2022/0314
Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
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Punkt 7: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (V-Nr. 2022/0314) Einstimmig empfiehlt der Ausschuss für Bauen, Stadtplanung, Verkehr und Liegenschaften der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 5: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (V-Nr. 2022/0314) Der Ausschuss für Wirtschaftsförderung, Wissenschaft und Digitalisierung empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung, der Vorlage zuzustimmen. Stimmenthaltung: FDP-Fraktion
anlage 2
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Langener Straße Langener Straße Langener Straße Langener Straße Langener Straße Weiterstädter Landstraße Röntgenstraße Röntgenstraße Eulerweg Eulerweg Auf der Sommeraue Weiterstädter Landstraße Weiterstädter Landstraße Bahnstraße Röntgenstraße Röntgenstraße Gräfenhäuser Weg RömerstraßeAltheimweg Weiterstädter Straße Ettesterstraße Lönsstraße Böcklerstraße Lessingstraße Lessingstraße Raiffeisenstraße Lindenweg Lindenweg Guerickeweg Ottoweg Römerstraße Herzbergweg Karoline-Balser-Weg Henriette-Sennhenn-Straße Lindenweg Ottilie-Rady-Weg Raiffeisenstraße Schorlemmerstraße Blütenallee Wechslerstraße Wechslerstraße Virchowstraße Veilchenweg Lupinenweg Tulpenweg Schorlemmerstraße Schmelzerweg Hertlingstraße Am Brombeerberg Am Brombeerberg Gräfenhäuser Weg Apfelbach Der Strutweg Gräfenhäuser Weg Weiterstädter Straße Lily-Pringsheim-Weg Auf der Sommeraue Im Elsee Im Elsee Dahlienweg Hoelscherweg Borsigstraße Blütenallee Malvenweg Blütenallee Tulpenweg Asternweg Nelkenweg Darmstadt Wissenschaftsstadt StadtplanungsamtArheilgen West | M 1:10.000 | 19.09.2019 Anlage 1 N Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen
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Punkt 21: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (V-Nr. 2022/0314) Der Haupt- und Finanzausschuss empfiehlt der Stadtverordnetenversammlung einstimmig, der Vorlage zuzustimmen.
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Punkt 8: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (V-Nr. 2022/0314) Der Ortsbeirat stimmt dem einstimmig zu.
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Punkt 22: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost Aufhebung des Einleitungsbeschlusses (V-Nr. 2022/0314) Der Vorlage wird einstimmig zugestimmt.
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Aumühlenweg Felchesgasse Mühlweg Ruthsenbach Sülzbach Greinstraße Frankfurter Landstraße Glockengartenweg Kirchweg In der Hahnhecke Merianstraße Am Hasenpfad Dompfaffweg Messeler-Park-Straße Messeler-Park-Straße Brehmstraße Brehmstraße Frankfurter Landstraße Zeissweg Hegelstraße Hindemithstraße Im Appensee Brucknerstraße Im Appensee Händelstraße Händelstraße Schönbergstraße Händelstraße Schönbergstraße Brucknerstraße Schönbergstraße Lortzingstraße Am Alten Grenzgraben Frankfurter Landstraße Verdistraße Wichernstraße Bert-Brecht-Straße An der Frankfurter Landstraße Frankfurter Landstraße Brucknerstraße In den Wingerten Stumpferweg Obere Mühlstraße Frankfurter Landstraße Stumpfer Weg Hindemithstraße Hindemithstraße Am Oberen Michelfeld Sülzbach Stumpferweg Sülzbach Rückhalte- Sülzbach Dieter-Böhne-Weg Wilhelm-Walcher-Weg Sängerbuchenweg Bert-Brecht-Straße Hertha-Sponer-Weg Elsa-Neumann-Weg Mühlweg Messeler - Park - Straße Silcherweg Frankfurter Landstraße Am Oberen Michelfeld Peter-Brix-Weg Im Appensee Langener Straße Frankfurter Landstraße Dreieichweg Greinstraße becken Ruthsenbach Hindemithstraße Merianstraße Kalkofenweg Hedwig-Kohn-Weg Kolpingweg Im Elsee Aumühlenweg Dreieichweg Smetanaweg Händelstraße Verdistraße Orffweg Brucknerstraße Brucknerstraße Behringstraße In der Hahnhecke Meisenweg Sperberweg Am Hasenpfad Sperberweg Stumpferweg Frankfurter Landstraße Darmstadt Wissenschaftsstadt StadtplanungsamtWixhausen Ost | M 1:10.000 | 19.09.2019 Anlage 2 N Geltungsbereich der vorbereitenden Untersuchungen
2022/0314
6050 Zeichen
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0314
Magistratsbeschluss -Nr.
