Mandari Insight

V/0392/2025

Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Vorlagen 26.05.2025

KI-Zusammenfassung

Klicken Sie, um eine KI-Zusammenfassung dieses Vorgangs zu erstellen.

KI-Analyse läuft...

vergangen

Was passiert gerade?

  • 📄 Dokumente werden analysiert...
  • 🤔 KI denkt nach (Reasoning-Modell)...
  • ✍️ Zusammenfassung wird geschrieben...
  • ⏳ Das dauert etwas länger bei komplexen Dokumenten...

Dieser Vorgang kann 1-3 Minuten dauern. Bitte lassen Sie die Seite geöffnet.

Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 03.09.2025, TOP 21

Anlage A

· application/pdf

Ansehen

Beschlussvorlage

· application/pdf

Ansehen

0392-2025 Anlage Jahresabschluss 2024_Web

· application/pdf

Ansehen

Anlage A

1395 Zeichen

Anlage A zur V/0392/2025 
 
Kurzüberblick 
Ratsvorlage über die Feststellung des Jahresabschlusses und Lageberichts der eigenbetriebs-
ähnlichen Einrichtung awm für das Wirtschaftsjahr 2024 und zur Entnahme der Investitionszu-
schüsse 2024 für E-Mobilität zugunsten des Gebührenzahlers. 
 
Ziele/Teilziele/Zielerreichung 
 
Zu 1) Gemäß § 26 EigVO i.V. mit § 14 der Betriebssatzung ist der Jahresabschluss und der La-
gebericht bis zum Ablauf von drei Monaten nach Ende des Wirtschaftsjahres aufzustellen.  
Unter Beachtung des § 106 GO NW hat eine Prüfung durch eine Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
zu erfolgen.  
 
Zu 2) Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der 
höheren Kosten aus der Beschaffung der E-Fahrzeugen zugunsten der Gebührenzahler in die 
Verbindlichkeiten gebucht. 
 
 
 
Finanzierung 
Produktgruppe: 11.02 Abfallwirtschaft (awm) 
Auswirkungen auf den Ergebnisplan X Ja  Nein   
Auswirkungen auf den Finanzplan  Ja X Nein   
Im beschlossenen Haushaltsplan 2025 enthalten? X Ja  Nein  teilw. 
Belastungen in zukünftigen HH-Jahren?  Ja X Nein   
 
 
Pflichtigkeitsgrad 
Die Maßnahme/Leistung ist X vollständig 
pflichtig 
 überwiegend 
pflichtig 
 überwiegend 
freiwillig 
 vollständig 
freiwillig 
 
 
Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen 
(Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) 
Keine

Beschlussvorlage

5437 Zeichen

V/0392/2025 
V/0392/2025 
 
 
Öffentliche Beschlussvorlage 
Betrifft 
 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
- Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts für das Wirtschaftsjahr 2024 
- Entnahme der Investitionszuschüsse 2024 für E-Fahrzeuge aus der allgemeinen Rücklage 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
   27.08.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe Vorberatung 
   03.09.2025 Hauptausschuss Vorberatung 
   03.09.2025 Rat Entscheidung 
 
 
 
Beschlussvorschlag: 
I. Sachentscheidung: 
 
1. Feststellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts der awm für das Wirtschaftsjahr 
2024 
 
a. Der in der Anlage beigefügte Jahresabschluss der awm für das Wirtschaftsjahr 2024 (Bi-
lanz, GuV und Anhang) wird festgestellt. 
 
b. Der Lagebericht (Anlage) wird zur Kenntnis genommen. 
 
c. Der von den awm erwirtschaftete Jahresüberschuss beträgt   5.711.897,43 EUR 
 
Es wird 
 
der allgemeinen Rücklage 1.390.676,56 EUR 
dem Haushalt der Stadt Münster 4.000.000,00 EUR 
der Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 311.967,03 EUR 
der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 9.253,84 EUR 
 
zugeführt. 
 
 
d. Dem Betriebsausschuss wird für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlastung erteilt. 
 
Abfallw irtschaftsbetriebe 
Münster 
 
11.07.2025 
 
Ihr/e Ansprechpartner/in:  
Frau Becks 
Telefon: 6052-162 
BecksK@aw m.stadt-
muenster.de

- 2 - 
V/0392/2025 
2. Entnahme der Investitionszuschüsse 2024 für E-Mobilität aus der allgemeinen Rücklage 
 
Es wird beschlossen, die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität dem Ge-
bührenzahler gutzubringen. 
 
 
Begründung: 
 
Zu 1)  
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, hat im Auf-
trag der awm den Jahresabschluss und den Lagebericht des Wirtschaftsjahres 2024 geprüft. Die ge-
prüften Unterlagen sind gem. § 14 der Betriebssatzung dem Betriebsausschuss und dem Rat vorzu-
legen. 
 
1. Jahresabschluss 2024 
 
Die Bilanzsumme hat sich gegenüber dem Vorjahr um 1.406.546,20 EUR auf 
105.258.673,63 EUR verringert. 
 
Die Umsatzerlöse 2024 betrugen insgesamt        72.780.838,64 EUR 
 
Davon entfielen auf die 
 
   Abfallwirtschaft  
  
Abfallabfuhr 47.489.959,11 EUR 
Abfalldeponierung/-verwertung 1.049.797,01 EUR 
Sonstige Abfallverwertung 4.902.118,54 EUR 
Problemabfälle  116.753,27 EUR 
DSD-Bereich 3.325.922,96 EUR 
Sonstige Umsatzerlöse 192,94 EUR 
  
   Stadtreinigung 7.819.212,41 EUR 
  
   Winterdienst 3.120.622,25 EUR 
  
   Nebengeschäft 4.956.260,15 EUR 
 
 
Der Jahresüberschuss in Höhe von 5.711.897,43 EUR setzt sich zusammen 
 
- aus der kalkulatorischen Verzinsung mit 1.334.537,22 EUR 
- aus dem Unterschied zwischen gesetzlichen Grundlagen 
  der Gebührenkalkulation und Ansätzen der Handelsbilanz mit 2.275.269,33 EUR 
- aus dem Gewinn von Anlagenverkäufen mit 152.435,33 EUR 
- aus der Verzinsung liquider Mittel mit 919.306,80 EUR 
- aus dem Gewinn des BgA Photovoltaikanlage mit 9.253,84 EUR 
- aus den Zuweisungen des Landes und des Bundes mit 513.138,25 EUR 
- aus übrigen Nebengeschäften mit 429.049,06 EUR 
- aus dem Gewinn des BgA awm-Dienstleistungen mit 311.967,03 EUR 
- aus dem Verlustvortrag aus den Gebührenbereichen mit -198.151,77 EUR 
- und gezahlten Darlehenszinsen in Höhe von -34.907,66 EUR 
 
Die Gesamtinvestitionen lagen im Jahr 2024 bei 7.374 TEUR. Davon wurden 133 TEUR in 
Anlagen der Stadtreinigung, 5.561 TEUR in Anlagen der Abfallwirtschaft und 135 TEUR in

- 3 - 
V/0392/2025 
Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten investiert. Ein weiterer Anteil in Höhe von 
568 TEUR auf Betriebs- und Geschäftsausstattung, 468 TEUR auf geleistete Anzahlungen 
und Anlagen im Bau, 24 TEUR auf immaterielle Vermögensgegenstände und 485 TEUR 
auf Finanzanlagen. 
 
Gemäß § 4 der EigVO kann dem Betriebsausschuss für das Wirtschaftsjahr 2024 Entlas-
tung erteilt werden. 
 
Die Entlastung der Betriebsleitung erfolgt gemäß § 5 Abs. 5 Satz 2 EigVO durch den Be-
triebsausschuss. Hiermit wird sich der Betriebsausschuss in seiner nächsten planmäßigen 
Sitzung befassen. 
 
2. Lagebericht 
 
Nach der Aufhebung des § 25 EigVO, erstellen die awm den Lagebericht gem. § 14 der 
Betriebssatzung. Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesell-
schaft, Koblenz, hat festgestellt, dass dieser im Einklang mit dem Jahresabschluss steht 
und die sonstigen Angaben im Lagebericht keine falschen Vorstellungen von der Lage des 
Eigenbetriebes erwecken. 
 
3. Prüfungsergebnis 
 
Die DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs - und Steuerprüfungsgesellschaft, Koblenz, 
erteilt den awm für das Wirtschaftsjahr 2024 einen uneingeschränkten Bestätigungsver-
merk. Die weiteren Einzelheiten zum Jahresabschluss 2024 können den beigefügten Un-
terlagen entnommen werden. Darüber hinaus werden die Abschlussergebnisse vom Prü-
fungsleiter der DORNBACH GMBH Wirtschaftsprüfungs- und Steuerprüfungsgesellschaft, 
Koblenz, in der Betriebsausschusssitzung am 27.08.2025 im Rahmen einer Jahresab-
schlussbesprechung im Einzelnen erläutert 
 
 
Zu 2) 
 
Die Landeszuweisungen für die Beschaffung von E-Mobilität werden zur Kompensation der höheren 
Kosten aus der Beschaffung der E-Kehrmaschinen zugunsten der Gebührenzahler in die Verbindlich-
keiten gebucht. Demnach werden 513.138,25 € der allgemeinen Rücklage entnommen. 
 
 
I. V. 
 
 
gez. 
Minas 
Stadtrat 
 
 
Anlagen:  - Jahresabschluss der awm (Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung, Anhang, Lage-
bericht, Bestätigungsvermerk) 
 
 - Anlage A

0392-2025 Anlage Jahresabschluss 2024_Web

107946 Zeichen

Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 1
Wirtschaftsjahr 2024
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe
Münster
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 01Jahresabschluss | 2
Jahresabschluss | Lagebericht
Wirtschaftsjahr 2024
Hinweis: Wir weisen darauf hin, dass Fach- und Rechtsbegriffe nicht gegendert werden.

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 03Jahresabschluss | 02
Inhalt
Inhalt   02
Bilanz   04
Gewinn- und Verlustrechnung   06
Anhang 
I.  Allgemeine Angaben   07
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden   08
III. Bilanzerläuterungen   10
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung   13
V. Sonstige Angaben   22
VI.  Anlagen
 Anlagennachweis [Anlage 1]   24
 Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen [Anlage 2]   28
Lagebericht
I.  Grundlagen des Unternehmens   29
II.  Wirtschaftsbericht   30
1.  Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen   30
1.1 Risiken durch die Brandgefahr von Lithium-Batterien  30
1.2 Novelle der Abfallrahmenrichtlinie – Umgang mit Alttextilien   30
1.3 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG)   31
2.  Geschäftsverlauf   32
2.1 Straßenreinigung   32
2.2 Abfallwirtschaft   32
3.  Wirtschaftliche Lage   33
3.1 Ertragslage   33
3.2 Aufwandslage   35
3.3 Finanzlage   36
3.4 Vermögenslage   37
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens   38
4.  Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren   38
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm   38
4.2  Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm   39
4.3  Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen   39
4.4  Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen   40
4.5  Wesentliche Interessengruppen   40
4.6  Nachhaltigkeitsrelevante Standards   41
4.7  Nachhaltigkeitsberichterstattung   41
III.  Prognosebericht   41
IV.  Chancen- und Risikobericht   42
V.  Sonstiges   44
Bestätigungsvermerk des unabhängigen Abschlussprüfers   45
Impressum   50

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 05Jahresabschluss | 04
Aktivseite  
in EUR
31.12.24  
in EUR
31.12.23  
in EUR
A ANLAGEVERMÖGEN
I. IMMATERIELLE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Entgeltlich erworbene Konzessionen und Software 22.727,10 15.768,05
II. SACHANLAGEN
1. Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten 24.957.666,57 26.484.758,73
2. Anlagen der Stadtreinigung 4.754.642,82 6.301.324,47
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 18.729.184,07 17.646.474,17
4.  Andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 2.442.434,45 1.922.083,29
5. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau 819.980,91 1.167 .533,63
51.703.908,82 53.522.174,29
III. FINANZANLAGEN
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 21.193.391,08 20.708.861,32
2. Sonstige Ausleihungen 900.000,00 1.050.000,00
22.093.391,08 21.758.861,32
73.820.027,00 75.296.803,66
B UMLAUFVERMÖGEN
I. VORRÄTE
1. Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe 905.766,63 864.999,77
2. Fertige Erzeugnisse und Waren 67.796,5 8 119.643,31
973.563,21 984.643,08
II. FORDERUNGEN UND SONSTIGE VERMÖGENSGEGENSTÄNDE
1. Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 6.642.618,40 4.720.797,52
2. Forderungen an die Stadt Münster 7.0 6 6.24 6,14 5.193.537,83
3. Sonstige Vermögensgegenstände 207.742,07 424.890,91
13.916.606,61 10.339.226,26
III. KASSENBESTAND UND GUTHABEN BEI KREDITINSTITUTEN 16.514.184,72 20.010.230,95
31.404.354,54 31.334.100,29
C RECHNUNGSABGRENZUNGSPOSTEN 34.292,09 34.315,88
105.258.673,63 106.665.219,83
Passivseite  
in EUR
31.12.24  
in EUR
31.12.23 
in EUR
A EIGENKAPITAL
I. STAMMKAPITAL 500.000,00 500.000,00
II. RÜCKLAGEN
1. Allgemeine Rücklage 30.814.444,38 30.656.767,92
2. Rücklagen aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 427.156,74 414.656,20
3. Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen 181.379,06 167.5 52,3 6
III. JAHRESÜBERSCHUSS 5.711.897,4 3 4.636.501,77
37.634.877,61 36.375.478,25
B SONDERPOSTEN FÜR INVESTITIONSZUSCHÜSSE ZUM ANLAGEVERMÖGEN 1.699.990,36 2.208.928,61
C RÜCKSTELLUNGEN
I. Rückstellungen für Pensionen 3.484.499,00 3.622.744,00
II. Steuerrückstellungen 258.510,00 15.175,00
III. Sonstige Rückstellungen
1. Nachsorgerückstellungen 32.686.773,60 3 3.6 67.93 8,3 5
2. Übrige 3.549.654,67 3.665.366,46
36.236.428,27 37.333.304,81
39.979.437,27 40.971.223,81
D VERBINDLICHKEITEN
I. Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 7.279.374,83 7.926.414,12
II. Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 2.965.098,41 3.302.632,79
III. Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 1.131.593,91 1.202.112,43
IV. Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 13.366.236,59 14.001.384,11
V. Sonstige Verbindlichkeiten 1.202.064,65 67 7.0 4 5,71
davon aus Steuern
31.12.2024 9 0 3.8 47,3 4 EU R
31.12.2023  506.926,26 EUR
25.944.368,39 27.109.589,16
105.258.673,63 106.665.219,83
Bilanz zum 31.12.2024
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 07Jahresabschluss | 06
Anhang
für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Allgemeine Angaben
Der Jahresabschluss der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
(awm) wurde nach den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung NRW in Verbindung mit den  
Bestimmungen des Handelsgesetzbuchs aufgestellt.
Um die unternehmens- und branchenspezifischen Besonderheiten der awm abbilden zu können, 
wird in der Bilanz gemäß § 265 Abs. 5 HGB auf der Aktivseite eine Untergliederung des Sachanla-
gevermögens in die Anlagen der Stadtreinigung und der Abfallwirtschaft und auf der Passivseite 
eine Untergliederung der sonstigen Rückstellungen in Nachsorgerückstellungen und übrige Rück-
stellungen vorgenommen. Darüber hinaus werden die Zuwendungen zum Anlagevermögen auf der 
Passivseite unter „Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen“ ausgewiesen und 
die Überschüsse aus den Betrieben gewerblicher Art (BgA) im Eigenkapital unter „Rücklagen aus 
Überschüssen awm-Dienstleistungen“ und „Rücklagen aus Photovoltaik-Überschüssen“.
Verpflichtungen aus Gebührenüberschüssen werden unter dem Posten „Verbindlichkeiten gegen-
über Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Soweit für Pflichtangaben Wahlrechte bestehen, diese in der Bilanz, der Gewinn- und Verlustrech-
nung oder im Anhang darzustellen, sind diese aus Gründen der Übersichtlichkeit im Anhang darge-
stellt.
Die Ausweisstetigkeit wurde gewahrt.
Die Gewinn- und Verlustrechnung ist nach dem Gesamtkostenverfahren aufgestellt.
Gewinn- und Verlustrechnung
Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr  
vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024 
 
in EUR
  
in EUR
2024 
in EUR
2023 
in EUR
1. Umsatzerlöse 72.780.838,64 67.7 3 8.2 02,8 4
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen Erzeugnissen 5.675,00 638,00
3. Sonstige betriebliche Erträge 963.148,86 2.426.407,39
73.749.662,50 70.165.248,23
4. Materialaufwand
a)  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe und für  
bezogene Waren 5.902.020,87 5.721.812,65
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.096.501,77 20.276.319,40
24.998.522,64 25.998.132,05
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 22.614.910,55 21.014.791,81
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und  
für Unterstützung 6.565.756,70 6.422.516,48
davon für Altersversorgung:  
2024: 1.766.691,42 EUR [2023: 2.072.387,63 EUR]
29.18 0.6 67,25 27.4 37.3 0 8, 29
6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens  
und Sachanlagen 8.694.230,10 8.167.018,6 3
7. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.985.432,35 4.937.523,37
68.858.852,34 66.539.982,34
8. Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen des Finanzanlagevermögens 40.656,56 46.464,60
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.380.565,93 1 .0 97.782,1 2
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen
 davon Aufwendungen aus der Aufzinsung 
 2024:  2.883,00 €     [2023: 1.743,00 €] 37.790,66 39.603,39
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 254.184,79 13.654,16
12. Ergebnis nach Steuern 6.020.057,20 4.716.255,06
13. Sonstige Steuern 308.159,77 79.753,29
14. Jahresüberschuss 5.711.897,43 4.636.501,77
Nachrichtlich: Behandlung des Jahresüberschusses
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 1.390.676,56 610.174,53
b) Zuführung in den allgemeinen Haushalt 4.000.000,00 4.000.000,00
c) Einstellung in die Rücklage Photovoltaik-Überschüsse 9.253,84 13.826,70
d) Einstellung in die Rücklage Überschüsse awm-Dienstleistungen 31 1.967,0 3 12.500,54

