V/0479/2005
Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH
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Anlage
35797 Zeichen
Hnlage 7 Vorlagenvordruck TOP 4) 205 Vorlage zur Aufsichtsratssitzung der Klarastift Service GmbH vom 21.06.2005 zu TOP 4) Entgegennahme und Beratung des Berichts über die Jahresabschlussprüfung mit seinen Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht Der Gesellschaftsvertrag der Klarastift Service GmbH weist darauf hin, dass die Mitglieder des Aufsichtsrats die Jahresabschlussprüfung entgegenzunehmen und beraten zu haben. Mit Wirkung der Jahresabschlussprüfung 2003 wurde Herr Dipl. Kaufmann Joest, Steuerberater und Wirtschaftsprüfer, mit der Prüfung des Jahresabschlusses 2004 beauftragt. Weitere Erläuterungen hinsichtlich des Jahresabschlusses mit seinen Bestandteilen Bilanz, GuV, Anhang und Lagebericht erfolgen durch den Wirtschaftsprüfer Herrn Joest und den Geschäftsführer Herrn Lucas. Beschlussfassung Der Aufsichtsrat hat den Bericht über die Jahresabschlussprüfung zum 31. Dezember 2004 entgegengenommen und beraten. Der Aufsichtsrat schlägt der Gesellschafterversammlung vor: l. Den vorgelegten Jahresabschluss der Klarastift Service GmbH zum 31.12.2004, der a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 253.298,64 € und einem Jahresfehlbetrag von 3.551,51 € b) in der Bilanzsumme mit 66.714,53 € abschließt, festzustellen. Begründung Seit der Gründung der Klarastift Service GmbH ist sukzessiv jährlich ein leichter Anstieg der unterschiedlichen Leistungsangebote zu verzeichnen. Dieses hat bis dato zur wirtschaftlichen Stabilisierung der Klarastift Service GmbH beigetragen. Neben der überwiegend externen Leistungserbringung im Bereich des Senioren-Service zeichnet sich die Unterstützung der Muttergesellschaft durch einen positiven wirtschaftlichen Effekt aus. Hinsichtlich des sich einstellenden Jahresfehlbetrags gilt es zu berücksichtigen, dass aufgrund einer buchhalterischen Veränderung erstmalig eine Einstellung „sonstiger Verbindlichkeiten“ hinsichtlich bestehender Personalaufwendungen für den Monat Dezember 2004 erfolgte. Folglich wurde das Wirtschaftsjahr 2004 einmalig mit 13 Monatsgehältern belastet, dies hat entsprechend zu einem Jahresfehlbetrag geführt. Betrachtet man die Höhe der monatlichen Personalaufwendungen, wird deutlich, dass die Klarastift Service GmbH einen positiven Ertrag erwirtschaftet hat. JAHRESABSCHLUSS zum 31. Dezember 2004 Klarastift Service GmbH Münster Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster SE'000'99 Esr1L99 sE‘000'99 es FIL99 (sg‘ezg'ız oang) gg’gpre'rz omg ayep wauI nz sıq NOZjnensay Jauıa Jru uoArp - (00'0 o1n3) #0'698°9 on NaynaypıS uajeızos Jap uatııyey tur uoAep - (LS'661°] Od) 61’8E9°T oma wIOnaIg Sne toAep - (BTrezgı o1ny) 9E‘08L’S oma oyeyos][3sad Joqnua3a8 uonep - SSEZSIT TS LZL PT STIPERT uagtayyarpurgsa aönsuos "7 (86°162 O1n9) P9‘oge oa _ Jyep wauıe nz sıq STEISLT 6SLLr BE SYD3y9g pun uapynsunpary Nazjnensay soua zu uonep - 12q uageying “wageyind SE 16L FYOSE ussungst>7 pun uadunsajar] -yuegqsapung ‘purisaquassey "II sne uanayyonpungaaa "1 00°0 +6°80r7Z DET apugısusäsdsusäguna aönsuos "7 uapayyanpurgaaa "I 10'6F0'67 #667017 uadungst>7 pun uogunıaJ0r7] sne uoBunıapıog "I 00°000°7 BE606L 00rSTr uadunyajsyony dnsuos "7 BEISSLE BEISSLE uodungasyonuanag °I apugsuadassusdguna‘ aönsuos pun wadunıapIo "I uadungpjsyona ‘A uadguaapneun °q FTOBE'S -TSISSE Senaqyapssiger "II 00'78€°6 00'878°5 Sunneissnusyeyssod O6 8ETL viszgzı SenıoAauumen "II pun -sqainag “uaßejuy arapıe I 00°000°57 00‘000°57 jenrdey sajauys13239 'I uaßepueyoes I mendequadıg "v uadgursasdeguy "Y omg omg omg omg omg oıng yelioa yefsyyeyosan ayefroa yefsypeyosad VAISSVd VAILIV #007 aqui29q IE unz aaısunV Ha 3914135 Ynseauy znvma GEWINN- UND VERLUSTRECHNUNG vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Klarastift Service GmbH, Münster Geschäftsjahr Euro 1. Umsatzerlöse 253.298,64 2. Gesamtleistung 253.298,64 3. sonstige betriebliche Erträge a) Erträge aus der Auflösung von Rückstellungen 0,00 b) sonstige Erträge im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstä- tigkeit 1.839,84 1.839,84 4. Materialaufwand Aufwendungen für bezogene Leistungen 0,00 5. Personalaufwand a) Löhne und Gehälter 165.180,68 b) soziale Abgaben und Aufwendungen für Altersversorgung und für Unterstützung 64.011,39 229.192,07 6. Abschreibungen auf immaterielle Vermögensgegenstände des Anlagevermö- gens und Sachanlagen sowie auf aktivierte Aufwendungen für die Ingangsetzung und Erweiterung des Geschäftsbetriebs 3.764,99 7. sonstige betriebliche Aufwendungen a) ordentliche betriebliche Aufwendungen