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer: 21015-9004
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 0953110
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in
Arheilgen West und Wixhausen Ost
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Vorlage vom: 06.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die gemäß Magistratsvorlage „Einleitung vorbereitender Untersuchungen für
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost“ vom
23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) in den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und
„Wixhausen Ost“ (Anlage 2) begonnenen vorbereitenden Untersuchungen sollen eingestellt
werden. Der entsprechende Beschluss des Mag istrats vom 16.10.2019 wird hiermit
aufgehoben.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle gemäß Magistratsvorlage „Einleitung
vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen
West und Wixhausen Ost“ vom 23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) begonnen Gutachten
- 2 -
abzuschließen und alle weiteren Aufgaben in Zusammenhang mit den vorbereitenden
Untersuchungen einzustellen.
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom
- 3 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Flächen im Darmstädter Norden,
darunter die Untersuchungsbereiche „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“, wurden im
Rahmen des Prozesses zum Masterplan DA 2030+ als „neue Potenzialf lächen der
Stadtentwicklung“ definiert und für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in Betracht
gezogen. Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangels
und starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für zukunftsori entierte gewerbliche
Entwicklungen benötigen wird; dies betrifft sowohl die Versorgung bereits ansässiger
Unternehmen mit Erweiterungsflächen als auch die Befriedigung der Nachfrage nach Flächen
für gewerbliche Neuansiedlungen.
In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wurden gemäß
des Beschlusses des Magistrats vom 16.10.2019 sowie der Stadtverordnetenversammlung
vom 29.10.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0302) vorbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4
BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für
städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB eingeleitet.
Die von Beginn an ergebnisoffenen vorbereitenden Untersuchungen sollten auf Basis
verschiedener Gutachten der Abwägung dienen, ob die Stadtentwicklung Darmstadts mit
Hilfe einer maßvollen und ökologisch ausgewogenen Einbeziehung von Flächen im
Außenbereich entlastet werden könnte. Zu diesem Zweck beschloss die
Stadtverordnetenversammlung die Anwendung des transparenten und nicht preistreibenden
Instruments der vorbereitenden Untersuchungen, bei dem alle fachlichen Belange ebenso
berücksichtigt werden, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ein Teil der für die Voruntersuchung erforderlichen Gutachten für den Untersuchungs bereich
Wixhausen Ost – zu den Themen Gewerbeflächenbedarf und -potential, biotische und
abiotische Schutzgüter und Artenkartierung – liegen zwischenzeitlich vor und haben
detaillierte Kenntnisse zu den Flächen erbracht. Auf Basis des erreichten Erkenntnis stands
wird davon ausgegangen, dass die klimatischen, ökologischen und naturschutzfachlichen
Nachteile gegenüber einer möglichen gewerblichen Entwicklung nicht aufgewogen werden
können. Die Untersuchungen im Darmstädter Norden werden daher nicht weitergefü hrt.
Ungeachtet dessen haben die Gutachten wichtige Erkenntnisse über den Darmstädter
Norden, zum Teil sogar für die Gesamtstadt, ergeben, die weiterverwendet werden können.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen oblag dem Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt. Vertreter*innen
beider Ämter bildeten die Steuerungsgruppe, welche durch die beauftragte NH Projektst adt,
einer Tochter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, in Ihrer
kontinuierlichen Arbeit unterstützt wurde.
Im Rahmen der Projektsteuerung erfolgte auch eine regelmäßige fachliche Einbindung und
Beteiligung von Vermessungsamt, Grünflä chenamt, Umweltamt, Eigenbetrieb
Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt.
- 4 -
Die Steuerungsgruppe wird mit fachlicher Unterstützung der jeweiligen Fachämter alle
bereits beauftragten Gutachten abschließen; die Steuerungsgruppe wird die fortlaufenden
Aufträge (u.a. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit) rechtskonform beenden.
