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V/0479/2005

Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH

Vorlage 31.05.2005

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Nächste Beratung: Rat, Sitzung am 29.06.2005, TOP 28.4

Anlage

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Beschlussvorlage

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Anlage

35797 Zeichen

Hnlage 7

Vorlagenvordruck TOP 4) 205

Vorlage zur Aufsichtsratssitzung der Klarastift Service GmbH vom 21.06.2005
zu TOP 4)

Entgegennahme und Beratung des Berichts über die Jahresabschlussprüfung mit seinen
Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht

Der Gesellschaftsvertrag der Klarastift Service GmbH weist darauf hin, dass die Mitglieder des
Aufsichtsrats die Jahresabschlussprüfung entgegenzunehmen und beraten zu haben. Mit Wirkung der
Jahresabschlussprüfung 2003 wurde Herr Dipl. Kaufmann Joest, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer,
mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 beauftragt. Weitere Erläuterungen hinsichtlich des
Jahresabschlusses mit seinen Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht erfolgen durch den
Wirtschaftsprüfer Herrn Joest und den Geschäftsführer Herrn Lucas.

Beschlussfassung

Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2004
entgegengenommen und beraten. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor:

l. Den vorgelegten Jahresabschluss der Klarastift Service GmbH zum 31.12.2004, der

a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 253.298,64 €
und einem Jahresfehlbetrag von 3.551,51 €
b) in der Bilanzsumme mit 66.714,53 €

abschließt, festzustellen.

Begründung

Seit der Gründung der Klarastift Service GmbH ist sukzessiv jährlich ein leichter Anstieg der
unterschiedlichen Leistungsangebote zu verzeichnen. Dieses hat bis dato zur wirtschaftlichen
Stabilisierung der Klarastift Service GmbH beigetragen. Neben der überwiegend externen
Leistungserbringung im Bereich des Senioren-Service zeichnet sich die Unterstützung der
Muttergesellschaft durch einen positiven wirtschaftlichen Effekt aus. Hinsichtlich des sich
einstellenden Jahresfehlbetrags gilt es zu berücksichtigen, dass aufgrund einer
buchhalterischen Veränderung erstmalig eine Einstellung „sonstiger Verbindlichkeiten“
hinsichtlich bestehender Personalaufwendungen für den Monat Dezember 2004 erfolgte.
Folglich wurde das Wirtschaftsjahr 2004 einmalig mit 13 Monatsgehältern belastet, dies hat
entsprechend zu einem Jahresfehlbetrag geführt. Betrachtet man die Höhe der monatlichen
Personalaufwendungen, wird deutlich, dass die Klarastift Service GmbH einen positiven
Ertrag erwirtschaftet hat.

JAHRESABSCHLUSS

zum

31. Dezember 2004

Klarastift Service GmbH

Münster

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

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GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2004 bis 31.12.2004

Klarastift Service GmbH, Münster

Geschäftsjahr
Euro
1. Umsatzerlöse 253.298,64
2. Gesamtleistung 253.298,64
3. sonstige betriebliche Erträge
a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00
b) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstä-
tigkeit 1.839,84
1.839,84
4. Materialaufwand
Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00
5. Personalaufwand
a) Löhne und Gehälter 165.180,68
b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung
und für Unterstützung 64.011,39
229.192,07
6. Abschreibungen
auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö-
gens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für
die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 3.764,99
7. sonstige betriebliche Aufwendungen
a) ordentliche betriebliche Aufwendungen
aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 244,11
ab) Fahrzeugkosten 6.972,02
ac) Werbe- und Reisekosten 0,00
ad) verschiedene betriebliche Kosten 19.010,55
b) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von
Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die
Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 198,92
c) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen
Geschäftstätigkeit 792,42
27.218,02
8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 169,09
9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.867,51-
10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.379,00-
11. sonstige Steuern 63,00
1.316,00-

12. Jahresfehlbetrag 3.551,51

%
100,00

100,00

0,00

0,73
0,73

0,00

65,21

25,27
90,48

1,49

0,10
2,75
0,00
7,51

0,08
0,31
10,75
0,07
1,92
0,54
0,02

0,52

1,40

’