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 09Jahresabschluss | 08
II. Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden
Für die Aufstellung des Jahresabschlusses waren die nachfolgenden Bilanzierungs- und Bewer-
tungsmethoden maßgebend.
Die immateriellen Vermögensgegenstände und Sachanlagen sind zu Anschaffungs- oder Herstel-
lungskosten bewertet. Es wurde grundsätzlich die lineare Abschreibungsmethode unter Zugrunde-
legung der betriebsgewöhnlichen Nutzungsdauer angewendet. Geringwertige Anlagegüter werden 
im Jahr des Zugangs voll abgeschrieben.
Bei den Finanzanlagen werden die Wertpapiere zu Anschaffungskosten angesetzt. Die sonstigen 
Ausleihungen betreffen ein Genussrecht, welches ebenfalls zu Anschaffungskosten angesetzt  
worden ist.
Die Vorräte werden zu Anschaffungs- und Herstellungskosten bzw. zu gleitenden Durchschnitts-
preisen angesetzt. Für bestimmte Vorräte werden die Werte mit Hilfe zulässiger Bewertungsverein-
fachungsverfahren unter Beachtung des strengen Niederstwertprinzips ermittelt.
Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände sind zum Nennwert angesetzt worden.  
Wesentliche risikobehaftete Posten sind durch die Bildung angemessener Einzelwertberichtigungen 
Rechnung getragen worden.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen wird über die Nutzungsdauer  
der Vermögensgegenstände, für den er gewährt wurde, ertragswirksam aufgelöst.
Die Rückstellungen für Pensionen sind zum versicherungsmathematisch ermittelten Barwert  
unter Berücksichtigung der Richttafeln von Prof. Dr. K. Heubeck, Köln, Richttafeln 2018 G, gem.  
§ 22 Abs. 3 EigVO NRW angesetzt und bewertet worden; es wurde ein Rechnungszinsfuß von 5 % 
zugrunde gelegt. 
Die Steuerrückstellungen und die sonstigen Rückstellungen beinhalten alle erkennbaren Risiken  
und sind grundsätzlich mit dem Betrag angesetzt worden, der nach vernünftiger kaufmännischer 
Beurteilung notwendig ist. Die Bewertung erfolgt mit dem notwendigen Erfüllungsbetrag. Rückstel-
lungen mit einer Restlaufzeit von mehr als einem Jahr wurden abgezinst.
Die Rückstellungen für Beihilfen wurden gemäß § 37 Abs. 1 Satz 5 - 8 KomHVO berechnet.  
Der Barwert wurde als prozentualer Anteil in Höhe von 24,57 % (Vorjahr 24,08 %) der Rückstellungen  
für Versorgungsbezüge ermittelt. 
Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden nach versicherungsmathematischen Grundsätzen durch 
das Personalamt der Stadt Münster unter Verwendung des Programms „HPR Haessler Pensionsrück-
stellungen Kommunal“ ermittelt. Die Rückstellungen für Altersteilzeit wurden mit dem durchschnittli-
chen Marktzinssatz abgezinst, der sich bei einer angenommenen Restlaufzeit von drei Jahren ergibt. 
Dieser beläuft sich zum 31. Dezember 2024 auf 1,48 % (Vorjahr 1,03 %). Bei der Bewertung wird eine 
durchschnittliche Kostensteigerung in Höhe von 4,00 % (Vorjahr 13,20 %) unterstellt.
In den Rückstellungen für Gebührenüberschüsse wurden Gebührenüberschüsse ausgewiesen, 
soweit sie aus der Zeit vor der Neufassung des § 6 Abs. 2 KAG NRW (= Kostenüberdeckungen aus der 
Zeit vor dem Jahr 1999) resultieren. Diese wurden vollständig zum 31.12.2024 aufgelöst. Verpflich-
tungen aus Gebührenüberschüssen, soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb 
der nächsten vier Jahre zurück zu erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, werden unter dem 
Posten „Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern“ ausgewiesen.
Die Rückstellungen für die Rekultivierung und Nachsorge der ZDM I und II (im Folgenden als  
Deponierückstellungen bezeichnet) basieren auf dem Gutachten der ECONUM Unternehmensbe-
ratung GmbH aus 2024 und werden im Bedarfsfall an aktuelle Erkenntnisse bzw. Finanzplanungen 
angepasst. Da die Einzelmaßnahmen der Rekultivierungs- und Nachsorgeverpflichtungen nicht zu 
einem Zeitpunkt, sondern in einem Zeitraum zu erfüllen sind, wird die Rückstellung für Zwecke der  
Bewertung in mehrere Teilrückstellungen entsprechend der Einzelverpflichtungen aufgeteilt und 
jeweils eine Restlaufzeit zugeordnet. Der jeweilige Erfüllungsbetrag der Verpflichtung wird mit dem 
jeweiligen laufzeitadäquaten Zinssatz gemäß § 253 Abs. 2 Satz 1 HGB abgezinst.
Verbindlichkeiten sind zum Erfüllungsbetrag angesetzt.
Die Erträge aus der Inanspruchnahme von Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen sowie die 
Aufwendungen aus der Zuführung zu den Verpflichtungen für Gebührenüberdeckungen werden, 
soweit sie im Zusammenhang mit nach § 6 KAG NRW innerhalb der nächsten vier Jahre zurück zu  
erstattenden Kostenüberdeckungen stehen, saldiert in den Umsatzerlösen ausgewiesen.

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 11Jahresabschluss | 10
III. Bilanzerläuterungen
Aktivseite
Anlagevermögen
Die Entwicklung des Anlagevermögens wird im beigefügten Anlagennachweis (Anlage 1 des  
Anhangs) gezeigt.
Die vorhandenen Anlagen im Bereich der Stadtreinigung und Abfallwirtschaft konnten im Wesent-
lichen technisch und wirtschaftlich optimal genutzt werden. Im Sinne einer sicheren Bewältigung der 
Aufgabenstellung sind sie ausreichend dimensioniert. Der Bestand des Anlagevermögens hat sich in 
2024 insgesamt verringert. Die Abschreibungen überstiegen die Neuinvestitionen in Höhe von 1.320 
TEUR.
1. Immaterielle Vermögensgegenstände
Der Bestand entgeltlich erworbener Software und Lizenzen haben sich insgesamt um 7 TEUR  
erhöht.
2. Sachanlagen
Der Bestand der Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten verringert sich um 1.527 TEUR und 
der Bestand der Anlagen der Stadtreinigung verringert sich ebenfalls, um 1.547 TEUR. Der Bestand 
der Anlagen der Abfallwirtschaft hingegen erhöht sich um 1.083 TEUR. Zum Bilanzstichtag werden 
geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau mit 820 TEUR ausgewiesen. Hierbei handelt es sich in 
erster Linie um ein Schadstoffmobil (99 TEUR), um E-Ladestationen für PKWs und LKWs (287 TEUR), 
um ein Brandfrüherkennungssystem (179 TEUR), um die technische Ausrüstung der Tankstelle an der 
MRA (65 TEUR), um die Umschlaghalle 2 an der MRA (85 TEUR) und um die Erneuerung des Bioabfall-
bunkers an der BVA (30 TEUR).
3. Finanzanlagen
Der Wertpapierbestand des Anlagevermögens (VUS-Fonds) erhöhte sich, durch den Kauf von  
weiteren 2.574 Anteilen, um 485 TEUR.
Die Stadtwerke Münster zahlten vereinbarungsgemäß die vierte Rate des Genussrechtvertrags  
i. H. v. 150 TEUR zum 31.12.2024.
Umlaufvermögen
1. Vorräte
Der Posten Vorräte enthält Lagermaterial (313 TEUR), Streumittel (241 TEUR), Schutz- und Dienstklei-
dung (158 TEUR), Kraft- und Schmierstoffe (167 TEUR) und Sonstiges (94 TEUR).
2. Forderungen und sonstige Vermögensgegenstände
Die Forderungen an die Stadt Münster resultieren mit 1.074 TEUR aus Lieferungen und Leistungen, 
mit 5.986 TEUR aus dem Cash-Pooling und mit 6 TEUR aus der Rückforderung von Starkverschmut-
zerzuschlägen für die Kompostierung. Die Forderungen aus Lieferungen und Leistungen an die Be-
treiber des dualen Systems betragen 3.935 TEUR. Auch die übrigen Forderungen in Höhe von 2.708 
TEUR stammen aus Lieferungen und Leistungen. Bei den sonstigen Vermögensgegenständen in 
Höhe von 208 TEUR handelt es sich hauptsächlich um Erträge aus der Zinsabgrenzung in Höhe von 
171 TEUR sowie Vorschüsse an Mitarbeiter und einer Forderung gegenüber der Schadensdifferenz-
versicherung.
Die Forderungen haben alle, bis auf sonstige Vermögensgegenstände i.H.v. 3 TEUR (Mitarbeiterdar-
lehen), eine Restlaufzeit bis zu einem Jahr.
3. Rechnungsabgrenzungsposten
Die aktive Rechnungsabgrenzung enthält ausschließlich transitorische Posten.
Passivseite
Eigenkapital
Das Eigenkapital belief sich zu Beginn des Wirtschaftsjahres auf 36.375.478,25 EUR. Gemäß Ratsbe-
schluss vom 11. September 2024 wurde von dem Jahresüberschuss 2023 (4.636.501,77 EUR) ein An-
teil in Höhe von 610.174,53 EUR der allgemeinen Rücklage, 12.500,54 EUR der Rücklage Überschüsse 
aus awm-Dienstleistungen und 13.826,70 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüsse zugeführt.
Das Eigenkapital erhöht sich um den Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 5.711.897,43 EUR und sal-
diert sich aufgrund der in 2024 ausgezahlten Konsolidierungsbeiträge in Höhe von 4.000.000,00 EUR 
sowie der Entnahme aus der allgemeinen Rücklage in Höhe von 452.498,07 EUR zum 31. Dezember 
2024 auf 37.634.877,61 EUR.
Entwicklung des Eigenkapitals 2024:
Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen hat sich um 509 TEUR verringert 
und liegt somit zum Ende des Jahres bei 1.700 TEUR. Die Verringerung ist darauf zurückzuführen, 
dass es in 2024 einen Zugang lediglich in Höhe von 4 TEUR gab. Dem gegenüber steht die ratierliche 
Auflösung aller Investitionszuschüsse in Höhe von 513 TEUR.
Eigenkapital
 31.12.2023 
in EUR
Rücklagen  
Zuführung 
in EUR
Rücklagen  
Entnahme 
in EUR
Auszahlungen an  
die Stadt Münster 
in EUR
Jahresüber-
schuss 2024 
in EUR
Eigenkapital
 31.12.2024 
in EUR
Stammkapital 500.000 0 0 0 0 500.000
Allgemeine Rücklage 30.656.768 610.175 -452.498 0 0 30.814.444
Rücklagen aus Überschüssen  
awm-Dienstleistungen 414.656 12.501 0 0 0 427.157
Rücklagen aus Photovoltaik- 
Überschüssen 167.5 52 13.827 0 0 0 181.379
Jahresüberschuss 4.636.502 -636.502 0 -4.000.000 5.711.897 5.711.897
Summe 36.375.478 0 -452.498 -4.000.000 5.711.897 37.634.878

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 13Jahresabschluss | 12
Rückstellungen
Entwicklung der Rückstellungen 2024:
 
Bei den sonstigen Rückstellungen handelt es sich um Rückstellungen für Altersteilzeit (172 TEUR), 
Rückstellungen für Beihilfen (856 TEUR), Rückstellungen für die Erstellung und Prüfung des Jahresab-
schlusses (140 TEUR), Rückstellungen für sonstige ungewisse Verbindlichkeiten (260 TEUR), Rückstel-
lungen für die Nachsorge/Rekultivierung der ZDM I und II (32.687 TEUR) und Urlaubs- und Überstun-
denrückstellungen (2.122 TEUR).
Verbindlichkeiten
Für die Verbindlichkeiten bestehen die folgenden Restlaufzeiten:
Die Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster betreffen Verbindlichkeiten aus Lieferungen  
und Leistungen.
Besicherungen für Verbindlichkeiten bestehen nicht.
IV. Erläuterungen zur Gewinn- und Verlustrechnung
Die Gewinn- und Verlustrechnung für jeden Betriebszweig ist als Anlage 2 dem Anhang beigefügt.
Umsatzerlöse
Die Umsatzerlöse enthalten Gebühreneinnahmen und Einnahmen aus privatrechtlichen Entgelten. 
Von den Umsatzerlösen entfallen 56.885 auf die Abfallwirtschaft; davon betreffen 47.490 TEUR die 
Abfallabfuhr, 1.050 TEUR die Abfalldeponierung, 4.902 TEUR die sonstige Abfallverwertung, 3.326 
TEUR den DSD-Bereich und 117 TEUR die Sonderabfälle. In den Umsatzerlösen der Abfallabfuhr sind 
saldierte Unterdeckungen in Höhe von 788 TEUR enthalten.
Weitere Umsatzerlöse entfallen in Höhe von 7.819 TEUR auf die Straßenreinigung und 3.121 TEUR auf 
den Winterdienst. In den Umsatzerlösen der Straßenreinigung sind saldierte Unterdeckungen in Höhe 
von 562 TEUR enthalten.
Auf die Nebengeschäfte in allen Betriebsbereichen entfallen Erlöse in Höhe von 4.956 TEUR.
davon mit einer Restlaufzeit
Gesamt 
in TEUR
bis 1 Jahr 
in TEUR
> 1 Jahr 
in TEUR
> 5 Jahre 
in TEUR
Verbindlichkeiten gegenüber Kreditinstituten 
Vorjahr 31.12.2023
7.279 
7.9 26
647 
647
6.632
7.279
4.044 
5.338
Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen 
Vorjahr 31.12.2023
2.965 
3.303
2.965 
3303
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 
Vorjahr 31.12.2023
1.132 
1.202
1.132 
1.202
0 
0
0 
0
Verbindlichkeiten gegenüber Gebührenzahlern 
Vorjahr 31.12.2023
13.366 
14.001
7.027 
4.915
6.339 
9.086
0 
0
Sonstige Verbindlichkeiten 
Vorjahr 31.12.2023
1.202 
677
1.202 
677
0 
0
0 
0
Gesamt 
Vorjahr 31.12.2023
25.944 
27.109
12.973 
10.744
12.971
16.365
4.044
4.691
31.12.2023
in TEUR
Inanspruchnahme
in TEUR
Auflösungen
in TEUR
Zuführungen
in TEUR
31.12.2024
in TEUR
1. Rückstellungen für Pensionen 3.623 161 0 22 3.484
2. Steuerrückstellungen 15 5 9 258 259
3. Sonstige Rückstellungen 37 .333 1.298 882 1.083 36.236
Summe Rückstellungen 40.971 1.464 891 1.363 39.979