aa) Versicherungen, Beiträge und Abgaben 244,11 ab) Fahrzeugkosten 6.972,02 ac) Werbe- und Reisekosten 0,00 ad) verschiedene betriebliche Kosten 19.010,55 b) Verluste aus Wertminderungen oder aus dem Abgang von Gegenständen des Umlaufvermögens und Einstellung in die Pauschalwertberichtigung zu Forderungen 198,92 c) sonstige Aufwendungen im Rahmen der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 792,42 27.218,02 8. sonstige Zinsen und ähnliche Erträge 169,09 9. Ergebnis der gewöhnlichen Geschäftstätigkeit 4.867,51- 10. Steuern vom Einkommen und vom Ertrag 1.379,00- 11. sonstige Steuern 63,00 1.316,00- 12. Jahresfehlbetrag 3.551,51 % 100,00 100,00 0,00 0,73 0,73 0,00 65,21 25,27 90,48 1,49 0,10 2,75 0,00 7,51 0,08 0,31 10,75 0,07 1,92 0,54 0,02 0,52 1,40 ’ Anlage II Vorjahr Euro 174.851,24 174.851,24 51,16 3.040,91 3.092,07 4.050,00 106.774,31 38.438,53 145.212,84 3.554,70 2.640,84 2.652,51 68,00 10.624,16 3,74 0,00 15.989,25 133,48 9.270,00 3.768,76 111.00 3.879,76 5.390,24- Anlage II Blatt 1 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Klarastift Service GmbH, Münster Konto Bezeichnung Entwicklung Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004 Euro Euro Euro Euro Euro 0320 PKW Ansch-/Herst-K 12.103,45 12.103,45 Abschreibung 5.142,45 2.821,00 7.963,45 Buchwerte 6.961,00 2.821,00 4.140,00 0400 Betriebsausstattung Ansch-/Herst-K 4.067,33 4.067,33 Abschreibung 2.034,33 678,00 2.712,33 Buchwerte 2.033,00 678,00 1.355,00 0480 GWG bis 410 Euro Ansch-/Herst-K 210,99 210,99 Abschreibung 210,99 210,99 Buchwerte 0,00 210,99 210,99 0,00 0490 Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstat- Ansch-/Herst-K 443,70 443,70 tung Abschreibung 55,70 55,00 110,70 Buchwerte 388,00 55,00 333,00 Summe Ansch-/Herst-K 16.614.48 210,99 16.825,47 Abschreibung 7.232.48 3.764,99 10.997,47 Buchwerte 9.382,00 210,99 3.764,99 5.828,00 Anlage III Blatt 2 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Klarastift Service GmbH, Münster Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004 R-ND__R-% Euro Euro Euro Euro Euro 0320 PKW 320001 Fiat Doblo 01.05.2002 AHK 9.103,45 9.103,45 Linear Abschr. 3.642,45 1.821,00 5.463,45 05/00 / 20,00 BW 5.461,00 1.821,00 3.640,00 320002 Fiat Cinquecento 01.10.2002 AHK 3.000,00 3.000,00 Linear Abschr. 1.500,00 1.000,00 2.500,00 03/00 / 33,33 BW 1.500,00 1.000,00 500,00 Summe PKW Ansch-/Herst-K 12.103,45 12.103,45 Abschreibung 5.142,45 2.821,00 7.963,45 Buchwerte 6.961,00 2.821,00 4.140,00 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung ATA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004 R-ND_R-% Euro Euro Euro Euro Euro 0400 Betriebsausstattung 400001 Wischmaschine 15.03.2001 AHK 4.067,33 4.067,33 Linear Abschr. 2.034,33 678,00 2.712,33 06/00 / 16,67 BW 2.033,00 678,00 1.355,00 Summe Betriebsausstattung Ansch-/Herst-K 4.067,33 4.067,33 Abschreibung 2.034,33 678,00 2.712,33 Buchwerte 2.033,00 678,00 1.355,00 Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004 R-ND__R-% Euro Euro Euro Euro Euro 0480 GWG bis 410 Euro 480001 GWGs 2004 01.01.2004 AHK 210,99 210,99 GWG/voll Abschr. 210,99 210,99 01/00 / 100,00 BW 0,00 210,99 210,99 0,00 Summe GWG bis 410 Euro Ansch-/Herst-K 210,99 210,99 Abschreibung 210,99 210,99 Buchwerte 0,00 210,99 210,99 0,00 Anlage III Blatt 3 Entwicklung des Anlagevermögens vom 01.01.2004 bis 31.12.2004 Klarastift Service GmbH, Münster Konto Bezeichnung Datum Entw. Stand zum Zugang Umbuchung Abschreibung Stand zum Inventar Inventarbezeichnung AfA-Art der 01.01.2004 Abgang- Zuschreibung- 31.12.2004 “ R-ND_R-% Euro Euro Euro Euro Euro 0490 Sonstige Betriebs-u.Gesch.ausstattung 490001 Stempeluhr 05.02.2003 AHK 443,70 443,70 Linear Abschr. 55,70 55,00 110,70 08/00 / 12,50 BW 388,00 55,00 333,00 Summe Sonstige Betriebs-u.Gesch.aus- Ansch-/Herst-K 443,70 443,70 stattung Abschreibung 55,70 55,00 110,70 Buchwerte 388,00 55,00 333,00 Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 D. Feststellungen und Erläuterungen zur Rechnungslegung I. Buchführung und weitere geprüfte Unterlagen Das Rechnungswesen der Gesellschaft gliedert sich in die Bereiche Finanzbuchhaltung/Anlagenbuchführung und erfolgt EDV-gestützt. Daneben werden für die Abwicklung der Teilbereiche /Gehaltsabrechnung / Anlagenbuchführung / Zahlungsverkehr Einzelsysteme genutzt. Die Organisation der Buchführung ist im Berichtsjahr unverändert geblieben. Die Jahresabschlussposten sind durch Saldenlisten, Inventur- und andere Unterlagen ausreichend “nachgewiesen. Die Buchführung wird zeitnah geführt und ist beweiskräftig. Der Kontenplan ist ausreichend gegliedert und berücksichtigt die betrieblichen Erfordernisse. Das Belegwesen ist geordnet. Die Belege werden ordnungsgemäß ausgefertigt und aufbewahrt. Zwischenergebnisse mit sach- und periodenbezogenen Aufwands- und Ertragsabgrenzungen werden anhand der Buchhaltung erstellt. Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 II. Jahresabschluss 1. Ordnungsmäßigkeit des Jahresabschlusses Der Jahresabschluss wurde vom Geschäftsführer innerhalb der gesetzlichen Frist aufgestellt. Er wurde unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ordnungsgemäß aus der Buchführung und weiteren Unterlagen abgeleitet und entspricht in Ansatz, Gliederung und Bewertung den gesetzlichen Vorschriften und der Satzung. Der Stetigkeitsgrundsatz gemäß $ 252 Abs. 1 Nr. 6 HGB hinsichtlich Ausweis und Bewertung wurde im Jahresabschluss 2004 eingehalten. Der Anhang entspricht den gesetzlichen Vorschriften. Die angewandten Bilanzierungs- und Bewertungsmethoden sind zutreffend angegeben. 2. Gesamtaussage des Jahresabschlusses Meine Prüfung hat ergeben, dass $ 264 Abs. 2 HGB beachtet wurde und der Jahresabschluss 2004 insgesamt, d. h. im Zusammenwirken von Bilanz, Gewinn- und Verlustrechnung und Anhang unter Beachtung der Grundsätze ordnungsmäßiger Buchführung ein den tatsächlichen Verhältnissen entsprechendes Bild der Vermögens-, Finanz- und Ertragslage der Gesellschaft, die nachfolgend im einzelnen analysiert werden, vermittelt. Wesentliche Veränderungen bei den Rechtsverhältnissen und Kapitalgrundlagen ergaben sich im Berichtsjahr nicht. Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 a) Vermögenslage Der Jahresüberschuss wird gem. Vorschlag der Geschäftsführung auf neue Rechnung vorgetragen. Die Entwicklung des Anlagevermögens ergibt sich im einzelnen aus dem Anlagespiegel im Anhang. Die akuten und latenten Risiken sind durch Einzel- bzw. Pauschalwertberichtigungen ausreichend abgedeckt. Das Eigenkapital und seine Zusammensetzung haben sich in den letzten Jahren wie folgt entwickelt: 31.12.02 31.12.2003 31.12.2004 TEUR TEUR TEUR Stammkapital 25,00 25,00 25,00 Gewinnvortrag -0,10 7,24 12,63 Jahresüberschuss 7,34 5,39 -3,55 Eigenkapital 32,24 37,63 34,08 Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 Die Deckung des Anlagevermögens durch Eigenkapital und langfristige Finanzierungsmittel verdeutlicht folgende Gegenüberstellung: 31.12.02 31.12.2003 31.12.2004 TEUR TEUR TEUR Anlagevermögen 12,49 9,38 5,83 Eigenkapital 32,24 37,63 34,08 Eigenkapitalunter-/ -überdeckung 19,75 28,25 28,25 Langfristige Fremdmittel 0 0 Finanzierungsunter-/ -überdeckung 19,75 28,25 28,25 Das Anlagevermögen durch Eigenkapital mehrfach gedeckt. Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 In den nachfolgenden Bilanzübersichten zum 31. Dezember 2004 und des Vorjahres sind die einzel- nen Posten nach betriebswirtschaftlichen und finanziellen Gesichtspunkten zusammengefasst: 31.12.2004 31.12.2003 Veränderung TEuro in % TEuro in % TEuro in % Aktivseite Anlagevermögen Sachanlagen und immaterielle Vermögensgegenstände 5,83 8,74 9,38 14,21 -3,55 -37,85 Finanzanlagen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 5,83 8,74 9,38 14,21 -3,55 -37,85 Umlaufvermögen Vorräte 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Forderungen aus Lieferungen und Leistungen 21,03 31,52 29,05 44,02 -8,02 -27,61 Liquide Mittel 38,48 57,67 27,57 41,77 10,91 39,57 Sonstige Aktiva 1,38 2.07 0,00 0,00 1,38 100,00 60,89 91,26 56,62 85,79 4,27 7,54 Negatives Eigenkapital 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Bilanzsumme 66,72 100,00 66,00 100,00 0,72 1,09 Passivseite Eigenkapital 34,08 51,08 37,62 57,00 -3,54 -9,41 Sonderposten und Rückstellungen Sonderposten mit Rücklageanteil 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Pensionsrückstellungen 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 Andere Rückstellungen 7,91 11,86 5,76 8,73 2.15 37,33 7,91 11,86 5,76 8,73 2,15 37,33 Fremdkapital Verbindlichkeiten - gegenüber Kreditinstituten 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 0,00 - aus Lieferungen und Leistungen 0,38 0,57 0,79 1,20 -0,41 -51,90 - übrige Verbindlichkeiten 24,35 36,50 21,83 33,08 2,52 11,54 24,73 37,07 22,62 34,27 2,11 9,33 Bilanzsumme 66,72 100,00 66,00 100,00 0,72 1,09 Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster b) Ertragslage Klarastift Service GmbH, Münster Prüfungsbericht zum 31.12.2004 Zur Darstellung der Ertragslage haben wir die Zahlen der Gewinn- und Verlustrechnung nach be- triebswirtschaftlichen Gesichtspunkten gegliedert und den entsprechenden Vorjahreswerten gegen- übergestellt: Gesamtleistung Materialaufwand und Fremdleistungen Rohergebnis Personalaufwand Abschreibungen Sonstige betriebliche Aufwendungen