Anlage II

Vorjahr
Euro

174.851,24

174.851,24

51,16

3.040,91
3.092,07

4.050,00

106.774,31

38.438,53
145.212,84

3.554,70

2.640,84
2.652,51
68,00
10.624,16

3,74

0,00
15.989,25
133,48
9.270,00
3.768,76
111.00

3.879,76

5.390,24-

Anlage II

Blatt 1

Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004

Klarastift Service GmbH, Münster

Konto Bezeichnung Entwicklung Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum
der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004
Euro Euro Euro Euro Euro
0320 PKW Ansch-/Herst-K 12.103,45 12.103,45
Abschreibung 5.142,45 2.821,00 7.963,45
Buchwerte 6.961,00 2.821,00 4.140,00
0400 Betriebsausstattung Ansch-/Herst-K 4.067,33 4.067,33
Abschreibung 2.034,33 678,00 2.712,33
Buchwerte 2.033,00 678,00 1.355,00
0480 GWG bis 410 Euro Ansch-/Herst-K 210,99 210,99
Abschreibung 210,99 210,99
Buchwerte 0,00 210,99 210,99 0,00
0490 Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstat- Ansch-/Herst-K 443,70 443,70
tung Abschreibung 55,70 55,00 110,70
Buchwerte 388,00 55,00 333,00
Summe Ansch-/Herst-K 16.614.48 210,99 16.825,47
Abschreibung 7.232.48 3.764,99 10.997,47
Buchwerte 9.382,00 210,99 3.764,99 5.828,00

Anlage III

Blatt 2
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004
Klarastift Service GmbH, Münster
Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum
Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004
R-ND__R-% Euro Euro Euro Euro Euro
0320 PKW
320001 Fiat Doblo 01.05.2002 AHK 9.103,45 9.103,45
Linear Abschr. 3.642,45 1.821,00 5.463,45
05/00 / 20,00 BW 5.461,00 1.821,00 3.640,00
320002 Fiat Cinquecento 01.10.2002 AHK 3.000,00 3.000,00
Linear Abschr. 1.500,00 1.000,00 2.500,00
03/00 / 33,33 BW 1.500,00 1.000,00 500,00
Summe PKW Ansch-/Herst-K 12.103,45 12.103,45
Abschreibung 5.142,45 2.821,00 7.963,45
Buchwerte 6.961,00 2.821,00 4.140,00
Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum
Inventar Inventarbezeichnung ATA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004
R-ND_R-% Euro Euro Euro Euro Euro
0400 Betriebsausstattung
400001 Wischmaschine 15.03.2001 AHK 4.067,33 4.067,33
Linear Abschr. 2.034,33 678,00 2.712,33
06/00 / 16,67 BW 2.033,00 678,00 1.355,00
Summe Betriebsausstattung Ansch-/Herst-K 4.067,33 4.067,33
Abschreibung 2.034,33 678,00 2.712,33
Buchwerte 2.033,00 678,00 1.355,00
Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum
Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004
R-ND__R-% Euro Euro Euro Euro Euro
0480 GWG bis 410 Euro
480001 GWGs 2004 01.01.2004 AHK 210,99 210,99
GWG/voll Abschr. 210,99 210,99
01/00 / 100,00 BW 0,00 210,99 210,99 0,00
Summe GWG bis 410 Euro Ansch-/Herst-K 210,99 210,99
Abschreibung 210,99 210,99
Buchwerte 0,00 210,99 210,99 0,00

Anlage III

Blatt 3
Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004
Klarastift Service GmbH, Münster
Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum
Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004
“ R-ND_R-% Euro Euro Euro Euro Euro
0490 Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstattung
490001 Stempeluhr 05.02.2003 AHK 443,70 443,70
Linear Abschr. 55,70 55,00 110,70
08/00 / 12,50 BW 388,00 55,00 333,00
Summe Sonstige Betriebs-u.Gesch.aus- Ansch-/Herst-K 443,70 443,70
stattung
Abschreibung 55,70 55,00 110,70
Buchwerte 388,00 55,00 333,00

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung

I. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen

Das Rechnungswesen der Gesellschaft gliedert sich in die Bereiche
Finanzbuchhaltung/Anlagenbuchführung und erfolgt EDV-gestützt.

Daneben werden für die Abwicklung der Teilbereiche /Gehaltsabrechnung / Anlagenbuchführung /
Zahlungsverkehr Einzelsysteme genutzt.

Die Organisation der Buchführung ist im Berichtsjahr unverändert geblieben.

Die Jahresabschlussposten sind durch Saldenlisten, Inventur- und andere Unterlagen ausreichend
“nachgewiesen.

Die Buchführung wird zeitnah geführt und ist beweiskräftig. Der Kontenplan ist ausreichend
gegliedert und berücksichtigt die betrieblichen Erfordernisse.