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 15Jahresabschluss | 14
Abfallwirtschaft
Abfallabfuhr
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfallabfuhrbereich entsprechen der  
Anzahl der tatsächlichen Behälterentleerungen auf der Grundlage der jeweiligen monatlichen  
Behälterbestände.
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Restabfall
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2023
Anzahl Leistungen 
2024
Gebührensätze 
2023 in EUR
Gebührensätze 
2024 in EUR
Restabfall  
wöchentlich
35 l 0 1  145,92   145,92  
60 l 3 3  250,20   250,20  
90 l 1 1  375,24   375,24  
120 l 59 67  500,40   500,40 
240 l 106 122  1.000,80   1.000,80 
660 l 285 297  2.752,20   2.752,20 
660 l 1 1  3.040,20   3.335,88 
660 l 6 6  2.896,20   3.044,04 
770 l 6 6  3.210,84   3.210,84 
770 l 0 0  3.354,84   3.354,84 
1.100 l 727 768  4.587,00   4.587,00 
1.100 l 11 11  4.731,00   4.878,84 
1.100 l 5 5  4.875,00   5.170,68 
Restabfall Gewerbe
wöchentlich
60 l 2 2  200,16   200,16 
120 l 59 56  400,32   400,32 
240 l 164 153  800,64   800,64 
660 l 177 188  2.201,76   2.201,76 
660 l 1 4  2.489,76   2.785,44 
660 l 3 4  2.345,76   2.493,60 
770 l 1 1  2.568,72   2.568,72 
1.100 l 479 508  3.669,60   3.669,60 
1.100 l 3 3  3.813,60   3.961,44 
1.100 l 2 2  3.957,6 0   4.253,28 
Restabfall
14-tägig
17,5 l 564 585  36,48   36,48 
35 l 12.535 12.422  72,96   72,96 
60 l 14.271 14.383  125,04  125,04 
90 l 6.927 7.2 14  187,5 6   187,5 6 
120 l 13.258 13.438  250,20   250,20 
240 l 9.657 9.770  500,40   500,40 
660 l 800 861  1.376,04   1.376,04 
660 l 5 5  1.520,04   1.6 67,8 8 
660 l 21 22  1.448,04   1.521,96 
770 l 51 50  1.605,36   1.605,36 
770 l 2 2  1.67 7,3 6   1.751,28 
1.100 l 949 995  2.293,44  2.293,44 
1.100 l 11 10  2.365,44   2.439,36 
1.100 l 4 4  2.437,44  2.585,28 
2.000 l 2 0  4.170,00   4.170,00 
3.000 l 4 10  6.255,00  6.255,00 
4.000 l 1 1  8.340,00  8.340,00 
5.000 l 6 7  10.425,00  10.425,00
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2023
Anzahl Leistungen 
2024
Gebührensätze 
2023 in EUR
Gebührensätze 
2024 in EUR
Restabfall Gewerbe
14-tägig
35 l 161 165  58,32   58,32 
60 l 190 194  100,08   100,08  
90 l 131 138  150,12   150,12  
120 l 594 600  200,16   200,16  
240 l 1.087 1.144  400,32   400,32  
660 l 340 354  1.100,88   1.100,88  
660 l 1 0  1.244,88   1.392,72  
770 l 9 9  1.284,36  1.284,36  
1.100 l 367 403  1.834,80   1.834,80  
1.100 l 5 3  1.906,80   1.980,72  
2.000 l 1 1  3.336,00   3.336,00  
Restabfall
2 x wöchentlich
120 l 2 2  1.000,80   1.000,80  
240 l 8 8  2.001,60   2.001,60  
660 l 41 41  5.504,40   5.504,40  
770 l 0 0  6.421,80   6.421,80  
770 l 1 1  6.709,80   7 .005,48  
1.100 l 138 156  9.174,0 0   9.174,0 0  
Restabfall Gewerbe
2 x wöchentlich
240 l 25 24  1.601,28  1.601,28  
660 l 38 38  4.403,52   4.403,52  
660 l 1 2  4.691,52   4.9 87,20 
770 l 2 2  5.137,44   5.137,44  
1.100 l 1 1  7.915,20   8.506,56  
1.100 l 8 3  7.627, 2 0    7.9 2 2,8 8   
1.100 l 167 177  7.3 39, 2 0    7.3 39, 2 0   
Restabfall
3 x wöchentlich
660 l 0 0  8.256,60   8.256,60  
770 l 0 0  9.632,64   9.632,64  
1.100 l 0 0  13.761,00   13.761,00  
Restabfall Gewerbe
3 x wöchentlich
240 l 0 0  2.401,92   2.401,92  
660 l 3 5  6.605,28   6.605,28  
770 l 0 0  7.70 6,16    7.70 6,16   
1.100 l 18 17  11.008,80   11.008,80  
Restabfall  
4 x wöchentlich 120 l 2 2  2.001,60  2.001,60 
Restabfall Gewerbe  
4 x wöchentlich
90 l 2 2  1.200,96   1.200,96  
660 l 1 2  8.807,04   8.807,04  
770 l 0 0  10.274,88   10.274,88  
1.100 l 1 1  14.678,40   14.678,40  
Restabfall Gewerbe  
5 x wöchentlich 1.100 l 1 0  18.708,00  18.708,00

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 17Jahresabschluss | 16
Mengen- und Tarifstatistik Abfallabfuhr Bioabfall
Abfalldeponierung/-verwertung
Die den Umsatzerlösen zugrundeliegenden Leistungen im Abfalldeponierungs- /  
verwertungsbereich sind der nachfolgenden Anlieferungsstatistik zu entnehmen.
Stadtreinigung
Die den Umsatzerlösen Stadtreinigung zugrundelie-
genden Leistungen sind der nachfolgenden Leis-
tungsübersicht zu entnehmen.
Altholz Bioabfälle Grünabfälle Haus-/Sperrmüll
 nicht verwertbar
Straßenkehricht/ 
MRA/Kompostierung
IST Menge in Mg 3.327 15.216 16.227 50.177 5.769
PLAN Menge in Mg 3.000 16.000 15.000 48.000 5.250
Abweichung in Mg 327 -78 4 1.227 2.177 519
Jahresabschluss in EUR 299.454 3.088.347 730.226 17.937.6 89 534.244
Planungsgröße in EUR 270.000 3.247.520 675.000 17.159.516 486.150
Abweichung in EUR 29.454 -159.173 55.226 778.173 48.094
Abweichung in Prozent 10,91 -4,90 8,18 4,53 9,89
Mengen- und Tarifstatistik Straßenreinigung
Anzahl der  
Leistungen 2023
Anzahl der  
Leistungen 2024
Gebührensätze 2023 
in EUR
Gebührensätze 2024 
in EUR
Vollreinigung d. Anliegerstr.
1 x wöchentlich (710, 740) 370.238 370.807 6,06  6,06  
2 x wöchentlich (720, 750) 14.708 14.708 12,12  12,12  
3 x wöchentlich (730) 6.952 6.952 18,18  18,18  
6 x wöchentlich (770) 9.151 9.151 36,36  36,36  
Vollreinigung Anliegerstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (712) 26.220 26.243 6,06  6,06  
2 x wöchentlich (722) 193 193 12,12  12,12  
3 x wöchentlich (732) 338 338 18,18  18,18  
6 x wöchentlich (772) 18 18 36,36  36,36  
Vollreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (610, 640) 155.320 155.307 5,40  5,40  
2 x wöchentlich (620, 650) 14.170 14.170 10,80  10,80  
3 x wöchentlich (630) 3.909 3.909 16,20  16,20  
6 x wöchentlich (670) 3.345 3.345 32,40  32,40  
Vollreinigung Durchgangsstraßen (Hinterlieger)
1 x wöchentlich (612) 12.296 12.296 5,40  5,40  
2 x wöchentlich (622) 345 345 10,80  10,80  
3 x wöchentlich (632) 30 30 16,20  16,20  
Fahrbahnreinigung Anliegerstraßen
1 x wöchentlich (760, 780, 782) 280.294 280.103 3,00  3,00  
14-tägig (763, 783, 784) 270.186 270.229 1,50  1,50  
Fahrbahnreinigung Durchgangsstraßen
1 x wöchentlich (660, 680, 682) 10.802 10.802 2,64  2,64  
14-tägig (663, 683, 684) 21.670 21.680 1,32  1,32  
2024 
Kehrmeter
2023 
Kehrmeter
Vollreinigung insgesamt 827.176 827.176
Fahrbahnreinigung wöchentlich 288.033 288.033
Fahrbahnreinigung 14-tägig 308.835 308.835
Reinigung von ca. 879 km Rad- und Gehwegen und 31.115 m2  
Flächenreinigung (Abendreinigung in der Stadt)
Art der Leistung Gefäßvolumen Anzahl Leistungen 
2023
Anzahl Leistungen 
2024
Gebührensätze 
2023 in EUR
Gebührensätze 
2024 in EUR
Bioabfall
wöchentlich
17,5 l 358 368  58,20  58,20 
35 l 20.795 21.272  116,52  116,52 
60 l 10.477 10.664  199,80  199,80 
90 l 3.546 3.552  299,64  299,64 
120 l 5.709 5.726  399,60  399,60 
240 l 2.566 2.572  799,20  799,20 
Bioabfall
14-tägig 1.000 l 5 9  1.665,00  1.665,00

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 19Jahresabschluss | 18
Sonderleistungen
• Neujahrsreinigung
• Flohmarktreinigungen
• Stadtfest, sowie diverse Stadtteilfeste
• Sonderreinigungen für städt. Ämter (Amt für Schule und Weiterbildung, Amt für Immobilien- 
management, Tiefbauamt, Sportamt, Amt für Grünflächen und Umweltschutz)
• Reinigung für private und gewerbliche Auftraggeber (z. B. Betriebsgelände, Parkplätze)
• Reinigung öffentlicher Flächen
• Karneval
Winterdienst
Die Gesamteinsätze des Winterdiensts haben sich im Vergleich zum Vorjahr erhöht. In 2024 waren 
32 Einsätze erforderlich (Vorjahr 26). Davon 21 kleinere Einsätze (bis fünf Streufahrzeuge), 4 größere 
Einsätze (mehr als fünf Streufahrzeuge) und 7 Großeinsätze (Großteil der verfügbaren Kräfte). Der 
Anstieg der Einsätze in 2024 sind auf einen leicht kühleren Winter im Vergleich zum Vorjahr zurückzu-
führen.
 
Sonstige betriebliche Erträge
Die sonstigen betrieblichen Erträge enthalten unter anderem Erträge aus dem Abgang von Gegen-
ständen des Anlagevermögens (170 TEUR), aus der Auflösung von Rückstellungen (119 TEUR) sowie 
Erträge aus der Auflösung von Zuschüssen (513 TEUR), bedingt durch die Anschaffung geförderter 
E-Fahrzeuge und LED-Leuchtmitteln.
Materialaufwand
Der Materialaufwand beinhaltet die Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe von 5.902 
TEUR sowie Aufwendungen für bezogene Leistungen in Höhe von 19.097 TEUR. Bei den Aufwendun-
gen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe entfallen 1.804 TEUR auf den Dieselkraftstoffverbrauch, 
2.887 TEUR auf die Materialdirektverbräuche, 425 TEUR auf Strom sowie 786 TEUR auf sonstige 
Verbräuche.
Bei den Aufwendungen für bezogene Leistungen entfallen 9.525 TEUR auf die Entsorgung in der me-
chanischen Restabfallbehandlungsanlage (MRA), 819 TEUR auf die Entsorgung von Krankenhaus-
abfällen, 158 TEUR auf die Entsorgung in der Biovergärungsanlage (BVA), 815 TEUR auf bezogene 
Aufwendungen für das BHKW, 314 TEUR auf die Problemabfallentsorgung, 731 TEUR auf bezogene 
Straßenreinigungsleistungen, 1.104 TEUR auf bezogene Winterdienstleistungen und 5.126 TEUR auf 
sonstige Entsorgungsleistungen.
Die Position Kosten Preisindexierung Deponierückstellungen ist im Vergleich zum Vorjahr um 3.265 
TEUR gesunken und liegt bei 504 TEUR.
Streugutverbrauch 2024 2023
Streusalz in t 1.115,26 1.015,84
Lava-Granulat in t 4 49,21 228,50
Split in t 5,00 115,20
Personalaufwand
Im Jahr 2024 wurden bei den Abfallwirtschaftsbetrieben folgende Mitarbeitende  
einschließlich Auszubildende beschäftigt:
Gehälter
Grundlage für die Gehaltsabrechnung ist für alle Bediensteten eine einheitliche Entgelttabelle nach 
dem TVöD in der jeweils gültigen Fassung.
Beamtenbesoldung
Grundlage der Bezüge war das Landesbesoldungsgesetz in der jeweils gültigen Fassung. Die awm 
sind als Teil der Stadt Münster Mitglied der Kommunalen Zusatzversorgungskasse Westfalen-Lippe 
(ZKW). Zweck der Anstalt ist es, den Arbeitnehmern im Wege privatrechtlicher Versicherung eine  
zusätzliche Alters- und Hinterbliebenenversorgung zu gewähren. Die ZKW hat mit der Stadt Münster 
in einer Beteiligungsvereinbarung festgelegt, dass alle Arbeitnehmende zu versichern sind, die nach 
dem Tarifvertrag über die Versorgung der Arbeitnehmenden des Bundes und der Länder sowie von 
Arbeitnehmenden kommunaler Verwaltungen und Betriebe zu versichern wären. Der derzeitige  
Umlagesatz beträgt 4,5 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme. Zusätzlich wird ein  
Sanierungsgeld von 3,25 % der umlagepflichtigen Lohn- und Gehaltssumme erhoben.
Zeitpunkt Beschäftigte  
[ohne Auszubildende]
Nachrichtlich  
Auszubildende
31.03.2024 
31.03.2023
455 
436
18 
14
30.06.2024 
30.06.2023
458 
444
15 
14
30.09.2024 
30.09.2023
465 
446
16 
18
31.12.2024 
31.12.2023
457 
448
14 
18
Durchschnitt 2024 
Druchschnitt 2023
459 
444
16 
16

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 21Jahresabschluss | 20
Der Personalaufwand ist im Vergleich zum Vorjahr um 1.743 TEUR gestiegen und liegt bei 29.181 TEUR. 
Die einzelnen Aufwandskomponenten gehen aus der nachfolgenden Übersicht hervor:
2024 
in EUR
2023 
in EUR
Veränderung zum 
Vorjahr in EUR
Veränderung zum  
Vorjahr in Prozent
Beschäftigungsentgelte 22.170.289 20.746.505 1.423.784 6,9
Beamtenbezüge 258.775 27 7.474 -18.70 0 -6,7
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 232.701 4.712 2 27.9 89 4.838,0
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -46.854 -13.9 0 0 -32.954 237,1
Gesamt 22.614.911 21.014.792 1.600.119 7,6
Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung 4.612.919 4.130.336 482.585 11,7
Gruppenversicherung 126.068 118.214 7.8 5 4 6,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 60.789 -13.29 9 74.089 -557,1
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -13.737 -2.781 -10.95 6 394,0
4.786.039 4.232.470 553.569 13,1
Beiträge zur Zusatzversorgungskasse 1.725.482 1.555.396 170.087 10,9
Zuführung zur Pensionsrückstellung 22.661 520.614 -497.95 3 -95,6
Veränderungen Urlaubs- u. Überstundenrückstellungen 22.565 -2.998 25.563 -852,8
Veränderung Rückstellung für Altersteilzeit -4.017 -624 -3.393 543,8
1.766.691 2.072.388 -305.697 -14,8
Aufwendungen für Beihilfen u. Unterstützungen 13.026 1 17.6 59 -104.633 -88,9
Gesamt 6.565.756 6.422.516 143.239 2,2
Personalaufwand Gesamt 29.180.667 27.437.308 1.743.358 6,4
Abschreibungen
Im Wirtschaftsjahr 2024 betrugen die Abschreibungen insgesamt 8.694 TEUR. Dabei handelt es sich 
um planmäßige Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermögens 
und auf Sachanlagen.
Sonstige betriebliche Aufwendungen
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen beinhalten 1.723 TEUR Aufwendungen für Verwaltungs-
leistungen der Stadt Münster sowie 4.262 TEUR sonstige allgemeine Betriebs- und Verwaltungsauf-
wendungen.
Erträge aus anderen Wertpapieren und Ausleihungen  
des Finanzanlagevermögens
Der Posten enthält den Ertrag aus dem Genussrecht gegenüber der Stadtwerke Münster GmbH in 
Höhe von 40 TEUR. Die Jahresstromerzeugung der Photovoltaikanlage betrug in 2024 876,85 kWh/
kWp. Dieser Stromerzeugung liegt eine Grundverzinsung von 3,8 % zugrunde.
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge
Der Posten enthält Festgeldzinsen i.H.v. 679 TEUR, Zinserträge durch den Abzinsungseffekt der Nach-
sorgerückstellungen i.H.v. 502 TEUR und Habenzinsen von Kreditinstituten i.H.v. 200 TEUR.
Zinsen und ähnliche Aufwendungen
Dieser Posten enthält 3 TEUR Zinsaufwendungen aus der Zuführung des Zinsanteils zur Altersteilzeit 
sowie Zinsen für die Darlehen bei der NRW.BANK in Höhe von 35 TEUR.
Sonstige Steuern
Die sonstigen Steuern beinhalten unter anderem Kraftfahrzeugsteuern in Höhe von 65 TEUR und  
die Stromsteuer für das Blockheizkraftwerk in Höhe von 235 TEUR.