Betriebsergebnis Finanzergebnis Sonstige betriebliche Erträge Unternehmensergebnis außerordentliche Erträge und Aufwendungen Ertragsteuern Jahresfehlbetrag 01.01. - 31.12.2004 TEuro in % TEuro 253,30 100,00 174,85 0.00 0,00 4.05 253,30 100,00 170,80 229,19 90,48 145,21 3,76 1,48 3,55 27.28 10,77 16,10 -6,93 -2,74 5,94 0,17 0,07 0,13 1,84 0,73 3,09 -4,92 -1,94 9,16 0,00 0,00 0,00 -1,38 -0,54 3,77 -3,54 -1,40 5,39 01.01. - 31.12.2003 Veränderung 100,00 78,45 44,87 2,32 -4,05 -100,00 97,68 82,50 48,30 83,05 83,98 57,83 2,03 0,21 5,92 921 11,18 69,44 3,40 -12,87 -216,67 0,07 0,04 30,77 1,77 -125 -40,45 5,24 -14,08 -153,71 0,00 0,00 0,00 2,16 3,15 -136,60 3,08 -8,93 -165,68 Die Aufteilung der Abschreibungen ergibt sich aus dem Anlagespiegel Dipl.-Kfm. Heinrich Joest Wirtschaftsprüfer/Steuerberater Willy-Brandt-Weg 33 48155 Münster Lagebericht für das Jahr 2004 der Klarastift Service GmbH 1. ALLGEMEINES Die angebotenen Dienstleistungen der Klarastift Service GmbH zeichnen sich unverändert durch die Erbringung der nachstehenden Leistungen aus: e Hauswirtschafts- und sonstige Service-Dienste . Erbringung von Reinigungsleistungen Fahrdienste sowie Hol- und Bringedienste Dieses Angebot gegenüber den Kunden, sprich Senioren und Pflegebedürftigen, in den Stadtteilen Kreuzviertel und Münster-Ost, stellt unterstützende Maßnahmen dar, die dem vorrangigen Ziel eines Lebens und einer entsprechenden Versorgung in der eigenen Häus- lichkeit nachkommen. Ebenso erfolgt eine Leistungserbringung in unterschiedlichen Berei- chen des Altenzentrums Klarastift. Die konzeptionelle Entwicklung des Projekts „Wohnen und Leben im Mauritzviertel - eine Wohngemeinschaft zur ambulanten Versorgung von leicht dementen Menschen“ konnte in Zusammenarbeit mit der Wohn + Stadtbau GmbH weiterhin verfolgt und abgerundet wer- den. 2. Verlauf des Geschäftsjahres In ihrem 4. Geschäftsjahr konnte die Klarastift Service GmbH ihr Angebot an ergänzenden Dienstleistungen bekräftigen. Die sich hierbei abzeichnende Entwicklung der Erträge und Kosten sind in der nachstehenden Grafik dargestellt: Erträge und Kosten der Klarastift Service GmbH 2004 250.000,00 245.000,00 he: | Bl Erträge , EBKosten 240.000,00 235.000,00 Die mit Beschluss des Aufsichtsrates sukzessive Übernahme von Reinigungsleistungen im Bereich der stationären Versorgung konnte in ihrem Angebot als Drittleister weiterhin aus- gebaut werden. Die sich abzeichnende Auftragslage im Bereich der Reinigungsleistungen von allgemeinen Verkehrsflächen in der Gesamtanlage des Altenzentrums trug im Jahre 2004 zu einem positiven Geschäftsverlauf bei. Insgesamt können nachstehende Leistungs- schwerpunkte der Klarastift Service GmbH zugeordnet werden: e Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen innerhalb der SGB V und SGB XI Regelungen. Diesbezüglich stellt die Klarastift Service GmbH unter Berücksichtigung eines fest kalkulierten Stundensatzes dem ambulanten Dienst nach Anfrage Mitarbeiter zur Verfügung. e Eigenständige Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen gegenüber Privatkun- den außerhalb des SGB V und SGB XI Bereichs e Erbringung von Reinigungsleistungen im Bereich sämtlicher öffentlicher Verkehrsflä- chen des Altenzentrums Klarastift Erträge der Klarastift Service GmbH 2004 & Seniceleistungen für den Ambulanten Dienst | ! 250.000,00 \ 8 Reinigungsleistungen 200.000,00 öffentlicher Verkehrsflächen 150.000,00 | | 0 Hauswirtschaftliche 100.000,00 || Seniceleistungen 50.000,00 m Erträge 0,00+ Dem dargestellten Leistungsspektrum steht der unten aufgezeigte Personalstand gegen- über: Mitarbeiterstand 31.12.2004 [Funktion Anzahl hauswirtschaftliche Tätigkeiten 2,83 VK Reinigungskräfte stationär 20,83 VK Reinigungskräfte extern 0,67 VK Fahrer 18,92 VK Gesamt Vollkräfte 43,25 VK Analog dem ausgewiesenen Mitarbeiterstand gestalteten sich die Personalaufwendungen sowie die sonstigen Ausgaben und Kosten, wie sie der nachstehenden Grafik zu entnehmen sind: Kosten der Klarastift Service GmbH 2004 250.000,00 200.000,00 150.000,00 EB Personalkosten Bi sonstige Ausgaben O Kosten 100.000,00 50.000,00 3.Allgemeine Perspektiven, Entwicklungen und Risiken Die allgemeine Entwicklung auf dem Markt der Altenpflege und die sich abzeichnende zu- nehmende Finanzierungsproblematik im Gesundheitswesen zeigt wiederum der Klarastift Service GmbH Entwicklungspotentiale auf, da sie ihre Leistungen unter anderen Rahmen- bedingungen erbringen kann. Folge dessen wird es zukünftig unabdingbar sein, sich bei wei- terhin strukturellen Veränderungen der Muttergesellschaft konsequent als kostengünstiger Drittdienstleister anzubieten. Gleichwohl ist die Klarastift Service