V/0440/2025
Westfälische Bauindustrie GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025
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V_0440_2025_Anlage1_JA2024_WBI
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Anlage 1 zur Vorlage V/0440/2025
Anlage A
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Anlage A zur V/0440/2025 Kurzüberblick Jahresabschluss und Lagebericht der Westfälische Bauindustrie GmbH zum 31.12.2024 und Bestellung des Abschlussprüfers für das Geschäftsjahr 2025 Ziele/Teilziele/Zielerreichung Zustimmung zum Jahresabschluss für das Geschäftsjahr 2024 und der Bestellung der Ab- schlussprüfungsgesellschaft für das Geschäftsjahr 2025 in der Gesellschafterversammlung der Westfälische Bauindustrie GmbH Finanzierung Produktgruppe: 1501 Anteile an Unternehmen Auswirkungen auf den Ergebnisplan x Ja Nein Auswirkungen auf den Finanzplan Ja x Nein In der Haushaltsplanung ist eine Gewinnausschüttung von 15 T€ gemäß dem städtischen Gesell- schaftsanteil von 1% vorgesehen. Pflichtigkeitsgrad Die Maßnahme/Leistung ist x vollständig pflichtig überwiegend pflichtig überwiegend freiwillig vollständig freiwillig Unmittelbare, grundsätzliche Relevanz für Querschnittsthemen (Demographie, Gleichstellung, Inklusion, Klimaschutz, Migration) Keine
Beschlussvorlage
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V/0440/2025 V/0440/2025 Öffentliche Beschlussvorlage Betrifft Westfälische Bauindustrie GmbH: Jahresabschluss 2024; Bestellung des Abschlussprüfers für den Jahresabschluss 2025 Beratungsfolge 26.06.2025 Ausschuss für Wohnen, Liegenschaften, Finanzen und Wirtschaft Entscheidung Beschlussvorschlag: I. Sachentscheidung: Die Vertretungen der Stadt Münster und der Stadtwerke Münster GmbH in der Gesellschafterver- sammlung der Westfälische Bauindustrie GmbH werden ermächtigt, folgende Erklärungen abzu- geben: 1. Der Lagebericht der Geschäftsführung und der Bericht des Aufsichtsrates über das Ge- schäftsjahr 2024 werden zur Kenntnis genommen. 2. Die Gesellschafterversammlung nimmt davon Kenntnis, dass dem Jahresabschluss der Westfälische Bauindustrie GmbH für das Geschäftsjahr 2024 durch die vom Aufsichtsrat der Gesellschaft beauftragte Wirtschaftsprüfungsgesellschaft Dr. Merschmeier + Partner GmbH unter dem 18. März 2025 der uneingeschränkte Bestätigungsvermerk erteilt worden ist. 3. Die Gesellschafterversammlung trifft folgende Entscheidung: a) Der Jahresabschluss der Westfälische Bauindustrie GmbH für das Geschäftsjahr 2024 wird gem. § 9 Abs. 3 Buchstabe c des Gesellschaftsvertrages festgestellt. b) Dem Aufsichtsrat und der Geschäftsführung werden für das Geschäftsjahr 2024 Ent- lastung erteilt (§ 9 Abs. 3 Buchstabe k des Gesellschaftsvertrages). c) Die Gewinn - und Verlustrechnung schließt mit einem Jahresüberschuss von 2.989.762,58 € ab. Unter Einbeziehung des Gewinnvortrages in Höhe von 12.590,71 € und der Einstellung in die Gewinnrücklagen in Höhe von 1.500.000 € beträgt der Bi- lanzgewinn 1.502.353,29 €. Amt für Finanzen und Beteiligungen 16.06.2025 Ihr/e Ansprechpartner/in: Herr Dr. Winterling Telefon: 492-2036 Winterling@stadt- muenster.de - 2 - V/0440/2025 d) Aus dem Bilanzgewinn erfolgt eine Ausschüttung in Höhe von 1.500.000 € anteilig an die Gesellschafter. Der verbleibende Bilanzgewinn in Höhe von 2.353,29 € wird auf die Jahresrechnung 2025 vorgetragen. 4. Die Gesellschafterversammlung trifft folgende Entscheidung: Für die Durchführung der Prüfung des Jahresabschlusses der Westfälische Bauindustrie GmbH für das Geschäftsjahr 2025 wird die Dr. Merschmeier und Partner GmbH Wirt- schaftsprüfungsgesellschaft, Münster, bestellt. II. Finanzielle Auswirkungen: Die Stadtwerke Münster GmbH ist mit 99 % und die Stadt Münster mit 1 % an der Gesellschaft beteiligt. Somit ergibt sich für die Stadt Münster folgende mit der Haushaltsplanung korrespondie- rende Ausschüttungshöhe: Teilergebnisplan Nr. Bezeichnung Haush.