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 23Jahresabschluss | 22
V. Sonstige Angaben
Zusammensetzung der Organe und Aufwendungen für Organe
Betriebsleitung
Bis zum 30.06.2024 war die Betriebsleitung mit dem technischen Betriebsleiter Herr Diplom-Geo-
graph Patrick Hasenkamp und dem kaufmännischen Betriebsleiter Herr Diplom-Betriebswirt Chris-
tian Wedding besetzt.
Zum 30.06.2024 ist Herr Diplom-Geograph Patrick Hasenkamp in den Ruhestand gegangen, sodass 
Herr Diplom-Betriebswirt Christian Wedding als alleiniger Betriebsleiter fungierte. Zum 01.03.2025 
wird mit Herrn Dr. Daniel Baumkötter die technische Betriebsleitung wiederbesetzt.
Betriebsausschuss vom 01.01. - 31.12.2024
Dem kaufmännischen Betriebsleiter Herrn Wedding wurden im Wirtschaftsjahr Gesamtbezüge in Höhe von 
146.089,28 EUR gewährt; davon entfielen 136.561,77 EUR auf die Festvergütung inkl. Arbeitgeberanteile zur  
Sozialversicherung und 9.527,51 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).
Für die Pensionäre und Hinterbliebenen der früheren Amtsleitung wurden an Pensionen 37 .369,40 EUR  
aufgewendet. Für sie bestehen Pensionsrückstellungen in Höhe von 333.495 EUR.
Die Mitglieder des Betriebsausschusses erhalten keine Vergütung.
Haftungsverhältnisse
Am Bilanzstichtag bestanden keine Haftungsverhältnisse.
Sonstige finanzielle Verpflichtungen
Sonstige finanzielle Verpflichtungen in Höhe von 6.886 TEUR ergeben sich aus den Bestellobligos für Investitions-
maßnahmen sowie sonstiger Auftragsvergaben per 31. Dezember 2024, deren Fertigstellungen, Lieferungen 
oder Abwicklungen in den Folgejahren erfolgen. Im Wesentlichen handelt es sich hierbei um Verpflichtungen für 
die Pflasterflächen und Bürocontainer am EZM (530 TEUR), für die Erneuerung des Bioabfalldosierbunkers an der 
BVA (298 TEUR), für die Erneuerung der Druckrohrleitung an der Sickerwasserbehandlungsanlage (113 TEUR), für 
die Montage einer neuen Schließanlage (109 TEUR), für die Brandmeldeanlage der Umschlaghalle MBA (86 TEUR) 
und für die Beschaffung diverser Fahrzeuge (5.580 TEUR). Darüber hinaus bestehen weitere Obligos für sonstige 
Lieferungen und Leistungen (170 TEUR).
Weitere finanzielle Verpflichtungen ergeben sich durch die Gewährung eines Nachrangdarlehens zum 02.01.2025 
an die Stadtwerke Münster GmbH in Höhe von 810.000,00 €. Dieses Nachrangdarlehen dient zur Finanzierung und 
Realisierung einer Photovoltaikanlage auf der ZDM II.
Honorar des Abschlussprüfers
Der für Abschlussprüfungsleistungen im Wirtschaftsjahr als Gesamthonorar erfasste Aufwand beträgt  
90.626,61 EUR, davon entfielen 44.408,12 EUR auf das Vorjahr.
Vorgänge von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschaftsjahres
Den awm liegen keine Erkenntnisse zu Vorgängen von besonderer Bedeutung nach dem Schluss des Wirtschafts-
jahres vor.
Gewinnverwendungsvorschlag
Die Betriebsleitung schlägt vor, aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 5.711.897,43 EUR einen Anteil von 
1.390.676,56 EUR der allgemeinen Rücklage, 311.967 ,03 EUR der Rücklage aus Überschüssen awm-Dienstleistungen 
und 9.253,84 EUR der Rücklage Photovoltaik-Überschüssen zuzuführen. Des Weiteren werden 4.000.000,00 EUR  
an den Haushalt der Stadt Münster abgeführt, die neben kalkulatorischer Verzinsung und einem anteiligen Betrag 
aus Nebengeschäften einen Betrag von 2.782.731,39 EUR beinhalten. Die Mittel von 4.000.000,00 EUR sind im  
städtischen Haushaltsplan 2025 veranschlagt und erforderlich, um das städtische Defizit zu begrenzen.
Münster, 31. März 2025
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
gez. Dr. Daniel Baumkötter gez. Christian Wedding 
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
Ordentliche Mitglieder Stellvertretende Mitglieder
Ratsmitglieder bzw. Sachkundige Bürgerinnen und Bürger
1. RH Hendrik Grau (1. stellvertr. Vorsitz) 
Geschäftsführender Gesellschafter
HG Grundbesitz GmbH
1. Herr Hugo Hölken
Landwirt
Selbstständig
2. RF Babette Lichtenstein van Lengerich
Geschäftsführende Gesellschafterin
Medienhaus Münster GmbH
2. Herr Dr. Hans-Georg Geißdörfer
Hauptgeschäftsführer a.D.
3. RH Jan Gebker
Verwaltungsangestellter
Bischöfliches Generalvikariat Münster
3. Herr Christian Moll 
Geschäftsführer
Moll Logistics GmbH
4. Anja Kallfelz
Gesellschafterin KK Asset GmbH/Unternehmerin
4. RF Dr. Leandra Praetzel
Projektmanagerin
Münster nachhaltig e. V.
5. RF Anne Kathrin Hebermann
freiberufliche Dozentin / Bildungsreferentin
5. Herr Michael Wildt
Lehrer an der Gesamtschule Münster Mitte
LBV Düsseldof
6. RH Damian Winter (2. stellvertr. Vorsitz)
Specialist Corporate Responsibility
ALDI Einkauf SE & Co. oHG
6. Tobias Dierkes
Projekt- und Qualitätsmanager
Hengst SE, Münster
7. RF Hedwig Liekefedt (Vorsitz)
Lehrerin, Land NRW   
Bezirksregierung Münster
7. RH Thomas Kollmann
Geschäftsführender und pädagogischer Leiter
Begegnungszentrum Kinderhaus e. V.
8. Frau Beate Kretzschmar
Lehrerin
Richard-von-Weizsäcker-Berufskolleg, Lüdinghausen
8. Herr Yannis Bermig
Student
9. Herr Christopher Kolisch
Student
WWU Münster
9. RH Heiko Wischnewski
Elektroingenieur
IONTOF Technologies GmbH
10. Herr William Baffoe
(Ordentliches beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Reinigungskraft 
Studentenwerk Münster
10. RH Michael Krapp
(Stellvertr. beratendes Mitglied gem. § 58 Abs. 1 S. 7 GO NRW)
Gesellschafter-Geschäftsführer  
Krappfinanz GmbH, Münster
 
[RF = Ratsfrau | RH = Ratsherr]
Dem technischen Betriebsleiter Herrn Hasenkamp wurden im Wirtschaftsjahr bis zum 30.06.2024 Ge-
samtbezüge in Höhe von 83.953,66 EUR gewährt; davon entfielen 80.757,09 EUR auf die Festvergütung 
inkl. Arbeitgeberanteile zur Sozialversicherung und 3.196,57 EUR auf die Zukunftssicherung (ZKW).

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 25Jahresabschluss | 24
VI. Anlagen
Anlagennachweis der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster  
zum 31. Dezember 2024
[Anlage 1]
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.24 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.24 01.01.24 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.24 31.12.24 31.12.23 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Immaterielle Vermögensgegenstände
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 17.9 23,6 6 23.546,82 0,00 +0,00 41.470,48 8.497,17 11.599,83 0,00 20.0 97,0 0 21.373,48 9.426,49 27,97 51,54
2. Entgeltlich erworbene Software 636.369,23 0,00 0,00 +0,00 636.369,23 6 3 0.027,67 4.9 87,94 0,00 635.015,61 1.353,62 6.341,56 0,78 0,21
654.292,89 23.546,82 0,00 +0,00 67 7.8 39,71 638.524,84 16.5 87,7 7 0,00 655.112,61 22.727,10 15.768,05 2,45 3,35
II. Sachanlagen
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 69.763.957,13 134.989,59 0,00 +0,00 69.898.94 6,72 43.279.198,40 1.662.081,75 0,00 44.941.280,15 24.957.666,57 26.484.758,73 2,38 35,71
2. Anlagen der Stadtreinigung 16.111.937,37 132.884,59 465.403,70 +0,00 15.779.418,26 9.810.612,90 1.679.566,24 465.403,70 11.024.775,44 4.754.642,82 6.301.324,47 10,64 30,13
3. Anlagen der Abfallwirtschaft 60.968.631,78 5.561.494,86 1.0 6 4.947,6 8 +376.288,40 65.8 41.4 67,3 6 43.322.157,61 4.855.073,36 1.0 6 4.947,6 8 47.112.283,29 18.729.184,07 17.646.474,17 7,37 28,45
4. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 6.564.142,06 568.057 ,58 161.155,21 +433.214,56 7 .404.258,99 4.642.058,77 480.920,98 161.155,21 4.961.824,54 2.442.434,45 1.922.083,29 6,50 32,99
5. Geleistete Anzahlungen und
Anlagen im Bau 1.167 .533,63 468.221,37 6.271,13 -809.502,96 819.980,91 0,00 0,00 0,00 0,00 819.980,91 1.167 .533,63 0,00 100,00
154.576.201,97 6.865.647 ,99 1.697 .777 ,72 +0,00 159.74 4.072,24 101.054.027,68 8.677.642,33 1.691.506,59 108.040.163,42 51.703.908,82 53.522.174,29 5,43 32,37
III. Finanzanlagen
1. Wertpapiere des Anlagevermögens 20.708.861,32 484.529,76 0,00 +0,00 21.193.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 21.193.391,08 20.708.861,32 0,00 100,00
2. Sonstige Ausleihungen 1.050.000,00 0,00 150.000,00 +0,00 900.000,00 0,00 0,00 0,00 0,00 900.000,00 1.050.000,00 0,00 100,00
21.758.861,32 484.529,76 150.000,00 +0,00 22.093.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.093.391,08 21.758.861,32 0,00 100,00
Summe 176.989.356,18 7.373.724,57 1.8 47.777,72 +0,00 182.515.303,03 101.692.552,52 8.694.230,10 1.691.506,59 108.695.276,03 73.820.027,00 75.296.803,66 4,76 40,45

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Jahresabschluss | 27Jahresabschluss | 26
Posten des  
Anlagevermögens
Anschaffungs- und Herstellungskosten Abschreibungen Restbuchwerte Kennzahlen
01.01.24 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
Umbuchungen 
AiB 
+ / ./ .
31.12.24 01.01.24 Zugänge 
+
Abgänge 
. /.
31.12.24 31.12.24 31.12.23 durchschn.  
AfA-Satz
durchschn.  
RBW
EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR EUR v. H. v. H. 
I. Stadtreinigung
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 706.935,62 0,00 0,00 +0,00 706.935,62 448.945,62 26.954,84 0,00 475.900,46 231.035,16 257.9 9 0,0 0 3,81 32,68
2. Anlagen der Stadtreinigung 16.111.937,37 132.884,59 465.403,70 +0,00 15.779.418,26 9.810.612,90 1.679.566,24 465.403,70 11.024.775,44 4.754.642,82 6.301.324,47 10,64 30,13
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 328.414,75 2.747,3 3 3.919,36 +0,00 327.242,72 285.652,08 20.572,39 3.919,36 302.305,11 24.937,61 42.762,67 6,29 7,62
Summe 17.1 47.287,74 135.631,92 469.323,06 0,00 16.813.596,60 10.545.210,60 1.727.093,47 469.323,06 11.802.981,01 5.010.615,59 6.602.077,1 4 10,27 29,80
II. Abfall- und Wertstoffwirtschaft
1. Entgeltlich erworbene Lizenzen 16.065,00 0,00 0,00 +0,00 16.065,00 8.032,50 3.213,00 0,00 11.245,50 4.819,50 8.032,50 20,00 30,00
2. Entgeltlich erworbene Software 4.998,00 0,00 0,00 +0,00 4.998,00 2.394,88 1.249,50 0,00 3.644,38 1.353,62 2.603,12 25,00 27,0 8
3. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 47.1 2 1 .8 0 0, 4 8 134.989,59 0,00 +0,00 47.25 6.79 0,07 29.562.050,98 1.151.191,78 0,00 30.713.242,76 16.543.547,31 17.5 59.749,5 0 2,44 35,01
4. Anlagen der Abfallwirtschaft 60.968.631,78 5.561.494,86 1.0 6 4.947,6 8 +376.288,40 65.8 41.4 67,3 6 43.322.157,61 4.855.073,36 1.0 6 4.947,6 8 47.112.283,29 18.729.184,07 17.646.474,17 7,37 28,45
5. Andere Anlagen, Betriebs- und 
Geschäftsausstattung 1.919.845,46 88.414,56 44.769,98 +56.182,94 2.019.672,98 1.284.736,52 116.519,49 44.769,98 1.356.486,03 663.186,95 635.108,94 5,77 32,84
Summe 110.031.340,72 5.784.899,01 1.109.717,66 432.471,34 115.138.993,41 74.179.372,49 6.127.247,13 1.109.717,66 79.196.901,96 35.942.091,45 35.851.968,23 5,32 31,22
III. Allgemeine und Zentrale Betriebe
1. Entgeltlich erworbene Software 633.229,89 23.546,82 0,00 +0,00 656.776,71 628.0 97,4 6 12.125,27 0,00 640.222,73 16.553,98 5.132,43 1,85 2,52
2. Grundstücke mit Betriebs- und 
anderen Bauten 21.935.221,03 0,00 0,00 +0,00 21.935.221,03 13.268.201,80 483.935,13 0,00 13.752.136,93 8.183.084,10 8.6 67.019, 23 2,21 37,31
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 4.315.881,85 476.895,69 112.465,87 +37 7.0 31,62 5.0 57.3 4 3, 29 3.071.670,17 343.829,10 112.465,87 3.303.033,40 1.754.309,89 1.244.211,68 6,80 34,69
4. Finanzanlagen 21.758.861,32 484.529,76 150.000,00 +0,00 22.093.391,08 0,00 0,00 0,00 0,00 22.093.391,08 21.758.861,32 0,00 100,00
Summe 48.643.194,09 984.972,27 262.465,87 +377.031,62 49.742.732,11 16.967.969,43 839.889,50 112.465,87 17.695.393,06 32.0 47.339,05 31.675.224,66 1,69 64,43
IV. Geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau
1. Grundstücke mit Betriebs- und  
anderen Bauten 24.337,68 108.428,72 0,00 +0,00 132.766,40 0,00 0,00 0,00 0,00 132.766,40 24.337,68 0,00 100,00
2. Anlagen der Abfallwirtschaft 660.534,51 17 7.95 8,74 6.271,13 -432.471,34 399.750,78 0,00 0,00 0,00 0,00 399.750,78 660.534,51 0,00 0,00
3. Andere Anlagen, Betriebs- und
Geschäftsausstattung 482.661,44 181.833,91 0,00 -37 7.0 31,62 287.4 6 3,7 3 0,00 0,00 0,00 0,00 287.4 6 3,7 3 482.661,44 0,00 100,00
Summe 1.167.533,63 468.221,37 6.271,13 -809.502,96 819.980,91 0,00 0,00 0,00 0,00 819.980,91 1.167.533,63 0,00 100,00

Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 29
Geschäftsbericht 2024Jahresabschluss | 28
Lagebericht für das Wirtschaftsjahr 2024
I. Grundlagen des Unternehmens
Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster sind seit 1996 eine eigenbetriebsähnliche Einrichtung der 
Stadt Münster entsprechend den Vorschriften der Gemeindeordnung für das Land Nordrhein-West-
falen. Sie werden gemäß der Eigenbetriebsverordnung sowie nach den Bestimmungen der Betriebs-
satzung für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster geführt. Dem Eigenbetrieb einschließlich etwaiger 
Hilfs- und Nebenbetriebe obliegen die Stadtreinigung und Abfallwirtschaft (Sammlung, Transport, 
Verwertung und Entsorgung von Abfällen im Sinne des Kreislaufwirtschafts- und Abfallgesetzes,  
Aufstellung und Umsetzung des kommunalen Abfallwirtschaftskonzepts) im gesamten Stadtgebiet.
Der Eigenbetrieb orientiert sich umfassend an den vom Rat der Stadt Münster beschlossenen öko-
logischen Zielsetzungen der Abfallwirtschaft sowie gleichermaßen an den Belangen der Nutzende/
Gebührenzahlende im Hinblick auf die Gestaltung der Kosten-Nutzen-Relation des Leistungsange-
bots.
Zur Dokumentation der Unternehmensziele und zur betrieblichen Steuerung setzen die awm ein 
Balanced Scorecard System (BSC) ein, das die betrieblichen Einzelziele der zertifizierten betriebli-
chen Managementsysteme (ISO 9001:2015 Qualitäts-, ISO 14001:2015 Umwelt- und ISO 45001:2018 
Arbeitsschutzmanagement) kennzahlengestützt zusammenführt.
Die Kernziele der awm bestehen in der Erbringung ökologisch wie qualitativ hochwertiger Dienst-
leistungen für die hoheitlichen Aufgaben Abfallentsorgung und Stadtreinigung/Winterdienst sowie 
marktorientierter Dienstleistungen für gewerbliche Kundinnen und Kunden.
Die wesentlichen Verträge mit
• der Stadtwerke Münster GmbH, Münster, über allgemeine Stromlieferungen, die Energieeinspei-
sung aus der Photovoltaikanlage sowie das Genussrecht an der Photovoltaikanlage auf der ZDM II
• 12 niederländischen Gemeinden und der Stadt Münster als Kooperationspartner über eine  
öffentlich-rechtliche Kooperationsvereinbarung 
• der REMONDIS GmbH & Co. KG, Bochum, über die Übernahme und Vermarktung von Altpapier, 
der Übernahme und Verwertung der Kunststoffe aus der mechanischen Stufe der MRA und der 
Verwertung von Altmetallen
• EQQO Infra GmbH für die Übernahme und Verwertung des Straßenkehrichts
bestehen in 2024 unverändert weiter.
Gewinn- und Verlustrechnung nach Betriebszweigen für das  
Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis 31. Dezember 2024
Gesamt  
in EUR
Allg. Bereich  
in EUR
Stadtreinigung 
in EUR
Abfallwirtschaft 
in EUR
1. Umsatzerlöse 72.780.838,64  4.956.260,15  10.939.834,66  56.884.743,83  
2. Erhöhung (+) / Verminderung (-) des Bestands an fertigen 
Erzeugnissen 5.675,00  0,00  0,00  5.675,00  
3. Andere aktivierte Eigenleistungen  0,00   0,00   0,00  0,00
4. Sonstige betriebliche Erträge 963.148,86  96.335,62  364.524,05  502.289,19  
5. Materialaufwand 24.998.522,64  2.018.446,19  2.761.215,72  20.218.860,73  
a)  Aufwendungen für Roh-, Hilfs- und Betriebsstoffe  
und für bezogene Waren 5.902.020,87  1 .0 67.5 4 0,82   926.386,00  3.908.094,05  
b) Aufwendungen für bezogene Leistungen 19.096.501,77  950.905,37  1.834.829,72  16.310.766,68  
6. Personalaufwand 29.180.667,25  7 .493.205,77  4.451.511,99  17.235.949,49  
a) Löhne und Gehälter 22.614.910,53  5.862.116,82  3.442.316,65  13.310.477,08  
b)  Soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung  
und für Unterstützung 6.565.756,70  1.631.088,95  1.009.195,34  3.925.472,41  
7. Ausschreibungen 8.694.230,10  839.889,50  1.727 .093,47  6.127.247,13  
a)  auf immaterielle Vermögensgegenstände des 
Anlagevermögens und Sachanlagen 8.694.230,10  839.889,50  1.727 .093,47  6.127.247,13  
b)  auf Vermögensgegenstände des Umlaufvermögens, soweit 
diese die üblichen Abschreibungen überschreite  0,00   0,00  0,00   0,00
8. Sonstige betriebliche Aufwendungen 5.985.432,35  4.503.134,79  36.723,65  1.445.573,91  
9. Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 1.421.222,49  919.306,80  0,00  501.915,69  
10. Zinsen und ähnliche Aufwendungen 37.790,66  2.883,00  10.472,30  24.435,36  
Verrechnung des allgemeinen Bereichs  0,00 -10.274.377,26  1.858.388,00  8.415.989,26  
11. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 254.184,79  254.184,79   0,00   0,00  
12. Ergebnis nach Steuern 6.020.057,20  1.134.535,79  458.953,58  4.426.567,83  
13. Sonstige Steuern 308.159,77  235,15  2.964,00  304.960,62  
14. Jahresüberschuss  5.711.897,43  1.134.300,64  455.989,58  4.121.607,21 
    Behandlung des Jahresüberschusses in EUR
a) Einstellung in die allgemeine Rücklage 1.390.676,56  
b) Zuführung allgemeiner Haushalt Stadt Münster 4.000.000,00  
c) Zuführung Sonderposten Photovoltaik-Überschüsse 9.253,84  
d)  Zuführung Sonderposten Überschüsse  
awm-Dienstleistungen 31 1.967,0 3  
[Anlage 2]