GmbH verpflichtet, wei- terhin insbesondere im Rahmen der Erbringung von hauswirtschaftlichen Leistungen im SGB V und SGB XI Bereich unter wirtschaftlichen Gesichtspunkten zu prüfen. Die Stabili- tät der Service GmbH ist jedoch nicht allein abhängig von der Abfrage nach Dienstleistun- gen durch die Muttergesellschaft, sondern ebenso von Leistungen gegenüber weiteren ex- ternen Nachfragern, die die unabdingbare Selbständigkeit der Klarastift Service GmbH so- wohl finanziell als auch in ihrem Wirken unterstreichen. Dieser Sachverhalt wird zudem zu- künftig durch die Einbindung als selbständiger Projektpartner des Projekts „Wohnen und Leben im Mauritzviertel“ erfolgen. Münster, den 28. April 2005 Michael Lucas Geschäftsführer Allgemeine Auftragsbedingungen für Wirtschaftsprüfer und Wirtschaftsprüfungsgesellschaften vom 1. Januar 2002 1. Geltungsbereich (1) Die Auftragsbedingungen gelten für die Verträge zwischen Wirtschafts- prüfern oder Wirtschaftsprüfungsgesellschaften (im nachstehenden zusam- menfassend „Wirtschaftsprüfer“ genannt) und ihren Auftraggebern über Prüfungen, Beratungen und sonstige Aufträge, soweit nicht etwas anderes ausdrücklich schriftlich vereinbart oder gesetzlich zwingend vorgeschrieben ist . (2) Werden im Einzelfall ausnahmsweise vertragliche Beziehungen auch zwi- schen dem Wirtschaftsprüfer und anderen Personen als dem Auftraggeber begründet, so gelten auch gegenüber solchen Dritten die Bestimmungen der nachstehenden Nr. 9. 2. Umfang und Ausführung des Auftrages (1) Gegenstand des Auftrages ist die vereinbarte Leistung, nicht ein be- stimmter wirtschaftlicher Erfolg. Der Auftrag wird nach den Grundsätzen ord- nungsmäßiger Berufsausübung ausgeführt. Der Wirtschaftsprüfer ist berech- tigt, sich zur Durchführung des Auftrages sachverständiger Personen zu bedienen. (2) Die Berücksichtigung ausländischen Rechts bedarf - außer bei betriebs- wirtschaftlichen Prüfungen - der ausdrücklichen schriftlichen Vereinbarung. (3) Der Auftrag erstreckt sich, soweit er nicht darauf gerichtet ist, nicht auf die Prüfung der Frage, ob die Vorschriften des Steuerrechts oder Sondervor- schriften, wie z. B. die Vorschriften des Preis-, Wettbewerbsbeschränkungs- und Bewirtschaftungsrechts beachtet sind; das gleiche gilt für die Feststel- lung, ob Subventionen, Zulagen oder sonstige Vergünstigungen in Anspruch genommen werden können. Die Ausführung eines Auftrages umfaßt nur dann Prüfungshandlungen, die gezielt auf die Aufdeckung von Buchfälschungen und sonstigen Unregelmäßigkeiten gerichtet sind, wenn sich bei der Durch- führung von Prüfungen dazu ein Anlaß ergibt oder dies ausdrücklich schriftlich vereinbart ist. (4) Ändert sich die Rechtslage nach Abgabe der abschließenden beruflichen Äußerung, so ist der Wirtschaftsprüfer nicht verpflichtet, den Auftraggeber auf Änderungen oder sich daraus ergebende Folgerungen hinzuweisen. 3. Aufklärungspflicht des Auftraggebers (1) Der Auftraggeber hat dafür zu sorgen, daß dem Wirtschaftsprüfer auch ohne dessen besondere Aufforderung alle für die Ausführung des Auftrages notwendigen Unterlagen rechtzeitig vorgelegt werden und ihm von allen Vorgängen und Umständen Kenntnis gegeben wird, die für die Ausführung des Auftrages von Bedeutung sein können. Dies gilt auch für die Unterlagen, Vorgänge und Umstände, die erst während der Tätigkeit des Wirtschafts- prüfers bekannt werden. (2) Auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers hat der Auftraggeber die Vollstän- digkeit der vorgelegten Unterlagen und der gegebenen Auskünfte und Erklä- rungen in einer vom Wirtschaftsprüfer formulierten schriftlichen Erklärung zu bestätigen. 4. Sicherung der Unabhängigkeit Der Auftraggeber steht dafür ein, daß alles unterlassen wird, was die Unab- hängigkeit der Mitarbeiter des Wirtschaftsprüfers gefährden könnte. Dies gilt insbesondere für Angebote auf Anstellung und für Angebote, Aufträge auf eigene Rechnung zu übernehmen. 5. Berichterstattung und mündliche Auskünfte Hat der Wirtschaftsprüfer die Ergebnisse seiner Tätigkeit schriftlich darzu- stellen, so ist nur die schriftliche Darstellung maßgebend. Bei Prüfungsauf- trägen wird der Bericht, soweit nichts anderes vereinbart ist, schriftlich er- stattet. Mündliche Erklärungen und Auskünfte von Mitarbeitern des Wirt- schaftsprüfers außerhalb des erteilten Auftrages sind stets unverbindlich. 