Das Belegwesen ist geordnet. Die Belege werden ordnungsgemäß ausgefertigt und aufbewahrt.

Zwischenergebnisse mit sach- und periodenbezogenen Aufwands- und Ertragsabgrenzungen werden
anhand der Buchhaltung erstellt.

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

II. Jahresabschluss

1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses

Der Jahresabschluss wurde vom Geschäftsführer innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt. Er
wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ordnungsgemäß aus der
Buchführung und weiteren Unterlagen abgeleitet und entspricht in Ansatz, Gliederung und
Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung.

Der Stetigkeitsgrundsatz gemäß $ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB hinsichtlich Ausweis und Bewertung
wurde im Jahresabschluss 2004 eingehalten.

Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die angewandten Bilanzierungs- und
Bewertungsmethoden sind zutreffend angegeben.

2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses

Meine Prüfung hat ergeben, dass $ 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Jahresabschluss 2004
insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang unter
Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen
entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, die nachfolgend im
einzelnen analysiert werden, vermittelt.

Wesentliche Veränderungen bei den Rechtsverhältnissen und Kapitalgrundlagen ergaben sich im
Berichtsjahr nicht.

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

a) Vermögenslage

Der Jahresüberschuss wird gem. Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen.

Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im einzelnen aus dem Anlagespiegel im Anhang.

Die akuten und latenten Risiken sind durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen ausreichend
abgedeckt.

Das Eigenkapital und seine Zusammensetzung haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt:

31.12.02 31.12.2003 31.12.2004

TEUR TEUR TEUR
Stammkapital 25,00 25,00 25,00
Gewinnvortrag -0,10 7,24 12,63
Jahresüberschuss 7,34 5,39 -3,55
Eigenkapital 32,24 37,63 34,08

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

Die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital und langfristige Finanzierungsmittel
verdeutlicht folgende Gegenüberstellung:

31.12.02 31.12.2003 31.12.2004

TEUR TEUR TEUR

Anlagevermögen 12,49 9,38 5,83
Eigenkapital 32,24 37,63 34,08
Eigenkapitalunter-/

-überdeckung 19,75 28,25 28,25
Langfristige Fremdmittel 0 0
Finanzierungsunter-/

-überdeckung 19,75 28,25 28,25

Das Anlagevermögen durch Eigenkapital mehrfach gedeckt.

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

In den nachfolgenden Bilanzübersichten zum 31. Dezember 2004 und des Vorjahres sind die einzel-
nen Posten nach betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst:

31.12.2004 31.12.2003 Veränderung
TEuro in % TEuro in % TEuro in %
Aktivseite
Anlagevermögen
Sachanlagen und immaterielle
Vermögensgegenstände 5,83 8,74 9,38 14,21 -3,55 -37,85
Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
5,83 8,74 9,38 14,21 -3,55 -37,85
Umlaufvermögen
Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Forderungen aus Lieferungen
und Leistungen 21,03 31,52 29,05 44,02 -8,02 -27,61
Liquide Mittel 38,48 57,67 27,57 41,77 10,91 39,57
Sonstige Aktiva 1,38 2.07 0,00 0,00 1,38 100,00
60,89 91,26 56,62 85,79 4,27 7,54
Negatives Eigenkapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Bilanzsumme 66,72 100,00 66,00 100,00 0,72 1,09
Passivseite
Eigenkapital 34,08 51,08 37,62 57,00 -3,54 -9,41
Sonderposten und Rückstellungen
Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Pensionsrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
Andere Rückstellungen 7,91 11,86 5,76 8,73 2.15 37,33
7,91 11,86 5,76 8,73 2,15 37,33
Fremdkapital
Verbindlichkeiten
- gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00
- aus Lieferungen und Leistungen 0,38 0,57 0,79 1,20 -0,41 -51,90
- übrige Verbindlichkeiten 24,35 36,50 21,83 33,08 2,52 11,54
24,73 37,07 22,62 34,27 2,11 9,33
Bilanzsumme 66,72 100,00 66,00 100,00 0,72 1,09

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater
Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

b) Ertragslage

Klarastift Service GmbH, Münster
Prüfungsbericht zum 31.12.2004

Zur Darstellung der Ertragslage haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach be-
triebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Vorjahreswerten gegen-

übergestellt:

Gesamtleistung
Materialaufwand und
Fremdleistungen

Rohergebnis

Personalaufwand
Abschreibungen
Sonstige betriebliche
Aufwendungen

Betriebsergebnis
Finanzergebnis

Sonstige betriebliche
Erträge
Unternehmensergebnis
außerordentliche Erträge
und Aufwendungen