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 31Lagebericht | 30
II. Wirtschaftsbericht
1. Gesamtwirtschaftliche, branchenbezogene Rahmenbedingungen
1.1 Risiken durch die Brandgefahr von Lithium-Batterien
Nicht erst der verheerende Brand im Annahmebereich der MRA Münster zeigt die zunehmenden 
Probleme, die mit der Verwendung von Lithium-Batterien verbunden sind.
Immer mehr Haushaltsgegenstände werden zu Elektronik-
geräten, immer mehr Elektronikgeräte beinhalten Lithium-
Batterien (Li-Batterien).
Und nicht nur größere Geräte aus dem Heimwerker- und 
Gartenbereich mit erkennbaren Akkus verursachen die 
Probleme, sondern eine Flut von E-Geräten, die müllton-
nengängig sind und/oder in öffentlichen Papierkörben 
landen und teilweise potente Batterien verbaut haben. 
Zu diesen Geräten zählen unter anderem:
E-Zigaretten, die seit 2023 stark zunehmend auch als „Einweg-E-Zigaretten“ am Markt sind. Sie 
werden nur sehr selten als Elektroschrott an den Händler zurückgegeben oder zum Recyclinghof 
gebracht. Elektronische Grußkarten gelangen in die Papiersammlung, blinkende Kinderschuhe, 
elektrische Zahnbürsten oder elektronische Spiel- und Sportgeräte im Restabfall oder in der Wert-
stofftonne. 
Geräte, die in der Vergangenheit nur mit Kabel funktionierten, kommen heutzutage millionenfach 
ohne Kabel, dafür mit Li-Batterien auf den Markt. 
Durch ihre hohe Energiedichte sorgen Li-Batterien unter anderem für eine lange „kabellose“ Be-
triebszeit der Elektrogeräte. Dazu kommt, dass die Li-Batterien immer leistungsfähiger werden und 
damit von Jahr zu Jahr höhere Energiedichten aufweisen.Was für die Nutzenden der einschlägigen 
Produkte zunächst positiv ist, macht in der Entsorgung jedoch große Probleme. 
Li-Batterien können bei einer mechanischen Beschädigung bzw. einem Kurzschluss, verheerende 
Brände auslösen. Und Brände treten sowohl in Abfallsammelfahrzeugen als auch in Verwertungs-
anlagen auf, sie gefährden den Bestand von Anlagen sowie die Sicherheit und Gesundheit von Müll-
werkerinnen und Müllwerkern oder Angestellten von Recyclinganlagen. Die Zerstörung von Anlagen 
kann wirtschaftliche Existenzen vernichten und die Entsorgungssicherheit beeinträchtigen, wenn 
große Behandlungskapazitäten zerstört werden.
Hinzu kommt die schwindende Versicherbarkeit dieser Risiken bzw. die sehr stark steigenden Ver-
sicherungsprämien und technischen Anforderungen an den Brandschutz in den Anlagen, die unter 
anderem bei den awm in der Planung des Wiederaufbaus der zerstörten MRA berücksichtigt werden 
müssen und zu erheblichen Bauverzögerungen führen. 
Eine intensive und kontinuierliche Information der Verbraucherinnen und Verbraucher über den richti-
gen Umgang mit Li-Batterien wird daher eine elementare Aufgabe der Öffentlichkeitsarbeit 
der awm und hat im Wirtschaftsjahr 2024 die Öffentlichkeitsarbeit zusätzlich gefordert.
1.2 Novelle der Abfallrahmenrichtlinie – Umgang mit Alttextilien 
Am 5. Juli 2023 hat die EU-Kommission eine Novelle der Abfallrahmenrichtlinie vorgelegt, die die bis-
lang geltende Abfallrahmenrichtlinie in einzelnen Punkten ergänzen und ändern soll.
Unter anderem regelt die Novelle den Umgang mit Alttextilien neu und implementiert ein EPR-Sys-
tem (erweiterte Herstellerverantwortung) für diesen Abfallstrom, was der VKU bereits seit längerem 
gefordert hat. Die Hersteller sollen die Kosten für die Behandlung von Textilabfällen decken; es sollen 
Anreize zur Reduzierung von Abfällen geschaffen und das Produktdesign verbessert werden. Wie viel 
Produzenten an das EPR-System zahlen, soll anhand von Aspekten der „Öko-Modulation“ geregelt 
werden. Die einheitlichen Regeln sollen den Mitgliedstaaten die Umsetzung der getrennten Samm-
lung von Textilien ab 2025 erleichtern. Die Beiträge der Produzenten sollen Investitionen in separate 
Sammlung, Sortier-, Wiederverwendungs- und Recyclingkapazitäten finanzieren. Die vorgeschla-
genen Regeln sollen sicherstellen, dass Textilien zur Wiederverwendung sortiert werden. Solche, die 
nicht wiederverwendet werden können, sollen dem Recycling zugeführt werden. Soziale Unterneh-
men, die in der Sammlung und Behandlung von Textilien aktiv sind, sollen von besseren Geschäfts-
möglichkeiten und einem größeren Markt für Second-Hand-Textilien profitieren.
Das EU-Parlament hat sich inzwischen für eine Ausweitung der Herstellerverantwortung ausgespro-
chen, wonach Hersteller, die Textilien in der EU verkaufen, die Kosten für das getrennte Sammeln, 
Sortieren und Recyceln von Textilien übernehmen müssen. Die Mitgliedstaaten müssten diese Sys-
teme 18 Monate nach Inkrafttreten der Richtlinie einführen (im Vergleich zu den von der Kommission 
vorgeschlagenen 30 Monaten). 
Die neuen Vorschriften würden für Produkte wie Kleidung und Accessoires, Decken, Bettwäsche, Vor-
hänge, Hüte, Schuhe, Matratzen und Teppiche gelten, einschließlich Produkten, die textilverwandte 
Materialien wie Leder, Kunstleder, Gummi oder Kunststoff enthalten.
1.3 Einwegkunststofffondsgesetz (EWKFondsG) 
Verabschiedet wurde es im Mai 2023, verpflichtend ist es mit Beginn 2024 – das Einwegkunst-
stofffondsgesetz (EWKFondsG). Es regelt die Einrichtung eines Einwegkunststofffonds, der vom 
Umweltbundesamt verwaltet wird. Ziel ist die Minimierung schädlicher Auswirkungen von Kunststoff-
produkten auf die Umwelt. Hersteller dieser Produkte müssen in den Fonds Abgaben einzahlen, die 
helfen sollen, all jene Folgekosten zu finanzieren, die bei der Entsorgung der Produkte entstehen. Die 
Palette dieser Produkte reicht dabei von Tüten- oder Folienverpackungen über Lebensmittelbehäl-
ter und Tragetaschen bis hin zu Tabakprodukten, die kunststoffhaltige Filter enthalten. Eine Listung 
der Kosten, die dabei für die Hersteller der jeweiligen Produkte anfallen, liefert § 3 EWKFondsG in den 
Absätzen 12-16.
Die scheidende Bundesregierung hat mit ihrer Nationalen Kreislaufwirtschaftsstrategie (NKWS) 
einen wichtigen Prozess für einen verbesserten Schutz von Umwelt, Klima, Biodiversität und Ressour-
cen sowie mehr Unabhängigkeit von globalen Lieferketten angestoßen. Erreicht werden sollen diese 
Ziele über eine weitgehend zirkuläre Wirtschaft (Circular Economy), der die NKWS als Fahrplan dient. 
Die Strategie wurde am 4. Dezember 2024 vom Bundeskabinett verabschiedet. Es wird sich zeigen, 
wie eine neue Regierung die Ziele weiterverfolgen und die Rahmenstrategie in konkrete Gesetzes-
vorhaben überführen wird.
Die Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD) der EU verpflichtet Unternehmen bisher zur 
detaillierten Offenlegung ihrer Nachhaltigkeitsleistung. Ziel ist es, mehr Transparenz über Umwelt-, 
Sozial- und Governance-Aspekte (ESG) zu schaffen und damit nachhaltiges Wirtschaften zu fördern. 
Mit dem „Omnibus-Rechtsetzungsvorschlag“ der EU-Kommission soll der zunächst weit bis in den 
KMU-Bereich reichende Adressatenkreis wieder eingeschränkt und der Umfang der Berichtserstat-
tung vermindert werden. Auch die sektorspezifischen Standards werden voraussichtlich nicht weiter-
verfolgt. Stattdessen rückt gerade für diesen Unternehmenssektor der KMU ein neuer, freiwilliger 
Standard, der sogenannte VSME, in den Mittelpunkt.
Wärmebild © Feuerwehr Münster
Wärmebildaufnahme Brand MRA 2023

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 33Lagebericht | 32
2. Geschäftsverlauf
2.1 Straßenreinigung
Grundlage für die Durchführung der Straßenreinigung ist das Straßenreinigungsgesetz - StrReinG 
NRW vom 18. Dezember 1975 und die dazu erlassene Straßenreinigungssatzung der Stadt Münster 
in der jeweils gültigen Fassung. Hieraus ergibt sich der Umfang der Straßenreinigung. Die Abfallwirt-
schaftsbetriebe haben nach den gesetzlichen Vorgaben die Reinigung und die Winterwartung auf 
öffentlichen Verkehrsflächen, Wegen und öffentlichen Plätzen innerhalb der geschlossenen Ortslage 
durchzuführen.
Die Straßenreinigungsgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation für das Jahr 2024 unver-
ändert. Danach werden die geplanten Kosten der Straßenreinigung über Straßenreinigungsgebüh-
ren in Höhe von 5.558 TEUR, innerbetriebliche Verrechnungen von 730 TEUR und sonstigen Erträge in 
Höhe von 124 TEUR finanziert. Der Restbetrag in Höhe von 1.533 TEUR, der das öffentliche Interesse 
an der Stadtsauberkeit widerspiegelt, wird durch den allgemeinen Haushalt getragen. Der Stadt-
anteil beträgt 20 % der um die sonstigen Erlöse und innerbetrieblichen Verrechnungen bereinigten 
Gesamtkosten. 
Die geplanten Kosten des Winterdienstes werden durch den städtischen Haushalt mit 1.700 TEUR 
finanziert. Ebenso beteiligen sich die Stadtwerke Münster mit 9,4 % an den Istkosten.
Die Kehrkilometerleistung hat sich im Vergleich zum Vorjahr nicht verändert und liegt somit auf 
dem gleichen Niveau:
Vollreinigung   Kehrkilometer   827.176  [Vorjahr 827 .176] 
Fahrbahnreinigung [wöchentlich]    Kehrkilometer  288.033  [Vorjahr 288.033] 
Fahrbahnreinigung [14-tägig]   Kehrkilometer  308.835  [Vorjahr 308.835]
2.2 Abfallwirtschaft
Die awm erfüllen für das Gebiet der Stadt Münster die Aufgaben des öffentlich-rechtlichen  
Entsorgungsträgers im Sinne des Kreislaufwirtschaftsgesetzes (KrWG). Die Sicherstellung einer  
geordneten Abfallwirtschaft bildet die Grundlage für eine langfristige Entsorgungssicherheit in  
der Stadt Münster. Neben den gesetzlichen Vorgaben von KrWG und Landesabfallgesetz wurde  
zur Entwicklung und Umsetzung der kommunalen abfallwirtschaftlichen Ziele bereits 1986 ein  
Abfallwirtschaftskonzept (AWK) erarbeitet. Das AWK wird regelmäßig, in der Regel für fünf Jahre, 
fortgeschrieben. Der Rat der Stadt Münster stimmte der Fortschreibung des AWK für die Jahre  
2023 - 2028 in der Sitzung vom 08. November 2023 zu.
Die Restabfall- und Bioabfallgebühren bleiben gemäß der Gebührenkalkulation 2024 unverändert. 
Danach werden die geplanten Kosten der Hausmüllsammlung über Grundgebühren in Höhe von 
6.421 TEUR, über Leistungsgebühren in Höhe von 27.748 TEUR, durch Inanspruchnahmen von Ge-
bührenüberschüssen aus Vorjahren in Höhe von 4.340 TEUR und durch sonstige Erträge in Höhe von 
4.935 TEUR gedeckt.
Die geplanten Kosten der Bioabfallsammlung werden über Leistungsgebühren in Höhe von 9.953 
TEUR sowie aus 126 TEUR sonstigen Gebühren bzw. Erträgen für den Tausch von Behältern, Biofilter-
deckeln, den Einsatz von Schwerkraftschlössern und Verkaufserlösen „Grünabfallsack“ getragen.
Folgende Ereignisse prägten das abgelaufene Wirtschaftsjahr besonders: 
Die Auswirkungen des fortwährenden Krieges gegen die Ukraine und der gegen Russland verhäng-
ten Wirtschaftssanktionen sind auch bei uns zu spüren. Die Lieferketten waren auch im Wirtschafts-
jahr 2024 nicht zuletzt durch die Kriegssituation instabil. Die Folge waren teurere, kompliziertere und 
langwierigere Bestellprozesse, die zu Verzögerungen in den Geschäftsprozessen geführt haben. Der 
Ausnahmezustand am Beschaffungsmarkt, die Rohstoffknappheit und stark gestiegene Energie- und 
Logistikkosten führten zu starken Preissteigerungen insbesondere in den Bereichen der Petrochemie, 
der Kraftstoffe und der Energie. 
Die Folgen des Brands der Annahmehalle der mechanischen Restabfallbehandlungsanlage im Febru-
ar 2023 bzw. Verzögerungen im Rahmen des Wiederaufbaus, gerade auch im Hinblick auf die zwin-
gende Berücksichtigung der einschlägigen aktuellen Brandschutzauflagen, haben im Wirtschaftsjahr 
2024 außerordentlich Kapazitäten gebunden und Auswirkungen auf die Umsetzung des Investitions-
plans und den entsprechenden Mittelabfluss.
3. Wirtschaftliche Lage 
3.1 Ertragslage
Das Wirtschaftsjahr 2024 schließt mit einem Jahresüberschuss von 5.712 TEUR (VJ 4.637 TEUR) und 
bewegt sich in Höhe von 2.205 TEUR über dem Planniveau von 3.507 TEUR. Dieser verteilt sich im Ver-
gleich zum Vorjahr auf die folgenden Geschäftsbereiche:
Jahresüberschüsse/ Jahresfehlbeträge 2024  
in TEUR
2023
in TEUR
Veränderung
in TEUR in Prozent
Straßenreinigung ohne Winterdienst 456 594 -13 8 -23,2
Abfallwirtschaft 4.122 3.023 1.099 36,3
Nebengeschäfte -10 6 317 -423 -13 3,5
BGA awm-Dienstleistungen 312 13 299 2.299,7
BGA Photovoltaikanlage 9 14 -5 -33,9
Sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 919 676 243 36,0
5.712 4.637 1.075 23,2