Finanzierung
Die für die vorbereitenden Untersuchungen bisher erforderlichen Mittel wurden aus den
Haushalten 2020/2021/2022 bereitgestellt. Das Budget steht beim Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung zur Verfügung. Die langfristig vorgesehenen Mittel werden abgeplant.
Darmstadt, den 06.10.2022
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
anlage 4
6133 Zeichen
- 2 -
Magistratsvorlage
Eingang Magistrats -
geschäftsstelle:
11.10.2022
an den Magistrat
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
Beteiligt vor
Magistratsbeschlussfassung:
Dezernat I an die Stadtverordnetenversammlung
OBW zur Befassung
zur Kenntnis
zur Beschlussfassung
zur abschließenden Beschluss -
fassung Fachausschuss
Dezernat III
Stadtplanungsamt
Rechtsamt
Amt: Amt für Wirtschaft
und Stadtentwicklung OBW bei abschl.
Beschlussfassung Magistrat
Behandlung in
öffentl. Sitzung
Ja
Nein
Verteiler:
I 15 30
BA BW OBW
III 61
Stvv
Ja
Nein
Vorlage-Nr. 2022/0314
Magistratsbeschluss -Nr.
385
Internetfähig
Produkt-Nr.: 511010
Kostenstelle: 015-002-1000 Investitionsnummer: 21015-9004
Kostenträger: 5110-11 Sachkonto: 0953110
Betreff: Vorbereitende Untersuchungen für die städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in
Arheilgen West und Wixhausen Ost
Aufhebung des Einleitungsbeschlusses
Vorlage vom: 06.10.2022
Beschlussvorschlag :
1. Die gemäß Magistratsvorlage „Einleitung vorbereitender Untersuchungen für
städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen West und Wixhausen Ost“ vom
23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) in den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und
„Wixhausen Ost“ (Anlage 2) begonnenen vorbereitenden Untersuchungen sollen eingestellt
werden. Der entsprechende Beschluss des Mag istrats vom 16.10.2019 wird hiermit
aufgehoben.
2. Die Stadtverwaltung wird beauftragt, alle gemäß Magistratsvorlage „Einleitung
vorbereitender Untersuchungen für städtebauliche Entwicklungsmaßnahmen in Arheilgen
- 3 -
West und Wixhausen Ost“ vom 23.09.2019 (Vorlage-Nr. 2019/0302) begonnen Gutachten
abzuschließen und alle weiteren Aufgaben in Zusammenhang mit den vorbereitenden
Untersuchungen einzustellen.
Anlagen: Anlage 1 Arheilgen_West_Geltungsbereich
Anlage 2 Wixhausen_Ost_Geltungsbereich
Datenschutzrelevante Anlage:
Folgekosten: Ja Nein
Beschluss des Magistrats vom 19.10.2022
Der Vorlage wird zugestimmt.
- 4 -
Begründung zur Magistratsvorlage vom 06.10.2022
Anlass der vorbereitenden Untersuchungen zur möglichen Durchführung einer
städtebaulichen Entwicklungsmaßnahme waren die Überlegungen zu einer gewerblichen
Entwicklung seitens der Wissenschaftsstadt Darmstadt. Die Flächen im Darmstädter Norden,
darunter die Untersuchungsbereiche „Wixhausen Ost“ und „Arheilgen West“, wurden im
Rahmen des Prozesses zum Masterplan DA 2030+ als „neue Potenzialflächen der
Stadtentwicklung“ definiert und für eine mögliche städtebauliche Entwicklung in Betracht
gezogen. Eine zentrale Erkenntnis war, dass Darmstadt aufgrund eklatanten Flächenmangel s
und starker Nutzungskonkurrenz auch in Zukunft Raum für zukunftsorientierte gewerbliche
Entwicklungen benötigen wird; dies betrifft sowohl die Versorgung bereits ansässiger
Unternehmen mit Erweiterungsflächen als auch die Befriedigung der Nachfrage nach Flächen
für gewerbliche Neuansiedlungen.