Ertragsteuern

Jahresfehlbetrag

01.01. - 31.12.2004

TEuro in % TEuro
253,30 100,00 174,85
0.00 0,00 4.05
253,30 100,00 170,80
229,19 90,48 145,21
3,76 1,48 3,55
27.28 10,77 16,10
-6,93 -2,74 5,94
0,17 0,07 0,13
1,84 0,73 3,09
-4,92 -1,94 9,16
0,00 0,00 0,00
-1,38 -0,54 3,77
-3,54 -1,40 5,39

01.01. - 31.12.2003

Veränderung

100,00 78,45 44,87
2,32 -4,05 -100,00
97,68 82,50 48,30
83,05 83,98 57,83
2,03 0,21 5,92
921 11,18 69,44
3,40 -12,87 -216,67
0,07 0,04 30,77
1,77 -125 -40,45
5,24 -14,08 -153,71
0,00 0,00 0,00
2,16 3,15 -136,60
3,08 -8,93 -165,68

Die Aufteilung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagespiegel

Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater

Willy-Brandt-Weg 33
48155 Münster

Lagebericht für das Jahr 2004 der Klarastift Service GmbH

1. ALLGEMEINES

Die angebotenen Dienstleistungen der Klarastift Service GmbH zeichnen sich unverändert
durch die Erbringung der nachstehenden Leistungen aus:

e Hauswirtschafts- und sonstige Service-Dienste
. Erbringung von Reinigungsleistungen
Fahrdienste sowie Hol- und Bringedienste

Dieses Angebot gegenüber den Kunden, sprich Senioren und Pflegebedürftigen, in den
Stadtteilen Kreuzviertel und Münster-Ost, stellt unterstützende Maßnahmen dar, die dem
vorrangigen Ziel eines Lebens und einer entsprechenden Versorgung in der eigenen Häus-
lichkeit nachkommen. Ebenso erfolgt eine Leistungserbringung in unterschiedlichen Berei-
chen des Altenzentrums Klarastift.

Die konzeptionelle Entwicklung des Projekts „Wohnen und Leben im Mauritzviertel - eine
Wohngemeinschaft zur ambulanten Versorgung von leicht dementen Menschen“ konnte in

Zusammenarbeit mit der Wohn + Stadtbau GmbH weiterhin verfolgt und abgerundet wer-
den.

2. Verlauf des Geschäftsjahres

In ihrem 4. Geschäftsjahr konnte die Klarastift Service GmbH ihr Angebot an ergänzenden
Dienstleistungen bekräftigen. Die sich hierbei abzeichnende Entwicklung der Erträge und
Kosten sind in der nachstehenden Grafik dargestellt:

Erträge und Kosten der Klarastift Service GmbH 2004

250.000,00

245.000,00 he: | Bl Erträge
, EBKosten

240.000,00

235.000,00

Die mit Beschluss des Aufsichtsrates sukzessive Übernahme von Reinigungsleistungen im
Bereich der stationären Versorgung konnte in ihrem Angebot als Drittleister weiterhin aus-

gebaut werden. Die sich abzeichnende Auftragslage im Bereich der Reinigungsleistungen
von allgemeinen Verkehrsflächen in der Gesamtanlage des Altenzentrums trug im Jahre
2004 zu einem positiven Geschäftsverlauf bei. Insgesamt können nachstehende Leistungs-
schwerpunkte der Klarastift Service GmbH zugeordnet werden:

e Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen innerhalb der SGB V und SGB XI
Regelungen. Diesbezüglich stellt die Klarastift Service GmbH unter Berücksichtigung
eines fest kalkulierten Stundensatzes dem ambulanten Dienst nach Anfrage Mitarbeiter
zur Verfügung.

e Eigenständige Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen gegenüber Privatkun-
den außerhalb des SGB V und SGB XI Bereichs

e Erbringung von Reinigungsleistungen im Bereich sämtlicher öffentlicher Verkehrsflä-
chen des Altenzentrums Klarastift

Erträge der Klarastift Service GmbH 2004

& Seniceleistungen für den
Ambulanten Dienst

|

!
250.000,00 \ 8 Reinigungsleistungen
200.000,00 öffentlicher

Verkehrsflächen
150.000,00 | | 0 Hauswirtschaftliche
100.000,00 || Seniceleistungen
50.000,00 m Erträge

0,00+

Dem dargestellten Leistungsspektrum steht der unten aufgezeigte Personalstand gegen-
über:

Mitarbeiterstand 31.12.2004

[Funktion Anzahl

hauswirtschaftliche Tätigkeiten 2,83 VK
Reinigungskräfte stationär 20,83 VK
Reinigungskräfte extern 0,67 VK
Fahrer 18,92 VK
Gesamt Vollkräfte 43,25 VK

Analog dem ausgewiesenen Mitarbeiterstand gestalteten sich die Personalaufwendungen sowie
die sonstigen Ausgaben und Kosten, wie sie der nachstehenden Grafik zu entnehmen sind:

Kosten der Klarastift Service GmbH 2004

250.000,00
200.000,00
150.000,00

EB Personalkosten
Bi sonstige Ausgaben
O Kosten

100.000,00
50.000,00

3.Allgemeine Perspektiven, Entwicklungen und Risiken

Die allgemeine Entwicklung auf dem Markt der Altenpflege und die sich abzeichnende zu-
nehmende Finanzierungsproblematik im Gesundheitswesen zeigt wiederum der Klarastift
Service GmbH Entwicklungspotentiale auf, da sie ihre Leistungen unter anderen Rahmen-
bedingungen erbringen kann. Folge dessen wird es zukünftig unabdingbar sein, sich bei wei-
terhin strukturellen Veränderungen der Muttergesellschaft konsequent als kostengünstiger
Drittdienstleister anzubieten. Gleichwohl ist die Klarastift Service GmbH verpflichtet, wei-
terhin insbesondere im Rahmen der Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen im

SGB V und SGB XI Bereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Stabili-
tät der Service GmbH ist jedoch nicht allein abhängig von der Abfrage nach Dienstleistun-
gen durch die Muttergesellschaft, sondern ebenso von Leistungen gegenüber weiteren ex-
ternen Nachfragern, die die unabdingbare Selbständigkeit der Klarastift Service GmbH so-
wohl finanziell als auch in ihrem Wirken unterstreichen. Dieser Sachverhalt wird zudem zu-
künftig durch die Einbindung als selbständiger Projektpartner des Projekts „Wohnen und
Leben im Mauritzviertel“ erfolgen.

Münster, den 28. April 2005 Michael Lucas
Geschäftsführer

Allgemeine Auftragsbedingungen

für

Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften
vom 1. Januar 2002

1. Geltungsbereich

(1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts-
prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusam-
menfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über
Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes
ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben
ist .

(2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi-
schen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber
begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der
nachstehenden Nr. 9.

2. Umfang und Ausführung des Auftrages

(1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be-
stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord-
nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berech-
tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu
bedienen.

(2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs-
wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung.

(3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf
die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor-
schriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs-
und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststel-
lung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch
genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann
Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen
und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch-
führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich
vereinbart ist.

(4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen
Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf
Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen.

3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers

(1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch
ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages
notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen
Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung
des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen,
Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschafts-
prüfers bekannt werden.

(2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän-
digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä-
rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu
bestätigen.

4. Sicherung der Unabhängigkeit

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab-
hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt
insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf
eigene Rechnung zu übernehmen.

5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte

Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu-
stellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf-
trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich er-
stattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirt-
schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich.

6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers

Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt-
schaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich-
nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und
Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden.

© IDW-Verlag GmbH - Postfach 320580 -

7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers

(1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte,
Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des
Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein-
willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt.

Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9)
nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind.

(2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu
Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer
zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf-
traggebers.

8. Mängelbeseitigung

(1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung
durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er
auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages
verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handels-
gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem
öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag-
geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die
erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne
Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt
Nr. 9.

(2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber un-
verzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die
nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines
Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn.

(3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und
formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und
dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt-
schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die
geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene
Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drit-
ten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftrag-
geber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören.

9. Haftung

(1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung
des $ 323 Abs. 2 HGB.

(2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall

Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die
Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit
Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und
Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem.
8 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn
eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begrün-
det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus meh-
reren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der
einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne
Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgen-
den Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleich-
artiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche
Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in
rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall
kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genom-
men werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversiche-
rungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen.

(3) Ausschlußfristen

Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von
einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte
von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis
erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs-
begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer
Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung
Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde.
Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt.
Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit
gesetzlicher Haftungsbeschränkung.

40420 Düsseldorf : Telefax 02 11/4561-206 52001

10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge

(1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts-
prüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus-
ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt-
findet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt-
schaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf
die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder
an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein-
willigung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut
zulässig.