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 35Lagebericht | 34
Die Umsatzerlöse sind im Vergleich zum Vorjahr um 5.043 TEUR (+ 7,4 %) gestiegen und stellen  
sich wie folgt dar:
Die Hausmüll-Einsammlung erzielte eine Erlössteigerung von 755 TEUR und die Umsatzerlöse aus der 
Abfalldeponierung und sonstigen Abfallverwertung von 344 TEUR. Die vor allem im Bereich der sons-
tigen Umsatzerlöse Abfallverwertung gestiegenen Umsatzerlösen (+ 208 TEUR) sind hauptsächlich 
auf gestiegene Erlöse aus Papiervermarktung ohne DSD (+ 393 TEUR) und demgegenüber verringer-
te Erlöse aus dem Bereich BHKW (- 101 TEUR) zurückzuführen.
Die Erlöse aus der Sammlung von Sonderabfall sind mit 117 TEUR (VJ 104 TEUR) um 13 TEUR gestie-
gen. Ebenfalls sind die Erlöse aus dem Dualen System Deutschland im Vergleich zum Vorjahr gestie-
gen. Sie liegen bei 3.326 TEUR und sind somit um 567 TEUR gestiegen. Dies resultiert daraus, dass die 
Systembetreiber von der Option zur Eigenverwertung ihrer Papiermengenanteile keinen Gebrauch 
gemacht haben, sodass erhebliche Umsatzerlöse erzielt werden konnten. Die sonstigen Umsatzerlö-
se aus dem Bereich Abfallabfuhr sind um 27 TEUR gestiegen. Im Bereich der Abfallwirtschaft ergab 
Umsatzerlöse 2024  
in TEUR
2023 
in TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr 
in TEUR
Veränderung 
zum Vorjahr  
in Prozent
Abfallwirtschaft
Hausabfall-Einsammlung 45.835 45.080 755 1,7
Sonstige Umsatzerlöse Abfallabfuhr 867 840 27 3,2
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 788 -1.275 2.063 -161,8
Umsatzerlöse Anlieferung EZM Restabfall 1.050 914 136 14,9
Sonstige Umsatzerlöse Abfallverwertung 4.902 4.694 208 4,4
Sonderabfall 117 104 13 12,5
Duales System Deutschland 3.326 2.759 567 20,6
Sonstige Umsatzerlöse 0 0 0 0,0
56.885 53.116 3.769 7,1
Stadtreinigung
Regelreinigung Grundstücke 5.628 5.619 9 0,2
Straßenreinigung Stadtanteil 20 % 1.629 1.501 128 8,6
Winterdienst 3.121 2.609 512 19,6
Unterdeckung Gebührenüberschüsse 562 266 296 111,3
10.940 9.995 945 9,4
Nebengeschäfte
Nebengeschäfte der Abfallwirtschaft 3.944 3.653 291 8,0
Nebengeschäfte der Straßenreinigung 414 380 34 8,7
Sonstige Nebengeschäfte 599 594 5 1,0
4.957 4.627 329 7,1
72.781 67.738 5.043 7,4
sich eine Gebührenunterdeckung in Höhe von 788 TEUR.
Im Bereich der Straßenreinigung und dem Winterdienst erhöhten sich die Umsatzerlöse insgesamt 
um 945 TEUR. Die Umsatzerlöse im Bereich des Winterdienstes stehen immer im Zusammenhang mit 
der Wintersituation und sind aufgrund vermehrter Einsätze im Vergleich zum Vorjahr um 512 TEUR 
gestiegen. Die Umsatzerlöse für Grundstücksregelreinigung sowie der städtische Straßenreinigungs-
anteil stiegen um insgesamt 137 TEUR. Im Bereich der Straßenreinigung ergab sich saldiert eine 
Gebührenunterdeckung in Höhe von 562 TEUR.
Insgesamt sind die Erlöse aus den Nebengeschäften um 329 TEUR gestiegen. Die Erhöhung ergibt 
sich aus den unterschiedlichen Bereichen des Nebengeschäftes. Vor allem im Bereich Abfallwirt-
schaft sind höhere Erlöse im Vergleich zum Vorjahr (+ 291 TEUR) zu beobachten. Der Großteil dieser 
Erhöhung ist zurückzuführen auf die sonstigen Umsatzerlöse, insbesondere auf den Bereich Erlöse 
aus Sickerwasserannahme (+ 244 TEUR).
Die sonstigen betrieblichen Erträge in Höhe von 963 TEUR resultieren unter anderem aus der Auflö-
sung von Rückstellungen (120 TEUR), aus dem Verkauf von Wirtschaftsgütern des Anlagevermögens 
(170 TEUR), Erträgen aus der Auflösung von Zuschüssen (513 TEUR) sowie aus sonstigen Erträgen (77 
TEUR).
3.2 Aufwandslage
Die Materialaufwendungen in Höhe von 24.999 TEUR verringern sich im Vergleich zum Vorjahr um 999 
TEUR. Dies setzt sich aus den Aufwendungen für Hilfs- und Betriebsstoffe sowie für bezogene Waren 
(+ 180 TEUR) und den Aufwendungen für bezogene Leistungen (- 1.179 TEUR) zusammen.
Die Aufwendungen für bezogene Leistungen betragen 19.097 TEUR. Die Verringerung um 1.179 TEUR 
im Vergleich zum Vorjahr ist im Wesentlichen auf die folgenden Posten zurückzuführen. 
Die Position Aufwendungen für bezogene Leistungen ist um 2.077 TEUR gestiegen. Im Wesentlichen 
resultiert diese Steigerung aus erhöhten Kosten in den Bereichen Abfallentsorgung Restabfallbe-
handlungsanlage (1.253 TEUR), Mitarbeiter Abfallentsorgung (220 TEUR) bedingt durch vermehrte 
Personalgestellung, Entsorgung melonengelbe Wertstoffe (141 TEUR) und Entsorgung Krankenhaus-
abfälle (190 TEUR). Demgegenüber stehen im Vergleich zum Vorjahr deutlich geringere Kosten für die 
Preisindexierung der Zentraldeponien im Rahmen der Nachsorgerückstellungen (- 3.265 TEUR).
Die Personalaufwendungen sind gegenüber dem Vorjahr um 1.744 TEUR gestiegen. Der Anstieg von 
6,35 % resultiert vorrangig aus der Tariferhöhung ab März 2024 um durchschnittlich 5,50 %, der Erhö-
hung des Personals von 15 Mitarbeitern im Jahresdurchschnitt sowie der altersbedingten Erhöhung 
der Entgeltstufen.
Die planmäßigen Abschreibungen haben sich um 527 TEUR erhöht. Vor allem im Bereich der Stadt-
reinigung (+157 TEUR), aufgrund der Anschaffung einer E-Trommelsiebanlage, zwei Radladern sowie 
weiteren diversen Fahrzeugen. Im Bereich der Abfallwirtschaft (+257 TEUR) erhöhen sich die Ab-
schreibungen auf Grund der Anschaffung einer neuen Kompaktkehrmaschine sowie diverse Fahr-
zeuge, die in 2023 angeschafft wurden und somit in 2024 erstmalig über 12 Monate abgeschrieben 
wurden.
Die sonstigen betrieblichen Aufwendungen haben sich im Vergleich zum Vorjahr um 1.048 TEUR er-
höht und liegen somit bei 5.985 TEUR. Gestiegene Kosten sind vor allem in den folgenden Bereichen 
zu beobachten: Die Verwaltungskosten an die Stadt Münster (+ 270 TEUR), die Kosten für Bauunter-
haltung (+ 232 TEUR), die Kosten für Feuer- und Haftpflichtversicherungen (+ 208 TEUR), Kosten für 
Beratung und Gutachten (+ 76 TEUR), Gebühren und Beitragszahlungen (+ 57 TEUR), die Kosten für 
Personalrecruiting (+ 65 TEUR) sowie die Kosten im Bereich des Gesundheitsmanagements (+ 48 TEUR).

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 37Lagebericht | 36
Das Zinsergebnis liegt im Berichtsjahr um 279 TEUR über dem Vorjahresergebnis. 
Die Zinserträge liegen 277 TEUR über dem Vorjahresniveau und die Zinsaufwendungen sind um 2 
TEUR gesunken. Der Anstieg der Zinserträge ist vor allem auf die um 166 TEUR gestiegenen Fest-
geldzinsen und den abermals gestiegenen Zinseffekt aus der Abzinsung der Deponierückstellungen 
um 80 TEUR, zurückzuführen.
3.3 Finanzlage 
Das Vermögen der awm ist zu 37,4 % (VJ 36,2 %) durch Eigenkapital und Sonderposten finanziert. Das 
Fremdkapital besteht zu 45,1 % (VJ 44,5 %) aus langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen.
Der Finanzmittelfonds der awm hat sich wie folgt entwickelt:
Der Finanzmittelfonds am Ende der Periode setzt sich aus Zahlungsmitteln in Höhe von 16.514 TEUR 
und dem Cash-Pooling mit der Stadt Münster in Höhe von 5.986 TEUR zusammen.
Im Wirtschaftsjahr ist der Finanzmittelfonds um 1.068 TEUR gesunken. Der Cashflow aus der laufen-
den Geschäftstätigkeit hat sich gegenüber dem Vorjahr um 2.205 TEUR auf 10.629 TEUR verringert.
Im Rahmen der Investitionstätigkeit sind in 2024 Mittel in Höhe von 7.050 TEUR abgeflossen. Für den 
Erwerb von immateriellen Vermögensgegenständen, Sach- und Finanzanlagen wurde im Wirt-
schaftsjahr ein Betrag von 7.374 TEUR (VJ 10.518 TEUR) aufgewendet. Insbesondere sind hier Investi-
tionen in Anlagen der Abfall- und Wertstoffwirtschaft in Höhe von insgesamt 5.561 TEUR, in Anlagen 
der Stadtreinigung in Höhe von 133 TEUR, in andere Anlagen, Betriebs- und Geschäftsausstattung 
in Höhe von TEUR 568, in geleistete Anzahlungen und Anlagen im Bau in Höhe von 468 TEUR sowie in 
Wertpapiere (VUS-Fonds) in Höhe von 485 TEUR zu nennen.
Der Cashflow aus der Finanzierungstätigkeit beträgt im Berichtsjahr -647 TEUR (Tilgung von Krediten). 
Abgeflossen sind im Rahmen des Cashflows aus Kapitalbewegungen 4.000 TEUR als Konsolidierungs-
beitrag an die Stadt Münster.
Mit der Stadt Münster besteht eine sogenannte Cash-Pool-Management-Vereinbarung, mittels derer 
die Liquiditätsströme der Stadt und ihrer Beteiligungen optimiert werden. Im Rahmen dieser Vereinba-
rung wurde den awm ein unverändertes Kassenkreditvolumen von 6 Mio. EUR eingeräumt.
Die awm waren jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachzukommen.
Finanzmittelfonds 2024  
in TEUR
2023  
in TEUR 
Cashflow aus laufender Geschäftstätigkeit 10.629 12.834
Cashflow aus Investitionstätigkeit -7.0 5 0 -8.516
Cashflow aus Finanzierungstätigkeit -647 -647
 Cashflow aus Kapitalbewegungen -4.000 -3.864
Zahlungswirksame Veränderung der liquiden Mittel -1.068 -193
+ Finanzmittelfonds am Anfang der Periode 23.568 23.761
Finanzmittelfonds am Ende der Periode 22.500 23.568
3.4 Vermögenslage 
Die Vermögens- und Kapitalstruktur stellt sich wie folgt dar:
Die Bilanzsumme ist im abgelaufenen Wirtschaftsjahr um 1.406 TEUR gesunken.
Auf der Aktivseite verringert sich das Anlagevermögen um 1.477 TEUR. Die Gesamtinvestitionen la-
gen im Jahr 2024 bei 7.374 TEUR. Davon wurden 133 TEUR in Anlagen der Stadtreinigung, 5.561 TEUR 
in Anlagen der Abfallwirtschaft, 135 TEUR in Grundstücke mit Betriebs- und anderen Bauten, 568 
TEUR in andere Anlagen und Betriebs- und Geschäftsausstattung sowie 485 TEUR in Wertpapiere 
des Anlagevermögens investiert. Der verbleibende Anteil entfällt mit 468 TEUR auf geleistete An-
zahlungen und Anlagen im Bau und 24 TEUR auf entgeltlich erworbene Software. Die Investitionen 
des abgelaufenen Wirtschaftsjahres wurden vollständig aus Eigenmitteln finanziert. Das Anlagever-
mögen der awm ist bei einer Anlagendeckung von 117,6 % (Deckungsgrad II) (VJ 114,4 %) vollständig 
durch mittel- und langfristig zur Verfügung stehendes Eigen- und Fremdkapital finanziert. Die An-
lagendeckung durch Eigenkapital (Deckungsgrad I) beträgt 53,3 % (VJ 51,2 %).
Die geringe Erhöhung des Umlaufvermögens um 71 TEUR resultiert im Wesentlichen aus der Verrin-
gerung der Festgeldanlagen (- 3.500 TEUR), der Erhöhung der Forderungen an die Stadt Münster (+ 
1.872 TEUR) und der Forderungen aus Lieferungen und Leistungen (+ 1.922 TEUR).
Auf der Passivseite der Bilanz erhöhte sich das Eigenkapital um 1.260 TEUR. Die Eigenkapitalquote 
unter Berücksichtigung des Sonderpostens ist zum Bilanzstichtag von 36,2 % auf 37,4 % gestiegen. 
Die Veränderung des Eigenkapitals ergibt sich aus dem Jahresüberschuss 2024 in Höhe von 5.712 
TEUR abzüglich der Auszahlung von Konsolidierungsbeiträgen in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt 
Münster und Rücklagenbewegungen in Höhe von TEUR 452.
Der Sonderposten für Investitionszuschüsse zum Anlagevermögen verringerte sich um 509 TEUR.
Unter den mittel- und langfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind die mit einer Laufzeit 
von mehr als einem Jahr insgesamt um 40 TEUR gesunken. Die Abnahme der mittel- und langfristi-
gen Verbindlichkeiten und Rückstellungen resultiert saldiert aus der Abnahme der Verbindlichkeiten 
gegenüber dem Gebührenzahler (- 2.750 TEUR), der Verringerung der Verbindlichkeiten gegenüber 
Kreditinstituten (- 647 TEUR) und der Erhöhung der mittel- und langfristigen Rückstellungen (+ 3.357 
TEUR).
2024  
in TEUR
2024 
in Prozent
2023  
in TEUR
2023 
in Prozent
Anlagevermögen 73.820 70,1 75.297 70,6
Umlaufvermögen 31.405 29,9 31.334 29,4
Rechnungsabgrenzungsposten 34 0,0 34 0,0
Gesamtvermögen 105.259 100,0 106.665 100,0
Eigenkapital 37.6 3 5 35,8 36.375 34,1
Sonderposten 1.700 1,6 2.209 2,1
Mittel- und langfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 47.478 45,1 47.518 44,5
Kurzfristige Verbindlichkeiten und Rückstellungen 18.446 17,5 20.563 19,3
Gesamtkapital 105.259 100,0 106.665 100,0

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 39Lagebericht | 38
Die kurzfristigen Verbindlichkeiten und Rückstellungen sind insgesamt um 2.117 TEUR gesunken. 
Die Abnahme resultiert aus der Reduzierung der Rückstellungen (- 4.349 TEUR), der Verbindlichkeit 
gegenüber den Gebührenzahlern (+ 2.115 TEUR), der Verbindlichkeiten gegenüber der Stadt Münster 
(- 70 TEUR) sowie der Abnahme der Verbindlichkeiten aus Lieferungen und Leistungen (- 338 TEUR) 
und der sonstigen Verbindlichkeiten (+ 525 TEUR).
Die Liquidität II (kurzfristige Liquidität) liegt am Bilanzstichtag bei 165 % (VJ 148 %) und weist damit 
weiterhin eine Überdeckung auf. Das kurzfristige realisierbare Schuldendeckungspotenzial deckt in 
vollem Umfang das kurzfristige Fremdkapital. Die kurzfristige Fremdkapitalquote beträgt 17 ,5 % (VJ 
19,3 %).
Die awm waren und sind jederzeit in der Lage ihren finanziellen Verpflichtungen nachkommen  
zu können.
3.5 Gesamtaussage zur Lage des Unternehmens
Zusammenfassend wird seitens der Betriebsleitung der awm die wirtschaftliche Lage, nach Prüfung 
der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage, positiv bewertet.
Im Ergebnis hat sich die Eigenkapitalquote (unter Berücksichtigung des Sonderpostens) von 36,2 % 
auf 37 ,4 % erhöht. Dabei können gleichzeitig die Konsolidierungsanforderungen der Stadt Münster 
unterstützt werden. Im Wirtschaftsjahr 2024 wurde von dem Jahresüberschuss 2023 ein Teilbetrag 
in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt ausgezahlt. Zudem ist vorgesehen, im Wirtschaftsjahr 2025 aus 
dem Jahresüberschuss 2024 ebenfalls einen Teilbetrag in Höhe von 4.000 TEUR an die Stadt abzu-
führen.
4. Nichtfinanzielle Leistungsindikatoren
4.1 Nachhaltigkeitsstrategie der awm
Die awm haben im Jahr 2010 eine Vision für das Jahr 2020 formuliert, die bereits eindeutige Nach-
haltigkeitsbezüge aufweist: Die awm bieten erstklassige Dienstleistungen in der Abfallwirtschaft  
und Stadtreinigung an, mit deren Inanspruchnahme der Bürgerinnen und Bürger einen Beitrag zum 
verantwortungsvollen Umgang mit der Umwelt leisten kann und Lebensqualität für sich und Folge-
generationen sichert. Im Berichtsjahr 2020 wurde die Vision für das Jahr 2030 mit ebenfalls eindeuti-
gen Nachhaltigkeitsbezügen erarbeitet.
So paradox es klingen mag: Die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster streben ein abfallfreies Münster 
2030 an! Unsere Stadt entwickelt sich zu einer Hauptstadt der Abfallvermeidung. Realistisch ist:  
Auch in Zukunft können sicherlich nicht alle Abfälle vermieden werden. Unser Ziel ist: Die noch ver-
bleibenden Abfälle sind im Jahr 2030 Wertstoffe, die primär stofflich verwertet werden. Der Rest  
wird effizient energetisch genutzt. Die awm sind: Servicepartner, Impulsgeber, Kompetenzzentrum 
und Wertstoff-Manufaktur. Die Bürgerinnen und Bürger sind dafür unser verantwortungsvoller  
Partner – durch vorbildliche Abfallvermeidung, Wertstofftrennung und ein ausgeprägtes Ressour-
cenbewusstsein. Sie leisten damit gleichzeitig einen Beitrag zur Stadtsauberkeit. 
Die Mitarbeitenden der awm sind verlässlicher Partner der Bürgerinnen und Bürger. Gemeinsam 
schaffen wir Lebensqualität – für ein sauberes und nachhaltiges Münster: Noch mehr Umweltschutz, 
noch mehr Miteinander und regionale Wertschöpfung.
Herausforderungen wie Klimaschutz, Digitalisierung und die demographische Entwicklung werden 
proaktiv und im Sinne der Mitarbeitenden, der Bürgerinnen und Bürger sowie weiterer Netzwerkpart-
ner gestaltet.
Wir machen Lebensqualität – und alle wirken mit!
4.2 Nachhaltigkeitsmanagement bei den awm
Die Vision 2030 findet ihren Ausdruck in der werteorientierten Balanced Scorecard (BSC) der awm, 
die bereits 2010 als strategisches Zielsystem eingeführt wurde. Die awm messen seitdem alle Maß-
nahmen auch an ihrem Beitrag für das Gemeinwohl (ökonomisch, ökologisch, gesellschaftlich/sozial).
Dieses Zielsystem ist der Orientierungsrahmen für die Entwicklung von konkreten Maßnahmen.
 