- jahr Betrag € Bemerkungen Produktgruppe 1501 Anteile an Unternehmen Zeile 19 Finanzerträge 2025 15.000 Anteilige Aus- schüttung Die finanziellen Auswirkungen aus der Bestellung der Abschlussprüfung werden von der Westfälische Bauindustrie GmbH getragen. Begründung: Gemäß § 9 Abs. 3 lit. c) und k) des Gesellschaftsvertrages der Westfälische Bauindustrie GmbH (WBI) ist die Gesellschafterversammlung insbesondere zuständig für die Beschlussfassung über die Feststellung des Jahresabschlusses und die Verwendung des Ergebnisses sowie die Entlas- tung der Geschäftsführung und der Mitglieder des Aufsichtsrates. Gemäß § 9.3 lit. g) des Gesell- schaftervertrages der WBI ist die Gesellschafterversammlung zuständig für die Beschlussfassung über die Wahl des Jahresabschlussprüfers auf Vorschlag des Beteiligungsmanagements der Stadt Münster und nach Vorbefassung durch den Aufsichtsrat. Wie im Vorjahr soll die Prüfung durch die Dr. Merschmeier und Partner GmbH Wirtschaftsprüfungsgesellschaft, Münster, erfolgen. Jahresabschluss (Ziff. 1-3): Bilanz Die Bilanzsumme der Gesellschaft hat sich im Berichtsjahr im Vergleich zum Vorjahr um insge- samt 8.139 T€ (17 %) erhöht. Maßgeblich hierfür sind sowohl die erfolgten Investitionen, die als Position „Anlagen im Bau“ das Anlagevermögen um 1.878 T€ auf 7.908 T€ steigen lassen, als auch die erstmalige Aktivierung von Vorräten mit einem Betrag von 2.542 T€. Beim sonstigen Um- laufvermögen ergab sich im Vergleich zum Vorjahr eine reduzierte Liquidität von 1.595 T€ auf 772 T€. Durch den erwirtschafteten Jahresüberschuss stieg das Eigenkapital auf 31.932 T€. Die ausge- wiesene Eigenkapitalquote lag zum Bilanzstichtag bei 56 % (im Vorjahr: 63 %). Die Verbindlichkei- ten gegenüber Kreditinstituten erhöhten sich durch die Aufnahme von Fremdkapital für Investitio- nen in Baumaßnahmen um 2.787 T€ auf 18.431 T€. Gewinn- und Verlustrechnung - 3 - V/0440/2025 Die Umsatzerlöse erhöhten sich gegenüber dem Jahr 202 3 um 1.304 T€ auf 17.091 T€. Im wirt- schaftlich bedeutsamsten Geschäftsbereich Parkeinrichtungen wurden – ähnlich wie in der Vorpe- riode – ca. 77 % der Umsatzerlöse erzielt . Die Aufwendungen für bezogenen Lieferungen und Leistungen erhöhten sich um 2.469 T€, wohingegen der Personalaufwand mit 1.573 T€ um 20 T€ unter dem Vorjahreswert lag. Der Jahresüberschuss ist von 2.422 T€ auf 2.990 T€ gestiegen. Gewinnverwendung Der Bilanzgewinn in Höhe von 1.502 T€ ergibt sich aus dem Jahresüberschuss von 2.990 T€, der Einstellung eines Betrages von 1.500 T€ in die Gewinnrücklage und dem Gewinnvortrag des Vor- jahres in Höhe von 12 T€. Seitens der Geschäftsführung wird in Abstimmung mit den Gesellschaf- terinnen vorgeschlagen, in 2025 eine Gewinnausschüttung auf das Jahresergebnis 2024 in Höhe von 1.500 T€ vorzunehmen. Einschätzung des Beteiligungsmanagements zum Jahresabschluss: Nach Prüfung des Jahresabschlusses durch die Dr. Merschmeier + Partner GmbH, Münster, ha- ben sich aus Sicht des Beteiligungsmanagements keine Einwendungen gegen oder zusätzliche Hinweise hierzu ergeben. Nach Durchsicht des vorgelegten und mit einem uneingeschränkten Be- stätigungsvermerk versehenen Jahresabschlussberichtes erscheint der Jahresabschluss plausibel und vermittelt ein hinreichend nachvollziehbares Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der WBI zum Bilanzstichtag. Der Aufsichtsrat der WBI hat in seiner Sitzung am 29.04.2025 über den Jahresabschluss beraten und der Gesellschafterversammlung eine entsprechende Beschlussempfehlung empfohlen. Bestellung der Prüfungsgesellschaft (Ziff. 4): Der Aufsichtsrat der WBI wird voraussichtlich in der Sitzung vom 01.07.2025 über die Bestellung des Wirtschaftsprüfers beraten. Ein entsprechender Gesellschafterbeschluss ist erst im Anschluss und unter entsprechender Berücksichtigung des dortigen Votums vorgesehen. Gegen die erneute Beauftragung bestehen seitens der Verwaltung keine Bedenken. In Vertretung gez. Christine Zeller Stadtkämmerin Anlagen: Anlage A Anlage 1: Prüfungsbericht 2024 mit Jahresabschluss und Lagebericht
Beratungsverlauf (1)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungDetails
- Aktenzeichen
- V/0440/2025
- Typ
- Vorlagen
- Datum
- 11.06.2025
- Erstellt
- 11.06.2025 11:16