In den Bereichen „Arheilgen West“ (Anlage 1) und „Wixhausen Ost“ (Anlage 2) wurden gemäß
des Beschlusses des Magistrats vom 16.10.2019 sowie der Stadtverordnetenversammlung
vom 29.10.2019 (Vorlage -Nr. 2019/0302) vo rbereitende Untersuchungen nach § 165 Abs. 4
BauGB zur Gewinnung von Beurteilungsgrundlagen über die Festlegungsvoraussetzungen für
städtebauliche Entwicklungsbereiche nach § 165 Abs. 3 BauGB eingeleitet.
Die von Beginn an ergebnisoffenen vorbereitenden U ntersuchungen sollten auf Basis
verschiedener Gutachten der Abwägung dienen, ob die Stadtentwicklung Darmstadts mit
Hilfe einer maßvollen und ökologisch ausgewogenen Einbeziehung von Flächen im
Außenbereich entlastet werden könnte. Zu diesem Zweck beschlos s die
Stadtverordnetenversammlung die Anwendung des transparenten und nicht preistreibenden
Instruments der vorbereitenden Untersuchungen, bei dem alle fachlichen Belange ebenso
berücksichtigt werden, wie die Beteiligung der Öffentlichkeit.
Ein Teil der für die Voruntersuchung erforderlichen Gutachten für den Untersuchungsbereich
Wixhausen Ost – zu den Themen Gewerbeflächenbedarf und -potential, biotische und
abiotische Schutzgüter und Artenkartierung – liegen zwischenzeitlich vor und haben
detaillierte Ke nntnisse zu den Flächen erbracht. Auf Basis des erreichten Erkenntnisstands
wird davon ausgegangen, dass die klimatischen, ökologischen und naturschutzfachlichen
Nachteile gegenüber einer möglichen gewerblichen Entwicklung nicht aufgewogen werden
können. Die Untersuchungen im Darmstädter Norden werden daher nicht weitergeführt .
Ungeachtet dessen haben die Gutachten wichtige Erkenntnisse über den Darmstädter
Norden, zum Teil sogar für die Gesamtstadt, ergeben, die weiterverwendet werden können.
Organisatorische Rahmenbedingungen
Die Federführung für die vorbereitenden Untersuchungen oblag dem Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung in enger Zusammenarbeit mit dem Stadtplanungsamt. Vertreter*innen
beider Ämter bildeten die Steuerungsgruppe, welche durc h die beauftragte NH Projektstadt,
einer Tochter der Unternehmensgruppe Nassauische Heimstätte/Wohnstadt, in Ihrer
kontinuierlichen Arbeit unterstützt wurde.
Im Rahmen der Projektsteuerung erfolgte auch eine regelmäßige fachliche Einbindung und
Beteiligung von Vermessungsamt, Grünflächenamt, Umweltamt, Eigenbetrieb
Immobilienmanagement – Abteilung Grundstücksverkehr und Rechtsamt.
Die Steuerungsgruppe wird mit fachlicher Unterstützung der jeweiligen Fachämter alle
bereits beauftragten Gutachten abschließ en; die Steuerungsgruppe wird die fortlaufenden
Aufträge (u.a. Projektsteuerung, Öffentlichkeitsarbeit) rechtskonform beenden.
Finanzierung
Die für die vorbereitenden Untersuchungen bisher erforderlichen Mittel wurden aus den
Haushalten 2020/2021/2022 be reitgestellt. Das Budget steht beim Amt für Wirtschaft und
Stadtentwicklung zur Verfügung. Die langfristig vorgesehenen Mittel werden abgeplant.
Darmstadt, den 06.10.2022
Dezernat I Dezernat III
Jochen Partsch Michael Kolmer
Oberbürgermeister Stadtrat
Beratungsverlauf (6)
Orte (78)
- Virchowstraße
- Frankfurter Landstraße
- Lortzingstraße
- Brucknerstraße
- Behringstraße
- Eulerweg
- Karoline-Balser-Weg
- Ottilie-Rady-Weg
- Gräfenhäuser Weg
- Kirchweg
- Am Brombeerberg
- Auf der Sommeraue
- Langener Straße
- Weiterstädter Landstraße
- Weiterstädter Straße
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- Smetanaweg
- Orffweg
- Meisenweg
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Details
- Vorlagen-Nr.
- 2022/0314
- Typ
- Magistratsvorlage
- Datum
- 06.10.2022
- Erstellt
- 29.09.2026 00:00