Strategisches Zielsystem der awmGEMEINWOHL Eigentümer Kunden Prozesse Mitarbeitende
Ökonomisch
Politik, Verwaltung und 
Bürgerinnen und Bürger 
bewerten den „Preis“ als 
angemessen und vertretbar
Die Kunden schätzen das 
hochwertige und vielfältige 
Leistungsportfolio der awm 
und empfinden die Preise 
als angemessen
Die Prozesse der awm sind 
effizient, innovativ und kun-
denorientiert; sie werden 
kontinuierlich verbessert
Die Mitarbeitenden 
stoßen proaktiv Verbes-
serungsprozesse an; sind 
kompetent, kostenbe-
wusst, leistungsfähig und 
engagiert
Ökologisch
Politik, Verwaltung, 
Bürgerinnen und Bürger 
und „Netzwerke“ wirken 
als Partner bei der öko-
logischen Ausrichtung der 
Stadt Münster mit
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch 
ausgeprägtes Umwelt-und 
Ressourcenbewusstsein, 
vorbildliche Abfallver-
meidung und Wertstoff-
trennung
Die Prozesse der awm sind 
klima- und ressourcen-
schonend. In der „Wert-
stoffmanufaktur“ werden 
Abfälle zu Wertstoffen 
durch den Einsatz innovati-
ver Technologien
Die Mitarbeitenden sind 
Partner, Botschafter und 
Multiplikatoren; das En-
gagement für die Umwelt 
ist fester Bestandteil im 
Selbstverständnis und 
Handeln der Mitarbeitenden
Gesellschaftlich
Politik, Verwaltung, 
Bürgerinnen und Bürger 
und Netzwerke gestalten 
gemeinsam Lebensqualität 
für ein sauberes und nach-
haltiges Münster
Die Kunden sind verantwor-
tungsvoller Partner durch 
proaktive Mitwirkung und 
Teilhabe im Hinblick auf die 
Lebensqualität
Bürgerinnen und Bürger, 
Kunden und Netzwerker 
sind Impulsgeber für die 
awm-Prozesse und gestal-
ten die Prozesse im Hinblick 
auf die eigenen Bedürf-
nisse mit
Die awm stellen als 
Arbeitgeber den Rahmen 
für aktive Mitwirkung, 
eigenverantwortliches 
sowie partnerschaftliches 
Handeln zur Verfügung; die 
Mitarbeitenden handeln 
entsprechend
4.3 Personelle Verantwortung für Nachhaltigkeitsfragen
Verantwortlich für die Nachhaltigkeitsstrategie der awm ist die Betriebsleitung.
Es wurde eine fachstellenübergreifende Nachhaltigkeitswerkstatt etabliert, die den Nachhaltigkeits-
prozess begleitet. Im Jahr 2025 wird der Aufgabenbereich der Nachhaltigkeitswerkstatt konkretisiert. 
Die Unternehmenssprecherin ist unter anderem verantwortlich für die Erstellung des awm-Journals, 
die interne Kommunikation sowie die Nachhaltigkeitskommunikation im Allgemeinen. 
Vision 2030 – Münster wird eine 
Hauptstadt der Abfallvermeidung -
und alle wirken mit!

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 41Lagebericht | 40
Darüber hinaus sind drei nachhaltigkeitspädagogische Mitarbeitende zu nennen.  
Im Abfallwirtschaftskonzept sind die Bildungsangebote als wesentlicher Baustein zur Erreichung der 
awm-Unternehmensziele explizit aufgeführt.
Das Change Team wurde 2022 ins Leben gerufen. Es schafft den Rahmen und gibt Impulse für das 
Ziel, die awm gemeinsam mit allen Mitarbeitenden zukunftsfähig und erfolgreich zu gestalten. Der 
Fokus liegt dabei vor allem auf der Optimierung von Prozessen und Strukturen, der Stärkung von 
Klarheit und Verbindlichkeit und der Einbindung von Ideen aller Mitarbeitenden.
4.4 Wesentliche Nachhaltigkeitsthemen
Im Jahr 2025 wird eine doppelte Wesentlichkeitsanalyse auf der Basis der European Sustainability 
Reporting Standards (ESRS) durchgeführt. Dies geschieht unabhängig von den politischen Beratun-
gen zur Berichtspflicht im Rahmen der Corporate Sustainability Reporting Directive (CSRD). 
In diesem Zusammenhang wird die Wertschöpfungskette der awm näher beleuchtet. 
Zudem erfolgt eine Konkretisierung der im Folgenden aufgeführten Interessengruppen.
4.5 Wesentliche Interessengruppen
Die folgenden Interessengruppen wurden erstmals im Rahmen der Einführung des werteorientierten 
Zielsystems im Jahr 2010 ermittelt.
Interne Interessengruppen:
• Rat und Verwaltung
• Mitarbeitende
• Betriebsausschuss
Externe Interessengruppen:
• Bürgerinnen und Bürger
• Netzwerkpartner 
• Lieferanten, Kunden, Dienstleister
• Gewerkschaften
• Vereine und Verbände
• Medien
• Bildungseinrichtungen
• Banken und Versicherungen
• Wirtschafts- und Betriebsprüfer
Austausch mit den Interessengruppen
In der Vision 2030 ist das partnerschaftliche und dialogische Verhältnis zwischen den Mitarbeiten-
den der awm sowie den Bürgerinnen und Bürgern beschrieben. Dieser Perspektivwechsel und Wan-
del des Selbstverständnisses der awm vom Dienstleister zum Partner ermöglicht es noch effizienter, 
Maßnahmen im Sinne der nachhaltigen Entwicklung gemeinsam umzusetzen.
4.6 Nachhaltigkeitsrelevante Standards
• Europäische Berichterstattungsstandards (ESRS)
• DIN EN ISO 9001:2015 
• DIN EN ISO 14001:2015
• DIN ISO 45001:2018
• Zertifizierter Entsorgungsfachbetrieb 
 
 
4.7 Nachhaltigkeitsberichterstattung
Für das Berichtsjahr 2020 haben die awm erstmals eine DNK-Erklärung (Deutscher Nachhaltigkeits-
kodex) veröffentlicht. Der DNK macht die Nachhaltigkeitsleistungen von Unternehmen anhand von 
20 Kriterien in den Bereichen Strategie, Prozessmanagement, Umwelt und Gesellschaft sichtbar.Die 
Erklärung für das Berichtsjahr 2024 wird im Laufe des Jahres 2025 veröffentlicht.  
Die künftige Berichterstattung erfolgt in Abhängigkeit von den politischen Beratungen zur Berichts-
pflicht im Rahmen der CSRD sowie den Beschlüssen des Rates der Stadt Münster. Sofern die awm 
nicht berichtspflichtig werden, ist die Fortführung der freiwilligen Nachhaltigkeitsberichterstattung 
vorgesehen.
III. Prognosebericht
Die awm planen für das Wirtschaftsjahr 2025 bei Erträgen von 76.248 TEUR und Aufwendungen von 
72.617 TEUR einen Jahresüberschuss in Höhe von 3.631 TEUR. Der prognostizierte Jahresüberschuss 
ergibt sich aus unterschiedlichen gesetzlichen Kalkulationsansätzen im Wirtschaftsplan und in der 
Gebührenbedarfsberechnung. Im Bereich der Abschreibungen wird in der Gebührenkalkulation auf 
Basis von Wiederbeschaffungswerten kalkuliert. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 
1.649 TEUR. In der Gebührenkalkulation wird eine kalkulatorische Verzinsung des betriebsnotwendi-
gen Kapitals berücksichtigt. Hieraus ergibt sich ein Unterschiedsbetrag von 1.250 TEUR. Die Gewinne 
aus Nebengeschäften der awm werden in Höhe von 82 TEUR und die Zinserträge in Höhe von 650 
TEUR prognostiziert.
Der sich aus den unterschiedlichen Kalkulationsansätzen der Abschreibungen und der kalkulato-
rischen Verzinsung ergebende prognostizierte Jahresüberschuss ist als gesichert zu betrachten. 
Die zu erwirtschaftenden Gewinne aus Nebengeschäften der awm und die kalkulierten Zinserträge 
basieren auf vorsichtiger Schätzung und Erfahrungswerten.
Die Gebühren im Bereich der Abfallabfuhr bleiben auf Vorjahresniveau. Die Gebühren im Bereich der 
Straßenreinigung hingegen erhöhen sich zum 01.01.2025 um durchschnittlich 9,15 %.
Insgesamt gibt es 13,67 Planstellen für 2025. Entscheidungen über die Einrichtung und Umwandlung 
in unbefristete Planstellen werden zum Wirtschaftsplan 2026 getroffen.
Für das Wirtschaftsjahr 2025 werden insgesamt Investitionen von 20.164 TEUR und eine Darlehens-
tilgung in Höhe von 650 TEUR prognostiziert.
Im Einzelnen sind Investitionen in Fahrzeuge für den Bereich Abfallwirtschaft in Höhe von 9.620 TEUR, 
3.130 TEUR in die Infrastruktur am EZM, 1.050 TEUR in Abfall- und Wertstoffbehälter, 455 TEUR in die 
Errichtung von Annahmestellen in Bezug auf die Neuausrichtung des Recyclinghofkonzeptes, 2.000

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Lagebericht | 43Lagebericht | 42
TEUR in die Errichtung von abfallwirtschaftlichen Anlagen und ebenfalls 5 TEUR in andere Anlagen 
der Abfallwirtschaft, vorgesehen. Hinzu kommen Investitionen in Anlagen der Stadtreinigung mit 
2.474 TEUR sowie in Fahrzeuge, Maschinen, Geräte und Betriebs- und Geschäftsausstattung im 
Bereich der gemeinsamen Anlagen mit 1.430 TEUR. Die Finanzierung der Investitionen ist wie folgt 
vorgesehen:
 
IV. Chancen- und Risikobericht
Um bestehenden und möglichen Risiken für das Unternehmen frühzeitig und wirksam begegnen 
zu können, haben die awm bereits im Jahr 2001 ein Risikomanagementsystem (RMS) eingeführt, 
welches seit 2018 dv-technisch und organisatorisch optimiert wird. Dieses entspricht den Maßgaben 
des am 1. Mai 1998 in Kraft getretenen Gesetzes zur Kontrolle und Transparenz im Unternehmensbe-
reich (KonTraG) sowie dem § 10 der mit Wirkung vom 1. Januar 2005 in Kraft getretenen EigVO NRW.
Das Risikomanagement bei den awm vollzieht sich in drei aufeinander aufbauenden Abschnitten 
und zwar in der Risikoinventur, der Risikobewertung und der Risikofrüherkennung und -handhabung.
Zur Risikofrüherkennung wurden Kennzahlen definiert und Toleranzgrenzen festgelegt. Alle erkannten 
Risiken für den Betrieb werden kontinuierlich beobachtet und bewertet.
Die auf dem Managementinformationssystem der awm basierende Softwarelösung bildet die Struk-
turen und Prozesse des RMS ab. In 2019 wurde der bestehende Risikokatalog überprüft. Der Katalog 
der Frühwarnindikatoren und Gegenmaßnahmen wird laufend angepasst. 
Folgende 8 Risiken gelten derzeit als bestandsgefährdend:
•  Langfristige Unternehmensstrategie nicht vorhanden
•  Politik entscheidet entgegen der Strategie der awm
•  Änderung der Wettbewerbssituation
•  Änderung der Rechtslage
•  Korruption
•  Unterschlagung/Vermögensdelikte
• Datenverlust
• Datensicherheit
Prognostizierte Finanzierung der Planinvestionen 2025 in TEUR in Prozent
Zuführung zu Rückstellungen 420  2,0
Regelabschreibungen 9.247  44,4
Aufnahme von Krediten 7.516   36,1
Jahresüberschuss 3.631  17,4
Deckungsmittel insgesamt 20.814  100,0
Die vorgenannten Risiken könnten aus Sicht der Betriebsleitung zu einer Bestandsgefährdung füh-
ren, wobei jedoch konkrete Anhaltspunkte hierfür zum Zeitpunkt der Aufstellung des Lageberichts 
nicht erkennbar sind. Um mögliche, aus den Risiken resultierende Schäden zu vermeiden, zu verrin-
gern oder zu kompensieren, sind geeignete Vorsorgemaßnahmen getroffen worden.
Zudem haben die awm TOP-Risiken identifiziert, welche nicht als bestandsgefährdend eingestuft 
werden, die aber aufgrund ihrer Bedeutung bzw. ihrer aktuellen Brisanz als besonders überwa-
chungsbedürftig eingestuft werden:
•  Datenschutzverletzungen
• Komplettausfall Datenverarbeitung
• Versicherungsschutz reicht nicht aus
• Organisationsrisiken (Schulungen, Ein- und Unterweisungen fehlen; Überwachungsverschulden; 
Arbeitsschutz-Organigramm nicht aktuell)
• Demographischer Wandel
• Fehlende Verfügbarkeit der mechanischen Aufbereitungsanlage
• Fehlende Verfügbarkeit der Biovergärungsanlage 
• Fehlende Verfügbarkeit des Blockheizkraftwerkes
• Schäden an der Deponie
• Fehlende Verfügbarkeit der Sickerwasserbehandlungsanlage
• Streugut reicht nicht aus 
• Abfallentsorgung/Stadtreinigung im Katastrophenfall nicht sichergestellt
• Außergewöhnliche Preissteigerungen
• Außerordentliche Brandschäden
• Winterdienst funktioniert nicht
• Auswirkungen der Umsatzsteueränderungen des § 2 b UStG
• Stromausfall länger als drei Tage
• Ladeinfrastruktur nicht ausgebaut
Seit dem letzten Wirtschaftsjahr wurden sieben Risiken neu bewertet. Der Schwerpunkt der Risiko-
bewertung lag auf den Bereichen Compliance und Arbeitsschutz, um potenzielle Gefahren frühzeitig 
zu identifizieren und geeignete Maßnahmen zur Risikominimierung zu ergreifen.Nach derzeitigem 
Stand existieren für die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster insgesamt acht bestandsgefährdende 
Risiken und 18 Top-Risiken.
Für die Neubewertung eines Risikos werden alle zuständigen Personen, wie beispielsweise die Ver-
antwortlichen des jeweiligen Risikos, der Gegenmaßnahmen oder der Frühwarnindikatoren auditiert. 
Änderungen der Parameter im Risikodatenblatt erfolgen, sofern erforderlich, nach Rücksprache mit 
den Verantwortlichen.Im Rahmen der Neubewertung der Risiken lag das Hauptaugenmerk bei der 
Inventarisierung und Planung von Gegenmaßnahmen. Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurden ins-
gesamt 16 neue Gegenmaßnahmen entwickelt und in das Risikomanagementsystem integriert.Für 
die Risikofrüherkennung werden in den Audits Frühwarnindikatoren festgelegt, Kennzahlen definiert 
und Toleranzgrenzen festgelegt. Im Rahmen der jährlichen Risikobewertung wird der Ist-Stand mit 
dem Soll-Stand abgeglichen. Bei erheblichen Abweichungen ist nach der Ursache zwischen Soll und 
Ist zu suchen, um zu überprüfen, ob ggfls. Indikatoren angepasst werden müssen, ein akuter Hand-
lungsbedarf besteht und ggfls. das Risiko durch neue Gegenmaßnahmen flankiert werden muss. Im 
Wirtschaftsjahr 2024 wurden im Rahmen der Überarbeitung insgesamt vier neue Indikatoren den 
Risiken zugeordnet.