6. Schutz des geistigen Eigentums des Wirtschaftsprüfers Der Auftraggeber steht dafür ein, daß die im Rahmen des Auftrages vom Wirt- schaftsprüfer gefertigten Gutachten, Organisationspläne, Entwürfe, Zeich- nungen, Aufstellungen und Berechnungen, insbesondere Massen- und Kostenberechnungen, nur für seine eigenen Zwecke verwendet werden. © IDW-Verlag GmbH - Postfach 320580 - 7. Weitergabe einer beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers (1) Die Weitergabe beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers (Berichte, Gutachten und dgl.) an einen Dritten bedarf der schriftlichen Zustimmung des Wirtschaftsprüfers, soweit sich nicht bereits aus dem Auftragsinhalt die Ein- willigung zur Weitergabe an einen bestimmten Dritten ergibt. Gegenüber einem Dritten haftet der Wirtschaftsprüfer (im Rahmen von Nr. 9) nur, wenn die Voraussetzungen des Satzes 1 gegeben sind. (2) Die Verwendung beruflicher Äußerungen des Wirtschaftsprüfers zu Werbezwecken ist unzulässig; ein Verstoß berechtigt den Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung aller noch nicht durchgeführten Aufträge des Auf- traggebers. 8. Mängelbeseitigung (1) Bei etwaigen Mängeln hat der Auftraggeber Anspruch auf Nacherfüllung durch den Wirtschaftsprüfer. Nur bei Fehlschlagen der Nacherfüllung kann er auch Herabsetzung der Vergütung oder Rückgängigmachung des Vertrages verlangen; ist der Auftrag von einem Kaufmann im Rahmen seines Handels- gewerbes, einer juristischen Person des öffentlichen Rechts oder von einem öffentlich-rechtlichen Sondervermögen erteilt worden, so kann der Auftrag- geber die Rückgängigmachung des Vertrages nur verlangen, wenn die erbrachte Leistung wegen Fehlschlagens der Nacherfüllung für ihn ohne Interesse ist. Soweit darüber hinaus Schadensersatzansprüche bestehen, gilt Nr. 9. (2) Der Anspruch auf Beseitigung von Mängeln muß vom Auftraggeber un- verzüglich schriftlich geltend gemacht werden. Ansprüche nach Abs. 1, die nicht auf einer vorsätzlichen Handlung beruhen, verjähren nach Ablauf eines Jahres ab dem gesetzlichen Verjährungsbeginn. (3) Offenbare Unrichtigkeiten, wie z. B. Schreibfehler, Rechenfehler und formelle Mängel, die in einer beruflichen Äußerung (Bericht, Gutachten und dgl.) des Wirtschaftsprüfers enthalten sind, können jederzeit vom Wirt- schaftsprüfer auch Dritten gegenüber berichtigt werden. Unrichtigkeiten, die geeignet sind, in der beruflichen Äußerung des Wirtschaftsprüfers enthaltene Ergebnisse in Frage zu stellen, berechtigen diesen, die Äußerung auch Drit- ten gegenüber zurückzunehmen. In den vorgenannten Fällen ist der Auftrag- geber vom Wirtschaftsprüfer tunlichst vorher zu hören. 9. Haftung (1) Für gesetzlich vorgeschriebene Prüfungen gilt die Haftungsbeschränkung des $ 323 Abs. 2 HGB. (2) Haftung bei Fahrlässigkeit; Einzelner Schadensfall Falls weder Abs. 1 eingreift noch eine Regelung im Einzelfall besteht, ist die Haftung des Wirtschaftsprüfers für Schadensersatzansprüche jeder Art, mit Ausnahme von Schäden aus der Verletzung von Leben, Körper und Gesundheit, bei einem fahrlässig verursachten einzelnen Schadensfall gem. 8 54a Abs. 1 Nr. 2 WPO auf 4 Mio. € beschränkt; dies gilt auch dann, wenn eine Haftung gegenüber einer anderen Person als dem Auftraggeber begrün- det sein sollte. Ein einzelner Schadensfall ist auch bezüglich eines aus meh- reren Pflichtverletzungen stammenden einheitlichen Schadens gegeben. Der einzelne Schadensfall umfaßt sämtliche Folgen einer Pflichtverletzung ohne Rücksicht darauf, ob Schäden in einem oder in mehreren aufeinanderfolgen- den Jahren entstanden sind. Dabei gilt mehrfaches auf gleicher oder gleich- artiger Fehlerquelle beruhendes Tun oder Unterlassen als einheitliche Pflichtverletzung, wenn die betreffenden Angelegenheiten miteinander in rechtlichem oder wirtschaftlichem Zusammenhang stehen. In diesem Fall kann der Wirtschaftsprüfer nur bis zur Höhe von 5 Mio. € in Anspruch genom- men werden. Die Begrenzung auf das Fünffache der Mindestversiche- rungssumme gilt nicht bei gesetzlich vorgeschriebenen Pflichtprüfungen. (3) Ausschlußfristen Ein Schadensersatzanspruch kann nur innerhalb einer Ausschlußfrist von einem Jahr geltend gemacht werden, nachdem der Anspruchsberechtigte von dem Schaden und von dem anspruchsbegründenden Ereignis Kenntnis erlangt hat, spätestens aber innerhalb von 5 Jahren nach dem anspruchs- begründenden Ereignis. Der Anspruch erlischt, wenn nicht innerhalb einer Frist von sechs Monaten seit der schriftlichen Ablehnung der Ersatzleistung Klage erhoben wird und der Auftraggeber auf diese Folge hingewiesen wurde. Das Recht, die Einrede der Verjährung geltend zu machen, bleibt unberührt. Die Sätze 1 bis 3 gelten auch bei gesetzlich vorgeschriebenen Prüfungen mit gesetzlicher Haftungsbeschränkung. 