(2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der
Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber
den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des
Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben.

(3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere
Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt.

11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer-
lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber
genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän-
dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch
den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen.

(2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen
erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu
ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftrag-
geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen
Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß
dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung
steht.

(3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die
laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden
Tätigkeiten:

a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer,
Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuer-
erklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden
Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher
Aufstellungen und Nachweise

b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten
Steuern

c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den
unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden

d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse
von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern

e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der
unter a) genannten Steuern.

Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die
wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung.

(4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschal-
honorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter
Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren.

(5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper-
schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie
aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben
erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für

a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf
dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerb-
steuer,

b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der
Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstraf-
sachen und

c) die beratende und qgutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit
Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung,
Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebs-
veräußerung, Liquidation und dergleichen.

(6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als
zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung
etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle
in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr-
genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der
Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht über-
nommen.

12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz

(1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle
Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftrag-
geber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich
dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen
handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht
entbindet.

(2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche
Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung
des Auftraggebers aushändigen.

(3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene
Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten
oder durch Dritte verarbeiten zu lassen.

13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers

Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer an-
gebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach
Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur
fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch
des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unter-
lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen
sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirt-
schaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht.

14. Vergütung

(1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung
Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich
berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus-
lagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen
Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber
haften als Gesamtschuldner.

(2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Ver-
gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest-
gestellten Forderungen zulässig.

15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen

(1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung
eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unter-
lagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf.

(2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts-
prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die
er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhal-
ten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt-
schaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser
bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von
Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Foto-
kopien anfertigen und zurückbehalten.

16. Anzuwendendes Recht

Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden
Ansprüche gilt nur deutsches Recht.

© IDW-Verlag GmbH » Postfach 320580 - 40420 Düsseldorf - Telefax 02 11/4561-206

Beschlussvorlage

1796 Zeichen

DER OBERBÜRGERMEISTER 
V/Stift 
 
 
 
 
 
 
 
 
Betrifft 
 
Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH 
 
 
 
Beratungsfolge 
 
 
21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 
29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 
29.06.2005 Rat Entscheidung
 
 
Beschlussvorschlag: 
Sachentscheidung: 
 
 
1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Klarastift Service GmbH zum 31.12.2004 für das Wirt-
schaftsjahr 2004 der 
 
a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 253.298,64 €    
 
 und einem Jahresfehlbetrag von  3.551,51 € 
 
b) in der Bilanzsumme mit 66.714,53 €  
   
  
abschließt, wird von der Altenzentrum Klarastift gGmbH als alleiniger Gesellschafterin der Kla-
rastift Service GmbH festgestellt. 
 
 
2.  Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Klarastift Service GmbH werden für das Geschäftsjahr 
2004 Entlastung erteilt. 
 
 
3. Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2004 wird zur Kenntnis genom-
men. 
 
 
 
 
 
Kosten/Folgekosten 
Vorlagen-Nr.: 
V/0479/2005 
Auskunft erteilt: 
Herr  Wildenhues 
Ruf: 
492 59 02 
E-Mail: 
WildenhL@stadt-muenster.de  
Datum: 
31.05.2005 
Öffentliche Beschlussvorlage

- 2 - 
 
Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten.  
 
Finanzierung/Mittelbereitstellung 
 
entfällt 
 
 
Begründung: 
 
Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Geschäftsführung der Klarastift Service GmbH und 
empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags. Zur Begründung wird auf die als Anla-
ge beigefügte Vorlage der Klarastift Service GmbH verwiesen. 
 
I. V. 
 
 
 
Dr. Klein 
Stadträtin 
 
 
 
 
 
 
 
Anlagen: 
 
- Vorlage der Klarastift Service GmbH an den Aufsichtsrat (Anlage 1) 
- Jahresabschluss und GuV des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH nebst La-
gebericht für das Jahr 2004

Beratungsverlauf (3)

21.06.2005 Stiftungskommission
TOP 4 Vorberatung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Hauptausschuss
TOP 31.4 Vorberatung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung
29.06.2005 Rat
TOP 28.4 Entscheidung Entscheidung

Beschluss: einstimmig beschlossen

Zur Sitzung

Orte (1)

  • Willy-Brandt-Weg 33

Ortsbezüge werden automatisch aus den Dokumenten ermittelt und können unvollständig sein.

Details

Vorlagen-Nr.
V/0479/2005
Typ
Vorlage
Datum
31.05.2005
Erstellt
06.10.2020 14:37