Geschäftsbericht 2024
Bestätigungsvermerk | 45
Geschäftsbericht 2024Lagebericht | 44
Die Risikobewertung umfasst auch die Bewertung zur Eintrittswahrscheinlichkeit und die Einschät-
zung der Schadenshöhe. Der Katalog der Gegenmaßnahmen und Frühwarnindikatoren wird laufend 
angepasst.Für das Wirtschaftsjahr 2024 wurde ein überarbeiteter Risikobericht erstellt.Im laufenden 
Prozess lässt sich feststellen, dass die aktuelle Risikobewertung inkl. Prüfung der Frühwarnindikatoren 
und der Einschätzung der getroffenen Gegenmaßnahmen zum jetzigen Zeitpunkt keine Risiken er-
kennen lassen, die den Fortbestand der awm gefährden.
V. Sonstiges
Die awm haben im Wirtschaftsjahr 2024 die öffentliche Zwecksetzung im Sinne des § 107 ff. der  
Gemeindeordnung NRW erfüllt. Die Geschäfte wurden im Sinne der gültigen Satzungen durchgeführt.
Münster, 31. März 2025
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
 
gez. Dr. Daniel Baumkötter gez. Christian Wedding 
Techn. Betriebsleiter Kaufm. Betriebsleiter
BESTÄTIGUNGSVERMERK DES  
UNABHÄNGIGEN ABSCHLUSSPRÜFERS
An die Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche Einrichtung  
der Stadt Münster, Münster
Prüfungsurteile
Wir haben den Jahresabschluss der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster, eigenbetriebsähnliche  
Einrichtung der Stadt Münster, Münster, - bestehend aus der Bilanz zum 31. Dezember 2024 und  
der Gewinn- und Verlustrechnung für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 
sowie dem Anhang, einschließlich der Darstellung der Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden -  
geprüft. Darüber hinaus haben wir den Lagebericht der Abfallwirtschaftsbetriebe Münster,  
eigenbetriebsähnliche Einrichtung der Stadt Münster, Münster, für das Wirtschaftsjahr vom  
1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 geprüft.
Nach unserer Beurteilung aufgrund der bei der Prüfung gewonnenen Erkenntnisse
• entspricht der beigefügte Jahresabschluss in allen wesentlichen Belangen den Vorschriften der 
Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen 
deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften und vermittelt 
unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landes-
rechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermö-
gens- und Finanzlage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zum 31. Dezember 2024 sowie ihrer 
Ertragslage für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezember 2024 und
• vermittelt der beigefügte Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vor-
schriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung. In allen wesent-
lichen Belangen steht dieser Lagebericht in Einklang mit dem Jahresabschluss, entspricht den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den 
einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften 
und stellt die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung zutreffend dar.
Gemäß § 322 Abs. 3 S. 1 HGB erklären wir, dass unsere Prüfung zu keinen Einwendungen gegen die 
Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses und des Lageberichts geführt hat.
Grundlage für die Prüfungsurteile
Wir haben unsere Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts in Übereinstimmung mit  
§ 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirtschaftsprüfer (IDW) festge-
stellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung durchgeführt. Unsere Verant-
wortung nach diesen Vorschriften und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschluss-
prüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses und des Lageberichts“ unseres Bestätigungsvermerks 
weitergehend beschrieben. Wir sind von der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung unabhängig in Über- 
einstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und berufsrechtlichen Vorschriften und haben 
unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstimmung mit diesen Anforderungen erfüllt. 
Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet 
sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zum Jahresabschluss und zum Lagebericht zu 
dienen.

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Bestätigungsvermerk | 47Bestätigungsvermerk | 46
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für den  
Jahresabschluss und den Lagebericht
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Aufstellung des Jahresabschlusses, der den 
Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den ein- 
schlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden handelsrechtlichen Vorschriften in allen  
wesentlichen Belangen entspricht, und dafür, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deut-
schen Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den 
tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt.
Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie in Überein-
stimmung mit den deutschen Grundsätzen ordnungsmäßiger Buchführung als notwendig bestimmt 
haben, um die Aufstellung eines Jahresabschlusses zu ermöglichen, der frei von wesentlichen fal-
schen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen (d.h. Manipulationen der Rechnungslegung 
und Vermögensschädigungen) oder Irrtümern ist.
Bei der Aufstellung des Jahresabschlusses sind die gesetzlichen Vertreter dafür verantwortlich, 
die Fähigkeit der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit 
zu beurteilen. Des Weiteren haben sie die Verantwortung, Sachverhalte in Zusammenhang mit der 
Fortführung der Unternehmenstätigkeit, sofern einschlägig, anzugeben. Darüber hinaus sind sie 
dafür verantwortlich, auf der Grundlage des Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der 
Unternehmenstätigkeit zu bilanzieren, sofern dem nicht tatsächliche oder rechtliche Gegebenheiten 
entgegenstehen.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Aufstellung des Lageberichts, der 
insgesamt unter Beachtung der landesrechtlichen Vorschriften ein zutreffendes Bild von der Lage 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in allen wesentlichen Belangen mit dem 
Jahresabschluss in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland  
Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt. Ferner sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die Vorkehrungen und 
Maßnahmen (Systeme), die sie als notwendig erachtet haben, um die Aufstellung eines Lageberichts 
in Übereinstimmung mit den anzuwendenden Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das 
Bundesland Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften 
geltenden handelsrechtlichen Vorschriften zu ermöglichen, und um ausreichende geeignete Nach-
weise für die Aussagen im Lagebericht erbringen zu können.
Der Betriebsausschuss ist verantwortlich für die Überwachung des Rechnungslegungsprozesses der 
eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Aufstellung des Jahresabschlusses und des Lageberichts.
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung des Jahresabschlusses  
und des Lageberichts
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob der Jahresabschluss als 
Ganzes frei von wesentlichen falschen Darstellungen aufgrund von dolosen Handlungen oder 
Irrtümern ist, und ob der Lagebericht insgesamt ein unter Beachtung der landesrechtlichen Vor-
schriften zutreffendes Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung vermittelt sowie in 
allen wesentlichen Belangen mit dem Jahresabschluss sowie mit den bei der Prüfung gewonnenen 
Erkenntnissen in Einklang steht, den Vorschriften der Eigenbetriebsverordnung für das Bundesland 
Nordrhein-Westfalen i. V. m. den einschlägigen deutschen, für Kapitalgesellschaften geltenden 
handelsrechtlichen Vorschriften entspricht und die Chancen und Risiken der zukünftigen Entwicklung 
zutreffend darstellt, sowie einen Bestätigungsvermerk zu erteilen, der unsere Prüfungsurteile zum 
Jahresabschluss und zum Lagebericht beinhaltet.
Hinreichende Sicherheit ist ein hohes Maß an Sicherheit, aber keine Garantie dafür, dass eine in 
Übereinstimmung mit § 317 HGB und § 103 GO NRW unter Beachtung der vom Institut der Wirt-
schaftsprüfer (IDW) festgestellten deutschen Grundsätze ordnungsmäßiger Abschlussprüfung 
durchgeführte Prüfung eine wesentliche falsche Darstellung stets aufdeckt. Falsche Darstellungen 
können aus dolosen Handlungen oder Irrtümern resultieren und werden als wesentlich angesehen, 
wenn vernünftigerweise erwartet werden könnte, dass sie einzeln oder insgesamt die auf der Grund-
lage dieses Jahresabschlusses und Lageberichts getroffenen wirtschaftlichen Entscheidungen von 
Adressaten beeinflussen. 
Während der Prüfung üben wir pflichtgemäßes Ermessen aus und bewahren eine kritische Grundhal-
tung. Darüber hinaus
• identifizieren und beurteilen wir die Risiken wesentlicher falscher Darstellungen im Jahresabschluss 
und im Lagebericht aufgrund von dolosen Handlungen oder Irrtümern, planen und führen Prüfungs-
handlungen als Reaktion auf diese Risiken durch sowie erlangen Prüfungsnachweise, die ausrei-
chend und geeignet sind, um als Grundlage für unsere Prüfungsurteile zu dienen. Das Risiko, dass 
eine aus dolosen Handlungen resultierende wesentliche falsche Darstellungen nicht aufgedeckt 
wird, ist höher als das Risiko, dass eine aus Irrtümern resultierende wesentliche falsche Darstellungen 
nicht aufgedeckt wird, da dolose Handlungen kollusives Zusammenwirken, Fälschungen, beabsich-
tigte Unvollständigkeiten, irreführende Darstellungen bzw. das Außerkraftsetzen interner Kontrollen 
beinhalten können.
• erlangen wir ein Verständnis von den für die Prüfung des Jahresabschlusses relevanten internen 
Kontrollen und den für die Prüfung des Lageberichts relevanten Vorkehrungen und  Maßnahmen,  
um Prüfungshandlungen zu planen, die unter den Umständen angemessen sind, jedoch nicht mit 
dem Ziel, ein Prüfungsurteil zur Wirksamkeit der internen Kontrollen der eigenbetriebsähnlichen Ein-
richtung bzw. dieser Vorkehrungen und Maßnahmen abzugeben.
• beurteilen wir die Angemessenheit der von den gesetzlichen Vertretern angewandten Rech-
nungslegungsmethoden sowie die Vertretbarkeit der von den gesetzlichen Vertretern dargestell-
ten geschätzten Werte und damit zusammenhängenden Angaben.
• ziehen wir Schlussfolgerungen über die Angemessenheit des von den gesetzlichen Vertretern 
angewandten Rechnungslegungsgrundsatzes der Fortführung der Unternehmenstätigkeit sowie, 
auf der Grundlage der erlangten Prüfungsnachweise, ob eine wesentliche Unsicherheit im Zusam-
menhang mit Ereignissen oder Gegebenheiten besteht, die bedeutsame Zweifel an der Fähigkeit 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung zur Fortführung der Unternehmenstätigkeit aufwerfen 
können. Falls wir zu dem Schluss kommen, dass eine wesentliche Unsicherheit besteht, sind wir 
verpflichtet, im Bestätigungsvermerk auf die dazugehörigen Angaben im Jahresabschluss und im 
Lagebericht aufmerksam zu machen oder, falls diese Angaben unangemessen sind, unser jewei-
liges Prüfungsurteil zu modifizieren. Wir ziehen unsere Schlussfolgerungen auf der Grundlage der 
bis zum Datum unseres Bestätigungsvermerks erlangten Prüfungsnachweise. Zukünftige Ereignis-
se oder Gegebenheiten können jedoch dazu führen, dass die eigenbetriebsähnliche Einrichtung 
ihre Unternehmenstätigkeit nicht mehr fortführen kann.
• beurteilen wir Darstellung, Aufbau und Inhalt des Jahresabschlusses insgesamt einschließlich der 
Angaben sowie ob der Jahresabschluss die zugrunde liegenden Geschäftsvorfälle und Ereignisse 
so darstellt, dass der Jahresabschluss unter Beachtung der deutschen Grundsätze ordnungs-
mäßiger Buchführung sowie der landesrechtlichen Vorschriften ein den tatsächlichen Verhältnis-
sen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der eigenbetriebsähnlichen 
Einrichtung vermittelt.
• beurteilen wir den Einklang des Lageberichts mit dem Jahresabschluss, seine Gesetzesentspre-
chung und das von ihm vermittelte Bild von der Lage der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung.

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Bestätigungsvermerk | 49Bestätigungsvermerk | 48
• führen wir Prüfungshandlungen zu den von den gesetzlichen Vertretern dargestellten zukunftsorien- 
tierten Angaben im Lagebericht durch. Auf Basis ausreichender geeigneter Prüfungsnachweise 
vollziehen wir dabei insbesondere die den zukunftsorientierten Angaben von den gesetzlichen 
Vertretern zugrunde gelegten bedeutsamen Annahmen nach und beurteilen die sachgerechte 
Ableitung der zukunftsorientierten Angaben aus diesen Annahmen. Ein eigenständiges Prüfungs-
urteil zu den zukunftsorientierten Angaben sowie zu den zugrunde liegenden Annahmen geben 
wir nicht ab. Es besteht ein erhebliches unvermeidbares Risiko, dass künftige Ereignisse wesentlich 
von den zukunftsorientierten Angaben abweichen.
Wir erörtern mit den für die Überwachung Verantwortlichen unter anderem den geplanten Umfang 
und die Zeitplanung der Prüfung sowie bedeutsame Prüfungsfeststellungen, einschließlich etwaiger 
bedeutsamer Mängel in internen Kontrollen, die wir während unserer Prüfung feststellen.
Sonstige gesetzliche und andere rechtliche Anforderungen
Vermerk über die Prüfung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Prüfungsurteil
Wir haben geprüft, ob die eigenbetriebsähnliche Einrichtung ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 
bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten für das Wirtschaftsjahr vom 1. Januar bis zum 31. Dezem-
ber 2024 eingehalten hat.  
 
Nach unserer Beurteilung wurden die Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung ge-
trennter Konten in allen wesentlichen Belangen eingehalten.
Grundlage für das Prüfungsurteil
Wir haben unsere Prüfung der Einhaltung der Pflichten zur Führung getrennter Konten in Übereinstim-
mung mit § 6b Abs. 5 EnWG unter Beachtung des IDW Prüfungsstandards: Prüfung nach § 6b Ener-
giewirtschaftsgesetz (IDW PS 610 n.F.) durchgeführt. Unsere Verantwortung nach diesen Vorschriften 
und Grundsätzen ist im Abschnitt „Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhal-
tung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG“ weitergehend beschrieben. Wir sind 
von dem Unternehmen unabhängig in Übereinstimmung mit den deutschen handelsrechtlichen und 
berufsrechtlichen Vorschriften und haben unsere sonstigen deutschen Berufspflichten in Übereinstim-
mung mit diesen Anforderungen erfüllt. Wir wenden als Wirtschaftsprüfungsgesellschaft die Anforde-
rungen des IDW Qualitätssicherungsstandards: Anforderungen an das Qualitätsmanagement in der 
Wirtschaftprüferpraxis (IDW QMS 1 (09.2022)) an. Wir sind der Auffassung, dass die von uns erlangten 
Prüfungsnachweise ausreichend und geeignet sind, um als Grundlage für unser Prüfungsurteil zur  
Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG zu dienen.
Verantwortung der gesetzlichen Vertreter und des Betriebsausschusses für  
die Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG
Die gesetzlichen Vertreter sind verantwortlich für die Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 
1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten.
Außerdem sind die gesetzlichen Vertreter verantwortlich für die internen Kontrollen, die sie als not-
wendig erachtet haben, um die Pflichten zur Führung getrennter Konten einzuhalten. Der Betriebs-
ausschuss ist verantwortlich für die Überwachung der Einhaltung der Rechnungslegungspflichten 
der eigenbetriebsähnlichen Einrichtung nach § 6b Abs. 3 EnWG.
 
Verantwortung des Abschlussprüfers für die Prüfung der Einhaltung der Pflichten  
zur Rechnungslegung nach §6b Abs. 3 EnWG
Unsere Zielsetzung ist, hinreichende Sicherheit darüber zu erlangen, ob die gesetzlichen Vertreter 
ihre Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter Konten in allen wesent-
lichen Belangen eingehalten haben.
Ferner umfasst unsere Zielsetzung, einen Vermerk in den Bestätigungsvermerk aufzunehmen, der 
unser Prüfungsurteil zur Einhaltung der Rechnungslegungspflichten nach § 6b Abs. 3 EnWG beinhaltet.
Die Prüfung der Einhaltung der Pflichten nach § 6b Abs. 3 Sätze 1 bis 5 EnWG zur Führung getrennter 
Konten umfasst die Beurteilung, ob die Zuordnung der Konten zu den Tätigkeiten nach § 6b Abs. 3 
Sätze 1 bis 4 EnWG sachgerecht und nachvollziehbar erfolgt ist und der Grundsatz der Stetigkeit 
beachtet wurde.
Koblenz, 28. Mai 2025
DORNBACH GmbH 
Wirtschaftsprüfungsgesellschaft 
Steuerberatungsgesellschaft
 
 
Schmidt Bokelmann  
Wirtschaftsprüfer Wirtschaftsprüfer

Geschäftsbericht 2024 Geschäftsbericht 2024
Impressum | 51Impressum | 50
Herausgeberin 
Stadt Münster 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rösnerstraße 10 
48155 Münster
awm@stadt-muenster.de 
www.awm.muenster.de
Juli 2025
Redaktion 
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster
Konzept, Gestaltung und Satz  
CONCEPT X GmbH & Co. KG

Jahresabschluss | 52
Abfallwirtschaftsbetriebe Münster 
Rösnerstraße 10 
48155 Münster 
 
Telefon: 0251 6052-53 
Telefax:  0251 6052-48 
 
awm@stadt-muenster.de 
www.awm.muenster.de

Beratungsverlauf (3)

27.08.2025 Betriebsausschuss der Abfallwirtschaftsbetriebe
TOP 6.2 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Hauptausschuss
TOP 16 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
03.09.2025 Rat
TOP 21 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: mehrheitlich beschlossen

Zur Sitzung

Orte (2)

  • Rösnerstraße 10
  • Kinderhaus

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Aktenzeichen
V/0392/2025
Typ
Vorlagen
Datum
26.05.2025
Erstellt
26.05.2025 10:09