40420 Düsseldorf : Telefax 02 11/4561-206 52001 10. Ergänzende Bestimmungen für Prüfungsaufträge (1) Eine nachträgliche Änderung oder Kürzung des durch den Wirtschafts- prüfer geprüften und mit einem Bestätigungsvermerk versehenen Abschlus- ses oder Lageberichts bedarf, auch wenn eine Veröffentlichung nicht statt- findet, der schriftlichen Einwilligung des Wirtschaftsprüfers. Hat der Wirt- schaftsprüfer einen Bestätigungsvermerk nicht erteilt, so ist ein Hinweis auf die durch den Wirtschaftsprüfer durchgeführte Prüfung im Lagebericht oder an anderer für die Öffentlichkeit bestimmter Stelle nur mit schriftlicher Ein- willigung des Wirtschaftsprüfers und mit dem von ihm genehmigten Wortlaut zulässig. (2) Widerruft der Wirtschaftsprüfer den Bestätigungsvermerk, so darf der Bestätigungsvermerk nicht weiterverwendet werden. Hat der Auftraggeber den Bestätigungsvermerk bereits verwendet, so hat er auf Verlangen des Wirtschaftsprüfers den Widerruf bekanntzugeben. (3) Der Auftraggeber hat Anspruch auf fünf Berichtsausfertigungen. Weitere Ausfertigungen werden besonders in Rechnung gestellt. 11. Ergänzende Bestimmungen für Hilfeleistung in Steuersachen (1) Der Wirtschaftsprüfer ist berechtigt, sowohl bei der Beratung in steuer- lichen Einzelfragen als auch im Falle der Dauerberatung die vom Auftraggeber genannten Tatsachen, insbesondere Zahlenangaben, als richtig und vollstän- dig zugrunde zu legen; dies gilt auch für Buchführungsaufträge. Er hat jedoch den Auftraggeber auf von ihm festgestellte Unrichtigkeiten hinzuweisen. (2) Der Steuerberatungsauftrag umfaßt nicht die zur Wahrung von Fristen erforderlichen Handlungen, es sei denn, daß der Wirtschaftsprüfer hierzu ausdrücklich den Auftrag übernommen hat. In diesem Falle hat der Auftrag- geber dem Wirtschaftsprüfer alle für die Wahrung von Fristen wesentlichen Unterlagen, insbesondere Steuerbescheide, so rechtzeitig vorzulegen, daß dem Wirtschaftsprüfer eine angemessene Bearbeitungszeit zur Verfügung steht. (3) Mangels einer anderweitigen schriftlichen Vereinbarung umfaßt die laufende Steuerberatung folgende, in die Vertragsdauer fallenden Tätigkeiten: a) Ausarbeitung der Jahressteuererklärungen für die Einkommensteuer, Körperschaftsteuer und Gewerbesteuer sowie der Vermögensteuer- erklärungen, und zwar auf Grund der vom Auftraggeber vorzulegenden Jahresabschlüsse und sonstiger, für die Besteuerung erforderlicher Aufstellungen und Nachweise b) Nachprüfung von Steuerbescheiden zu den unter a) genannten Steuern c) Verhandlungen mit den Finanzbehörden im Zusammenhang mit den unter a) und b) genannten Erklärungen und Bescheiden d) Mitwirkung bei Betriebsprüfungen und Auswertung der Ergebnisse von Betriebsprüfungen hinsichtlich der unter a) genannten Steuern e) Mitwirkung in Einspruchs- und Beschwerdeverfahren hinsichtlich der unter a) genannten Steuern. Der Wirtschaftsprüfer berücksichtigt bei den vorgenannten Aufgaben die wesentliche veröffentlichte Rechtsprechung und Verwaltungsauffassung. (4) Erhält der Wirtschaftsprüfer für die laufende Steuerberatung ein Pauschal- honorar, so sind mangels anderweitiger schriftlicher Vereinbarungen die unter Abs. 3d) und e) genannten Tätigkeiten gesondert zu honorieren. (5) Die Bearbeitung besonderer Einzelfragen der Einkommensteuer, Körper- schaftsteuer, Gewerbesteuer, Einheitsbewertung und Vermögensteuer sowie aller Fragen der Umsatzsteuer, Lohnsteuer, sonstigen Steuern und Abgaben erfolgt auf Grund eines besonderen Auftrages. Dies gilt auch für a) die Bearbeitung einmalig anfallender Steuerangelegenheiten, z. B. auf dem Gebiet der Erbschaftsteuer, Kapitalverkehrsteuer, Grunderwerb- steuer, b) die Mitwirkung und Vertretung in Verfahren vor den Gerichten der Finanz- und der Verwaltungsgerichtsbarkeit sowie in Steuerstraf- sachen und c) die beratende und qgutachtliche Tätigkeit im Zusammenhang mit Umwandlung, Verschmelzung, Kapitalerhöhung und -herabsetzung, Sanierung, Eintritt und Ausscheiden eines Gesellschafters, Betriebs- veräußerung, Liquidation und dergleichen. (6) Soweit auch die Ausarbeitung der Umsatzsteuerjahreserklärung als zusätzliche Tätigkeit übernommen wird, gehört dazu nicht die Überprüfung etwaiger besonderer buchmäßiger Voraussetzungen sowie die Frage, ob alle in Betracht kommenden umsatzsteuerrechtlichen Vergünstigungen wahr- genommen worden sind. Eine Gewähr für die vollständige Erfassung der Unterlagen zur Geltendmachung des Vorsteuerabzuges wird nicht über- nommen. 