.2026 00:00