12. Schweigepflicht gegenüber Dritten, Datenschutz (1) Der Wirtschaftsprüfer ist nach Maßgabe der Gesetze verpflichtet, über alle Tatsachen, die ihm im Zusammenhang mit seiner Tätigkeit für den Auftrag- geber bekannt werden, Stillschweigen zu bewahren, gleichviel, ob es sich dabei um den Auftraggeber selbst oder dessen Geschäftsverbindungen handelt, es sei denn, daß der Auftraggeber ihn von dieser Schweigepflicht entbindet. (2) Der Wirtschaftsprüfer darf Berichte, Gutachten und sonstige schriftliche Äußerungen über die Ergebnisse seiner Tätigkeit Dritten nur mit Einwilligung des Auftraggebers aushändigen. (3) Der Wirtschaftsprüfer ist befugt, ihm anvertraute personenbezogene Daten im Rahmen der Zweckbestimmung des Auftraggebers zu verarbeiten oder durch Dritte verarbeiten zu lassen. 13. Annahmeverzug und unterlassene Mitwirkung des Auftraggebers Kommt der Auftraggeber mit der Annahme der vom Wirtschaftsprüfer an- gebotenen Leistung in Verzug oder unterläßt der Auftraggeber eine ihm nach Nr. 3 oder sonstwie obliegende Mitwirkung, so ist der Wirtschaftsprüfer zur fristlosen Kündigung des Vertrages berechtigt. Unberührt bleibt der Anspruch des Wirtschaftsprüfers auf Ersatz der ihm durch den Verzug oder die unter- lassene Mitwirkung des Auftraggebers entstandenen Mehraufwendungen sowie des verursachten Schadens, und zwar auch dann, wenn der Wirt- schaftsprüfer von dem Kündigungsrecht keinen Gebrauch macht. 14. Vergütung (1) Der Wirtschaftsprüfer hat neben seiner Gebühren- oder Honorarforderung Anspruch auf Erstattung seiner Auslagen; die Umsatzsteuer wird zusätzlich berechnet. Er kann angemessene Vorschüsse auf Vergütung und Aus- lagenersatz verlangen und die Auslieferung seiner Leistung von der vollen Befriedigung seiner Ansprüche abhängig machen. Mehrere Auftraggeber haften als Gesamtschuldner. (2) Eine Aufrechnung gegen Forderungen des Wirtschaftsprüfers auf Ver- gütung und Auslagenersatz ist nur mit unbestrittenen oder rechtskräftig fest- gestellten Forderungen zulässig. 15. Aufbewahrung und Herausgabe von Unterlagen (1) Der Wirtschaftsprüfer bewahrt die im Zusammenhang mit der Erledigung eines Auftrages ihm übergebenen und von ihm selbst angefertigten Unter- lagen sowie den über den Auftrag geführten Schriftwechsel sieben Jahre auf. (2) Nach Befriedigung seiner Ansprüche aus dem Auftrag hat der Wirtschafts- prüfer auf Verlangen des Auftraggebers alle Unterlagen herauszugeben, die er aus Anlaß seiner Tätigkeit für den Auftrag von diesem oder für diesen erhal- ten hat. Dies gilt jedoch nicht für den Schriftwechsel zwischen dem Wirt- schaftsprüfer und seinem Auftraggeber und für die Schriftstücke, die dieser bereits in Urschrift oder Abschrift besitzt. Der Wirtschaftsprüfer kann von Unterlagen, die er an den Auftraggeber zurückgibt, Abschriften oder Foto- kopien anfertigen und zurückbehalten. 16. Anzuwendendes Recht Für den Auftrag, seine Durchführung und die sich hieraus ergebenden Ansprüche gilt nur deutsches Recht. © IDW-Verlag GmbH » Postfach 320580 - 40420 Düsseldorf - Telefax 02 11/4561-206
Beschlussvorlage
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DER OBERBÜRGERMEISTER V/Stift Betrifft Jahresabschluss des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH Beratungsfolge 21.06.2005 Stiftungskommission Vorberatung 29.06.2005 Hauptausschuss Vorberatung 29.06.2005 Rat Entscheidung Beschlussvorschlag: Sachentscheidung: 1. Der vorgelegte Jahresabschluss der Klarastift Service GmbH zum 31.12.2004 für das Wirt- schaftsjahr 2004 der a) in der Gewinn- und Verlustrechnung bei einem Umsatz von 253.298,64 € und einem Jahresfehlbetrag von 3.551,51 € b) in der Bilanzsumme mit 66.714,53 € abschließt, wird von der Altenzentrum Klarastift gGmbH als alleiniger Gesellschafterin der Kla- rastift Service GmbH festgestellt. 2. Aufsichtsrat und Geschäftsführung der Klarastift Service GmbH werden für das Geschäftsjahr 2004 Entlastung erteilt. 3. Der Lagebericht der Geschäftsführung für das Wirtschaftsjahr 2004 wird zur Kenntnis genom- men. Kosten/Folgekosten Vorlagen-Nr.: V/0479/2005 Auskunft erteilt: Herr Wildenhues Ruf: 492 59 02 E-Mail: WildenhL@stadt-muenster.de Datum: 31.05.2005 Öffentliche Beschlussvorlage - 2 - Es entstehen keine Kosten und keine Folgekosten. Finanzierung/Mittelbereitstellung entfällt Begründung: Die Verwaltung unterstützt den Vorschlag der Geschäftsführung der Klarastift Service GmbH und empfiehlt dem Rat die Annahme des Beschlussvorschlags. Zur Begründung wird auf die als Anla- ge beigefügte Vorlage der Klarastift Service GmbH verwiesen. I. V. Dr. Klein Stadträtin Anlagen: - Vorlage der Klarastift Service GmbH an den Aufsichtsrat (Anlage 1) - Jahresabschluss und GuV des Wirtschaftsjahres 2004 der Klarastift Service GmbH nebst La- gebericht für das Jahr 2004
Beratungsverlauf (3)
Beschluss: einstimmig beschlossen
Zur SitzungOrte (1)
- Willy-Brandt-Weg 33
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Details
- Vorlagen-Nr.
- V/0479/2005
- Typ
- Vorlage
- Datum
- 31.05.2005
- Erstellt
- 06.10.2020 14:37